roßen⸗ 18 So⸗ hränke, fe und steigert, nete Ohm außerst Ausg. u Hof⸗ end in brauch fes ist en. itwe. d zwei hend in bar. dürfte entspre⸗ schusses, nen ha⸗ Maas⸗ stty wie dieselben eine ge⸗ Bürger u Ange⸗ hen. mit seht auf den len kein eschäfls⸗ s begah⸗ 88 seht d selbs⸗ arkte an u etwas e Bliefe ne man ergütung hen, daß worstand loigst d. Einnah⸗ s dieselbe hat und Zeht!. geliegel-“ ingelleg F und Be hörend, here den zur Wi kunft 9 mel, E Die Spraechhalle erscheint vorerst nar einmal in der Woche und zwar jeden Mitt⸗ woch, als Beiblatt zum hiesi⸗ gen Anzeigeblatt, jedoch unter einer für sich fortlaufenden Nr. Die Abonnenten des e blatts erhalten dieselbe gratis. für * Auf die 1 7 Sprechhalle kann man sich auch besonders abonniren. Ein solches Abon nement beträgt vierteljährlich 15 kr. Bestellungen sind hier bei der Redaction, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern zu machen. zeitgemäße und unterhaltende Mittheilungen. (Beiblatt.) 22. Mittwoch den 16. August 1848 Ueber den Grundsatz der staatlichen Selbstherrlichkeit des Volkes und die Un- verantwortlichkeit des Regierungsober— hauptes. (Schluß.) 6) Nach dem Grundsatz der Volksselbstherrlich⸗ keit ist der Fürst, je nachdem die Verfassung ist, Beauftragter oder Staatsvormund, oder auch Mit- vormund mit den Abgeordneten. Beauftragte und Vormünder sind an sich verantwortlich. Verant- wortlichkeit wegen Arglist kann ihnen auch nicht gültig erlassen werden, wohl aber Verantwortlichkeit für sonst schlechte Besorgung der Staatsgeschäfte. Es hängt dies vom Willen des Geschäftsherrn ab. Dies ist die rechtliche Seite der Unverantwortlich— keitsfrage; was die Zweckmäßigkeit hier sagt, habe ich anderswo behandelt. Daß die Unverantwort— lichkeit des Reichsverwesers beschlossen wurde, war allem Anschein nach eine Gegenverwilligung an die Rechte in der Nationalversammlung, dafür daß sie anerkannt, daß in Betreff des Reichsverwesers keine Rücksprache mit den Fürsten zu nehmen sey. Durch diese Gegenverwilligung wurde der Grundsatz der Volkssouveränetät nicht verletzt. 7) Man behauptet, die Unverantwortlichkeit des Regierungsoberhauptes liege im Begriff des Fuͤr⸗ stenthums und des Constitutionalismus. 5 a. Im Begriff des Fürstenthuͤms liegt sie nicht. Der Fürst als Volksbeauftragter und als Staats- vormund kann verantwortlich seyn, denn Beauftragte und Vormünder sind in der Regel verantwortlich. Fürsten sind auch schon mit ihrem Kopf verantwort— lich gemacht worden. Der Schleswig-Holsteinische Abgeordnete Claussen erklärte jüngst noch in der deutschen Nationalversammlung:„Die alten Gesetze der Herzogthümer kennen keine Unverantwortlichkeit des Regenten.“(Betrachtet man das Füͤrstenthum als ein eigenthumsartiges Obergewaltsrechts, so ist der Fürst für Ausübung des Rechts im Zweifel nicht verantwortlich. Betrachtet man es als ein an ihn durch Vertrag abgetretenes Recht; so kann er für Einhalt der vertragsweisen Pflichten verant— wortlich seyn. Diese beiden Fälle werden aber, wie schon gesagt, vom Vernunftrecht nicht anerkannt. b. Im Begriff von Constitutionalismus liegt nicht mehr, als daß in den bisherigen deut- schen Constitutionen der Fuͤrst unverantwortlich erklärt war, nicht aber auch, daß dies so seyn müsse. c. In einem Artikel der Frankfurter Oberpost— amtszeitung wurde letzthin die Zulässigkeit der Ver— antwortlichkeit des Reichs verwesers bestritten, weil der Reichsverweser nicht für sich handeln könne, sondern von den Ministern abhänge. Dies ist nicht stichhaltig. Der Fürst kann verantwortlich seyn mit seinen Ministern, wenn er mit ihnen handelt; er kann mit ihnen verantwortlich seyn, wenn er mit ihnen unterläßt zu handeln; er kann verantworrlich seyn, wenn er sie nicht abdankt, wo sie ihn gegen seine Ueberzeugung hindern; er kann verantwortlich seyn, wenn sie ihn schlecht berichtet und berathen haben, da wo ihm zuzumuthen gewesen wäre, selbst mit zu sehen und zu denken. 8) Aus dem, was ich uber den Vertretungs— grundsatz(das Repräsentativsystem) gesagt habe, er— giebt sich, daß die Vernunft uns anweist, was un- sere Nationalversammlung beschließt, zu achten, selbst wenn sie hier und da hinter Dem zurückbleibt, wo— für wir reif sind; denn wir könnnen in wenigen Jahren das Reichsgrundgesetz durch neu gewählte Vertreter abändern. Bis dahin ist aber der etwaige Schaden geringer, als wenn wir von dem abgehen, was wir selbst gesetzt haben; wir haben aber nicht vorbehalten, daß die Verfassung dem Volk zu An⸗ nahme oder Verwerfung vorgelegt werde! Würde uns die Verfassungsabänderung abgeschnitten, würde Vernunft und Recht von der Nationalversammlung zu sehr verletzt; so wären die Bedingungen verletzt, auf die hin wir uns den Beschlüssen der National— versammlung zu fuͤgen hätten, wir wären vor dem Richterstuhl der Vernunft befugt, was sie beschlossen hätte, bei Seit zu setzen.— Es hat nicht den An— schein, daß sie es dazu bringen werde. Franz Fischer. Berichtigung des Berichtes in Nr. 117 des Jüngsten Tages über die Volksversammlung in Garbenteich den 16. Juli 1848. (Fortsetzung.) Aus diesem Grunde, weil meine Zuhörer sich be— reits entschieden gegen die Republik ausgesprochen hat⸗ ten, konnte ich ihnen die Lust dazu nicht mehr ver⸗ derben, bemerkte vielmehr ausdrücklich, daß ich es hier für ganz unnöthig halte, gegen dieselbe zu reden und erinnerte nochmals an den Spruch, womit Herr Pfar⸗ rer Welcker von Garbenteich(nach dem Berichter⸗ statter Herr Pfarrer Völker von Steinbach!) seine Anrede geschlossen hatte:„Prüfet Alles und das Beßte behaltet.“ Diese Anrede war so ergreifend und ver⸗ söhnlich, sie athmete so sehr den Geist der Liebe zu allen Menschen und besonders den deutschen Brüdern, die in der Liebe zum theuren Vaterlande alle einig wären und alle, wie wir glauben müßten, wenn auch auf verschiedenen, vielleicht auch falschen Wegen dessen Glück erstrebten, daß jeder Vorurtheilsfreie eine von Seiten der Republikaner so absichtliche Störung, eine solche be⸗ rechnete Entziehung derselben Rechte, deren Ausübung wir, ihre Gegner, ihnen kurz zuvor erst verschafft hat— ten, sicher nicht erwarten konnten.— Kaum hatte ich nemlich in wenigen Worten gesagt, daß die Anwe— senden gewiß eben so erstaunt sein würden, wie ich selbst es sei über die Entdeckung des Herrn Studenten Leistner, daß auch Jesus ein Republikaner gewesen wäre, während er doch gesagt habe:„Mein Reich ist nicht von dieser Welt“ und wollte nun weiter fort— fahren, nicht gegen die Republik zu sprechen, sondern einige Behauptungen und Anträge der Republikaner zu beleuchten, die wir in einer der letzten Volksver— sammlungen im Buschischen Garten hier vernommen hatten, als diese Herrn plotzlich einen solchen Lärm erhoben, daß es schlechterdings unmöglich war, ein Wort weiter zu sprechen. Plötzlich und ganz in demselben Augenblicke hatten sie nemlich, wie wir aus dem Berichte des Jüngsten Tages ersehen, ob— gleich sie theilweise ziemlich nahe bei der Rednerbühne, theilweise an den verschiedenen äußersten Punkten sich aufgestellt hatten, die wichtige Entdeckung gemacht, daß ich die unverzeihliche Anmaßung gehabt, schon länger als 10 Minuten zu sprechen. Außer dieser plötzlichen, allgemeinen Wahrnehmung ist auch das auffallend, wie diese Herrn, trotz ihrer theilweise weiten Entfer— nung von der Rednerbühne von der Bestimmung Kennt— niß hatten, daß jeder Redner nur 10 Minuten spre— chen solle, während dieselbe nur ganz leise im Kreise der Redner gemacht wurde und die andere Partei da- von keine Sylbe wußte. Muß man da nicht noth— wendig an Sympathie glauben, an die ich aber, nament— lich in diesem Falle, nicht glaube, oder an eine Mit— theilung durch Fern- und Zeichenschrift, oder annehmen, daß alle diese Herrn, von denen doch gewiß mancher keine Uhr bei sich hatte, ganz auf die Minute wußten, wenn ich angefangen und wie lange ich demnach zu sprechen habe? Allein von vielen Sei— ten bin ich versichert worden, daß ich noch nicht 10 Minuten gesprochen hatte, was aber der höchst zuver— lässige Berichterstatter wahrscheinlich besser weiß. Er wird mir wohl nicht übel nehmen, wenn ich bezweifle, daß er der fraglichen Volksversammlung in Garbenteich beigewohnt hat, wenn er auch einen solchen Bericht darüber der Oeffentlichkeit zu übergeben die Dreistigkeit hatte.— Gesetzt nun, ich hätte wirklich länger als 10 Minuten gesprochen, so war es der Mühe um so weniger werth, einen solchen Lärm darüber zu erheben, weil ich mich einzig und allein darauf beschränken wollte, wie ich ausdrücklich im Voraus ankündigte, einige Behauptungen der Republikaner zu beleuchten, wozu ich um so mehr das Recht hatte, da sie in einer öffentlichen Volksversammlung aufgestellt worden waren. Da ich mich nemlich ihrer eigenen Waffen bedienen wollte, so hätten sie dieselben gewiß mit größeren Er— folge gegen mich gebrauchen können. Statt dieses zu thun, wie es Republikanern zusteht, die für Alle gleiche Rechte verlangen müssen, lärmten sie, schwangen Stöcke, und Stockdegen, und zogen sich endlich nach langem langem Lärmen zurück, bei der entschiedenen selbst drohenden Haltung der Landleute, die gar wohl das ihnen zugefügte Unrecht fühlten und bei der empören— den Erscheinung von Prügeln und Stockdegen nur mit der größten Anstrengung zurückgehalten wurden, diesen jungen Leuten, wie sie sagten, den Muth etwas abzu— kühlen, die davon gesprochen hätten, daß ihr guter Großherzog nicht aufhören müsse zu regieren, sondern wieder so wie ein Oberbürgermeister ganz leicht zum Präsidenten gewählt werden könne, währen der,„von Gott und Volkes und Rechts wegen ihr Fürst sein und bleiben solle.“— Ich bin weit entfernt, zu behaupten, daß alle Republikaner sich dieses, eines jeden freien Mannes unwürdige Be— nehmen haben zu Schulden kommen lassen; ich setze vielmehr voraus, daß manche unter ihnen die Lärmen— den tadelnd zur Ruhe verwiesen. Diese Hrrrn haben nun da eine gute Gelegenheit gehabt zu lernen, daß eine Masse leicht aufzuregen, aber schwer wieder in die Bahn der Ordnung zurückzuführen ist.— Darum hatte ein Landmann gewiß Recht, den ich sagen hörte: „Gott bewahre uns vor einer Republik mit solchen Republikanern,“ und ein Anderer:„Diese Republikaner müssen uus für sehr dumme Bauern halten, wenn sie glauben, daß sie uns durch ihr Betragen Lust zur Republik machen könnten“— Hanstein. (Schluß folgt) Erklärung. Ein in der letzten Nummer der„Sprechhalle“ er— schienenes, von etlichen anonymen„Freunden der Wahr— heit und des Rechts“ unterzeichnetes denunciatorisches Inserat nimmt in etwas mysteriöser Weise Bezug auf mehrere, von Studiosus Götz und mir in der Volks— versammlung vom 21. Juli gegen den moralischen und politischen Charakter Sr. Excellenz, des Gr. Hess. höchst⸗ preislichen Staatsministers Jaup gerichtete Angriffe und fordert uns darauf hin ausdrücklich auf, die von uns bei jener Gelegenheit ausgesprochnen„Beschuldi— gungen“ binnen 14 Tagen wortgetreu drucken zu lassen, widrigenfalls andrerseits mit deren Veröffentlichung, resp. gerichtlichen Anzeige, gedroht wird. Ich habe darauf Nichts zu erwiedern, als dies: daß ich von jeher bereit bin, jedes von mir öffentlich oder privatim gesprochene oder geschriebene Wort nöthigen— falls auch gerichklich zu vertreten und daß ich bis jetzt noch nicht die entfernteste Veranlas— sung habe, mein damals und späterhin in Gegenwart zahlreicher Zeugen ausgesprochnes Ur— theil über den ꝛc. Jaup in irgend welcher Beziehung zurückzunehmen. Ich fordere deßhalb die angeblichen„Freunde der Wahrheit ꝛc. hiermit auf, ohne Rücksicht auf den von ihnen gestellten Termin, angekündigten Bericht über den von mir an Herrn Jaup verübten„moralischen Todtschlag“ sofort in jeder beliebigen Zeitung mit deutlichen Lettern und ihrer Namensunterschrift abdrucken zu lassen oder denselben, falls dies nicht inzwischen schon geschehen seyn sollte, „auf dem Dienstweg“ an den Gr. Staatsminister zur „gutfindenden Kenntnißnahme“ zu übermachen. Zugleich bin ich auf Verlangen erbötig, dahin zu wirken, daß den betr. Herrn fernerhin ein eigner Platz in der Nähe der Tribüne zum Nachschreiben eines stenographischen Protocolls eingeräumt werde, und meinerseits etwaige Lücken, soweit sie sich auf die von mir gehaltnen Re— den beziehen sollten, nach der Erinnerung möglichst wortgetreu auszufüllen. Gießen den 10. August 1848. Rudolph Fendt, stud. jur. f Vol nach cin rech Auf und der nyn müf hall hier mit des auf Geg 8 Ins zieh Vol halt zur beru ten! auch bein Un 6 Th den der oöffe übe geg An von als We Kre U on ihr bin daner Be⸗ setze men⸗ aben daß r in arum orte: mit ese nme sie blik er⸗ Bahr⸗ risches g auf zolks⸗ und hͤchst⸗ griffe e von huldi⸗ lassen, chung, daß oder higen⸗ h bis nlas⸗ in in 3 Ur⸗ lcher alb die it auf, ermin, Herrn n jeder ihrer sselben, sollte, ter zur ugleich n, daß K Naht hischen etwaige n Re⸗ öglichs dt/ . Abfertigung. Wir haben im Auftrag des Märzvereins eine Denk— schrift über die Lage Gießens verfaßt, dieselbe in einer Volksversammlung vorgetragen; indem wir die Sache nach unsrer Ueberzeugung darstellten und nicht denun— ciiren, verhetzen und verdächtigen, sondern aufklären, rechtfertigen und versöhnen wollten, wäre uns gleich Anfangs eine belehrende Gegenrede willkommen gewesen, und werden wir auch jetzt noch Jedermann antworten, der mit offenem Visier Gegründetes vorbringt. Ano— nyme Angriffe dagegen haben wir stets verachtet und müssen darum den Artikel gegen uns in der Sprech⸗ halle um so mehr seinem Schicksal überlassen, als wir hier nicht wissen, ob wir mit einem„Elephanten“ oder mit einer„Mücke“ zu thun haben, da die Plumpheit des Auftretens auf jenen, die widrige Zudringlichkeit auf diese schließen läßt, und wir nicht nach Art unsrer Gegner aus Mücken Elephanten und aus Elephanten Kücken machen wollen. Gießen den 10. August 1848. Moritz Carriere. Julius Hillebrand. Dr. Bork. Georg Noll. In Nr. 131 des„jüngsten Tags“ liest man ein Inserat über die Vorfälle in Leihgestern beim Durch- ziehen der Großenlindener am Tag der Garbenteicher Volksversammlung. Der durch die Acten belegte Ver⸗ halt der fraglichen Sache wird nach erfolgtem Urtheil zur öffentlichen Kunde gebracht werden. Inzwischen beruhigt man sich dabei, daß das Publikum den Wor- ten von Ehrenmännern, wie Rosenberg und Kraft, auch wenn sie nicht Selbstzeugen waren, mehr Glauben beimißt, als irgend einer Erzählung im Organ der Unwahrheit und Besudelung. Gießen den 10. August 1848. Namens der betheiligten Großenlindener, aus Auftrag der Herren Menges, Bürgermeisters, und Velten, Beigeordneten, Dr. F Fischer. Rüge. Einsender dieses hatte schon oft Gelegenheit wahr— zunehmen, daß in einigen hiesigen Schulen der Ver— kauf von Schreibmaterialien, als Schreibbücher, Fe— dern ꝛc. von den Herrn Lehrern selbst betrieben wird, wodurch die Kinder aus mancherlei Gründen gleichsam gezwungen sind, den Bedarf dieser Artikel in der Schule zu nehmen; hierüber einige Worte. Der Schreibmaterialienhandel unterliegt einer hohen Besteuerung, ich möchte anfragen, ob die Herrn Lehrer ein Handelspatent hierzu besitzen? ist dieses nicht der Fall, so ist es Sache der Behörde, diesem Unwesen zu steuern, und nicht zu dulden, daß steuerpflichtige Ge— werbtreibende auf solche Weise beeinträchtigt werden. Die Herrn Lehrer beziehen in keinem Falle die Waa— ren aus erster Hand, weshalb dieselben weder besser noch billiger als bei den Buchbindern sein konnen, es müßte denn sein, daß die Herren selbige billiger ver— kauften als einkauften, was aber nicht wohl anzuneh— men ist, ja es drängt sich gewiß Vielen der Gedanke auf, daß wirklicher Nutzen eher auf Seite der Lehrer, als derjenigen der Kinder ist. Einzelne von den Herren lassen es sich auch be— sonderns angelegen sein, die Kinder auf gewisse Absatz- quellen aufmerksam zu machen; den meisten Kindern gilt dieses als Gebot. Einsender dieses hat die Ansicht, daß die heut zu Tage bestehende Concurrenz schon da— für sorgt, den Kindern von selbst den Weg zu zeigen; wollte man hiergegen einwenden, daß dieses nur ge— schehe, um ein gleiches großes Format von Büchern in der Schule zu haben, so ist diesem leicht abzuhel— fen, wenn sich die Herrn Lehrer die kleine Mühe geben wollen, das gewünschte Format anzugeben. Auf einzelne Fälle, als die Anfertigung einiger Dutzend Eramenbücher durch einen Buchbinder, um gleiche Umschläge und Größe uc. herbeizuführen, be⸗ ziehen sich natürlicherweise meine Beschwerden nicht, wohl aber auf förmlichen Handel mit angegebenen Ar— tikeln, und ich ersuche die Herren, welche sich bis jetzt hieraus ein Geschäft gemacht haben, um die Einstel⸗ lung Ihrer Thätigkeit in diesem Geschäftszweige. K. Intelligenzblatt. 1604) Gießen. Durch die Umpflasterung eines Theils des Selterswegs, welche vom Donnerstag den 17. d. M. an vorgenommen werden soll, kann derselbe nicht befahren werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Gießen den 15. August 1848. Der Buͤrgermeister Gg. Reiber. 1570) Gießen. Der Pfandschein Nr. 13265 über eine silberne Taschenuhr, ist angeblich verloren gegangen; es werden daher diejenigen, welche etwa Ansprüche an denselben bilden könnten, gebeten, hier— von innerhalb 14 Tagen Anzeige dahier zu machen, als sonst die Uhr an den Verpfänder verabfolgt werden wird. Gießen den 11. August 1848. Die Pfandhausverwaltung Bieler. Pfeil. 1582) Friedberg. Auf Anstehen des Herrn Kreisraths Kuͤchler dahier sollen Freitag den 18. d. M., Vormittags 9 Uhr, in dessen Behausung verschiedenerlei wohlerhaltene Möbel und Hausrath, insbesondere Kleiderschränke, Commoden, Bettstellen, große Fässer, Stühle, Tische, (namentlich auch einige größere zum Wirths- und Büreaugebrauch dienliche) c ꝛc, sodann gegen 11 Uhr dessen Pferde und Wägen, als eine noch wenig ge— brauchte, sehr gute Kalesche mit Glasvorderverdeck, eine Droschke und ein Leiterwagen, auch zwei Pfer⸗ degeschirre und ein Pflug und endlich eirea 100 Centner Heu, meistbietend gegen Baarzahlung ver— steigert werden. Friedberg den 8. August 1848. Der Gr. Hess. Buͤrgermeister Bender. 1589) Ruttershausen. Jagdverpachtung zu Ruttershausen. Die Ausübung der Jagd in der Gemarkung der Gemeinde Ruttershausen soll nächsten Freitag den 18. August d. J., des Morgens um 10 Uhr, auf 6 nach einander folgenden Jahre mittelst öffent— 110 licher Versteigerung in Pacht gegeben werden. Die Versteigerung beginnt auf dem Bürgermeisterei-Büreau. Ruttershausen am 12. August 1848. Der Bürgermeister Klinckel. Fellingshausen. Jagdverpachtung. 1590) 1574) Altenbuseck. Jagdverpachtung. Freitag den 18. August, des Nachmittags um 4 Uhr, soll die Jagd in der Gemarkung Altenbuseck auf 3 Jahre bei dem Unterzeichneten verpachtet werden. Altenbuseck den 11. August 1848. Donnerstag den 17. August d. J., Der Bürgermeister 1 Vormittags 10 Uhr, Wagenbach. I wird auf dem Rathhause dahier die Ausübung der 1594) Reiskirchen AE Jagd in der Gemarkung Fellingshausen, worunter S d 5. ein großer Theil des Rodheimer und Vetzberger Ge⸗% ch ung. 1 meindswaldes enthalten ist, in 2 Abtheilungen an en; den 17. August, 15 den Meistbietenden verpachtet werden.. e eee ee e Uhr, 1 Fellingshausen am 14. August 1848. soll die Jagd in der Reiskircher Gemarkung auf dinken Der Bürgermeisterei⸗Verwalter 3 Jahre, nach den bei der Versteigerung bekannt Olorie Weber. gemacht werdenden Bedingungen, an den Meistbieten— ungen 1 15 5 den verpachtet werden. wie vi 1577) 9 8 0 d 5 8 ach 10 8 Reiskirchen am 13. August 1 1 Nichts 9 5. er Bürgermeister von il Künftigen Donnerstag den 17. August d. J. Schäfer. meine, Morgens um 10 Uhr, 1 0 e Tag g soll die Jagd der Gemeinde Rödgen auf dem Buͤ⸗ 229 1 each in Sch reau des Bürgermeister in Pacht gegeben werden. D een zu gu. 5 g onnerstag den 17. August d. J. 1 Rödgen am 10. August 1848. i des Vormittags 9 Uhr 0 sein fk Der e soll auf dahiesiger Bürgermeisterei die Feld- und 1 1575) Holzheim. Forst⸗Jagd der Gemarkung Annerod, an den Meist⸗ e S d f 5 l cht 11 bietenden verpachtet werden. 11 55 80 J 5 5 0 0 9 Annerod den 13. August 1848. ie onnerstag den 17. ugust d. J., Der Bürgermeister mein Mittags 12 Uhr, Peter. linken wird auf dem Rathhause zu Holzheim die Ausü— 2. charge bung der Jagd in den Gemarkungen Holzheim und 1 8 e Inter Bergheim, jede allein, an den Meistbietenden ver⸗ 1275 90 9 0 191 5 e les, b pachtet. d ontag den 21. august, neten Holzheim den 12. August 1848. Morgens 10 Uhr,. 1 5 f oll auf der Bürgermeisterei dahier di übun 0 Der Bürgermeister soll auf der Bürg sterei dahier die Ausübung allen Grieb der Jagd in der Gemarkung Daubringen, auf drei n 8 5 Jahre öffentlich, an den Meistbietenden versteigert Wit 1574) G rünb erg. werden. ö! Die Verpachtung der Jagd in der Gemarkung Daubringen den 15. August 1848. 10 Grünberg betr. Der Bürgermeister 1 Freitag den 18. August d. J., Dort. g Herr; Vormittags 10 Uhr, 1598) Altenbuseck. 1 wird in dem Gasthaus zur Krone dahier die Aus— Künftigen Sonntag den 20. August d. J., von 5 übung der Jagd in der Gemarkung Grünberg in Nachmittags 1 lihr an, finder dahier ein 6 theil i 3 ö i 9a r 1 ber Kere igel 8 wozu Pachtliebha- Statt. Die Hauptgabe ist eine Jagdflinte. uns b e e Altenbuseck den 15. August 0115 28 gefund 9 5 onra pper, Herrn Der Buͤrgermeister Wirth mach 4 Je! 475 Wa 0 Haberkorn. 11 988 K Friedberg. 1 und b 8 eee olksversammlun n Jagdverpachtung. 0 8 150 reitag den 18. 2 8 g 0 f Wh h, Friedberg in der Wetterau 105 soll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Sonntag den 20. August, muff Watzenborn und Steinberg auf 3 Jahre öffentlich Nachmittags 2 Uhr. urbir an den Meistbietenden auf dahiesigem Rathhaus ver⸗ Mehrere Mitglieder der Nationalversammlung(der führu pachtet werden. Linken) werden erwartet. 8 außer Watzenborn den 12. e Zu recht zahlreichem Besuch 0 fälle, er Buͤrgermeister im Auftrag des Volksvereins Fiuichn Philipp. Schlich. Müller. biltn 5 derart Briefkasten: Herr Gz in G.: Ihre Entgegnung folgt in nächster Nummer.— Anongme Zusendung aus G. wird Mame als solche nicht berücksichtigt.— N. aus Oberhessen: folgt in nächster Nummer.— Herr Hd.: kam zu wa spät.— Herr S. in G.: Ihre Zusendung wird in nächster Nummer abgedruckt. 1005 ze 0 Druck und Verlag der F. D. Brühl' schen Buch⸗ und Steindruckerei.