——— ———— . Der Staatspräsident und Minister des Aeußern Herr Alrich: Die Gießener Hochschulgesellschaft ist ein Produkt ihrer Zeit und damit ihre Gründung für die Landes⸗Aniversität als Notwendigkeit festgestellt. Ich kann nur wünschen, daß es ihrer Hilfe gelingen möge, das Interesse aller Freunde und Förderer der Landes⸗Aniversität Gießen derart zu wecken und zu erhalten, daß sie den steigenden Ansprüchen der Wissen⸗ schaft gerecht werde und vollauf genügen kann. Die Aufgabe der Hochschulgesellschaft. Von O. Behaghel. eee = 7907 5 Te —— i. Im Jahre 1918 haben sich 0 e Männer des tätigen Lebens f ad Laa und Lehrer der Gießener Ani⸗ J., versität zusammengefunden und 5— die Gießener Hochschulgesell⸗ schaft(„Gesellschaft von Freunden und Förderern der Aniversität Gießen“) begründet. Vertreter des Staates und der Stadt, wie Mitglieder des Landtages haben der Gründungsversammlung bei⸗ gewohnt und ihrem lebhaften Anteil an der neuen Gründung Aus⸗ druck verliehen; der Großherzog hat sie lebhaft begrüßt. Der Gedanke, solche Gesellschaften zur Förderung der Aniversitäten zu schaffen, ist an sich nicht neu. Insbesondere hat die akademische Gesellschaft in Basel in vorbildlicher Weise seit vielen Jahr⸗ zehnten sehr geholfen, die dortige Aniversität zu stützen und aus⸗ zugestalten; ganze Aniversitätsinstitute sind mit ihren Mitteln gebaut worden. Ansere Gießener Gesellschaft ist wie die Schwestergesellschaften etwa in Darmstadt, Bonn, Tübingen aus der Not der Zeit geboren, aus der Notwendigkeit, der Aniversität zu Hilfe zu kommen, ihrem Lehrbetrieb, ihrer gelehrten Forschung, der Weitergabe dieser Forschung an die Offentlichkeit. Denn gar vieles hat der Krieg gewandelt. Bei aller Hilfsbereitschaft, die volle Anerkennung verdient, ist heute der Staat in seinen Mitteln aufs Außerste be⸗ schränkt. Mancher Gelehrte hat früher aus eigenem Vermögen, aus beträchtlichen Einnahmen an Vorlesungsgebühren, an Schrift⸗ steller⸗Vergütungen Summen für die eigene Arbeit, für die Arbeit in seinem Institut zur Verfügung stellen können, er hat vielleicht sogar Zeitschriften auf eigene Kosten gehalten, die unentbehrliches Handwerkszeug des Instituts selber waren: von allem dem kann heute keine Nede mehr sein. Der Verlag ist spröde geworden in der Annahme wissenschaftlicher Werke, soweit sie nicht Handbücher sind; viele Zeitschriften sind eingegangen, die gebliebenen auf Jahre hinaus mit Stoff versehen. And in manchen Fällen hat die Hilfe des Staates überhaupt von jeher versagen müssen, nämlich dann, wenn es sich um plötzlich auftretende Bedürfnisse handelte, etwa um den Erwerb einer wertvollen Bibliothek, die nach dem Tode des Besitzers auf den Markt gekommen war, um einen Schüttel⸗ apparat für bakteriologische Antersuchungen, um ein Saitengalvano⸗ meter für Herzforschung. In derartigen Fällen war die Hochschul— gesellschaft die Stelle, an die man sich vertrauensvoll mit der Vitte um Hilfe wandte, die berufen war, einzugreifen, und auch vielfach eingreifen konnte. Sie hat wertvolle Bibliotheken angekauft und Aniversitätsinstituten zugeeignet, den Instituten Apparate be⸗ schaffen helfen, Seminare unterstützt, z. B. dem englischen und romanischen Seminar Mittel für die Beschaffung ausländischei Literatur zur Verfügung gestellt, sie hat zugunsten des geologischen Instituts die Ausgrabungen in wichtigen vorgeschichtlichen Fund stätten des Lumdatales gefördert, sie hat Druckunterstützungen gegeben, in eigenen Veröffentlichungen bedeutsame Abhandlungen veröffentlicht, steht den Vorbereitungen eines wichtigen archäologi— schen Werkes hilfreich zur Seite, ja sie hat eine eigene Professur, die A für Bank⸗ und Börsenwesen, ins Leben gerufen. Diese letztere Leistung ist besonders bedeutsam; sie legt Zeugnis davon ab, daß unsere Gesellschaft von vornherein nicht bloß auf die Anterstützung der bedrängten Aniversität, der in Bedrängnis geratenen Wissenschaft eingestellt ist. Wir legen das größte Gewicht darauf, die Beziehungen zum tätigen Leben, die ja immer schon bestanden haben, zu vertiefen und weiter auszugestalten. Hervor⸗ ragende Männer der Industrie gehören unserem Vorstande an und geben wertvolle Anregungen. Wir haben uns eine Zeitlang mit dem Gedanken getragen, in Gießen, das ja von Bergbau und Bergbauindustrie umrahmt ist, dem bergbaulichen Anterricht eine Stätte zu bereiten; die Mittel unserer Gesellschaft waren jedoch einer so weitgreifenden Aufgabe nicht gewachsen. Welche Be⸗ deutung den verschiedenen Zweigen der an der Aniversität gepflegten Wissenschaften für das Leben unserer Volksgenossen ganz unmittelbar zukommt, werden die Vertreter dieser Fächer im einzelnen darlegen. Für mein eigenes Fach sei nur auf eine kleine Besonderheit hin⸗ gewiesen, auf den Anterricht im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der deutschen Sprache: der Vortrag macht des Redners Glück, dies Wort, es gilt von jedem, der durch Sprechen oder Schreiben wirken will. Wir haben uns aber noch eine dritte Aufgabe gestellt. Was der Gelehrte in harter Arbeit erschürft und ergründet, es darf nicht allein den Mitforschern zugänglich bleiben; es muß umgesetzt werden in klingende Münze, die auch der Allgemeinheit Werte zuführt. Der Hunger nach geistiger Nahrung ist nie größer gewesen als heute. Zu seiner Befriedigung haben wir beitragen wollen durch die Ver⸗ anstaltung von Vorträgen und Vortragsreihen; wir haben drei Jahre nacheinander in Mainz eine Hochschulwoche abgehalten; 2 Herren von der Aniversität haben in Alzey, Bingen, Oppenheim gesprochen; die Vorbereitungen für eine Wormser Hochschulwoche waren gerade zum Abschluß gekommen, als diese Art von Verkehr mit dem besetzten Gebiet unmöglich wurde. Neuerdings haben wir begonnen, den Städten Oberhessens die Ergebnisse der wissenschaft⸗ lichen Forschung durch Vorträge nahezubringen. Die Mittel zu solchen Leistungen gaben uns teils die Jahres⸗ beiträge unserer Mitglieder, teils die hochherzigen Stiftungen unserer Freunde und Gönner, zumal aus den Kreisen der Industrie. Heute gehören wir selbst zu den Notleidenden: die Zahl unserer Mit⸗ glieder ist beträchtlich gesunken, wir haben ihre Beiträge herabsetzen müssen; die Spenden von Handel und Industrie sind notgedrungen spärlich geworden. Anser Besitz ist zu Nichts geworden, trotz sorg⸗ fältiger„wertbeständiger“ Anlage; das laufende Geschäftsjahr hat mit einem Vermögensbestand von 199,50 Mark begonnen. Wir leben aus der Hand in den Mund. Die Professur für Bank- und Börsenwesen hat längst der Staat übernommen, die Zuwendungen an Seminare haben aufhören müssen. Das Alte kann kaum weiter⸗ geführt, Neues kaum begonnen werden. And doch ist unser Wirken wichtiger als je. Der Geist, der lebendig macht, er muß auch unser Volk wieder lebendig machen. Die Gegner draußen in der Welt dürfen nicht sich hämisch freuen, daß sie uns auch geistig entwaffnet haben, daß sie auch unsere Wissenschaft an dritte, vierte Stelle herabgedrückt haben. Wer unserer Wissenschaft, unserer Aniversität hilft, der hilft zum Wiederaufstieg unseres Volkes. Darum meinen wir auch, daß jeder, der einst als Schüler unserer Hochschule ins Leben hinausgetreten ist oder heute hinaustritt, mit ihr als ihr Förderer verbunden bleiben sollte, indem er Mitglied unserer Gesell⸗ schaft wird, und daß jeder, dem die Bedeutung, die Größe unserer Wissenschaft am Herzen liegt, nach Kräften dazu beitragen mülsse, unseren Kriegsschatz zu mehren. Herr Professor D. Dr. Martin Schian, Generalsuperintendent der Provinz Schlesien: Wenngleich ich aus dem Verbande der Aniversität Gießen und aus der Interessengemeinschaft des Landes Hessen ausgeschieden bin, stehe ich innerlich doch Gießen und Hessen so nahe, daß ich beide dauernd mit meinen wärmsten Wünschen begleite. Für beide(denn das Wohl der Aniversität ist mit dem des Landes aufs Allerengste verbunden, aber auch das Land würde ohne Gedeihen seiner Aniversität Not leiden) ist meine Hoffnung, daß private Hilfe der Hochschule dort weiter⸗ helfe, wo jetzt die Kraft des Staates versagt. Normal ist der Appell an die private Hilfe nicht; aber wir leben eben in Not⸗ zeiten. Hinzufügen aber möchte ich den anderen Wunsch: Mögen Staat wie Private der Aniversität helfen, ohne im geringsten ihre Freiheit einzuengen! Nur so kann ihr wirklich rechte Hilfe werden! Breslau, August 1924. , N, Ke, lee . Die Theologische Fakultät. Von Professor D. Dr. Krüger. Anter den Fakultäten an den deutschen Hochschulen nimmt noch heute die Theologische die erste Stelle ein. Damit soll freilich nicht mehr wie früher ein Nangverhältnis zum Ausdruck gebracht werden; man behält die alte Ordnung bei, weil man nichts Besseres an ihre Stelle setzen kann. Zu der Zeit, da unsere Aniversität ge⸗ gründet wurde, war das noch anders. Luthertum und Calvinismus standen damals in heftigem Bruderzwist einander gegenüber, und dieser konfessionelle Gegensatz war es, der 1607 zur Gründung der Aniversität in Gießen führte: Landgraf Ludwig errichtete sie seinem Vetter Moritz zum Trotz, der den Marburgern sein reformiertes Bekenntnis aufdrängen wollte. And in der neu gegründeten Hoch— schule nahm die Theologische Fakultät nun auch ihrer Bedeutung gemäß die erste Stelle ein: Männer wie Balthasar Mentzer, Johann inckelmann, Justus Feuerborn, Peter Haberkorn waren in ihrer Art hervorragende Persönlichkeiten, und die Gießener Fakultät hat im Zeitalter der Orthodoxie eine führende Nolle gespielt. Es darf ihr aber zu ihrer Ehre nachgesagt werden, daß sie auch in späterer Zeit ihrer hohen Aufgabe, einerseits die Wissenschaft zu pflegen, andererseits die künftigen Diener der Kirche zu ihrem Berufe anzuleiten und tüchtig zu machen, mit Ernst gerecht geworden ist. Natürlich waren die Professoren, die auf den Lehrstühlen saßen, nicht immer Leuchten der Wissenschaft; aber das sind sie vermutlich in anderen Fakultäten auch nicht durchweg gewesen. Tatsächlich hat unsere Fakultät sowohl im Zeitalter des Pietismus wie der Aufklärung Namen von Nang aufzuweisen, die damals die all⸗ gemeine Aufmerksamkeit auf sich zogen. Es kommen freilich auch Jahre, in denen die Kraft zu erlahmen scheint. Das war um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert und noch weit in dieses hinein der Fall. Seit den dreißiger Jahren aber erhebt man sich wieder über den Durchschnitt. Damals hat die Fakultät in Karl August Credner( 1857) einen Gelehrten besessen, dessen Arbeiten auf dem Gebiet der neutestamentlichen Wissenschaft einschneidend wirkten und weiten Widerhall fanden. Als dann teils widrige Amstände, teils Versagen der Persönlichkeiten wiederum einen Stillstand und damit Rückgang herbeiführten, hat Bernhard Stade(seit 1875) mit starker Hand das Steuerruder ergriffen und unter gutem Stern das Schiff der Fakultät auf hohe See geführt. Die Periode, die damit anhob, darf mit den Glanzzeiten der Jugend im 17. Jahr— hundert wohl verglichen werden; wer sie erlebte, hat sie in dankbare⸗ Erinnerung. Dem Lebenden aber ziemt es nicht, ein Arteil darüber abzugeben, ob auch die jüngste Entwicklung sich auf der Höhe ger halten hat, die der Väter würdig ist. Die Aufgabe der Theologischen Fakultät, von der oben die Rede war, schließt besondere Schwierigkeiten ein. Es ist für eine Körperschaft, die einer Hochschule eingegliedert ist, selbstverständlich, daß sie sich bei ihrer Arbeit nur von wissenschaftlichen Gesichtspunkten geleitet weiß. In diese Arbeit darf ihr niemand dreinreden, auch die Kirche nicht, mögen ibr die Eraebnisse oder Folgerungen der Wissenschaft genehm sein oder nicht. Aber die Kirche hat ihre besonderen Bedürfnisse und ihre eigene Betrachtungsweise, und so kann es leicht geschehen, daß Kirche und Wissenschaft miteinander in Spannung geraten. Das auszuführen ist hier nicht der Ort. Aber es ist ohne weiteres verständlich, daß solche Spannung innerhalb des beschränkten Gebiets einer Landeskirche besonders stark hervor⸗ treten wird. Nach unserer hessischen Ordnung gilt die Bestimmung zu Recht, daß der in der Landeskirche Anzustellende, von besonders gelagerten, jeweils von der Behörde zu untersuchenden Einzelfällen abgesehen, die erste Prüfung in der Regel vor der Landesfakultät abzulegen hat. Mit dieser Bestimmung hat die Kirche anerkannt, daß sie in dem Nachweis einer streng wissenschaftlichen Vorbildung die unerläßliche Voraussetzung zur Erlangung des geistlichen Amtes sieht. Mit dieser Anerkennung steht und fällt die Berechtigung einer Theologischen Fakultät. Die praktische Ausbildung der künftigen Geistlichen ist nicht ihre Sache. Das ist die Aufgabe des Prediger⸗ seminars in Friedberg, an dem die Kandidaten nach vollendetem Aniversitätsstudium ein weiteres Jahr zu verbringen haben, bevor sie die Schlußprüfung vor der durch das Kirchenregiment hierfür angeordneten Kommission bestehen können. Die wissenschaftliche Vorbildung der jungen Theologen erstreckt sich auf eine Anzahl von Fächern, die sich durch ihre innere Zusammen⸗ gehörigkeit doch wieder als ein Ganzes erweisen. Vor allem muß der Theologe geschichtlich gründlich durchgebildet sein. Darum wird er in erster Linie zu vertieftem Studium der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes angeleitet, und zwar sowohl nach der sprachlichen wie nach der sachlichen Seite hin. Von gleicher Be⸗ deutung ist aber das Verständnis der Kirchengeschichte, weil nur so ein klares Arteil über das Wesen des Christentums und die Aufgabe der evangelischen Kirche in der Gegenwart gewonnen werden kann. Auf den Ergebnissen der exegetischen und der historischen Theologie erbaut sich sodann die systematische Theologie, d. h. die wissenschaftliche Begründung und zusammenhängende Darstellung der religiösen und sittlichen Forderungen des christlichen Glaubens in Dogmatik, Ethik und Apologetik, bei ständiger Auseinander⸗ setzung mit der Philosophie. Könnte damit der Kreis der Aufgaben als geschlossen angesehen werden, so ist doch mit Fug und Recht im Körper unserer Fakultät auch eine Professur für praktische Theologie vorgesehen. Sie ist dafür bestimmt, die Brücke zu schlagen zwischen den Ergebnissen und Folgerungen der exegetischen, historischen und systematischen Theologie und den Anforderungen der Praxis. Ihr Inhaber hat die für die regelmäßigen Aufgaben des Pfarramts grundsätzlich leitenden Gesichtspunkte aufzustellen und dazu anzu⸗ leiten, die gegenwärtige Lage der Kirche aus der geschichtlichen Entwicklung zu verstehen und die durch sie gestellten Aufgaben richtig zu erfassen; er soll den jungen Theologen Ernst und Freudig⸗. keit für ihre künftige Wirksamkeit einflößen und sie zur Selbständigke des Arteils sowie zur Unabhängigkeit der Haltung gegenüber Arch⸗ —— —......— u— ————— —— r—̃—̃—— . —— lichem und anderem Parteiwesen erziehen. Aber nicht einmal hiermit ist der Kreis unserer Aufgaben voll umschrieben. Aufgabe des evangelischen Theologiestudierenden ist es weiter, sich zur Ebel Auseinandersetzung mit der katholischen Gestaltung des hristen⸗ tums vorzubereiten, die Augen offen zu halten für die politischen und sozialen Bewegungen im öffentlichen Leben, um sie mit christ⸗ lichem Geist durchdringen zu können, endlich auch den Blick zu richten auf die nichtchristlichen Religionen, die ihre Fühler heute mehr als früher auch nach dem Gebiet der europäischen Kultur und Religiosität ausstrecken: Konfessionskunde, Innere und Aeußere Mission, allgemeine Neligionsgeschichte sind Teilgebiete auch der theologischen Wissenschaft. So eröffnet sich unserem Auge ein weites Feld reichster wissen⸗ schaftlicher Betätigung, und es wird dem Theologen nicht verübelt werden, wenn er, getragen von der Aberzeugung, daß die Religion die innerste und höchste Angelegenheit des Menschen ist, doch noch etwas von dem Stolz empfindet, der seinerzeit in dem Satz zum Ausdruck kam, daß die Theologie die Königin der Wissenschaften sei. Mag man sich aber dazu stellen, wie man will, so wird doch stete Geltung behalten Herders tiefes Wort, das man jedem Theologiebeflissenen ins Stammbuch schreiben möchte:„Theologie ist ein liberales Studium und verlangt keine Sklavenseelen.“ Vom Studium der Rechte. Von Professor Dr. Groh. Kennzeichnend für die Entwicklung des juristischen Studiums in den letzten Jahren ist eine starke Erweiterung des Lehrplanes und eine ganz erhebliche Zunahme der Zahl der Studierenden der Rechts⸗ wissenschaft: In den Jahren 1905—1914 zählte unsere Landes⸗ universität unter durchschnittlich 131400 Besuchern regelmäßig 150—170 Juristen, während die Statistiken seit 1920 unter einer Gesamtzahl von 16-1700 Studenten etwa 350 immatrikulierte Nechtsbeflissene aufweisen. Ihre Zahl hat sich also gegenüber der Zeit vor dem Krieg mehr als verdoppelt, ihr Verhältnis zur Gesamt⸗ zahl der Studierenden ist von 13 auf 20 vom Hundert gestiegen. Auch die Erweiterung des Lehrplanes der Juristischen Falultät, vornehmlich bedingt durch die einschneidenden Amwälzungen auf politischem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, tritt augenfällig in den letzten Jahren in Erscheinung. Manches hatte im früheren Lehrplan weniger starke Beachtung gefunden, als es heute erheischt (Politik, Alkoholfrage, Jugendfürsorge, Gefängniswesen, frei⸗ willige Gerichtsbarkeit, Papyruskunde u. a. m.), vieles aber ist völlig neu oder hat sich als Disziplin verselbständigt und eine Be⸗ deutung erlangt, die den Vortrag unerläßlich macht(Arbeitsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Friedensvertrag usw.). Schon rein äußerlich zeigt sich diese Stoffvermehrung darin, daß sich die Zahl der regelmäßig wiederkehrenden Vorlesungen und Lebungen bei allerdings fast unverändert gebliebener Zahl der vorhandenen Lehrkräfte von 20—23 im Semester vor dem Kriege auf 30—33 gegenwärtig erhöht hat, und dabei können selbst die wichtigsten Vorlesungen nur jedes zweite Semester gehalten werden. Während also die Gründe für die Vermehrung der Vorlesungs— tätigkeit ohne weiteres ersichtlich sind, lassen sich die Arsachen des verstärkten Zudrangs zum Nechtsstudium nicht ohne weiteres er⸗ kennen, waren es doch auch schon früher nicht immer ganz durch— sichtige Motive oder gar ein zufälliger Anlaß, die den jungen Abiturienten zu der Juristischen Fakultät führten. Innere Neigung zur Nechtswissenschaft war und wird in den allerseltensten Fällen hier bestimmend, da ja die Schule so gut wie keine Anregung gibt; sonstige Gründe, wie Aussicht auf eine angesehene und sichere Beamtenlaufbahn, werden bei den geringen Möglichkeiten, in abseh⸗ barer Zeit im Staatsdienst unterzukommen, heute viel weniger zum Nechtsstudium veranlassen wie früher, während andere Motive, wie Neigung zu freier Betätigung als Anwalt oder Berater in Handel und Industrie bis vor kurzem wenigstens vielfach für die Wahl des Studiums ausschlaggebend waren. Zu diesen kommt dann die schon früher nicht geringe Zahl derjenigen, die studieren wollen und aus Mangel an ausgeprägtem Interesse für eine be⸗ stimmte Disziplin sich dem Rechtsstudium zuwenden; bei der völligen Aussichtslosigkeit, heutzutage in den meisten sonstigen akademischen Berufen ohne allzu große Wartezeit eine einigermaßen gesicherte Lebensstellung zu finden, dürfte sich jetzt die Zahl dieser noch erheblich vermehrt haben; aber es soll nicht unterlassen werden zu erwähnen, daß so nicht nur viele brauchbare, sondern auch mancher hervorragende Kopf für die Rechtswissenschaft gewonnen wurde. Wie weit sich die Pläne, die für die Ergreifung des juristischen Studiums ausschlag⸗ gebend waren, im späteren Leben verwirklicht haben, läßt sich nicht leicht beurteilen, da uns Statistiken über die weitere Entwicklung unserer Rechtsstudenten fehlen; nur so viel kann mit Sicherheit gesagt werden, daß die Mehrzahl derjenigen, die hier das Fakultäts⸗ examen bestanden haben, in den hessischen Vorbereitungsdienst eingetreten sind, sich der Staatsprüfung unterzogen haben, und daß erst dann die Scheidung der Berufe erfolgt ist. Hierbei handelt es sich fast durchweg um hessische Staatsangehörige; sie stellen überhaupt das weitaus stärkste Kontingent unserer Nechtsbeflissenen, doch hat sich auch die Zahl der nichthessischen Rechtsstudenten in den letzten 15 Jahren absolut wie relativ stark erhöht: sie ist von 30 auf 100 und im Verhältnis zu den Hessen von 18% auf 30% gestiegen. Bei den Nichthessen handelt es sich, abgesehen von solchen, die vielleicht die Verbindung in den ersten Semestern nach Gießen gelockt hat, um Studierende, die promovieren oder die volkswirtschaftliche Diplomprüfung ablegen wollen. Nicht gering dürfte aber auch die Zahl der nichthessischen Juristen sein, die in den gegenwärtigen Zeiten der studentischen Not wegen der billigeren Lebensweise der kleinen Stadt oder den vorbildlichen Einrichtungen unserer Studentenhilfe nach Gießen kommen. Eine nicht unerhebliche Zunahme haben die juristischen Pro- motionen erfahren. Die Gründe hierfür sind zweierlei Art. Anter der älteren Generation der noch lebenden hessischen Juristen finden wir recht wenige, die sich die Doktorwürde erworben haben, es war— man darf wohl so sagen— noch nicht üblich. Dann ist aber die Zahl der Promotionen besonders der jüngeren Juristen vor dem Krieg stetig gestiegen(von durchschnittlich 5 im Jahr in der Zeit von 1900—1905 auf über 25 jährlich in den letzten Jahren vor dem Krieg), um dann auf 90—100 jährlich für die Zeit von 1920 bis 1923 emporzuschnellen; im Jahre 1923/24 ist sie wieder auf 60 herabgesunken. Diese stattlichen Ziffern lassen sich aber durch die allgemein erhöhte Neigung, sich der juristischen Doktorprüfung zu unterziehen, nicht allein erklären, wenn auch fast alle Juristen, dje hier das Neferendarexamen bestanden haben, sich um die juristische Doktorwürde bewerben. Vielmehr läßt sich auch hier ein starker Zustrom nichthessischer Juristen feststellen, der uns um deswillen zufließt, weil die formalen Nachweise für die Zulassung zur Promotion kaum über die allgemeinen Mindestforderungen sonstiger Aniversitäten hinausgehen. So ist von der Gepflogenheit vieler Juristischer Fakultäten, nur solche Doktoranden anzunehmen, die das Neferendarexamen bestanden haben oder doch ein achtsemestriges Mechtsstudium nachweisen können, bisher hier kein Gebrauch gemacht worden, doch wird die Zulassung grundsätzlich davon abhängig gemacht, daß der Kandidat in Gießen studiert hat oder sonstige Beziehungen zur Landesuniversität(3. B. hessische Staatsangehörig⸗ keit) aufzuweisen vermag. Allerdings ist in begründeten Ausnahme⸗ fällen(bei Kriegsteilnehmern, Ausgewiesenen usw.) von dieser Forderung Abstand genommen worden. Andererseits muß jedoch auch betont werden, daß die formalen Erleichterungen natürlich materiell eine Erschwerung der Prüfung bedingen, und daß, abgesehen von den Anforderungen, die an die undes der Disser⸗ tation gestellt werden, im mündlichen Examen mindestens der Nach⸗ weis der gleichen allgemeinen juristischen Durchbildung wie im Neferendarexamen gefordert wird. Von einer für Kriegsteilnehmer nur hier eingeführten Annehmlichkeit, die mündliche Prüfung vor Genehmigung der Oissertation— etwa im Anschluß an Neferendar⸗ oder Assessorexamen— zu versuchen, ist vielfach Gebrauch gemacht worden. Nicht Schritt gehalten haben mit dieser Entwicklung die Möglich⸗ keiten, den Studierenden Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Zwar wurde das Juristische Seminar mit seinen 25 Arbeitsplätzen im Frühjahr 1921 durch Hinzunahme des ehemaligen Nomanischen Seminars um 30 Arbeitsplätze erweitert, aber auch diese Räume reichen noch lange nicht aus, weil die Beteiligung an den schriftlichen Seminararbeiten außerordentlich rege ist und den wenigsten Studenten einigermaßen brauchbare eigene Literatur hierfür zur Verfügung steht, und weil ferner auch sonst das Juristische Seminar mit seiner über 5000 Bände umfassenden Bibliothek als Arbeitsraum sehr begehrt und vielen im Winter— es ist von 7 Ahr früh bis 10 Ahr abends geöffnet— die geheizte Arbeitsstube ersetzen muß. Hier Wandel zu schaffen ist dringend geboten, denn es ist ein auf die Dauer unhaltbarer Zustand, daß eine so starke Zahl von Studierenden auf völlig unzulängliche Arbeitsräume angewiesen ist, ganz abgesehen davon, daß nur so sich viele Verstöße gegen die Seminarordnung erklären lassen, deren Abstellung unbedingt notwendig ist! — Die Gießener Studentenhilfe! Von Professor Dr. Eger. Anter den„Wirtschaftskörpern“, die heute an allen deutschen Hochschulen zu finden sind, und welche die Aufgabe haben, den wirt⸗ schaftlich bedrängten Kommilitonen Hilfe zu bringen, nimmt die Ai ge e Studentenhilfe hinsichtlich ihres Ausbaues einen der ersten ätze ein. Schon zu Ende des Kriegs begann hier— im Anschluß an das von dem Allensteiner Verein geschaffene Soldaten⸗ und Studenten⸗ heim— die Speisung in dem Studentenheim im Burggraben (früheres Café Ebel). Mittag- und Abendessen werden hier ver⸗ abreicht, und zwar beträgt der Preis zur Zeit je 40 Pfennig. Daneben besteht als Zweigstelle das Studentenheim„Schöne Aussicht“. Dieses Anwesen, an schönster aussichtsreicher Stelle der Stadt gelegen, nahe bei den Kliniken, aber auch von der Aniversitlt aus in wenigen Minuten erreichbar, hat der Verein Studentenhilfe — 1 3 1 2 . 9 777 9 . „72„2„VFCCbT0 JJ( 2 .— 8* ä „ 0 im Jahre 1922 käuflich erworben und damit eine wichtige Grundlage für die weitere Ausgestaltung seiner Einrichtungen geschaffen. Hier wurde alsbald die Schuhmacherei der Studentenhilfe eingerichtet, die von einem früheren Studenten geleitet wird, der das Schuh⸗ macherhandwerk erlernte und jetzt als Schuhmachermeister auch noch nebenbei studiert. Auf der„Schönen Aussicht“ befindet sich auch das Studentenwohnhaus, in welchem 46 Studenten ein Anter⸗ kommen finden können. Sie sind(bis auf 2 Einzelzimmer) in wohnlich eingerichteten Zimmern untergebracht, in welchen je 2 Kommilitonen zusammen hausen. Wie im vergangenen, so wird das Studenten- wohnhaus auch im kommenden Semester voll belegt sein. Hocherfreu⸗ lich ist das musterhafte, kameradschaftliche Verhalten und das ernste Streben der Bewohner des Studentenwohnhauses. Sehr befriedigend hat sich auch die studentische Gärtnerei ent⸗ wickelt, deren Hauptanlage an das Studentenwohnhaus angrenzt. Sie versorgt die Speisung völlig mit den nötigen Gartenprodukten und bietet Studenten gesunde und lohnende Arbeitsmöglichkeit. Schließlich ist auch die Studentenwäscherei, verbunden mit einer Flickstube, hier oben untergebracht, die trotz ihres kurzen Bestehens sehr erfreulich arbeitet. Als besonders wichtige Funktion der Studentenhilfe sei noch die Einzel⸗ und die Krankenfürsorge erwähnt. Erstere ist befaßt mit der Anterstützung bedürftiger Kommilitonen mit vollen oder teilweisen Freitischen, Freileder, Zuschüssen für Stiefelbeschaffung, Gewährung von Darlehen in besonderen Fällen usw. Dagegen bemüht sich die Krankenfürsorge um kranke und erholungsbedürftige Kommilitonen, wobei neben der Verköstigung an einem besonderen Krankentisch im Studentenheim auf ärztliche Anordnung namentlich die Beschaffung von Erholungs- und Kuraufenthalten in Betracht kommt. Vor allem gilt dabei die Fürsorgetätigkeit den lungen⸗ kranken Studenten, von denen sehon eine ganze Anzahl in Sanatorien nach Davos und Mölln mit guten Heilerfolgen gesandt wurde. Als Träger aller dieser Einrichtungen, von denen hier nur die wichtigsten kurz angeführt werden, erscheint die Gießener Studenten⸗ hilfe, ein privater, eingetragener Verein, der aber vom Staat erhebliche Anterstützungen erhält, und dem andererseits die Studenten⸗ schaft als korporatives Mitglied angehört. Neben dem Vorstand ist das wichtigste Organ des Vereins dessen Ausschuß, der aus 10 nichtstudentischen und 9 studentischen Mitgliedern besteht. In dieser starken Beteiligung der Studentenschaft kommt zum Ausdruck, daß es sich bei diesem ganzen Anternehmen in erster Linie um eine Selbsthilfe der Studentenschaft handeln soll. Kriegsteilnehmer waren es ja vor allem, die nach ihrer Rückkehr aus dem Felde zur Hoch⸗ schule allgemein den Gedanken in die Tat umsetzten, daß sich die Studentenschaft angesichts der veränderten wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse und der damit eingetretenen Notlage nach Kräften selbst helfen sollte. Es wird in späteren Zeiten noch oft mit hoher An⸗ erkennung gerühmt werden, mit welcher Energie und Amsicht hier von den führenden Persönlichkeiten in der Studentenschaft zu Werke gegangen und wie Wichtiges damit aus der Studentenschaft heraus für die unversehrte Erhaltung unserer Hochschulen geschaffen worden ist, in stürmischen Zeiten, wo andere Hilfe kaum in so wirkungsvoller Weise hätte eingreifen können, wo insbesondere die staatlichen Organe mit anderen Aufgaben voll in Anspruch genommen waren. Daß die an den einzelnen Hochschulen bestehenden kleinen Wirt⸗ schaftskörper mit Anterstützung ihrer Dachorganisation, der Wirt⸗ schaftshilfe der Deutschen Studentenschaft in Dresden, in den letzten Jahren sehr Ersprießliches geleistet und vielen tüchtigen Studenten allein die Durchführung des Studiums ermöglicht haben, unterliegt keinem Zweifel. Es drängt sich aber jetzt die Frage auf, wie weit auch noch für die Zukunft die Einrichtungen der Studentenhilfe sich als notwendig erweisen werden. Hierbei ist auf eine bedeutsame Veränderung in der Lage der Studenten hinzuweisen. In der ersten Zeit nach dem Kcieg war die Handarbeit verhältnismäßig gut bezahlt und es bot sich auch reichlich a Arbeitsgelegenheit. So war es vielen Studenten möglich, durch Terienarbeit in Fabriken, Bergwerken usw. sich die für das folgende Semester notwendigen Mittel als„Werkstudenten“ zu verdienen. Hier haben sich nun die Verhältnisse völlig geändert. Infolge der allgemeinen Arbeitslosigkeit ist es trotz des entgegenkommenden Verhaltens in Arbeitgeberkreisen zur Zeit kaum noch möglich, Arbeitsplätze für Studenten zu finden, und andererseits ist es auch dem Studenten, der während der Ferien Arbeit erhält, nicht mehr möglich, von dem Arbeitsverdienst nennenswerte Ersparnisse zur Finanzierung des nächsten Semesters zu machen. Es wäre nun zwar bedauerlich, wenn damit das Wer studententum wieder gänzlich verschwinden würde; denn wer Gelegenheit hatte, sich mit Studenten über ihre Erfahrungen während der Ferienarbeit zu unterhalten, der konnte erkennen, welch ausgezeichnete Früchte diese Werkstudenten⸗ arbeit in vielen Fällen getragen hat, vorausgesetzt allerdings, daß sie auf die ersten Semester beschränkt blieb; auf jeden Fall aber kann eine Beschaffung von erheblicheren Mitteln für das Studium auf diesem Wege nur in seltenen Fällen fortan in Frage kommen. Damit ist aber die Gefahr gegeben, daß für die Zukunft der Zutritt zur Hochschule vielen Hunderten von begabten, strebsamen, jungen Menschen versperrt ist, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihnen ausreichende Mittel für das Studium zu gewähren, und zwar würde dies zum großen Teil gerade die Kreise treffen, aus denen seither mit der beste akademische Nachwuchs stammte. Diese Gefahr ist auch nicht als eine vorübergehende zu betrachten, da man wohl kaum mit einiger Sicherheit damit rechnen darf, daß dieser Zustand durch eine allgemeine Besserung unserer wirtschaftlichen Lage nur kurze Zeit andauern wird. Am dem zu begegnen, sind Einrichtungen zu schaffen, durch welche eine derartige Verbilligung der Lebens⸗ haltung auf der Hochschule herbeigeführt wird, daß auch den nur mit knappen Mitteln vom Elternhaus Ausgestatteten die Durch ⸗ führung des Studiums ermöglicht wird. Dies erscheint als die Hauptaufgabe der Studentenhilfe, wobei aber vor allem zwei Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Zunächst soll auch in Zukunft der Gedanke der studentischen Selbsthilfe weiterwirken, und zwar einmal in der Richtung, daß der Student, soweit ihm dies nach seiner Veranlagung und ohne Beeinträchtigung des Studiums möglich ist, sich die für die Durchführung des Studiums fehlenden Mittel selbst erwirbt, zum anderen in dem Sinne, daß die Arbeit in der Studentenhilfe, soweit möglich, von Studenten selbst geleistet wird. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, daß die Vergünstigungen der Studentenhilfe nur wirklich würdigen, begabten und ihrer be⸗ dürftigen Studenten zuteil werden, was nur durch ein vertrauens⸗ volles Zusammenarbeiten mit den Organen der Hochschule, der Dozenten- und der Studentenschaft erreicht werden kann. Gießener Hoc Fördern Sie die Bestrebungen der schulgesellschaft durch Ihren Beitritt. 5 3 Anmeldungen sind schriftlich oder mündlich nach Johannisstraße 17 zu richten. Jahresbeitrag für außerordentliche Mitglieder.. Mk. 5.— „ Mindestbeitrag) für ordentliche Mitglieder Bankkonto: Mitteldeutsche Creditbank Filiale Gießen und deren Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 782 M. 108 Druck und Verlag der Brübl'schen Univ.⸗Buch⸗ und Steindruckerei, R. Lange, Gießen. — ——— 1 ——