1* . Keriseffe leder Art Dl alt und weich bleih sundpackt„mit bn Seifen⸗ oder olonil echte Luhn' ge burg, Netantw. Neth ru der E. g g 8 Ottnenpity — e räu N Tageszelt. 88 Pfg. Lldueuer. detall. ger 1. igene Binderei von rünen Myrten⸗ und weißen rangen⸗Braut⸗ ränze, silberner d goldener Hoch zeits⸗Kränze, Lakart⸗Bouketts, ränzen, Kreuzen und Kronen. nen, Wachs⸗ ud Blätter, Gummi eier. 2008 nder — heil, euren, anl⸗ nl en. Loch, f een brand ahre gcc fiöte ptouß Sgefüh un ird 9 zeleistet geleif gahenener Wer e allsg —— Gießen, Mitwoch, den 24. November 1897. Postztg. Nr. 3819. Telephon⸗Nr. 112. Ausgabe Gießen. ische Landeszeitung Poftztg. Nr. 3319. Telephon⸗Nr. 112. Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Das Abounement beträgt durch die Post bezogen: für die Ausgabe Gießen 1,90 resp. 2.0 Mk. Preis der Anzeigen: 10 Pfg. für die öspaltige Petitzeile. — Kreuzpla — Lokales und Provinzielles. * Gießen, 23. November. Gestern hielt Professor Frank⸗Gießen vor einem zahlreichen Auditorium im Vereinshause des Kaufmännischen Vereins einen hoch⸗ interessanten Vortrag über das Laienelement in der Rechtspflege. Der Redner wies darauf hin, daß auf allen Gebieten mehr und mehr das Spezialistentum zu Ehren gekommen sei. Ein Gebiet jedoch gebe es, auf dem man von diesem Spezialistentum nichts wissen will, dles sei die Rechtspflege, bei der man den Laien immer breiter die Pforten öffnet. Diese Entwickelung nahm ihren Anfang mit Einführung der Geschworenen⸗Gerichte, es solgten die Handelsgerichte, die Gewerbegerichte usw., und in neuerer Zeit plant man die Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte. Woher kommt und erklärt sich die Schaffung von Instituten, worin gerade der ungeschulte und ungelehrte Richter hineingezogen wird? Es könnte schelnen, als ob gegen früher die Findung des Rechts einfacher, das Recht selbst populärer geworden sei. Dies sst aber nicht der Fall. Allerdings ist es richtig, daß das Recht gegen früher besser geordnet ist, daß man sich nun auch besser darin informieren und zurechtfinden kann. Leichter zugänglich sei unser Recht geworden, keinesfalls aber einfacher. Urkräftig und einfach könne unser Recht nicht sein, denn unsere modernen Verhältnisse seien so uomplizlerter Art, daß man mit einfachen und urkräftigen Gesetzen nicht weit kommen würde. Unsere Gewerbe⸗ und Handelsrichter sind die Spezialisten der Lebensgebiete, in denen sie Recht zu sprechen haben, und eine zeitgemäße Rechtspflege kann ihrer nicht mehr entraten. Der gelehrte Richter soll ja der Idee nach alles wissen, er soll nicht nur das Recht kennen, sondern auch die Lebensverhält⸗ ulsse, die er bei seinem Richterspruch in Erwägung zu ziehen hat, kennen. Aber diese Anforderung übersteigt die Fähigkeit des Einzelnen. Mit demselben Rechte, mit dem der Jurist z. B. den Handelsrichter als Laien bezeichnet, kann der Letztere herkommen und den gelehrten Richter als einen solchen in praktischen Fragen des Handels be⸗ zeichnen. Darum ist die Bezeichnung dieses und ähn⸗ licher Gerichte als Laiengerichte vollständig unrichtig, passender wäre deren Bezeichnung als Sachverständigen⸗ Gerichte. Zur Strafrechtspflege übergehend, bemerkt Professor Frank, daß das Mißtrauen gegen die reine Beamtenjustiz das Eindringen des Laien⸗ elementes auch auf diesem Gebiete der Rechtsprechung ge⸗ zeitigt habe. Bis zu Karl dem Großen war das Gericht zusammengesetzt aus allen wehrfähigen Männern eines Bezirks. Selbstverständlsch war diese Justiz ungeheuer schwerfällig und man vereinfachte sie, indem von der Gemeinde die angesehensten Männer als Schöffen gewählt wurden, welche, sieben an der Zahl, an ihrer Spitze den Richter oder Vorsitzenden hatte. Dieser urteilte selbst nicht mil. Diese Rechtsinstitution der Schöffengerichte bestand, bis man anfing, fremdes, römisches Recht, bei der Recht⸗ sprechung anzuwenden. Da änderte sich die Sache all⸗ mählich. Es wurde üblich, sich in Rechtshändeln an gelehrte Richter, an Verwaltungsbeamte zu wenden. Die Gerichtsgemeinde oder deren Vertreter, die Schöffengerichte, lamen außer Geltung, und die Beamtengerichte maßten sich das Recht an, Recht zu sprechen. Die Schöffengerichte wurden zwar nicht abgeschafft, aber sie stechten dahin. So kam es, daß Ende des dreißigjährigen Krieges die Jwil⸗ und Strafrechtspflege ganz in den Händen der Beamten ruhte, Mancher gelehrte Richter ist im Irrtum, wenn er glaubt, daß das Lalenelement ihm ein Gebiet Forscher biete sich ein trübes Bild, wenn er die Jahr⸗ hunderte überblicke, wo das reine Beamtengericht in Blüte stand. Das Ansehen des Gesetzes war gesunken. Auch die angewandten Strafarten waren barbarisch, das Rädern, Spießen und Foltern, selbst um Geständnisse zu erlangen, war noch im vorigen Jahrhundert in Uebung, die rohe Abschreckungsthesrie hatte noch Geltung, man schärfte und milderte die Strafe, je wie es der Willkür des Richters behagte. Die Vorherrschaft der theologischen Wissen⸗ schaft trug u. a. die Schuld, daß damals sogar das mosaische Recht in Deutschland Anwendung fand. Diese traurigen Zustände wurden durch die litterarlsche Periode des 18. Jahrhunderts fortgesetzt. Dieselben Zustände herrschten auf dem ganzen europäischen Festland. Justiz⸗ morde kamen in Frankreich(nicht nur in Frankreich!) häufig vor, und da wandten sich die französischen Auf⸗ klärer nach England, dem Land der Freiheit, und accep⸗ tierten als Mittel, auf dem Gebiet der Rechtspflege Wandel zu schaffen, das Schwurgericht, welches dort in Geltung war. Professor Frank weist darauf hin, daß diese Rechtsinstitution resp. deren erste Wurzeln nach einer Darlegung des Rechtshistorikers Professor Brunner⸗ Berlin im Frankenreiche liegen. Als die Franzosen gegen Ende des vorigen Jahrhunderts das linle Rhein⸗ ufer occupirten, brachten sie das Schwurgericht nach Deutschland und der helle Jubel wird begreiflich der am Rheine damals herrschte, über das„französisch wer⸗ den“, wenn man die traurigen Verhältnisse auf dem Ge⸗ biete der Rechtspflege ansieht. Als 1815 das linke Rheinufer wieder frei wurde von der französischen Herr⸗ schaft, wollte man auch dort das Schwurgericht wieder abschaffen, aber die Opposition in der Bevölkerung hier⸗ gegen war so mächtig, daß man dann davon absah. In der sogenannten Demagogenzeit wurde eifrig der Boden geebnet für das Schwurgericht, so daß 1848 in den meisten deutschen Staaten diese Rechtsinstitution dauernd eingeführt wurde, bis endlich 1877 durch das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz diese Frage für ganz Deutsch⸗ land erledigt wurde. Das Schwurgericht hat in Deutsch⸗ land immer noch Gegner und zwar solche, die im Prinzip dagegen sind und solche, welche dasselbe ausgestalten wollen zu einem, dem ehemaligen alten Schöffengericht ähnlichen Rechtsinstitut. Unser bestehendes Schöffengericht hat thatsächlich, wie Professor Frank ausführte, mit seinem Vorgänger nichts weiter gemein, wie den Namen. Diese Rechtsinstitution wurde zuerst 1850 im ehemaligen Königreich Hannover eingeführt und dann von mehreren Staaten nachgeahmt. Er(Redner) wolle bekennen, daß er jederzeit mit Entschiedenheit für die Laien⸗ gerichte eintrete. Der Laie habe als Richter den unmittelbaren Vorzug des Interesses für den einzelnen Fall, es gebe dies Sicherheit für die individuelle Behand⸗ lung des Rechtsfalles. Bei dem gewerbsmäßigen Aburtheilen stelle sich sehr leicht Ermüd ung ein und in der Behandlung durch den ge⸗ lehrten Richter sei die Rechtsprechung sehr leicht der Schablone ausgesetzt. Wenn wir so, meinte Professor Frank, dem ernsten Vorschlag, die Be⸗ seitigung des Schwurgerichts betreffend, in Deutschland nachgeben, so würde dies in den weitesten Kreisen des Volkes ein Mißtrauen gegen die Handhabung unserer Rechtspflege hervorrufen, welches für die weitere Ent⸗ wickelung unseres politischen Lebens von größtem Nach⸗ theile sein würde. Denn das Vertrauen auf die Straf⸗ justiz sei einer unserer bedeutendsten Factoren. Die Frage, ob die Gesetzgebung den Geschworenen nicht eine für die⸗ selben schwer zu lösende Aufgabe gestellt, bejaht der Red⸗ Redaktion und Expedition: tz Nr. 4. Göns, Launsbach, Lauter, Leihgest lialen: Alten⸗Buseck, Daubringen, Fellingshausen, Flensungen, r.-Linden, Grünberg, Hausen, Heuchelheim, Garbenteich, Gr.-Buseck, „Linden, Krofdorf, Lang- Hochelheim, Kinzenbach, Kl Rodheim, Stangen⸗ ern, Lollar, Mainzlar, Queckborn, Rödgen, ner, denn die Geschworenen entscheiden nach dem Gesetz nicht über die Thatfrage, sondern allein über die Schuld⸗ frage und in dieser steckt auch die Rechtsfrage, die zu lösen manchesmal unter Juristen seine Schwierigkeit hat. Der Geschworene ist auf sein Gedächtniß, auf seine Ur⸗ teilskraft allein angewiesen, der gelehrte Richter hat bet Prüfung aller Fragen Commentare zur Hand. Hierzu kommt, daß der Geschworene die Gründe, aus denen er zu seinem Schluß gekommen, nicht angiebt, nicht angeben darf und daß man daher diese nicht nachprüfen kann. Das Urtheil des Schwurgerichts ist unanfechtbar, es sei denn wegen falscher Rechtsanwendung im Verfahren selbst. Der Vortragende wies darauf hin, daß wir in Deutsch⸗ land drei Sorten von Gerichte haben, nämlich gemischte Gerichtshöfe, Gelehrten⸗Gerichtshöfe und reine Laien⸗Ge⸗ richte. Der Vorschlag, den s. Zt. eine starke Opposition, besonders in Süddeutschland, zum Scheitern gebracht, halte er für den richtigsten, nämlich zu schaffen: Große Schöffengerichte an Stelle des Schwurgerichts, mittlere Schöffengerichte an Stelle der Straf⸗ kammern und die jetzt bestehenden kleinen Schöffen⸗ gerichte, also eine Beteiligung des Laien⸗Elements im weiteren Umfang. Ein gutes Prognoftikon, daß sich diese Idee bei uns einmal früher oder später verwirklichen wird, sei darin zu erblicken, daß die Handelsgerichte, die Gewerbegerichte und Verwaltungsgerichtshöfe, sämtlich nach dem System der Schöffengerichte gebildet seien. Der Einwand und die Furcht, daß der gelehrte Richter hierbei mit seinem Urteil das der Laien überwiegen, dasselbe gar unterdrücken würde, sei nicht stichhaltig, dagegen schützt uns der gesunde Sinn der Bevölkerung. Groß allerdings sei das Opfer, welches das Volk einer gesunden Rechts⸗ pflege im Staate bringen müßte, falls eine Organisation in dem von ihm gewünschten Sinne zur Durchführung käme. Aber der moderne Staat könne als Beamtenstaat nicht bestehen. Die zeitgemäße Parole müsse sein:„Alles für das Volk und dessen Mitwirkung überall da, wo sie der historischen Vergangenheit und dem Bildungsgrad des Volkes entspricht.— Dem Redner wurde reicher Beifall für seine interessanten Ausführungen gespendet. * Gießen, 23. November. Parlamen⸗ tarisches. Der Bericht des dritten Aus⸗ schusses der Zweiten Kammer über die Vorstellung der Schuldiener an den Gym⸗ nasien und Realschulen um Erhöhung ihrer Gehalte, den der Abgeordnete Bähr erstattete, läuft in den Antrag aus, die Kammer wolle das Ersuchen der Schuldiener für vorläufig er⸗ ledigt erklären. Auf eine Anfrage seitens des dritten Ausschusses in fraglicher Angelegenheit hatte die großh. Regierung folgendes geant⸗ wortet:„Dem Herrn Vorsitzenden des dritten Ausschusses der zweiten Kammer der Stände beehrt sich das unterzeichnete Ministerium auf das geschätzte Schreiben vom 1. Juni d. J., be⸗ treffend Vorstellung der Schuldiener an den Gymnasien und Realschulen um Erhöhung ihrer Gehalte ergebenst zu erwidern, daß in der einen Bestandreil des von der Regierung den Ständen zur Beratung und Beschlußfassung unterbreiteten Gesetzentwurfs, die Besoldungen der Staatsbe⸗ amten betreffend, bildenden Besoldungs-O dnung rod, Staufenberg, Steinbach, Steinberg, Ulrichstein, Watzenborn, Wetzlar, ihre Erledigung gefunden haben dürfte.“— Bei der zweiten Kammer der Stände sind einge⸗ gangen: J) ein Gesuch des Vorstandes des Vorstandes des Katholischen Lehrerver⸗ eins im Großherzogtum Hessen, a. Erhöhung der Witwenpensionen und Waisengelder Volks⸗ schullehrer, b. Erlaß der Beiträge zur Witwen⸗ und Waisenkasse, und c. Verleihung der defini⸗ tiven Rechte an Schulverwalter und Schulver⸗ walterinnen betreffend; 2) eine Vorstellung der Hilfsgerichtsschreiber des Großherzogtums, ihre Gehaltsverhältnisse betreffend; 3) ein Gesuch der Amtsgerichtsdiener der Provinz Rhein⸗ hessen um Gleichstellung ihrer Gehaltsverhält⸗ nisse mit den Kanzleidienern des Landes; 4) eine weitere Eingabe des Karl Walter zu Friedberg, die Verunreinigung der Usa be⸗ treffend; 5) Vorstellung des Heinrich Steiger, Werkmeister im Arbeitshause zu Dieburg, seine Gehaltsverhältnisse betreffend. * Gießen, 23. Nov. Die Angelegenheit der städtischen Lagerhäuser und Lager⸗ plätzeanlage ist in der vergangenen oche um einen Schritt weiter gediehen. Es hat nämlich an der Stelle, wo deren Anlage beab⸗ sichtigt ist, ein Geländeaustausch zwischen der Stadt und dem Architekten Seuling stattgefunden, Und ist diesem daraufhin die Anlage eines Fabrik⸗ gebäudes auf seinem Gelände in der Nähe der Margarethen-Hütte seitens der Stadtverordneten⸗ versammlung genehmigt worden. * Nidda, 21. Nov. Heute früh starb hier plötzlich der praktische Arzt Herr Dr. Otto Prinz. Als er trotz wiederholten Klopfens an sein Zimmer keine Antwort gab, sah man nach und fand ihn tot. Tags vorher war er noch munter und wohlauf. Von seiner Familie weilte gerade niemand hier als seine jüngste Tochter. Die übrigen Hausgenossen waren Tags zuvor verreist. Herr Dr. Prinz stand im besten Mannesalter. * Darmstadt, 22. Nov. Bei den heutigen Ersatzwahlen zur Handelskammer wurden die Kandidaten des Handelsvereins gewählt, und zwar die Herren Georg Kaiser, Wilhelm Langen⸗ bach, Dr. Louis Merck, Louis Rueder, Friedrich Schombert. * Darmstadt, 22. Nov. Am 18. ds. Mts. fand im großen Saale der Turngesellschaft eine zahlreich besuchte Studentenversammlung unter dem Präsidium des ersten Vorsttzenden, cand. Herrmann statt. Beim Punkte: Kommers zur Feier des Geburtstages des Landesfürsten⸗ paares kam es zu stürmischer Debatte. Sämt⸗ liche Korporationen erklärten dem Kommerse nur dann beiwohnen zu wollen, wenn die katholische Studenten verbindung „Nassovta“ demselben fernbleibe. Schließlich wurde der Antrag:„Soll ein eine entsprechende Erhöhung der Gehalte der Gymnasial- und Realschulpedellen vorgesehen ist und damit die oben erwähnte Vorstellung vorerst Kommers zur Feier des Geburtstages Ihrer i Hoheiten abgehalten werden, unter den Umständen, daß„Nassovia“ teilnimmt?“— ein⸗ ——————— streitig macht, welches ihm eigentlich nicht gehöre. Dem Der Handschuh. 8 Von Heinrich von Lautern. (Nachdruck verboten.) (Schluß.) 5 e „Mit Verlaub, Herr Ritter“, fragt ihre weiche, anmutende Stimme,„darf man fragen, was der Handschuh auf eurer Brust bedeutet? Ihr gebt aller Welt ein Rätsel auf, indem Ihr Eure mittelalter⸗ liche Tracht mit der modernsten Handschuhmode schmückt.“ 7 „Der Ritter vom weißen Handschuh dankt für die Beachtung, die Ihr ihm schenkt, edle Desdemona. Es 5 5 5* Ske ni t als der ist das Willkürliche der Ma 0 chen für tie ich dem Zufall Einfall einer fürwitzigen Laune, ein Fragezei das Schicksal und eine Falle, gestellt habe.“ ö „Ihr sprecht ebenso wunderlich, als Euer Aufzug sich anläßt. tragen die streitbaren als Liebeszeichen, als Schönen.“ „Schöne Desdemona, zarte Bedeutung nicht, die Ihr ist— mein Gott ja— er ist nur 0„Gefunden— wirklich? 15 nung, wer seine Besitzerin i 555 1 „Nicht die geringste; nur so viel weiß ich be siimmt, daß die Trägerin eine zarte Hul muß. Wollet nur die Zierlichkeit und die Form der Finger einmal recht betrachten. „Ja, ja— allerdings. — verzeiht meine Neugier wo ihr ihn gefunden habt, „Weder in einem Burghof, Angedenken an ihre mi der Handschuh hat ihm beilegt. gefunden.“ — varf ich erfahren Herr Ritter?“ noch in Herr Ritter, Soviel ich weiß, Ritter derartige Gegenstände nnigen die Er habt Ihr keine Huldin sein schöne Aber es ist seltsam der in der Sommerfrische, da hinten im Jahre erst, 5 Tannenhof ein Zug sauste Walde bei vorüber—“ 7„hahaha, köstlich! Und da stand der Herr Ritter mit der roten Fahne vor der geschlossenen Schranke. Hahaha pst, f stillgehalten! Und jemand lag im Koupeefenster, jemand verlor dabei diesen Handschuh und dieser jemand bin ich— Pavez-vous compris, Sie edler Bahuwärter?“ „Wärs möglich! Aber das ist ja wie im Märchen! Und bitte—“ Doch die Venetianerin ist verschwunden, unter⸗ getaucht im bunten wirbelnden Treiben, so schnell, daß er nicht einmal die Richtung wahrgenommen. Verwirrt, erregt beginnt Hans Cramer ein fieber⸗ haftes Suchen. Er sucht nach allen Seiten, er suchst im Gewühl, in den Lauben, in den Zelten, er suchl in den Nischen und in allen Nebenräumen. Umsonst! Nichts— nicht die geringste Spur von ihr. Hat sie den Saal verlassen 15 5 Da stößt er auf einen sizilianischen Bauern, der hinter einer reizenden Dalekarlierin her ist. Ein Kopf voll der prächtigsten, natürlichen raben⸗ schwarzen Locken und das südlich gebräunte Gesicht ganz ohne Maske. Angelo Friedmann ists, ein Halbitaliener der cavaliere ser vente aller Damen und in der„Mappe“ 15 115„lustige Engelchen“ . emein bekannt und beliebt. fals Grat Gott, Sizilien! Mensch, komm — ich muß Dich was fragen.“ 15 Obel Eee manierlicher, mein schwarzer Teufel. Du bist ja— hm— he ganz furiose.“ „Engelchen, aufgemerkt! Hast Du hier eine Venetianerin gesehen 76 einmal U Du meinst doch die „Wer ist Hermine Schönberg?“ „Eh— das weißt Du nicht mal? Bist Du denn unter die Höhlenbären gegangen?“ „Zur Sache, Kleiner!“ „Na ja, warts doch ab. Dich hats ja klumpig! Also!— die Hermine Schönberg ziert seit zwei Monaten— etwa als Cloire de Dijon— das Blumenbeet der Gesellschaft und fängt an die Sai⸗ son so'n bischen mitzumachen! So'n bischen— verstehst Du? Vor Jahresfrist erst starb ihr Mann in Nizza.“ „Was— schon Witwe?“ S kaum zwei Jahre verheiratet ge⸗ wesen jetzt so an dreiundzwanzig. Schön⸗ berg war eben ein alter Knabe, der bereits einen Knax hatte, als er ihre Schönheit freite... aber natürlich, jedes graue Haar hundertmal vergoldet „ e ein steinreicher Fabrikonkel. Sie war seine dritte Frau.“ „Also eine Witwe— eine Witwe— „Jerum, was stierst Du denn so dabei?— Sei doch nicht so kurios, Hans. Ist sie nicht ein prächtiges Weib? So schön konseroiert und ah!— so warm, so jung und so lebensfreh! Zur Hölle mit den Verurteilten Auch wirklich ge⸗ bildet und Moos, mein Alter, viel Moos! die ge— borene Künstlerfrau! In der Kaulbachstraße draußen eine reizende Villa Hänschen, das wär' so was für Dich!“— Wieder ist ein halbes Jahr dahin und wieder hat sich Hans Cramer sinnend in die Palmenecke seines Ateliers gedrückt. Es ist ganz still um ihn ... und so heimlich dämmrig. Phantastisch wolkt sich der blaue Rauch seiner Cigarette bis hoch hinauf zum Glasdach. „Natürlich. Eben fort. Kemenate, schöne Desdemona. Vor einem halben Hermine Schönberg?“ Wie lieb war ihm sonst so ein Träumer⸗ stündchen; aber— merkwürdig!— Heute möchte er fast vergehen vor Ungeduld, vor Sehusucht, vor Wehmut— er weiß nicht was... und er springt auf und tappt lautlos über den Atelierteppich. Am Fenster hält er inne. Am Fenster steht ein kleiner Karton; in zarten Aquarellfarben schimmert das Bild einer Venetianerin durch die Dämmerung, Schlank, schmiegsaem gold⸗ blondes Gelock, und selbst in diesem ungewissen Lichte fällt der sprechende Blick der schönen blauen Augen auf Minchen!... sein Minchen! „Hans, hatte damals das Engelchen g.sagt, „das wäre so was für Dich!“ Der gute Junge! Nun ist in acht Tagen Hoch⸗ zeit.... Hermine Schönberg in acht Tagen sein Weib... sein, ganz sein. Wer hätte das ge⸗ dacht, damals bei den weißgestrichenen Schranken, als der Zug vorübersauste, als.. 0 Minchen! Die Rundreisehefte nach Italien find auch schon bestellt ja, und dann werden sie in der Kaulbachstraße wohnen auch das Atelier ist bereits fertig... oh, was meint ihr! ein prächtiges Atelier!— Er geht wieder auf und ab und schaut sich mit verschleierten Blicken um. Hier wird er nun ausziehen, hier, wo er jahre⸗ lang so behaglich gewohnt hat ach Du trautes Nest, Du liebe alte Bude— leb wohl! Leb wohl, Junggesellenleben, Du heitere, sorgen⸗ lose Schlenderwirtschaft! Nun kriegt man einen goldenen Reif an den Finger, eine süße Frau dazu man wird vernünftig man wird Hausvater... vielleicht wird man auch Papa— o— oje! Der Handschuh, der Handschuh ist schuld daran! n „ „ stimmig abgelehnt. Sämtliche Korpo⸗ rationen sind schon miteinander in Unterhand⸗ lung getreten, einen Kommers unter sich zu veranstalten, woran auch jeder Nichtkorprierte teilnehmen kann. * Mainz, 22. Nov. Die städtische Armen⸗ deputation hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, bei der Stadtverordnetenversammlung zu bean⸗ tragen, das katholische Mädchen waisen⸗ haus zu seh ließen und die Kinder in katholischen Familien unterzubringen. Das Mädchenwaisen⸗ haus steht unter der Leitung von Barmherzigen Schwestern, während die evangelischen Waisen⸗ mädchen schon lange in Familien untergebracht sind. Gegen diesen Beschluß haben heute die Pfarrer der neun katholischen hiesigen Pfarreien bei den Stadtverordneten eine Erklärung ab⸗ gegeben, worin sie Protest 1 erheben und es für unzulässig erklären, eine alte kirchliche Stiftung durch einen Stadtverordnetenbeschluß zu beseitigen. * Groß ⸗Gerau, 22. Nov. Zum Reichs⸗ tagskandidaten für den Wahlkreis Darm⸗ stadt⸗Groß⸗Gerau haben die Sozialdemokraten Cramer in Darmstadt aufgestellt. Vermischtes. — Die Gründung einer Röntgen⸗Gesell⸗ schaft in London ist kürzlich unter dem Vorsitz Pro⸗ fessor Silv. P. Thompson erfolgt. In der konstituierenden Versammlung wies der Vorsitzende darauf hin, daß außer den Veröffentlichungen Listers über die antiseptische Wund⸗ behandlung und die Entdeckung Jacksons über die narkoti⸗ sterende Wirkung des Schwefeläthers, keine andere Publi⸗ kation in unserem Jahrhundert eine so ungeheuere Tragweite gehabt habe, wie diejenige Röntgens. In der Versammlung wurde ein sehr sinnreich konstruierter Apparat vorgeführt, mit dessen Hilfe es selbst einem Laien möglich sein wird, den Sitz einer Nadel oder eines anderen fremden Gegen⸗ standes im Körper zu bestimmen und zwar mit größter Genauigkeit. Der Zweck der Gesellschaft ist die weitere Erforschung der Röntgen⸗Strahlen und ihre Anwendung. — 36 Philosophinnen. Das Dekanat der Wiener philosophischen Fakultät ist vom Unterrichts⸗ ministerium verständigt worden, daß von den 19 jungen Damen, bezüglich deren Zulassung zum Universitätsstudium der Unterrichtsminister zu entscheiden hatte, nur 2, die in Rußland die Maturitätsprüfung an einem Gymnastum mit guten Erfolge zurückgelegt haben, approbiert wurden. Die übrigen 17, zumeist Sprachlehrerinnen, sind ab⸗ gewiesen worden. Das Unterrichtsministerium hat hiermit die Gleichwertigkeit der russischen mit den österreichischen Gymnasien anerkannt. Die zurückgewiesenen Damen hatten überhaupt keine Zeugnisse von höheren Bildungsanstalten. Da bereits zu Beginn des laufenden Semesters 8 Damen als ordentliche und 31 als außerordentliche Hörerinnen instribiert wurden, so beläuft sich die Gesamtzahl der Studentinnen an der Wiener Universität auf 36. — Bureaukratie in Italien. Auf einer ein⸗ sam gelegenen Eisenbahnstation hat der Vorstand sich zu seiner Unterhaltung einen Hund zugelegt, der dann, wie die Hunde einmal sind, einem durchfahrenden Schnellzuge ein Stück Weges laut bellend nachspringt. Darob erhält der Vorstand von seinem vorgesetzten Inspektor folgendes Schreiben:„Es ist uns bekannt geworden, daß der Hund Ew. Wohlgeboren den Zug Nr.... wütend angegriffen und eine geraume Weile verfolgt hat. Weil Sie solches gestatteten, erhalten Sie hiermit einen strengen Verweis mit dem Bemerken, daß solche Ungehörigkeiten sich in Zukunft nicht mehr wiederholen dürfen.“ Bestürzt ob dieses Schreibens antwortet der Gemaßregelte:„Ich habe meinen Hund streng getadelt und ihm anbefohlen, für die Zukunft den Angriff nicht zu wiederholen.“ — Eine Bibliothek der verbotenen Bücher. Der italienische Unterrichtsminister plant nach dem„Berl. Tagebl.“ die Errichtung einer besonderen Bibliothek in rr Vorkehrungen Florenz, die sämtliche jemals auf den Index gesetzten Bücher enthalten wird. Das giebt sicher eine interessante Sammlung. Humoristisches. Auf der Jagd nach dem Glück. Frl. Emil ie (zur Freundin, die sie gestern flüchtig auf der Straße begrüßte:„Du, sage mal, was war denn das für ein furchtbar interessanter Mensch, der Dir gestern so beharr⸗ lich nachstieg?“ Frl. Flora:„Ach, denke Dir, was mir mit dem passiert ist! Um ihm eine Gelegenheit zur Annäherung zu geben, ließ ich mein gut gefülltes Portemonnaie fallen.“ Frl. Emilie:„Ach, und er?“ Frl. Flora:„Hob es auf—“ Frl. Emilie:„Und?“ Frl. Flora(seufzend): dränge.“ „Verschwand damit im Ge⸗ Neueste Telegramme. Hd. Berlin, 23. Nov. Wie der„Vorwärts“ berichtet, wurde auch die neueste Nummer der anarchistischen Wochenschrift„Neues Leben“ von der Polizei beschlagnahmt und zwar fielen 400 Exemplare in die Hände der Polizei. Ebenfalls wurde gestern früh die neueste Nummer des„Sozialist“ konfisziert. Hd. Braunschweig, 23. Nov. Wie die Braunschw.„N. Nachr.“ melden, fordert nunmehr auch das herzogliche Konsistorium die geistlichen Lehrer des Herzogtums Braunschweig in einem besonders scharf gehaltenen Erlasse auf, fofort aus den vaterländischen Ver⸗ einigungen auszutreten. Hd. Fiume, 23. November. In der vergangenen Nacht wurden die Wappen an sämtlichen Postbrief⸗ kästen von unbekannten Thätern beschmutzt. Der Minister des Innern ließ sich hierüber Bericht erstatten. Hd. Brüssel, 23. Nov. Die„Inde, pendauce belge“ glaubt zu wissen, daß nach dem jetzigen Stande der Dreyfus⸗ Angelegenheit eine Revision des Prozesses unvermeidlich ist und daß das Ministerium Meline sich mit diesem Gedanken bereits befreundet hat. Scheurers Schweigen sei nur ein momentanes. Hd. Athen, 23. Nov. Der gefürchtetste Räuber von Attika wurde zwei Stunden vom königlichen Lust⸗ schlosse Torto' von einem Hirten erschossen. Dieser erhielt die ausgesetzte Belohnung von 3000 Drachmen. Marktpreise. Gießen, 23. November. Auf dem heutigen Wochen, markt kostete: Butter per Pfd. 1,— 1,10 Mk., Hühnereier per St. 7—9 Pfg., Enteneier 7 Pfg., Gänseeier 12 Pfg. Käse 4— 9, Käsematte 3, Erbsen per Liter 20, Linsen 30 Pfg., Tauben per Paar 0,50— 0,65, Hühner per St. 90 1,10, Hahnen 60— 1,00, Enten 1,60— 2 Mk., Gänse per Pfund 46— 56, Ochsenfleisch 66— 74, Kuh⸗ und Rindfleisch 60 bis 66, Schweinefl. 64— 72, Schweinefl., gesalzenes 76, Kalbfleisch 60—64 Pfg., Hammelfleisch 50—60, Kartoffeln pro 100 Kilo 4,00— 5,00 4, Weißkraut per Stück 8 bis 10, Zwiebeln per Zentner 6,00, Milch per Liter 16 Pfg. Verleger: Paul Bader in Marburg, Verantw. Redal⸗ teur: Wilhelm Sell in Gießen; Druck der E. Ottmanpschen Buchdruckerei, Gießen, Schloßgasse 18. Bekanntmachung. gegen das Einfrieren der Hau?⸗Wasserleitungen. Unter Hinweis auf die„Bestimmungen über Anlage der Hauswasserleitungen zu Gießen“ machen wir darauf aufmerksam, diß, um dem Einfrieren des Wassers in den Haus⸗ wasserleitungen bei eintretender Kälte vorzubeugen wasserleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. „ es erforderlich ist, die Haus- Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wassermesser befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben befindliche Entleerungshähnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, ge⸗ öffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in der Hausleitung stehende Wasser vollständig abgelaufen ist, worauf oben bezeichnetes Hähnchen wieder geschlossen wird. Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während derselbeu das in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfpentil der Hausleitung offen zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte.— Ein größerer Theil des Wassers kann auch schon durch das Zapfventil der untersten Küche entleert werden, wodurch die Ent⸗ leerung im Keller vereinfacht wird.— Nach stattgehabter Entleerung find die beiden Zapf⸗ ventile, welche dem Eintritt der Luft und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu Das Schließen des Hauptabsperrhahns erfolgt durch Aufsetzen des bei⸗ gegebenen Schlilssels auf den vierkantigen Hahnzapfen und Drehung in der Richtung von links nach rechts— im Sinne des Ubrzeigers— bis Widerstand erfolgt.— Das Oeffnen des Hauptabsperrhahnes geschieht durch Drehung im entgegen⸗ schließen. gesetzten Sinne, bis Widerstand erfolgt. Behufs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsperrhahn wieder vollständig geöffnet werden. Abzweigleitungen nab Waschküchen, Badezimmern, Hofräumen, Gärten usw sind während des Winters mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähnliche Weise zu entleeren und ertheilt hierüber im besonderen am besten derjenige Justallateur Auskunft, welcher die betr. Leitungen gefertigt hat. Bei anhaltender außerordeutlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasserentnahme auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu beschränken und während der Übrigen Tageszeit die Hauswasserleitungen gleichfalls in oben angegebener Wei se abzustellen. Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Küchen unbeuutzter Wohn⸗ ungen geführt sind, kann man durch Unterhalten eines kleinen Herdfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sich, in kalten Closet⸗ oder sonstigen ungeheizlen Räumen, durch welche die Wasserleitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch eine Umhüllung gegen Kälte geschlltzt ist, die Temperatur durch ein Oefchen oder geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten. Sehr kalt stehende, insbesondere auch abgestellte und vorübergehend nicht in Gebrauch befindliche Closets(wie in Vereinshäusern usw.) werden durch Einstreuen von etwas Salz (Biehsalz) in das Schlußwasser des Syphons(Wasserabschlusses gegen Auffrieren der Schüsseln geschiltzt. Die Wassermesser nächst dem nächstabschlietzenden Theil der Rohrleitung sind während des Winters mit Stroh, Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerfenster geschlossen zu halten. Die Herstellung aller Wasserm erfolgt auf Rechnung der Haus besitzer. er, die infolge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, Durch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasserabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen aun Leitung und Gebäude fern gebalten. Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen Beteiligten zur gar besonderen Beachtung. uftauen von Hauswasserleitungen werden am schuellsten von den⸗ Reparaturen und jenigen Installations⸗Geschäften besorgt, welche die betreffenden Haus wasserleitungen s. Z. aus- geführt haben. Gießen, 5 November 1897. Städtisches Gas⸗ und Wasserwerk Gießen. Otto Bergen. Großes Lager nur bester schuhe, Schuür⸗ und Kuopfschuhe, eder rt. Mädchen⸗Schnür⸗, Ses 2 L. Katz, Bahnhofstr. 43. Billigstes Schuhlager Gießens Sehuhwaren 9 zu billigsten Preisen für Herren, Damen und Kinder. 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Juli 1888 bringen wir hier⸗ durch zur allgemeinen Kenntnis, daß die Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung die nachstehenden Straßen und Straßenstrecken förmlich als„zum Bebauen erklärt hat, nämlich: 1. Hammstraße, zwischen den Neustädterthor und der Unterführung bei Geilfus, Dammstraße, a. östlich der Nordanlage, 05 b. westlich der Steinstraße, Schillerstraße, westlich der Steinstraße, Weserstraße, zwischen Nordanlage und Steinstraße, Steinstraße, a. zwischen Nordanlage und Ederstraße, 5 b. zwischen Schott⸗ u. Mar⸗ urg ra Gartenstraße,(durch Steins Garten) bis zum Schiffenbergerweg, „Ebelstraße, zwischen den Oberhessischen Bahnen und dem Leihgesternerweg, Wilhelmstraße, zwischen Ludwig⸗ Ebelstraße, „ Goethestraße, zwischen Seltersweg und Südanlage, 10. Moltkestraße, zwischen Ostaulage und Wieseck und von der Grünbergerstraße bis zu den Wiesen, 11. Landmannstraße, zwischen Grünberger⸗ und Licherstraße, 12. Bruchstraße, zwischen Bleich⸗ u. Stephan⸗ straße, 13. Riegelpfad, läugs der Oberhesstschen Eisenbahn von der Ludwigstraße bis zum Aulweg, 14. Wetzsteinstraße, und Nordanlage, 15. Schanzenstraße, und Westanlage, 16, Grabenstraße, nordwestlich der Bahnhof⸗ straße, Wo und S 8 zwischen Wetzsteingasse zwischen Bahnhofstraße 17. Hofmannstraße, zwischen Frankfurterstraße und Hollergasse, 18. Diezstraße, zwischen Neuenbäue und Ost⸗ anlage. Gießen, den 19. November 1897. Großh. Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Bekanntmachung. Betr.: Den Stadterweiterungsplau für den Südwesten der Stadt. In Gemäßheit des Art. 7 der allgemeinen Bauordnung bringen wir hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntnis, daß wir mit Genehmigung großh. Ministeriums des Innern vom 9. d. M. zu Nr. M. d. J. 24748 nunmehr auch die Fluchtlinien für die zwischen den Häusern Nr. 36 und Nr. 40 der Frankfurterstraße und der Hollergasse geplante Straße(B.-C.) und für die Hollergasse von da bis zur Frankfurter⸗ straße(C.-A.) festgestellt haben und daß die Einsicht des bezüäglichen Planes auf dem Stadt⸗ bauamt Jedermann freisteht. Gießen, den 20. November 1897. Großherzogl. Bürgermeisterei Gießen. Gnauth. Mittwoch, den 24. Nov. l. J., nachmittags 2 Uhr, werden im Biekerschen Saale versteigert: 1 eleg. Zimmerbuffet, 1 Sopba, 1 großer Spiegel, 1 Vertikow, 1 Nähmaschine, 1 ovaler Tisch, 1 Kleiderschrank, 1 Glasschrank, 2 Kassa⸗ schränke, 1 Plüschsopha mit 2 Sesseln, ein Schreibtisch, 1 Trumeau mit großem Spiegel u. A. m. 3284 Geißler, Gerichtsvollzieher. Laufdienststelle übernimmt. Näberes bei 3295 Wilh. Lang, Dammstraße 12. 5971 Musiker H. 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