Publikationsorgan für den Gau 12(Nord hessen) des Deutschen Fußball⸗ Bundes Bezugspreis: durch die Vereine, wenn obligatorisch einge⸗ führt, vierteljährlich 1,50 /, für sonstige Bezieher viertel⸗ jährlich 2,40 Mk. Erscheint jeden Dienstag. Redaktionsschluß: 8 Uhr vormittags. Abonnements⸗ und Anzeigen⸗Geschäftsstelle: Gießen, Hindenburg⸗Wall 21. Tel. 2525 und 2526. Postschedkontd Nr. 69 531 Frankf.⸗M. Druck und Verlag: Albin Klein, Gießen. Verantwortlich: Paul Christian Klein in Gießen. Anzeigenpreise(bis auf Widerruf): a) im Anzeigenteil für die 30 mm breite Petitzeile od. deren Raum 24 G.⸗Pfg., für Anzeigen mit bestimmtem Platz oder im textlichen Teil die 90 mm breite Petitzeile oder deren Raum 96 G.⸗Pfg. S. Jahrg. Dienstag, den 29. August 1933 Nr. 33 Deutscher Fußballbund Zwei wichtige Bekanntmachungen Neue Spielordnung 1. Die Durchführung der vom DBB veranstalteten Fuß⸗ ball⸗Wettkämpfe und aller won Bundesvereinen ausgetragenen Freundschaftsspiele geschieht nach den amtlichen Regeln des Dy yB und dieser Spielordnung. 2. Vereine, die sich an Meisterschaftsspielen oder Pokal⸗ spielen des DF beteiligen wollen, melden ihre Teilnahme bis zum 15. Juni bei der mit der Leitung der Spiele betrauten Stelle. Sie haben die in der Finanzordnung angegebene Melde⸗ gebühr zu entrichten. 3. Die Bekanntgabe der Termine der Meisterschafts⸗ und Pokalspiele erfolgt erstmalig in den amtlichen Nachrichten-Or⸗ ganen. Die Abänderung eines Termins muß mindestens vier Tage vor dem angesetzten Spiel veröffentlicht oder den Vereinen mitgeteilt sein. 4. Spieler, welche an einem Meisterschafts⸗ oder Pokal⸗ spiel teilnehmen wollen, müssen einen Spielerpaß mit eingetra⸗ gener Spielberechtigung besitzen. Dieser ist auf Verlangen dem Schiedsrichter und dem Mannschaftsführer des Gegners vorzu⸗ zeigen. 5. Bei allen Pflichtspielen müssen die Spieler einer Mannschaft einheitlich in der vom Verein angemeldeten Spiel⸗ kleidung antreten. Der Torwart muß eine von der Kleidung beider Mannschaften sich unterscheidende Kleidung tragen; ihm sind die Farben schwarzz und grau vorbehalten. 6. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muß die Mannschaft des platzstellenden Vereins die Kleidung wechseln. Findet das Spiel auf einem neutralen Platz statt, so bestimmt die spielleitende Stelle den Verein, welcher die Kleidung zu wechseln hat. 7. Bei allen Pflichtspielen hat der bauende Verein einen nach den DF B⸗Regeln hergerichteten Platz zu stellen. Hält der Spielgegner den Platz nicht für ordnungsgemäß hergerichtet, so hat er seine Einsprüche vor dem Spiel dem Schiedsrichter mitzuteilen. Der Schiedsrichter ist in diesem Fall berechtigt, dem bauenden Verein eine angemessene Frist zur Behebung der gerügten Mängel zu geben. 8. Der bauende Verein ist verpflichtet, das Publikum vom Spielfeld fernzuhalten. Muß ein Spiel wegen Eindringens des Publikums abgebrochen werden, so entscheidet die spiellei⸗ tende Stelle, ob das Spiel dem bauenden Verein wegen Ver⸗ letzung seiner Pflicht verloren zu geben ist. Der bauende Ver⸗ ein haftet dafür, daß Schiedsrichter und Spieler nicht belästigt oder beleidigt werden. 9. Bei allen Pflichtspielen müssen die Gegner zur festgesetz⸗ ten Spielanfangszeit in der vorgeschriebenen Mindestzahl an⸗ treten. Ist eine Mannschaft nicht in dieser Stärke zur Stelle, sso hat der Schiedsrichter das Spiel dennoch pünktlich beginnen zu lassen, um es sofort abzubrechen. Tritt der Gegner inner⸗ halb einer für beide Mannschaften verbindlichen Wartezeit von einer Viertelstunde an oder ergänzt er sich währenddessen, so findet ein Spiel statt, über dessen Wertung die spielleitende Stelle entscheidet. 10. Jedes Pflichtspiel muß, ein Freundschaftsspiel sol! von einem neutralen Schiedsrichter geleitet werden. Die An⸗ setzung der Schiedsrichter für Pflichtspiele erfolgt durch die spielleitende Stelle. Jeder für ein Spiel angesetzte Schiedsrich⸗ ter hat pünktlich auf dem Spielfeld zu sein. Ist ein Schieds⸗ richter verhindert, ein Spiel zu leiten, so hat der Verein dieses Schiedsrichters Ersatz zu stellen und hiervon die Behörde und den bauenden Verein zu benachrichtigen. Bei Pflichtspielen der Gauliga und Bezirksklasse kann die zuständige Stelle im Falle der Verhinderung eines Schiedsrichters einen anderen Schiedsrichter beauftragen. Ist der angesetzte Schiedsrichter nicht erschienen, so sollen sich die Gegner auf einen anderen, neutralen Schiedsrichter einigen. Dem bauenden Verein steht hierbei das Vorschlagsrecht zu. Ein anerkannter Schiedsrichter darf nicht abgelehnt werden. 11. Der bauende Verein hat dem Schiedsrichter vor Be⸗ ginn des Spiels ein Spielberichtsformular mit eingetragener Mannschaft zu übergeben, der besuchende Verein hat— eben⸗ falls vor Beginn des Spieles— seine Mannschaft auf diesem Formular einzutragen. Das Spielberichtsformular ist nach dem Spiel vom Schiedsrichter ausgefüllt noch am gleichen Tage an die spielleitende Stelle abzusenden. 12. Jeder Verein hat zu jedem Pflichtspiel einen Linien⸗ richter zu stellen. Der Schiedsrichter ist berechtigt, die Ab⸗ lösung eines Linienrichters und die Gestellung eines Ersatz⸗ mannes zu verlangen. Ist ein Ersatzmann nicht zur Stelle, so kann der Schiedsrichter eine neutrale Person, im Notfalle auch ein Mitglied des gegnerischen Vereins als Linienrichter heran⸗ ziehen. 13. Der Schiedsrichter kann auf Wunsch einer Mannschaft ein Spiel abbrechen, wenn diese Mannschaft durch Verletzung oder Hinausstellen von Spielern unter acht Mann gesunken ist, sie auf Spielgewinn verzichtet, und wenn dem Gegner dadurch kein nennenswerter Schaden widerfährt. 14. Ein Spieler, der wegen Unsportlichkeit vom Spielfeld verwiesen wird, ist auf die Dauer von zehn Tagen für alle Spiele gesperrt. Die zuständige Stelle hat zu entscheiden, ob darüber hinaus noch eine schärfere Strafe einzutreten hat. Wird ein Spieler wegen Tätlichkeit herausgestellt, so ist er für alle Spiele gesperrt, bis die zuständige Stelle über die Höhe der Strafe entschieden hat. Der Schiedsrichter hat dem Mann⸗ schaftsführer nach Schluß des Spieles in Gegenwart des ande⸗ ren Mannschaftsführer den Grund des Ausschlusses mitzuteilen. Dieser Grund ist bei Pflichtspielen auf dem Spielberichts⸗ formular zu vermerken, bei Gesellschaftsspielen dem Kreissport⸗ wart mitzuteilen. Eine Bestrafung seitens der zuständigen Stelle erfolgt ohne Anhören des Spielers; der Verein kann auf Grund der mündlichen Mitteilung des Schiedsrichters an den Mannschaftsführer zu der Sache Stellung nehmen. 15. Spieler einer Mannschaft, die ihre Pflichtspiele durch⸗ geführt hat, dürfen in Pflichtspielen der unteren Mannschaften micht verwandt werden. 16. Jeder Verein ist werpflichtet, auf Anweisung des Dỹ B seine Spieler zur Durchführung repräsentativer Spiele und zur Ausbildung zur Verfügung zu stellen. 17. Die Abstellung eines Spielers hat die Absetzung eines Pflichtspieles nicht zur Folge; bei Abstellung zweier oder meh⸗ rerer Spieler kann auf Antrag des Vereins die Absetzung des Pflichtspieles erfolgen. Ein ausgetragenes Pflichtspiel ist ent⸗ sprechend seinem Ausgang zu werten. 18. Kommt ein Spieler einer Aufforderung der spiellei⸗ tenden Stelle nicht nach, so ist er für alle Spiele seines Ver⸗ eins während der Zeit der vorgesehenen Inanspruchnahme ge⸗ sperrt, es sei denn, daß die Sperre von der spielleitenden oder einer ihr übergeordneten Stelle bei Vorliegen besonderer Gründe erlassen wird. Spieler, die zu einem Länderspiel aufgestellt sind, dürfen in der Woche vor dem Spiel nicht mehr an irgend⸗ einem Vereinsspiel teilnehmen. II. 1. Für alle Mannschaften ist in jedem Monat ein Sonntag won Meisterschaftsspielen freizuhalten. An hohen Feiertagen dürfen Pflichtspiele nur mit Geneh⸗ migung des Bundesführers angesetzt werden. 2. Die Spiele der Schüler⸗ und Jugendmannschaften sollen nach Möglichkeit an Wochentagen ausgetragen werden. 3. In der Zeit vom 1. Juli bis 15. August ist die Austra⸗ gung von Fußballspielen verboten. Für Vereine in gebirgiger Gegend, wo während des Winters die Austragung von Spielen unmöglich ist, kann der Gauführer— in anderen Fällen nur der Bundesführer— Ausnahmen gestatten. 4. Ein gewonnenes Spiel wird mit 2 Punkten, ein un⸗ entschiedenes mit 1 Punkt, ein verlorenes mit 0 Punkten ge⸗ wertet. 5. Ein gewonnenes oder unentschiedenes Spiel wird einem Verein als verloren und dem Gegner als gewonnen gewertet, wenn er a) einen Spieler ohne lassen, b) ein Spiel abbricht oder den Abbruch verschuldet, c) auf ein Spiel verzichtet oder nicht antritt, d) verschuldeterweise zu spät antritt, e) den Platz nicht ordnungsgemäß gebaut hat. 6. Verschuldet ein Verein einen Spielabbruch oder tritt er nicht an, so kann ihm die Wiedergutmachung des entstande⸗ nen Schadens auferlegt werden. 7. Ein Spielverzicht ist nur mit Genehmigung der zustän⸗ digen Stelle zulässig. Verzichtet ein Verein mehr als zweimal, oder tritt er mehr als zweimal durch eigene Schuld verspätet an, so scheidet er aus und wird für die kommende Spielzeit der nächstniederen Klasse zugeteilt. 8. Tritt ein Verein zu spät an, so kann das ausgetragene Spiel seinem Ausgang gemäß gewertet oder das ausgefallene Spiel neu angesetzt werden, wenn der Grund der Verspätung auf höhere Gewalt(Verspätung eines öffentlichen, fahrplan⸗ mäßigen Verkehrsmittels) zurückzuführen ist. 9. Jeder Verein hat bei Meldung seiner Mannschaften die gleiche Anzahl von Schiedsrichtern zu melden. Es sollen nur solche Personen genannt werden, die nach Eignung und Können Spielberechtigung hat teilnehmen das Schiedsrichteramt zu versehen imstande sind. Die spiel⸗ leitende Stelle ist berechtigt, einen Verein wom gemeldeten (Schiedsrichter als ungeeignet abzulehnen und die Meldung eines Ersatzmannes zu verlangen. 10. Die Sportwarte der Gaue und Kreise haben dafür Sorge zu tragen, daß den Schiedsrichtern Gelegenheit zur Aus⸗ und Weiterbildung geboten wird. Schiedsrichter, die nach akti⸗ wer Betätigung oder mach besonderer Ausbildung ihre Befähi⸗ gung nachgewiesen haben, können„anerkannt“ werden. 11. Bei Ausschreitungen kann der Platz des schuldigen Vereins. werden. gez. F. Linnemann. ubendsudbalpiele im DFB. Für die demnächst wieder beginnenden Jugend⸗Fußballspiele ergehen hiermit folgende Anweisungen: 1. Die im Jahre 1915 geborenen Jugendlichen sind in die Stammabteilung ihres Vereins zu überführen. Die Belassung eines aufsteigenden Jugendlichen in der Ju⸗ gendabteilung und die Rückversetzung eines aufgestiegenen Ju⸗ gendlichen wegen nicht genügender körperlicher Entwicklung be⸗ dürfen in jedem einzelnen Falle der Genehmigung des Kreis⸗ jugendwarts; sie erstrecken sich nur auf das betreffende Spieljahr. Die vorzeitige Ueberführung von Jugendlichen zu den Stammabteilungen ist nur in besonders begründeten Ausnahme⸗ fällen zulässig. Dem Antrage ist die schriftliche Einverständnis⸗ erklärung des Vaters bzw. gesetzlichen Vertreters beizufügen. Die Entscheidung trifft der Kreisjugendwart, wenn es sich um einen Jugendlichen des ältesten Jugendjahrganges handelt. Bei jünge⸗ ren Jugendlichen entscheidet nach gutachtlicher Stellungnahme des Kreisjugendwartes der Gaujugendwart. Eine Rückver⸗ setzung vorzeitig überführter Jugendlicher ist unzulässig. 2. Die Jugendspiele werden in Altersgruppen ausgetra⸗ gen. Die 17⸗ und 16jährigen Jugendlichen(in diesem Jahre die Geburtsjahrgänge 1916 und 1917) bilden die Jugendklasse A, die beiden jüngeren Geburtsjahrgänge(1918 und 1919) die Ju⸗ gendklasse B, die 13jährigen und die noch jüngeren Jugendlichen (Geburtsjahrgänge 1920 und später) bilden die Knabenklasse. Jugendliche des Geburtsjahrganges 1919, die noch volksschul⸗ pflichtig sind, können noch in der Knabenklasse spielen. Jugendliche jüngerer Jahrgänge dürfen nur der nächsthöhe⸗ ren Altersklasse zugeteilt werden, wenn die Bildung einer Mannschaft in der höheren Jugendklasse sonst unmöglich ist. 3. In den Kreisen werden für die einzelnen Altersklassen gez. Dr. Xandry. der Jugendlichen Jugendmeisterschaftsspiele durchgeführt, zu de⸗ nen die Vereine Mannschaften melden können. Ein Verein kann zu den Spielen ein und derselben Klasse mehrere Mann⸗ schaften melden. Die Mannschaften führen alsdann in der Ju⸗ gendklasse die Bezeichnung Al⸗, A2⸗, Ag⸗Mannschaft, in der Jugendklasse B die Bezeichnung Bl⸗ Bz⸗, Ba⸗Mannschaft usw. Die Meldungen von Mannschaften zur Teilnahme an den Jugendmeisterschaftsspielen sind bis zum 8. 9. 1933 an den Kreisjugendwart zu richten. 4. Auch solche Vereine, die bisher nicht Mitglieder des DBB. gewesen sind, können sich mit ihren Jugendmannschaften an den Jugendmeisterschaftsspielen beteiligen. Die Meldung muß ebenfalls rechtzeitig, also bis zum 8. 9. 1933, bei dem Kreis⸗ jugendwart erfolgen. Sie muß enthalten: Vereinsanschrift, Name und Anschrift des Vereinsjugendwarts, Angabe über die Vereinstracht, den Vereinssportplatz und das Umkleidelokal, so⸗ wie die Namen und Geburtsdaten der für die Mannschaften in Betracht kommenden Jugendlichen. 5. Die an den Wettspielen teilnehmenden jugendlichen Spieler müssen für ihren Verein spielberechtigt sein. Der Nachweis der Spielberechtigung kann bis zum 31. 12. 1933 in der für die früheren Landesverbände bzw. anderen Verbände bisher üblichen Form erbracht werden. Ab 1. 1. 1934 müssen alle Jugendlichen im Besitz des einheitlichen Bundesspielerpasses sein. 6. Die gemeldeten Mannschaften sind zu Spielgruppen zu je 3, höchstens 9 Mannschaften zusammenzustellen. 7. Die Jugendmeisterschaftsspiele sind bis spätestens Mitte Mai zum Abschluß zu bringen. 8. Der Spielplan ist so aufzustellen, daß ein Sonntag im Monat für Wandern usw. spielfrei zu halten ist. An den Weih⸗ nachtsfeiertagen und am Karfreitag wird nicht gespielt. In dem Spielplan ist ferner eine Spielpause einzulegen, deren Zeit⸗ punkt und Dauer sich nach den örtlichen und klimatische Ver⸗ hältnissen richtet. Bei den Terminansetzungen sind die berech⸗ tigten Ansprüche von Elternhaus, Schule und Kirche weitmög⸗ lichst zu berücksichtigen. 9. Die Spieldauer der Jugendfußballspiele beträgt in der Jugendklasse A zweimal 40 Minuten, in der Jugendklasse B und in der Knabenklasse zweimal 30 Minuten. Wo es aus besonde⸗ ren Gründen(z. B. wegen Platznot) bedingt ist, können die Spiele einheitlich für den Kreis und die ganze Spielzeit mit einer entsprechenden kürzeren Spieldauer durchgeführt werden. Dienstag, den 29. August 1933 Allgemeine Hessische Sport⸗ Zeitung Nr. 35⁵ —— 1 10. Gespielt wird nach den Regeln des Deutschen Fußball⸗ Bundes. Als Grundlage für die Einführung der Jugendlichen in die Regelkenntnis und zur Heranbildung von Jugendlichen zu Schiedsrichtern, welche die Vereine bewußt zu fördern haben, ist das in diesen Tagen erscheinende Kurzregelheft des DFB. zu benutzen. 11. Jede Jugendspielmannschaft untersteht der Führung eines vom Vereinsjugendwart zu bestellenden Mannschaftsfüh⸗ rers.(Für Reisen: Bestimmungen über Fahrpreisermäßigung beachten!) 12. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt vorläufig in der in den einzelnen Kreisen bisher üblichen Weise. 13. Vor dem Betreten des Platzes sammeln sich die beiden Mannschaften und werden von den Spielführern auf Geheiß des Schiedsrichters gleichzeitig„in Reihe“ auf den Platz geführt. Hier stellen sie sich in der Spielfeldmitte parallel den Längs⸗ seiten mit Abstand von etwa 10 Meter gegenüber auf und grü⸗ ßen einander schweigend mit dem Deutschen Gruß. Nach Be⸗ endigung des Spieles nehmen die Mannschaften in der gleichen Weise in der Spielfeldmitte Aufstellung. Die unterlegene Mannschaft bringt alsdann dem Sieger mit dem Deutschen Gruß ein dreifaches Sieg⸗Heil aus. Der Sieger erwidert ebenso mit einem dreifachen Sieg⸗Heil auf die Sportkameradschaft. 14. Jedes gewonnene Spiel wird für die siegende Mann⸗ Amtliches Gau 12(Nord hessen) Gau⸗Fußball⸗Fachwart Spielansetzung für die Gauliga 3. September. Hanau 93— Sport Kassel Spielverein Kassel— VfB Friedberg Borussia Fulda— Hermannia Kassel Kurhessen Kassel— Hessen Hersfeld. Bezirksführer Der Bezirksführer, Herr Happ-⸗Gießen, ladet die Kreis⸗ führer zu einer Kreisführer⸗Besprechung am kommenden Sonn⸗ tag, den 3. September 1933, nachmittags 4 Uhr, ins Hotel⸗ Restaurant Hopfeld(lam Bahnhof) ein. Der Gauführer, Herr Dr. Riemann⸗Kassel wird anwesend sein. Kreis Marburg (umfaßt die politischen Kreise Marburg, Biedenkopf und Dillenburg). 5 Vereine werden daran erinnert, daß sie an den DFB. und auch an den Gau über ihren Verein Meldung machen müssen. 2. Der Kreis Marburg umfaßt nunmehr auch den Kreis Dillenburg. Die Vereine dieses Kreises wollen umgehend Meldung an Dr. Leukel machen, damit der Spielbetrieb baldigst losgehen kann. 3. Einige Vereine haben immer noch nicht die Führerbestä⸗ tigung eingereicht. 4. Die Sperre über nachstehende Vereine wird aufgehoben: Allendorf(M. W. B.), Banfe, Biedenkopf, Feudingen, Kirchhain, Kombach, Leidenhofen, Oberrosphe, Ockershau⸗ sen, Sinkershausen, Wetter, Cölbe, Dernbach, Berleburg, Dautphe, Nunzhausen, Birkelbach, Not⸗Lahn. J. Eckelshausen hat sofort an Holzhausen/ Gl. Ankosten in Höhe von 6,10 RM. zu zahlen. Vorlage der Postquittung bis 1. September. 6. Für den 3. 9. wird das Gesellschaftsspiel Lixfeld⸗Buchenau angesetzt. Vor Erledigung keine Zulassung zu Verbands⸗ spielen. Platzverein fordert Schiedsrichter an, erstattet Bericht nach hier. 7. Alle Spielberechtigungsanträge gehen unter Verwendung der bisher notwendigen Unterlagen an die Geschäftsstelle des Gaues nach Kassel. 8. Spieler Gontermann⸗Schweinsberg wird wegen Tätlichkeit mit Ausschluß bis 25. September bestraft. 9. Schiedsrichter Hahn⸗Schweinsberg wird mit Ausschluß bis 1. Dezember wegen Verächtlichmachung eines Kollegen be⸗ straft. Schiedsrichterpaß ist sofort an Huthmann einzusen⸗ den. 10. Schiedsrichter Born⸗Wallau wird gesperrt, da keinen Be⸗ richt über das Spiel in Eckelshausen eingesandt. Paß ist sofort an Huthmann zu senden. 11. Schiedsrichter für die Gruppe Kirchhain sind für die Folge bei Conrad Thomas anzufordern. 12. Es muß betont werden, daß Spiele gegen nicht dem DFB. angeschlossene Vereine verboten sind. 13. Vereine, welche spielfreie Sonntage haben wollen, müssen dies mir umgehend mitteilen, da es während der Runde keine Spielverlegungen gibt. 14. Kaum ist die Spielsperre vorbei und schon kommen Klagen über Spieler und Vereine. Ich werde mit den strengsten Mitteln alle Auswüchse von Spielern und Vergehen von Vereinen bestrafen. Auch Vereine, welche keine Schieds⸗ richter anfordern, werden in erhebliche Bestrafung ge⸗ nommen. Dr. Leukel, Kreis Gießen (umfaßt die politischen Kreise und Alsfeld). Kreis führer 1. Gesperrt sind ab sofort folgende Vereine, weil sie die in A. M. 33 veröffentlichten Strafen nicht bezahlt haben: Leun mit 2 RM. und 5 RM., zusammen 7 RM., Schwal⸗ bich mit 3 RM., Bieber mit 5 RM., TV Oberndorf mit 5 RM., Bermbach mit 5 RM. Der Betrag ist auf Post⸗ scheckkonto 17505, Amt Köln, einzuzahlen, Beleg über er⸗ folgte Einzahlung an den Kreisführer. Marburg/ Lahn, Deutschhausstr. 38, Fernruf 2879. Gießen, Wetzlar, Schotten schaft mit zwei Punkten und jedes unentschieden gebliebene Spiel für jede der beiden Mannschaften mit je einem Punkt bewertet. Für jeden einzelnen Fall einer Platzverweisung, die von dem Kreisjugendwart als berechtigt anerkannt wird, er⸗ hält die betreffende Mannschaft einen halben Punkt abgezogen. Neben dieser Mannschaftsstrafe kommt für den des Feldes ver⸗ wiesenen Spieler auch noch die Bestrafung nach der Spiel⸗ und Rechtsordnung des DFB. in Frage. Gruppenmeister ist diejenige Mannschaft, die nach Abzug der Strafpunkte die meisten Gewinnpunkte erreicht hat. 15. Bei kleineren Vergehen ist die Herausstellung Zeit durch den Schiedsrichter zulässig. als erzieherische und nicht als Strafe. 16. Den Vereinen ist nicht gestattet, einen Jugendlichen an einem Tage an mehr als einem Spiele mitwirken zu lassen. 17. Den Jugendlichen ist innerhalb von Sportanlagen (Plätzen, Hallen, Umkleideräumen usw.) das Rauchen und der Genuß alkoholischer Getränke verboten. Dies gilt auch für alle anderen Gelegenheiten, zu denen Jugendliche in Sport⸗ und Wanderkleidung erscheinen. 18. Die Bestimmungen zur Durchführung der sporterziehe⸗ rischen Jugend- und Schulungsarbeit werden Wi geson⸗ dert bekannt gegeben. auf Diese Maßnahme gilt F. Linnemann, Dr. Tang 2. Gesperrt sind die Vereine Ruppertsburg und Kölschhausen, weil sie die Anordnungen über die Gleichschaltung nicht Ferner die Vereine ordnungsgemäß durchgeführt haben. Bieber, Niederbiel und Wetterfeld, weil sie die Anordnun⸗ gen über die Gleichschaltung überhaupt nicht durchgeführt haben. 3. Germania Wetterfeld wird empfohlen, sich der Teutonia Laubach anzuschließen. 4. Die Vereine Daubringen, Ehringshausen haben noch 2,50 RM. und die Vereine Arborn, Bechlingen, Berghausen, Bieber, Bonbaden, Garbenteich, Geilshausen, Essershau⸗ sen, Großen⸗Buseck, Grünberg, Hermannstein, Kölschhausen, Krofdorf, Merenberg, Niederbiel, Niedershausen, Nieder⸗ weisel, Steindorf, Villingen, Waldhausen und Büblings⸗ hausen noch 1,50 RM. Vertreterumlage zur Wahlver⸗ sammlung zu zahlen. Die Beträge sind sofort an Georg Vondran⸗Gießen, Seltersweg 24, einzuzahlen. Die genann⸗ ten Vereine sind hiermit bis zur Zahlung gesperrt, da oft genug gemahnt worden ist. 5. Die Schiedsrichter-Ortsgruppenleiter haben bei Schiri⸗ Anforderungen nicht nur keine Schiri zu stellen, sondern den Gegner auf den Ausschluß aufmerkfam zu machen. 6. Die Vereine Weilburg, Niedershausen, Hirschhausen, Grä⸗ veneck, Merenberg, Odersbach, Waldhausen, Essershausen und Bermbach gehören zum Kreise Lahn und haben sich unverzüglich mit dem Kreisführer O. Hofmann⸗Diez a. d. Lahn, Wilhelmstraße 1, ins Benehmen zu setzen. Die Vereine Butzbach, Niederweisel und Hochweisel haben sich an den Kreisführer H. Breckenheimer⸗Friedberg, Apo⸗ thekergasse 1, zu wenden. Vorgenannte Vereine scheiden aus meinem Tätigkeitsbereich aus. 7. Zum Kreise Gießen gehören folgende Vereine des Kreises Alsfeld: Alsfeld, Altenburg, Hopfgarten, Leusel. 8. Hiermit berufe ich folgende Mitarbeiter vorbehaltlich der Bestätigung durch den Gauführer: Fußball⸗Fachwart: Otto Michel⸗Gießen, Bleichstr. 13, Handball⸗Fachwart: Oskar Bauernschub⸗ Wetzlar, Schillerplatz 10, Leichtathletik⸗Fachwart: Bäue 15, Jugend⸗ und Geländesportwart: Willy Presber⸗Stock⸗ hausen(Lahn), Jugendgruppenleiter: Heinz Beinecke⸗Aßlar(Kreis Wetzlar), Bornstr. 30, für die Ortsgruppe Wetzlar, Willy Philipp ⸗Gießen, Friedensstr. 15, für die Orts⸗ gruppen Gießen und Grünberg, Als Obmann der Vereine des Kreises Alsfeld Joh. Gei⸗ sel 4.⸗Alsfeld, Rittergasse 3. Willy Hohmann⸗Gießen, Ederstr. 18, wird dem Fußball⸗ Fachwart als Schr.⸗Referent beigegeben. 9. Georg Vondran⸗Gießen scheidet aus der Verwaltung des Kreises Gießen aus, da er durch den Gauführer zum Jugend⸗ wart des Gaues 12 berufen und bestätigt worden ist. Für die bisher im Dienste des Sportes geleistete Arbeit Anerken⸗ nung und Dank. 10. Ortsgruppe Oberlahn hiermit aufgelöst, dafür neu gebildet Ortsgruppe Alm mit den Vereinen Holzhausen, Stockhausen, Ulm, Allendorf, Bissenberg, Biskirchen und Leun. Leiter Schr. Alwin Wolf⸗Bissenberg. 11. Die Spielberechtigungen werden von jetzt ab durch den Gau 12(Nordhessen) ausgesprochen. Alle derartige Anträge sind, wie folgt, zu adressieren: Gau 12(Nordhessen) im D B., Geschäftsstelle Kassel, Weißenburgstraße 1. 12. Adresse des Kreisführers: Hugo Henkel⸗Gießen, Kaplans⸗ Karl Lipp, Gießen, Neuen gasse 12. Henkel. Kreis⸗Fußball⸗Fachwart 1. Frohnhausen— Ehringshausen auf 10. 9., Sc Sinn— Ehringshausen auf 17. 9. 33 festgesetzt. 2. Holzhausen— Tiefenbach 1. und 2. Mannschaft auf 10. 9. festgesetzt. 3. VfB Krofdorf wegen Vorkommnisse im Spiel gegen VfB Gießen 3. gesperrt im Einvernehmen mit dem Kreisführer. 4. Rudolf( SW Lollar) bis 10. 9. 33 einschl. gesperrt. Folgende Vereine haben Mannschaftsmeldungen noch nicht eingeschickt: Albshausen, Bieber, Biskirchen, Braunfels, Burgsolms, Daubringen, Ehringshausen, Ettingshausen, Garbenteich, Geilshausen, Grünberg, Hermannstein, Heuchel⸗ heim, Kölschhausen, Krofdorf, Leun, Lich, Lollar, Niederbiel, Schwalbach, Steindorf, Stockhausen, Villingen, Werdorf, Vfe * Wetzlar. Letzter Termin zur Einsendung an Otto Michel⸗ Gießen, Bleichstraße 13, am 31. 8. 6. TV Oberndorf hat an Sportfreunde Wetzlar 3,00 RM. zu zahlen wegen Nichtantreten(8 Tage). Michel. Klassen⸗ und Gruppeneinteilung Kreisklasse A: Abteilung 1: Steinberg, Leihgestern, Heuchelheim, Dau⸗ bringen, SC Wetzlar, SV Wetzlar 2, Wieseck, VfB Gießen 2., 1900 Gießen 2. Abteilung 2: Bissenberg, Biskirchen, Aßlar⸗Kleinalten⸗ städten, Oberbiel, Alm, Werdorf, Nauborn, Holzhausen, Burgsolms, Ehringshausen. Abteilung 3: Schotten, Grünberg, Flensungen⸗Nüce, Et⸗ tingshausen, Laubach, Lich, Hungen, Gedern, Stein⸗ berg bei Gedern. Kreisklasse B: Abteilung 1: Großen⸗Buseck, Steinbach, Garbenteich, Lol⸗ lar 2., 1900 Gießen 3., VfB Gießen 3. Abteilung 2: Albshausen, Bonbaden, Braunfels, Obern⸗ dorf, Sportfreunde Wetzlar, VfL Wetzlar, SC Wetz⸗ lar 2., SV Wetzlar 3., Burgsolms 2., Waldgirmes 1, Aßlar⸗Kleinaltenstädten 2., Hermannstein. Abteilung 3: wird noch gebildet nach Eingang der Mann⸗ schaftsmeldungen. Michel. e(Ortsgruppe Grünberg) 1. Sonntag, den 3. 9., vorm. 9.30 Uhr, findet in Grünberg im Hotel„Quer“(am Bahnhof) eine Vollversammlung statt. g Teilnahme sämtlicher Schr. und Anwärter ist Pflicht. 2. Bis zum 3. 9. melden mir die Vereine die Schr., die nicht mehr für sie tätig sind. Ulrichstein: Stern: Laubach: Nau⸗ mann und Von Eiff. Ganz besonders erwarte ich über die vorgenannten Kollegen den Bescheid. 5 3. Den Fachwarten, Schr. und Vereinen meine Adresse zur gefl. Kenntnisnahme: O. W. Kreuder, Grünberg i. H., Postschließfach 10. Kreuder. Kreis Westerwald (umfaßt die politischen Kreise Oberwesterwald und AUnter⸗ westerwald). 15 reis führer „Durch das Vertrauen des Gauführers bin ich mit der Füh⸗ rung des Kreises Westerwald, bestehend aus den politischen Kreisen Ober- und Anterwesterwald, betraut worden. Ich entbiete allen Sportskameraden aus beiden Kreisen ein herz⸗ liches Willkommen und erwarte treue Gefolgschaft und strengste Disziplin. Ich werde mein Amt nach den Richt⸗ linien des Herrn Reichssportführers von Tschammer und Osten und damit im Sinne unseres Volkskanzlers Adolf Hitler führen. Meine Anschrift: Eduard Lippert, Ober⸗ hattert b. Hachenburg(Westerwald). 2. Ich verweise auf die Anordnung 1 des Gauführers von Nordhessen in AM. 34 und erwarte von den Vereinsführern pünktliche und gewissenhafte Erledigung aller Angelegen⸗ heiten. 3. Sämtliche Vereine des Kreises reichen mir binnen 3 Tagen folgende Angaben ein: a) Name des Vereins, des Vereinsführers, genaue Vereins⸗ anschrift und Fernsprechanschluß. b) Zahl der Mannschaften, die an den Meisterschaftsspielen 1933/34 teilnehmen, getrennt nach Senior⸗ und Jugend⸗ mannschaften. Diese Meldung ist auch von den sich in unsere Spiel⸗ reihen eingliedernden Mannschaften der DT und der DJ zu erstatten. 4. Freitag, den 1. 9. 33, nachm. 5.30 Uhr, findet in Erbach (Gasthaus Berner) eine Vereinsführertagung sämtlicher DF B⸗Vereine des politischen Kreises Oberwesterwald statt. Ab 7 Uhr bitte ich die Vertreter der DT⸗ und DJͤK⸗Vereine zu einer Besprechung. 5. Sonntag, den 3. 9. 33, nachm. 1 Uhr, findet in Montabaur, Hotel„Deutscher Hof“(H. Schmidt), eine Vereinsführer⸗ tagung für sämtliche DF B⸗Vereine des Unterwesterwald⸗ kreises statt. Anschließend(gegen 4 Uhr) bitte ich die Ver⸗ treter der DT und DI zu einer Besprechung. 6. Alle Neumeldungen von Spielern gehen ab sofort unter Verwendung der dreiteiligen Meldekarte an die Geschäfts⸗ stelle des Gaues 12(Nordhessen) in Kassel, Weißenburg⸗ straße 1(nicht mehr nach Duisburg!) Kreisführer Eduard Lippert, Oberhattert b. Hachenburg(Westerw.) Schiedsrichter⸗Fachwart(Gruppe Unterwesterwald) 1. Auf Anordnung des beauftragten Gau⸗Schiedsrichter⸗Refe⸗ renten in AM. 34, S. 15 üben die bisherigen Gau⸗Schieds⸗ wichter⸗Fachwarte ihre Tätigkeit in der seitherigen Weise aus. 2. Sämtliche DF B⸗Vereine des Kreises Unterwesterwald und die sich in unsere Spielreihen eingliedernden Vereine der DT und Di melden an meine Adresse: A. Röder, Montabaur, Koblenzer Straße 13, bis spätestens 3. 9. 33 die Schiedsrich⸗ ter und Anwärter für die Spielzeit 1933/4 nach folgendem Muster: a) Vor⸗ und Zuname, Geburtsdatum, b) Vereinszugehörigkeit, c) Wohnort, Straße, d) Dauer der Schiedsrichter⸗Tätigkeit. Es sind nur solche Sportkameraden zu melden, die für das Amt eines Unparteiischen geeignet, vom nationalen Geist beseelt sind und die Gewähr dafür bieten, daß dieser Geist auch auf den Sportplätzen Einkehr hält. Strengste Objekti⸗ vität und Ehrlichkeit muß oberster Grundsatz eines jeden Schiedsrichters im nationalen Staate sein. Es wird pünkt⸗ liche Meldung erwartet. 3. Sonntag, den 3. 9. 33, in Montabaur, Hotel„Deutscher Hof“ (H. Schmidt) Vollversammlung für alle gemeldeten Schieds⸗ richter und Anwärter des Kreises Unterwesterwald. Ver⸗ sammlung beginnt im Anschluß an die Vereinsführertagung etwa gegen 4 Uhr nachmittags. Die Teilnahme an der Ver⸗ einsführertagung(1 Uhr) wird den Schiedsrichtern frei⸗ gestellt. Schiedsrichter⸗Fachwart A. Röder, Montabaur, Koblenzer Straße 13. Dienstag, den 29. August 1933 Allgemeine Hessische Sport⸗ Zeitung Nr. 35 2 Kreis Lahn (umfaßt die politischen Kreise Oberlahnkreis, Unterlahn⸗ kreis und Limburg). 5 Kreisführer Nachdem ich vom Gauführer des Gaues 12 zum Kreisführer des neugebildeten Kreises Lahn berufen worden bin, begrüße ich die bisherigen und vor allem die neu hinzugekommenen Ver⸗ eine des Kreises. Ich gebe dem Wunsche Ausdruck, daß alle Sportskameraden auch in Zukunft ihre Kräfte freudig und ver⸗ antwortungsbewußt für den Aufbau unserer Sportbewegung im Sinne unseres Führers einsetzen. Auf Anordnung beauftrage ich vorbehaltlich der Genehmi⸗ gung des Gauführers als Mitarbeiter zur Führung der Ge⸗ schäfte: Fußball: Clemens Hunsänger, Zigarrenfachgeschäft, Limburg a. d. L., Frankfurter Straße 6, Handball: Werner Achtstein, Diez a. d. L., Jahnstraße, Leichtathletik: Dr. Heymann, Diez a. d. L., Bahnhosstr., Rechtspflege Otto Hofmann, Diez a. d. L., Wilhelmstr. 1, Jugendpflege: Emil Doß, Freiendiez a. d. L., Schulstr. 17, Geländesport: Dr. Hofmann, Limburg a. d. L., Diezer Straße, Schiedsrichter: Joh. Röddinger, Elz Limburg. Anordnung 1 des Kreisführers: 1. Sofortige Meldung der Senioren-, Jugend⸗ und Schüler⸗ mannschaften für die Meisterschaftsspiele in Fußball und Handball. Der Kreis Lahn besteht aus Oberlahnkreis, Kreis Limburg und Anterlahnkreis. Alle Vereine des Deutschen Fußballbundes(DFB), des Deutschen Turnverbandes(DT) und der Deutschen Jugendkraft(DI) im Kreise Lahn, mit Ausnahme derjenigen Vereine, die bereits vom Gau 12 zu der Bezirksklasse eingeteilt sind, haben sofort ihre Mann⸗ schaften, die an den in Kürze beginnenden Meisterschafts⸗ spielen teilnehmen sollen, zu melden. Die Meldungen sind zu richten: für 1. und 2. Mannschaften an Fußballwart Hunsänger (Adresse s. oben); für Jugend- u. Schülermannschaften an Jugendwart Doß; für Handballmannschaften an Handballwart Achtstein; die Schiedsrichter an Röddinger. Gefordert wird, daß für jede Seniorenmannschaft(Fußball und Handball) mindestens 1 Schiedsrichter und für jede Ju⸗ gend⸗ und Schülermannschaft mindestens 1 Jugendlicher als Schiedsrichter gemeldet wird. Im eigensten Interesse der Vereine ist es, nur wirklich talentierte Kameraden zu mel⸗ den. Absoluter Meldeschluß ist der 3. September, spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden. D§ B=, DT⸗ und Di K⸗Vereine, die ihre Platzanlage mit anderen Ver⸗ einen gemeinsam benützen müssen, haben untereinander eine Vereinbarung zu treffen und die verfügbaren Sonntage ge⸗ nau in der Meldung mitanzugeben. Ferner ist anzugeben, in welcher Klasse die Mannschaft im vergangenen Jahr spielte. 5 2. Die Spieler sind für Meisterschaftsspiele in Fußball und Handball nur dann spielberechtigt, wenn die DFB- und DT⸗ Vereine im Besitze der dreiteiligen Meldekarte und die DIK⸗ Vereine im Besitze des ordnungsmäßigen Di⸗Passes sind. Hierfür sind Vereine und Spieler haftbar. Die dreiteilige Meldekarte ist bei der Gaugeschäftsstelle in Kassel, Weißen⸗ burgstraße 1 zu erwirken. ö 3. Für ein Vereinsanschriftenverzeichnis melden mir alle Ver⸗ eine des Kreises Lahn, auch die der Bezirksklasse, sowie auch die Vereine, die keine Meisterschaftsspiele mitmachen und die teilnehmenden Vereine der DT und Di ihre Vereinsan⸗ schrift und Name und Wohnung des Vereins⸗ und Jugend⸗ führers. Termin 3. 9. Vereine, die diese Frist nicht ein⸗ halten, bleiben unberücksichtigt und gelten als nicht zum Kreis gehörig. 4. Zukünftig erscheinen alle Bekanntmachungen der Kreis⸗ instanzen nur in den AM.(Ful) und in der„Ay S3“ Den Vereinen, die die AM.(Amtliche Mitteilungen) nicht erhal⸗ ten, empfehle ich, die„A5 S3“(Allgemeine Hessische Sport⸗ Zeitung, Gießen, Hindenburgwall 21, zu bestellen. Kreisführer O. Hofmann, Diez a. d. Lahn, Wilhelmstr. 1. Kreis Friedberg umfaßt die politischen Kreise Friedberg, Usingen und Bü⸗ dingen). Kreisführer Nach der Verfügung 1 des Herrn Gauführers H. Riemann⸗ Kassel wird nachstehendes den Vereinen des Kreises bekannt⸗ gegeben: 1. Sämtliche DF B⸗Vereine und solche, die ihre Aufnahme be⸗ reits getätigt haben, wollen an den Anterzeichneten zwecks Einteilung in die Kreisklasse folgendes mitteilen: a) Anzahl der aktiven Mannschaften, seither gespielt in welcher Klasse? b) Anzahl der Jugendmannschaften, Jugendfachwart, dessen Adresse; c) Anschrift des Vereinsführers für alle Fachsparten. Die verehrlichen Vereine der Kreise Ufingen und Bü⸗ dingen wollen diese Mitteilung baldigst folgen lassen. 2. Am Sonntag, 3. September 1933, findet für den Kreis Fried⸗ berg im Gasthaus„Ratskeller“ eine Aus sprache sämtlicher Kreisklassenvereine statt, wozu je ein Vertreter zu entsenden ist. Ausarbeitung der Verbandsspiele. Beginn der Ver⸗ sammlung wird auf 10 Ahr festgesetzt. Die Meldegebühren zur Teilnahme an den Verbandsspielen sind auf das Konto der Gaukasse(Deutsche Bank in Kassel) zu entrichten und der Beleg dem Anterzeichneten vorzulegen. Die Meldege⸗ bühr der Kreisklasse 1 beträgt 20,.— RM. und die der Kreis⸗ klasse 2 und 3 10, RM. 3. Die endgültige Zusammensetzung der Behörde erfolgt nach Eingang der Vereinsmeldungen pp. Die Bekanntgabe wird baldigst erfolgen. Kreisführer Breckheimer, Friedberg i. H., Apothekergasse 1. Werbt für die H. H. S. Z. Kreis Hanau (umfaßt die politischen Kreise Hanau und Gelnhausen.) Kreisführer Der Herr Gauführer hat in Abänderung seiner vorwöchi⸗ gen Bekanntmachung betr. Zusammensetzung der Bezirksklasse Gruppe Hanau folgendes angeordnet: Die Bezirksklasse der Gruppe Hanau wird aus 8 Vereinen gebildet, und zwar: VfB Groß⸗Auheim, Spielv. Rüla Langendiebach, Spielv. Langenselbold, 1. FC 03 Gelnhausen, Spielv. Kewa Wachenbuchen, Germania Niederrodenbach. Die übrigen Klassen setzen sich, wie folgt, zusammen: 1. Kreisklasse: Gruppe Gelnhausen: Sportverein Neuses, FC Preußen Altenmittlau, Germania Horbach, VfR Büdingen, Sportverein Bad⸗Orb, Germania Wächtersbach, Sportverein Somborn, Spielv. 60/904 Hanau, Gruppe Hanau: Germania Enkheim, FE Groß⸗Auheim, 1. FC Mittelbuchen, Germania Groß⸗Krotzenburg, Sportverein Bergen, FC Eintracht Windecken, Germania Dörnigheim, Viktoria Neuenhaßlau, 1. FC 1911 Hochstadt, Alemannia Niedermittlau. Alle übrigen Vereine des Kreises werden der 2. Kreisklasse zugeteilt. Die Einteilung bzw. Zusammensetzung der Gruppen wird noch bekanntgegeben. Die Meldegebühr für die Verbandsspiele betragen: Bezirksklasse 40,.— RM., 1. Kreisklasse 20,.— RM., 2. Kreisklasse 10,.— RM. Für jede gemeldete untere Mannschaft 3,— RM.; für jede gemeldete Jugendmannschaft 1.— RM. Die Meldegelder sind bis spätestens 31. 8. 33 an den Gau auf dessen Konto 291 50 bei der Deutschen Bank⸗ und Diskonto⸗ Gesellschaft Filiale Kassel einzuzahlen und der Zahlungsnach⸗ weil dem Unterzeichneten vorzulegen. Unser bisheriger Mittelmainkreis führt im neuen Gau den Namen Kreis Hanau. Der Landkreis Büdingen mit Aus⸗ nahme von VfR Büdingen ist dem Kreise Friedberg zugeteilt, Altwiedermus zum Kreis Hanau. Vereine, die mit der Meldung der Führer und Schrift⸗ warte sowie der genauen Vereinsadresse und der teilnehmenden aktiven und Jugendmannschaften zu den Verbandsspielen noch im Rückstand sind, werden letztmalig aufgefordert, dies inner⸗ halb 3 Tagen nachzuholen. Die Schiedsrichtervereinigung des Kreises ist aufgelöst, die Bildung von Ortsgruppen wird vorgenommen. Weitere An⸗ weisungen ergehen nach der stattfindenden Führertagung. Kreisführer Friedrich Hamburger, Hanau a. M., Freiegerichtsstraße 57. Kreis Kassel Der Kreisführer Schröter hat als Mitarbeiter bestimmt: Fußball: Karl Uhl, Kassel, Treysaer Straße 4. Handball: Karl Willing, Kassel, Schillerstraße 4. Leichtathletik und Geländesport: Karl Mierke, Kassel, Frankfurter Straße 77. Jugend: Wilhelm Huth, Kassel, Magazinstraße 2. Schiedsrichter und Arbeitsgemeinschaft: W. Lohrey, Kassel, Frankfurter Straße 17. Geschäftsführer: H. Viereck, Kassel, Dörnbergstraße 17. Alle technischen Angelegenheiten werden von den einzelnen Fachbearbeitern direkt erledigt. Mannschafts⸗Meldebogen (an die Instanzen). 7 Pfennig. Vordrucke f. Mannfthafts⸗Auftellungen (an die Schiedsrichter). Geblockt zu 20 Stück. Preis pro Block 30 Pfg. sind nur zu beziehen durch den Vorlag der„Allg. Hess. Sport⸗ zeitung“ Hindenburgwall 21. Gießen Fernspr. 2525 u. 2826 Abgabe nur unter Voreinsendung des Betrages zuzügl. Porto. Preis das Stück —— 3 Ergebnisse aus dem Gan 12 Borussia Fulda— Germania Fulda 31(1:1) Sa. Borussia Fulda— Hanau 60/94 5:3(51) Melsungen FV 08— Rot⸗Weiß Homberg 2:5(0:3) VfB Kurh. Marburg— Germania Marburg 21(1:0) FV Wallau— F Breidenbach 0:3(0:2) Eckelshausen— Biedenkopf 22 Mellnau 1.— Bürgeln 1. 2:3 SpW Breidenstein— SpuSpV Bottenhorn 513(411) Münchhausen 1.— 1900 Gießen 2. 0:0 VfB Kurh. Marburg 2.— Germ. Marburg 2. 6:6 VfB Kurh. Marburg 3.— Germ. Marburg 3. 11 Cölbe 2.— Ockershausen 3. 2:3 3 5 SpV Wetzlar— Sc W. Niedergirmes 1:1(Mi.) SpV Wetzlar 1.— VfR Butzbach 41(1:0) Teutonia W.⸗Steinberg— VfB Gießen 0.4(011) 1900 Gießen— FW Ockershausen 115 Holzhausen 1.— Löhnberg 1. 0:2 Burgsolms 1.— Sp Wetzlar 2. 22 Berghausen 1.— Oberndorf 1. 114 Albshausen 1.— Sportfr. Wetzlar 42 Sportfr. Wetzlar 2.— VfB Gießen 3. 16 Sp Wetzlar 3.— Hermannstein 1. 52 Oberndorf 2.— Pf Wetzlar 1. 3:0 1900 Gießen 3.— Daubringen 1. 2·2(211) W.⸗Steinberg 2.— Grüningen 1. 3:2 Alemannia Gedern— Eintracht Altenstadt 10 Alemannia Gedern 2.— Eintracht Altenstadt 2. 62 Utphe 1.— Hungen 2. 14 Sc Wirges— SpW e Horressen 21(111) Sp Goldhausen— Sc Wirges 2. 513(211) Waldhausen 1.— Weilburg 1. 1:7 Niedershausen 1.— Ballersbach 1. 52 Bad Nauheim SpV— Eintracht⸗Frankfurt 2. 014(0:0) Phönix Bad Vilbel— VfR Offenbach 4.2(2:0) Viktoria Nidda— Germania Ortenberg 411 Sp Bad Nauheim 2.— VfR Butzbach 2. 4:0(1:0) Sp Bad Nauheim 3.— Ober⸗Mörlen 1. 7:1(5:0) Germ. Niederrodenbach— Spogg. 06 Rüla 7:1 Sa. Spvgg. 06 Rüla— Germ. Dörnigheim 2˙2 Dunlow Hanau— Viktoria Kahl 213 VfB Kurh. Marb. 1. Igd.— Germ. Marb. 1. Igd. 12 Ockershausen Igd.— Cappel Igd. 10 Sarnau Igd.— Cölbe Igd. 313 VfB Kurh. Marburg Sch.— Germ. Marburg Sch. 3:0 W.⸗Steinberg 1. Igd.— 1900 Gießen 1. Igd. 1:1 TW Wieseck 1. Igd.— Bf Gießen 1. Igd. 52 Niedershausen Igd.— Löhnberg Igd. 117 Alemannia Gedern Igd.— Eintracht Altenstadt Igd. 3:2 1900 Gießen Sch.— Leihgestern Sch. 11 SC Wirges 1. Igd.— Niederelbert 4.0(2:0) Viktoria Nidda Igd.— Germania Ortenberg Igd. 42 2* Ergebnisse aus dem Reich Bayern⸗München— Fortuna Düsseldorf 0:2(0:1) Sa. 1. FC Nürnberg— Fortuna Düsseldorf 113(071) Saar⸗Mannschaft— Main⸗Hessen 4.2(3:0) FW 04 Würzburg— Eintracht⸗Frankfurt 125(0.2) Kickers Offenbach— 1. Ic Schweinfurt 111(11) Göttingen 5— SW Göttingen 213(1:2) Rechts gegen Links 4:0(0:0) Anläßlich des Staffellaufes in Kassel fand das traditionelle Spiel zweier Mannschaften aus Spielern rechts- und linksseitig der Fulda beheimateter Kasseler Vereine statt. Rechts: eine kombinierte Sport⸗ und 03⸗Mannschaft lieferte ein feines Spiel und konnte die ersatzgeschwächten Kameraden von Links(Kur⸗ hessen, Hermannia u. Tura) in der ersten Halbzeit glatt über⸗ fahren. Nach dem Wechsel wurde Links wohl besser, aber es war kein System im Ganzen, so daß es bei dem Halbzeitresultat blieb. Es wurde wegen Zeitmangel verkürzt 2 mal 25 Mi⸗ nuten gespielt. Borussia⸗Fulda— Germania⸗Fulda 3:1(1:1) Es war ein Lokalkampf mit all seinen Schwächen, der am Samstag wenig schöne Leistungen, dafür aber reichliche Härte sah. Borussia ging durch Hand⸗Elfmeter durch Pletsch in Füh⸗ rung. Germania glich durch Kalb wenig später wieder aus. Nach der Pause erhöhte Leugers auf 21 für die Borussen. Das 3. Tor für die Platzherren resultierte aus einem Eigentor. Roßmar ließ einen zurückgespielten Ball dummerweise passieren. Hatten die Germanen sich zunächst noch gut gehalten, so be⸗ schränkten sie sich zum Schluß auf vielbeinige Verteidigung. Schiri Müller⸗Hanau hatte nicht immer leichte Arbeit, mit der er aber ausgezeichnet fertig wurde. Borussia⸗Fulda— Hanau 60/94 5:3(5:1) Im Nahmen eines Sportfestes kam Fulda dieser Rückspiel⸗ verpflichtung nach. Mit stark geschwächter Mannschaft boten die Borussen nicht die gewohnten Leistungen und mußten zulassen, daß der eifrige Gegner in der zweiten Halbzeit stark aufkam und das Ergebnis wesentlich verbessern konnte. Die Hanauer kamen an das Können ihres Gegners nicht heran, bildeten aber ein geschlossenes Ganzes und hielten bis zum Schluß durch. Der rechte Läufer der Borussen zog sich in diesem Spiel bedauerlicher⸗ weise einen Beinbruch zu. Schiri Stamm leitete korrekt. VfB Kurhessen Marburg 1.— Germania Marburg 1. 2:1(1:0) Diesen mit 5 Mannschaften durchgeführten Lokalkampf hat der VfB Kurhessen knapp für sich entscheiden können. Es herrschte nach den Kämpfen der unteren Mannschaften schon etwas Fieber⸗ stimmung, als die beiden ersten Garnituren die Kampfstätte betragen. Bei VfB Kurh. vermißte man Rueff und Michel, bei Germania Schaub 1., später wurde auch Sauerwald, der immer noch an einer alten Verletzung laboriert, noch ausgewechselt. Die erste Hälfte brachte ein flottes, jedoch ungenaues und reich⸗ lich hohes Spiel. Beide Tore kamen des öfteren in Gefahr, jedoch wurden die Hintermannschaften ihrer Aufgabe gerecht. Kurz vor Schluß fällt für die Schimmelreiter das erste Tor. Fischer legt Böttner genau vor, welcher aus vollem Lauf die Lederkugel in die Maschen jagt. 2 Minuten nach Wechsel ist es Quick, der den 2. Treffer anbringt, hiernach haben die VfBer eine ganz gewaltige Drangperiode, ohne aber zu Erfolgen zu kommen. Nachdem Germanias Hintermannschaft aber Herr der Lage geworden war, rollen auch wieder Angriffe aufs VfB⸗Tor. Rieb schießt aus guter Stellung daneben. Willi Wagner hat ebenfalls mit seinen Schüssen Pech, doch kann er noch zu guter Letzt eine Flanke von rechts zum Ehrentreffer einköpfen. Der Ausgleich lag in der Luft, jedoch es war zu spät. 1900 Gießen— FW Ockershausen 1:5(0:2) Die 1900er hatten einen denkbar schlechten Tag und ver⸗ schiedene Versager in der Mannschaft. Trotz besserem Spiel⸗ aufbau kamen die Gießener gegen den„urwüchsigen“ Fußball der Gäste zu keinen Erfolgen, sondern mußten im Gegenteil infolge Fehler der Hintermannschaft als Abschluß gegnerischer Durch⸗ brüche ein Tor nach dem anderen einstecken. Die Aneinigkeit innerhalb der Platzmannschaft raubte ihnen zudem die letzte Chance. Anbotmäßigkeit gegen den Schiri Willer⸗Wetzlar brachte einem Gießener Stürmer den Platzverweis ein. i Watzenborn⸗Steinberg— VfB Gießen 04 Die Gießener konnten einen einwandfreien Sieg erringen. Sie waren in Spielauffassung und Schnelligkeit ihrem Gegner jüberlegen. In der ersten Halbzeit beherrschten die VfVer ein⸗ deutig das Feld, konnten aber, trotz ihrer Aeberlegenheit, nur zu einem Erfolg kommen. Einzelne Durchbrüche der Teutonen waren für die Gießener sehr gefährlich, nur etwas mehr Ruhe Dienstag, den 29. August 1933 Allgemeine Hessische Sportzeitung. und Aeberlegung in der Angriffsreihe, Ausgleich fallen können. das Kampfbild sehr wesentlich. Das Spiel wurde vollkommen offen, das Tempo erhöht und für die zahlreich erschienenen Zu⸗ schauer interessant. Besonders der Teutonen-Hüter konnte durch gutes Abwehrspiel sehr gefallen. Durch einen gutplazierten Schuß konnte Lehrmund das zweite Tor für den VfB erringen. Fehling erzielte den dritten Erfolg und Sauer verwandelte einen gut hereingegebenen Flankenball von Bender zum vierten Tor. Schiedsrichter Kunze war ein sicherer Spielleiter. Wetzl. Sportverein— SC W.⸗Niedergirmes 1:1(1:1) Beide Mannschaften trugen am wergangenen Mittwoch ein Gesellschaftsspiel aus. Das Spiel, welches 1:1 endete, war äußerst spannend, da bis zu den letzten Minuten abwechselnd dauernd beide Tore in Gefahr waren. Der Lokalkampf wurde erfreulicherweise sehr fair ausgetragen und hinterließ den besten Eindruck. Der SC drängte zuerst, aber die Gebr. Ben⸗ ner in der Wetzlarer Verteidigung ließen sich nicht überrum⸗ peln. Als das Spiel ausgeglichener wurde, gingen die Platz⸗ besitzer bald in Führung, aber ein Selbsttor brachte den Vor⸗ städtern wieder den Ausgleich. Nach der Pause machte sich die bessere Wetzlarer Läuferreihe bemerkbar, aber der Sturm konnte sich gegen die sehr eifrige Hintermannschaft der Gäste nicht mehr durchsetzen. Wetzlarer Sportverein— VfR Butzbach 4:1(1:0) Bereits nach 10 Minuten ging Wetzlar durch Fischer nach Vorlage von Wohlgemuth in Führung. Es entwickelte sich dann bis zur Pause ein ziemlich hartes Spiel bei ausgegliche⸗ ner Spielstärke. Noch vor der Halbzeit mußte der Wetzlarer Mittelstürmer auf Befehl des Schiris das Feld verlassen, so daß die Einheimischen die 2. Spielhälfte mit nur 10 Spielern sehr hoffnungslos begannen. Aber wider Erwarten zeigten die 10 Wetzlarer dann doch ein überlegenes Spiel, welches ihnen bald durch Fischer 2 weitere Tore einbrachte. Durch wieder⸗ holt schnelle Durchbrüche kam dann Butzbach zu dem längst verdienten Ehrentor, aber kurz vor Schluß stellt Zambedri für Wetzlar das Schlußergebnis her. FV Wallau— FW Breidenbach 0:3(0:2) Mit diesem nackten Resultat ließen sich die Wallauer auf eigenem Gelände von dem alten Lokalrivalen überfahren. Da gibt es nichts zu deuteln, die Breidenbacher sind zurzeit in einer bestechenden Form. In der ersten Hälfte spiegelte sich am besten die taktische und technische Ueberlegenheit der Breidenbacher wider. Wallau hatte in der ersten Hälfte leidlich wenig zu be⸗ stellen. Erst nachher klappte es etwas besser. Aber die Brei⸗ denbacher können auch schon mal einen Vorsprung glatt halten, ja sie erhöhten sogar gegen Ende des Kampfes auf 30. Eckelshausen— Biedenkopf 2:2 Wie im Vorspiel, wo die Biedenköpfer 4:2 siegten, ging es auch diesmal wieder recht hartnäckig zu. Bei solchen Lokal⸗ kämpfen sieht man selten schöne Aktionen und vornehmlich diese beiden Mannschaften haben vielleicht schon allzu oft die Klin⸗ gen gekreuzt. Die Einheimischen gingen in Führung. Bieden⸗ kopf hatte viel Arbeit, um erst mal den Ausgleich zu schaffen. Nach einer kurzen Ueberlegenheit führten sogar die Gäste 211; jedoch gegen Schluß erzielte Eckelshausen wiederum den Aus⸗ gleich. SpW Breidenstein— SpuSpW Bottenhorn 5:3(4:1) Dieser hohe Sieg der Einheimischen überrascht etwas sehr. Bottenhorn wurde in der ersten Hälfte vollkommen aus dem Konzept gebracht und die 41⸗Führung der Breidensteiner bis dahin gebt eine große Ueberlegenheit bekannt. Die Gäste konnten sich erst in der zweiten Spielhälfte von einem gewissen Druck befreien. Zwar holten sie zwei feine Treffer auf, aber die Breidensteiner sorgten noch für ein weiteres Tor, so daß der Sieg gesichert wurde. SC Wirges— SpW Horressen 2:1(1:1) Die beiden spielstärksten Westerwaldvereine zeigten sich in Wirges ein weiteres Mal von der besten Seite. Die Wirgeser landeten einen knappen, aber verdienten Sieg. Dieser resul⸗ tierte aus einem Kopfball ihres Halbrechten in der Mitte der ersten Hälfte, welchen Erfolg Horressen anschließend durch den Mittelstürmer zwar egalisierte, um sich jedoch im Verlauf des zweiten Teiles durch einen weiteren Erfolg des Rechtsaußen der Platzleute, die übrigens gegen Ende stets gefährlicher aufrück⸗ ten, geschlagen zu bekennen. Schiedsrichter Mohri(Niederer⸗ bach) erntete wiederum allseitige Zufriedenheit. Burgsolms 1.— Wetzl. Sportverein 2. 2:2 Die Gäste waren nur in schwacher Aufstellung erschienen. Das Spiel war meistens auf beiden Seiten zerfahren und zu hoch, nur selten sah man länger anhaltende Kombinationen, das Anentschieden entspricht den beiderseitigen Leistungen unter guter Leitung des Schiris Uhl⸗Steindorf. Sportfreunde Wetzlar 2.— VfB Gießen 3. 1:6 Die Gießener waren mit einer starken Elf in Wetzlar an⸗ getreten und ist ihr Sieg auch in dieser Höhe verdient. Hervor⸗ zuheben ist der Stürmer Funk, der allein vier Tore erzielen konnte. Pokalspiele in Münchhausen B⸗Klasse: Roda— Wollmar 1:0; Mellnau— Oberrosphe 1:0 n. V.; Unterrosphe— Roda 0:2; Wellnau— Roda 2:0. Sieger: Mellnau. A⸗Klasse: Sarnau— 1900 Gießen 2. 61. Sieger: Sarnau. In der B-Klasse waren die beiden Finalisten die wirklich Besten. Roda mußte dreimal spielen, und zwar immer mit 10 Mann, was sich am Schluß stark auswirkte. Sarnau 1.— 1900 Gießen 2. 6:1(1:0) Gießen ohne seinen etatsmäßigen Rechtsaußen und einen kranken Torwart verlor überraschend hoch gegen die vorzüglichen Sarnauer. In der 1. Hälfte sahen die Zuschauer das schönste Spiel des Tages, aber die Mannschaft der 1900er konnte ihre Ueberlegenheit nicht in Tore ausdrücken, lag sogar durch einen groben Torhüterfehler 1:0 im Rückstand. Nach der Pause zog und leicht hätte der In der zweiten Halbzeit änderte sich Nr 5 Gießen zunächst durch Verwandlung eines Foulelfmeters gleich. Nachdem aber Sarnau durch einen Flugball in oberster Ecke des Tores in Führung gegangen war, verlor Gießen die Ner⸗ wen, stellte um und mußte noch 4 Tore hinnehmen. Münchhausen 1.— 1900 Gießen 2. 0:0 Zwischen den Pokalspielen stellte sich die Platzmannschaft den Gästen aus Gießen zu einem Propagandaspiel, welches wirk⸗ lich seinem Namen Ehre machte. 1900 war dauernd leicht im Vorteil; der Halbrechte ließ eine sichere Gelegenheit aus, und in der werkürzten Spielzeit gelang keiner Partei mehr ein Tor. Bis auf die Anpünktlichkeit der auswärtigen Vereine und die dadurch schleppende Abwicklung war das Sportfest ein voller Erfolg für den rührigen Verein mit seinem ausgezeichneten Vorstand. Alemannia Gedern 1.— Eintracht Altenstadt 1:0 Das Freundschaftsspiel am 27. 8. 1933 war bei aller Härte doch fair, dank der ausgezeichneten Leitung des Schiedsrichters Winter aus Nidda. Von Altenstadt zeichnete sich besonders aus Leichtathletik Die deutschen Leichtathleten siegen in Basel Den 13. Leichtathletik⸗Kampf Deutschland— Schweiz ge⸗ wann überraschend sicher eine rein süddeutsche Vertretung am Sonntag mit 83:55 Punkten. Die Deutschen errangen 11 erste Plätze von 15 Konkurrenzen. Ergebnisse: 100 Meter: 4. Mährlein⸗D. 10,8 Sek.; 200 Meter: 1. Vogel⸗Schw. 22 Sek.; 400 Meter: Metzner⸗D. 49,8 Sek.; 800 Meter: 1. Dessecker⸗D. 1:57, Min.; 1500 Meter: 1. Eitel⸗D. 4:09 Min.; 5000 Meter: 1. Müller⸗Schw. 15:52,8 Min.; 110 Meter Hürden: 1. Wel⸗ scher⸗D. 15,1 Sek.; 4 mal 100 Meter: 1. Deutschland 42,7 Sek.; 4 mal 400 Meter: 1. Deutschland 3:21,8 Min.; Hochsprung: Eggenberg⸗Schw. 1,915 Meter; Weitsprung: Bäumle⸗D. 6,95 Meter; Stabhochsprung: Müller⸗D. u. Meier⸗Schw. 3,80 Meter; Kugelstoßen: Berg⸗D. 15,78 Meter; Diskus: Lampert⸗D. 43,01 Meter; Speerwerfen: Barth⸗D. 59,55 Meter. Die Dänen bezwungen Während in Basel Deutschland über die Schweiz stegreich blieb, mußten die Dänen das bessere Können der Norddeutschen anerkennen, die mit 72,562,5 Punkten im Leichtathletik⸗Län⸗ dertreffen gewannen und 9 mal den 1. Platz belegten. Die Ergebnisse: 100 Meter: 1. Schein⸗D. 10,5 Sek.; 400 Meter: 1. Benecke⸗D. 51 Sek.; 800 Meter: 1. König⸗D. 1:58,6 Min.; 1500 Meter: 1. Kaufmann⸗D. 4:02,6 Min.; 5000 Meter: 1. Nielsen⸗ Dä. 15:03 Min.; 110 Meter Hürden: 1. Scheele⸗D. 15,7 Sek.,; Hochsprung: 1. Andersen⸗Dä. 1,80 Meter; Weitsprung: Ras⸗ mussen⸗Dä. 7,16 Meter; Stabhoch: 1. Larsen⸗Dä. 3,70 Meter; Kugel: Rebmann⸗D. 15,07 Meter; Diskus: 1. Sievert⸗D. 44,85 Meter; Speer: 1. Sievert⸗D. 59,65 Meter; Schwedenstaffel: 1. Norddeutschland 1:58,6 Min. Staffellauf Wilhelmshöhe— Kassel Sonntagvormittag traten 92 Mannschaften mit fast 2200 Läufern und Läuferinnen zum traditionellen Staffellauf Wil⸗ helmshöhe—Kassel an. Die Läufe nahmen einen reibungs⸗ losen Verlauf und brachten folgendes Ergebnis: die Verteidigung und der Mittelstürmer. Von Gedern gefiel der Tormann, der Verteidiger Braun und der Mittelläufer. Alles andere war durchweg beiderseits gute A⸗Klasse. Das Tor des Tages erzielt Götz nach schönem Kombinationsspiel der Innenstürmer. Sportfest in Holzhausen Von dem reibungslos und harmonisch verlaufenen Sportfest liegen uns folgende Ergebnisse vor: 100 Meter: 1. W. Zerndt⸗ Wetzlar, 11,4 Sek.; Hochsprung: 1. Schuster⸗TVW' 1,60 Meter; Kugelstoßen: 1. Kraus⸗Biskirchen 11,44 Meter; Weitsprung: 4. Kraus⸗Biskirchen 6,14 Meter; 800 Meter: 1. Gebr. Wam⸗ bach⸗Werdorf gemeinsam im toten Rennen. In der Fußball⸗A⸗Klasse wurde Allendorf 1. M.⸗Diplom⸗ sieger durch Siege über Alm 2:0, Werdorf n. V. 1:0, nachdem Stockhausen durch das Los ausgeschieden war. In der B⸗Klasse wurde Altenkirchen Sieger gegen Alm 2. M. und Biskirchen 2. M. Das Propagandaspiel gewann die Ligamannschaft von Löhnberg gegen die Veranstalter Holzhausen mit 2:0 Toren. Hauptklasse 7850 Meter: 1. Hessen⸗Preußen Kassel 16:47,00; 2. Kasseler Turngemeinde 16:53,6; 3. SV Kurhessen 17733, B⸗Klasse 6500 Meter: 1. Aeltere Turngemeinde Kassel 14:53, 1. — Frauenklasse: 1. Hessen⸗Preußen Kassel 642,8; 2. Kasse⸗ ler Turngemeinde(ohne Zeit). Gießener Jugendliche sind erfolgreich beim 2. Nat. Jugend⸗Sportfest der J. G. Sp Frankfurt. Bei glattem Verlauf der e wickelte der J. G. Sportverein am Sonntag bei stärkster Besetzung seine 2. Nat. Jugendwettkämpfe ab. Die kleine Gießener 1900er Abordnung brachte trotzdem einige Erfolge mit heim. Es sind dies: In der A⸗Klasse: 60 Meter Hürden: 3. Hermann(1900) 9,5 Sek.; Hochsprung: 1. Baier(1900) 1,60 Meter. Gießener gerbst⸗Regatta Die vom Verein Rudersport Gießen veranstaltete Herbst⸗ Regatta hatte eine ausgezeichnete Besetzung gefunden. Mann⸗ schaften aus 17 Vereinen beteiligten sich an den einzelnen Ren⸗ nen, die mit wenigen Ausnahmen sehr spannend und aufregend verliefen. Die Ergebnisse Lahn⸗Jungmann⸗Vierer: 1. Gießener RG 77 601. Zweiter Vierer: 1. Saar⸗Saarbrücken 6:00. Erster Lahn⸗Vierer: 1. Limburger RC 6:02, Jungmann⸗Achter: 1. Undine Saarbrücken 535. Herbst⸗Vierer: 1. Germania Frankfurt 6:21. Junior⸗Vierer: 1. Gießener RG 1877 6:08. Herbst⸗Einer: 1. Leber⸗Bingener RG 7:49,4. Kurzstrecken⸗Vierer(500 m): 1. Saar⸗Saarbrücken 2:45, 6. Herbst⸗Achter: 1. Mainzer RW 533. Anfänger⸗Vierer: 1. Undine Saarbrücken 6:57,4. Lahn⸗Achter: 1. Gießener RG 1877 5:28. Jungmann⸗Vierer: 1. Rudersport Gießen 6:20, 4. Ermunterungs⸗Vierer: 1. RG Oberrad 613. Großer Achter: 1. Limburger RG 538,4. Sporineuigkeiten Zum Schi⸗Gauführer für die Gaue 12 und 13 wurde der Frankfurter K. Jenisch ernannt. Die Verhandlungen der Fußballverbände von Deutschland und Ungarn zwecks Abschlusses eines weiteren Länderkampfes sind jetzt zum Abschluß gekommen. Der Kampf soll am 14. oder 28. Januar auf deutschem Boden statt. Den Austragungs⸗ ort hat der DFB. noch zu bestimmen. Finnland schlug Frankreich im Leichtathletik⸗Länderkampf in Helsingfors ganz überlegen mit 103:66 Punkten. In den 16 Einzelwettbewerben konnten die Franzosen nur zweimal einen Sieger stellen. Auf den 17. September verlegt wurde in beiderseitigem Einvernehmen der Leichtathletik⸗Länderkampf Deutschland— Frankreich in Paris. Erst am 10. September wird das Endspiel um den„Adolf⸗ Hitler⸗Handballpokal“ zwischen den Stadtmannschaften von Magdeburg und Wuppertal, und zwar in Magdeburg ausge⸗ tragen. Eine besondere Belohnung wurde dem Weltkrekord⸗Segel⸗ flieger Kurt Schmidt⸗Königsberg zuteil. Luftfahrtminister Göring überwies dem Flieger einen Betrag von 5000 RM., der zur Hälfte dem Flieger selbst zufällt, während die andere Hälfte für den Luftsport verwandt wird. Deutscher Motorrad⸗Klubmeister 1933 wurde auf der Hockenheimer Rennstrecke der Motorsportklub Heilbronn. Rütt⸗ chen⸗Erkelenz stellte mit seiner NSU-Maschine mit 129,4 Stun⸗ denkilometer einen neuen Bahnrekord auf. Der Oesterreichische Hauptverband für Körpersport hat eine Entschließung gefaßt, nach der über Startbewilligungen für österreichische Sportler in Deutschland in Zukunft nur mehr die österreichische Bundesregierung entscheiden soll. Wir suchen für die nächsten Sonntage spielstarke Gegner für unsere 1., 2. Für kommenden unserem Platz. Bachstraße 58. Sportverein 1920 und Jugend⸗Mannschaft. Sonntag möglichst auf Anschrift: Herm. Weber, Heuchelheim b. Gießen prima Nindbor, nur 7,75 RM. 35, läd. 2,25 RM., 2äd. 2,75 RM. Gr. 3—5 1,25 RM. Gr. 1—2 0,95 RM. Fußballstiefel, Fußballjacken, Gr. Satinhose, indanthr., Stutzen, Wolle 1,50 M. Schienbeinschützer St. 0,40 M. Train.⸗Anzüge, Gr. 3—5 4,50 M. Knöchelschützer la St. 0,80 M. Treßkoffer, 45 em 2,50 M. Kniekappen la St. 0,80 M. SpORT-ZERN DT, WETZLHR Fernruf 3038 Langgasse 24 Briefkasten H., Nassau. Die„AH S3“ wird Dienstags gedruckt, damit auch die Berichte über die Spiele in denjenigen Orten, die keine schnelle. haben, noch veröffentlicht werden können. Wir dienen auch gern den kleinen Vereinen und üben weniger nach übereilte Berichterstattung. Besten Dank für die vielen anerkennenden Zuschriften aus allen Gegenden über die 283. Albin Klein. Einzelabonnements auf die„A. H. S. 3.“ bestellt man am besten beim zuständigen Postamt. Wer direkten Bezug vom Verlag haben will, hat den monatlichen Betrag 68 fg.) im voraus einzusenden. Eine Bitte an alle! Man verlangt von einer Zeitung, daß die Druckfehler möglichst vermieden werden. Eine Zeitung ohne Fehler gehört zu den größten Seltenheiten, ja es ist eine Zeitung ohne Druckfehler fast gar nicht denkbar. Warum ist das der Fall? Welches sind die Hauptursachen der Druckfehler? Weil sehr viele Einsender schlecht schreiben und ganz besonders die Per⸗ sonennamen recht undeutlich zu Papier brin⸗ gen. Also, liebe Leser, wenn Druckfehler ver⸗ mieden werden sollen, dann besonders die Namen recht deutlich schreiden! Pünktlich, sauber, grundsolid und trotzdem billig sind die geschäftlichen Grundsätze der„Ah S3“. Gelwissenhaft, objektib u. mit größter Heberfithtlichkeit wird die Redaktion der„AH Sz“ erledigt. Das setzt voraus, daß a) alle Abonnenten den Bezugspreis, der ja so selten niedrig ist(bei obligatorischer Einführung die einzelne Nummer nur 5 Pfg.), zu Anfang des Monats bezahlen, (wer die Abonnementsgelder nicht zu Anfang des Monats entrichtet, bekommt keine Zeitung) und b) die Berichterstatter nur wahrheitsgetreue und kurz ge⸗ faßte Berichte einsenden, selbst wenn gegen die eigenen persönlichen oder gegen die Interessen des Vereins Stellung genommen werden muß. Unkorrekte Berichte etc. wandern in den Papierkorb. eigenen A. llgemeine hessische Sport⸗ ⸗Feitun, Publikationsorgan für den Gau 12(Nordͤhessen) des Ddeutschen Fußball⸗Bundes Bezugspreis: durch die Vereine, wenn obligatorisch einge⸗ führt, vierteljährlich 1,50 /, für sonstige Bezieher viertel⸗ jährlich 2,40 Mk. Erscheint jeden Dienstag. Redaktionsschluß: 5 8 Uhr vormittags. Abonnements⸗ und Anzeigen⸗Geschäftsstelle: Gießen, Hindenburg⸗Wall 21. Tel. 2525 und 2526. Postscheckkonto Nr. 69 531 Frankf.⸗M. Druck und Verlag: Albin Klein, Gießen. Verantwortlich: Paul Christian Klein in Gießen. Anzeigenpreise(bis auf Widerruf): a) im Anzeigenteil für die 30 mm breite Petitzeile od. deren Raum 24 G.⸗Pfg., für Anzeigen mit bestimmtem Platz oder im textlichen Teil die 90 mm breite Petitzeile oder deren Raum 96 G.⸗Pfg. S. Jahrg. Dienstag, den 29. August 1933 Nr. 33 Deutscher Fußballbund Zwei wichtige Bekanntmachungen Neue Spielordnung 1. Die Durchführung der vom DFB veranstalteten Fuß⸗ ball⸗Wettkämpfe und aller von Bundesvereinen ausgetragenen Freundschaftsspiele geschieht nach den amtlichen Regeln des Dy yB und dieser Spielordnung. 2. Vereine, die sich an Meisterschaftsspielen oder Pokal⸗ spielen des DFB beteiligen wollen, melden ihre Teilnahme bis zum 15. Juni bei der mit der Leitung der Spiele betrauten Stelle. Sie haben die in der Finanzordnung angegebene Melde⸗ gebühr zu entrichten. 3. Die Bekanntgabe der Termine der Meisterschafts⸗ und Pokalspiele erfolgt erstmalig in den amtlichen Nachrichten-Or⸗ ganen. Die Abänderung eines Termins muß mindestens vier Tage vor dem angesetzten Spiel veröffentlicht oder den Vereinen mitgeteilt sein. 4. Spieler, welche an einem Meisterschafts⸗ oder Pokal⸗ spiel teilnehmen wollen, müssen einen Spielerpaß mit eingetra⸗ gener Spielberechtigung besitzen. Dieser ist auf Verlangen dem Schiedsrichter und dem Mannschaftsführer des Gegners vorzu⸗ zeigen. 5. Bei allen Pflichtspielen müssen die Spieler einer Mannschaft einheitlich in der vom Verein angemeldeten Spiel⸗ kleidung antreten. Der Torwart muß eine von der Kleidung beider Mannschaften sich unterscheidende Kleidung tragen; ihm sind die Farben schwarz und grau vorbehalten. 6. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich, so muß die Mannschaft des platzstellenden Vereins die Kleidung wechseln. Findet das Spiel auf einem neutralen Platz statt, so bestimmt die spielleitende Stelle den Verein, welcher die Kleidung zu wechseln hat. 7. Bei allen Pflichtspielen hat der bauende Verein einen nach den DF B⸗Regeln hergerichteten Platz zu stellen. Hält der Spielgegner den Platz nicht für ordnungsgemäß hergerichtet, so hat er seine Einsprüche vor dem Spiel dem Schiedsrichter mitzuteilen. Der Schiedsrichter ist in diesem Fall berechtigt, dem bauenden Verein eine angemessene Frist zur Behebung der gerügten Mängel zu geben. 8. Der bauende Verein ist verpflichtet, das Publikum vom Spielfeld fernzuhalten. Muß ein Spiel wegen Eindringens des Publikums abgebrochen werden, so entscheidet die spiellei⸗ tende Stelle, ob das Spiel dem bauenden Verein wegen Ver⸗ letzung seiner Pflicht verloren zu geben ist. Der bauende Ver⸗ ein haftet dafür, daß Schiedsrichter und Spieler nicht belästigt oder beleidigt werden. 9. Bei allen Pflichtspielen müssen die Gegner zur festgesetz⸗ ten Spielanfangszeit in der vo treten. Ist eine Mannschaft ni sso hat der Schiedsrichter das 8 zu lassen, um es sofort abzubre halb einer für beide Mannschaft einer Viertelstunde an oder er findet ein Spiel statt, über de Stelle entscheidet. ö 10. Jedes Pflichtspiel mu von einem neutralen Schiedsr. setzung der Schiedsrichter für spielleitende Stelle. Jeder für ter hat pünktlich auf dem Spie richter verhindert, ein Spiel zu Schiedsrichters Ersatz zu stellen den bauenden Verein zu benachrichtigen. Bei Pflichtspielen der Gauliga und Bezirksklasse kann die zuständige Stelle im Falle der Verhinderung eines Schiedsrichters einen anderen Schiedsrichter beauftragen. Ist der angesetzte Schiedsrichter nicht erschienen, so sollen sich die Gegner auf einen anderen, neutralen Schiedsrichter einigen. Dem bauenden Verein steht hierbei das Vorschlagsrecht zu. Ein anerkannter Schiedsrichter darf nicht abgelehnt werden. 11. Der bauende Verein hat dem Schiedsrichter vor Be⸗ een e 1 eee falls O em 1 2 3 4 5 6 7 8 For Spi 6 8 4 die LI richter zu stellen. Der Schiedsrichter ist berechtigt, die Ab⸗ lösung eines Linienrichters und die Gestellung eines Ersatz⸗ mannes zu verlangen. Ist ein Ersatzmann nicht zur Stelle, so kann der Schiedsrichter eine neutrale Person, im Notfalle auch ein Mitglied des gegnerischen Vereins als Linienrichter heran⸗ ziehen. 13. Der Schiedsrichter kann auf Wunsch einer Mannschaft ein Spiel abbrechen, wenn diese Mannschaft durch Verletzung oder Hinausstellen von Spielern unter acht Mann gesunken ist, sie auf Spielgewinn verzichtet, und wenn dem Gegner dadurch kein nennenswerter Schaden widerfährt. 14. Ein Spieler, der wegen Unsportlichkeit vom Spielfeld verwiesen wird, ist auf die Dauer von zehn Tagen für alle Spiele gesperrt. Die zuständige Stelle hat zu entscheiden, ob darüber hinaus noch eine schärfere Strafe einzutreten hat. Wird ein Spieler wegen Tätlichkeit herausgestellt, so ist er für alle Spiele gesperrt, bis die zuständige Stelle über die Höhe der Strafe entschieden hat. Der Schiedsrichter hat dem Mann⸗ schaftsführer nach Schluß des Spieles in Gegenwart des ande⸗ ren Mannschaftsführer den Grund des Ausschlusses mitzuteilen. Dieser Grund ist bei Pflichtspielen auf dem Spielberichts⸗ formular zu vermerken, bei Gesellschaftsspielen dem Kreissport⸗ wart mitzuteilen. Eine Bestrafung seitens der zuständigen Stelle erfolgt ohne Anhören des Spielers; der Verein kann auf Grund der mündlichen Mitteilung des Schiedsrichters an den Mannschaftsführer zu der Sache Stellung nehmen. 15. Spieler einer Mannschaft, die ihre Pflichtspiele durch⸗ geführt hat, dürfen in Pflichtspielen der unteren Mannschaften nicht werwandt werden. 16. Jeder Verein ist werpflichtet, auf Anweisung des DFB seine Spieler zur Durchführung repräsentativer Spiele und zur Ausbildung zur Verfügung zu stellen. 17. Die Abstellung eines Spielers hat die Absetzung eines Pflichtspieles nicht zur Folge; bei Abstellung zweier oder meh⸗ rerer Spieler kann auf Antrag des Vereins die Absetzung des Pflichtspieles erfolgen. Ein ausgetragenes Pflichtspiel ist ent⸗ sprechend seinem Ausgang zu werten. 18. Kommt ein Spieler einer Aufforderung der spiellei⸗ tenden Stelle nicht nach, so ist er für alle Spiele seines Ver⸗ eins während der Zeit der vorgesehenen Inanspruchnahme ge⸗ sperrt, es sei denn, daß die Sperre von der spielleitenden oder einer ihr übergeordneten Stelle bei Vorliegen besonderer Gründe erlassen wird. Spieler, die zu einem Länderspiel aufgestellt sind, dürfen in der Woche vor dem Spiel nicht mehr an irgend⸗ einem Vereinsspiel teilnehmen. II. 1. Für alle Mannschaften ist in jedem Monat ein Sonntag won Meisterschaftsspielen freizuhalten. An hohen Feiertagen dürfen Pflichtspiele nur mit Geneh⸗ migung des Bundesführers angesetzt werden. Schüler⸗ und Jugendmannschaften sollen ochentagen ausgetragen werden. 1. Juli bis 15. August ist die Austra⸗ verboten. Für Vereine in gebirgiger 5 Winters die Austragung von Spielen Gauführer— in anderen Fällen nur lusnahmen gestatten. Spiel wird mit 2 Punkten, ein un⸗ nkt, ein verlorenes mit 0 Punkten ge⸗ oder unentschiedenes Spiel wird einem d dem Gegner als gewonnen gewertet, e Spielberechtigung hat teilnehmen b) ein Spiel abbricht oder den Abbruch verschuldet, c) auf ein Spiel verzichtet oder nicht antritt, d) verschuldeterweise zu spät antritt, e) den Platz nicht ordnungsgemäß gebaut hat. 6. Verschuldet ein Verein einen Spielabbruch oder tritt er nicht an, so kann ihm die Wiedergutmachung des entstande⸗ nen Schadens auferlegt werden. 7. Ein Spielverzicht ist nur mit Genehmigung der zustän⸗ digen Stelle zulässig. Verzichtet ein Verein mehr als zweimal, l Jagen 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Muna mäßigen Verkehrsmittels) zurückzuführen ist. 9. Jeder Verein hat bei Meldung seiner Mannschaften die gleiche Anzahl von Schiedsrichtern zu melden. Es sollen nur solche Personen genannt werden, die nach Eignung und Können 1 8 19 20 21 22 23 24 das Schiedsrichteramt zu versehen imstande sind. Die spiel⸗ leitende Stelle ist berechtigt, einen Verein vom gemeldeten Schiedsrichter als ungeeignet abzulehnen und die Meldung eines Ersatzmannes zu verlangen. 10. Die Sportwarte der Gaue und Kreise haben dafür Sorge zu tragen, daß den Schiedsrichtern Gelegenheit zur Aus⸗ und Weiterbildung geboten wird. Schiedsrichter, die nach akti⸗ wer Betätigung oder nach besonderer Ausbildung ihre Befähi⸗ gung nachgewiesen haben, können„anerkannt“ werden. 11. Bei Ausschreitungen kann der Platz des schuldigen Vereins gesperrt werden. gez. F. Linnemann. Fugendfußballspiele im DJ B. gez. Dr. Xandry. Für die demnächst wieder beginnenden Jugend⸗Fußballspiele ergehen hiermit folgende Anweisungen: 1. Die im Jahre 1915 geborenen Jugendlichen sind in die Stammabteilung ihres Vereins zu überführen. Die Belassung eines aufsteigenden Jugendlichen in der Ju⸗ gendabteilung und die Rückversetzung eines aufgestiegenen Ju⸗ gendlichen wegen nicht genügender körperlicher Entwicklung be⸗ dürfen in jedem einzelnen Falle der Genehmigung des Kreis⸗ jugendwarts; sie erstrecken sich nur auf das betreffende Spieljahr. Die vorzeitige Aeberführung von Jugendlichen zu den Stammabteilungen ist nur in besonders begründeten Ausnahme⸗ fällen zulässig. Dem Antrage ist die schriftliche Einverständnis⸗ erklärung des Vaters bzw. gesetzlichen Vertreters beizufügen. Die Entscheidung trifft der Kreisjugendwart, wenn es sich um einen Jugendlichen des ältesten Jugendjahrganges handelt. Bei jünge⸗ ren Jugendlichen entscheidet nach gutachtlicher Stellungnahme des Kreisjugendwartes der Gaujugendwart. Eine Rückver⸗ setzung vorzeitig überführter Jugendlicher ist unzulässig. 2. Die Jugendspiele werden in Altersgruppen ausgetra⸗ gen. Die 17 und 16jährigen Jugendlichen(in diesem Jahre die Geburtsjahrgänge 1916 und 1917) bilden die Jugendklasse A, die beiden jüngeren Geburtsjahrgänge(1918 und 1919) die Ju⸗ gendklasse B, die 13jährigen und die noch jüngeren Jugendlichen (Geburtsjahrgänge 1920 und später) bilden die Knabenklasse. Jugendliche des Geburtsjahrganges 1919, die noch volksschul⸗ pflichtig sind, können noch in der Knabenklasse spielen. Jugendliche jüngerer Jahrgänge dürfen nur der nächsthöhe⸗ ren Altersklasse zugeteilt werden, wenn die Bildung einer Mannschaft in der höheren Jugendklasse sonst unmöglich ist. 3. In den Kreisen werden für die einzelnen Altersklassen der Jugendlichen Jugendmeisterschaftsspiele durchgeführt, zu de⸗ nen die Vereine Mannschaften melden können. Ein Verein kann zu den Spielen ein und derselben Klasse mehrere Mann⸗ schaften melden. Die Mannschaften führen alsdann in der Ju⸗ gendklasse die Bezeichnung Al⸗, As⸗, Ag⸗Mannschaft, in der Jugendklasse B die Bezeichnung Bi⸗, Ba-, Bg⸗Mannschaft usw. Die Meldungen von Mannschaften zur Teilnahme an den Jugendmeisterschaftsspielen sind bis zum 8. 9. 1933 an den Kreisjugendwart zu richten. 4. Auch solche Vereine, die bisher nicht Mitglieder des DFB. gewesen sind, können sich mit ihren Jugendmannschaften an den Jugendmeisterschaftsspielen beteiligen. Die Meldung muß ebenfalls rechtzeitig, also bis zum 8. 9. 1933, bei dem Kreis⸗ jugendwart erfolgen. Sie muß enthalten: Vereinsanschrift, Name und Anschrift des Vereinsjugendwarts, Angabe über die Vereinstracht, den Vereinssportplatz und das Umkleidelokal, so⸗ wie die Namen und Geburtsdaten der für die Mannschaften in Betracht kommenden Jugendlichen. 5. Die an den Wettspielen teilnehmenden jugendlichen Spieler müssen für ihren Verein spielberechtigt sein. Der Nachweis der Spielberechtigung kann bis zum 31. 12. 1933 in der für die früheren Landesverbände bzw. anderen Verbände bisher üblichen Form erbracht werden. Ab 1. 1. 1934 müssen alle Jugendlichen im Besitz des einheitlichen Bundesspielerpasses sein. 6. Die gemeldeten Mannschaften sind zu Spielgruppen zu je 3, höchstens 9 Mannschaften zusammenzustellen. 7. Die Jugendmeisterschaftsspiele sind bis spätestens Mitte Mai zum Abschluß zu bringen. 8. Der Spielplan ist so aufzustellen, daß ein Sonntag im Monat für Wandern usw. spielfrei zu halten ist. An den Weih⸗ nachtsfeiertagen und am Karfreitag wird nicht gespielt. In dem Ne rer deren Zeit⸗ Aae e 100 0 gakische Ver⸗ 25 die berech⸗ he weitmög⸗ trägt in der 5 1 0 klasse B und ilk 0 ö ö ö ö ö in der Knabenklasse zweimal 30 Minuten. Wo es aus besonde⸗ ren Gründen(3. B. wegen Platznot) bedingt ist, können die Spiele einheitlich für den Kreis und die ganze Spielzeit mit einer entsprechenden kürzeren Spieldauer durchgeführt werden.