neigez derg. is den A. Sg* nen verri xi Bar ch Oaut. er Stadtlirh atbes. der Stadt 3 kkirch aller. der Burglircht 8 8 Sell. der urgkirche und Butzbach September. + 1 — utelligenz-Dlatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. Mittwoch den 24. September 1851. 2 1 * — 5 4 * 5 1 1 5 8 ſhließlich des Amtes Allſtädt, die Oberherrſchaften der Bekanntmachung des Großh. Miniſteriums des Hauſes und des Aeußeren rom 3. Sept. l. J. den Beitritt des Großherzogthums Heſſen zum Deutſch⸗Oeſterreichiſchen Poſtverein betr. Nachdem zwiſchen der Großh. Staatsregierung und dem Großh' Erblandpoſtmeiſter Herrn Fürſten Maximilian Carl von Thurn und Taxis Durchlaucht eine Uebereinkunft wegen des Anſchluſſes der Poſten des Großherzogthums an den deutſch⸗öſterreichiſchen Poſtverein abge⸗ ſchloffen worden iſt, ſo wird, unter Vorbehalt weiterer Vollzugsver⸗ ordnung, vorläufig Folgendes zur allgeme:nen Kenntniß gebracht: 1) Vom 1. October d. J. an kommen die Beſtimmungen des Poſt⸗ vereinsſtatuts und des Eingangs erwähnten Anſchlußvertrags bei Briefpoſtgegenſtänden, Zeitungen und Fahrpoſtſendungen im Verkehre zwiſchen dem Großherzogthum Heſſen einerſeits und den nachbenann⸗ ien Staatsgebieten und Staatsgebietatheilen, als: dem Großherzog⸗ lich Sachſen⸗Weimar⸗Eiſenachiſchen Amte Allſtädt, Anhalt⸗Bernburg, Anhalt⸗Köthen, Anhalt⸗Deſſau, Baden, Bapern, den Großh. Olden⸗ durgiſchen Fürſtenthümern Birkenfeld und Eutin, Hannover, Holſtein, Lcchtenſtein, Mecklenburg⸗Schwerin, Mecklenburg ⸗Streliß der öſterreichiſchen Geſammtmonarchie, der preußiſchen Geſammtmo⸗ narchie, Sachſen(Königreich) Sachſen⸗Altenburg, den Unter⸗ herrſchaften der Fürſtentzumer Schwarzburg⸗Rudolſtadt und Schwarz⸗ durg⸗Sondershauſen, Waldeck und Würtemberg andererſeits zur Anwendung, wogegen es hinſichtlich des Poſtverkehrs des Großher⸗ ogthums mit den übrigen Theilen des Fürſtlich Thurn⸗ und Taxis⸗ ſſen Poſtverwaltungsgebiets, mögen dieſelben zum Poſtvereine gehören oder nicht(Frankfurt, Kurheſſen, Heſſen⸗Homburg, Hohenzollern⸗ Hechingen und Sigmaringen, Lippe Detmold, Schaumburg⸗Lippe, Naſſau, Reuß älterer und jüngerer Linie, Sachſen⸗Coburg⸗Gotha, Sachſen⸗Meiningen⸗Hildburghauſen⸗ Sachſen⸗Weimar⸗Eiſenach, aus⸗ Fürſtenthümer Schwarzburg⸗Rudolſtadt und Schwarzburg⸗Sondershauſen), ſowie mit den zum Poſtvereine noch nicht gehörigen übrigen deutſchen Ländern (Braunſchweig, Lauenburg, Luxemburg nebſt Limburg und Oldenburg) bei den bisherigen Beſtimmungen zu verbleiben hat. 2) Die Brief⸗ ortotaxe für die Vereinscorreſpondenz wird nach der geraden Ent⸗ 5 15 vom Aufgabe bis zum Beſtimmungsorte ohne Rückſicht auf die Landesgrenzen bemeſſen und beträgt: a. wenn, die Bezahlung des Porto bei der Aufgabe geſchieht bis 10 geographiſche Meilen ein⸗ ſchließlich 3 kr., über 10 bis 20 geographiſche Meilen 6 kr., über 20 geographiſche Meilen 9 kr.; b. wenn das Porto bei der Abgabe vom Empfänger zu bezahlen iſt bis 10 geogr. Meilen einſchließlich 6 kr. ider 10 bis 20 geographiſche Meilen einſchließlich 9 kr., über 20 geo⸗ graphiſche Meilen 12 kr. im 24%¼ fl. Fuße Crheiniſch) für den einfachen Brief. Dieſe Sätze ſind, obgleich die Hanſeſtädte zum Fürſtlich Thurn und Taxiſchen Poſtgebiete gehören, ausnahmsweiſe auch bei der Cor⸗ etſpondenz nach und aus Bremen und Hamburg in Anwendung zu bringen, während bei derjenigen nach und aus Lübeck das Porto, ohne Unterſchied ob frankirt abgehend oder unfrankirt ankommend, nach dem Satze von 12 kr. zu bezahlen iſt. Dem preußiſchen Poſt⸗ gebiete gegenüber ſind, ſoweit bisher zwiſchen den beiderſeitigen Grenz⸗ orten Taxen unter 1 Sgr. beſtanden haben, dieſe bis auf Weiteres beibehalten worden. Das, für den Durchgang von Briefpoſtſendungen über fremde(Nichtvereins⸗) Poſtgebiete zu entrichtende Tranſitporto kann dem Vereinsporto zugeſchlagen werden. 3) Einfach iſt ein Brie bis zum Gewichte von 1 heſſiſchen Loth einſcllglich 9 Briefen ſteigt das Porto für jedes Loth um den einfachen Satz, wor⸗ nach über 1 bis 2 Loth einſchließlich zweifaches, über 2 bis 3 Loth dreifaches, über 3 bis 4 Loth vierfaches Porto ꝛc. zur Erhebung kommt. 4) Nach welchen Poſtorten im Vereinsgebiete die Portoſätze für den einfachen Brief 3 und 6 Kreuzer in Frankofällen betragen, iſt aus den öffentlichen Anſchlägen an den betreffenden Poſtanſtalten zu erſehen. Nach allen in dieſen Anſchlägen nicht enthaltenen Poſt⸗ orten beträgt der einfache 7 10 9 Kreuzer. 5) Für gedruckte Sachen unter Kreuz⸗ und Streifband, welche außer der Adreſſe, dem Datum und der Namensunterſchrift, oder bei Correctur⸗ bogen, außer der Correctur nichts Geſchriebenes enthalten dürfen und bei der Aufgabe zu frankiren find, iſt ohne Unterſchied der Ent⸗ fernung das Porto nach dem gleichmäßigen Satze von 1 Kreuzer und dem nämlichen Progreſſionsgeſetze, wie es oben unter 3 angegeben iſt, zu entrichten. Unfrankirte Kreuzbandſendungen, ſowie Kreuzband⸗ ſendungen überhaupt, bei welchen nicht alle Vorbedingungen der Portoermäßigung erfüllt find, unterliegen der vollen Brieftaxe. Sen⸗ dungen von Druckſachen unter Kreuzband, welche über 4 Loth wiegen, gehören zur Fahrpoſt und werden mit der Fahrpoſttaxe belegt. 6) Für Briefe mit Waarenproben oder Muſtern, wenn dieſe letzteren den Briefen auf eine haltbare Weiſe angeheftet und ſo verpackt find, daß die Beſchränkung des Inhalts auf dieſe Gegenſtände leicht erſehen werden kann, wird bis zum Gewichte von 2 Loth einſchließlich der einfache Briefportoſatz nach der Entfernung und für jede weitere 2 Loth ihres Gewichts der Betrag des einfachen Portoſatzes mehr erho⸗ ben. Der beigegebene Brief darf, wenn die Portoermäßigung ein⸗ treten ſoll, nur einfach ſein, iſt aber behufs der Austaxirung der Sendung mit der Probe oder dem Muſter zuſammen zu wiegen. Bei unfrankirten Waarenproben und Muſtern werden die oben unter 2 b angegebenen Portoſatze für Sendungen bis 2 Loth einſchließlich und bei ſchwereren Sendungen für je 2 Loth weiter zur Anwendung ge⸗ bracht. Dergleichen Sendungen werden nur bis zu einem Gewichte von 16 Loth einſchließlich als Briefpoſtſendungen nach den vorſtehen⸗ den Beſtimmungen behandelt. 7) Recommandirte Briefe müſſen bei der Aufgabe bezahlt und ſtets am Schalter aufgegeben werden. Außer dem Porto nach Maßgabe des Gewichts und der Entfernung iſt da⸗ für eine Recommandationsgebühr von 6 Kreuzern vom Aufgeber zu bezahlen. Wenn der Abſender die Beibringung einer Empfangsbe⸗ ſcheinigung von dem Adreſtaten(Retour⸗Recepiſſe) ausdrücklich ver⸗ langt, ſo wird dafür bei der Abſendung eine weitere Gebühr von 6 Kreuzern erhoben. Finden ſich Briefe mit den Worten„Recom— mandirt“,„Empfohlen“,„Chargé“ und dergleichen verſehen in der Brieflade vor, ſo werden dieſelben zwar abgeſandt, aber nicht als recommandirt behandelt. 8) Außer den vorſtehend angeführten Taxen werden für Vereinsbriefpoſtſendungen nur noch die üblichen Beſtell⸗ gebühren, ſowie etwa darauf haftende oder erwachſende Auslagen erhoben. 9) Die Franktirung der Briefpoſtſendungen kann bei den Gr. Poſtſtellen vorerſt nur durch Baarzahlung geſchehen. Ueber die Anwendung von Freimarken wird eine beſondere Bekanntmachung er⸗ folgen. Für Briefe aus andern Poſtvereinsgebieten mit Freimarken von nicht zureichendem Betrage wird das Ergänzungsporto mit dem für unfrankirte Briefe feſtgeſetzten Zuſchlage von 3 Kreuzern per Loth vom Empfänger erhoben. 10) Briefe und Briefſchaften gehören bis 4 Loth einſchließlich unbedingt, über 4 Loth aber nur alsdann zur Briefpoſt, wenn auf der Adreſſe bemerkt iſt, daß die Beförderung ni iefpoſt geſchehen ſoll. Werden übrigens Briefe und Brief⸗ ſc en 9 Je e als 4 Loth in der Brieflade vorgefun⸗ den, ſo wird angenommen, daß der Abſender die Beförderung mittelft Bri ſen Entrichtung der Briefportotaxe verlange. 11) Für dir iner pen 0 vereinsländiſcher Zeitungen und Journale wird eine gemeinſchaftliche Gebühr berechnet, welche ohne Rückſicht auf die Große der Verſendungsſtrecke a. fur politiſche Zeitungen(Blatter, welche für die Mittheilung politiſcher Neuigkeiten beſtimmt ſind, auch wenn dieſelben außerdem zu einem weiteren Zwecke, z. B. zur Verbreitung von Anzeigen, dienen ſollten) fünfzig Procent vom Nettopreiſe, d. h. von demjenigen Preiſe, zu welchem die ver⸗ ſendende Vereinspoſtſtelle eine Zeitung bezieht, jedoch a. bei Zeitun⸗ gen, welche wöchentlich ſechs⸗ oder ſiebenmal erſcheinen 8½ Gulden und hochſtens 10% Gulden rheiniſch; 5. bei ſolchen aber eiche ſel⸗ tener als ſechsmal in der Woche erſcheinen, wenigſtens 2¼ Gulden und höchſtens 7 Gulden rheiniſch; b. für nicht politiſche Zeitungen und Journale(Amts- und Nachrichtsblätter, welche keine politiſche Neuigkeiten bringen, Journale wiſſenſchaftlichen, religiöſen commer⸗ ciellen oder belletriſtiſchen Inhalts) durchweg und ohne Veſchränkung auf ein Minimum oder Maximum fünfundzwanzig Procent des Netto⸗ preiſes betragen ſoll. Erwachſen für den Tranſit durch ein fremdes, zum Poſtvereine nicht gehöriges Poſtgebiet beſondere Gebühren, ſo werden dieſelben außer dem Anſchaffungspreiſe und der vereinsländi⸗ ſchen Speditionsgebühr den Abonnenten ebenfalls in Aufrechnung ge⸗ bracht. Auch die Gebühr für die Ablieferung der Zeitungen und Zeitſchriften in die Wohnungen der Abonnenten iſt in der Speditions⸗ gebühr nicht einbegriffen. 12) Verlangt ein Abonnent die Nachſen⸗ dung einer Zeitſchrift in einen andern als den Ort, für welchen er die Beſtellung gemacht hat, ſo erfolgt dieſelbe unter Anrechnung der für Kreuzbandſendungen feſtgeſetzten Gebührenbeträge. 130 Bei den Fahrpoſtſendungen wird das Porto für jede vom Aufgabe⸗ bis zum Beſtimmungsorte bei der Beförderung betheiligte Poſtverwaltung auf die für ihr Gebiet ſich ergebende Entfernung beſonders nach folgenden Taxbeſtimmungen berechnet: a. für jede Jahrpoſtſendung kommt ein Gewichtsporto, ein Werthporto jedoch nur dann zur Erhe⸗ bung, wenn auf der Sendung ein Werth declarirt iſt; b. das Ge⸗ wichtsporto beträgt für zedes Pfund(Heſſ. Gewicht) auf je 5 Meilen 2 Spf. oder ½ kr. C.⸗M. ½o kr. rhein. mindeſtens jedoch für ein Paket: bis 10 Meilen 1 Sgr. oder 3 kr. C⸗M. oder 4 kr. rhein. für ein Paket: über 10 bis 20 Meilen 2 Sgr. oder 6 kr. C.⸗M. oder 8 kr. rhein., über 20 Meilen 3 Sgr. oder 9 kr. C.⸗M. oder 11 kr. rhein. wobei überſchießende Lothe über die Pfunde gleich einem Pfunde gerechnet werden. e. An Werthporto iſt bis zur Entfernung von 50 Meilen für jede 100 Thaler 1 Sgr., für jede 100 Gulden C.⸗M. 2 kr. C.⸗M., für jede 100 Gulden rhein. 2 kr. rhein.; hei Entfernungen über 50 Meilen für jede 100 Thaler 2 Sgr., für 55 100 Gulden C.⸗M 4 kr. C.⸗M., für jede 100 Gulden rhein. 4 kr. rhein. zu entrichten, wobei für geringere Summen als Hundert der Betrag für das volle Hundert gerechnet wird. Dem Abſender bleibt es freigeſtellt, den Werth eines Gegenſtandes und damit zugleich die Grenzen der dafür verlangten Gebühr nach eigenem Ermeſſen zu beſtimmen. d. Wenn mehrere Pakete zu einer Adreſſe gehören, ſo wird für jedes einzelne Stück der Sendung die Gewichts⸗ und Werthtaxe ſelbſtſtändig berechnet. e. Adreßbriefe zur Fahrpoſt⸗ ſendungen werden nicht mit Porto belegt, ſofern ſie das Gewicht von 1 Loth nicht überſchreiten. Für ſchwerere Briefe dagegen iſt das Porto bis zum Gewichte von 4 Loth einſchließlich mit der unter pos. 5b. vorſtehend angegebenen Minimaltaxe nach der Briefgewichtspro⸗ greſſion für jede einzelne bei der Beförderung betheiligte Verwaltung zu berechnen. Ueber 4 Loth unterliegen die Adreßbriefe lediglich der Fahrpoſttaxe. t. Es iſt den Abſendern freigeſtellt, die Sendungen entweder unfrankirt aufzugeben oder vollſtändig bis zum Beſtimmungs⸗ orte zu frankiren. g. Zurückgehende und weitergehende Sendungen unterliegen dem Porto nach den auf dem Hinwege und dem Rückwege, beziehungsweiſe bei der Weiterſendung zurückzulegenden Transport⸗ ſtrecken. h. Ueber die der Berechnung des Porto für Fahrpoſtſendun⸗ gen zu Grunde zu legenden Entfernungsmaße wird von den Poſt⸗ ſtellen auf Verlangen Auskunft ertheilt. i. An Schein⸗ und Beſtell⸗ gebühren werden die bisherigen Sätze forterhoben.— 14) Die Correſpondenz ſämmtlicher Mitglieder der Regentenfamilien der Poſt⸗ vereinsſtaaten unter ſich wird in dem ganzen Vereinsgebiete portofrei befördert. Ein Gleiches findet ſtatt bezüglich der Correſpondenz in reinen Staatsdienſtangelegenheiten von Staats⸗ und öffentlichen Be⸗ hörden des einen Poſtgebiets mit ſolchen Behörden eines anderen Poſtgebiets, wenn ſie in der Weiſe, wie es in dem Poſtbezirke der Aufgabe für die Berechtigung zur Portofreiheit vorgeſchrieben iſt, als Offizialſachen bezeichnet und mit dem Dienſtſiegel verſchloſſen find, auch auf der Adreſſe die abſendende Behörde angegeben iſt. An dem Portofreithum Großh. Dienſtſendungen auf den 111 des Großher⸗ zogthums, ſowie auf den Poſten der übrigen zänder, welche zum Fürſtlich Thurn⸗ und Taxisſchen Poſtverwaltungsbezirke gehören, wird mit dem Anſchluß des Großherzogthums an den Poſtverein nichts ge⸗ ändert. Dagegen hören mit dem oben angegebenen Tage der Aus⸗ führung des Poſtvereinsvertrags alle Portofreithümer auf, welche — 302— einzelnen Perſonen bisher auf den Grund des Poſtlehnsvertrags für ich hinzu und rüttelte ihn mit innerem ihre Privatcorreſpondenz zugeſtanden haben. Das Portofreithum Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und der Glieder des Großherzoglichen Hauſes bleibt beſtehen und erſtreckt ſich nach wie vor auf ſämmtliche, jeweilen unter Fürſtlich Thurn⸗ und Taxisſcher Ver⸗ waltung ſtehende Poſten. Aus dem Leben eines Vogelsbergers in Krieg und Frieden. Erzählung von W. O. v. Horn. (Fortſetzung.) „Herr, ich will's bekennen, daß ich von je vor Lei⸗ chen Schrecken hatte, und doch hatte ich nie mehr als eine geſehen! Da herum lagen ſie dutzendweis. Item man ge— wöhnt ſich an Alles und ſo verliert auch das Furchtbare. Herr, wenn ich dran denke wie mir's 5 ich die erſte Pfeife Tabak rauchte— O!— O!— Meinte damals auch, Himmel und Erde tanzten einen Schottiſchen und ich hörte das Klingeln in den Ohren— und der jüngſte Tag ſei da— und nun— iſt mir's das Liebſte, was ich kenne. So gehen die Gänge, ſagte der Müller— der hatte nur einen, und der war nicht ſein; das iſt ſo ein Vogelsberger Sprüchelchen, deſſen Wahrheit ich füh⸗ J aber bis zum Sattwerden len lernte. Gegeſſen hatte ich, war ein weiter Weg. Als der Mond die Landſchaft be⸗ ſchieu, ſah ich nicht weit von mir einen Offizier liegen, der hatte einen guten Mantel an. Ganz ſachte ſchlich Beben.— Maus⸗ todt!— Nimm mir's nicht übel, ich, dein Mantel nützt dir nichts dieſer Nachtluft, und mein Mantel zog ich ihn ab, denn er war nur umgehängt und am Hals zugeknöpft, und legte meinen drüber. Er paßte mir in der Länge vollkommen. Hm! dachte ich, fühl''mal, ob er keine Pfeife hat? Ich that's. Richtig, da ſteckte eine und Tabak, ſelbſt Feuerzeug. O ich Glücklicher! Es war ja doch kein Raub! Er rauchte nicht mehr, und ich ſo gern. Noch eins that ich— und das war vielleicht nicht recht— ich gab ihm meinen Tſchako und nahm dafür ſeine Feldmütze. Nun aber ergriff mich auf einmal ein namenloſes Grauen. Ich lief, was ich laufen konnte. Der Mond verhüllte ſich wieder. fiel auf— eine Leiche! Herr, das war ein Entſetzen ohne mehr und mir viel in iſt durchnaß. Sanft Maaß. Mir kam's vor, als rege er ſich und als ſollten die ſtarren eiskalten Ae mich umſchlingen. Raſch raffte ich mich auf, um nach einer andern Richtung davon zu laufen— abermals kam mir etwas unter die Beine. Es war ein Brodbeutel und alſo der Todte ein Preuße. Ich fühlte— es war ein halbes Commisbrod drin. Ach, dachte ich, Gott wird dir's vergeben! Der ißt ſo wenig mehr etwas, als der Offizier 8 dort Tabak raucht. Ich nahm's heraus und der Hunger überwand alle Schrecken des Todes, die mich umringten und mich eben faſt von Sinnen gebracht hatten. Wie das ſchmeckte! Aber es blieb nicht ſo viel übrig, als man im Auge leiden kann! „Neugeſtärkt wanderte ich weiter. Mein Torniſter drückte mich zwar, aber da war ein Hemd und Kleider drin, die ich, wenn ich ein Plätzchen fand, anziehen wollte, beſonders Schuhe und Gamaſchen. Das Gewehr ſteckte noch im Bache. Nur meinen kleinen Säbel hatte ich, und den wollte ich doch auch nicht gern miſſen. Ich wußte ja nicht, wie es ging. „So wanderte ich denn fort, ohne zu wiſſen wohin. Das nächſte brennende Dorf war mein Zielpunkt. Feinde waren dort nicht. Die brennende Pfeife im Munde ſchritt ich, geſättigt und friſch geſtärkt, voran. „Etwas entfernt von dem Dorf, und, da der Wind Da ſtolperte ich und lieber Herr, ich ſag' Ihnen, — —— 0 ber gehen! aun fort un 11 liebſter Gedanke querfelde zu Muthe war, als Jh mach cd ſuchte ie Oellampe balcher al 10, u Brandſtatte 5 l der Bl bin bherd. Ein aller S feuer, hüllte mich armer Kamerad, ſagte Lain: t geſche. Brennh fan xv Weſe Sectio (380) Bel den hark konnen fleißige Leſchäftigung erhalten Gießen den 12. Der 700 (1572) ud am J. in Vecenden Gütern d ct in die Oroßkarben ͤtleihen. Höchſt a. Mo 4615) Montag Jachmüttags um 2 Jathhauſe die zum? Großh.; Ei Landgeri bei der d. N. Ju biliar— riedberg den G Der hosvettrg 5 8 oh dieſer Seite die Flamme aublies, geſchützt, ſtand eine 8 An leſie Hütte. Die Thür war offen keine Seele nah. Ich migen eck hinein. g ein kuͤche trat, mach dir auf dem Herd värme und trockne dich!—“ und fi„Das war ein guter Gedanke, Kaspar,“ ſagte ich Leiche u dem Erzählenden und reichte ihm Tabak.„Da Er ſo zern raucht, mach' herklärte ſich. n le vor de zebr als ein dem man gt e Jurchtbar de war, ag Mein und ſuchte Brennholz. keber gehen!“ dann fort: f Gedanke querfeldein; Schottſchn eine Oellampe fand ich und Schwefelhölzchen. — und da glücklicher als ich? Im ſchlimmſten Fall hätte ich mir auf Jetzt brauchte ich's nicht. dann das Feuer auf dem das llebſt, der Brandſtätte Feuer geholt. der Müler— Wie der Blitz brannte das Licht, „ dos das iſt ſo Alles ſtill. Holla! dacht' ich, als ich in die ein Feuer an und Er ſich eine Pfeife an.“ Sein Geſicht „O, wenn Sie mir das erlauben wollen, agte er, ſo wird mir das Erzählen noch friſcher von der Nun ſtopfte er ſich, zündete und fuhr „Ja, liebſter Herr, es kommt einem manchmal ſo ein aber die Noth, liebſter Herr, die Noth macht geſcheid. Ich kroch nun in dem Dunkel herum Das lag in einem Winkel. Selbſt Herd. Ein alter Schemel ſtand noch da, 303— tief ein. ten herum, Wer war den ſchob ich vom eit ich füh, Feuer, hüllte mich in meinen Mantel, drückte die Feldmütze Settwerden ins Geſicht, lehnte mich wieder die Wand und— durch- „Wie lang ich geſchlafen, geslicht ermeſſen, das mich umgab, aber das fügte mich nicht an, ſondern was mich erweckte. war's und Pferdegetrappel. Koſacken guckten in die Küche, wo ich ſaß, wie mauſende oder naſchende Katzen. mich erblickten, fuhren ſie zuſammen, nahmen demüthig ihre blauen Mützen vom Kopf und ſtanden da, als ob ſie mei⸗ nes Befehls gewärtig wären. „Halt, dacht' ich, ſchen Offizier, denn Ich überlegte ſchnell, auch offiziersmäßig gehaben, nämlich befehlshaberiſch, an⸗ maßend und barſch. Nichts Herr; am Ende kann's jeder Eſel! das ſo heraus hatte, riß als ich konnte, ſprang raſch auf, riſch nach der Thür und rief: Marſch.“ drungen von der behaglichen Wärme ſchlief ich feſt und konnte ich am hellen Ta⸗ Ein wirrer Lärm Bald wurde mir's klar. Zwei und ſchnupper⸗ Als ſie die halten dich für einen preußi⸗ Mantel und Mütze ſprachen dafür. und es ſchien mir, ich müſſe mich leichter als das, liebſter Wie geſagt, als ich ich meine Augen ſo weit auf, ſtreckte den Arm gebie— (Fortſetzung folgt.) kandſchaft be⸗ Bekanntmachungen von Be⸗ ſſtzier liegen, ſachte ſchli hoͤrden. n.— Maus* amerad, ſagt Main ⸗Weſer⸗ Eiſenbahn. D mir viel u Section Gießen. naß. Sauß(13800) Bei den Erdarbeiten in der Lindner und Mark konnen fleißige Arbeiter gegen guten Lohn e ud at Leſchaftigung erhalten. Er paßte un Gießen den 12. Auguſt 1851. N fühl“ mal, ob Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur A fteckte eine Eickemeper. er!“ Es war 70 0 Gulden und ich ſo(1572) find am 1. December l. J. gegen telleicht nicht in liegenden Gütern beſtehenden doppelten Ein. nahm dafür ſaz in die Landgerichtsbezirke Friedberg und 7 i Großkarben bei der Milden⸗Stiftung da hier zu F einmal ein antleihen. aufen kenn. Höchſt a. d. N. den 9 September 1851. perte ich un! Für die Stiftungs⸗Behörde: 5 ſag Ihnen, Bingmann, Pfarrer. an's vor, ab Mobiliar-Verſteigerung. gelalten um(1615) Montag den 29. September l. J., uf, um nat Nachmittags um 2 Uhr, werden in hieſigem 1 2 km Nathhauſe die zum Vermögen des geiſteskranken abemal„ Emmerich Dörr von hier gehörenden Mobilien, recbeutel un beſtehend in Holzwerk, Bettung, Kleider, Weiß. es war el zeug, Küchengeräthe und mehrere Schießwaffen i wird dir! öffentlich meiſtbietend verſteigert. 1 Se Friedberg den 22. September 1851. s der Offtil In Auftrag d der Hung Großh. Heſſ. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter 91 uch umringlel 3 15 Bender. a Bekanntmachung. übrig/ (16160) Die auf Mittwoch den 24. d. M., Morgens 11 Uhr, und Kleiber der Kartoffelernte von 1 Morgen 16 Ruthen und Ki, Acker, Intelligenzblatt Nr. 74, 1 wird 1 yr ſtech emacht wird. 2 — N Frledberg den 22. September 1851. e ich/ N. 1 7 43 Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter 4 wf Bender. 15 wobl Darmſtadt und Butzbach. piſen gun Verkauf ausrangirter Reitpferde. Ankt. del, 7 1 nt(16170 Freitag den 26. d. M. werden 50 Nunde 0 Stück ausrangirte Reitpferde in der Reiter⸗ ſaſerne zu Darmſtadt und Dienſtag den 30. d. MN. 2 Stück dergleichen in der hieſigen Rei⸗ tercaſerne öffentlich an den Meiſtbietenden gegen gleich baare Zahlung verſteigert, welches man mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß ausländiſches Gold an Zahlung nicht angenommen wird. Die Verſteigerung beginnt in beiden Garni⸗ ſonen Vormittags um 10 Uhr. Butzbach den 18. September 1851. In Auftrag Cellarius, Oberquartiermeiſter. Bekanntmachung. (16180 Von den Partial⸗Obligationen der Gemeinde Spiesheim zu 100 fl., welche die⸗ ſelbe laut Vertrag mit Simon Lindheimer in Friedberg am 21. Juli 1845 abgeſchloſſen, wurde Nummer Eins zur Auszahlung gezogen und wird am 1. Januar 1852 dem Inhaber von dem Gemeinde⸗Einnehmer zu Spiesheim oder Hrn. Simon Lindheimer in Friedberg ausbe⸗ zahlt werden. 2 Schließlich wird bemerkt, daß von dieſem Tage an der Zinslauf der gezogenen Nummer aufhört. Spießheim am 15. September 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Kelle r. Bekanntmachung. (1619) Samſtag den 18. October l. J., Nach⸗ mittags 3 Uhr, ſollen dem Johannes Rack III. zu Dornaſſenheim 6 Grundſtücke auf dem Rath⸗ hauſe daſelbſt öffentlich verſteigert werden. Reichelsheim den 18. September 1851. Herz. Naſſ. Landoberſchultheißerei Hildenbrand. Bekanntmachung. (1620) Die zum Kurfürſtlichen Domainen⸗ gute zu Nauheim gehörigen Gebäulichkeiten, deren Verkauf allerhöchſten Orts nicht geneh⸗ migt worden, ſollen Dienſtag den 30. d. M., Nachmittags 2 Uhr, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen an Ort und Stelle öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Windecken am 18. September 1851. Kurfürſtlich Heſſiſche Renterei daſ. Deichmann. Aepfelverſteigerung. (16210 Donnerſtag den 25. September, Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſollen die Gemeindeäpfel da⸗ hier, circa 80 Malter, in Abtheilungen meiſt⸗ bietend verſteigert werden, wozu Kaufliebhaber einladet Wölfersheim den 19. September 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter »Allwohn. Aepfelverſteigerung. (1622) Die am 20. d. M. in der Gemeinde Rödgen abgehaltene Aepfelverſteigerung iſt nicht genehmigt worden und ſoll dieſe deßhalb Don⸗ nerſtag den 25. d. M., Mittags 2 Uhr, einer nochmaligen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Rödgen den 22. September 1851. Der Bürgermeiſter Krauch. Aepfelverſteigerung. (1629) Freitag den 26. September d. J., Mittags 12 Uhr, ſollen die diesjährigen Ge⸗ meindeäpfel dahier, ungefähr 60 bis 70 Malter, öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Maibach den 20. September 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Philippi. — Privat- Bekanntmachungen. Anzeige. (1608) Reellen, modernen, höͤchſt geſchmackvollen niederländiſchen, franzöſiſchen und engliſchen Bukskin von 6 bis 11 fl. per Beinkleid empfiehlt als etwas außergewöhnlich Billiges Heinrich Mack, breite Straße No. 379. 304 Chemiſch unterſucht von dem Königl. 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Mittags ein halb Pfund Schweinen⸗ oder Ochſenfleiſch nebſt reichlichem Gemüſe, alles gekocht und von beſter Qualität. a Da die Preiſe aufs billigſte geſtellt, die Paſſagiere ab Mainz durchaus keine Ausgaben irgend einer Art mehr zu machen haben, ſo glauben wir behaupten zu dürfen, daß unſere Beför⸗ derung die reellſte und billigſte ſei. 5 0 Es fahren die Schiffe ſtets am erſten und fünfzehnten eines jeden Monats und zwar zunächſt: nach New⸗ Yorck: den 1. October das dreimaſtige Schiff Eliſabeth, Capitain Dannemann. „ 15.„ das dreimaſtige Schiff Charlotte, Capitain Günther. „ 1. November das dreimaſtige Schiff Alfred, Capitain Balleer. „ 15.„ das dreimaſtige Schiff Meta, Capitain de Harde. nach Baltimore: 1. October das dreimaſtige Schiff Johannes, Capitain v. Tritzen. 1„das dreimaſtige Schiff Erie, Capitain Tegeler. 1. November das dreimaſtige Schiff Julius, Capitam Klockgeter. 15„ das dreimaſtige Schiff Harveſt, Capitain Fuller. nach New⸗ Orleans: den 1. October das dreimaſtige Schiff Itzſtein& Welcker, Capitain Boſſe. „15.„das dreimaſtige Schiff Uhland, Capitain Meyer. 5 den 1. November das dreimaſtige Schiff Heinrich v. Gagern, Capitain Reimers. nach Galveſton in Texas: den 1. October das Schiff Herſchel, Capitain Naſchen. a Die Auswanderung über Bremen gewinnt namentlich für den Herbſt eine außer⸗ ordentlich große Ausdehnung. Nachdem im Laufe dieſes Jahres bis zum 15. Auguſt incluſive circa 21,000 Paſſagiere befördert wurden, beträgt die Zahl der ſich allein für den September⸗ Monat angemeldeten Perſonen über 6,000. Das Geſchaftslocal iſt in Mainz, Rheinſtraße Nr. 497. Der General⸗ Agent Heinrich Sandt. Einla dun zum Abonnement auf den„Frankfurter Anzeiger.“ Abonnement pr. Quartal A8 kr. (1825) Der Anzeiger erſcheint außer Montags täglich und bringt unter der Rubrik 0 „Was giebt es Neues?“ eine Ueberſicht über die Tagesbegebenheiten aus dem Gebiete der 5 Politik und des gewöhnlichen Lebens; ferner ein Coursblatt nach den öffentlichen Notirungen; Frucht⸗, Getreide⸗ und Oel⸗Berichte aus nah' und fern; das Amtsblatt der freien Stadt Frankfurt, ſo vollſtändig als erforderlich; 5 unterhaltende und belehrende Aufſätze; intereſſante Erzählungen; Miscellen; Schach⸗Aufgaben; Theater⸗ und Conzert⸗Berichte; g ö Inſerate aller und jeder Art, als Geſchäftsempfehlungen, Dienſigeſuche, Anerbieten, Ver⸗ ſteigerungen, Vermiethungen ꝛc. ꝛc. Als beſondere Beilagen . werden jährlich 104 litbographirte Blätter beigegeben, enthaltend: 5 für Damen: Muſter zum Häkeln, Sticken, Stricken, zu Filet⸗ und Band. Arbeiten; Abbildungen der neueſten Pariſer Moden, nebſt erklärendem Texte zur Ausführung; erbtreibende ꝛc.; bildliche Darſtellungen der neueſten Vorkommniſſe in der Induſtrie „(Abbildungen neuer Maſchinen, Draperien; Werkzeuge ꝛc. N.). „Mit dem 1. Oklober d. J. beginnt ein neues Quartal. 8 Alle Poſtämter und Boten nehmen Beſtellungen an und beſorgen Probeblätter. 0 * für Gew In Friedberg(in Original⸗Packetchen à 12 Slbgr.) nur vorräthig bei P. F. ö Zu verkaufen. (1575) Rum und mehrere Sorten Liquerk, per Flaſche 40 kr., find zu haben bei Wirth Wagner in Friedberg, Zu vermiethen. 1 (1576) Ein vollſtändiges Logis hat zu ver⸗ miethen Friedberg. Johannes Fillmar. Zur Beachtung. (1577) Aepfelmühlen, Kelterſchrauben und Schrotmühlen, für deren Güte garantirt wird, werden ſtets nach neueſter Art angefertigt bei Friedberg. Johannes Fillmar, Zeugſchmied. Faß ⸗Verſteigerung. mittags 1 Uhr an, läßt der Unterzeichnete eine 74, 72. 1, 157 2 3 Ohm und Zulaſt, ſowie Friedberg. Ph. Dan. Kümmich. Zu vermiethen. Hauſes iſt zu vermiethen und kann ſogleich. zogen werden. Johannes Walz nächſt dem Bahnhof. Die auch in bieſiger Gegend ſo beliebte Dr. Borchardt'ſche aromatiſch⸗ medieiniſche Kräuter⸗Seife wid (927) in weißen, mit grüner Schrift be⸗ druckten und an beiden Enden mit nebenſtehendem Stempel ver⸗ bei dem Unterzeichneten zu haben. 1 1 5 F. Schmittner. Geſucht (1626) wird ein geſittetes Mädchen das Putzarbeiten erlernen will. Näheres bei der Expedition dieſes Blattes.. (1603) Mittwoch den 24. d. M., von Nach⸗ Partie gut gehaltene Fäſſer, beſtehend in, auch eine Anzahl Oelfäſſer, meiſtbietend verſlei⸗ gern und ladet Kaufliebhaber hierzu freundlich ein (1610) Der zweite und dritte Stock meines ) ſehenen Packetchen à 6 Sgr. ver⸗ Mauft und iſt hierorts ausſchließlich ö Am d Regierungsc . an die Gr. 2 dar Am Sonn 1) aus einer a) drei ſil Stieles b) ene der O wwei si N aus einer à) drei ſi des E b) vier f entwendet. Eine Windpumpe mit Kolben (1627) iſt am Samſtag den 20. Sept. auf dem Wege von Utphe bis Melbach von einem ar⸗ men Knechte verloren worden. Der redliche 5 a der wolle dieſelbe gegen eine angemeſſene Beß 6 bis 8 Tauſend Gulden (1628) liegen zum Ausleihen im Ganzen gegen gerichtliche Hypothek bereit. Das Nähere bei der Expedition dieſes Blattes. Eiſenbahn⸗Frachtbriefe (1629) ſind vorräthig bei C. VBindernagel. Frankfurter Gold-Cours vom 19. September 1851. — fl. 5 Piſtolen E 9 36-37 g Friedrichsd'ooͤůrrr 9 56¼ 57 Holländiſche 10 fl. Stücke 9 47-48 Rand⸗Ducaten a 8 5345 ½ 20 Frankſtücke 927% 285 Engliſche Souverains. 1150-51 Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. lohnung an die Exped. d. Blts. abzugeben. Sie wolle kn laſſen und keige hierher erf Friedbe en die Großh detreffend: De b., Nach der Helammachune ſahrigen Rrmon am 17. „ hunden u, ſonders in c 20 u. Mun 0 Aer Sei eſchäftz mitzy Friedbe