d Intelligenz-Blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. e materielle erſelbe den . Beurkun⸗ cz. chtigen des ft pro 1851 s haben ſich mungen in S Saddle wurde rd der red⸗ der Expedition Dan für die 3 derſelbe 0 he Geſchick⸗ — Sonnabend den 22. März 18351. — Amtlicher Theil.“ Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Die Ableiſtung des Verfaſſungseides von jungen Orts⸗ bürgern. Die nächſte Ableiſtung des Verfaſſungseides findet Dienſtag den 1. April Vormittags 10 Uhr dahier, Mittwoch- 2. 1„„ zu Butzbach, Freitag„ 4. 1„„„ Hungen, Montag„ 7. 5„„„ Vilbel ſtatt. Sie werden die Pflichtigen hiernach vorladen, auch die Verzeichniſſe rechtzeitig einſenden, letzteres bei Meidung der Ordnungsſtrafe. Friedberg den 19. März 1851. A Verordnung, die Beſeitigung der bei Beförderung von Auswanderern beſtehenden Mißbräuche betreffend. (Schluß.) F. 14. In den Verträgen iſt ſtets ein feſter Abfahrtstag von dem Orte, von wo ab der Agent die Beförderung übernimmt, und von den Seeplätzen, an welchen die Einſchiffung ſtattfindet, zu beſtimmen, der Schiffsrheder oder Befrachter und das Seeſchiff nebſt Kapitän genau zu bezeichnen, das feſtgeſetzte Ueberfahrtsgeld anzugeben und zugleich zu bemerken, welcher von beiden contrahirenden Theilen die Lieferung des erforderlichen Seeproviants übernimmt. Auch iſt am Fuße der Ver⸗ träge deutlich aus drücken, ob die Auswanderer durch einen Conducteur bis zu dem Seehaßen begleitet werden, in welchem die Abfahrt unmittelbar nach anderen Welttheilen ſtattfindet, oder an welche Zwiſchenexpediteure ſie ſich auf der Reiſe dahin zu wenden haben.—§. 15. Die Agenten haben insbeſondere in den Verträgen ausdrücklich folgende Verpflich- tungen den Auswanderern gegenüber zu übernehmen: a) daß die Auswanderer die erforderlichen Plätze, Bettſtellen, Raum in der Küche zum Kochen, gutes und genügend Trinkwaſſer, Holz und Licht, ſowie nöthigenfalls Apotheke, auf dem angewieſenen Schiffe erhalten; b.) daß die Auswanderer freien Transport der Reiſeeffecten genießen, oder daß bei Beſchränkung des Freigepäcks das Uebergewicht nur nach feſtem, beſtimmt auszudrückendem Anſatze berechnet werde; c) daß das bei der Ankunft in Amerika zu entrichtende ſog. Kopf- oder Spital⸗ geld in dem feſtgeſetzten Ueberfahrtspreis begriffen iſt und die Aus- wanderer von deſſen Entrichtung befreit ſind; d) daß die Auswan⸗ derer für jeden Tag, um welchen die beſtimmte Abfahrt ohne ihre Schuld verzögert wird, von dem Agenten reſp. Schiffsrheder oder Befrachter eine Entſchädigung für Beherbigung und Verköſtigung in baarem Gelde, und zwar: 1) bei Aufenthalt vor Erreichung des Seehafens von 42 kr. für die Perſon über 10 Jahren und von 28 kr. für ein Kind von 1 bis 10 Jahren, 2) bei Aufenthalt im Seehafen von 49 kr. für die Perſon üder 10 Jahren und von 28 kr. für ein Kind von 1 bis 10 Jahren unverweigerlich erhalten. Dieſe Entſchä— digung iſt ohne allen Vorbehalt zuzuſichern und zu leiſten, mag die Verzögerung durch die Schuld des Agenten, des Rheders reſp. Be⸗ frachters, oder durch Zufall— höhere Gewalt nicht ausgenommen— herbeigeführt worden ſein. Bei verzögerter Zwiſcheneinſchiffung in einem Seehafen nach dem ſchließlichen Einſchiffungsſeehafen, z. B. zu Rotterdam nach London oder Havre, ſoll sub Nr. 1 feſtgeſetzte Geld— entſchädigung ſtattfinden. Sofern vor dem Vertragsabſchluß eine Vereinbarung zwiſchen dem Contrahenten dahin ſtattfindet, daß der Agent bei verzögerter Abfahrt die Beherbergung und Verköſtigung der Auswanderer in natura übernimmt, ſo iſt dies, ſtatt jener Be⸗ ſtimmung bezüglich der Geldentſchädigung, in den Verträgen zu wahren; ei daß die Auswanderer während der Reiſe hinreichende Verköſtigung erhalten, ſofern dieſelbe von dem Agenten reſp. Schiffsrheder über⸗ nommen worden iſt; t) daß die Effekten der Auswanderer während der Seereiſe zu dem in dem Vertrage ausgedrückten Werthe auf Ver⸗ langen gegen See- und Feuersgefahr verſichert werden; g) daß die Auswanderer und deren Effekten auch in dem Falle um den bedun— genen Ueberfahrtspreis an den beſtimmten Ausſchiffungs⸗Seeplatz ge⸗ bracht werden, wenn das betreffende Schiff auf der Reiſe durch irgend einen Unfall an deren Fortſetzung verhindert werden möchte; h) daß der Agent in Beziehung auf den abgeſchloſſenen Vertrag vor den Großherzoglich Heſſiſchen Gerichten Recht zu geben habe und im Voraus auf Einreden, die auf etwaige ſpätere, im Ausland geſchloſſene, den Beſtimmungen dieſer Verordnung zuwiderlaufende Verträge ge— gründet werden möchten, Verzicht leiſte.—§. 16. Jedem Agenten iſt unterſagt, in Ankündigungen, mögen dieſe in öffentlichen Blattern, oder in Form von Proſpecten, Anſchlägen, Aushängeſchildern oder in anderer Art erſcheinen, bezuglich der Seehäfen, über welche— und der Schiffsrheder, durch welche er Auswanderer befördert, An⸗ gaben zu machen, welche von der erlangten Conceſſion abweichen.— §. 17. Sämmtlichen Agenten iſt unterſagt, zu Auswanderungen an- a in oder zu verleiten, ſie durfen zu dem Ende namentlich weder elbſt im Lande umherreiſen noch andere Perſonen abſenden. Ebenſd iſt es denſelben verboten, bei Vertragsverabredungen oder Abſchlüſſen Mäkler oder Individuen, welche ſich für ſolche ausgeben, zuzulaſſen, oder ſich überhaupt zum Zuführen von Auswanderern dergleichen Perſonen in irgend einer Weiſe zu bedienen.—§. 18. Wo es für zweckmäßig erkannt wird, ſoll ein aufſehender Beamter ernannt wer— den, dem die am Sitze deſſelben wohnenden Agenten alle von ihnen ausgefertigten Vertrage zur Prüfung und Anerkennung, daß deren Inhalt mit den geſetzlichen Vorſchriften übereinſtimme, rechtzeitig nach Vorſchrift vorzulegen haben. Wegen Controlirung derjenigen Agenten, welche nicht am Sitze eines Auswanderungsinſpectors wohnen, werden weitere Vorſchriften ergehen.—§. 19. Findet der aufſehende Be⸗ amte bei Prüfung von Verträgen Unregelmäßigkeiten, ſo hat er ſein Viſa ſo lange zu verweigern, bis dieſelben vollſtändig beſeitigt ſind. Seinen deßfallſigen Aufforderungen hat der betreffende Agent unver⸗ weigerlich und unverzüglich zu genügen, inſofern dieſelben nicht mit den Veſtimmungen dieſer Verordnung im Widerſpruche ſtehen, in welchem Falle bei der vorgeſetzten Verwaltungsbehörde Beſchwerde erhoben werden kann.—. 20. Die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie haben darüber zu wachen, daß die Agenten den Be⸗ ſtimmungen des§. 17 nicht zuwiderhandeln; daß Niemand, um Aus⸗ wanderer anzuwerben, unter welchem Vorwande es ſei, im Lande umherreiſe; daß die an den Wohnort von Agenten kommenden Aus wanderer durch Mäkler oder ſolche Perſonen, welche ſich für Mäkler oder Zwiſchenhändler ausgeben, weder beläſtigt noch einem Agenten zugeführt oder zugewieſen werden; daß die Auswanderer auch durch Gewerbtreibende oder andere nicht übervortheilt werden. Die betreffen⸗ den oberen Verwaltungsbehörden haben, wo es nothwendig erſcheint, zu veranlaſſen, daß Mißſtänden in dieſen Beziehungen durch Local⸗ verordnungen entgegengewirkt werde.—§. 21. Agenten, welche bei ihrem Geſchäftsbetriebe den Beſtimmungen dieſer Verordnung zu⸗ widerhandeln, werden, inſofern die Handlung nicht unter das Straf⸗ geſetzbuch fällt, mit einer Polizeiſtrafe von zehn bis fünfzig Gulden, welche bei Wiederholungen bis zu dem doppelten Betrag ſteigen kann, beſtraft.—§. 22. Perſonen, welche ſich mit der Annahme und Be⸗ förderung von Auswanderern befaſſen, ohne dazu nach den Beſtim— mungen dieſer Verordnung conceſſionirt zu ſein, find, neben der wegen Betriebs des Gewerbs ohne Patent nach§. 30 der Verordnung vom 1. December 1827 beziehungsweiſe nach§. 2 der Verordnung vom 10. Januar 1835 verwirkten Gewerbſteuer-Contraventionsſtrafe, zu⸗ 94— einzelne Zuwiderhandlung zu belegen.—. 23. Perſonen, welche ſich den in der Auswanderung begriffenen Reiſenden als Mäkler oder Zwiſchenhändler, oder als Führer anbieten und in dieſer Eigenſchaft oder unter anderem ähnlichen Vorwande ihre Dienſte dergeſtalt wid⸗ men, daß ſie den Agenten, Geldwechslern, Wirthen oder ſonſtigen Gewerbtreibenden Auswanderer zuführen oder zuweiſen, ſind für jeden einzelnen Fall mit einer Polizeiſtrafe von drei bis ſieben Gulden zu belegen.—§. 24. Soweit eine zufolge dieſer Verordnung aus⸗ geſprochene Geldſtrafe von dem Verurtheilten wegen Zahlungsun⸗ fähigkeit nicht beizutreiben iſt, muß dieſelbe mit 24 Stunden für je einen Gulden im Gefängniß verbüßt werden.—§. 25. Für die bereits conceſſionirten Agenten wird zur nachträglichen Beibringung der in den§§ 2 bis 4 vorgeſchriebenen Vollmachten und Nachwei⸗ ſungen, ſowie zur Ergänzung beziehungsweiſe Leiſtung der im§. 6. erforderten Caution eine Friſt von zwei Monaten vom Tage des Erſcheinens dieſer Verordnung im Regierungsblatte beſtimmt. Die Conceſſion derjenigen Agenten, welche nach Ablauf dieſer Friſt den erwähnten Bedingungen nicht vollſtändig entſprochen haben, find von da an erloſchen. Für diejenigen, welche jenen Erforderniſſen in der beſtimmten Friſt Genüge leiſten, ſollen mit Rückſicht auf dieſe Ver⸗ ordnung alsbald neue Conceſſionen ausgefertigt werden. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. folge der Verordnungen vom 26. März 1841 und 24. April 1846 mit einer Polizeiſtrafe von drei Gulden bis ſieben Gulden für jede Darmſtadt den 25. Januar 1851. Qu d wei 9 v. Dalwigk. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. N NN Immobiliar-Verſteigerung. (424) Auf freiwilligen Antrag der Karl Kleins Eheleuten dahier werden Montag den 24. März, Vormittags 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deren in hieſiger Stadt nächſt dem Bahnhöfe belegenen Hofraithen ſammt Hausgarten und Stallung und zwar beide Wohnhäuſer, erſt im Einzelnen und dann im Ganzen, unter den bei der Ver⸗ ſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen öffentlich meistbietend verſteigert. Friedberg den 9. März 1851. In Auftrag Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben dee r. Oeffentliche Bekanntmachung. 245) Nachdem dem Philipp Heil zu Rendel K ae des Ortsbürgers Johannes Eck⸗ hardt daſelbſt ein Curator beſtellt worden iſt, ſo wird dieſes mit dem Anfügen bekannt ge⸗ macht, daß derſelbe nur mit Genehmigung dieſes Curators Rechtsgeſchäfte gültig abſchließen kann. Zugleich werden alle Diejenigen, welche Forde⸗ rungen an den Philipp Heil machen zu können glauben, zu deren Anzeige und Richtigſtellung dei Vermeidung der Nichtberückſichtigung auf Dienſtag den 1. April l. J., Vormittags 9 Uhr, hierher vorgeladen. Großkarben am 4. März 1851. b Großh. Heſſ. Landgericht. Jie ger Immobilien-Verſteigerung. Dienſtag den 1. April, Morgens um 5 werden in hieſigem Rathhauſe, Folge Auftrags der Erben der dahier verſtorbenen Karl Dechers Eheleuten, folgende Immobilien einer freiwilligen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt, als: O⸗N. Pag. u. Nr. 1 35 205 Hofraithe, als Wohnhaus mit zwei Hinterbäuen, Scheuer und Stall an Zadick Grödel. Zins der Pia corpora 1 fl. 51 kr. 1½ hll., der Kirche J fl. 21 kr 2 32 192 Gerbhaus nebſt Särtchen an David Grödel. Zins ins Hospital 1 fl. 48 kr.; 3 202 25 44,2 ◻Klftr. Garten zwiſchen 22½ Ruthen, dem Mainzer⸗ und Fauerbacher Thor an folgendem Stück, 4 203 26 44,2[◻IKlafter daſelbſt an 22 ½ Ruth., Philipp Philippi; 8 288 30 39,3[◻lftr. in der Stadt 20 Ruthen, an Johannes Walz lr; Gemarkung Burg Friedberg: 6 741 4 406,9 Uaiftr. zwiſchen der 209 Ruthen, Pfingſtweide an Chriſtian Frohberg; 7 836 94 22,4[◻Klftr. Wieſen im Ried 11½ Ruth., an Ludwig Langs⸗ dorf. Zins in die Kirche 2 kr. 1 Heller; Gemarkung Fauerbach II.: 8 384 11 42 Ruthen Acker in der Schlockergaſſe. Sodann werden Nachmittags 2 Uhr in der Wohnung der Erben dem Meiſtgebot ausgeſetzt: eine Kelter mit eiſernen Schrauben, Mahl⸗ trog und Stein, einen zweiſpännigen Wagen mit eiſernen Achſen, Ernte- und Holzleitern, Dunghorden, Ketten und ſonſtige Gegenſtände, 3 Stück Schaafe, 1 Lamm, 18 Hühner und 1 Flug Tauben, Fäſſer, Kiſten, einen Hafer⸗ kaſten, mehrere hunderte irdene Töpfe und dergleichen Hausgeräthe. Friedberg den 12. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Fruchtverſtei gerung. (451) Dienſtag den 25. l. Mts., Mittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe von dem Fruchtvorrath des vereinigten Armenfonds dahier 50 bis 60 Malter Korn und 10 bis 20 Malter Gerſte zweimalterweis meiſtbietend ver⸗ ſteigert. Friedberg den 12. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben de x. Bau⸗ und Werkholz-⸗Verſteigerung. (480) Mittwoch den 26. d. M., des Nach⸗ mittags um 2 Uhr, ſollen im hieſigen Gemeinde⸗ wald 96 eichen Bau- und Werkſtämme von 7 bis 40 Zoll Durchmeſſer und 10 bis 45 Fuß Länge, worunter auch einige große Klötze be— findlich, welche ſich beſonders zu Schmiedſtöcken eignen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Vilbel den 13. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Hinkel. Steinfahren. (183) Montag den 7. April l. J., Vormit⸗ tags um 11 Uhr, ſoll bei Herrn Gaſtwirty Schneider zu Wölfersheim die Herbeifuhr von 6 Cubikklafter Baſalt aus den Wiſſelsheimer Brüchen auf die Straßenſtrecke von Sodel bis zur Landesgrenze bei Dorheim loosweiſe an die Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert werden. Nidda den 15. März 1851. Der Großh. Heſſ. Kreisbaumeiſter des Baubezirks Nidda imd Bekanntmachung. (481) Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Stadt Großenlinden jährlich drei Krämermärkte geſtattet ſind, welche für das Jahr 1851 abgehalten werden: 1) Dienſtag den 8. April, 2) Dienſtag den 1. Juli, 3) Dienſtag den 2. September, jedesmal 8 Tage nach Gießer Lätari⸗, Gießer Johanni- und Gießer Bartholomämarkt. Ich erſuche alle Ortsvorſtände dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Auch diejenigen Krämer, welche Stände von hier ausgeſtellt zu haben wünſchen, ſolches als⸗ bald an mich gelangen zu laſſen. Schließlich bemerke ich noch, daß den erſten Markt kein Standgeld erhoben wird. Großenlinden den 14. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Menges. Edietalla dung. (493) Die Kinder des verſtorbenen Wirths und Zieglers Chriſtian Höres zu Oſſenheim haben die Erbſchaft unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. Anſprüche jeder Art an den Nachlaß ſind deßhalb bei Georg Maul zu Oſſenheim oder im Termin Mittwoch den 9. April d. J., 5 Morgens 9 Uhr, dahier anzuzeigen, gegenfalls ſie bei der Ver⸗ theilung des Nachlaſſes nicht berückſichtigt werden. Alle Schuldner des Chriſtian Höres werden zugleich aufgefordert, bis zu obigem Termin ihre Schuld an Georg Maul zu bezahlen, gegenfalls ſie ſofort gerichtlich belangt werden. Friedberg den 16. März 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Del Dachdeckerarbeit. (49) Montag den 31. d. M., Vormittags um 11 Uhr, ſoll bei Gaſtwirth Vögler die zur Herſtellung des Kirchthurmdaches zu Berſtadt erfor— derliche Dachdeckerarbeit, veranſchlagt zu 185 fl., öffentlich an den Wenigſtnehmenden dahier in Accord gegeben werden. Berſtadt den 15. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Schweitzer. Bingen — boftaithe ) Nontag d 10 Uhr, wird bon den Wilhelm Hlfte Balthaſer Se in Wohnhaus, Hof dian Müller, mei Friedberg de 1 Beka (497) Nona um 10 Uhr, ſol Tornifkrlacchen! verwallungoraths! weg an den Wen geben und die Liefe heute an in oben werden. Friedberg den Ram Verf (498) Montag mi den zum Nag Höre u Oſſen durch öfferthche dieselbe beſtehen J in Holzmo ſtellen, Sch „ einem Flüg 2) in Betten, in einer fil ) in einer go 5) in circa 3 i Aepfelwein, ) in 200 Pf 3 — 95 wel 0 1 2 Nr ohe Fruchtverſteigerungen bei Großh. Rentamte Nidda. aa(495) Die 18501 Fruchtvorräthe des Großh. Domanialrentamtes Nidda, in Waizen, Korn, lad. Gerſte und Hafer beſtehend, kommen 5 g Fangen 1) von dem Speicher zu Bingenheim bei Gaſtwirth Scheib's Wittwe daſelbſt, „Aud f„„„Nidda auf dem Rathhauſe daſelbſt, — Gulden in nachſtehenden Terminen zur öffentlichen Verſteigerung.— Die Verſteigerungen, bei welchen Jg. jeder Zahlungsfähige zum Mitbieten zugelaſſen wird, beginnen Morgens um 10 Ubr und zwar: 3 0 un⸗ 8 5 d d a Verſteigert werden 8 eidringung 9 I Von dem Speicher zu[Tag der Verſteigerung 1851 0[Waizenſ Korn Gerſte] Hafer * 25 1 Mltr. Mltr. Mltr. Mltr 2 Tage des 1 Nidda Montag den 7. April% 72 5 75 uu. Die 2 Bingenheim Dienſtag„ 8.„ 18 104 96 35 ec Ftiſt den 55 Nidda Montag„ 12. Mai— 42— 36 en, ſind von 4. Bingenheim Dienſtag„ 13.„ 18 104 96 35 ſen in der 5. Nidda g Montag„ 2. Juni— 42— 36 if dieſe Jer⸗ 6 Bingenheim Dienſtag„ 3.„ 18 104 96 35 ee Bingenheim den 15. März 1851. e * els. a 4* 2. 1 des Rentamts Nidda Dalpigk. Kolb. Biſſelsheimer Hofraithe⸗Verſteigerung. 7) in 7* Parthie Schweinefleiſch „ Sodel bis(496) Montag den 5. Mai l. J., Morgens eee e een de um i ner, wid in hieſcem Rachhauſe die) in enen Pd n Jahr alte * derden. von den Wilbelm Finkernagel ſchen Eheleuten er. 10) in einem ſchweren dierſpännigen Wagen tisdaumei kaufte althaſer Schmidt ſche Hofrgitbe, beſtobend 110 in mehreren ſteinernen Trögen, ſowie ſon⸗ aumeifet in Wohnhaus, Holzſchoppen und Stall, an Chri⸗ dien Pausger gc. Node ſtian Müller, meiſtbietend verſteigert. e e Friedb den 20. März 1851 12) in einer Parthie Brennholz. e 7 In 1 Bemerkt wird, daß, falls an dieſem Tage n dieſe Gegenſtände nicht alle verſteigert werden r afintlicen Großh. Heſſ. Landgerichts können, mit den Hausgeräthſchaften den folgen— * 255 Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter den Tag fortgefahren wird. iche für das Bender. Oſſenheim den 18 März 1851.. Bekanntmachung. Der e,* 3 225 5 5 9 15 e Oeffentliche Aufforderung. 4 um r, ſoll die Lieferung von a 0 881 8 — Süßer Tormiſterkäſſchen in dem Bureau des Bataillone. 8 1 1. 2 ant l e e. Nane Neem 4 We den dephnlh Nenne aus u n ae an 25 eden en wen welche bechlliche Anſprüche an dieſe Pfander zu as geben und die Lieferungsbedingungen können von— 115 er, Anſprüche 5 Gnde von Nee eee dieſelben binnen ſechs Wochen dahier geltend zu ſolches als⸗ Friedberg den 20. März 1851. machen, anſonſten nach Ablauf dieſer Friſt die 5 l In Auftrag: verpfändeten Gegenſtände abgegeben werden. i den erf Ramſpeck, Oberquartiermeiſter. Friedb 2 7 n 3 Verſteigerung. Faatz. Carl Klein. irgermeiſter (498) Montag den 24. März l. J. wird mit den zum Nachlaß des verſtorbenen Chriſtian Höres zu Oſſenheim gehörenden Gegenſtände durch öffentliche Verſteigerung weiter fortgefahren; dieſelbe beſtehen: 1) in Holzmöbel, als: Kleiderſchränke, Bett⸗ ſtellen, Schreibpult, Sopha, Tiſche, Stühle, einem Flügel ꝛc., 2) in Betten, 3) in einer ſilbernen Uhr, 4) in einer goldenen Repetiruhr, 5) in circa 5 Ohm Branntwein, Aepfelwein, 1½ Ohm Eſſig, 6) in 200 Pfund Kleeſamen, 10 Ohm Holz⸗Verſteigerung. (500) Mittwoch den 26. d. M., Morgens 10 Uhr, werden in der Gräfl. Wald- und Feld— gemarkung zu Beinhards öffentlich meiſtbietend verſteigert: 1) in dem Diſtrikt Unterwald: 725 Wellen fichten Reisholz, 142 Stück fichten Stangenholz, 280 Cubik⸗ fuß enthaltend, 2) auf den Baumſtücken: 1063 Wellen Obſtbaum-Reisholz. Forſthaus Beinhards am 19. März 1851. Der Gräfliche Revierförſter Hartmann. Privat- Bekanntmachungen. Bekanntmachung. (300) Alle Sorten Anlehens⸗Looſe ſind bei Unterzeichneten zu haben, Staats⸗Obligationen werden auf's prompteſte beſorgt, Liſten über alle gezogenen Looſe liegen bei uns ſtets zur Einſicht offen.— i Circa fl. 20,000 zum Ausleihen auf Güter in das Landgericht Fried— berg, jedoch von nicht unter fl. 1000 zu 4½ pCt., ſind uns zur Verfügung David Grödel Söhne, neben Herrn Metzgermeiſter Windecker. geſtellt. Zu verkaufen. (40) Eine vollſtändige, ganz nach baieriſcher Methode eingerichtete Bierbrauerei ſteht billig zu verkaufen oder zu verpachten. Wo? ſagt die Expedition dieſes Blattes. Ge ſuch. (356) Ein junger Mann, der die Landwirth⸗ ſchaft practiſch erlernt hat, noch bei ſeinem Prin— zipal beſchäftigt iſt, von dem er gutes Zeugniß zu gewärtigen hat, ſucht, ohne Anſprüche auf Gehalt, einen Platz auf einem Oeconomiegut, wo möglich in der Wetterau, wo ihm Gelegen⸗ heit geboten wäre, ſeine Kenntniſſe und Erfah⸗ rungen zu bereichern. Er ſeinerſeits an unaus⸗ geſetzte Thätigkeit gewöhnt, verſpricht größten Fleiß und Gewiſſenhaftigkeit bei allen Geſchäften, die ihm übertragen werden können. Nähere Auskunft bei der Expedition dieſes Blattes. Empfehlung. (A7) Einem hieſigen und auswärtigen Publi⸗ kum mache ich die ergebenſte Anzeige, daß ich wieder mit friſchen und echten Gemüfe⸗, Blumen⸗, Feld⸗ und Waldſämereien beſtens verſehen bin und dieſe im Verkauf ſehr billig geſtellt habe. Durch prompte und reelle Bedienung werde ich das mir ſeit vielen Jahren geſchenkte Vertrauen immer mehr zu begründen mich beſtreben. Preisverzeichniſſe werden gratis abgegeben. Friedberg den 12. März 1851. M. Jung. 20 bis 30 Center gutes Heu (502) iſt zu verkaufen im Einzelnen wie im Ganzen bei Gebrüder Groedel. Annonce. (503) Zum Verkauf eines eouranten Artikels, wofür 25% Provifion bewilligt wird, wird ein rechtlicher Mann geſucht, der viele Bekanntſchaf⸗ ten hat. Adreſſen unter den Buchſtaben J. H. nimmt die Expedition dieſes Blattes entgegen. Zwei neue Wagen (5001 mit eiſernen Axen, wovon ſich einer für Pferde eignet, hat zu verkaufen Ockſtadt im März 1851. Georg, Schmiedmeiſter. Strohhuͤte und Sonnenſchirme (505) nach neueſter Fagçon ſind in großer Auswahl und zu billigen Preiſen zu haben bei S. G. Simon jun., Modehandlung dem Trapp'ſchen Gaſthaus gegenüber. Zim Uta uf e n. (5060 Eine friſchmelkende Kuh mit dem zwei⸗ ten Kalbe hat zu verkaufen E ee Aechte (507) Ackermann'ſche Bruſt-Papilloten bei Friedberg. P. F. Schmittuer. Annonce. (508) Einfarbige, geſtreifte und karrirte Baum⸗ wollenzeuge, glatt und geköpert, für Kleider und Jäckchen zu 8, 10 und 12 kr. pr. Elle bei R. C. Haußer, auf dem Römerberg in Frankfurt a. M. Zum Vermiethen. (509) In meinem Hauſe iſt ein vollſtändiges Logis zu vermiethen und kann bis den 1. Mai dieſes Jahres bezogen werden. Friedberg im März 1851. Wilhelm May, in der Wilhelminenſtraße. 31 Für Auswanderer nach Amerika!! (A408) empfiehlt der Unterzeichnete die regelmäßige Poſt-Schifffahrt der Herren Strecker, Klein& Stöck zwiſchen Antwerpen und New⸗York mit beſtimmter Abfahrt am 1. und 15. eines jeden Monats und iſt zu näherer Auskunft jeder Zeit gerne bereit Friedberg. Wilhelm Fertſch. Miſtpuddelpumpen von Gußeiſen. (437) Die einzelnen Theile dazu, ſowie ganz fertige, im Preiſe bis zu 18 Gulden pr. Stück, ſind zu haben auf der Friedrichshütte bei Solms— Laubach. n Deutſcher Phönir, Verſicherungsgeſellſchafk in Frankfurk a. M. Grundkapital Fünf und eine halbe Million Gulden. (510) Dieſe Geſellſchaft verſichert gegen Feuersgefahr Mobilien aller Art, Vieh, Erndtevorräthe u. ſ. w. zu den billigſten Prämien. Proſpecte und Antragsformulare ſind gratis bei dem unterzeichneten, Hauptagenten, der zum Abſchluß von Verſicherungen ermächtigt iſt, in Empfang zu nehmen. Friedberg im Marz 1851. H. Hahn. Saamen-Anzeige. (6110 Auch dieſes Jahr empfehle ich meinen werthen Abnehmern meine gute und ächte Ge⸗ müs⸗ und Garten⸗Sämereien, wo es mir zur großen Freude gereichen wird ſie auf's Beſte zu verſehen. Friedberg im März 1851. H. M. Decher. A n e g e. (512) In einem gemiſchten Waarengeſchäft iſt für einen braven jungen Menſchen, der mit den nöthigen Vorkenntniſſen verſehen iſt, eine Lehrlingsſtelle offen.— Koſt und Logis im Hauſe des Prinzipals. Frankirte Offerten nimmt die Expedition d. Bl. entgegen. Dung-Gyps (819) billigſt bei 7 Gebrüder Groedel (am Enggäßchen). Ein vollſtändiges Logis (5110 im zweiten Stocke meines Hauſes, be⸗ ſtehend in 3 bis 4 heizbaren Zimmern, Kammer, Küche, Holzſtall ꝛc. ꝛc. iſt zu vermiethen. Wittwe Suhrada, nächſt dem Höôtel Trapp. Mühlenverkauf. (515) Der Unterzeichnete beabſichtiget— we⸗ gen Etablirung eines anderen Geſchäfts— ſeine zwiſchen Okarben und Petterweil, ganz nahe an der Hauptſtraße von Friedberg nach Frankfurt gelegenen Mühle— Neumühle— be⸗ ſtehend in zweiſtöckigem Wohnhaus, Mühlbau mit einem Gang, Scheuer und Stallung, wie circa 16 Morgen dazu gehöriges, bei der Mühle gelegenes Ackerland, nochmals Mittwoch den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, öffentlich und freiwillig auf dem Rathhauſe zu Okarben verſteigern zu laſſen und ladet daher Kaufliebhaber hiermit unter dem Bemerken höflich ein, daß die Verkaufsbedingungen jeden Tag bei ihm entgegen genommen werden und nur ſolche Steigerer zugelaſſen werden können, welche mit einem Vermögensatteſt vom be⸗ treffenden Ortsvorſtand verſehen ſind. Neumühle bei Okarben den 19. März 1851. Johannes Reitz. 5 bis 600 veredelte Aepfelbäumchen (516) hat wegen Ausverkauf der Baumſchule zu den Preiſen von 12 bis 20 kr. per Stück zu verkaufen Fauerbach II. W. Alles. Empfehlung. (517) Auf bevorſtehende Ausſaat iſt bei Unterzeichnetem zu haben Deutſcher, Lutzerner und weißer Kleeſamen aus 1850 r Erndte hie⸗ ſiger Umgegend. Sodann alle Sorten Erbſen ohne Fliegen, Wicken, Gerſte und Hafer. Friedberg den 18. März 1851. Jacob May, 5 Frucht⸗ und Mehlhändler. Zugleich bemerke ich, daß ich eine friſche Parthie Saamenkuchen zu möglichſt billigem Preiſe abgebe. Jacob May. Zum Verkaufen. (518) Zwei vollſtändige zweiſpännige Wagen mit eiſernen Axen, in gutem Zuſtande befindlich, find von Johs. Walz III. unter annehmbaren Preiſen zu verkaufen.. 5 Muſikverein in Friedberg. (519) Abendunterhaltung des Muſikvereins Sonntag den 23. d. Mts. im Gerlach'ſchen Saale. Der Voß tz d. Theateranzeige. (820) Montag den 24. März 1851. Zum Benefiz der Unterzeichneten: Uriel Acoſta oder: der Fluch der Synagoge. Schauſpiel, in 5 Aufzügen von Karl Gutzkow. Zu. dieſer Vorſtellung laden ergebenſt ein Georg Erck. Louis Friedrich. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. a Sonntag Oculi den 23. März. Pfarramtliche Functionen verrichtet: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Vormittags predigt in der Stadtkirche: Herr Candidat Engel. Nachmittags predigt in der Stadtkirche: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Vormittags predigt in der Burgkirch e: Herr Diaconus Baur. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Schnabel. Fruchtpreiſe. —— 19. Mrz. 14. Mrz. 22. Feb. Gattung. Fried⸗ 1 Die⸗ a berg J Mainz] burg g I. Ir. ff. Tr. Ff. ſ ir Waizen pr. Malter 7135 747 650 Korn, 6 201 5 521 5 43 Gerſte„ 75 5 10 5 10 4 43 Hafer„ 7 31201 31561 2156 Polizei- Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 22. bis 29. März. 2 5 Fried⸗ Buß⸗ 3 Brod⸗Preiſe. berg. bach. 8 kr. pf. kr. pf. 11 Leib⸗Roggenbrod 2 2 22 2 7 2— 43 44„ 7 9 15 9 9 1„ th. — Milchbrod 15% 15 — Waſſerweck 116 f N — Gemiſchte(Tafel⸗) Brod 146 17 Fleiſch-Preiſe. ö 1 Ochſenfleiſch 11 1 11 5 „ Kühfleiſch, gemäſtetes r „ Rindfleiſch, gemäſtetes s „ Kalbfleiſch 5 61 2 5„„ gemäſtetes n „ Schweinenfleiſch 9— 9— „Hammelfleiſch 8.— 71— „ Schaaffleiſch 5——— „Wurſt v.blos Schweinen 12— 12— „ Bratwurſt 14— 14— „Schwartenmagen 14— 14— „Geräucherter Speck 18— 18— „Schinken 14— 144— „Dörrfleiſch 144— 14— „Schweinenſchmalz,— ausgelaſſen 22— 18— unausgelaſſen 16— 16— „ Nierenfett 16— 116— „ Hammelsfett 16— 16— Die Großyerzoglich Heſſiſchen Bürgermeiff Bender. Krauß. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. B indernagel in Friedberg. — . Dad Nac iſt aus dem kannten, hie vorgegangen eine moͤglis ſonſt denjen deren ſſe off Weiſe bisher Vuſchiffungs zahlteichen ve ſeiner Seefah Behörden, let lichtungen u Rroßartige„ ehrenvollen Erkenntniß, Beziehung e auf der dett Muſttengung Die Klagen Se Aus wander. ſind mitunt kommenden hin und wi ſen vorzubel lic uneigen