gestellt habe. g werde ich „ Sertcauen etteden. Adgegeben. 1. Jung. 0 im Burg⸗ Ferro. berg. Nan 1851. ndu.) und Ida ſpielerin ft. Ftanzöfiſchen . W. Roth. Weiſer. ochter. tik, Muſik Director 2 —— igen 16. Marz verrichtet: tabtlürche: ſadtkirche ira e: J urgkirche urglirche: 4 1 i fur die bach iſt andert enz⸗ blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. „ 23. Mittwoch den 19. März 1851. Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirk Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter resp. Beigeordneten und Polizeicommiſſäre, ſowie die Großh. Gendarmerie des Regierungsbezirks. Betreffend: In Unterſuchungsſachen gegen Konrad Steyer von Alten⸗ hain, Herzogl. Naſſ. Amts Königſtein, wegen gewalt— ſamen im Complott unternommenen Ausbruchs aus dem Gefängniſſe zu Rödelheim. Sie werden hierdurch beauftragt auf Eliſabetha Prätorius von Bacherach und auf Maria Kilian von Rummelsheim bei Simmern, welche ſeiner Zeit mit Konrad Steyer aus dem Gefängniſſe zu Rödelheim entwichen ſind und deren Vernehmung bei dem Herzoglichen Criminalgerichte zu Wiesbaden erforderlich, zu fahnden und dieſelben, Falls ſie betreten werden, anzuhalten und hierher zu verbringen. Friedberg den 13. März 1851. üer e r. efannt machung. Der im Landkalender auf den 24. April d. J. einge tragene Ulrichſteiner Markt wird der jüdiſchen Feiertage wegen nicht an dieſem Tage, ſondern den 28. April d. J. abgehalten, was zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Friedberg den 24. März 1851. Großh. Heſſ. Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg Ouvrier. Verordnung, die Beſeitigung der bei Befoͤrderung von Auswanderern beſtehenden Mißbräuche betreffend. Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Nachdem ſich ergeben hat, daß die in der Verord⸗ nung vom 16. März 1847 enthaltenen Beſtimmungen nicht hinreichen, um Auswanderern in Beziehung auf den Geſchäftsbetrieb von Agenten, welche ſich mit deren Transport befaſſen, den nöthigen Schutz zu ge— währen, haben Wir Uns bewogen gefunden, gedachte Verordnung aufzuheben und zu verordnen, wie folgt:. 1. Jeder, welcher das Gewerbe eines Agenten zur Vermittelung des Transports von Aus— wanderern im Großherzogthume betreiben will, hat, bevor ihm zur Ausübung dieſes Gewerbes ein Patent ausgefertigt werden darf, in Gemäßheit der Verordnung vom 24. April 1846, Nr. 21 des Regie⸗ rungsblattes, die Exlaubniß der hoheren Adminiſtrativbehörde einzu⸗ holen. Die deßfallſigen Geſuche ſind mit glaubhaften Zeugniſſen über die perſonlichen und Vermögensverhältniſſe des Nachſuchenden bei der Regierungsbehorde des Bezirks einzureichen.—§. 2. In dem Geſuche um Conceſſion muß beſtimmt angegeben werden, über welchen Seehafen oder über welche Seehäfen, wenn ſein Geſchäftsbetrieb fich über mehrere erſtreckt, der Nachſuchende zu befördern beabſichtigt. Er hat dabei durch eine amtlich beglaubigte Vollmacht desjenigen Schiffsrheders oder Befrachters, welcher die Ueberſchiffung aus dem betreffenden See— hafen nach einem anderen Welttheile vermitteln ſoll, nachzuweiſen daß er befugt iſt, in deſſen Namen und Auftrag Uleberfahrtsverträge abzuſchließen oder durch Unteragenten abſchließen zu laſſen, und daß der Vollmachtgeber die in ſolchen Verträgen für ihn vom Hauptagenten oder von deſſen Unteragenten übernommenen Verbindlichkeiten zu er— füllen verſprochen hat, ſowie daß der Vollmachtgeber die ausgeſtellte Vollmacht fur alle bis dahin durch den Agenten abgeſchloſſenen Ueber— fahrtsverträge als gültig und wirkſam anerkennt, ſo lange er nicht der Behörde, bei welcher die Vollmacht(§. 3.) gegen Schein zu hin⸗ terlegen iſt, den Widerruf derſelben angezeigt haben wird.— Ferner iſt darzuthun, daß der Vollmachtgeber einen guten Ruf genießt und ausreichende Mittel zur Erfüllung der erwähnten Vertragsverpflich⸗ tungen beſitzt.— S. 3. Die nach§. 2 beizubringende Vollmacht iſt im Original und zweifacher amtlich beglaubigter Abſchrift dem nach §. 1 einzureichenden Geſuche beizulegen. Wird ſie in einer fremden Sprache abgefaßt, ſo iſt eine richtige ebenfalls amtlich beglaubigte Ueberſetzung derſelben ins Deutſche zugleich einzureichen. Sobald die Erlaubniß zum Gewerbsbetrieb ertheilt wird, hat die Regierungs- behörde des Bezirks zugleich eine Beſcheinigung über die erfolgte Hinterlegung der Vollmacht auszuſtellen. Nur bei dieſer Behörde kann der Widerruf der Vollmacht wirkſam erklärt werden; ſobald er erfolgt, iſt auch darüber Veſcheinigung auszuſtellen.—§. 4. Dieje⸗ nigen, welche auf den Grund der, den§§ 2 und 3 entſprechenden Nachweiſungen Conceſſionen erwirkt haben, können zum Betrieb ihres Geſchäfts Unteragenten beſtellen.— Jeder, welcher um die Coneeſſion als Unteragent nachſucht, muß nachweiſen, für welchen im Großher— zogthume conceſſionirten Hauptagenten er ſein Geſchäft zu betreiben beauftragt iſt. Dieſer Nachweis iſt durch eine amtlich zu beglau⸗ bigende Vollmacht zu erbringen, mit welcher auch eine gleichfalls amtlich beglaubigte Abſchrift derſelben einzureichen iſt. Vermittelſt derſelben hat der Hauptagent die Verpflichtung anzuerkennen, daß er für ſämmtliche, das Auswanderungsweſen berührende, für ihn voll⸗ zogene Handlungen des Unteragenten Haftbarkekt übernehme, welche ſo lange und für alle bis dahin durch den Hauptagenten abgeſchloſſenen Verträge in Kraft bleibt, bis die ausgeſtellte Vollmacht durch Anzeige bei der Regierungsbehörde für den Wohnort des Unteragenten wider— rufen wird.— Auch hat der Unteragent ſolidariſch für vollſtändige Erfüllung der von ihm für den Hauptagenten abgeſchloſſenen Verträge zu haften.— Als Unteragenten ſind nach den Beſtimmungen dieſer Verordnung auch die Gehülfen zu betrachten, durch welche ſich die Hauptagenten an ihrem Wohnorte im Abſchluſſe und in der Unter- zeichnung von Ueberfahrtsverträgen vertreten laſſen.—§. 5. Conceſſionen zum Gewerbe eines Agenten ſind durch die nach§. 2 und 4 beizubringenden Vollmachten in ihrer Dauer bedingt, find zu Die 2— — . * — jeder Zeit widerruflich und ſollen von der einſchlägigen oberen Ver⸗ waltungsbehörde zurückgenommen werden, wenn Agenten dem in fie geſetzten Vertrauen nicht durch ſolide Geſchäftsführung entſprechen.— §. 6. Zur Sicherheit für die Erfüllung aller den Agenten auferlegten allgemeinen und beſonderen Verpflichtungen, namentlich zur Sicher- ſtellung der Auswanderer, welche Ueberfahrtsverträge mit ihnen ein⸗ ehen, iſt von jedem Hauptagenten eine Caution von 6000 Gulden 3 en Unteragenten eine ſolche von 500 Gulden, durch Hinter⸗ legung baaren Geldes oder Großherzoglicher Staatsſchuldverſchrei⸗ bungen, zu ſtellen.—§. 7. Wird eine Caution zur Befriedigung derjenigen, welche mit den Agenten Verträge abgeſchloſſen haben, oder zur Berichtigung von Strafen, welche nach dieſer Verordnung verwirkt find, vermindert, ſo iſt ſolche binnen vier Wochen bei Ver⸗ luſt der Conceſſion zu ergänzen.—§. 8. Die Rückgabe der Caution kann von dem betreffenden Agenten beantragt werden, wenn er zu⸗ gleich erklärt, den Gewerbsbetrieb aufgeben zu wollen, oder wenn ihm die ertheilte Conceſſion entzogen worden iſt. Der Antrag iſt auf Koſten des Nachſuchenden von der einſchlägigen Verwaltungsbe⸗ hörde mit dem Bemerken öffentlich bekannt zu machen, daß Anſpruche, welche der Rückgabe der Caution entgegengeſetzt werden ſollen, inner⸗ balb 6 Monaten, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, bei der Verwaltungsbehörde mit einer Nachweiſung anzumelden find, daß wegen ſolcher Anſprüche bei Gericht Klage erhoben worden iſt. Wird innerhalb der beſtimmten Friſt kein Anſpruch in gehöriger Weiſe an⸗ gemeldet, ſo erfolgt die Rückgabe der Caution an den Empfangsbe⸗ rechtigten. Iſt dagegen ein Anſpruch gerichtlich anhängig gemacht, ſo wird die Caution, ſoweit es zur Deckung deſſelben erforderlich iſt, bis zur rechtskräftigen Entſcheidung zurückbehalten. In allen Fällen find die etwa gegen den betreffenden Hauptagenten oder ſeine Unter⸗ agenten erkannten Strafen, ſowie die erwachſenen Koſten, vor der Zurückgabe der Caution zu berichtigen.—§. 9. Ein Unteragent darf nur für Rechnung desjenigen Hauptagenten, für welchen er con⸗ ceſſtonirt iſt, Ueberfahrtsverträge abſchließen. Jeder Hauptagent iſt gehalten, die Auswanderer, die mit ihm, beziehungsweiſe ſeinem Unteragenten, Verträge abgeſchloſſen haben, nur durch Vermittelung derjenigen Schiffsrheder oder Befrachter und nur über diejenigen Seehäfen zu befördern, bezüglich deren er ausdrücklich conceſſionirt iſt.— F. 10. Die Agenten ſind verpflichtet, genaue Regiſter über die Perſonen, mit welchen ſie Verträge zur Beförderung in andere Welttheile abgeſchloſſen haben, nach Jahresabſchnitten zu führen. Dieſe Regiſter müſſen enthalten: a) fortlaufende Ordnungsnummer; b) die Vor⸗ und Familiennamen der Auswanderer; c) den bisherigen Wohnort derſelben, nebſt Angabe des Verwaltungsbezirks;) den Tag des abgeſchloſſenen Vertrags; e) den Namen und Wohnort des Agenten, mit dem der Vertrag abgeſchloſſen wurde; f) den Ort, von welchem ab der Agent die Beförderung übernommen hat, und den Tag der vertragsmäßigen Abfahrt von da; g) den Tag der vertrags⸗ mäßigen Abfahrt von dem europäiſchen Seeplatz, wo die letzte Ein⸗ ſchiffung nach anderen Welttheilen ſtattfindet; und endlich u) den See⸗ platz, wo jenſeits des Oceans die Ausſchiffung erfolgen ſoll.—§. 11. Die Hauptagenten ſind verbunden, von den, allen allgemeinen Vor⸗ ſchriften entſprechenden Vertragsformularien, welche ſie anwenden, oder durch ihre Unteragenten anwenden laſſen wollen, bevor dies geſchieht, drei Eremplare bei der einſchlägigen oberen Verwaltungs⸗ behörde des Bezirks zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Alle Verträge dürfen nur nach den ſolchergeſtalt gutgeheißenen For⸗ mularien ausgefertigt werden.—§. 12. Die im Namen und Auf⸗ trag eines beſtimmten Schiffsrheders oder Schiffsbefrachters nach er⸗ haltener Vollmacht(S. 2.) abzuſchließenden Verträge mit den Aus⸗ wanderern müſſen ſchriftlich abgefaßt, in deutſcher Sprache, deutlich, mit Fernhaltung jeder mehrdeutigen Clauſel, doppelt ausgefertigt und den Auswanderern im Original, leſerlich ge- und unterſchrieben, zu 90— geſtellt werden. Es darf darin nichts radirt werden; nothwendige Abänderungen und Zuſätze müſſen beiderſeits durch Namensunterſchrift anerkannt werden.—§. 13. Die Hauptagenten haben die Duplicate der von ihnen und ihren Unteragenten im Großherzogthume abge⸗ ſchloſſenen Verträge, ſowie die ihnen eingeſandt werdenden Nachwei⸗ ſungen über die in ihrem Namen außerhalb des Großherzogthums abgeſchloſſenen Contracte, als Belege ihrer Regiſter, zwei Jahre lang ſorgfältig aufzubewahren. Die Regiſter der Unteragenten, und die⸗ jenigen der Hauptagenten nebſt Belegen, ſind der einſchlägigen oberen Verwaltungsbehörde und den beſonders beſtellten Aufſichtsbeamten auf Verlangen zur Einſicht vorzulegen.(Schluß folgt.) Bitte an Menſchenfreunde. Am 8. d. M. ſtarb dahier, der ſowohl durch thal— mudiſche Gelehrſamkeit als durch ächte Frömmigkeit ausge— zeichnete, von ſeiner Gemeinde insbeſondere geachtete und geliebte isr. Religionslehrer Kaufmann Goldſchmidt, gebürtig aus Mehlbach. Seine in größeſter Dürftigkeit hinterlaſſene Familie— Frau mit vier unmündigen Kin— dern— verdient um ſo mehr die Theilnahme aller Edel— geſinnten, als die Wittwe, eine ſehr gebildete, würdevolle Frau(Tochter des vormaligen Rabbinen Kunreuter aus Gelnhauſen) durchaus erwerbsunfähig und zu Anſprüchen auf Unterſtützung aus irgend einer öffentlichen Anſtalt nicht berechtigt iſt.— Wenn irgendwo, ſo iſt hier Hülfe dringend nothwendig, und wenn es wahr iſt, daß ausgezeichnete Unglücksfälle die Herzen edler Menſchen erſchließen— was ſich in unſrer Zeit ſo herrlich und ſo oft bewährt— ſo wird ja auch dieſe Bitte, fur die armen Hinterbliebenen eines braven Lehrers, nicht unberückſichtigt bei Seite gelegt werden!— Jede, auch die geringſte Gabe, iſt willkommen und das unterzeichnete Comité, das ſich zu dieſem Zwecke gebildet und zur Entgegennahme der Beiträge gerne bereit iſt, wird ſ. Z. in dieſen Blättern dankend genaue Rechen⸗ ſchaft ablegen. Insbeſondere ergehet mein Hülferuf an meine und des Verlebten Amtsbrüder an die Herren Lehrer jeglichen Bekenntniſſes, dieſem edlen Werke, innerhalb ihrer Gemein— den durch Wort und That förderlich zu ſein!— Löͤbliche Redactionen werden um gütige Aufnahme dieſer Bitte in die Spalten ihrer Blätter, ſowie um Entgegennahme von Beiträgen höflichſt gebeten. Großkarben im Februar 1851. e e ee L. Feuchtwanger, isr. Lehrer zu Heldenbergen. C. Diehl, d. Z. Pfarrvicar in Großkarben. Ruckelshauſen, Lehrer in Großkarben. Joſeph Strauß, Vorſteher daſelbſt. Dr. Levi zu Gießen, Gr. Rabbiner der Prov. Oberheſſen. Zur Entgegennahme von Beiträgen erklärt ſich bereit die Exped. des Intelligenzblattes in Friedberg. —— Bekanntmachungen von Be— hoͤrden. NV Ede tal gd un g. (375) Nach Inhalt der Adminiſtrativacten unter der Rubrik betreffend: Ablöſung der von der Gemeinde Nonnenroth an den Herrn Fuürſten zu Solms.⸗Braunfels zu entrichtenden Grundrenten beträgt das Ablöſungskapital von den fraglichen Grundrenten, beſtehend in Forſt⸗ hafer, Hühnergeld und Grundzinſen, ein Tau⸗ ſend neun Hundert vierzehn Gulden vier und vierzig Kreuzer und der geſetzliche Geldanſchlag ein Hundert ſechs Gulden zwei und zwanzig Kreuzer 5 Im Beſitz des ſeitberigen Bezugs befindet ſich der Herr Fürſt Ferdinand zu Solms⸗ Braunfels. Oa nun die Ablöſung ſtattfinden ſoll, wird hiermit veröffentlicht, daß, wer Anſprüche an dieſe Renten zu haben glaubt und geltend zu machen gedenkt, ſolches ſogewiß innerhalb zwei Monaten in Ordnung bewirken muß, als ſonſten das bemerkte Ablöſungskapital, mit Zugehörung, an den genannten Herrn Berechtigten verabfolgt werden wird. Hungen den 21. Februar 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Bekanntmachung. (1) Die zu dem Nachlaſſe des verſtorbenen penſionirten Großh. Stabarztes Renz dahier gehörigen Immobilien, beſtehend in: a) einem dreiſtöckigen ſehr ſchönen Wohnhauſe nebſt Neubau und Holzſtällen in der Burg gelegen, b) in einem an der Uſa gelegenen Haupt⸗ und Nebengebäude, welches ſich ganz be⸗ ſonders zum Betriebe einer Gerberel öder eines derartigen Geſchäfts eignet, ferner 1 ein vollſtändiger Branntweinbrenn⸗Apparat 0 Mittwoch den 16. April, Morgens 9 Uhr, auf dem Rathhauſe dahier meiſtbietend verſtei⸗ gert werden. Sodann werden Mittwoch den 2. April, Morgens g Uhr, die ebenfalls zum fraglichen Nachlaſſe gehö⸗ renden Getränke, als circa 9 Stück rein gehaltener 1846r Bergſträßer Wein, 2 Stück rother Lützelſächſer 18461, ſodann 8 Stück 0 und 4 5 dweiſchenbrannt. wein, ſowie eine Anzahl ſehr gu Fäſſer aller Größe* verſteigert, wozu man Steigliebhaber unter dem Anfügen einladet, daß die Verſteigerungsbe⸗ dingungen im Termin bekannt gemacht werden. Friedberg den 27. Februar 1851. Großhb. Heſſ. Landgericht Dr. 8 e. Gläubi zy Ueber Ne Nolhſ Nothpſchld zu Conkurs erkangt! ſämmllche bean aufgefowdert, Ak Moch den! daßkr anzuzeigen Ii Vermeidung f ſchluſſes von der Grostarben Güter (A7) Don 9 Uhr, werden lich Mühling sch kungen Friede auf ſechs Jahre mit dem Anflüge Gemarkungen ſnd mit dem A fraglichen Grund Friedberg de 2 Beka (452) Donne milage um 2 das Beſodunge Maler am ſog. Wohelungen a Vahlen ohne O On Anfang! Friedberg e. urch thal⸗ keit ausge⸗ chtete und ſchmidt 2. Durftigkeit digen Kin⸗ aller Edel⸗ würdevolle ter aus Anſprüchen ſtalt nicht e dringend gezeichnete en— was aͤhrt— ſo terbliebenen eite gelegt villkommen ſem Zweſ⸗ erne herit ne Acchen⸗ meine und jeglichen t Gemein⸗ — Lobliche er Bitte in nahme von Oberheſſen. t ſſch bereit riedberg. —— erbetei oder ct, fernet 5 nm- Apparat ens 9 Uhr, U rſfſi⸗ D uf Oeffentliche Bekanntmachung. (A5) Nachdem dem Philipp Heil zu Rendel 95 der Perſon des Ortsbürgers Johannes Eck⸗ hardt daſelbſt ein Curator beſtellt worden iſt, ſo wird dieſes mit dem Anfügen bekannt ge⸗ macht, daß derſelbe nur mit Genehmigung dieſes Curators Rechtsgeſchäfte gültig abſchließen kann. Zugleich werden alle Dieſenigen, welche Forde⸗ rungen an den Philipp Heil machen zu können glauben, zu deren Anzeige und Richtigſtellung bei Vermeidung der Nichtberückſichtigung auf Dienſtag den 1. April l. J., Vormittags 9 Uhr, hierher vorgeladen. Großkarben am 4. März 1851. Großh. Heſſ. Landgericht. Sager. Gläubiger aufforderung. (Aud! ueber das Vermögen der Gebrüder Dotterus Rothſchild III. und Samuel Hirſch Rothſchild zu Heldenbergen iſt der förmliche Concurs erkannt worden und werden daher deren ſämmtliche bekannte wie unbekannte Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen und Vorzugsrechte Mittwoch den 30. April l. J., Vormittags 10 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen und zwar bei Vermeidung ſtillſchweigend eintretenden Aus⸗ ſchluſſes von der Concursmaſſe. Groskarben den 8. Marz 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius. Güterverſteigerung. (447) Donnerſtag den 20. März, Morgens 9 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe die Hein⸗ rich Mühling'ſchen Grundſtücke, in den Gemar⸗ kungen Friedberg und Fauerbach II. liegend, auf ſechs Jahre freiwillig meiſtbietend verpachtet mit dem Anfügen, daß die Flurſchützen der beiden Gemarkungen im Beſitz der Güterverzeichniſſe find mit dem Auftrag, den Pachtliebhabern die fraglichen Grundſtücke zu zeigen. Friedberg den 12. Marz 1851. Ju Auftrag Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben dee f. Bekanntmachung. (452) Donnerſtag den 20. l. Mts., Nach⸗ mittags um 2 Uhr, wird an Ort und Stelle das Beſoldungsgrundſtück des Kanzleidieners Meier am ſog. langen Weiher in ſchicklichen Abtheilungen auf den Zeitraum von mehreren Jahren ohne Obſternte meiſtbietend verpachtet. Der Anfang iſt an der Seemühle. Friedberg den 12. März 1851. In Auftrag Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Verſteigerung von Bauarbeiten. (456) Freitag den 21. März d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſollen im Gaſthaus zum Heſ⸗ ſenbruͤcker Hammer die zur Erbauung einer neuen Mühle daſelbſt erforderlichen Arbeiten, fl nämlich: e. 1) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 1230 26 2) Zimmerarbeit, 1„ 9438 43 3) Dachdeckerarbeit,„ 32. 25 4) Schreinerarbeit,„„ 383 32 5) Schloſſerarbeit,„„ 79 48 6) Glaſerarbeit, 1 1 226 47 7) Weißbinderarbeit,„ 1 231 57 8) Spenglerarbeit, 5„ 10 48 an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden, welches man mit dem Bemerken hierdurch zur offentlichen Kenntniß bringt, daß Riſſe, Voran⸗ ſchlag und Verſteigerungsbedingungen bei dem Unterzeichneten zur Einſicht offen liegen. Grünberg den 9. März 1851. Der Bauaufſeher J. Claſſe Poſeiner II. 91 Bekanntmachung. (478) Montag deu 28. April d. J., Vormittags 11 Uhr, ſoll die in Kaichen gelegene, den Friedrich Penſels Eheleuten daſelbſt gehö⸗ rige Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Scheuer, Mühlwerk mit 1 Gang und etwa 9 Morgen Gelände auf dem Rathhaus zu Kaichen unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen verſteigert und ſofern ein annehm— bares Gebot geſchieht, alsbald zugeſchlagen werden. Groskarben den 17. März 1851. s Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius. Oeffentliche Aufforderung. (479) Die Erben der Madgalene Geck von Beienheim haben ein zu deren Nachlaß gehöriges Grundſtück 546,4 1v/291 156 Klafter Acker auf dem Dornaſſenheimerweg verkauft, können aber ihr Eigenthum nicht urkundlich nachweiſen. Es werden deßhalb etwaige Berechtigte hier— durch aufgefordert, ihre Anſprüche an das be⸗ zeichnete Grundſtück binnen 6 Wochen dahier geltend zu machen, widrigenfalls ohne Rückſicht darauf der ſtattgehabte Verkauf beſtätigt werden wird. Friedberg den 7. März 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Dr. Irle. v. Preuſchen. Bau⸗ und Werkholz⸗Verſteigerung. (480) Mitiwoch den 25. d. M., des Nach- mittags um 2 Uhr, ſollen im hieſigen Gemeinde- wald 96 eichen Bau- und Werkſtämme von 7 bis 40 Zoll Durchmeſſer und 10 bis 45 Fuß Länge, worunter auch einige große Klötze be⸗ findlich, welche ſich beſonders zu Schmiedſtöcken eignen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Vilbel den 13. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter inden Bekanntmachung. (481) Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Stadt Großenlinden jahrlich drei Krämermärkte geſtattet ſind, welche für das Jahr 1851 abgehalten werden: 1) Dienſtag den 8. April, 2) Dienſtag den 1. Juli, 3) Dienſtag den 2. September, jedesmal 8 Tage nach Gießer Latari., Gießer Johanni- und Gießer Bartholomämarkt. Ich erſuche alle Ortsvorſtände dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Auch diejenigen Kramer, welche Stände von hier ausgeſtellt zu haben wünſchen, ſolches als⸗ bald an mich gelangen zu laſſen. Schließlich bemerke ich noch, daß den erſten Markt kein Standgeld erhoben wird. Großenlinden den 14. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Menges. Holz⸗Verſteigerung. (482) Montag den 24. d. Mts., Vormit. tags 9 Uhr anfangend, ſoll in dem Gemeinde- wald Langenhain, Diſtrikts Hühnerpfad, fol⸗ gendes Holz einer öffentlichen Verſtetgerung ausgeſetzt werden, als: 1) 7000 Stück Birken, und 2) 1000„ eichen Aſtwellen. Zugleich wird noch bemerkt, daß eine Zah⸗ lungsfriſt bis kommenden Martinltag geſtattet wird. Langenhain den 12. März 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Huth. Steinfahren. (483) Montag den 7. April l. J., Vormit⸗ tags um 11 Uhr, ſoll bei Herrn Gaſtwirth Schneider zu Wölfersheim die Herbeifuhr von 6 Cubikklafter Baſalt aus den Wiſſelsheimer Brüchen auf die Straßenſtrecke von Söͤdel bis zur Landesgrenze bei Dorheim loosweiſe an die Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert werden. Nidda den 15. März 1851. Der Großh. Heſſ. Kreisbaumeiſter des Baubezirks Nidda Lin d. Aufforderung (480 Das Maulwurffangen in der Gemar⸗ kung Dorheim ſoll für dieſes Jahr aus der Hand vergeben werden; diejenigen, welche ge⸗ ſonnen find es zu unternehmen, haben ihre Forderungen bei dem Unterzeichneten einzugeben und Atteſte über ihre Fähigkeit dazu vorzuzeigen. Dorheim den 16. März 1851. Der Bürgermeiſter Re u 5 Holz ⸗Verſteigerung. (185) Freitag den 21. März l. J., Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſollen in dem Freihrl. von Roth⸗ ſchild'ſchen Walddiſtrikt Altenberg bei Rodheim 3025 Stück birken Wellen, 2000„weichen„ 350„ birken und aspen 20 bis 25 Fuß lange Wellen, letztere eignen ſich vorzüglich zu Faßreifen und Bohnenſtangen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt an Ort und Stelle im diesjährigen Holzſchlag, Abtheilung 10. Okarben am 16. März 1851. Hilgenreiner. Arbeits ⸗Verſteigerung. (486) Da die in Nr. 385 des Friedberger Intelligenz⸗Blatts ausgeſchriebene Maurerarbeit, Kalk⸗ und Sandlieferung wegen Herſtellung der Friedhofsmauer zu Oberwöllſtadt die Geneh— migung nicht erhalten hat, ſo wird eine weitere Verſteigerung auf Donnerſtag den 20. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, auf dem Gemeindehaus daſelbſt anberaumt. Oberwöllſtadt den 17. März 1851. Ser iich dos ſt a nd. rr Privat- Bekanntmachungen. inf. (410) Eine vollſtändige, ganz nach baieriſcher Methode eingerichtete Bierbrauerei ſteht billig zu verkaufen oder zu verpachten. Wo? ſagt die Expedition dieſes Blattes. Jagdgewehr- und Scheibenbüchſen— Verkauf. (39) Eine ſchöne und ſehr gute Büchsflinte (Meiſterſtück von L. Großmann in Gießen), ſowie eine ausgezeichnete gute Scheibenbüchſe nebſt allem Zugehör(früher dem Hrn. Haupt⸗ mann v. Wachtel in Mainz angehörend) find billig zu kaufen. 5 Niederwöllſtadt den 5. März 1851. G. Emmerich. Annonce. (4710 Eine große Parthie feſtfarbiger Kattune für Möbel, Vorhänge, Kleider und Hemden habe ich erhalten, wovon ich die feinſten, neuſten von 14 bis zu 20 kr. und die älteren Muſter von 8 bis zu 12 kr. per Elle erlaſſe. R. C. Haußer, auf dem Römerberg in Frankfurt a. M. Zu verkaufen. (487) Ein 11 Jahr altes, ganz fehlerfreies braunes Wallachpferd zum Zug- und Oekono— miedienſt ſehr brauchbar wird verkauft, blos weil es kein angenehmes Reitpferd iſt. Aus geber d. Bl. ſagt wo? — ̃— — Militarſcllverkrecungs⸗Anſtalt zu Caukion fl. 45000 Darmſtadt. in liegenden Gütern. (88) Um Denjenigen, die bereits meiner Anſtalt beigetreten ſind und noch beitreten wollen, eine größere materielle Sicherheit zu bieten, habe ich mich mit dem Kaufmann Herrn Carl dung ſich in den Händen des unten genannten Ausſchuſſes befindet. In Bezug auf Jahrs 1851 ergebenſt ein, uns ihr Vertrauen zu erklären. obige Anzeige laden wir Hemmerde hier verbunden und hat derſelbe den Werth von Fünf und Vierzig Tauſend Gulden in liegenden Gütern deponirt, worüber die betreffende Beurkun— Carl Schwarz. hierdurch die Eltern und Vormünder der Conſcriptions pflichtigen des zu ſchenken und recht bald ihren Beitritt zur Aſſekuranz⸗Geſellſchaft pro 1851 Die Herren Miniſterialrath Emmerling, Rechnungsrath Rohde und Gemeinderath Harres haben ſich bereit erklart ſich der Geſchäfte des Ausſchuſſes der 511 Geſellſchaft unterziehen zu wollen. Darmſtadt im März 1851. Carl Hemmerde. Nähere Auskunft in Bezug auf obige Anzeigen wird mit Vergnügen Empfang nehmen der Agent fuͤr den Regierungsbezirk Friedberg Carl Schwarz. ertheilen und Beitritts- Erklärungen in H. Hahn. Allgemeines Geſchaͤfts⸗ und Commiſſionsbüreau. (890) Nachbemerkte Geſchäfte werden in meinem Büreau auf das billigſte und pünktlichſte beſorgt: 19 Uebernahme von Forderungen gegen billigen Nachlaß. 2) Abfaſſung von Briefen, Annoncen und anderen Schriften. 3) Crrichtung von Uebergabs⸗, Schenkungs⸗ und Anſchlags⸗Contracten, Teſtamenten, Schuld⸗ verſchreibungen ꝛc. 4) Errichtung von Inventarien, Theilungen und Ausfertigung von Looszelteln, ſowie ſonſtige dahin einſchlagenden Arbeiten. 5) Stellung von Vormundſchafts⸗, Gemeinderechnungen und Voranſchlägen ꝛc. 6) Beſorgung von Kapitalien gegen Inſatzhypotheken und ſonſtige Unterpfänder. 79 Abtretung von Kaufſchillingen zu jeder Größe gegen billigen Nachlaß, wobei ich bemerke, daß ich eben 60,000 fl. zur Verwendung für Kaufſchillinge an Händen habe. Dadurch, daß ich von den Bürgermeiſtereigeſchäften dahier nicht mehr in Anſpruch ge⸗ nommen, bin ich nun im Stande, Aufträge augenblicklich zur Ausführung zu bringen. Indem ich ein verehrtes Publikum um deßfallſige zahlreiche Aufträge erſuche, mache ich die weitere Anzeige, daß das Militär⸗Stellvertretungsbüreau von F. J. Rauch in Mainz, Conſcriptionspflichtige für 1851 um den berabgeſetzten Preis à 175 fl. verſichert, ohne alle und jede weitere Nachzahlung, und daß ich zur Beſorgung der deßfallſigen Geſchäfte im hieſigen Bezirk beauftragt bin, ſowie, daß ich alle mögliche Auskunft bereitwilligſt ertheile und die Sta⸗ tuten gratis verabfolge. Vilbel den 24. Februar 1851. 38 G. Filß. Anzeige. (436) Das unterzeichnete Commiſſions-Bureau iſt in den Stand geſetzt, Allen, welche bis ſpäteſtens den 15. April d. J. deshalb in frankirten Briefen bei ihm anfragen(alſo das geringe Porto nicht ſcheuen), ein nicht außer Acht zu laſſendes Anerbieten unentgeldlich zu machen, welches für den Anfragenden noch in dieſem Jahre ein jährliches Einkommen bis zu 10,000 Mark oder viertauſend Thaler Preußiſch Courant zur Folge haben kann. Lübeck, im Marz 1851. Commiſſions-Büreau, Petri-Kirchhof Nr. 308 in Lübeck. Miſtpuddelpumpen von Gußzeiſen. (437) Die einzelnen Theile dazu, ſowie ganz fertige, im Preiſe bis zu 18 Gulden pr. Stück, ſind zu haben auf der Friedrichshütte bei Sol m's⸗ Laubach. Verl oer e n (489) In dem Gerlach'ſchen Saale wurde ein weißes Saktuch verloren und wird der red⸗ d. Bl. abzugeben. Eine friſchmelkende Kuh (490) hat zu verkaufen l Ferdinand Volp in der Vorſtadt. Dankſagung. (491) Dem Herrn Doctor Diehl ſage ich hiermit meinen innig gefühlten Dank für die unermüdliche Sorgfalt, mit welcher er meinen Sohn behandelte, der an einer ſehr ſeltenen und ſchweren Krankheit(der brandigen Bräune) danieder lag, bei deren Behandlung derſelbe eine ſeltene, höchß anerkennenswerthe Geſchick⸗ lichkeit bewährte. ö Butzbach den 13 März 1851. Wilhelm Bruckhof. Literariſche Anzeige. (492) In der C. J. Edler'ſchen Buch. handlung in Hanau if erſchienen und in allen Buchhandlungen, in Friedberg bei E. Bin⸗ dernagel, zu haben: Der kleine Engländer oder die Kunſt die engliſche Sprache ohne Lehrer auf eine leichte und ganz faßliche Art in einigen Tagen, ſelbſt ohne vorher ein Wort davon zu verſtehen, vollkommen richtig ſprechen zu lernen Ein Hilfsbuch für Auswanderer und diefenigen, welche ſchnell engliſch lernen wollen. 0 Fünfte vermehrte Auflage. Von Prof. Dr. A. F. Grün. 12. broch. 5 Sgr. oder 18 kr. Von einem practiſchen Gelehrten iſt hier ein ſehr guter Leitfaden zur Erlernung der engliſchen Sprache zuſammengeſtellt, und in kürzeſter Zeit Und ohne die Ermüdung, welche gewöhnlich das Studium dieſer ſchwierigen Sprache begleitet, wird man mit leichter Mühe in den reichen Schatz dieſer jetzt ſo unentbehrlichen Umgangs⸗ ſprache eingeführt. Die ſehr ſchnell vergriffenen vier erſten Auflagen verbürgen hinlänglich die Nützlichkeit des ſchön ausgeſtatteten Buches, das für den Deutſchen in England und Amerika un⸗ entbehrlich iſt. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. —— liche Finder gebeten daſſelbe bei der Expedition —— +2 —— A Regierun an die Gr Betreffend; Die! Dlenſtag de