0 ergeugt, 1 dem Kaufnd Inn habn. Di Aegi Lttel gegen Ich be aut, fiel und derbeſſert h le ſic ganz vr, n a— das Reſultat n veranſtalt * ich den Gehn n meinen n welche an u nud eingegangen 178 fl. 60 ons 90„ 45 0 ungsablage lieg es Herrn Bürge 0 Windecken Sonntag den 17 aft flattfinde unter Zuficht ag ftrundlihſt beter Meng un g. d. M. finde 1 Tambelufig 1 Gatänke we lare zu recht) 3 cin. f 1. Auguf tel, entad Trab al r Pl 4 ppcllation eiii Zutelligenz-Blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. Sonnabend den 16. Auguſt 1851. Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: die Bedeckung der Stuten durch die Landgeſtütsbeſchäler für 1851. Diejenigen von Ihnen, welche noch nicht die Verzeich⸗ niſſe über die Bedeckung der Stuten in dieſem Jahre an uns eingeſendet haben, werden hieran mit Friſt von 8 Ta⸗ gen, bei Meidung der Einlegung eines Wartboten, erinnert. Friedberg den 13. Auguſt 1851. V. 2. Rauten bu ſch. Verordnung über die Vollziehung des Geſetzes, die Stellvertretung im Millitärdienſte betr. (Schluß.) §. 62. Da nach Art. 30 des Geſetzes im Falle der Deſertion eines Einſtehers der der Kriegskaſſe zu leiſtende Erſaß für Vertragniſſe und ſon⸗ ſtige Verluſte aus dem Vermögen des Deſerteurs beigetrieben werden muß, ſo haben die Kriegsgerichte in den Erkenntniſſen, worin ſie die geſetzliche Geldſtrafe gegen den Deſerteur ausſprechen, zugleich auf den Erſatz jener Vertragniſſe ꝛc. zu erkennen. Daſſelbe gilt von den Fällen des Art. 29 des Geſetzes.§. 63. Die Verhältniſſe der Ein⸗ ſteher find von denjenigen aller übrigen Soldaten im Allgemeinen nicht verſchieden. Sie haben dieſelben Pflichten zu erfüllen, wie dieſe, — und ebenſo werden die den Soldaten überhaupt, zukommenden Beneficien, Emolumente ꝛc. auch den Einſtehern zu Theil. Insbe⸗ ſondere wird auch den Einſtehern, ſo lange nicht eine Verabſchiedung erfolgt iſt, ihre Bienſtzeitfortgezählt, und zwar ſowohl denjenigen Unteroffizieren und Soldaten, welche nach Beendigung ihrer eigenen Dienſtzeit ſogleich wieder einſtehen, als denjenigen, welche nach Be⸗ endigung der als Einſteher übernommenen Dienſtzeit ſogleich wieder eine neue Capitulation, ſei es freiwillig oder abermals als Einſteher, übernehmen. Alle, ohne Austritt aus dem Militärdienſte(freiwillig oder als Einſteher) fortdienende Einſteher werden daher nicht als be⸗ abſchiedet abgeführt und dann von Neuem zugeführt, ſondern es wird blos in den Liſten die übernommene neue Capitulation bemerkt. Auch dann, wenn ſie für die neue Dienſtzeit einem anderen Regiment oder Corps zugetheilt werden, ſind ſie nicht zu beabſchieden, ſondern da⸗ hin zu verſetzen. Das Kriegsminiſterium benachrichtigt jedesmal die Regimenter und Corps, welche den von ihnen zugetheilten Excapitu⸗ lanten⸗Einſteher bisher(und ohne inzwiſchen ſtattgefundene Beab⸗ ſchiedung) in anderen Regimentern und Corps geſtanden haben, und gibt den letzteren gleichfalls Kenntniß von der neuen Zutheilung. Die letztgedachten Regimenter führen hierauf bei dem Anfang der neuen Dienſtzeit dieſelben als verſetzt ab und theilen Auszüge aus der Grundliſte über ſie den erſtgedachten Regimentern mit; dieſe aber führen ſie als verſetzt zu und bemerken dabei in der Grundliſte, von und bis wann ſie in dieſem oder jenem Regiment gedient haben. Wenn dagegen ein Soldat ſeinen Abſchied nimmt und erſt ſpäter wie⸗ der als Einſteher eintritt, ſo wird ihm ſeine frühere Dienſtzeit nicht gutgerechnet.— Dritter Abſchnitt. Von der Verwaltung der Einſtandskaſſe.(Zu Art. 38—40 des Geſetzes.)§. 64. Die Einſtandskaſſe wird, unter der Leitung des Kriegsminiſteriums, von einem Kaſſier verwaltet, welcher keine Beſoldung, ſondern für die Dauer dieſer Dienſtleiſtung eine dem Umfange des Geſchäfts angemeſ⸗ ſene Remuneration und außerdem eine entſprechende Summe für Bü⸗ reaukoſten(Schreibmaterialien, Druckkoſten, Gehülfen, Pedellen ꝛc.) aus der Kaſſe erhält.§. 65. Der Kaſſier muß eine angemeſſene Caution ſtellen, und zwar durch baare Einzahlung in die Staats⸗ ſchuldentilgungskaſſe. Er iſt den Beſtimmungen des Geſetzes vom 18. Januar 1831 unterworfen. F. 66. In der Regel ſoll der Kaſſier, ſobald in der Einſtandskaſſe 1000 fl. vorräthig find, ſolche unver- züglich in die Staatsſchuldentilgungskaſſe abliefern, und eben ſo auch in der Regel keine Summe über 1000 fl. aus der Staatsſchulden⸗ tilgungskaſſe empfangen.§. 67. Der Kaſſier führt Tagebuch und Handbuch, worüber ihm das Kriegsminiſterium das Muſter ſowie die weiter nöthige Anweiſung zugehen läßt.§. 68. Er ſtellt jähr⸗ liche Rechnung und ſendet ſolche in doppelter Ausfertigung möglichſt bald nach dem Jahresſchluß an die Rechnungskammer ein. Die nähe⸗ ren Anweiſungen in dieſer Beziehung werden von dem Kriegsmini⸗ ſterium ertheilt.§. 69. Sobald die Jahresrechnung abgehört iſt, macht das Kriegsminiſterium die Reſultate derſelben durch das Re— gierungsblatt bekannt.§. 70. Zu unbeſtimmten Zeiten wenigſtens einmal im Jahr, wird die Kaſſe auf Anordnung des Kriegsminiſte⸗ riums viſitirt.§. 71. In der Regel kann aus der Rechnung über die Vertretungen des einen Jahrs in die Rechnung über die Vertre— tungen eines anderen Jahrs nichts übertragen werden. Es werden vielmehr etwaige Ueberſchüſſe, welche nicht zu Prämien für die Ex⸗ capitulanten beſtimmt ſind, zur Einſtellung weiterer Einſteher ver- wendet. Nur dann, wenn bei dieſem Verfahren noch ein Reſt übrig bleibt, welcher zur Einſtellung eines Einſtehers nicht hin⸗ reicht, wird dieſer Reſt für die Verwaltungskoſten des nächſten Jahrs verwendet.— Vierter Abſchnitt. Allgemeine Beſtimmun⸗ gen. 6. 72. Diejenigen Einſteher, welche vor dem Erſcheinen des Geſetzes vom 1. März 1849 eingetreten ſind, ſo wie die Einſteher für Militärpflichtige des erſten Aufgebots vom Jahr 1849, welche(nach Art. 4 des Geſetzes vom t. März 1849) noch für die Einſtandskaſſe eingetreten ſind, werden auch fernerhin und während ihrer ganzen Dienſtzeit nach dem Geſetze vom 19. März 1836 und den zu deſſen Vollziehung erlaſſenen Verordnungen und Verfügungen behandelt. Auf diejenigen, welche(in Folge des Geſetzes vom 1. März 1849) nach den Beſtimmungen des Recrutirungsgeſetzes vom 20. Juli 1830 eingeſtanden ſind, finden— mit den im Art. 43 des Geſetzes vom 14. Juli 1851 erwähnten Ausnahmen— auch fernerhin und während ihrer ganzen Dienſtzeit die einſchlägigen Beſtimmungen des Recruti⸗ rungsgeſetzes und die zu deren Vollziehung, erlaſſenen Vorſchriften Anwendung; insbeſondexe haben i ihre Einſteller für dieſelben auch fernerhin auf die nämliche Weiſe zu haften wie bisher.§. 73. Vom 2 Erſcheinen des Geſetzes vom 14. Inli 1851 au kann dagegen unter keinen Umſtänden ein Einſteher anders, als auf die in dieſem Geſetze vorgeſchriebene Weiſe geſtellt werden. Wenn daher ein nach den Be⸗ ſtimmungen des Recrutirungsgeſetzes eingetretener Einſteher, für wel⸗ chen der Einſteller noch zu haften hat, nach dem Erſcheinen des Ge⸗ ſetzes vom 14. Juli 1851 deſertirt iſt oder deſertirt, ſo erhält der Einſteller nach Art. 50 des Recrutirungsgeſetzes die Einſtehercaution nach Abzug des der Kriegskaſſe zu leiſtenden Erſatzes zurück; wenn er aber nun nicht ſelbſt marſchieren will, ſo muß er die auf den Reſt der Dienſtzeit kommende Vertretungsſumme(§. 5 der gegenwärtigen Verordnung) zur Einſtandskaſſe bezahlen.§. 74. Die in Folge des Recrutirungsgeſetzes künftig heimfallenden Cautionen von Einſtehern, welche vor dem Geſetze vom 14. Juli 1851 eingetreten find, werden auf gleiche Weiſe verwendet, wie die in Folge des Geſetzes vom 14. Juli 1851 heimfallenden Einſtandsſummen.§. 75. Die Voll⸗ zugsberordnung vom 23. März 1836, ſo wie die nachher und bis zum Jahr 1849 erſchienenen, die Vollziehung des Geſetzes vom 19. März 1836 betreffenden Verordnungen und Verfügungen, auf welche nicht in der gegenwärtigen Verordnung ausdrücklich verwieſen wird, treten nicht wieder in Wirkſamkeit,— und die in Folge des Geſetzes vom 1. März 1849 erlaſſenen Verordnungen und Verfügungen find aufgehoben; nur hinſichtlich der gegenwärtig bereits dienenden Ein⸗ ſteher beſtehen dieſe und jene Vorſchriften noch fort(§. 72). Urkund⸗ lich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staats⸗ Siegels.— Darmſtadt den 16. Juli 1851. (L. S.) 5 Ludwig. Freiherr von Schäffer-Bernſtein. Miszellen. „Ich verſpreche Ihnen, Herr Richter, wenn Sie milde mit mir verfahren, mich zu beſſern,“ ſagte ein Dieb vor Gericht. Das Verſprechen beſtimmte den Richter, einen milden Spruch zu thun.„Der Henker ſoll mich holen,“ ſagte der Freigelaſſene,„wenn der alte Kerl da nicht eine gute Haut iſt. Ich muß ihm etwas ſchenken.“ Den an⸗ dern Tag empfing der Richter von unbekannter Hand eine goldene Uhr zugeſandt, die ihm vor zwei Jahren geſtohlen macht, ſo iſt es ein Zeichen,— daß er ein Ausländer iſt. 9 Vermögen 1 5 400 auf Wenn ein Künſtler irgendwo in Deutſchland Glück anger bel 0¹ 5 a 5 ö ſenner dus Monats⸗Bericht der Blinden-Anſtalt zu Friedberg. n de Zaum Beſten obiger Anſtalt gingen im Monat Juli folgende Gaben ien bee dent ein, die wir mit herzlichem Danke hierdurch beſcheinigen: Verl, un gehn ö Von G. G. Lange in Darmſtadt 30 fl.; Rent.⸗A. Pretorius in if deren Schotten 48 kr; Pfr. Landmann zu Stockhauſen 48 kr.; v. Gr. Poſt zu 5 Darmſtadt 10 fl.; für 1 Bericht 12 kr.; Pfr. Frank in Wolfsheim für 50 u. 51 1 fl.; von den Schülern des Lehrers Nahm zu Hechtsheim 9 fl.; v. Central⸗Wohlthätigkeitsverein zu Darmſtadt 125 fl.; Metzger⸗ meiſter Weller zu Friedberg 1 fl.; Bäckmſtr. Steinhäuſer zu Friedberg 1 fl.; Zinſen 5 fl.; die Diakonie der franzöfiſch-reformirten Gemeinde zu Frankfurt a. M. für den Zögling Abr. Coſanne aus Walldorf 10 fl.; Pfr. Leuthold zu Friedrichsdorf 1 fl. 45 kr.; v. d. löbl. Redakt. der Darmſt. Zeitung von dem Vereine„Hoffnung“ 10 fl. 36 kr.; Pyhl. Laun zu Melbach 30 kr; v. Kaufm. B. Schwarz zu Reichelsheim in Naſſau 2 fl. 1 kr.; Freifrau v. Löw, geb. v. Diede, zu Staden 3 fl.; Freifrau A. v. Low, geb. Schenk-Schweinsberg, zu Staden 3 fl.; Collekteur Pletſch im Ried geſammelt 137 fl. 33 kr.; Hausbüchſe 18 fl. Bekann ur Nach 0 an lem Aalel Eheleute zu ö ſiher beſtanden 1 hat aufgehoben ha l ſolchet leben woll. 46 kr. Summe 390 fl. 59 kr. Sonſtige Geſchenke: Frl. B. zwei Paar[ Groskarben dee Stiefel; Kappenmacher Huppuch hier eine neue Kappe; M. Hirſch einen Großh Pack getragene Kleider; Frl. B. einen Pack Salbänder. In der Anſtalt Ja werden gefertigt und ſind ſtets zu haben: Strohdecken in beliebiger gerſeigerung Größe; geklöppelte Waſchſeile; Uhrkordelz Maulkörbe; Win⸗ terſchuhe aus Salband und Stroh; Säckchen zum Eierfieden; Ro hr⸗ ſtuhl⸗Geflechre wird zu jederzeit übernommen und ſchnell befördert. Gegenwärtig ſind 11 Zöglinge in der Anſtalt; ſobald das neue Haus fertig iſt, finden wieder neue Aufnahmen ſtatt; dies zur Nachricht allen Angemeldeten. 3 Da zum Hausbau noch 4000 fl. nöthig ſind, ſo möchten wir alle Freunde der Blinden bitten uns durch Zeichnen von Aktien à 25 fl., verzinslich zu 4 pCt. zu unterſtützen. 4000 fl. find ſchon bezahlt und das Haus in den nächſten Monaten wohnbar; es iſt vollſtändige Garan⸗ tie vorhanden, indem das Gebäude ohne Nebengebäude zu 8000 fl. jetzt ſchon in die Aſſekuranzkaſſe aufgenommen iſt. Wir hoffen zuverſichtlich, daß unſere Bitte geneigte Herzen finden wird! Friedberg den 1. Auguſt 1851. Der (1378) Montag Hun 10 Uhr, hause auf freiwillig Nattin Reuß, Leh Gemarkungen Ftied fehenden Güterſtüc tend, oͤffemtlich n Flurſchützen der be angewieſen den S Auskunft zu ertheil Friedberg den worden war. J. P Schäfer, Vorſteher der Blinden-Anſtalt. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. S ν Immobilien⸗Verſteigerung (1298) Montag den 15. September d. J. Vormittags 11 Uhr, werden in hieſigem Rath⸗ hauſe die Immobilien der Franz Golls Ehe⸗ leute von Oberwöllſtadt in der hieſigen Gemar⸗ kung, nämlich: Pag. No. 42 247 Hofraithe 191 13 155,3[◻OKlftr.- 79 Rth. Gar⸗ ten im Gäßchen, 192 17 27,5 ◻OKlftr.= 14 Rth. daſelbſt, 238 55b 5,9[UIKlftr.= 3 Rth. zwiſchen der Köhler⸗ und Kloſtergaſſe(Bauplatz), 660) 38 178,9 ◻JKlftr.= 91 Ruthen im Lachenfeld, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 31. Juli 1851. In Auftrag Gr. Heſſ. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Pfaͤnder⸗Verſteigerung l von Seiten der Leih⸗ und Pfand⸗Anſtalt zu Friedberg. (1332) Dienſtag den 26. Auguſt und die darauf folgenden Tage von Vormittags 9 Uhr an werden in hieſigem Rathhauſe die der Leih⸗ und Pfand⸗Anſtalt dahier verfallenen und bis zum 20. d. M. Nachmittags 5 Uhr nicht reno⸗ virten noch ausgelößten Pfänder öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert. Friedberg den 7. Auguſt 1851. In Auftrag Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Verſteigerung von Früchten auf dem Halm. (1358) Montag den 18. Auguſt d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe von den Güterſtücken des Philipp Konrad Kopp in der hieſigen Gemarkung nachverzeichnete Früchte, als: a) 8 Morgen Hafer und 5) 4 10 Gerſte auf dem Halm öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 11. Auguſt 1851. In Auftrag Großh. Heſſ. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Verkauf einer Hofraithe. 1355) Die Seiner Durchlaucht dem Fürſten zu Jſenburg und Büdingen zu Büdingen zu⸗ ſtehende Hofralthe im Großendorf dahier, der Junkernhof genannt, beſtehend aus: 1) einem geräumigen zweiſtöckigen Wohnhauſe, mit der Fronte nach Süden zu gele⸗ gen, deſſen erſter Stock, unter welchem ſich zwei gewölbte Keller von reſp. 36 und 30 Fuß Länge und 27 und 22 Fuß Breite befinden, aus Steinen ausgeführt iſt, 2) einer Scheune, Stallung und Brennhaus, 0 55 einem geräumigen Hofraum, 0 Montag den 1. September d. J., 5 Vormittags 9 Uhr, in dem Locale der Fürſtlichen Rentkammer da⸗ hier unter den im Termin eröffnet werdenden Bedingungen öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden, wozu man Kaufliebhaber einladet. Dieſe Hofraithe wird in weſtlicher Richtung von einer weiteren, Seiner Durch⸗ laucht dem Fürſten zu Jſenburg und Büdingen dahier gehörigen, aus einem einſtöckigen Wohn⸗ hauſe, Kuhſtalle, Schweinſtällen, Backhauſe und einem großen von Sandſtein erbauten Schaf⸗ ſtalle beſtehenden Hofraithe begränzt, welche in demſelben Termin mit oder neben der oben ge⸗ nannten Hofraithe verkauft werden ſoll. Büdingen den 29. Juli 1851. f Fürſtlich Jſenburg⸗ und Büdingiſche 0 Rentkammer Klingelhöffer. Edietalla dung. (1375) Die dem Herrn Grafen Max von Solms⸗Rödelheim zu Aſſenheim in der Gemar⸗ kung Nie dermörlen zuſtehenden Grundrenlen im jährlichen geſetzlichen Geldanſchlage von 72 fl. 10 ½ kr., ſowie die dem Wilhelm Hugo Joſeph Freiherrn v. Wetzel, genannt v. Carben, zu Obermörlen in eben derſelben Gemarkung zu⸗ ſtehenden Grundrenten im jährlichen geſetzlichen Geldanſchlage von 8 fl. 22 ½ kr., ſollen nach den deßfalls beſtehenden geſetzlichen Beſtimmun⸗ gen abgelöſt werden. ö Es werden daber alle Diejenigen, welche An, ſprüche an dieſe Gefälle machen aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen 2 Monaten bei den unterzeichneten Gerichte geltend zu machen, al? ſonſt die Auszahlung der Ablöſungs⸗Kapitalien 0 N * 1 * von 1299 fl. 4½ kr. und resp. 150 fl. 45 fl. Jun alsdann bekan der, ſowie nah luden Abſatz fin Verpachtun, de talbrunnen aug) Oer de Jeans gehörige Min dunn gannt, be Kenkata O markur Gahcngen Cebaulichte Aanmalnorgen 9 i. Losguktanſagen, Jahres pachtlos und Mtvoch den 10. tags um 1 Uhr Af anderwelte 12 urher im Amtelof chenden Beding Aupachtkt. an die resp. Berechtigten geſtattet werden wird. il nad Die Anſprüche des Lehnhofs an die dem Frei⸗ 0 herrn v. Wetzel zuſtehenden Grundrenten ſind übrigens bereits gewahrt. Butzbach den 2. Auguſt 1851. Großh. Heſſ. Landgericht 3.. d L. Dr. Stockhauſen. Oeffentliche Bekanntmachung. (1376) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zwiſchen Conrad Fabel 1. von Petterweil und deſſen zweite Ehk⸗ frau Eliſabetha, geborne Döhne, beim Beginne ihrer Ehe beſtandene eheliche Gütergemeinſchaft 0 85 Init wand Gli luslander it A 1 tiedberg. Ilgende Gabe A. Pectoris ö r. Poft Wolſshem ft Zu Hechtshein 5 fl.; Neßzgen t zu Ftiedbetz ten Gemeing dorf 10 fl; 1 da 00 kr.; Ph. When Sdaden 3 fl.; Sab d ß zusdüchſe 18 fl. 5 8. zwei Pan Orth eine Ju der Aufal un in deliedigm korbez Wih⸗ eden; Rohi⸗ cell beforder. das neue Hauz t Nachricht alla möchten wir ale Aten à 25 fl, on bezahlt und Handige Garan⸗ u 8000 fl. jekt zuverſichtlih, 5 häfer, lnden⸗ Auftalt. — Hœ—nj— erbauten Schaf fangt, welche n en der oben gi⸗ den soll. 851. und Büdingiſcg mer döffe zoffet. 1g. grafen Mar vol r ollen nag utct in die dem de 5 rund rente vertragsmäßig aufgehoben worden iſt, daß hier⸗ nach jeder dieſer beiden Ehegatten nunmehr ſein eignes Vermögen ſepariit beſitzt und verwaltet, daß ferner das von dem Conrad Fabel J. ſeit⸗ her betriebene Schuhmacherhandwerk zum allei⸗ nigen Eigenthum von deſſen zweiter Frau ge⸗ hört, daß ſolches demzufolge einzig und allein auf deren Rechnung betrieben wird und daß deren Ehemann alſo nur als ihr Geſchäftsführer erſcheint. Groskarben den 6. Auguſt 1851. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Jäger. Bötticher. Bekanntmachung. (1377) Zur Nachachtung für das Publikum macht man hierdurch bekannt, daß die Franz Merkel Eheleute zu Okarben die zwiſchen ihnen ſeither beſtanden habende eheliche Gütergemein⸗ ſchaft aufgehoben haben und ferner nicht mehr in ſolcher leben wollen. Groskarben den 11. Auguſt 1851. Großh. Heſſ. Landgericht daf. Jäger. Schmidt. Verſteigerung von Immobilien. (1378) Montag den 25. Auguſt d. J., Vormittags 10 Uhr, werden in hieſigem Rath hauſe auf freiwilligen Antrag die dem Herrn Martin Reuß, Lehrer zu Bernsburg, in den Gemarkungen Friedberg und Fauerbach II. zu⸗ flehenden Güterſtücke 5 Morgen 1 Viertel hal⸗ tend, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Die Flurſchützen der betreffenden Gemarkungen find angewieſen den Steigliebhabern etwa nöthige Auskunft zu ertheilen. Friedberg den 12. Auguſt 1851. In Auftrag Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Verpachtung des fiscaliſchen Mine⸗ ralbrunnens bei Okarben. (1379) Der dem Großherzogl. Heſſiſchen Fiskus gehörige Mineralbrunnen, der Selſer⸗ drunnen genannt, bei Okarben, in Groß⸗ und Kleinkarber Gemarkung gelegen, mit den dazu gehörigen Gebäulichkeiten und im Ganzen circa 10 Normalmorgen haltenden Gärten und ſchö⸗ nen Bosquetanlagen, wird mit Ablauf künftigen Jahres pachtlos und darum f Mittwoch den 10. September d. J., Nachmit. tags um 1 Uhr an dem Brunnen ſelbſt, auf anderweite 12 Jahre von 1853 an unter den alsdann bekannt gemacht werdenden, auch vorher im Amtslokale des Unterzeichneten ein⸗ zuſehenden Bedingungen meiſtbietend öffentlich verpachtet. Außer dem Verſchleiß des bekanntlich eine vorzüglich gute mediciniſche Wirkſamkeit beſitzen⸗ den und darum in alle benachbarten deutſche Länder, ſowie nach Frankreich äußerſt bedeu⸗ tenden Abſatz findenden Mineralwaſſers dieſes Brunnens ſteht dem Pächter auch der alleinige Wirthſchaftsbetrieb daſelbſt zu, der um ſo fre⸗ quenter iſt, als die Lage des Orts mit zu den ſchönſten und reizendſten der ganzen Gegend ge⸗ zählt werden muß. Friedberg den 9. Auguſt 1851. Der Gr. Rentamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Beau ß. Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn Section Gießen. (1380) Bei den Erdarbeiten in der Lindner Mark können fleißige Arbeiter gegen guten Lohn Beſchäftigung erhalten. Gießen den 12. Auguſt 1851. Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur Eickemeper. (Butzbach.) Strohlieferung. (1381) Freitag den 22. Auguſt d. J., des — 259 Vormittags um 10 Uhr, ſollen die zum friſchen Füllen ſämmtlicher Betten der hieſigen Garniſon erforderlichen 1106 Gebund, à 16 Pfund, Korn⸗ ſtroh und 1260 Gebund, à 8 Pfd., Gerſtenſtroh auf dem Wege der Soumiſſion in Lieferung vergeben werden. Dies den Intereſſenten zur Nachricht mit dem Anfügen, daß die Lieferungs- e von heute an zur Einſicht aufge⸗ egt find. Butzbach den 12. Auguſt 1851. In Auftrag Cellarius, Oberquartiermeiſter. Bekanntmachung. (1382) Mit dem 9. Auguſt laufen dahier die Fahrtage ab von dem Holz in den Achtzig⸗ morgen, wer daher noch Holz bis zum 31. Au⸗ guſt im Walde ſitzen hat, kommt in die geſeß⸗ liche Strafe. Pfaffenwiesbach den 12. Auguſt 1851. 0 Bürgermeiſter Rupp. Jagdverpachtung. (1383) Montag den 18. Auguſt l. J., Mit⸗ tags 12 Uhr, ſoll die Ausübung der Jagd in der Gemarkung Eberſtadt, Reg.⸗Bez. Friedberg, in hieſiger Schulſtube öffentlich meiſtbietend auf 6 Jahre verpachtet werden. Eberſtadt den 6. Auguſt 1881. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Holler. Stroh lieferung. (1381 Die Lieferung von dreißig Fuder Roggenſtroh für die hiefige Anſtalt ſoll Dienſtag den 26. l. M., Vormittags 9 Uhr, in Abthei⸗ lungen von je 5 Fuder öffentlich an die Wenigſt⸗ fordernden vergeben werden. Marienſchloß am 12.. Der Verwalter Bauer. rr Privat Bekanntmachungen. Eine freundliche Wohnung (1304) in 3 heizbaren Zimmern ꝛc. iſt zu vermiethen und im September d. J. zu beziehen. Friedberg. Ruths. Nuſſenſteine (966) ſind ſtets vorräthig bei Friedberg. Chriſtian Ulrich. Zu vermiethen. (1339) Ein möblirtes Zimmer mit Neben⸗ zimmer iſt zu vermiethen bei G. Philippi. Zu vermiethen. (1366) Der zweite Stock meines Hauſes iſt ganz oder theilweiſe zu vermiethen. Friedrich Netz vor dem Mainzer Thor. Einladung. (1368) Sonntag den 17. d. M., Nachmit⸗ tags 3½ Uhr, findet im hieſigen Lurſaale Concert des Licher Muſik⸗ vereins und nach deſſen Beendigung Ball Statt, wozu ergebenſt einladet Salzhauſen am 7. Auguſt 1851. H. W. Seum's Wittwe. Hochmuͤhle zu Windecken. (1372) Zu der nächſten Sonntag den 17. d. M. in meiner Gartenwirthſchaft ſtattfindenden Tanzmuſik erlaube ich mir unter Zuſicherung reeller und billiger Bedienung freundlichſt ein⸗ zuladen. Joh. Peter Menger. Wagner⸗Werkzeugverſteigerung. (1362) Montag den 18. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, beabfichtigt der Unterzeichnete ſein Wag⸗ nerwerkzeug, erſt 2 Jahre im Gebrauch, ſowie allerlei Eichen⸗ und Tannenholz, welches ſich für Wagner und Pumpenmacher eignet, öffent⸗ lich zu verſteigern. Petterweil den 9. Auguſt 1851. Peter Leiſtner. Einladung. (1373) Sonntag d. 17. d. M. findet da⸗ hier ein Scheibenſchießen mit Tanzbeluſtigung ſtatt. Für gute Speiſen und Getränke werde ich beſtens beſorgt ſein und lade zu recht zahl⸗ reichem Beſuche freundlichſt ein. Burggräfenrod den 11. Auguſt 1851. Conrad Traband. Zu verkaufen. (1385) Montag den 13. d. M., Vormit⸗ tags 9 Uhr, läßt Unterzeichnete in ihrer Woh⸗ nung eine Parthie noch in gutem Zuſtande befindliche Schuh⸗ und Stiefelleiſten und ſonſtige für Schuhmacher geeigneten Gegenſtände gegen baare Zahlung freiwillig verſteigern. Friedberg den 14. Auguſt 1851. Elias Garde Wittwe in der Uſergaſſe. vVerlorenes. (1386) Es wurde am 11. Auguſt vom Wege von Oberrosbach bis Friedberg ein Siegelring mit rubinrothem Stein, worauf der Buchſtaben F. gravirt iſt,(inwendig trägt der Ring die Buchſtaben E. St. 1827) verloren, der redliche Finder wird gebeten denſelben gegen eine Be lohnung von 5 fl. bei der Expedition dieſes Blattes abzugeben. Aufforderung. (1387) Die beiden Curatoren Johannes Rückert und Ludwig Schulz fordern jeden, der an den verſtorbenen Juſtus Rückert etwas zu fordern oder zu bezahlen hat auf, binnen acht Tagen ſeine Forderung an uns zu ſtellen resp. Zahlung zu leiſten, anſonſten wir genöthigt ſind von Gerichtswegen es zu fordern.. Meubel⸗Verſteigerung. (1388) Nächſten Donnerſtag den 21. d. M. laſſe ich in meiner Behauſung, wohnungsver⸗ änderungshalber nachſteheude gutgehaltene Meu⸗ bel, als: 4 Commode, 1 Sopha, 4 runde Tiſche, mehrere Schränke, worunter ein ſchöner Glas⸗ ſchrank, verſchiedene Spiegel, mehrere Bettſtellen und ſonſtige Hausgeräthe gegen gleich baare Zahlung verſteigern. Simon Simon, breite Straße, Eck der Judengaſſe. Ge ſ uch. (1389) Eine ſtille Familie auf dem Lande ſucht ein Mädchen, welches in allen häuslichen Arbeiten erfahren iſt, auch einige Kenntniſſe im Kochen beſitzt und ſogleich eintreten kann. Näheres bei der Expedition dieſes Blattes. Ruſſenſteine (1390) find ſtets vorräthig zu haben bei Friedrich Strauch in Bönſtadt. Sonntag den 17. Auguſt (13910 Ausflug des Muſikvereins auf das Oſſenheimer Wäldchen. Der Vorſtand. 260 Deutſcher Phönir, Verſicherungsgeſellſchaft in Frankfurt a. M. Grundkapital Fünf und eine halbe Million Gulden. (810) Dieſe Geſellſchaft verſichert gegen Feuers gefahr Mobilien aller Art, Vieh, Erndtevorräthe u. ſ. w. zu den billigſten Prämien. Proſpecte und Antragsformulare ſind gratis bei dem unterzeichneten Hauptagenten, der zum Abſchluß von Verſicherungen ermächtigt iſt, in Empfang zu nehmen. Friedberg im März 1851. H. Hahn. Die Kartoffel⸗Krankheit (1392) entſteht durch ein Inſect, das ſich am Stengel anſetzt und durch Zer⸗ nagen deſſelben und Ausſaugen des Saftes das Kraut welk macht und ſich her⸗ nach der Knollen mittheilt. aͤzende Beſtandtheile das Inſect tödtet. Als erprobtes Mittel empfehlen einige ökonomiſche Zeitſchriften das Beſtreuen der Kartoffel-Staude mit Gyps, welcher durch ſeine Ich halte daher mein Lager in Gyps beſtens empfohlen und bringe gleichzeitig mein Steinkohlen⸗Lager ſowie meinen Dielhof, woſelbſt alle Sorten Holz in trockener Waare, als: Eichen, Kiefern und Erlen ꝛc. in allen Dicken und bis zu 44“ Länge vorräthig ſind, in empfehlende Erinnerung. Friedr. Becker in Krankfurt a. M., von der Warte aus das erſte Haus links. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 9. Sonntag n. Trinitatis den 17. Auguſſ Pfarramtliche Functionen verrichtet Herr Stadtpfarrer Fertſch. Vormittags predigt in der Stadtkirche Herr Diaconus Baur. Nachmittags predigt in der Stadtkirche, Herr Stadtpfarrer Sell. Vormittags predigt in der Burgkirche Herr Stadtpfarrer Seel. Nachmittags predigt in der Burgkirche ö Herr Eandidat Sommer lad. Fruchtpreiſe. ——— 13. Aug. 25. Juli 112. Jul Gattung. Fried⸗ i, Die⸗ berg 3 burg 8 fl. kr. fl. kr. fl. Waizen pr. Malter 950 9 7 8 Korn„ 7 30 7 15 650 Gerſte„„ 5 10 1 5 Hafer 41101— 14 Okarber Brunnen. (1393) Sonntag den 17. Auguſt Blech⸗Inſtrumental⸗Concert, ausgeführt von der in Butzbach garniſonirenden Chevauxlegers-Regiments-Muſik, nach demſelben Tanzmuſik. Muffert. Zu vermiethen. (1390 Ein vollſtändiges Logis im mittleren Stock meines Hauſes iſt zu vermiethen und kann nächſten Monat bezogen werden. Simon Simon, breite Straße, Eck der Judengaſſe. Warnung. (1395) Nachdem mein Sohn S. L. Wil⸗ helm R ſich, trotzdem ich ihn der wohl⸗ thätigen Anſtalt zu Kloſter⸗Arnsburg freiwillig anvertraute und feſt überzeugt bin, daß ſeine dortigen Lehrer ihn zu einem chriſtlich⸗fittlichen Lebenswandel alle nur mögliche Anleitungen gaben, aus derſelben entlaufen, überhaupt ſich, wie ich in Erfahrung gebracht habe, ſchlecht in allen Beziehungen beträgt, ſo bitte ich Jeder⸗ mann dieſen 14jährigen Jüngling in Aufmerk⸗ ſamkeit nehmen zu wollen, indem es mir nicht möglich ift denſelben ferner überwachen zu kön⸗ nen, und ich über deſſen Thun und Laſſen keine Garantie leiſte. Fauerbach II. den 13. Auguſt 1851. Phtlipp Raſch. Ge ſ uch. 11396) In ein Putzgeſchäft in der Nähe Frankfurts kann ein anſtändiges Mädchen in die Lehre treten. Näheres bei der Expedition die⸗ ſes Blattes. Nicht zu uͤberſehen. (1397) Der Unterzeichnete hält Sonntag den 17. und Montag den 18. Auguſt ein Geld⸗ und Hammel⸗Scheibenſchießen nebſt Tanzmuſik. Freunde dieſer Beluſtigungen werden mit dem Bemerken eingeladen, daß für Speiſe, Getränke und reelle Bedienung beſtens geſorgt ſein wird. Rodheim v. d. H. den 12. Auguſt' 1851. Johannes Rullmann. Nauheimer Teichhaus. (1398) Sonntag den 17. Auguſt iſt auf dem Nauheimer Teichhauſe Harmonie⸗ und Tanzmufik anzutreffen, wozu höflichſt einladet Henkel. Große Sommerbeluſtigung im Oſſenheimer Wäldchen. (1399) Sonntag den 17. Auguſt Der Eulenſpiegel Schabernack uber Schabernack Luſtſpiel in 4 Aufzügen von Neſtroy. Anfang präcis 4 Uhr. Nach dem Theater für die das Theater Beſuchende freie Tanzbelnſtigung. Frankfurter Gold-Cours vom 9. Auguſt 1851. fl. kr. Piſtolen. 9 36-37 Friedrichsd oer 9 57758 ½ Holländiſche 10 fl. Stücke 9 47-48 Rand⸗Ducaten 5 35-36 9 28/29 ½ 1152-53 20 Frankſtücke 8 Engliſche Souverains.. Polizei Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach 7 6 an die Gr. da Betreffend: d 9 Rubrikat entlaufen, um s. 5 ben vom 16. bis zum 22. Auguſt. 9 5— 8 ihlliefern. 5 8 Fried⸗ Buß, driedber 3 Brod⸗Preiſe. berg. bach. 7 kr. pf. kr. 10 1 Leib⸗Roggenbrod 2 3 213. f 21„. 521 5 1 N 4 5 45 11— 11 en blond. f Lth. ß blond.— Ang — Milchbrod 14% 15 breit.— Kinn — Waſſerweck 115 der Größ —Gemiſchte(Tafel-) Brod 1 6½ 10% zen me nac n 8 u Wange ein Fleiſch-Preiſe. pf i 4. 1 Ochſenfleiſch 11— 11— 1 graue „ Kühfleiſch, gemäſtetes 8 8 g ereiftem 5 „ Rindfleiſch, gemäſtetes 7] 2 72 Laltes lei a „ Kalbfleiſckh 7— 6 a bene „„„ gemäſtetess———— u beſetzt iſt „ Schweinenſteiſch 10— 10 ö „Hammelfleiſch 8.— 81— „ Schaaflfleiſch 5——— „Wurſt v. blos Schweinen 12— 12 „Bratwurſt 14— 14 „Schwartenmagen 144— 14 „Geräucherter Speck 18— 18 „Schinken 14— 14 dung „Dörrfleiſch 14 An „Schweinenſchmalz, 5 ausgelaſſen 22— 18- Runausgelaſſen 16— 16 den „ Nierenfett 16— 16- ju „ Hammelsfett 161— 161— ſofe bez Die Großherzoglich Heſſiſchen Bürgermeistern dim G 0 Bender. Krauß. 0 nacht won Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichleit von C. Bindernagel in Friedberg.