—— fuͤr die. 4 Provinz Oberheſſe berg: im Allgemeinen, dum Unſclu i den Regierungsbezirk Friedberg 4 nach* 0 im Beſonderen. 1 1 62. Sonnabend den 9. Auguſt 1851. 9 f. Meſſ azumittelnde) Maß des Mannes bemerkt. Bei Leuten, 0 u ſind an: A m t l 1 ch 2 T b El. die— 65 Zoll 1 W ee e 170 0 f—— 1 „ ertſch. t 14 kr. nd ſchmetzlos Schadens⸗Erſatz, ittner. impfehlende Er⸗ „Guaſermeiſter. ben. Wgis, welches 1d Bagner. t n. le hat zu ver⸗ niedberg. rige. Hungen gibt der gn der Ball. i Ertichungen perden. uf 45, 7 Gaſtwirth Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks, welche zum Rentamtsbezirk Friedberg gehören. , à Flagon Betreffend: Den Abſchluß der 1850r Forſt⸗ und Feloſtrafenrechnungen des Rentamts Friedberg. Das Guthaben der Gemeinden an Holzwerth⸗ und ſowie Antheile an den Forſtſtrafen von den Jahren 1849 und 1850, dann Antheile an den Feld⸗ ſtrafen von 1850 ſind, nach einer Mittheilung des Gr. Rentamtmanns, größtentheils von den betreffenden Einneh⸗ nern noch nicht in Empfang genommen worden. Die er⸗ forderlichen Ueberweiſungen ſind Ihnen von hier aus zuge⸗ gangen. Sie werden daher, inſoweit dies noch nicht ge— in dermit ſchehen iſt, die Rechner zur alsbaldigen Erhebung des Geldes bei Gr. Rentamt veranlaſſen. Die wöchentlichen Zahltage ſind Montags und Donnerſtags. Friedberg den 4. Auguſt 1851. 8 Ou unie r. Verordnung über die Vollziehung des Geſetzes, die Stellvertretung im Militärdienſte betr. (Fortſetzung.)§. 28. Wenn ſich ein Excapitulant bei dem Regiment oder Corps zum Einſtehen melden will, ſo macht er bei der Schwadron oder Compagnie, worin er dient oder gedient hat, die Anzeige. Der Befehlshaber der Schwadron oder Compagnie nimmt das Anmeldungsprotocoll in einer dem Muſter 5 ähnlichen Form auf, läßt ſolches den Mann unterzeichnen und ſtellt demſelben einen Anmeldungsſchein(in ähnlicher Form wie Muſter 6) zu 6. 29. Der Schwadrons⸗ oder Compagniebefehlshaber ſetzt ſofort auf das Anmeldungsprotocoll ein aus der Grundliſte vollſtändig auszuziehen⸗ des Nationale, beantwortet pflichtmäßig und genau die auf dem An⸗ meldungsprotocoll bemerkten Fragen und legt, wenn der Mann wäh⸗ rend ſeiner Dienſtzeit geſtraft worden iſt, einen vollſtändigen Auszug aus dem Strafregiſter bei. Hierauf ſendet er das Protocoll ohne Bericht an den Diviſions⸗ oder Batallions⸗Commandeur, welcher, wenn er mit der Aeußerung des Erſteren einverſtanden iſt, ſeine Bil⸗ ligung darunter ſetzt, andernfalls aber das Geeignete bemerkt, ſofort das Protocoll(gleichfalls ohne Bericht) an das Regimentscommando einſchickt. Bei Corps, welche keine Diviſtons⸗ oder Bataillonseinthei⸗ lung haben, wird das Protocoll von der Compagnie unmittelbar an das Corpscommando eingeſchickt. In dem auf das Protocoll zu ſetz⸗ enden Nationale wird übrigens das neueſte(nöthigenfalls durch neue daß ungeachtet dieſer geringeren Größe die Annahme oder Beibehal⸗ tung derſelben dienſtlich wünſchenswerth ſei.§. 30, Der Regiments⸗ oder Corps⸗Commandeur läßt nun den Mann durch den älteſten, in der Garniſon anweſenden Arzt des Regiments oder Corps hinſichtlich ſeiner körperlichen Tauglichkeit unterſuchen. Auch nimmt er, wenn er Bedenken hinſichtlich der militäriſchen Tüchtigkeit deſſelben hat, eine eigene Prüfung in dieſer Beziehung vor. Bei abgeſondert gar⸗ niſontrenden Bataillonen oder Diviſionen geſchieht die körperliche Unterſuchung von dem Bataillons⸗ oder Diviſionsarzt und beziehungs⸗ weiſe von dem Bataillons⸗ oder Diviſionscommandeur, welcher letz⸗ tere in dieſem Falle ſeinen Befund ebenfalls unter dem Protocol bemerkt und alsdann erſt das Protocoll an den Regimentscomman⸗ deur einſchickt. Wenn der Excapitulant über 36 Jahre alt iſt, ſo muß dabei noch beſtimmt angegeben werden, ob nach dem Dafürhal⸗ ten der Vorgeſetzten ſowohl, als der Aerzte kein Grund vorliege, aus welchem es bezweifelt werden müſſe, daß der Mann noch 6 Jahre lang beldkriegsdienſt zu leiſten vermöge.§. 31. Wenn der Mann bereits beabſchiedet oder wenn er in den letzten 2 Jahren länger als zwei Monate lang in Urlaub war, ſo ſchickt der Regiments⸗ oder Corps⸗Commandeur eine Abſchrift des Anmeldungsprotocolls an die Regierungsbehörde, in deren Bezirk ſich der Mann während ſeines Urlaubs aufgehalten hat, um die Aeußerungen der Civilbehörden nach §. 27 a bis d einzuholen und mitzutheilen. Eben ſo muß, wenn der Mann nicht während ſeiner ganzen letzten Capitulution in dem Regi ment-oder Corps geſtanden hat, ſondern von einem anderen Regiment oder Corps dahin verſetzt worden iſt, die Aeußerung der Vorgeſetzten dieſes letztern Regiments oder Corps(nach§. 29) eingeholt werden. §. 32. Ende Octobers ſchickt der Regiments⸗ oder Corps⸗Comman⸗ deur die ſämmtlichen Anmeldungsprotocolle hinſichtlich derjenigen Excapitulanten, welche bei der nächſten Truppenergänzung als Ein⸗ ſteher eintreten wollen, nebſt einem namentlichen Verzeichniß im Dienſt⸗ weg an das Kriegsminiſterium ein. Die Protocolle hinſichtlich derjeni⸗ gen, welche ſich ſpäter melden, werden am 31. December eingeſchickt. Melden ſich Excapitulanten noch nach dem 31. December, jedoch vor dem 1. April, ſo ſind die Anmeldungsprotocolle nachträglich alsbald an das Kriegs miniſterium einzuſenden. Hinſichtlich derjenigen, welche ſich nach dem 1. April melden, erfolgt die Einſendung, wie oben be⸗ merkt Ende Octobers.§. 33. Die Anmeldungsprotocolle über dieſeni⸗ gen Excapitulanten, welche fich bei den Regierungsbehörden gemeldet haben, ſchickt das Kriegsminiſterium an die betreffenden Regiments⸗ und Corps⸗Commandeure. Dieſe holen die Aeußerungen der Schwa— drons⸗ oder Compagniebefehlshaber, ſowie der Diviſtons⸗ oder Ba⸗ taillonscommandeure nach§. 29 ein und ſenden unter Beilegung dieſer Aeußerungen die ſämmtlichen Protocolle zu denſelben Zeiten, welche im vorigen 8 beſtimmt ſind, mittelſt Berichts an das Kriegs⸗ miniſterium wieder ein.§. 34. Bei Einſendung der Anmeldungs⸗ protocolle nach§. 32 und 33 ſchlägt der Regiments- oder Corps⸗ Commandeur zugleich diejenigen vor, welche zur Ertheilung eines Einſteherpatens geeignet und deſſen würdig ſind,— ſo wie diejenigen, welchen(nach§. 24) die Beibehaltung ihrer Grade und beziehungsweiſe ihrer Zulagen zu geſtatten ſein möchte. Auch die Befehlshaber der Schwadronen und Compagnieen, ſo wie der Bataillone und Diviſionen können bei ihren Aeußerungen nach§. 29 zur Extheilung von Einſteherpatenten ꝛc. empfehlen; der Vorſchlag dazu bleibt jedoch ſtets dem Ermeſſen der Regiments⸗ ——— — 250— gemeldeten oder eines Theils derſelben das Prüfungsverfahren ſtattfin⸗ und Corps⸗Commandeure überlaſſen. Je größer die Vortheile find, welche das Einſteherpatent nach Art. 14 und 17 des Geſetzes zuſichert, deſto nöthiger iſt es, daß hinſichtlich der Vorſchläge dazu mit der größten Sorgfalt und Umſicht verfahren und daß Niemand dazu vor⸗ geſchlagen wird, dem nicht ein vorzüglich braves Betragen bezeugt werden kann, oder deſſen Tüchtigkeit oder Zuverlaſſigkeit irgend einer Ausſtellung unterworfen iſt. Eben ſo iſt zur Beibehaltung von Gra⸗ den und Julagen Niemand vorzuſchlagen, wenn nicht beſtimmt ge⸗ ſagt werden kann, daß die fernere Verſehung des bisherigen Grades von Seiten des betreffenden Mannes oder die Beibehaltung eines Spielmannes in ſeiner gegenwärtigen Kategorie dienſtlich wünſchens⸗ werth ſei.§. 35. In Bezug auf die Ertheilung von Einſteherpatenten und in Bezug auf die Geſtattung des Einſtehens mit Beibehaltung von Graden und Zulagen(§. 34) gelten folgende Regeln: 1) Die Er⸗ theilung des Einſteherpatents ſchließt nich nothwendig die Beibehal⸗ tung des Grades in ſich,— ſo wie umgekehrt die Beibehaltung von Grad und Zulage ohne Einſteherpatent geſtattet werden kann. 2) Verheirathete oder über 36 Jahre alte Excapitulanten konnen nur dann einflehen, wenn ſie ein Einſteherpatent erhalten(H. 23). 3) In der Regel erhalten blos ſolche Leute ein Einſteherpatent, welche nicht bereits beabſchiedet ſind, ſondern ununterbrochen fortdienen. 4) Sol⸗ daten, welche nicht im letzten Jahre beſtändig zu Dienſt waren, kon⸗ nen in der Regel kein Einſteherpatent erhalten, ehe ſie zwei Capitu⸗ lationen gedient haben; nur bei ganz ausgezeichneter Qualification und Aufführung können Ausnahmen ſtattfinden.§. 36. Hinſichtlich der Einſteherpatente haben ſich übrigens die militariſchen Vorgeſetzten nach den ihnen am 20. November 1837 ertheilten und im Militar⸗ Verordnungsblatt Nr. 193 bekanntgemachten näheren Vorſchriften zu achten.§. 37. Wenn ſämmtliche Anmeldungsprotocolle von den Regiments⸗ und Corps⸗Commandeuren eingekommen ſind, ſo beſchließt das Kriegsminiſterium, welche der Angemeldeten angenommen und welche etwa nicht zugelaſſen, welchen der Erſteren Einſteherpatente bewilligt und welchen die Beibehaltung von Graden und Zulagen geſtattet werden ſolle. In Folge dieſer Beſchluſſe läßt es die An⸗ nahmsurkunden(nach Muſter 7) und die Einſteherpatente(nach Mu⸗ ſter 8) ausfertigen und den noch im Dienſte ſtehenden Leuten durch die Regiments⸗ und Corps⸗Commandeure, den bereits beabſchiedeten aber durch die Regierungsbehörden zuſtellen. Uebrigens werden die einſtehenden Excapitulanten in der Regel den Regimentern und Corps, worin ſie ſtehen oder geſtanden haben, wieder zugetheilt. Auch ſollen ſie in der Regel derſelben Schwadron oder Compagnie zugetheilt werden, jedoch unbeſchadet der Befugniß der Commandeure, ſie in einzelnen Fallen zu anderen Compagnieen oder Schwadronen, und zu anderen Bataillonen oder Diviſionen deſſelben Regiments zu verſetzen. Haben dieſelben während ihrer neuen Dienſtzeit Gelegenheit zu einer anderweiten Anſtellung, wodurch ihre Verhalkniſſe bedeutend verbeſſert werden, oder treten ſonſtige beſondere Umſtande ein, ſo wird ihnen auf Nachſuchen von dem Kriegsminiſtertum die Erlaubniß ertheilt werden, ſich für den Reſt ihrer Dienſtzeit wieder vertreten zu laſſen, wenn nicht beſondere dienſtliche Gründe dagegen ſind.— II. Nicht⸗ excapitulanten.. 38. Ungediente Leute, welche einſtehen wol⸗ len, melden ſich bei der Regierunghbehörde des Bezirks, zu welchem ihr Heimathsort oder ihr Aufenthaltsort gehört. Die Anmeldung kann zu jeder Zeit geſchehen. Die Regierungsbehörde führt für die⸗ jenigen, welche ſich im Laufe eines Jahrs melden, ein Verzeichniß, welches die genaue Bezeichnung der Einzelnen in Bezug auf Namen, Alter, Heimaths⸗ und Aufenthaltsort, ſodann den Tag ihrer Anmel⸗ dung enthält. Dieſes Verzeichniß wird, wenn es nicht früher einge⸗ fordert wird, am Schluſſe des Jahrs an das Kriegsmimniſterium ein⸗ geſchickt.§. 39. Wenn ſich ein Nichtercapitulant bei der Regierungs⸗ behörde zum Einſtehen meldet, ſo trägt ihn dieſelbe vorläufig blos in das nach§. 38 zu führende Verzeichniß ein und gibt ihm einen An⸗ meldungsſchein in einer dem Muſter 6 ähnlichen Form. F. 40. Im Fall ſpäter das Kriegsminiſterium verfügt, daß hinſichtlich aller An⸗ II. Gemeinſchaftliche Beſtimmungen in Bezug auf Er⸗ den ſolle, ſo leitet die Regierungsbehörde— nachdem die Anmeldungs⸗ protocolle in ähnlicher Form wie Muſter 5 aufgenommen worden— 0 7 das gedachte Verfahren nach§. 27 u bis k ein und ſendet, wenn die mai ſelend bet Protocolle hiernach erledigt ſind, dieſelben ſofort an das Kriegsmini⸗ Friedberg ſterium ein, welches über die Annahme oder Abweiſung der Einzelnen verfügt und den angenommenen die Annahmsurkunden ertheilt.— capitulanten und Nichtexcapitulanten. 6. 41. Die ſämmt⸗ lichen Civil- und Militärbehörden, welche ſich über das Betragen zſc. eines Mannes geäußert haben, ſind ſtreng verpflichtet, auf das weitere Betragen deſſelben bis zur nächſten Truppenergänzung ein wachſames Auge zu halten und jede nachtheilige Veränderung, welche, wenn ſie ſchon vor ihrer erwähnten Aeußerung vorgelegen hätte, ſie abgehalten haben würde, dieſe Aeußerung zu thun, dem Kriegsminiſterium als⸗ bald anzuzeigen.(Fortſetzung folgt.) Verein gegen Bettelei. Mit Rückſicht auf unſere Mittheilung vom 1. Juni d. J. und um unſerem Verſprechen nachzukommen, theilen wir Nachſtehendes unſeren Mitbürgern mit. d Der Verein beſtand vom 1. April 1850 bis 31. März 1851 aus 308 Mitgliedern, welche an Beiträgen 836 fl, 33 kr. lieferten.. Es wurden unterſtüͤtzt 4709 arme Reiſende, beſonders Handwerker, und hierzu 492 fl. 11 kr. verausgabt. Sodann empfingen 23 Arme der Umgegend Unter⸗ ſtützung an ſtaͤndigen Gaben. Mit dieſer Anzeige verbinden wir 19 noch die Nachricht, daß die beiden Jahres-Rechnungen des Vereins vom 1. April 1849 bis 31. März 1850 und 1. April 1850 bis 31. März 1851 Sonntag den 10. d. M., Nachmittags von 3 Uhr bis Abends auf dahieſigem Rathhauſe zu Jedermanns Einſicht offen liegen und 2) die Einladung zur General-Verſammlung, in welcher die Ergänzungswahl des Ausſchuſſes ſtattfindet, und welche Montag den 11. d. M. Abends 7 Uhr im Rathhausſaale ſtattfinden wird. Friedberg den 4. Auguſt 1851. * 4 2 N * Der Ausſchuß des Vereins gegen Bettelei Für die Wittwe Lenz iſt ferner eingegangen: von Gr. Oberlieutenant v. Löhr zu Marien⸗ ſchloß 1 fl.; Commando daſelbſt 1 fl. 45 kr.; Gr. Commerzienrath Keim daſ. 30 kr.; hieſigem H.⸗V. 6 fl.; Bäckermeiſter Conrad Stelz 30 kr.; Kammacher Wilhelm Mai 30 kr.; Bäckermeiſter Steinhäuſer 1 fl.; Kaufmann Hatteroth 24 kr.; Frau Wittwe Lorenz 12 kr.; Apo⸗ theker Wahl 2 fl; Gr. Lehrer Wahl 1 fl.; Gr. Pfr. B. in O 1 fl.; Kaufmann Maper Hirſch 1 fl.; von einer Wittwe 1 fl.; von ihrem Sohne lä fl.; im Ganzen alſo 18 fl. 51 kr. und mit dem bereits in No. 45 d. Blts. verzeichneten Betrage 40 fl. 42 kr. f Den gütigen Gebern, im Namen der Wittwe, herzlich dankend, zugleich die Nachricht, daß obige Summe ihrer Beſtimmung gemäß ab⸗ gegeben worden iſt. Friedberg den 2. Auguſt 1851. Namens des Comités: P. Cronenberg. Bekanntmachungen von Be⸗ hörden. d ο⏑νι⏑πιοτινιινν Immobilien-Verſteigerung. mittags 10 Uhr, werden auf freiwilligen An⸗ trag der Erben der dahier verſtorbenen Philipp Hoffmanns Wittwe die zu deren Nachlaß ge⸗ hörenden Immobilien, nämlich: ſteigert. Gemarkung Stadt Friedberg: ag. No. a 188 14 121,90[Klftr.= 62 Rth. Garten in der 13. Gewann an Johannes Schäfer, 216 7 213,3[◻OKlftr.= 108 ½ Ruthen Garten in der 17. Gewann am Wildkautsgraben an Chriſtian Sta⸗ delmann, 209 21 337,0[◻Klftr.= 171 Ackergar⸗ ten, theilt mit Philipp Preußer II. und Conſorten, Gemarkung Ockſtadt: (1296) Montag den 11. Auguſt d. J., Vor⸗ 178 1 120 Ruthen Garten an der Burg⸗ leimenkaut an der Friedberger Grenze an Martin Mondigler, 175 15 in hieſigem Rathhauſe öffentlich meiſtbietend ver⸗ Friedberg den 30. Juli 1851. In Auftrag Der 55 Heſſ. Bürgermeiſter Arbeits-Verſteigerung. (1322) Nachſtehende Arbeiten am hieſigen Pfarrhofe ſollen Montag den 11. Auguſt, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Schulhauſe dahier an die Wenigſtnehmenden öffentlich e werden: kr ö 1) Schreinerarbeit 55 55 2) Weißbinderarbeit 30 20 3) Schloſſerarbeit 55— 4) Dachdeckerarbeit 34— Steigbedingungen u. ſ. w. werden bei der Verſteigerung ſelbſt noch bekannt gemacht. Obererlenbach den 4. Auguſt 1851. Für den Kirchenvorſtand Brentano, Pfarrer. Hofraithe-⸗Verſteigerung. (1163) Dienſtag den 26. Auguſt d. I., Vormittags 11 Uhr, wird in hieſigem Rath en der. N 1 Pfand dur deih⸗ und 332) Die darauf folgende an werden in und Pfand⸗An zum 20. d. hirten noch al bielend verſte Friedbert. Arb! (1333) Nachmittags hauſe nachve lieferungen, A. zur Unt J Maurer: D Dagdecker J Ehteiner. ) Waßbinde 0 Nnerſtei 00 At 4 L Jud 0, 0 Rue Abt b. zut Unt wol! 1) Weißbin sentlich an gegeben. Friedbe S (1334) dufroh, ſol n den Bil Uäfnagende Muungen in ducte Sou fu Montag r Prtgrol en, und e gungen 0 driedbe. . Jag (1383 g 10 uftchende dupachtet ende u ertheilt. zug auf Ey 1. Die ſümm is Betragen z auf das weiter eim wachſame delche, wenn ſt e abgehaltg Aumiſterium alt Fung folgt.) el. dom 1. Jun Amen, theilen, rügen 836 fl de, beſondert gegend Unter⸗ . hauſe die zum Nachlaſſe der dahier verſtorbenen Georg Schreibers Eheleute gehörende Hofraithe in hieſiger Stadt erbabtheilungshalber öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 9. Juli 1851. In Auftrag: Großh. Heſſ. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bend eee Bekanntmachung. (1331) Nachträglich zu der Edictalladung vom 5. dieſes betr. die Ablöſung der dem Herrn Fürſten zu Solms⸗Braunfels in der Gemarkung Dorfgüll zuſtehenden Grundrenten wird bemerkt, daß dieſe vom Gr. Lehnhof als lehnbar in An— ſpruch genommen worden. Hungen am 3. Auguſt 18541. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Pfaͤnder⸗Verſteigerung von Seiten der Leih⸗ und Pfand⸗Anſtalt zu Friedberg. (1332) Dienſtag den 26. Auguſt und die darauf folgenden Tage von Vormittags 9 Uhr 1 an werden in hieſigem Rathhauſe die der Leih⸗ zum 20. d. M. Nachmittags 5 Uhr nicht reno⸗ abt. 175 Pfand⸗Anſtalt dahier verfallenen und bis Rechnungen“ 0 und 1 von 3 Uhr 1 Jedermann 19, in welche findet, und 7 Uhr in egen Bettelei — Ihr zu Marten Cemmerziemrah „ Comad Steh J pon ihren“ berllic dankend g gemäß ab⸗ 9 Cronenberg. — 11. virten noch ausgelößten Pfänder öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert. Friedberg den 7. Auguſt 1851. In Auftrag Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Arbeits⸗Verſteigerung. (1933) Donnerſtag den 14. Auguſf d. J., Nachmittags 2 Uhr, werden in hieſigem Rath⸗ hauſe nachverzeichnete Arbeiten und Material⸗ lieferungen, als A. zur Unterhaltung des Pfarrhauſes . in der Burg: 1) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 15 fl.— kr. 2) Dachdeckerarbeit, 5„ 9% 12 3 Schreinerarbeit, 1„—„ 56„ 4) Weißbinderarbeit„„ 11% 20„ 5) Mauerſteine 0,2 Eubikklafter„5 60 Kalk 4 Bütten 5 5% 20 7) Sand 0,150 Cubikklafter„ 3„ 45% 8) Neue Abtrittsrohre von Guß 20, 20/—“ B. zur Unterhaltung der Kirchdiener⸗ wohnung in der Stadt: 1) Weißbinderarbeit, veranſchlagt zu 56 fl. 45 kr. öffentlich an den Wenigſtfordernden in Accord gegeben. Friedberg den 7. Auguſt 1851. In Auftrag Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Strohlieferung. (133 Die Lieferung von 100 Gebund Rog⸗ genſtroh, ſoll auf dem Wege der Soummiſſion an den Billigſtfordernden veraccordirt werden. Lufttragende zu dieſer Lieferung haben ihre For⸗ derungen in die vor dem Lazarethbüreau ange⸗ brachte Soummiſſionskapſel niederzulegen. Näch⸗ ſten Montag, Vormittags um 11 Uhr, geſchieht die Protocollirung der eingegangenen Forderun⸗ gen, und es liegen bis dahin die Lieferungsbe⸗ dingungen zur Einſicht bereit. Friedberg den 7. Auguſt 1851. In Auftrag Fuhr, Hauptmann. Jagd-Verpachtung. (13333) Mittwoch den 13. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll die der hieſigen Gemeinde zuſtehende Jagd nochmals öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Rendel den 5. Auguſt 1851. 5 Der Großh. 5 Beeck. — 251— Privat- Bekanntmachungen. Friſech angekommen (1176) J) Aechtes Klettenwurzel⸗Oel, à Fläſchchen 30 Kreuzer, be⸗ währt als neues kräftigwirkendes Mittel, um den Haarwuchs mächtig zu befördern. 2) Pariſer Zahnperlen, in Etuis à 1 fl. 45 kr., anerkannt als bewährtes Mittel, um Kindern die gefährliche Periode des Zah— nens glücklich überſtehen zu helfen, bei Friedberg im Juli 1831. P. F. Sehmittner, nächſt der Burg. Ruſſenſteine (966) ſind ſtets vorräthig bei Friedberg. Chriſtian Ulrich. Eine freundliche Wohnung (1300 in 3 heizbaren Zimmern ꝛc. iſt zu vermiethen und im September d. J. zu beziehen. Friedberg. Ruths. Hofraithe⸗Verſteigerung. (1309) unterzeichnete beabſichtigt ihre Hof⸗ raithe im hieſigen Orte an der Chauſſee von Nidda nach Frankfurt zu gelegen, beſtehend in: a) einem zweiſtöckigen Wohnhaus 50,0“ lang und 31,0“ breit, jeder Stock beträgt 11,5% von ſtarkem Eichenholz nach dem neueſten Stiel erbaut, worunter ſich ein ſehr ge— räumiger Keller befindet, b) einer Scheuer, c) einem großen Viehftall mit Heuboden nebſt einem Anbau zum Viehſtall benutzend, d) einem geräumigen Hofraum, e) einem daran liegenden Gemüßgarten, 40 UKlafter haltend, worin ſich eine Kegel- bahn befindet, entweder aus freier Hand oder im Termin Mon⸗ tag den 18. Auguſt 1851, Vormittags 10 Uhr, auf hieſigem Rathhauſe durch den Gr. Bürger⸗ meiſter einer Verſteigerung ausſeßen zu laſſen. Die Bedingungen können zu jederzeit eingeſehen werden. Bemerkt wird, daß in dem Hauſe bis jetzt noch Wirthſchaft betrieben wird und daſſelbe zu jedem Geſchäfte brauchbar iſt. Niedermoxſtadt den 28. Juli 1851. Johannes Görtlers Wittwe. Scheibenſchießen um Geldpreiſe. (1310 Sonntag den 10. und Montag den 11. Auguſt d. J. findet dahier ein Scheiben⸗ ſchießen um Geldpreiſe ſtatt, wozu ich mit dem Bemerken, daß an beiden Tagen Tanzmuſik an⸗ zutreffen iſt, höflichſt einlade. Oberrosbach. Gaſtwirth Ruppel. Ge ſ eu ch. (1327) Ein Glaſergeſelle, welcher ſein Ge⸗ ſchäft verſteht, kann bei Unterzeichnetem dauernde Beſchäftigung erhalten. Zugleich bringe ich eine bedeutende Anzahl noch zum Neubau ſich eig⸗ nende Fenſter zum Verkauf in empfehlende Er⸗ innerung. J. C. Jung, Glaſermeiſter. Kirſchenfeſte auf dem Chauſ⸗ ſeehauſe bei Ilbenſtadt. (1188) Bei der Dauer der hieſigen Kirſchen⸗ ernte werden jeden Sonntag vorzügliche Kir⸗ ſchenkuchen, ſowie reingehaltene Getränke, nämlich: Wein, vorzüglicher Aepfelwein ꝛc. ꝛc. verabreicht, wozu höflichſt einladet und einem zahlreichen Beſuche entgegenſieht 5 Gottfried Mörſchel Wittw., geborene Dickenberger. Ein Lad ſtock (1336) mit Leder überzogen iſt in der Nacht vom 4. auf den 5. d. M. von hier über Nau⸗ beim verloren worden, der redliche Finder wird gebeten denſelben bei der Redaction d. Blattes oder in Butzbach bei Wilhelm Schmidt gegen eine Belohnung abzugeben. Zu der mie thesen. (1337) Ein Logis im unteren Stocke me enes Hauſes iſt zu vermiethen und kann ſogleich be⸗ zogen werden. Peter Mann. Zu der mie t hie u. (1338) Ein Logis für eine ſtille Haushal⸗ tung oder einen ledigen Herrn iſt zu vermiethen bei Philipp Engel. Zu vermie then. (1339) Ein möblirtes Zimmer mit Neben- zimmer iſt zu vermiethen bei G. Philippi. Ge ſ uch. (130) In bieſiger Stadt wird ein Lauf⸗ oder Spülmädchen geſucht. Von wem? ſagt die Expedition dieſes Blattes. Zur Nachricht. (13410 Erbſen ohne Fliegen find zu haben bei Jacob May in Friedberg. Eine engliſche Hühnerhündinn (1342) iſt am 5. Auguſt gegen 8 Uhr Abends auf dem Wege von Friedrichsdorf nach Hom⸗ burg abhanden gekommen. Dieſelbe hat eine feine glatte Ruthe, iſt 1½ Jahr alt, hört auf den Namen Juno und hat ein Kettenhalsband an. Man bittet die Hündinn an den Eigen- thümer, den Herrn Hofſtallmeiſter Freiherrn von Buſeck, Bad⸗Homburg gegen angemeſſene Belohnung abzugeben. Anzeige. 11343) unterzeichnete empfiehlt ſich im Schlumpen alter und neuer Wolle, ſowohl zu Couverts als auch Unterröcken und verſpricht billige Preiſe. Friedberg. Maria Oberländer, wohnhaft an der Stadtkirche. Ge ſuch. (1344) Ein Wagnergeſell kann Arbeit er- halten in Friedberg bei Konrad Ruppel, Wagnermeiſter. Anzeige. (1345) Schwarze ſeidene und graue Filzhüte, nach der neueſten Facon, haben wir ſo eben erhalten. J. Fürth ſeel. Erben. Okarber Brunnen. (1340) Sonntag den 10. Auguſt Harmonie⸗ und Tanzmuſik. Muffert. 2 5— ä —— . 252 4340 Sonntag den 10. Auguſt r 0 e Großes Concert des Kurorcheſters. Waͤhrend der Pauſe Solo⸗Concert auf dem chine⸗ ſiſchen Kong oder Tam Tam genannt. ö Da dieſes merkwuͤrdige Inſtrument, welches ſich im Beſitze eines durchreiſenden Kaufmanns befindet, in hieſiger Gegend noch nie gehoͤrt wurde, ſo mache ich das verehr⸗ liche Publikum auf dieſen ſeltſamen Genuß ganz beſonders aufmerkſam und lade zu zahlreichem Beſuche ergebenſt ein. Hurſt im Kurhaus. Große Sommerbeluſtigung im Oſſenheimer Waͤldchen (1848 S im Sommerlocale des Herrn Aehle. den 10. Au guſt wird von den vereinigten Mitgliedern des Nauheimer Sommer-Theaters aufgeführt Precioſa Das Wunder maͤdchen oder Die Zigeuner in Spanien. Schauſpie mit Muſik in 4 Aufzügen von Wolf. Anfang präcis 4 Uhr. Kaſſe⸗Oeffnung 3 Uhr. Ende 6 Uhr. Hier auf: Große Tanzbeluſtigung. Alle Freunde des Frohſinns ſind höflichſt eingeladen. Für Reſtauration und alles Uebrige wird Herr Aehle beſtens beſorgt ſein. Neuer vortrefflicher practiſcher und billiger Jahnkitt, in Etuis mit beigepackter genauer Anweiſung zum Gebrauch 30 kr. (1349) Mittelſt dieſes neuen, durchaus unſchädlichen Mittels kann man jeden ſchadhaften und hohlen Zahn auf die leichteſte Weiſe dauerhaft auskitten, ſo daß derſelbe gleich andern geſunden Zähnen wieder vollkommen tauglich wird. Die durch Zutritt von Luft und Speiſen öfters entſtehenden Zahnſchmer⸗ zen, ſowie ein übel riechender Athem, werden dadurch gänzlich beſeitigt. Denſelben empfiehlt Friedberg. P. F. Schmittuer. Veroffentlichung. (1350) Bei Gelegenheit des unterm 1. Sep⸗ tember vorigen Jahres im Oſſenheimer Wald⸗ chen begangenen Knappſchaftsfeſtes wurde ich— der Unterzeichnete— in einen Raufhandel ver⸗ flochten, welcher auf Anzeige von meiner Seite eine peinliche Unterſuchung gegen meine Angrei⸗ fer zur Folge gehabt. Das Reſaltat dieſer Unterſuchung bekannt zu machen, gebietet mir eben ſo die Wahrung meiner Ehre wie meine Stellung gegen das Publikum und von dieſem Geſfichtspunkt geleitet, bringe ich hierdurch zur Anzeige, daß in Un⸗ terſuchungsſachen gegen den Gräflichen Regiſtra⸗ tor Augſt zu Aſſenheim und Conſorten wegen Körperverletzung im Raufhandel durch Urtheil Gr. Landgerichts Friedberg d. d. 14. Juli l. J. zu Recht erkannt worden: J. daß wegen Körperverletzung des Unter⸗ zeichneten im Raufhandel— 1) Regiſtrator Augſt von Aſſenheim in eine Gefängnißſtrafe von 6 Tagen, 2) deſſen Bruder, Gehülfe Augſt in Darm⸗ ſtadt, in eine ſolche von 4 Tagen und 3) Gehülfe Ihm von Darmſtadt in eine ſolche von 2 Tagen, II. die drei Angeklagten unter ſolidariſcher Haftbarkeit in die Unterſuchungskoſten zu verurtheilen ſeien. Aſſenheim den 3. Auguſt 1851. Rudolph Hill, Gräflich Wächterbachſcher Gutsbeſtänder. Oſſenheimer Waͤldchen. (1351) Sonntag den 10. Auguſt, nach Be⸗ endigung des Theaters, präeis 6 Uhr Tanzbe⸗ luſtigung, wozu höflichſt einladet Aehle. Einladung. (13532) Da das auf den 27. Juli ausge⸗ ſchriebene Scheibenſchießen wegen ungünſtiger Witterung nicht abgehalten werden konnte, ſo ſoll es nunmehr Sonntag den 10. d. Mts. abgehalten werden und lade ich alle Freunde des geſelligen Vergnügens höflichſt ein. Aſſenheim den 6. Auguſt 1851. C. Bertalott. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 8. Sonntag n. Trinitatis den 10. Auguſt ö Pfarramtliche Functionen verrichtet: Herr Diaconus Baur. Vormittags predigt in der Stadtkirche: Herr Lehrer G ö ring. Nachmittags predigt in der Stadtkirche: Herr Candidat Oeſer. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Fertſch. (Abendmahl.) Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Müller III. Fruchtprei fel 6. Aug. 25. Juli 12. Jul Gattung. Fried⸗ ö Die⸗ 8 berg J Mainz] purg 5 fl. kr. fl. kr. kr. Waizen pr. Malter 8509 7 9 30 Korn 7 30 715 6 50 Gerſten,„ 5— 1 545 Hafer„„ e Polizei- Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 9. bis zum 15. Auguſt. 5 a Fried⸗ Butz⸗ 5 Brod⸗Preiſe. berg. bach. 5 kr. pf. kr. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 2 3 2 2 7 7 5 2 5 11 4 7. 7. 11 Lth 11— th. — Milchbrod 11 455 1 50 —Waſſerweck 115¼½7 — Gemiſchte(Tafel⸗) Brod 16% 16% Fleiſch-Preiſe. f 10 Ochſenfleiſch 1— 1— „ Kühfleiſch, gemäſtetes 8 „ Rindfleiſch, gemäſtetes IE 2 „ Kalbfleiſch 6— 6— 5„„ gemäſtetes e „ Schweinenfleiſch 10— 9— „ Hammelfleiſch 8— 8— 77 Schaaflfleiſch 5——— „ Wurſt v. blos Schweinen 12— 12— „ Bratwurſt 14— 14— „ Schwartenmagen 14— 14— „Geräucherter Speck 18— 18— „Schinken 14— 14— „ Dörrfleiſch 144— 14— „Schweinenſchmalz,— ausgelaſſen 22— 18— unausgelaſſen 160— 16— „ Nierenfett 16— 16— „ Hammelsfett 16— 16— Die Großherzoglich Heſſiſchen Bürgermeiſte r Bender. Krauß. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. Zieht, i ———— N. — Ir ſache de die Herr ſtellen zi Klrankhei vorgeſchl Ei Fi di den Bob ſchurſſmni ſect qus Gestalt ei grün ode guſt an ruſſel, den Ste Die ung (Blätter werden, kein Mi ins Unz anzige! hat, beſ bon ſoge ſud, eh Kartofe lohnen, loch de Kalkſta 90 0 ad, zu ia hu Jirksv 0