-Intelligenz- Blatt fuͤr die g Provinz Oberheſſen 1. Juni verrichtet; Stadtliche im Allgemeinen, dae den Negierungsbezirk Friedberg Dugliche. im Beſonderen. l AA. Mittwoch den 4. Inni 1851. „ — 2 Amtlicher Theil. Nainz durg 5 is Wahlausſchreiben. *= Die Wahl von drei Candidaten zum Amte des 2 Burgermeiſters der Stadt Friedberg betr. —— Nachdem die ſechsjährige Dienſtperiode des Gr. Bür⸗ 0 germeiſters Bender abgelaufen iſt, muß nach Art. 13. und Ee 14. der Gem.⸗Ordnung für die nächſten ſechs Jahre eine ind Butzbach 13 Wahl dreier Candidaten zum Bürgermeiſteramte ſtattſinden. 6. Juni.* Die Wahl findet unter Leitung des Unterzeichneten ſtatt, und wird ſich die Wahlcommiſſion — Montag den 16. Juni Frs, Bib Dienſtag„ 17.„ —. Mittwoch„ 18. 7 . NIE Donnerſtag„ 19.„ 12 auf dahieſigem Rathhauſe verſammeln und an den genann⸗ 212 g 1 ten Tagen Morgens von 9 bis Mittags 12 Uhr die Ab⸗ 0% 10 ſtimmung entgegen C i eth.“ th Indem daher ſämmtliche ſtimmfähige hieſige Ortsbüurger 16ö 1% eingeladen werden, bei dieſer Wahl von ihrem Stimmrecht 110 17 Gebrauch zu machen, glaubt man einige geſetzliche Beſtim⸗ 50 mungen, 1 dieſe Wahl Bezug haben, in Kurzem erwähnen zu müſſen. .„ 11 Stimmfähig. ſind alle hieſigen Bürger(Art. 2 1 234. d. G.⸗O.), welche nicht in Folge des neuen Strafge⸗ 9 217114 ſetzbuches rechtskräftig in eine Zuchthausſtrafe oder wegen 3 7 5— Meineids in„ worden find.(Art. 22. des Str.⸗Geſ.⸗Buchs. ö 99 a II. Wählbar iſt jeder hieſige Bürger, der zugleich 52 5— im Beſitze des Staatsbürgerrechts ſich befindet und in der 2 2ꝑ— Ausübung deſſelben nicht gehindert iſt, und dem ferner eine 1 4. rechtskräftige zur Bekleidung eines Gemeindeamts untaug⸗ 4, lich machende Verurtheilung nicht entgegen ſteht; 18.— 1 7 a) er muß ſonach wenigſtens drei Jahre im Großherzog⸗ 1 10— thum wohnen und darf in keinem fremden perſönlichen 1 492 Unterthans-Verbande ſtehen. Art. 14. der Verf.⸗Urk.; 1 615 p) er darf nicht in der Ausübung ſeines Staatsbürger⸗ 6.— 5 1* ſein, was der Fall iſt nach Art. 16. 16—6- der Verf.⸗Urk.; 16171 0 bur 9 Der Pfingſtfeiertage wegen erſcheint naͤchſten Mittwoch keine Nummer d. Blattes. de. a g 10 bei demjenigen, der ſich formell oder materiell im Zuſtande der Special-Unterſuchung befindet, jedoch nur in den im Geſ. vom 28. September 1842, Art. 2. erwähnten Fällen; 2) bei demjenigen, über deſſen Vermögen ein gericht⸗ liches Concursverfahren entſtanden iſt, bis zur vollſtändigen Befriedigung der Gläubiger oder einem mit dieſen getroffenen Arrangement; 3) bei demjenigen, welcher aus was immer fuͤr einem Grunde unter Curatel geſtellt iſt; und 4) bei demjenigen, welcher in einem Dienſtbotenver⸗ hältniß ſteht, vermöge deſſen er für die Bedienung der Perſon oder des Haushalts eines Andern Koſt oder Lohn empfängt;— 0) es darf kein rechtskräftiges Erkenntniß gegen ihn vor⸗ liegen, welches eine Verurtheilung 1) zu einer Zuchthausſtrafe, Y zu einer Correctionshausſtrafe von einem Jahre oder längerer Dauer, 3) zu einer, wenn auch geringeren, aber wegen Meineids erkannten Correctionshausſtrafe, in Folge des neuen Strafgeſetzbuches gegen ihn aus— ſpricht. Art. 22., 23. u. 235. des Strgeſ⸗ Buchs. Glaubt Jemand bezüglich der Stimmfähigkeit oder Wählbarkeit des einen oder andern Bürgers Anſtände er⸗ heben zu müſſen, ſo ſteht ihm zu dieſem Behufe die Ein⸗ ſicht der, der Wahlcommiſſion vorliegenden Bürgerliſte zu, und wird, ſoweit nicht ſchon in dieſer die nöthigen Bemer⸗ kungen beigefügt ſind, auf Verlangen ſofortige Auskunft über die gehegten Zweifel gegeben werden. III. Ausgeſchloſſen von der Wählbarkeit ſind endlich nach Art. 35. der Gem-Ordn.: 1) alle activen Staatsdiener, mögen ſolche definitiv, oder nur widerruflich angeſtellt ſein; jedoch iſt den— ſelben im Fall die Wahl auf ſie fällt unbenommen, das Staatsamt niederzulegen und die Wahl anzu⸗ nehmen; 2) die Militärperſonen, welche im getiven Dienſt oder noch in der Reſerve ſtehen; a g 3) Geiſtliche und Schullehrer im activen Dienſt. — 8——ů — 178— Dagegen iſt der abtretende Bürgermeiſter nach Art. 14. der Gemeinde⸗Ordnung wieder wählbar. IV. Bezüglich des Wahlverfahrens wird nach Art. 37. der Gem.⸗Ordn. auf folgende Beſtimmungen aufmerk⸗ ſam gemacht: 1) An die während der oben genannten Zeit zur Abſtim⸗ mung erſcheinenden Bürger werden die mit fortlaufenden Zahlen verſehenen Stimmzettel nach vorheriger Miſch⸗ ung derſelben in der Weiſe abgeben, daß nur jenen allein das Nummer ihres Stimmzetkels bekannt iſt; 2) das Beſchreiben der Stimmzettel kann ebenſo gut im Wahllocal, wie außer demſelben ſtattfinden; 3) Da nach Art. 13 der Gem.⸗Ordn. drei Candidaten erwählt werden müſſen, ſo wird jeder Abſtimmende die Namen der drei von ihm zum Bürgermeiſteramt auserſehenen wählbaren Bürger auf den erhalte⸗ nen Stimmzettel ſchreiben oder ſchreiben laſſen; ent⸗ hält ein Stimmzettel mehr als drei Namen, ſo wird er als ungültig betrachtet; 40 ein deutliches Schreiben der Namen und eine genaue Bezeichnung des gemeinten Bürgers,(insbeſondere wo mehrere Bürger von demſelben Namen vorkom⸗ men) durch Beifügung des Vornamens, Gewerbs, der Straße, wo er wohnt, iſt um ſo nöthiger, als da, wo über die gewählte Perſon Zweifel entſtehen kann, die gegebene Stimme als ungewiß nicht berüͤck⸗ ſichtigt wird. Jedem, der ſich über die Bezeichnung der von ihm zu Wählenden verläſſigen will, ſteht zu dieſem Behufe die Einſicht der Bürgerliſte offen;— 5) wie die Stimmzettel von den Abſtimmenden in Selbſt⸗ perſon in Empfang zu nehmen ſind, ſo ſind ſie auch von dieſen in Selbſtperſon wieder abzugeben, und Gi ein Abſtimmen im Auftrag eines Andern nicht tatt; 6) ſogleich nach der Zurückgabe des Stimmzettels an die Wahlcommiſſion wird derſelbe in ein doppelt ver⸗ ſchloſſenes Gefäß gelegt, welches erſt nach Ablauf der oben erwähnten Abſtimmungszeit und der er⸗ folgten Erklärung, daß nun keine Abſtimmung mehr angenommen werde, geöffnet wird, damit zur Er⸗ hebung des Reſultats geſchritten werden kann. V. Nachdem das Reſultat der Wahl mittelſt beſon⸗ derer Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht ſein wird, liegen die Wahlacten zu Jedermanns Einſicht auf dem Büreau des Gr. Bürgermeiſters drei Tage lang offen, damit ſich die Wähler von dem richtigen Eintrag ihrer Abſtimmung in der Abſtimmungs- und Zählliſte über⸗ zeugen können, während welcher drei Tage allenfallſige ge⸗ ſetzliche Einwendungen gegen die Wahl oder gegen die Ge⸗ wählten bei Gr. Regierungs⸗Commiſſion dahier vorzu⸗ bringen ſind. VI. Nicht in Beſorgniß des Grundes zu allenfall⸗ ſiger Anwendung, ſondern nur der Vollſtändigkeit wegen macht man endlich auf die im Strafgeſetzbuch enthaltenen Beſtimmungen über Verletzung der geſetzlichen Wahl- und Stimmrechte aufmerkſam. Art. 202. Wer in Bezug auf vorzunehmende geſetzlich angeordnete Wahlen einem Wähler mittel- oder un⸗ mittelbar Geld oder andere Vermögens vortheile zum Geſchenke gibt oder verſpricht, ſoll ebenſo wie der Wähler, welcher das Geſchenk oder das Verſprechen annimmt, mit Gefängniß oder Correctionshaus bis zu einem Jahre beſtraft werden. Art. 455. Das gegebene Geſchenk wird in allen Fällen conſiscirt. Kann daſſelbe nicht mehr herbeigeſchafft werden, ſo hat der Empfänger, oder, wenn die Rück⸗ gabe erfolgt iſt, der Geber den Werth zu erſetzen. Art. 203. Wer Wahlzettel bei geſetzlich angebrdnetenf Wahlen verfälſcht oder unterdrückt, oder betrüglich austauſcht oder abſichtlich einen andern Namen da— rauf ſetzt, als ihm angegeben worden, ſoll mit Cor⸗ rectionshaus bis zu einem Jahre beſtraft werden.„ Schließlich ſpricht man die Hoffnung aus, daß die(866) hieſigen Bürger ſich recht zahlreich zur Abſtimmung einfin⸗ den und dadurch ihr ſeither oft bewährtes Intereſſe an der Gemeindeverwaltung bei Ausübung eines der wichtigſten und einflußreichſten Rechte von Neuem beurkunden werden, und darf man wohl zu allen Bürgern das Vertrauen hegen, daß ſie denjenigen Männern ihre Stimmen zuwenden, welche ſie nach eigner Ueberzeugung als die Tüchtigſten und Wür⸗ digſten erkennen und von deren redlichem Willen, das Staats- und Gemeindewohl zu fördern, ſie vollſtändig über⸗ zeugt ſind. a Friedberg den 31. Mai 1851. Der Wahlcommiſſär: Dr. Rautenbuſch. Gr. Regierungsrath. Miszellen. Scherzfrage. Welche Stadt hat das Ende in der Mitte.— Antwort. London(denn n d ſind in dieſem Worte die mittelſten Buchſtaben.) Der berühmte Schriftſteller L. Börne beſaß ſchon als Kind einen geſunden Witz. Als ihm einſt die kneifende Haushälterin zurief:„Du kommſt gewiß dereinſt in die Hölle,“ erwiderte der Knabe gelaſſen:„Schade, ſo werd' ich Dich auch jenſeits nicht los.“ Ein Mann in der Gegend von Macon fertigte den Todtenſchein für ein Kind aus, das nur acht Tage alt geworden war, und war ſo gewiſſenhaft, nachdem er Name und Wohnort angegeben hatte, hinzuzufügen: Gewerbe, keins. Eine Modedame aus der Provinz ſchrieb an eine Modiſtin in der Reſidenz:„Schicken Sie mir gans einen Hut nach Ihrem Q.“ Die Hutbedürftige wollte nämlich 1 ſagen göut. Eine äußerſt zungenfertige Dame, welche ihren Doktor um Rath fragte, uͤberflügelte denſelben mit einem ſolchen Heuſchreckenſchwarme von Redensarten, daß er durchaus Bekannt 1 Gläubi. ) border ber bei G.. TPumeidug des Anzeige zu gelen! Immo bi 3) Freitas 155 werden ende, auf de 0 ud Wilhel hechriebenen N lagert. Gemarkun 2 A3. 43 3) A8 33 J) 550[au 5) 694 6 6) 57% 57 D nicht zu Worte kommen konnte. Der bedrängte Doctor fand kein anderes Mittel als ihr zu ſagen:„Madame zeigen Sie mir ihre Zunge!“— Die Dame gehorchte und dann ſagte er:„Ich bitte, ziehen Sie dieſelbe nicht mehr zurück, bis ich geſprochen habe.“ Ein Biſchof ſagte bei Bereiſung ſeines Sprengels zu einem armen Landgeiſtlichen:„Sie leben hier in einer ſehr geſunden Luft.“—„Das kann ſein,“ erwiederte dieſer, „und ſchade, daß ich davon nicht leben kann.“ Einer der coloſſalſten Kleidernarren war Hisjam, der fünfzehnte Kalif von Beybad. Seine Garderobe war ſo groß, daß er mehr als 600 Kameele damit beladen konnte; er hatte 700 Kleiderkammern und mehr als 10,000 Hem⸗ den. Als dieſer Narr geſtorben war, konnte man, wie Elmacin erzählt, kaum ſo viel Leinwand finden, um ihm daraus einen Sterbekittel zu machen, denn kurz zuvor hatte er alle ſeine Kleidebehältniſſe verriegeln und verſiegeln laſſen. Die ſchönſte Vernunft hat, wer vernünftig zu leben weiß mit Denen, die keine Vernunft haben. angeordnete ue benügſ N Namen da⸗ l mit Cor⸗ werden. s, daß die nung kinfin⸗ reſſe an der wichtigsten den werden, auen hegen, aden, welche n und Wür⸗ Villen, das ſandig uͤber⸗ liſſar: uſch. srath. —— Ende in der d in dieſem i ſchon als ie kneifende rinſt in die e, ſo werd' fertigte den Tage alt mer Name erbe, feins. Bekanntmachungen von Be⸗ hörden. ac N Gläubigeraufforderung. (866) Forderungen an den Nachlaß der zerſtorbenen Daniel Wenzel's Eheleute zu Niederurſel, Heſſ. Seits, ſind binnen 4 Wo⸗ chen entweder bei unterzeichneter Gerichtsſtelle oder bei Gr. Bürgermeiſter zu Niederurſel, bei Vermeidung des Ausſchluſſes vom Inventar, zur Anzeige zu bringen. Rödelheim den 21. Mai 1851.. Großh. Heſſ. Landgericht Dr. Gilmer. Immobilien-Verſteigerung. (18 reitag den 20. Juni, Morgens um 7 9 50 in hieſigem Rathhauſe nach⸗ ſehende, auf den Namen Emrich Müllers Er⸗ den und Wilhelm Hechlers Frau im Flurbuch zugeſchriebenen Immobilien meiſtbietend ver— ſteigert. Gemarkung Stadt Friedberg: O.⸗ Nr. Pag. Nr. 1 7 4 3 Hofraithe in der Stadt, Geaſt⸗ hauszum goldenen Reichs- apfel. 2) 213. 43 206,[◻JKlafter= 105 Ruthen Garten in der 15. Gewann. 3) 288 33 196,6 U◻Klafter= 100 Ruthen Acker im Großwartfeld, theilt mit Heinrich Müller. 4) 550 14 u. 15 319,5 U◻UKlafter— 162¼ Ruthen im Kleingalgenfeld, theilt mit Gottlieb Köttinger. 5) 694 6 310,6 U◻Klafter 158 Ruthen, im Lachenfeld, theilt mit Hein⸗ rich Müller. 6) 676 57 198,6 U◻Klafter 2 101 Ruthen daſelbſt an Heinrich Müller II. d an eine 5 Johann Philipp Gerths i ittwe. duns amen 7) 675 53 151,4 UIglafter— 77 Ruthen lie nämlich daſelbſt an Adam Kühn. Gemarkung 5 1 a 8) 40 19 113% uthen, oberha em n date Diehuheimer Pfad. em ſolſchen 9) 78 7 138/ Ruthen in der Wingerts⸗ r durchaus gaſſe. te Doctor 10) 59 26 65 Ruthen auf der Leimenkaut 9 Madame Mainzer Acker. N 5 1 110 513 17 85 Ruthen beim Hirſchenrain. horchte und 12) 59 27 64¼ Ruthen Acker auf der nicht mehrt Leimenkaut, Mainzer Acker. 0 Gemarkung Ockſtadt: 13) 176 13 224½ Ruthen an der St. Ge⸗ prengels zu in einer ſeht derte dieſer, 1. 1 orgs⸗Capelle in der 12. Ge⸗ wann an Poſthalter Helmolt ö zu Friederg. Friedberg den 3. Mai 1851. In Auftrag Großh. Heff. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Edictalla dung. (800) Nach erkannten Concurſen werden alle diejenigen, welche Anſprüche an das Ver⸗ mögen des Johannes Döll, Georg Sohn von Villingen bilden können, auf Donner⸗ ſtag den 10. Juli und alle Gläubiger des Falk Stern von da auf Montag den 14. uli l. J., Vormittags 9 Uhr, bei Meidung killſchweigenden Ausſchluſſes von der Maſſe jur Anmeldung ihrer Forderungen vorgeladen. Wer liquidirt, ohne perſönlich zu erſcheinen, wird ſo angeſehen, als trete er den Beſchlüſſen bei, welche die Mehrheit der anweſenden Gläu⸗ biger über Verſilberung der Maſſe und Wahl * 179 eines Curators und Gläubigerausſchuſſes faſſen wird. Hungen den 6. Mai 1851. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Langsdorf. Edictal⸗ Ladung. (837) In Folge Concurserkenntniſſes über das Vermögen des Urias Hahn von Melbach, wird Liquidationstermin auf Mittwoch den 16. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumt, in welchem Anſprüche aller Art bei Meidung ſtillſchweigenden Ausſchluſſes von der Maſſe, dahier anzuzeigen ſind. An Alle, von der Mehrheit der erſcheinenden Gläubiger im Termine gefaßt werdenden Beſchlüſſe werden —— die nicht perſönlich erſcheinenden, oder durch gehörig Bevollmächtigte vertretenen Creditoren für gebunden erachtet. Friedberg den 15. Mai 1851. Gr. Heſſ. Landgericht Dr. Irle. v. Preuſchen. Main⸗Weſer⸗Bahn. (898) Vom 5. d. M. ab wird der ſeither um 12 Uhr 30 Minuten von Langgöns ab⸗ gehende Zug um 10 Uhr 41 Minuten ab⸗ gefertigt und ergeben ſich demnach folgende Abgangszeiten: Abgang von Langgöns 10 Uhr 41 Minuten 1„Butzbach e 1„Nauheim 1 „„Friedberg 11 5 „„ Niederwöllſtadt 11,, 48„ „„ Großkarben 11- 58„ 15„Dortelweil 2 1„Vilbel 11 1„Bonames 2211 8 17„ Bockenheim 122 3 1 7 Ankunft in Frankfurt 22 Gießen den 1. Juni 1851. Die Direction. Main ⸗Weſer⸗ Bahn. Section Gießen. (899) Zur Erbauung eines Güterſchoppens in hieſigem Bahnhofe ſollen auf dem Sektions⸗ büreau Samſtag den 7. d. M., des Vormit⸗ tags um 9 Uhr, die nachbezeichneten Arbeiten und Lieferungen durch öffentliche Verſteigerung an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. 5 fl. kr 1) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 371 26 2) Zimmerarbeit,„„1195 45 3) Dachdeckerarbeit,„„ 572 30 4) Schreinerarbeit, 7„222 26 5) Glaſerarbeit,„ 1 2 12 6) Schloſſerarbeit,„ 1 242 11 7) Spenglerarbeit,„ 17 8) Weiß binderarbeit,„„220 24 9) Lieferung von 9 Cbikklftr. Mauerſteinen, 100„„ 11000 St. hartgebrannter Backſteine, 100 1„ 55 Bütten Luftkalk, 125„„ 2 Ebikklftr. Mauerſand. Der Riß und Voranſchlag ſind auf dem ge— nannten Büreau zur Einſicht offen gelegt. Gießen den 1. Juni 1851. Der Großh. Heſſ. Sections-Ingenieur Eickemeyer. Jagdverpachtung. (900) Dienſtag den 17. Juni d. J., des Morgens 10 Uhr, ſoll auf dem hieſigen Rath— haus die Jagd in der hieſigen Gemarkung auf weitere ſechs Jahre meiſtbietend verpachtet werden. Dorfgill den 28. Mai 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Arbeits⸗Verſteigerung. (901) Donnerſtag den 5. d. M., Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſollen auf dem Gemeinde-Rath⸗ 1 7 * haus zu Niederwöllſtadt die bei Umbauung der Ortsſtraße vorkommende Pflaſterarbeiten, Pfla⸗ ſterſteinbrechen II. Sorte, aus den Fauerbacher Brüchen, ſowie das Planiren, Chauſſieren und die noch erforderlichen Chauſſierſteine zu brechen, aus den Privatſteinbrüchen bei Aſſenheim, zur Erbauung des Vieinalwegs nach Rosbach hin, öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Niederwöllſtadt den 2. Juni 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter K 9ſt. Holz ⸗Verſteigerung. (902) Dienſtag den 10. Juni l. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr, ſollen in dem Freiherl. von N Walddiſtrikt Altenberg bei Rod⸗ eim 5000 Stück eichene Schälholzwellen und eine Quantität Werk⸗ und Nutzholzſchäl⸗ 8 eichen, ſowie eine Parthie Bohnenſtangen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt im Altenberg, am Weg von Rodheim nach Okarben. Okarben am 2. Juni 1851. einig niere. Bekanntmachung. (903) Samſtag den 14. Juni l. J., Nach⸗ mittags 2 Uhre ſollen 21 hieſigen Einwohnern nachbenannte Mobilien, nämlich: 4 Kühe, 1 Kleiderſchrank, 1 Kuhkarren, 3 Kiſten, 3 Ziegen, 1 Schwein, 1 Commode, 2 kupferne Waſchkeſſel, 1 Wanduhr, 2 Malter Korn, 2 Malter Gerſte, 1½ Malter Waizen, 13 Malter Kartoffeln und 2 Looſe Gemeindegras, auf hieſigem Rathhauſe an den Meiſtbietenden öffentlich verſteigert werden. Reichelsheim den 28. Mai 1851. Herzogl. Naſſ. Landoberſchultheißerei Hildenbrand. Jag dverpachtung. (900 Den 17. Juni d. J., Morgens 10 Ubr, ſoll auf meinem Büreau die Jagd in hieſiger Gemarkung auf 3 Jahre meiſtbietend verpachtet werden. Trais⸗ Münzenberg den 27. Mai 1851. Der Großh. Se Bürgermeiſter ag. Bekanntmachung. (905) Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Dienſtag den 10. Juni Vieh⸗ und Krämermarkt und Mittwoch den 11. Juni d. J., Krämermarkt dahier abgehal⸗ ten werden ſoll. Da dieſer Markt in dem 185 lr Landkalender nicht aufgenommen iſt, ſo bittet man die Gr. Bürgermeiſter dieſes in ihren Gemeinden dienſtgefälligſt zu veröffentlichen. Griedel den 28. Mai 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Pi e Holz⸗Verſteigerung. (906) Bei der am 11. d. M. dahier ſtatt⸗ findenden Holzverſteigerung kommt außer den bereits näher angeführten Sorten auch eine Parthie Baumſtützen vor. Pfaffenwiesbach den 1. Juni 1851. Der Bürgermeiſter Ru pp. Dee x. gg. (907) Samſtag den 7. Juni d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſoll das Gemeinde-Heugras von eirca 20 Morgen Wieſen in der Behau— ſung des Gaſtwirths Solz öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Bauernheim den 31. Mai 1851. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Walther. — UNE ö— 180— Privat- Bekanntmachungen. Jum Vortheil der Invalidenfonds mit Bewilligung Sr. Majeſtät des Kaiſers von Oeſterreich und unter der Leitung eines beſonders hierzu ernannten miniſteriellen Comite findet unwiderruflich f am 28. Juni 1851 zu Wien die Ziehung einer großen Geld⸗Lotterie ſtza nt: worin Gulden Wiener Währung fl. 200000, 40000, 20000, 13000, 8000, 5000, 4000, 3000, 2000, 1000 ic. ꝛc. gewonnen werden. Ein Loos I. oder II. Claſſe, dem nur ein Gewinn zufallen kann, koſtet 3 fl. 11 Looſe fl. 30. Ein Loos III. Claſſe, das zwei Ge Ein Loos IV. Claſſe, das drei Ge⸗ winne erlangen kann, und jeden- winne erlangen kann und jeden- falls 5 fl. W. W. gewinnen muß, falls fl. 10 W. W. gewinnen muß, koſtet fl. 6. 11 Looſe fl. 60. koſtet fl. 10. 11 Looſe fl. 100. (739) In Berückſichtigung des wohlthätigen Zweckes iſt von den Regierungen des Großherzogthums Heſſen, der Königreiche Hannover, Sach— ſen, Würtemberg ꝛc. dieſer Lotterie die Conceſſion für die reſp. Länder er⸗ theilt worden. Dem unterzeichneten Handluugshauſe iſt von dem Comité zu Wien der Loos⸗Verkauf übertragen, und ſind wir in den Stand geſetzt, Abnehmern einer größeren Anzahl Looſe beſondere Vortheile, ſowie auch ein von den Feld— herrn Oeſterreichs eigenhändig unterzeichnetes Gedächtniß-Diplom anzubieten.— Ausführliche Pläne gratis. Jeder Theilnehmer erhält nach der Ziehung eine amtliche Liſte. 5 Looſe und Pläne ſind bei Herrn Jacob Hanau in Friedberg zu zu beziehen. 2. Nachmann& Comp., Banquiers in Mainz. Hochmühle zu Windecken. Tanzmusik am zweiten und dritten Pfingſtfeiertag. (908) Auf den zweiten Pfingſtfeiertag und für den auf den dritten Pfingſt⸗ feiertag verlegten Jahrmarkt habe ich in meiner Gartenwirthſchaft neben dem Tanz in meinem Saale einen Tanzboden im Freien hergerichtet. Ich lade zu recht zahlreichem Beſuche ergebenſt ein und werde mich beſtreben meine Gäſte durch gutgehaltene Weine, gute Speiſen, billige und prompte Bedienung zu⸗ frieden zu ſtellen. J. P. Menger. ern fen (892) Neue einſpännige Wagen, ſowie Flamländer Pflüge und ein ſchönes Stuhl⸗ wägelchen ſtehen zu verkaufen bei Schmied⸗ meiſter Johannes Göbel zu Petterweil. Zu verkaufen (910) ſind Sellerie⸗Pflanzen bei Schreiner Windecker's Wittwe. Maimweineſſenz Anzeige. (909) Alle Sorten Goldleiſten für Portraits, Oelgemälde, Pfeiler⸗ und andere Spiegel, mit und ohne Verzierungen habe ich wieder in großer und geſchmackboller Auswahl erhalten. Gleichzeitig übernehme ich das Einrahmen dieſer Gegenſtände unter Zuſicherung billigſt geſtellter Preiſe. Friedberg im Juni 1851. 5 F r. Hanſtein, Glaſermeiſter. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. B. indernagel in Friedberg. (911) in Gläschen zu 6 und 10 kr., in der Mohrenapotheke zu Friedberg. Höhere Töchterſchule zu Friedberg, (912) Aufang des neuen Kurſus am 16. Juni.— Befürchtungen zu begegnen, bemerke ich, daß ich für die dritte Klaſſe, d. h. für die aufzunehmenden jüngeren Mädchen, die Anzahl der Stunden vermindern werde. Auch mache ich darauf aufmerkſam, daß ich mit Rückſicht auf die mir zu Gebote ſtehenden Räumlichkeiten und Lehrkräfte im nächſten Jahre jüngere Mäd⸗ chen nicht aufnehmen kann. Das Gerücht, daß ich Friedberg bald verlaſſen würde, iſt ganz un⸗ gegründet. Friedberg den 31 Mai 1851. K. Kärſt, Vorſteher der höheren Töchterſchule. Muͤhlen- und Gutsverkauf. (913) Die ſog. hanauiſche Mühle, an der durch das Nidderthal führenden Landſtraße, 5 Minuten von Ortenberg und eben ſo weit von der Provinzialſtraße, welche ſich von Gelnhauſen über Gießen erſtreckt, gelegen, ſoll durch den Beſitzer verkauft werden. Die Mühle beſteht in 2 Mahlgängen und 1 Oelgang, und hat nicht allein eine ſchöne Kundſchaft, ſondern eignet ſich auch zum Betriebe des Handels. In den neu erbauten Gebäulichkeiten, namentlich einem zweiſtöckigen Wobnhauſe, Scheune, Pferde-, Rindvieh und Schweinſtällen, läßt ſich nicht allein Wirthſchaft, ſondern auch jedes andere 1 Geſchäft mit Vortheil anlegen. An die Mühle ſchließt ein ſehr hübſcher, 1 Morgen großer Gemüsgarten an, den das Waſ⸗ ſer ringsum beſpühlt, und dieſer wird von eirca 5 Morgen Wieſen begrenzt. Außerdem werden circa 6 Morgen Ackerland, welche ebenfalls ganz nahe bei der Mühle liegen und zu derſelben gehören, zum Verkaufe ausgeſetzt. Die Mühle kann jeden Tag eingeſehen und die Verkaufs⸗Bedingungen können bei dem Be⸗ ſitzer entgegen genommen werden. Sollte es nicht möglich ſein, in der Zwiſchen⸗ zeit einen Verkauf aus der Hand abzuſchließen, dann wird Dienſtag den 17. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, eine öffentliche Verſteigerung dieſer Immobilien ſtattfinden. Hierzu ladet ergebenſt ein Der Beſitz er. Idraelitiſcher Ball. (91) Dem Wunſche vieler angeſehener israelitiſcher Bürger dahier und in der Umgegend ent ſprechend, gebe ich Freitag den 6. Juni,. einen Ball, zu deſſen zahlreicher Betheiligung ich hiermit freundlichſt einlade. Für gute Muſik(Kaicher Muſik⸗Corps), gute Weine und alle ſonſtige Annehmlichkeiten iſt beſtens geſorgt. Niederwöllſtadt den 31. Mai 1851. Philipp Speck, Gaſtwirth. 8 Erklärung. (915) Der Unterzeichnete erklärt hiermit, daß er die im Inſerat 836 in Nr. 42 des Fried⸗ berger Intelligenzblattes vom 1. Juni 1850 über den Herrn Decan Weismantel in Ober⸗ mörlen enthaltenen Aeußerungen hiermit zurück. nimmt, und daß er überhaupt denſelben damit nicht hat beleidigen wollen. Obermörlen den 28. Mai 1851. N Kaspar Krebs II. —— Frankfurter Gold-Cours vom 30. Mai 1851. 8 2 5 fl. kr. 19 5 9 35-36 Friedrichsd ve 9 57758 ½ Holländiſche 10 fl. Stücke 9 4075 N Rand⸗Ducaten. 1 5 35-36 20 Frankſtücke. 81 9 28-29 Engliſche Souverains.. 113354 Eingeg Für di dem durch eil in hieſiger St Unterzeichneten 1 Von 2 in Florftadt 1 cob Morſchel Dr. Irle 36 f K. 1% K. zu Oufadt 24 866) Forde berſtorbenen Niederurfel, g hen entweder