— 1 Intelligenz-Blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. M. 938. Mittwoch den 27. November 1850. Amtlicher Theil. Polizeiliche Bekanntmachung. Betreffend: Die Wochenmarktordnung für die Stadt Butzbach. Indem wir nachſtehend die für die Stadt Butzbach erneuerte Wochenmarktordnung zur öffentlichen Kenntniß bringen, weiſen wir die Gr. Bürgermeiſter noch ausdrück⸗ lich zur Veröffentlichung in Ihren Gemeinden an. Friedberg den 23. November 1850. Ouvrier. §. 1. Der Mittwoch und Samſtag ſind als Wochen⸗ markttage beſtimmt. §. 2. Fällt auf einen dieſer Tage ein Feiertag, ſo wird der Markttag auf den Tag vor dem Feiertag belege. §. 3. Jedem Einwohner, jedem Inländer und Aus⸗ länder, iſt unter Beobachtung der geſetzlichen Beſtimmungen ſowohl auf die beſtimmten Markttage, als auf jeden andern Tag der Woche, die öffentliche Feilhaltung der hierher ge⸗ brachten gewöhnlichen Marktwaaren erlaubt. §. 4. An Sonn- und Feiertagen wird das Feilhalten auf dem Markte erſt des Nachmittags nach beendigtem Gottesdienſt in der Stadtkirche, nur fuͤr Obſt geſtattet und jede Uebertretung mit 1 fl. beſtraft. §. 5. Alle zum Verkauf einkommenden Victualien müſſen auf den Markttägen öffentlich ausgeſtellt werden und wer die Abgaben unter dem Vorwande, ſie ſeien ſchon beſprochen oder verkauft, verweigert, wird mit der Confis⸗ cation derſelben zum Nutzen des Armenfonds beſtraft.— Die Denunciationsgebühren mit ½ der Strafe verbleibt dem Denuncianten. §. 6. Die Marktzeit fur die beſtimmten Markttäge fängt des Morgens an und endigt ſich Mittags 12 Uhr. §. 7. Das Hauſiren vor abgelaufener Marktzeit iſt verboten und es wird auf die Ausrede einer gemachten be⸗ ſonderen Beſtellung, keine Rückſicht genommen.— Der Ver⸗ käufer wird mit dem Verluſte der Kaufwerthe und der Käu⸗ fer mit dem Verluſte der Waare, und iſt er ein Unterhändler, dieſer noch beſonders beſtraft. 6. 8. Nach Ablauf der Marktzeit iſt jedem Verkäufer ge⸗ ſtattet, ſeine Waaren, welche er auf dem Markt nicht hat abſetzen können, wieder zurückzunehmen und in der Stadt umher, jedoch immer unter Beobachtung der geſetzlichen Be⸗ ſtimmungen, feil zu tragen, es iſt ihm aber unterſagt, in die Häuſer zu gehen und ſolche feil zu bieten, außer, wenn man ihn ausdrücklich beruft. Betritt er gegen dieſes Ver⸗ bot und ohne berufen zu ſein, das Innere der Häuſer, ſo wird er auf Betreten angehalten und beſtraft. §. 9. Nur ſolche Waaren dürfen nach Ablauf der Marktzeit in der Stadt feil geboten werden, welche bereits auf dem Markte feil geſtanden haben. Ebenſo müſſen die an Nichtmarkttagen eingebracht werdende Waaren Vormit⸗ tags auf dem Markte feil gehalten werden. Das Hauſiren mit Waaren an dieſen Tagen iſt ganz unterſagt. §. 10. Aller Aufkauf von Victualien zum Verſenden, ſowie auch zum anderweiten Verkaufen und wucherlichen Handel, iſt Jedermann bei Confiscation und 3 fl. Geld⸗ ſtrafe verboten. §. 11. Es ſollen keine Unter⸗ und Aufkäufer geduldet werden, außer denjenigen, welche ſich vorher bei dem Buͤr⸗ germeiſter deßhalb angemeldet und einen Erlaubnißſchein dazu erhalten haben.— Denſelben iſt aber aller Aufkauf, vor abgelaufener Marktzeit, gleichfalls bei 3 fl. Strafe und Confiscation der Waaren, zum Beſten des Armenfonds, verboten.— §. 12. Wer den zum Markte tragenden Verkäufern bis an oder vor die Thore entgegen gehet und die Waare abkauft oder ſie an gewiſſe Orte beſtellt, hat ſich einer gleichen Strafe zu gewärtigen. 5 §. 13. Von allen auf die beſtimmten Markttage zum Verkauf gebracht werdenden Victualien darf von Seiten hieſiger Stadt nicht das Mindeſte erhoben werden. Das übliche Wieggeld aber, welches für die Marktwaaren auf ) kr. pr. Pfund beſtimmt wird, wird an den Beſtänder der Waage bezahlt. §. 14. Der Verkauf der Victualien iſt ganz der freien Uebereinkunft der Käufer und Verkäufer überlaſſen. §. 15. Der Handel mit Milch iſt an die Vorſchrift der§. 5. u. 6. nicht gebunden. §. 16. Jedem Einwohner ſtehet es frei, ſich ſowohl zu ſeinem Hausbedarfe, als zum Betriebe ſeines Gewerbes, die nöthigen Marktwaaren, auf dem hieſigen Markte zu kaufen, oder dieſelben vom Lande her aus jedem beliebigen Ort, zu beziehen. Die Waaren, welche von hieſigen Ein⸗ wohnern auf dem Lande beſtellt worden ſind, dürfen aber nur außer der Marktzeit überbracht und angenommen werden. §. 17. Wer während der Marktzeit ſolche Markt— waaren überbringt, oder wer ſie übernimmt und ſich dabei nicht mit einem Zeugniſſe des Bürgermeiſters des Orts woher ſie kommen, über die gemachte Beſtellung legitimiren kann, wird nach dem Inhalte§. 7 beſtraft. —— — 376— Wie der Tabak zu uns kam, und das Cabakranchen dazu. Wenn es mir erlaubt iſt, liebe Freunde in der Spinn⸗ ſtube, einmal von mir zu reden, ſo will ich es gerne be⸗ kennen, daß mir mein Pfeifchen über die Maaßen lieb iſt und von Morgens bis Abends koöſtlich ſchmeckt, Notabene, wenn ich keinen Landsmann oder Pfälzer oder ſonſt einen Kneller oder Skaferlatti rauchen muß. So geht mir's gerade, ſagt der Schmiedjacob, und dahinten am Ofen ſitzt der Gevatter, dampft wacker, lacht mit dem ganzen Geſichte und nickt. Der iſt Meiſter in der Zunft. Wollte man Umfrage halten im lieben Vaterlande, ſo würde es ſich herausſtellen, daß eine ungeheure Mehrheit auf unſerer Seite iſt. Glaub's auch. Es iſt aber das Rauchen doch auch etwas ganz Anderes, als wenn ſo ein Schnupfer den Tabak in die Naſe ſtopft oder gar ein Anderer ein „Prümchen“ in den Backen ſchiebt und— kaut. Das Denken daran könnte Einem den Appetit verderben auf acht Tage! i Wie behaglich ſitzt der Raucher da, bläſt ſeine blauen Ringelwölkchen in die Luft und ſtellt friedliche Betrach⸗ tungen an! Kein feindſeliger Gedanke hat in ſeiner Seele Raum, des Lebens Leid und Weh' trägt er ſtille und leicht, und die Zufriedenheit ſpiegelt ſich in ſeinen Zügen. Die Weiber knurren wohl einmal darüber, allein das iſt ungerecht. Man muß Jedem ſeine Pläſir laſſen. Wie nur die Leute die Zeit herumbrachten, ehe der Tabak da war? Was? ruft der Gevatter, war der nicht immer da? Das will ich meinem Gevatter, dem Spinnſtubenſchreiber, ſagen, der ſoll entſcheiden, dann aber auch, wie er's Anno 1848 verſprochen hat, erzählen, wie es mit dem Tabak zugegangen. Da mußte ich freilich daran denken und dem Ge⸗ vatter den Gefallen thun. Es iſt wahr, lieber Gevatter, der Tabak iſt bei uns nicht daheim, auch das Rauchen nicht, und es hat eine gar curioſe Geſchichte, die ich Euch jetzt erzählen will. Ehe der Columbus, von dem ich Euch Anno 1847 in der Spinnſtube erzählt habe, Amerika entdeckte und eine gute Zeit nachher, wußte kein Menſch in Europa etwas vom Tabak, und wenn das Kathrinchen damals gelebt hätte, wär's nicht nöthig geweſen, daß es alle Abend das Ober⸗ fenſter aufmacht, um den Dampf hinaus zu laſſen, den die Pfeifen machen. Ueber den Urſprung des Rauchens iſt's ſchwer, etwas zu ſagen, ſelbſt über ſein Vaterland iſt man nicht ganz ſicher; denn die Wilden in Amerika haben geraucht, als die Europäer mit ihnen bekannt wurden, und die Chineſen und andere Völker in Aſien haben auch ſeit unvordenklichen Zeiten Tabak geraucht, und daß ſie es von den Europäern, namentlich von den mit ihnen han⸗ deltreibenden Portugieſen, gelernt, iſt abſolut gelogen. Ich, meines Ortes, möchte mich dafur erklären, daß die Tabakspflanze in Amerika und Aſien zu Hauſe iſt, und daß in uralter Zeit beider Welttheile Bewohner, ohne etwas von einander zu wiſſen, an's Rauchen gekommen ſind, Gott weiß wie. Die wilden Bewohner von Nord-Amerika haben ein Mährlein, das ſagt: Einſt ſeien Leute ihres Stammes auf der Jagd geweſen und hätten ſich einen gebratenen Rehſchlaͤgel ſchmecken laſſen, da ſei vom Himmel eine wunderſchöne Jungfrau herabgekommen und habe ſich nicht ferne von ihnen auf einen Hügel niedergeſetzt. Gleich hätten ſie ihr ein ſaftiges Stück vom Schlägel angeboten, und ſie hätte es mit dem größten Appetit verſpeiſt. Darauf habe ſie geſagt, die Männer ſollten nach einem Jahre wieder an die Stelle kommen, dann würden ſie auf dem Hügel das Köſtlichſte finden, was ſie ihnen geben könne. Die Wilden hätten ſich darauf das Plätzlein ge⸗ merkt und wären richtig nach einem Jahre wieder gekom— men. Da hätten ſie dann auf dem Hügel drei herrliche Pflanzen gefunden, nämlich Mais oder Welſchkorn, Bohnen und Tabak. Aus dieſer Sage erkennt man übrigens, wie hoch die Wilden den Tabak hielten, daß ſie meinen konnten, er ſei ihnen unmittelbar vom Himmel herab geſendet worden. Er wächſt übrigens und wuchs in den wärmeren Theilen von Nord-, Mittel- und Süd-Amerika, und die Urein—⸗ wohner hatten je nach Völkerſchaft und Sprache verſchie⸗ dene Namen dafür. Sie nannten ihn: Cohoba, Gioja, Joli, Jetl, Pycietl, Quanbyetl, Uppowork, Petum, Sagri. Den ſpäter allgemein angenommenen Namen Tabak trägt er von der amerikaniſchen Inſel Tabago, wo er beſonders häufig wuchs. Die Gelehrten nennen ihn Nicotiana von einem franzöſiſchen Geſandten in Liſſabon in Portugal, der ihn zuerſt nach Frankreich brachte und Jean Nicot hieß. Die erſte Nachricht von dem Tabak und dem Rauchen deſſelben brachte ein ſpaniſcher Geiſtlicher nach Europa, der Ramon Pane hieß. Er machte mit Columbus 1496 die Reiſe nach Amerika, welche des Columbus zweite war, und berichtet, daß er auf der großen Juſel Hayti ein Kraut habe kennen gelernt, welches die Einwohner Cohoba und Gioja nennten; dieſes Kraut habe wenn man es trockne und den Rauch einathme, eine berauſchende Wirkung(Himmel und Erde, ich weiß noch ein Liedlein davon zu ſingen, als ich meine erſte Pfeife rauchte), und die Einwohner tränken den Rauch deſſelben durch eine zweizackige Röhre; auch ſagt er, man gebrauche die Blätter als Heilmittel bei Wunden. Dieſelbe Nachricht beſtätigt 1511 ein anderer Geiſt⸗ licher, Petrus Martyr, der den Gebrauch des Tabaks ebenfalls auf der Inſel Hayti und 1522 in Mexico kennen lernte. Der Seefahrer Hernandez Oviedo beſchreibt zuerſt 1535 die Tabakspflanze genau, und der reiſende Lopez de Gomara erzählt 1553, daß man damals in Europa den Gebrauch des Tabaks noch nicht kannte. Es läßt ſich nicht bezweifeln, daß die vielen Spanier, welche ſich da⸗ mals ſchon in Amerika aufhielten, den Gebrauch des Rauchens bald den wilden Völkern nachahmten, und es dann nothwendig folgen mußte, daß ſie die herrliche Kunſt bei ihrer Rückkehr in's Mutterland, Spanien, auch dort bekannt machten. Dem weiteren Verbreiten des Rauchens ſtand aber die Schwierigkeit im Wege, daß man mit Amerika noch keine ſo lebhafte Handels verbindung hatte, daß man leicht und wohlfeil hätte Tabak in Spanien haben können. Am Allergenaueſten waren die Nachrichten, welche der Franzoſe Andreas Thewet, der 1555 und 1556 ſich in Braſilien aufhielt, mittheilte. Er ſagt, daß man das Kraut dort Petum heiße. Der Portugieſe Fernando Lopez de Caſtaneda brachte höͤchſt wahrſcheinlich zwiſchen den Jahren 1553 und 1558 Tabakſamen nach Portugal, und man pflanzte ihn dort in den Gärten als eine Zierpflanze der Blüthe wegen, wie wir Roſen und Grasblumen oder Nelken pflanzen; allein bald gebrauchte man ihn auch als Heilmittel bei Wunden. Nach Frankreich kam der Tabak durch den genannten Geiſtlichen Thewet; er war aus Angouléème in Frankreich, und dort pflanzte er ihn zuerſt, allein die Ehre wurde ihm geraubt, indem Jean Nicot, als er 1561 nach Paris zurückkehrte, der Königin Katharine den Samen der Pflanze brachte. Nun wurde der Tabak Nicotiana, auch„Ge⸗ ſandtenkraut,, und weil ihn die Königin(aber immer e et beſonders Micetiana von in Portugal, an Nicot hieß. dem Rauchen ud Europa, eluntus 106 us zweue wr, uſel Hayti en wodner Cohoba wenn man es detauſchende ich ein Liedlein friſe rauchte, deſſelben durch gebrauche die audetet Geiſt⸗ c des Tadoh Mexico kenne beſchreibt zuen reiſende Lopt in Europa dal Es laßt ſſch dilche ſich da Gebrauch des anten, und eb derrliche Kun nien, auch dolt 1 rt Rauchens daß man mit bindung halle/ in Spanien 1 ptichten, velh⸗ 1b 15 ſch 240 L das zue led 4 ut den — 5 4 und —„Japflant men odel Ma* 1 1 auch al zunten 1 geuann! 90 zurlnich, 1 * ert vun — 110 pm 501 1 un 1 Ge⸗ — 377— noch als Blume) in ihren Gärten pflanzen ließ,„Königin⸗ kraut,“„Königinmutterkraut“(weil Katharine die Mutter des regierenden Königs war) und„Katharinenkraut“ ge⸗ nannt. Nach Spanien kam die Tabakspflanze durch den Leibarzt des Königs Philipps II., Franzisco Hernandez de Telodo, im Jahre 1561. In Deutſchland iſt es die Stadt Augsburg, welche zuerſt Tabakspflanzen hatte; der Arzt Adolph Occo erhielt den Samen 1563 aus Frank- reich. Von dieſem wurde er dem Arzte Johannes Funk in Memmingen mitgetheilt. Von der Pflanze und ihr als Heilmittel bis zum Schmauchen iſt noch ein weiter Weg; aber wenn man bedenkt, daß der Menſch mit dem Affen weniger Aehnlich— keit am Leibe hat, als an dem in der Seele wohnenden Triebe, Alles, auch das Tollſte, nachzuahmen, ſo läßt es ſich doch leicht auch wieder begreifen, und ich wette, daß die Spanier zuerſt rauchten, weil ſie es durch ihren Um⸗ gang mit den Wilden in Amerika lernten. Bekannt iſt es freilich nicht. Wenn die Nachrichten ſicher ſind, ſo wurde auch in Augsburg zuerſt in unſerem Vaterlande geraucht, und dieß Rauchen war dort eine Veranlaſſung zu offent⸗ lichen Unordnungen und Volksauflauf. Von England wiſſen wir, daß Sir Walter Raleigh, der Liebling der Königin Eliſabeth, das Rauchen mit nach England brachte, und Camden erzählt:„Von 1586 an wurde das Rauchen ſehr gemein und erhielt einen ſehr großen Werth, indem ſehr Viele ihren ſtark riechenden Dampf aus Vergnügen, Andere aus Sorge für die Ge⸗ ſundheit durch eine irdene Röhre mit unerſättlicher Be⸗ gierde einziehen und durch die Naſenlöcher wieder von ſich blaſen. Auch entſtanden bald in den Städten ebenſo Ta⸗ bakshäuſer, wie Bier- und Weinſchenken.“ Sir Walter Raleigh rauchte ſo leidenſchaftlich gerne, daß er, als die Königin Eliſabeth das Rauchen verbot, ſich in ſein ge⸗ heimes Kabinet oder Schlafſtübchen einſchloß und heimlich rauchte. So traf es ſich denn, daß ein Diener, der erſt neu in ſeine Dienſte getreten war, ihm Waſſer bringen ſollte, um ſich zu reinigen, weil er vor ſeiner ſtrengen Königin nicht nach Tabak riechen durfte. Der Diener trat in das geheime Rauchſtübchen zum erſten Male, und ſah ſeinen Herrn aus Mund und Naſe rauchen. Von Schrecken ergriffen, meinte er, ſein Herr brenne inwendig und, ohne ſich lange zu beſinnen, ſchüttete er ihm das große Gefäß voll Waſſer, welches er trug, in das Geſicht und ſchrie wie ein Beſeſſener: Zu Hilfe! Zu Hilfe! Der Herr brennt! Die ganze Hausgenoſſenſchaft ſtürzte in größter Angſt herbei und fand den Herrn, begoſſen wie eine Katze und in größter Wuth über den dummen Men— ſchen, der ſich gar nicht wollte ausreden laſſen, ſein Herr brenne, denn er dampfe ja aus Mund und Naſe. So ärgerlich auch Sir Walter Raleigh war, ſo mußte er doch am Ende lachen und verzieh dem Diener, der es doch augenſcheinlich gut gemeint hatte. Nach den Engländern waren es die Holländer, die ſich dem Rauchen ſehr ergaben. Im Jahre 1588 kamen einige junge, reiche Engländer, die auf der Univerſität Leyden ſtudirten, aus England wieder nach Leyden und brachten thönerne Pfeifen mit, aus denen ſie den Tabak rauchten. Dieß fand unter den Studenten bald Nach⸗ ahmung. Sie ließen ſolche Pfeifen aus England kommen, und bald rauchte Alles in Leyden, was etwas ſein wollte. Die Sitte verbreitete ſich ſo reißend ſchnell, daß vor dem Jahre 1600 in Holland Alt und Jung, ſelbſt die Frauen, rauchten und mit einem Vergnügen, daß man es wie in den Häuſern, ſo auf der Straße trieb. (Schluß folgt.) Zur Nachricht. Die Ausſtellung der Gegenſtände zur Verlooſung für die Verwundeten Schleswig-Holſteins findet nächſten Frei⸗ tag den 29. November l. J., Vormittags von 9—12 und Nachmittags von 1—5 Uhr, die Verlooſung Samſtag den 30. November, Morgens 9 Uhr, auf hieſigem Rathhauſe ſtatt. Man bittet die Gaben bis längſtens zum 28. an die Unterzeichneten abzugeben. Buß. Dieffenbach. Hertwig. Kettinger. Klipſtein. Renner. Sell. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. a ν t ον Bekanntmachung. (1812) Die Lieferung nachſtehender Bedürf⸗ niſſe für die hiefige Anſtalt pro 1851 ſoll in folgender Weiſe vergeben werden: 1. Im Wege der Verſteigerung: 1) das erforderliche Buchen⸗Scheitholz, etwa 200 Stecken, 2) das Ochſen ⸗„ Schweinen und Kalbfleiſch für die Menage, 3) der Sand und Lehm, 4) der Transport erkrankter Soldaten in das Lazareth, desgleichen erkrankter und entlaſſen werdender Züchtlinge, ſowie der Cadaver in das anatomiſche Theater nach Gießen; II. im Soumiſſionswege: 5) die Milch für die Menage, 6) ein⸗ und zweiperſönige wollene Bettteppiche, 7) wollener Boy zu Unterkleider, 8) blau und naturellgraue leinene und blau und weiße baumwollene Zettel und Ein⸗ ſchlaggarne, 9) ausgeſchnittenes Leder zu Manns ⸗ und Weibsſchuhen ꝛ0., ö 10) gebleichte und ungebleichte Leinwand, Stroh⸗ ſackleinen und gebleichtes Handtücherzeug, 11) Eryſtall⸗, Lein⸗ und Rüböl, ſowie Thran, 12) eichen Scheitholz zu Küferholz, 13) verſchiedenes Werkholz in Bohlen, 14) 1500 Stück Reiſerbeſen. Die Verſteigerung der unter 1. von Nr. 1 bis 4 genannten Gegenſtände ſoll Montag den 2. Dezember, Vormittags von halb 10 Uhr an, auf dem Directorialbureau dahier ſtattfinden, wobei auch zugleich das Geſpül und der Abnutzen aus der Menage an den Meiſt⸗ bietenden vergeben wird; zur Einreichung der Soumiſſionen über die weiter unter II. von Nr. 5 bis 14 bezeichneten Bedürfniſſe aber iſt Termin bis zum Dienſtag den 3. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden, was man mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß die Sou⸗ miſſionen mit den erforderlichen Ueberſchriften verſehen, in den vor dem Eingange des Diree- torial⸗Bureaus angebrachten Soumiſſionskaſten verſiegelt einzulegen ſind und daß die Lieferungs- bedingungen auf dem Directorial⸗Bureau ſelbſt vor den bezeichneten Terminen eingeſehen wer⸗ den können. Marienſchloß am 15. November 1850. Ju Auftrag: Der Verwalter Bauer. Verſteigerung. (1827) Dienſtag den 10. Dezember d. J., Vormittags um 9 Uhr anfangend, ſoll in der Kloſtercaſerne dahier eine ſehr bedeutende Par⸗ thie getragener Montirungsſtücke, als Mäntel, Czako, Röcke, Handschuh, Spenzer, Mützen, wollene Pantalons, wollene Gamaſchen, Hals⸗ binden, Hemden, Socken und Schuhe ꝛe. gegen gleich baare Zahlung an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert werden. Dies den Steigliebhabern zur Nachricht und zugleich mit dem Erſuchen an die Großberzog⸗ lichen Herren Bürgermeiſter des Bezirks, dieſe Verſteigerung im Intereſſe ihrer Gemeinden gefälligſt bekannt machen laſſen zu wollen. Friedberg den 21. November 1850. In Auftrag: Ramſpeck, Oberquartiermeiſter. Verlooſung des v. Rau'ſchen Anlehens in fl. 40,000 d. d. 1. October 1843. (1828) Bei heutiger Obligationen⸗Verlooſung rubricirten Anlehens wurden die Nr. 61, 93 a fl. 100 jede fl. 200, „ 29, 31 à fl. 250 jede fl. 500, 5 zuſammen fl. 700, rückzahlbar auf den 1. Januar 1851 gezogen und ſind die Beträge bei dem Unterzeichneten oder bei dem Handlungshauſe Simon Lindheimer zu Friedberg zu erheben. Beyenheim den 18. November 1850. Der v. Rau'ſche Rentmeiſter Je Filius. Holz⸗Verſteigerung. (1829) Samſtag den 30. d. Mts., Mor- gens 10 Uhr anfangend, ſoll auf dem dafigen Rathhauſe folgendes Gehölze aus den Schlägen Alterheg und Kunſtbach, hieſigen Gemeindewalds, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meiſtbietend verſteigert werden: 13% Stecken eichen Scheitholz, 8%„ Prügelholz, 56„ birken„ 16%„ eichen Stockholz, 2½%„ birken und eichen Stockholz, 1„ nadel Stockholz, 1406 Stück Eichen ⸗/ Birken⸗ und Nadel⸗ holzwellen, 12 Läſte Allerleiholz und 16 Stämme eichen Bau-, Werk⸗ und Nutzholz, der Durchmeſſer derſelben be⸗ trägt zwiſchen 16— 29 ½ Zoll, die Länge 15— 32 Fuß Obermörlen am 24. November 1850. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter König. Bekanntmachung, Holzverſteigerung in den bei Oberrosbach ge⸗ legenen Gr. Domanialwaldungen betr. (1830) Donnerſtag den 5. Dezember, Vormittags, wird das unten, bemerkte Holz einer Verſteigerung an die Meiſtbietenden aus⸗ geſetzt. Es wird damit begonnen: Morgens 8½ Uhr im Weſterfeldſchenwald an dem Dicken. Eichbaum. 5 ½ Stecken birken und 9/ Stecken nadel Prügelholz, 1 Stecken nadel Stockholz, 0 812 Wellen birken, eichen, 557 Wellen nadel Reiſerholz, 7 Stück Stämme und Stangen eichen Wagnerholz, in 37 Kub.⸗Fuß. Oberrosbach den 25. November 1850. Der Großh. Heſſ. Revierförſter des Reviers Oberrosbach Bingmann. Holz⸗Verſteigerung. 31) Donnerſtag den 28. d. Mts., Vor⸗ 9 555 9 Uhr, ſollen in dem hieſigen Gemeinds⸗ wald, Diſtrikt Heiſterweg, 8 20 Stück eichen Bau⸗ und Werkholzſtämme, 16 Stecken eichen Werkholz, 104 1„ Scheitholz, 34*„ Prügelholz, 69 1„ Stockholz, 6500 Stück eichene Wellen, oͤffentlich meiſtbietend verſteigert werden. f Bemerkt wird, daß gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine bis den 1. September 1851 cre⸗ ditirt wird. Die Zuſammenkunft ift am Holzſchlag daſelbſt. Bönſtadt am 23. November 1850. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Weitzel. Obligations- Verlooſung. (1832) Bei der für 1850 ſtattgehabten Ver⸗ looſung von Heldenberger Partialſchuldſcheinen find auf den 2. Januar 1851 rückzahlbar ge⸗ worden: 1) Aus dem am 1. Januar 1847 bei dem Handlungshauſe Daniel Brand zu Hanau nego⸗ clirten Anlehen von 40,000 fl. Lit. B. Nr. 21 zu 500 fl., „„„ 40„ 500„ „„„ 43„ 500„ „„„ 71„ 250„ „„„ 72 250„ 2) Aus dem am 1. Januar 1835 bei dem Handlungshauſe Simon Lindheimer zu Friedberg negocürten Anlehen zu 26,000 fl. Lit A. Nr. 32 zu 400 fl., „ ri„ i 00 Ich bringe dieſes hierdurch mit dem Be⸗ merken zur Kenntniß der Inhaber, daß nach deren Willen die Kapitalien am 2. Januar 1851 1 bei den oben erwähnten Handlungshäuſern in 10 1 Empfang genommen werden können, indem von 10 ö da an keine weiteren Zinſen vergütet werden. 14 Heldenbergen den 20. November 1850. 0 Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter 0 Pauly. 378 0 G Hautausſchläge, S rbeumatiſche Affectionen, fe AO MME plc: bedruckten KRUIER= 5 SEI E (1838) Militärpflichtige und Zahlungsbedingungen, ſowie aller Garantien. ein entſprechendes Einſtandskapital, Hand⸗ und Vilbel den 19. November 1850. G und gelb G aromatiſch-mediciniſ die für Friedberg und Umgegend nur bei der Burg vorräthig iſt und in weißen mit grüner Schrift und an beiden Enden mit nebenſtehendem Siegel verſehenen Packetchen à 21 kr. verkauft wird. 7 TTTTTTTTTTTTTT—TT—TTTTTT Privat- Bekanntmachungen. Gegen Sommerſproſſen, Finnen, Flechten, ſowie gegen 2 7 gichtiſche und ſpröde, trockene 7 1 5 e Haut (1588) eignet ſich als ein anerkannt vorzügliches äußerliches Hautheilmittel Dr. Borchardt's che Kraͤuter⸗Seife, P. F. Schmittner nächſt 92 Anz ei Militaͤrſtelloertretungsanſtalt von F. J. Rauch in Mainz. 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(1819) Meine Kinder, welche meiſtens aus⸗ wärts etablirt find, ſind geſonnen ihr an der Straße nach Büdingen gelegenes, noch gemein⸗ ſchaftlich beſitzendes von mir neu erbautes Wirths⸗ haus zum Engel, mit einem Flächengehalt von achtzig Ruthen Ortsmaas, nebſt einigen Güter⸗ ſtücken, dem Meiſtgebot auszuſetzen; und iſt hierzu Freitag den 27. Dezember l. J., Mit- tags ein Uhr, beſtimmt, wozu ich Liebhaber höflichſt einlade; und bemerke noch, daß nach Umſtänden die Hälfte des Kaufſchillings allen⸗ falls ſtehen bleiben könnte. Bekanntlich hat ſich dieſes Haus ſtets eines guten Zuſpruchs erfreuet, und ein gewandter Mann mit etwas Vermögen, würde hier gewiß ſeine Rechnung finden. Aſfenheim den 18. November 1850. B. Arnold Schott. Bekanntmachung. (182 Mittwoch den 27. d. M. läßt der Unterzeichnete in ſeiner Behauſung, Vormittags um 10 Ühr, mehrere Stück ſchönes und gutes Rindvieh, Federvieh, Stroh, Heu, Spreu u. ſ. w. gegen gleich baare Zahlung verſteigern. Oppershofen am 19. November 1850. A. Eiſenhauer, Pfarrer. Verſteigerung. (4835) Im Freiherrl. von Löw'ſchen Hauſe zu Steinfurth ſollen den 29. November. Mor⸗ gens 10 Uhr, verſchiedene Mobilien. öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Steinfurth den 23. November 1850. Weigand. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. 118 —