* * 5. Nobr. ft. in verrichtet: Sell. Stadtlügt: Sell. er Stadtkirche: len ä K. er Burglircht: dak. 0 Burgkirche: ae und Butzbach ovtmber. * iir — R 22A *— ntelligenz-Blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. M87. Mittwoch den 6. November 1850. Amtlicher Theil. Das Großh. Heſſ. Landgericht Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Bezirks. Zetreffend: Das gerichtliche Executionsverfahren. Die Wahrnehmung, daß Sie in obigem Betreffe, ein ganz ungleiches Verfahren einhalten, und theilweiſe eine beſtimmte Wei⸗ ung der Oberbehörde veranlaßt uns, Ihnen folgendes zu eröffnen: I. So oft wegen Mangels an hinreichendem beweglichem Ver— mögen in das Grundeigenthum des Schuldners eingegriffen werden nuß, ſind alsbald bei dem Pfandungsacte und ohne erſt die Vorlage eines Flurbuchsauszuges abzuwarten, freie Sruundſtücke, Häuſer ꝛc., als Pfand zu notiren. Sie haben den Ge⸗ lichtsdienern dieſe Objecte ſo genau als möglich zu bezeichnen, damit ſer gehörige Eintrag in den Pfandrapport erfolgen kann. 11. Wenn auf dieſe Weiſe unbewegliches Vermögen als Pfand zenommen iſt, haben Sie den zum Verkaufe nöthigen Grund- oder Flurbuchsextract ſelbſt zu fertigen, oder auf des Gläubigers Koſten on dem Gr. Steuercommiſſär einzuziehen, übrigens unmittelbar nach er Pfandung, und ohne eine weitere deßfallſige Verfugung onhier abzuwarten, Termin zum Güterverkaufe anzuberaumen. III. Hierbei iſt folgendes zu beachten: a) Bei allen erſten Zwangsverkäufen muß zwiſchen dem Tage, wo der Verkauf zum erſtenmale bekannt gemacht wird, und dem Verkaufstermine ſelbſt, nach der Verordnung vom 21. Febr. 1812, ein Zwiſchenraum von mindeſtens 6 Wochen frei bleiben. Wenn alſo z. B. die Verſteigerung zum erſtenmale den 1. November bekannt gemacht wird, ſo darf der Verkaufs⸗ * termin nicht früher als auf den 14. December beſtimmt werden. b) Jeder erſte Zwangsverkauf von Immobilien muß dreimal von 14 zu 14 Tagen bekannt gemacht, und daß und wann dieſe Bekanntmachung geſchehen, zu den Acten beſcheinigt werden. Im vorerwähnten Falle hat alſo die erſte Bekanntmachung den 1., die zweite den 14., die dritte den 28. November zu ge⸗ ſchehen. Außerdem wird es zweckmäßig ſein, auch am Verkaufs⸗ tage ſelbſt den Verkauf bekannt zu machen. Ohne ganz ge⸗ naue Beobachtung der sub. a. b. erwähnten Formen kann ein erſter Zwangsverkauf, es müßte denn der Beklagte einwilligen, weder ratificirt, noch weiter darauf vorgeſchritten werden. Wir müſſen daher in allen Fällen, wo jene Vorſchriften nicht von Ihnen eingehalten werden ſollten, anderweiten Verkauf verfügen, und die Verſteigerungskoſten ſtreichen. c) Vor Abhaltung des Verkaufstermins haben Sie eine ordnungs⸗ mäßige Taxation der Güter auf geſetzlichen Stempel aufſtellen zu laſſen. Werden mehr als 6 Stücke verkauft, ſo iſt zu jedem Bogen der Taxation Stempel à 1 fl., ſonſt zu 30 kr. zu ver⸗ wenden. d) Alsbald nach abgehaltener Verſteigerung und längſtens binnen 1 Wochen, vom Tage der Pfandung an, iſt das Protokoll(auf Stempel à 6 kr.) an uns einzuſenden. Es müſſen demſelben jedes mal beiliegen: 1) das Ausſchreiben der Verſteigerung. In dieſem ſind die zu berkaufenden Objecte einzeln anzugeben. Unter daſſelbe iſt die Beſcheinigung, an welchen Tagen die Bekanntmachung geſchehen, zu ſetzen; 2) die Taration; 3) der vorgeſchriebene Fragebogen; 4) das Koſtenverzeichniß. Die Verſteigerungskoſten ſind außerdem auf dem Verkaufs- protokolle ſelbſt zu verzeichnen, damit aus den Acten erſehen werden kann, in welchem Betrage ſie decretirt worden ſind. Ohne unſere Decretur dürfen dieſe Koſten bei Vermeidung ſtrenger Ahndung nicht erhoben werden. IV. Da die geſetzlichen Vorſchriften unter III. a. b. nur bei den erſten Verkäufen Anwendung leiden, ſo bedarf es bei etwaiger weiterer Verſteigerung der nämlichen Objecte der Einhaltung des ſechswöchentlichen Zwiſchenraums nicht; ebenſo iſt hierbei nur eine einmalige Bekanntmachung des Verkaufstermins nöthig. V. Alle Verkaufsprotokolle müſſen die Bedingungen der Ver— ſteigerung genau enthalten. Namentlich iſt immer unter die Bedin⸗ gungen aufzunehmen: 1) die Guter werden nach dem Flurbuchsextracte, und wie ſie Ver⸗ käufer beſitzt, verkauft. Für Flächengehalt wird nicht gehaftet; 2) die landgerichtliche Ratification bleibt vorbehalten; 3) bis dieſe erfolgt iſt, bleibt Käufer an ſein Gebot gebunden, und er muß ſich gefallen laſſen, daß daſſelbe bei einer weiteren Verſteigerung als Erſtgebot angenommen wird; 4* Zahlung des Kaufgeldes bleibt das Eigenthum vorbe— alten; 5) kein Käufer iſt eigene Forderungen an den Verkäufer vom Kaufgelde abzuziehen befugt; 6) genaue Angabe der Zahlungstermine und von wann an das Kaufgeld zu verzinſen iſt; 7) die Zahlung darf nur auf gerichtliche Anweiſung erfolgen; 8) Angabe, wer die Kaufbriefskoſten zu zahlen hat, und 9) Käufer hat alle auf den verkauften Objecten ruhenden Abgaben und Laſten von der Genehmigung des Verkaufes an, zu über— nehmen. In der Regel ſind 2 bis 3 Zahlungstermine, und zwar ſo zu beſtimmen, daß die Befriedigung des Gläubigers nicht ungebührlich verzögert wird. Die Verkaufsbedingungen ſind, ehe zur Verſteigerung ge— ſchritten wird, vollſtändig bekannt zu machen, und iſt, daß ſolches geſchehen, im Protokolle zu bemerken. Was den Verkauf beweglicher Pfänder betrifft, ſo behält es deßfalls im Allgemeinen bei den Ihnen früher ertheilten Vorſchriften ſein Bewenden. Es ſind aber künftig ö 1) über alle Zwangsverſteigerungen von Mobilien förwliche Pro⸗ tokolle auf Stempel à 6 kr. aufzunehmen und einzuſenden; dieß muß auch dann geſchehen, wenn ſich keine Käufer eingefunden haben, ſo daß alſo bloße berichtliche Anzeigen, daß bei der Verſteigerung keine Käufer erſchienen ſepe, nicht mehr vor— kommen dürfen; 2) die Mobilienverſteigerungsprotokolle müſſen ebenfalls die Ver— kaufsbedingungen, namentlich immer die oben sub. V. 5. erwähnte Bedingung enthalten. Der Verkauf hat gegen baare Zahlung zu geſchehen. Den Protokollen muß beigefügt ſein 8 a) die Taxation; 5h) Bekanntmachung des Verkaufstermins, die aber regelmäßig nur einmal zu geſchehen hat; 5 — 352— . c) das Koſtenverzeichniß, hinſichtlich deſſen das Obbemerkte gilt. 3) Wie Ihnen bekannt, iſt ſeither geſtattet worden, daß, ſoferne Sie die Bürgſchaft übernommen haben, die Pfänder vorläufig im Beſitze des Schuldners gelaſſen worden ſind. Von ſelbſt verſteht es ſich aber, daß bei der Verſteigerung die Pfänder immer an dem Orte, wo dieſe abgehalten wird, zugegen ſein müſſen, weil ſonſt die Vornahme einer Verſteigerung ganz ohn⸗ möglich und die Anberaumung eines Termines dazu eine völlige zweckloſe Förmlichkeit ſein würde. Indeſſen iſt zu unſerer Kenntniß gekommen, daß hiernach nicht allenthalben verfahren wird, weßhalb wir Ihnen aufgeben, künftig in jedem Verſtei⸗ gerungsprotokolle im Eingange ausdrücklich zu bemerken: „Nachdem nach der Anlage Verſteigerungstermin auf heute „beſtimmt und bekannt gemacht, auch Taxation aufgenom⸗ „men, angelegt, und die Pfänder in das zur Verſteigerung „beſtimmte Local gebracht worden, wurde nach Feſtſetzung „und Bekanntmachung folgender Verſteigerungsbedingungen“ (folgen die Bedingungen) n zum Verkaufe ſelbſt geſchritten. Da, wo Sie ſich dahin ver⸗ bürgt haben, die Pfänder als Ihnen überliefert betrachten zu wollen, iſt es auch lediglich Ihre Sache und Obliegenheit deren Herbeiſchaffung zum Verkaufstermine zu bewirken. Wollen Sie alſo dieſe eintretenden Falles nicht übernehmen, ſo dürfen Sie künftig Bürgſchaft nicht leiſten und haben alsdann die Ge⸗ richtsdiener gleich bei der Pfändung die Pfänder aus dem Be⸗ fitze der Schuldner, in das dazu von Ihnen anzuweiſende Local zu bringen. Wenn künftig die Beſtimmungen sub. 1, 3 nicht genügt ſein ſollte, ſo werden wir Ihnen in jedem Falle, Vor⸗ nahme anderweiter koſtenfreier Verſteigerung aufgeben. — Sollte in einzelnen Fällen eine Verbringung der Pfänder nicht möglich ſein, z. B. wenn Miſt, Erndte auf dem Halme ꝛc. gepfändet iſt, ſo haben Sie dies im Protokolle zu bemerken. 4) Wenn bei Verkäufen von beweglichen Pfänder die Taxation erreicht wird, ſo iſt nicht allein ſogleich die Genehmigung von gegründete Winterbauſchule dahier wieder eröffnet. De Unterricht beſchränkt ſich auf die Monate November, Dezem⸗ ber, Januar, Februar und März und findet mit Ausnahme des Sonntags täglich von 8— 12 Uhr und Nachmittags von 1— 6 Uhr ſtatt. Er beſteht im techniſchen Zeichnen, wofür ſämmtliche Tagesſtunden beſtimmt ſind, ferner im Rechnen mit beſonderer Anwendung auf das Gewerbweſen und in der Aufſtellung von Voranſchlägen. Jeder Schüler bezahlt monatlich fl. 2— welche für jeden kommenden Monat im Voraus erhoben werden. Diejenigen Bauhandwerker— Geſellen und Lehrlinge — welche ſich an dem Unterrichte zu betheiligen wünſchen, haben ſich baldigſt auf dem Bureau des Landesgewerbver— eins zu melden. 1 a Die Gr. Bürgermeiſter werden erſucht, dieſer Bekannt— machung die gehörige Publicität zu verſchaffen. Darmſtadt den 1. November 1850. Die Handwerkerſchuleommiſſion des Localgewerbvereins zu Darmſtadt. Bitte. Die Wittwe des vor einigen Tagen an ſeinen Wun⸗ den verſtorbenen Forſtſchützen Affemann dahier befindet ſich in der dürftigſten Lage, indem ſie zu ihrem und ihrer 8 Kinder Unterhalt aller Mittel entbehrt. Die Unterzeichneten erlauben ſich daher edle Menſchenfreunde um Unterſtützung und Zeichnen von Gaben für dieſelbe zu bitten, und werden nicht allein für zweckmäßige Verwendung derſelben ſorgen, ſondern auch demnächſt öffentlich Nachweis darüber geben. Erbach den 17. Oktober 1850. L. Follenius. Eſchborn. Volk. Franz. ö a Zu Annahmen von Unterſtützungen erbietet ſich Ober— 0 lieutenant Riedel und die Expedition d. Bl. 4 1 i 1 0 Ihnen zu ertheilen, ſondern Sie haben auch die Pfänder, dem 4 Käufer alsbald gegen Zahlung des Kaufgeldes zuzu⸗ 1 ſtellen und daß ſolches geſcheben, im Protokolle zu bemerken. n Hiernach haben Sie ſich bei allen von jetzt an erkannt werdenden Pfändungen zu bemeſſen. — ̃ ̃—— H. o f mg n. Winterbauſchule in Darmſtadt. Am 15. November d. J. wird die im vorigen Jahre Bekanntmachungen von Be⸗ Lieferengen verſchiedener Bedürfniſſe] gegen Philippine Will zu Grünningen Implo⸗ hoͤrden. NN N N eee e ee ee (1702) Ueber das Vermögen des Heinrich Wilhelm Sommerlad zu Okarben iſt der for— melle Concurs erkannt worden. Demzufolge find alle Forderungen, Vorzugsrechte und An⸗ ſprüche an die Maſſe, bei Vermeidung ſtillſchwei⸗ gend eintretenden Ausſchluſſes, im Termin Mittwoch den 27. November, Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen und zu begründen. Großkarben am 23. Oktober 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius. U Verkauf einer Hofraithe. (1709) Die dem Fürſtlichen und Gräflichen Geſammthauſe Nſenburg und Büdingen in dem Orte Stammheim zuſtehende Hofraithe, Flur 1. Nr. 401. 103 UIKlafter haltend, beſtehend aus Wohnhaus, Scheuer und Stallung, ſowie der daran ſtoßende Garten Flur 1. Nr. 416 im Ge⸗ halte von 75[◻Klafter ſollen Dienſtag den 17. Dezember d. Ie, Vormittags 10 Uhr, in loco Stammheim unter den alsdann veröffentlicht für die Garniſon Butzbach. (172 Die Lieferungen nachbenannter Be— dürfniſſe für die Garniſon Butzbach ſollen auf dem Wege der Soumiſſion an den Wenigſtver— langenden in Accord gegeben werden, und zwar: Montag den 11. November d. J., Vormittags 10 Uhr, die Bedürfniſſe an Brod, Brennöl, Thran, Stearinlichter, Gerſtenſchroth, Waizenkleie, Lein— kuchen, ſodann Stroh zum Füllen einzelner Betten, pro 1. Semeſter 1851, Freitag den 15. November d. J., Vormittags 10 Uhr, die Bedürfniſſe von Wannen, Zimmer- und Stall⸗ beſen, ſodann Kardätſchen auf die Jahre 1851, 1852 und 1853, Montag den 18. November d. J., Vormittags 10 Uhr, das Brennholzbedürfniß pro 1851 in 36 Stecken buchen und 188 Stecken eichen Scheitholz be— ſtehend. Dies den Intereſſenten mit dem Anfügen zur Nachricht, daß die Lieferungsbedingungen jeden Tag auf dem Verwaltungsbüreau beſagter Gar⸗ niſon eingeſehen werden können, woſelbſt auch die Soumiſſions-Formulare für die Holzliefe⸗ rung in Empfang zu nehmen ſind. Butzbach den 30. Oktober 1850. ratin, Forderung betr, iſt im Zwangswege das der letzteren zuſtehende zu Grüningen belegene Wohnhaus verſteigert und ein Gebot von 60 fl. eingelegt worden. Da daſſelbe den Taxations⸗ werth bei Weitem nicht erreicht, ſo kann die Verſteigerung nicht genehmigt werden. Indem man der Philippine Will, welche nach England ausgewandert ſein ſoll, auf dem Wege der öffent⸗ lichen Bekanntmachung von Vorſtehendem Nach- richt zugehen läßt, fordert man ſie zugleich auf, binnen 6 Wochen vom erſten Erſcheinen dieſer Ladung in öffentlichen Blättern an gerechnet, ſo gewiß einen beſſeren Käufer zu ſtellen, als ſonſt eine nochmalige Verſteigerung verfügt, und alsdann ohne Rückſicht auf das Verhältniß des Gebots zur Taxation der Zuſchlag ertheilt wer⸗ den wird.. Hungen den 16. Oktober 1850. Großh. Heſſ. Landgericht. Hofmann. Brück. Main ⸗Weſer⸗ Bahn. (1743) Die Lieferung von 44 Kalmuckröcken für die Bahn- und Weichenwärter ſoll auf dem Submiſſſonswege vergeben werden. Die Bedingungen liegen vom 7. d. M. an auf dem hieſigen Sectlonsbüreau zur Einſicht offen, woſelbſt die Gebote, verſiegelt und mit der Aufſchrift:„Lieferung von Kalmuckröcken 5 8 i 0 N 90 werdenden Bedingungen an den Meiſtbietenden In Zuftrag betreffend, bis zum 12. d. M., Vormittags 2 verſteigert werden, wozu man Kaufliebhaber ein⸗ Cellarius, Oberquartiermeiſter. 9 100 Ngege e ſein mien„Vormittag 9 det. 2 7 i 356 2 de ee den 21. Oktober 1850. Edietalladu 5 Gießen am 3. November 1850. i Fürſtlich Jſenburg⸗ und Büdingiſche Rentkammer 4172) In Sachen des Markus Engel und Der Gr. Bahn ⸗Ingenieur 0 8 Klingelhöffer. Wolf Lichtenſtein zu Münzenberg Imploranten Eickemeyer. ö 6 Les gewerbver⸗ dleſer Bekannt— F miſſion D Darmſtadt . m ſeinen Wu dahier befinde dtem und ihrer terzeichneten Untersützung „F und werden nelben ſorgen, arüber geben Franz tet dich Den cet ich. gerechnte (174) 353 Main⸗Weſer⸗Bahn. Fahr ⸗ Plan vom 4. November 1850 anfangend bis auf weitere Beſtimmung. r 2. Von Caſſel nach Frankfurt a. M. Von Frankfurt a. M. uach Caſſel. II. VI. 1. 8. 5. 77 Stationen Vormittags[Nachmittags Stationen Vormittags Nachmittags uhr. Min.] Uhr. Min. Abr Nin Uhr Nin übe Min U Na. Frankfurt Abgang, 8— 30 7 45 Caſſel. Abgang 8 15 4 10 Vece 5 8 7 1 3 5 5 1 52 Guntershauſen„ 8 50 4 45 Bonames 1 8 20 111 30 3 308 5 Genſungen„ 9 16 5 12.[Vilbel 5 8 3012 leb 15 Wabern„ 9 34 5 30 Dortelweil„ 8 37 12 5 3 a0 22 Borken 7 9 50 5 46 Großkarb 5 e 5 42 814521 2 9 ßkarben 8 43 1213 3.58 8 28 Zimmersrode 10 3 5 58 Niederwöllſtadt ⸗ 8 54 12 24 14144 8 39 Treyſa 1 10 30 6 25 Friedber Ankunft F* 1. 15 Neuſtadt. 10 50 6 45 8 N et e ect g d san Kirchhain„ 11 20 7 15 8 l u Marburg 1 11 50— 45 NB. Die durch Punkte ange⸗ a 2 2 Fronhauſen 5 12 15 8 10 deuteten Verbindungen 5 f 1 25 Lollar 12 28 8 22 2 durch Poſt⸗ resp. 3 2 195 1 15 mnibus⸗Fahrten ver⸗ 2 Gießen Ankunft 2 0 s 35. rer 755 1 55 Abgang 5 Gießen l 1 III 6 Uhr orgens 1 1 7————— N— f 8 a Gießen Abgang 5 45 2 10 a 5 i Lollar 6— 2 26 ö i f a Fronhauſen 7 6 12 2 38 2 4 6 8 Marburg 7 6 44 3 10 1 ä 5 Kirchhain„ 7 10 3 35 Friedberg Abgang] 35 10 25 3 5 6— Neuſtadt. 7 40 4 5 Niederwöllſtadt/ 6 4810 38 318 6 13 Treyſa„ 8 5 4 3⁰ Großkarben„ 5 i i en 22 Zimmersrode- 8 28 4 52 Dortelweil 7 7310 53 333 6 28 Borken 1 8 40 5 3 Vilbel„ 7 3 11 3343038 Wabern 9 9— 5 25 Bonames„ 23114 3 53 6. 48 Genſungen 9 14 5 38 Bockenheim 1 17 35 1125 4 2— Guntershauſen„ 5 46 6 10 Frankfurt Ankunft] 7 4011 30 f 4107 5 Caſſel Ankunft 10 10 6 35 Die Großh. Heſſ. Eiſenbahn⸗Bau⸗Direktion zu Gießen. eta lla dung. (1745) 1) Die dem Eberhard Huber 1. zu Wiſſelsheim in der Gemarkung Melbach zu⸗ ſtebenden Grundrenten, im jährlichen Geld— anſchlag von 1 fl. 13¼ kr., 2) die den Kindern des Freiherrn Maximilian Löw von und zu Steinfurth in der ſelben Gemarkung zuſtehenden Grundrenten, im jährlichen Geldanſchlag von 11 fl. und die dem Herrn Grafen Max von Solms⸗ Rödelheim in der Gemarkung Niederwöll⸗ ſtadt zuſtehende— durch Allodification der Erbleihe des Johannes Schmidt II. entſtan⸗ dene Grundrente, im Geldanſchlage von 1 0 f 9% k, ſollen nach den geſetzlichen Beſtimmungen abge⸗ lößt werden. Es werden daher alle bei dieſen Ablöſungen Betheiligten hierdurch aufgefordert, binnen 2 Monaten ihre etwaigen Rechtsanſprüche bei dem unterzeichneten Gerichte vorzubringen, wid⸗ rigenfalls die Auszahlung der Ablöſungskapita⸗ lien an die resp. Berechtigten,— wegen Nr. 2 an den Vormund der Kinder, Großh. Regie— 3 rungsrath Küchler zu Gießen— geſtattet wer— den wird. Friedberg am 16. Oktober 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Main ⸗Weſer⸗ Bahn. (1746) Zur Uniformirung des Bahnperſonals werden erforderlich: 170 Ellen dunkelblaues Tuch geringer Qualität, 32 7 7 77 beſſerer 1 110 Ä graues„ geringer„ 74 15 57 2 beſſerer 1 Die Lieferung dieſer Tücher ſoll auf dem Sub⸗ miſſionswege in Akkord gegeben werden, und ſind zu dieſem Behufe die Muſter unter Angabe der Tuchbreite und der Preiſe längſtens bis den 12. d. Mts., des Morgens 9 Uhr, auf dem Sektionsbüreau dahier verſiegelt und mit der Aufſchrift„Uniformirung betreffend“ einzureichen. Auf gleiche Weiſe ſoll die Anfertigung von 53 Röcken, ebenſo viel Hoſen und 9 Paletots vergeben werden; die Gebote müſſen ebenfalls bis zu dem obengenannten Termine, verſiegelt und mit derſelben Aufſchrift verſehen, abgegeben ſein. Die Vertragsbedingungen liegen vom 5. l. M an auf dem genannten Büreau zur Einſicht offen Gießen am 1. November 1850. Der Gr. Bahn-Ingenieur Eickemeyer. Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (1747) Auf dem Bauplatz im Roſenthal jenſeits der Uſa werden Abfälle von rothen Sand- ſteinen unentgeltlich abgegeben; Luſttragende wollen ſich an den Aufſeher Braun wenden. Friedberg den 2. November 1850. Der Großh. Heſſ. Seetions-Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Arbeits ⸗Verſteigerung. (1748) Künftigen Freitag den 8. Novem- ber, des Vormittags 10 Uhr, ſoll bei Wirth Reul zu Wickſtadt die bei Anlegung einer Chauſſee von Wickſtaͤdt bis zur Grenze Aſſenheim vor— kommenden Planierarbeiten, welche zu 1612 fl. 36 kr. veranſchlagt iſt, in mehreren Abtheilungen, ſowie die Anfuhr von 76 Cubikklafter Steine aus dem Steinbruch im Wald bei Wickſtadt, an die Wenigſtnehmenden öffentlich in Accord gegeben werden. Bemerkt wird, daß die Zuſammenkunft um halb 10 Uhr am Fuhrweg von Aſſenheim auf der Grenze Wickſtadt ſtattfindet. Afſenheim den 2. November 1850. ta: Der Gr. Geometer Roſenkranz. c Privat⸗ Bekanntmachungen. Empfehlung. (1730 1846r rother Affenthaler Wein, die Ohm fl. 54, 1846r rother Oberingelheimer Wein die Ohm fl. 60, 1846r rother Aßmans⸗ hauſer die Ohm fl. 90, ſowie verſchiedene an⸗ dere Sorten weißer Weine zu den billigſten Preiſen. Döngesgaßeck 6 neu im Hof in Frank⸗ furt a. M. Agenten⸗Geſuch. (17160 Es werden thätige und gewandte Leute als Agenten und Commiſſionäre geſucht, in Vilbel, Aſſenheim, Friedberg, Butzbach, Mün⸗ zenberg, dieſelben müſſen in ihrem Bezirk auf dem Lande Bekanntſchaft und Vertrauen haben und Wirthe, Beamte oder Kaufleute ſein. Näheres F. J. Rauch, D. 100 Mainz. Nur Franco⸗Briefe werden angenommen. Anzeige. (1718) Der Unterzeichnete macht hiermit bei herannahender Setzzeit einem geehrten Publicum die ergebenſte Anzeige, daß bei ihm alle Sor⸗ ten von Obſtbäumen, ſowohl hohe als auch Pyramiden, Zwergſtämme, ebenſo auch alle Sorten von Alleebäumen zu haben ſind, welche noch den beſonderen Vortheil haben, da ſolche aus Norddeutſchland bezogen werden, um ſo üppiger bei uns wachſen werden; auch über⸗ nehme ich das Setzen von Bäumen, ſowie auch neu zu errichtende Anlagen, wozu ich ganz beſonders ſchöne engliſche Geſträucher und Zier⸗ bäume empfehlen kann und mache daher die Herren Bürgermeiſter und Liebhaber beſonders aufmerkſam darauf. Nähere Auskunft gegen portofreie Anfrage. Gießen den 26. October 1850. Georg Klees, Kunſt⸗ und Handelsgärtner. Zum Verkaufen. (17310 unterzeichneter iſt geſonnen ſein zwei⸗ ſtöckiges Wohnhaus, ein wohnbares Hinterhaus nebſt Schoppen, Stallung und einem Gärtchen aus der Hand zu verkaufen. Wilhelm Stritzinger, Schreinermeiſter. Verſteigerung von Vieh und Ge⸗ räthſchaften. (1732) Donnerſtag den 7. November l. J., Vormittags 9 Uhr, läßt die Unterzeichnete fol⸗ gende Mobiliar⸗Gegenſtände freiwillig und öffent⸗ lich an die Meiſtbietenden gegen gleich baare Zahlung verkaufen: 1) 2 Kühe, 2) 4 Schweine, 5 3) 1 zweiſpännigen vollſtändigen Wagen, 1 Pflug, 3 Eggen ꝛc. ꝛc., 4) 4 Fäſſer und ſonſtige Haus⸗ und Land⸗ wirthſchafts⸗Geräthſchaften, Tiſche, Stühle, 5) 1 Kleider⸗ und 1 Küchenſchrank, 1 Kiſte, verſchiedene Küchengeräthſchaften, Zinn, irdenes Geſchirr ꝛc. ꝛc., — 354— 6) verſchiedene Herrn⸗ und Frauenkleider, Hem⸗ den, Bettwerk, Weißzeug, und ladet hiermit Steigliebhaber höflichſt ein. Niederwöllſtadt den 30. Oktober 1850. Friedrich Angelſteins Wittwe. Aetien⸗ Verlooſung. (179) Durch die heute geſchehene Verloo⸗ ſung ſind von den Anlehens-Actien der hieſigen Caſino- Geſellſchaft die Nummern 13 und 57 zur Rückzahlung am 1. Februar 1851 beſtimmt worden. Deren Inhaber werden erſucht, ſelbige mit den dazu gehörigen Zinscoupons am Ende des Monats Januar k. J. an die Caſſe der Geſellſchaft abzugeben, und die Beträge gegen Ouittung in Empfang zu nehmen. Vom 1. Februar 1851 an hört jedenfalls deren Ver⸗ zinſung auf. Friedberg den 1. November 1850. Der Vorſtand der Geſellſchaft. Zur Beachtung. (1750) Nachdem mein Sohn in Langendie⸗ bach bei Hanau die Bäckerei erlernt und hier eine ſolche etablirt hat, habe ich mir eine neue Maſchine zum Backen der Matzen angeſchafft und bin geſonnen, ſolche auf Oſtern 1851 zu backen, worauf ich das jüdiſche Publikum mit dem Bemerken aufmerkſam mache, daß Beſtel⸗ duden zu jeder Zeit bei mir gemacht werden önnen. Unter Zuficherung billiger Preiſe und reeller Bedienung bitte ich mich mit recht vielen Auf⸗ trägen zu beehren. Biſſes den 23. Oktober 1850. Abraham Naumann. Anzeige. (1751) Unterzeichnete warnt hiermit Jeder⸗ mann, Niemanden, ſei es wer es wolle, etwas auf meinen Namen zu borgen, ohne von mir autortirt zu ſein, indem ich für nichts hafte. Friedberg den 3. November 1850. K. Erbes Wittwe. Bekanntmachung. 1500 Stuͤck Aepfelbaͤumchen. (1752) Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß ich die von meinem ſel. Schwie⸗ gervater Heinrich Sang I. hinterlaſſene Baum⸗ ſchule dahier von circa 1500 Stück veredelter Aepfelbäumchen, ſämmtlich zur Verpflanzung auf Baumſtücke geeignet, käuflich übernommen habe und bemerke dabei, daß ich die Bäumchen zu ſehr billigen Preiſen verabfolge und den Kauf⸗ luſtigen unter ſämmtlichen noch zu verfügenden Stämmchen ſtets die Wahl laſſe. Fauerbach II. den 2. November 1850. W. Alles, Lehrer. Ein tüchtiger Bäcker burſch, (1753) welcher als Schießer beſtehen kann, könnte ſogleich in Arbeit treten bei Friedberg den 3. November 1850. J. S t ein ban ße r. Ein brauner Hühnerhund, (178) 1 Jahr alt, mit weißgeſprenkelten Vorderfüßen iſt mir am 31. v. M. aus dem Hauſe des Herrn Heinrich Engel in der Uſer⸗ gaſſe entlaufen. Wem derſelbe zugelaufen iſt, wird höflichſt erſucht, ihn gegen eine Belohnung an mich abzugeben. Friedberg den 4. November 1850. Engel, Büchſenmacher. Lit ee a iche Anzeige. Nur ug kr. Fuͤr Alt und Jung und Arm und Reich! Nur us kr. Spinnſtube, Volksbuch für das Jahr 1851. Herausgegeben von W. O. v. Horn. Sechster Jahrgang. Mit einem Stahlſtich nach v. d. Embde und vielen Holzſchnitten von Richter. (1735) Neben allen Volksbüchern ſteht die Spinnſtube einzig in ihrer Art da! Der Herr Verfaſſer, der ſich längſt ein warmes Plätzchen in unſerm Herzen erobert hat, iſt bekannt dafür daß er nicht allein die kräftige, reiche und naive Sprache des Volkes vollkommen bemeiſtert, ſon⸗ dern auch ſeinen aus dem eigenthümlichen Leben der Nation gegriffenen Stoff mit einem Humor würzt, der von Jedem willkommen geheißen wird. Der Spinnſtubenſchreiber hält uns in ſeinem Kalender einen Spiegel vor, in dem wir uns ſelbſt wiedererkennen, und das Gemüthsleben der deutſchen Familie, mit allen ſeinen kleinen Freuden und Leiden, allen ſeinen Licht⸗ und Schatten⸗ ſeiten. Wenn nur die Leute fleißig hineingucken. Vorräthig bei C. Bindernagel in Friedberg. Die Jahrgänge 1847 bis 1850 find zum ſelben Preis ebenfalls daſelbſt zu haben. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. —