igen Hebruar. verrichtet: tadtkirche: tadtkirch: zurgkirche: 1 Lurgfirche: 1 * 1 5 . IS — a 14— Intelligenz-Vlatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. M. II. Mittwoch den 6. Februar 1830. Das„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ wird im Jahre 1850, ebenſo wie im Jahre 1849, wöchentlich zweimal 0 85 1 85 und Samſtags) ausgegeben.— Das„Jutelligenz⸗Blatt“ wird nach wie vor die amtlichen Bekanntmachungen der Staats⸗ und okalbehörden mittheilen und Anzeigen und Inſerate jeglicher Zeit zur öffentlichen Kenntniß bringen. Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung 3 1 fl. 12 kr., für /½ Jahr 40 kr.— Bei allen Poſtverwaltungen Semeſter 4 u entrichten iſt, beträgt bei der Expedition, wie bisher, für 1 Jahr des Großherzogthums Heſſen pr. Jahr 1 fl. 24 kr. und pr. 6* Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erſte Petitzeile oder deren Raum 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet.— Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei der Expedition eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche von dem Montag Morgen an bis den Mittwoch Abend eingehen, werden in das Samftags erſcheinende Blatt aufgenommen.— Friedberg. Die Expedition des Intelligenzblattes. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Die Jahrmärkte zu Crainfeld werden den 20. und 21. März und den 2. October d. J. abgehalten, was zur offentlichen Kenntniß gebracht wird. Friedberg den 30. Januar 1850. Großh. Heſſ. Regierungs-Commiſſion des Regierungsbezirk Friedberg Ouvrier. Reſcript an die Gr. Bürgermeiſter des ehemaligen Kreiſes Friedberg. Betreffend: Die Landwirthſchaft. Durch die Ereigniſſe der letzten zwei Jahre war die Thätigkeit des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins in den Hintergrund getreten. Die Landwirthſchaft läßt noch ein großes Feld von Verbeſſerungen offen und bei den erhöhten Anſprüchen an den Boden erſcheint es angemeſſen nichts zu verabſäumen, was die Landwirthſchaft im Allgemeinen fordert und den Bodenertrag erhöht. Auf beſonderes Erſuchen des landwirthſchaftlichen Be— zirks⸗Vereins des ehemaligen Kreiſes Friedberg glauben wir Ihnen empfehlen zu müſſen, mit dem Gemeinderath und ſonſtigen tüchtigen Landwirthe über Mängel und vorzuneh⸗ mende Verbeſſerungen in der Landwirtſchaft in Ihren Ge— meinden zu berathen und das Reſultat hierher mitzutheilen. Friedberg am 30. Januar 1850. Duve, x, Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Die Ertheilung der Jagdwaffenpäſſe. Es iſt ſeither häufig vorgekommen, daß die Ausfer— tigung von Jagdwaffenpäſſen auf den Grund des alten hin verlangt werden, ohne daß das nach Art. 5 des Geſetzes vom 28. Juni 1827 vorgeſchriebene Zeugniß des Bürger— meiſters auf Stempel zu 6 kr. vorgelegt worden. Sie werden daher angewieſen, ſtets das erforderliche Zeugniß nach Maasgade des angezogenen Artikels 5 des Geſetzes vom 28. Juni 1827 zu ertheilen und die Jagdlieb— haber zugleich zu bedeuten, daß für die Folge keine Päſſe erneuert würden, wenn nicht die fragliche Beſcheinigung mit der Quittung übeügeben werde. Friedberg den 28. Januar 1850. Sm bfrrice u. Dieſelbe an dieſelben. : Die von der Königlich Sächſiſchen Regierung beſchloſſene Gewerbeausſtellung in Leipzig während der Oſtermeſſe 1850. Unter Bezugnahme auf unſer Ausſchreiben vom 31. Dezember v. J. in Nr. 2 des Intelligenz-Blattes von dieſem Jahr, theilen wir Ihnen nachſtehend die Bekanntmachung der Ausſtellungs-Commiſſion zu Leipzig vom 10. l. Mts. mit dem Auftrag mit, auch hiernach den Gewerbtreibenden Er— oͤffnung und ſie insbeſondere auf ein in Nr. 9 und 10 den Ausſtellern zugeſicherten Portofreiheit mit konigl. ſächſiſchen Poſten und Frachtvergütung aufmerkſam zu machen. Friedberg den 29. Januar 1850. Dunne Betreffend Mit dem Jahre 1850 iſt wieder ein Zeitraum von fünf Jahren ſeit der letzten fächſiſchen Induſtrie⸗Ausſtellung verfloſſen; es iſt daher im Jahre 1850 abermals eine ſolche zu veranſtalten. Da während der Leipziger Meſſen faſt alle einer ſolchen Aus⸗ ſtellung günſtigen Umſtände zuſammentreffen und gerade während der bevorſtehenden Oſtermeſſe die neuerbaute, zu dieſem Zwecke beſonders eeignete Centralhalle des Herrn Stadrath Lurgenſtein zur Perfgung ſteht, ſo hat ſich das K. S. Miniſterium des Innern ent⸗ ſchloſſen, die Induſtrie-Ausſtellung des Jahres 1850 in Leipzig Statt finden zu laſſen, auch iſt demſelben dafür die kräf⸗ tige Mitwirkung der ſtädtiſchen Behörden zugeſagt worden. Die be⸗ ſondere Geräumigkeit des zu Gebote ſtehenden Locals, die für ſolchen Zweck äußerſt günſtige Lage Leipzigs und der nicht minder vortheil⸗ hafte Zeitpunkt der Meſſe machen es aber möglich, dieſe Ausſtellung auch den Producenten aller andern deutſchen Staaten zu öffnen. Die unterzeichnete Commiſſion hofft daher, daß ein zahl⸗ reiches Einfinden der Produkte der geſammten deutſchen Induſtrie die Herſtellung eines möglichſt vollſtändigen Bildes derſelben ermöglichen werde. Die näheren Beſtimmungen über dieſe Induſtrie-Ausſtellung werden nunmehr in Folgendem zur allgemeinen Kenntniß gebracht: 1) Die Ausſtellung ſelbſt findet vom 1. April 1850 ab acht Wochen lang zu Leipzig in der daſelbſt neuerbauten„Centralhalle⸗ Statt. 2) Zuläſſig zu dieſer Ausſtellung iſt jedes deutſche Indu⸗ ſtrie⸗Erzeugniß, ſobald es nach Qualität und Preis geeignet iſt, den dermaligen Standpunkt des betreffenden Produktionszweiges zu be⸗ zeichnen. 3) Ausgeſchloſſen find: a) Erzeugniſſe der ſchönen Kunſt im engern Sinne. b) Gewöhnliche Handwerksarbeit, wenn dieſelbe weder durch ausgebreiteten Abſatz im Handel, noch durch Neuheit des Materials, der Form oder der Erzeugungsweiſe, noch durch beſonderen Aufwand von Kunſtfertigkeit ſich auszeichnet. c) Der Selbſtentzündung ausgeſetzte oder ſonſt feuerge— fährliche Gegenſtände, wenn ſie nicht ganz beſonders verwahrt ſind. 4) In Bezug auf Größe und Quantität der einzuſenden⸗ den Gegenſtände iſt das zu vollſtändiger Bezeichnung des Zuſtandes der Fabrikation erforderliche Maaß nicht zu überſchreiten. 5) Alle Gegenſtände, insbeſondere aber ſchwere und um- fängliche, ſind vorher bei der für die Angelegenheiten der Aus ſtellung gebildeten „Ausſtellungs⸗Commiſſion in Leipzig“ anzumelden und zwar ſpäteſtens bis zum 1. März 1850. Vor wirklicher Abſendung der Gegenſtände iſt die Ant⸗ wort der Ausſtellungs-Commiſſion abzuwarten. Einſender vorher nicht angemeldeter Gegenſtände haben es ſich zuzuſchreiben, wenn die Annahme unthunlich erachtet und die Sendung auf ihre Gefahr und Koſten in Leipzig deponirt werden ſollte. 6) Die Anmeld ungen müſſen enthalten: a) Die ſpecielle Angabe der einzuſendenden Gegenſtände nach Art und Stückzahl. b) Den durch dieſelben in Anſpruch genommenen Flächen⸗ raum(bei Maſchinen und anderen größeren Gegen— ſtänden). c) Den Fabrikpreis, nebſt Angabe, ob deſſen Veröffentli— chung geſtattet wird oder nicht. d) Den Verſicherungswerth. e) Die Firma des Einſenders und das unterſcheidende Fabrikzeichen. ) Wie Namen(oder die Firma) des etwaigen Bevoll— mächtigten oder Spediteurs in Leipzig, beſonders zum Behufe der Rückſendung oder Dispoſition nach beendig⸗ ter Ausſtellung. g) Außerdem ſind Bemerkungen über Erzeugung und Ge— brauch, ſowie beſondere Eigenthümlichkeiten der Ge⸗ genſtände, Größe und Einrichtung des Etabliſſements, Arbeiterzahl, Arbeitslohn u. ſ. w. um ſo erwünſchter, je vollſtändiger ſie gegeben werden können. h) Haben ſich bei Erzeugung der einzuſendenden Gegen⸗ ſtände einzelne Angeſtellte und Arbeiter des Etabliſſe⸗ ments beſondere Verdienſte erworben, ſo wird deren namentliche Angabe erwünſcht ſein. 42— 7) Die Ein ſendung der angemeldeten Gegenſtände hat „ſpäteſtens bis zum 15. März 1850% zu erfolgen. Später eintreffende Gegenſtände haben keinen unbe⸗ dingten Anſpruch auf Annahme. 8) Alle Einſendungen erfolgen unter Adreſſe der Ausſtellungs-Commiſſion in Leipzig und ſind mit einer Factur zu begleiten, welche mit der Anmeldung leicht vergleichbar ſein muß. Die Gegenſtände ſelbſt ſind mit Etiquet⸗ ten zu verſehen, welche die Firma des Einſenders enthalten müſſen. Beſondere Firmen und Etiquetten für die Ausſtellung beizufügen, bleibt Jedem überlaſſen. 9) Alle Correſpondenz mit der Ausſtellungs-Commiſſion, ſo wie alle 40 Pfund nicht überſteigende Sendungen genießen innerhalb des Königreichs Sachſen Portofreiheit und ſind deshalb auf den Adreſſen deutlich als Gegenſtände„für die Induſtrie-Ausſtellung⸗ zu bezeichnen. Für ſächſiſche Ausſteller wird dieſe Portofreiheit, ſofern die Gegenſtände leicht verpackbar ſind und dadurch nicht die Stellung be⸗ ſonderer Beiwagen erforderlich wird, bis 100 Pfund ausgedehnt. 10) Für Gegenſtände, welche nach Obigem nicht durch die Poſt eingeſendet werden können, ſollen die Frachtkoſten(nicht die Emballage) für die Einſendung unbedingt, für die Rückſendung aber dann ver⸗ gütet werden, wenn die Gegenſtände, ohne daß ſie verkauft ſind oder darüber disponirt iſt, wieder an den Erzeugungsort zurückgehen. Un⸗ erläßliche Bedingung der Frachtvergütung bei irgend bedeutenden Sen⸗ dungen iſt jedoch die vorherige Anmeldung und Annahme der letzteren. Man erwartet übrigens von ſolchen Einſendern, welche etwa ad 6 Waaren zur Meſſe ſchicken, daß ſie die Ausſtellungsgegen⸗ ände ganz getrennt halten oder im Falle der Beipackung erſt durch ihre Leipziger Spediteurs oder Commiſſionärs an die Ausſtellungs⸗ Eommiſſion abgeben laſſen, da ſich die Ausſtellungs-Commiſſion mit der Ausſonderung der Ausſtellungsgegenſtände aus größeren Sen⸗ dungen nicht befaſſen kann, auch die Portofreiheit eben ſo wenig, als die Frachtvergütung auf Sendungen bezogen werden kann, welche nicht ausſchließlich für die Ausſtellung beſtimmt ſind und mit der deshalb gemachten Anmeldung nicht übereinſtimmen. 11) Sämmtliche Gegenſtände werden zu dem von dem Einſen—⸗ der angegebenen Werthe durch die Ausſtellungs-Commiſſion gegen Feuersgefahr verſichert. Im Uebrigen wird, ohne daß des⸗ halb eine unbedingte Gewährleiſtung übernommen wer— den kann, gegen Beſchädigungen und Entwendungen aller irgend thunliche Schutz gewährt werden. Jedem Ausſteller ſteht es frei, über ſein Eigenthum während der Ausſtellung entweder ſelbſt, oder durch 195 der Commiſſion zu bezeichnenden Bevollmächtigten Aufſicht zu ühren. 12) Vor Beendigung der Ausſtellung darf kein ausgeſtellter Gegenſtand zurückgenommen werden.— Dem Ausſteller ſteht es frei, Gegenſtände während der Ausſtellung zu verkaufen und dieſem Ende dieſelben bei der Einſendung unter Angabe der Preiſe als verkäuf⸗ lich zu bezeichnen. Es iſt jedoch dann zugleich Jemand in Leipzig zu bezeichnen, oder bei den ausgeſtellten Gegenſtänden ſelbſt aufzu⸗ ſtellen(vergl. 11.), welcher zum Verkauf autoriſirt iſt. Der Com- miſſion iſt dann anzuzeigen, an wen nach beendigter Ausſtellung die verkauften Gegenſtande abzuliefern find. 13) Die Einſender oder deren Bevollmächtigte erhalten zu dem sub 11 und 12 genannten Zwecke auf den Namen lautende Eintrittskarten fur die Dauer der Ausſtellung. 14) Ob und in welchem Umfange mit der Ausſtellung eine Ver— theilung von Auszeichnungen an Einſender und Arbeiter Statt fin⸗ den kann, bleibt noch beſonderer Entſchließung vorbehalten und wird deshalb, ſo wie wegen Bildung einer Prüfungsjurp, ſeiner Zeit das Weitere veröffentlicht werden. Leipzig, den 10. Januar 1850. Die Ausſtellungs⸗Commiſſion. Dr. Weinlig. Die Admiral Schenke. Eine Marineſkizze. (Schluß.) Der Admiral ſah zu dem Mädchen auf und ſagte nicht ohne Verlegenheit:„Ja, Ihr närriſchen Leute, was ſoll ich denn nur mit Euch anfangen? Helfen ſoll ich Euch nicht, und ſo ſitzen laſſen kann ich Euch doch auch nicht. Wollte mich binnen Landes ausruhen von den manch geich einen ein/ unbe drau voll 110 Pill wahl belcu ſeine die Geſt Hert wer Dal ſo 1 ver dara er h. mancherlei Strapazen, die ich letzthin erduldet und muß gleich, nachdem ich Anker geworfen habe, ſchon wieder einen Sturm beſtehen. Aber, guter Gott, da fällt mir ein, daß ich hier vor Euerm Hauſe beigedreht habe und unbekümmert mit backen Segeln liegen bleibe, während draußen.... Nun, die edelmögenden Mynheers von Hel⸗ voetſluis werden nicht beſonders auf mich zu ſprechen ſein und es wird Mühe koſten, ſie wieder zu beſänftigen. Will's aber doch verſuchen.“ Der Admiral trat vor die Hausthür und kaum ge—⸗ wahrte ihn das Volk wieder, als es ihn mit lautem Ju⸗ belrufe begrüßte. Michael de Ruiter ſchwenkte dankend ſeinen Hut und wandte ſich dann an diejenigen Mynheers, die ſein Geleit bildeten und vor Ungeduld braunroth im Geſicht waren:„Ihr ſeyd mit Recht boͤſe auf mich, werthe Herren! Bitte Euch, mir eine Buße für mein Zögern auf⸗ zuerlegen, und ich will ſie tragen, wie hart ſie immer ſey. Damit Ihr aber wißt, was mich bewegen konnte, Euch ſo lange warten zu laſſen, ſo vernehmt, daß ich hier un⸗ vermuthet einen alten Freund gefunden habe, der Schuld daran iſt, daß ich hier als Sieger vor Euch ſtehe, denn er hat mir vor Jahren das Leben gerettet. „Der brave Mann ſoll leben!“ ſchrie es in der Menge. „Das ſoll er. Und für eine ſolche That war es doch wohl das Wenigſte, daß ich ihm bei unſerm Wieder— ſehen dafür dankte, was nun freilich etwas lange gedauert hat. Hört, Ihr Herren von Helvoetſluis, dieſer Schenk⸗ wirth Geert van Prinz iſt ein Ehrenmann und Ihr keunt ſtolz auf ihn als Bürger ſeyn. Ihr habt mich freundlich in Eurer Stadt empfangen, und ich erkenne es von Her⸗ zen, wie ich ſoll. Wollt Ihr mich aber zum doppelten Danke verpflichten, ſo kommt einen Augenblick mit mix herein und laßt mich Euch mit dem Manne bekannt ma⸗ chen, der Schuld daran iſt, daß ich für den Ruhm und die Ehre der Niederlande noch das Steuer und den Degen führen kann.“ Damit winkte der Admiral den Bürgern und kehrte in die Schenke zurück. Die ſtolzen Mynheers ſahen ein— ander mit bedenklichem Kopfſchütteln an und waren un⸗ ſchlüſſig, was ſie thun ſollten. Endlich folgte Einer von ihnen, dann ein Zweiter, ein Dritter und ſo fort. Das Volk drängte nach und in wenigen Minuten war die Schenk⸗ ſtube, die anſtoßende Kammer und der Hausflur ſo ſehr mit Menſchen angefüllt, als bis zu jenem Tage in der ganzen Stadt noch nie eine Schenke geweſen war. „Nun, Geert vau Printz, da bringe ich Dir eine ſehr anſehnliche Geſellſchaft, wie Du auch noch keine beſſere in Deinem Hauſe geſehen haſt!“ rief gut gelaunt der Ad⸗ miral.„Rappele Dich auf mit Deinem Stelzfuße und heiße die Mynheers willkommen; heiße ſie niederſitzen und ſiehe zu, womit Du ihnen zu Willen ſein kannſt. Mir aber, Jungfrau Geſina, bringt noch ein Glas Wein von dem vorigen, damit ich den Mynheers, die alle durſtig ſind, Beſcheid thun kann.“ Geert van Printz war von ſeinem Sitze gekommen, er wußte nicht wie. Er ging im wachen Traume umher, grüßte nach allen Seiten und bat ſtotternd um Entſchul⸗ digung, daß er nicht zum Empfange ſo vieler werthen Gaſte eingerichtet ſei. Geſina aber brachte den beſtellten Wein und Michael de Ruiter bezahlte dafür den üblichen Preis, keinen Pfennig drüber. Geſina ſtrich das Geld ein, in tiefer Bewegung und mit Thränen in den Augen. Als die Uebrigen ſahen, wie es der Admiral gemacht hatte, begriffen ſie leicht, worauf es abgeſehen war und machten 43— es ihm nach. Geſina ſammt dem Vater hatten vollauf zu thun und es dauerte nicht gar lange, bis die geringen Vorräthe, die in der Schenke vorhanden waren, ihr Ende erreichten. Das merkte der Admiral gar bald nnd lachend rief er aus:„Ei, ei, Geert van Printz! Was iſt das? Ich komme auf den Gedanken, daß Du leicht ein beſſerer Ma⸗ troſe als Schenkwirth biſt, denn ſonſt wärſt Du nicht mit dem Wein und Genever am Rande, ehe noch die Hälfte Deiner Gäſte befriedigt iſt. Hoffe, daß Du Dich ins künf⸗ tige beſſer vorſehen wirſt, damit Niemand einen Grund findet, ſich über Deine Saumſeligkeit zu beklagen. Ich mag gerne zufriedene Geſichter um mich ſehen und habe im Sinn, ſo lang ich mich in Helvoetſluis aufhalte, alle Morgen zu Dir daher zu kommen, mein alter Backsmaat, und mit Dir und andern guten Leuten ein Wörtchen zu plaudern. Verſteht Ihr, Mynheers? Ich habe beſchloſſen, meinen Morgentrunk bei meinem alten Schiffsmaat Geert van Printz einzunehmen, und es ſoll mich freuen, wenn ich hier recht viele gute Freunde und Bekannte finde, mit denen ich plaudern kann.“ Dieſe Worte des wackern Seehelden wurden mit lautem Jubel aufgenommen, denn allmänniglich verſtand den Sinn derſelben gar wohl und ein Bürger rief:„Wird uns eine Ehre ſein, mit dem Herrn Admiral von Zeit zu Zeit unſer Schlückchen zu trinken. Aber dann muß die Sache auch ein Anſehen haben und das Haus hier muß den Namen„die Admiral-Schenke fuhren. „Mag ſie ſo heißen!“ rief der Admiral.„Muß ich gleich befürchten, die Bürger von Helvoetſluis werden in künftigen Zeiten ſagen, der Michael de Ruiter müſſe ein arger Zechbruder geweſen ſein, weil man die Schenkhäu— ſer eigens nach ihm getauft habe. Nun aber habt einen guten Morgen mitſammen, denn es wird die höchſte Zeit, daß wir unſern Weg weiter fortſetzen.“ Freundlich grüßend entfernte ſich der Admiral und die ehrſamen Mynheers folgten ihm nach, während An— dere zurückblieben und dem Wirthe ſammt deſſen Tochter verſicherten, es habe ihnen ausnehmend wohlgefallen und ſie würden gewiß wieder bei ihm einkehren, darum möge er auf guten Genever und Tabak bedacht ſein. Als aber ſpäter am Tage der letzte Gaſt verſchwun— den war, warf ſich Geſina in die Arme des Vaters und ſagte mit überſtrömenden Augen:„Welch' ein Mann! Nun iſt Dir geholfen, Vater, ohne daß Du Deine Hand nach einem Allmoſen ausſtrecken durfteſt. Er hat Dein Haus zu Anſehen gebracht und Du kannſt Deine letzten Tage in Ruhe verleben. Ich aber, Vater, will Dir jetzt eine Wirthſchaft herrichten, daß Du Deine Freude daran haben ſollſt. Die Admiral-Schenke ſoll nicht mit Schanden be— ſtehen und die hochmüthigen Mynheers, die uns ſonſt kaum über die Achſeln anſahen, ſollen es ſich zur Ehre anrech— nen, hier zu verkehren.“ Das freudig aufgeregte Mägdlein drückte den Vater herzinnig an ihre Bruſt und eilte fort, ihr Wort wahr zu machen. Der alte Geert van Printz aber faltete die Hände und ſagte ſtill vor ſich hin:„Er iſt mir geweſen wie ein Heiland! Segen ſey über ihn!“ (Heinr. Schmidt.) Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. N Aufforderung. (82) Forderungen und Anſprüche jeder Art an den Nachlaß des am 2. Juni v. J. zu Bonames verſtorbenen Bäckers Balthaſar Zach von Niedereſchbach, ſind um ſo gewiſſer Dienſtag den 26. Au l. J., Vormittags hr, dahier anzuzeigen und zu begründen, als ſie ſonſt bei Vertheilung dieſes Nachlaſſes nicht be⸗ rückſichtigt werden würden. Zugleich und für den Fall, daß ſich, wie wahrſcheinlich, eine Ueberſchuldung herausſtellen würde, haben die Gläubiger ihre Erklärung über Faſſung geeigneter weiterer Beſchlüſſe in obigem Termine abzugeben, mit dem Anfügen, daß die Ausbleibenden den von der Mehrzahl der er⸗ ſcheinenden Gläubiger gefaßt werdenden Be⸗ ſchlüſſen als ſtillſchweigend beigetreten, erachtet werden ſollen. Groskarben den 9. Januar 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius. Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (98) Donnerſtag den 14. Februar l. J. Vor⸗ mittags 11 Uhr werden auf bieſigem Bahnhofe 1) Zimmerarbeiten, veranſchl. zu 9233 fl. 18 kr. 2) Schloſſerarbeiten,„„ 1000»—„ zur Herſtellung der Lehrgerüſte bei Erbauung des Viaduktes über das Roſenthal an die Wenigſt⸗ bietenden öffentlich in Akkord gegeben werden. Friedberg am 25. Januar 1850. Der Großh. Heſſ. Sections Ingenieur der Section Friedberg. Hochgeſand. Edictalladung. (107) Der im Jahr 1758 geborene, ſeit lange abweſende Johannes Stetzer III. aus Ober⸗ rosbach oder deſſen Leibes⸗ oder Teſtamentserben werden anmit aufgefordert, Anſprüche an das Vermögen jenes, ſo gewiß binnen drei Monaten von heute an, hier zu begründen, als ſonſt Jo⸗ hannes Stetzer III. für todt erachtet, ſein Ver⸗ mögen aber ſeinen bekannten nächſten Anver⸗ wandten, welche die Erbſchaft antreten wollen, zum Eigenthume überlaſſen werdeu wird. Nach dem vorgelegten Stammbaume würde Johann Konrad Seibel von Niederrosbach zu den Er⸗ ben des mehrgedachten Stetzer gehören, da aber auch er ſich ſeit vielen Jahren aus ſeiner Hei⸗ math entfernt hat, ſo ergehet an ihn ebenwohl Aufforderung zur Erklärung über die Erbſchafts⸗ antretung in obbeſtimmter Friſt, gegenfalls er bei eee des Nachlaſſes nicht berückſichtigt wird. Friedberg am 22. Januar 1850. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Edicetalladung. (125) Zur Anmeldung und nöthigen Be⸗ gründung ſämmtlicher Anſprüche an den über⸗ ſchuldeten und von Gr. Hofgericht für con⸗ cursfällig erkannten Nachlaß des Johannes Winter von Niedermörlen ſteht Termin Mittwoch den 27. März l. J., Morgens 10 Uhr. Alle bekannten wie unbekannten Gläubiger werden daher aufgefordert, zu dieſem Termine ſich einzufinden, ſowohl ihre Forderungen anzu⸗ melden als wegen Conſtituirung der Maſſe, Beſtellung eines Maſſecurators ꝛc. ſich zu er⸗ klären oder zu erwarten, daß ſie ſofort von der Maſſe ausgeſchloſſen werden. Butzbach den 21. Januar 1850. Großh. 1705 1 e l. 414 Holz⸗Verſteigerung. (1260 Dienſtag den 12 d. Mts., Vormit⸗ tags 9 Uhr, werden im Diſtricte längs der Straßheimer Hecken 54 Stecken Eichen- und 25„ Buchenſcheitholz; 11„ Eichen⸗ und 5„ Buchenprügelholz; 103„ Eichen⸗ und 35„ Buchenſtockholz; 1800 Stück Eichen- und 1387„ Buchenwellen, endlich fuß an den Meiſtbietenden verſteigert. Zuſammenkunft oben am Viehtrieb. Ockſtadt am 1. Februar 1850. Freiherrl. v. Franckenſtein ſches Rentamt An gieren Arbeitsverſteigerung. (127) Samſtag den 9 Februar d. J., des Vormittags 10 Uhr, ſollen bei Gaſtwirth Phil. Schneiders Wittwe dahier, nachbenannte Repa⸗ raturarbeiten für 1850, als: a. Bei Herſtellung von Durchläſſen: g 1) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 12 fl. 34 kr., 2) Deckplattenlieferung, veran⸗ 39„ 12„ ſchlagt zu 5 3) Mauer⸗ und Chauſſierſteine⸗, Sand⸗ und Kalklieferung, veranſchlagt zu 38„ 30„ 4) Handarbeiten, veranſchlagt zu 7„ Al b. Bei Herſtellung des Wegs in den Weinbrun⸗ nenwieſen: Handarbeiten mit Fuhrlohn, veranſchlagt zu . Bei Anlegung einer Mulde: 1 Pfläſtrerarbeit, veranſchlagt zu 1% 55„ 2) Pflaſterſteine⸗ und Sandlie⸗ ferung, veranſchlagt zu 6„ 15„ d. Bei Unterhaltung der Schulhofraithe: 1) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 1 fl. 15 kr., 20 Schreinerarbeit, veranſchlagt zu 7„ 3„ 3) Schloſſer ⸗ oder Schmiede⸗ arbeit, veranſchlagt zu 1„ 51„* 4) Glaſerarbeit, veranſchlagt zu 23„ 36„ 50 Pfläſtererarbeit, veranſchlagt zu 1„ 45„ unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen an die Wenigſtnehmen⸗ den öffentlich in Accord gegeben werden. Bruchenbrücken den 1. Februar 1850. Der Großh. e e ſt. 57 fl. 30 kr., Holz verkauf. (128) Montag den 11. Februar d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſoll folgendes Gehölze, als: 1) im Naumburger Walde Diſtriet Dachsbau: 4% Klafter buchen Scheitholz, 5½ Schock buchen Aſtreißig, 3½ Klafter Erlſtöcke, und 1 Stamm buchen Werkholz. 2) im Erbſtädter Walde Diſtriet Langeſee: 30½ Schock buchen Stammreis, in der Behauſung des Gaſtwirths Mörſchel zu Erbſtadt verſteigert werden. Windecken am 31. Januar 1850. Kurfürſtlich Heſſiſche Rentei daſ. Deichmann. Verſteigerung. (129) Montag den 18. d. M., von Vor⸗ mittags 9 Uhr an, will Ernſt Schott zu Mel⸗ bach wegen Aufgebens ſeines Oeconomiegeſchäfts, durch den unterzeichneten Bürgermeiſter öffent⸗ lich und meiſtbietend verſteigern laſſen: 1) 3 Wallachpferde, wovon 2 hellbraun und eins dunkelbraun mit Bläſſen, 2) 4 tragbare Kühe, 3) 2 zweijährige tragbare Rinder, 4) 2 Anbindling, 5) 1 ein tragbares Mutterſchwein, 6) 7 Sprenger, 7) 3 Wagen, 8) 2 Pflüge, wobei ein Ruchadlo⸗Wendepflug, 9) 1 Egge und noch ſonſtige Oeconomiegeräthe, 10) Pferdegeſchirr, als Kummete, Siehlen und 1 paar Chaiſengeſchirre, 11) eine Quantität Kartoffeln, 120 100 Parthie Spreu und allerlei Hausge⸗ räthe, 13) 1 Brenngeſchirr, als 1 Branntweinkeſſel, Schlangenrohr, zwei Bütten c. Zuerſt wird das Vieh verſteigert und mit den übrigen Gegenſtänden fortgefahren; gegen vor⸗ ſchriftsmäßige Bürgſcheine oder einen annehm⸗ baren Bürgen wird Zahlungsfriſt bis Martini d. J. geſtattet. Melbach den 4. Februar 1850. Der Großh. pes F ef Neil. NN Privat ⸗ Bekanntmachungen. Zum Vermiethen. (120) Eine vollſtändige Wohnung mit Waſch⸗ küche und Holzſtall iſt zu vermiethen bei D. Groedels Söhne, auf der Ludwigsſtraße. Geſuch. (103) Ein gewandter Bäckerburſch, welcher uͤber ſeine Solidität gute Zeugniſſe vorzulegen vermag, wird als Schietßer geſucht. Friedberg. Martin Philippi. Bekanntmachung. (130) Es ſind bereits mehrere Jahre, daß ich von meiner Frau gerichtlich getrennt bin; Großherzogliches Hofgericht entſchied für die 9 0 ein jährliches Suſtentationsgeld von Da ich aber mein Kind bei mir in der Nähe haben wollte, ſo verpflichtete ich mich, meinem Kind Kleidungsſtücke, Schulgeld u. ſ. w. zu geben und ſetzte daher zu oben genanntem Suſtentationsgeld 100 fl. mehr, ich gab daher ganz pünktlich jeden Monat voraus 41 fl. 40 kr. Es wurde aber dieſer Vertrag mannichfaltiger- weiſe befleckt und umgangen und finde mich da⸗ durch genöthigt hiermit zu erklären, daß ich auf keinen Fall Schulden, von meiner Frau gemacht, anerkenne und zahle. Ren z, Stabsarzt. Ein Logis, (131) welches gleich bezogen werden kann hat zu vermiethen Wilhelm Stritzinger. Ein vollſtänd iges Logis (132) hat zu vermiethen Friedrich Waas, Metzgermeiſter. Zum Verkaufen. (133) Ein ganz neues Clavier von 6/ Oe⸗ taven ſteht zu verkaufen bei Inſtrumentenmacher Glück in Friedberg. Auch ſteht ein ſehr guter Flügel von 6 Octaven da, der nicht über 6 Carolin kommt, und ein 6 octaviges Clavier zu 44 fl. Frucht Verſteigerung. (131) Dienſtag den 12. d. M., Mittags um 1 Uhr, ſollen bei Gaſtwirth D. Friß dahier 35 Malter Korn gegen gleich baare Zahlung öffent⸗ lich meiſtbietend verſteigert werden. Nauheim den 4. Februar 1850. In Auftrag Pet. Stoll. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg.