Ane; 55 eigen 7 erg. 1 2 de Jebru ehtenen gericht ett zeriſc i der Stadtkirh der Stadtkirg A Kraß. 7 iu det Burgeirch 1 Sant. n der Burgkirc . 2 17. bpeiſe. erg und Vütbe. Lente und Kinder zur großen Beläſtigung der g* 1 EIN 2 2 2 oe 1 — * 5 1 14 den Regier 5 3 * fuͤr 7 im Allg ntelligenz-Blatt die Provinz Oberheſſen emeinen, ungsbezirk Friedberg im Beſonderen. Mittwoch den 28. Februar 1849. Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Die Unterſtüzung der Armen und Abſtellen des Bett⸗ lens in den Gemeinden des Regierungsbezirks Friedberg. Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß nicht blos arbeitsunfähige und bejahrte, ſondern auch arbeitskräftige der Bewohner des Regierungsbezirks, auf dem ziehen. Indem wir Sie deßhalb unter Hinweiſung auf die nachſtehend abgedruckten Vorſchriften des Art. 247 ꝛc. des Strafgeſetzbuches und des Art. 23 des Geſetzes vom 17. September 1841, die Einführung des Strafgeſetzbuchs im Großherzogthume betreffend, zur geſchärften Aufſicht anweiſen, ſprechen wir zugleich die Erwartung aus, daß Sie für Voll⸗ ziehung der wegen Unterſtützung der Armen vorliegenden Normativbeſtimmungen— Miniſterialverfügung vom 24. März 1830 N. D. 11, 693— in Ihren Gemeinden möglichſt bemüht ſind. Zu dieſem Zweck werden Sie mit dem Gemeinderath dahin wirken, daß den arbeitsfähigen, vermögens- und arbeitsloſen Einwohnern Ihrer Gemeinden, Arbeitsgelegenheit und Verdienſt verſchafft wird, daß dagegen diejenigen Armen, welche durch Arbeit ihren Unterhalt zu gewinnen nicht ver⸗ mögen, ausreichende Unterſtützung erhalten.— Hierbei iſt nach Anleitung der allegirten Miniſterialverordnung folgen⸗ des Verfahren einzuhalten: 1) der Gr. Bürgermeiſter ſtellt mit Zuziehung des Ge⸗ meinderaths, vierteljährig ein Verzeichniß aller ſolchen hülfsbedürftigen Armen ſeiner Bürgermeiſterei unter Stahlkette tragen.— Hat Paß des P Beifügung der jedem Einzelnen zu bewilligenden Unter⸗ ſtützung an Geld, oder Naturialien auf; dieſes Verzeichniß wird ſofort dem Kirchenvorſtand zur Prüfung mitgetheilt; 5 verſtanden, ſo hat der Gr. Bürgermeiſter die bewil⸗ ligten Unterſtützungen zur Verausgabung auf die Ge⸗ meindekaſſe anzuweiſen; 4 können ſich der Orts- und Kirchenvorſtand über die Unterſtützungsbedürftigen oder über das Maß der denſelben zu bewilligenden Unterſtützungen nicht ver⸗ Betteln umher 8 iſt der Kirchenvorſtand mit dem Ortsvorſtand ein⸗ einigen, dann iſt deßhalb unſere Entſchließung einzuholen. in denjenigen Gemeinden, in welchen beſondere, durch Armen-Commiſſionen verwaltet werdende Fonds be⸗ ſtehen, behält es übrigens bei dem hergebrachten Ge⸗ ſchäftsgang ſein Bewenden. Friedberg den 19. Februar 1849. O. ux i e x. 50 An die Gr. Bürgermeiſter ſowie an die Gr. Gens⸗ darmerie des Regierungsbezirks. Betreffend: Arretirung des Metzgergeſellen Heinrich Sommer von FTranffurt a. M In Folge Erſuchens des peinlichen Verhoͤr⸗Amts zu Frankfurt, beauftragen wir Sie auf den eines bedeutenden Gelddiebſtahls dringend verdächtigen Rubricaten, deſſen Perſonalbeſchreibung nachſtehend folgt, genau zu fahnden und ihn betretenden Falles zu arretiren und dahier adzuliefern. Friedberg am 21. Februar 1849. 15 Ouvrier. Perſon⸗Beſchreibung. Alter: 20 Jahre.— Größe 5“ 4“ circa.— Haare: dunkelbraun, faſt ſchwarz, kurz.— Augen: dunkelbraun, lebhafter Blick.— Augenbraunen: dunkelbraun, ſtark.— Naſe; ſtark, etwas ſtumpf.— Mund: breit.— Stirn: mittel.— Bart: keinen, oder im Entſtehen.— Kinn: rund.— Zähne: gut.— Geſicht: zwiſchen oval und rund, ſehr vollkommen.— Geſichtsfarbe geſund.— Teint: zwi⸗ ſchen grünlich und bräunlich.— Beſondere Kennzeichen: hat ganz das Anſehen eines Orientalen.— Kleidung. Dunkeler kurzer Oberrock, oder langes Kamiſol mit weißen Streifen.— Soll eine goldene Cylinderuhr mit olizeiamtes zu Frank⸗ 7 furt zur Reiſe nach Amerika. f Das Großh. Heſſ. Landgericht Butzbach an ſämmtliche Gr. Bürgermeiſter des Gerichtsbezirks. Betreffend: Die nach Brandausbrüchen vorzunehmenden Unterſuchungen und Schadensabſchätzungen. Nach einer Verfügung der höchſten Staatsbehörde ſollen in der Folge bei jedem Brande die Gerichte nicht blos den Thatbeſtand conſtatiren und an Ort und Stelle eine Informativ⸗Unterſuchung vornehmen, ſondern auch die, nach — E 8 ——— * — —— — 3 den Beſtimmungen der Verordnung vom 18. Nov. 1816, Art. 29. zu bethätigende Abſchätzung des Brandſchadens leiten. 5 f Gleichzeitig ſind die Gerichte angewieſen, da die Be⸗ zirksverwaltungsbeamten ſich bei kuͤnftigen Branden nicht mehr auf der Brandſtätte einfinden werden, ihre Nachforſchungen auf die Brauchbarkeit der Löͤſchanſtalten zu erſtrecken und der Bezirksverwaltungsbehörde durch die entſprechende Mitthei⸗ lung von den hiebei zu Tag kommenden Mängeln und Mißſtänden Kenntniß zu geben. N„ Indem wir Sie von dieſer Miniſterial-Verfügung andurch in Kenntniß ſetzen, weiſen wir Sie an, von allen in Jyren Gemeinden vorkommenden Bränden unverzügliche Anzeige hierher zu machen und in den geeigneten Fallen die Aufmerksamkeit des auf den Brandſtaätten erſcheinenden Gerichtsperſonals auf die ſich bei den Löſchanſtalten erge— benden Mängel und Gebrechen zu lenken. Butzbach den 11. Februar 1849. 5 2 Regierungsblatt⸗Auszüge. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 3 von 1849. 1) Verordnung vom 29. Dezember v. J., die(Aufhebung der) Fanggelder bei Jagd und Fiſchereifreveln betreffend. 2) Verordnung vom 6. Januar, die Wahl der Geſchwornen für das Jahr 1849 in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen betreffend. 3) Bekanntmachung, die Wahl eines Bisthumverweſers(Domcap. Casp. Grimm) und eines Verwalters der biſchöflichen Dotation(Domdec. Tob. Hofer) betreffend. 5) Ernennung des ord. Prof. der kath. Theologie Dr. Leopold Schmid zu Gießen, zum Stellvertreter des kath. Landesbiſchofs in der erſten Ram⸗ mer der Stande. 6) Promotionen zur juriſtiſchen Doctorwürde auf der Großh. Landesuniverſitat Gießen vom 25. Juli bis 28. Dezember 1848: A. Büchner aus Darmſtadt, G. Sieglitz aus Mainz, C. Jung aus Mainz, E. Prätorius aus Alzei, B. Jaup aus Darmſtadt, E. Klein aus Gießen. 7) Die nſtnachrichten: Am 22. Dezember wurde dem Schulvicar Lang zu Diebach am Haag, Reg.-Bez. Nidda, die evang. Schullehrerſtelle daſ. übertragen; am 24. wurde der Acceſſiſt bei der Ealculatur der Oberbaudirection Michels zum Calculator bei derſelben ernannt. 8) Dienſtentlaſſungen: Am 28. October wurde dem 2. evang. Pfarrer Bogen zu Beerfelden, Reg.-Bez. Erbach, die nachgeſuchte Entlaſſung ertheilt; am 16. Dezember wurde der Diſtrictseinnehmer Formhals zu Beerfelden ſeines Dienſtes entlaſſen. 9) In den Ruhe⸗ ſtand ſind verſetzt worden; am 13. Dezember in Folge der Aufhebung des Univerſitätsmarſtalls zu Gießen der Bereiter bei dieſem Marſtalle, charact. Univerſitäts⸗Stallmeiſter Gremp von Freudenſtein und 2 Reitknechte; am 24. Dezember in Folge der Aufhebung des ſtandesh. Conſiſtoriums zu König, der Conſ.⸗Director Dingeldey, der Conſ.⸗R. Weyprecht und der Conſ.⸗ Rev. Sommerlad daſ. 10) Erledigt find: die evang. Pfarrſtelle zu Wirhauſen, Reg.⸗Bez. Darmſtadt, mit jährl. Gehalte von 1378 fl., wobei dem anzuſtellenden Geiſtlichen die Ver⸗ pflichtung obliegt, die nunmehr von Wixhauſen getrennte evang. Pfarr⸗ ſtelle zu Erzhauſen gegen jährl. Remuneration von 100 fl. und Bezug der Accidenzien ſo lange mitzuverſehen, bis nach Erbauung eines Pfarr⸗ hauſes zu Erzhauſen auch die daſige Pfarrſtelle definitiv beſetzt werden kann; die evang. Pfarrſtelle zu Oberramſtadt, Reg.⸗Bez. Dieburg, mit jährl. 1957 Gulden. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 4 von 1849. 1) Geſetz, die Aufhebung der Perſonalſteuerfreiheit des activen Militärs, in Beziehung auf Offiziere und im Offiziersrang ſtehende Militär⸗ beamte betreffend. Ludwig III. ꝛc. ſtimmung Unſerer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit wie folgt: Art. 1. Die im Artikel 10, Ziffer 3 des Geſetzes vom 15. Juni 1827, über die Einführung einer gleichförmigen Perſonalſteuer im Groß⸗ herzogthum, ausgeſprochene Befreiung des activen Militärs von der Per⸗ ſonalſteuer iſt bezüglich aller Offiziere und im Offiziersrang ſtehenden Militärbeamten vom 1. Januar dieſes Jahres an aufgehoben.— Art. 2. Sobald Offiziere und Militärbeamte im Offiziersrang im Felde ſtehen, ſind ſie von der Perſonalſteuer befreit, und es hört deren Beitrag mit dem Ende des Monats auf, in welchem der Ausmarſch ſtattgefunden hat. Die Perſonalſteuer für die Zeit ihres Aufenthalts im Felde wird von Unſerer Oberfinanzkammer 1. Section in Ausgabe decretirt.— Art. 3. Unſer Miniſterium der Finanzen iſt mit der Vollziehung dieſes Geſetzes beauftragt. Urkundlich ꝛc. Darmſtadt den 16. Januar 1849. Ludwig. F. v. Schenk, Wir haben mit Beirath und Zu⸗ 3 2) Ediet, die Mitglieder des Staatsraths für 1849 betreffend. Ludwig III. ꝛc. Nachdem wir beſchloſſen haben, daß zu Unſerem Staatsrathe außer den in dem Edict vom 28. Mai 1821 im Artikel X unter Nummer 1— 4 als bleibende bezeichneten Mitgliedern für das Jahr 1849 folgende Perſonen als außerordentliche Mitglieder berufen ſein ſollen: 1) der Praſident Weller, 2) der Geheimerath v. Grolman, 3) der Miniſterialrath v. Lindelof, 4) der Geheimerath v. Hombergk, 5) der Miniſterialrath Maurer, 6) der Oberappellations- und Caſſationgerichts⸗ rath Heſſe, 7) der Oberappellations- und Caſſationsgerichtsrath Schenck, ſo iſt ſich hiernach gebührend zu achten. Urkundlich ꝛc. Darmſtadt am 18. Januar 1849. Ludwig. Jaup. 3) Bekanntmachung des Gr. Finanzminiſteriums vom 11. Januar 1848, die Vereinigung der Gr. Oberfinanzkammer 2. Section mit der Gr. Oberforſtdirection zu einer Behörde betreffend. 4) Bekanntmachung, den Heppenheim-Miltenberger und Heppenheim-Erbacher Poſtwagen be— treffend.— 5) Bekanntmachung, den(ermäßigten) Porto-Tarif für Ver⸗ ſendungen von Grundrentenſcheinen im Großh. Heſſen(auf die Entfernung von 1—33 Meilen für Beträge von 9— 100 fl. Porto von 1—22 kr.). — 6) Summariſche Ueberſicht über den Beſtand der Hospitaliten im Großh Landes⸗-Hospital Hofheim im Jahre 1848.— 7) Bekanntmachung der Ergebniſſe der Verwaltung des allgemeinen evangeliſchen Kirchenfonds vom Jahre 1847.— 8) Dienſt nachrichten: Am 18. Dezember 1848 wurde der prov. Lehrer der Chemie an der Realſchule zu Mainz Dr. Th. Buchner, definitiv zum Lehrer der Chemie und Mineralogie an dieſer Lehranſtalt und am 24. der Conſiſtorialſecretär Müller zu König zum Reviſor bei der 2. Abtheilung der Juſtificatur der Rechnungskammer ernannt. Am 25. wurde dem Pfarrverweſer Paul zu Bingen die neu errichtete evang. Pfarrſtelle daſelbſt, ſodann am 27. dem Schulvicar Link zu Crumbach, Reg.-Bez. Gießen, die evang. Schullehrerſtelle daſelbſt übertragen,— und wurde der Mahnbote Becker zu Lichtenberg zum Rentamtsdiener bei dem Rentamte zu Reinheim beſtellt. Am 29. wurde dem Schulvicar Funk zu Ulrichſtein, Reg.-Bez. Nidda, die evang. Schul⸗ lehrerſtelle übertragen. Am 30. wurde der Gerichtsacceſſiſt Ur. Cre izenach von Mainz zum Advocat-Anwalt bei den Gerichten zu Mainz ernannt. Am 2. Januar wurde dem Schulvicar Lanz zu Bieben die evang. Schul⸗ lehrerſtelle zu Schwarz, Reg.⸗Bez. Alsfeld, übertragen.— 9) Erledigt iſt: die evang. Pfarrſtelle zu Dorndürkheim, jährl. Gehalte von 511 fl. 56 kr. Bezirksrath. 5 Neunte Sitzung. l Schluß.) 12) Vorſtellung des Gemeinderaths zu Niederwöllſtadt. a) die Uebernahme der Unterhaltungskoſten des Vicinal⸗ wegs nach Rodheim von Seiten des Staats; b) die Weganlage von Seiten der Eiſenbahnbauverwaltung Stoll: Der bezeichnete Weg hat für Niederwöllſtadt und die um⸗ liegenden Orte wenig Vortheil, er wird hauptſächlich von in der Nahe von Frankfurt wohnenden Müllern gebraucht und es iſt nicht mebr als billig, daß dieſelben Chauſſeegeld bezahlen; es würde dies am beſten dadurch erreicht werden, wenn der Staat die Chauſſee übernähme. Den zweiten Punkt anlangend, halte ich es für unrecht, daß die Techniker bei Anlegung der Eiſenbahn nicht mehr die land— wirthſchaftlichen Intereſſen berückſichtigen, und nur ſtets den Vortheil der Eiſenbahn im Auge haben. Der Ausſchußbericht wird einſtimmig angenommen. Schluß der Tagesordnung. 5 Antrag Kuhls auf gleichmäßiges Verfahren bei Verwendung Reg⸗Bez. Mainz, mit des Stempels zu Erbvertheilungen und Verkäufen. Wird ſogleich in Berathung zu nehmen beſchloſſen. Nau: Es iſt mir ſehr auffallend, daß bei dem Landgericht Butzbach das bezeichnete Verfahren ſtatt— findet. Es iſt Niemand gehalten, ſich einen Looszettel fertigen zu laſſen, es genügt vielmehr ein Auszug aus dem Theilungsreceß, nur iſt in jenem zu bemerken, daß er aus der gerichtlich beſtätigten Ur⸗ kunde ausgezogen worden ſei. Hierauf hin hat der Steuerkommiſſär das Ab- und Zuſchreiben immer unbeanſtandet vorgenommen. Ich bin nun ſchon 20 Jahre an dem hieſigen Landgerichte, und trotz viel⸗ fachen Wechſels iſt es noch keinem Richter eingefallen, zu Verkäufen unter 1 fl. einen Stempelbogen zu verwenden. Stockhauſen: Den dem Landgericht Butzbach gemachten Vorwurf weiſe er von ſich zu⸗ rück, indem er der Anſicht ſei, wie ſie der Berichterſtatter entwickelt. Was namentlich die Einreichung von Theilungsreceſſen auf Stempel zu 3 fl. und die Geſtattung von Auszügen aus denſelben anlange, ſo ſei ſeines Wiſſens in Starkenburg dürchgehends und in Oberheſſen vielleicht mit einziger Ausnahme der Landgerichte Butzbach und Hungen dieſes zugelaſſen worden; auch in Butzbach ſelbſt habe dieſes dei 3 früheren Landrichtern unbeanſtandet ſtattgefunden, während der dermalige Dirigent, und zwar mit Genehmigung des Hofgerichts, es anders gehalten wiſſen wolle. Das Hofgericht in Darmſtadt, die Viſitationskommiſſion für die Landgerichte und, ſo viel er wiſſe, das Miniſterium des Innern und der Juſtiz habe früher jenes Verfahren ausdrücklich gebilligt. Er glaube auch nicht, daß es den Betheiligten verwehrt werden konne, ſich mit ſolchen Auszügen zu begnügen, wenn 4 4 U L mit ihne erligten 1 gef e Buupald Kegierunge Hungen ant Seſchlußna einem Auf Fuß pfad b trag unter Sache mo An gegen zu auf denſe nommen 1 unter d. 4000 fl. dem leßzt auf die f Ich glau früheren ſchon Ve tragte R Es müß das Geſ Gemeint beanſtan Stimme 5 2 Den 217 Immelt 0 deten B ihre For Donner dahier an paaſepln da allet zu Hönig r Aechnungskammet u Bugem dit neu em Schuletar Link daſeld daſelbſt Nam ernannt. A du crang. Schul⸗ dereeuſadt des Sitinal⸗ Ihauſſee 99 einſtimmig ſe mit ihnen denſelben Zweck erreichen, wie mit einer förmlich aus— gefertigten Urkunde: dieſes ſei aber der Fall, da die Steuerkommiſſäre kuf ſolche Auszüge hin ohne Anſtand ab- und zugeſchrieben. Ebenſo zlaube er, daß nach klarer Beſtimmung der Stempel- und Taxord⸗ zung zu Kaufbriefen, wenn das Kaufobjekt nicht einmal einen Gulden werth ſei, kein Stempel genommen werden dürfe, da nur bei Ver— ſrägen, deren Gegenſtand einen Werth von 1 bis 30 fl. habe, 45 kr. Stempel zu adhibiren ſei. Es wird auch ſonſt dahin kommen, daß ſolche Grundſtücke außer Verkehr kämen, und es liege auch eine Härte darin, daß zu der Urkunde ein höherer Stempel verwendet werden ſolle, als der Gegenſtand, worüber paciscirt worden, ſelbſt Werth ſei. Jedenfalls müſſe Gleichheit des Verfahren bet allen Untergerichten ſtattfinden, und das Juſtizminiſterium werde ſolche auf dieſe Anregung auch eintreten laſſen. Wird einſtimmig angenommen. Deſſelben, die Aufhebung des Verbots wegen des durch den Zauwald nach Ebersgöns führenden Wegs. Auf Erklärung des Regierungskommiſſars, daß wegen dieſer Sache beſondere Verhand— zungen anhängig ſeien, die dermalen der Regierungskommiſſion zur Zeſchlußnahme vorlägen und wonach es, ſo viel ihm bekannt ſei, inem Anſtand nicht unterliegen würde, daß der fragliche Weg als Fußpfad benutzt werden könne,— nahm der Antragſteller ſeinen An⸗ rag unter dem Erſuchen zurück, daß die Regierungskommiſſton die Sache möglichſt beſchleunige. Anfrage Stolls: Hat die Regierungskommiſſion nichts da⸗ zegen zu erinnern, wenn die Ortstafeln ganz, oder wenigſtens die auf denſelben befindlichen Inſchriften, welche die Orte als ſtandes— herrliche bezeichnen, entfernt werden? Ouvrier: Das letztere bat keinen Anſtand;z wenn ſie jedoch ganz entfernt werden ſoll—⸗ en, ſo müßte Entſchließung Gr. Miniſteriums eingeholt werden. Zehnte und letzte Sitzung. Friedberg, am 13. Januar 1849. Anweſend: 10 Bezirksräthe,(abweſend.: Emmerich und Cretzſch— mar) und die Gr. Regierungsräthe Ouvrier und Rautenbuſch. Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verleſen und ange— nommen. Tagesordnung: 1) Geſuch der Gemeinde Södel um Vertheilung von 1370 fl. 10 kr. unter die Ortsbürger. Der Ausſchußbericht ſpricht ſich, da noch über 1000 fl. Schulden vorhanden und in wenigen Jahren, namentlich in dem letzten, mehrere tauſend Gulden vertheilt worden ſind, in Bezug zuf die früher gefaßten Beſchlüſſe gegen das Geſuch aus. Muth: Ich glaube, daß hier beſondere Verhältniſſe obwalten und bei den Tüheren Geſuchen waren ſie nicht ſo günſtig als hier, es haben früher ſchon Vertheilungen ſtattgefunden und es dürfte auch noch der bean⸗ tragte Reſt zur Vertheilung zu genehmigen ſein. Rautenbuſch: Es müßte auch hier, da noch Schulden und Umlagen vorhanden ſind, das Geſuch abgeſchlagen werden. Ergibt es ſich demnächſt, daß die Demeinde wirkliche Ueberſchüſſe hat, ſo kann deren Vertheilung un⸗ deanſtandet geſchehen. Der Ausſchußantrag wird mit 9 gegen 1 Stimme angenommen. . 2 Antrag Muths auf Aufhebung: a) des Inſtituts der Gemeindebaumeiſter und Wegaufſeher, 77 b) der Steuereinnehner, c) der Landgerichtsdiener ꝛc. Nach dem Ausſchußbericht iſt der 1. Antrag in Folge der Erklärung der Regierungskommiſſion, wonach das fragliche Inſtitut nicht mehr beſteht, erledigt; der 2. Antrag wird zur möͤglichſten Berückſichtigung empfohlen und der 3. an den Ausſchuß zu verweiſen vorgeſchlagen. Ueber den 2. Antrag äußern ſich: Stockhauſen kann ſich mit dem Antrag nicht einverſtanden erklären. Die Geſchäfte der Steuerein— nehmer ſeien, namentlich was die indirecten Abgaben anlange, oft ſehr complieirt und nicht an allen Orten ſeien ſolche Orts- oder Ge— meinde⸗Einnehmer, welche dieſe verſehen könnten. Er halte eine Verrechnung der Staats- und Gemeindegelder durch eine Perſon nicht fur zweckmäßig, auch würde die Beaufſichtigung und Contro— lirung erſchwert. Rautenbuſch: Die Regierung iſt auf möglichſte Erſparniſſe bedacht und ſchon damit beſchäftigt eine Aenderung bei den Kaſſebeamten eintreten zu laſſen. Es werde hierbei der Ge— ſchäftskreis der Steuereinnehmer erweitert und die Rentämter auf— gehoben werden. Kuhl: Daß die Steuer- und Gemeinde-Einneh- mehreien verſchmolzen werden könnten, möchte nicht zu bezweifeln ſein, auch habe der Antragſteller ſchon bemerkt, daß es im Art. 56 der Gemeindeordnung heißt:„Das Amt eines Gemeinde-Einnehmers iſt vereinbarlich mit dem Amte eines Steuereinnehmers,“ wodurch denn für beide Theile ein Erſparniß eintreten könne. Es fehlen aber noch an vielen Orten tüchtige Gemeindeeinnehmer und unter den vorliegenden Verhältniſſen konne dermalen wohl nicht eine Ueber— weiſung der Steuereinnehmereien an die Gemeinde- oder Ortsein— nehmer erfolgen. Die Steuereinnehmer ſeien aber nicht vollſtändig beſchäftigt und es könnte in den betreffenden Verwaltungszweigen der Steuereinnehmereten, Rentämter und Obereinnehmereien füglich eine Aenderung eintreten, wodurch vieles erſpart würde und in Bezug hierauf ware der Antrag der Staatsbehörde zu empfehlen. Nau: Iſt gegen die Uebertragung an die Ortseinnehmer. Bei den Steuer- einnehmern könnten aber, indem ſich mehrere, welche Gelder von der Eiſenbahn zur Verrechnung hätten übertragen bekommen, ſehr hoch geſtanden, auch Erſparniſſe eintreten. Hierauf wurde der An- trag mit 8 gegen 2 Stimmen verworfen. Der 3. Antrag wird in Bezug auf den Ausſchuß bericht verworfen; nachdem in einer längeren Verhandlung hervorgehoben worden war, daß die Beſorgung von Vorladungen durch die Bürgermeiſter reſp. Polizeidiener, ſowie die Beſtellung von Pfandmeiſtern unzweckmäßig erſcheine. Hierbei wurde der Wunſch ausgeſprochen, daß die Gebühren des Pfandperſonals bei den Landgerichten ermäßigt und gleichmäßig beſtimmt würden, da ſie bei dem einen 35 kr., dem andern 45 kr. und 50 betrügen. Eine Gebühr von 15 kr. für den Gerichtsdiener wurde, von der Mehrheit hinreichend befunden und beantragt den Bürgermeiſtern und Polizeidienern jedem nur 5 kr. oder gar keine Gebühr zu bewilligen. 3) Antrag Strebs die Anlegung neuer Gräben um den Ge⸗ meindewald zu Södel zum Nachtheil der darauf ſtoßenden Gemeinde Steinfurt. Der Antragſteller hält ſeinen Antrag in Bezug auf den Ausſchußbericht, nach welchem bereits Verhandlungen zwiſchen den Ver⸗ waltungsbehörden gepflogen worden find und es der Gemeinde Stein⸗ furt unbenommen dleibt, ihre Beſchwerde auf gerichtlichem Wege zu verfolgen, für erledigt. 0(Fortſetzung folgt.) deren Vermögen der Concurs erkannt iſt, haben ehre Forderungen ſo gewiß Donnerſtag den 19. April, Morgens 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, und zwar Berſönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, Alsſonſt ſie von der Maſſe ohne weiteres aus— geſchloſſen werden. 5 Bei dem im Termin zu machenden Güte⸗ werſuch, Wahl eines Curators und Gläubiger⸗ Ausſchuſſes werden die nicht perſönlich Anweſen⸗ wen als den Beſchlüſſen der Mehrheit beitretend angeſehen. Laubach den 3. Februar 1849. Groß. Heſſ. Landgericht Brumhardt. Holz⸗Verſteigerung. 1281) Donnerſtag den 1. März l. J., von 200 eichen 350 kiefern 325 lärchen 50 erlen 8 1400 buchen Wellen, * * 22 eichen-, 58 fichten-, 55 lärchen-, 10 erlen- und 5 buchen Werk- und Nutzholzſtangen, 5 öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Auf genügende Bürgſcheine hin wird Zah— lungsfriſt bis zum 1. September l. J. ver⸗ willigt. Schloß Ilbenſtadt den 21. Februar 1849. Gräfl. v. Leiningen⸗W. Rentei daſ. Bernhards. Brod lieferung. — 3 1 Stecken erlen Prügelhol raths auf dem Soumiſſionswege an den Wenigſt⸗ Bekanntmachungen von Be⸗ 1 7 15 lärchen. 921 1 nehmenden in Accord gegeben, und können die hörden„ erg 1 Lieferungsbedingungen von heute an in oben⸗ 0 6) 56„buchen Stockholz, genanntem Büreau eingeſehen werden. E d N e n g e„ Friedberg den 26. 2 1849. 1 f ie N n Auftrag: 217) Die Gläubiger der Johann Heinrich 8 5 9 en 7 Ramſpeck, Seren e Immelt III. Eheleute, von Freienſeen, über 100 Waagen 4 Holz ⸗-Verſteigerung. 3) Donnerſtag den 1. März werden in 0 Gemeindewald 158 Stämme eichen Bau- und Werkholz verſteigert. Der Anfang iſt um 10 Uhr Vormittags. Lindheim den 21. Februar 1849. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter F Kp. Holz-Verſteigerung. (304) Mittwoch den 6. März ſollen auf dem Mollenbeckſchen Speicher die 1848r Früchten zu Berſtadt; 1) 12 Malter Waizen, e Korn, D 0 Gerſte, 4) 12„ Hafer Morgens 10 Uhr an, ſollen im Diſtriete Jung⸗ fernwald, nahe bei Ilbenſtadt: 1) 15 Stecken buchen Scheitholz, 22„„ Prügelholz, (302) Montag den 5. März d. J, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, wird die Brodlieferung für die Garniſon dahier, aufs 2. Quartal d. N in dem Büxreau des Bataillons-Verwaltungs— verſteigert werden. Berſtadt den 24. Februar 1849. Der Mollenbeck'ſche Veywalter Glenn E 5 Holz⸗Verſteigerung* in dem Revier Bingenheim, Forſts Nidda. (805) An den nachſtehenden Terminen ſollen in den unten bezeichneten Waldiſtricten, unter den vor der Verſteigerung näher bekannt gemacht werdenden Bedingungen, folgende Holzſortimente öffentlich verſteigert werden:— Donnerſtag den 1. März, präcis 9 Uhr, im Domänialdiſtriet großer Köppler: 3% Stecken kiefern Stockholz, 24½ 1 57 Reisholz, 4 Stück„ Stammholz, 67 Cubikfuß enthaltend, 334 Stück kiefern Stangenholz, 1343 Cubikfuß enthaltend. 5 Im Biſſer Wald um 10 Uhr: 8 Stecken buchen Scheitholz, 1„„ Stockholz, 2 0„ Reisholz. In dem Domänialdiſtrict Schoppenwieſe, um br 4% Stecken kiefern Reisholz, 5 153 Stück„ Stangenholz, 177 Cubikfuß enthaltend. f In der Bönſtädter Mark, Diſtrikt Erlenpfuhl, um halb 12 Uhr: 24% Stecken buchen Scheitholz. a In dem Echzeller Wald, Diſtrikt Geackertewieſe, um 12 Uhr: 15½ Stecken Scheitholz. 5 In dem Domänialdiſtrikt Geackertewieſe, um halb 1 Uhr: 1% Stecken kiefern Stockholz, 9 17 2 Reisholz, 1 5 3 Stück kiefern Stammholz, 44 Cubikfuß enthaltend, 159 Stück kiefern Stangenholz, 377 Cubikfuß enthaltend. f Freitag den 2. März, präcis 9 Uhr, in dem Domänialdiſtriet Fänderichsbuchen: 15 Stecken Scheitholz, 5„ bnchen Prügelholz, e„ Stockholz, 39„„ Reisholz, 1%„ eichen Prügelholz, en„ Stockholz, 27 7 1 Reisholz, 3 Stück eichen Stammholz, 49 Cubikfuß enthaltend. In dem Domänialdiſtrikt Löwenbuſchwieſe, um 10 Uhr, „½ Stecken kiefern Prügelholz, 272 10 7 Stockholz, 177 1„ Reisholz, 2 Stückkiefern Stammholz, 35 Cubikfuß ent⸗ haltend. 345 Stück kiefern Stangenholz, 770 Cubikfuß enthaltend. Bingenheimer Forſthaus den 21. Februar 1849. Der Gr. Revierförſter des Reviers Bingenheim ee Holz ⸗Verſteigerung. (306) Montag den 5. März, Morgens 10 Uhr, ſollen im Wohnbacher Gemeindewald, Diſtrict Hinterwald: 1) 60 eichene Bauſtämme, 2) 25 Stecken eichene Prügel, 3) 20 Stecken Reiſer, einer öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Wohnbach den 23. Februar 1849. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Herget. CC (807) Im Rathhaus zu Staden ſoll Mitt⸗ woch den 7. März l. J., Vormittags 10 Uhr, eine noch gut erhaltene Thurmuhr mit Viertel- werk, öffentlich verkauft werden. Der Kirchen vorſtand. — 78— Holz ⸗Verſteigerung. (308) Das am 6. d. M. verſteigerte, aber wegen zu geringen Erlöſes nicht genehmigte Holz in den Diſtrikten längs der Straßheimer Hecken und unter der Querſchneiße, beſtehend in 12½ Stecken aspen, buchen und nadel Scheit⸗ holz, 25½ Stecken dergleichen Prügelholz und 8537½ Stück dergleichen Wellen, wird Freitag den 2. März l. J. einer noch⸗ maligen Verſteigerung ausgeſetzt. Zuͤſammenkunft Vormittags 9 Uhr am Vieh⸗ trieb. Bei ungünſtiger Witterung wird die Verſteigerung im Wirthshauſe zum Hirſch dahier abgehalten. Ockſtadt am 22. Februar 1849. Freiherrl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt A n ge Fe L. Bekanntmachung. (309) Die abgehaltene Holz-Verſteigerung am 22. Februar d. I.,, iſt genehmigt worden. Pfaffenwiesbach den 23. Februar 1849. Der Burgermeiſter Ru pp. G Privat- Bekanntmachungen. e (285) Einige Hundert Aepfelbäumchen hat zu verkaufen Heinrich Sang 1. in Fauerbach II. Allgemeine Viehverſicherungs⸗ Anſtalt zu Hungen. (157) Die ſeit 1844 für den Kreis Hungen beſtandene Viehverſicherungs-Anſtalt mit einem jährlichen Umſatz von etwa 6000 fl. beſteht ſeit 1. Januar 1849 unter Zugrundlegung neuer Satzungen und unter dem Namen„allgemeine Viehverſicherungs-Anſtalt zu Hungen“ fort. In⸗ dem man die Viehbeſitzer der Umgegend hiervon benachrichtigt, macht man darauf aufmerkſam, daß nach. 2 der neuen Satzungen der Wir⸗ kungskreis der Anſtalt an keine Bezirksein⸗ theilung gebunden iſt. Es können daher namentlich auch Gemeinden ꝛc. aus dem Regie- rungsbezirk Gießen, Friedberg und Nidda ꝛc. der Anſtalt beitreten.— Die Satzungen können bei den Gr. Bürgermeiſtern derjenigen Gemeinden, welche bisher bei der Anſtalt betheiligt waren, außerdem aber auch im Regierungsbezirk Fried⸗ berg bei den Herren Bürgermeiſtern zu Melbach, Beienheim, Steinfurt, Oppershofen, Rockenberg, Butzbach, Friedberg, Aſſenheim und Staaden ein⸗ geſehen und von Herrn Kaſſier Funk dahier be⸗ zogen werden.— Anmeldungen geſchehen bei dem Unterzeichneten. Hungen den 25. Januar 1849. Der Director der Anſtalt: Hünſi nge x. (3816) Die unterzeichnete läßt Mittwoch den Zum Vermiethen. 7 (310) Ein möblirtes Zimmer an der Ludwigs⸗ ſtraße, für einen einzelnen Herrn, iſt zu vermieten. Die Expedition d. Bl. ſagt bei wem. N Men An zeige. b 1 (311) Ein junger Mann iſt geneigt für eine heſſiſchen Militärpflichtigen als Stellvertreter einzuſtehen. Zu erfragen bei der Expedition dieſes Blattes. Entlaufener Hund. (812) Ein weißer Hühnerhund, mit linken braunem Behang und einem braunen Ring um das linke Auge, auf den Namen Hecktor hörend, iſt den 21. Februar, Abends, abhanden gekommen; wer über denſelben genügende Aus⸗ kunft zu ertheilen vermag, erhält eine entſpre⸗ chende Belohnung bei der Expedition d. Bl. 5 Geſuch. 313) Ein Laufmädchen wird geſucht. Wo?“ 5 die Expedition dieſes Eda. 255 Erklärung. (81 Zu meinem nicht geringen Erſtaunen habe ich vernommen, daß das Gerücht verbreitel worden ſein ſoll, ich ſei der Verfaſſer des in Nr. 10 des Wetterauer Volksblatts enthaltenen Artikels aus Bellersheim. Ich erkläre dieſes alberne Geſchwätz hiermit für eine boshafte Er⸗ findung und ſchnöde Verläumdung. Obbornhofen den 23. Februar 1849. March an d. Geſuch. (3135) Eine reinliche Magd, welche einiger maßen kochen kann und willig iſt, wird geſucht. Näheres bei der Expedition dieſes Blattes. 9 Verte ge r u g. 7. März und die folgenden Tage erbvertheilungs⸗ halber, gegen gleich baare Zahlung folgende Gegen⸗ ſtände verſteigern: mehrere Kühe, einen vollſtän⸗ digen Wagen mit eiſernen Achſen, einen Pflug, Egge, Strohbank u. ſ. w., ein einſpänniges Pferdegeſchirr, ein vollſtändiges Reitzeug u. ſ. w. ferner Heu, Grummet, Stroh und Hausgeräth⸗ ſchaften jeder Art u. ſ. w. Butzbach. Jakob Marguths Wittwe. Für Auswanderer. (817) Von der Hauptagentur Alex Kling⸗ ler in Frankfurt a. M. bin 25 bean tragt, Schifffahrtsverträge abzuschließen, was ich 55 1 anzeige, daß per Kopf 2 Ctr. racht, ſowie die Fahrt von Frankfurt der Agentur beginnt. N 9 Baruch Hecht. Wetterauer Sonntag den A. März. n Pereinstag. 9 (818) Den Abgeordneten der Vereine und Gemeinden diene zur Nachricht, daß der Vereinstag ger am 4. März nicht in unſerm gewöhnlichen Vereinslocal bei Gerlach, ſondern in dem T rappen den Saale abgehalten werden wird. Die Sitzung iſt öffentlich, und wir fordern hiermit ni der 75 281 g nicht nur n die Abgeordneten der Vereine und Gemeinden zur Betheiligung an dieſen Berathungen, 1 miſf auch andere Vereins- und Gemeindegliedern zu zahlreichem Beſuch auf. Auch glauben wir erwarten Gef zu dürfen, daß ſich die Bürgerwehren, Friedberg den 25. Februar 1848. Namens des Wetterauer Vereins ausſchuſſes: Schaub, Präſident. Müller, Schriftführer. f Turn⸗ und politiſche Sing⸗ und L i die an dieſer Verſammlung betheiligen werden, da uns 8 e e ſchon Zuſagen von dieſer Seite geworden ſind. der! Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg.