igen ˙ A. Okthr. verrichtet: ell. Stadtkirche: tſch. Stadtkirche: d. Burgkirche: ell. Burgfirche: Provinz e im Allgemeinen, 95 den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. Oberheſſen 11 * 8 Mittwoch den 24. Oktober 1845. — — * 71 Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks r an die Gr. Bürgermeiſtereien dieſes Regierungsbezirks. Betteffend: Die Ableiſtung des Verfaffungseides von den neuen 215 Ortsbürgern!] 2% 1 19„ Indem wir Sie, unter Bezugnahme auf unſer Aus⸗ ſchreiben in Nr. 46 des Intelligenzblatts von 1849, be⸗ nachrichtigen, daß die Ableiſtung des Verfaſſungseides in K Hungen am 2. November, Vilbel 71 5 f Friedberg„6.„ und 2 5 Butzbach„ 7. 0 g d. J., Vormittags 10 Uhr, in den Rathhäuſern gedachter Gemeinden vorgenommen wird, beauftragen wir Sie, die jungen Bürger hiernach geeignet vorzuladen, und daß es geſchehen, bis längſtens zum 25. d. M. Beſcheinigung hier⸗ her einzuſenden. 5 Friedberg am 18. October 1849. a 5 Ouvrier. Regierungsblatt⸗Auszüge. Nr. 62 enthält: 1) eine Bekanntmachung des gr. Miniſteriums der Juſtiz, vom 3. Oktober, die Rückkehr der Truppen aus Baden betr. — 2) Gemeiner Beſcheid, den Vollzug der in dem Geſetze vom 23. Februar 1849 über einige Abänderungen an dem in den Provinzen Star⸗ kenburg und Oberheſſen beſtehenden Strafproceß für Civilperſonen ent- haltenen Vorſchriften über Rechtsmittel in Strafſachen betreffend.— 5) Bekanntmachung, die Vertheilung der Preismedaillen in dem philologiſchen Seminar zu Gießen betreffend an die stud. philol, Th. Nispel aus Rockenberg der erſte, K. J. Hattemer aus Gaualgesheim der zweite, F. Herberg aus Mommenheim der dritte Preis.— 6) Dienſtnachrichten. Am 26. Juli wurde dem evang. Pfarrer und Decan Thudichum zu Rödelheim die evang, Pfarrſtelle zu Oberramſtadt, R.⸗Bez. Dieburg, übertragen. Am 18. Sept. wurde dem Schullehrer Geil zu Darsberg, die Lehrerſtelle an der Gemeindeſchule zu Lonsheim, R.-B. Mainz, und am 19. dem 3 Pfarrer zu Michelſtadt, Bauer die 2. luth. Pfarrſtelle und 1. Lehrerſtelle zu Umſtadt, R.⸗B. Dieburg, übertragen, und wurde der ſeitherige Expeditor auf der Station Heppenheim der Main-Neuar⸗ Eiſenbahn, Seibert dahier, zum Expeditor auf der Station Darmſtadt, und der bisherige Expeditionsgehülfe bei dem Bahnamte Darmſtadt, Bernhard, zum Expeditor auf der Station Heppenheim ernannt; endlich wurde dem n Hallwachs dahier die etats⸗ mäßige Nebenſtelle eines Secretärs und Regiſtrators bei der Münz⸗ Deputation übertragen. Am 20. wurde der Stadtgerichtsaſſeſſor Dr. Breidenbach zum 2. Subſtituten des Stgatsanwaltes dahier ernannt, und wurve dem Schulvicar Göth zu Freilaubersheim, R.⸗B. Mainz die kath. Schullehrerſtelle daſelbſt, und dem Schullehrer Schaffner zu Rüſſelsheim, die 2. evang, Schullehrerſtelle zu Büttelborn, R.⸗B. Darm⸗ ſtadt, ſodann am 21. dem Schulbfcar Storr zu Dietesheim die Com⸗ munal⸗Schullehrerſtelle zu Selzen, R.⸗B. Mainz, und dem Schullehrez Kopp zu Oberwegfurth' die 3. evang. Schullehrerſtelle zu Oberingelheim, R. ⸗B. Mainz, übertragen.— 7) In den Ruheſtand wurden verſetzt: am 14. Sept. der evang. Schullehrer Spamer zu Steinheim, R.⸗B. Nidda; am 21. der Schullehrer Müller zu Frettenheim, R.⸗B. Mainz. — 8) Geſtorben ſind: am 6. Mai der Landgerichts⸗Actuar Luttwig zu Seligenſtadt; am 29. der Landgerichts⸗Aſſeſſor Dr. Bock zu Langen; am 7. Juli der Friedensrichter Wolf zu Wöllſtein; am 7. Aug. der Speicherverwalter Lind zu Bingenheim; am 26. der penſ. Hauptmann Gandenberger und am 8. Sept. der Lieutenant Steinius im 2. Inf.⸗Reg. g g Nr. 63 enthält: Geſetz, die landſtändiſche Geſchäftsordnung bett. Ludwig 111. c. ꝛc. Wir haben mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Stände verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Die Kammern be⸗ ginnen ihre Thätigkeit mitt der Prüfung der Legitimationen ihrer Mit⸗ glieder.— Art. 2. Nachdem mindeſtens 15 Mitglieder der erſten und 27 Mitglieder der zweiten Kammer erſchienen ſind und ihre Anweſenhett bei der Einweiſungscommiſſion angemeldet haben, wird auf Veranlaſſung der letzteren in jeder der beiden Kammern das älteſte Mitglied derſelben ermittelt und ſodann unter deſſen Vorſitz jede Kammer durch das Loos in fünf möglichſt gleiche proviſoriſche Abtheilungen geſchieden. Jede Ab⸗ theilung wählt ſich einen Vorſtand.— Art. 3. Jede Abtheilung erhält von dem Alterspräſidenten eine, ſoweit es angeht, gleiche Zahl von Legi⸗ timationen zur Prüfung zugeſtellt, in, der Art, daß keine Abtheilung eine Legitimation eines ihrer Mitglieder zur Prüfung erhält, Das Reſultat der Prüfungen wird ſofort durch die Vorſtände der Kammer vorgetragen. Art. 4. Die Abgeordneten, deren Wahl oder geſetzliche Eigenſchaften von den proviſoriſchen Abtheilungen beanſtandet werden, wohnen den Sitzungen der Kammer bis zur endgüttigen Endſcheidung der Anſtände nicht bei.— Art. 5.) Jede Kammer wählt ſofort unter Vorſitz des Alterspräfidenten ihren Präſidenten, ſodann unter Vorſitz des Letzteren zwei Vicepräfidenten, ſodann zwei Schriftführer und endlichn zwei Stellvertreter derſelben. Dieſe Wahlen ſind jedoch nur auf acht Wochen gültig, nach deren Ab⸗ lauf ſie von Neuem und zwar für die ganze Dauer des Landtags vor⸗ genommen werden.— Art. 6. Die Vorbereitung zur Berathung der Kammern geſchieht durch gewählte Ausſchüſſe. Dieſe Ausſchüſſe ſind theils ſtändige, theils werden ſie für jeden beſonderen Gegenſtand beſonders gewählt. Die erſte Kammer wäblt ihre Ausſchüſſe, die ſtets aus fünf Mitgliedern beſtehen müſſen, unmittelbar. Die Ausſchüſſe der zweiten Kammer werden durch die Abtheilungen gewählt. An dieſe werden die neuen Eingaben verwieſen. Die Kammern können auch kurzer Hand über einen Gegenſtand, als beſonders dringlich, oder ganz unbedeutend, entſcheiden, oder einen Gegenſtand an einen bereits beftehenden Ausſchuß verweiſen.— Art. 7. Nach- Eröffnung des Landtags theilt ſich die zweite Kammer definitiv durch das Loos in fünf möglichſt gleiche Abtheilungen. Der Präſident kann keiner Abtheilung angehören. Die nach Bildung derſelben eintretenden Mitglieder werden durch den Präſtdenten denjenigen Abtheilungen zugewieſen, welche noch nicht die nach Maßgabe der geſetz⸗ lichen Geſammtzahl der Kammer auf ſie kommende Zahl erreicht haben. — Art. 8. Jede Abtheilung wählt aus ihrer Mitte einen Vorſtand.— Art. 9. Jedenfalls mit Ablauf von acht Wochen findet eine neue, durch das Loos zu bewirkende Zuſammenſetzung der Abtheilungen ſtatt.— ee e 104 5 9. 1* — 346—% 88 N 1 1 V 9 Art. 10. Die Gegenſtände, welche in die Abthellungen verwieſen werden, können daſelbſt vorläufig berathen werden.— Art. 11. Für jeden in die Abthellungen verwleſenen Gegenſtand wird von denſelben ein Ausſchuß zur berichtlichen Vorbereitung der Kammerberathung dadurch gewählt, daß jede Abtheilung aus ihrer Mitte ein Ausſchuß mitglied ernennt. In einzelnen Fällen kann die zweite Kammer ſogleich bei der Verweiſung in die Abtheilungen oder auf Nachſuchen einer oder der anderen Abtheilung geſtatten, daß ſie ein Mitglied einer anderen Abtheilung zu dem betr. Ausſchuß wählen dürfe.— Art. 12. Ausnahmsweiſe werden in beiden Kam⸗ mern ſtändige Ausſchüſſe für die definitive Prüfung der Legitimationen, die Finanzangelegenheiten und die Petitionen gewählt, von der erſten Kammer in der in Art. 6, von der zweiten in der in Art. 11 bemerkten Welſe. Bei jeder neuen Zuſammenſetzung der Abtheilungen(Art. 9) wird jedoch von dieſen Ausſchüſſen der Ausſchuß für die Petitionen in der zweiten Kammer aufgelöſt und neu gewählt.— Art. 13. Die zweite Kammer kann einen jeden der durch die Abtheilungen gewählten Ausſchüſſe durch die ganze Kammer geſchieht. Hinſichtlich des Finanzausſchuſſes muß ine Verſtärkung 1 igſtens zwei Mitglieder binnen vier. 5 0 5 Bech eine ferbärung in weſkaſee da 90 50 Hauſes, das in einem der dichtbevölkertſten und meiſt Wochen ſtattfinden.— Art. 14. Jeder Ausſchuß beider Kammern wählt aus ſeiner Mitte einen Vorſtand.— Art. 15. Sämmtliche Wahlen(Ark. 5. 6. 8. 1114.) geſchehen durch abſolute Stimmen⸗ mehrheit. Nach zweimaliger vergeblicher Abſtimmung entſcheidet die telative Mehrheit und bei Stimmengleichheit das Loos.— Art. 16. So⸗ wohl die Abtheilungen als die Ausſchüſſe ſind beſchlußfähig, wenn ſämmtliche Mitglieder eingeladen wurden und mehr als dle Hälfte derſelben erſchienen iſt.— Art. 17. Zum Geſchäftskreiſe des, Legitimgtionsausſchuſſes gehoren die Berichte über die diffilltlpe Glültigtelt der Wahlen, ſowie über alle darauf Bezug habende Reclamatfonen.— Art. 18. An den Petitlons⸗ 1 ausſchuß werden vie Eingahen verwleſen, welche von Nichtmikgliedern der betreffenden Kammer an dicſelbe gerichtet werden.— Art, 19. Auf den Vortrag dec Petitlonsausſchuſſes entſcheidet die Kammer, ob die Petition auf ſich beruhen, oder an die Staaksre terung abgegeben, oder an einen bereits beſtehenden Ausſchuß verwieſen erden ſoll.“ Findet die Kammer die Petttion geeignet, Gegenſtand eines Geſetzes oder elner Beſchwerde zu werden, ſo kann ſie die Sgche in die Abtheilungen verweiſen.— Art. 20. Der Art. 3 der landſländiſchen Geſchäftsordnung vom 25. März 1820 iſt aufgehoben, ebenſo die im Axt. 6 verordnete Verlooſung der Sitze. Jedem Mitglied iſt überlaſſen, feinen Sitz zu wählen.— Art. 21. Das im Artikel 11 der landſtändiſchen Geſchäftsorvnung vom 25. März 1820 den Regierungs⸗Commiſſären verliehene Vortecht, andere Redner zu unter⸗ brechen, iſt aufgeboben. Der Präsident wird ihnen aber vor dem Schluſſe der Debatte zu jeder Zeit das Wort geben, wenn es von ihnen verlangt wird und es ohne, Unterbrechung des Redners geſchehen kann.— Art. 22. Der Art. 17 der landſtändiſchen Geſchäftsordnung vom 25. März 1820 wird dahin abgeändert, daß die Verhandlung nicht vor Ablauf von 24 Stunden nach Vertheilung des Berichts im Druck unter dle Mitglieder der Kammer ſtattfinden und von dieſer Regel nur bei Gegenſtänden ab⸗ gewichen werden kann, welche von der Kammer für ſehr dringend oder unbedeu⸗ tend oder nur die formelle Geſchäftsbehandlung betreffend, erachtet werden — Art. 23. Die Abſtimmung erfolgt in beiden Kammern durch Aufſtehen und Sitzenbleiben, wobei diejenigen, welche eine Frage bejahen, aufſtehen, und welche ſie verneinen, ſitzen bleiben. Durch namentlichen Aufruf ge⸗ ſchieht die Abſtimmung alsdann, wenn wenigſtens fünf Mitglieder auf namentliche Abſtimmung antragen. Der letzte Satz des Art. 19 der landſtändiſchen Geſchäftsordnung vom 25. März 1820, alſo lautend: vund die Abſtimmung über die vorgelegten Fragen wird auf drei Tage vertagt⸗ iſt aufgehoben.— Art. 24. Die Art. 90 und 100 der Ver⸗ faſſungsurkunde werden wie folgt abgeändert: Die Verhandlungen und Abſtimmungen in beiden Kammern ſind für Erwachſene öffentlich und durch den Oruck bekannt zu machen. Die Zuhörer haben ſich jeder Störung, namenk⸗ lich aller Aeußerung von Beifall oder Mißfallen zu enthalten. Bel Zuwider⸗ handlungen kann der Vorſitzende die Entfernung der Ruheſtörer oder Räumung der Galerien anordnen. Vertrauliche Sitzungen finden aus⸗ nahmswelſe ſtatt, wenn von der Staatsregierung oder von wenigſtens zehn Mitgliedern darauf angetragen wird, und wenn die Kammer nach „ber alsdann nothwendigen vorläufigen Entfernung der Zuhörer den An⸗ trag für begründet erachtet, in welchem Falle jedoch die Veröffentlichung der Verhandlungen durch den Druck ſtattfindet, es müßte denn von der Kammer in Uebereinſtimmung mit der Regierung das Gegentheil beſchloſſen werden. Die Organe der Staatsregierung ſind von keiner vertraulichen Sitzung ausgeſchloſſen.— Art. 25. Jeder Abgeordnete, der eine Inter⸗ pellation an die Miniſter beabfichtigt, hat ſolche dem Präſidium ſeiner Kammer einzureichen, welches ſie der Kammer vorlleſt und dem be⸗ treffenden Miniſter Kenntniß davon gibt.— Art. 26. Hierauf hat der betreffende Miniſter entweder in einer der nächſten Sitzungen oder an einem zum Voraus beſtimmten Tage die gewünſchte Erklärung abzugeben, oder bald thunlichſt anzuz 9 daß überhaupt eine Erklärung nicht ab⸗ gegeben werden könne. ach erfolgter Antwort iſt dem Anfragenden, auf ſein Verlangen, zur Aufhellung von Mißverſtändniſſen, Erläuterung oder Berichtigung der die. Anfrage berührenden thatſächlichen Umſtände das Wort zu erthellen, worauf dem Regierungscommiſſär entweder ſo⸗ gleich oder in einer ſpäteren Sitzung die Erwiederung zuſteht. Hiermit alter Mann im traulichen Abendlicht. iſt die Verhandung blendigt, es bleibt aber dem Urheber det Interpella⸗ ion, ſowle ſedem anderen Mitglled der Kammer überlaſſen, beſondere Anträge zu ſtellen.— Art. 27. Die Mitglieder der Ständeverſammlung, welche nicht an dem Orte derſelben wohnen, erhalten auf Begehren, zur Vergütung für ihre Reiſekoſten, ſowie zur Entſchädigung für ihren Aufent⸗ halt an dem Orte der Verſammlung, täglich 3 fl. 30 kr. aus der Staats⸗ kaſſe.— Urkundlich e. Darmſtadt am 10. Oktober 1849. ö Ludwig. Jaup. 2) Bekanntmachung, des Supplementarartikels XIX. zu der Mheinſchlfffahrts⸗Conventſon vom 31. März 1831.— 3) Summariſche Ueberſicht der Rechnung Großherzogl. Landes⸗Waiſenanſtalt für 1849. Der Schatz. 4 2 l 3 45 a 0 4 um zwei und mehr Mitglieder verſtärken, in welchem Falle die Wahl 9 Noßflette, nach dem Leben. 4 0.* * In einem reinlichen Dachſtuͤbchen eines altmodiſchen von der arbeitenden Klaſſe bewohnten Quartiere von Paris ſtund, ſaſſen eines Abends ein junges Mädchen und ein Beider Ausſehen ſtand im Einklang zu dem wohnlichen und behaglichen Charakter des Stübchens, das jenes Gepräge von Sau⸗ berkeit und gutem Geſchmack trug, welches ſelbſt die Be hauſung der Armuth.verſchönern und dem armfeligſten Ge⸗ mach etwas Gefälliges verleihen kann. Alles war an ſeinem Platze; die Backſteinfließen des Fußbodens reinlich geſcheuert, der verblichene grüne Fußteppich ohne ein Stäubchen oder Fleckchen, die Fenſter mit ſchneeweißen Vorhängen von grobem Muſſelin verziert, die ſchon ſo oft ausgebeſſert worden waren, daß ſie beinahe wie geſtickt ausſahen. Vor dem geöffneten Fenſter ſtanden einitze Blumentöpfe, deren Duft die kleine Stube erfüllte. Die Sonne ſank eben hinter den Horizont, vergoldete mit ihrem Scheideſtrahl, das kleine Stübchen, beleuchtete mit ihrem röthlichen Schimmer das friſche blühende Geſicht des jungen Mädchens und umſpielte, das Silberhaupt des Greiſes. Dieſer lehnte in ſeinem binſengeflochtenen Arm⸗ ſtuhle, den ihm eine liebreiche Hand, mit Kiſſen ausgefüllt hatte. Seine verſtümmelten Füße ruhten auf einem kleinen Fußwärmer, und der einzige Arm, den er noch beſaß, auf einem kleinen Tiſche, worauf eine kurze Thonpfeife und eine Tabaksbüchſe ſtanden. i 5 Der Greis war ein Veteran aus der Kaiſerzeit, eines jener gefürchteten ehernen Geſichter, die der Süd⸗ wind Spaniens und der Eishauch Rußlands gebräunt und verwittert, und deren rauhe Züge nur durch einen gewiſſen Ausdruck freimüthigen und herzlichen Wohlwollens gemildert werden. Ein grauer Schnurrbart bedeckte die ein⸗ gefallenen Lippen, als ſein Auge mit unbewußtem Lächeln auf dem jungen Mädchen haftete. Die fleißige Kleine war etwa zwanzig Jahre alt, eine hubſche Brünette, auf deren freundlichen offenen Zügen jede flüchtige Regung des Gemüths ſich abſpiegelte; eben jetzt hatte ſie ihre Arbeit auf eine Weile niedergelegt und las dem Greiſe eine Zeitung laut vor. Plötzlich aber hielt ſie inne und ſchien zu lauſchen. N „Was haſt Du?“ fragte der Alte. Nichts entgegnete das Mädchen und ihr freund⸗ liches Geſicht überflog' ein flüchtiger Zug von Mißmuth. „Du wähnteſt wohl, Charles kommen zu hören, nicht wahr?“ fragte der Veteran. „Ja, ich glaubte, er komme. Er muß ſchon von der Arbeit weggegangen ſein, denn es iſt um die Zeit, wo er gewöhnlich nach Hauſe kommt!“ f „Falls er überhaupt nach Hauſe kommt!“ ſagte Vater Vincent unmuthig. Suzon wollte ihren Vetter zwar vertheidigen, mochte aber ſelber fühlen, daß ſie eine X. in der ummatiſche u 18419. — modiſchen und meiſt pon Paris und ein Aus ſehen ehaglichen von Sau⸗ ſt die Be⸗ igſten Ge⸗ war an is reinlich ohne ein neeweißen on ſo oft die geſtickt den einige lte. petgoldete beleuchtete e Grſicht haupt des nnen Arm⸗ ausgefüllt em kleinen beſaß, auf pfeife und Kaiſerzeit, der Süͤd⸗ gebräunt urch einen johlwollens tte die tin em Lächeln zige Kleine nette, auf ze Acgung ir ſe ihke aun Greiſe inne und iht freud Mibwutb. hoͤren, nic 31 ſerem Regiment auch Burſchen, nirten, und die, weil ihnen das Kriegsleben und die Märſche doch nicht glauben, daß ich Dich —— ſchlechte Sache vertrete, und verſtummte deßhalb erröthend und verlegen. Dann verſank ſie in ein ſtummes Nachden⸗ ken. Der Invalide fuhr mißmuthig mit der Hand über ſeinen Schnurrbart, blickte wortlos eine Weile in die ſcheidende Sonne und ſagte dann:„Unſer junger Recrut wird's nicht weit bringen; verdroſſen geht er an die Ar⸗ beit, verläßt unter Tages ſein Geſchäft, zieht in Wirths— häuſern umher, läuft den Wettrennen und dem Müſſiggang nach, und kehrt Abends noch unmuthiger und zerfallener heim, als er ausging: das muß für ihn und uns noch ſchlimm enden!“ de e eee J„O ſprich nicht ſo, lieber Oheim! das bringt ihm ja Unheil!“ bat Suzon tief ergriffen.„Hoffentlich iſt's nur ein kurzer Moment von Selbſttäuſchung, der raſch vorübergeht. Schon ſeit einiger Zeit hat Vetter Charles gar ſeltſame Anſichten im Kopfe, die ihm den Muth zur Arbeit nehmen!“ 5 „Wie ſo, mein Kind 2“ fragte der Alte. „Er meint, er könne auch durch Arbeit ſeinen Zuſtand nicht beſſern„ verſetzte Suzon.„Ein Arbeiter, ſagte er, könne beim angeſtrengteſten Fleiße Nichts von der Zukunft erwarten, und er hält es deßhalb für gerathener, nur dem Augenblick und der gegenwärtigen Stunde zu leben, ohne Sorge und ohne Hoffnung für die Zukunft!“ f „Ah, das iſt alſo ſeine Anſicht?“ fragte der Veteran ſtirnrunzelnd.„Jenun, die Ehre der Erfindung dieſes Syſtems kommt nicht einmal ihm zu. Wir hatten in un⸗ die auf ſolche Weiſe raͤſon⸗ und Feldzüge zu ſchwer und unbequem waren, hinter ihren Kameraden zurückblieben und lieber ihr langweiliges Da⸗ ſein in Depots und Garniſonen hinbrachten, während ihre Kameraden als Sieger in Berlin, und Moskau einzogen. Du ſiehſt, mein liebes Kind, daß Dein Vetter noch nichteinmal merkt, daß auch die kürzeſten Beine endlich nach Rom tragen müſſen, wenn man nur einen Fuß vor den andern ſetzt l/ „Ach, wenn Du ihn doch nur zu dieſer richtigen Anſicht bekehren könnteſt, lieber Oheim!“ rief Suzon mit ernſter Beſorgniß.„Ich habe ſchon oft verſucht, ihn von ſeinem Irrthum abzubringen, indem ich ihm vorrechnete, wie viel ein guter Buchbinder wie er erſparen kann, ſo lange er einen ſo trefflichen Verdienſt hat; allein wenn ich dann die Summe für ein Jahr nenne, zuckt er ärger⸗ lich die Achſeln und meint, Weiber verſtünden Nichts vom Rechnen/ „Und Du haſt wohl voll Verzweiflung die Sache, wieder aufgegeben, liebes Kind?“ fragte Vincent und fixirte ſie mit einem zärtlichen und doch wehmüthigen Blicke. „Jetzt merke ich erſt, warum Deine Augen ſo oft roth ſind! „O nicht doch, beſter Onkel!“ ſtammelte Suzon. „Und weßhalb Du ſo häufig Deine Levkojen zu be⸗ gießen und den Kanarienvogel zu füttern vergißt!“ ſagte Vincent.„Nun iſt mir auch erklärlich, warum Du nicht mehr ſo frölich ſingſt!/ Suzon ſchlug verlegen den Blick nieder und zerknit⸗ terte eine Ecke des Zeitungsblattes; da legte ihr der Alte zärtlich die Hand auf den Kopf und ſagte:„Du wirſt darüber auszanken wolle, es iſt ja ganz natürlich, daß Du Dich für Charles intereſſirſt, der Dein Vetter iſt und der, wenn es nach meinem Wunſche ginge, noch einmal Dein... Doch brechen wir davon ab!“ unterbrach er ſich plötzlich rauh;„wir wollen nicht mehr davon reden, denn der liebes Kind? Bah, gar nicht ſagen, wie!“ und Fehler wie die ſeinigen, Deinem Vetter z. B. Wien, Rom, Madrid nichtsnutzige Burſche iſt gar nicht werth, daß Du, mein Püppchen, Dich ſeinetwegen ſo ängſtigſt und ſo viel— Freundſchaft für ihn hegſt, denn nicht wahr, Freund ſchaft iſt das rechte Wort? Ich habe immer geglaubt, er ſei Dir recht gut, aber ich ſcheine mich geirrt zu haben!“ Suzon ſchüttelte traurig ihr Köpfchen.„Fruͤher war er mir gut, ſagte ſie;„allein ſchon ſeit einiger Zeit iſt er gegen mich ſo kalt, ſo gleichgültig— ich kann Dir „Ja wohl,“ verſetzte Vincent nachdenklich,„wenn Einer ſich einmal an aufregende Vergnügungen gewöhnt hat, erſcheinen ihm die Genüſſe und Freuden der Häus⸗ lichkeit fade,— es iſt, als tränke man Tiſchwein auf Kirſch⸗ waſſer.— Wir Männer begreifen das, denn Mancher von uns hat es ſchon ſelber erfahren.“ „Mancher iſt aber auch ſchon curirt worden, und ich zweifle nicht, daß es auch mit Charles geſchehen wird. Vielleicht iſt es von Erfolg, wenn Du heute Abend mit ihm ſprichſt, lieber Oheim!“ Der Alte ſchüttelte ungläubig den Kopf.„Irrthümer b laſſen ſich nicht mit Worten heilen, liebes Kind,“ ſagte er;„hier ſind Handlungen nöthig. Ein Mann läßt ſich ebenſo wenig ploͤtzlich in ein vernünf⸗ tiges Weſen umgeſtalten, als in einen guten Soldaten: zu Beiden bedarf es Uebung, Erfahrung, Strapazen; er muß ſein Handwerk vor der Mündung der Kanone lernen. 6 fehlt es nur an gutem Willen, weil er keinen beſtimmten Zweck vor ſſch ſieht, und es käme nur darauf an, für ihn ein großes Ziel zu finden, wel⸗ ches ihn zu angeſtrengter Thätigkeit, zu eiſernem Fleiß anregen würde. Dies iſt zwar nichts Leichtes, aber trotz⸗ dem will ich mich darüber beſſiunen a- „Dießmal iſt's wirklich Charles“ rief Suzon, welche die eiligen Schritte ihres Vetters auf der Treppe erkannt hatte. 5 1 2 2 „Schweige einſtweilen von Dem, was wir ſo eben miteinander beſprochen haben!“ ſagte der Veteran;„lies immerhin weiter, denn er ſoll nicht merken, daß wir von ihm geſprochen haben!“ b Suzon gehorchte; allein der unſichere Ton ihrer Stimme würde dem Ohre eines aufmerkſamen Beobachters raſch ihre innere Aufregung verrathen haben. Während ihr Blick auf den ſchwarzen gedruckten Buchſtaben vor ihr haftete und ihre Lippen mechaniſch die geſchriebenen Worte ausſprachen, nahm der ſo eben in's Zimmer getretene junge Mann, ihr Vetter Charles, alle ihre Gedanken in Anſpruch. Da Suzon las, glaubte der junge Handwerker nicht ſprechen zu durfen; er ſtellte ſich daher, ohne Oheim und Bäschen zu grüßen, an das Fenſter und lehnte ſich mit gefalteten Armen hinaus. Suzon las weiter, ohne ein Wort von Dem zu verſtehen, was ſie las; ſo kam ſie an jene Reihe unzuſammenhängender Thatſachen, Neuig⸗ keiten und Lügen, welche man gewöhnlich unter der Rub⸗ rik Varlétés in franzöſiſchen Journalen findet, und Charles, welcher dem Inhalt des Journals anfangs kaum einige Achtung geſchenkt hatte, ward plötzlich ein ganz aufmerk⸗ ſamer Zuhörer. (Fortſetzung folgt.), Ne 138. 35ʃ1) Mittwoch den 31. October l. J. 1 40 Uhr ſollen die Erdarbeiten zur denden) B zugelaſſen werden, welche ſich über 15 Cauͤtfons⸗ nnen. 19080 Edicetalladung. 1872) In Folge erlaſſenen Concurserkennt⸗ miſſes werden alle bekannte und unbekannte Gläu⸗ diger des Schloffers Emmrich Rauch von hier Auf, fordert, ihre Forderungen und ſouftigen Anſprüche an denſelben e Montag den 31. December, Vormittags 9 Uhr, bei Vermeidung des ſonſt ohne beſonderes Prä⸗ elufivdecret eintretenden chen lues von. der Maſſe hier geltend zu machen. n Nadel in jenem Termin ein Vergleich Statt, ſo werden die nicht anweſenden Gläubiger in dieſer Beziehung; ſowie rückſichtlich der Wahl eines Maſſecurntors als an die Beſchlüſſe der. 9 Mehrheit der Erſcheinenden gebunden, betrachtet 1 werden. 985 a Friedberg am 15. Oktober 1840. Großh. Heſſ. Landgericht 5 Sof mann. Bekanntmachung. 1573) Das einſtöckige Wohnhaus des Adam Sende II. zu Dornaſſenheim nebſt zwei Gruündffücken ſoll Montag den 19. November I. J., Nachmittags 1 Uhr, auf dem Gemeinde⸗ hauſe daſelbſt öffentlich verſteigert werden. Reichelsheim den 19. Oktober 1849. 4 Herzogl. Naſſ. Landoberſchultheißerei . 0 Hildenbrand. % Maln Weſer Eisenbahn. (137) Dienſtag den: 30. Oktober l. J. Vor⸗ mittags 11 Uhr werden auf dem hieſigen Rath⸗ hauſe Steinhauerarbeſten zur Erbauung des Viaduktes über das Roſenthal bei Friedberg, veranſchlagt zu 20208 fl.— kr⸗ an die Wenigſt⸗ bietenden in 2 Looſen öffentlich in Akkord ge⸗ geben werden. 9416. Friedberg am 20. Oktober 1849. Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur der Section Friedberg. Hochgeſand. Obligations⸗Verlooſung. (13750. Bei der heute ſtattgehabten Verlooſung der für das Jahr 1849 zur Abtragung beſtimmten 100 fl. hieſiger Gemeinde⸗ Obligationen iſt Nro. 72 rückzahlbar geworden. Es wird der Inhaber dieſer Partial⸗Schuldverſchreibung hiermit auf⸗ gefordert, unter gehörig quittirter Rückgabe dieſes Schuldſcheins den Betrag bis zum 1. Januar 1850 bei der Gemeindekaſſe dahier in Empfang zu nehmen, indem von dieſem Tage an keine weiteren Zinſen mehr vergütet werden. Fauerbach II. am 18. Oktober 1849 Leih 1(1846) Ein noch mehrere Jahre brauchbares 4380 Ich babe einen neuen Trans⸗ „port, von reingehaltenen Pfälzer- und ganz billigen Preiſen. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Hoe er. 348— Privat- Bekanntmachungen Empfehlung. 1 (48450 Bei der herannahenden Winterzeit erlaube ich mir einem resp. Publitum meine kürzlich angelegte und Leſebibliothek beſtens zu empfehlen; ſie enthält eine reiche Auswahl des Beſten, was in neuerer Zeit erſchienen, und nehme ich auch in der Folge Alles auf, was die Unterhal⸗ tungsliteratur Hervorfretendes bringt. Der Katalog, welcher an die verehrl. Leſer bereitwilligſt verabfolgt wird, enthält die näheren Bedingungen.% U Friedberg im October 1849. C. Bindernagel. * b u Ve r en f eg N Heinrich Stoll in Niederwölſſadl. Anzeige. 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Daß ich aber jetzt erſt meine ſchuldige Dankſagung abſtatte— ich bitte, mache man mir nicht zum Vorwurfe; doch wozu auch dieſe Bemerkung?. Wer mein Herz kennen gelernt, meinen bei dem Abzuge gehabten Gemüthszuſtande kannte, ich weiß, dieſer wird mich entſchuldigen. Zum Schluſſe rufe ich alſo nur noch: Lebet wohl Ihr Hochgeehrt„ edl. 4 Menſchen! Hochgeehrten, evlen Lebet wohl Ihr werthgeſchätzten Herrn Collegen! 1 Lebet alle wohl Ihr theuren, mir ewig unvergeßlichen Wetterauer⸗Freunde 1 Egenolf. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C. Bindernagel in Friedberg. r S