auged, J. er- en 2 uren. ich ge- Herrn wollen. 1 . * 1 Intelligenz-Blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen 9 im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg 5 im Beſonderen. * 1 6. Sonnabend den 20. Januar 189. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Betreffend: Die Wahl der Erſaßmänner der Bezirksräthe tm Regie⸗ N rungsbezirk Friedberg. 8 Nach nunmehr vollzogenen Wahlen der Erſatzmän⸗ ner der Bezirksräthe wird hierdurch zur offentlichen Keunt— niß gebracht, daß die Bürger, und zwar für den Iten Diſtrikt: Gr. Pfarrer Brentano zu Obererlenbach, Aten„ Gr. Bürgermeiſter Moſcheroſch zu Burg⸗ f gräfenrod, Iten 1 Conrad Narz zu Petterweil, Aten„ Lehrer Groß von Ockſtadt, öten. Georg Emmerich zu Niederwoͤllſtadt, öten 1 Jakob Meininger von Heldenbergen, 7ten 1 Johannes Krauß von Butzbach, Sten 1 Bürgermeiſter Haub von Niederweiſel, ten„ Balthaſar Fenchel J. von Griedel, 10ten 5 Förſter Weigand von Florſtadt, Iten. Bürgermeiſter Herget von Wohnbach, 12ten 7 Bürgermeiſter Zimmer von Villingen, als Erſatzmänner der Bezirksräthe erwählt und auch die Wahlen als geſetzlich vollzogen vom Bezirksrath erkannt worden ſind. Friedberg den 13. Januar 1849. 2 Die Gr. Regierungs-Commiſſion des f Regierungsbezirks Friedberg nr er eim. Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Die Verhandlungen des Bezirksraths des Regierungs- bezirks Friedberg. Die Verhandlungen des Bezirksraths en Sitzun⸗ gen vom 3. bis 13. Januar erſcheinen bei itz Kuhl zu Butzbach im Drucke. Daß dieſe Verhandlungen nicht allein für, die Gemeindevorſtände, ſondern auch für die übrigen Gemeindeangehörigen von großem Intereſſe ſind und den Ge⸗ meindevorſtänden eine Norm und Richtſchnur in vielen ihrer Amtshandlungen abgeben können, brauchen wir kaum zu erwähnen,„und erſcheint es daher ſehr angemeſſen, daß die Vorſtände die Anſchaffung auf Koſten der Gemeinde be— jchließen, da dieſe Koſten auch gering ſind; wir konnen Ihnen daher dieß nur empfehlen. Friedberg den 14. Februar 1849. Ouvtrie r. Regierungsblatt⸗Auszüge. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 65 von 1848 enthält auf 8¼ Bogen das Geſetz, die Einführung des münd— lichen und öffentlichen Srafverfahrens mit Schwurgericht in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen betreffend. Zu⸗ gleich wird von dieſem hochwichtigen Geſetze eine Separatausgabe in Octav veranſtaltet, welche in den nächſten Tagen erſcheinen und in der Verlagsbuchhandlung der Gr. Invalidenanſfalt in Darmſtadt(Hofbuch⸗ händler G. Jonghaus) für 30 kr. zu haben ſein wird. Bei dieſer Gelegenheit wird es vielleicht den Leſern intereſſant ſein, genau zu erfahren, von welchem Zeitpunkte an, die öffentlich mündliche Strafrechtspflege mit Schwurgericht auf dem linken Rheinufer(den ehe⸗ mals ſogenannten vier neuen Departementen: Donnersberg, Mainz, Saar, Trier, Rhein und Moſel, Coblenz, Roer, Aachen) eingeführt worden iſt. Dieſe Einführung, beziehungsweiſe Einſetzung hatte Statt am 1. Ventose VI.= 19. Februar 1798, vermöge Verordnung vom J. Pluviose VI.= 23. Januar 1798 und einige Monate ſpater traten dieſe Anſtalten in's Leben. Ein halbes Jahrhundert iſt indeſſen verfloſſen, bis wir derſelben volksthümlichen Geſetzespflege theilhaftig wurden. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 67 von 1848. Epiet, die von der proviſoriſchen Centralgewalt für Deutſchland angeordng; Vermehrung der deutſchen Streitmacht betreffend. Ludwig I. Großhe von Heſſen und bei Rhein ꝛc. 10. In Folge der von der proviſoriſchen Centralgewalt für Deutſchland angeordneten Vermehrung der deutſchen Streitmacht bis zur Höhe einer Leiſtung von zwei Procent der gegenwärtigen Bevölkerung haben Wir, auf den Grund des Artikels 38 des Recrutirungsgeſetzes vom 20. Juli 1830, verordnet und verord— nen ßierdurch, wie folgt: Art. 1. Für das Jahr 1849 werden die ſämmt⸗ lichen Aufrufsfähigen der erſten Klaſſe der Dienſtpflichtigen, mit Ausnahme des Oepots, zur Ergänzung und Vermehrung der Feldtruppen aufgerufen. —. Art. 2. Die wirkliche Abgabe zum Militärdienſt erfolgt in drei Auf— geboten, welche nach der Ordnung der bei der Muſterung von 1848 ge— zogenen Loosnummern gebildet werden. Das erſte Aufgebot enthält die— jenigen 1700 Aufrufsfähigen, welche die niedrigſten Loosnummern in den verſchiedenen Bezirken gezogen haben; das dritte Aufgebot den Reſt der erſten Klaſſe, mit Ausnahme des Depots.— Art. 3. Die Miniſterien des Innern und des Kriegs ſind mit der Vollziehung des gegenwärtigen Ediets beauftragt.— Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt den 22. November 1848. Ludwig. Jaup. Graf Lehrbach 0 4 10 8 1 25 1 Bezirksrath). Vierte Sitzung. (Schluß.) 5) Voranſchlag der Gemeinde Kirchgöns. Bei Aufſtellung des Voranſchlags hat der Ortsvorſtand verſchiedene Anſtände erhoben, die dem Bezirksrath zur Entſcheidung vorgelegt wurden. Der 1. Ausſchuß hat hierüber berichtet und es wurde folgende Berathung gepflogen: a) Hirtenpfründe. Der Gemeinderath beſteht darauf, daß die Be⸗ ſoldung der Hirten nicht in Einnahme und Ausgabe durch Voranſchlag und Rechnung laufe, ſondern die Hirten ſich ſolche unmittelbar von den einzelnen Viehtreibenden erheben ſollen. Der Ausſchuß beantragt, daß wenn auch dagegen nichts einge⸗ wendet werden wolle, daß die Hirten ſich ihre Pfründen ſelbſt erhehen, ſo müßten dieſelben doch in Voranſchlag und Rechnung kommen, damit die Beſtreibung von Rückßänden gleich den übrigen Gemeindeinkraden erfolgen könne. 1 Stockhauſen: Es könne keinem Zweifel unterliegen, daß die Gebühren der Gemeindehirten, da ſie Gemeindeausgaben ſeien, nach Art. 66 der G.⸗O., welche alle Nebenrechnungen verbieten auch in den Voranſchlag aufgenommen werden müßten. Diehl: In, Münzenberg erheben ſich die Hirten ihre Pfründen auch ſelbſt und ſie ſind noch nie in Rechnuag gekommen. Oubrier: Es wird dies aus dem Voranſcplag wohl nicht erſichtlich ſein, denn ſonſt würde die vorgeſetzte Behörde ſchon früher darauf geſehen haben, daß es geſchehen wäre. Kuhl: Ich kann mir keinen andern Grund denken, weßhalb der Ortsvorſtand die Pfründe nicht durch die Rechnung laufen laſſen will, als den, daß der Rechner hiervon keine Hebgebühren erhalten ſoll. Wenn das Hebregiſter der Rechnung beiliegt, ſieht man nicht, wer die Früchte erhoben hat und der Rechner wird ſich Hebgebühren hiervon berechnen. Streb: In Rockenberg wird die Pfründe ſchon lange in der Rechnung verrechnet und wenn dies nicht geſchieht, ſo wird die Erhebung nicht pünktlich geſchehen und die Hirten müſſen dadurch in Nachtheil kommen. Holtzmann: Die Erhebung kann durch die Hirten ſelbſt geſchehen und der Rechner hat dann als von einem durchlaufenden Poſten Hebgebühren nicht zu beziehen. Cretzſchmar: Um den vielſeitigen Plackereien bei Erhebung der Pfründe vorzubeugen, haben wir die Beſoldung der Hirten in Geld verwandelt und es dürfte dies auch anderwärts zu empfehlen ſein. Der Ausſchußantrag wird ein⸗ ſtimmig angenommen. b) Gehalt des Forſtſchützen. Der Ortsvorſtand will den Gehalt deſſelben von 120) fl. auf 60 fl. ermäßigen. Stockhauſen: Die Gemeinden ſollten ihre Selbſtſtändigkeit nicht auf die Weiſe ausbeuten wollen, daß ſie nunmehr die Gehalte ihrer Beamten ohne: Weiteres herabſetzen. Dies fromme ihnen nichts, denn ein redlicher Arbeiter ſei auch ſeines Lohnes werth und wenn man einem Forſtſchützen nicht ſo viel gebe, haß er vor Nahrungsſorgen geſichert ſei, würde die Folge davon ſein, daß der Forſtſchütz dabei Noth leide. Einſtimmiger Beſchluß zur Verbindlichkeit der Zahlung von 120 fl. c) Erhebung des Loosholzmacherlohns. Der Ortsvorſtand ver⸗ langt, daß der Accordant den Loosholzmacherlohn von den Be⸗ rechtigten ſelbſt erhebe. f Dieſes den geſetzlichen Beſtimmungen entgegenlaufende Anfinnen, wird einſtimmig abgewieſen. 1 u d) Beſoldung des Polizeidieners. Der Gehalt des Polizeidieners ſoll von 75 fl. 30 kr. auf 60 fl. herabgeſetzt werden. 1 Cretzſchmar: Iſt gegen das viele Polizeiweſen und wenn die Gemeinde Kirchgöns noch einen Gemeindediener habe, ſo wäre er mit dem Abzug einverſtanden, auch noch mit einem größeren. Kuhl: Kirchgöns hat kei⸗ nen beſonderen Gemeindediener, wie dies wohl in allen Dörfern der Fall ſein wird, denn ſeitdem jene in Uniform geſteckt worden find, heißen ſie Ortspolizeidiener. Da auch hierbei verſchiedene Beſchwerden einlaufen werden, könnte man ſich vielleicht über allgemeine Grundſätze bei der Feſt⸗ ſtellung des Gehalts der Polizeidiener ausſprechen. Streb: Da unter dem Gehalt von 75 fl. 30 kr. die Kleidung inbegriffen iſt, ſo halte ich dieſe Beſoldung noch für zu gering und ich würde, wenn wir hierzu be⸗ rechtigt wären, auf eine Erhöhung derſelben antragen. Der Ausſchuß⸗ antrag den Gehalt von 75 fl. 30 kr. zu genehmigen, wurde einſtimmig angenommen. e) Herabſetzung der Hebgebühren des Rechners. Der Gemeinde⸗ rath will die Hebgebühren von 4 pCt. auf 3½ pCt. herab⸗ ſetzen. Der Ausſchuß beantragt wie vorher Belaſſung. Holtzmann wünſcht Verſtändigung zwiſchen der Gemeinde und ihren Vedienſteten und empfiehlt Billigkeit auf beiden Seiten, dann würde wohl vielen Reklamationen vorgebeugt werden. 3½ pCt. Hebgebühren hält er für eine ſehr gute Bezahlung. Stockhauſen will den Rechtsboden nicht verlaſſen, glaubt daß die Hebgebühren zu hoch und will daß die Gemeinde, wenn kein Vergleich zu Stande komme, ſich an die Regierungs⸗ Commiſſion wende, welche den Rechner aus Gründen der Verwaltung entlaſſen möge, da wie der Gemeinderath angibt, andere tüchtige Männer ) Durch mehrfaches Anfragen ſehen wir uns veranlaßt, unſeren verehrlichen Leſern die Nachricht zu ertheilen, daß wir die Bezirksrathsverhandlungen möglichſt ſchnell in der ſeitherigen Ausdehnung vollſtändig liefern werden. Die Redaction. — 22 * zur Uebernahme der Rechnerſtelle vorhanden ſein ſollen. Kuhl: Da * einigemal von der guten Bezahlung der Rechner die Rede geweſen ift, ſo will ich auch auf deren vielfällige Bemühungen aufmerkſam machen. Der Rechner ſoll 2 Erhebungstage n, er bedarf Schreibmaterialien, Formular zu den Geſchäftsbüchern und Rechnungen, hat eine ſehr ver— wickelte Rechnungsſtellung, Kaſſenmangel ꝛc. und wenn er alles genau berechnet, ſo kann ihm bei Hebgebühren von 100 fl., wie wir es ſchon einigemal gehabt haben, nicht viel übrig bleiben. Der Ausſchußantrag wird mit 11 gegen 1 Stimme angenommen. 6) Bürgeraufnahme des Johann Heinrich Seifried von Helden⸗ bergen nach Vilbel. Der Ausſchußantrag, die Aufnahme nicht zu geſtatten, wird einſtimmig angenommen. 5 7) Burgeraufnahme des Abraham Sundheim von Fauerhach II. nach Rödelheim. Auf den Ausſchußbericht erfolgt die Frageſtellung durch den Vorſitzenden: Soll die Aufnahme Sundheims erfolgen, wenn er das geſetzliche Vermögen nachweiſt? und wird einſtimmig bejaht. 8) Bürgeraufnahme des Friedrich Schmidt von Inheiden, nach Birklar. Der Antrag des 2. Ausſchuſſes, daß die Aufnahme erfolgen ſoll, ſobald das gehörige Inferendum nachgewieſen werde— wird von Köhler unterſtützt, da ihm Schmidt perſönlich bekannt, er ein rechtſchaffener Mann und nicht allein Leinweber ſondern auch Damaſtweber ſei und einſtimmig angenommen. 9) Burgeraufnahme des Heinrich Erb von Flenſungen nach Beien⸗ heim. Der Ausſchußbericht iſt für bedingungsweiſe Aufnahme. Exetz⸗ ſchmar: Die Bedingung, welche der Ortsvorſtand geſtellt, zerfalle von ſelbſt, weil die Kinder geſetzlich heimathsberechtigt in Melbach ſeien. Stockhauſen gibt vom rechtlichen Standpunkt aus nähere Erläuterung und bemerkt unter anderen, der Ausſchußbericht gehe von irrigen Voraus⸗ ſetzungen aus. Nur bedingungsweiſe habe der Ortsvorſtand von Beienheim ſich für Aufnahme ausgeſprochen, ſofern nämlich die unehelichen Kinder Erbs in Melbach heimathsberechtigt blieben. Daß dieſe Bedin⸗ gung aber in Erfüllung gehen werde, ſei höchſt unwahrſcheinlich. Der⸗ malen hätten zwar die Kinder, da ihre Mutter von Melbach gweſen, und uneheliche Kinder ihrer Mutter folgten, dort Heimathsrechte. Anders werde dies, wenn Erb ſie legitimire. Dies werde er gewiß thun und müſſe es thun, wenn er anders Gefühl für ſeine Kinder habe und ſeinen früheren Fehler wieder gut machen wolle. Dann würden die Kinder in Beienheim heimathsberechtigt ſein, und da nicht erwieſen ſei, daß er ſich mit dieſen Kindern redlich ernähren könne, ja ſogar das Gegentheil zu erwarten ſtehe, ſo ſtimme er gegen die Aufnahme. Der Ausſchußan⸗ trag wird einſtimmig verworfen..: un 10) Geſuch des Schullehrers Herbſt zu Hauſen, um Vergütung von 20 fl. Ueberzugskoſten. Herbſt hat im Jahr 1847 ſeine erſte An⸗ ſtelluug in Hauſen erhalten und verlangt für ſeinen Ueberzug von Veits⸗ hain 20 fl, da nach der Verordnung vom 20. Juni 1788 unter andern auch den Schullehrern bei ihrer erſten definitiven Anſtellung die Ueber⸗ zugskoſten aus der Gemeindekaſſe zurückvergütet werden ſollen. Die Ge⸗ meinde verweigert die Zahlung und das Geſuch iſt höheren Orts abge⸗ ſchlagen worden, weil die gedachte Verordnung in der vereinigten Gemeinde Niederweiſel und Hauſen nicht publieirt worden ſei, wenigſtens eine Be⸗ ſcheinigung nicht vorliege. Der Bericht des 3. Ausſchuſſes trägt um ſo mehr als die Gemeinde Niederweiſel im Jahr 1817 ihrem Schullehrer Frees 36 fl. Transportkoſten vergütet haben ſoll, darauf an, nicht nur die Auszahlung der fraglichen 20 fl., ſondern auch die Erhöhung der 145 fl. betragenden Beſoldung der Regierungs⸗Commiſſion dringend zu empfehlen. Stockhauſen,: Möchten doch endlich die Gemeinden erkennen, wie wenig es in ihrem Intereſſe liegt, ihre ohnehin ſo gering beſoldeten Schullehrer noch mehr zu beſchränken; möchten ſie erkennen, daß von der guten Schule die Wohlfahrt des ganzen künftigen Geſchlechts abhängt. Ich kann deshalb nicht umhin, mein Bedauern auszuſprechen, daß dieſer Fall uns vorgekommen iſt, und kann nur ihn durch die Misverhältniſſe der Gemeinden Hauſen und Niederweiſel, und die angebliche Abneigung der erſteren Gemeinde gegen ihren Schullehrer erklären. Ich ſtimme deshalb dafür, daß wir ausdrücklich den Wunſch zu Protokoll niederlegen, es möge die Regierungs⸗Commiſſion nichts verabſäumen, um dem Schul⸗ lehrer Herbſt zu dieſer Ueberzugskoſten-Vergütung zu verhelfen, und die Gemeinden Niederweiſel und Hauſen möchten ſolche nicht länger verwei⸗ gern. Der Ausſchuß-Antrag wird einſtimmig angenommen und noch weiter beantragt, daß die erwähnte Verordnung noch nachträglich in den früher ſtandesherrlichen Orten publieirt werde. 11) Geſuch des Emmerich Gerhard zu Friedberg um Heirathser⸗ laubniß; der Bezirksrath erklärt ſich in dieſem Fall für incompetent. Fünfte Sitzung. Anweſend: Die ſämmtlichen Mitglieder des Bezirksraths(mit Ausnahme von Emmerich Köhler) und Reg. Rautenbuſch. 5 Das Protocoll der vorigen Sitzung wurde verleſen und nach einigen kleinen Berichtigungen genehmigt. Tagesordnung: J 1) Voranſchlag der Gemeinde Oberau für 1849, insbeſondere Forſtſchützengehalt. Die Gemeinde Oberau hat 2 Forſtſchützen, den einen in Oberau, der 21 fl. 10 kr.; den andern in Rommelhauſen, der 29 fl. Stſoldung in Oberau in Bezug bede Zoff Comme. bei— eignete 115 ft meinderat Rauten im Eine ſtanden, We f dafl. Bfholde l haze eil Ind führt ſchützen en habe, wo Iudividuu Ausſchußa 2 pacht det die Geſal auf welch will, dae Pacht der ſchluß de mit Bezu dieſe Rekl tagt, da Cretzſchn einen Nas Amendem moge; es daß dieset aufgehobe Kammer laſſen. hallniß 9% Mor lachnen. glerungs. nach einen liergegen der 3. Kl Antrag wi 3 Ruhegeha den wolle Rehalt uit daß dieſer and knn Zahlung! zuſchen. dich afenet et fei und A e Seien⸗ . Itetz. Fade den Pier 2 fun. A, daß et Gegentzeil ALarſcußun⸗ 1 Bergütung A erße Aa- g den Bitz Henne 10 t eint Br⸗ ü b 2 Schalchtm 4, licht nur * — 29 Beſoldung erhält. Sie will den in Rommelhauſen abſchaffen und dem in Oberau 26 fl. verwilligen. Der Ausſchuß beantragt in ſeinem Bericht in Bezug auf bereits früher gefaßte Beſchlüſſe, die frühere Ausgabe für beide Forſtſchützen paſſtren zu laſſen, gleichzeitig aber der Gr. Regierungs⸗ Commiſſion den Wunſch auszuſprechen, für Beſeitigung des Förſters, der bei einer Waldfläche von 270 Morgen nicht erforderlich ſein möchte, auf geeignete Weiſe Sorge zu tragen. Cretzſchmar: Es müſſe der Ge— meinde freiſtehen, auch nur einen Forſtſchüßen anzunehmen, denn der Ge meinderath müſſe am beſten wiſſen, ob ſie einen oder zwei nöthig habe. Rautenbuſch: Die Entlaſſung der Forſtſchützen ſteht der Oberforſtdirection im Einverſtändniß mit dem Gemeinderath zu. Ich bin damit einver⸗ ſtanden, daß eine Aenderung bewirkt werde. Der Dienſtkreis der Forſt⸗ ſchützen iſt mir nicht genau bekannt, wahrſcheinlich gehören noch, andere Orte dazu.— Es iſt zweckmäßig, wenn ſich der Ortsvorſtand mit der Behörde in Communication ſetzt, es wird dann vielleicht der eine Forſt⸗ ſchütze entlaſſen. Stockhauſen iſt mit dem Ausſchußbericht einverſtanden und führt ein Beiſpiel an, wonach eine Gemeinde dieſer Tage den Forſt⸗ ſchützen entlaſſen und den Forſtſchutz an den Wenigſtnehmenden verſteigert habe, wobei denn ein ſchon wegen Forſtfrevel zur Anzeige gebrachtes Individuum die Ausübung des Forſtſchutzes um 40 fl. erſteigerte. Der Ausſchußantrag wird mit 9 gegen 1 Stimme angenommen. 2) Voranſchlag der Gemeinde Burggräfenrod für 1849. Jagd⸗ pacht betreffend. In der Gemarkung Burggräfenrod beſitzt die Gemeinde die Geſammtherrſchaft über 300 Morgen zuſammenhaͤngendes Gelände, auf welchem ſie nach dem Geſetze die Jagd ausübt. Der Gemelnderath will, da er die Geſammtherrſchaft nicht doppelt beteiligt ſehen will, den Pacht der übrigen Jagd unter ſämmtliche Grundeigenthümer, mit Aus⸗ ſchluß der Geſammtherrſchaft, vertheilen Gr. Rentamt Friedberg hat mit Bezug auf das Geſetz hiergegen reklamirt, und der Ausſchuß hat dieſe Reklamation nach ſeinem Bericht für begründet erachtet und bean— tragt, das Verlangen der Gemeinde Burggrafenrod zu verwerfen. Cretzſchmar: Es iſt mir leid, daß die Gemeinde durch das Geſetz in einen Nachtheil kommt. Ich ſelbſt habe bei Berathung deſſelben ein Amendement geſtellt, daß der Erlss in der 1. Klaſſe verrechnet werden möge; es iſt aber durchgefallen. Ich mache übrigens darauf aufmerkſam, daß dieſer Nachtheil nicht ſo weſentlich ſein wird, denn die 3. Klaſſe wird aufgehoben werden. Ein Geſetzesentwurf dieſerhalb iſt ſchon in der 2. Kammer berathen und die Regierung erſucht worden, das Geſetz zu er— laſſen. Kuhl: Die größeren Gutsbeſitzer ſtehen hier in demſelben Ver— hältniß wie die Gemeinden, die den Pacht von ihren Waldungen über 300 Morgen auch nicht in der 2. Klaſſe, ſondern in der 1. Klaſſe ver⸗ rechnen. Rautenbuſch: Es wäre dies auch die Anſicht der Gr. Re— gierungs-Commiſſton geweſen, Gr. Miniſterium wolle dies den Gemeinden nach einem vorliegenden Reſcript jedoch geſtatten. Cretzſchmar würde hiergegen proteſtiren, wenn er nicht die Ueberzeugung habe, daß es mit der 3. Klaſſe in dieſem Jahre wohl noch anders werde. Der Ausſchuß⸗ antrag wird einſtimmig angenommen. 39) Voranſchlag der Gemeinde Ober- und Niederrosbach füs 1849. Ruhegehalt des Zehnt- und Speicherverwalters Bingmann. Die Gemein- den wollen dem Zehnt⸗ und Speiſcherverwalter Bingmann ſeinen Ruhe⸗ gehalt nicht mehr bezahlen. Die Regierungs⸗Commiſſion hat bemerkt, daß dieſer Gehalt auf einem Privatrechtstitel beruhe, und der Ortsvor⸗ ſtand könne deshalb durch bloſen Widerſpruch ſich der Verbindlichkeit zur Zahlung nicht entziehen. Der Ruhegehalt ware daher nach wie vor vor⸗ zuſehen. Der Gr. Bürgermeiſter habe dieſen jedoch nur mit ſperieller Genehmigung des Gemeinderatho, oder auf den Grund eines gerichtlichen Urtheils anzuweiſen. Der Ausſchuß beantragt in ſeinem Bericht, dieſe Verfügung vorerſt beſtehen zu laſſen, der Regierungs-Commiſſion aber den Wunſch auszuſprechen, eine gütliche Bellegung der Sache zu bewirken und, im Falle eine ſolche mißlinge, beiden Theilen anheim zu geben, ihre Anſprüche etwa im Wege Rechtens auszutragen. Rautenbuſch: Die Anſprüche Bingmanns beruhen auf dem Geſetze von 1816, die Verwand⸗ lung der fiscaliſchen Zehnten in Rente betreffend, nach welchem alle Be— iehungskoſten in Abzug kommen, und die Beſoldungen der Zehnterheber 'on den Pflichtigen getragen werden müſſen, und bei der Verwandlung in Abzug gebracht worden ſind. Der Ruhegehalt iſt auch ſchon ſeit 1818 an den 90 Jahr alten Zehntverwalter Bingmann bezahlt worden. Es würde dies wohl nicht geſchehen ſein, hätte derſelbe nicht irgend rechtliche Anſprüche hierauf. Cretzſchmar macht darauf aufmerkſam, daß nach dem Ablöſungsgeſetze die Pflichtigen nur die Hälfte der Koſten zu tragen hät— ten, und deßhalb die Beſoldung nicht ganz zahlen müßten. Rautenbuſch erläutert dies dahin, daß nach dem Geſetz über die Verwandlung der Privatzehnten vom Jahr 1824 die Pflichligen nur die Hälfte der Koſten zu tragen hätten, hier küme jedoch nur das Geſetz vom Jahr 1816 in Betracht. Kuhl if für Annahme des Ausſchußaßtrags, indem hierdurch beiden Theilen 10 vergeben werde, und hofft, daß die Gemeinden es nicht zu einem Prozeſſe werden kommen laſſen, und nach den gemachten Andeutungen nähere Unterſuchung darüber anſtellen, ob ſie nicht zur Zahlung dieſes ſchon ſo lange entrichteten Gehalts verpflichtet ſind. Es ſei zu beklagen, daß die Gemeinden jetzt oft Ausgaben beunſtandeten, ohne beſtehende Verbindliſhkeiten zu beachlen, und es würde dieſes wahrſcheinlich auch ein ſolcher Poöſten ſein. Der Ausſchußantrag wird einſtimmig an⸗ genommen. — 4) Voraͤnſchlag der Gemeinde Niederrosbach für 1849. Die Ge⸗ meinde will den Gehalt des Forſiſchützen Leonhard von 110 fl. auf 100 fl. herabſetzen und bemerkt, daß derſelbe früher mit einem geringeren Ge⸗ halt angeſtellt worden ſei, ſich auch andere taugliche Subjecte zur Ueber⸗ nahme des Forſtſchutzes in der Gemeinde vorfänden, dle der Qualification Leonhards nicht nachſtänden. Der Ausſchußberſcht ſpricht ſich in Bezug auf die früher gefaßten Beſchlüſſe dahin aus, das Geſuch vorerſt zu ver⸗ werfen; in Bezug auf die hier vorliegenden Verhältniſſe der Gr. Regie⸗ tungs⸗Commiſſion anheim zu geben, die Herabsetzung des Gehalts auf geeignetem Weg zu bewirken. Stockhauſen hält die Befoldung von 100 fl. für hoch genug und glaubt der Gemeinde empfehlen zu müſſen, die Entlaſſung Leonhards aus Gründen der Verwaltung zu beantragen, wenn ſich derſelbe nicht mit 100 fl. begnügen ſollte. Der Ausſchüßantrag wird einſtimmig angenommen. 5) Voranſchlag der Gemeinde Rommelhauſen für 1849. Der Gemeinderath will von dem Erlös des Heu⸗ und Grummetgraſes von 1849 an jährlich 450 fl. unter die Ortsbürger vertheilen; dieſes weiſ't die Regierungs-Commiſſion zurück, weil in 2 Klaſſe eine Umlage von 383 fl. erforderlich iſt. Der Ausſchuß beantragt in ſeinem Berichte die Verwerfung des vorgebrachten Geſuchs unter dem Bemerken, daß um den Ortsbürgern eine Unterſtützung zu gewähten, es wohl keinem Bedenken unterliegen könne, wenn das noch zur Vertheilung geeignete Holz den Ortsbürgern abgegeben werde. Eretzſchmar: Der Gemeinderath hat erklärt, daß noch Ueberſchuß vorhanden ſei und es wäre dann dieſer das Holz zu vertheilen da die Umlage 373 fl. betrage, blieben jedenfalls 67 fl. übrig. Stoll: Da auch hier wieder die Vertheilung geſchehen ſoll, um die Aermeren zu unterſtützen, ſo wäre es wohl am beſten, denſelben ihre Rückſtände nachzulaſſen. Ueberhaupt ſtelle ich den Antrag, daß zu Proto⸗ coll gegeben werde, der Bezirksxath wünſche, daß da, wo es nur irgend geſchehen könne, die vorhandenen Rückſtände Unbemittelter niedergeſchlagen würden. Der Ausſchußantrag wird einſtimmig angenommen. Ebenſo der Antrag Stolls.— (Schluß folgt.) Eingegangene Geldbeitrüge für Robert Blum's Familie. Transport laut Nr. 94 d. Blis. 3 fl. Bei Ehr. Hecht: durch Hrn. Lehrer Belz in Wiſſelsheim von einer Geſellſchaft daſ. 2 fl. 4 fr., von R. W. 1 fl. 10 kr., von einem Ungenannten 24 kr, „Cand. Schaub: von Fr. Müller 30 kr., von einem Ungenannten 1 fl. mit dem Motto: „Der Freiheitskämpfer ſiel— die Reihe ward gelichtet Doch wird durch ſolche That die Freiheit nicht vernichtet, Der eine Kämpfer fällt und tauſend ſtehen auf 4 fl. 15 kr. Und unaufhaltſam iſt der Freiheit Sleges lauf!—“ 1 fl. 30 kt. „ J. Steinhäußer: von C. 24 kr., von J. St. 1 fl. 1 fl. 24 kr. „Textor: von V. T. 1 fl., von P. H. 2 fl, von K. 24 kr. 3 fl. 24 kr. „ Ph. Vogt: von einigen Gerbern beim Frühſtück ge⸗ ſammelt 1 fl. 30 kr mit dem Motto: „Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb.“— Von Schlottner in Södel durch die Red. des Wett. Volksblattes 2 fl. 27 kr., von einer Unge⸗ nannten 1 fl. 4 fl. 57 kr. —ͤ— . Zuſammen 18 fl. 30 kr. Herzlichen Dank den edlen Gebern. Friedberg den 18. Januar 1849. Namens des Bürgervereins: Namens des deutſchen Volksvereins: J. Steinhäußer. Ami. P h. Vogt. Von Mitgliedern des vaterländiſchen Vereins beider Heſſen aus der Gemeinde Buͤdesheim durch Rechner Iſer 6 fl. 24 kr. Namens des vaterländiſchen Vereins beider Heſſen e: N 1 N Schaub. i Kirchenbuchsauszuͤge vom Oktober, Novem⸗ 9 5* ber und Dezember. Butzbach. October, Getraute: Keine. l Getaufte; 1. Eine uneheliche Tochter, Anna Dorothea, geb. den 9. September. f 8. Dem Bürger und Bäckermeiſter Conrad Becker ein Sohn, Ludwig, geb. den 19. Sept. 12. Dem Bürger und Metzgermeiſter Jacob Ronſtadt eine Tochter, Anng Dorothea, geb. den 25. Sept. 15. Dem Bürger und Zimmermann Johannes Jung ein Sohn, Karl, geb. den 2. Okt. — — —.—— ——* ———— 1 —ůͤ—— 19. 14. 25. 25. Dem Ortsbürger und Zimmermann Anton Huber von Steinfurth eine Tochter, Eliſabethe, geb. den 28. Sept. Dem Bürger und Häfnermeiſter Karl Schmidt eine Tochter, Margarethe, geb. den 22. Sept. Dem Bürger und Bäckermeiſter Franz König ein Sohn, Conrad, geb. den 5. Okt. Dem Großh. Poſtmeiſter Daniel Bender eine Tochter, Amalie, geb. den 24. Aug. Ein unehelicher Sohn, Johann Konrad, geb. den 11. Okt. Dem Bürger und Sattlermeiſter Peter Fourierer eine Tochter, Dorothea, geb. den 6. Okt. Beerdigte: r Johannette Chriſtine, des Bürgers und Metzgermeiſters Johannes Winter II. Ehefrau, alt 48 Jahre, 5 Monate und 3 Tage, k den 2. Okt. Der Burger und Metzgermeiſter Jacob Groß, alt 31 Jahre, 6 Monate und 20 Tage, k den 7. Okt. Eliſabethe, der Marie Agnette Katharine Frank un⸗ eheliche Tochter, alt 4 Jahre, 9 Monate und 16 Tage, den 10. Okt. g Marie Eliſabethe, des Bürgers und Metzgermeiſters Joh. Conrad Kuhl III. Ehefrau, alt 51 Jahre, 5 Monate und 24 Tage, 7 den 25. Okt. November. 5 Getraute: Jakob Schwarz, neuangehender Bürger und Schuh— machermeiſter dahier, des verſtorbenen hieſigen Bürgers und Schneidermeiſters Johann Friedrich Schwarz nach⸗ gelaſſener ehelicher Sohn und Anna Maria Friederica Müller, des verſtorbeuen Bürgers und Barbiers An⸗ dreas Friedrich Müller zu Alsfeld nachgelaſſene ehe⸗ liche Tochter. Getaufte: Ein unehelicher Sohn, Johann Georg Ludwig, geb. den 16. Dkrt. e 1 Dem Bürger und Schuhmachermeiſter Eruſt Hagemann ein Sohn, Joh. Ernſt, geb. den 18. Okt. Dem Bürger und Schuhmachermeiſter Friedrich Schütz II. eine Tochter, Margarethe, geb. den 23. Okt. Dem Bürger und Rothgerbermeiſter Johannes Küchel IV. ein Sohn, Johann Ludwig, geb. den 29. Okt. Dem Bürger und Vieharzt Auguſt Möhlich ein Sohn, Karl Chriſtoph, geb. den 24. Okt. Beer digte: Eliſabethe, des weiland Fruchtmeſſers Heinrich Hahn hinterlaſſene Wittwe, alt 59 Jahre, 7 Monate und 3 Tage, 1 den 9. November. Suſanne Eliſabethe Auguſte, des Bürgers und Wag⸗ nermeiſters Martin Ludwig Bruckhof eheliche Tochter, alt 9 Jahre, 9 Monate und 18 Tage, 1 den 10. Nov. Clara Suſanna, des Bürgers und Taglöhners Jakob Wüſtenhofer eheliche Tochter, alt 3 Jahre, 11 Monate und 24 Tage, f den 12. Nov. f Der Bürger, Ackermann und Wittwer Johannn Mel⸗ chior Melchior, alt 84 Jahre, 1 Monat und 23 Tage, 1 den 23. Nov. Dezember. Getraute: Chriſtian Werner, Bürger und Seifenſieder, des Bür— Bürgers und Geſchäftsmanns zu Pirmaſens im König⸗ reich Baiern, Johann Peter Werner ehelich lediger Sohn und Margaretha, des verlebten hieſigen Bürgers und Seifenſieders Wilhelm Schember hinterlaſſene Wittwe, geb. Sauerbier. Georg Ludwig Chriſtian Hohmeyer, Bürger und Geo⸗ meter zu Beſſungen, des Trompeters 1 Klaſſe im Garderegiment Chevauxlegers, Ludwig Hohmeyer, ehe⸗ 1 31. 31. 27. lich lediger Sohn und Karolina Eliſabethe Müller, des hieſigen Bürgers und Escadron⸗Schmiedemeiſters Georg Wilhelm Müller ehelich ledige Tochter. Karl Kaspar Remigias Will, Bürger und Schuhma⸗ chermeiſter dahier, des verlebten hieſigen Bürgers und Schuhmachermeiſters wie auch Polizeidienes Johannes Will hinterlaſſener ehelicher Sohn und Katharina Margarethe Lind, des Ortsbürgers und Ackersmanns in Geisnidda Johannes Lind Zr eheliche Tochter. Heinrich Matthäus Häfner, Bürger und Maurer⸗ meiſter dahier, des Hofdieners Balthaſar Häfner in Würzburg ehelicher Sohn und Dorothea Kroeberer, des verlebten hieſigen Bürgers und Schuhmachermei⸗ ſters Andreas Koeberer hinterlaſſene eheliche Tochter. Getaufte: Ein unehelicher Sohn, Georg Nikolaus Wilhelm, geb. den 21. November.. J Dem Bürger und Seilermeiſter Wilhelm Buß ein Sohn, Jacob Wilhelm, geb. den 17. November. Dem Bürger und Seifenſieder Chriſtian Werner ein Sohn, Albert, geb. den 4. November. f . Dem Gr. Rittmeiſter Ludwig Willich, genannt von Pöllnitz, eine Tochter, Marie Thereſe, Karoline Ma⸗ thilde, geb. den 5. Novemder. Dem Burger und Handelsmann Bernhard Bartel ein. Sohn, Friedrich Wilhelm, geb. den 30. November. Eine uneheliche Tochter, Eliſabethe Johannette, geb. den 15. December. Dem Bürger und Schuhmachermeiſter Conrad Kiefer eine Tochter, Anna Katharine, geb. den 18. December. Beerdigte: b Joſephine Karle, des Ortsbürgers und Glaſermeiſters Ignaz Karle zu Hirſchhorn, dermalen an der Eiſen⸗ bahn dahier beſchäftigt, eheliche Tochter, alt 10 Jahre, 6 Monate und 21 Tage, 1 den 4. Dezember. Marie Eliſabethe, des Bürgers und Maurermeiſters Heinrich Engelhardt zweite Ehefrau, geborne Armbrü⸗ ſter, alt 54 Jahr, 3 Monate und 12 Tage, f den 6. Dezember. Heinrich Philipp Groſch aus Nonrod, Reg. Bezirk Dieburg, Chevauxlegers dahier, alt 23 Jahre, 7 Mo⸗ nate und 16 Tage, 1 den 13. Dezember. Der Bürger und Taglöhner Johannes Hieronymus, alt 62 Jahre, 7 den 14. December. Des Bürgers und Schuhmachermeiſters Balthaſar Saß⸗ mannshaußer ungetaufte Tochter, alt 8 Tage, 7 den 25. December. .Der Bürger und Kaufmann Adam Ernſt Wießler, alt 60 Jahre, 9 Monate und 7 Tage, t den 27. Dez. Der Bürger Sebaſtian Antonius du Bois, alt 55 Jahre, 7 Monate und 25 Tage, 1 den 28. Dezember. Eliſabethe Rumpf, alt 34 Jahre, 6 Monate und 10 Tage, 1 den 30. Dezember. — 2 3 e Markt Bericht. Friedberg, am 17. Januar 1849. —— Aufgefahrenſ Verkauft[ Mittelprei Gatung. wurden wurden a ittelpreiſe (Mltr.)(Mltr.) fl. kr. Waizen Amate 40 35 9 12 ee ee 31 21 5 25 Gerſte 14 4 4 20 S 2 8 3 13 Kartoffeln e 2 8 1 Erben e 57 19 1 10 10 Fr! (87) Die hr, wer Malter Kot einigten Ar tend verſtei⸗ Frledbe Curatel 689) eſchdgch w wandels, entſeßt un eſchbach al Man bi öffentlichen Fritzel V. r Bezug habe des Curato Zugleich Frizel v. N. Febru Forderung den, als f Vermögen den würde Grosk. 8 6650 8 Lödud Braundat aſſenheim heim„ 90 auf Antr einzelnen Orrcchiig futhung Aben, L utliche atnanns ochter. D Mar- Haͤfner in Krocberer, machermei⸗ t Techter. Bartel ein pember. rad Kiefer December. e ſermeiſters der Eiſen⸗ t 10 Jahre, ber. nurcermeiſters ye Armbrü⸗ Lage, f den Neg⸗ Bezirk are, 7 Mo⸗ Hirrerymus, baer Saß 148 7 1 20 1415 J— 10 Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. NN Immobilien-Verſteigerung. (190 Montag den 5. Februar, Morgens um 10 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe die Chri⸗ ſtian Engel ſchen Immobilien öffentlich meiſtbie⸗ tend verſteigert, als: 1) Hofraithe als Wobnhaus, Hinterbau und Stall, an Adam Bender. 2) 112,1 UKlafter, 57 Ruthen Garten in der Langgaß, an Philipp Preußer jun. 3).70,8 U◻Klafter 36 Rutben Garten am alten Mainzerthor an Emmrich Müller. 4) 135,7 UIKlaſter 69 Rutben am Gäßchen, an Friedrich Jakob Oberländer. Friedberg den 3. Januar 1849. Der Großb. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Frucht Verſteigerung. (87) Dienſtag den 23. l. M., Mittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe 50— 60 Malter Korn, von dem Fruchtvorrath des ver⸗ einigten Armenfonds, zweimalterweis, meiſtbie⸗ tend verſteigert. Friedberg den 11. Januar 1849. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Curatel und öffentliche Aufforderung. (39) Johannes Fritzel V., ledig, von Ober⸗ eſchbach wurde, wegen verſchwenderiſchen Lebens⸗ wandels, der Verwaltung ſeines Vermögens entſetzt und ihm Wilhelm Frißel III. zu Ober⸗ eſchbach als Curator beigegeben. Man bringt dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß gedachter Johannes Fritzel V. von nun an keine auf ſein Vermögen Bezug habende Rechtsgeſchäfte, ohne Zuſtimmung des Curators, mit Rechtsbeſtand abſchließen kann. Zugleich werden die Gläubiger des Johannes Fritzel V. aufgefordert, ſo gewiß Dienſtag den 27. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, ihre Forderungen dahier anzuzeigen und zu begrün⸗ den, als ſie anſonſten bei der Regulirung ſeiner Vermögensverhältniſſe keine Berückſichtigung fin⸗ den würden. Groskarben den 8. Januar 1849. Groß. Heſſ. Landgericht Jäger. Sartorius. Bekanntmachung. (67) Das der Wittwe des Doctors Juris Möbus an dem in 128 Kuxen beſtehenden Braunkohlenwerk Wilhelmshoffnung bei Dorn⸗ aſſenheim, Herzogl. Naſſauiſchen Amts Reichels⸗ beim, gehörige Antheil von 26 ¼ Kuxen, ſoll auf Antrag der Wittwe im Ganzen, oder in einzelnen Kuxen, mit allen Zubehörungen und Gerechtigkeiten, namentlich an den Gruben und Muthungsfeldern, Immobilien, Mobilien, Vor⸗ räthen, Betriebskapitalien und Ausſtänden, einer öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Dieſes Koblenwerk iſt in den Jahren 1839 und 1840 eröffnet, enthält ein Grubenfeld von 1153 Morgen landesherrliches Berglehn und einen Kohlenvorrath von muthmaßlich 24 bis 25 Millionen Centner, wovon ſich der jährliche Abſatz auf etwa 75000 Centner= ein Surro⸗ gat für 3400 Gr. Heſſ. Stecken Buchenholz— beläuft. Zur Verſteigerung iſt Termin auf Mittwoch den 14. Februar 1849 anberaumt worden und werden Kaufliebhaber eingeladen, alsdann Vormittags 10 Ubr in dem Hauſe des Gaſthalters Trapp zu Friedberg ſich 3 einzufinden, ihre Gebote zu thun und bel an⸗ nehmbarem Gebote ſich des Zuſchlags zu ge⸗ wärtigen. Ueber die näheren Verkaufsbeding⸗ ungen, ſowie über die ſpecielle Beſchreibung und die vorliegenden Taxationen des Kohlen— werks, wovon der Werth des Inventars allein zu 48 bis 54000 fl gewürdigt worden iſt— kann vor dem Termin bei der Wittwe des Dr. Möbus oder bei deren Anwalt Gr. Hofgerichts⸗ Advocaten Briel, dahier Auskunft eingezogen werden, wobei zugleich bemerkt wird, daß die Käufer einzelner Kuxen einen nach dem unten ſtehenden Formular ausgefertigten Aetienſchein enthalten. Gießen den 21. December 1848. Der Gr. Hofgerichts-Commiſſär. Stürz, Gr. Hofg. Secretär. Lit Nummer Actienſchein über eine Bergwerks. Kuxe des Braun⸗ kohlenwerks Wilhelmshoffnung bei Dorn⸗ aſſenheim, Herz. Naſſ. Amts Reichelsheim. Ich Endesunterſchriebene Wittwe des ver⸗ lebten Gr. Heſſ. Hofgericht ⸗Secr. Acceſſiſten Dr. Möbus, Louiſe, geb. Büchner von hier, be⸗ urkunde und bekenne hiermit für mich und meine Erben, daß ich von den mir frei und unver— pfändet zuſtebenden 25 Kuxen oder Berg⸗ theilen des Braunkohlenwerks Welhelmshoffnung, an den Inhaber dieſes Actienſcheins Eine Kuxe oder einen Hundert und Acht und zwanzigs Theil des lehnbaren Eigenthums an dieſem Braunkohlenbergwerk und allen ſeinen Zube— hörungen und Gerechtigkeiten, namentlich an den Gruben und Muthungsfeldern, Immobilien, Mobilien, Vorräten, Betriebskapitalien, Aus⸗ ſtäͤnden ꝛc. nichts ausgenommen, erb- und eigen- thümlich verkauft, übergeben und abgetreten habe und durch Unterzeichnung und Unterſieg⸗ lung dieſes Actienſcheins reell überweiſe, alſo daß der zeitige Inhaber deſſelden alle und jede Rechte an dieſem Bergtheil an meiner Statt ausuben, die ſich durch die von der Herzogl. Naſſ. Bergmeiſterei zu Weilburg abgehört und abgeſchloſſen werdenden Jahresrechnung ergebende Dividende und Ausbeute zum betreffenden An⸗ theil gegen Vorzeigung dieſer Urkunde bei der Bergkaſſe zu Dornaſſenheim erheben, ſich dieſe Kuxe von der Berggegenſchreiberei auf ſeinen Namen gewähren laſſen und überhaupt alle, mir ſelbſt daran ſtehenden Befugniſſe exercieren kann und ſoll. Zugleich beſcheinige ich hierdurch, das verabredete Kaufgeld vollſtandig baar und richtig vor Aushändigung dieſes Scheins em⸗ pfangen und an den Inhaber dieſer Kuxe nichts mehr zu fordern zu haben, weßhalb ich hierdurch über daſſelbe unter Verzichtung auf alle und jede Einrede beſtens quittire, auch dem Inhaber wegen Eoiction oder jeder ſonſtigen Beeinträch— tigung im Beſitze ſeiner Kuxe Gewähr zu leiſten verſpreche. Dagegen iſt hierbei in Gemäß heit des§. 2 des Gewerkſchaftsvertrags ausdrück⸗ lich ausbedungen, daß jeder Inhaber dieſer Kuxe den vier übrigen Mitgliedern der Geſellſchaft gegenüber ſich durch mich oder meine Erben, oder einen, von den Beſitzern der Kuxen durch Stimmenmehrheit gewählten Bevollmächtigten muß vertreten laſſen, und deßhalb zu den Ver⸗ handlungen der Gewerlſchaft auf ergehende Auf⸗ forderung in öffentlichen Blättern ſich mit den übrigen Kuxenbeſitzern über die zu ertheilende Inſtruction zu vereinigen hat. Urkundlich meiner eigenhändigen Unterſchrift und meines Familienſieges. Gießen den Bekanntmachung. (9) Mittwoch den 24. 1. M., Morgens um 10 Uhr, würd in hieſigem Rathhauſe der zum Nachlaß der Konrad Ludwig'ſchen Erben gehö⸗ rende Garten am Schützenrain, haltend 1¼ Morgen, in drei Parzellen à 2 Viertelmorgen, meiſtbietend verſteigert, ſodann kommen die Mo⸗ bilien Nachmittags um 2 Uhr, in der Wohnung des Kaufmanns Chriſtian Vogt dahier, beſtehend in Holzwerk, Bettung, Frauenskleider u. ſ. w., zum meiſtbietenden Ausgebot. Friedberg den 17. Januar 1849. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben det Bekanntmachung. (95) Nächſten Donnerſtag den 25. und in den darauf folgenden Tagen, werden ſämmtliche Mobilien des verſtorbenen Lehrers Bauer in deſſen Wohnung dahier, von Morgens 9 Uhr an, meiſtbietend verſteigert, welche Mobilien weſentlich in Gold, Silber, Zinn, Porcellain ꝛc., Meubel(worunter mehrere Secretäre, nuß⸗ baumene Commoden, gepolſterte Stühle und Sopha, Bettſtellen, Tische ꝛc.), Bettwerk, Weiß⸗ zeug, Kleidungsſtücke, Inſtrumente(worunter ein Wiener Flügel), Bücher(meiſt vädagogiſche Schriften) und in ſonſtigen Hausgeräthſchaften beſtehen. Bemerkt wird noch beſonders, daß die Bücher Freitag den 26., Nachmittags, zur Verſteigerung kommen. Friedberg den 17. Januar 1849. In Auftrag: Groß. Heſſ. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (96) Mittwoch den 24. d. M. Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Bahnhofe zu Friedberg etwa 83,5 Centner 2, und Zzöllige alte guß⸗ eiſerne Röhren, loosweiſe, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen öffentlich an die Meiſtbietenden ver⸗ geben werden. Friedberg den 16. Januar 1849. Der Gr. Heſſ. Sections Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Main- Weſer⸗Eiſenbahn. Section Butzbach. (97) Die Lieferung von circa 50 Cubikklafter Kalkſteinen aus den Brüchen bei Kirchgöns, zur Erbauung der Viaducte am Hellersberg, in der Gemarkung Langgöns, und an der ſogenannten Weglänge, in der Gemarkung Leibgeſtern, ſoll Samſtag den 27. d. M., des Vormittags um 10 Uhr, im Gaſthaus zum Stern dahier, in mehreren Looſen, öffentlich an die Wenigſtneh⸗ menden verſteigert werden. Butzbach den 16. Januar 1849. Der Großh. Heſſ. Sections-Ingenieur Sicke meg. Holz-Verſteigerung. (98) Dienſtag den 23. d. M., Vormittags um 9 Uhr, ſoll in hieſigem Gemeindewalde nachſtehendes Nadelholz, als: 73 Bauſtämme, enthaltend 1527 Cubikſuß, 68 Stangen, 16 Stecken Prügelholz, 13½%„ Stockholz und 60„Reisholz, öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Södel den 16. Januar 1849. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Väth. Bekanntmachung. (99) Die Gewerkſchaft des hieſigen Braun— kohlenwerks hat die Fortführung des Betriebes auf der bisherigen Stelle für unthunlich erkannt und den Unterzeichneten beauftragt, ſaͤmmtliche — Gebäude und Ländereien, im Ganzen oder ge⸗ theilt, zu verkaufen. Zu denſelben gehört: 1) ein neues zweiſtöckiges, von Backſteinen er⸗ bautes Wohnhaus, nebſt Nebengebäuden und Garten. 2) Eine vollſtändig eingerichtete Ziegelei mit drei Brennöfen und zwei großen 120 Fuß langen Trockenſchoppen. 3) 30 Morgen ſehr gutes Ackerland. Das Ganze liegt geſchloſſen dicht am Orte Roßdorf, 1 Stunde von Hanau, an der von Hanau über Windecken nach Friedberg und der Wetterau führenden Chauſſee. Das ganze Etabliſſement eignet ſich auch ſehr gut zu einer Fabrik⸗Anlage, und können auf Verlangen anſehnliche Braunkohlen⸗Vorräthe mit überlaſſen werden. Der Unterzeichnete erſucht etwaige Kauflieb⸗ haber, mit ihm in Unterhandlung zu treten. Roß dorf bei Hanau den 15. Januar 1849. E., Ullrich, Bergverwalter. Verſteigerung von Straßenbau⸗ arbeiten. (100) Zur Unterhaltung der Straßen des Baubezirks Grünberg im Jahr 1849 ſollen nachſtehende Arbeiten an die We nigſtfordern⸗ den öffentlich verſteigert werden, und zwar: 1) Montag den 29. Januar, Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaus zu Grünberg, für die Straßen von Lindenſtruth über Grünberg gegen Schellnhauſen und von Grünberg gegen Hungen: 2) Beifuhr und Zerſchlagen von 10 Cubikklafter Steinen, b) die Handarbeiten; 2) Dienſtag den 30, Januar, Vormittags 10 Uhr, in der Wohnung des Gaſtwirths Geiß zu Ruppertenrod, far die Straßen von Grünberg nach chellnhauſen und von Ruppertenrod über Ulrichſtein bis zum Einſchnitt in die Straße von Schot⸗ ten nach Herbſtein: a) Beifuhr und Zerſchlagen von 5 Cubikklafter Steinen, b) die Handarbeiten; 3) Mittwoch den 31. Januar, Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaus zu Laubach, für die Straße vom Wetterfelder Ham⸗ mer über Laubach gegen Schotten: a) Beifuhr und Zerſchlagen von 4 Cubikklafter Steinen, 5) die Handarbeiten; 4) Donnerſtag den 1. Februar, Vormittags 10 Uhr, in der Wohnung des Gaſtwirths Hofmann zu Freienſeen, für die Straße von Flenſungen über Freienſeen nach Laubach: 4) Beifuühr und Zerſchlagen von 157 Cubikklafter Steinen, b) die Handarbeiten; 5) Freitag den 2. Februar, Vormittags 10 Uhr, in der Wohunng des Gaſtwirths Müller zu Geilshauſen, für die Straße von Grünberg über Londorf bis zur kurheſſiſchen Grenze: a) Beifuhr und Zerſchlagen von 5 Cubikklafter Steinen, 5 b) die Handarbeiten; 6) Montag den 5. Februar, Vormittags 10 Uhr, in der Wohnung des Gaſtwirths Erb zu Atzenhain, für die Straße von Homberg nach Grünberg: 2) Beifuhr und Zerſchlagen von 5 Cubikklafter Steinen, b) die Handarbeiten; 7) Dienſtag den 6. Februar, Vormittags 10 Uhr, im Gaſthaus zum Heſſenbrücker 3 Hammer, für die Straßen von Grünberg gegen Hungen und vom Heffenbrücker Hammer gegen Lich: a) Beifuhr und Zerſchlagen von 5 Cubikklafter Steinen, b) die Handarbeiten; 8) Mittwoch den 7. Februar, Vormittags 10 Uhr, im Gaſthaus zum Engel in Lich, für die Straßen vom eſſenbrücker Ham⸗ mer über Lich gegen Bußbach und von Steinbach über Lich gegen Hungen: a) Beifuhr und Gteſchlagen von 11½ Cubikklafter Steinen, b) die Handarbeiten; 9) Donnerſtag den 8. Februar, Vormittags 10 Uhr, in der Wohnung des Gaſtwirths Gerlach zu Eberſtadt, für die Straße von Lich nach Butzbach: a) Beifuhr und Zerſchlagen von 5½ Cubikklafter Steinen, b) die Handarbeiten; 10) Freitag den 9. Februar, Vormittags 10 Uhr, in der Wohnung des Gaſtwirths Buttron zu Hungen, für die Straßen von Nonneroth über Hungen nach Ber⸗ ſtadt und von Langsdorf nach Hungen: a) Beifuhr und Zerſchlagen von 3½ Cubikklafter Steinen, b) die Handarbeiten. Indem man Vorſtehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden zugleich die Großh. Bürgermeiſter erſucht, dieſes im Intereſfe ihrer Gemeinden, durch die Schelle veröffent⸗ lichen zu laſſen. Grünberg den 17. Januar 1849. Der Eroßh. Heſſ. Kreisbaumeiſter des Baubezirks Grünberg No ak, Vicar. S eU Privat- Bekanntmachungen. Zum Vermiethen. (88) Bei Unterzeichnetem iſt ein ſchönes neues Local, paſſend zur Gaſtwirthſchaft und Metzgerei, auf mehrere Jahre zu vermiethen. Daſſelbe liegt in Obereſchbach, an der Straße von Hom⸗ burg nach Frankfurt. Johannes Schwenk. Verſtei gerung. (82) Mittwoch den 24. d. M., Morgens 9 Uhr anfangend, laſſe ich folgende Gegenſtände, erbvertheilungshalber, in meiner Behauſung einer öffentlichen Verſteigerung ausſetzen, als: 1) 2 Pferde, 7 Jahre alt, mit Geſchirr, 2) 3 fette Ochſen, 3) 6 Kühe, 4) 5 Rinder, 5) 2 trächtige Mutterſchweine, 60 6 Schweine,/ Jahr alt, 7) 2 vollſtändige Wagen, 89 2 Pflüge, 9) 2 Eggen, 10) 1 Ochſenkarren, 11) 1 Kelter, 12) 1 Fruchtfegemühle, 130 105 vollſtändiges Brandweinbrennereige⸗ irr, 14) eine Partie Fäſſer von verſchiedener Größe, 15) 400 Malter Kartoffeln, 16) 40 Centner Kleeheu, 17) eine Quantität Grummet, 18) 20 Fuder verſchiedenes Stroh, 19) eine Quantikät Spreu, 20) Hausgeräthſchaften, Tiſche, Bänke, Stühle, Schränke, Zinn, Kupfer u. ſ. w. Steinfurth den 3. Januar 1849. Konrad Huber's Wittwe. Wohnungsveraͤnderung und (89) Meinen geehrten Freunden und Gönnern mache ich hiermit die ergebenſte Anzeige, daß ich meine ſeitherige Wohnung bei Herrn Kaufmann Peter Damm verlaſfen habe und nun den von Herrn Materialiſt und Kaufmann Hahn ſeither bezogen habe. Wii ben d Meinen geehrten Freunden und Gönnern für das mir in meiner alten Wohnung ſo vielſeitig gewordene Zutrauen und Wohlwollen herzlich dankend, bitte ich zugleich, mir daſſelbe auch ferner in meiner neuen Wohnung gütigſt zu Theil werden zu laſſen, ſo wie ich es mir ſtets zur höchſten Aufgabe machen werde, durch ge⸗ ſchmackvolle und dauerhafte Arbeit, prompte und reelle Bedienung, das in mich geſetzte Zu⸗ trauen und mir bezeugte Wohlwollen immer mehr zu befeſtigen. 72 Friedberg. Conrad Diehl, 12 0 Kappenmacher. Mit Bezugnahme auf vorſtehende Anzeige, erlaube auch ich mir meinen Freunden und Gön⸗ nern anzuzeigen, daß ich mein Putzgeſchäft nach wie vor fortbetreiben werde und noch dahin erweitert habe, daß ich ein Garngeſchäft mit allen ſeinen Zweigen damit verbunden habe. Auch mein eifrigſtes Beſtreben wird es ſein, ſtets meine geehrten Freunde und Goͤnner auf's Beßte zu bedienen, um mir das ſeither geſchenkte Zu⸗ trauen auch ferner zu erhalten. Friedberg. Charlotte Diehl, geb. Vogelsberger. Wiener Putzpulver, (83) das Pocket zu 8 kr. Mittelſt die ſes Pulvers kann man au enblicklich allen Metallen, als Gold, Silber, Kupfer, Meſſing, Zinn, Stahl, Eiſen ꝛc., den prachtvollſten, tiefſten Glanz ertheilen. Zu haben bei Schmittner in Friedberg, Ein geſitteter Men ſch, (1010) welcher die Schloſſerprofeſſion zu er⸗ lernen wünſcht, kann in die Lehre treten bei Friedberg. E. Rauch Schloſſermeiſter. Bekanntmachung. (102) Zufolge Decret vom 24. Dez. 1848 iſt Herr Thierarzt Dr. Ritzel in Friedberg zum Agenten der Magdeburger Feuerverſiche⸗ rungs⸗Geſellſchaft beſtätigt und können bei dem⸗ ſelben Vertrage nach den. geſetzlichen Beſtim⸗ mungen abgeſchloſſen werden. Darmſtadt den 9. Januar 1849. George Gandenberger, 0 General-Agent. Ananas⸗Arac⸗Punſcheſſenzen, Lapperdan, Stock⸗ Sardellen, Malaga⸗Citronen, ächten Emmen⸗ thaler⸗ und Limburgerkäs, feinſte Steari Tafel⸗ und Chaiſenlichter, inländiſche, auslän⸗ diſche und überſeeiſche Tabake und Cigarren, bei Friedberg. Wilhelm Fertſch Fruchtmarkt Nr. 309, Wagen zu verkaufen. (10) Einen noch in ſehr brauchbarem Zu⸗ ſtande befindlichen leichten zweiſpännigen Pferde⸗ wagen, mit eiſernen Achſen, hat zu verkaufen Johannes Kipp I. in Ockſtadt Zum Frankfurter Journal i (105) werden noch Mitleſer geſucht. Bei der Exped. d. Blts. das Nähere zu erfragen. bewohnten Laden neben Herrn Gaſtwirth Windecker (103) Rum de Jamaica, feinſte Orange⸗ unde fiſche, holländiſche Vollhäringe, Vollbückinge, LArac de Batavia! 5 Ean Fran, Das e in Set, es g. Anmel Friel NB. nach allen H Bedingungen U —— (106) in Frit (407) U daß wir u einkunft a Geſchäft Wir daſſelbe u Die 9 daß Lud dem ſath im Ba i ihrem del und; Torthagt Zutraun nrad Diehl, Dotemacher. che ddt Autige nd Gen⸗ c geschenkte Zu⸗ otte Diehl, zegelsberger. alder, Ninalß due A Nala, . Nu, — 27 — Von Bremen nach Californien. (87) Ueber dieſes nicht nur durch ſeine Lage, ſeinen Boden und ſein geſundes Klima, ſondern noch beſonders durch ſeinen faſt an's fabelhafte gränzenden Goldreichthum ausgezeichnete Land, konnen die aller neueſten aus authendiſchen Quellen und Zeitungen entnommenen Nachrichten bei mir eingeſehen werden. Ich bin bevollmächtigt, Ueberfahrtsverträge für Bremer Packetſchiffe in directer Fahrt na San Francesco abzuſchließen Jah Das erſte Schiff, Capt. A. Horſtmann, geht Anfangs März, wenn Eis nicht hindert, in Sec, es gehen jedoch in demſelben Monat noch drei weitere Schiffe ab. Anmeldungen bierauf, bitte ich recht bald an mich gelangen zu laſſen. Friedberg im Januar 1849. H. Hahn Agent, für das Handlungshaus C. Pokrantz 8 Comp. in Bremen. N. B. Auch bin ich ermächtigt für obiges Haus Paſſagiere zur Ueberfahrt von Zremen nach allen Häfen der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika unter den vortheilhafteſten Bedingungen anzunehmen und jede darauf hin gewünſchte Auskunft zu ertheilen. H. Hahn Materialiſt, 4 a gegenüber dem Hötel Trapp. Braunſchweiger Flachs, (106) in beſter Qualität, iſt wieder angekommen und billigſt zu haben bei Friedberg im Januar 1849. H. Hahn, gegenüber dem Hotel Trapp. Geſchäſts-Uebertragung. (407) Unſern verehrten Freunden widmen wir hiermit die ergebene Anzeige, daß wir unterm Heutigen unſere Geſchäftsverbindung in freundſchaftlicher Ueber— einkunft aufgelöſt haben und daß unſere Söhne das ſeither von uns betriebene Geſchäft unter getrennter Firma fortführen werden. Wir danken für das uns ſo vielſeitig geſchenkte Zutrauen und bitten, daſſelbe ünſern Söhnen in ungeſchmaͤlertem Maaße zuwenden zu wollen. Die Inhaber der ſeitherigen Handlung Gebrüder Groedel David Groedel J. Hirſeh Baruch Groedel. Auf obige Anzeige Bezug nehmend, verbinden wir damit die Anzeige, daß Ludwig und Bermann Groedel das Eiſen- und Spezereigeſchäft in dem ſeitherigen Locale(neben Herrn Küm mich) unter der Firma: Gebruder Groedel und Baruch und Hirſch Groedel ebenfalls ein Eiſen⸗ in ihrem Locale, ehemaligen Hauſe des Herrn Nau(neben Herrn Dreher ſel und Buchbinder Weiß unter der Firma: DD. Groedel Sohne fortbetreiben und wünſchen wir, daß das unſeren Eltern ſo vielfach gezeigte Zutrauen auf uns in derſelben Fülle übertragen werde. Friedberg den 1. Januar 1849. 4 a ö Gebrüder Grödel. D. Grödel Söhne. und Spezereigeſchäft Nei⸗ Ein braves Mädchen Nro. 78 (108) wird als Haushälterin geſucht bei(109) bat das Reitzeug gewonnen. Friedberg. Conrad Ockel, Reichelsheim. K. W. Sprengel. Schuhmachermeiſter. Entlaufener Hund. (110) Am 13. d. M. iſt mir ein ſchwarzzot⸗ teliger Schäferhund, weiblichen Geſchlechts, ent⸗ laufen. Der gegenwärtige Beſitzer wolle den⸗ ſelben gegen eine angemeſſene Belohnung an mich zurückgeben. L. Röſer, Gemeindeſchäfer. Fauerbach II. Geſchaͤfts-Empfehlung. 111) Einem verehrlichen hieſſgen und aus⸗ wärtigen Publikum die ergebenſte Anzeige, daß ich neben meinem ſeither dahier betriebenen Ge⸗ ſchäft, in Anfertigung neuer und Reparatur alter Regen- und Sonnenſchirme, auch einen Laden mit Seide, Zwirn, Schnur, Einſchußgarn, Watten, Knöpfe aller Art, Strick- und Stickwolle, und ſonſt in dieſes Fach gehörende Artikel in meiner ſeitheri⸗ gen Wohnung, in der Judengaſſe neben Herrn Kaufmann Goldmann sen., eröffnet habe, und empfehle mich unter Zuficherung prompter und billiger Bedienung, indem ich ſtets dafür beſorgt ſein werde, meine verehrlichen Geſchäftsfreunde mit guter Waare und dauerhafter Arbeit zu verſehen. Friedberg den 17. Januar 1849. S. Garde. Auffor der ung an die Schuldner der Pfand- und Leih⸗ Anſtalt zu Friedberg. (112) Die Schuldner der Friedberger Pfand⸗ anſtalt, deren Pfänder bis jetzt verfallen ſind, werden aufgefordert, dielelbe bis zum 10. Febr. l. J. einzulöſen oder zu prolongiren, als ſonſt deren Verſteigerung ſtattfinden ſoll. Bemerkt wird noch beſonders, daß die Aus⸗ löſung, ſowie die Renovation, nur an den dazu beſtimmten Tagen: Montag, Mittwoch und Samſtag, geſchehen kann. Friedberg den 15. Januar 1849. Für die Pfandhaus⸗Verwaltung Fa a tz. C. Klein. Freiheit und Gleichheit und Liebe gegen Alle. (113) Wenn an vielen Orten die ſogenannte Beamten ⸗Ariſtokratie und ihre Anhängſel ſich vom Bürgerthum abſonderten und den Bürger abſtoßend behandelten, ſtatt ſich ihm zu nähern und ihn zu belehren, ſo können wir dagegen mit Vergnügen berichten, daß unſere Munici⸗ palitätsbeamten, eingedenk des ſich inzwiſchen allenthalben geltend gemachten Princips der Humanität, jenen Abſonderungsgeiſt verſchmähen und auch in der Mitte ihrer Mitbürger und Bürgerinnen die Freuden des Lebens genießen. So fanden wir z. B. vor etwa 14 Tagen des Abends unſeren verehrten Bürgermeiſter und einige Gemeinderäthe in einer mit ſchönen Mäd⸗ chen beſetzten Spinnſtuhe im Schmauß und Genuß des Lebens bis Nachts 1 Uhr, ohne daß dieſe Freuden auch nur im geringſten geſtört worden wären. Möge ein ſolcher Sinn für Freiheit, Gleich⸗ heit Uebe und Humanität, allenthalben rege werden und auch die Lokalbeamten beweiſen, daß ſie würdige Söhne der leider mißlungenen Märzrevolution ſind. Rendel im Januar 1849. 1. Erwie derung (110) auf die Erklärung in Nro. 4. dieſes Blattes, welche von Rodheim aus veröffentlicht, von dem Buürgermeiſter und drei Gemeinde⸗ räthen unterzeichnet iſt: Es ſcheint, als ſeien genannte Herren zu Zei⸗ ten ganz bewußtlos, ſonſt hätten ſie unmöglich jene Erklärung der Oeffentlichkeit übergeben können. f——————— Wiſſen denn erwähnte Herren nicht, daß vor Beſchädigung gedachter Waſſerleitung von ver⸗ ſammeltem Gemeinderath, unter Vorſitz des Bürgermeiſters, folgender Beſchluß gefaßt wurde: „Erfolgt von Herrn Grafen don Solms⸗ Rödelheim binnen zwei Tagen keine Reſolution, ſo wird demſelben das der Gemeinde zuſtehende Waſſer entzogen.“ s Eine zweite Frage an obige Herren:„Iſt denſelben denn nicht bekannt, daß dieſer Beſchluß von dem Bürgermeiſter, oder vielmehr von deſſen Secretär, abgefaßt, von ihm ſelbſt aber unter⸗ zeichnet und noch an demſelben Tage durch einen Gemeindediener an den Gräfl. Revierförſter Hartmann auf dem Forſthauſe überbracht wurde? — Allein dieſen Beſchluß ließ der Bürgermeiſter in einer ganz eigenthümlichen Faſſung der Ge⸗ meinde bekannt machen, als ſolle der Ketzer⸗ brunnen, und nicht das der Gemeinde zuſtehende Waſſer deſſelben in Beſchlag genommen werden. Da nun während der feſtgeſetzten Friſt vom Herrn Grafen keine Reſolution erfolgte, ſo glaubte ein großer Theil der Gemeinde, geſtüßt auf dieſe Bekanntmachung, einen Schritt thun zu müſſen, wodurch ſie ſich ſelbſt ihres Rechtes verſichern könnte, und wurde deßhalb jene Ent⸗ ziehung des Waſſers in Ausführung gebracht. Unſer Gegenwärtigſeyn bei jener Beſchädigung wurde unter andern durch die Nachricht von dem Unwohlſcyn des Bürgermeiſters veranlaßt, welche uns und noch einigen Gemeinderäthen, als wir vor dem Gemeindehauſe bei vielen unſerer Mit bürger verſammelt waren, von dem Polizei— diener überbracht wurde. Unſere Gegenwart ſelbſt bei dieſem Akte war nicht von Nachtheil, ſondern eher von Vortheil; denn wir fühlten uns verpflichtet, der eigen⸗ thümlichen Faſſung der Bekanntmachung wegen, vor ferneren Schritten, als von dem Gemeinde- tath beſchloſſenen, zu warnen; daß dieſes auch von uns geſchehen, dafür wird ſich hinlänglicher Beweis ergeben. Was mehr geſchah, iſt wahr⸗ ſcheinlich aus der erwähnten Bekanntmachung hervorgegangen. Sollten obige Herren glauben, mit dem hier Geſagten ſeien ſie zu ſtark beſchuldigt, ſo moͤch⸗ ten wir ihnen rathen, ſich nur noch einige Zelt zu gedulden, denn eine gerichtliche, wie ſie ja ſelbſt wiſſen, ſchon begonnene Unterſuchung wird näheren Aufſchluß über die Mitwirkung des Ge⸗ meinderaths zur Zeit ertheilen. Rodheim den 15 Januar 1849. Johannes Jacobi VI., Gemeinderath. Heinrich Kling, Gemeinderath. Schlußerklaärung. Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil! (115) Die Schreib⸗ und Denkungsart, welche die„Erwiederung/ bekundet, erinnert uns an das nicht entfernt liegende Krumſtadt oder Hofheim. Wir empfehlen dieſe Plätze , jenem Schreiber zum Aufenthalt und zur Verbreitung des ſ. g. Volksblattes! Wir haben in unſerer„Erklärung“ nach⸗ gewieſen, daß der Verfaſſer des Art. im ſ. g. W. ⸗V.⸗Blitt. die Wahrheit der Thatſachen entſtellt, daß er aber auch zu unſerm Er⸗ ſtaunen einiges Wahre berichtet hatte— Daß Schreiber nicht einfieht, wie bei einer „Erklärung das„unter Andern eine durch aus paſſende Stelle finden kann, iſt uns nach Einſicht der„Erwiederung erklärlich. Dieſes unter Andern“ enthebt uns einer jeden Schmuſerei, die wir in der Erwiederung und ſo oft bei alten Weibern finden. Wie?— wenn wir dem ſouveränen Volk, wozu wir jenen Schreiber nicht rechnen, nun erklären und Folgendes zur Begründung, unſrer Behauptung und nur des Beiſpiels wegen auführen würden? Der Verfaſſer des Art. im ſ. g. V.⸗Bltt ſcheint unter Andern unend⸗ lich viel Nichts zu wiſſen und eine jede Ge⸗ ſetzgebung für brutal zu halten. Die Re⸗ miniscenzen aus der Schule dürften ihm unter Andern, wohl vollig entſchwunden ſein, da er unſre lieben Bruͤder, die Civiliſten mit„Civilliſten/ verwechſelt!! Sollte es wahr ſein, daß bei dem Militär die Unwiſ— ſenheit eine ſo große Rolle ſpielt, ſo empfehlen wir unter Andern der Regierung jenen Schreiber zum Oberbefehlshaber aller deutſchen Reichstruppen. Ein Nichtbefolgen ſeines Be— fehls würde den Untergebenen gewiß als ein Vergehen nicht angerechnet werden dürfen und könnte auf dieſe Weiſe der„willen— loſen Unſelbſtſtändigkeit“ die bei dem Militär herrſchen ſoll, am leichteſten abge⸗ holfen werden. Die Behauptung, daß das ganze Militär— inſtitut eine brutale Erfindung der Despotie und das wohlorganiſirte Werkzeug der rohen Gewalt ſei, vermögen wir nicht zu beſtreiten, ſobald unſer Bruder Schreiber, die ihm angewieſene Stelle im Militär einnehmen wird, zum Abſchied möchten wir unſeren Schreiber Schulmeiſter noch eine Reminis⸗ cenz aus der Schule in's Gedächtniß zurück⸗ rufen, dieſe lautet: ſobald zwei Subſtantiva zuſammenkommen, muß das Eine im Geni⸗ tiv ſtehen!! Frankfurter Gold-Cours vom 18. Januar fl.] kr. Neue Louisd'or 161 5 Friedrichsd'or 9 54 Holländiſche 10 fl. Stücke 109 Rand⸗Ducaten 5 36 20 Frankſtücke 9 35 Engliſche Souverains 1212 nen ne An zeige. Die Buchhandlung von C. Bindernagel in Friedberg nimmt noch Beſtellungen an auf das erſte Semeſter der Allgemeinen Muſterzeitung. Album fuͤr weibliche Arbeit und Moden. Dieſe Zeitung erſcheint monatlich zweimal; jede Nummer beſteht aus einem Bogen Text, zu welchem entweder ein ganzer Bogen. oder ½ 0 Muſter und 1 Modebild gegeben werden. reis 1 fl. 135 Bei E. Bindernagel in Friedberg iſt vorräthig: Grundrechte des deutſchen Volkes. in, 16. Preis 2 kr. (Bereits im Großhezogthum Heſſen eingeführt.) Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 3. Sonnt. n. Epiphan. den 21. Jan. Pfarramtliche Functionen verrichtet: Herr Stadtpfarrer Sell. Vormittags predigt in der Stadttirche: Herr Candidat Röschen. Nachmittags predigt in der Stadtkirche: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Koch. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Cellarius. 0 4 17. Jan. 5. Jan. 29. Dez. Gattung. Fried⸗ ye; Die⸗ berg Mainz burg 5 N fl. kr. fl. kr. fl. kr. Waizen pr. Malter 912 8428— n 5 26 5 231 5 30 eri 430 4448 425 Hafer„ 75 31131 31431 2150 Poltizel Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 20. bis 26. Januar 1849. 1 A 2 Fried⸗ Butz⸗ S Brod⸗Preiſe. berg.] bach. S g kr. pf.] kr. pf 1 Leib-Roggenbrod 2, 1 21 2„. 7 441411 4 7 77 2 5 Lth. Lth. — Milchbrod 1 30 1 5% — Waſſerweck 1183 — Gemiſchte(Tafel-) Brod 1 515% Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch Idee 12— 12— herein gemäſtete 9.4— 3 „ Kühſteiſc Angemaſteles 58 3 indfleiſch l demaſtetes 8—— . Wonsſteiſch Figennäſtet 7 2 75 „ Kalbfleiſch 61— 17— „ Schweinenfleiſch 12— 12— 77 Hammelfleiſch*——— 8— „ Schagflleiſch e „ Wurſt v. blos Schweinen 14— 14— „Gemiſchte Wurſt 10——— „ Bratwurſtt 16— 16— „Schwartenmagen 16— 16— „Geräucherter Speck 24— 24— „Schinken 19— 18— „Dörrfleiſch 19— 18— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 24— 24— unausgelaſſen 20— 20— „Nierenfett 1 „ Hammelsfett 164— 16— Die Großh. Heff. Regierungskommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg Ouvrier. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bind ernagel in Friedberg.