en . Jan. 3 Kr EEA — 134 W W ie 1 det Intelligenz-Blatt w enen den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. Nr. 3. Mittwoch den 10. Januar 1849. Die Reviſion unſerer Gemeindeordnung. 1* Der Volksverein für die obere Wetterau zu Hungen hat in ſeinen letzten Sitzungen auch die Gemeindeordnung in den Bereich ſeiner Beſprechungen gezogen, da er nicht allein von der Erledigung der großen politiſchen Fragen, ſondern auch von denjenigen Staatseinrichtungen, welche die ortlichen Intereſſen berühren, das Wohl des Volkes abhängig hält. Der Verein hat die Ergebniſſe ſeiner die Gemeindeordnung betreffenden Berathungen der Staats⸗ regierung vorgelegt, mit der Bitte, ſolche bei der demnäch— ſtigen Reviſion der Gemeindeordnung zu berückſichtigen. Die hervorgehobenen Punkte ſind folgende: 1) Die Zahl der Gemeinderathsmitglieder iſt im All⸗ gemeinen zu gering. Wenn die Gemeinden ſelbſtſtändiger werden ſollen, wenn der Staat ſich nicht mehr um alles Einzelne im Gemeindehaushalt bekümmern ſoll, ſo muß innerhalb der Gemeinde ſelbſt die Controle eine größere ſein, ſo muß in den Gemeinderathsſitzungen ein größerer Ideenaustauſch ſtattfinden und der Partheilichkeit eine mäch— tigere Schranke geſetzt werden, was Alles am Füglichſten durch eine größere Zahl der Gemeinderäthe bewirkt wird. 2) Mit der Selbſtſtändigkeit des Gemeinderaths und mit ſeiner Stellung als beſchließende und controlirende Be— hörde erträgt es ſich nicht, daß der ausführende und con— trolirt werdende Beamte, der Bürgermeiſter, Sitz und Stimme, ſogar den Vorſitz, im Gemeinderath hat. Es wähle daher der Gemeinderath aus ſeiner Mitte einen beſorderen Vor— ſitzenden, und das Verhältniß des Bürgermeiſters zum Ge— meinderath ſei ſonach im Kleinen ganz daſſelbe, welches im Großen dasjenige des Miniſters zu den Ländſtänden iſt. 3) Die Beſtimmung, nach welcher die Staatsregierung aus drei Vorzuſchlagenden den Bürgermeiſter zu ernennen hat, verträgt ſich nicht mit der Selbſtſtändigkeit der Ge⸗ meinden und erſchlafft die Wahlthätigkeit der Bürger. Der Volksverein für die obere Wetterau hält deßhalb die un— mittelbare Erwählung des Bürgermeiſters durch die Bürger für erforderlich, zumal ſelbſt eine ſchlechte Wahl das Gute haben wird, daß ſie für die Folge belehrend wirkt. 4) Die Abſchaffung des Cenſus iſt bezüglich der Ab⸗ geordneten zur zweiten Ständekammer, der Bezirksräthe ꝛc ausgeſprochen; es iſt aus denſelben Gründen erforderlich, auch die Beſtimmung aufzuheben, wonach ein Theil der Gemeinderathsmitglieder aus den Höchſtbeſteuerten der Ge— meinde gewählt werden muß. f 5). Die Oeffentlichkeit der Gemeinderathsſitzungen, ſo erſprießlich für eine Belebung des Sinnes für das Gemein⸗ wohl, und ſo nothwendig zur Wuͤrdigung der Leiſtungen des Gemeinderaths und zur Abwehr der Selbſtſucht, ſei nicht blos geſtattet, ſondern geſetzlich befohlen, etwa in der Weiſe, daß die Sitzungen in der Regel zu beſtimmten Stun⸗ den und an beſtimmten Tagen ſtattzufinden habe, und daß die wenigen Ausnahmen von der Oeffentlichkeit geſetzlich ausgeſprochen ſind. 6) Der Bürgermeiſter und Gemeinderath wird nicht blos für die eigentlichen Ortsbürger, ſondern für ſämmt⸗ liche Ortseinwohner gewählt, indem der Bürgermeiſter die ganzen Angelegenheiten der Gemeinde beſorgt, die Po— lizei handhabt ꝛc. und der Gemeinderath durch die Feſtſetzung der Communalſteuern II. und III. Klaſſe auch über den Beutel der Nichtortsbürger verfuͤgt. Es wird deßhalb von der Gerechtigkeit und Billigkeit geboten, daß ſämmtlichen Ortseinwohnern das Stimmrecht bezuglich der Orts- vorſtandswahlen ertheilt werde. Wahlfähig braucht da⸗ gegen, nach wie vor, nur der eigentliche Ortsbürger zu ſein, damit auf dem beſonderen Gemeindeintereſſe Rechnung getragen werde. 7) Es gehoren manche Gemeindeausgaben aus der II. Klaſſe in die J. und die Verwendung der Ueberſchüſſe I. Klaſſe zu Ausgaben II. Klaſſe beeinträchtigt die ärmeren Bürger. Es wäre ſonach das Verhältniß der I. und II. Klaſſe auf entſprechende Weiſe zu regeln und zu beſtimmen, daß der darnach verbleibende Ueberſchuß der I. Klaſſe nur den Ortsbürgern zu Gut komme, beziehungsweiſe unter die— ſelben vertheilt werde. Der Volksverein der oberen Wetterau iſt der Anſicht, daß durch Aufnahme dieſer Sätze in die Gemeindeordnung, dieſes Geſetz, das ſeiner Zeit zu unſern beſten Geſetzen ge— hörte, mit den nun geſteigerten Anforderungen einer fort— geſchrittenen Zeit in Einklang gebracht werden würde. Es würde gewiß nur erſprießlich ſein, wenn auch von Seiten anderer Vereine— jeglicher Farbe— Material zu einer neuen Gemeindeordnung geliefert wurde.“) *) Es wären ſolche Vorſchläge beſonders den Bezirksräthen unſeres Landes zur Begutachtung ſehr dringend zu empfehlen. Die Redaetion. B e z i r E Sr a t h. 5 8* (Schluß) D i ſtellt. Er ſchreitet A Wahl eines Ausſchuſſes zur Prüfung der Acten der beanſtandeten ahlen.— Beanſtandet ſind die Wahlen des 4% 9. Dem Bezirksrath werden hierauf von der R.⸗C. vie Wablacen fager 5 10., und 12., Wahlbezirks. In den Ausſchuß werden gewählt: Emerich von Groskarben, Holtzmann, Stoll, Diehl von Münzenberg. Die nicht beanſtandeten Wahlen erklärt der Bezirksrath für gültig.— Ein Antrag mehrerer Bürger der Gemeinde, Rodheim, die Anerkennung der Bürgermeiſterwahl betreffend, wird nach kurzen Debatten, in welchen Creßſchmar ſich für die Majoritätswahl ausſpricht, zu den Aeten ge⸗ legt. Dem Geſuche der Kuhl'ſchen Buchdruckerei⸗Geſtattung des Protocolls Behufs des Druckes der Bezirksraths⸗Verhandlungen, wird einſtimmig willfahrt.— Nachdem hierauf noch zwei Schreiben des Bezirksraths von Heppenheim verleſen ſind, übergibt die Regierungs⸗Commiſſton eine nicht unbedeutende Anzahl Vorlagen dem Bezirksrath zur Begutachtung und Beſchlußnahme, auf die mir im Einzelnen bei Berathung derſelben urückkommen werden.— Stockhauſen interpellirt die R.⸗C. über die ſchieden die Anſicht aus, daß alle St ſtehe, formell ungültig ſeien. Da jedoch heilung der Gemeinde Niederweiſel und Hauſen und fordert ſie auf, bei dem dazu beſtellten Commiſſär Küchler anzufragen, warum dieſelbe keinen Fortgang nehme, und dann dem Bezirksrath darüber Bericht zu erſtatten.— Kuhl ergreift zum Schluß das Wort und gibt eine Ver⸗ waͤhrung gegen die verſpätete Einberufung des Bezirksraths von Seiten der R.⸗C. zu Protocoll, nach welcher er verlangt, daß in Zukunft von der R.⸗C. die geſetzliche Zeit für den Zuſammentritt des Bezirksraths ein⸗ ehalten werde. Sämmtliche Mitglieder des Bezirksraths machen dieſe rotocollerklärung zu der ihrigen, worauf der Präſident die Sitzung ſchließt. Zweite Sitzung. (Donnerſtag den 4. Januar, 9 Uhr Morgens.) Anweſend ſämmtliche Bezir sräthe mit Ausnahme Cretzſchmars; von Seiten der R.⸗C. Ouvrier.— Der Präſident eröffnet die Sitzung, das Protocol wird geleſen und genehmigt.— Der erſte Punkt der Tagesordnung iſt Bericht über die beanſtandeten Wahlen. Die Wahl des 12. Wahlbezirks wird auf Antrag des Legitimationsausſchuſſes für gültig erklärt, ebenſo die des 9. Wahlbezirks. In letzterem hatte Venator aus Marienſchloß(vielen Leſern noch von der erſten Volksverſammlung in Friedberg her bekannt) die Wahl angefochten, weil ſie zu ſpät bekannt gemacht und in dem Zimmer des gewählten Bezirksraths Streb in Rockenberg vorgenommen Worden ſei. Sehr intereſſant waren hierbei die Andeutungen über den Character Venator's. Der Bericht des Bürgermeiſters Streb nennt ihn einen Mann, der in Rockenberg das Vertrauen verloren habe, woher es auch gekommen ſei, daß der von ihm(Venator) vorgeſchlagene Can⸗ didat keinen Anklang gefunden habe. Er(Streb) habe allerdings aus Gründen der Nothwendigkeit ſein Zimmer zur Wahlhandlung hergegeben. Ob dagegen Venator ſein Beſuchzimmer dazu hergegeben, bezweifle er ſehr, Auf die Bemerkung des Ausſchuſſes, daß Venator ſelbſt mit ſeinem Sohne in dem Zimmer Strebs ſeine Stimme abgegeben habe, fragt Stockhauſen den Aus ſchuß: Ob es aus den Acten nicht hervorgehe, daß Venator ſelbſt gewiſſermaßen die von ihm(Venator⸗ angeregten Formfehler herbeigeführt habe? Es würde dieſes ein eigenthümliches Licht auf den Reclamanten werfen.— Emerich: Im Bericht ſei dies aller⸗ dings angedeutet, man habe es aber mit Abſicht nicht zu ſtark hervorheben wollen.— Die Wahl des 10 Wahlbezirks, von Weller aus Wölfers⸗ heim beanſtandet, wurde ebenfalls für gültig erklärt.— Längere Debatten verurſachte die Wahl des 4. Wahlbezirks, Friedberg Ockſtadt. Sie war wegen Formfehler vom deutſchen Volksverein in Friedberg beanſtandet worden. Der Ausſchußbericht wie der Bezirksrath überhaupt, erkannte in formeller Beziehung einzelne von der hochlöblichen Wahleommiſſton uſtrenge im Sinne des Geſeßzes(12) rechtsgültig angenommene Stimm⸗ zettel für ungültig, mußte jedoch, da trotz der Streichung dieſer Stim⸗ men(9 an der Zahl) Nau immer noch gegenüber Hecht(dem der Ausſchuß auch einige Stimmzettel der Undeutlichkeit ſeines Namens wegen ſtreichen mußte) in einer wenn auch ſehr geringen, Majorität blieb, die — 10 7 wird, wäre aus mehrfachen. die Wahl für gültig erklären. kratiſcher Weltanſchauung geſetzt und in ihrem Großh. NC. einverſtanden erklärt, daß eine Wahl zu beanſtanden. . e * 3 7 2 2 Wahl als ſolche mit Recht Fitz. 85 1— ahlcommiſſion it bei Weit Bense dee aber dem Aver 1 aue che dee are i reiben„ſich mit der keinem Volksverein a Euch dung über die Wahl zuſtehe.“ Dem Volksverein iſt es natürlich nicht eingefallen, ein ſolches Recht ſich anzumaßen, was aus ſeinem Proteſt er- ſichtlich und es iſt höchſt auffallend, wie die Wahleommiſſion nur zu ſolcher Annahme kommen konnte. Der Bericht ſagt weiter:„In Betracht, daß der Proteſt nur von zwei Mitgliedern des deutſchen Volksvereins ausgeht, ohne daß von W und Vollmacht beigebracht oder verbürgt 10 ründen dieſe Proteſtation mit gänzlicher Nichtbeachtung am geeignetſten abzufertigen geweſen.“(Es würde uns 25 zu 1 1 führen, wollten wir in die Einzelheiten des beſagten Berichts eingehen.) Kuhl ergreift in dieſer Angelegenheit das Wort und ſpricht ent⸗ Stimmzettel, auf welchen Actu ar Nar bei Abrechnung dieſer Stimm⸗ zettel immerhin noch eine Stimmenmehrheit für Nau bleibe, ſo möge man Uebrigens müſſe er eine in dem Bericht der Wahlcommiſſion vorkommende Stelle über Zurückweiſung der Recla⸗ manten ſehr mißbilligen.— Stockhauſen legt Verwahrung gegen den Bericht der Wahleommiſſion ein, als habe ein Verein nicht das Recht, Der deutſche Volksverein ſei durch, ſeinen Vorſtgenden und Schriftführer in den Unterzeichneten vertreten geweſen. Schon ein Einzelner könne eine ſolche Wahl beanſtanden. 2 8 müſſe fich gegen die Stimmzettel mit Actuar Nau aussprechen. Sie bezeich⸗ nen Jemand, der nicht exiſtirt. Die Logik der Wahlcommiſſion hierin war folgende: Weil der Actuariatsgehülfe Nau ein Examen gemacht hat und dadurch wahrſcheinlich ſpäter einmal Actuar wird, iſt jetzt ſchon die Bezeichnung Actuar Nau formell richtig. Auch war ein Stimmzettel, auf welchem Pa Nau ſtand, für formell gültig erklärt worden, was Kuhl für unbegreiflich hält, da mit dieſer Bezeichnung doch gar nichts geſagt ſei.— Der Bezirksrath erklärt hierauf die Wahl für gültig. Es wird zu der Wahl von dreien Ausſchüſſen geſchritten und in der erſten: Holtzmann, Dott aus Heldenbergen, Nau; in der zweiten: Streb, Tretzſchmar, Stoll, und in der dritten: Emmerich, Diehl, Muth aus Beienheim, Köhler aus Langsdorf gewählt.— Nach Ver⸗ leſung einer Eingabe des Schullehrers Herbſt von Hauſen, ſtellt Stock⸗ hauſen den Antrag auf Umgeſtaltung der Gemeindeordnung, und zwar durch die Bezirksräthe. Es wird dieſer Antrag ſogleich in Berathung genommen. Kuhl weiſt nach, daß derſelbe die ſpätere Berathung einzel⸗ ner ſpeciellen, in das Gebiet der Gemeindeordnung ſchlagenden Fälle nicht ausſchließe, ſondern nur im Allgemeinen eine Abänderung der Gemeinde⸗ ordnung bezwecke. Stockhauſen begründet ſeinen Antrag, während welcher Zeit Holzmann den Vorſitz übernimmt. Der Antragſteller führt aus, daß die Gemeindeordnung ihrer Zeit ein freiſinniges Machwerk geweſen ſei, aber für unſere Zeit nicht mehr paſſe, was er mit den deutſchen Grundrechten und mit der von der Regierung in einzelnen Fällen ſtillſchweigend aner⸗ kannten Abänderung derſelben beweiſt. Er fordert den Bezirksrath auf, nie die Mutter unſerer Errungenſchaften, die deutſche Märzrevolution zu verläugnen und in allen Fällen ihre Conſequenzen(die aus der Revolu⸗ tion zu ziehenden Folgerungen) anzuerkennen.„Bleiben wir nicht auf halbem Wege ſteben, ſuchen wir die Verſprechungen durch feſte Formen ſicher zu ſtellen!“— Wollen Sie Sicherheit(Garantie) für unſere Er⸗ rungenſchaften in Bezug auf die Gemeindeordnung, ſo geben Sie meinem Antrage Folge.“— Der Antrag wird einſtimmig angenommen.— Stockhauſen interpellirt die R.⸗C.: Ob ſie mit dem Verhältniſſe des Lehrers Herbſt zur Gemeinde Hauſen genau bekannt ſei, worauf Ouv⸗ rier in furzen bündigen Worten antwortet. Nach Verkündigung der Tagesordnung für den kommenden Tag wird die Sitzung geſchloſſen.— Intereſſant war, wie in dieſer Sitzung bei der Wahl der Aus⸗ ſchüſſe und in den Debatten von einzelnen Bezirksräthen zuweilen der Ausdruck„Bürger“ gebraucht wurde. Es iſt dies gewiß der ſchönſte Titel eines freien Mannes, und wir wünſchten beſonders in ſolchen Fäl⸗ len, wie in Bezirksrathsſitzungen, Gemeinderathsſitzungen u. f. w. durch denſelben das kalte unfreundliche„Herr“ verbannt zu ſehen. f An die verehrlichen Leſer des Sntelligenz-Blattes. Nach dem Programme in Nr. 101 d. Bl. v. J. ſtändige Ueberſicht über die politiſchen Tagesfragen gebracht werden. ſollte mit dem Jahr 1849 in dem Intelligenz-Blatte eine Da jedoch nach Eröffnung Großh. Reg.⸗Com. des Reg.⸗Bez. Friedberg ein Blatt, welches amtliche Verkündigungen bringt, keine Politik, möge ſie eine Farbe tragen, welche ſie wolle, enthalten ſoll, weil dieſes dem urſprünglichen Zweck des Intelligenz⸗Blattes, was den Gemeinden die amtliche Erlaſſe hergängig mache, widerſpräche, ſo legen wir mit heute die Redaction in die Hände des Ver⸗ legers nieder. Friedberg den 10. Januar 1849. 1 Die Nedaction. Mit Bezugnahme auf dieſe Mittheilung bitte ich Artikel belletriſtiſchen Inhalts, da nur ſolche der nichtamtliche Theil des Intelligenz-Blattes für die Zukunft unter meiner meiner Adreſſe guͤtigſt zuzuſenden. Redaction und Verantwortlichkeit bringen wird, mir unter Ueber die Gründung eines politiſchen Tendenz-Blattes behalte ich mir weitere Mittheilung vor. f 8 Friedberg den 10. Januar 1849. C. Bindernagel. (20) mittags dabier, d Nidda be deatdeitt Vorar legen t. neten zi Friet N 38) 10 Uhr zum de beranſc der Ve Bedingt den, öff Die: bei Klo Irie dieknig ſtriſten —— r d * * — Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. Bekanntmachung. (16 Da die Verpachtung der dem Auguſtiner Schulfonds dahier gehörende, in den Gemar⸗ kungen Rockenberg und Niederrosbach gelegenen Güter die Genehmigung nicht erhielt, ſo wird Donnerſtag den 11. Nag Morgens um 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe eine anderwei⸗ tige Verpachtung der beiden Güter vorgenom⸗ men, mit dem Anfügen, daß die Holzberechtigung des Rockenberger Guts, beſtehend in 10 Pferd⸗ Theil, im Werth von mindeſtens 72 fl. 30 kr. fährlichen Ertrags, beſonders verpachtet wird. Friedberg den 2. Januar 1849. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Güter ⸗ Verpachtung. (17) Donnerſtag den 11. l. M., Morgens um 10 Uhr, werden in hieſigem Ratbhauſe die dem Hoſpital zum heiligen Geiſte dahier gehö⸗ rende, in den Gemarkungen Nauheim und Schwal⸗ beim gelegene Güter, folge eingelegter Nach— gebote, meiſtbietend verpachtet. Friedberg den 2. Januar 1849. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter n Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (20) Dienſtag den 23. Januar I. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr ſollen auf dem Seftionsbüreau dabier, die zur Erbauung einer Brücke über die Nidda bei Vilbel erforderlichen Guß- und Schmie⸗ dearbeiten, veranſchlagt zu 3694 fl. 24 kr., an den Wenigſtnehmenden öffentlich in Akkord ge⸗ geben, aber nur ſolche Steigerer zugelaſſen wer⸗ den, welche dieſe Arbeiten auf ihren eigenen Werken können fertigen laſſen. Voranſchlag, Zeichnungen und Bedingungen liegen täglich auf dem Büreau des Unterzeich⸗ neten zur Einſicht bereit. Friedberg den 3. Januar 1849. Der Großh. Heſſ. Sections Ingenieur der Section Vilbel Hochgeſand. 2 Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (38) Dienſtag den 16. d. M. Vormittags 10 Uhr ſollen an Ort und Stelle Erdarbeiten zum Planiren des Bahnhofs bei Kloppenheim, veranſchlagt zu 137 fl. 46 kr., unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, nochmals an den Wenigſtnehmen⸗ den, öffentlich in Akkord gegeben werden. Die Zuſammenkunft iſt an dem Bahneinſchnitt bei Kloppenheim. Friedberg den 6. Januar 1849. Der Großh. Heſſ. Sections-Ingenieur der Section Vilbel Hochgeſand. Bekanntmachung. Holzverſteigerung in den Gr. Domanialwal⸗ dungen des Forſtreviers Oberrosbach betreffend. (39) Die am Ende der Holzverſteigerung am 29. Dezember 1848 vorbehaltene Genehmigung iſt nunmehr von höherer Behörde für das ver— ſteigerte Brennholz erfolgt; das Eichenſtamm⸗ holz ſoll aber zu Folge Verfügung, e der nächſten Holzvecſteigerung, im Weſterfeld'- ſchenwald, abermals ausgeboten werden. Indem man dies den Steigerern hiermit bekannt macht, wird wegen des genehmigten Brennzolzes be— ſtimmt, daß von Donnerſtag den 11. d. M an, Zahlung bei Gr. Rentamt Friedberg ge⸗ leiſtet werden kannz auch an demſelben Tage diejenigen Steigerer, welche von der Zahlungs⸗ friſtbewilligung Gebrauch machen wollen, gegen 1„ vorſchriftsmäßige Bürgſcheine die Verabfolgungs⸗ anweiſungen bei Unterzeichnetem in Empfang nehmen können. Die Abfahrt beginnt Freitag den 12. Januar in der Katzenſtirn und Samſtag den 13. d. M. im Weſterfeld'ſchenwald und Kel⸗ lenberg. Oberrosbach den 6. Januar 1849. Der Gr. Revierförſter des Reviers Oberrosbach Bingmann. Bau- und Werkholz⸗Verſteigerung im Altenſtädter Communalwald. (400 Freitag den 12. d. M., Vormittags um 10 Uhr, werden in dem hieſigen Communalwald, Schutzbezirk Rommelhauſen, circa 45 Stück eichene Stämme, welche ſich zu Bau- und Werkholz eignen und ungefähr 5000 Cubikfuß enthalten, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Die Herren Bürgermeiſter der Umgegend wer⸗ den um Veröffentlichung von Vorſtehendem in ihren resp. Gemeinden dienſtfreundlichſt erſucht. Altenſtadt den 1. Januar 1849. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Kreuder. Bekanntmachung. (4) Samſtag den 13. d. M., Nachmittags um 2 Uhr, werden auf dem Dorheimer Berg⸗ werk 53 Haufen altes Grubengehölze und Zim⸗ merſpäne, öffentlich meiſtbietend verſteigert, wo— bei bemerkt wird, daß die Steigerer, mit Aus⸗ nahme der hieſigen Bergarbeiter, vor der Abfuhr des Holzes Zahlung leiſten müſſen. Dorheimer-Bergwerk am 4. Januar 1849. Die Gr. Heſſ. Bergverwaltung Der Gr. Heſſ. Berginſpector A. St o r ch. Holz⸗Verſteigerung. (42) Da das am 5. d. M. in hieſigem Ge⸗ meindewald verſteigerte Elchenſtammpolz den entſprechenden Preis nicht erhalten hat, ſo ſoll daſſelbe Montag den 15. d. M., von Morgens 10 Uhr an, einer nochmaligen Verſteigerung ausgeſetzt werden, wozu Kaufluſtige hiermit ein⸗ geladen werden. Nauheim den 7. Januar 1849. Der Kurheſſiſche Bürgermeiſter Hartmann. Bekanntmachung. (13) Nachverzeichnetes Gehölze aus dem ſog. Erbſtädter Staatswalde, Diſtrikts Langeſee, im Kurheſſiſchen Forſtrevier Naumburg, nämlich: 1) 19 Stämme eichen Werkholz, 9„buchen„ 3) 13„ erlen„ 4) 3 Stück Deichſeln, 5) 48 Klafter buchen Scheitholz, 6) 1 erlen Aſtknüppelholz, 7) 18 Schock buchen Zopfreis, 8) 4%„ eichen„ und 9) 14 Klafter Erdſtöcke, ſoll Mittwoch den 17. d. M., Vormittags um 9 Uhr, in der Behauſung des Gaſtwirths Mör— ſchel zu Erbſtadt, verſteigert werden. Windecken den 6. Januar 1849. Kurfürſtlich Heſſiſche Renterei hierſelbſt Heinemann. Privat- Bekanntmachungen. Anfruf zur Gründung eines Vereins! (13) Wie wichtig Vereine ſind, welche einem gerechten Zwecke entſprechen, iſt allgemein aner⸗ kannt. Der Unterzeichnete beabſichtigt einen Ver⸗ ein unter dem Forſtſchutzperſonal der Gr. Land⸗ gerichtsbezirke Friedberg und Butzbach zu gründen und bittet ſchriftliche Beitritts-Erklärungen ge⸗ fälligſt ihm zugehen zu laſſen. In Erwägeng, daß das achtbare Großherz. Jaup'ſche Miniſterium einen ſehr humanen Cya⸗ rakter angenommen, wodurch der Forſtſchutz auch namentlich berührt wurde, in Erwägung, daß dem Bürger die Freiheit lächelt— das Forft⸗ ſchuzj⸗Perſonal aber noch ſehr mit Mißverſtänd⸗ niſſen zu kämpfen hat, wodurch nicht ſelten ge⸗ rechte Klagen laut werden, in Erwägung, daß durch die Gründung eines Vereins das Forſt⸗ ſchutz⸗Perſonal ſich näher tritt— um nöthigen Falls über Mißverſtändniſſe ſich gemeinſchaftlich belehren und verſtändigen zu können, wolle man allen kleinlichen Bedenken entſagen und zu einem Verein zuſammentreten— die Worte beherzigend: Einigung thut noth— Eintracht macht ſtark! Schloß bei Ziegenberg im Dezember 1848. Freiherrl. von Diede'ſcher Forſtdiener a Launhard. Fin Farnen, (A) von 2 Jahren, rothſcheck, ſteht zu ver⸗ kaufen bei Konrad Hieronimus in Burg⸗ gräfenrod. Ein fetter Faſſelochs, (45) drei Jahre alt, ſteht zu verkaufen bei a Anton Rumpf, Müller in Ziegenberg. Verlorenes. (46) Am 1. Januar 1849 wurde auf dem Weg der Eiſenbahn von Bruchenbrücken bis Friedberg ein Dienſtehrenzeichen verloren z. der redliche Finder wird gebeten, ſolches gegen eine Belohnung an Landgerichtsdiener Eronenberg in Friedberg abzugeben. Mobiliar-Verſteigerung. (47) Montag den 15. d. M., Nachmittags um 1 Uhr, will der Unterzeichnete nachfolgende Gegenſtände in ſeiner Behauſung einer öffent⸗ lichen Verſteigerung, gegen gleich baare Zahlung, ausſetzen laſſen: ein Pferd, ein Schwein, eine Parthie Stroh, eine Partie Spreu, einen vollſtändigen Wagen, einen Pflug, eine Egge, und verſchiedene Hausgeräthe. Okarben den 5. Januar 1849. N Funn Verlorenes. (A8) Ein dunkelblauer Mantel iſt am vorigen Sonntag von Friedberg bis Niedermörlen ver⸗ loren gegangen, der redliche Finder wird erſucht, denſelben gegen eine Belohnung an Gaſtwirth Wagner in Friedberg abzugeben. Anzeige. (49) Die Unterzeichneten werden alle nicht von ihnen ſelbſt, oder einem genügend ſchriftlich Bevollmächtigten, eingegangenen Verbindlichkei⸗ ten nicht anerkennen und berichtigen. Dies zur Warnung des Publicums. Friedberg im Januar 1849. Krach und Frau. Meder dn (30) Ein geebrtes Publicum will ich andurch in Kenntuiß ſetzen, daß ich in dem Hauſe des Herrn Kunſtmelſters Pauli dahier, Nr. 177 der Apotheke gegenüber, wohne. Nauheim den 8. Januar 1849. Der Amts. Wundarzt Bechtold. N * 1 Große Tanz Repetition. (51) Dem vielſeitigen Wunſch meiner Schüler entſprechend, werde ich künftigen Sonntag den 14. Januar eine große Tanz⸗ Repetition im Gerlach ſchen Saale veranſtalten, wozu ich die geehrten Eltern meiner Schüler, ſowie alle Be⸗ kannten und Freunde hoöflichſt einlade. Der Anfang iſt um 7 Uhr, der Eintrittspreis 24 kr. für Diejenigen, welche Billetts bei mir im Hauſe abholen, jedoch an der Kaſſe 30 kr. Zugleich bemerke ich, daß von jetzt an bei mir neue Schüler hinzutreten können für den gewiß bil⸗ ligen Preis von 1 fl. 20 kr. per Monat. Friedberg den 7. Januar 1849. Chriſtian Brunner, Tanzlehrer aus Darmſtadt, wohnhaft bei Hrn. Peter Mann auf dem Haugk. f Stellegeſuſch. 1 (32) Ein Mann von geſetztemn Alter, der ſchon mehrere Jahre einer Oeconpmie als Ver⸗ walter vorgeſtanden, ſucht eine ähnliche Slelle jetzt oder auch zu Oſtern d. J. Zu erfragen unter Nr. 52 bei der Expedition d. Bl. Aufforde tung. 2 (83) Der Verfaſſer des an mich gerichteten, unterm 5. l. M. in Friedberg zur Poſt gege⸗ benen Briefes wird erſucht, mich baldgefälligſt ſeinen Namen wiſſen zu laſſen, damit ich da⸗ durch in den Stand geſetzt werde, ihm auf ob⸗ erwähnten Brief in geeigneter Weiſe dienen zu können. Gießen den 7. Januar 1849. 2 9 H. Heck, Regierungs⸗Kanzlei⸗Gehülfe. Erklärung. 800) In dem ſog. Wetterauer Volksblatt vom 3. Januar d. J. findet ſich ein Artikel, datirt „Iriedberg den 30. Dezember, der zu unſerm Erſtaunen der Wahrheit gemäß erwähnt, der Soldat Landgraf wäre nach Marienſchloß zu 20 jähriger Zuchthausſtrafe abgeführt worden. Unter vielen Unrichtigkeiten, die ſich in dem fraglichen Artikel eingeſchlichen haben, möchte vor Allem eingedenk unſers Grundſatzes— das Volk zu belehren und nicht zu bethoren— zu berichtigen ſein, daß ſich Landgraf durchaus nicht weigerte, gegen jenes Schreibers Brü⸗ der— die Bad'ſchen Republikaner— zu Felde zu ziehen, daß er vielmehr unter Andern die Militärperſonen aufforderte, dem Befehle der Vorgeſetzten nicht zu gehorchen. Jene Republi⸗ kaner kämpften ja gegen unſere Brüder die conſtitutionell Gefinnten, gegen unſere Soldaten! Jeder, der dem Prinzip der Gleichheit und Brüderlichkeit zugethan iſt, wird einräumen müſſen, daß der Soldat doch auch ein Menſch und inſofern namentlich dem Schreiber dieſes ein Bruder ſein muß. Die gegen Landgraf verhängte, auf dem Gna⸗ denweg ermäßigte Strafe(nicht das Urtheil) wurde allerdings vor der Fronte des Regiments bekannt gemacht und entſpricht dies vollſtändig dem Geiſt der Zeit.(Jener Schreiberl ſcheint kein Freund der Oeffentlichkeit zu ſein!) Eine Ausſtoßung aber fand weder vor der Fronte noch vor dem verſammmelten„Offiziercorps⸗ (wozu auch vor dem feiere ſtatt, weil gegen Landgraf nur die Strafe der Ent⸗ laſſung aus dem Militärdienſt nach vorliegenden geſetzlichen Beſtimmungen ausgeſprochen werden konnte. Der Unterſchied zwiſchen Entlaſſung und Ausſtoßung findet man in dem Geſetzbuch und bitten wir jenen Schreiber dieſes Buch um des„Volkes oder Volksblatts willen“ zu ſtudiren; er wird dann in dem Ausſtoßen aus dem Militärdtenſt keinen„brutalen Act finden. Sollte er indeſſen nach Einſicht der Geſetzes⸗ ſtellen dennoch auf dem einmal gefaßten Vor⸗ — 12— urtheil beharren, ſo haben wir noch zu erwäh⸗ nen, daß„brutal zwar von„brutus“ her⸗ zukommen ſcheint, aber dennoch nach wie vor den Geſetzen gemäß Ausſtoßungen aus dem Militärdienſte ftattfinden werden und müſſen. Daß zur Erhaltung der Disciplin ein unbe⸗ dingter Gehorſam der Militärperſonen erforder⸗ lich iſt, bedauern wir mit Schreiber. Gewiß würde im entgegengeſetzten Falle die große An⸗ zahl der Soldaten manchen Wühler zum Heu⸗ len bringen. Nene Uebrigens hüte man ſich, das Militär in ſei⸗ nen Pflichten wankend zu machen, die Titel XII und XIII des C.⸗St.⸗G.⸗B. die von Hoch- und Landes verrath handeln, könnten für manchen Unwiſſenden unangenehme Folge haben und den Unglücklichen in nicht beneidenswerthe Verwandt⸗ ſchaftsverhältniſſe mit Landgraf verwickeln! Die Berliniſche Lebens-Verſicherungs-Geſellſchaſt, 8 (85) gegründet auf ein Actien⸗Capital von einer Million Thaler, nimmt unter verſchiedenen Mo⸗ dificationen Verſicherungen an auf einzelne und verbundene Leben, anf beſtimmte Jahre und auf Lebenszeit, und garantirt den lebenslänglich bei ihr. Verſicherten zwei Drittel des reinen Gewinns, ohne jemals Nachſchüſſe bon ihnen zu beanſpruchen. 1* Desgleichen verſichert ſie Renten und Capitalien in mannigfacher Art.. 124051 Durch den Militärdienſt im Frieden, ſowie durch den Eintritt in die Bürger⸗ wehr oder ein ähnliches Dienſtverhältn geändert. Bei ausbrechendem Kriege kommen fü iſt, wird in den allgemeinen Beſtimmungen nichts r die verſicherten, Militär⸗Perſonen die be⸗ ſondern Vorſchriften bezüglich des Rückkaufs der Verſicherungen und der Ausdehnung derſelben auf Kriegsgefahr in Anwendung. Die Geſellſchaft nimmt jederzeit Verſicherungen an, und ſetzt auch an ſolchen Orten, in denen epidemiſche Krankheiten, wie z. B. Cholera, herrſchen, ihre Geſchäfte un⸗ verändert fort. * 11 1474 Geſchäfts⸗Programme werden in unſerm Büreau, Spandauerbrücke Nr. 8., ſowie bei unſern Agenten unentgeldlich ausgegeben. Berlin den 18. October 1848. Direetion der Berliniſchen Lebens · Verſicherungs⸗Geſellſchaft. Vorstehende Bekanntmachung bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Friedberg den 31. Dezember 1848. G. F. Nau, 1 Agent der Berliniſchen Lebens⸗Verſicherungs⸗Geſellſchaft. Geſellſchaft zum Schutze der Auswanderer nach Mord- Amerika unter ſpecieller Aufſicht der franzöſiſchen Regierung. (15) Dieſe Geſellſchaft, welche dem Auswanderer die größte Sicherheit, verbunden mit den bil— ligſten Preiſen, darbietet, befördert ihre Reiſenden nur durch gut gekupferte und zweckmäßig eingerichtete Dreimaſter⸗Schiffe erſter Claſſe. Die Paſſagiere ſind einer Nachforderung nie⸗ mals unterworfen und eben ſo wenig verweilen dieſelben im Seehafen länger als drei Tage; auch werden ſolche bis zum Einſchiffungsort ſtets von einem Agenten begleitet, um nöthigen Falls mit Rath und That an Hand zu gehen. Bei dem großen Zudrang der Auswanderer für das nächſte Frühjahr iſt es rathſam, daß Diejenigen, welche im Februar oder März 1849 nach New ⸗ Jork auszuwandern beabſichtigen, ſich jetzt ſchon ihre Pläße ſichern, damit ſie nicht zu ihrem Nachtheil zurückbleiben, oder bei Schiffs⸗ mäcklern die Plätze theuer bezahlen müſſen. Die Unterzeichneten ſchließen gültige und gerichtlich beglaubigte Ueberfahrts-Contraele ab und geben im Uebrigen auf frankirte Briefe nähere Auskunft. Der Haupt⸗Agent: Profeſſor Mayer sen. zu Der Agent: W. Helm zu Frankfurt a. M.(neue Kräme.) Bockenheim bei Frankfurt am Main. Zur Nachricht. Da man beabſichtiget in denjenigen Orten, wo noch keine Agenten für obige Geſellſchaft beſtehen, ſolche nunmehr anzunehmen, ſo ſind Geſuche um Agentur⸗Uebertragung darauf an den vorgenannten Haupt⸗Agenten, Profeſſor Mayer sen. zu Bockenheim, franco einzusenden. Literariſch e Anzeige. Abonnement auf den VIII. Band der Fliegenden Hlätter. „„Die erſten ſieben Nummern find bereits erſchienen und in der untengenannten Buchhandlung vorräthig; die Jortſetzung wird regelmäßig jede Woche expedirt. N Abonnementspreis 3 fl. 36 kr. München im Dezember 1848. Die Redaction und Expedition der Fliegenden Blätter. Zu geneigten Beſtelluugen empfiehlt ſich C. Bindernagel in Friedberg. 8 Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. — Wanigſtne c ziehen beſchluß g Gemeinde der Geha Aagefertgt au dem!