8 in Endlich et. 1 ker Burglirche: der Burgkirche Intelligenz Olatt fur die * 3 8 7 Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. C66. ———.— Mittwoch, den 23. Auguſt a 1848. Das Intelligenzblatt wird, wie es bisher zugleich Amtsblatt des Kreiſes Friedberg war, auch ferner Amts⸗ blatt des Regierungsbezirks Friedberg bleiben, und ganz in derſelben Weiſe wie ſeither fortgeſetzt. Die Expedition. Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 39 von 1848. 1) Geſetz, die Aufhebung der ausſchließlichen Handels- und Ge⸗ verbsprivilegien betreffend. Ludwig III. ꝛc. c. Wir haben mit Zu⸗ timmung Unſerer getreuen Stände für die Provinzen Starkenburg und Oberheſſen verordnet, wie folgt: ArtNt. Alle ausſchließlichen Handels- und Gewerbsprivilegien und alle Bannrechte, ſowie alle über ſolche Ge- rechtigkeiten dermalen beſtehenden Pachtverträge ſind aufgehoben Die n Gemäßheit des Artikels 104 der Verfaſſungsurkunde von der Regie⸗ rung für Erfindungen auf beſtimmte Zeit bewilligten Patente ſind unter vieſer Aufhebung nicht begriffen. Art. 2. Die Berechtigten erhalten für die Aufhebung der nach Artikel 1 aufhörenden Berechtigungen nur inſofern eine Entſchädigung, als ſie dieſelben innerhalb der letzten 30 Jahre er⸗ weislich durch oneroſen Titel erworben haben. Dieſe Entſchädigung wird mus der Staatskaſſe geleiſtet und ſoll im Wege der Geſetzgebung regulirt werden. Iſt die Berechtigung verpfändet, ſo tritt die dafür zu leiſtende Entſchädigung als Surrogat in den Pfandnexus. Art. 3. Der Anſpruch nuf die im Artikel 2 zugeſicherte Entſchädigung iſt erloſchen, wenn derſelbe nicht binnen drei Monaten, vom Tage des Erſcheinens des gegenwärtigen Seſetzes im Regierungsblatte an gerechnet, bei Unſerem Miniſterium des Innern, unter Angabe der Erwerbsweiſe der aufgehobenen Berechtigungen, vorläufig zur Anzeige gebracht wird. Dieſe Anzeige bedarf keines Stem⸗ vels. Art. 4. Die Pachter haben wegen Aufhebung der Pachtverträge veder an den Staat, noch an den Verpachter Entſchädigungsanſprüche; ind jedoch, wenn ſie das ausſchließliche Gewerbsrecht mit anderen Ge⸗ zenſtänden zuſammen gepachtet hatten, zur Aufhebung des ganzen Pacht- bertrags berechtigt. Wäre indeß die Pachtſumme für das ausſchließliche Zewerbsrecht beſonders beſtimmt, oder wäre für den Fall der Aufhebung ves letzteren im Voraus eine Entſchädigung feſtgeſetzt worden, ſo bleibt ver Pachtvertrag hinſichtlich der übrigen gepachteten Gegenſtände beſtehen und die Pachtſumme wird nur in entſprechender Weiſe herabgeſetzt. Art. 5. Auf den Mühlenbann findet dieſes Geſetz keine Anwendung, wohl aber auf das Privileg, daß keine andere Mühle in einem gewiſſen Diſtrict beſtehen dürfe. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Stadtſiegels. 2) Geſetz, die Bewilligung von Diäten für die in dem Gr. Heſſen gewählten Abgeordneten zur conſt. National— Berſammlung betreffend. 3) Geſetz, die religiöſe Freiheit betr. Ludwig III. ꝛc. 2c. Im den Grundsatz der Gewiſſensfreiheit vollſtändig durchzuführen, haben Wir, mit Zustimmung Unſerer getreuen Stände, verordnet und verord⸗ ten hiermit wie folgt: Art. 1. Jedem Einwohner des Großherzogthums ſteht die freie und öffentliche Ausübung ſeines religiöſen Cultus zu. Unter zem Vorwande der Religion dürfen jedoch weder die Geſetze des Staats (der der Sittlichkeit übertreten, noch Andere in ihren politiſchen, bürger⸗ kcchen oder religiöbſen Rechten beeinträchtigt werden. Art. 2. Die Ver⸗ chievenheit des Religionsbekenntniſſes hat keine Verſchiedenheit in den ſolitiſchen oder bürgerlichen Rechten zur Folge. Jede Unfähigkeit oder Beſchränkung binſichtlich der Ausübung von politiſchen oder bürgerlichen Rechten und Rechtshandlungen, welche bisher als Folge der Verſchieden⸗ heit des Religionsbekenntniſſes beſtanden hat, iſt aufgehoben. Art. 3. Die Beſtimmungen des Geſetzes genießen den Schutz der Verfaſſung. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. 4) Geſetz, die Beurkundung des Perſonenſtandes und die Ehe der Angehörigen neuer Religions gemeinſchaften in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen betr. Ludwig III. ze. Wir haben mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Stände, in Folge des die religiöſe Freiheit betreffenden Gefetzes vom 2. Auguſt 1848 bis zur Einführung einer allgemeinen Geſetzgebung über die Beurkundung des Perſonenſtandes und die Ehe, für Unſere Provinzen Starkenburg und Oberheſſen verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: Art. 1. Die Geiſtlichen der nicht zu den bisher anerkannten chriſtlichen Kirchen gehörigen neuen Religionsgemeinſchaften ſind als Perſonenſtandsbeamte mit der Beurkundung der in dieſen Gemeinſchaften ſich ereignenden Geburten, Trauungen und Sterbfälle beauftragt und ſtehen als ſolche unter der Aufſicht des Staates.— Art. 2. Bei dieſer Beurkundung ſind die in den beſagten Provinzen hinſichtlich der Führung der Protocolle über die Tauf⸗, Trauungs- und Sterbfälle beſtehenden Vorſchriften zu beobachten. — Art. 3. Die Beſtimmungen des in jenen Provinzen geltenden pro- teſtantiſchen Kirchenrechts, über die Aufgebote, Ehehinderniſſe und Richtig⸗ keitsklagen bilden das Staatsgeſetz für die oben erwähnten Religionsge⸗ meinſchaften. Die nach den Beſtuͤnmungen dieſes Kirchenrechts zuläſſigen Dispenſationen werden von Uns als Landesherrn oder den Unſerer Seits hiermit beauftragten Behörden ertheilt.— Art. 4. Die Ehe wird durch geiſtliche Trauung nach dem religiöſen Gebrauche der Gemeinde, welcher einer der Verlobten angehört, in der Kirche oder dem ſonſt zur Gottes⸗ verehrung beſtimmten Orte öffentlich geſchloſſen. Die Verlobten haben vor dem zuſtändigen Geiſtlichen in Gegenwart zweier Zeugen ihre Ein— willigung zur Verehelichung zu erklären. Haustrauung findet nur in Ge⸗ folge landesherrlicher Dispenſation ſtatt.— Art. 5. Vor der Trauung iſt das nach den dermalen beſtehenden Vorſchriften über das Nichtvor⸗ handenſein von Ehehinderniſſen erforderliche gerichtliche Zeugniß dem die Trauungshandlung verrichtenden Geiſtlichen vorzulegen.— Art. 6. Im Wege der Klage kann ein Ehegatte die Scheidung wegen der in dem proteſtantiſchen Kirchenrecht beſtimmten Urſachen begehren. Ueber dieſe Klage, ſowie über jene auf Nichtigkeit der Ehe haben die ordentlichen Gerichte zu erkennen.— Art. 7. Auch ohne Klage und ohne Angabe von Gründen können beide Ehegatten gemeinſchaftlich die Scheidung er⸗ wirken, wenn ſie das Volljährigkeitsalter erreicht haben und ſeit Eingehung ihrer Ehe zwei Jahre verſtrichen ſind.— Art. 8. Zu dieſem Ende müſſen die Ehegatten vorerſt über ihr geſammtes Vermögen ein Verzeich⸗ niß errichten und in einer gerichtlichen Urkunde einen Vertrag darüber eingehen, wie nach der Scheidung 1) ihr beiderſeitiges Vermögen zu thellen, und 2) wem ihre gemeinſchaftlichen Kinder anzuvertrauen. ſeien. — Art. 9. In gleicher Weiſe haben ſie ſich darüber zu vereinigen, wem während der Dauer des Scheidungsverfahrens 1) die gemeinſchaft⸗ lichen Kinder überlaſſen werden ſollen, 2) in welcher Wohnung die Frau ſich aufzuhalten hat, und 3) welche Unterhaltungsſumme inzwiſchen der Mann der Frau oder die Frau dem Manne entrichten muß.— Art. 10. Außerdem haben die Ehegatten wenn minderjährige Kinder aus ihrer Ehe vorhanden ſind, eine Beſcheinigung des Vormundſchaftsgerichts zu erwirken, daß die in Gemäßheit der Art. 8 und 9 abgeſchloſſene Ueber⸗ einkunft den Intereſſen der Erziehung und Vermögensverwaltung der Kinder nicht entgegen ſteht.— Art. 11. Die in den Art. 8 9 und 10 erwähnten Urkunden haben die Ehegatten mit dem Antrag auf Scheidung dem zuständigen Gerichte des Ehemannes gemeinſchaftlich zu überreichen.— Art. 12. Das Gericht hat in den nächſten vier Wochen nach dem Tage der erfolgten Eingabe Tag und Stunde zum Sühneverſuche zu beſtimmen und denſelben innerhalb weiterer 6 Monate nach erfolglos gebliebenem erſtem Verſuche zweimal zur gelegenen Zeit zu wiederholen. Bei allen dieſen Sühneverſuchen müſſen die Ehegatten perſönlich erſcheinen und den Antrag auf Scheidung wiederholen. Bas Gericht hat ihnen die geeigneten Vorſtellungen zu machen, ohne jedoch die Gründe der beantragten Schei⸗ dung ſelbſt zu erforſchen. Jedesmal ſind aber dazu die beiderſeitigen Eltern oder in deren Ermangelung die Großeltern der Ehegatten vorzu⸗ laden, wenn dieſe Ladung nicht mit beſonderen Schwierigkeiten verbunden ſein ſollte.— Art. 13. Erklären die Ehegatten in der erſten Hälfte des ſiebenten Monats nach abgehaltenem letzten Sühneverſuche, daß ſie bei ihrem Entſchluſſe beharren, dann hat das Gericht die Scheidung aus⸗ zuſprechen, oder auch den hierauf gerichteten Antrag, wenn es an einer der vorbemerkten Bedingungen fehlen ſollte, zu verwerfen.— Art. 14. In dem letzten Falle haben die Ehegatten, jedoch nur gemeinſchaftlich, innerhalb einer zerſtörlichen Friſt von vier Wochen, vom Tage der Be⸗ kanntmachung der Entſcheidung an, das Recht des Recurſes an die be⸗ ſtehenden höheren Inſtanzen.— Art. 15. Wenn eine Ehe zufolge der Uebereinſtimmung der Ehegatten geſchieden worden iſt, ſo kann der eine oder der andere Ehegatte erſt nach drei Jahren eine neue Ehe eingehen. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. 5) Bekanntmachung, Maßregeln zum Schutze der Segel⸗ ſchiffer betreffend. 5 6) Bekanntmachung, die Beſtätigung von Stiftungen und Ver⸗ mächtniſſen betreffend. 7) Concurrenzeröffnungen. Erledigt find: die 1. evang. Schullehrerſtelle zu Monsheim, Kr. Worms, mit einem jährl. Gehalte von 345 fl. nebſt 30 fl. Vergütung für Heizung des Schullocals; die 2. evang. Schullehrerſtelle zu Monsheim, Kr. Worms, mit einem jährl. Gehalte von 210 fl. und 30 fl. Vergütung für Heizung des Schullocals; die neu errichtete Pfarrſtelle zu Blofeld, Kr. Nidda, mit einem jährl. Gehalte von 608 fl.; die evang. Pfarrſtelle zu Wieſeck, Kr. Gießen, mit einem Gehalte von 591 fl.; die 1. evang. Schullehcerſtelle zu Rodheim, Kr. Gießen, mit welcher ein Gehalt von 450 fl. einſchließlich der Wohnung und die Verbindlichkeit des Lehrers zur Heizung des Schulſaales verbun⸗ den iſt; die Caplanei⸗ und Rectoraksſtelle zu Kirtorf, Kr. Alsfeld, mit einem jährl. Gehalte von 623 fl., zu welcher dem Stadtvorſtande zu Kirtorf das Präſentationsrecht alternirend mit dem Ernennungsrecht des Staats zuſteht und bei der diesmaligen Vacanz der Staat das Ernen⸗ nungsrecht auszuüben hat. Dei eiizeieee Gn denn Aus dem Leben eines Spielers. Es mögen etwa zwei Jahre her ſein, daß ich mit einigen Freunden auf der prächtigen Promenade ſpazieren ging, welche das altehrwürdige Frankfurt von der Landſeite umfaßt. Plaudernd ſaſſen wir an dem kleinen Teiche mit der Fontaine, die ſich, glaube ich, hinter den Gärten Roth⸗ ſchilds oder eines andern Frankfurter Kröſus befindet, und betrachteten uns die Vorübergehenden, als einer meiner Freunde, den ich Adolph Brauneck nennen will, plötzlich einen Schrei der Ueberraſchung ausſtieß, ſchnell aufſtund und mit dem Rufe:„Da iſt er! Er iſt's!“ einem Fremden nacheilte, der eben um die Ecke eines Gebüſches bog. Ueber— raſcht folgten wir mit dem Blicke dem Unbekannten, deſſen Anblick unſern Freund ſo ſehr aufgeregt hatte und erblickten in ihm einen ärmlich gekleideten Mann von etwa fünfzig Jahren, der geſenkten Hauptes, die Hände in den Rocktaſchen und mit raſchen unſichern Schritten die Promenade entlang nach dem Gallusthore hinſchritt. Unweit von uns an einem kleinen Rondell blieb er plötzlich ſtehen, wandte ſich um, zeichnete mit ſeinem Stöckchen einige Figuren auf den Boden und ſetzte dann raſch ſeinen Weg wieder fort. Bei dieſer Gelegenheit hatten wir ſein Geſicht geſehen, das bleich, hager und abgehärmt, aber nicht unintereſſant war und „* 272. beſonders durch einen ſtieren, dſtern und doch nachdenklichen Ausdruck des Auges eine Bedeutung gewann, die es fur einen Künſtler intereſſant machen mußte. Mittlerweile hatten wir auch unſern Freund Brauneck wieder eingeholt und über den Grund der Aufregung gefragt, a 4 i in ihm erweckt hall „In der That,“ ſagte Brauneck„ich fühle mich verpfli Euch Aufſchluß über mein Betragen 10 9 5 Cuche ein Räthſel ſein muß, ſo lange Ihr die Veranlaſſung nicht kennt, durch welche ich mit dieſem Manne in Beruͤhrung kam. Es knüpft ſich eine ganze Geſchichte daran, die ich Euch gelegentlich erzählen werde, wenn Ihr ſie wiſſen wollt.“ Natürlich drangen wir in ihn, ſie ſogleich zu erzählen und da wir eben auf dem Wege nach der Mainluſt begrif— fen waren, ſo mußte Brauneck dort ſogleich mit ſeiner Geſchichte herausrücken. „Ich war vor zwei Jahren in Baden-Baden,“ hub er an,„einer Stadt, wo, wie Ihr wißt, das Spiel alljähr⸗ lich eine Menge Fremder aus allen Gegenden des Erdballs vereinigt, wo Franzoſen, Engländer, Ruſſen und Italiener ſozuſagen eine Muſterkarte von allen Völkern Europa's bilden zu wollen ſcheinen; wo vornehme Herren, Militärs, Diplomaten, Finanzmänner, Müßige, Neugierige und Spieler von Profeſſion ſich alljährlich zuſammenfinden. Ich beſuchte Baden zum erſten Mal, von deſſen Wundern ich ſchon ſo viel gehört hatte, und war daher in nicht geringem Grade aufgeregt, bis ich dieſelben mit eigenem Auge kennen lernen ſollte. Das Spiel und die anderen Sehenswürdig⸗ keiten des paradieſiſchen Badens hätten jedoch nur einen untergeordneten Werth fuͤr mich gehabt, wenn ich nicht die Hoffnung gehegt hätte, ſie an der Seite einer allerliebſten jungen Frau zu ſehen, mit welcher zuſammenzutreffen der Hauptzweck meines kleinen Ausfluges war. Madame Som⸗ mer war eine junge Wittwe von 22 Jahren, eine ver⸗ traute Freundin meiner Schweſter, und die engen Beziehun⸗ gen zwiſchen dieſen Beiden ſchrieben ſich noch aus der Zeit her, wo Beide im Waatlande einige Jahre miteinander in einer Penſion waren und wo ich damals bei einem Beſuche die Bekanntſchaft des ſchönen jungen Mädchens gemacht hatte, welche jetzt ſchon wieder Wittwe war. Durch meine Schweſter hatte ich erfahren, daß Madame Sommer, die einſtige Auguſte Breitenfeld, an welcher ich von jeher ein großes Intereſſe genommen hatte, mit ihrer Mutter in Baden war, um die tödtliche Langeweile eines frühen Wittwen— ſtandes zu kürzen, der ihr nicht nahe gehen mochte, da Auguſtens Herz bei dem nun gelöſten Ehebunde nicht be— theiligt geweſen war. Ihr könnt Euch denken meine Freunde, mit was für ſtillen Wünſchen oder Hoffnungen ich nach Baden reiſte, und wie ſehr dieſer ermuthigt worden durch den überaus freundlichen Empfang, den mir das Empfehlungs— ſchreiben meiner Schweſter und Auguſtens Erinnerung an unſere frühere Bekanntſchaft im Jura bereitete. Bald hatten wir auch miteinander alle wichtigen Punkte der Umgebung beſucht, alle Schätze der Natur geſehen, an welchen die Umgebung von Baden ſo reich iſt und tief von dem Becher der Vergnügungen genippt, welche jene Stadt der Freuden bietet. Ich war ſo häufig und ſo ausſchließlich an der Seite der Madame Sommer, daß ich nach acht Tagen noch nicht einmal Zeit gewonnen hatte, Benazet's Spielbank mehr Aufmerkſamkeit zu widmen, als mit dem flüchtigen Beſuch des Converſationshauſes zu verbinden geweſen war. Da wollte der Zufall, daß Auguſtens Mutter, Madame Breitenfeld, eines Abends unpäßlich wurde und der Pflege ihrer Tochter bedurfte; dadurch wurde ein Spaziergang vereitelt, den wir für dieſen Abend vor hatten; ich knüpfte im Speiſeſaale des badiſchen Hofes einige intereſſante Bekanntſchaften an, begleitete einen jungen ruſſiſchen Offizier, der erſt dieſen 2 — * rtund mlaſſung nich in Berührun daran, die ic 1 Diſſen wollt. zu erzähle lust begri eich mit ſeine 7 * Daden„ hu aug aljähr v ers Erdball und Italien doch nur eins i n, die r allerliebſten Butreffen da dadame Som- n, eine del d Depicha⸗ d aus der del mitrinander tinem Beſuch dchens gemach Durch meint Sommer, di b i„ 273* Abend angekommen war, nach dem Converſationshauſe, und blieb dort, ehe ich's mich verſah, vor dem Rouletttiſche ſtehen. Es war ſchon ſehr ſpät und das Spiel wurde ſehr intereſſant. Eine Gruppe Spieler und Neugieriger folgten mit geſpannter Theilnahme allen Phaſen eines Kampfes, welchen ein noch junger Mann von militäriſchem Ausſehen mit dem Zufall in Geſtalt einer Roulettkugel begonnen hatte. Der junge Mann ſtand noch in der Blüthe der Jünglingsjahre, bild— ſchön von Wuchs und Geſicht, mit reichen blonden Locken und dem erſten Flaum eines Bartes um die Lippen. Mit einer Miene voll Unbefangenheit und Unſchuld, ſchien es unglaublich, daß er bereits der verhängnißvollen Leidenſchaft des Spiels verfallen ſei, und dennoch ſpielte er mit einer Kühnheit, die ſich nur durch ſein augenblickliches Glück rechtfertigen laſſen konnte. Dies Glück war in der That anfangs fabelhaft, indem der junge Spieler, der, wie ich nachher erfuhr, öſterreichiſcher Offizier war, eine Summe von wenigſtens 30,000 Franken gewonnen hatte; allein plötzlich ſchlug das Glück um und er verlor ſie und min⸗ deſtens eben ſo viel noch dazu, ohne daß deßhalb ſeine Leidenſchaft aufgehört hätte. Der junge öſterreichiſche Graf war es jedoch nicht allein, der meine Aufmerkſamkeit erregte. Auf der andern Seite des Spieltiſches, ihm gerade gegen⸗ über, ſaß ein Mann mit bleichem hageren Geſicht, ziemlich nachläſſig gekleidet, deſſen ganzes Aeußere eine Art verhäng⸗ nißvoller Anziehungskraft hatte; ſeine tiefliegenden, von langen dichten Wimpern verborgenen Augen ſchoſſen gleich—⸗ ſam Blitze, indem ſie an der verhängnißvollen Meſſingnadel hafteten, die in ihrem ſilbernen Becken ihre raſchen Kreiſe beſchrieb. Es war, als verfolge ihn irgend eine fixe Idee; theilnahmlos für alles Andere als für das Spiel beobachtete er deſſen Veränderungen mit peinlicher unerbittlicher Spannung und Aufmerkſamkeit; mit geſtrecktem Halſe und vorwärts gebeugtem Oberleib folgte er jeder Bewegung der Kugel, damit ihm ja keine der fallenden Nummern entgehe. Bei jedem unglücklichen Wurfe, der für den hartnäckigen Spieler ihm gegenüber fiel, zeigte dieſer unbarmherzige Beobachter fremden Unglücks in ſeinen Zügen eine wilde Freude und ermuthigte den verblendeten Jüngling noch mit Blick und Geberde zur Fortſetzung ſeines Spiels. Er erinnerte mich lebhaft an Bertram, der in Meyerbeer's Oper den wilden Robert ebenfalls ſeinem Verderben entgegenführt, um ihm hernach ſeine Seele abkaufen zu können. (Jortſetzung folgt.) Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. INN NN NN NN Oeffentliche Bekanntmachung. (1102) Auf Antrag der Intereſſenten wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Konrad Brethauer dahier dem Wagnermeiſter Adam Menges die Verwaltung ſeines Vermö⸗ — übertragen hat, daß Letzterer demgemäß allein erbindlichkeiten eingehen und gültige Zahlung empfangen und leiſten kann. 0 Friedberg den 26. Juli 1848. Großh. Heſſ. Landgericht Dr. Gilmer. Jagd ⸗ 5 ö (1195) Samſtag den 26. Auguſt, Vormit⸗ tags um 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die Jagd in der Gemarkung Stadt Friedberg, meiſtbietend verpachtet. Friedberg am 21. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Grummetgras-Verſteigerungen. (1196) Das diesjährige Grummetgras von nachgenannten fiscaliſchen Wieſen, wird folgen⸗ dermaßen verſteigert: 1) Zu Lindheim, bei Gaſtwirth Herrn Bechtold, Dienſtag den 29. Auguſt, Mit⸗ tags 12 Uhr, von ungefähr 50 Morgen. 2) Zu Okarben, an dem Mineralbrun⸗ nen, Mittwoch den 30. Auguſt, Nachmit⸗ tags 2 Uhr, von der ungefähr 50 Morgen haltenden ſ. g. Burgwaldswieſe. 3) Von der ſ. g. Markwieſe bei Bauern⸗ heim, ungefähr 300 Morgen haltend, Frei⸗ tag den 1. September, Mittags 12 Uhr, an Ort und Stelle, oder bei ungünſtigem Wetter zu Bauernheim, bei Gaſtwirth Herrn Höres. 4) Zu Stammheim, Dienſtag den 5. Sep⸗ tember, Nachmittags 2 Uhr, an Ort und Stelle, von ungefähr 10 Morgen, der See genannt. Friedberg den 19. Auguſt 1848. Der Gr. Renktamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Bau ß. Br p lieferung. (1197) Donnerſtag den 31. dieſes Monats, des Vormittags 10 Uhr, ſoll die Brodlieferung auf das 4. Quartal 1848 auf dem Soumiſ⸗ ſionsweg vergeben werden. Diejenigen, welche ſich hierbei betheiligen wollen, werden aufgefor⸗ dert, ihre Soumiſſionen mit der Aufſchrift— „Brodlieferung betreffend„— bis zu dem er⸗ wähnten Termin in dem am Eingange des Ver⸗ waltungs-Büreaus des 2. Bataillons 4. Infanterie⸗ Regiments angebrachten Käſtchen, einzulegen. Die Bedingungen, welche auch zugleich das Soumiſ⸗ ſionsverfahren enthalten, können des Vor- und Nachmittags in der Wohnung des Unterzeich⸗ neten, Ludwigsſtraße Nr. 26, eingeſehen werden. Friedberg den 20. Auguſt 1848. In Auftrag: A h l Quartiermeiſter. Bekanntmachung. (1198) Am 18. Juni d. J., wurde Philipp Rullmann von Staden mit einem Packe, der nachſtehende Effecten enthielt, als: 1) einen weißen Weibsunterrock, 2) ein Paar baumwollene weiße Strümpfe, M. H. roth gezeichnet, 3) ein Paar weiße Unterhoſen, 4) eine ſog. Schleifkette, 5) eine Spannkette, 6) eine kleine Kette, zu Okarben angehalten. Er will dieſe Gegen ſtände, die wahrſcheinlich irgend wo entwendet worden ſind, in der Nähe von Dortelweil ge— funden haben, und da die zeitherigen Nachfor⸗ ſchungen nach dem Eigenthümer vergeblich geweſen ſind, ſo fordert man die etwaigen Eigenthümer dieſer Gegenſtände auf, ſich baldigſt daher zu melden und ihre Angaben über die Art und Weiſe des Abhandenkommens der Sachen zu Protokoll zu geben. Groskarben am 15. Auguſt 1848. Großh. Heſſ. Landgericht Jäger. Schmidt. Jagd ⸗ Verpachtung. (1199) Freitag den 25. l. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll die Jagd in hieſiger Gemarkung, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auf dem Rathhauſe dahier, öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Rödelheim am 17. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Beigeordnete FSi ſih er Bekanntmachung. (1200) Donnerſtag den 24. Auguſt l. J., des Vormittags um 10 Uhr, ſollen in dem Ober⸗ mörler Gemeindewald, Diſtrict Reſersſchlag, 3025 Gebund Ginſterwellen, vorzüglich zu Backholz geeignet, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Obermörlen den 17. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Nie ol ai. Jagd ⸗ Verpachtung. (12010 Montag den 28. Auguſt d. I., des Vormittags um 10 Uhr, ſoll die der Gemeinde Obermörlen zu Theil gewordene Jagd, für mehrere Jahre einer nochmaligen öffentlichen Verpachtung, auf der Gemeindeſtube dahier, aus⸗ geſetzt werden, wozu Steigliebhaber hiermit eingeladen werden. O bermörlen den 17. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Nicolai. Bekanntmachung. (1202) Die Gemeinde Wiſſelsheim iſt ge⸗ ſonnen 1600 Gulden, zur Erbauung eines neuen Vicinalwegs, anzuleihen, es werden deshalb diejenigen Kapitalliſten aufgefordert, welche ge⸗ ſonnen ſind dieſes Kapital zu ſchießen, fich bei dem unterzeichneten Ortsvorſtand zu melden. Der Ortsvorſtand zu Wiſſelsheim: Heinrich Schmidt. Heinrich Weller. Georg Huber. Heinrich Otto. Ludwig Philippi. Bekanntmachung. (1209) Freitag den 25. d. M., Mittags 12 Uhr, ſoll der Gemeinde-Faſſelochs dahier, auf der Gemeindeſtube, öffentlich meiſtbietend ver— ſteigert werden. Kleinkarben den 20. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter S ee d ν NN Privat ⸗ Bekanntmachungen. Mobiliar ⸗Verſteigerung. (1182) Dienſtag den 29, d. M., des Mor⸗ gens um 9 Uhr anfangend, und die darauf folgenden Tage, ſollen in der Kreisrathswohnung zu Hungen eine bedeutende Quantität Mobilien, namentlich Haus- und Küchengeräthe, Fäſſer, darunter ein großes Regenfaß, Waſch- und Badbütten, Züber, Porzelain, mehrere Schränke von Eichen- und Nußbaumholz, mehrere Sopha, Stühle, ein ſ. g. Seeretär, Spiegel, Garten- bänke und Stühle, Oekonomiegeräthſchaften, als Wagen, Pflug und Egge, ſowie Pferdegeſchirr, Sattel und Zäume, verſteigert werden. Auch werden zwet Pferde und 150 Centner Heu aus der Hand verkauft. Hungen am 15. Auguſt 1848. Ein Logis (1204 gleicher Erde hat zu vermlethen A. Eichs Wittwe. 274* e Vaterländiſcher Verein aus beiden Heſſen. (4205) Verſammlung, Sonntag den 27. d. M., Nachmittags 3 Uhr, zu Büdesheim. Freundliche Kaichen den 18. Auguſt 1848. Der Vorſitzer: Fertſch. Einladung hiermit an alle Volksfreunde der Umgegend. Der Schriftführer: Franz Schweitzer. Wirthſchafts⸗ Eröffnung. (4206) Meinen auswärtigen Freunden und Bekannten mache ich hiermit die ergebene Anzeige, daß ich Morgen, Sonntag den 20. d. M., die Gaſtwirthſchaft zum Alannheimer- Hof auf der Friedberger Gaſſe eröffnen werde. Indem Res mein eifrigſtes Beſtreben ſein wird, meine verehrten Gäſte durch gute Speiſen und Getränke zufrieden zu ſtellen, empfiehlt ſich beſtens Frankfurt a. M. den 19. Auguſt 1848. Philipp Liebener. Ein Branntweinbrenner, (1207) der mit der Behandlung des Schwarz'⸗ ſchen Apparats bekannt iſt, wird in Dienſt ge⸗ ſucht. Das Nähere bei Friedberg. M. Mondigler. Anzeige. (1208) Alle Sorten Zinnwaaren verkauft Friedberg. E. Ockel. Verlornes. (1209) Am 9. dieſes Monats ging in der Gegend von den drei Schwerdtern ein Armband, beſtehend aus grauem Haar und einem von Gold darauf befindlichen Schlangenkopf, ver- loren. Der redliche Finder davon wird freundlichſt gebeten, daſſelbe gegen eine Belohnung an Un⸗ terzeichnete abzugeben. K., Fröhlich, Lehrerin an der Kleinkinderſchule. Brennergeſuch. (12100 Ein Brandweinbrenner kann dauer⸗ hafte Beſchäftigung erhalten, bei wem? ſagt die Expedition d., Blis. 5 Alsfeld, 15. Aug. Butzbach, 19. Aug. Anzeige. (1211) Allen meinen Freunden und Gönnern zeige ich hiermit an, daß Sonntag den 27. und Montag den 28. Auguſt, in meinem Garten vor'm Fauerbacher-Thor, neben einem guten Glas Aepfelwein auch ein gutes Stück Kuchen und friſche Bratwurſt anzutreffen ſind. Friedberg. Wilhelm Schmidt. A bſchied. (1212) Indem ich aus dem Kreiſe Friedberg ſcheide, der mir perſönlich und dienſtlich während einer 16jährigen Wireſamkeit ſo lieb geworden iſt, ſage ich meinen Freunden und Bekannten, ſage ich den biederen Bezirksbewohnern Allen ein herzliches Lebewohl. Mögte die Liebe und Güte, die ſie mir ſo vielfältig erwieſen, mir auch in der Ferne erhalten bleiben. die Erinnerung daran ewig unvergeßlich ſein. Friedberg den 20. Auguſt 1848. Kü ſch ler. Bürgerverein zu Friedberg. (1213) Tagesordnung für die Sitzung Don⸗ nerſtag den 24. d. M.: Büdingen, 19. Aug. Mir ſelbſt wird Darmſtadt, 14. Aug. 10 Erſatzwahl des Ausſchuſſes, 2) Fortſetzung der Beſprechung über verſchie⸗ dene Verfaſſungen, 3) Antrag in Bezug auf die am 20. d. M. dahier ſtattgehabten Volksverſammlung. Friedberg am 21. Auguſt 1848. In Auftrag: Krach, Schriftführer. An den Freund der Ruhe und Eintracht! (12100 Wenn Sie es der Mühe werth halten eine Unterſuchung anzuſtellen, werden Sie ſich leicht überzeugen, daß wir keine Carri⸗ catur, welche auf die Perſonen des Großherzogs und Seine Gemahlin Bezug hat, ausgeſtellt haben. Sollte indeſſen eins der ausgeſtellten Bilder wirklich bei vielen Bürgern, wie Sie ſagen, Anſtoß erregen, ſo werden wir es gerne entfernen, wenn es uns offen und- nicht anonym bezeichnet wird. Die Buchhandlung von C. Bindernagel. Literariſche Anzeige. — (1215) Bei G. W. Niemeper in Ham⸗ burg iſt in der 8. Auflage erſchienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Friedberg bei C. Bindernagel: Der bewährte Arzt für Unter⸗ leibskranke. Guter Rath und ſichere Hülfe für Alle, wut drücken, Magenkrampf, Verſchleimung⸗ Magen⸗ ſäure, Uebelkeiten, Erbrechen, Aufſtoßen Sod⸗ brennen, Appetitloſigkeit, hartem und aufgetrie⸗ benem Leibe, Blähungen, Herzklopfen, kurzem Athem, Seitenſtechen, Rückenſchmerzen, Beklem⸗ Gießen 12. Aug. Grünberg, 12. Aug. Hungen, 12. Aug. Lauterbach, 19. Aug. Mainz, 12. Aug. Nidda, 19. Aug. A. Fleiſchpreiſe: 2 ü 2 2 1 + 1 1 Pfund Alsſeld Buß bach Büdingen 8 Friedberg. Gießen eng Hungen e Mainz Nidda Victualien. kr. pf. kr. I pf. kr. pf. kr. I pf kr. pf. ke. pf. kr I pf. kr. pf. ke. pf. kr. pf. kr. pf. Ochſenfleiſch eth I e e ee e e een nee Kuh fleiſß;„ ee r ee ee,„„ e e. af),„-d Schweinenfleiſc gh.„ 13% e:!:: Hammelfleiſ y /f„„ eee eee r Leberwurſt a 5 2 1 ni 1s 1/ Bfuür t!„— 2 14 4 1%/ Bratwurſt. 1„ 18 1e 1s, 7. e Gemiſchte Wurſt 5 1 e es e,,. Schwartenmagen 5 5„ 16% 5)„ie ß% é— ç— H 7 Geräucherter Speck„„ eee een e,, Sir„ 1 1 20 e Doörrffeiſ„ 2 i e ieee e FFF„ e eie ee e Hammelsfett N„ ee e ee e ee, 1 Schweinenſchmalz, ausgelaſſ.„„ 0„ i// „ unausgelaſ.[„— 18 20— 22— 19— 20—-H( e B. Brodypreiſe Ein Leib Roggenbrod.. 1 21 2% f 2% 2% 20 2% 2 eee N 1 2 2 4— 4 1 4— 5 1 4 2442 4 2 4 2 4— 5 4 2 „5„ 1 4 84 8 2 8 2 40% 8%%%% e eee 5 80 kr. Loth. Loth. Loth. Loth. Loth. Loth. Loth. Loth. Loth. Loth. Loth. Ein Milchbrod. 1 5 5 2 4 5 5 5 5 4— 5 Waſſerweck 1 6% 1 6 5 5 6% 855 6% 5 77 5 5% Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. an De hal fü