d. 19. d. 19. Wir 40 Kakz 1846 —— ů Frurd⸗ dh bg. bs K. N. IK N 11511 21100! 10% 1% 1 U 91. 155 13 — N. 1 10 10 4 8 12077 1 17 1A —. 1— Aa 43 187 — 181 05 11 7 44. 3 „ 181 1 „ Intelligenz- Blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. ——ů———ͤů 22— —— WM 24. Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 6 von 1848. (Schluß.) X. Dienſtnachrichten: Am 8. Jan. wurde der Forſteandidat artmann aus Gönnern zum Revierförſter in der Standesherrſchaft Solms⸗Rödelheim mit Inbegriff der dazu gehörigen Communalwaldungen ind dem Wohnſitz auf dem Forſthauſe Bainhards ernannt; 18 der Han⸗ ſlsmann Alex. Wortmann aus Gießen, Aſſocié des Handelshauſes H. und G. von Lengerke zu Bremen als Gr. Heſſ. Conſul daß, be⸗ tellt; 1. Febr. dem Richter bei dem Kreisgerichte zu Alzey, Dr. Schmitt mter Belaſſung ſeines Kreisrichteramtes, die Funktionen eines Unter⸗ uachungsrichters für den Kreisgerichtsbezirk Alzey auf 3 Jahre übertragenz em Phoſicatswundarzte und prakt. Arzte Dr. Locherer zu Großgerau ne Stelle eines Phyſicatsarztes zu Hirſchhorn verliehen; der Poſtſecretär Schön zu Darmſtadt in der Eigenſchaft als Poſtmeiſter zu Gießen be⸗ Eitigt; 9. dem Schuloicar Schmitt zu Bechtheim vie 3. evang. Schul⸗ Uhrerſtelle daſ. übertragen; 11. der Diſtrictseinnehmer Klipſtein zu Federn zum Diſtrictseinnehmer in Schönberg, und der Gehülfe bei der banzlei der Oberfinanzkammer Dittmar aus Darmſtadt zum Diſtricts⸗ nnehmer in Gedern ernannt. l XI. Characterverleihung: Am 9. Febr. dem Hofrath Dr. inz dahier aus Veranlaſſung ſeines 50 jährigen Doctorjubiläums als Geheimer Hofrath.. 0 5 e in den Ruheſtand: 1. Febr. Poſtmeiſter Soigt zu Gießen auf ſein Nachſuchen wegen geſchwächter Geſundheit, zr die Dauer ſeiner Krankheit. XIII. Dienſtentlaſſungen: 26. Oct. 1847 Poſthalter Doll 1 Worms; 7. Dez. Poſtexpeditor Berthold zu Hirſchborn; 7. Febr. Diſtrictseinnehmer Sommerlad zu Auerbach(Erheb. Diſtr. Schönberg). XIV. Concurrenz für die neu errichtete evang. Pfarrſtelle zu Steinbach, Kr. Friedberg, mit jährlich 603 fl., jedoch einer zeitweiſen ührlichen Abgabe von 96 fl.; die katholiſche Pfarrſtelle zu Pfedders⸗ eim mit 658 fl., die katholiſche Pfarrſtelle zu Gaualgesheim, mit 05 fl. 57 kr. und der Verbindlichkeit, einen Caplan zu halten, wofür doch, einſchließlich deſſen Gehalts von 100 fl., der Kirchenfonds eine ührliche Entſchädigung von 400 fl. zu leiſten hat. XV. Geſtorben ſind: am 21. Juni 1847 Medieinalrath Dr. „ Plönnies; 20. Juli Landgerichtsactuar Volk zu Offenbach; 8. Dez. der Gr. Conſul Sauer zu Bremen; 6. Jan. Hofgerichtsrath v. Schmalkalder zu Gießen. S. penſ. Schullehrer Schnelder zu Frohn⸗ uſen; 26. penf. Schullehrer Streun zu Büdesheim(Kr. Bingen); 2. penſ. Amtsſchreiber Sator daher; penſ. Schullehrer Siegele zu Fſiffligheim; 2. Febr. penſ. Thorſchreiber Schmierm und dahier; penſ. Oiſtrictseinnehmer Würth dahier; 4. Febr. Landgerichtsdiener Schar⸗ mann zu Gießen; 9. Febr. Kreisgerichtsbote Simon in zu Mainz. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 10 von 1848. I. Edict, die noch unbezahlten Geldſtrafen und unverbüßten Ge⸗ füngniß⸗, Feſtungs⸗ und Correctlonshausſtrafen betreffend. LUDWIG don Gottes Gnaden Erbgroßherzog und Mitregent von heſſen und bei Rhein c. jc.— Wir haben Uns bewogen gefunden, Mittwoch, den 22. Maͤrz 1848. —— den Antritt Unſerer Mitregentſchaft durch einen beſonderen Act der Gnade zu bezeichnen und verfügen demnach wie folgt: Art. 1. Alle Forſt⸗, Jagd-, Fiſcherei- und Feldſtrafen nebſt den darauf Bezug habenden Pfandgeldern und Gerichtskoſten, welche bis jetzt von den Gerichten er⸗ kannt, bis heute aber weder bezahlt, noch vollſtandig zum Abverdienſt ge⸗ kommen oder auf andere Weiſe verbüßt worden, find erlaſſen.— Art. 2. In gleicher Weiſe iſt der darauf Bezug habende Werths⸗ und Schadens⸗ erſaß erlaſſen, inſoweit die deßfallſigen Beträge in die Staatskaſſe fließen. — Dagegen ſollen diejenigen Beträge, welche hieran Privaten oder Ge⸗ meinden zuſtehen, auf dem geſetzlichen Wege, wie bisher, beigetrieben werden, inſofern die zu deren Bezug Berechtigten ſolches verlangen und deß⸗ halb innerhalb vier Wochen der betreffenden Behörde die erforderliche Erklärung abgeben.— Art 3. Hinſichtlich der bis heute angezeigten, aber noch nicht abgeurtheilten, oder zur Anzeige notirten Forſt⸗, Jagd⸗, Fiſcherei⸗ und Feldfrevel beſtimmen Wir, daß jedes Verfahren hierüber niedergeſchlagen, überhaupt allen dieſen Anzeigen feine weitere Folge ge⸗ geben werden ſoll.— Art. 4. Von den vor dem Erſcheinen dieſes Edictes wegen polizeilicher Uebertretungen zuerkannten Gefängniß⸗ ſtrafen, welche noch gar nicht oder nicht vollſtändig verbüßt find, werden ſechs Tage ganz und von dem nach deren Abzug etwa noch verbleibenden Reſte wird die Hälfte erlaſſen.— Art. 5. Was in dem Art. 4 verfügt iſt, gilt auch von den vor dem Erſcheinen gegenwärtigen Edicts von Unſeren ordentlichen Gerichten wegen anderer nicht polizeilicher Ver⸗ gehen rechtskräftig zuerkannt geweſenen, aber noch gar nicht oder nicht vollſtändig verbüßten Gefängnißſtrafen.— Art. 6. Den vor dem Erſcheinen dieſes Edictes von Unſeren ordentlichen Gerichten rechts- kräftig zu Feſtungs⸗ oder Correctionshbausſtrafe Verurtheilten wird ein Orittheil von der Dauer der urtheilsmäßigen Strafzeit erlaſſen. — Art. 7. Hat ein Verurtheilter, welcher dermalen wirklich in der Ver⸗ büßung einer der in den vorhergehenden Art. 4, 5 und 6 bezeichneten Freiheitsſtrafen ſteht, nicht mehr ſo viel zu verbüßen, als der ihm erlaſſene Theil der urtheilsmäßigen Strafe beträgt, ſo iſt derſelbe alsbald in Freiheit zu ſetzen.— Art 8. Die betreffenden Behörden, jede innerhalb ihres Geſchäftskreiſes, find mit dem Vollzuge gegenwärtiger Verfügung, welche die Bürgermeiſter alsbald in ihren Gemeinden beſonders zu ver⸗ künden haben, beauftragt.— Wir leben der feſten Zuverſicht, daß die Betheiligten in dieſem Acte der Milde und Gnade einen Beweggrund zur Beſferung finden, und daß dieſelben künftig ſolche Fehltritte vermeiden und ſich in den Schranken der Ordnung, welche zu handhaben wir feſt entſchloſſen ſind, halten werden.— Es iſt Uns eine beſondere Freude, dieſen Act Unſerer Milde am Namenstage Unſerer geliebten Gemahlin, der Frau Erbgroßherzogin Mathilde Königliche Hoheit, vollziehen zu können.— Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beige⸗ drückten Staatsſiegels. Darmſtadt am 14. März 1848. (L. 8.) Lu DWG. H. Gagern. II. Dienſtnachrichten. S. K. H. der Erbgroßherzog und Mit⸗ regent haben ſich gnädigſt bewogen gefunden: den Präſidenten des Mini- ſteriums der Finanzen Earl Zimmermann zum Finanzminiſter,— den 2. Präſidenten der 2. Kammer der Landſtände, Generalſtaatsprocurator am Oberappellatlons- und Caſſationsgerichte Kilian zum Juſtizminiſter, — den Geh. Staatsrath Dr. Jaup zum Präſidenten des Staatsraths, — den Miniſterialrath im Miniſterium des Großh. Hauſes und des Aeußeren Geh. Rath Hallwachs zum Geh. Staatsrath,— den Land- tagsabg. Juſtizrath Eigenbrodt dahier und den Kreisrath Maurer zu r Offenbach zu Miniſterialräthen im Miniſterium des Innern,— den Land⸗ tagsabg. Hofgerichtsadvocaten Emmerling dahier zum Miniſterialrath im Miniſterium der Juſtiz zu ernennen.— S. K. H. haben weiter zu verfügen geruht, daß bei der Trennung der Miniſterien des Innern und der Juſtiz der bisherige Miniſterialrath, Geh Rath v. Kuder dem Miniſterium des Innern und der Miniſterialrath Ur. v. Lindelof dem Miniſterium der Juſtiz künftig angehören ſollen.— Der von dem bis— herigen dirigirenden Staatsminiſter, Miniſter des Großh Hauſes und der auswärtigen Angelegenheiteu, des Innern und der Juſtiz Carl qu Bos Freiherrn au Thi! nachgeſuchten Verſetzung in den Ruheſtand iſt, unter Bezeigung der allerhöchſten Zufriedenheit mit ſeinen geleiſteten langjährigen und treuen Dienſten, ſtattgegeben worden. Desgleichen der von dem wirklichen Geh. Rath Dr. Frhrn. v Leymann nachgeſuchten Entbindung von deſſen Funktionen im Miniſterium und im Staatsrathe, unter Be— zeigung der allerhöchſten Zufriedenheit mit ſeinen langjährigen und treuen Dienſten; während derſelbe, dem Wunſche Sr Königl. Hoheit entſprechend das Präſidium des Oberconſiſtoriums fortführen wird.— Die Miniſte⸗ rialräthe v. Bechtold und Dr. Breidenbach wurden nach den Be— ſtimmungen der Dienſtpragmatik bis auf Weiteres in den Rüheſtand ge— ſetzt.— Der Miniſterialrath Frank wurde in ſeiner früheren Anciennetät an 9 Oberappellations- und Caſſationsgericht als Mitglied und Rath verſetzt. An die Oberheſſen in den ſtandesherrlichen und patrimonialgerichtsherrlichen Bezirken zunächſt. Erſt vor wenigen Tagen bin ich— Ihr wißt es— durch das ehrenvolle Vertrauen unſeres geliebten Erbgroß— herzogs zur Leitung der Staatsgeſchäfte berufen worden.— Eure drückende Lage, Eure beſondere Verhältniſſe als Ein— wohner ſtandesherrlicher Bezirke nahmen vor allem Andern meine Aufmerkſamkeit in Anſpruch; ich erklärte am 7. d. Mts., am erſten Tage nach Uebernahme meines Amtes, in den beiden Kammern der Stände:„Es wird das Beſtreben der Regierung ſein, im Einverſtändniß mit den Ständen alle Feudallaſten zu beſeitigen, die Privillegien ein⸗ zelner Klaſſen aufzuheben und alle Staatsange⸗ hörigen vor dem Geſetz unbedingt gleich zu ſtellen./— Das Ziel, welches ich mir vorgeſteckt, und welches zu erreichen ich die Zuverſicht habe, da ich der Unterſtützung aller Staatsangehörigen, namentlich auch derer mich zu erfreuen habe, von welchen Opfer zu bringen ſind,— dieſes Ziel beſteht in der— Gleichſtellung der Einwohner der ſtandesherrlichen Bezirke mit den übrigen Staatsangehörigen.— Unge⸗ duldig, dieſes Ziel zu erreichen, habt Ihr ſeitdem Eure Standesherrn bedrängt und wohl auch Zugeſtändniſſe von denſelben erhalten, die weit über dasjenige hinausgehen, was nach Recht und Billigkeit von ihnen gefordert werden konnte. Hütet Euch, ich muß es Euch mit Ernſt ſagen, den Welg des Geſetzes zu verlaſſen!— Erwartet nicht von mir, daß ich Euch in unrechten Dingen unterſtützen werde; ich will Euch helfen erreichen, was recht und billig iſt, aber ich mißbillige ernſtlich alle Ungeſetzlichkeiten, ich fordere von Euch Achtung und Heilighaltung der Eigenthums- rechte, ich fordere von Euch mit allem Nachdruck, deſſen ich fähig bin, Aufrechthaltung der Sicherheit der Perſonen.— Vertrauet auf mich, ſchon habe ich mich mit Euren Anliegen beſchäftigt; ich ſende einen Commiſſär zu Euch, um über die Verhältniſſe zwiſchen den Standes— herren und Euch Eure Wünſche zu vernehmen und deren Befriedigung zu bewirken; die Standes herren bieten zu dieſem Friedenswerke bereitwilligſt die Hand.— Fortan werden Eure Standesherren allen Ge ſetzen, die auf verfaſſungsmäßigem Wege erlaſſen werden, eben ſo unbedingt unterworfen ſein, wie die übrigen Ange— hörigen des Großherzogthums; ſie werden alſo namentlich allen Geſetzen unterworfen ſein, welche eine Ablöſung, Ver— wandlung oder Aufhebung von Monopolien, Wirthſchafts— bannrechten, Grundlaſten, Weiderechten, Jagden, Fiſchereien, Erblehen u. ſ. w. für das ganze Land überhaupt zum Gegen⸗ 96 ſtand haben.— Sie werden ſich hinſichtlich aller noch nicht zum Abſchluß gebrachten Grundrentenablöſungen den Beſtim, mungen des Ablöſungsgeſetzes von 1836 nach den billigſten Rückſichten unterwerfen.— Sie werden die ihnen verfaſſungs, mäßig zuſtehenden Gerechtſame in Bezug auf Juſtiz und Polizeiverwaltung, namentlich auch die Forſtpolizei über Communal- und Privatwaldungen an den Staat abtreten; ſie werden auf die Ernennung der Bürgermeiſter und Bei geordneten verzichten.— Sie werden Maßregeln nicht entgegen ſein, welche auf Beſeitigung der Klagen über Wildbeſchädigungen abzielen, und eine allgemeine Ausdehnung des Wildſchadensgeſetzes auf Waldungen bezwecken.— Sit haben den ihnen von mir gemachten Vorſchlag, alle ihre jetzt anhängigen Prozeſſe mit Angehörigen ihrer Standes— herrſchaften durch eine aus der Mitte der öffentlichen An— wälte zu bildende Commiſſion prüfen zu laſſen und eine gütliche Beilegung jener Prozeſſe auf dieſem Wege anzu— bahnen, bereitwillig angenommen.— Vertrauet alſo auf mich, daß ich Eure Angelegenheit, die ich in meine Hände nehme, auf gerechte und billige Weiſe zu ändern den Willen und die Macht habe. Laßt aber alle übertriebenen auf Verkennung wohl erworbener Eigen, thumsrechte beruhende Anſprüche fallen, verlaßt den WR um des Geſetzes und der Ordnung nicht, und erſchweret mu nicht durch Ungeſetzlichkeit die Erreichung der guten Abſichten, die ich für Euch hege.— Ich ſchicke Euch den Miniſterialrath Maurer. Ich habe ihn beauftragt, Maßregeln zur Wiederherſtellung der Ruhe und Ordnung mit Euch zu verabreden; ich erwarte von allen braven Buͤrgern mit vollem Vertrauen, daß ſie ihn hierin kräftigt unterſtützen werden.— Bedenket! Nur auf dem Wege des Geſetzes und der Ordnung, welche aufrecht zu erhalten, mich mein Eid und mein Gewiſſen verpflichten, kann etwas Gutes gedeihen und für die Dauer erreicht werden! Darmſtadt am 16. März 1848. Der Miniſter des Innern H. Gagern. Friedberg den 16. März 1848. Der Erſtatter des Berichtes über das am 6. d. Mts. zu Friedberg ſtattgehabten Bürgerfeſt ſcheint das der Turn- gemeinde gebrachte Hoch unrecht verſtanden zu haben, da er daſſelbe ein lokales nennt, obgleich es, wie die ungetheilte Zuſtimmung bewieß, ein wohlverdientes allgemeines Intereſſe erregte. b Bekanntlich waren im vorigen Jahre ſämmtliche Turn— vereine des Großherzogthums von der Regierung aufgehoben worden, und ſomit auch die Friedberger Turngemeinde ein— gegangen, da aber ſolche Verbote immer als Zeichen eines krankhaften Zuſtandes der Staatsorganiſation zu betrachten ſind, ſo mußte jeder Vaterlandsfreund ſich über ihre Aufhebung freuen, und es war darum ge— wiß nicht am unrechten Orte, bei der Feier der Alles ſo freudig bewegenden Ereigniſſe, dieſe Freude in dem, vom baldigen Wiedererſtehen der Friedberger Turngemeinde gel— tenden Hoch auszusprechen, wie ſolches denn vorhiniger Sprecher gethan. Ein Turner. Druckfehler. In der Adreſſe des Stadtrathes zu Friedberg an Se. K. H den Erbgroßherzog-Mitregenten leſe man: Wir begrüßen in heiliger Begei⸗ ſterung ſtatt Begrüßung. D. Red. laben u und ei naßt den W ein Ge em, meinde ge 1 vorhin 11 I. Tur Bekanntmachungen von Be⸗ b hoͤrden. NN Edietalladung. 288) unterm 15. April 179 entliehen die veſtellten Curatoren über das Vermögen des Franz Albrecht Reuß zu Friedberg von dem Freiberrlich Löw'ſchen Amtmann Kiehm daſelbſt in Kapital von 500 fl., welches indeſſen längſt abgetragen ſein ſoll. Da nun die darüber ausge⸗ elite Hypothek zur Löſchung nicht vorgelegt wer⸗ zen kann, ſo werden auf erfolgten Antrag alle, Helche Anſprüche aus derſelben noch herleiten Hollen, hierdurch aufgefordert, folche ſogewiß innen zwei Monaten dahier geltend zu machen, als ſonſt die gedachte Hypothek für getilgt erachtet und der Eintrag in den Hppothekenbüchern ge⸗ öſcht werden wird. Friedberg den 25. Februar 1848. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Hofmann. Edietalladung. (324) Johannes Dörr von Florſtadt hatte m Jahr 1818 von Marie Faß, ehemaliger Shefrau des Georg Philipp Hartherz in Bön⸗ nadt, ein Kapital von Einhundert Gulden ent⸗ ehen, welches nach Beſcheinigung des Hartherz Ind deſſen Tochter im Jahr 1821 wieder voll⸗ zändig abgetragen worden ſein ſoll. Da die Pfandurkunde jedoch nicht beigebracht werden ann, ſo werden alle Diejenigen, welche An⸗ ſprüche aus derſelben herzuleiten vermögen, auf⸗ gefordert, ſolche innerhalb 6 Wochen um ſo Zewiſſer dahier anzuzeigen und zu begründen, Als ſonſt der Pfandeintrag in den Hopotheken⸗ büchern gelöſcht werden wird. Friedberg den 25. Februar 1848. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Hofmann. Zeitz. Immobilien-Verſteigerung. 1339) Donnerſtag den 23. März, Vormit. tags um 9 Uhr anfangend, werden in hieſigem Rathhauſe die dem dahier wohnenden Konrad Brethauer von Blofeld gehörenden Güterſtücke, in der Fauerbacher Gemarkung gelegen, öffent⸗ lich, meiſtbietend, freiwillig verſteigert. Der Flurſchütze der betreffenden Gemarkung, welcher im Beſitz der zu verſteigernden Parzellen iſt, iſt angewieſen, den Liebhabern jede mögliche Auskunft zu ertheilen. Friedberg am 13. März 1848 Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter We ned er. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (330) Donnerſtag den 23. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll das Abheben von circa 800 Quadrat⸗Klaftern Bauerde in der Gemarkung Bruchenbrücken und Niederwöllſtadt, in der Nähe der alten Schlagshohle, veranſchlagt zu 200 fl., an Ort und Stelle, unter den bei der Ver⸗ ſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen öffentlich an den Wenigſtnehmenden verſtei⸗ gert werden. Friedberg am 16. März 1848. Der Großh. Heſſ. Seetions⸗Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Frucht⸗Verſteigerung im Rentamte Friedberg. (375) Mittwoch den 29. dieſes Monats, Vor⸗ mittags 10 Uhr, werden hier zu Friedberg, in der Behauſung des Herrn Gaſthalters Hieroni⸗ mus vor dem ehemaligen Mainzerthore, von den 1847r fiskaliſchen Fruchtvorräthen des hie⸗ figen Rentamts verſteigert: 1) von dem Speicher zu Friedberg: 8 Malter „ 97*. Waizen, 150 Malter Korn, 20 Malter Gerſte und 20 Malter Hafer; D von dem Speicher zu Vilbel: 3 Malter Korn. Friedberg den 13. März 1848. Der Gr. Rentamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Bu ß. Bekanntmachung. (376) Adam Kehr dahier hat ſich, aus ge⸗ ſeßlich gebilligten Gründen der ſelbſteignen Ver⸗ waltung ſeines Vermögens begeben. Rechtsgeſchäfte mit demſelben erhalten daher erſt durch die une ſeiner beiden Cura⸗ toren Friedrich und Karl Müller dahier bindende Kraft. Friedberg den 16. März 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Hofmann. Dr. Gilmer. Holz⸗Verſteigerung. (377) Donnerſtag den 23. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen in dem Rodheimer Gemeinde⸗ wald, Diſtrict Grauenberg: 21 Stecken buchen Prügelholz, 12„ eichen 5 42*„ Stockholz, 1250 buchen Wellen, 1510 eichen 1 66 Stämmchen eichen Werkholz, 186 Cubf. enthaltend, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt auf der Bahn bei den drei Eichen. g Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine wird bis 1. October d. J. Zahlungsfriſt geſtattet. Rodheim den 16. März 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Jacobi. Holverſteigerung in dem Münſterer Gemeindewald, Reviers Hoch⸗ weiſel. (378) Donnerſtag den 23, d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen in dem Münſterer Gemeinde- wald, Diſtriet Schweinzel: 3075 Stück kiefern Reisholzwellen, 5325„ Bohnenſtangen, von 1—2 Zoll mittlerem Durchmeſſer und 10—20 Fuß Länge, 104 Stück kiefern Dachlatten ꝛc. von 2— 3 Zoll mittlerem Durchmeſſer und bis 25 Fuß Länge, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Münſter den 16. März 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Theis. Holz⸗Verſteigerung. (379) Samſtag den 1. April d. J, Mor⸗ gens 9 Uhr, werden in dem Eſchbacher Ge⸗ meindewald: 1) Diſtrict Seierhaag fr Theil: 1 Klafter buchenes, 2 eeichenes Scheitholz, 2„„5 Prügelholz, 16 AF Erdſtöcke und 3 Karrn Späne; 2) Diſtrict Grübelsheck: 42 eichen Bauſtämme von 1800 Cubf., 10 Klafter buchenes, 26— eeichenes Scheitholz, 10„Erdſtöcke, 400 Stück buchene, 2000„ eichene Wellen und 6 Karen Späne verſteigert. Uſingen den 14. März 1848. Herzogl. Naſſ. Landoberſchultheißerei Schapper. Garten- Verpachtung. (380) Donnerſtag den 23. l. M., Nachmit- tags um 2 Uhr, wird an Ort und Stelle der Garten am Hoſpital-Gebaͤude, an die Straße ſtoßend, zuerſt in drei Abtheilungen, ſodann im Ganzen, auf ein Jahr meiftbietend verpachtet. Friedberg den 20. März 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben be t. Garten ⸗ Verpachtung. (881) Donnerſtag den 23. l. M., Nachmit⸗ tags um 3 Uhr, werden an Ort und Stelle von dem Beſoldungsgarten des Herrn Geometers Bindernagel Vater, in der Burg⸗Gemarkung, zunächſt am Brachbrunnen, in eilf Parzellen, wovon eine jede über ein Viertel Morgen Orts⸗ maaß hält, auf ein Jahr meiſtbietend verpachtet. Friedberg am 20. März 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Privat ⸗ Bekanntmachungen. Verſammlung. (358) Mehrſeitig geäußerten Wünſchen ge⸗ mäß ſoll Mittwoch den 22. März, Morgens um 9 Uhr, im Gaſthauſe zu den drei Schwer⸗ tern in Friedberg eine Verſammlung wegen Berathung um Abänderung des Maiſch⸗Steuer⸗ Geſetzes ſtattfinden, wozu die davon nicht be⸗ reits in Kenntniß geſetzten Herren Brennereibe⸗ ſitzer hierdurch hoͤflichſt eingeladen werden. Friſche Dampfhefe (372) iſt ſtets zu haben bei Zacharias Garde, im Hauſe des Herrn Kammachermeiſters Map. (Ehemalige Uſergaſſe.) Offner freier Wunſch. (382) Mögen doch Berathungen, die den öffent⸗ lichen, freien und erhabenen Zweck fördern ſollen, nur von tadelloſen, freien und achtbaren Män⸗ nern ausgehen, und nicht von der Unterſchrift eines Mannes begleitet ſein, über welchen wegen Gemeinde- Verkürzung nicht allein bereits eine Beſchwerdeſchrift eingereicht, ſondern auch dem Anwalt durch ſämmtliche Gemeinderäthe eine Vollmacht gegeben, um dieſe Sache auf dem Rechtswege zu betreiben, ſo wird der geiſtig freie und gebildete Mann gerne zu einer ſolchen Be⸗ rathung ohne Anſtand beitreten können. L. im März 1848. 1 Vorläufige Erklärung. (383) Dem Jakob Adolph Herold gefiel es in Nr. 23 des Intbl. gegen mich und mein Geſchäft Schmähungen und Verläumdungen aus⸗ zuſtoßen, die, um eine vollkommene Rechtfertig⸗ ung vor der Oeffentlichkeit zu erlangen, ich dem Großh. Landgerichte zur Unter ſuchung anzeigen und demnächſt das Ergebniß derſelben veroͤffent⸗ lichen werde.— Ich muß es um ſo mehr unter meiner Ehre halten, durch perſönliches Einlaſſen mit dem allgemein gekannten Subjekt, ſowie durch eine Schilderung ſeines Lebenswandels und ſeiner Perſonlichkeit, die Schranken des Anſtan⸗ des zu überſchreiten, da bereits die öffentliche Meinung ihr Urtheil kund gegeben hat. Schließlich empfehle ich mich bezüglich meines Geſchäfts, welches ununterbrochen fortgeſetzt wird, dem ferneren, mir ſo vielfach zu erkennen ge⸗ gebenen Wohlwollen eines geehrten Publikums. Friedberg. C. W. Klein. Gegenerwiederung. (38400 unter Nro,(328) des Intelligenz⸗ blattes lieſt man eine Erwiederung auf eine unter Nro.(288) in dieſem Blatte erſchienene Annonce. Der Einſender dieſer Erwiederung, wahrſcheinlich jener Freigeiſt, ſucht unter einem gehäſſigen Ausfall auf eine Perſon ſein ſchmutziges Betragen an jenem Abend zu leugnen— ein Mittel, wozu nur ein roher Menſch, der über— dies ſeine Sache nicht rechtlich zu vertheldigen vermag, ſeine Zuflucht nimmt. Wir möchten zum Vortheile des genannten Frelgeiſtes wünſchen, daß er oder einer ſeiner Geſellen durch eine wiederholte infame Lüge den Geſangverein dieſes nicht veranlaßt, ſeine Be— hauptung in einer ausführlichen Erörterung des Sachverhaltes durch Zeugniß achtbarer Männer öffentlich zu rechtfertigen. Zur Steuer der Wahrheit und zur Rettung der Ehre des Rodheimer Geſangvereins muß man auch noch den 2. Theil des famöſen Schmaͤhartikels für eine Lüge erklären, was auch noch durch eine beſondere Erklärung des Wirthes bezeugt wird. Wenn man ſich nun die Schmähung, welche Nahen elne beſtimmte Perſon gerichtet iſt, leicht erklären kann, ſo weiß man dagegen durchaus kelnen Grund zu finden, der den Einſender der Erwiederung bewegen konnte, den Geſangverein auf ſolche lügenhafte Weiſe zu verdächtigen. Wenn freilich die Mitglieder des hieſigen Ge⸗ ſangvereins nicht mehr Ehrgefühl beſäßen, als mehrerwähnter Freigeiſt an jenem Abend zeigte, ſo hätte es unzwelfelhaft zu dem kommen müſſen, was nur ein Verläumder ihnen jetzt nachreden kann. Rodheim den 20. März 1848. Der Geſangverein. Anzeige. (385) Ich Unterzeichneter erkläre hiermit, daß keine dem hieſigen Geſangverein im Artikel Nro.(328) dieſes Blattes zur Laſt gelegte Farin und Zerſchlagen von Mobilien am 25. ebr. in meinem Hauſe ſtattgefunden haben. Rodheim den 20. Febr. 1848. Philipp Holl, Gaſtwirth. Empfehlung. 386) Meine ſeit vielen Jahren beſtehende Samenhandlung bringe ich für bevorſtehendes Frühjahr wieder in geneigte Erinnerung, und „„ 98. bemerke, daß ich wieder mit allen Sämereien beſter Qualität verſehen bin und ſolche ſehr billig abgebe. Preisverzeichniſſe werden gratis abgegeben. Friedberg im März 1848. . M. Jung. Zwei bis drei Gymnaſiaſten, Real- oder Gewerbſchüler (387) können Koſt und Logis erhalten bei Darmſtadt. Zinngießer Sack, Gaſtwirth zum Ochſen. Lehrlingsgeſuch. (388) Ein braver Junge kann in die Lehre treten bei Dar mſtadt. Chriſtian Sack, Zinngießermeiſter. Zum Verkaufen. (389) Eine Specereireſteratur, 34 Schub⸗ laden, 24 Gefache, 6 Kaſten mit Klappen, 10 Fuß lang und 6 Fuß hoch, ein Ladentiſch mit 5 Schubladen und 3 Gefach, eine Waage und ſämmtliches Gemäs iſt billig zu verkaufen bei Johs. Jo ſt u. in Niedereſchbach. Zum Ver laufen. (390) Der Nachlaß des Philipp Kuhlmann dahler wird Donnerſtag den 23. d. M., Morgens 9 Uhr, im Wirthshauſe des L. Buchecker(Lud⸗ wigsſtraße) meiſtbietend verkauft. Der Nach⸗ laß beſteht in Kleidung und Kieferwerkzeug. Friedberg den 19. März 1848. In Auftrag Grßh. Heſſ. Landgerichts Friedberg der Curator M. Jung. Zum Verkaufen. (391) Ein ganz neuer, ſtark gebauter, zwei— ſpänniger Pferdewagen mit eiſernen Achſen und eines am Vorderwagen angebrachten Hemmwerks ſteht zu verkaufen in Petterweil bei Schmledemeiſter Göbel. Zum Verkaufen. (392) Unterzeichneter iſt geſonnen ſein Brenn⸗ haus, 45 Fuß lang und 35 Fuß breit, auf den Abbruch, ſowie ein vollſtändiges neues Brenne⸗ reigeſchirr, wovon der Keſſel 2 Ohm hält, aus der Hand zu verkaufen. Oſtheim den 18. März 1848. Con. Jung. 70— 80 Stück jährige Hammellämmer (393) ſind in Wohnbach zu verkaufen bei Schäfer Mühl. Die Auferſtehung Münchhauſens und den Vogel erkennt man an ſeinen Federn. (194) Auf die Erwiederung des W. Wag⸗ ner in Nr. 331 d. Bl. bebarre ich dabei, daß man den Vogel an ſeinen Federn erkennt— ſogar die Nachtvögel— wie z. B. Wagner,— welcher vor mehreren Jahren bei Wittwe Dienſt⸗ bach dahier längere Zeit wohnte und ohne die Miethe zu zahlen— nächtlicher Weiſe aus og— bei Schneider Schneiders Wittwe keine lethe zahlte und bel Säckler Rauſch desgleichen noch ſchuldet.— Kein Wunder, daß ſolche Vögel in ſtallähnlichen Wohnungen ſchmachten müſſen— denn ſie bezahlen keine Miethe, weßhalb ſie kein ordentliches Logis erhalten können wie B. auf dem Neukräm, Liebfrauberg und Braune⸗ fels ꝛc.— Ein Ranft aber hat ſeine Miethe ſtets redlich bezahlt. Wäre Wagner ein hieſiger— redlicher Buͤr⸗ ger— dann würde ich mich weiter mit ihm einlaſſen.— Indeſſen ſoll Gartenſchütz Volp die Wahrheit wegen dem Aepfelgelde veröffent⸗ lichen, weil derſelbe nicht einen Pfennig von demſelben erhalten hat und ich nie 2 fl. an Volp verſchuldete. Was das Herumziehen in Frankreich betrifft, ſo muß ich den Herrn Wag⸗ ner bitten mir hierüber beſſeren Aufſchluß zu erthellen, weil mir dieſer Punkt nicht deutlich genug erſcheint, und mag ſich auch bedanken für das was die Preſſe thun kann. Frledberg. M. Ranft. Ueberſicht der Vietualienpreiſe von Alsfeld, 22. März. Butzbach, 22. März. 11. März. Grünberg 11. März. Hungen, 11. März. Büdingen, 22. März. Lauterbach, 22. März. A. Fleiſchßpreiſe: Darmſtadt, 22. März. Friedberg, 22. März. Gießen, Mainz, 13. März. Nidda, 22. März, —* 2 5———p——p— ͤ— ˖—— 9 7 2 5 ün⸗ U 5 * 3 n Pfund Alsfeld Buß bach Büdingen 1 Friedberg Gießen 17 Hungen 77 Mainz Nidda Vletu allen. kr. I pf. kr. L pf. I kr. I pf. kr. I pf. kr. I pf. kr. I pf. Uke. bf. kr. pf. kr. L pf. kr. p ene 1 2— 12— 12— 12— 12—[12——— 12— 10— 12— 12 Kuß fleiſ g 5%%% 0,, i e f ß e Rindfleiſc g„ 8 2 82 8 2 e e ee„—— 1 6— 1 7 19— 1 6— 6 6 2— 6 21 6— 10— 6— Schweinenfleiſchch h..„—— 14— 14— 14— 14— 14——— 14— 12— 15— 14 Hammelfleiſch h. 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