detteran Ur. e dent e deutſche, al 9 datin bei reins dabier Aller. 3 . Schißt„Delta, liger gefellt um det dak an dit S Ci arne dn; Aug. Gießen a, 12. Jig. Intelligenz-Blatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M 65. Sonnabend, den 19. Auguſt 1848. Amtlicher Theil. Beſtimmung der Zinſen des Fuhr'ſchen Stiftungs⸗ kapitals für Schüler der Landwirthſchaft an der höheren Gewerbſchule zu Darmſtadt. Wir haben unterm 9. September v. J. die Ziuſen des von dem verſtorbenen Kaufmann Fuhr dahier uns zu⸗ gefloſſenen Stiftungskapitals von 1000 fl. für die nächſten Jahre ausgeſetzt zu Gaben in den werthvolleren Hülfsmit⸗ teln zum Studium der Landwirthſchaft und deren Ausübung an Diejenigen aus dem Großherzogthume Heſſen, welche einen vollſtaͤndigen Curſus in der Landwirthſchaft an jener Schule mitgemacht haben und uns bei Ablauf deſſelben, nach Fleiß, Erfolg des Studiums, Betragen und ihren ſonſtigen Verhältniffen, von ihrem Vorſtande als die Wür⸗ digſten dafür werden bezeichnet werden,— was hiermit wiederholt bekannt gemacht wird. Darmſtadt den 1. Auguſt 1848. 5 Die Großh. Centralbehörde der Landwirthſchaftlichen Vereine. 4 Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 38 von 1848. (Schluß.) III. Bezirksrath. Art. 14. Für jeden Regierungsbezirk ſoll ein Bezirksrath beſtehen, der vom Volke gewählt wird und ſich jährlich wenigſtens einmal auf beſtimmte Zeit zu verſammeln hat, um über wichtigere, nachſtehend bezeichnete Gegenſtände der Bezirksverwaltung theils zu berathen, theils zu entſcheiden.— Art. 15. Das Amt eines Mitgliedes des Bezirksraths iſt ein Ehrenamt und es hat derſelbe keinen Anſpruch auf Taggelder oder Reiſevergütung.— Art, 16. Der Bezirks⸗ rath iſt berufen: 1) Zur Entſcheidung über die Verbindlichkeit einer Ge⸗ meinde zu einer Ausgabe, welche im öffentlichen Intereſſe von der Regierungsbehörde einer Gemeinde angeſonnen, von dieſer aber abgelehnt wurde. 2) Zur Entſcheidung über die Zuläſſigkeit einer Ausgabe, welche von einer Gemeinde beſchloſſen wurde, von der Regierungsbehörde aber beanſtandet iſt. In beiden Fällen hat die Regierungscommiſſion dem Bezirksrath von Amtswegen Vorlage zu machen und ſeine Entſcheidung dadurch zu veranlaſſen. 3) Zur Entſcheidung über Streitigkeiten zwiſchen Gemeinden über die Frage, ob Ausgaben, für welche keine privatrechtliche Verbindlichkeiten beſtehen, im öffentlichen Intereſſe von der einen oder der andern Gemeinde, oder von mehreren gemeinſchaftlich, und in welchem Verhältniſſe zu tragen ſind. Eine ſolche Angelegenheit kann ſowohl von den betheiligten Gemeinden, als von der-Regierungsbehörde zur Ent⸗ ſcheidung des Bezirksraths gebracht werden. Beſteht der Streit zwiſchen Gemeinden verſchiedener Regierungsbezirke, ſo hat das Miliiſterium des Innern nach Anhörung des Gutachtens der beiden betreffenden Bezirks⸗ räthe zu entſcheiden. 4) Zur Entſcheidung über Bürger- Aufnahmen, welche von Gemeinden verweigert find, auf Recurs der Betheiligten. 5) Zur Begutachtung bei Streitigkeiten über Gemarkungsverhältniſſe. Die Eniſcheidung über beſtrittene Gemarkungsverhältniſſe ſteht aber nach Anhörung des Bezirksraths oder der betreffenden Bezirksräthe in erſter Inſtanz denjenigen Behörden zu, auf welche die ſeitherigen Verrichtungen des Adminiſtrativjuſtizhofes übergehen werden, in zweiter Inſtanz, wie ſeither dem Staatsrathe. 6) Zur Begutachtung über neu einzuführendes Octroi oder andere indirecte Gemeindeerhebungen. 7) Zur Begutachtung darüber, ob eine Gemeinde aufgelöſt, neu gebildet oder mit einer andern vereinigt werden ſoll, und über die Bedingungen der Vereinigung oder Auflöſuͤng. Ueber die unter 6. und 7. bezeichneten Gegenſtände kann nur verfügt werden, nachdem das Gutachten des Bezirksraths eingeholt iſt. 8) Zur Theilnahme an der Verwaltung und Beaufſichtigung von vor⸗ handenen, ſo wie zur Veranlaſſung und Begründung neuer Bezirksan⸗ ſtalten. 9) Zu Anträgen, Beſchwerden und Gutachten über die öffentlichen Intereſſen des Bezirks.— Art. 17. Der Bezirksrath tritt auf Einladung der Regierungscommiſſion jährlich einmal regelmäßig in der dritten Woche des Monats November im Hauptorte des Bezulse zuſammen für die Dauer von höchſtens 14 Tagen. Die vor den Bezirksrath gehörenden Geſchäfte müſſen bis zu dem Zuſammentritte deſſelben von der Regierungs⸗ commiſſton zur Verhandlung und Beſchlußnahme vorbereitet ſein.— Art. 18. Der Bezirksrath wählt aus ſeiner Mitte einen Vorfitzenden, welcher die Verhandlungen zu leiten hat. Wenigſtens ein Mitglied der Regierungs⸗Commiſſion hat an dieſen Verhandlungen zum Behuf der zu machenden Vorlagen und der zu gebenden Erläuterungen Theil zu nehmen. Zur Gültigkeit einer Berathung und Beſchlußnahme wird die Theilnahme von zwei Dritttheilen der Mitglieder erfordert. Es entſcheidet die Stim⸗ menmehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorſitzenden. In denjenigen nach Art. 16. vor den Bezirksrath kommenden Fällen, in welchen ein Mitglied in Sachen ſeiner Gemeinde zu entſcheiden haben würde, hat ſich daſſelbe der Abſtimmung zu enthalten. Die Sitzungen des Bezirksraths ſind öffentlich.— Art. 19. Die Schreibergeſchäfte des Bezirksraths werden durch das Kanzleiperſonal der Regierungscommiſſion verſehen, die Verhandlung in zweifacher Ausfertigung niedergeſchrieben und von dem Vorſitzenden unterzeichnet. Eine Ausfertigung erhält die Regierungsbehörde zum amtlichen Gebrauch, die andere wird zum Pro⸗ tokoll geſammelt und bei der Regierungsbehörde verwahrt. Die Einſicht ſteht den Mitgliedern des Bezirksraths und jedem Intereſſenten nach Be⸗ ſtimmung der Regierungsbehörde über Zeit und Ort offen.— Art. 20. Der Bezirksrath ſoll mindeſtens 12 Mitglieder zählen, für den Regierungs- bezirk Darmſtadt 15, für den Regierungsbezirk Mainz 24. Alle 2 Jahre tritt ein Orittheil aus dem Bezirksrathe aus und wird durch neue Wahlen erſetzt. Die abtretenden Mitglieder können wieder gewählt werden. Die nach Verlauf von 2 und 4 Jahren zum erſtenmal austretenden Dritttheile werden durch das Loos beſtimmt. Ergänzungswahlen vor Ablauf von 2 Jahren finden nur ſtatt, wenn der Bezirksrath durch Abgang an Mitglie⸗ dern unter drei Viertheile ſeiner Anzahl vermindert wäre.— Art. 21. Die Mitglieder des Bezirksraths werden aus den zum Bezirk gehörigen Gemeinden gewählt. Stimmfähig und wählbar iſt jeder Einwohner des Bezerks, dem das allgemeine Staats bürgerrecht zuſteht.— Art. 22. Die Regierungsbezirke werden in Wahldiſtricte abgetheflt und jeder Diſtriet zur Wahl einer mit ſeiner Bevölkerung im Verhältniß ſtehenden Zahl von Räthen berechtigt. Für den Fall der Verhinderung eines oder des andern Mitgliedes des Bezirkraths wird für jedes derſelben ein Erſatzmann gewählt. Die Wahl erfolgt durch beſondere Abſtimmung in jeder Ge⸗ meinde. Der Stimmfähige giebt ſeine Abſtimmung durch Stimmzettel ö * 268 K. ab, auf welchem die jedesmal zu ernennende Anzahl von Mitgliedern aus den Wählbaren des Bezirks eingeſchrieben wird. Gewählt find Diejenigen, welche bei der Zuſammenſtellung der Stimmen aus dem ganzen Bezirke die meiſten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleich⸗ heit entſcheidet das Loos.— Art. 23. Die Wahl wird in der Gemeinde von dem Bürgermeiſter 3 Tage zuvor bekannt gemacht und von ihm mit Zuziehung von zwei durch das Loos beſtimmten Mitgliedern des Gemeinde⸗ raths geleitet. Für die Abſtimmung bleibt das Protokoll in Gemeinden unter 1000 Seelen einen Tag, in Gemeinden unter 3000 Seelen zwei Tage, in Gemeinden über 3000 Seelen drei Tage offen; wer in dieſer Zeit nicht abſtimmt, wird angeſehen, als trete er dem Ergebniß der er⸗ folgten Abſtimmung bei.— Art. 24. Das Protokoll, welches die Namen der Abſtimmenden und die Stimmenzählung nach den beizufügenden Stimmzetteln enthalten muß, wird, unterzeichnet von den leitenden Orts⸗ vorſtandsperſonen, an die Regierungscommiſſion eingeſendet. Dieſe hat die Gültigkeit der Wahl vorläufig zu prüfen, und etwaige Formfehler, wenn es geſchehen kann, berichtigen zu laſſen. Auf den Grund einer Zuſammenſtellung aus den Abſtimmungen find ſodann die Namen der Gewählten in den Gemeinden zu verkündigen. Ueber die Gültigkeit der Wahl entſcheidet der Bezirksrath ſelbſt.— Art. 25. Der Gewählte kann aus erheblichen Gründen von der Annahme und von dem Eintritt in den Bezirksrath entbunden werden. Ueber die Erheblichkeit der Entſchul⸗ digungsgründe entſcheidet der Bezirksrath.— Urkundlich Unſerer eigen⸗ händigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt den 31. Juli 1848. (L. S.) Ludwig. Jaup. 2) Bekanntmachung des Miniſteriums des Innern, die Aus⸗ führung der Organiſation der dem Miniſterium untergeordneten Verwaltungs behörden betr. Se. Kön. Hoheit der Großherzog baben zu befehlen geruht, daß die durch das Geſetz vom Heutigen ange⸗ ordneten Regierungscommiſſionen von dem 21. Auguſt d. J. an in Wirk⸗ ſamkeit treten, ſomit die Provinzialcommiſſäre, Kreisräthe und Landräthe ihre Amtsverrichtungen einſtellen, hiernächſt aber die erforderlichen Wahlen zur Bildung der Bezirksräthe angenommen werden ſollen. Dienſt nachrichten: In Folge der neuen Organiſation der Verwaltungsbehörden in dem Reſſort des Miniſteriums des Innern haben Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, durch allerhöchſte Deerete vom 1. Auguſt 1848 zu ernennen geruht: 1. bei der Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Gießen: den bisherigen Kreisrath Küchler zu Friedberg zum Dirigenten, den bish. Kreisrath Willich genannt von Pöllnitz zu Worms zum Rath, den bish. Prov.⸗Aſſeſſor, Regierungs⸗ rath Eckſtein zu Gießen zum Aſſeſſor mit Beibehaltung des Charakters als Regierungsrath, den bish. Kreisſecretär Pietſch zu Alzey und den bish. Kreisſecretär Hallwachs zu Großgerau zu Secretären; II. bei der Regierungscommiſſion des Reg.⸗Bez. Alsfeld: den bisherigen Landrath Hoffmann zu Neuſtadt zum Dirigenten, den bish. Landrath Fröhlich zu Lauterbach zum Rath, den Hofg.⸗Secretariats⸗Acceſſiſten Strecker aus Darmſtadt zum Secretär; III. bei der Regierungscom⸗ miſſion des Reg.⸗Bez. Friedberg: den bish. Kreisrath Ouvrter zu Grünberg zum Dirigenten, den bish. Kreisrath Dr. Rautenbuſch zu Heppenheim zum Rath, den bish. Kreisſecretär Dr. Krach zu Friedberg zum Secretär; IV. bei der Regierungscommiſſion des Reg.⸗Bez. Nidda: den bish. Kreisrath Fuhr zu Alsfeld zum Dirigenten, den bish. Kreis⸗ ſecretär Dr. Knorr zu Nidda zum Aſſeſſor, den bish. Kreisſecretär von Zangen zu Grünberg zum Secretär; V. bei der Regierungscom⸗ miſſion des Reg.⸗Bez. Biedenkopf: den bish. Provinzialſecretär Trapp zu Gießen zum Dirigenten, den bish. Kreis ſecretär Schaaf zu zu Hungen und den Hofg.⸗Secretariats-Acceſſſ. Dr. Goldmann aus Darmſtadt zu Secretären; VI. bei der Regierungscommiſſion des Reg.⸗ Bez. Darmſtadt: den bish. Prov.⸗Commiſſ. und Kreisrath Rink Frhrn. von Starck dahier zum Dirigenten, den bish. Kreisrath Heim zu Großgerau, auf Nachſuchen deſſelben zum Rath, den Regierungsrat Küchler dahier zum Mitglied in denſelben Verhältniſſen, in welchen dieſer Beamte bisher dem Provinzial⸗Commiſſär der Provinz Starkenburg beigegeben war, den bish. Prov.⸗Aſſeſſor Dr. Horſt dahier zum Aſſeſſor, den bish. Prov.⸗ Secret. Schmidt dahier und den bish. Kreisſecretär Dr. Weſternacher zu Alsfeld zu Seeretären; VII. bei der Regierungs⸗ commiſſion des Reg.⸗Bez. Heppenheim: den bish. Prov.⸗Eommiſſär und Kreisrath Prinz zu Gießen zum Dirigenten, den bish. Kreisrath App zu Biedenkopf zum Rath, den bish. Kreisſecretär Dr. von Rüding zu Dieburg und den bish. Kreisſecretär von Preuſchen zu Mainz zu Secretären; VIII. bei der Regierungscommiſſion des Reg.⸗Bez. Die⸗ burg: den bish. Kreisrath Kritzler zu Dieburg zum Dirigenten, den bish. Kreisrath Dr. Spamer zu Büdingen zum Rath, den bish. Kreis. ſecretär de Beauclair zu Bensheim zum Secretär; IX. bei der Re⸗ gierungscommiſſion des Reg ⸗Bez. Erbach: den bish. Krelsrath Dr. Ca meſasca zu Bingen zum Dirigenten, den bish. Kreisrath Follenius zu Hungen zum Rath, den bish. Kreisſecretär Meyer zu Heppenheim und den bish. Kreisſecretär Mellor zu Bingen zu Seeretären; X. bei der Regierungscommiſſion des Reg.-Bez. Mainz: den bish. Prov. ⸗ Commiſſär und Kreisrath Frhrn. von Dalwigk zu Mainz zum Diri⸗ genten, unter Beibehaltung der Functionen eines landesherrlichen Territorialcommiſſärs bei der Bundesfeſtung Mainz, den bish. Fiscalan⸗ walt Juſtizrath Betz zu Mainz und den bish. Subſtituten des Staats⸗ procurators am Kreisgerichte daſelbſt, Pfannebecker, zu Räthen, den bish. Prov.⸗Secr. Jäger zu Mainz, die bish. Kreisſecretäre Müller daſelbſt und Parcus zu Worms zu Secretären.— Zugleich haben des Großherzogs Königliche Hoheit zu beſtimmen geruht, daß ſämmtliche Mit⸗ glieder der Regierungscommiſſtonen, welche im Rathsrange ſtehen, den Amtstitel„Regierungsräthe“, die bei den Regierungscommiſſionen ange⸗ ſtellten Aſſeſſoren den Amtstitel„Regierungsaſſeſſoren“ und die Secretäͤre den Amtstitel„Regierungsſecretäre zu führen haben, ſowie daß den bei der neuen Organiſation verwendeten Beamten, welchen ſeither ein höherer Rang als der eines Collegialraths verliehen war, unter Vorbehalt ihres Ranges, die Fortführung ihres bisherigen Amtstitels geſtattet ſein ſoll. — In Gemäßheit Allerh. Entſchließung vom 1. Auguſt J. J. bleiben von den bisher bei der Verwaltung angeſtellten Dienern die Kreisräthe Müller zu Alzey und Zimmermann zu Vöhl vor der Hand dem Miniſterium des Innern zu beſonderen Aufträgen und Geſchäften zut Dispoſition geſtellt.— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben in Folge der neuen Organiſation der Regierungsbehörden durch allerhöchste Decrete vom 1. Auguſt 1848 in den Ruheſtand zu verſetzen geruht: den Kreisrath von Rüding zu Bensheim auf Nachſuchen, unter Anerkennung ſeiner langjährigen treuen Dienſte, den Kreisſecretär Stumpf zu Bieden⸗ kopf und den Kreisſecretär Ditt mar zu Offenbach, Letzteren auf Nach⸗ ſuchen bis zur Wiederherſtellung ſeiner Geſundheit.— In Beziehung auf die unter den vorſtehenden Dienſtnachrichten nicht erwähnten Staatsdiener, bei welchen durch die neue Organiſation eine Dienſtveränderung herbei⸗ geführt wird, werden die allerhöchſten Entſchließungen nachträglich bekannt gemacht werden. f Aus Friedberg). Vorigen Samſtag den 12. Auguſt, hat uns unſere Garniſon, das 2. Bataillon des 4. Regiments, verlaſſen und am Montag den 14. Auguſt iſt die neue, das 2. Ba⸗ taillon des 2. Regiments, hier eingetroffen. Sowohl bei dem Scheiden der alten, als bei dem Willkomm der neuen Garniſon, fehlte es an Beweiſe der Freundſchaft und des guten Einvernehmens von beiden Seiten nicht, und wir hoffen, daß der Freundſchaftsbund, den wir mit unſern Mitbürgern, die wohl längere Zeit bei uns verweilen wer⸗ den, geſchloſſen haben, einen recht feſten und innigen Beſtand haben möge. ) Am Mittwoch, den 16. Auguſt, waren es gerade 40 Jahre, daß unſere Garniſon nach Spanien marſchirte. Markt Bericht. Friedberg, am 16. Auguſt 1848. Aufgefahren Verkauft. Gattung. wurden wurden[ Mittelpreiſe (Mltr.)(Mltr.) f ke. eee 106 106 9 36 F 56 43 5 31 Gerſte 31 20 4 51 e ee 3 8 3 30 Kartoffeln———— Roggenmehl———— Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. H ιe. Bekanntmachung. (1132) Die Lieferung von 25 Fuder Roggen⸗ ſtroh für die hieſige Anſtalt ſoll, im Wege der anberaumt wird. Verſteigerung, in fünf gleichen Abtheilungen, an den Wenigſtfordernden vergeben werden, wozu Termin auf Mittwoch den 23. dieſes, Vormit⸗ tags 10 Uhr, auf dem Directorial-Büreau dahier Marienſchloß am 9. Auguſt 1848. J. A. Der Verwalter Baue r. Bekanntmachung. (1187) Dienſtag den 22. d. M., ſoll an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert werden: Morgens 8 Uhr im diesjährigen Schlag des Frauenwalds bei Niedermörlen: 1 Stecken geſchält eichen Prügelholz, 1 Wagen 9 Läfte Leſeholz; * wn voher rut, verlaſa tr, das 2. Ba. Sowohl bei eum der neuen schaft und det nicht, und wit bir mit unſer; verweilen wer⸗ irrigen Beſcand 0 Jute, dai Morgens 9½ Uhr, im diesjährigen Schlag des Burgwalds: 1 Stecken birken Prügelholz, 200 Wellen birken, 150 Wellen geſchält eichen, 300 Wellen aspen Reiſerholz, 1 Wagen, 3 Läſte Leſeholz; 4 Wagen voll Moos ꝛc. zu Streu und 250 Gebund Haiden zu Backholz. Oberrosbach den 10. Auguſt 1848. Der Gr. Revierförſter des Reviers Oberrosbach Bingmann. Schaafpferche⸗ Verpachtung. (11660 Montag den 21. Auguſt, Morgens um 11 Uhr, werden in hiefigem Rathhauſe 5 bis 10 Schaafpferche, welche den 28. l. M. ihren Anfang nehmen, meiſtbietend verpachtet. Friedberg den 16. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Jagd ⸗ Verpachtung. (1107) Dienſtag den 22. l. M., Morgens um 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die Jagd in der Gemarkung Burg Friedberg, be⸗ ſtehend, einſchließlich der eingefriedigten Parzellen, in 270 Morgen Feld und 36 Morgen Wald, meiſtbietend auf drei Jahre verpachtet. Friedberg am 16. Auguſt 1848. a Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Verſtei gerung. (1168) Dienſtag den 29. l. M., Morgens um 9 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe, auf Anſtehen der Frau Anton Eichs Wittwe, 6 Mor⸗ gen, 2 Viertel, 30 Ruthen Grundſtücke, in den Gemarkungen Friedberg und Fauerbach liegend, meiſtbietend verſteigert. Die Flurſchützen der benannten Gemarkungen find im Beſitz von Verzeichniſſen der zu ver⸗ ſteigernden Parzellen mit dem Auftrag, den Kaufliebhabern dieſelben zu zeigen. Friedberg den 16. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Edietalladung. (11690 Diejenigen Gläubiger der Heinrich Briel's Wittwe, welche im Termin, den 11. d. M., nicht erſchienen find oder keine Erklärung abgegeben haben, werden aufgefordert, Freitag den 1. k. M., Vormittags um 10 Uhr, geeignete Anträge in Beziehung auf die Behand⸗ lung dieſes Schuldenweſens zu ſtellen, indem von den Ausbleibenden der Beitritt zu dem von den übrigen Gläubigern abgeſchloſſenen Ar⸗ rangement angenommen werden wird. Friedberg den 11. Auguſt 1848. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zeitz. Oeffentliche Bekanntmachung. (1170) Ueber das Vermögen des Jacob Spettel zu Rockenberg iſt Concurs erkannt wor⸗ den. Forderungen an denſelben ſind deßhalb in dem auf Freitag den 13. Oktober l. J., Vormittags um Uhr, anberaumten Liquidationstermine, bei Vermei⸗ dung ſtillſchweigenden Ausſchluſſes, von der Maſſe anzuzeigen und zu begründen. In dieſem Termine ſoll zugleich ein gütliches Abkommen verſucht werden und ſind deßhalb Vollmachten auch auf den Abſchluß eines Arran⸗ gements auszudehnen. Butzbach den 11. Auguſt 1848. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ebel. Dr. Stockhauſen. Edietalla dung. 1171) Erb- oder ſonſtige Anſprüche an den kachlaß des zu Okarben verſtorbenen Orts- dieners Leonhardt Nonnenmacher, ſind binnen , 269*. vier Wochen ſo gewiß dahier geltend zu machen, als ſie ſonſt bei der Verfügung über den Nach⸗ laß unberückſichtigt bleiben. Groskarben den 12. Auguſt 1848. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Jäger. Arbeits-Verſteigerung. (1172) Dienſtag den 22. Auguſt d. J., Nachmittags um 2 Uhr, ſollen auf dem Rath⸗ haus zu Ockſtadt die zu einem neuen Kirchhofs⸗ thore nöthigen Arbeiten und Lieferungen, als: Steinhauerarbeit, veranſchlagt zu 44 fl. Maurerarbeit, 77 15 Schloſſerarbeit, 60„ Weißbinderarbeit, 4% Lieferung von 0,25 Klafter Mauerſteine, 1„ O,„ Sand, „ 7 3 Bütten Kalk, öffentlich in Accord gegeben werden. Friedberg den 14. Auguſt 1848. Der Gemeindebaumeiſter Ruths. Arbeits ⸗Verſteigerung. (1173) Montag den 21. Auguſt l. J., Nach⸗ mittags um 1 Uhr, ſollen dahier, in der Be⸗ hauſung des Wirth Grün, nachbenannte Arbeiten und Lieferungen, wenigſtnehmend in Accord ge⸗ geben werden:. 1) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 64 2) Steinhauerarbeit, 27 3) Pflaſterarbeit, 24 4) Materiallieferung, beſtehend in Ka⸗ naldeckel und Mauerſteinen, 5) Waſſerkalk, 42 Ilbenſtadt den 16. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Dickenberger. Jagd ⸗ Verpachtung. (117) Montag den 21. d. M., Vormittags um 10 Uhr, ſoll die Jagd in hieſiger Gemar⸗ kung öffentlich meiſtbietend verpachtetet werden. Rodenbach den 14. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Hefter. i ch. Jagd ⸗ Verpachtung. (1175) Montag den 21. d. M., Nachmit⸗ tags um 1 Uhr, ſoll die Jagd in der Gemar⸗ kung Melbach von 3600 Normalmorgen meiſt⸗ bietend unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auf dem Rath⸗ hauſe daſelbſt, auf 6 Jahre verpachtet werden. Melbach den 16. Auguſt 1848. Der Großh. elt Fuer 8 Jagd ⸗ Verpachtung. (11760 Montag den 21. d. M., Nachmit⸗ tags um 2 Uhr, ſoll die Jagd in hieſiger Ge⸗ markung, auf hieſigem Rathhaus, an die Meiſt⸗ bietenden öffentlich verpachtet werden. Niedermörlen den 14. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Dep. Jagd ⸗ Verpachtung. (1177) Samſtag den 19. Auguſt d. 5 Vormittags um 9 Uhr, ſoll die Jagd in der Gemarkung Gros- und Kleinkarben, in der Ge⸗ meindeſtube zu Groskarben, meiſtbietend ver⸗ pachtet werden. Gros- und Kleinkarben den 15. Auguſt 1848. Die Großh. Heſſ. Bürgermeiſter 36 L Stork. Jagd ⸗ Verpachtung. (1178) Mittwoch den 23. d. M., des Mit⸗ tags um 12 Uhr, ſoll die Feld⸗ und Waldiagd in der Gemarkung Bodenrod, unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Bodenrod den 15. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Hoffmann. Die Verpachtung der Jagd in der Gemarkung Wohnbach. (1179) Montag den 21. Auguſt d. J., Mit⸗ tags um 12 Uhr, wird auf dem Rathhauſe dahier die Ausübung der Jagd in 2 Abthei⸗ luungen, nämlich der Wald und der Feldgemar⸗ kung, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingung, an die Meiſt⸗ bietenden verpachtet werden. Wohnbach den 12. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Herze t. Jagd ⸗ Verpachtung. (1180) Montag den 21. Auguſt d. J., Vor⸗ mittags um 10 Uhr, ſoll in der Gemeinde Wiſſelsheim die Jagd, im Gaſthaus zum grünen Baum, meiſtbietend öffentlich verpachtet werden. Wiſſelsheim den 17. Auguſt 1848. Der Ortsvorſtand. N νιινν Privat ⸗ Bekanntmachungen. Anzeige. (1113) Daß ich mich als Spenglermeiſter dahier etablirt habe, verfehle ich nicht zur öffent⸗ lichen Kennkniß zu bringen, indem ich mich zu⸗ gleich für alle Arbeiten des Spenglergeſchaͤfts und mit einem Vorrath in dieſes Fach einſchla⸗ gender Blechwaaren beſtens empfohlen halte. Friedberg den 7. Auguſt 1848. Friedrich Horn, Spenglermeiſter, auf der breiten Straße nächft dem Haugk. Ein Logis, (1160) welches den 1. October d. J. be⸗ zogen werden kann, hat zu vermiethen Joh. Hanſtein III., neben der Poſt. Mobilien ⸗Verſteigerung. (118) Nächſten Dienſtag den 22. d. M., Vormittags 9 Uhr, ſollen in dem Gaſthauſe der Frau Ludwig Hie⸗ ronimus Wtw. dahier verſchiedene, dem Gemeindeeinnehmer Emmerich zu Nie— derwöllſtadt gehörige Meubles, Haus— und Küchengeräthſchaften, als: Kom- mode, Secretär, Sophas nebſt gepol— ſterten Stühlen, Tiſche, Spieltiſch, Spiegel, Kleiderſchränke, porzelainen und gläſern Geſchirr ꝛc. öffentlich an die Meiſtbietenden, gegen gleich baare Zahlung, verſteigert werden. Friedberg den 14. Auguſt 1848. In Auftrag: F. A. Wagner. Mobiliar-Verſteigerung. (1182) Dienſtag den 29. d. M., des Mor- gens um 9 Uhr anfangend, und die darauf folgenden Tage, ſollen in der Kreisrathswohnung zu Hungen eine bedeutende Quantität Mobilien, namentlich Haus- und Küchengeräthe, Fäſſer, darunter ein großes Regenfaß, Waſch⸗ und Badbütten, Züber, Porzelain, mehrere Schränke von Eichen⸗ und Nußbaumholz, mehrere Sopha, Stühle, ein ſ. g. Secretär, Spiegel, Garten⸗ bänke und Stühle, Oekonomiegeräthſchaften, als Wagen, Pflug und Egge, ſowie Pferdegeſchirr, Sattel und Zäume, verſteigert werden. Auch werden zwei Pferde und 150 Centner Heu aus der Hand verkauft. Hungen am 15. Auguſt 1848. rr 75 N Stelle ⸗ Ge ſuch. (1183) Eine tüchtige Haushälterin, die ſo⸗ wohl mit der feinen Kochkunſt wie auch mit der Oekonomie ganz vertraut iſt, ſucht entweder in der Stadt oder auf einem größeren Gute in hieſiger Gegend eine Stelle. Näheres bei der Expedition dieſes Blattes. 1 Zum Verkaufen. (11840 Ein gebrauchter, aber guter und ſehr eleganter Wienerflügel ſteht in Bad Homburg für den billigen Preis don 100 fl. zum Ver⸗ kauf und kann täglich geprobt werden im Hauſe 12 ee ee Herrn Kliebenſtein Stock. 1250 Gulden (1185) fönnen aus der Kaſſe des israelitiſchen Kranken ⸗Verpflegungs⸗ Vereins, entweder im Ganzen oder auch in einzelnen Beträgen gegen hypothekariſche Sicherheit, ausgeliehen werden. Hierauf Reflectirende wollen ſich an die unter⸗ zeichnete Commiſſion wenden. Friedberg den 15. Auguſt 1848. Die Verwaltungscommiſſion des israelitiſchen Kranken⸗Verpflegungs⸗ Vereins. Zur gefälligen Beachtung. (1186) ½ breiten feſtfarbigen Cattun iſt auffallend billig zu haben bei M. Grödel in Friedberg, Judenſtraße Nr. 200. Güterkaufſchilling-Verkauf. (1087) Ein Kaufſchilling von 5200 Gulden, für die in hieſiger Gemarkung gelegenen Güter⸗ ſtücke der Friedrich Hahns Erben, iſt bei dem Unterzeichneten unter annehmbaren Bedingungen anzukaufen. Kaichen den 16. Auguſt 1848. Hörle, Curator. Ein möbelirtes Zimmer (1188) mit oder ohne Kabinet, iſt in meinem neuen Hauſe zu vermiethen. Ruths. — 7 „% 270* Lieſch⸗Verkauf. (1189) Lieſch für Küfer hat zu 1 el V. Obermörlen. Sche Oſſenheimer Waͤldchen. (1190) Sonntag den 20. Auguſt findet auf dem Oſſenheimer Wäldchen Harmonie⸗ und Tanzmuſik ſtatt, wozu höflichſt e 91 e e. Bi tet e. (1191) Seit Empfehlung meines probaten Mittels gegen republikaniſchen Dummkoller, das von einem„Vieharzte“ empfohlen, gewiß auch nur für Vieh ſein konnte, habe ich die Erfah⸗ rung gemacht, daß es auch unter den Menſchen republikaniſchen Dummkoller gibt., Um nun auch für dieſe Letzgenannten ein Mittel ausfindig machen zu können, bitte ich vorerſt um recht viel Geifer von republikaniſch⸗ dummkollerigen Menſchen, um ſolchen dann einer chemiſchen Unterfuchung unterwerfen zu laſſen. 5 Friedberg. Ritz el, Thierarzt. Dankſa gung. (1192) Oeffentliche und herzliche Dankſa⸗ gung den edlen Damen Friedbergs, welche dem Unterzeichneten bei dem Ausmarſche des 4. In⸗ fanterieregiments nach Schleswig-Holſtein eine Partie feine Charpie, zum Zwecke der etwa ver⸗ wundeten Krieger, zur Verwendung übergaben. Friedberg den 12. Auguſt 1848. Pfeiffer, Stabsarzt. Deutſch⸗katholiſcher Gottes⸗ dienſt zu Vilbel. (1193) Sonntag den 20. d. M., Morgens um halb zehn Uhr, findet in der hieſigen deutſch⸗ katholiſchen Kirche Gottesdienſt ſtatt. Vilbel den 14. Auguſt 1848. 5 Im Namen des Vorſtandes: Grosholz. Dr. Eiul a (11940 zur Feier des 14. Geſangvereins auf Samſtag in dem Gerlach'ſchen Saale. ausgegeben. Friedberg. dung Gründungstages des hieſigen älteren den 19. Au guſt 1848, Abends 8 Uhr, Beſondere Programme werden nicht Der Vorſtand. Deutſcher Verſicherungs- Geſellſchaft Grund ⸗Capital 32 Phönix. in Frankfurt am Main, Million Gulden. (11160 Dieſe Geſellſchaft verſichert gegen Feuerſchaden, alle beweglichen Gegenſtände zu den billigſten Prämien. Nachzahlungen finden unter keinen Umſtänden ſtatt. Antragsformulare und Proſpectus, ſo wie jede weitere Auskunft, können bei dem unterzeichneten Hauptagenten entgegen genommen werden. Aſſenheim den 9. Auguſt 1848. Franz Geyger, Haupt ⸗ Agent bes deutſchen Phönix. Volksverſammlung zu Friedberg in der Wetterau. Sonntag den 20. Auguſt 1848, Vachmittags 2 Uhr. (1163) Den Gegenſtand der Beſprechung ſollen ſowohl allgemeine deutſche, als auch ſpeciell heſſiſche Angelegenheiten abgeben. i Mehrere Mitglieder der Nationalverſammlung(der Linken) werden bei⸗ wohnen. Zu recht zahlreichem Beſuche ladet ein im Namen des deutſchen Volksvereins dahier Sſchlich. Müller. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 9. Sonntag n. Trinit. den 20. Auguſt. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Vormittags predigt in der Stadtkirche: Herr Stadtpfarrer Sell. (Abendmahl.) Nachmittags predigt in der Stadtkirche: Herr Candidat Kappeſſer. 5 Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Kaiſer. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Kullmann. Fruchtpreiſe. 16. Aug. 4. Aug.] 3. Aug. Gattung. Fried⸗ f Die⸗ berg Mainz burg 5 ff. kr. f. ir H. ſ ir. Waizen pr. Malter 9 36] 9 39 830 Korn„ 5 551 6 51 515 erde 445116— 4/5 Pafeß 1 3130 3/571—— Polizei ⸗ Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 19. bis 25. Auguſt 1848. 2 5 Fried⸗ Butz⸗ E Brod⸗Preiſe. berg. bach. 7 kr. pf. kr. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 21 21 1 2 7 7 4412 4 1 4 7 77 81 3 8 2 5 Lth. Lth. — Milchbrod 15 15 — Waſſerweck 105% —Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 15% œ» 5% Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch üſetes 1 15 2 1 gemäſtete 10—— „ Kühfleiſch bers 9 9 85 zn! gemäſtetes 8—— 5 Rindſteiſc) ungemäfetes 7— 17 Kalbfleiſch N 15 „ Schweinenfleiſch 12 213— „Hammelfleiſch 9— 9— „Schaaflfleiſch 7 „ Wurſtvon blos Schweinen 13— 14— „ Gemiſchte Wurſt 10——— „ Bratwurſt 17 „ Schwartenmagen 17— 16— „ Geräucherter Speck 2424 „Schinken 191194— „ e i 19— 20— 5 weinenſchmalz, N ausgelaſſen 211— 20— unausgelaſſen 19— 18— „ Nierenfett 24— 24— „ Hammelsfett 161— 16— Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Friedberg. „ D. V. Krach, Gr. Kr. Sectr. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. W 7 perböpn ſimmus Oberhe Ind Ge kechligh WO rung dieſer die A. eine Weis aus wetd Entſt auf Acht Geſet Innert Vorläu pels. weder ſind j genſtä vertra Gewen des der und Art. wohl Diftric des bel