* 8 den perſonen Auftrag: ach, cchrifchührer. ng. uen zu danken Ut uu vollen. den 6. b. N. D Wii 1 eſt Statt finde am das Nähen f zu 18 K.* eſt Comite⸗ kirch k. 1 Forderuſ, Intelligenz Olatt fur die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. rr M63. ——*— Amtlicher Theil. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſämmtliche Gr. Bürgermeiſter, Gensdarmen und Localpolizeibeamten des Kreiſes. Betreffend: Die Einſchärfung des Art. 2 des Geſetzes über die Frei⸗ heit der Preſſe. Nach Art. 2 des Geſetzes über die Freiheit der Preſſe ſoll jede Druckſchrift mit dem Namen des Druckers und beziehungsweiſe des Verlegers verſehen ſein. Daraus folgt das Recht und die Pflicht der Polizeibehörden, alle Druckſchriften, größeren oder kleineren Inhalts, welchen dieſes geſetzliche Erforderniß fehlt, an öffentlichen Localen, Wirthshäuſern, in den Druckereien und als Maueranſchläge wegzunehmen. In höchſtem Auftrage weiſe ich Sie an, dieſe Vor⸗ ſchrift genau zu beachten und in vorkommenden Fällen pünktlich danach zu verfahren. Friedberg den 24. Juli 1848. Küchler. Auszüge aus dem Regierungsblatte. 0 Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 38 von 1848. 1) Geſetz, die Organiſation der dem Miniſterium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betr. Lud⸗ wig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. In der Abſicht, die Verwaltungseinrichtungen mit den Bedingungen der Selbſtthätigkeit des Volkes für ſeine öffentlichen Angelegenheiten in Ein⸗ klang zu bringen und das Volk bet wichtigeren Zweigen der Bezirksver⸗ waltung durch Männer ſeiner Wahl zu betheiligen, haben Wir mit Zuſtimmung Unfrer getreuen Stände verordnet und verordnen wie folgt: — Art. 1. Die durch Edicte vom 6. Juni 1832 und vom 4. Februar 1835, betreffend die Organiſation der Regierungsbehörden, eingeſetzten Stellen der Provinzialcommiſſäre, der Provinzialcommiſſariate und der Kreisräthe, ſodann die in einigen ſtandesherrlichen und den freiherrlich von Riedeſel'ſchen Bezirken nach dem Edict vom 6. Juni 1832 noch bei⸗ behaltenen Stellen von Landräthen ſind aufgehoben.— Art. 2. Die Verordnungen vom 20. Auguſt 1832 und 5. Februar 1835, wodurch die Verwaltungsbezirke nach ihren Grenzen beſtimmt und Kreiſe genannt worden, find aufgehoben. br ͤʃrͤ. K ſ— Sonnabend, den 12. Auguſt r w.————...... 8 1848. I. Bildung der Verwaltungsbezirke. Art. 3. Das Großherzogthum wird in zehn Regterungsbezirke eingetheilt, ein jeder in dem nachbeſtimmten Umfange: 1. Regierungsbezirk Gießen. Beſtand⸗ theile. Stadtgerichtsbezirk Gießen, Faudgerichtebezirke Gießen, Grünberg, Lich, mit Ausnahme der Orte Oberhörgern und Eberſtadt. Landgerichts⸗ bezirk Laubach, mit Ausnahme der Orte Inheiden, Traishorloff, Utphe und Wohnbach. II. Regierungsbezirk Alsfeld. Beſtandtheile. Land⸗ gerichtsbez. Homberg, Alöfeld, Schlitz, Lauterbach, Altenſchlirf. Aus dem Landgerichtsbez. Ulrichſtein: Felda, Helpershain, Keſtrich, Köddingen, Meiches, Stumpertenrod, Windhauſen. III. Regierungsbezirk Friedberg. Beſtandtheile. Landgerichtsbez. Friedberg, Butzbach, Hungen, Großkarben, Rödelheim. Aus den Landgerichtsbez. Lich und Laubach die unter II. ausgenommenen Orte. IV. Regerungsbezirk Nidda. Beſtandtheile. Landgerichtsbez. Nidda, Schotten, Ulrichſtein, mit Ausnahme der dem Regierungsbezirk II. zugetheilten Orte; Büdingen, Ortenberg. V. Regierungsbezirk Biedenkopf. Beſtandtheile. Landgerichtsbez. Gladen⸗ bach, Biedenkopf, Battenberg, Vöhl. VI. Reglerungsbezirk Dapmſtadt. Beſtandtheile. Stavtgerichtsbez. Darmſtadt, Landgerichtsbez. Großgerau. Aus dem Landgerichtsbez. Gernsheim die Orte, welche bisher dem Kreiſe Großgerau zugetheilt waren; Langen, Offenbach, Seligenſtadt, inſoweit nicht Orte aus dieſen 3 Landgexichtsbez. dem Regierungsbez. VIII. zu⸗ getheilt ſind. Aus dem Landgerichtsbez. Zwingenberg: Eberſtadt. VII. Regierungsbezirk Heppenheim. Beſtandtheile. Landgerichtsbez. Zwin⸗ genberg mit Ausnahme von Eberſtadt; Gernsheim, ſoweit dieſer Bezirk bisher dem Kreis Bensheim zugetheilt war, Lorſch, Fürth mit Ausnahme von Pfaffenbeerfurth. VIII. Regierungsbezirk Dieburg. Beſtandtheile. Landgerichtsbez. Umſtadt, Lichtenberg. Aus dem Landgerichtsbez. Höchſt: Habißheim, Niederklingen und Oberklingen. Aus dem Landgerichtsbez. Seligenſtadt: Babenhauſen, Dudenhofen, Froſchhauſen, Hainſtadt, Harres⸗ hauſen, Hergershauſen, Kleinkrotzenburg, Kleinwelzheim, Mainflingen, Seligenſtadt, Sickenhofen, Zellhauſen. Aus dem Landgerichtsbez. Langen: Eppertshauſen, Oberroden mit Meſſenhauſen und Niederroden. Aus dem Landgerichts bezirk Offenbach: Münſter und Urberach. IX, Regie⸗ rungsbezirk Erbach. Beſtandtheile. Landgerichtsbez Höchſt, mit Aus⸗ nahme von Habitzheim, Niederklingen und Oberklingen. Landgerichtsbez. Michelſtadt. Aus dem Landgerichtsbez. Fürth; Pfaffenbeerfurth. Land⸗ gerichtsbez. Freienſtein, Hirſchhorn, Wimpfen. X. Regierungsbezirk Mainz, beſtehend aus der ganzen Provinz Rheinheſſen.— Art. 4. Abänderungen an dieſer Bezirkseintheilung, in ſo fern ſie im Intereſſe der Lage einzelner Ortſchaften ſich als zweckmäßig darſtellen ſollten, kann Unſer Miniſterium des Junern anordnen. II. Bezirksverwaltungsbehörden. Art. 5. Es werden für die nach Art. 3. gebildeten Bezirke einſtweilen Regierungscommiſſionen eingeſetzt, welche an den Orten, nach welchen die Bezirke benannt find, ihren Sitz zu nehmen haben.— Art, 6. Auf dieſe Regierungscommiſ⸗ ſionen gehen einſtweilen die Amtsbefugniſſe und Verrichtungen der im Art. 1. aufgehobenen Behörden über. Auf die Regierungscommiſſion zu Mainz gehen außerdem diejenigen über, welche durch das Ediet vom 4. Februar 1835 dem Adminiſtrativjuſtizhof übertragen waren, der ſonach für die Provinz Rheinheſſen jetzt ſchon außer Wirkſamkeit tritt.— Art 7. Die Regierungscommiſſionen ſollen aus mehreren Mitgliedern, wovon elnem der Vorſitz übertragen wird, und Secretären und dem erforderlichen Schreiberperſonale beſtehen.— Art. 8. Dem Vorſitzenden ſteht die An⸗ ordnung des Geſchäftsbetriebs und die Geſchäftsvertheilung zu.— Art. 9. Von den Verwaltungsgegenſtänden im Wirkungskreiſe der Regierungs⸗ D——— 10 1 1 260. commiſſtonen unterliegen folgende einer collegialiſchen Berathung und Be⸗ ſchlußnahme: 1) Gutachten über Geſetzgebungsgegenſtände; 2) Allgemeine adminiſtrative und polizeiliche Anordnungen; 3) Berichtserſtattungen auf ergriffenen Recurs; 4) Anſtellungen, Beſtätigung zu Gemeindeämternz 5) Disciplinarſachen; 6) Beſchwerden in Bezug auf die Gemeindevoran⸗ ſchläge und Rechnungenz 7) Alle ſtreitige Adminiſtrativ⸗ und alle Admi⸗ niſtrativjuſtizſachen. Wenn eine Regierungscommiſſion nicht aus drei Mitgliedern beſtehen ſollte, oder dieſelben nicht in ſolcher Anzahl anweſend ſein würden, find für die collegialiſche Berathung über vorſtehende Ge⸗ genſtände Secretäre nach dem Dienſtalter zur Ergänzung zuzuziehen.— Art. 10. Verfügungen und Ausfertigungen über andere, als die vorge⸗ nannten Gegenſtande, von welchem Mitgliede der Behörde ſie auch bear⸗ beitet ſein mögen, werden unter Verantwortung des Vorſitzenden erlaſſen und von ihm allein unterzeichnet.— Art. 11. Die Regierungscommiſ⸗ ſionen können einzelne ihrer Mitglieder, Secretäre oder auch andere be⸗ fähigte Bürger mit beſonderen Vollmachten als Regierungscommiſſäre für beſtimmte Orte des Regierungsbezirks beauftragen, um daſelbſt ein⸗ elne Verwaltungsgeſchäfte oder auch eine Reihe ſolcher Geſchäfte und egierungshandlungen vorzunehmen.— Art. 12. Die Aufſicht und Lei⸗ tung hinſichtlich der im Ediet vom 6. Juni 1832, Art. 19, Nr. 3, 4, 8 und 9 bezeichneten Landes- und Provinzial-Anſtalten und Verwaltungen geht auf die Regierungscommiſſion, reſp. zu Gießen und Darmſtadt, in der Art über, wie ſie bisher den Provinzialcommiſſären zu Darmſtadt und Gießen übertragen war.— Art. 13. Die in Ausführung des Recrutirungsgeſetzes der neuen Bezirkseintheilung entſprechenden Anord⸗ nungen wird Unſer Miniſterium des Innern erlaſſen. Es werden von demſelben auch hinſichtlich derjenigen Verwaltungsgegenſtände beſondere Beſtimmungen ertheilt werden, welche bisher dem Wirkungskreiſe der 8 zugewieſen waren und auch ferner einer mehrere egierungsbezirke umfaſſenden Leitung bedürfen könnten. (Schluß folgt.) Abſchiedsgruß an unſere Brüder, vor dem Abmarſch nach Schleswig-Holſtein. Lebet wohl, ihr deutſchen Brüder! Zieh't mit Gott zum Kampf' hinaus! Sieggekrönet kehret wieder, Ruhmreich heim zum Vaterhaus! Dort am fernen Nordgeſtade, Wo ſchon Brüder kämpfend ſteh'n, Treu erprobt auf blut'gem Pfade, Wird bald Euer Banner weh'n. Viele Jahre ſind verſchwunden Seit der letzten Schlachten Graus; Manches Opfer heißer Stunden Ruht längſt unterm Graſe aus. Doch der Muth— er iſt geblieben, Wenn auch dort die Tapfern ruh'n; Jeder fühlt ſich angetrieben, Es den Vätern gleich zu thun. Greiſe Krieger, die noch leben, Mahnen, an Erfahrung reich: „Deutſchlands Ruhm ſei Euer Streben! Dann ruht Deutſchlands Stolz in Euch!“ Wollte gern Euch noch erzählen Unſrer alten Helden Muth,— Doch ich könnte nicht verhehlen, Das vergoſſ'ne Bruderblut.— Werde nie ein Tag erſchaffen, Der auf's Neu' die Schmach erlebt, Daß an deutſcher Brüder Waffen Blut von deutſchen Brüdern klebt!!! Lebet wohl, ihr deutſchen Brüder! Zieh't mit Gott zum Kampf hinaus! Sieggekrönet kehret wieder, Ruhmreich heim zum Vaterhaus! Friedberg. L. Friedrich. Protokoll der 4. Ausſchußſitzung des vaterländiſchen Vereins im 5. Wahlbezirk des Großherzogthums Heſſen. Der Vorſitzende erſtattete einen ſachgetreuen Bericht über die Verſammlung zu Darmſtadt und knüpfte daran den Antrag, die Ver⸗ ſammlung wolle ſich bei der daſelbſt angenommenen Petition durch Unter⸗ ſchrift betheiligen.— Hierauf erklärte Candidat Schaub, da wir ſelbſt ſchon eine ähnliche Petition geſtellt und bisher die vielen Petitionen nichts geholfen hätten, ſo ſtelle er den Antrag: Die Verſammlung wolle den 22 Deputirten, welche ſich bereits für die Nothwendigkeit der Kammer⸗ auflöſung erklärt,— ihren Dank ausſprechen und ſie aufmuntern, mit allen ihnen zu Gebote ſtehenden Mitteln die Einberufung einer konſtitui⸗ renden Volkskammer herbeizuführen.— Der Antrag ging mit Stim⸗ menmehrheit durch und wurde beſchloſſen: daß der Präſident und der Schriftführer eine Adreſſe in dieſem Sinne ausfertigen und abgehen laſſen ſollten. Die Anträge: 1 von Bürger Eck: Abänderung des§. 9 der Satzungen betr., 2) von Bürger Maas: die Oeffentlichkeit der Gemeinderaths⸗, Kirchen und Schulvorſtandsfitzungen, J 3) von Bürger Engelhard: Abhülfe der Jagderzeſſe betr., 4) von Bürger Tomo und Schliermann: die Selbſtſtändigkeit der Gemeinden betr., wurden bis zur nächſten Verſammlung verſchoben, da die Antragſteller nicht zugegen waren. 5 Der Antrag des Bürgers Engelhard von Heuſenſtamm: den Wechſel der Orte für die Verſammlungen der Ausſchußmitglieder ward als in der Praxis bereits eingeführt und in den Statuten ſelbſt vorge⸗ ſehen, bejaht.— Die Orte Vilbel und Offenbach aber als Vororte bezeichnet. Der Antrag des Bürgers Vorbach: der Verein möge ſeine Wirkſamkeit in zwei Hälften getrennt fortſetzen, nämlich in der Provinz Oberheſſen und Starkenburg und für jeden Theil einen Präſidenten er⸗ nennen; für den Geſammtverein einen Präſidenten, welcher die Verbin⸗ dung beider Theile zu unterhalten und etwa alle drei Monate eine General⸗Sitzung anzuordnen habe, ward als zweckmäßig erkannt und angenommen. Die Arbeiter⸗Frage und der Antrag der Bürger Vorbach, Sauer, Emmerich, Fahz und Biches: die Verpachtung großer Güter an die Gemeinden betr., ſollen als ineinandergreifend bei einer größeren außer⸗ ordentlichen Verſammlung und zwar in Vilbel am 13. Auguſt verhan⸗ delt werden. Zugleich ſollen bei dieſer Verſammlung die definitiven Wahlen der Präſidenten und Schriftführer ſtattfinden. Die nächſte außerordent⸗ liche Verſammlung ſoll wieder in Starkenburg abgehalten werden. Der Antrag von Bürgermeiſter Holzmann aus Petterweil, die Gemeinden zu veranlaſſen, bei den Voranſchlägen die Beträge für die Darmſtädter Zeitung nicht mehr zu verwilligen— wurde mit Beifall aufgenommen und weiter beſchloſſen, daß eine Aufforderung an alle Gemeinden des u und abgehen n de., ndetaths⸗, Kiuchn d Auragfuln Serin, ben Großherzogthums in dieſem Betreff durch das Frankfurter Journal und durch die Darmſtädter Zeitung ſelbſt ergehen ſolle.— Der Antrag des Candidaten Schaub: auf Koſten des Vereins, die Vereine resp. die Gemeinden des Regierungsbezirks Friedberg und Offenbach aufzumuntern, an der Wahl der Bezirksräthe recht thätigen Antheil zu nehmen und dem unterzeichneten Präſidium in Offenbach aus jeder Gemeinde einen Vertrauensmann zu nennen, um eine größere Liſte zur Auswahl der beſtimmten Zahl anfertigen zu können. Okarben den 6. Auguſt 1848. Der Präſident: Ph. Wagner. Der Schriftführer: „ 261. Markt Bericht. Friedberg, am 9. Auguſt 1848. Aufgefahrenſ Verkauft Gattung. wurden wurden[ Mittelpreiſe (Mltr.).(Mtr.) Meg fe kr Waizen 1 987 92 9 45 Som, N 3 0 4 Gerſte 14 1 5— Hafer 8 6 6 3 42 Kartoffeln———— Perron. Roggenmehl.———— Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. (Butzbach.) Strohlieferung. (1086) Mittwoch den 16. Auguſt d. J., Vormittags um 10 Uhr, ſollen die zum friſchen Füllen ſämmtlicher Betten der Garniſon Butzbach erforderlichen 1106 Gebund, à 16 Pfund, Korn⸗ ſtroh und 1260 Gebund, à 8 Pfund, Gerſten⸗ ſtroh, auf dem bekannten Soumiſſionswege in Lieferung vergeben werden. Dies den Intereſ— ſenten zur Nachricht mit dem Anfügen, daß die Lieferungsbedingungen von heute an zur Einficht offen liegen Butzbach den 31. Juli 1848. In Auftrag: a Cellarius, Oberquartiermeiſter. Mobilien ⸗Verſteigerung. (1125) Auf Anſtehn des Gr. Heſſ. Kreisraths Küchler dahier, ſollen Freitag den 18. d. M., Vormittags 9 Uhr, in deſſen Behauſung ver⸗ ſchiedenartig wohlerhaltene Möbel und Hausrath, insbeſondere Kleiderſchränke, Comoden, Bettſtel⸗ len, große Fäſſer, Stühle, Tiſche(namentlich auch einige größere zum Wirths⸗ und Büreau⸗ gebrauch dienliche) me., ſodann gegen 11 Uhr deſſen Pferde und Wägen, als eine noch wenig gebrauchte ſehr gute Kaleſche mit Glasvorder⸗ verdeck, eine Troſchke und ein Leiterwagen, endlich auch 2 Pferdegeſchirre und ein Pflug, meiſtbietend gegen Baarzahlung verſteigert werden. Friedberg den 8. Auguſt 1848. a Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Jagd ⸗ Verpachtung. (1126) Montag den 14. Auguſt l. J., Nachmittags 2 Uhr, ſoll die Jagd in der Ge⸗ markung Aſſenheim, auf dem Rathhauſe daſelbſt, unter den im Termin bekannt gemacht werden⸗ den Bedingungen, öffentlich meiſtbietend verpach⸗ tet werden. Aſſenheim den 5. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Schmidt. Jagd ⸗ Verpachtung. (1127) Samſtag den 12. d. M., Nachmit⸗ tags 2 Uhr, ſoll die Jagd in der Gemarkung Heldenbergen, auf dem Gemeindehaus daſelbſt, auf ein Jahr meiſtbietend verpachtet werden. Heldenbergen den 8. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Pauly. Jagd ⸗ Verpachtung. (1128) Dienſtag den 15. Auguſt d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll die Jagd von eirca 6000 Morgen Feld und 3000 Morgen Wald, auf hieſigem Gemeindehauſe, öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Rodheim den 7. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Jae ge bi. Jagd- Verpachtung. (1129) Die Jagd in den Gemarkungen Ober- und Niederflorſtadt mit Birkenſen, circa 8000 Morgen haltend, worunter ohngefähr 1500 Morgen Wald find, ſoll Montag den 14. d. M., Mittags 12 Uhr, im Rathhauſe daſelbſt, unter den im Termin bekannt gemacht werden⸗ den Bedingungen, öffentlich meiſtbietend ver⸗ pachtet werden. Florſtadt den 7. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Appel. Jagd ⸗ Verpachtung. (1130) Dienſtag den 15. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll die Jagd in der Gemarkung Petterweil und dem Gemeindewald, in dem hieſigen Rathhauſe, auf ſechs Jahre in Pacht gegeben werden; und den ſeitherigen Jagdpächtern wird hiermit zugleich bekannt gemacht, daß ihre Contracte, wegen der Jagdverpachtung hieſiger Gemarkung und dem Gemeindewald, durch das Geſetz vom 26. v. M. erloſchen find. Petterweil den 7. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter G. Holtzmann. Jagd Jerp achtung. (11300 Montag den 14. d. M., Vormit⸗ tags um 9 Uhr, ſoll auf dem Gemeindehauſe dahier die Jagd in hieſiger Gemarkung öffent⸗ lich meiſtbietend verpachtet werden. Steinfurth am 9. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Thönges. Jagd ⸗ Verpachtung. (1132) Montag den 14. Auguſt, Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll die Jagd in der Gemarkung Fauerbach II., unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meiſt— bietend auf hiefigem Rathhaus verpachtet werden. Fauerbach 11. am 9. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Mhi ft ppi. Jagd ⸗ Verpachtung. (1133) Dienſtag den 15. d. M., des Mit⸗ tags 12 Uhr, ſoll die Feld- und Waldjagd in der hieſigen Gemarkung, auf dem Rathhaus, unter den bei der Verſteigerung näher bekannt gemacht werdenden Bedingungen, dem Meiſt— bietenden verpachtet werden. Niedereſchbach den 9. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter § a h z. Jagd⸗ Verpachtung. (1131) Montag den 14. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll die Feld- und Waldjagd in der Gemarkung Obererlenbach, öffentlich meiſt⸗ bietend verpachtet werden. Obererlenbach den 9. Auguſt 1848. Der Großh. Heſſ. Beigeordnete Cloos. Bekanntmachung. (1135) Die neu gefertigten Zinscoupons zu den Stadt Niddaer au porxteur Obligationen, * find zur Empfangnahme bei Herrn Stadtrechner Reuning zu Nidda, gegen Vorzeichung der Obligationen, bereit. Nidda den 3. Auguſt 1848. 5 Der Bürgermeiſtervicar „ Bekanntmachung. Jagdverpachtung zu Oberrosbach betreffend. (1130) Die nach dem Geſetz vom 26. Juli d. J. an die Gemeinden Ober- und Nieder⸗ rosbach übergegangenen Jagden, in den Do⸗ manial⸗Diſtricten Kellerberg, Katzenſtirn und Schwarzhaid, in den Communalwaldungen von Ober⸗ und Niederrosbach, in den Privatwal⸗ dungen und in der gemeinſchaftlichen Feldge⸗ markung, zuſammen 3004½ Morgen Wald und 4918½ Morgen Feld, ſollen 0 Freitag den 18. Auguſt d. J., Vormitttags 9 Uhr, auf dem Gemeindehaus zu Oberrosbach, in 3 oder 4 Abtheilungen auf 6 hintereinander folgenden Jahre, an die Meiſt bietenden öffent⸗ lich verpachtet werden. Die Bedingungen werden vor dem Ausgebot eröffnet und Pachtliebhaber, welche nach Art. 9. des oben gedachten Geſetzes zur Pachtung nicht unzuläſſig find, hiermit eingeladen. Ober⸗ und Niederrosbach den 8. Auguſt 1848.. Die Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Blecher. F Bullmann. Arbeits- Verſteigerung. (1137) Mittwoch den 16. d. M., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, ſollen auf dem Büreau des Großh. Heſſ. Bürgermeiſters zu Beienheim, 1 0 Reparaturarbeiten an dortiger Weede als: 19 Maurerarbeit vervoranſchlagt zu 26 fl. 40 kr., 2) Zimmerarbeit„ n e Die Lieferung von 0,4 Cubikklftr. Mauer⸗ ſteinen, 8 Bütten Kalk und 0,350 Cubikklftr. Sand, an die Wenigſtfordernden verſteigert werden. Friedberg den 7. Auguſt 1848. 4 Gatz ert. Arbeits ⸗Verſteigerung. 1138) Mittwoch den 16. Auguſt l. J., Vormittags um 10 Uhr, ſollen im hieſigen Rathhaus die bei Erbauung der Ortsſtraßen in Fauerbach 1. nöthigen Materialien, ſowie die Pflaſterarbeit, öffentlich an die Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden. fl. 1) Die Lieferung von circa 150 Bütten Waſſerkalk, veranſchlagt zu 285 2) Die Lieferung von 780 lauf. Fuß 6* lange und 7“ dicke Deckplatten aus dem Steinbruch bei Hochweiſel, ver⸗ anſchlagt zu 234 3) Desgl. 1530 lauf. Fuß 45“ lange und 5—6“ dicke Deckplatten, veran⸗ ſchlagt zu ö 306 4) 407[◻UKlafter Goſſenſchichtenpflaſter zu verfertigen, veranſchlagt zu 846 Fauerbach 1. den 9. Auguſt 1848. Der Gr. Heſſ. Beigeordnete Ber o de NN Privat ⸗ Bekanntmachungen. Anzeige. (1092) Unſern reichlich verſehenen Vorrath von Dielen und Latten, vorzüglicher Qualität, verkaufen wir zu ſehr billigen Preiſen„ Getrüder Grödel. Ein Logis (1122) im untern Stock meines Hauſes, beſtehend in 4 Zimmern, Kammer, Küche, Keller und Holzplatz, ſteht zu vermiethen und kann an⸗ fangs November bezogen werden. Friedberg. F. Schäfer, Meſſerſchmied. Probates Mittel (10960) gegen republikaniſchen Dummkoller theilt billig mit Dr. Ritzel, Thierarzt. Zum Verkauf eon, (1139) Ein braunes Reitpferd ſteht zu ver⸗ kaufen und bei der Expedition dieſes Blattes iſt zu erfragen bei wem? 0 Zum Verkaufen. 1140) Wegen Trennung unſeres Geſchäfts wollen wir unſer in der Ackergaſſe gelegenes gemeinſchaftliches Magazin unter annehmbaren Bedingungen aus freier Hand verkaufen. Daſſelbe iſt erſt vor 10 Jahren neu erhaut, mit einem ſchönen geräumigen Keller und Boden verſehen und eignet ſich ſehr zu einem Wohnhauſe. Gebrüder Grödel. Aufforderung. (1141) Oer Unterzeichnete fordert den Ver⸗ faſſer des Schmähartikels in Nr. 8 des Wette⸗ „* 262. rauer Volksblattes, betr. den zu Heldenbergen gegründeten vaterländiſchen Verein, hiermit auf, aus dem Hinterhalt, in dem er ſich verſteckt hält, hervorzutreten, unter den Anfügen, daß man durch Verſchweigen ſeines Namens in einem ſolchen Falle ſchon von vorn herein den gegrün⸗ detſten Verdacht auf ſich wälzt, die Wahrheit umgangen zu haben.— Kaichen den 9. Auguſt 1848. a. Fertſch. Einladung. (1142) Sonntag den 13. iſt bei mir gut be⸗ ſetzte Harmonie⸗ und Tanzmuſik anzutreffen, wozu höflichſt einladet Beyenheim. Hu ber. Anzeige. (1143) Daß ich mich als Spenglermeiſter dahier etablirt habe, verfehle ich nicht zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringen, indem ich mich zu⸗ gleich für alle Arbeiten des Spenglergeſchäfts Und mit einem Vorrath in dieſes Fach einſchla⸗ gender Blechwaaren beſtens empfohlen halte. Friedberg den 7. Auguſt 1848. Friedrich Horn, Spenglermeiſter, auf der breiten Straße nächſt dem Haugk. Nauheimer Teichhaus. (1144) Sonntag den 13. Auguſt iſt auf dem Nauheimer Teichhauſe Harmonie- und Tanz⸗ muſik anzutreffen, wozu höflichſt einladet Henkel. Schwalheimer Brunnen. (1145) Sonntag den 13. Auguſt iſt Har⸗ monie⸗ und Tanzmufik, wozu W 4 8 en el. Zu der Volksverſammlung in Vilbel, (11460 Saͤmſtag den 13. Auguſt, wo die Arbeiterfrage, die parzellen⸗ weiſe Verpachtung der großen Güter und andere wichtigen Fragen zur Verhandlung kommen ſollen, ladet höflichſt ein im Namen des vaterländiſchen Vereins im 5. Wahlbezirk. Perron. Negelmäßige Lahrten von London nach New⸗York. 1147) Monatlich zweimal durch die elegant und bequem eingerichtete Dreimaſter⸗Schiffe„Delta, Diadem, Spartan, Plenty ꝛc.“ Der Ueberfahrtspreis iſt auf das Billigſte geſtellt und beliebe man ſich wegen Einſchreibungen ſo wie über jede weitere Auskunft entweder direkt an die Herrn S. Stiebel& Comp. in London 32 Nicholas⸗Lane⸗Eity oder an das Handlungshaus Moriz J. Stiebel in Frankfurt a. M. in frankirten Briefen zu wenden. Lokalveränderung und Empfehlung. (1099) Einem geehrten Publikum mache ich die ergebenſte Anzeige, daß ich mit dem heutigen Tage meinen ſeitherigen Wohnort zu Niederrosbach verlaſſen und nach der Nachbargemeinde Stadt Oberrosbach, in eine käuflich an mich ge— brachte, in der Vorſtadt daſelbſt gelegene Hofraithe verlegt habe. Auch an dieſem, meinem neuen Wohnorte werde ich Gaſtwirthſchaft, verbunden mit einem Speze— reigeſchäfte, betreiben und mich in jeder Beziehung befleißigen das mir zu Theil werdende Zutrauen zu rechtfertigen, und indem ich um recht zahlreiche Kundſchaft bitte, fuͤhle ich mich noch ganz beſonders veranlaßt, meinen ſeitherigen Mitorts— bewohnern zu Niederrosbach für das mir dortſelbſt bewieſene Vertrauen zu danken und ſie zu erſuchen, mir ſolches auch an meinem neuen Wohnorte erhalten zu wollen. Schließlich bemerke ich noch, daß mein Geſchäft Sonntag den 6. d. M. dahier eröffnet wird. b Oberrosbach den 1. Auguſt 1848. G. P. Winter. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 8. Sonntag n. Trintt, den 13. Auguſt. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Diaconus Baur. Vormittags predigt in der Stadtkirche: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Nachmittags predigt in der Stadtkirche: Herr Candidat Heberer. 7 Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Diaconus Baur. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Becker. 6 Fruchtpreiſe. S r — g 9. Aug.] 4. Aug. 3. Aug. Gattung. Frled⸗; Die⸗ berg Mainz burg 8 fl. kr. fl. kr. fl. kr. Waizen pr. Malter 9 45 939 830 K 68 41 651 5/15 Gerſte„ 15 5— 6— 45 Hafer„ 342 Polizei ⸗ Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 12. bis 18. Auguſt 1848. 2 3 Fried⸗ Buß⸗ 5 Brod⸗Preiſe. berg. bach. 8 kr. pf. kr. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 21111 2 77 77 4 2 4 2 4„.„ 9— 9— Lth. Lth. — Milchbrod 15 15 Waſſerweck 1 5¼½7 — Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 15% 15% Fleiſch-Preiſe. 12 pf. 1 Ochſenfleiſch üetes 10 15 2 1 emäſtete 11 35 „Kühfleiſch ſangemaede Ne 5 ze gemäſtetes 8— 18— „ Rindfleiſch ungemäſtetes 7——— „ Kalbfleiſch 7 „ Schweinenfleiſch 12— 12— „Hammellleiſch 9— 9— „ Schaaflleiſch T. „Wurſtvon blos Schweinen 12— 12— „ Gemiſchte Wurſt 813 „ Bratwurſt 16— 16— „ Schwartenmagen 16(— 16— „ Geräucherter Speck 24— 24— „ Schinken 1818 „ Dorrfleiſch 18— 18— „ Schweinenſchmalz, . ausgelaſſen 21— 121— unausgelaſſen 19— 119— „ Nierenfett 24— 24— „ Hammelsfett 16— 161— Der Gr. eff. Kreiorath d. K. Friedberg I de Krach, Gr. Kr. Sectr. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. ——