eiger Flach dae in wi ien mad 10 bilz er Sohn git. en ut Ging 122 nt Ermtiimg UN en d I AAzeige. eie berg i N nd Ubdeng 0 Dr irtnan, Gr. He preis: 10 t deutſchen Flott 4 Nobr. Gieſn Wödda, 4. Nobt 33 — e — 2 ane ee — Intelligenz Blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. 1 Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Die Prüfung der Einſteher. Sie werden diejenigen Kriegsreſerviſten, welche ſich, weil ſie im Dienſte waren, bei der diesjährigen Muſterung nicht melden konnten, auffordern, ſich unverzüglich und jeden⸗ falls im Laufe dieſes Monats dahier anzumelden und ihre Erklärung abzugeben, ob und auf welche Zeit ſie einſtehen wollen. Friedberg den 6. November 1848. Ouvrier. Die Großherzoglich Heſſiſche Bezirksſchulkommiſſion im Regierungsbezirk Friedberg. an ſämmtliche Ortsſchulvorſtände dieſes Bezirks. Betreffend: Die Geſchäftsordnung der Bezirksſchulkommiſſion im Re⸗ gierungsbezirk Friedberg. Unſere Mitglieder haben bekanntlich ihren Wohnſitz nicht an einem und demſelben Orte: dadurch, daß alle und jede das Schulweſen betreffende Berichte und Vorlagen von den Ortsſchulvorſtänden nach Friedberg eingeſendet werden, tritt die Nothwendigkeit ein, ſolche wieder den betreffenden Referenten von hieraus zuzuſenden,— und wird hierdurch Zeitverluſt herbeigeführt. Sie wollen daher die an uns zu richtenden Berichte und Vorlagen künftig an die einſchlägi⸗ gen Referenten adreſſiren, damit dieſe vorerſt das Erforder⸗ liche vorbereiten und dann der ganzen Bezirksſchulcommiſſion Vorlage machen. Daß diejenigen Gegenſtände, welche nach Art. 78. des Ediets über das Volksſchulweſen dem vorhinigen Kreis⸗ rathe ausſchließlich übertragen waren, hiervon ausgenommen ſind, brauchen wir nicht beſonders zu bemerken. Die Eintheilung in Referate iſt folgende Sonnabend, den 11. November Herr Decan Blumhof zu Melbach: 1. Beienheim. 2. Bodenrod. 3. Butzbach. 4. Fauerbach J. 5. Friedberg. 6. Hauſen. 7. Hochweiſel. 8. Kirchgöns. 9. Langenhain. 10. Maibach. 11. Melbach. 12. Münſter. 43. Niederflorſtadt. 14. Niederweiſel. 15. Oberflorſtadt. 16. Oſtheim. 17. Pohlgoͤns. 18. Södel. 19. Stammheim. 20. Steinfurt. 21. Wiſſelsheim. 1848. Herr Decan Thudichum zu Rödelheim: 1. Altenſtadt. 2. Aſſenheim. 3. Bönſtadt. 4. Bruchenbrücken. 5. Burggräfenrod. 6. Büdesheim. 7. Fauerbach II. 8. Großkarben. 9. Heldenbergen. 10. Höchſt. 11. Holzhauſen. 12. Kaichen. 13. Kleinkarben. 14. Niedereſchbach. 15. Niederrosbach. 16. Niederurſel. 17. Niederwöllſtadt. 18. Oberau. 19. Obereſchbach. 20. Oberrosbach. 21. Okarben. 22. Oſſenheim. 23. Petterweil. 24. Rendel. 25. Rodenbach. 26. Rodheim. 27. Rödelheim. 28. Rommelhauſen. 29. Steinbach. 30. Vilbel. Herr Pfarrer Böswald zu Ilbenſtadt: ſämmtliche katholiſche Schulen: Herr Pfarrer Koch zu Wetterfeld: Bellersheim. Eberſtadt. Hungen. Inheiden. Niederbeſſingen. Nonnenroth. 7. Obbornhofen. 2 S Herr Pfarrer Simon zu Eberſtadt: 1. Bettenhauſen. 2. Birklar. 3. Dorfgill. 4. Gambach. 5. Griedel. 6. Grüningen. 7. Holzheim. . 364 8. Langsdorf. 9. Münzenberg. 10. Muſchenheim. 11. Oberhörgern. 8. Traishorloff. 9. Utphe. 10. Villingen. 11. Weckesheim. 12. Wohnbach. 12. Röthges. 13. Wölfersheim. 13. Traismünzenberg. Friedberg den 1. November 1848. Ouvrier. Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 63 von 1848. Verordnung, die Bürgerwehr im Großherzogthume betreffend. Ludwig III. ꝛc. c. Wir haben der Verkündigung vom 6. März d. J. entſprechend den Ständen ein Geſetz über die Bürgerwehr für das Groß⸗ herzogthum vorlegen laſſen, was bis jetzt zur verfaſſungsmäßigen Verab⸗ ſchiedung nicht gelangen konnte. Da inzwiſchen in vielen Gemeinden reger Eifer für die Volksbewaffnung jener Verkündigung entgegen ge⸗ kommen iſt, den dafür entſtandenen Vereinigungen aber feſte Geſtaltung und die förmliche Anerkennung abgeht, ſie darum nicht den Zweck einer geordneten Bewaffnung erreichen konnten und die Fortdauer dieſes Zu⸗ flandes nicht nur Unannehmlichkeiten für die Einzelnen, ſondern auch Ge⸗ fahr für ſie und für die öffentliche Ordnung mit ſich führt, ſo finden Wir Uns bewogen, mit Berückſichtigung der bei den Ständen gepflogenen Verhandlungen über den vorgelegten Geſetzentwurf unter den vorliegenden dringenden Umſtänden in Gemäßheit des Art. 73 der Verfaſſungsurkunde hiermit proviſoriſch zu verordnen: 1. Es kann in jeder Gemeinde, deren Vorſtand es beſchließt, zur allgemeinen Vertheidigung und zum Schutze der durch Geſetze geſicherten Ordnung eine Bürgerwehr aus Freiwilligen gebildet werden, welche ſich bei dem Bürgermeiſter zum Eintrag in eine deren Beſtand feſtſtellende Liſte anzumelden haben. Für die Bürgerwehr, welche ſich ſchon gebildet hat, und auf welche die Beſtimmungen dieſer Verordnung gleichfalls Anwendung finden ſollen, kann die Anmeldung durch Ueberreichung einer Beſtandsliſte von Seiten des dermaligen Ober⸗ anführers ſtatt finden, welche die Wirkung perſönlicher Erklarung der Einzelnen hat, wenn binnen acht Tagen nach Verkündigung dieſer Ver⸗ ordnung die Ueberreichung erfolgt und dagegen von Einzelnen keine Ein⸗ wendung bei dem Bürgermeiſter geſchieht.— Der Austritt aus der Bürgerwehr erfolgt durch Erklärung bei dem Bürgermeiſter, welche zu jeder Zeit zuläſſig iſt, mit Ausnahme des Falles, daß der Wehrmann in Dienſtthätigkeit— Art. 7— getreten iſt.— Art. 2. Jeder Einwohner der Gemeinde, welcher das 21. Lebensjahr zurückgelegt hat und im Ge⸗ nuſſe ſtaatsbürgerlicher Rechte iſt, kann in die Bürgerwehr eintreten, wenn er im Beſitze eines brauchbaren Feuergewehrs— der neben Seitengewehr allein zuläſſigen Waffe— iſt, inſofern ihm dieß nicht von der Gemeinde zum Dienſtgebrauch übergeben wird. Der Gemeindevorſtand hat die Zuläſſigkeit zum Eintritt und zur Theilnahme der nach vorſtehendem Artikel bei dem Bürgermeiſter angemeldeten Einwohner zu prüfen und darüber zu entſcheiden. Die Liſte der von ihm für zuläſſig erkannten Wehrmänner iſt von dem Gemeindevorſtand zur Beurkundung zu unterſchreiben. Wer der Gemeinde nicht als heimathberechtigter Einwohner angehört, kann bei ſonſt vorhandenen Vorausſetzungen mit Zuſtimmung des Gemeinderaths gleichfalls in die Bürgerwehr eintreten.— Art. 3. Die geſammte Wehr⸗ mannſchaft in jeder Gemeinde muß unter dem Befehl eines Oberanführers vereinigt ſein, der dafür verantwortlich iſt, daß Niemand zur Bürger⸗ wehr zugelaſſen wird, welcher nicht den Eintrag in die vom Gemeinde⸗ vorſtand anerkannte Beſtandsliſte erlangt hat. Wenn ſich mit der dazu erforderlichen Zuſtimmung des Gemeindevorſtandes mit Rückficht auf ab⸗ weichende Bewaffnung und die ihr entſprechende Einübung beſondere Ab⸗ theilungen bilden, ſo bleiben auch dieſe für jede Dienſtthätigkeit unter Be— fehl des Oberanführers.— Art. 4. Die Wehrmannſchaft wählt unter Leitung des Bürgermeiſters ihre Anführer, den Oberanführer zunächſt. Bei künftigen Wahlen übernimmt der Bürgermeiſter nur die Leitung der⸗ jenigen des Oberanführers; die Wahl der übrigen Anführer wird von dieſem geleitet. Die Annahme einer Anführerſtelle kann abgelehnt werden. Die durch Wahl erfolgte Ernennung zum Anführer muß von dem Ober⸗ anführer dem Bürgermeiſter ſchriftlich angezeigt werden, bevor der Ge⸗ wählte die Stelle antritt. Der Bürgermeiſter macht die Namen der be⸗ ſtellten Führer in der Gemeinde bekannt.— Art. 5. Die Eintheilung der Mannſchaft, die damit in Beziehung ſtehende Anzahl und Stellung der Anführer, die Reihenfolge und die Ordnung des Dienſtes für die Einzelnen und die Abtheilungen ſind durch Beſchluͤſſe, welche die Mann⸗ ſchaft unter Leitung des Oberanführers faßt, zu beſtimmen, wie auch dadurch über Verwaltungsgegenſtände, über Rügen von Dienſtverſäum⸗ niſſen und Verſtößen gegen die innere dienſtliche Ordnung u. ſ. w. Vor⸗ ſchriften ertheilt werden mögen. Solche Beſchlüſſe ſind dem Bürgermeiſter und von dieſem der höheren Verwaltungsbehörde zur Kenntniß vorzulegen. — Art. 6. Aus rüſtung und Bewaffnung, letztere mit Berückſichtigung der im Art. 2 enthaltenen Vorſchrift, bleibt der eigenen Beſtimmung der Bürgerwehr überlaſſen. In Fahnen und Cocarden, wie in ſonſtigen Er⸗ kennungs⸗ und Unterſcheidungszeichen kann die Bürgerwehr nur die deut⸗ ſchen und die Landesfarben tragen.— Art. 7. Die Bürgerwehr tritt zur Einübung, deren Zeit und Ort dem Bürgermeiſter bekannt ſein muß, auf Aufforderung des Oberanführers zuſammen,— außerdem aber, ſobald es der im Art. 1 angegebene Zweck erheiſcht, auf Aufforderung des Bür⸗ germeiſters oder der zuſtändigen Staatsbehörde in Dienſtthätigkeit nach deren Anleitung.— Art. 8. In dringenden Fällen, wie namentlich bei Abweſenheit oder Verhinderung des Bürgermeiſters, können die Anführer der Bürgerwehr dieſelbe für ſich allein zuſammenberufen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Bürgermeiſters, deſſen Anordnungen ſodann zu be⸗ folgen find.— Art. 9. Der Oberanführer, welcher den nach Art. 7 an ihn ergehenden Aufforderungen nicht Folge leiſtet, oder mit Ueberſchreitung ſeiner Befugniſſe die Dienſtthätigkeit der Wehrmannſchaft unter Umſtänden aufbietet, welche geeignet find, die öffentliche Wohlfahrt zu gefährden, oder auf Verlangen des Bürgermeiſters oder der Staatsbehörde der Wehrmannſchaft nicht auseinander zu gehen befiehlt, wird ſeines Dienſtes enthoben.— Art. 10. Wenn größere oder kleinere Abtheilungen der Bür⸗ gerwehr eigenmächtig ausrücken, oder den Befehlen der Vorgeſetzten im Dienſte den Gehorſam verweigern, oder unter den Waffen eine Eigenmacht ausüben, oder ihrer im Art. 1 ausgedrückten Beſtimmung zuwiderhandeln, ſo werden die Betheiligten ſofort entwaffnet und des Dienſtes enthoben. — Art. 11. Die im Dienſt ſtehende Bürgerwehr wird im Sinne der Geſetze der bewaffneten Macht gleich geachtet.— Art. 12. Dieſe Verordnung tritt mit ihrem Erſcheinen im Regierungsblatte in Kraft. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsſiegels. Darmſtadt am 1. November 1848. Ludwig. Jaup. Mi RR iz fi Schöne Bezeichnung. In einem Wiener Vor⸗ ſtadttheater, deſſen Director eine vollſtändige Claque organiſirt hat, ſtellte der Director nach einer durchgefallnen Poſſe den Chef der Claque über ſeine laue Wirkſamkeit zur Rede. „Ja, ſchaun's, Herr Director,“ antwortete dieſer,„es war ſo viel zahlendes Geſindel da, daß ich mit meinen Leuten nicht durchdringen konnte.“ Vernünftige Anwendung! Als kürzlich in Wien ein bekannter Geſangsmeiſter ſeinen Schüler auf eine falſche Note aufmerkſam machte und demſelben bedeutete, der Ton paſſe nicht in den unterliegenden Accord, antwortete dieſer ihm mit Ernſt und Gravität:„Dieſe Tyrannei muß auf⸗ hören; warum ſoll ich dieſen Ton nicht nehmen dürfen, das iſt ſo der alte Zopf, der ſich vor der Deſpotie der Harmonie beugt; wir leben in einem freien Lande, wo ich jeden be—⸗ liebigen Ton nehmen kann!“ Papierene Gebirge. Einem Gerichtsbeamten, der im Begriffe war, eine Reiſe nach Hauſe zu machen, wurde gerathen, doch lieber eine Gebirgsreiſe zu machen.—„O,, erwiederte er,„das entgeht mir doch nicht, denn wenn ich zurückkomme, finde ich ein Gebirg von Acten vor.“ 8 (Illuſtr. Ztſchr.) 2 4 Eingegangene Geldbeiträge für die Wiener. Bei der am 5. d. M. abgehaltenen Verſammlung des Volks⸗ vereins in Friedberg 8 fl.— kr. Von 2 Ungenannten— fl. 28 kr. Von M.— fl. 18 kr. Zuſammen 8 fl. 46 kr. Namens des deutſchen Volksvereins Vogt, Schriftführer. Kirchenbuchsauszug vom September 1848. Friedberg. Getraute: 11. Dr. Joh. Valentin Krach, Großh. Heſſ. Regierungs- Seeretär dahier, des verſtorbenen Stabsauditeurs und Hofgerichtsadvocaten Philipp Heinrich Johannes Chriſtian Krach zu Darmſtadt ehelicher lediger Sohn, und Johanna Katharina Diehl, des hieſigen Burgers n metwen urzlich in Wien dul eine falſche arm, det ertwertttt dieſtt rannti muß auf enen dürfen, dez tie der Harmon o ich jeden be⸗ * 365 und Schreinermeiſters Johannes Diehl eheliche ledige - 5. Johanna Margaretha Beſt, des weiland hieſigen Tochter. Bürgers Simon Beſt hinterlaſſene eheliche Tochter, Getaufte: alt 40 Jahre, 6 Monate und 23 Tage, t den 3. hieſigen Bürger und Schneidermeiſter Alexander 1 9 00 3. Dem hieſig 2 8. ilhelmine Apellina Rumpf, des weiland Gottfried Gerhard ein Sohn, Adam, geb. den 23. Auguſt. Ernſt Rumpf 10 Münſter, eg„Bez. Friedberg, 75 3. Dem hieſigen Bürger und Ackersmann Rudolph Schmidt gelaſſene eheliche ledige Tochter, alt 87 Jahre und eine Tochter, Anna Maria, geb. den 23. Auguſt. 9 Monate, 5 den 6. September. 10. Dem hieſigen Buͤrger und Schreinermeiſter Ludwig 17. Joh. Chriſtoph Bruns, gebürtig aus dem Königreich Karl Finkernagel eine Tochter, Chriſtina Theodora, Hannover, Bürger, Weißgerber und Auslaufer in der geb. den 19. Auguſt. C. Bindernagel'ſchen Buchhandlung dahier, alt 40 10. Dem hieſigen Bürger und Fuhrmann Joſeph Geck Jahre, 7 den 15. September. eine Tochter, Katharine Wüuͤhelmine, geb. den 23. 17. Joſeph Bopp III., Söhnchen der Juliane Bopp, alt Auguſt. 11 Monate und 27 Tage, 7 den 15. September. 10. Dem hieſigen Bürger und Bäckermeiſter Franz Reitz 27. Margaretha Seifriede, gebürtig aus Heldenbergen, ein Sohn, Johannes, geb. den 26. Auguſt. alt 19 Jahre, T den 25. September. 12. Der Wittwe des am 18. April dieſes Jahres ver⸗ 28. Joſeph Bender, des hieſigen Bürgers und Brunnen⸗ ſtorbenen hieſigen Bürgers und Fuhrmanns Heinrich meiſters Heinrich Bender, eheliches Söhnchen, alt 9 Briel ein Sohn, Johann Kaspar, geb. den 18. Auguſt. Monate und 23 Tage, 1 den 26. September. 17. Dem hieſigen Bürger und Oekonomen Georg Mühling 29. Joh. Karl Schneider, hieſiger Bürger und Schneider⸗ ein Sohn, Martin Joſeph, geb. den 31. Auguſt. meiſter, alt 82 Jahre und 8 Monate, 7 den 27. 17. Dem hieſigen Bürger und Schuhmachermeiſter Martin September. Heß eine Tochter, Eliſabetha Wilhelmine, geb. den 10. September. Narkti Ber iat Beerdigte: Friedberg, am 8. November 1848. 1. Heinrich Lotz, Schuhmacherlehrling, des Ortsbuͤrgers Aufgefahren Verkauft. und Taglöhners Johannes Lotz zu Kaichen, Reg. Gattung. wurden wurden Fm Bez. Friedberg, ehelicher lediger Sohn, alt 17 Jahre,(Mltr.)(Mltr.) fl. kr. den 30 Auguſt. Wasen 8 75 8 755 1. Ludwig Zinßer, Söhnchen der Katharina Zinßer, alt Korn 32 21 5 39 2 Monate, 1 den 30. Auguſt. Saler 5 1 11 3 2 2. Suſanna Regina Hanſtein, geb. Valentin, des hieſigen Fartoffenn 24 24 2 33 Bürgers und Briefträgers Heinrich Hanſtein Ehefrau, Ebſen— 3— 5 alt 44 Jahre, 9 Monate und 5 Tage, f den 31. Auguſt. NB. In Friedberg wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 190, Gerſte 170, Hafer 120 und Kartoffeln 240 Pfund gerechnet. Bekantumachungen von Be⸗ hoͤrden. NN geben werden. dahier die zur Erbauung nachbezeichneter Brücken erforderlichen Guß⸗ und Schmievearbeiten an den Wenigſtnehmenden öffentlich in Akkord ge⸗ beitsfache überflüſſig und abgängig gewordene Arbeits⸗Utenſilien, als: verſchiedene Webgeſchirre, ſechs Webſtühle, Webladen, Baumwoll-, Sajet⸗ und Woll⸗Räder, Handſtreichen, Schlumpen, — 2 ä— D Immobilien-Verſteigerung. (1322) Dienſtag den 28. November, Mor⸗ 3 10 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe die Hartmann Lang'ſche J. Immobilien öffentlich meiſtbietend verſteigert, als: 5 1) Hofraithe, beſtehend aus Wohnhaus, Hin⸗ terhaus und Stall, an Georg Rauſch III. 2) 81,6 UKlafter= 41½ Ruthen Garten in der 12ten Gewann, an Joh. Engels Wittwe. Giebt in die Barfüßer Schule 12 kr. 1½ Hlr. Friedberg den 25. Oktober 1848. In Auftrag: Groß. Heſſ. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter deer. Verſteigerung. (4378) Montag den 13. Nobr., Nachmit⸗ tags um 2 Uhr, werden in den ſtädtiſchen Obſt⸗ und Weidenanlagen an Ort und Stelle ſechs abgängige Weiden⸗ und eilf dürre Obſtbäume, ſodann am Uſaberg 14 eichene Pfoſten auf dem Stand meiſtbietend verſteigert. Die Zuſammen⸗ kunft iſt am Morelbſchen Garten in der Vorſtadt. Friedberg am 25. Oktober 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (1379) Dienſtag den 21. November Vor⸗ mittags 11 Uhr ſollen auf dem Sektionsbüreau 1) Brücke über den Häuſerbach, Gemarkung Okarben, veranſchlagt zu 1408 fl. 48 kr. 2) Viaduct nächſt der Dortelweil-Kloppen⸗ — heimer Gemarkungsgrenze, veranſchlagt zu 761 fl. 36 kr. Voranſchläge, Zeichnungen und Bedingungen können täglich auf dem Büreau des Unterzeich⸗ neten eingeſehen werden. Friedberg den 7. November 1848. Der Großh. Heſſ. Sectlons Ingenieur Hochgeſand, Vicar. Bekanntmachung. (1580) Donnerſtag den 16. d. M., Vor⸗ mittags g Uhr, ſollen dahier im Gemeindewalde, Diſtrikt Hieſigwald, i 1) 260 Stecken eichen Scheitholz, 2) 200 0„ Prügelholz, 3) 5000 Stück eichen Wellen, 4) 70 Stämme eichen Bau- und Werk⸗ holz, öffentlich verſteigert werden. Kleinkarben den 7. November 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Stork. Bekanntmachung. (1581) Dienſtag den 14. dieſes Monats, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, ſollen auf dem Directorial⸗ Büregu dahier eine große Parthie ausrangirter, ſonſt noch brauchbarer Bett⸗Teppiche, blecherne Menage⸗Schüſſeln, ſowie mehrere bei dem Ar⸗ Schlumpbänke, Haspel, zwei große Blaſepälge, eine kleine Drehbank, eine Hobelbank, eine Zet⸗ telrahme, Schemel⸗ und Schuhmacherſtüͤhle, Wollkämme, verſchiedene Geräthe für Dachdecker, etwa 12 Centner Lumpen, altes Eiſen, Borſten⸗ und Glasabfälle u. ſ. w., öffentlich an die Meiſt⸗ bietenden gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden. Marienſchloß am 4. e 1848. Der Verwalter Bauer. Arbeits ⸗ Verſteigerung. (1582) Mittwoch den 15. d. M., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, ſollen auf dem Gemeindehaus zu Fauerbach II. nachbeſchriebene Arbeiten, als: 1) das Herſtellen eines Grabens am Wege nach Dorheim, 2) das Zerſchlagen von 5,0 Cub⸗Klftr. Unter⸗ haltungsſteinen, ſowie das Anliefern, Anfahren und Aufſetzen dieſer Steine, an die Wenigſtnehmenden verſtei⸗ gert werden. Friedberg den 7. November 1848. J.. Glatz ert. Obligation ⸗Verlooſung. (158) Bei der heute ſtattgehabten Verſamm⸗ lung des Gemeinderaths und der Verlooſung der Particl⸗Odiigationen iſt die Nr. 54, zu 100 fl., zur Abtragung auf den 1. Januar 1849 beſtimmt worden. ö 1 Der Inhaber dieſer Obligation wolle daher bis zu dem Termin ſein Geld bei dem Hand⸗ lungshauſe Lindheimer in Friedberg oder bei dem hieſigen Gemeinde-Einnehmer in Empfang nehmen, da von da an keine Zinſen mehr bezahlt werden. Büdesheim den 6. November 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Heep. rr Privat ⸗ Bekanntmachungen. Empfehlu 1 g. (187) Einem verehrungswürdigen hiefigen und auswärtigen Publikum mache ich hiermit nochmals bekannt, daß ich auch einen vorzüg⸗ lichen 1846r Wein in Zapf genommen habe, wovon ich den Schoppen zu 12, 18 und 24 Kreuzer verabreiche. Zugleich bemerke ich, daß derſelbe in größeren Quantitäten zu beziehen iſt. Auch hat Unterzeichneter zwei zweiſpännige Wagen mit eiſernen Achſen zu verkaufen. Friedberg. Friedrich Rodaug. Anzeige. 1562) Guter reingehaltener Pfäl⸗ zer Wein wird zu 16, 18, 20 und 24 fl. per Ohm, ſowie auch noch mehrere andere Sorten billig abgegeben: Döngesgaſſe Nro. 6 neu (alt H Nro. 165) im Hofe in Frankfurt am Main. Braunſchweiger Flachs (1376) in vorzüglicher Qualität iſt wieder in neuer Waare eingetroffen und zu billigen Preiſen zu haben bei Münzenberg den 1. November 1848. 366 Anzeige. (1890) Für dieſen Winter empfeble ich mich im Anfertigen von warmen Winterſchuhen und verſpreche billigſte Bedienung. Meine Wohnung iſt bei Hrn. Buchbinder Carl Chr. Weis. Wittwe Ewald. Guten Dünger (1391) habe ich zu verkaufen 8 *. uths. Actien⸗Verlooſung. (1892) 28 heute geſchehene Verlooſung find die Actien Nr. 29 und 45 der hiefigen Caſinogeſellſchaft rückzahlbar geworden. Deren Inhaber werden erſucht, ſelbige mit dazu ge⸗ hörigen Zinscoupons am Ende des Monats Januar künftigen Jahrs an die Caſſe der Ge⸗ ſellſchaft abzugeben und dagegen die Beträge in Empfang zu nehmen. Vom 1. Februar 1849 an hört deren Verzinſung auf. Friedberg den 7. November 1848. Der Vorſtand der Geſellſchaft. Gewerbſchule zu Friedberg. (1893) Der Unterricht in hieſiger Gewerb⸗ ſchule beginnt am erſten December l. J. Die Anmeldungen geſchehen bei dem Seeretär der — Lokalſection des Gr. Gewerbvereins, Herrn Ingenieur Geſſner. Friedberg den 8. November 1848. Für den Vorſtand: Metternich. Caſino⸗ Eröffnung. (189 Die Damengeſellſchaften in dem hie⸗ ſigen Caſino werden für dieſen Winter in ge⸗ wöhnlicher Weiſe fortbeſtehen und nächſten Sonntag, den 12. dieſes Monats, ihren Anfang nehmen. Friedberg den 1. November 1848. Der Vorſtand der Geſellſchaft. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 21. Sonntag n. Trinit. den 12. Nobr. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Vormittags predigt in der Stadtkirche: Herr Candidat Kratz. Nachmittags predigt in der Stadtkirche: Herr Diaconus Baur. (Der Gottesdienſt in der Burgkirche bleibt noch ausgeſetzt.) a Fruchtpreiſe. 8. Nobr. 3. Nobr. 23. Aug. Gattung. Fried⸗ Die⸗ derg Mainz] burg f fl. tr. ff.. Waizen pr. Malter 8 48] 851 10/5 Horn„ 5 39 5 41/ 6(— G„ 432 443 50 Hafer„„ 31221 31381—1— Polizei ⸗ Taxe fur die Städte Friedberg und Butzbach vom 11. bis 17. Novbr. 1848. 1 An Hirſch Mayer Sohn. Bezirksrathswahlen. a Lehrer Groß von Ockſtadt„9259 1 ſo zeigte 5 8 15 j 8 . 5 1 er emein 144 8. G ·— f 6 5 (1881) gibt wegen Mangel eines—— 4 eine ziemliche rege Theilnahme an der zu Gunſſen 8 Brod ⸗ Preiſe. berg. bach. Parthie gute Kartoffeln zu billigem Preiſe ab. des Volkes reren Bargen 5 N 2 1 1 t n r. en 0„„„ eee e e bal e ol Schmach] I. Teld⸗Noggenbrod 1 4; batten aber die damit ftragten, o! Sch (1888) verzapft G. Philippi. der vielen Bemüt ngen die un be⸗ 1„ 7 5 3 1 1 ü a gangen, die geworbenen Stimmen für St... 2 6 Nein maumserbten 995 Verwahrung in die Taſche zu ſtecken, ſo 0 Eth. Lth. (1886) hat zu verkaufen, daß dieſe Stimmen auf der Rückkehr dei einem[— Milchbrod 105 115 Ph. Philippi's Wittwe.] Sturz in einen Waſſergraben verweichten und]— Waſſerweck 1575 a 242 Bi dadurch die verſprochene Wirkſamkeit bei der Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 15¼ 15% Baieriſches ier Wahl verloren; einen Fall, der beſonders das Fleiſch⸗Preiſe. (887) if in Zapf genommen bei Traurige in ſeinem Gefolge hatte, daß das ge⸗ 5 pf. pf. Friedber nr hoffte Rathsprädicat ſammt den ſonſt damit 1 Ochſenfleiſch 0 124— 12— 9. Bierbrauermeifter an der verbundenen Annehmlichkeiten für den eifrigen„ Kühfleiſch ne es 10— 10— Stadtkirche. Bewerber nicht aus der Wahlurne hervorging. 3 8— 5— Rindflei 5 175 1 Geſchäfts⸗Empfehlung. A anzmuſik. 5 angabe 3 (1588 Die Ba e.(48960 Sonntag den 12. d. M. iſt in meinem[„ Schweinenffeiſch 2 132413— — einer neuen 75 zvorthelhaſte Eine Aung großen Saale gut beſetzte Tanzmufik anzu- Hammelfleiſch 8— 81— we 5 10 85 150 beſthen 1 4 98 treffen, wozu höflichſt einladet„ Schaaflleiſch 8 77 1 iu emen biltgeren Pei a 8 cer abgen den Nauheim im November 1 1„ E 5— 144* werden. Auf Verlangen kann auf mehrere Fritz. 5 9 urſt 213 Termine Credit gegeben werben und bitten zu⸗ 9 1„ Schwartenmagen 171778 e Zuſpruch Frankfurter Gold-Cours„ Geräucherter Speck 0.— 10.— Marcus Engel und Lichtenſtein. vom 9. November. 0 Saale i 19— 19— 5 1————— 0 weinenſchmalz, Alten Kuͤmmel⸗Branntwein, 1. n. aue, n 9) ſowie ordinären, bringe zur em⸗ Neue Louisd'or 111 5 Runausgelaſſen—— ede Enmmerung in kleinen, wie in großen Jollwoſche 10 f. Stick 5 55 1 Se 4— 40 5 berg den 8. November 1848. Rand⸗Ducaten 5 36 Die Groß, Heſſ. Regierungscommiſſton des Jacob May, 20 Frankſtücke 9 38 Regierungsbezirks Friedberg. Fruchthändler. Engliſche Souverains 121 2 Ouvrier. 8 Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg.