An t 0 man Dit nn lollen derrigte rr Zeriſg. Sſtadtlirg * Baut. ert detg und Bußdac De. WIS. *r Fri Buß ſe. bag. bah. k. N. IK — 1111 4! 110401 81 218 6 13160 157 N eb 1* V0. 1— 11 9 zart 4 7 31— 13 11 3 7 5 1 ö 20 719 7 n 1 24 2*— 912 — 4— 75 6 ln 10 e An 5 1 ö 1 Intelligenz Glatt fuͤr die . Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. 96. Mittwoch, den 6. Dezember 1848. Amtlicher Theil. —— Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg 5 an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. * 3 1 a 1 detveffend 2. 12 un. b. 83 Nachſchlüſſels zum Nach⸗ In den letztverwichenen 5 Wochen ſind zu Frankfurt am Main folgende Gegenſtaͤnde: Eine große Parthie eleganter Frauenkleider und der⸗ gleichen im Geſammtbetrag von eirca 1000 fl., worunter ſich iusbeſondere befunden: 1 ſeidenes grau und weiß geſtreiftes Kleid, 1 ſchwarzes Atlaskleid mit blauen Streifen, 1 ſchwarzſeidenes Damaſtkleid mit blauſeidenen Streifen, 1 lila und weiß karrirtes ſeidenes Foulardkleid, 1 graues Barege Kleid mit 2 Volants, leichtes graues toile de Nord Kleid, braunſeidenes Kleid, changeant ſeidnes roth und ſchwarzes Kleid nebſt Kragen, N lila Jaconnet Kleid, lila Ueberrock mit weißen Knöpfchen, lila kattunenes Kleid, engliſche Reiſe-Chatoulle, Paar ſeidene Strümpfe, M. H. und Krone daruber gezeichnet, 6 Paar baumwollene id. mit gleichen Zeichen, verſchiedene Frauenſchuhe und Stiefelchen, 3 leinene hohe Nachthemden mit langen Aermeln, M. H. v. H. gez. entwendet 111 Wir weiſen Sie in Folge Erſuchens des Polizeiamtes zu Frankfurt an, deßfallſige geeignete Nachforſchungen eintreten zu laſſen und, falls ſich Indicien ergeben, uns alsbald die Anzeige zu machen. Friedberg den 28. November 1848. Ouvrier. 8225— 225 An die Groß. Bürgermeiſter und Polizeikommiſſäre des Gerichtsbezirk. a Sie wollen in Ihren Gemeinden bekannt machen laſſen, daß durch Entſchließung Gr. Miniſteriums der Juſtiz vom 17. d. M. wir ermächtigt worden ſind, die Forſtge⸗ richte in dem dieſſeitigen Gerichtsbezirke nur vierteljährlich abzuhalten, Falls nicht etwa die Forſtbehörde ſich durch be⸗ ſondere Verhältniſſe veranlaßt finden ſollte, uns um Ab⸗ haltung eines Forſtgerichts vor dem Eintritt des geſetzlich beſtimmten Quartaltermins zu erſuchen. Friedberg den 30. November 1848. Grßh. Heſſiſches Landgericht daſelbſt als Forſtgericht I. Inſtanz Dr. Gil mer. Bekanntmachung, die Leſeholzuutzung in den Gr. Domanialwaldungen des Forſtreviers Oberrosbach betreffend. Zur Ausführung der allerhöchſten Verordnung vom 1. Oktober d. J. und der Bekanntmachung vom 3. ejusdem, in Nr. 57 des Regierungsblatts, werden zu Leſeholztagen in den oben genannten Waldungen beſtimmt: der 18. Dzbr. d. J.; 15. Januar, 12. Februar, 12. März, 16. April, 14. Mai, 11 Juni, 9. Juli, 6. Auguſt, 3. September, 1. Oktober, 5. November und 3. Dezember 1849, welche Tage jedesmal auf Montag fallen.— Ausgeſchloſſen ſind von der Leſeholznutzung: im Frauenwald: die Schläge Nr. VI, VII, VIII, IX, X, XI, und XVIII; im Burg⸗ wald: die Schläge Nr. I, II, III, IV, V, XXI, XXII, XXIII und XXIV; in Mainzerhecken: die Schläge Nr. V, VI, VII, VIII, IX, X, XI und XII; im Weſterfeld'ſchenwald: die Schläge Nr. I, II, III, IV, V, VI, VII, VII und IX, und endlich die Schwarze⸗ heidte.— Die Gr. Bürgermeiſter werden erſucht, ſowohl, das Vorſtehende, als die Beſtimmungen der oben erwähnten Bekanntmachung, unter welchen die Leſeholznutzung geſtattet iſt, in ihren Gemeinden zu veröffentlichen. Oberrosbach am 30. November 1848. Der Gr. Heſſ. Revierförſter des Reviers Oberrosbach Bin gmann. * 392* Wie es einem ehrlichen Manne gehen kann! (Fortſetzung.) welcher ſich tauſendmal ſchon tief unter die Erde in's Grab gewünſcht hatte, blickte mit einem fragenden Blicke ſtumm nach oben, als wollte er ſagen:„womit habe ich das verdient?“ als der Feld- webel raſch eintrat mit den Worten:„Ich weiß jetzt die ganze Geſchichte. Bei dem Silberarbeiter Korn in der Stadt, demſelben der den Georg arretiren ließ, wurde vor einigen Monaten der ganze Laden ausgeraubt. Die Kette, welche Georg von der Hauſirerin kaufte, wurde damals mitgeſtohlen, und da man ſie bei ihm entdeckte, ſo iſt er als mitſchuldig verdächtig, und verhaftet, wird aber, wie mir der Advokat ſagte, ſogleich entlaſſen, wenn man bei der Hausſuchung nichts weiteres vorfindet, da Ihr anſäſſig ſeid, und der Arreſt nur dazu dient, um die Entweichung des Schuldigen und etwaige Unterredungen mit ſeinen Mitſchuldigen, oder Beiſeitſchaffungen zu verhindern.“ Aus der bereits ohne gravirendes Ergebniß abge— laufenen Hausſuchung ſchöpften nun alle die Hoffnung, daß Georg bald heimkehren würde. „Das Aergerlichſte bei der ganzen Sache,“ meinte Anna,„ſei der Umſtand, daß Georg und Maria im Sinne gehabt hätten, binnen acht Tagen ihr Heirathsgeſuch ein— zureichen.“ Aber Woche und Woche verging, Georg kam nicht! Endlich, an einem Mittwoch in der Frühe, trat der ſo ſchwer Vermißte in die Stube.„Georg!“ rief der Alte, aus ſeinem Lehnſtuhl aufſpringend und ihn umarmend, „Georg! Dank Gott! daß ich dich nur noch wiederſehe!“ Auf dieſen Ruf eilte die ganze Familie herbei, und nun ging es an ein Durcheinander von Fragen, Ausrufen und Liebesbezeugen, ſo daß Georg kaum zu Wort kommen konnte. Maria's Augen, ſeit langem nur in Thränen des Schmerzes ſchimmernd, weinten ſelige Freudenzähren, und Georg vergaß in ihrer Umarmung all die Leiden ſeiner langen Haft! Nach einigen Tagen gab Georg mit ſeiner Braut bei dem Gerichte zu Aberg ſein Geſuch um Verehelichung und Anſäßigmachung ein, denn er hatte im Sinne, ſich nicht in Fohrenbach niederzulaſſen, ſondern in dem vier Stunden davon entfernten Pfarrorte Ried, welches zum Gerichts— bezirke Aberg gehörte. Dorthin wurde ſein Geſuch vom Gerichte aus zur Begutachtung, ob die Gemeinde das Braut—⸗ paar aufnehmen wolle oder nicht, geſendet. Das vom Gerichte ausgeſtellte Leumundszeugniß des Georg Maier lautete dahin, daß er mehrmals in Unterſuchung geweſen ſei.— Die Gemeinde hielt es nicht für rathſam, ein ſo übel beleumundetes Individuum in ihren Verband aufzu— nehmen und verſagte die Zuſtimmung. Das Obergericht Aberg verſchaffte ſich vom Obergerichte Moͤnchheim, zu deſſen Bezirk Föhrenbach gehörte, über die gegen Georg geführten Unterſuchungen Aufklärung, und da von hier aus notifizirt wurde, daß derſelbe zur Zeit in einer Unterſuchung wegen Verdachts des Verbrechens des ausgezeichneten Diebſtahls ſchwebe, ſowie daß er wegen Amtsehrenbelei— digung und Exceß ſchon mit Arreſt und körperlich gezüch⸗ tigt worden, ſtimmte es dem Gemeindebeſchluß bei und ver⸗ ſagte dem Geſuche die Genehmigung. Die Eröffnung dieſes Beſchluſſes machte auf das Brautpaar den niederſchlagend— ſten Eindruck. Sie fanden wenig Troſt in der Bemerkung, daß ihnen noch der Rekurs an die Regierung frei ſtehe. Der Feldwebel ging wieder zum Anwalt, denn der alte Maierbauer war von den fortwährenden für ihn ſo furchtbaren Schlägen zu allem und jedem unfähig gewor⸗ den.— Der Rechtsfreund rieth abermals ab, weil die Der alte Vater, Regierung nur in den allerſeltenſten Fällen einen Beſchluß, der ſowohl von der Gemeinde, als auch dem Landgericht abweislich lautete, umſtoße. Uebrigens könne ja Georg, wenn die Unterſuchung zu Ende und ſeine Unſchuld be— wieſen wäre, ein zweites Geſuch eingeben, welches dann ohne Zweifel würde genehmigt werden. Allein das Ende der Unterſuchung zog ſich unbegreif— licher Weiſe in die Länge. Endlich, Ende Januar 1845, wurde Georg auf's Amt gerufen, und ihm eröffnet, daß die gegen ihn geführte Unterſuchung aus Mangel an Be⸗ weis aufgehoben werde, indem er zwar nicht überführt werden koͤnne, den Diebſtahl vermittelſt Einbruch begangen zu haben, allein durch den Beſitz der Kette, da ſeine An⸗ gaben bezüglich der Verkäuferin zu keinem Reſultate geführt, dringend verdächtig ſei. Schließlich wurde noch hinzuge— fügt, daß er in Folge der Aufhebung der Unterſuchung wegen Mangel an Beweis, entweder eine Caution von 400 fl. zu dem Zwecke zu ſtellen haben, daß er jedesmal auf ergangene Forderung ſich vor Gericht ſtellen, und ohne Wiſſen ſeines Gerichts den Bezirk nicht verlaſſen wolle, oder unter ſpezielle Polizeiaufſicht ſeines Wohnorts nach Strafgeſetzbuch Tit. II. Art. 390 geſtellt werde. Unentſchloſſen, ob er ſich das Leben nehmen, oder noch länger in ſolcher Schmach fortleben wolle, kam Georg zu Hauſe an. Mit dumpfem Schweigen hörten ſeine Ver⸗ wandten den Beſchluß. Der Schmerz, wenn er einmal auf einem gewiſſen Punkte angekommen iſt, verwandelt ſich in Gefühlloſigkeit und Abſtumpfung für alles Folgende. „Es handelt ſich alſo um Geld!“ ſeufzte Anton, „aber woher nehmen wir es? Wir ſind ohnedieß tief ver⸗ ſchuldet!“ Der Vater ſprach kein Wort, aber ſeine Kniee bebten, ſeine Lippen bewegten ſich krampfhaft. „So muß ich mich unter Polizeiaufſicht ſtellen!“ ſprach eintönig Georg;„es iſt hart, es iſt eine Schande! aber was brauche ich noch nach der Schande zu fragen?“ „Um Gotteswillen, ermanne dich, Bruder!“ rief Anna ihn umarmend;„ſieh, noch lieben wir dich, noch haſt du deine Marie, wir Alle wollen ja von Herzen gern mit dir leiden, mit dir tragen!“ f „In Gottes Namen denn!“ rief Georg und ſuchte Marien auf. VIII“„ g In demſelben Monate, als Georg auf zwei Jahre unter polizeiliche Aufſicht geſtellt und ſeine Familie des hall in die tiefſte Bekümmerniß verſetzt wurde, genas Anna eines lieblichen Knaben, deſſen Erſcheinen dem alten Maier⸗ bauer auf kurze Zeit einen Schimmer von Freude auf das tiefgefurchte Antlitz hauchte. l Georg war in arge Schwermuth verſunken, welche nur Maria's freundlicher Blick und hingebende Liebe ver— ſcheuchen konnte. Allein auch dieſe Erholung ſollte dem Unglücklichen nicht ungeſchmälert bleiben. Seit längerer Zeit wohnte Maria fur ſich allein; als Braut mit dem geliebten Bräutigame in einem Hauſe zu leben, dünkte dem kindlich⸗einfachen Mädchen zu gefährlich! Sie glaubte ſch ſicherer, wenn ſie Georg nur am Abend, einige Stunden nach dem Feierabend ſehen konnte. Nun hatte aber die Gensdarmerie den Auftrag, Georg ſtreng zu überwachen, traf ihn aber doch mehrmals erſt nach neun Uhr zu Hauſe an, während die unter Aufſicht Geſtellten ſchon nach acht Uhr nicht mehr auf der Straße ſein ſollen. Es wurde deßhalb beim Amt angezeigt und die Gensdarmerie beauftragt, ihn im Wiederbetretungsfalle zu verhaften f Nicht lange darauf ward Maria Mutter. Als das Landgericht Kenntniß davon erhalten hatte, wurde ſie vor⸗ = : K ⁵ ¼ꝛ]⅛dn“ ũʃ1!ñ a cht üderfihrt mg begangen „da ſeine An⸗ r 0 ultate geführt, urde noch dinzuge der Unterſuchung a t Gution von deß er jedesmal kelen, und ohn verlaſſen woll 4 Wehrerts nach 1 werde. den nehmen, oder welt, am Georg 1 denen ſeine Ver tun er kinn eu iſt, vernn 1 — kette für alles aged. * ſeufzm Men, 2 ebrebief fi um Knie vedten, 0 Zufſicht ſfrllen l a tut Tot de zu fragen?“ Stader!“ tief Aunt duch, boch daſt du Herzen gern m 3 und ſuchtt * 393. geladen. Sie erklärte, daß ſie und Georg in der ſichern Hoffnung der Genehmigung ihres Heirathsgeſuches, den Fehltritt begangen hatten, aber auch gegenwärtig abermals geſonnen ſeien, ein ähnliches Geſuch einzureichen. (Schluß folgt) Schreiben des Volksvereins zu Hungen an die Bürger— meiſter und Ortsvorſtände. Deer Vollis ver ein für die obere Wetterau hat in ſeiner letzten Sitzung die— jenigen Punkte der Gemeindeordnung, welche nach ſeiner Meinung einer Abänderung oder Erweitung bedürfen, zum Gegenſtand ſeiner Berathung gemacht, in der Abſicht, ſeine Anſichten demnächſt der Staatsregierung zur Berückſichti— gung bei der Reviſion der Gemeindeordnung vorzulegen. Unter andern Punkten kam dabei auch die Oeffentlichkeit der Gemeinderathsſitzungen zur Sprache und man ſprach ſich faſt allgemein für eine ſolche Oeffentlichkeit aus und war dabei der Anſicht, daß nur in ganz wenigen Ausnahms— fällen eine Beſchränkung der Oeffentlichkeit zweckmäßig ſei. Um jedoch die heilſamen Früchte der Oeffentlichkeit, nämlich größere Belebung des Sinns für das Gemeinde— intereſſe, Controlirung des Gemeinderaths durch die Gemeinde, Aufklärung der Gemeindeangehörigen über Gemeindeange— legenheiten und Heranbildung der jüngeren Bürger zum Gemeinderathsamte nicht bis zur Reviſion der Gemeinde— ordnung entbehren zu müſſen, hat der Volksverein be— ſchloſſen, die Ortsvorſtände derjenigen Gemeinden, aus welchen er Mitglieder zählt, zu erſuchen, ſchon jetzt die Oeffentlichkeit der Gemeinderathsſitzungen einzufuͤhren und der unterzeichnete Vorſtand dieſes Vereins erlaubt ſich, dieſes Erſuchen hiermit an Sie zu ſtellen. Indem der Vereins vorſtand dieſes Erſuchen ſtellt, iſt er überzeugt, daß Sie hierin keine unbefugte Einmiſchung in Ihre Angelegen— heiten, ſondern nur die Ausübung des geſetzlichen Petitions— rechts erblicken werden, welches jeden Bürger berechtigt, ſeine Anſichten und Wuͤnſche jeder Behörde vorzutragen. Auch gibt ſich der Volksverein für die obere Wetterau der Hoffnung hin, daß Sie ſeinem Erſuchen entſprechen werden, da es ſich ja um eine Sache handelt, welche ſchon aller— wärts in Deutſchland als nothwendig anerkannt worden iſt, im Intereſſe der Gemeinden ſowohl, als in demjenigen der Gemeindevorſtände, da es Letzteren nur angenehm ſein kann, mit ihrem Wirken offen vor die Gemeinde hinzutreten. Schließlich iſt der Volksverein der Anſicht, daß die Oeffentlichkeit in der Weiſe herzuſtellen wäre, daß in der Regel an beſtimmten Tagen und Stunden die Gemeinde— rathsſitzungen abgehalten und die Berathungsgegenſtände jedesmal vorher öffentlich, durch Anſchlag oder die Schelle, bekannt gemacht würden. An Eltern. Die Unterzeichneten haben in Erfahrung gebracht, daß ein großer Theil der ihrem Unterrichte anvertrauten männlichen Jugend, wahrſcheinlich hinter dem Rücken der Eltern, ſich ſeit Kurzem dem Tabakrauchen, beſonders mit Cigarren, hingibt. Da wir nun überzeugt ſind, daß das Tabakrauchen in ſo zartem Alter nicht nur für Körper und Geiſt äußerſt nachtheilig, ſondern auch für die Eltern ein ſehr koſtſpieliges Vergnügen der Kinder, zugleich aber auch, ſo lange es ohne Wiſſen der Eltern geſchieht, eine ſündliche Handlung iſt, ſo haben wir es für unſere Pflicht gehalten, ſämmtliche Eltern hiervon in Kenntniß zu ſetzen, damit Diejenigen, welchen das Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt(und welchen ſollte es nicht?), die nöthigen Maßregeln dagegen ergreifen können. Wir unſerer Seits erbieten uns, ſie hierin mit allen uns zu Gebote ſtehenden Mitteln kräftigſt zu unterſtützen, um ein Uebel im Ent⸗ ſtehen zu unterdrücken, das für die Kinder wie für die Eltern nur von ſehr ſchlimmen Folgen ſein kann. Friedberg am 1. Dezember 1848. Der Rektor und ſammtliche Lehrer der Muſterſchule. Bekanntmachungen von Be⸗ 7) Kleidung: unbekannt. 8) Beſondere Kennzeichen: unſteter facher Privat- Bekanntmachungen. hoͤrden. N NN Bekanntmachung. (16706) Anſprüche aller Art an den kinderlos, jedoch mit Hinterlaſſung eines Teſtamentes, ver⸗ ſtorbenen Musketier Johann Philipp Gendolf von Aſſenheim ſind, bei Strafe Ausſchluſſes von der Maſſe, binnen 14 Tagen bei dahieſigem Landgericht zur Anzeige zu bringen. Friedberg den 24. November 1848. Großh, Heſſ. Landgericht Dr. Gil mer. An die Gr. Bürgermeiſter und Poilzei⸗Com⸗ miſſäre des Gerichtsbezirks. (1693) Der wegen wiederholten Vagabun⸗ direns bei Herzogl. Amt Uſingen in Unterſuchung ſtehende Anton Bernhardt von Cransberg, deſſen Signalement nachſtehend erfolgt, hat ſich, bevor ihm noch das Urtheil verkündet worden, wieder auf die Vagantenfahrt begeben. Wir weiſen Sie daher an, auf denſelben fahnden und im Betretungsfalle Herzogl. Amts Uſingen zuführen zu laſſen. Friedberg den 25. November 1848. Groß. Heſſ. Landgericht Dr. Gil mer. Signalement: 1) Größe: etwa 5 Schuh, 5 Zoll. 2) Statur: kräftig und unterſetzt. 3) Farbe der Haare: ſchwarz. 4) Bart: groß und ſchwarz. 59 Geſichtsfarbe: bleich. 6) Augen: dunkel. Blick. Main ⸗Weſer-Eiſenbahn. (160 Mittwoch den 20. Dezember l. J., Vormittags 9 Uhr, ſoll das Fahren von Fun— damentirſteinen, veranſchlagt zu 434 fl., aus dem Einſchnitt bei Kloppenheim auf die zunächſt gelegene Bahnſtrecke öffentlich an die Wenigſt— nehmenden in mehreren Looſen in Accord ge— geben werden. Die Zuſammenkunft iſt an der Bauhütte in dem Einſchnitte bei Kloppenheim. Friedberg den 1. Dezember 1848. Der Großh. Heſſ. Sections-Ingenieur der Section Vilbel Hochgeſand, Vicar. Holz⸗Verſteigerung. (1695) Montag den 11. Dezember l. I, des Vormittags um 9 Uhr, ſoll in dem Ober⸗ rosbacher Gemeindewald, Diſtrikt Salzberg, nachſtehendes Holz, als: 7% Stecken nadel Scheitholz, 3% birken Prügelholz, 3 1 nadel„ 15 7½ Stockholz, 2 1186 ½ Wellen eichen und birken Reiſerholz, 1050„ nadel Reiſerholz, 46 Stämme nadel Bauholz,(512 Cbkfß.) 101 Stück nadel Stangenholz,(38 Cbkfß.) öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Oberrosbach den 2. Dezember 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Blecher. N πτπ⏑,) N π⏑ι Verſteigerung. (16871) Der Unterzeichnete beabſichtigt auf Donnerſtag den 7. December, Morgens 10 Uhr, folgende Gegenſtände einer freiwilligen Verſtei⸗ gerung auszuſetzen, als: 1) 4 gute Wagenpferde, 2) 8 Stück Kühe, reine Holländer, vorzüglich im Nutzen, 3) 25-30 Schweine, wobei ſehr große Mutter⸗ ſchweine, 4) 500- 600 Mltr. ausgeleſene Kartoffeln in Parthieen, 5) ein vollſtändiges Brennereigeſchirr. Okarben den 28. November 1848. Chr. Carl zum Carlshof. Anzeige. (4562) Guter reingehaltener Pfäl⸗ zer Wein wird zu 16, 18, 20 und 24 fl. die Ohm, ſowie alle anderen Sorten billigſt abgege⸗ ben: Döngesgaſſe Nro. 6 neu(alt H Nro. 165) im Hofe in Frank⸗ furt am Main. Annonee. Feinſter Braunſchweiger Flachs (4657) iſt zu den billigſten Preiſen zu haben bei Butzbach. Hirſch Maper Söhne. ö ä 5 5 Anzeige. (1685) Der Unterzeichnete beehrt ſich einem verehrten Publikum die Anzeige zu machen, daß er ſich als Barbier und Heilgehülfe dahier etablirt hat. Indem er verſpricht, durch promp⸗ teſte Bedienung ſich das in ihn geſetzte Zutrauen zu erhalten, ſpricht er den Wunſch aus, recht vielfach in ſeinem Geſchäft in Anſpruch genom⸗ men zu werden. Friedberg den 27. November 1848. 5 H. Diehl, Heilgehülfe. Meine Wohnung iſt bei Hrn. Schneidermeiſter Fauſt, Eck der Köhlergaſſe und nächſt dem neuen Schulhauſe. Nur für Kenner. (1689) Jacob Goll von Friedberg, welcher in Baltimore in Amerika veruͤnglückte, hatte in hieſigem Mathildenſtift ein Kapital von 500 fl. ſtehen, ſein ganzes Vermögen betrug aber, ohne Zinſen von mehreren Jahren, 1100 fl., zu wel- chem Lehrer Schwalm in Rodenbach, Wittwe Lorenz von Friedberg, eine arme Wittwe mit 6 unerzogenen Kinder und der Unterzeichnete die nächſten Erben ſind; da nun wegen Vertheilung des Vermögens keine Sylbe zu merken iſt, ſo ſehen wir uns veranlaßt, weitere Schritte zu thun, wollen übrigens nicht hoffen, daß das Vermögen in die Rubrik„Mäusfraß“ eingetragen worden iſt, noch weit weniger glauben, daß die Rodenbacher Schwalben damit geniſtet hätten. Oberwöllſtadt den 1. Dezember 1848. F. Goll. Verſteigerung. (1697) Dienſtag den 12. d. M., Vormittags von 9— 12 und Nachmittags von 1— 4 Uhr, ſollen in der v. Löw'ſchen Behauſung in der Burg 112 Stück Schiebkarren an die Meiſtbie⸗ tenden gegen gleich baare Zahlung durch Unter⸗ zeichneten verſteigert werden. Friedberg den 2. Dezember 1848. Wagner, Bau⸗Unternehmer. Bekanntmachung. 5 (1698) Die eirca 8 Morgen große Pfarr⸗ wieſe an der Grenze zwiſchen Obermörlen und Fauerbach I., Gemarkung Fauerbach, ſoll Dien⸗ ſtag den 12. d. M., Vormittags um 10 Uhr, auf hieſiger Gemeindeſtube, auf die Dauer von 8 Jahren, mittelſt Verſteigerung, an den Meiſt⸗ bietenden verpachtet werden. Die Bedingungen werden bei der Verſteigerung bekannt gemacht. Obermörlen den 1. Dezember 1848. Weismantel, Pfarrer. Verſteigerung. (1699) Montag den 11. December, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, ſoll ein ſehr gut gehaltener Flügel von Mahagoniholz, von Graf in Wien gefertigt, mit 6 ½ Octav, unter den bei der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen in dem Gaſthaus zur Poſt in Ortenberg öffent⸗ lich meiſtbietend verſteigert werden. Die Kaufluſtigen können dieſen Flügel vor der Verſteigerung bei Herrn Phyſikatsarzt Dr. Boſe in Augenſchein nehmen. Ortenberg den 30. November 1848. Allgemeine Viehverſicherungs⸗ Anſtalt zu Hungen. 1700) Die ſeit 1844 für den Kreis Hungen beſtandene Viehverſicherungs⸗Anſtalt mit einem jährlichen Umſatz von etwa 6000 fl. beſteht vom 1. Januar 1849 unter Zugrundlegung neuer Satzungen und unter dem Namen„allgemeine Viehverficherungs⸗Anſtalt zu Hungen/ fort. In⸗ dem man die Viehbefitzer der Umgegend hiervon benachrichtigt, macht man darauf aufmerkſam, daß nach§. 2 der neuen Satzungen der Wir⸗ kungskreis der Anſtalt an keine Bezirksein⸗ . 394* theilung gebunden iſt. Es können daher namentlich auch Gemeinden ꝛc. aus dem Regie⸗ rungsbezirk Gießen, Friedberg und Nidda ꝛc. der Anſtalt beitreten.— Die Satzungen können bei den Gr. Rürgermeiſtern derjenigen Gemeinden, welche bisher bei der Anſtalt betheiligt waren, außerdem aber auch im Regierungsbezirk Fried⸗ berg bei den Herren Bürgermeiſtern zu Melbach, Beienheim, Steinfurt, Oppershofen, Rockenberg, Butzbach, Friedberg, Aſſenheim und Staaden eingeſehen und von Herrn Kaſſier Funk dahier bezogen werden.— Anmeldungen geſchehen bei dem Unterzeichneten. Hungen den 29. November 1848. Der Director der Anſtalt: Hunſinger. Lokalſection des Gewerbvereins für Friedberg und die Umgegend. (1701) Nachträglich zu der Bekanntmachung vom 22. November 1848 wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Lehrer Volk in der Gewerbſchule dahier wöchentlich mehrere Stunden im Schönſchreiben und in der deutſchen Sprache Unterricht ertheilt. Friedberg den 4. Dezember 1848. . In Auftrag des Vorſtandes G. Trapp II. Erwiederung auf den Artikel Nr. 1690 dieſes Blattes. (1702) Mehrere Individuen, welche. bei der in Kaichen abgehaltenen Bezirksrathswahl er⸗ ſchienen ſeien und für einen gewiſſen J. aus Rodheim, der wahrſcheinlich der Unterzeichnete iſt, Stimmen geſammelt haben ſollen, find nicht blos angeblich, ſondern wirklich von Rod⸗ heim. Ferner ſagt Einſender, ihre Miſſion ſei eine ganz verfehlte, da ihr Ton nicht empfehlend geweſen, das mag ſein! denn es gab für die⸗ ſelben wenig Gelegenheit, ſich in großen Gaſt⸗ häuſern bei dem Weine oder in ſonſtigen Ge⸗ ſellſchaften anſprechende Manieren anzueignen, was ſie vielleicht mit einem Theile ihres Ver⸗ mögens theuer hätten bezahlen müſſen. Auch ſaß noch Keiner auf einem Büreau, um da Schmeichelworte zu erlernen und dann vielleicht für wenige Schreibereien große Rechnungen zu machen, was doch wohl eine Seltenheit iſt. Ihre Kapitalzinſen brachten ſie auch nicht in die große Stadt Frankfurt, um ſich dadurch vielleicht Hofllichkeitsformeln zu erwerben. Endlich trieben ſie auch nicht das Mällergeſchäft, um dabei einen empfehlenden Ton zu gewinnen. Daher ihr Auftreten, wie das eines ſchlichten, gutge⸗ ſinnten Bürgers. Einſender ſagt, dieſe Sub⸗ jekte ſeien dem Anſcheine nach für ihre Mühe bezahlt worden was er wahrſcheinlich Jeder⸗ mann mit dem Bemerken glauben machen möchte, als ſei es von mir geſchehen. Dies iſt jedoch nicht der Fall, da ich von dem Unternehmen dieſer Individuen nichts wußte, es auch erſt nach deren Rückkehr von ihnen ſelbſt erfuhr. Ich Deutſeher Phönix. Verſicherungs-Geſellſchaft in Frankfurt am Main. war anfangs darüber aufgebracht und wollte es ihnen verweiſen; allein ich beſann mich eines Beſſern und dankte ihnen für ihre Mühe, wo⸗ durch ſie eine gute Geſinnung gegen mich an den Tag legten. Oder iſt vielleicht den reiten⸗ den und fahrenden Stimmenſammlern, welche in Holzhauſen am Tage der Bezirksrathswahl angekommen waren, ihre Bemühung vergütet worden, weil auf Bezahlung angeſpielt iſt. Auch iſt es vielleicht möglich, daß die in Rodheim be⸗ ſtändig umherſchnaubenden Stimmenſammler (ich glaube eine Art Schwarzgelbe) für ihre Anſtrengung eine Belohnung bekommen haben. — Einſender möchte vielleicht gerne für ſolche Leute Geſellen haben; allein hierzu laſſen ſich jene Individuen, welche in Kaichen waren, durch⸗ aus nicht gebrauchen.— Einſender wird gebeten, im Fall ſich ihm abermals Gelegenheit darbietet, eine Bemerkung über irgend einen Gegenſtand zu machen, ſeinen Namen beizufügen, wenn gleich er vielleicht etwas ſchmutzig iſt; oder iſt er blos der vorgeſchobene Strohmann? Nun gut, ſo mag ſich die ganze Rage unterzeichnen! Rodheim den 3. Dezember 1848. Johannes Jacobi vl. Allgemeine RNentenanſtalt zu Darmſtadt. (1703) Wir bringen hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß Herr Valentin Nau zu Friedberg an die Stelle des verſtorbenen Kauf⸗ manns, Herrn Johann Philipp Fritz daſelbſt, zum Bevollmächtigten obiger Anſtalt beſtellt wor⸗ den iſt. Derſelbe iſt ermächtigt, Zahlungen für die Anſtalt zu leiſten und in Empfang zu neh⸗ men, ſowie derſelbe jede auf die Anſtalt bezüg⸗ liche Auskunft mit Vergnügen ertheilen wird. Darmſtadt den 27. November 1848. Die Direction der Allgemeinen Rentenanſtalt. Anzeige. (( 170) Damit ein geehrtes Publikum, den Gerüchten mehrerer Zeitungsblätter, welche gerne den Umſturz aller Geſetzlichkeit wollen, in Be⸗ zug auf das, was gegen unſern hochgeachteten Herrn Staatsminiſter Jaup geſagt iſt, keinen Glauben ſchenken mögen, diene zur Nachricht, daß dieſer keine Beſoldung als Staatsminiſter angenommen und ſich mit ſeiner Penſion be⸗ gnügt. Herr Zitz, der berühmte Democrat, hat aber gegen Minderung der Advocatentaxe proteſtirt, alſo einen evidenken Beweis geliefert, wie er das Wohl des Volkes will. Bekanntmachung. (4705) Die Bezirksſchulkommiſſion ſollte den Schullehrern verbieten, Mäklen, Freiereien, Rechnungsſtellen, alle ſonſtige Schreibereien, insbeſondere auch die Stelle eines unbefugten Wahlcommiſſärs, damit die Kinder nach be⸗ endigter Schulzeit etwas gelernt hätten. Sicherheitsfonds 8½ Million Gulden. (1605) Dieſe Geſellſchaft, welche zu Verſicherungen im Großherzogthum Heſſen von Höchſtpreiß⸗ lichem Miniſterium des Innern autoriſirt worden iſt und in kurzer Zeit ſich das allgemeine Ver⸗ trauen erworben hat, indem ſie alle die Intereſſen der Verſicherten gewährleiſtenden Eigenſchaften im hohen Grade beſitzt, verſichert gegen Feuerſchaden zu feſten billigſt geſtellten Prämien: Herr Heinrich iſt zum Agenten für Hungen und die Umgegend ernannt, was ich mit de öffentliche, daß derſelbe zum Abſchluſſe von Verſicherungen ermächtigt iſt und a terungen bei dem Verſicherungs⸗Geſchäft gewähren wird. Waaren und Fabrikgeräthſchaften aller Art. Gießen im November 1848. Mobilien, Rühl in Hungen m Anfügen hiermit ver⸗ lle mögliche Erleich⸗ Oer Hauplagent J. G. Appel. Auf vorſtehende Veröffentlichung Bezug nehmend, zelge ich hiermit an, Aufſchlußertheilung gerne bereit bin und Aufträge zu jeder Zeit prompt und ziehen werde. Hungen im November 1848. daß ich zu weiterer ſtets zuverläſſig voll⸗ Heinrich Rühl. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Frledberg. Neig einen wurd