8 überläßt ladlung d ⸗i Wirtes zu- 2* A a der prä. es kerſſcherte des früheren e beſchränkte, zleich fallt ink erworten ang. Anttage Hellſchaft. i mit dem ren Intelligenz Blatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M36. Sonnabend, den 6. Mai 1848. Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblakt Nr. 20 von 1848. (Schluß.) 2. Bekanntmachung, die Beſtellung der Wahlcommiſſäre für die Wahlen zur conſtituirenden Nationalverſammlung betr. Für die Leitung der Wahlen zur conſtituirenden Nationalverſammlung werden nach Maß⸗ gabe des Art. 4. des Geſetzes vom Heutigen zu Wahl⸗Commiſſären be⸗ ſiellt: Für den 1. Wahlbezirk: Hr. Hofgerichtsgdvokat Stahl zu Darm⸗ ſiadt; für den 2 Wahlbezirk: Hr. Bürgermeiſter Dehn zu Reinheim; für den 3. Wahlbezirk: Hr. Landrichter Klippſtein zu Zwingenberg; für den 4. Wahlbezirk: Hr. Oberconſiſtorialrath Wernher, dermalen zu Michelſtadt; für den 5. Wahlbezirk: Hr. Jofeph Plrazet zu Offenbach; für den 6. Wahlbezirk: Hr. Hofgerichtsadvokat Engelbach zu Gießen; für den 7. Wahlbezirk: Hr. Landrichter Ellenberger zu Alsfeld: für den 8. Wahlbezirk: Hr. Hofgerichtsrath Schulz, dermalen zu Bieden⸗ kopf; für den J. Wahlbezirk: Hr. Landrichter Weidig zu Altenſchlirf; für den 10. Wahlbezirk; Hr. Karl Heſtermann, Kaufmann zu Mainz; für den 11. Wahlbezirk? Hr. Friedens richter Kremer zu Worms; für den 12. Wahlbezirk: Hr. Abg. Steinherr zu Bingen. Wir rechnen auf die Vaterlandsliebe und die Widmung der genannten Wahlcommiſſäre, indem wir dieſelben einladen, dem ihnen ertheilten Auftrage nach Maß⸗ gabe des Geſetzes vom Heutigen ſich ſofort zu unterziehen.— Darmſtadt den 19. April 1848.— Vermöge beſonderen allerhöchſten Auftrags: Großh. Heſf. Miniſterium des Innern. H. Gagern. v. Riefſel. 3) Bekanntmachung, das Geſetz über die Wahlen zur conſtituiren⸗ den Natlonalverſammlung betr.— Dem Miniſterium des Innern ſind mehrere Petitionen, Erklärungen und Proteſtationen gegen die in vorſtehen⸗ dem Geſetz vorgeſchriebene Wahlart zugekommen.— Bei aller Achtung für abweichende Meinungen glaubt das Miniſterium, im Geiſte der Mehrheit der Bewohner des Landes bei der Geſetzes-Propoſition gehan⸗ delt zu haben, wie ſich dies bei der Berathung in 2. Kammer der Land⸗ ftände unzweifelhaft herausgeſtellt hat. Das Bekanntwerden dieſer Ver⸗ handlungen wird vorgefaßte Meinungen berichtigen, namentlich dem Irr⸗ thume begegnen, als werde bei dem zweifachen Wahl-Grade die politiſche Reife uud Befähigung des Volks in Frage geſtellt.— Die meiſten be⸗ nachbarten Staaten: Bayern, Baden, Naſſau, haben dieſelbe Wahlart vorgeſchrieben.— Das Miniſterium vertraut daher, daß das Heſſiſche Volk das Geſetz achten und mittelſt dieſes freien Wahlgeſetzes Männer in die conſtituirende Nationalverſammlung ſenden werde, die dem hohen Berufe gewachſen und des Vertrauens des Volkes werth ſind.— Darm⸗ ſtadt den 19. April 1848.— Das Groß. Miniſterium des Innern: H. Gagern. v. Rieffel. Pr eß freiheit. (Jortſetzung von Nro. 33 dieſes Blattes.) Wohl ſträubte ſich der Geiſt gegen die Zwangsjacke, die man ihm angelegt, aber ſtets ohne Erfolg. Wo man nicht ſchreiben durfte, wollte man reden,— die Inquiſition“) und ) So hieß ein vom Papſt Innozenz III., nach den Kriegen gegen die Albigneſer, im Jahre 1229 geſtiftetes Ketzergericht, das beſonders ſpäter die geheime Polizei wußte den unziemlichen Schreiern ſchon ein Schloß vor den Mund zu legen, das Schloß an den Bleikammern zu Venedig, an den Kerkerthüren zu Valladolid, an den Hausvogteien deutſcher Staaten;— wo man nicht ſchreiben und nicht reden durfte, wollte man malen und zeichnen und in bildlichen Darſtellungen den Leuten ſagen, wo die Zeit der Schuh drücke,— man dehnte die Cenſur einfach auf ſolche bildliche Darſtellungen aus und zog die Bilder auf Papier, Teppichen, Sacktüchern, Doſen und Pfeifenköpfen in das Bereich cenſirender Wachſamkeit;— man wollte dem Volke auf andere Weiſe helfen und ließ en Polichinell in ſeinem Kaſten, den Hanswurſt im Pup⸗ penſpiel, die Helden im Theater ſagen, was man ſelbſt nicht ſagen durfte, ſelbſt zu ſagen nicht getraute,— der Kunſt— griff wurde bald bemerkt, die anſtößigen Schauſpiele durften entweder gar nicht aufgeführt werden oder ſie wurden in usum delphini zurechtgemacht d. h. ſie wurden von den Stellen geſäubert, die man für gefährlich hielt—(Thea— tercenſur);— man kam auf den Gedanken, ſeine Schriften im Ausland, wo keine Cenſur beſtand, oder in Winkeldrucke— reien drucken zu laſſen, oder man gab ihnen eine ſolche Ausdehnung(20 Bogen), daß ſie cenſurfrei waren, man hielt und las auswärtige Zeitungen u. ſ. w.— da ſchützte die Polizei mit väterlichem Erbarmen ihre Schutz- befohlenen vor dem gefahrdrohenden Gifte der Aufklärung durch nachträgliche Cenſur, durch Ueberſtreichen der betref— fenden Stellen mit Druckerſchwärze, durch Buͤcher- und Zei⸗ tungsverbote, durch Androhung von Strafen für die, welche etwa das Verbot möchten unberückſichtigt laſſen;— man wollte, wenn der Cenſor einen Satz geſtrichen hatte, dieß wenigſtens den Leuten zu erkennen geben und wollte den Platz, wo der geſtrichene Satz hätte ſtehen ſollen, leer laſſen, hoffend, es werde dann Mancher im Stande ſein, aus dem Zuſammenhang ſich das Fehlende zu ergänzen,— es wurde ein ſolches Reden ohne Worte gleichfalls verboten,— es ſollte den armen Leſern das Nachgrübeln erſpart werden; — man wollte ſeinen Gefühlen wenigſtens manchmal dadurch Luft machen, daß man ſich die Melodie von dieſem oder in Italien und Spanien ſein Weſen hatte. Es hat Hunderttauſende von Menſchen, deren Glauben oder Perſonen den Ketzerrichtern nicht gefielen, durch Feuer und Schwerdt gemordet und wird in Ewigkeit eine Schmach bleiben, die auf denen ruht, die ihm den Arm geliehen haben. Das Ketzerrichteramt war dem Mönchsorden der Dominikaner, geſtiftet 1215, anvertraut— gewiß ein ſchönes Pfand und Pfund!— % 146 jenem Liede oder Marſche ſpielen ließ, ſingen wollte man die Worte nicht, nur denken wollte man ſie und wollte dabei träumen, aber auch das durfte man nicht,— gewiß übel hätte es die beaufſichtigende Behörde bemerkt, wenn in einer Geſellſchaft einmal die Melodie: Noch iſt Polen nicht verloren ꝛc. geſpielt worden wäre, man ſollte nur Wohl— gefallen haben an den Melodieen: Domine fac salvum regem etc.— God save the King ete.— Gott erhalte Franz, den Kaiſer ꝛc.— Heil unſerm Fürſten Heil.— Der Schreiber dieſes kann der Wahrheit gemäß verſichern, daß er alle dieſe Lieder, insbeſondere auch das letztere, un— zähligemal von Herzen und mit Begeiſterung mitgeſungen hat, aber iſt es nicht eine ſchlimme Zeit, wo man den Men⸗ ſchen drum anſieht, ob er ſo oder anders ſingt nicht allein, ſondern auch ob er dieſe oder jene Melodie anzuhören und ſich ihrer zu freuen einmal die unbegreifliche Dreiſtigkeit gehabt hat? Eine ſolche Zeit war aber noch ganz vor Kurzem in unſerm deutſchen Vaterlande, und ich habe die feſte Peberzeugung, daß ſie drückend, wie ein Alp, auch auf der Seele gar manches braven Fürſten gelegen hat,— namentlich habe ich dieſe Ueberzeugung, von unſerm erha⸗ benen Großherzog und Erbgroßherzog-Mitregenten, und eben weil ich dieſe Ueberzeugung habe, ſo bin ich des zu— verſichtlichen Glaubens, daß unſere Regenten, wie auch Se. k. Hoheit der Großherzog von Baden und Andere, fuͤr ihren Theil gerne dieſer Zeit ein Ende gemacht haben wür⸗ den, wenn ſie nicht in dem verfeieten Kreiſe des, ein ſelbſt⸗ ſtändiges Handeln in ſo wichtiger Angelegenheit nicht ge⸗ ſtattenden, deutſchen Bundes ſich befunden hätten. Endlich aber iſt ein Geiſt gekommen, der ſtärker iſt als der, der Fürſt und Volk im Banne hielt;— der Zeitgeiſt rief mit mächtiger Stimme ſeine Beſchwörung durch die Welt, der Ring, in dem die Fürſten getrennt von ihrem Volke, unnahbar für ihr Volk, ſtanden, ſprang, die beſten Fürſten zuerſt verließen den Zauberkreis und warfen ſich ihrem Volke, dem harren⸗ den, in die Arme und machten mit ihm einen neuen Bund, wie ihn Liebe mit Liebe, Vertrauen und Vertrauen ſchließet. Zu dieſen beſten Fürſten gehört auch unſer Herr, des Erbgroßherzogs⸗Mitregenten K. H.,— und ſein erſtes Wort, das er zu uns ſprach, war und iſt: Die Preſſe iſt frei, die Cenſur hiermit aufgehoben, — alle jene Beſchränkungen, von denen oben die Rede geweſen iſt, beſtehen nicht mehr und werden auch niemals wieder zum Beſtehen gelangen. In Gemäßheit dieſes fürſtlichen Wortes haben denn nun unſere verſammelten Stände in ihrer Sitzung vom 7. März folgendes Preßgeſetz angenommen:„Artikel 1. Die Preſſe iſt frei. Die Cenſur iſt aufgehoben und darf nie wieder eingeführt werden. Art. 2. Jede Druckſchrift muß mit dem Namen des Druckers und Verlegers, jede Zeitung mit dem Namen des Druckers und verantwortlichen Redacteurs(Herausgebers) verſehen werden. Art. 3. Gegen⸗ wärtiges Geſetz ſteht unter der Garantie der Verfaſſungs— urkunde,“ und ſo iſt denn zur Wahrheit geworden, was der Artikel 35 unſerer Staatsverfaſſung beſtimmt, wenn er ſagt:„die Preſſe und der Buchhandel ſind im Großher— zogthum frei, jedoch unter Befolgung der gegen den Miß— brauch beſtehenden, oder künftig erfolgenden Geſetze.“ Alſo, wenn ſchon die Preſſe jetzt frei iſt, d. h. wenn du ſchon drucken laſſen kannſt, was du willſt, ohne daß irgend Jemand das Recht oder die Macht hätte, dich daran zu hindern, ſo kann doch auch die Preſſe mißbraucht werden und du bleibſt für das, was du durch den Druck veröffent— lichſt, verantwortlich. Darum darf kein Buch gedruckt werden, ohne daß ſich wenigſtens Drucker und Verleger nennen— der Verfaſſer kann auch bei ganz unanſtößigen Büchern Gründe haben, die ihn beſtimmen, im Hintergrunde zu bleiben,— darum darf keine Zeitſchrift erſcheinen, ohne daß ſie mit den Namen des Druckers und des Heraus⸗ gebers verſehen iſt, damit die über öffentliche Sitte und Sittlichkeit wachenden Behörden des Staates ſogleich wiſſen, an wen ſie ſich zu halten haben, wenn ein Buch oder eine Zeitung etwas ihnen Hohnſprechendes enthalt. So wie du alſo z. B. die geheiligte Perſon des Staatsoberhauptes (vergl. Art. 4 der Verfaſſung) weder durch geſprochene Worte, noch durch irgend eine hochverrätheriſche That ver— unglimpfen oder angreifen,— ſowie du weder durch auf⸗ ruͤhreriſche Reden, noch durch dergleichen Handlungen zum Umſturz der Staatsverfaſſung, zum Landesverrath auffordern und reizen,— ſowie du weder durch Wort, noch durch That die Religion und die Religionsübung Andersgläubiger ver— ſpotten oder ſtören,— ſowie du die Ehre und den guten Namen keines Einzigen deiner Mitmenſchen durch Wort oder That verdächtigen, keine einzige Perſon unverdient der öffentlichen Verachtung preisgeben darfſt u. ſ. w., ohne den im Geſetze für alle dieſe und jede ähnliche Verbrechen und Vergehen beſtimmten Strafen zu verfallen ſo gewiß, als Recht und Gerechtigkeit im Staate walten und ſo gewiß, als ohne Recht und Gerechtigkeit der Staat, als ſolcher, nicht beſtehen kann—;: ebenſo darfſt du das Alles auch nicht thun mittelſt des geſchriebenen und gedruckten Wortes, mittelſt der Preſſe, ohne dieſelben Strafbeſtim⸗ mungen auf dich angewendet zu ſehen. Wird die Freiheit der Preſſe benutzt zu ſolchen Mißbräuchen, wie ſo eben einige angedeutet worden ſind, ſo iſt die Freiheit zur Frech⸗ heit ſchamlos verunſtaltet, und der, der von der Freiheit, die er erhalten, keinen anderen Gebrauch zu machen ver⸗ ſteht, als daß er frech wird durch dieſelbe, der iſt wahrlich ihrer nicht werth. Es iſt die Aufgabe jedes edeln Mannes, es iſt die Aufgabe des geſammten Volkes, jedem Mißbrauch der Preſſe offen entgegenzutreten, oder wo das nicht moͤg⸗ lich iſt, mit Unwillen den Rücken zu zeigen und ſo das heilige Gut der Preßfreiheit, dieſer Grundbedingung des geiſtigen Fortſchritts der Menſchheit vor jeder Befleckung zu beſchützen*). (Fortſetzung folgt.) ien Rund ſchrei ben an ſämmtliche Turngemeinden Deutſchlands. Der von Hanau aus in öffentlichen Blättern berufene und am 2. und 3. April d. J. daſelbſt abgehaltene allge— meine deutſche Turntag, beſchickt von Abgeordneten aus vielen Turngemeinden des deutſchen Vaterlands hat für gut erkannt und beſchloſſen: §. 1. Die Turnvereine Deutſchlands treten zu einem Bunde„der deutſche Turnerbund“ zuſammen. §. 2. Der Zweck des Turnerbundes iſt, für die Einheit des deutſchen Volkes thätig zu ſein, den Bruderſinn und die koͤrperliche und geiſtige Kraft des Volkes zu heben. §. 3. An der Spitze des Bundes ſtehet ein Vorort, welcher jährlich gewählt wird. Der Vorſtand dieſes Vor— orts iſt zugleich Vorſtand des ganzen Bundes. g) Dem Hrn. Verf des Aufſatzes über Preßfreiheit(in Nro. 33 des Int.⸗Bl.) erlaube ich mir die Mittheilung zu machen, daß die Cenſur in unſerer Gegend viel alteren Urſprunges iſt, als er an⸗ gegeben, indem ſchon am 4. Januar 1486 der Erzbiſchof Berthold von Mainz, aus Furcht vor dem Mißbrauche der neuerfundenen Buchdruckerkunſt, eine Beputation ernannte, die aus je einem Mit⸗ gliede der vier Facultäten an der Univerſität zu Erfurt beſtand und welche die neuerſchienenen Werke zu cenſiren hatte. Ich habe dieſes ſchon in meiner Geſchichte von Heſſen(S. 125) bemerkt und dort auf den urkundlichen Beweis bei Guden(Cod. Dipl. IV, 469) verwieſen. Hier ſind ſogar die vier Männer namentlich angegeben, welchen das ehrenvolle(2) Amt des Beſchneidens, reſp. Caſſirens der Bücher anvertraut wurde. Ph. Dieffenbach. C Aubiger ver⸗ d den guten durch Wort u unverdient ., ohne de Verbrechen o gewiß, en und ſo Staat, als du das Alles d gedruckten Strefdeſtim⸗ d die Freiheit wie ſo eben N Nn. rr Freiheit, machen ver⸗ iſt wahrlich In Mannes, Miß brauch d wt moög⸗ und ſe das ctbingung des t Befleckung utſchlands. n berufene tene allge⸗ rdueten aus hat für Verein(alſo 450 und mehr 6). „ 147* §. 4. Die einzelnen Gemeinden organiſiren ſich zu Bezirksvereinen, zeigen ihre Conſtituirung dem Vorort an und erklären demſelben ihren Beitritt zum allgemeinen Turnerbund. §. 5. Wer wegen Wechſel des Wohnorts direct von einem Vereine in den andern übertritt, bedarf keiner Aufnahme und zahlt kein Eintrittsgeld. §. 6. Die verſchiedenen Vereine unterſtützen ſich gegenſeitig nach Kräften; als Mitglieder eines und deſſelben Bundes ſtehen ſie für alle ihre Angelegenheiten wie Ein Mann ein. §. 7. Der Wille der Mehrheit ſei in allen Geſetz. §. 8. Jeder Verein hat für 10—5 0 ſtimmfähige Mitglieder eine Stimme; für die zwei nächſten 50 je eine Stimme weiter(alſo 150 haben 3 Stimmen); für je weitere 100 eine Stimme mehr. Mehr als 6 Stimmen hat kein Die einzelnen Vereine können Einem oder Mehreren ihre Stimme übertragen, ebenſo können mehrere Vereine zuſammen ihre Stimmen auf Einen vereinigen. g §. 9. Die Tagſatzung iſt conſtituirt, wenn, der Mitglieder beiſammen ſind. §. 10. In dringenden Fällen iſt der Vorort befugt, ſelbſtſtändige Maßregeln zu ergreifen. FS. 11. Als äußerliches Zeichen der Vereinigung der deutſchen Turnvereine führt der allgemeine Turnerbund eine Bundesfahne, der Vorort iſt im Beſitz derſelben. §. 12. Die Tagſatzung befiehlt den Bundesgliedern ſich, ſo weit es ihnen möglich iſt, zu bewaffnen. Die ein— zelnen Vereine ſind gehalten, von ihrer Bewaffnung dem Vorort Nachricht zu geben. §. 13. Die Tagſatzung beſchließt, mit der Redaction der deutſchen Volkszeitung dahin zu unterhandeln, daß ſie ein monatliches Beiblatt erſcheinen laſſe, welches die In— tereſſen der deutſchen Vereine vertrete. Die einzelnen Ver— eine verpflichten ſich dagegen für das Abonnement von einem Exemplar dieſer Zeitung. §. 14. Der Bund hat eine Kaſſe, deren Verwaltung dem Vorort zuſteht. Jeder Verein zahlt für den Kopf jährlich 12 Kreuzer. Der Vorort legt jährlich der Tag— ſatzung Rechenſchaft über die Verwaltung des Bundesver— mögens ab. §. 15. Zum Vorort iſt Hanau gewählt. Kraft des uns nach§. 15 gewordenen Auftrags theilen wir den deutſchen Turngemeinden dieſes Bundesgeſetz mit, und fordern hiermit dazu auf: 1) daß alle Gemeinden, die beim Turntage zu Hanau nicht vertreten waren, mit Bezug auf F. 4 die Er— klärung des Beitritts zum Bunde in kürzeſter Friſt an uns gelangen laſſen, 2) daß die beigetretenen Gemeinden(ſ.§. 8) ſofort die Zahl ihrer Mitglieder anzeigen und über dieſelbe vierteljährig bei Einſendung der Beiträge(ſ.§. 14) berichten, 3) daß dieſelben den nach 8. 12 geforderten Bericht ſobald als möglich einſenden, 4) daß die Gemeinden, welchen wir dieſes zuſenden, un— verzüͤglich das Ihrige thun, um dieſes Rundſchreiben auch an die ihnen bekannten Gemeinden in ihrer Umgegend gelangen zu laſſen und namentlich durch die in ihrer Gegend am meiſten geleſenen Blätter zur allgemeinen Kenntniß bringen, Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. rr Bekanntmachung. (612) In der Nacht vom 28. auf den 29. April wurden aus dem Hofe eines Einwohners zu Reichelsheim, mittelſt Einſteigens in das in einem Stalle befindliche Hühnerhaus, zehn Stück Hühner, nämlich eins ganz ſchwarz mit einer Haube auf dem Kopf, zwei ſchwarz bunt, etwa vier ganz gelb und drei weiß, entwendet, und es iſt nicht unwahrſcheinlich, daß dieſe Hühner zum Verkaufe nach Frankfurt durch einen Hühnerträger entwendet worden ſind. 5) die beitretenden Turngemeinden werden aufgefordert, ſchleunigſt ſich dem§. 4 gemäß in Bezirks Gemeinden zu ordnen, 6) der Bezirksvorort, der zur geſchäftsführenden Gemeinde erwählt worden, hat alsdann unverzüglich dem Bundes⸗ Vorort Hanau Nachricht zu geben, 7) wegen der nothwendigen Auslagen des Vororts iſt es wünſchenswerth, daß jede Turngemeinde, durch den Bezirksvorort oder geradezu, ſogleich einen vor— läufigen Beitrag einſendet, der- bei der nächſten Tag⸗ ſatzung demnächſt in Abrechnung zu bringen iſt. Der Vorort wird alsbald zur Verwirklichung des §. 13 ſchreiten und darüber an die einzelnen Gemeinden berichten.. Ein ausführlicher Bericht über die auf dem Turntage gepflogenen Verhandlungen wird demnächſt durch die Preſſe veroffentlicht werden. Altersvorſitzender der erſten deutſchen Turnerverſamm— lung war Vater Jahn. Wir theilen dies unſern Brüdern mit, weil wir ihnen damit eine freudige Nachricht zu geben glauben und weil auf ſein Vorſchlag der erſte Vorort nach Hanau gelegt worden iſt. Indem wir uns hiermit unſers erſten Auftrags als Vorort entledigen, ſprechen wir die Hoffnung aus und hegen das feſte Vertrauen, daß alle Turngemeinden die Wichtig⸗ keit der Sache anerkennen und ſich ihr mit ernſtem Willen und allen Kräften anſchließen werden. Was uns bewog, den Turntag binnen ſo kurzer Friſt feſtzuſetzen, war der Wunſch und das ſich uns aufdrängende Bedürfniß, die zu Frankfurt zur Stiftung eines deutſchen Parlaments zuſammen⸗ tretenden Volksmänner für unſere Sache zu gewinnen und ihnen unſere Beihülfe zu verſichern, ſowie wir es fuͤr unſere Pflicht erachten, der zuſammengetretenen Volksvertretung unſern Bund als Stütze und Hülfe darzuſtellen. Laßt uns nun zu einer Zeit, wo Einigkeit und Einheit des Volkes vor Allem Noth thut, unſere Kräfte mit denen des ganzen Volkes verſchmelzen; ſchließen wir uns dem Volke und Vaterland innig an, damit wir ein durch Wollen und Können ſtarkes Ganze bilden, der Freiheit eine Stütze und dem Vaterland eine Wacht werden gegen alle Feinde, die es bedrohen. Wir vertrauen feſt auf den treuen deutſchen Sinn unſerer Brüder, der ja Eins mit uns will— das Wohl des Vaterlandes, und bieten Euch Gruß und Handſchlag. Der Vorort des deutſchen Turnerbundes. A. Schärttner, Fr. Kreuter, Sprecher. Schriftwart J. Markt Ber i chat. Friedberg, am 3. Mai 1848. f Aufgefahren Verkauft a 5 Gattung. wurden wurden Mittelpreiſe (Mltr.)(Mltr.) 5 ie 12 3 9 10 F 37 25 8 19 Gerste 33½ 2 5 20 Bafer 10 10 4 30 Kartoffeln———— Roggenmehl..—— 2 NB. In Friedberg wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 190, Gerſte 170, Hafer zu 120 Pfund gerechnet. Sämmtliche Juſtiz- und Polizeibehörden wer den erſucht hierauf zu achten und im Auffindungs⸗ falle darüber weitere Mittheilung anher gelangen zu laſſen. Reichelsheim den 1. Mai 1848. Herzogl. Naſſ. Amt v. Preuſchen. Frucht⸗Verſteigerung. (613) Dienſtag den 9. Mat, Vormittags um 10 Uhr, ſollen in des Keller Kleins Wohnung zu Münzenberg folgende, Freiherrlich v. Bellers⸗ heim'ſche Früchten, 3 Achtelweis, meiſtbietend verſtrichen werden: 1 Achtel Mſte. 1) 24 7 Waizen, 2) 142 3 Korn, 3) 139 2 Gerſte, „ 1 2 Hafer Münzenberg den 2. Mai 1848. i Klein, Freiherrl. v. Bellersheim'ſcher Adminiſtrator. Holz⸗Verſteigerung. (61) Freitag den 12. l. M., Morgens um 9 Uhr, ſollen im Oſſenheimer Wäldchen: 18 Stecken buchen Stockholz, 5„ eichen„ 52„„ Reißer und 11„ gemiſchte Putzreiſer öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Aſſenheim den 3. Mai 1848 Gräflich Solms⸗Rödelheim'ſche Forſtverwaltung. S ιιι⁰νν Privat ⸗ Bekanntmachungen. 8 (615) Mit dem 1. d. M. bin ich von Gießen nach Friedberg übergezogen und wohne daſelbſt in dem Gaſthaus zu den drei Schwertern. Friedberg den 2. Mai 1848. Ludwig Seyd, Gr. Hofgerichts⸗Advocat. Unſere Gartenwirthſchaft (616) wird mit nächſtem Sonntag eröffnet werden, was hierdurch ergebenſt bekannt machen ebrüder Simon. Zur Beachtung. (1617) Der Unterzeichnete empfiehlt hierdurch ſeine aufs Neue erhaltene Piſtolen zu unge⸗ wöhnlich billigen Preiſen, kauft und ver⸗ kauft alte wie neue Schießwaffen. NB. Auch kaufe ich alte Schuhe und Stiefel, ſowie überhaupt altes Leder an. 5 Friedberg im Mai 1848. H. Engel, Büchſenmacher. Empfehlung. (618) Unterzeichneter übernimmt aller Arten Reparaturen von Gewehren. Friedberg. Georg Scheibel, Schloſſermeiſter. Ein Zwerg-Kochofen, (619) noch wenig gebraucht, iſt zu verkaufen von Friedrich Müller in Friedberg. Ann fe ge. (620) In der Gemeinde Obermörlen iſt vor einigen Wochen der Fall vorgekommen, daß ſich mehrere daſige Einwohner gegen das dienſt⸗ liche Verfahren mehrerer Gemeinderathsmitglie⸗ der öffentlich beſchwerten. Sollten die Mitglieder des Gemeinderaths dieſe Beſchuldigung auf ſich beruhen laſſen(resp. nicht öffentlich ſich vertheidigen), ſo wären die Beſchwerden mehrerer Einwohner gegründet. Mehrere Bürger aus Obermörlen. Nothgedrungene Erklärung. (621) Ich erkläre hiermit Jeden, der mich auch nur der geringſten Theilnahme an dem, dem Herrn Abgeordneten Preuſſer gebrachten Charivari beſchuldigt, für einen ehrloſen Ver⸗ läumder. Ch. Gros. * 148 K. Schwalheimer Brunnen. (622) Das Schwalheimer und Rödger Kirchweihfeſt wird Sonntag den 7. und Montag den 8. Mai d. J. am Schwalheimer Mineralbrunnen abgehalten, wozu hiermit höf⸗ lichſt einladet 1 d Henkel. Ein grün ſeidener Regenſchirm, (628) mit weißer Hand zum Griff, iſt bis jetzt nicht zurückgegeben worden, worum erſuchen Gebrüder Simon. Bekanntmachung. (62) Unterzeichneter, welcher in Wien die Thierheilkunde ſtudirt, alsdann ſein Examen auf der Landes⸗Univerſität zu Gießen abgelegt, bringt hiermit zur öffentlichen Bekanntmachung, daß er ſich in Rockenberg etablirt hat, und erſucht jetzt die Herren Vieheigenthümer, ſich bei ihm in Krankheiten ihrer ſämmtlichen Hausſäugethiere Raths zu erholen. Rockenberg, den 2. Mai 1848. Bore, praktiſcher Thierarzt. hel rung (625) In einem Inſerat des Friedberger In⸗ telligenzblattes Nro. 129 wurde mir von meh⸗ reren Bürgern der Tadel zu Theil, daß ich die Bürgerſchaft von Wiſſelsheim zu einer dienſt⸗ lichen Beſprechung habe auffordern laſſen, in meiner Wohnung zu erſcheinen, übrigens nicht die Gemeindemitglieder empfangen habe, wie es von einer Ortspolizeibehörde gefordert werden könne. Da dieſe Beſchuldigung vielleicht von einer gewiſſen(den Kern der Bürgerſchaft nicht umfaſſenden Partei herrühren durfte), ſo habe ich dieſe Beſchuldigung einer höheren Behörde übergeben und werde das Reſultat zu ſeiner Zeit veröffentlichen. Wiſſelsheim den 1. Mai 1848. Der Beigeordnete Nürnberger. Veröffentlichung. (626) Am 28. April d. J. ſtarb auf der Wirths bank zu Rodenbach ein daſiger verarmter Ortsbürger. Anſtatt der Gr. Bürgermeiſter Hetterich den Leichnam in das ſeither von dem Verſtorbenen bewohnte Zimmer hätte bringen laſſen ſollen, wurde dieſer in den Schweinſtall bei der Hirtenwohnung geworfen, wo Mäuſe und Ratten den Todtenwächter machten. Iſt das menſchlich gehandelt? und ſogar noch von einem Bürgermeiſter? 8 40— 50 Centner Heu (627) verkaufen Gebrüder 5 Kahn in Villingen. Niedermörlen den 3. Mai 1848 (628) In unſeren Gemeindeangelegenheiten ſind wir ſeit der neuen Ordnung der Dinge weiter ge⸗ kommen als irgend eine Gemeinde der ganzen Gegend. Wir haben, ohne daß wir ſolches verlangt, die größte Oeffentlichkeit, die ſogar durch die uns gewordene Preßfreiheit auch außerhalb große Ver⸗ breitung erhält. Man vergleiche nur die Anzeige des Gr. Bürgermeiſters Dey und diejenige der vier Gemeinderäthe von hier in den jüngſt er⸗ ſchienenen Intelligenzblättern. Dieſe Herren ma⸗ chen ſich in ihren Herzensergießungen Luft, und iſt man gar Zeuge von dem perſönlichen Zuſam⸗ mentreffen derſelben, ſo hört man eine gegenſeifige Becomplimentirung, wie man ſie ſelten von Leuten, denen das Wohl einer Gemeinde in Händen gelegt iſt, wahrnehmen wird. Und dadurch, daß Einer dem Anderen bei ſolchen Verſammlungen die gute Wahrheit ſagt, erſparen wir einen Antrag auf öffentliche Gemeinderathsſitzungen, indem wir doch gewahr werden, was von unſerer Gemein⸗ beverwaltung von oben bis unten zu halten iſt. Es lebe die Oeffentlichkeit, es lebe die freie ede. Mehrere Bürger. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Sonntag Miſeric. den 7. Mai 1848. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Vormittags predigt in der Stadtkirche: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Nachmittags predigt in der Stadtkirche: Herr Diaconus Baur. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Bingmann. Nachmittags hält in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Betſtunde. —— Fruchtpreiſ e. 3. Mai. 28. Apr. 26. Apr. Gattung. Frted⸗; Die⸗ berg Mainz burg „ kr. H. Waizen pr. Malter 0 10 10 26 940 Korn„„ 6 19 6151 640 Gerſte„ 85 5 271 5— 520 Hafer„ 7 41301 41481 31 50 Polizei⸗ Taxe fuͤr die Städte Friedberg und Butzbach vom 6. bis 12. Mai 1848. 8! Fried⸗ Butz⸗ S Brod⸗Preiſe. berg. bach. S kr. pf. kr. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 2 222 9 2 42431 43 44„ 5 9% 2e a Lth. Lth. — Milchbrod 15 15 — Waſſerweck 15% —Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 15;/ Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch atetes 10— 12— e gemäſtete 10— 110— „Kühfleiſch ae n i 0% gemäſtetes 8— 81— „Rindfleiſch ungemäſtetes, 7——— „ Kalbfleiſch 6— 6— „ Schweinenfleiſch 13—13/— „Hammelfleiſch 9— 7192— „ Schaaffleiſch 5 5— 15— „ Wurſtvon blos Schweinen 16— 16— „ Gemiſchte Wurſt 10——— „ Bratwurſt 18— 18— „ Schwartenmagen 18— 18— „ Geräucherter Speck 28— 28— „ Schinken 20— 20— „ Dörrfieiſch 21—2¹— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 27— 27— unausgelaſſen 24— 24— „ Nierenfett 24— 24— „Hammelsfett 181— 1181— Der Gr. Heſſ. Kreisrath d K. Friedberg Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg.