ingeigen der a i. den l dit; onen verrichtet, L Ferte Intelligenz-Olatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. M738. Mittwoch, den 4. Oktober 1848. Amtlicher Theil. — Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks Friedberg an die Großh. Büͤrgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Die Gemeindevoranſchläge, insbeſondere die beſondere Erhebung der Hirtenpfründe und der Koſten des Faſelvlehes. In Folge eingelangter Miniſterialentſchließung bemerken wir Ihnen mit Bezug auf§. 85 und 86 der Inſtruction Für Fertigung der Gemeindevoranſchläge; auf pos. 15 des göchſten Ausſchreibens Nr. 34 von 1839, welches Ihnen ſeiner Zeit mitgetheilt worden, und alle in gleichem Sinne erlaſſenen Speckalverfuͤgungen—, daß, wenn der Gemeinde⸗ worſtand bei Unzulänglichkeit des Vermögensertrags die Koſten für Faſelvieh und an Hüterlohn durch Steuerum⸗ gage wie jede andere Gemeinde⸗Ausgabe ter Klaſſe gedeckt wiſſen will, dies durchaus nicht zu beanſtanden, ein beſon⸗ derer Ausſchlag nach der Stückzahl des Viehes nicht zu erlangen iſt. Friedberg den 22. September 1848. Ou der er. Dieſelbe an dieſelben. Betreffend: Verlegung des Echzeller Marktes. Der auf den 8. und 9. November l. J. ausgeſchrie⸗ dene Vieh⸗ und Krämermarkt zu Echzell wird den 8. und 9. October l. J. abgehalten werden, was Sie veröffent⸗ lichen werden. Friedberg den 29. September 1848. Ouvrier. Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 46 von 1848. 1) Geſetz, die Einquartierung der wegen Erhaltung geſetzlicher Ordnung verwendeten Truppen bekr. Ludwig II. ꝛc. c. In Betracht, daß ſämmtlichen Einwohnern die Mitwirkung zur Erhaltung der geſetzlichen Ordnung obliegt, und daß die Verſäumniß dieſer allgemeinen Bürgerpflicht nicht Anlaß werden darf, die Staatskaſſe zu belaſten, haben wir mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Stände ver⸗ ordnet und verordnen: Art. 1. Wenn die Abſendung von Truppen in eine Gemeinde angeordnet wird, weil die Hülfe bewaffneter Macht zur Herſtellung oder zum Schutze der geſetzlichen Ordnung, der öffentlichen Autorität im Vollzug der Geſetze noͤthig erachtet worden iſt, kann dabei beſtimmt werden, daß der Gemeinde und den Einwohnern wegen der geſetzlich für die Truppen an ſie zu fordernden Leiſtungen keine Vergütung aus der Staatskaſſe geleiſtet werde.— Art. 2. Dieſe Beſtimmung kann nur dann erlaſſen werden, wenn im Falle der Verletzung oder Bedrohung der geſetzlichen Ordnung die Einwohner der Gemeinde oder ihre Mehr⸗ zahl die Mitwirkung zur Erhaltung oder Herſtellung der Ordnung unler⸗ laſſen haben, obwohl ſie ausdrücklich von der Behörde hierzu aufgefordert waren oder, falls eine ſolche Aufforderung nicht erfolgt war, in genügend kund gewordenen Thatſachen der Anlaß für die Einwohner lag, auch un⸗ aufgefordert die unterlaſſene Mitwirkung zu leiſten.— Art. 3. Die Beſtimmung, welche gemäß dem Art. 1 die ſonſt geſetzliche Vergütung verſagt, kann von der Regierung für den geſammten Aufwand oder für einen Theil der verwendeten Mannſchaft oder auch für einen Theil der Dauer, in welcher die Truppen einquartiert waren, nach den in Art. 2 angegebenen Rückſichten aufgehoben werden.— Art. 4. Es iſt auf den Antrag des Ortsvorſtandes der betreffenden Gemeinde, welcher hierbei die Geſammtheit der betheiligten Einwohner zu vertreten hat, von Unſerem oberſten Gerichtshof auf den Grund des Art. 2 darüber definitiv und endgültig zu entſcheiden, ob die geſetzliche Vergütung aus der Staatskaſſe zu leiſten ſei. Demſelben ſind zu dieſem Behufe alle betreffende Ver⸗ handlungen der Behörden vorzulegen; er kann zur Aufklärung auch weitere Ermittelung von Thatſachen auf dem Wege des nur mündlich zu Proto⸗ koll zu inſtruirenden ſummariſchen Verfahrens anordnen. Auch iſt auf Verlangen der betreffenden Gemeinde der Bezirksrath berichtlich mit ſeiner Anſicht über die Erſatzverbindlichkeit zu hören. Der Antrag auf richter⸗ liche Entſcheidung muß bei dem oberſten Gerichtshof binnen 4 Wochen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Truppen aus der Gemeinde zurückgezogen werden oder von welchem an die Vergütung wegen der noch einquartierten Truppen nach Beſtimmung der Regierung eintreten ſoll, ſo gewiß geſtellt werden, als ſonſt die von derſelben nach Art. 1 ertheilte proviſoriſche Verfügung die Wirkung einer rechtskräftigen Ent⸗ ſcheidung erhält. Zu den nach dieſem Artikel ſtattfindenden Verhandlungen iſt ſtempelfreies Papier zu verwenden.— Art. 5. Wenn die Einquar⸗ tierung, für welche nach den Beſtimmungen des Geſetzes keine Vergütung aus der Staatskaſſe geleiſtet wird, auf die pflichtigen Einwohner nicht in einem ihrer Einquartierungspflicht entſprechenden Verhältniß umgetheilt worden iſt, ſoll die Vergütung aus der Gemeindekaſſe an die einzelnen Quartierträger in den durch das Geſetz beſtimmten Anſätzen geleiſtet und durch Ausſchlag auf die der Einquartierungspflicht zu Grund liegenden Steuerkapitalien aufgebracht, ſie kann aber nicht gefordert werden, bevor ſie in dem nächſten Gemeindevoranſchlag in Ausgabe vorgeſehen und der Voranſchlag in Vollzug gebracht iſt. Der Rückgriff gegen die Schuldigen bleibt nach allgemeinen im Recht beſtehenden Grundſaͤtzen vorbehalten.— 1 Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staats⸗ ſiegels. Darmſtadt N Auguſt 4848. ud wig. Jaup. . N N * 320*. 2) Bekanntmachung, die Verſehung der Geſchäfte der Bezirks⸗ Schul-Commiſſionen überhaupt und insbeſondere in den Bezirken der ehemaligen ſtandesherrlichen Conſiſtorien betreffend. 3) Bekanntmachung, die Ausſtellung von Jagdwaffenpäſſen betr. 4) Bekanntmachung, die Erhebung des Chauſſeegeldes auf den Staats- und Provinziglſtraßen betr. 5) Verzeichniß einiger Berichtigungen, welche in dem am 23. März. 1846 (Nr. 18 des Reg.-Bl.) bekannt gemachten Verzeichniſſe der zur Erhebung des Chauſſeegeldes auf den Staats- und Provinzialſtraßen des Großher⸗ zogthums beſtimmten Orte und der Entfernungen der im Chauſſeezuge liegenden Orte von einander, vorzunehmen ſind, 6) Bekanntmachung, die Extrapoſtbeförderung und Diſtanzregulirung zwiſchen Vöhl und Rhadern, ſowie zwiſchen Vöhl und Frankenberg betr. 13) Militärdienſtnach⸗ richten. Am 4. Aug. wurde der Lieut. v. Waldegg im G. R. Chevauxl. zum Oberlieut. befördert. Am 5. Aug. ſind ernannt worden: der Ober⸗ lieut. Bichmann im 4. Inf.-Reg. zum Hauptmann darin; die Lieuts. v. Zangen vom 2., Külp und Riedel vom 4. Inf.⸗Reg. zu Oberlieuts. in dieſem Reg.; die Cadetcorporale Steinius vom 1., Wehland vom 2., Kolb vom 4, Freund und Lannert vom 2., Kreuter vom 3. und Selzam vom 4. Inf.⸗Reg. zu Lieuts. im 4. Inf.⸗Reg., der Cadet⸗ corporal v. Heſſert vom 2. zum Lieut, in demſelben Reg. Am 9. Aug. wurde der Militärarzt Dr. Becker vom Lazareth zu Darmſtadt zum Oberarzt, der Lazarethacceſſiſt br. Tenner zum Mllitärarzt, und der Aceeſſiſt des veterinärärztlichen Dienſtes Zimmer zum Veterinärarzte ernannt. Am 11. Aug. haben S. K. H. der Großherzog den Gen.-Maj. Pfaff, Commandeur der 1. Inf.⸗Brig., auf ſein Nachſuchen, u. bes. A. ſ. langj. u. vielſ. Dienſtl., in den Ruheſtand und zur Suite der Inf. zu verſetzen geruht. Der Unteradjutant Nicolai im 4. J. ⸗ R. iſt zum Lieut. in dieſem Reg. ernannt und der Lieut. Kreuter II. vom 4. zum 1. J.⸗R. verſetzt worden. Am 12. Aug. haben S. K. H. der Groß⸗ herzog nachſtehende Ernennungen und Verſetzungen vorzunehmen geruht: 1) Der Gen.⸗M. v. Bechtold tritt n. ſ. W., u. A. h. A. ſ. g. beſ. Th. aus dem Kriegsminiſterium, unter gleichzeitiger Ernennung zum Com⸗ mandeur der 1. Inf.⸗Brig. 2) Der Major Roth vom G.⸗Q.⸗M.⸗St. iſt, mit Entnehmung aus dieſem Corps und mit Beibehaltung ſeiner Anciennetät, zur Dienſtleiſtung bei dem Kriegsminiſterium commandirt. 3) Der Major Meyer Comm. des 1. Bat. 2. J.⸗Ri., iſt zum G.⸗Q.⸗M.⸗St. verſetzt. 4) Der Hauptm. Selzam vom 4. J.-R. iſt zum 1. Bat. 2. Inf.⸗Reg., mit Uebertragung des Bat.⸗Commando's, verſetzt. 5) Der Oberlieut. Hoffmann vom 2. iſt zum Hauptmann im 4. J.⸗N. und der Lieut. Euler vom 1. zum Oberlieut. im 2. J.⸗R. ernannt. Ferner iſt der Feldwebel Bellaire im Gr. Artilleriecorps zum Lieut. in dieſem Corps ernannt worden. 14) Concurrenzeröffnungen. Erleßigt find: 1) die evang. Pfarrſtelle zu Reinheim, im Reg.⸗Bez. Dieburg, mit einem jährl. Gehalte von 3577 fl., wovon jedoch bis zur Vollendung des Pfarrhauſes, bis wohin der Geiſtliche ſich eine Wohnung ſelbſt zu ſtellen hat, jährlich 400 fl., von da an bis zur völligen Tilgung der Koſten des Baues eines Pfarrhauſes mit Oeconomiegebäuden 500 fl. jährlich in Abzug kommen; 2) die erſte ev. Schullehrerſtelle zu Boſen⸗ heim, im Reg.⸗Bez. Mainz, mit einem jährl. Gehalte von 293 fl. 30 kr. nebſt 30 fl. Entſchädigung für Heizung des Schullocals. Wo ſollen unſere hülfsbedürftigen Auswanderer in Amerika landen? Dieſe Frage iſt in den letzten Tagen mehrſeitig auf— geworfen und in verſchiedener Weiſe beantwortet worden. Ein mit den Verhältniſſen Amerika's wohl Vertrauter er— laubt ſich in Beziehung auf die geſtellte Frage nachfolgende allgemeine Bemerkungen: 05 Sobald die Reiſe nach den vereinigten Staaten nicht vor October angetreten werden kann, ſo möchte als An— landungsplatz nur New-Orleans anzurathen ſein. Die Gründe ſind: 1) Wegen vorgerückter Jahreszeit wuͤrde die Seereiſe nach den nördlicheren Häfen der kalten Witterung wegen belaſtigend ſein; die Fahrt nach Orleans geht durch ſüdlichere Striche und hat demnach auch eine mildere Witterung. 2) In New⸗Orleans können in der bevorſtehenden Jahres⸗ zeit, in welcher dorten ein geſundes Klima herrſcht, Handarbeiter leicht Beſchäftigung und guten Verdienſt finden, während in den anderen Häfen der amerikaniſchen Freiſtaaten der Neuankommende wegen ſchon vorhan— dener Concurrenz nur ſchwer Arbeit mit geringerem Verdienſte erwarten kann. 3) Von New-Orleans aus kann die Reiſe in's Innere des Landes viele hundert Meilen weit auf den Flüſſen leicht und ſehr billig(für 7—10 fl.) zurückgelegt wer⸗ den, und gerade in dem mittleren und weſtlichen Theil der vereinigten Staaten werden Menſchenkräfte geſucht und gerne bezahlt; überdies kann auch da der weniger Bemittelte durch billigeren Ankauf des Landes ſich leich— ter eine eigene Exiſtenz gruͤnden. Dagegen iſt die Reiſe in's Innere des Landes von anderen Seehäfen(New— Vork) aus in der vorgerückten Jahreszeit wegen des Zufrierens der Kanäle und See'n ſehr erſchwert, ja oft unmöglich. Sollte aber auch dieſes nicht der Fall ſein, ſo iſt die Reiſe viel koſtſpieliger(15— 30 fl.), und nach dem 1. November jedes Jahres ſteigen noch die Reiſekoſten, weil von dieſem Tage an den ganzen Winter hindurch die geſetzmäßige Beſtimmung des freien Transports der Effekten der Einwanderer auf— hört, und ſo für Uebergewicht leicht bedeutende Aus— gaben entſtehen möchten. Während der Sommermonate iſt dagegen Jedem der Weg uber New-Orleans auf's Dringendſte abzurathen, weil in dieſer Jahreszeit das gelbe Fieber herrſcht, welches ſchon vielen Einwanderern ein anderes Land angewieſen hat. Darmſtadt im September 1848. g B. Aufforderung. Den tapferen Bekämpfern des blutigen Aufruhrs vom 18. September iſt bereits die höchſte Ehre zu Theil gewor— den, welche Deutſchland ſeinen Söhnen zu erweiſen vermag. Die Nationalverſammlung hat ihnen den Dank des Vaterlandes ausgeſprochen! Laſſet uns Mitbürger dieſen Dank bethätigen durch die Sorge für die hülfsbedürftigen Angehörigen, der ver— wundeten und gefallenen Krieger, deren manche die einzige Stütze ihrer Familien waren. Der Friedberger Bürgerverein hat in feiner letzten Verſammlung den Beſchluß gefaßt, eine Sammlung von Beiträgen zu dieſem Zweck zu veranſtalten und ſeinen Vor⸗ ſtand mit der Ausführung beauftragt. Demgemäß erklären ſich die ſämmtlichen hier unter— zeichneten Mitglieder des Vorſtandes zur Empfangnahme ſolcher Beiträge mit Freuden bereit. ö Der Ertrag wird dem Reichskriegs-Miniſterium zu Frankfurt zur zweckmäßigſten Verwendung übergeben und über den Erfolg der Sammlung öffentliche Rechenſchaft ab— gelegt werden. Möge dieſer Erfolg ein recht guͤnſtiger ſein! Friedberg den 30. September 1848. In Auftrag des Bürgervereins der Vd r nd A. Groh, Vorſitzender. Textor, Stellvertreter des Vor— ſitzenden. 5 Krach, erſter Schriftfuͤhrer. W. A. Simon, zweiter Schriftführer. J. Steinhäußer, Rechner. Fritz. Fühl Helmolt. G. Trapp II. H. Walz II. — Mannigfaltiges. Schauderhafter Mord. In der Nacht des 31. v. M. wurde in Königsberg an der Ehefrau des Schnei— dermeiſters Herrlein, welcher als Bürgerwehrmann ſich auf der Wache befand, das ſcheußliche Verbrechen des Raub⸗ mords begangen. Die Frau wurde mit abgeſchnittenem Halſe in ihrem Blute ſchwimmend im Bette gefunden, die Commode war erbrochen und das darin befindliche Geld, in circa 50 Reichsthalern beſtehend, entwendet. Als der abſcheulichen That dringend verdächtig, wurde ſogleich ein * bling gefah gem wol ost Zei übe als Auf digen durch en, der ver⸗ Ke elzige 1 ſeinet letzte enn Aung ver „ 321* bei den Herrlein'ſchen Eheleuten in Schlafſtelle befindliches Mädchen bezeichnet. Als auf deſſen Hilferuf der Nacht— wächter und andere Perſonen in die Stube drangen, fanden ſie dieſe Perſon unter unverkennbar erkünſtelten Krämpfen auf dem Boden liegen, und ſpater zeigte ſich dieſelbe höͤchſt verwirrt bei ihren Angaben. Sie trug zwar auch einige ganz leichte Wunden am Halſe und an der einen Hand, doch ſchienen die wohl von eigener Hand gemacht zu ſein. Noch mehrere andere Indicien und der ſchlechte Lebenswan— del des Maͤdchens machten den Verdacht gegen daſſelbe ſo dringend, daß ſie gleich am Morgen nach dem Inquiſitoriats— gefängniſſe abgefuͤhrt wurde, wo ſie bereits Geſtändniſſe gemacht haben ſoll, nach welchen ſie zwar nicht die Thäterin, wohl aber Mitwiſſerin und Helferin geweſen iſt. Die Macht des Traumes. In das Caſino des zöſterreichiſchen Offizier-Corps in Mainz kam vor einiger Zeit ein junger Offizier und erzählte ſeinen Kameraden über Tafel, er habe verfloſſene Nacht einen eben ſo ſeltſamen als tieferſchütternden Traum gehabt, von dem er, ſo viele Anſtrengung er ſich auch gebe, durchaus nicht loskommen könne. Er ſei vor einem Kriegsgericht geſtanden, und ſeine Kameraden, die er ſämmtlich an der Tafel verſammelt ſah, hätten ihn, ſo ſehr er ſich auch bemüht habe, ſeine Unſchuld zu beweiſen, zum Tode verurtheilt. Auf das Beſtimmteſte ſei ihm angekuͤndigt worden, binnen drei Tagen das Leben zu verlieren. Man lachte und ſcherzte darüber und der junge Offizier, der ſich der beſten Geſundheit erfreute, ſtimmte zuletzt ſelbſt in die Thorheit, an Träume zu glauben, mit ein. Den folgenden Tag erſchien der Offizier wieder, aber weit niedergeſchlagener, und bat, einige ihm näher befkceun⸗ dete Kameraden möchten die Nacht bei ihm wachen, da die Fortſetzung des Traumes mit allen Schrecken der Todes- furcht in der zweiten Nacht erfolgt ſei und er nur noch 24 Stunden zu leben hätte. Mehrere Aerzte waren zugegen, die den Geſundheitszuſtand des jungen Mannes als voll⸗ kommen zufriedenſtellend erklärten. Der Offizier bat jedoch, daß die Freunde ſich die Nacht, da ihm doch irgend ein Unglück drohen könnte zur Abwendung und Sicherheit bei ihm zu Spiel und Wein einfinden möchten. Sechs bis acht folgten ſeiner Aufforderung. Man ſetzte ſich um ſein Bett und vertrieb ſich die Zeit bei Spielgelag und Wein und ſuchte ihn auf jede Weiſe aufzuheitern und ihm den Schlaf zu verſcheuchen. Letzteres gelang, doch plötzlich ſank er mit einem Schrei:„ich bin getroffen!“ zurück. Er war todt! Alle Anſtrengung, ihn in's Leben zurückzurufen, war vergebens.— Der Tod des jungen Mannes machte großes Aufſehen. (Neue illuſtr. Ztſchrft.) Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. NUN Ediectalladung. 1401) Ueber das Vermögen des Gerbers Philipp Hanſtein von Friedberg, hat Gr. Hof⸗ gericht den formellen Concurs erkannt. Bekannte und unbekannte Gläubiger werden daraum auf Freitag den 13. k. M. Ottober, Vormittags um 10 Uhr, gur Anzeige und rechtlichen Begründung ihrer Forderungen oder ſonſtigen Anſprüche, bei Mei⸗ Sung des ſtillſchweigend erfolgenden Ausſchuſſes Jon der Maſſe, vorgeladen. Im Termin ſoll zugleich die Güte nochmals verſucht werden, in deren Entſtehung aber ein Maſſecurator und Gläubigerausſchuß erwählt und überhaupt Be⸗ ſchluß über die weitere Behandlung dieſes Schul⸗ denweſens gefaßt werden. Die Ausbleibenden werden dem, was die Mehrheit der Erſchienenen beſtimmt, beitretend ungeſehen. Friedberg den 17. September 1848. Großh. Heſſ. Landgericht Gilmer. Zeitz. Hofraithe-Verſteigerung. 1409) Dienſtag den 10. Oktober, Vormit⸗ zags um 9 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die Hofraithe der Chriſtian Friedrich Stleks Wittwe, beſtehend in Wohnhaus und Brauhaus, i Ludwig Lang J., ſodann 88[IKlafter Hausgarten, in den Ccaben⸗ zärten, neben Paul Falk, meiſtbietend verſteigert. Denſelben Tag, Nachmittags um 2 Uhr, wer⸗ nen in der Hofraithe die väterlichen und errun⸗ zenſchaftlichen Mobilten, beſtehend in Holzwerk, las ꝛc., dem Meiſtgebot ausgeſetzt. Friedberg-den 27. September 1848. In Auftrag: Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter 9 Bender. Ediectalla dung. (1422) Nachdem Gr. Hofgericht zu Gießen über das überſchuldete Beinen 4 e BZaminer zu Bellmuth den förmlichen Concurs⸗ kroceß erkannt hat, ſo werden hiermit ſämmt⸗ iche, ſowohl bekannte als unbekannte Gläubiger deſſelben, zur Geltendmachung ihrer Forderungen und ſonſtiger Rechts anſprüche, bei Vermeidung des ohne beſonders zu erlaſſendes Präcluſivdecret erfol⸗ genden Ausſchluſſes von der Maſſe, auf den auf Dienſtag den 21. November l. J., Morgens um 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermin anher vorge⸗ laden. Zugleich ſoll in dieſem Termin ein Vergleich verſucht, ein Maſſecurator beſtellt, ein Gläu⸗ bigerausſchuß gewählt und wegen Verſilberung des Vermögens verhandelt werden, und werden die desfalls von der Mehrheit der erſchienenen Gläubiger gefaßt werdenden Beſchlüſſe, auch für die nicht perſönlich erſchienenen oder durch nicht gehörig Bevollmächtigte vertretenen Cre⸗ ditoren hiermit für bindend erklärt. Nidda den 25. September 1848. Großh. Heſſ. Landgericht daf. SGatt rein, Verlooſung Stadt Niddaer au pourteur Obligationen.. (1423) In Folge der heute ſtattgefundenen 10. Verlooſung des durch das Handlungshaus Herrn Simon Lindheimer in Friedberg ad 65000 fl. zu 3½ pC. Zinſen negotiirten Anlehens hieſiger Stadt, wurden die Obligationen Lit. D. Nr. 191, 194 und 263, à 100 fl.— 300 fl., zur Rück⸗ zahlung auf den 31. Dezember d. J. beſtimmt. Dieſes wird den Intereſſenten unter dem An⸗ fügen mitgetheilt, daß es ihnen frei ſteht, den Betrag dieſer Obligationen entweder bei obigem Handlungshaus oder an der hieſigen Stadtkaſſe in Empfang zu nehmen. Vom 1. Januar 1849 an hört die Verzin⸗ ſung derſelben auf. Nidda den 28. September 1848. Der Großh. 1 61 Bürgermeiſter b l. Verſtei gerung. (1422) Samſtag den 14. Oktober d. J., Vormittags um 9 Uhr, ſollen auf dem Bü⸗ reau des Unterzeichneten nachbenannte Brauerei⸗ Geräthſchaften öffentlich verſteigert werden: 1) ein kupferner Keſſel, 4 Ohm haltend, 2) vier noch gut erhaltene Bütten von 8, 5 und 4 Ohm, 3) ſonſtige Brauerei⸗Geräthſchaften. Villingen den 28. September 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Jim mer. Holz-Verſteigerung. (1425) Montag den 9. Oktober d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſoll in dem vom Died'ſchen Kirchwalde dahier: 1) 500 Backwellen, und 5 2) alles Stecken- und Wellenholz, welches von den früheren Verſteigerungen ſitzen geblieben iſt, öffentlich an Ort und Stelle an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Ziegenberg den 30. September 1848. Rig chuer. (Butzbach.) Verkauf ausrangirter Reitpferde. (14260 Freitag den 6. Oktober 1848 werden 24 Stück ausrangirte Reitpferde in hieſiger Caſerne meiſtbietend gegen gleich baare Zahlung öffentlich verſteigert. Die Verſteigerung beginnt des Vormittags um 10 Uhr. Butzbach den 2. Oktober 1848. ö In Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter. S ν NN Privat ⸗ Bekanntmachungen. Zum Verkaufen. (1110 unterzeichnete iſt geſonnen ihre Hof⸗ raithe, beſtehend in Wohnhaus, Nebenbau nebſt Kegelbahn und Hausgarten, in der Uſaſtraße und un der Eiſenbahn gelegen, aus freier Hand zu verkaufen, mit dem Bemerken, daß ſolche ſehr zur Wirthſchaft geeignet iſt. Friedberg den 24. September 1848. Anton Eich's Wittwe. 3 u m Verkaufen. (1415) Einen g Kochofen, einen im beſten Zuſtande befi en Sparheerd, ſowie 3 bis 4 Ohm rein gehaltenen Aepfelwein hat zu verkaufen 4 Trapp III., Hofgerichts-Advocgt. Wohnungs⸗Veraͤnderung. (14106) Ich wohne nunmehr in dem Spameriſchen Hauſe, Metzgergaſſe Nr. 369, und empfehle mich in allen Sorten Schaafleder und einſchlagenden Artikeln. R. Hirſchhorn, Weißgerbermeiſter. % 322* 0 2 Nr. 1 Nr. Anzeige. 40, Cine gar. 118. Eine Sichel. (1427) Guter reingehaltener Pfäl⸗ W e zer Wein wird zu 16, 18, 20 10. 8 5 1834.„ 1 und 24 fl. per Ohm, billig abge⸗ 1308. eite Sat ae geben: Döngesgaſſe Nro. 6 neu E In deſſen Auftrag (alt H Nro. 163) im Hofe in N 1 Altvater. Corvinus. Mörſchel. Frankfurt am Main. 55 Jagd ⸗ Anekvote. Aufforderung. 926.„(1430) In Niederwöllſtadt wurde am ver⸗ (1428) Alle Diejenigen, welche noch Zah⸗ 904*. ſeahenge Weise eröffnet; Ganz feah Mor 1 lungen an den Nachlaß der Ernſt Philipp Vogt's 1131. 5 1 durchſtreiften einige Ja zer(es ſind. 15 a e Steben b ter 1466.„5„ bei der Jagd betheiligt) im Sturm und Regen 5 erichte 231. 5„5 und Koth die Felder und quartirten die Hühner zu wollen. 162⁴„„ aus. Bald darauf erſchien das Jagd⸗G i 2„ 7** 8 Friedberg den 1. October 1848. 1855 Ein Paar Joche. 2 Spit, einem 11 8250 n 25 5 17 8 1„ hund,— letzterer an einer langen Leine gefü 1 f Zur Nachricht. 1558. Ein Paar Jochkiſſen. e 1155 (1429) Bei der heute ſtattgehabten Ziehung 1525. 85„ wild gefänglich einzuziehen. Man hörte das der zur Verherrlichung des landwirthſchaftlichen 1524. Eine Hacke. Lied: Ja luſtig iſt die Jägerei ꝛc.— Ganz Preisvertheilungsfeſtes dahier angeordneten Lot⸗ 1469. 1 1 anders verfuhr ein Lützow'ſcher Jagdjunker im terie, gewannen die nachfolgenden Nummern die I Okarber Jagdbezirk: derſelbe ſpürte das Wild beigeſetzten Preiſe: 1105. 0%„ ſelbſt auf, täuſchte ſich aber doch in der Witte⸗ Nr. f ö 1236.„ 7 rung und ſchoß, ſtatt Haaſen, einen in einem 338. Eine Kalbin. 1674.„ 1 Karkoffelacker ſitzenden ſich löſenden— Knaben D 996. Eine Miſtgabel. waid wund.— Hier hörte man ein Lied im 1284. Ein Hammel⸗Lamm. 1031. 5 entgegengeſetzten Sinne, nämlich: O traurig iſt 1562. 1 12„„— die Jägerei ꝛc.— Hätte der Junker mit gutem 8775 1 5 343.* Wind geſucht,— die Täuſchung hätte unmög⸗ 155 3 3 3 6 157 5 0 lich ſtattfinden können. 1 833.„ 1 453. Ein Miſthacken... f 1629.„ 5 1260.„ 0 Bürgerverein zu Friedberg. 5„„ 1579.„ 1(1431) Tagesordnung für die Sitzung Don⸗ 3„ e„ nerſtag den 5. Oktober 1848: 339.„ 1 957,„ 17 1) Erſatzwahl des Ausſchuſſes. 3 1209. Einen Pflug. 646.„ 2) Vortrag über das Erbfolgerecht der Fürsten. 5 1160. Einen Rechen. 3) Beſprechung über volfsthümliche Verwaltung 596. Eine Heugabel. 503.„ 1 im Allgemeinen und mit Rückſicht auf 163.„ 5 1578. 5„ unſere Landes⸗Geſetzgebung und die durch 72, 15 1253. 1 1 dieſelbe demnächſt ins Leben tretenden Be⸗ 1550.„ 1898.„ 1 zirksräthe. 808., 1 1394.. Friedberg am 29. September 1848. 884.„„ 1713. Eine Sichel. A.: 1859. Einen Karſt. 1232. 1„ Krach, Schriftführer. Ueberſicht der Vicetualienpreiſe von Alsfeld, 27. Sept. 23. Sept. Grünberg, 23. Sept. Butzbach, 30. Sept. Hungen, 23. Sept. Büdingen, 30. Sept. Darmſtadt, 2. Okt.. Friedberg, Lauterbach, 30. Sept. A. Fleiſchpreiſe: f 30. Sept. Gießen Mainz, 22. Sept. Nidda, 22. Sept. 5 5 5 N Ader 95 5 vn Alsfeld Butzbach Büdingen 1 55 Friedberg Gießen 1 Hungen e Mainz Nidda Victualien. kr. pf. kr. I pf. kr. pf. kr. pf. kr. J pf. kr. pf. kr. I pf. kr. pf. kr. pf. kr.] pf. kr. I pf. Ochſenfleiſch 2 5 5 1— e r, 1212111— 13— 121— Kuh fleiſch 8 8 5 5 10— 11— 11— 10——— 101— 9— 10— 10— Rindfleiſch. 8 5 5„ CE! 9— 8—11— 9— Kalbfleiſch. 1 8 5„ VJVJJ))JVTCCTTTVTTT 8— 6— 11— 71— Schweinenfleiſch. 5 5„—— 13 213— 14— 13 2 13———— 13— 12— 14— 13— Hammelfleiſo ee„ 8 e ee e eee Leberwurft 5 5 8„—— 11 1 1 414 14— 18——— 14— Blutwurſt. 4 5 8„ 1111J))))JC%(C%V((u 16— 14——— 14— Bratwurſt. 8 8. 1 F e fi 18— 18————— Gemiſchte Wurſt 8 5. iz- S%%/ ß Schwartenmagen 5 5„— i,. r ie 16———— 2 Geräucherter Speck 4 1„ I e 27— 28——— 24— Schinken„„„ 19-f hie ee 111* Dörrfleiſch. 9 5„—— 19— 18— 20— 19 19—-—— 19— 20——— 7183— Nildsſe sn. Hammels fett„—— i e,. 160— Schweinenſchmalz, ausgelaſſ.„„ e e e 20— 1 unausgelaſſ.[„— 18—(-[(-[( 8— 20—1— 24— 22——-[(—[—— B. Brodypreiſe:. Ein Leib Roggenbroo 4 2 2% 2% i e ere, 1 „„„. Z e 2, 442 „ 5 N 1 4 8: 9,» ¶¶ · 9 5 5 kr. Loth Loth,] Loth. Loth Loth. Loth Loth. Loth Loth. Loth. Loth. Ein Milchbrod. 1 925 5 5* 8 4% 4¼½ 82 Air Waſſerweck/ 1 6 5% 57 5½ 6— 6 5½— 5 7e Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. D 8 18 ————