4 . Oli 0 * S 2 — Taxe b. en. WS. 11118282 — — Intelligenz Blatt fuͤr die Provinz Oberheſſen 5 mug im Allgemeinen, den Regierungsbezirk Friedberg im Beſonderen. 36. Amtlicher Theil. 71 1 Die Großherzoglich Heſſiſche i Regierungscommiſſion des Regierungsbezirks g Friedberg un die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Betreffend: Das Vermißtwerden des Geiſteskranken Johannes Fried⸗ rich von Nauborn im Königl. Preuß. Kreiſe Wetzlar. Der unten beſchriebene Rubricat hat ſich am 9. d. M. aus dem Hauſe ſeines Vaters, des Müllers Konrad Fried⸗ rich zu Nauborn, entfernt und iſt bis jetzt nicht wieder dorthin zurückgekehrt. Später ſoll er noch in Obercleen und Ebersgöns mit einem Körbchen und einigem Leſeh olz geſehen worden ſein, von da an hat ſich aber eine weitere Spur deſſelben nicht ermitteln laſſen. In Folge Erſuchens des Königl. Landrathsamts zu Wetzlar weiſen wir Sie an, genaue Nachforſchungen nach dem Verſchwundenen anſtellen zu laſſen und ein etwaiges Meſultat alsbald zu unſerer Kenntniß zu bringen. Friedberg am 19. Oktober 1848. Ouvrier. Signalement. Alter: 17 Jahre.— Größe: gegen 5“.— Haare: ſchwarz.— Stirn: bedeckt.— Augenbraunen: ſchwarz.— Augen: dunkel.— Naſe: ſpitz.— Mund: mittel.— Kinn: ſpitz.— Geſicht: hager.— Kleidung. Hemd ohne Zeichen. Eine geſtrickte weiße wollene Jacke. Streifige Hoſen von Sommerzeug. Strümpfe. Zer⸗ riſſene Halbſtiefel.— Als Zeichen der Verwunderung verdrehte der Ge— nannte in der Regel die Hände. Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 53 von 1848. 1) Geſetz, die Aufhebung der privilegirten Gerichts⸗ ſtände betr. Ludwig III. ic. ꝛc. Um die in Unſerem Edict vom 6. März 1848 für Unſere Provinzen Starkenburg und Oberheſſen zugeſagte Aufhebung der prioilegirten Gerichtsſtände einſtweilen ſchon, bevor noch die ebenfalls zugeſicherten Entwürfe der neuen Civil⸗ und Strafprozeß⸗ ordnung vollendet werden konnten, ſoweit thunlich eintreten zu laſſen, haben Wir mit Zußtimmung Unſerer getreuen Stände für Unſere ge⸗ mannten beiden Provinzen verordnet und verordnen, wie folgt: Art. 1. Mittwoch, den 1. November 1848. Sämmtliche privilegirte Gerichtsſtände, welche bisher bei Unſerem Ober⸗ appellations⸗ und Caſſationsgerichte und bei Unſeren Hofgerichten der Provinzen Starkenburg und Oberheſſen in civilrechtlicher Beziehung für Perſonen, Corporationen, Anſtalten und Sachen beſtanden haben, ſind aufgehoben.— Art. 2. An die Stelle dieſer priwilegirten Gerichts⸗ flände tritt der Gerichtsſtand in erſter Inſtanz bei denjenigen Stadt⸗ und Landgerichten, welche nach allgemeinen Rechksgrundſätzen als die zuſtän⸗ digen erſcheinen.— Art. 3. Der allgemeine Gerichtsſtand des Groß⸗ herzoglichen Fiscus geht, inſoweit er ſeither bei dem Hofgerichte zu Darmſtadt begründet war, auf das daſige Stadtgericht, inſoweit er aber bei dem Hofgerichte zu Gießen beſtanden hat, auf das Stadtgericht zu Gießen über.— Art. 4. In ftrafrechtlicher Beziehung iſt der bisher beſtandene Unterſchied zwiſchen ſchriftſäſſigen und nicht ſchriftſäſfigen Per⸗ ſonen aufgehoben. Die Stadt⸗ und Landgerichte ſind demnach competent, alle im Art. 2 des Competenzgeſetzes d. d. 17, September 1841 be⸗ zeichnete Verbrechen und Vergehen gegen Jedermann ohne Unterſchied der Perſon zu unterſuchen und abzuurtheilen, auch in gleicher Ausdehnung da einzuſchreiten, wo ſie nach der beſtehenden Geſetzgebung nur zur Unter⸗ ſuchung, nicht aber zur Aburtheilung von Vergehen und Verbrechen competent erſcheinen.— Art. 5. Das Geſetz d. d. 5. Juli 1821 über die Verantwortlichkeit der Miniſter und oberſten Staatsbeamten wird durch das gegenwärtige Geſetz nicht berührt.— Art. 6. Sämmtliche Beſtimmungen dieſes Geſetzes finden auf die Mitglieder Unſeres Groß⸗ herzoglichen Hauſes keine Anwendung.— Art. 7. Auf bereits anhängige Civilſtreitigkeiten und Unterſuchungsſachen haben die vorſtehenden Com⸗ petenzveränderungen keinen Bezug. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedrückten Staatsfiegels. Darmſtadt am 22. September 1848. a Ludwig. Kilian. 2) Bekanntmachung des Gr. Miniſteriums des Innern, die Ver⸗ beſſerung des Schulweſens betr. Um den Einrichtungen der Volksſchulen, ſowie der mit denſelben in nahem Zuſammenhang ſtehenden Realſchulen des Großherzogthums diejenigen geſetzlichen Reformen angedeihen zu laſſen, welche die Erfahrung und das Bedürfniß der Zeit als nöthig er⸗ kennen laſſen, und um zugleich dem hierauf gerichteten Antrage der Stände des Großherzogthums zu entſprechen, haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog genehmigt, daß eine aus den nachbenannten Per⸗ ſonen gebildete Commiſſton zu Bearbeitung dieſes Gegenſtandes hierher zuſammenberufen werde. Es ſoll dieſe Commiſſion beſtehen aus den großh. Oberſchulräthen Dr. Lüft und Schödler, dem evangeliſchen Pfarrer Manchot zu Offenbach(bis jüngſt Mitglied der Bezirks⸗Schul⸗ commiſſion zu Nidda), dem großh. Regierungsrath Heim dahier, dem großh. Gymnaſtaldirector Dr. Thudichum zu Büdingen, dem großh. Profeſſor und Director der höheren Gewerb⸗ und Realſchule Dr. Külp dahier, dem Turnlehrer Spieß dahier, dem Landtagsabgeordneten Frank zu Reddlghauſen, welcher ſich bereit erklärt hat, dieſem Auftrage zu entſprechen, und aus den Volksſchullehrern, dem Lehrer an der zweiten evangeliſchen Knabenſchule Braun zu Gießen, dem Lehrer der katholiſchen Knabenſchule Haas zu Bodenheim, und dem Lehrer der erſten evange⸗ liſchen Knabenſchule Freiprediger Lauckhard dahier. Wir behalten uns vor, das vorſitzende Mitglied noch zu bezeichnen, und mit Rückſicht auf die zunächſt bevorſtehende Diseuſſton der deutſchen National-Verſamm⸗ lung über das Schulweſen, den Tag des Zuſammentritts noch zu beſtim⸗ men. Darmſtadt, den 22. September 1848. 3) Bekanntmachung, die Verlegung des Landgerichtsſitzes von Lichtenberg nach Rein heim betr.— 6) Namensverän derungen; Es D — D ö g 0 N 0 0 * 352 wurde geſtattet: am 25. Auguſt der Adoptivtochter des J. H. Kröll zu Bleichenbach, Katharina Emmerich, künftig den Namen„Katharina Kröll“ und am 4. September dem Tuchhändler Moſes Oppenheim zu Mainz, künftig den Vornamen„Moritz“ zu führen.— 7) Dienſt⸗ nachrichten. Am 5. September wurde der Forſtmeiſter, Profeſſor Dr. Heyer zu Gießen zum Rector der Landesuniverſität für die Zeit von Michaelis 1848 bis dahin 1849 ernannt— und der von den Frhrn. v. Riedeſel auf die Phyſicatswundarztſtelle zu Lauterbach präſ. practiſche Arzt Dr. Th. Sartorius daſelbſt für dieſe Stelle beſtätigt. Am 7. wurde der von dem Herrn Fürſten zu Solms⸗Braunfels auf die 2. evang. Pfarrſtelle und die damit verbundene 1. Schullehrerſtelle zu Hungen, Reg.⸗ Bez. Friedberg, präſ. Pfarramtscandidat A. E. Keim dahier für dieſe Stelle beſtätigt. Am 12. wurde der von dem Hrn. Fürſten zu Iſenburg⸗Birſtein auf die evang. Pfarrſtelle zu Offenthal, Reg.⸗Bez. Darmſtadt, präſ. Pfarrer B. Bonhard zu Kirchbracht für dieſe Stelle beſtätigt. 8) Dienſtentlaſſung. Am 2. Sept. iſt der Handelsmann H. Ußlaub zu Marſeille auf Anſuchen von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge ſeines Amtes als Großh. Conſul daſelbſt enklaſſen worden. 9) Concurrenzeröffnung. Erledigt iſt eine Acceſſiſtenſtelle bei der Großh. Steuercontrole mit dem etatsmäßigen Gehalte von 500 fl.; con⸗ currenzfähige Bewerber haben ſich binnen 14 Tagen bei der G oßh. Oberfinanzkammer 1. Section zu melden. 10) Berichtigung. In Nr. 50 des Reg.⸗Bl. iſt zu leſen: Am 1. Sept. haben S. K. H. der Groß⸗ berzog den, zum Bevollmächtigten bei der proviſor. Central⸗ e Deutſchlands ernannten Miniſterialrath Reinhard Karl heodor Eigenbrodt auf ſein Nachſuchen aus dem Miniſterium des Innern zu entlaſſen geruht. Bekanntmachung, die Leſeholznutzung in den Großherzoglichen Domanial⸗ und in den Communalwaldungen betreffend. Zur Ausführung der von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge in der allerhöchſten Verordnung vom 1. d. Mts. in Hinſicht der unentgeltlichen Gewinnung des Leſeholzes und ſonſtigen dürren Holzes gemachten Ver⸗ willigungen werden hiermit die nachſtehenden Beſtimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. F. 1. Das Leſeholz in den Domanialwaldungen darf unentgeltlich von allen Bewohnern des Großherzog⸗ thums an den dazu beſtimmten Tagen und in den nicht verbotenen Diſtricten geſammelt und in Tragläſten oder auf Schiebkarren aus dem Walde weggebracht werden. §. 2. Gegenſtand der Leſeholzuutzung iſt alles dürre auf der Erde liegende Reisholz, ſowie alles dürre Holz, welches ohne Hau⸗, Säge⸗ oder Schneidewerkzeuge ge⸗ wonnen werden kann und nicht auf Anordnung der Forſt⸗ behörde zum Verkaufe oder Gebrauche zubereitet worden iſt. F. 3. Ausgeſchloſſen ſind in der Regel von der Leſe⸗ holznutzung: 1) die Abtheilungen, in welchen Holzhauereien im Gange ſind, ſo lange bis das betreffende Holz vollſtändig aufgearbeitet, aufgeſetzt und nummerirt iſt; 2) diejenigen Abtheilungen, welche aus Rückſicht für die Nachzucht und Schonung der jungen Holzbeſtände, oder wegen Benutzung der Maſt durch Strohwiſche oder auf ortsübliche Weiſe als Hege bezeichnet ſind. §. 4. Die Nutzungs⸗ oder Leſeholztage, ſowie die von der Leſeholzuutzung ausgenommenen Diſtricte werden durch die betreffenden Revierförſter im Voraus bekannt gemacht. Nach der Größe der Waldungen, dem Vorrathe an Leſeholz und den ſonſtigen örtlichen Verhältniſſen ſollen dazu wöchentlich nicht mehr als zwei Tage und wenig⸗ ſtens jeden Monat ein Tag beſtimmt werden. §. 5. Wo wegen großen Vorraths und wegen Ent⸗ legenheit der Waldungen das Wegbringen des Leſeholzes durch mit Zugvieh beſpanntes Fuhrwerk räthlich erſcheint, ſoll dieſes, jedoch nur gegen Bezahlung des Holzwerthes, geſtattet werden. Die Forſtverwaltung wird alsdann den Preis einer Fuhre nach den örtlichen Holzpreiſen bemeſſen und die entſprechenden Einrichtungen beſonders treffen. Die unentgeltliche Benutzung des Leſeholzes für diejenigen, welche daſſelbe tragen oder auf Schiebkarren wegbringen wollen, findet aber deſſen ungeachtet nach den in den vorderen§.§. gegebenen Beſtimmungen ſtatt. §. 6. Der Wiederverkauf des Leſeholzes bleibt unterſagt. §. 7. Alles grüne Holz bleibt von der Leſeholz⸗ nutzung gänzlich ausgeſchloſſen. Die Forſtbeamten ſind verpflichtet, Ueberſchreitungen der Leſeholznutzung zur ge— ſetzlichen Beſtrafung anzuzeigen, als namentlich: a) 95 1 von nicht zur Leſeholznutzung gehörigem olze z b) die Ausübung der Leſeholznutzung an Orten, oder an nicht erlaubten Tagen; c) die Anwendung von Hau⸗, Säge- oder Schneide⸗ werkzeugen, endlich i b d) das Wegbringen mittelſt nicht geſtatteten Fuhrwerks. §. 8. Beſtehende Berechtigungen ſollen durch dieſe Beſtimmungen in keiner Weiſe beeinträchtigt werden. Be⸗ ſteht aber eine Berechtigung in einem geringeren Umfange, als ſie hier geſtattet iſt, ſo können die Berechtigten an der Leſeholznutzung nach den in dieſer Bekanntmachung ge⸗ gebenen Vorſchriften theilnehmen. §. 9. In den Gemeindewaldungen darf die Leſeholznutzung nicht über die hier geſteckten Grenzen aus⸗ gedehnt werden, ſie kann aber nach dem Ermeſſen der Ortsvorſtande mit Rückſicht auf Ort, Zeit und Art einer größeren Beſchränkung unterworfen werden. Wenn jedoch Gemeinden ſolche Beſchränkungen der Leſeholzuutzung eintreten laſſen, ſo finden für die Ange⸗ hörigen derſelben in Beziehung auf die Benutzung des Leſeholzes in den unmittelbar angrenzenden Domanialwal⸗ dungen dieſelben Beſchränkungen ſtatt. Darmſtadt am 3. October 1848. Aus allerhöchſtem Auftrage: Großherzoglich Heſſ. Staats-Miniſterium. Jaup. verbotenen v. Lehmann. Mannigfaltig es. Nur keine Frau. Proſper Gautier kaſſirte 100 Franken bei ſeinem Meiſter in Paris ein. Unterwegs traf er einen alten Kameraden, dem er Beſcheid that, und als ſie das Wirthshaus verließen, merkte Proſper, daß er des Guten zu viel gethan habe. Er fühlt Schlaf, macht nicht lange Umſtände und legt ſich auf einen Balken auf einen ſehr beſuchten Trottoir. Er ſchnarchte ſchon feſt, als ein Frauenzimmer zu ihm trat und ihn am Arme zupfte.„He! Trunkenbold!“ rief ſie und ſah wie eine Verzweifelte aus. Einige Vorübergehende bemerkten dieß und fragten ſie, was ſie von ihm wolle.„Es iſt ja mein Mann,“ antwortete ſie,„und da er unſer Geld in der Taſche hat, ſo könnte man es ihm leicht nehmen.„So bewahrt es ſelbſt!⸗ rief man ihr zu. Ein Polizei⸗Agent, der dazu kam half ihr das Geld aus Proſpers Taſche nehmen. Si blieb noch lange bei ihm ſtehen, endlich verſchwand ſie. Als Proſper erwachte und nach ſeinem Geld fragte antwortete man ihm, ſeine Frau habe es aufbewahrt.„Meine. Frau!“ rief er,„bin ich denn ein Adam geworden, daß eine Eva aus meinen Rippen geſtiegen, während ich geſchlafen habe? Ich habe nie eine Frau gehabt.“„So ſind Sie betrogen ſagte ihm der Nachbar.„Betrogen? antwortete Jener gähnend,„das mag hingehen; aber wenigſtens habe ich doch keine Frau. Nur keine Frau!/ irt, an verbotene agen; „ eder Schneide anten guhrwertz bellen durch dies zugt werden. Se rugeren Umfange t Berechtigten a etmtmachung g kungen d% eien Gter ui dem Ernſen dit Zeit nd In aer eK rün tungen del d de Ange e Benutzurg bet tu Dem aul uunier luſitte lh lurrwegz nf that, und al daf, macht un — * * Ballen auf kik ſchen ſeſt, als“ Arme zurfit. 1 Bazweiſche 4 d fragten n Nam, ae, * N ſo E., nicht 5 nie 14 . s Profen Ku rioſe Aufforderung. Als am 20. v. M. der König von Preußen mit einem Prinzen von Preußen und dem Prinzen Karl in Charlottenburg ankam, wurde er von der daſelbſt aufgeſtellten Schützengilde der Stadt gebeten, das Corps zu beſichtigen. Während Se. Majeſtät hiermit 7 beſchäftigt war und ſich zugleich in heiterer Weiſe mit ein⸗ . 353* zelnen Mitgliedern unterhielt, trat ein Mann an ihn heran mit dem exaltirten Ausruf:„Im Namen Gottes fordere Der Sprecher wurde ſofort verhaftet, und bei näherer Unterſuchung ergab ſich, daß derſelbe ein religiöſer Schwärmer und halb geiſtes⸗ Illuſtr. Ztſchr.) ich Sie auf, der Krone zu entſagen.“ krank ſei. Hierzu in Nro 84 d. Bl. angezeigt Für die hülfsbedürftigen Angehörigen der bei dem Kampf am 18. September zu Frankfurt gefallenen Krieger und für die Schwerverwundeten ſind ferner eingegangen: Von 70 D. 85 80 1 1— kr. ier J. Hir er 1— 1 „ Gz. L. W. 30„— „ Pfr. Textor zu Steinfurth 25— Zuſammen 38,—„ 87„ 59 Zuſammen 125/ 59, welche dem Herrn Reichstagsabgeordneten Baſſermann als Beitrag zu der von ihm veranſtalteten Sammlung übergeben worden ſind. Den Gebern freundlichſten Dank; nicht weniger der Carl Binder⸗ nagel'ſchen Buchdruckerei für die unentgeltliche Aufnahme des Aufrufs und der bezüglichen Inſerate. Der Ausſchuß des Bürgervereins und in deſſen Auftrag: Textor. Bekanntmachungen von Be⸗ hörden. rr Edietalladung. 11477) Die dem Herrn vom Joſſa modo dem Herzogl. Nafſ. Oberforſtrath Dern zu Wies⸗ baden zuſtehenden Grundrenten und zwar 1) in der Gemarkung Oppershofen: Mltr. Sr.*. Mßch. 3 Waizen, e— 1 Korn, Din einm 3 1 Gerſte, — 1 3— 2 Hafer und 4 fl. 55 ½ kr. Geld, 2) in der Gemarkung Rockenberg: Mltr. Sr. Kpf. Gſchd. Mßch. — 1 1— 3 Waizen, B 1 3 Korn, 1 1— 3 1 Gexſte, nl—— Hafer und 4 fl. 35 kr. Geld, ſollen abgelöſt werden. Es werden daher nach Maßgabe des Geſetzes wom 27. Juni 1836 alle diejenigen, welche et⸗ waige Rechts anſprüche auf dieſe Grundrenten zu haben glauben, aufgefordert, ſolche um ſo ge⸗ wiſſer binnen 2 Monaten a dato bei der unter⸗ geichneten Behörde anzuzeigen, als gegenfalls die Auszahlung der Ablöſungskapitalien, und gwar wegen Nr. 1 mit 351 fl. 49½ kr., wegen Nr. 2 mit 451 fl. 21 kr., an den genannten Herrn Berechtigten gegen Ausſtellung der Ab⸗ Löſungsurkunden geſtattet werden wird. Butzbach den 10. October 1848. Großh. 1270 g e e l. Oeffentliche Aufforderung. (152) Großherzogl. Hofgericht der Provinz Oberheſſen hat über das Vermögen des Wil⸗ helm Geck in Obermörlen förmlichen Concurs arkannt. Demgemäß ſteht Termin zum Verſuch der Güte und in deren Entſtehung zur förm⸗ lichen Liquidation Montag den 11. December l. J., Morgens 10 Uhr, ndem alle und jede Anſprüche an dieſes Ver⸗ ſnögen ſo gewiß geltend zu machen find, als ſie ſonſt für präcludirt erachtet werden, ohne daß Tin weiteres Ausſchlußdeexet erfolgt. Butzbach den 10. Oktober 1848. Groß. 1215 e 5 e l. Bekanntmachung. 11525) In der Nacht vom 18. auf den 19. d. M. ſind aus dem Bingenheimer Pferch 41 Hämmel und 5 Schaafe entwendet worden, und da bis jetzt der Thäter unbekannt geblieben it, ſo erſucht man alle Juftiz⸗ und Polizeibe⸗ hörden etwa ſich ergebende Indicien, welche zur Entdeckung des Thälers führen können, zur als⸗ baldigen Kenntniß des unterzeichneten Gerichts zu bringen, zu welchem Ende noch Folgendes bemerkt wird: 1) neun Hämmel waren hinten auf dem Kreuz mit einem O, einer mit einem langen Strich in der linken Seite und einer am rechten Hinterſchenkel mit einem 8 gezeichnet; 2) von den fünf Schaafen hatten zwei einen ſäbelartigen Strich in der linken Seite, eins ein 0 in derſelben Seite, eins ein X auf dem linken Vorderblatt und das fünfte einen Strich auf dem linken Kreuz. 5 1 Abzeichen waren von ſchwarzer arbe. Nidda den 20. Oktober 1848. Großh. Heſſ. Landgericht Katte bn. Edictalla dung. 1542) Ueber das um 1291 fl. überſchuldete ermögen des Georg Mohr von Aſſenheim iſt von Großh. Hofgericht formeller Concurs erkannt worden. Zum Anmelden etwaiger— dem Gericht bis jet noch unbekannt gebliebener Forderungen in Selbſtperſon, oder durch einen gehörig legiti⸗ mirten Bevollmächtigten, wird Termin auf Dienſtag den 28. 10 Vormittags um L, anberaumt, und zwar bei Strafe ſtillſchweigenden Ausſchluſſes von der Maſſe. In dieſem Termin ſoll nochmals die Güte verſucht, eventuell zur Ernennung eines Gläu⸗ biger⸗Ausſchuſſes, ſowie zur Beſtellung eines Maſſecurators und Contradictors geſchritten werden. Gerichtsbekannte Gläubiger ſollen, wenn ſie nicht erſcheinen, als den Beſchlüſſen der erſchie⸗ nenen Gläubiger ſtillſchweigend beigetreten an⸗ geſehen werden. Friedberg den 16. Oktober 1848. Großh. Heſſ. Landgericht daf. Dr. Gilmer. Mobtliar-Verſteigerung. (1513) Montag den 6. November, Nach⸗ mittags um 2 Uhr, werden in der Wohnung des Bürgers, Schreiners Paul Falk dahier, meh⸗ rere Mobilien, beſtehend in: 1) zwei Sopha, 2) einem großen runden und 3) drei anderen Tiſchen, 4) ſechs gepolſterte und 5) ſechs mit Rohr geflochtene Stühle, 6) vier Kommoden, einem Sekretär, Kleider⸗ ſchränke ꝛc., 7) zwei große Spiegel, 8) eine Büchſe und zwei Doppelflinten, 9) ein vollſtändiges Bett und Weißgeräth ꝛc. öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 25. Oktober 1848. In Auftrag: Groß. Heſſ. Landgerichts Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Ben. Ne. Auszulethende Kapitalien. (150 In der Gemeinde⸗Kaſſe zu Nieder⸗ wöllſtadt liegen 2000 fl. zum Ausleihen, auf gerichtliche erſte Inſatz⸗Hypotheken und gegen 5 PEt. Zinſen, bereit. Niederwöllſtadt den 28. Oktober 1848. Der r Bürgermeiſter o Obligation ⸗Verlooſung. (1515) Von den Partial⸗Obligationen hie⸗ ſiger Gemeinde wurde durch die heutige Ver⸗ looſung Nro. 18. von 200 fl. den 1. Januar 1849 rückzahlbar und kann der Betrag entweder bei hiefiger Gemeindekaſſe oder dem Handlungshauſe Samuel Lindheimer jun. in Friedberg in Em⸗ pfang genommen werden, da vom Verfalltage an keine weitere Zinſen vergütet werden. Holzhauſen den 24. Oktober 1843. Der e F i e d. Obligations ⸗Verlooſung. (1546) Bei der heute ſtattgehabten Verloo⸗ ſung find aus dem, unterm 28. November 1846 bei dem Handlungshauſe Daniel Brandt in Hanau negocirten Anlehn der Gemeinde Heldenbergen folgende Partial-Obligationen, als: Lit. A. Nro. 5 7. und 15. à 1000 fl.= 3000 fl. Fe eee 45. und 52. à 500„ 3000% Summa 6000% zur Rückzahlung am 2. Januar 1849 beſtimmt worden. Dieſe Beträge können nach Willen der Inhaber in Hanau bei dem erwähnten Hand⸗ lungshauſe oder aber auch bei dem hieſigen Gemeinde⸗Einnehmer empfangen werden, indem von dieſem Tage an deren Verzinſung aufhört. Heldenbergen den 25. Oktober 1848. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Pauly. S πτιοιονονονε Privat⸗ Bekanntmachungen. Zum Verkaufen. (1472) Eine Chaiſe, Droſchke, Heckſelbank und ein Pferdegeſchirr ſind zu verkaufen. Aus⸗ geber dieſes Blattes ſagt wo? Anzeige. (1427) Guter reingehaltener Pfäl⸗ zer Wein wird zu 46, 18, 20 und 24 fl. per Ohm, billig abge⸗ geben: Döngesgaſſe Nro. 6 neu (alt H Nro. 165) im Hofe in Frankfurt am Main. Einen Zwergkochofen (1530) hat zu verkaufen Friedberg. Fr. Müller. Fett ⸗Griebenkuchen, (1839) zum Mäſten der Schweine ſehr dien⸗ lich, ſind billig ſtets im Vorrath zu haben bei Friedberg im Oktober 1848. Siegmund Simon, Seifen⸗ und Lichterfabrikant, große Auguſtiner⸗Schulſtraße. Okarber Jahrmarkt. (1240) Während des diesjährigen hieſigen, Mittwoch den 1. November und Donnerſtag den 2. November, abzuhaltenden Jahrmarktes iſt bei mir Tanz⸗ mufik, durch ein beliebtes öſterreichiſches Mili⸗ tär⸗Muſikkorps ausgeführt, anzutreffen. Ich lade hierzu alle Freunde der geſelligen Unterhaltung mit dem Anfügen ein, daß für gute Getränke und Speiſen geſorgt iſt. Okarben den 25. Oktober 1848. Carl, Gaſtwirth zum Carlshof. Empfehlung. (1847) Ein junges Mädchen, welches ſo⸗ wohl im Kleidermachen als im Weißnähen er⸗ fahren iſt und Beſchäftigung in als außer dem Hauſe annimmt, empfiehlt ſich einem geehrten Publikum beſtens. Nähere Auskunft ertheilt Fr. Kautz, Schu machermeiſter, wohnhaft auf der Ludwigsſtraße. a Winke. (1318) Bei den jetzigen Holzpreiſen, die billig zu nennen ſind, find die Preiſe der Braunkohlen viel zu hoch. Mehrere Bürger der Wetterau glau⸗ ben, daß es nur einer Hinweiſung bedürfe, um die Beamten der verſchiedenen Bergwerke zu veranlaſſen, daß auch die Preiſe der Braun⸗ kohlen herabgeſetzt würden. an fue bgiele, die darauf merken. ½ 354. Bairiſches Bier (1849) hat in Zapf genommen und verkauft in Faß Jacob Bur ek in der Burg. Gefunden. (1850) Ein Beutel, einiges Geld enthaltend, wurde gefunden; der ſich gehörig legitimirende Eigenthümer kann es gegen die Inſeratgebühren 5 Jakob Fritzel in Borheim in Empfang nehmen. Einſtweilige Erwiederung. (1531) Die„Erwiederung“ des Hrn, Göbel in Pohlgöns, ſcheint wie von einem Manne gekommen, der anſtatt mit Gründen mit gemeinen Schimpfworten entgegnet, allein ſo geht's allen Denen— die nur ſprechen können wo ſie keinen Widerſpruch finden. In Bezug auf meine An⸗ frage, daß ſie Herr Göbel für anonym und Jäger in Pohlgöns für den Einſender gehalten, kann ich mir die Gewißheit verſprechen, daß Herr Göbel wenig Logik los hat. Melbach den 29. Oktober 1848. H. Jäger II. Einladung. (1852) Nach den Beſchlüſſen der Schul⸗ männer zu Eiſenach, Ende vorigen Monats, ſollen bekanntlich die Lehrer in den einzelnen Bezirken zu Zweigvereinen zuſammentret letz⸗ tere die Landesvereine und alle dieſe wieder den Centralverein(Vorort Dresden) bilden.— Die Lehrer an ſämmtlichen Schulanſtallen des Reg.⸗Bez. Friedberg werden demnach zur Ver⸗ ſtändigung über unſern Bezirksverein, insbeſon⸗ dere zur Beſprechung deſſen Statuten, auf Mittwoch den 8. November l. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, in das Gaſthaus des G. Gerlach dahier, andurch freundlichſt eingeladen. Lrleddereen Oktober 1 a u e x. ro m m. berg. Bürgerverein zu Friedberg. (1553) Tagesordnung für die Sitzun Don⸗ nerflag den 2. November 1848: e 1) Rechnungsablage. 5 2) Beſprechung über eine Adreſſe an die Na⸗ tionalverſammlung, wegen der projectirten Bildung eines Gegen⸗Parlaments zu Berlin. 3) Beſprechung über das Geſetz wegen der Einkommenſteuer. Friedberg am 27. Oktober 1848. Krach, Schriftführer. Literariſche Anzeigen. (488 U) Ju der Has perſchen in Sch 2 7 all 1 1 8 uchhandlung Wunderbare und merkwürdige Prophezeihungen der Somnam⸗ büle Maria Stiefel aus Ebern berg über die Zukunft der Jahre 1848 bis 1856. Preis 6 kr. Von dieſer merkwürdigen Schrift wurden be⸗ reits 20,000 Exemplare verkauft. 5 Vorräthig bei C. Bindernagel in Fried⸗ erg. 11 71 4 4 1 —— (1885) In der Buchhandlung von Wilh. Meck in Conſtanz iſt erſchienen und kann durch alle Buchhandlungen bezogen werden: Die Kartoffelküche, enthaltend 273 verſchiedenen Suppen, Recepte zu 0 Krapfen, Aufläu⸗ Paſteten, Knödeln, fen, Backwerken ꝛc. N. aus Kartoffeln. Zweite Auflage. geh. 24 kr. Vorräthig bei C. Bindernagel in Fried⸗ (13560 Nachdem die er Auflage von: ſte Auflage von 2000 Exemplaren binnen Jahresfriſt vergriffen wurde, erſchien ſo eben die zweite Vollständiges und practiſches Handbuch zum Betriebe aller Zweige der Landwirthſchaft für Landwirthe und die es werden wollen, mit beſonderer Berückſichtigung des Bedürfniſſes für Wirthſchaftslehrlinge und junge Wirthſchafter, von Reinhard Nobis, practiſchem Landwirthe.(Danzig, Gerhardſche Buchhandlung.) 2 Bände in gr. 8. mit 78 Abbild. Preis: 5 fl. 24 kr. Dieſes Werk, welches ſchon vor ſeinem Erſcheinen durch mehrere tüchtige practiſche Landwirthe, welche auf den Wunſch der Verlagshandlung das Manuſcript durchgeſehen hatten, dringend empfohlen wurde, iſt nunmehr, nachdem es in erſter Auflage vollſtändig erſchienen war, in verſchiedene Blättern beurtheilt, und zwar einſtimmig lobend beurtheilt worden; ſolche Beurtheilungen finden ſich u. A. im Jüterbogker landw. Wochenb für 1848, Nro. 28; in der Agronomiſchen Zeitung Nro. 114; in Beper's Archiv, Heft 6. Seite 355 und 56; in Muſſehl's Wochenblatt, Nro. 683; in den weſtpr. landw. Mittheil. Nro 7 und 83; im Literaturblatt zur Leipz. Landw. Zeitung Nro. 12, ſo wie andererſeits auch landw. Autoritä 3. B. der Director der landw. Lehr⸗Anſtalt, Herr Geh. Reg.⸗Rath Heinrich in Proskau, der Director der landw. Lehr⸗Anſtalt zu Haaſenfelde hel Müncheberg, Herr General⸗Seeretair Kielmann, der Director der Ackerbauſchule in Gr. Krebs bei Marienwerder, Herr Leinweber, ſich gutachllich höchſt anerkennend über das Werk geäußert, und daſſelbe zur Anſchaffung dringend empfohlen haben. Wir ſetzen zwei Literaturblatt der Leipziger Landw. Zeitung ſagt: 5 5 „Der Verfaſſer beweiſt, daß er ſein Fach in allen Theilen gründlich verſteht, daß er als Meiſter mit demſelben wiſ ſen ſchaftlich und practiſch auf ſeltene Weiſe vertraut iſt. Sein Werk iſt unſtreitig ein ausgezeichnetes, eine durchdachte, umſichtige und höchſt brauchbare Arbeit, und wenn irgend ein Buch geeignet iſt, den, angehenden Landwirth ohne Welteres auf das Ausreichendſte über alle Aufgaben zu verſtändigen, ſo iſt es dieſes mit der anerkennungswertheſten Eindringlichkeit ausgearbeitete. Und Herr Director Leinweber in Gr. Krebs ſchreibt unterm 21. Juni d. J. an die Verlagshandlung: „In Zukunft werde ich jeden neu hinzukommenden Ackerbauſchüler anweiſen, ſich dieſes Handbuch anzuſchaffen, da in ihm das? 5 aus der Landwirthſchaft klar geordnet, umfaſſend behandelt und anſchaulich dargeſtellt ſſt, dieſem Werke aber auch ſonſt möglichſte Verbreitung zu verſchaffen ſuchen, damit es die allgemeine Anerkennung finde, die es verdient, und in den Beſitz aller, namentlich jüngerer Landwirthe komme, denen es bis dahin an einem ſolchen Agrikultur⸗Evangelium gemangelt hat. 1 Zudem wir schließlich bemerken, daß wir in den Umſchlägen der neuen Auflage viele ſolche Urtheile abdrucken ließen, auf welche wir hiermit aufmerkſam machen, wollen wir nur noch bemerken, daß die Darſtellungsweiſe des Verfaſſers ſo durch und durch practiſch, ſo deullich und ſo klar und faßlich ſſt, daß ſie von jedem Landmanne verſtanden werden kann und muß welches Verſtändniß durch die in den Text eingedruckten erläuterten We Werk auch in der neuen Auflage allen Landwirthen, den älteren wie den jüngeren, dringend empfohlen a noch ſehr gefördert wird. Möge das a Bindernagel in Friedberg. W 85 Beſtellungen auf die neue Auflage werden angenommen von C. Gerhard ſche B Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. dieſer Urtheile hieher: das das Wiſſenswürdigſte 8 ß J „ —