4 1 9 en 8 rl 18), verrichtet: ur. Burgfirche: ell. Burgklche: are 1847. ee ei * Intelligenz-Olatt ſür die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Mittwoch, den 28. April 1847. Amtlicher Theil. Oeffentliche Nachricht. In dieſer Zeit der Theurung und des Mangels durfte es Jedermann von beſonderem Intereſſe ſein, darüber Auf— klärung und Ueberzeugung zu erlangen, daß die Preiſe des nothwendigſten Lebensbedürfniſſes nicht nach Willkühr, ſon— dern nach beſtimmten gerechten Grundſätzen feſtgeſetzt werde. Ich bin deßhalb veranlaßt die Grundſätze, welche bei Feſt— ſetzung der Brod⸗Taxe zur Norm dienen, im Abdruck hierbei zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Grund ſätze für die Feſtſetzung der Brod⸗Taxe. Im Allgemeinen dient das Mittelgewicht und der Mittelpreis der Früchte als Grundlage für die Regulirung der Brod⸗Taxe. Das erſte wird jährlich einmal, am beſten im Spätherbſte, der letztere wöchentlich neu beſtimmt. Bei dem Roggenbrode kommt an dem Mittel- gewichte in Abzug: 1) An Molter— 10 prCt., 2) Für Kleyen und Staub ꝛc.— 27 Pfund im Durch⸗ ſchnitt. Dagegen 8 3) Wird dem Bäcker an Backkoſten, Backlohn und Ge⸗ werbverdienſt per Malter— 1 fl. 10 kr. gutgerechnet. 4) Die Kleyen verbleiben dem Bäcker zum Abſtand für die Nebenkoſten beim Bezug des Mehls. 5) Das Verhältniß des Mehls zum Brode iſt— 3 2 4 anzurechnen. 6) Für Zuſatz von Waizenmehl darf nichts aufgerechnet werden, indem dieſer Zuſatz nur in geringer Sorte ſ. g. Nachmehl resp. Knetmehl zu beſtehen pflegt, welches den Werth des Kornmehls nicht überſteigt. 7) Brüche, welche ſich bei der Berechnung ergeben, kommen wenn ſie ½ Heller und darüber betragen, dem Bäcker, ſonſt aber dem Publikum zu gut, dergeſtalt daß ſie im 1. Falle für einen ganzen Heller, im 2. aber gar nicht in Anſatz zu bringen ſind. Es ergibt ſich hiernach, daß nach den Abzügen unter 1 und 2 vom Malter Korn à 190 Pfd. an Mehl gewonnen werden 144 Pfd. und daraus nach dem Verhältniß 3: 4 verbacken werden können 192 Pfd. Brod oder 48 vierpfün⸗ dige Laibe. Wenn demzufolge das Malter Korn à 190 Pfd. z. B. 8 fl. koſtete, ſo würde der vierpfündige Laib auf 10 kr. zu ſtehen kommen, da aber als Gewerbverdienſt auf jenen Preis nach 3 noch 1 fl. 10 kr. aufzuſchlagen iſt, ſo muß derſelbe in Wirklichkeit 11 ½ kr. koſten. Nach einer in Gemäßheit dieſer Grundſätze aufgeſtellten Berechnung erhöht ſich bei jedem Gulden Preisaufſchlag des Korns der vierpfündige Laib Brod um 5 Heller. Koſtet daſſelbe daher 20 fl., ſo muß letzterer um zwölfmal 5 Heller d. i. um 15 kr. theurer ſein, als bei dem Kornpreis von 8 fl. mithin 26 ½ kr. koſten. g Friedberg den 25. April 1847. Der Grßh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg, K uch ler Oeffentliche Bekanntmachung. Das nachſtehend abgedruckte höchſte Verbot ſchärfen wir unter dem Bemerken hiermit ein, daß die Localpolizei— behörden, Gensdarmen und ſonſtige Polizeiofficianten hiermit angewieſen ſind, auf deſſen ſtrengſte Befolgung genau zu achten und jede Zuwiderhandlung unverzüglich zur Anzeige zu bringen Friedberg, Grünberg und Hungen den 23. April 1847. Die Großh. Kreisräthe der Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen, Küchler. Ouvrier. Follenius. Bekanntmachung, das Verbot der Verwendung der Kartoffeln zum Branntwein⸗Brennen betreffend. In Berückſichtigung des täglich höher ſteigenden Preiſes der Kartoffeln fund des fortwährend fühlbarer werdenden Mangels derſelben, welcher ſelbſt in Beziehung auf die Aus— ſaat der Kartoffeln von nachtheiligen Folgen zu werden droht, wird hiermit die Verwendung der Kartoffeln zum Brennen von Branntwein vom 1. Mai des laufenden Jahres an ohne alle und jede Ausnahme verboten, bei Vermeidung einer Strafe von zehn bis hundert Gulden fuͤr jeden dieſem Verbot zuwider Handelnden. Darmſtadt den 20. April 1847. Großherz. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz. du Thil. Schott. * 136 Bekanntmachung, die Erhebung eines Ausgangszolles von dem über einige Theile der Zollvereinsgrenze ausgehenden Getraide und Mehl betreffend. Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit in Be— rückſichtigung der von andern Zollvereins-Regierungen wegen der Erhebung eines Ausgangszolles von dem über einige Theile der Zollvereinsgrenze ausgehenden Getraide und Mehl getroffenen Maßregel durch allerhöchſte Entſchließung vom Heutigen zu verordnen geruht haben, daß Getraide und Hülſenfrüchte(Vereinszolltarif vom 28. Octbr. 1845, Abtheilung II. pos. 9. a.) ſodann Mehl und andere Müh⸗ lenfabrikate aus Getraide und Hülſenfrüchten(Vereinszoll⸗ tarif, Abtheilung II. pos. 25. 9.) bei der Ausfuhr über die Zollvereinsgrenze der Königreiche Bayern und Würtemberg und des Großherzogthums Baden, von dem Königlich Baye⸗ riſchen Hauptzollamtsbezirke Zweibrücken bis zum Haupt⸗ zollamtsbezirke Pfronten, beide einſchließlich, nunmehr an⸗ ſtatt dem in Art. 1 der allerhöchſten Verordnung vom 3. November v. J. beſtimmten Ausgangszolle einem ſolchen von fünfzig Procent ihres durchſchnittlichen Preiſes unterworfen werden ſollen, ſo wird dies, in allerhöchſtem Auftrage, hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 9. d. Monats (Regierungsblatt Nr. 14) die Ausgangszollſätze für Getraide u. ſ. w., wie folgt, beſtimmt: a) für Waizen, Kernen und Huͤlſenfrüchte vom Heſſiſchen Malter auf 10 fl. 12 kr. b) für Roggen, Mais und andere nicht beſonders genannte Fruchtgattungen vom Heſſiſchen Malter auff 8 fl. 32 kr. c) für Gerſte, vom Heſſiſchen Malter auf 6 fl. 48 kr. d) für Dinkel(Spelz) vom Heſſiſchen Mal⸗ Fab Fi al e) für Hafer vom Heſſiſchen Malter auf Zfl. 24 kr. ) für Mehl und andere Mühlenfabrikate vom Center gußßß ff 40 kr Darmſtadt den 23. April 1847. Großherzoglich Heſſiſches Miniſterium der Finanzen. Zimmermann. Schleiermacher Der Großherzoglich Heſſiſche Ober⸗Einnehmer des Ober-Einnehmerei⸗ Bezirks Romrod an die Gr. Bürgermeiſter der zum Kreiſe Grünberg ge— hörigen Orte des Diſtrikts Felda, nämlich: Felda, Helpers⸗ hain, Keſtrich, Köddingen, Meiches, Stumpertenrod und Windhauſen. Betreffend: Die Vicarirung der Diſtriktseinnehmerei Felda. Wegen eingetretener Krankheit und Alters ſchwäche des Gr. Diſtriktseinnehmers Steuernagel zu Felda, iſt die Gr. Diſtriktseinnehmerei Felda einem Vicar, dem Bezirks⸗Ge⸗ meindrechner Zinſſer zu Romrod überliefert worden, welcher ſich, gemäß Vorſchrift in 8 5. der Steuerexecutions⸗Ordnung jeden Monat an den, von denſelben Ihnen noch näher zu bezeichnenden Tagen, in jeden Ort, für deſſen Gemarkung ein Hebregiſter vorliegt, begeben und die Steuern und ſon⸗ ſtiges fiscaliſche Gelder erheben wird, was Sie in Ihren resp. Gemeinden bekannt machen wollen. Romrod den 10. April 1847. (Unterſchrift: unleſerlich.) Rechnungsablage und Dank. (Schluß). II. Verlooſung weiblicher Arbeiten und ſonſti⸗ ger geſpendeter Gegenſtände. Unſer Bitten an die Frauen und Jungfrauen des Kreiſes hatte ebenfalls einen recht ſchönen Erfolg, ſo daß es möglich war, 525 Gegenſtände zu verlooſen. Es hatten ſich dabei Frauen und Jungfrauen jeglichen Standes und jeglicher Confeſſion betheiligt, in manchen Gemeinden zeigte ſich ein ordentlicher Wetteifer in Betheiligung an dem ſchönen Werke der Liebe, und nur von einigen Gemeinden waren keine Arbeiten eingegangen. Die Verwerthung dieſer Gegenſtände(mit Ausnahme einiger gebrauchten, welche— gewiß im Sinne der Gebe⸗ rinnen— unmittelbar an Arme vertheilt wurden) erfolgte durch eine öffentliche Verlooſung, bei welcher die übrig ge⸗ bliebenen Nummern auf Rechnung des Vereins genommen und die von dem Vereine gewonnenen Gegenſtände wieder verſteigert wurden. Aus der nachſtehenden Ueberſicht iſt der in jeder Gemeinde für Looſe(à 6 kr.) erzielte Erlöß und daneben der Antheil zu erſehen, welcher den einzelnen Gemeinden— unter Beirath der die Arbeiten in jedem Orte geleitet habenden Frauen— von dem Geſammterlöß zugewieſen wurde. Gemeinden Erlöße Antheile . fl. kr. fl. kr. Arnsburg 3——— Bellersheim 15— 15— Bettenhauſen 5— 5— Birklar 7 30 15— Dorfgill 5— 5— Eberſtadt mit Hofgill 35— 25— Einartshauſen 5— 10— Ettingshauſen 10— 15— Freienſeen 15— 25— Gambach 20— 20— Gonterskirchen N 5— 15— Griedel 25— 20— Grüningen ö 10— 20— Hattenrod 3— 13— Holzheim 10— 10— Hungen 100— 60— Solms⸗Ilsdorf—— 10— Inheiden 5— 30— Langsdorf 10— 10— Lardenbach 5— 15— Laubach 50——— Lich 40— 40— Münſter 2— 15— Münzenberg 25— 10— Muſchenheim 14— 20— Niederbeſſingen 5 30 5 30 Nonnenroth 5— 30— Obbornhofen 6— 15— Oberbeſſingen 10— 10— Oberhörgern 5— 5— Röthges 3— 13— Ruppertsburg und Friedrichshütte 35— 25— Traishorloff 5— 10— Traismünzenberg 4 30 4 30 Utphe 5— 20— Villingen 20— 25— Weckesheim 5— 5— Wetterfeld 12 36 16— Wohnbach 13— 10— Zu übertragen 559 6 617— ſonſti⸗ nen des ſo daß s hatten es und n pigte ſchoͤnen n waren usnahme r Gebe⸗ erfolgte ibrig ge⸗ inzelnen jedem amterlöß * 137. Möchten Alle, wenn ſie einmal ſelbſt Rath oder Hülfe in den Wechſelfällen des menſchlichen Lebens bedürfen, nicht vergeblich ſich nach Huͤlfe umſehen! Hungen den 15. April 1847. Hunſinger. Kießling. Schaaf. Gemeinden 3. an den Tag gelegt haben. kx. ex. Uebertrag 559 6 617— Wölfersheim 11— 11— Hof Albach und Kolnhauſen 2 8 Für arme Tagloͤhner daſelbſt—— 2— Von Auswärtigen 40 54—— Baar von Laubach, Ruppertsburg, Holzheim) und Einartshauſen 22 8 Für verſteigerte Gewinnſte des Vereins 22 36—— Für 6 arme Kinder, welche die hiervon gebacken. Looſe zogen—— 6 Druckkoſten ꝛc.—— 21 55 ½ Zuſammen 657 55% 657 55 ½ Man bittet nun die verehrlichen die ihnen zugefallenen Beträge baldgefälligſt Montags oder Donnerſtag bei dem unterzeichneten Rentamtmann Kießling gegen Quittung abholen zu laſſen.— Rechnet man zu dieſem Ertrage der Verlooſung den Ertrag der Geldſammlung, ſo ergibt 1998 fl. 6 ½ kr., eine Summe, werden wird, eine Summe, welche trägt: den Empfängern Stunden der das Bewußtſein, eine heilige Pflicht erfüllt zu haben.— Indem wir ſomit Rechenſchaft dem Erfolg unſerer Bitten müſſen wir in wärmſter Dank⸗ barkeit aller Derjenigen gedenken, welche die Sache ſo Beſonders ſagen wir freundlich und thaͤtig unterſtützten. innigſten Dank den Frauen, welche die einzelnen Orten die Sammlung der Arbeiten zu leiten und all den Frauen und Jungfrauen, welche ſo bereitwillig ihre Gaben der Liebe auf den Altar der Mildthätigkeit nieder⸗ legten. Wir ſagen herzlichen Dank welche durch Sammlung der bringen der Looſe, durch Geldſpenden nützige Thätigkeit entwickelt, eine ſo ) Unter dieſem Betrag iſt der Erlöß von vier alten Münzen, welche von einem Unbekannten zu Holzheim geſpendet wurden, enthalten. mit welcher die Noth gar manches Armen gelindert wurde und noch gelindert Armen⸗Commiſſionen, und Gerſte— ſich die Summe von die ſchönſten Zinſen Freude, den Gebern gegeben haben von Güte hatten, in den 1 Dieburg, 22. April. Nachdem der hieſigen Gemeinde kürzlich ein Theil der durch die weiſe Fürſorge unſerer höchſten Staatsregierung angekauften Brod-Frucht, Behufs der Armenunter⸗ ſtützung, abgegeben worden, wurde heute das erſte Brod Die gute Qualität dieſes Korns machte — eine beſondere Vorſicht in Bezug auf das zu gewinnende Brod um ſo mehr nothwendig, als bereits ein hieſiger Ein⸗ wohner, der Großh. Beigeordnete Jacob Fäth, feſt behauptet hatte, daß das von ſeinen eigenen Brodfrüchten— Korn gemahlene Mehl weit mehr Brod geliefert habe, als er früher, geben, von dieſen erhalten hätte.— Der hieſige Orts vor⸗ ſtand hat deßhalb, in löblichem Eifer für die gute Sache, eine genaue Controle eintreten laſſen. den Wohnungen hieſiger Ortsvorſtandsperſonen zu Teig gemacht, wurde letzterer von einem Bäcker, welcher ſchon ſeit mehreren Jahren ſein Gewerbe niedergelegt hatte, in Gegenwart von vier hieſigen Ortsvorſtandsperſonen zu Brod gebacken. Das Reſultat war, daß 163 Pfund Roggenmehl 262 Pfund ganz gutes Brod lieferten; ein Reſultat, was um ſo auffallender erſcheint, als bekanntlich ſeither in der Regel 3 Pfund Mehl zu 4 Pfund Brod gerechnet, in dem vorliegenden Falle aber von gutes Brod gebacken wurden.— Möge dieſes Reſultat auch andern Gemeinden, welche von der fraglichen Brodfrucht empfangen haben, zur beſonderen Vorſicht und den Armen zu größerem Nutzen dienen. wo er das Mehl den Bäckern über⸗ Als das Mehl in 3 Pfund Mehl 4% Pfund (Großh. Ztg.) all den Männern, Geldbeiträge, durch Unter⸗ ꝛc. eine ſo uneigen— thätige Nächſtenliebe Anfrage. Worin iſt der Grund zu ſuchen, daß in Friedrichsdorf die 2 kr. Weißbrode 2 Loth mehr wiegen als in Friedberg? und: daß der Waizen und das Korn in Mainz ſeit 14 Tagen 3, 4, 5 Gulden billiger iſt, als in der Mitte der Wetterau, der ſ. g. Fruchtkammer Heſſens? Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. d ιτιτιιιννννν Bekanntmachung. 7) Die zur Concursmaſſe des Ludwig olk zu Niederohmen gehörigen Liegen⸗ ſchaften, beſtehend aus V/bds Grdbch. 95[J Klftr. Hofraithe, die Kirſchmühle, nebſt Mühlgeräthſchaften, 17443 Grdͤbch. 30[] Klftr. Grabland, der Keilsgarten, f 7/649 Grdb. 2049[] Klftr. Wieſe hinter der Kirſchmühle. XI/57 Grdb. 340[] Klftr. Aecker vor dem Krummacker, XLI/4 Grdb. 336[] Klftr. Aecker auf der See, 52 Grdb. 111] Grabland auf der Glock⸗ wieſe, ollen Montag den 26. d. M., Vormittags 10 Uhr, tuf dem Gemeindehauſe zu Niederohmen urch das unterzeichnete Gericht unter an⸗ 9% Bedingungen öffentlich verſteigert werden. An die Verſteigerung der Liegenſchaften wird ſich unmittelbar die der nicht unbedeu⸗ tenden Mobilien anreihen. Indem man Kaufliebhaber hiezu einladet, und die Grßh. Bürgermeiſter um möglichſte Verbreitung dieſer Bekanntmachung in ihren reſp. Gemeinden hiermit erſucht, fügt man die Bemerkung an, daß zum Mitbieten auf die werthvollen Liegenſchaften nur ſolche Per⸗ ſonen zugelaſſen werden können, deren Zah⸗ lungsfaͤhigkeit entweder offenkundig iſt, oder die ſich ſofort in der genannten Beziehung auszuweiſen vermögen. Grünberg den 8. April 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Aufforderung an die Schuldner der Pfand⸗ und Leihanſtalt zu Friedberg. (608) Die Schuldner der Friedberger Pfand⸗ anſtalt, deren Pfaͤnder bis jetzt verfallen ſind, werden aufgefordert, dieſelben bis zum 15. Mai l. J. einzulöſen oder zu prolongiren, als ſonſt deren Verſteigerung ſtattfinden ſoll. „Bemerkt wird noch beſonders, daß die Aus⸗ löſung, ſowie die Renovation nur an den dazu beſtimmten Tagen, Montag, Mittwoch und Samſtag geſchehen kann. Friedberg den 17. April 1847. Für die Pfandhaus Verwaltung Faatz. Carl Klein. Bekanntmachung. (6110 In der Nacht vom 10. zum 11. De⸗ cember v. J. wurde in der Gemarkung Fried⸗ — berg an der von Friedberg nach Homburg füh⸗ renden Staatsſtraße ein junger Birnbaum boshafter Weiſe abgebrochen. Desgleichen in der Nacht vom 3. zum 4. Februar l. J. in der Gemarkung Aſſeubeim an der von Nieder⸗ wöllſtadt nach Sornaſſenheim fübrenden Staats⸗ ſtraße. Da die ſofort eingeleitete Unterſu⸗ chung zur Ermittelung der Thäter nicht ge⸗ führt hat, ſo ergeht andurch, in Gemäßheit der Landesverordnung vom 3. Februar 1797, öffentliche Aufforderung zur Namhaftmachung der reſp. Thäter, unter Zuſicherung einer Belohnung von 30 fl. aus den betreffenden Gemeindecaſſen für jeden einzelnen Fall. Friedberg den 11. April 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daf. Hofmann. Dr. Gilmer. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (628) Mittwoch den 28. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll das Abheben der Bauerde von der Mittelhoble bis zum grauen Steinweg in der Gemarkung Fauerbach II., veranſchlagt zu 803 fl. 2 kr. an Ort und Stelle, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen an die Wenigſtneh⸗ menden verſteigert werden. Friedberg den 20. April 1847, Der Grotb. Heſſ. Sections-⸗Ingenieur der Section Friedberg Hochgefand. Verſteigerung von Bauarbeiten zu Kaichen. (633) Die bei Unterhaltung der verſchie⸗ denen gemeinheitlichen Gebäude zu Kaichen erforderlichen Bauarbeiten ꝛc., beſtehend in Maurerarbeit, veranſchlagt zu 55 fl. Steinhauerarbeit 77 8 5 Zimmerarbeit 7 77 38 7 Schreinerarbeit„ 1 58„ Schloſſerarbeit 77 77 10 Weißbinderarbeit„ 5 217 Anfertigung einer Laterne auf die Brunnen⸗ ſäule, Reparatur der Thurmuhr, ver⸗ ſchiedenen Hand- und Straßenbauarbeiten, Steinſchlagen, Lieferung von Mauer⸗ ſteinen, Straßendeckſteinen, Sand, Kalk und Kanaldeckplatten, ſollen Freitag den 30. d. M., Vormittags um 9 Uhr, auf der Gemeindeſtube daſelbſt öffent⸗ lich in Accord gegeben werden, und liegen die Ueberſchläge bei Grßh. Buͤrgermeiſter zu Jedermanns Einſicht bereit. Friedberg den 19. April 1847. Der Grßh. Gemeindebaumeiſter Ruths. Arbeits⸗Verſteigerung zu Stamm⸗ heim. (636) Bei Unterhaltung der Gemeinde⸗ Gebäude und des Ortsſtraßen⸗Pflaſters ſind vorgeſehen: Pflaſterarbeit, veranſchlagt zu 97 fl. 56 kr. Zimmerarbeit„„ 1,— Maurerarbeit 77„ 48,— Weißbinderarbeit„„ 3%— Schreinerarbeit„„ 19%— Steinhauerarbeit„ 10%— und ſollen dieſe Arbeiten, ſowie das Brechen, Beifahren und Aufſetzen der nöthigen Pflaſterſteine, und die Lieferung des Sandes, Waſſerkalks und gut gebrannten Backſteine 8 Montag den 26. April d. J., Vormittags um 11 Uhr, auf der Gemeindeſtube zu Stamm⸗ heim öffentlich veraccordirt werden. Friedberg am 19. April 1847. Der Grßh. Gemeindebaumeiſter Ruths. Mobilienverſteigerung. (611) In Auftrag der Frau Obriſtlieutenant Dingeldey dahier, werden Mittwoch den 28. I. M., Nachmittags 2 Uhr, in hieſigem Rath⸗ bauſe nachſtehende Mobilien öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert, als: 1) ein Sopha, 2) ein gepolſterter Seſſel, 3) zwölf Stühle, 4) mehrere Tiſche, Küchenſchränke, Bett⸗ ſtellen, ein leeres Weinfäßchen von 35 Maas, Haus⸗ und Küchengeräthſchaften und dergleichen. 5 Friedberg am 22. April 1847. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Ladung. (653) Auf Antrag des Joſeph Bamberger von Muſchenheim werden ſämmtliche Gläu⸗ biger deſſelben zu einem Credit oder Nach laß vertrag auf Mittwoch den 5. Mai d. I., Morgens 10 Uhr, hierher vorgeladen. Die Ausbleibenden ſind an den Beſchluß der Mehr⸗ heit gebunden. Hungen den 14. April 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Hofmann. Draudt. Edietalladung. (651) ueber das Vermögen des Jacob Morſchel III. zu Obermöoͤrlen iſt der Con⸗ % cursproceß erkannt worden. Es werden deß⸗ halb die Gläubiger deſſelben aufgefordert im Termin Samſtag den 19. Juni, Morgens 8 Uhr, ihre Anſprüche dahier geltend zn machen, widrigenfalls der ſtillſchweigende Ausſchluß von der Maſſe erfolgt. Im Termin ſoll zugleich ein Arrangement verſucht und, wenn ein ſolches nicht zu Stande kommt, ein Curator ernannt und wegen Ver⸗ äußerung der Maſſe Beſtimmung getroffen werden. 5 Gläubiger, welche nicht perſönlich erſcheinen, werden in dieſer Beziehung als den Beſchluſ⸗ ſen der Mehrheit der erſchienenen Glaͤubiger beitretend angeſehen werden. Butzbach den 19. April 1847. 5 Großh. Heſſ. Landgericht daſ. J. E. d. L. Calmberg. Dr. Irle. Frucht⸗ Verſteigerung. (635) Dienſtag den 4. Mai l. J., von Mor⸗ gens 10 Uhr an, ſollen zu Münzenberg von dem Gräfl. Solms⸗Rödelh eim'ſchen Speicher daſelbſt, etwa: 4 Wolter. 18461 Ernte, in Quantitäten von 2— 5 Malter, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Auf Verlangen kann Creditgebung nach den bei der Verſteigerung eröffnet werdenden Be⸗ dingungen, ſtattfipden. Aſſenheim den 22. April 1847. Gräfl. Solms ⸗ Rö delheim' ſche Fruchtverwaltung daf. ναιιιν Privat⸗ Bekanntmachungen. 3 u m Verkaufen. (886) Eine, in noch ſehr gutem Zuſtande befindliche, vierſitzige Chaiſe, welche ein- und zweiſpännig gefahren werden kann, ſteht aus der Hand billig zu verkaufen. Bei wem, ſagt die Expedition d. Bl. Gutes Roggenmehl (61 iſt ſtets zu haben bei 1 O. W. Grödel in Friedberg. Lehrlings⸗Geſuch. (66) Bei einem Bäckermeiſter in Fried⸗ berg kann ein geſitteter junger Menſch unter vortheilhaften Bedingungen in die Lehre treten. Bei wem? ſagt die Expedition d. Bl. Ein junger Menſch (6447) kann das Wagner⸗Handwerk unter vortheiſhaften Bedingungen erlernen bei Friedberg. Adam Menges, Wagnermeiſter. Verkauf. (686) Bei dem unterzeichneten ſtehen 3 Pferde 5 billigen Preiſes verkäuflich abzugeben. Für ſehr brauchbar im Zug, ſo wie für die vier Hauptmängel wird garantirt. Simon, Poſthalter. Verkauf. (657) Eine Parthie vorzügliches Heu(jedoch nicht unter 10 Pfund), eine Parthie ſehr guten Dünger, im Ganzen oder Wagenvoll⸗ weiſe, eine eichene Krippe, ca. 18 Fuß lang und zwei Raufen gleicher Länge verkauft. J. M. Simon. Ein Bäckergehülfe, (658) von ſittlichem Charakter, welcher ſeine Lehrjahre kürzlich zurückgelegt, und zu ſeiner weiteren Ausbildung eine andere Stelle ſucht, kann in Friedberg eine gute Stelle finden, bei welcher die ſtrengſte Reinlichkeit als Haupt⸗ bedingung gemacht wird. Die Expedition die⸗ ſes Blattes ſagt bei Wem.. Ein Seribent, (659) der eine deutliche und hübſche Hand⸗ ſchrift geläufig ſchreibt, gut rechnet und bis⸗ her bei einem Rechnungsbeamten gearbeitet hat, ſucht, unter beſcheidenen Anſprüchen, eine andere Stelle. Näheres bei der Expe⸗ dition d. Bl. Ein braver Küferburſche, (660) welcher auch in der Wirthſchaft be⸗ huͤlflich ſein kann, findet bel mir ſogleich eine Stelle. Friedberg. D. Fritz. Lehrlings⸗Geſuch. (661) Ein junger Menſch, welcher die nöthigen Zeugniſſe aufzuweiſen vermag, kann in einem hieſigen Gaſthauſe als Lehrling ein⸗ treten. Das Nähere bei der Expedition die⸗ ſes Blattes. Ein ſehr gutes Billard, (662) faſt neu, mit vorzüglichen Queuen und Ballen, wird abgegeben. Wo? ſagt die Ex⸗ pedition dieſes Blattes. 300 bis 400 Malter ausge⸗ leſene Kartoffeln, (663) zum Stecken und Kochen geeig⸗ net, hat zu verkaufen a Fauerbach II. im April 1847. Heinrich Leonhard. Einen großen Heuboden, (661 ſowie einen geräumigen Pferdeſtall hat zu vermiethen Adam Kehr, am Mainzerthor. Zum Verkaufen. (665) Bei Unterzeichnetem kann man noch bedeutende Parthien von Spreu haben, näm⸗ lich Tölpelſpreu zu 15 kr. per Korb, Waizen⸗ ſpreu zu 24 kr. per Korb. Wickſtadt den 24. April 1847. J. Grein. Zur Nachricht. (666) Zahlungen für mich ſind an mich zu leiſten; desgleichen wolle man alle Forderun⸗ gen an mich bei mir einreichen. Friedberg am 24. April 1847. Adam Kehr. Literariſche Anzeige. (667) Bei J. C. Mäcken Sohn in Reut⸗ lingen iſt erſchienen und bei C. Binder⸗ nagel in Friedberg zu haben: Friedrich, Dr. G., Die Mutter am Krankenbette ihres Kindes oder Leit⸗ faden zum Erkennen und Behandeln der erſten Kind erkrankheiten mit be⸗ ſonderer Rückſicht auf die Diätetik. Für 05 Mütter dargeſtellt. 8. 10 Bogen. r. —— Das krankhafte und ſchwere Zahnen der Kinder und ſeine Heilmilkel nebſt erläuternden Krankheitsgeſchichten. Ein en für Mütter. 8. 9½ Bog. r. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Car Bindernagel in Friedberg. . rn —