deder ur. 1 . — — 2 —* 77 11 5 butt d. 2. df * Auguſ. Intelligenz-Glatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Amtlicher Theil. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Zetreffend: Ausführung des Wieſenculturgeſetzes vom 7. October 1830, insbeſondere das Inſtitut der Wieſenvorſtände und deren Wirkſamkeit. Unter Bezugnahme auf mein Ausſchreiben vom 24. October 1845 fordere ich Sie andurch auf, binnen 8 Tagen, dei, Meidung der ſofortigen Einlegung eines Wartboten, harüber zu berichten: 1) ob die Wieſenvorſtände nun ſämmtlich vollſtändig ſind oder nicht, in letzterem Falle, aus welchem Grunde, und welche Mitglieder, ſowie wann ſolche ausgetreten ſind? wie die noch im Dienſt befindlichen Mitglieder heißen, ſowie ſeit wann ſolche Mitglieder ſind? 3) ob die ad 2 erwähnten Wieſenvorſtandsmitglieder ſämmtlich verpflichtet ſind, oder, welche noch nicht? 4) ob für Ihre resp. Gemeinde ein Wieſenwärter ange⸗ nommen iſt, oder wer ſonſt die Pflege der Wieſen beſorgt? 5) ob in Ihren resp. Gemarkungen für den Herbſt l. J. oder das Frühjahr 1848 eine Wieſenverbeſſerung pro— jectirt iſt, oder nicht?— in erſterem Falle iſt deßfalls ebenwohl binnen 8 Tagen geſonderte Vorlage unter der Rubrick: „Wieſenverbeſſerung, insbeſondere in der Gemeinde N. N. im Diſtrikt N. N. betr.“ und zwar, unter Zu ziehung der Wieſenvor⸗ ſtands mitglieder, etwa angeſtellten Wieſen— wärter und Feldſchützen, zu machen. 6) was im Laufe d. J. bezüglich der Wieſencultur ge⸗ ſchehen, wobei ſich namentlich darüber auszuſprechen iſt, ob Bewäſſerungs- oder Entwäſſerungsanlagen vor⸗ genommen, ob die Hügel und Köppel, Geſtrüppe und Geſträuche vollſtändig nebſt Steinen aus den Wieſen entfernt worden ſind, oder was in dieſer Beziehung noch zu geſchehen hat, und was wegen Wieſen— verbeſſerungen überhaupt innerhalb Ihren nern noch vorgenommen werden ann. —.—— Mittwoch, d Ich mache es Ihnen zur beſonderen Pflicht, ſich bei jedem der vorgenannten Punkte ausführlich und namentlich wahrheitsgetreu auszuſprechen, da ich auf jeden einzelnen Bericht beſondere Verfügung erlaſſen und mich ſpäter, bei demnächſtiger Anweſenheit in Ihren resp. Gemeinden da— von überzeugen werde, ob Ihre Berichtserſtattungen mit Umſicht und Gewiſſenhaftigkeit Statt gehabt haben. Grünberg am 18. Auguſt 1847. Ouvrier. Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Die Anpflanzung von Obſtbäumen auf den die Vieinal— wege begrenzenden Grundſtücken. Sie wollen in Ihren resp. Gemeinden öffenlich be⸗ kannt machen laſſen, daß auch in dieſem Herbſte oder näch⸗ ſten Frühjahre wieder Obſtbäume durch die Grßh. Central behörde der landwirthſchaftlichen Vereine bezogen werden koͤnnten und daß ſich diejenigen, welche ſich hierbei betheiligen wollten, binnen 8 Tagen mit Angabe darüber, wie viele und welche Arten von Obſtbäumen, ſowie wann von beiden genannten Terminen ſie ſolche beziehen wollten, bei Ihnen zu melden hätten. Indem ich bei dieſer Gelegenheit Veranlaſſung nehme, Sie, resp. die Ortsvorſtände darauf aufmerkſam zu machen, wie die dießjährige, theils bereits eingetretene, theils noch be— vorſtehende reichliche Obſterndte von Neuem den großen Nutzen der Obſtbäume darthut, und eine Aufmunterung zu Anpflan⸗ zung von Obſtbäumen an öffentlichen Wegen und allen ſon⸗ ſtigen dazu geeigneten Stellen enthält, beauftrage ich Sie zu— gleich, die betreffenden Gemeinderäthe ebenſowohl darüber zu vernehmen, ob, wie viele und welche Arten von Obſt⸗ bäumen ſowie wann resp. in welchem Monate dieſes Herbſtes oder des nächſten Fruͤhjahrs ſie ſolche zu erhalten wuͤnſchen. Die hiernach aufzuſtellenden Verzeichniſſe haben Sie binnen 8 Tagen mit Bericht an mich einzuſenden. Grünberg am 19. Auguſt 1847. Ou vri er. Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Die Inſpieirung der Kriegsreſerviſten. a Nachträglich zu meinem Ausſchreiben vom 22. v. M in Nr. 58 des Intelligenzblatts beauftrage ich Sie, als⸗ 363 bald in Ihren Gemeinden noch bekannt machen zu laſſen, daß diejenigen Kriegsreſerviſten, welche nächſtes Frühjahr ihre Dienſtzeit beendigen und wieder einſtehen wollen, an dem zur Inſpicirung beſtimmten Tage ſchon Vormittags vor 8 Uhr zur körperlichen Unterſuchung dahier zu erſcheinen haben. Grünberg am 20. Auguſt 1847. O unf e Statuten des Nationalvereins für deutſche Auswanderung und Coloniſation, insbeſondere für das Großherzog⸗ thum Heſſen. §. 1. Zweck des Vereins. Der Zweck des Vereins iſt zunächſt für das Großherzogthum Heſſen, nach und nach aber in allen deutſchen Staaten durch ſelbſtſtändige Vereine die Bedürfniſſe der deutſchen Auswanderung und Anſiede⸗ lung in möglichſtem Umfange zu befriedigen.— Zu dieſen Bedürfniſſen gehören nicht nur die nöthigen oder wunſchens⸗ werthen Anſtalten, deutſchen Auswanderern und Anſiedlern, welche ſich zur Auswanderung bereits entſchloſſen haben, zu derſelben förderlich zu ſein, ſondern auch über die Erfolge ſtattgehabter Auswanderungen, über die Art und Weiſe, wie ſolche vorzunehmen ſind, uber die dabei drohenden Ge— fahren und deren mögliche Vermeidung, über das Räthliche oder Unräthliche einzelner ſolcher Unternehmungen und über⸗ haupt über alles, was ſich auf Auswanderung bezieht, zum Zwecke der Kenntniß, Aufklärung und eines hierauf zu gründenden Selbſturtheils des Publikums über dieſen Gegen⸗ ſtand, unparteiiſch Nachricht zu geben. §. 2. Umfang der Thätigkeit des Vereins. Der Verein erſtrebt den in 9. 1 angegebenen Zweck in fol⸗ gender Weiſe: 1) Er verſchafft den Auswanderern(wenn es von ihnen gewünſcht wird) möglichſt billigen und völlig zuverlaſſigen Transport nach dem Lande ihrer neuen Nieder- laſſung und ſorgt für deßfallſige Verträge und die dafür er⸗ forderlichen Garantieen.— Y Der Verein knüpft in den Hauptlandungsorten der überſeeiſchen Länder mit dort be— ſtehenden oder ſich bildenden Vereinen Verbindungen an, um ihrem Schutz und ihrer Fürſorge die ankommenden Aus⸗ wanderer zu empfehlen. In Ermangelung ſolcher Vereine beſtellt er daſelbſt, wie auch an den geeigneten europäiſchen Einſchiffungsplätzen, tüchtige Agenten, und legt denſelben die Verpflichtung auf, den in ihren Häfen durch ſeine Ver⸗ mittelung anlangenden Auswanderern in Anſehung ihrer An—⸗ ſiedelungspläne mit den ſorgfältigſten und erprobteſten Rath⸗ ſchlägen zu Hülfe zu kommen. §. 3. Mittel und Einnahmen des Vereins. Die Mittel und Einnahmen des Vereins beſtehen: 1) Aus den von den Auswanderern zu zahlenden Koſten.— 2) Aus unverzinslichen Actien von fünf Gulden.— 3) Aus jährlichen freiwilligen Beiträgen, Geſchenken, Legaten, Erbſchaften und etwaigen Unterſtützungen des Staates. §. 4. Verwendung der Mittel und Ein— nahmen. Die Einnahme wird verwendet: 1) Zur Be⸗ ſtreitung der Transportkoſten der Auswanderer.(8. 2, 10 2) Zur Deckung der Koſten der Verwaltung, der Correſpon⸗ denz und Druckſchriften.— 3) Zur Erwerbung von Län⸗ dereien an gelegenen Orten zum Zweck engerer Vereinigung deutſcher Anſiedeler. §. 5. Mitglieder des Vereins. Ordentliche Mitglieder des Vereins ſind diejenigen, welche ſich durch eine Actie von fünf Gulden oder durch einen jährlichen Beitrag von wenigſtens einem Gulden betheiligen.“)— Zu Ehrenmitgliedern ernennt der Vorſtand diejenigen, welche ſich beſondere Verdienſte um den Verein erworben haben. §. 6. Rechte der Vereinsmitglieder. Alle ordentliche Mitglieder haben: 1) Gleiches Stimm— recht bei den Berathungen der Hauptverſammlung, ſowie das Recht, an den Wahlen des Vorſtandes und des Aus— ſchuſſes Theil zu nehmen.— 2) Anſpruch auf ein Exem⸗ plar der auf Vereinskoſten für die Vereinsmitglieder heraus gegebenen Druckſchriften. §. 7. Vorſtand des Vereins. Die Leitung der Vereinsangelegenheiten beſorgt ein auf ſechs Jahre erwählter Vorſtand von fünfzehn Mitgliedern, deren Wohnſitz Darm⸗ ſtadt iſt. Der Vorſtand erwählt aus ſeiner Mitte einen Präſidenten, einen Sekretär, einen Controleur nnd deren Stellvertreter, ſowie die ſonſt nöthigen Beamten. Nach je zwei Jahren(immer vom 1. Juli angerechnet) ſcheidet ein Drittheil nach dem Alter der Wahl aus dem Vorſtande aus; nur die beiden erſtenmale entſcheidet das Loos. Jedes in⸗ zwiſchen durch Tod oder ſonſtwie abgegangene Vorſtands⸗ mitglied wird auf die Reſtdauer ſeiner Funktion durch das Vereinsmitglied erſetzt, welches bei der letzten Wahl nächſt den in den Vorſtand eingetretenen die meiſten Stimmen erhielt. Die Ausgetretenen ſind wieder wählbar. §. 8. Geſchäfte des Vorſtandes. Der Vor⸗ ſtand ordnet die Angelegenheiten des Vereins im Innern und nach Außen, führt die Correſpondenz, ernennt und ent— läßt die Agenten und die übrigen, dem Vorſtande unterge⸗ ordneten Beamten, ertheilt die Einnahme- und Ausgabede⸗ kreturen und beruft ordentliche und außerordentliche Verſamm⸗ lungen.— Zur Gültigkeit der Beſchlüſſe des Vorſtandes wird erfordert, daß alle Mitglieder deſſelben eingeladen worden ſind und mindeſtens zwei Drittheile deſſelben abge⸗ ſtimmt haben. Alle Beſchlüſſe ſind mit Angabe der Gründe ſchriftlich niederzulegen. §. 9. Ausſchuß des Vereins. Als controlirende und revidirende Behörde wird ein Ausſchuß von 30 Per⸗ ſonen aus allen ordentlichen Mitgliedern des Vereins, den Vorſtand ausgenommen, und ohne Berückſichtigung ihres Wohnſitzes, gewählt. Der Ausſchuß wählt unter ſich ſein vorſitzendes Mitglied. Ueber Wahl des Au ſchuſſes, Aus⸗ ſcheiden aus demſelben und ſeine Ergänzung gelten dieſelben Beſtimmungen, wie beim Vorſtande(F. 7.) Auch da ſind die Ausgetretenen wieder wählbar. §. 10. Geſchäfte des Ausſchuſſes. Die Ge— ſchäfte des Ausſchuſſes ſind: 1) Die Jahresrechnungen genau zu prüfen und die abgeſchloſſenen Rechnungen dem Vorſtande zuzuſenden.— Y Alle ihm nicht erledigt ſcheinen⸗ den Anſtände bei den Generalverſammlungen vorzubringen. — 3) Die Anträge des Vorſtandes zur Erwerbung von Ländereien zu prüfen und mitzugenehmigen.— 4) So oft er es für nöthig hält, von dem Vorſtande Auskunft über alle Angelegenheiten der Geſellſchaft, ſowie Einſicht der Akten und Bücher zu verlangen, und dahin mitzuwirken, daß das Vermögen dem Zwecke der Geſellſchaft gemäß verwendet wird.— 5) Die Einberufung einer außerordentlichen Gene⸗ ralverſammlung von dem Vorſtande zu verlangen, wenn der Ausſchuß es nach einer, mit jenem gemeinſchaftlich ſtatt⸗ gefundenen Berathung für erforderlich haͤlt.— 6) Den Vor⸗ ſtand, wenn es das Intereſſe der Geſellſchaft erfordert, auf Anſuchen nach Kräften zu unterſtützen. f §. 11. Hauptverſammlung. Eine Hauptver⸗ ) Indem ich auf Nr. 60 des Int⸗Bl von dieſem Jahr verweiſe, be⸗ merke ich noch, daß Subſeriptionsliſten zum Beitritt in meiner Buch⸗ handlung offen liegeu. C. Bin dernagel. ö eitſegio J auf ein Exem, wüglieder heraus; 1 Ar beitung der * Jede erwahlter — i Darm. auer Mitte einen relcur nnd deren tan ten. Nach je Die Ge⸗ wrcsrechnungen ungen den Treten * 289* ſammlung findet in jedem Jahre, wo möglich am letzten Mittwoch im Mai ſtatt und muß vier Wochen vorher öffent- lich angekündigt werden.— In dieſer Hauptverſammlung wird die Rechnung des letzten Jahres vorgelegt, über das Wirken des Vereins Bericht abgeſtattet, die neuen Mitglieder des Vorſtandes und Ausſchuſſes gewählt und über alle ſchriftlich oder mündlich vorgetragenen Geſuche und Wünſche berathen und wo möglich ſogleich entſchieden.— Die Be— ſchlüſſe werden nach Stimmenmehrheit gefaßt.— Außer— ordentliche Hauptverſammlungen kann der Vorſtand zu jeder Zeit zuſammenberufen, und eine Anzahl von fünfundzwanzig Mitgliedern des Vereins kann eine ſolche Zuſammenberufung werlangen; auch die Abhaltung dieſer außerordentlichen Ver⸗ ſammlung muß mindeſtens zehn Tage vorher öffentlich an— gekündigt werden. §. 12. Auflöſung des Vereins. Hauptverſammlung und durch dieſelbe kann die etwaige Auflöſung des Vereins beſchloſſen und über die Verwendung des dann etwa vorhandenen Vermögens des Vereins Ver— fügung getroffen werden. Zu jeder dieſer beiden Beſchluß— mahmen ſind zwei Drittheile der Stimmen der Anweſenden erforderlich. §. 13. Zeitſchrift des Vereins. ſſieht die bei C. W. Leske in Darmſtadt erſcheinende Zeit— ſchrift,„der deutſche Auswanderer, Centralblatt fur deutſche Auswanderung und Anſiedelung, ohne jede weitere Verpflichtung gegen dieſelbe, vorläufig ſo lange als ſein offi⸗ rielles Hauptblatt an, als dieſe Zeitſchrift ſeine Anſprüche befriedigt. 5 §. 14. Genehmigung und Abänderung der Statuten. Der Großherzoglichen Staatsregierung bleibt die Genehmigung des Vereins vorbehalten; mit der Geneh— migung tritt erſt der Verein ins Leben. Drittheile der Stimmen der bei der Hauptverſammlung an— weſenden Mitglieder können die Statuten abgeändert und Zuſätze gemacht werden, welche aber erſt nach Genehmigung der Staatsregierung in Kraft treten. Kirchenbuchsauszug vom Juni 1847. Lich. Getraute: 27. Der hieſige Ortsbürger und Becker Benjamin Gottlob Fiſcher, des hieſigen Bürgers und Roͤthgerbers Johs. Fiſcher ehelich lediger Sohn und Marie Philippine Georgette Chriſtine Michel von Gießen, des verſtorbe— nen dortigen Beiſaſſen und Maurers Wilhelm Michel, ehelich ledige Tochter. Getaufte: 8. Dem hieſigen Ortsbürger und Zimmermann Joh. Lud— 18 0 ein Sohn, Johann Ludwig, geb. den 28. ai. 20. Dem Ortsbürger zu Biedenkopf und dermaligen dahier ſtationirten Gensd' arm Kraft Ludwig Wehn eine Toch— ter, Marie Juliane Eliſabethe, geb. den 26. Mai. 22. Dem hieſigen Ortsbürger und Webermeiſter Chriſtian Gottlieb Textor eine Tochter, Eliſabethe, geb. den 9. Juni. Nur in einer. Ein unehelicher Sohn, Karl Friedrich, geb. den 7. Juni. 24. Dem hieſigen Ortsbürger und Thurmwächter Herr— mann Philipp Walz ein Sohn, Georg, geb. den 17. Juni. Beerdigte: 17. Heinrich Jakob Eiſe, Ortsbürger und Zimmermeiſter dahier, alt 27 Jahre, 3 Monate und 3 Tage, 1 in Der Verein Folge eines Sturzes auf den Kopf bei dem Abbruche des Rathhauſes, den 16. Juni. 25. Joh. Heinrich Rahn, des hieſigen Ortsbürgers und fürſtl. Pachters Karl Ludwig Rahn, eheliches Söhn— chen, alt 8 Monate und 27 Tage, T den 23. Juui. nr Hungen, am 20. Auguſt 1847. . Aufgefahrenſ Verkauft Mittelprei Gattung. wurden wurden ittelpreiſe (Mltr.)(Mltr.) H. Wagen 158 143 10 15 Norm 68 61 8 49 Gerſte. 18 16/5 8 4 Hafer. 8 8 4— Grünberg den 21. Auguſt 1847. Waizen— 100 10 40 Korn— 9⁵ 9 15 Gerſte.— 70 7— Hafer— 30 5— Mehl———— Saamen.———— Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. S? Edicetalla dung. 1328) Die Gemeinde Wetterfeld verſchul⸗ ſete an den Forſtjäger Pfeffer nach einem außer⸗ erichtlichen Schuldſcheine vom 10. Auguſt 1827 an verzinsliches Darlehen von 2000 fl. Dieſes Zapital iſt nach Verſicherung des Gläubigers an ſenſelben zurückbezahlt worden, der Schein jedoch ſerloren gegangen, weshalb diejenigen, welche us jener Schuldurkunde noch Rechte ableiten zu können glauben, hiermit edictaliter geladen werden, dieſelben ſo gewiß binnen 60 Tagen dato dahier zu begründen, als ſonſt ſie der⸗ alben verluſtig werden und der Schuldſchein für mortificirt erklärt werde. Laubach am 8. Auguſt 1847. Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Brumhard. Mühlen verpachtung zu Vilbel. (132) Die dem Großh. Heſſ. Fiscus zu⸗ ſtehende, an der Nidda zu Vilbel gelegene Mahlmühle, welche mit 4 Gängen verſehen iſt, und wozu Nebengebäude, Stallungen, Scheuer, ein kleines Gärtchen und 233[IKlft. Wieſen gehören, wird Dienſtag den 14. September d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Gemeindehaus zu Vilbel auf 3 Jahre, vom 1. November d. J. an, meiſtbietend ver— pachtet. Die Bedingungen, unter welchen ſolches geſchieht, werden in dem Verpachtungstermine eröffnet, ſind aber auch ſchon vorher bei dem Unterzeichneten einzuſehen, oder von demſel— ben zu vernehmen. Friedberg den 12. Auguſt 1847. Der Gr. Heſſ. Rentamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Bau ß. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (13310 Donnerſtag den 26. d. M., Por⸗ mittags 10 Uhr, ſollen Erdarbeiten zur Her⸗ ſtellung des Bahnkörpers in der Gemarkung Niederwöllſtadt, veranſchlagt zu 9756 fl., an Ort und Stelle unter den bei der Verſteige— rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Der Ort der Zuſammenkunft iſt an der neu erbauten Brücke über die Gänsbach bei Niederwoͤllſtadt. Friedberg am 14. Auguſt 1847. 5 Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Grummetgras⸗Verſteigerung. (1372) Donnerſtag den 28. d. M., Vor⸗ mittags 11 Uhr, ſoll das hieſige Gemeinde- Grummetgras in Abtheilungen an Ort und Stelle meiſtbietend verſteigert werden. Bruchenbrücken den 21. Auguſt 1847. Der Grßh. Heſſ. e Bee ſt. Mobiliar-Verſteigerung.) (1387) Montag den 30. l. Mts., Mor⸗ gens 1105 Uhr, läßt Frau Gaſtwirtb Pbilipp Philippi dahier, in dem Gaſthaus zum ſteiner⸗ nen Haus, ibr gebörendes Mobiliar, beſtehend in Tiſchen, Bänken, Bettſtellen, Küchen⸗ und Küferwerkholz, Bettwerk, Herrnkleidern, zwei Kleiderſchränken, Hafer und Mehl ⸗Kaſten, Ohm reingehaltenem Rheinwein von 1846 und dgl. öffentlich meiſtbietend verſteigern. Indem man Dieſes zur allgemeinen Kennt⸗ niß bringt, wird noch angeführt, daß der Wein Donnerſtag Nachmittags um 3 Uhr, zur Verſteigerung gebracht wird. Friedberg am 19. Auguſt 1847. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Edicetalla dung. (1329) Ueber das Vermögen des Johannes Peter Dietz zu Inheiden hat Gr. Hofgericht den formellen Concurs erkannt, demgemäß Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrund Anſprüche an das fragliche Vermögen bilden, hiermit auf⸗ gefordert werden, ſolche im Termin Montag den 13. Septbr., V. M. 10 Uhr, dahier bei Vermeidung des ſtillſchweigend er⸗ folgenden Ausſchuſſes von der Maſſe an⸗ und ausgefahren, auch über Beſtellung eines Gläu⸗ bigerausſchuſſes und Maſſeverwalters, ſowie über Vergleichsvorſchläge ſich zu erklären, als ſonſt hierüber nach den Anträgen der Mehrheit der übrigen Liquidanten verfügt werden wird. Laubach am 30. Juli 1847. Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Brumhard. Bekanntmachung. (13713) Die dem Herrn Fürſten, Wolfgang Ernſt zu Iſenburg⸗Birſtein in der Gemarkung Steinbach, Kreiſes Friedderg, zuſtehende Grund⸗ rente von 11 Malter 3 Kumpf Korn, im Geld⸗ anſchlag zu 72 fl. 43 kr., ſoll mit einem Ab⸗ löſungskapital von 1817 fl. 55 kr., nach Maß⸗ gabe der beiden Geſetze vom 27. Juni 1836, auf Antrag der Pflichtigen abgelößt werden. Alle bekannten und unbekannten Betheilig⸗ ten werden daher biermit aufgefordert, ibre etwaige Rechtsanſprüche binnen 2 Monaten bei dem unterzeichneten Gericht um ſogewiſſer anzuzeigen und zu begründen, als widrigen⸗ falls unter ſtillſchweigendem Ausſchluß etwaiger Einwendungen, die Auszahlung des Ablöſungs⸗ kapitals an den oben genannten Berechtigten geſtattet werden wird. Rödelheim den 19. Auguſt 1847. Großh. Heſſ. Landgericht das. Buff. Brod lieferung. (137) Dienſtag den 31. d. M., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, wird die Brodlieferung für die Garniſon dahier aufs 4. Quartal d. J. in dem Verwaltungsbureau auf dem Sumiſ⸗ ſionsweg an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben und die Lieferungsbedingungen können von heute an in obengenanntem Büreau ein geſehen werden. Friedberg den 19, Auguſt 1847. In Auftrag: Ramſpeck, Oberquartiermeiſter. Stroh lieferung. (13715) Mittwoch den 1. k. M., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, wird die Lieferung von 600 Gebund Kornſtroh in die Betten der ledig caſernirten Mannſchaft dahier, in dem Ver⸗ waltungsbüreau auf dem Sumiſſionsweg an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben und die Lieferungsbedingungen können von heute an in obengedachtem Bureau eingeſeh en werden. Friedberg den 19. Auguſt 1847. In Auftrag: Ramſpeck, Oberquartiermeiſter. Edietolladung. 4370) Nachſtehende Grundgefäalle ſollen * 2 1. Die dem Herrn Fürſten Ferdinand zu Solms Braunfels Durchlaucht zuſtehenden und zwar a) in der Gemarkung Hungen ſämmtliche Grundgefälle an Zehnten, Geldzinſen, Rentgebühr, Forſthafer in einem überein⸗ kuͤnftlich auf 7860 fl. 47 kr.(Sieben⸗ tauſend Achthundert Sechzig Gulden, Vierzig Sieben Kreuzer) beſtimmten Ab⸗ kaufkapital, b) in der Gemarkung Wölfersheim ſämmt⸗ liche Grundgefälle an Zehnten, Andreas⸗ waizen, Andreasgeld, Hühnergeld, Weid⸗ haͤmmelgeld, Chriſtian Lind Grundzins in einem vertragsmäßigen Abkaufkapital von 2200 fl.(Zweitauſend Zweihundert Gulden) c) in der Gemarkung Röthges ſämmtliche Grundgefälle an Zehnten, Faſtnachtshüh⸗ nern, Forſthafer, Rentgebühren in einem übereinkünftlich beſtimmten Abkaufkapital von 2121 fl. 10 kr.(Zweitauſend Einbun. dert Zwanzig Ein Gulden, Zehn Kreuzer) 2. Die dem Großhl. Heſſ. Kammerherrn und Hauptmann Friedrich von Bellersheim, genannt Stürzelsbeim, zu Darmſtadt und dem Fürnſtlich Thurn und Taxiſchen General- Poſtdirections⸗Secretär Dr. Maximilian Frei⸗ herrn von Bellersheim, genannt Stürzelsheim, zu Frankfurt a. M. zuſtehenden nachträglichen Zebntgrundrenten als Entſchädigung wegen des beſtritten geweſenen Reinauszehntens in der Gemarkung Münzenberg, in einem über⸗ einkünftlichen Abkaufkapital von 2500 fl.,(Zwei⸗ tauſend Fünfhundert Gulden,) 3. Die dem Anton Wettner und Konrad Dietz I. von Rockenberg in der Gemarkung Wölfersheim zuſtehenden Grundzinſen von 1 Malter 1 Simmer 1 Kumpf und 2 Mäschen Korn in geſetzlichem Geldanſchlage von 7 fl. 29 kr. und in einem Abkaufkapital von 134 fl. 42 kr.(Einbundert Dreißig Vier Gulden Vier⸗ zig Zwei Kreuzer,) l 4. Der der Gemeinde Birklar in der Ge⸗ markung Birklar zuſtehende, vormals Solms⸗ Rödelheimiſche Zehnte, welchen die Gemeinde von verſchiedenen Käufern deſſelben erworben hat, um den zwiſchen der Gemeinde und den Pflichtigen vereinbarten Grundrente-Abkauf. ſchilling von 20,000 fl.(Zwanzig Tauſend Gulden.) In Gemäßheit des Art. 23 des Geſetzes vom 27. Juni 1836 werden daher alle bekannte oder unbekannte Betheiligten bei der Ablöſung vorſtehender Gefälle aufgefordert, ihie etwaige Anſprüche binnen 2 Monaten um ſogewiſſer dahier anzuzeigen, als gegenfalls die Auszah⸗ lung der Ablöſungskapitalien an die bezeichneten Berechtigten geſtattet werden wird. Hungen den 18. Auguſt 1847. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Grummetgras-Verſteigerung. (1377) Donnerſtag den 26. d. M., Mor⸗ gens 9 Uhr anfangend, ſoll das der hieſigen Gemeinde zuſtehende Grummetgras von circa 120 Morgen auf Ort und Stelle, in den Wieſen, meiſtbietend verſteigert werden. Bönſtadt am 23. Auguſt 1847. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Weitz el. a νf e ινν Privat ⸗ Bekanntmachungen. Eine neue Aepfelmühle, (1868) eine Kelter mit eiſernen Schrauben, ſowie mehrere gutgehaltene Fäſſer ſtehen billig 3 um Veckaufen. (1315) Eine im beſten Zuſtande befindliche Schraubenkelter mit meſſingenen Muttern circa 2 Obm und eine Hebladkelter circa 1% Ohm ausdrückend, ſtehen zu verkaufen bei Finck u. Schäfer u. Ferd. Bermann in Vilbel. Ein Mädchen, (1338) welches gut empfohlen wird, wird in einen gut bezahlten Dienſt in hieſiger Stadt geſucht. Wo? theilt die Redaction d. Bl. mit. Fäſſer⸗Verſteigerung. (13610 Die Unterzeichnete läßt Donnerſtag d. 26. d. M., Vormittags 10 Uhr, 15 Stückfäſſer und 14 Zulaſtfäſſer, ſodann 1 Maſchinen⸗Kelter von 3½ Ohm und 1 Kelter(ohne Schrauben) von 2 Ohm öffentlich an die Meiſtbietenden, gegen gleich baare Zahlung, verſteigern und ladet hiermit Kaufliebhaber dazu unter dem Bemerken höf⸗ lichſt ein, daß die erwäbnten Fäſſer erſt ein⸗ mal zu Obſtwein im Gebrauche waren, und wie die übrigen Geräthſchaften ſich im beſten Zuſtande befinden. Ilbenſtadt den 17. Auguſt 1847. Thomas Kleins Wittwe. Annonce. (4362) Eine in vollkommenem guten Stand befindliche Aepfelmühle iſt zu einem ganz billi⸗ gen Preiſe, bei der Handlung Joh. Balth. Noll in Gießen zu verkaufen. Anzeige. 1 (1378) Ein möbelirtes Zimmer iſt gleich zu beziehen, eine Stiege hoch, Nr. 428. Ein Schmiedegeſell (1379) kann ſogleich in Arbeit treten bei Schmiedemeiſter Johs. Kißle⸗ in Niederweiſel. Logis. 2 (1380) Bei Gaſtwirth Supp;iſt in deſſen zu vermiethen, und kann daſſelbe am 1. tober bezogen werden. Eine Aepfelmühle nebſt Preſſe (4881) ſtebt zum Gebrauche aufgeſchlasen bei Anton Eichs Wittwe. Ein tüchtiger Bäckerburſche (1382) kann ſogleich bei Unterzeichnetem als Schießer in Arbeit treten. Friedberg den 19. Auguſt 1847. J. Steinhäuſer. Faß ⸗Verkauf. (1389) Bei Unterzeichnetem ſind rein ge⸗ baltene Spiritusfäſſer von 2, 2% und 3 Ohm, ſowie Zulaſt⸗ Fuder⸗ und Stückfäſſer, beſon⸗ ders zu Aepfelwein geeignet, zu verkaufen. Friedberg. Ph. Dan. Küm mich. Dankſagung. (1381 Cs iſt meinem Herzen Bedürfniß, fur die zahlloſen rübrenden Beweiſe von auf⸗ richtiger thätiger Theilnahme, welche die lang⸗ wierige Krankheit, der Tod und das Begräb⸗ niß meines unvergeßlichen Gatten gefunden hat, meinen tief gefühlten Dank hiermit öffent⸗ lich auszudrücken. Friedberg den 23. Auguſt 1847. Emilie Soldan, Wittwe des Grßh. Schulinſpectors zu verkaufen bei 5 5 Gebrüder Grödel. abgelößt werden Dr. Soldan. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Beündernagel in Friedberg. Hauſe im zweiten Stock ein vollſtändiges A0 hi ö e