der Stadtliche: er Sell. n der Burgfirche: Baur. n der Burgkirche: Daudet. — rei ſe. — dl.(S. Ok. 6. Oct. . Die⸗ 2 durg L. k. fl. k. 416 82* 111 926 8 40 2 190 7/„ —** 1— Taxe erg und Butzbach Oktober 1847. 5 — K Fiir 1 2 1 Intelligenz-Glatt ſür die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Mittwoch, den 20. Oktober Amtlicher Theil. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: In Unterſuchungsſachen gegen Heinrich Bloch von Alten— ſchlirf wegen Entwendung eines Meſſers. Sie werden angewieſen, auf den unten ſignaliſirten Heinrich Bloch von Altenſchlirf zu invigiliren, denſelben im Betretungsfalle zu arretiren und anher einliefern zu laſſen. Grünberg am 14. October 1847. Ouvrier. Signalement. Alter: 40 Jahre, Größe: 77, Haare: dunkelblond, Stirne: hoch, Augen: grau, Augenbraunen: dunkelblond, Naſe: regelmäßig, Mund: desgl., Bart: dunkelblau, röth⸗ lich, gelb, Kinn: ſpitz, Geſicht: oval, Geſichtsfarbe: geſund, Statur: mittlere Größe und dicke. Beſondere Zeichen: keine. Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 39. von 1847. (Schluß.) V. Dienſtnachrichten: Am 14. Sept. wurde der evang. Pfarrer Peichard zu Alsfeld zum Decan des Decanats Alsfeld auf die nächſten 5 Jahre ernannt und dem Pfr. Walloth zu Hohenſülzen die evang. Pfarr⸗ ſtelle zu Wonsheim übertragen; 21. der evang. Pfr. und Decan Decher zu Gladenbach zum evang. Pfarrer zu Pfungſtadt und zum Decan des Oecanats Pfungſtadt auf die nächſten 5 Jahre ernannt; dem evang. Pfr. und Decan Clotz zu Stockſtadt die evang. Pfarrſtelle zu Langen und dem evang. Pfr. Stamm zu Offenthal die evang. Pfarrſtelle zu Stockſtadt, ſodann dem Pfarrvicar Schlör zu Ensheim die evang. Pfarr⸗ telle zu Dalsheim, dem evang. Pfarrer Römheld zu Ulrichſtein die ang. Pfarrſtelle zu Königſtädten und dem Pfarrverweſer Groß zu Born⸗ beim, Kr. Alzei, die evang. Pfarrſtelle daſ. übertragen; der Hofg.⸗Sert.⸗ Acceſſ. Reuling zu Darmſtadt zum Kreisſecretär und der Hofg.⸗Setr⸗ Acceſſiſt C. Melior, dermalen zu Erbach, zum Kreisſecretär bei dem Kreisrathe des Kreiſes Bingen ernannt; dem 3. Landgerichtsdiener G. Leper zu Langen die Stelle eines 2. und dem Kreisdiener Menzer zu Feppenheim die Stelle eines 3. Landgerichtsdieners zu Langen ertheilt.— am 23. Sept. geruhten S. K. H. der Großherzog den bisherigen Ober⸗ dopellatlons⸗ und Caſſationsgerichtsrath Franck zum Miniſterialrath in em Miniſterium des Innern und der Juſtiz zu ernennen.— Am 29. Sept. wurde dem Kreisboten Meſſter zu Heppenheim die Stelle eines Kreisdieners daſ. ertheilt; 30. dem Schullehrer Spatz zu Bällſtein die 4. evang. Schullehrerſtelle zu Großbieberau übertragen;— 1. Oct. der Miniſterialrath Dr. v. Lindelof zum Director des Oberſtudienraths er⸗ nannt. VI. Verfetzung in den Ruheſtand: Am 23. Sept. haben S. K. H. der Großherzog geruht, den Geh. Staatsrath Dr. v. Linde, auf ſein Nachſuchen und unter Bezeigung der Zufriedenheit mit ſeinen bis⸗ berigen Dienſtleiſtungen, in ſeiner Eigenſchaft als Mitglied des Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, ſowie als Director des Oberſtudienrathes in den Ruheſtand zu verſetzen. VII. Concurrenz für eine weiter errichtete Notariatsſtelle für den Notariasbezirk Wörrſtadt⸗Niederolm, mit dem Amtsſitze zu Nieder⸗ ſaulheim, bei Gr. Miniſterium des Innern und der Juftiz. VIII. Geſtorben ſind: am 9. Juli penſ. Schullehrer Müller zu Haarhauſen; 23. Sept penſ. Landrath Merk zu Offenbach. Weiter enthält dieſes Reg.⸗Bl. folgende Benachrichtigung: Mit dem 1. Jan. 1848 geht die Expedition des Großherzoglich Heſſiſchen Regierungsblattes und der Großherzoglich Heſſi⸗ ſchen Zeitung, überhaupt der Verlag und die Spedition ſämmtlicher Verlagsartikel der Gr. Invaliden⸗Anſtalt von der Leske'ſchen Hofbuchhand⸗ lung auf die G. Jonghaus'ſche Hofbuchhandlung dahier über. Es find daher von dieſem Zeitpuncte an alle Beſtellungen, welche einen der erwähnten Verlagsartikel betreffen, bei der G. Jonghaus'ſchen Hof⸗ buchhandlung dahier zu machen, wobei jedoch zugleich bemerkt wird, daß die⸗ jenigen Zuſchriften, die auf die Verſendung des Gr. Regierungsblattes oder der Großh. Heſſ. Ztg. Bezug haben, ſowie Beſtellungen derſelben, auch fernerhin an die Expedition des Groß h. Regierungsblattes oder der Groß h. Heſſ. Zeitung, welche das Poſtfreithum für alle unbe⸗ ſchwerte Briefe genießt, zu adreſſiren find. Ueber den Getraidehandel auf Märkten. Darmſtadt den 1. Oktober 1847. Die ſo heilſame Verordnung vom 7. Mai l. J., daß alles zu verkaufende Getraide nur auf den Märkten ver⸗ kauft werden ſoll, iſt theilweiſe und nur temporär aufge⸗ hoben.— Dem Vernehmen nach wurde dieſe Aufhebung be— wirkt durch die Befürchtungen, daß durch dieſen gezwun— genen Marktverkauf der jetzt unumgängliche nöthige Verkauf der Früchte von den verſchuldeten geringeren Leuten gefährdet werden möchte. Eine lobenswerthe Vorſicht— Würtem— berg und Baden haben Gleiches verordnet. Bayern, ſoviel bekannt, nicht; dagegen läßt Letzteres alle Natural⸗ gefälle pro 1847 in natura erheben.— Es iſt erfreulich zu ſehen, wie die Stadt Friedberg dieſen ſo wohlthätigen Marktverkehr beizubehalten ſucht, durchdrungen von deſſen heilſamem Einfluß, ſowohl für die Einzelnen als fuͤr das Ganze. Sie begreift, daß nicht die Staatsregierung allein einem Nothſtand abzuhelfen vermag; ſie begreift, daß vor⸗ zugsweiſe die Communen ſelbſt ſich helfen müſſen.(Man % 352. ſehe die Großh. Heſſ. Zeituug Nr. 249.)— Sie kündigt an, daß ſie, um die Verkäufer vor der Verlegenheit zu be⸗ wahren, zu jedem Preiſe verkaufen zu müſſen, ein Capital zur Verfügung ſtellt für Diejenigen, welche auf ihre in das ſtädtiſche Unterſtellmagazin eingeſtellten Früchte einen Vor⸗ ſchuß wünſchen. Dieſes Verfahren bedarf keines Commen— tars. Die Städte Lich und Hungen folgen dieſem durchaus nachahmungswerthen Beiſpiele für Unterſtel⸗ lung der nicht verkauften Früchte, und ſehr wünſchens⸗ werth iſt es, daß ſich an den von der hohen Staatsregie— rung unterm 7. Mai l. J. weiſe angeordneten Marktver⸗ kehr allgemein nach und nach gewöhnt werden möchte.— Durch die theilweiſe und nur temporär eingetretene Auf⸗ hebung genannter Verordnung gibt die hohe Staatsregierung zu erkennen, daß eine Noth, wie in jüngſt vergangener Zeit pro 18 ½¼ᷣ nicht zu fürchten ſei. Von dieſem Standpunkt aus— gibt ſie frohe Hoffnung.— Aber mit Intereſſe lieſt man, was mit großer Umſicht in einer belobten Zeitſchrift geſagt iſt, namlich Folgendes: „Die bisher erſchienenen Fruchtmarkt-Verordnungen haben eine verſchiedene Beurtheilung erfahren und beſonders in der letzten Zeit waren nur Stimmen gegen ihre län— gere Fortdauer zu vernehmen.— Es verfolgen jedoch dieſe Urtheile eine ſehr einſeitige Richtung; ſie laſſen den Nutzen und die wohlthätigen Folgen, welche das Vorurtheil der Menge dieſen Verordnungen zuzuſchreiben geneigt ſei, dahin geſtellt und ſprechen nur von der durch ſie herbeigeführten Laſt und Plage, welche den Producenten ſehr drücke, ihm Koſten verurſache, ſogar ſeine Moralität gefährde, überhaupt ihn zum Wohl des Ganzen(0 mit einem außergewöhnlichen beſonderen Opfer belaſte. Es liegt auf der Hand, daß ſolche Urtheile und Anſichten aus Gegenden kommen müſſen, wo der Fruchtmarktverkehr ſo zu ſagen noch in ſeiner Kindheit iſt, wo die verkäuflichen Ueberſchüſſe der Production ver⸗ haltnißweiſe eine geringe Bedeutung haben, wo mit einem Wort das Bedürfniß eines öffentlichen Marktes ſeit alten Zeiten nie zum Durchbruch gekommen iſt und als nothwendig gefühlt wurde.— Anders iſt es bei uns und wahr⸗ ſcheinlich überall da, wo die Production weit und namhaft über den eigenen Bedarf geſtiegen iſt. Hier ſind Märkte wirkliches Bedürfniß, denn nur auf dieſe Weiſe iſt die nöthige Concurrenz und Regulirung der Preiſe möglich; hier ſind öffentliche Markte Bedürfniß, damit den wucheriſchen Ten⸗ denzen entgegengetreten werden kann; hier ſind öffentliche Märkte und Marktordnungen Bedürfniß, damit die Regie⸗ rung den wichtigſten von allem Handel jederzeit zu über— wachen im Stande iſt. In ſolchen Gegenden bildet darum beim Fruchtumſatz der Marktverkehr die Regel; er nützt dem Producenten wie dem Conſumenten und Handler und beide bewegen ſich unter den Augen der Obrigkeit. Deshalb ſind hier die Marktverordnungen nicht ſo drückend und läſtig em⸗ pfunden worden; ſie ſind vielmehr als weiſe Anordnung in der bedrängten Zeit mit Freude aufgenommen worden. Wer ſich beläſtigt fühlte, iſt nicht ſowohl der Kleinbegüterte, der ſeinen Vorrath, wenn nicht ſelbſt durch die Gefälligkeit ſeiner Nachbarn oder die Müller zu Markt bringt, ſondern höchſtens der große, vornehme Oekonom, der Früchte in größeren Quantitäten zum Verkaufe ausbieten kann, bei dem in neuerer Zeit auch bei uns die leidige Sitte ſich ein⸗ niſten will, ſeine Produkte mit Umgehung des Marktes zu verkaufen, während dieſe Verkaufsweiſe höchſtens nur auf herrſchaftlichen Käſten üblich war. Abgeſehen davon, daß ſolche Ceutralpunkte des Fruchtverkehrs noch aus anderen, nicht hierher gehörigen Gründen für unſere Landleute unab⸗ weisbares Bedürfniß ſind und eine große Zerſplitterung dieſes wichtigſten Verkehrs von anderen öconomiſchen Nach⸗ theilen begleitet iſt, ſo hat die Belebung unſerer Fruchtmärkte, welche durch die Marktverordnung herbeigeführt wurde, un⸗ ſtreitig wichtige und wohlthätige Folgen geäußert, indem einzig nur auf dieſe Weiſe für die gewiß nöthige Concur⸗ renz, die von ſelbſt allen Wucher aufhebt, Vorſorge ge⸗ troffen werden konnte. Ein ſprechendes Beiſpeil wird die Wohlthat der Verordnung unwiderlegbar darthun. Es iſt bekannt, daß der Anban des Hafers mit Ausnahme der Gegenden, wo er durch klimatiſche und Boden-Verhält⸗ niſſe geboten iſt, nicht gerne über das gewöhnliche Bedürf⸗ niß ausgedehnt wird. Ebenſo bekannt iſt es, daß der Ueber— ſchuß von dem geernteten Hafer weit zum größten Theil auf herrſchaftlichen und anderen Gefällkäſten aufgeſpeichert wird. 2 Dieſer Hafer wird dann gewöhnlich erſt gegen und während der Sommerzeit, wo die größte Nachfrage nach ihm entſteht, verkauft und zwar der Vereinfachung des Geſchäfts wegen in großen Quantitäten an die Händler, die ihn meiſtens ins Ausland führen, während den öffent— lichen Schrannen zu dieſer Zeit wie faſt immer nur ſehr geringe, ja unbedeutende Zufuhren zu Theil werdeu. Wäre nun dieſe Kaſtenverwaltungspraxis heuer nicht verboten worden, indem alle in den Verkehr kommende Frucht auf öffentlichem Markte ausgeboten werden mußte, wer könnte es beſtreiten, daß wir Haſerpreiſe für 12 fl. und noch mehr be⸗ kommen hätten, daß nur um Wucherpreiſe der nothwendige Hafer zu kaufen geweſen wäre?— Dieſe Betrachtungen der Verhältniſſe fuhren nothwendig zu dem Reſultat, daß die Nachtheile der Marktverordnung, wenn je welche mit Recht geltend gemacht werden wollen, von den Vortheilen und Wohlthaten weit überwogen werden und man wünſchen möchte, daß dieſe Beſtimmung bei einigermaßen höheren Preiſen wieder Geltung erlangen möchte, ſowie daß der Verkauf der herrſchaftlichen Fruͤchte, in kleineren, periodiſch aufgeſtellten Quantitäten an den offenen Markttagen, im Intereſſe des conſumirenden Publikums und gewiß nicht zum Schaden des Aerars als Regel angeordnet würde.“ Schon beginnen, wie man aus öffentlichen Blättern erſieht, in Baden, Würtemberg, Naſſau und bei uns durch Fruchthändler die Ankäufe bei den kleinen Bauern die jetzt verkaufen müſſen, in den Wohnorten der Ver⸗ käufer. Dieſe kleinen Quantitäten werden thunlichſt ge— ſammelt, kommen alſo nicht in den Verkehr, daher mit die Erſcheinung, daß gerade jetzt bei dem ſo reichen Erndteſegen der Preis des Brodes ſo hoch ſteht; denn es iſt kein Vor⸗ rath im Verkehr da. Der große Bauer hat noch nicht ge⸗ droſchen. Muß er Etwas verkaufen, ſo geſchieht es noch vor Weihnachten, dann ſtockt es; es giebt gewöhnlich höhere Preiſe und nun will keiner mehr losſchlagen. Dann wären regelmäßig wiederkehrende Verkäufe aus Magazinen wenn auch nur in geringen Quantitäten gut. Dann aber iſt's gewiß von größtem Vortheil, den Marktverkehr ganz wie⸗ der herzuſtellen, wenn nicht wohl ſchon früher!!!— In Würtemberg geben ſich die hierfür der Staats— regierung ausgeſprochene Wünſche offenkundig und die Mit— glieder des landwirthſchaftlichen Vereins in Blaubeuren haben ſich ſogar verbindlich gemacht, nicht an die ſ. g. Kipperer zu verkaufen.(Grßh. Heſſ. Ztg.) Aepfel⸗ Butter. Unter dieſer Benennung verſteht man in Penſylvanien mit Moſt eingekochte Aepfel, wie wir ſchon 1841 in Nr. 11 d. Bl. ausführlich mitgetheilt haben. Will man z. B. ½ Ohm geſchälte(ſüͤß e) Aepfelſtüͤcken einkochen, ſo muß 1 Ohm Moſt ungefähr zur Hälfte eingekocht und dann die Stücken unter ſtetem Umruͤhren nach und nach hinzugethan und wie bei uns der Birn-Honig gekocht werden. Gegen Ende des Einkocheus kann man auch, des angenehmen 0 An wunde, Un. dußert, indem deikige Concur⸗ „Vorſorge ge⸗ wird die Am. Es iſt deen ⸗Vetbält, Miche Bedürf⸗ daß der Ueder, Roßten Thei dufgeſpeichen. uch aſt gegen Nachfrage ud den öffent⸗ mer nur ſehr verden. Ware nicht verboten dt Frucht auf it, wer konnt d rech mehr be⸗ er nothwenby⸗ a5 der urn, periodiſch inagen, im diß nicht dan zurde. ichen Blättern ſau und bei Heim Erndteſege ſt kein N noch nit bieht 5 10 onlich hohe Dann wärn zazinen wenn aber its macks wegen, etwas geſtoßenen Zimmet oder kleinge— 8 12 atzen. Die Maſſe wird in irdne wo ſie ſich Jahre ſchnittene Zitronenſchalen zuſetzen. Töpfe gefüllt und im Keller aufbewahrt, lang halt, beſonders wenn man ſie mit ausgelaſſener But⸗ ter oder ſonſt einem Fette zugießt. Butter,“ ſchrieb der Referent,„welche ſchon 7 Jahre alt und noch ganz gut erhalten war.“— Unſer dies jähriger „ 353» MWa rt! Grünberg, am 16. Oktober 1847. Bericht. Aepfel⸗Segen hat auch bei uns Verſuche dieſer Art veran- Korn laßt, namentlich wird uns von Nidda gemeldet:„Wir haben nun zum viertenmal, wenn auch nur wenig, Aepfelhonig Er iſt ganz vortrefflich, hat nicht das Ueber⸗ ſüße des Birnhonigs und einen pikanten Geſchmack.“ gekocht. NB. In Grün Der Großherzoglich Heſſiſche Dekan des evang. Dekanats Hungen Aufgefahrenſ Verkauft. „Ich aß ſolche Aepfel⸗ Gattung. wurden wurden[ Mittelpreiſe (Mltr.)(Mltr.) er Waizen 100 70 13— 60 46 9— Gerſte. 15 12 7 20 Hafer. 10058 20 15 4 40 Roggenmehl..———— Kartoffeln. 1 berg wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 190 Gerſte 170, und Hafer 120 Pfund gerechnet. an ſaͤmmtliche Dekanats⸗Angehoͤrigen. Mit Bezugnahme auf die Extrabeilage zu Nr. 277 der Gr. Heſſ. Zeitung vom 6. October 1847 und ermächtigt durch das Ausſchreiben Gr. Oberconſiſtorinms vom 5. Oct. 1847, zu Nr. O. C. 7278, bin ich ſehr gern bereit, die einmaliger Beiträge zu der beabſichtigten Subſcription, „Prälat Dr. Köhler''ſchen Stiftung“ und demnächſt dieſe i. 5 Beiträge ſelbſt aus dem hieſigen Decanate entgegenzunehmen. 18. Maria Friederike Behrmann, des vormaligen hieſigen Ich erſuche die Herrn Bürgermeiſter, dieſes Blatt nament—⸗ lich den Herren Geiſtlichen, die daſſelbe etwa nicht halten, mittheilen zu wollen. Griedel am 15. October 1847. Hofmann. Kirchenbuchsauszug vom Juli 1847. Ulrichſtein. Getraute: Keine. Getaufte: — Dem hieſigen Bürger und Ackermann Heinrich Hof— mann, auf der Grundmühle, ein Sohn, Konrad, geb. den 26. Juli. Beerdigte: Chirurgen Friedrich Behrmann, unverheirathete Tochter, alt 73 Jahre und 8 Monate, 1 den 15. Juli. 29. Konrad Hofmann, des hieſigen Bürgers und Acker⸗ manns Heinrich Hofmann auf der Grundmuͤhle Söhn— chen, alt 1¼ Tag, 1 den 27. Juli. Bekanntmachungen von Be⸗ i hoͤrden. N νιε Kardätſchen⸗ Lieferung. Donnerſtag den 21. dieſes Monats, 1 um 10 Uhr, ſoll der Bedarf an Kar dätſchen für die bieſige Reiter⸗Diviſion auf das Jahr 1848, 1849 und 1850 auf dem bekannten Soumiſſionswege an den Wenigſt⸗ fordernden in Lieferung vergeben werden. Dies den Intereſſenten zur Nachricht mit dem Bemerken, daß die Lieferungsbedingungen von heute an zur Einſicht offen liegen. Butzbach den 7. Oktober 11. J. Cellarius, Oberquartiermeiſter. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (1716) Freitag den 22. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Rathhauſe dabier zur Herſtellung des Fundaments des Schienenwegs das Fahren von 40 Cubikklafter Fundamentir⸗ ſteinen aus den Steinbrüchen bei Fauerbach II. auf die Bahnlinie dieſer Gemarkung, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Begingungen öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Friedberg den 12. Oktober 1847. Der Großb. Heſſ. Sections-Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Verkauf getragener Montirung und Reitzeugs. (17210 Dienſtag den 26. dieſes Monats, des Vormittags von 9— 12 und des Nach- mittags von 1— 5 Ubr, wird in der hieſigen Reitekcaſerne eine große Quantität getragener Montirungsſtücke, wobei viele Mäntel, ſodann Reitzeug und Caſernerequiſiten mit einer gro⸗ ßen Anzahl Teppichen, meiſtbietend gegen gleich baare Zahlung verſteigert. Man bringt Dieſes hiermit zur öffentlichen Kenntniß und erſucht zugleich die Herrn Bür⸗ germeiſter dieſen Verkauf in den unterhaben— den Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Butzbach den 11. Oktober 1847. In höberem Auftrag: Cellarius, Ober quartiermeiſter. Verkauf alten Schmiede-Eiſens. (1722) Dienſtag den 26. dieſes Monats, des Vormittags ½9 Uhr, werden in hieſiger Reitercaſerne 707 Pfd. altes Schmiede-Eiſen von abgebrochenen Fenſtergittern, parthien⸗ weiſe meiſtbietend, gegen gleich baare Zahlung verſteigert, wovon man die Steigluſtigen hier⸗ durch in Kenntniß ſetzt. Butzbach den 11. Oktober 1847. In höherem Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter. Bekanntmachung. (1728) Bei den Poſtſtällen zu Frankſurt a. Me. und Vilbel ſtehen acht ausrangirte, fur den Poſtdienſt nicht mehr taugliche Pferde zum Verkaufe frei. Kaufliebhaber wollen ſich desfalls an die unterzeichnete Stelle wenden und bemerkt man, daß gedachte Pferde gegenwärtig bei den genannten beiden Poſſſtaͤllen in Augen⸗ ſchein genommen werden können. Frankfurt a. M. den 11. October 1847. Fürſtl. Thurn u. Taxis'ſche Poſtſtallmeiſterei⸗ Verwaltung. Fuhr. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (17400 Montag den 25. d. M., Nachmit⸗ tags 3 Uhr, ſollen die zur Verlegung der Slaatsſtraße, ſüdlich von Niederwöͤllſtadt, er⸗ forderlichen Arbeiten, nämlich: 19 Planirarbeiten, veranſchl. zu 379 fl. 38 kr. 2) Chauſſirarbeiten. 502 58„ unter den bei der Verſteigerung bekannt ge⸗ macht werdenden Bedingungen an Ort und Stelle in Akkord gegeben werden. Friedberg den 15. Oktober 1847. Der Großh. Heſſ. Sections-Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Bekanntmachung. (1717) In Auftrag des Herrn Daniel Fritz, dermalen in Nauheim wohnend, wird Donnerſtag den 21.. M., Vormittags 11 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deſſen Garten, in der Uſa⸗Vorſtadt liegend, meiſtbietend verſteigert. Friedberg am 14. Oktober 1847. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. Han dar beiter. (17410 Bei den Erdarbeiten in der Section Butzbach finden Handarbeiter an mehreren Stellen dauernde Beſchaͤftigung mit einem Verdienſte von gegen 50 Kreuzern in der Regel. An dem Einſchnitte im Gambacher Wald iſt eine Baracke mit Schlafſtätten und eine Speiſeanſtalt zur Benutzung für Fremde errichtet. Butzbach den 15. Oktober 1847. Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur der Section Butzbach. Meyer. Bekanntmachung. (1712) Dem Eberhard Huber auf der Wadenhauſer Mühle bei Großeneichen iſt auf dem Grünberger 1. Gallusmarkt ein Schwein, ein einjähriger Bick von weißer Farbe, ent⸗ laufen; der Unterzeichnete erſucht Alle, welche hierüber Auskunft zu geben im Stande ſind, dieſe alsbald an bieſige Bürgermeiſterei ge— langen laſſen zu wollen. Großeneichen am 16. Oktober 1847. Der Grßh. een; Bürgermeiſter J. V. deſſ. Rauſch, Gr. Beigeordnete. Markt⸗ Verlegung. (1743) Der hieſige Jahrmarkt wird nicht den 27. und 28. Oktober, wie derſelbe irr⸗ thümlich im Landkalender eingetragen iſt, ſon⸗ dern den 3. u. 4. November d. F. abgehalten. Dieſes wird hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht.. Okarben den 16. Oktober 1847. 5 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Jung. N ν Privat- Bekanntmachungen. Fäſſer⸗Verſteigerung. (1710 Der Unterzeichnete läßt Mitt⸗ woch den 20. d. M. circa 200 Ohm Fäſſer in allen Größen und ſehr gut gehalten, vor dem Hauſe des Herrn Wilhelm Schmidt in Friedberg, des Nachmittags um 2 Uhr, verſteigern. Gegen genügende Sicher⸗ heit oder Buͤrgſcheine kann auch ein Zahlungstermin bis Weihnachten ge— ſtattet werden. Alsfeld den 10. Oktober 1847. g Iſaac Spier. Nicht zu uͤberſehen. (1696) Friſche Hagedorniſche Damyfhefe iſt ſteis zu haben bei 5 Zacharias Garde, im Hauſe des Herrn Bäcker Graf. Arbeits ⸗Verſteigerung. (ITA) Montag den 25. d. M., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, ſollen die bei Herſtellung der Uſabrücke bei Fauerbach II. vorkommenden Arbeiten, als: 5 1) Zimmerarbeit veranſchlagt zu 3866 fl. 2) Maurerarbeit 7 7 3) Schloſſerarbeit 10„ auf der Gemeindeſtube zu Fauerbach II. an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg den 15. Oktober 1847. . Gatz ert. Einladung. (1745) Alle Freunde der Jugend⸗Erziebung und beſonders die, welche ſich für das Ret⸗ tungshaus zu Kloſter Arnsburg intereſſiren, werden hiermit freundlichſt eingeladen, der Eröffnungsfeier genannter Anſtalt, Mittwoch den 27. d. M., beizuwohnen. Die Feier be⸗ ginnt Vormittags 10 Uhr. Wer ſich des Abends vorher bei Unterzeichnetem meldet, findet am Gaſthauſe„Zum ſteinernen Haus, dahier Omnibus Gelegenheit nach Arnsburg und zurück. Friedberg den 18. Oktober 1847. In Auftrag des Comitée's: Der Secretär J. P. Schäfer, Taubſtummenlehrer. Entlaufenes Schwein. (176) Ein anderthalbjaͤhriges weiß ge⸗ ſchnittenes Mutterſchwein iſt mir am 13. d. M. in der Gegend von ulfa entlaufen. Ich bitte um Auskunft oder Zurückerſtattung dieſes Schweins gegen eine angemeſſene Be⸗ lohnung. Konrad Schmidt, Müller in Unterſchmitten. *—— * 354 Lehrlings-Geſuch. (1738) Ein Zunge von braven Eltern kann in die Lehre kommen bei C. W. Hamm, Friedberg. 5 Herrnkleider macher. Eine Maſchine f (1747) zum Perfertigen der Matzen trifft in erſten Tagen bei mir ein, womit ich mich meinen israelitiſchen Glaubensgenoſſen auf bevorſtehende Oſtern beſtens empfehle; ſtelle die billigſten Bedingungen, auch jede Zuthaten, wenn es gewünſcht wird, ſo daß ſie um ein Drittel, gegen der Bereitung ohne Maſchine, von mir billiger geliefert werden. Die Großh. Herrn Bürgermeiſter ſind wohl ſo gütig, die Israeliten in ihren Gemeinden von dieſer Maſchine in Kenntniß zu ſetzen. Eckartshauſen den 6. Oktober 1847. Herz Straus, Bäcker. Anzeige. (1748) Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß er die von dem Geometer Hanß früher dahier geleitete Hand⸗ werks Zeichenſchule fortführen und den 31. d. M., Morgens 9 Uhr, beginnen wird, wo⸗ zu Diejenigen, welche dieſe Schule zu beſuchen geſonnen ſind, eingeladen werden, ſich zur ge— nannten Stunde in deſſen Wohnung einzu⸗ finden. Die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes Hungen werden erſucht Vorſtehendes in Ihren Ge— meinden noch beſonders bekannt machen zu laſſen. Hungen den 16. Oktober 1847. C. Werner. Bekanntmachung. (1749 Die dem unterzeichneten zuſtebende Hälfte des Hofes Bieberberg, ungefähr 60 alte Morgen Ackerland und Wieſen mit eini⸗ gen ſehr guten Baumſtücken nebſt Wohnhaus Scheuer, Stallung und Schäferei will derſelbe Donnerſtag den 11. 15 l. J., Nachmittags 2 Uhr, an Ort und Stelle aus freier Hand meiſt⸗ bietend verkauten. Die Erbleihe iſt mit 321 fl. abgelöſt und konnen Kaufliebhaber die Ge⸗ bäude ꝛc. jeden Tag einſehen. Bieberberg bei Ortenberg den 12. Okt. 1847. Joh. Beckel. Anzeige fur Friedberg. (1750) Am Schluße d. M. werde ich die Chre haben, dem resp. Kunſt liebenden Pu⸗ blikum in Friedberg und allen Auswärtigen, meine neue Art(Kunſt⸗Gebilde) aſtetiſchen bildlichen Darſtellungen, vorzuführen, die mit 24 Kinder im Saale des Herrn Gaſthalters Gerlach von mir arrangirt und gegeben werden wird. Das Nähere, was gegeben wird, zeigt das Intelligenzblatt an. In der Hoff⸗ nung daß jeder Beſucher das Haus zufrieden verlaſſen wird, verharrt mit Hochachtung Der Unternehmer J. v. Unger. Annonce. (1751) Meine in Södel an der Staats ſtraße gelegene Hofr«ithe, beſtehend aus Wohn und Brennhaus, geräumigen Stallungen, zwei Scheunen, bin ich geſonnen zu verkaufen. Da ſich die Gebaulichkeiten wegen ihrer Lage und Räumlichkeiten zu jedem Geſchäftsbetriebe eigenen, auch im beſten Stande ſind, ſo ent⸗ halte ich mich jeder weiteren Anpreiſung der⸗ ſelben und erſuche die darauf Reflectirenden ſich entweder an Herrn Baruch Hecht in Friedberg, oder an mich ſelbſt zu wenden, um die näberen Bedingungen entgegen zu nehmen. Vilbel den 18. Oktober 1847. Chr. Stier. Literariſche Anzeigen. (1732) In J. D. Sauerländer's Ver⸗ lag in Frankfurt am Main iſt erſchienen und durch alle Buchhandlungen, in Friedberg durch C. Bindernagel, zu beziehen: Praktiſcher Rathgeber bei dem Kleinhandel und Ge⸗ werbsbetrieb. Vollſtändige Anleitung zur gründlichen Führung dieſer Geſchäftszweige im Rechnen, in Wechſelbriefen, in Münz⸗, Maaß⸗ und Gewichts⸗ verhältniſſen, ſowie über Wechſel⸗ und Cours⸗ rechnung, im Briefſchreiben, in der einfachen, ſo⸗ wie in der gewerblichen Geſchäfts⸗ und Buch⸗ führung. 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