Intelligenz-Glatt Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. W 3. Sonnabend, den 9. Januar 1847. D.„Intelligenz Blatt für die Provinz Oberheſſen“ wird im Jahre 1847, ganz in derſelben Weiſe wie im Jahre 1846, wöchentlich zweimal Mittwochs und Samſtags) erſcheinen. Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt bei mir, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr 40 kr.— Durch beziehen. ch alle Poſtverwaltungen des Großherzogthums Heſſen iſt das Intelligenz Blatt nach einer Verfügung des hochlöblichen Oberpoſtamts zu Darmſtadt, 2 fuͤr 1 fl. 24 ke.— pr. e N emeſter für 48 kr. zu Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die geſpaltene erste Petitzeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet.— Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei mir eingehen, finden in dem Mittwochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche ich von dem Montag Morgen an bis den Mittwoch Abend erhalte, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen.— Gemeinn ützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen. Friedberg. C. Bindernagel. Amtlicher Theil. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Muſterung und Conſcription für 1847. Ich weiſe Sie an, unverzüglich die Vorarbeiten zur diesjährigen Muſterung vorzunehmen, ſomit alsbald die Orts— liſten aufzuſtellen, ſo daß ſolche überall bis zum 20. d. M. oͤffentlich angeheftet ſein können. Sie werden bei dieſem Geſchäfte genau nach den Vorſchriften der Verordnung über Ausführung des Recru— tirungsgeſetzes vom 30. April 1831,§8. 6— 14 verfahren. Zu den Auszügen der Geiſtlichen über die 1827 gebornen dienſtpflichtigen ſind nur die vorgeſchriebenen gedruckten For⸗ mularien, welche Sie den Geiſtlichen zuzuſtellen haben, zu gebrauchen; auch haben Sie darauf zu ſehen, daß hinſicht— lich dieſer Auszuge die unter dem Formular II. zur Ver⸗ ordnung vom 30. April 1831 in den Bemerkungen unter ſolchen gegebenen Vorſchriften genau beachtet und das Pfarr⸗ amtsſiegel dieſen Auszügen beigedruckt werde; bei ſich er—⸗ gebenden Mängeln haben Sie die Auszüge alsbald zur Ver⸗ beſſerung zurückzugeben.— Bis zum 10. Februar müſſen alle Gemeindeliſten in doppelter Ausfertigung mit den Aus— zügen der Geiſtlichen und den über das ganze Geſchäft auf⸗ zunehmenden Protokollen, woraus zu erſehen, daß die Orts— liſten von dem Gemeinderath geprüft, und die im§. 18 der Verordnung vorgeſchriebene Bekanntmachung erlaſſen worden, bei Meidung einer Disciplinarſtrafe und Abholung durch Strafboten, angelangt ſein. Ueber die bei Ihnen angebracht werdenden Anſprüche auf Depotverſetzungen haben Sie die Protokolle genau nach dem Formular V. aufzunehmen und ſich nur gedruckter For⸗ mularien zu bedienen, die Vorſchriften der§§. 18— 31 der Verordnung ſorgfältig zu beobachten, auch dahin zu ſorgen, daß den auf Seite 4 des Protokolls von den Geiſt⸗ lichen auszuſtellenden Beſcheinigungen über die Familien— verhältniſſe der das Depot Anſprechenden das Dienſtſiegel beigedruckt werde. Dieſe Protokolle über Depotanſprüche ſind nach F. 28 vor deren Offenlegung und noch vor der Einſendung der Ortsliſten zur Prüfung an mich ein⸗ zuſenden. Ich mache Sie auf die Beſtimmung des§. 10 pos. 6 beſonders aufmerkſam, wonach Sie diejenigen Dienſtpflich⸗ tigen, welche durch die Sinne nicht wahrnehmbare Fehler angeben, wie z. B. Schwerhörigkeit, Kurzſichtigkeit, fallende Sucht u. ſ. w. beſonders anzuweiſen haben, ſich deßfalls genügende Zeugniſſe von Schullehrern, Geiſtlichen, Gemeinde vorſtänden u. ſ. w. zu verſchaffen und dieſe bei der Muſterung mitzubringen. Nach§. 40 der Verordnung muͤſſen, mit alleiniger Ausnahme derjenigen, welche ſich vertreten laſſen, alle Con— ſcriptionspflichtigen bei der Muſterung perſonlich erſcheinen, gegenfalls ſie als dem Geſetze ausgewichen angeſehen und zum Zuerſtmarſchiren beſtimmt werden. Bei Beurtheilung der Frage, ob ein Depotanſpre— chender vermögend genug ſei, ohne Zerrüttung ſeines Nahrungsſtandes für ſeinen Sohn einen Einſteher zu ſtellen, haben die Gemeinderäthe davon auszugehen, daß zur Stellung eines Einſtehers die Summe von 95 fl. erforderlich ſei. Außer den im Jahr 1827 Gebornen muͤſſen auch die— jenigen, welche bei der vorigen Muſterung als temporär untauglich, als unterm Maas, oder aus andern Gruͤnden „ 10. zur nächſten Muſternng verwieſen wurden, in die vorer⸗ wähnten Gemeindeliſten eingetragen werden. Grünberg am 4. Januar 1847. 2 Ouvrier. Die bei der vorigen zur nächſten Muſterung Ver⸗ wieſenen ſind: f Otto Kraft von Altenhain, Balthaſer Kappes von Atzenhain, Johann Georg Erdmann von Bernsfeld, Johan⸗ nes Scharch von Ermenrod, Heinrich Weil von da, Wil⸗ helm Heinrich Erb von Geilshauſen, Johannes Damm von Göbelnrod, Johann Georg Erb von da, Peter Hopp von Großlumda, Johann Kaspar Sprankel daſelbſt, Anton Martin Karl Nagel von Grünberg, Chriſtian Walther da⸗ ſelbſt, Heinrich Formhals von Londorf, Rothſchild Meyer daſelbſt, Johannes Keil, Joh. Georg Sohn, von Nieder⸗ ohmen, Johann Konrad Tröller von Oberohmen, Wilhelm Sohl von Rüdingshauſen, Joh. Adam Anneberg von Rup⸗ pertenrod, Konrad Dauppert von Ulrichſtein, Johannes Momberger von Wohnfeld, Peter Kempf von Zeilbach. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Grßh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Verordnung, den Betrieb und die Beaufſichtigung des Gewerbes der Mäkler mit Getraide, Hülſenfrüchten und Kartoffeln— nun die Anſtellung verpflichtete Mäckler. In Gemäßheit der in der Rubrik genannten Verord⸗ nung vom 4. d. M. iſt für Jeden der das Gewerbe eines Mäklers treiben will, meine Erlaubniß nöthig, welche nur bei hinreichender Befähigung d. h. wenn derſelbe im Leſen, Schreiben und Rechnen erfahren iſt und bei gutem Rufe ertheilt werden kann. Sie haben deßhalb beim Vorlegen derartiger Geſuche ſich über dieſe Punkte zu äußern und noch weiter anzugeben, welche Gebühren ſeither den Mäk⸗ lern bezahlt worden ſind. Friedberg den 29. December 1846. Küchler. Weiblicher Liebesmuth und Glaubensmuth. (Aus der„Spinnſtube für 1847 von W. O. v. Horn.“ Nachfolgende Erzählung wird den Wunſch rechtfertigen, daß dieſer zweite Jahr⸗ gang der Spinnſtube, welcher für 45 kr. in jeder Buchhandlung zu haben iſt, dieſelbe allgemeine Verbreitung finden möchte, welche ſich der erſte Jahrgang zu erfreuen hat. Hört man ſo reden von den Thaten der Menſchen oder lieſet hin und wieder, wie der oder jener etwas Großes gethan, ſo ſollte man glauben, die Männer hätten allein den Muth und die Kraft in Pacht genommen und die Frauen ſeien bloß da, zu dulden und zu leiden. Iſt's nicht ſo, liebe Leſer? Aber wir wiſſen es doch recht gut, daß die aufopfernde Liebe einer guten Mutter am Kranken⸗ bette ihres Kindes; daß die Entbehrungen und die hingebende Geduld eines Weibes für ihren, ſolche Aufopferungen oft nicht einmal anerkennenden Mann mehr Muth und Kraft er⸗ fordert, als der Soldat aufzubieten braucht, um im Kampfe gegen den Feind zu gehen. Wohin ſollte es mich führen, ſolche Thaten des Weibes zu nennen? Viele, ja wahrlich, recht viele Beiſpiele könnte ich aufführen von ſolchen tapfern Frauen in ihrem ſtillen, häuslichen Kreiſe, und es fällt mir da gerade eins ein, wo eine Frau mit ihrem Verdienſte fünf Kinder und einen langeleidenden Gatten ernährte, und einer andern wackeren Hausfrau gedenke ich, welcher die Fran⸗ zoſen(was haben die uns nicht all für Unheil gebracht!) in den Neunziger Jahren alle ihr Weißzeug(Linnengeräthe) wegplünderten, daß ſie und die Ihrigen nur noch ein Hemd, nämlich das auf dem Leibe übrig hatten, die jede Nacht bis drei Uhr Morgens ſaß und ſpann, um zu erſetzen, was die Unholde geraubt, und dieß viele Jahre fortſetzte mit einer Ausdauer, welcher kein Mann fähig geweſen wäre. Da heißt's: Hut ab!— Aber bei den zwei edlen Frauen, von denen ich Euch jetzt erzählen will, heißt's auch ſo, und um ſo mehr, als bei ihnen ſelbſt der Muth der Liebe und des Glaubens die engen Grenzen des häuslichen Lebens über ſchritt und heraustrat in die Gebiete, in denen ſonſt nur der Mann zu walten und zu herrſchen pflegt. f Die Erſte heißt: Johanna Sebus, und das iſt ein Namen, den ich mit Ehrfurcht nenne, und den Ihr, liebe wrd ohne Zweifel auch bald mit innigen Gefühlen nennen werdet. Da drunten im Clever Lande, wo der Rhein durch ein ſich weit auf ſeinen beiden Ufern ausdehnendes, flaches Land langſam dahin fließt und ſich recht breit zwiſchen den Ufern ausdehnt, ſind dieſe Ufer durch Dämme oder Deiche erhöht, damit nicht das Waſſer, wenn es anſchwillt, die Felder und Orte überſchwemme und großen Schaden verurſache. Leider trifft es ſich aber häufig, daß bei Eisgängen oder im Frühlinge oder im Herbſt und Winter die Fluth anſchwillt, das Waſſer nicht nur über dieſe Dämme ſteigt, ſondern bei heftiger Gewalt, und vom Eiſe unterſtützt, die Damme durchbricht, und dann mit verheerender Macht auf das Flachland ſich ergießt, und, ſo weit das Auge reicht, Alles in einen See verwandelt. Es iſt ein entſetzlicher Anblick, wenn man dann nur die Kronen der Bäume über das Waſſer hervorſtehen ſieht, oder die oberen Stockwerke und Dächer der Häuſer und der Kirchthürme. Wie es da⸗ bei den armen Menſchen geht, deren Vorräthe in Scheunen und Kellern verderben, deren Vieh nicht ſelten ein Opfer der Fluth wird— wie groß die Gefahr ſelbſt für ſie iſt— elendiglich zu ertrinken, das mögt Ihr Euch ſelber vorſtellen, aber Gott danken, wenn Eure Wohnung keine Fluth er⸗ reicht!— N Wer ſich des Winters von 1809 noch erinnert, der weiß, daß der ſich tüchtig geſchüttelt hatte. Der Schnee lag hoch genug, um Schritt vor Schritt bis halbwegs der Waden hinein zu brechen, und die Eisdecke über die Bäche und Flüſſe war ſo hart gebacken, daß man drüber laufen konnte mit gutem Gewiſſen,— ja ſelbſt mit einem ſchlechten, und die Juden ihr Sprüchlein für ſich behielten: daß das Waſſer keine Balken habe.— Dennoch trat in der erſten Hälfte des Januars Thauwetter ein und die ſtarke Eisdecke des Rheines ſetzte ſich in Bewegung. Die ſtarke Strömung wälzte mit ſchauerlichem Geräuſche die gewaltigen Eisblöcke und Eisſchollen über einander hin. Da mußten die Dämme wehrhaft ſein, wenn ſie Widerſtand leiſten ſollten, und im Cleverlande waren ſie leider ſchlecht; denn unter der Fran⸗ zoſenherrſchaft bekümmerte man ſich nicht viel um die Damme und das Wohl des Landes überhaupt, menn man nur Geld herauspreſſen und die jungen Burſche holen und auf die Schlachtbank der ewigen Kriege ſchleppen konnte. Das Waſſer ſtieg eben ſo unerwartet ſchnell, als hoch; 0 denn im Oberlande lag hoher Schnee, der ſchnell abging. Bald wurde oberhalb der Stadt Cleve die niedere Gegend ganz unter Waſſer geſetzt und eben ſo die ganze untere Stadt, ja es ſtieg die Fluth in der Stadt ſo hoch, daß viele Häuſer mit ihren erſten Stockwerken ganz im Waſſer ſtanden. War es hier ſchlimm, wo doch die Häuſer höher gebaut ſind, ſo ſtand es auf dem Lande noch viel ärger. Die armen Bauern ſaßen mit ihren Weibern und Kindecn auf den Firſten ihrer Dächer in Näſſe und Kälte. Ihr Vieh war ertrunken, ihre Vorräthe zerſtört, für ſie ſelbſt keine Rettung; denn 90 * 11 unter ihnen wühlte das Waſſer die Fundamente ihrer Häuſer auf, daß ſie in jeder Minute gewartig ſein mußten, daß ſie einſtürzten. Herzzerreißendes Angſtgeſchrei ließ ſich weit und breit hören. Manche Häuſer ſtürzten ein und begruben die unglücklichen Bewohner in den brauſenden Wellen; manche Leute ſaßen auf den Balken ihrer Häuſer, auf die ſie ſich, als ſie einſtürzten, gerettet hatten, und ſchwammen ſo hülflos herum, den unvermeidlichen Tod vor den Augen. Selbſt die beherzteſten Schiffer waren nicht im Stande der wild daher brauſenden Fluth zu widerſtreben und das Ret— tungsmittel mit Erfolg zu treiben.— Es war, da manche Dämme gebrochen waren, ſelbſt die Gefahr nicht ferne, daß der Rhein ſich ein anderes Bett wühle. Bald wurde das Unglück unterhalb Cleve noch größer; deun an der Spoy, etwa eine Stunde tiefer als Cleve, brach wieder ein Damm und es riß das Waſſer Alles mit ſich fort, Häuſer, Hütten, Menſchen und Vieh. Unfern dieſer Stelle ſtand das Haus der Wittwe Sebus, das ſie mit ihrer Tochter Johanna und einer Wittwe van Beek nebſt ihren drei Kinderchen bewohnte. (Fortſetzung folgt.) . der unentbehrlichſten Lebensmittel hervorgerufen worden iſt und noch herbeigeführt werden wird. So hat ſich auch u. A. zu Hungen ein Verein gebildet, welcher unter der Leitung der Herren Steuer-Commiſſär Hunſinger, Rent⸗ amtmann Kießling und Kreisſecretär Schaaf ſehr um— ſichtig zu Werke geht. Genannte Herren haben in alle Orte des Kreiſes Hungen an geeignete Damen und Herrn Erſuchen um milde Beiträge zur zweckmäßigen Zirkulation geſendet, auf die wir uns hier kurzer Hand aufmerkſam zu machen erlauben, überzeugt, daß das Reſultat der Sammlung den Beweiß liefern wird, daß die Nächſtenliebe allgemeiner iſt, als manche ängſtliche Gemüther wähnen. Zur Nachricht. Denjenigen Bewohnern Friedbergs, welche die Liſte zur Unterſchrift für Beiträge zur Gründung einer Suppen— anſt alt aus Verſehen nicht zugekommen ſein ſollte, wird bemerkt, daß eine Liſte auf Großh. Bürgermeiſterei auf— liegt und daß zur Berathung über die zu treffenden Wohl dem, der ſich des Dürftigen annimmt. (Pf. 41, 2.9 Es iſt erfreuend, wie man überall bemüht iſt, der Noth zu ſteuern, welche durch die ungewöhnliche Theurung Maaßregeln eine Zuſammenkunft Sonnabend den 9. d. M., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Rathhauſe dahier ſtatt hat. Friedberg den 4. Januar 1847. Löw. Bender n Dr. Fertſch. Dr. Renner. Mayer Hirſch. Anſelmo Lindheimer. H. Salzmann III. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. rr Bekanntmachung. (3) Forderungen an den nur unter der Rechtswohlthat des Geſetzes und Inventars von den Inteſtaterben angetretene Nachlaß des Gräflich Solms Rödelheimiſchen Kammer— raths Buff in Aſſenheim ſind Freitag den 5. Februar 1837, Vormittags, bei dahieſigem Landgericht anzuzeigen, widri⸗ genfalls ſolche bei Vertheilung der Maſſe keine Berückſichtigung finden können. Friedberg am 22. Dezember 1846. Vermöge Auftrags Gr. Hofgerichts. Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſiſche Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Friedberg. Arbeits verſteigerung. (120 An den nachſtehenden Terminen ſollen folgende Arbeiten öffentlich an die Wenigſt— nehmenden verſteigert werden. 1) In Niedermörlen Dienſtag den 12. Januar . J., Vormittags um 10 Uhr, bei Gaſt⸗ wirth Möbs im Löwen, die Anfuhr der zur Unterhaltung der Straße nöthigen Steine vom Steinbruch bei Griedel, 2) In Kloppenheim Mittwoch den 13. Januar I. J., Vormittags um 11 uhr, bei Gaſt⸗ wirth Scheuerich, die Anfuhr der zur Un⸗ terhaltung der Straße von Vilbel bis zur kurheſſ. Grenze nöthigen Steine vom Stein- bruch bei Aſſenheim. 3) In Friedberg Donnerſtag den 14, Januar l. J., Vormittags um 10 Uhr, bei Gaſt⸗ wirth Hieronimus, vor dem ehemaligen Mainzertbor, der Oelfarbanſtrich von der zur Bezeichnung des Pfades für Reiter und Fußgänger an den Straßen ſtehenden Pfählen, und zwar vom I. II. III. IV. V. VI. und VII. Bauaufſehersbezirke. 4) In Altenſtadt Freitag den 15. Januar l. J., Vormittags um 11 Ubr, bei Gaſtwirth Holzapfel, der Oelfarbanſtrich an die zur Bezeichnung des Pfades für Reiter und Fußgänger an den Straßen ſtebenden Pfählen und zwar vom VIII. IX. XI. Bauaufſehersbezirke. Friedberg den 3. Januar 1847. Der Grßh. Heſſ. Kreisbaumeiſter Stockhauſen. Holz- Verſteigerung. (19) Montag den 11. d. M, von Morgens 10 Ubr, ſollen in dem Rodheimer Gemelnde— wald Diſtrikt Grauenberg nachfolgende Hoiz— ſortimente als: 16 Stecken buchen Scheitholz, 8„** Prügelholz, 1035 Stück„ Wellen, 1875„ weiche Laubholzwellen, 24 Stämme buchen Werkholz 1086 Cu⸗ bikfuß und 1 Stamm eichen Werkholz 71 Cubik— 2 fuß enthaltend meiſtbietend an Ort und Stelle verſteigert werden. Die Zuſammenkunft findet bei den drei Eichen ſtatt. Rodheim den 4. Januar 1847. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Jacobi. Zum Ausleihen. (20) Aus dem Pfarrfond zu Wölfersheim liegen 2000 Gulden gegen doppelte Sicher heit zu 6 pCt., entweder ganz oder in klei— neren Summen, zum Ausleihen bereit. Luſt— tragende wollen ſich mit annehmbaren Taxa— tionen an deu unterzeichneten Kirchenvorſtand wenden. Für den Kirchenvorſtand: C. Hofmann, Allwohn, Pfarrvicar Bürgermeiſter. Verſteigerung. (21) Dienſtag den 12. d. M., Morgens 9 Uhr, wollen die Erben des verſtorbenen Rudolph Klein II. dabier, wegen Erbverthei— lung folgende Gegenſtände einer freiwilligen Verſteigerung ausſetzen: 2 fünfjabrige Zugochſen, 1 Kuh, 1 Rind, ein Wagen mit Zugehör, Pflug mit Egge, 14 Stück Schafe, Stroh, Heu und die in dem Haus vorfindlichen Mobilien. Ockſtadt den 6. Januar 1847. In Auftrag der Erben: Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Klein. Holz⸗Verſteiger ung. (22) Donnerſtag den 14. d. Mts., Früb 9 Uhr, werden im Wirthshauſe zum Hirſchen dahier in nachſtehender Reihenfolge verſteigert: 83½ Stecken Buchen-, 2„ Cichen⸗ v Scheitholz, 2„ Nadel⸗ 30%„ Buchen-, ö 18„ Birken- und! Prügelholz, 405 b* 5 ö 8„Buchen- und! 20 5 Stockholz, 14476 Stück Buchen-, 2500„ Cichen. und“ Wellen, 150„ Aſpen⸗ 96 Kub.⸗Fuß Buchen,, 187„„ Eichen- und Werkh. endlich 1 Schichte„ 7 Wagen, 5 Laſten Allerleiholz. Das Holz kann vorher in den Diſtrikten: Jungerwald, anderſeits der Quer⸗ ſchneiſe, Straßheimerbecken und oben an der Höbe eingeſeben werden. Ockſtadt am 5. Januar 1847. Freih. v. Frankenſtein'ſches Rentamt. Aherer. Verpachtung. (23) Donnerſtag den 14. Januar, morgens 10 Uhr, werden in bieſigem Rathhauſe in Auftrag des Herrn Kaufmann Langsdorff, dahier, deſſen Grundſtücke in Friedberger und Fauerbacher Gemarkung liegend, in vier Ab⸗ theilungen, wovon jede Abtheilung mehr als 10 Morgen hält, auf ſechs nach einander folgenden Jahren, öffentlich meiſtbietend ver⸗ pachtet. Friedberg am 4. Januar 1847. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Bekanntmachung. (20 Nachgenannte Wohnungen in dem berrſchaftlichen Hauſe in dahieſiger Burg, die Bau verwalterei genannt, werden Freitag den 15. d. M., Nachmittags 3 Uhr, in der Amts⸗ ſtube des Unterzeichneten, beziehungsweiſe vom 16. und 29. April d. F. an, auf 3 Jahre, öffentlich an den Meiſtbietenden ver⸗ miethet: 10 eine Wohnung beſtehend aus Stube und Kammer, wozu ein Theil des Kellers und ein Theil des Speichers gehört; 2) eine dergleichen, enthaltend Stube und Alkoven, mit einem Theil des Speichers und einem halben Keller. Friedberg den 5. Januar 1847. Der Gr. Rentamtmann des Rentamts Friedberg. Domaͤnenrath Buß. Bekanntmachung. (25) Nachdem in Gemäßbeit Ermächtigung Herzoglichen Hof⸗ und Appellationsgerichtes vom 31. Dezember v. J. ad Num. 11023 über den Georg Rudolph Pfiel und deſſen Ehefrau, Anne Marie, geb. Schäfer von Rei⸗ chelsheim, wegen Hanges zur Verſchwendung eine verwaltende Vormundſchaft angeordnet, und Wilhelm Schäfer 3. von da zu deren Vormund ernannt worden iſt, wird dies mit dem Anhange bekannt gemacht, daß Rechts⸗ geſchäfte mit jenen Eheleuten nur mit Ein⸗ willigung und Zuſtimmung des genannten Vormundes gültig abgeſchloſſen werden können. Reichelsheim den 4. Januar 1847. Herzogl. Naſſ. Amt v. Preuſchen. ppublican deu m. (26) Auf Anſteben der Beneficialerben ſollen die zum Nachlaſſe des zu Obererlenbach ver- ſtorbenen Generalagenten Jakob Leisler ge⸗ hörenden Immobilien, beſtehend in Wohnhaus mit Stallung, Scheuer und Garten, ſodann Braunkohlenwerk, hinſichtlich deren näheren Beſchreibung man auf die Bekanntmachung in Nr. 61 dieſes Blattes Bezug nimmt, noch⸗ mals Freitag den 5. Febr. 1847, Vormit. 10 Uhr, zu Obererlenbach, unter den alsdann zu eröff⸗ nenden Bedingungen, dem Meiſtgebote aus- geſetzt werden. Groskarben am 26. Dezember 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Jäger. Schmidt. Gläubiger⸗Aufforderung. (27) Forderungen und Anſprüͤche jeder Art, an den geringen, wahrſcheinlich überſchuldeten, Nachlaß des im Jahr 1843 verſtorbenen Gott⸗ lieb Dieterle von Obererlenbach, ſind um ſo gewiſſer binnen vier Wochen dahier anzuzeigen und zu begründen als ſie ſonſt bei Verthei⸗ lung des Nachlaſſes nicht berückſichtigt werden würden. Groskarben am 15. Dezember 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Jäger. Sartorius. A νν Privat ⸗ Bekanntmachungen. Einſchlag⸗ und Zettel garn, (J) gebleichtes und ungebleichtes, in allen gangbaren Nummern und Farben, verkauft zu den billigſten Preiſen 8 Friedberg. Nathan Hirſchhorn. Wilhelminenſtraße Nro. 244. An zeige. (17) Einem geehrten Publikum zeige ich „ 12 biermit ergebenſt an, daß ich mich als Herrn⸗ Kleider macher rekommandire. Ich verſpreche jede mir übertragene Arbeit ſchön und nach den modernſten Muſtern, dabei prompt und billig zu liefern. C. Werner, Friedberg. 1 Schneidermeiſter. Wohnbaft bei Herrn Eh. Stadelmann auf der Ludwigsſtraße. b Ein guter Zugeſel, fünf Jahre alt (18) flebt zu verkaufen bei Kaufmann Mi. chael Düringer zu Köppern bei Homburg vor der Hoͤhe. Matz en, (280 von feinem Vorſchuß⸗Mehl gebacken ⸗ auf Oſtern 1847, ſind pr. Pfund zu 13 Kreuzer zu haben bei Bäckermeiſter M. Emden und J. Kuttner in Homburg v. d. H. N ne ie (29) Einem geebrten publikum zeigen wir hierdurch ergebenſt an, daß wir einen täglichen Botengang zwiſchen Naubeim und Friedberg unterbalten. Aufträge jeder Art werden wir aufs Pünktlichſte beſorgen und empfehlen uns zu zahlreicher Uebergabe derſelben. Unſer Quartier in Friedberg iſt bei Hrn. Gaſtwirth Vogt, welcher Beſtellungen für uns anneh⸗ men wird. Nauheim im Januar 1847. 2 Ph. a u. Frau. Braunſchweiger Flachs, (30) beßte Sorte, iſt ſoeben wieder ange kommen und billig zu erhalten bei M. L. Goldmann. Ein Wallachpferd, (310 4 Jahre alt, hellbraun und fehlerfrei, ſteht in Friedberg zu verkaufen. Näheres bei a 5 Dr. Ritzel, Thierarzt. Anfrage. (32) Wenn ein zu milden Handlungen er⸗ richtetes Stift ein Vermögen von 150 fl. be⸗ ſitzt, und durch 19 Stiftsmitglieder eine jähr⸗ liche Zulage mit 49 fl. 10 kr. nach Abzug der erforderlichen Verausgabung erhält, wovon jedoch bei eintretenden Krankheitsfällen dem einzelnen Mitgliede wöchentlich 2 fl. 24 kr. Perpflegungskoſten verabreicht werden müſſen. Iſt man noch ſtatt dieſes Vermögens und den zu erwartenden Nachtheilen zu einer jährli⸗ chen Ausgabe bon 23 bis 24 fl. fur eine den Stiftsmitgliedern zu gebende Mahlzeit berech · tigt? D. L. Map. Anzeige. (33) Ein in allen Kataſterſtubenarbeiten vollkommen geübter Gehülfe ſucht Beſchäf⸗ tigung bei einem Grßb. Geometer oder Grßh. Steuercommiſſär. Briefe unter A. Z. beſorgt die Expedition d. Bl. Frankfurter Gold-Cours vom 10. Januar. S fl. kr. Neue Louisd'or 11 5 Friedrichsd'or 9 47 ½ Holländiſche 10 fl. Stücke 9 550. Rand⸗Ducaten 5 34½ 20 Frankſtücke 9 28 Engliſche Souverains 11152 Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 1. Sonntag n. Epiphan. d. 10. Jan. 1847. pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Vormittags predigt in der Burgkirche: ö Herr Pfarrvicar Baur. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Henkelmann. Mittwoch Nachmittags von 3— 4 Uhr hält Betſtunde: Herr Candidat Cellar ius. Fruchtpreiſe 7. Jan.[29. Dez. 29. Dez. Gattung. Fried⸗ M ainz 1 ger 8 fl. kr.] fl. kr. fl. kr. Waizen pr. Malter 18— 1634 16 15 Korn„ 5 16— 134413 20 Gerſte„ 2 10 201—— 10 40 Hafer„ 15 51151 51521 51— Polizei⸗Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 9. Jan. 1847 bis 16. Jan. 1847. 2 5 Fried⸗Butz⸗ 5 Brod⸗Preiſe. berg. bach. 88 kr. pf. kr. pf. 1j Leib⸗Roggenbrod— 1 51— 2 7 10 2 110 1 44„ 7 203 20 2 . Lth. Lth. — Milchbrod 12 127 — Waſſerweck 12% Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 13 1137 Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch 8 9— 15— e gemäſtete—— „ Kühlleiſch kane(8 8 %% gemäſtetes 8— 181— * Rindſteiſch ungemäſtetes 1 „ Kalbfleiſch 6 2 2 „ Schweinenfleiſch 12— 12— „ Hammelfleiſch 8— 181— „ Schaaffleiſch 61——— „ Wurſtvon blos Schweinen 14— 14— „ Gemiſchte Wurſt 10——— „ Bratwurſt 16(— 16— „Schwartenmagen 16— 16— „ Geräucherter Speck 24— 24— „] Schinken 7 17— 17— „ Dörrfleiſch 17— 17— „ Schweinenſchmalz, 8 ausgelaſſen 24— 24— unausgelaſſen 22— 22— „ Nierenfett eee e „ Hammelsfett D Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Friedberg Küchler. Diͤe Polizei⸗Tare für die Stadt Butzbach gilt auch für den Kreis Hungen. Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Hungen „Follenius. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindern agel in Friedberg.