n der g U üb * ur beſondere valle A. Neuhofer, augsburg, ſtlieb. ſet dag gedeſtel. tut, welches ſei⸗ aus den be⸗ ab berrlichſt vel wit Menſche ind, werden ten Geiſte, an erſchienen und dem„Katechis⸗ tiſche Kirche im riſtlichen Lehre lothringen, bek⸗ Amt in died und bemehrte „l A kr. Intelligenz- Blatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. * 61. Amtlicher Theil. Polizeiliche Bekanntmachung. Betreffend: Die Wochen⸗Markt- Ordnung für die Stadt Friedberg. Zur Förderung des geregelten Verkehrs mit den ge— wohnlichen Lebensmitteln(ſ. g. Victualien) in der Stadt Friedberg wird nach Anhörung der Lokalbehörde hiermit Nachſtehendes polizeilich verordnet: §. 1. Der Verkehr mit den gewöhnlichen(Lebens⸗ mitteln) Marktvictualien in hieſiger Stadt iſt jedem In- und Ausländer unter den in dieſer Verordnung enthaltenen näheren Beſtimmungen und Vorſchriften geſtattet. §. 2. Die zum Verkauf gebrachten Victualien müſſen geſund und rein ſein. Diejenigen Victualien, welche dieſe Eigenſchaften nicht haben, ſowie auch unreife Kartoffeln und Obſt, werden confiscirt und nach Umſtänden vernichtet. §. 3. Bei dem Verkehr mit Victualien iſt nur die Anwendung des im Inland geſetzlich eingeführten Maaßes und Gewichtes geſtattet. Jede Zuwiderhandlung hiergegen wird nach den deßfalls beſtehenden allgemeinen geſetzlichen Vorſchriften geahndet. f §. 4. Für den Victualien⸗Verkauf ſind vorzugsweiſe die Wochenmärkte beſtimmt und werden dieſelben Mitt⸗ wochs und Samſtags in jeder Woche abgehalten. Für den Fall, daß auf einen dieſer Tage ein Feiertag fällt, werden dieſelben an dem unmittelbar vorhergehenden Tage abgehalten. Es beginnen dieſelben mit Anbruch des Tages und endigen vom 1. Mai bis 1. September Morgens um 10 Uhr und während der übrigen Monate Morgens um 11 Uhr. Die Dauer der Marktzeit wird durch die am Rathhauſe aufgeſteckte Marktfahne angezeigt. §. 5. Innerhalb dieſer Marktzeit iſt der Verkehr mit den Marktvictualien auf den Marktplatz allein beſchränkt und derſelbe, wie namentlich das Hauſiren in Straßen und Häuſern der Stadt, bei 30 kr. Strafe gänzlich unterſagt, es mögen dieſe beſtehen in Obſt, Gemüſe, Salat, Kar— toffeln, Rüben, Zwiebeln, Butter, Käſe, Eier ꝛc. ꝛc. So— bald die Marktzeit abgelaufen iſt, ſteht es Jedem frei, ſeine Waare auf dem Marktplatze ferner feil zu halten und da⸗ mit zu hauſiren. Die Befugniß zum Hauſiren haben auch Diejenigen, welche außer den beſtimmten Wochenmärkten Victualien hierher bringen. Sonnabend, den 7. Auguſt ——————ͤ— §. 6. Die Vietualien muͤſſen an den Markttagen un⸗ mittelbar auf den Markt gebracht, und dürfen weder unter⸗ wegs, innerhalb oder außerhalb der Stadt verkauft, aufge⸗ kauft, noch irgendwo eingeſtellt werden, bei Strafe von 30 kr. bis 1 fl. für Käufer und Verkäufer, Einſteller resp. Denjenigen, der die Einſtellung in ſeinem innehabenden Raume uläßt. i §. 7. Ausgenommen von der beſtimmten Marktzeit und dem Hauſir⸗Verbot iſt der Verkauf von Milch. Indeſſen ſoll dem Verkaufe der Milch eine beſondere Aufmerkſamkeit gewidmet werden, da es häufig vorkommt, daß dieſelbe mit Waſſer vermiſcht verkauft wird. Eine Verfälſchung der Art wird mit einer Strafe von 30 kr. geahndet und die Milch durch den Polizei-Offizianten aus den Gefaͤßen geſchüttet. §. 8. Die auf dem Marktplätze feilhaltenden Vie⸗ tualienhändler erhalten die Stände in geraden Reihen und in der Art, daß immer die Händler mit gleichen Victualien zuſammen geſtellt werden, angewieſen. Dieſelben ſind ge— halten, ihre Waaren offen zum Verkaufe auszuſtellen. Die Paſſage über den Marktplatz und zu den um denſelben herumliegenden Häuſern muß hierbei frei bleiben. Jeder, welcher den ihm angewieſenen Stand mit ſeinen Waaren innerhalb der Marktzeit ohne Erlaubniß verändert, wird mit einer Strafe von 15 kr. belegt. §. 9. Die hieſigen und auswärtigen Höcker und Unterhändler, welchen gleich den übrigen Victualien-Händ⸗ lern der Verkauf der Markt-Victualien geſtattet iſt, erhalten während der Marktzeit auf dem Marktplatze beſtimmte von den übrigen Victualienhändlern getrennte Plätze angewieſen. Sie dürfen dieſelben, ſo lange die Marktzeit dauert, bei Mei⸗ dung einer Strafe von 30 kr. bis 1 fl., nicht wechſeln. §. 10. Höcker und Unterkäufer, wie überhaupt Die⸗ jenigen, welche mit Vietualien handeln, dürfen dieſe, ohne Rückſicht, ob ſie zum eigenen Gebrauche oder zum Handel dienen ſollen, während der Markt-Zeit weder in der Stadt, noch außerhalb derſelben aufkaufen, noch auch ſelbige ſich von Andern ankaufen laſſen. Nur erſt nach Ablauf der Marktzeit iſt ihnen der Ankauf der übrig gebliebenen Vie⸗ tualien geſtattet. Jede Uebertretung dieſer Vorſchrift, neben Confiscation der Waare, wird mit einer Strafe von 1— 3 Gulden ge⸗ ahndet. i§. 11. Wer Butter auf dem Markte kauft, iſt nicht gezwungen dieſelbe auf der ſtädtiſchen Waage wiegen zu laſſen; die Butterverkäufer ſind dagegen, wenn der Käufer * 250. es verlangt, dazu verpflichtet, und zwar bei Strafe von 30 kr. bis 1 fl. a* §. 12. Das Stand- und Wieggeld wird einzig und allein von dem Verkäufer entrichtet. Außer Stand- und Wieggeld haben die Verkäufer auf dem Marktplatze nichts zu bezahlen. Von Kirſchen, welche korbweiſe verkauft werden, wird kein Standgeld be— zahlt, ſondern nur das Wieggeld. Dagegen müſſen Die⸗ jenigen, welche die Kirſchen im Kleinen verkaufen, dieſe auf den Markt bringen und das Standgeld bezahlen. §. 13. Jede Umgehung der Entrichtung des zu be— zahlenden Stand- und Wieggeldes erſcheint als Defraudation der zu bezahlenden Abgabe. Jede Defraudation wird neben der Verbindlichkeit der Nachentrichtung der Abgabe mit einer Strafe gleich dem 10fachen Betrag der defraudirten Abgabe belegt. f§. 14. Die Beaufſichtigung und Ueberwachung der Markt⸗Ordnung gehört zum Geſchaftskreiſe der Polizei⸗Be⸗ hörde. Die Anzeigen wegen Uebertretung derſelben ſind daher bei Gr. Bürgermeiſter behufs der Bewirkung polizei⸗ gerichtlicher Beſtrafung anzubringen. §. 15. Der Standgelderheber darf den Landleuten, welche noch nichts verkauft haben und ohne Baarſchaft ſind, keine den Betrag des Standgeldes überſteigende Victualien abdringen und ſich eben ſo wenig von Denen, welche Butter feil halten, das Wieggeld im Voraus bezahlen laſſen. §. 16. Handelt er hiergegen oder nimmt er mehr an Stande und Wieggeld als der Tarif geſtattet, ſo wird er nachdrücklich disciplinariſch beſtraft und nach Befund entlaſſen. §. 17. Die Polizei⸗Officianten, resp. verpflichteten Marktmeiſter, welche eine Anzeige gemacht haben, erhalten die Halfte der in Folge derſelben erkannten Geldſtrafe. §. 18. Vorſtehende Polizeiverfügung tritt vom 11. Auguſt l. J. einſchließlich an in Kraft und Wirkſamkeit. Friedberg den 4. Auguſt 1847. Der Gr, Heſſ. Kreisxath des Kreiſes Friedberg e Tarif der Stand⸗ und Wieggelder. A. Standgeld: 2 3 In Bezug auf die Friedberg angrenzenden Orte bleibt es bei der früheren Beſtimmung. Die Milch, Butter, Käſe, Eier, Salat und Blumen ſind vom Standgelde frei. Von einem Korb voll Obſt, Gemüſe, toffeln ꝛc. ꝛc. wird 1 kr. bezahlt. B. Wieggeld: Von jedem Butterweck, der auf der ſtädtiſchen Butter⸗ waage gewogen wird für jedes Pfund 1 Pfennig. Bruch⸗ theile werden für volle Pfunde berechnet. 40 Zwiebeln, Kar- 5 Markt Mer icht. Friedberg, am 4. Auguſt 1847. Aufgefahrenſ Verkauft 1 1 Gattung. wurden wurden[ Mittelpreiſe (Mltr.)(Mltr.) ee Waizen 1839 1388 ½ 9 52 Korn 241 230½ 6 27 Gerſte. 54¼ 54½ 5 2 Baff 21 4 5— Vorſchußf 9 9 16 20 Roggenmehl. 15 6 7— le?———— Erbſen 3*. 375 7— Linſen 1 2——— Butzbach, am 3. Auguſt 1847. Waizen i 188 11 25 Korn 2²⁴ 147 7 43 . 63 50 0. r 75 g 4. 6 30 Roggenmehl———— bert 1 1 7 45 NB. In Butzbach wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 100, 10 Die hieſigen Einwohner ſind vom Standgelde befreit. Bekanntmachungen von Be⸗ 8 hoͤrden. N ⏑τι 1 Strohlieferung. (1229) Mittwoch den 11. Auguſt d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Directorial. Büreau dahier die Lieferung von 25 Fuder Roggenſtroh für die hieſige Anſtalt in fünf gleichen Abtheilungen an die Wenigſtfordern⸗ den öffentlich vergeben werden, wovon man die Steigliebhaber in Kenntniß ſetzt. Marienſchloß den 28. Juli 1847. 1 J A. Der Verwalter Bauer. Oeffentliche Ladung. (11951J Heinrich Weckmann, geboren den 22. März 1777, Sohn von Joh. Adam Weckmann und deſſen Ehefrau Dorothea zu Oberhörgern, ging im Jahr 1802 in hol⸗ ländiſche Kriegsdienſte und dat ſeitdem nichts weiter von ſich hören laſſen. Sein geringes meiſt in einigen Ländereien beſtehendes Ver⸗ mögen wurde ſeinen Brüdern gegen Kaullon nutznießlich überlaſſen. Auf Anſtehen der als nächſte Erben ſich legitimirt habenden Ge⸗ ſchwiſterkinder des Abweſenden werden dieſer ſprüche dahier anzubringen, widrigenfalls die und Diejenigen, welche ein beſſeres Recht auf ſein Vermögen zu haben glauben hiermit auf⸗ gefordert, binnen drei Monaten ihre An⸗ geſtellte hypothekariſche Sicherheit gelöſcht, und das Vermögen den legitimirten nächſten Ver⸗ wandten eigenthümlich überlaſſen werden wird. Lich den 30. Juni 1847. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Dittmar. Edictalladung. (1230) Anſprüche jeder Art an das von Johann Joſt Weitzel I. und Frau in Fel da verkaufte Grundſtück: 50%. XXV/18. 448[IKlftr Acker bei der Bleichesgall, ſind ſogewiß binnen vier Wochen von heute an dahier anzumelden, widrigenfalls der Kauf⸗ brief beſtätigt wird. Ulrichſtein den 24. Juli 1847. . Großh. Heſſ. Landgericht daf. 5 Zimmermann. Gerſtenſchroth, Waizenkleie, Lein⸗ kuchen und Strohlieferung. (1228) Montag den 9. Auguſt d. J., des Vormittags 10 uhr, ſoll das Beduͤrfniß der Garniſon Butzbach an Gerſtenſchroth, Wai⸗ Gerſte 170, Hafer 120 und Erbſen 220 Pfund gerechnet, Altenſtadt, den 3. Auguſt 1847. Waizen 40⁴ 261 10 30 Korn 210 65 5 30 Gerſte/ 17 N 2 6— Hafer———— R 8 8 7— ei 2—— 1 NB. In Altenſtadt wurde das Malter Waizen zu 200, Korn 190, Gerſte 170 und Mehl 140 Pfund gerechnet. ./ ſodann an demſelben Morgen um 11 Uhr die zum Füllen ſaͤmmtlicher Betten be⸗ ſagter Garniſon erforderlichen 0 Gebund à 16 Pfd. Kornſtroh, und 1260 Gebund à 8 Pfd. Gerſtenſtroh auf dem bekannten Sou⸗ miſſionswege in Lieferung vergeben werden. Dies den Intereſſenten zur Nachricht mit dem Bemerken, daß die resp. Bedingungen von heule an zur Einſicht offen liegen. Butzbach den 28. Juli 1847. J. A.: Cellarius. Oberquarttermeiſter. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (1246) An dem Cinſchnitte im Gambacher Wald finden Arbeiter Beſchäftigung auf mehrere Jahre. Dabei wird bemerkt, daß eine Baralke mit Schlafſtätten und zur Beköſtigung der Arbeiter hergeſtellt, und zu erwarten iſt, daß die Eröffnung der Speiſeanſtalt in der Kürze ſtattfinden wird. 5 Für einen Arbeitstag iſt auf einen mitt⸗ leren Verdienſt von mindeſtens 40 Kreuzern, in der Regel von gegen 50 Kreuzern bei flei⸗ ßigem Arbeiten zu rechnen. Butzbach den 31. Juli 1847. Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur der Section Butz bach ö zenkleie und Leinkuchen pro 4. Quartal d. Meyer. r enden ig.* Mittelpreiſe L In 92 en 12 mn an Fat. 30 3⁰ 3 200, lum 100, 2, eee Verzen um 711 iner Beilen be⸗ 0 10 Gchunp 70 Gebund a 8 Y befannten Seu ertzeten werden, Kadrict mit den Pebingungen von 1 lugen. *. 80 durante. L Marktverlegung. (1262) Mit Bezugnahme auf die Bekannt⸗ machung, Intelligenzblatt Nr. 43., Inſ. 852., wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß ge⸗ bracht, daß Mittwoch am 11. Aug. der Krämer und Donnerſtag am 19. Aug, der Viehmarkt dabier abgehalten wird. Friedberg am 5. Auguſt 1847. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. E dei c. tal la dung. (1263) Die pflichtigen nachſtehender Grund- renten in der Gemarkung Oppershofen, Krei⸗ ſes Friedberg, haben die Ablöſung derſelben, nach Maasgabe der beiden Geſetze vom 27. Juni 1836, beantragt: a) die dem Freiherrn Ludwig Wilhelm Frie— rich von Wieſenhütten zuſtehende Zehnt⸗ Grundrente, im Geldanſchlage zu 39 fl. 33% kr. mit einem Abkaufskapitale von 71 fla 58% kr, b) die dem Anton Wettner und Conrad Dietz J. zu Rockenberg zuſtehenden 2 Sr. 1 Kpf. 3 Ms. Korn, angeſchlagen zu 3 fl. 15 ½ kr. mit einem Ablöſungskapi— tal von 58 fl. 34½ kr. Alle bekannte und unbekannte Betheiligten werden daher aufgefordert, ihre etwaigen An⸗ ſprüche binnen zwei Monaten bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte um ſo gewiſſer anzuzeigen, als widrigenfalls unter ſtillſchweigendem Aus— ſchluß aller Einwendungen, die Auszahlung der Ablöſungskapitalien an die oben genannten Berechtigten geſtattet werden wird. Butzbach den 28. Juli 1847. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. 0 J. E. d. L. Calmberg. Obſt⸗ Verſteigerung. (1261) Dienſtag den 10. d. M., Nachmit⸗ mittags 3 Uhr, werden in den Burggrafiat— gärten und an dem Burgberg dahier und zwar un Ort und Stelle, Frühäpfel, Birnen, Zwet⸗ ſchen, Pflaumen, Reineclauden und Mirabellen, öffentlich verſteigert. Friedberg den 4. Auguſt 1847. Der Gr. Heſſ. Rentamtmann des Rentamts Friedberg Domänenrath Bu ß. Bekanntmachung. (1265) Montag den 16. Auguſt d. J., Vor⸗ mttags 8 Uhr, ſollen auf bieſigem Salinen bofe die zum Salinen-Fuhrweſen gehörigen Fnventargegenſtände, als eine Chaiſe, Korb⸗ Sagen, Kohlenwagen, Geſchirre, Sättel und Zäume, verſchiedene Ketten, Wagenwinden, Fegemühle, Strohſchneidebank und dergleichen effentlich an den Meiſtbietenden gegen gleich⸗ nare Zahlung verſteigert werden, was Kauf⸗ lebhabern mit dem Anfügen zur Nachricht lient, daß die Verkaufsgegenſtände auch ſchon tor dem benannten Termine dahier eingeſehen werden können. Nauheim den 4. Auguſt 1847. Kurfürſtlich Heſſiſches Salzamt. Schäffer. Schmincke. F. Schreiber. Hansmann. Verſteigerung. (1266) Dienſtag den 10, l. M., Morgens um 10% Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe n dem Ludwig Hofmann dahier gehörender, egen die Barbara⸗ und Langgaſſe liegender 0 Ruthen= 80 U◻Klafter haltender Garten freiwillig, meiſtbiefend verſteigert. Friedberg den 5. Auguſt 1847. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. . 251 Bekanntmachung. (1267) Dienſtag den 10. l. M., Nachmit⸗ tags um 6 Uhr, wird an Ort und Stelle, an der Sauweide, die Gerſtenernte von ohnge⸗ fähr einem Morgen Land öffentlich meiſtbie— tend verſteigert. Friedberg am 5. Auguſt 1847. 5 Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Bin dee Schaafpferche-Verſteigerug. (1268) Dienſtag den 10. l. M., Morgens um 11 Ubr, werden in hieſigem Rathhauſe 5— 10 Schaafpferche öffentlich meiſtbietend verſteigert.„ Friedberg den 5. Auguſt 1847. Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Baumſteiber⸗Verſteigerung. (1269) Dienſtag den 10. Auguſt d. J., Vormittags 8 Uhr, ſollen in dem Rodheimer Gemeindewald, Diſtrict Ketzerborn, 8000 kieferne Baumſteiber und 4000„ Wellen öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Die Zuſammenkunft findet auf der von Köppern nach Oberrosbach führenden Chauſſee ſtatt. 8 g 8 Gegen vorſchriftsmaͤßige Bürgſcheine wird Zahlungsfriſt bis Martini d. J. geſtattet. Rodheim den 2. Auguſt 1847. a Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Jacobi. rr Privat ⸗ Bekanntmachungen. 158 fl. Vorm undſchaftsgeld (1239) liegen zu 5% gegen gerichtliche Hypotbek zum Ausleihen bereit bei Niederwöllſtadt. L. Wehrheim. Ein Frauenzimmer (1250) von geſetzten Jahren wird zur Führung einer Haushaltung womit Oekonomie verbunden iſt, geſucht. Nähere Auskunft er⸗ theilt die Expedition d. Bl. L. Hanau, Uhrmacher, (1238) zeigt hiermit ergebenſt an, daß ſich ſein Geſchäftslocal, welches bisher im Hauſe des Herrn G. Nau war, vom 3. Auguſt d. J. an im Gaſthauſe zu den drei Schwerdtern befindet. Neue holländiſche Vollhäringe, (1255) neue Sardellen, Smirnaer⸗Oran⸗ gen, vollſaftige Citronen, ächte Hamburger⸗ Bremer und Havanna⸗Cigarren bei Wilhelm Fertſch, gegenüber dem Trapp'ſchen Gaſthof. Fur Israeliten. (1259) Der Unterzeichnete iſt von den betreffenden Behörden ermaͤchtigt, in Verhin⸗ derung des Gr. Rabbiners, isr. Trauungen vorzunehmen und kann man ſich vorkommen⸗ den Falls deßhalb an ihn wenden. 5 Feuchtwanger, isr. Religionslehrer in Heldenbergen. Local-⸗ Veränderung. (1202) Meine ſeitherige Wohnung bei Frau Erbes habe ich verlaſſen und wohne jetzt neben Herrn Goldmann, woſelbſt ich mein Geſchäft als Schirmfabrikant vor wie nach fortbetreibe, und einem geehrten Publi— kum mich beſtens empfehle. Auch habe ich ſtets eine vollſtändige Auswahl von Schirmen vorräthig, ſo wie ich auch Reperaturen auf das Prompteſte und Billigſte beſorge. Friedberg im Juli 1847. S. Garde, Schirmfabrikant. Nachricht fuͤr Auswanderer nach Nordamerika. (1270) Mitte Auguſt, Anfangs und Mitte September expediren wir mehrere ausgezeich— nete Dreimaſterſchiffe nach allen Richtungen Nordamerika's zu den billigſten ſebr herabge— ſetzten Preiſen. In Betreff der Landfracht ſtehen uns jede Woche tüchtige Güter⸗Fracht⸗ wagen zum Transporte der Auswanderer nach Bremen zu den billigſten Preiſen zur Verfü⸗ gung, wobei Geſellſchaften jedesmal Begleiter beigegeben, welche für alle Bequemlichkeiten beſtens beſorgt ſein werden. Meine ſeit 15 Jahren, durch Nachweis der beſten Zeugniſſe, deſtehende Geſchäftsführung, verbunden mit einer geſetzlichen Cautſonslei⸗ ſtung von 3000 fl. gewährt den Anmeldenden die größte Sicherheit. Friedberg den 3. Auguſt 1847. Chr. Hecht. Gartenbeluſtigung und Ball. (1271) Freitag den 20. d. M. ſpielt in meinem Garten von Morgens 9 Uhr an ausge⸗ zeichnete Harmoniemuſik, Abends 6 Uhr findet in meinem großen Saale ein Nachteſſen ſtatt und nach demſelben beginnt ein Ball, wozu ich hierdurch höflichſt einlade. Bad Nauheim den 5. Auguſt 1847. D. Fritz. Ein vollſtändiges Logis, (1272) welches ſogleich bezogen werden kann, iſt im zweiten Stock meines Hauſes zu vermiethen. Johannes Hanſtein III. neben der Poſt. Eine Parthie Mauerſteine (1273) iſt billig zu verkaufen bei Johannes Hanſtein III. neben der Poſt. Schwalheimer Brunnen. (127) Sonntag den 8. Auguſt a. e. findet 9 und Tanzmuſtk ſtatt, wozu hoͤflichſt einlade Henkel. Reingehaltene Spiritusfaͤſſer (1275) beſonders zu Aepfelwein gut ge⸗ eignet, ſind einzeln und in Parthien, ſowohl in Ciſen als in Holz gebunden, bei Jean Goſſi in Großenlinden zu haben. 8 gutgehaltene Stückfäſſer (1276) ſind zu verkaufen bei J. F. Schreer in Himbach. Nach Homburg (1277) fährt jetzt jeden Sonntag wahrend der diesjährigen Saiſon mit einem Familien⸗ wagen Friedberg den 4. Auguſt 1847. Thomas Becker. Nauheimer Teichhaus. (1278) Sonntag den 8. Auguſt iſt auf dem Nauheimer Teichhauſe Harmonie⸗ und Tanz⸗ muſik anzutreffen, wozu höflichſt einladet Henkel. „„ 252. Großes Scheibenſchießen zu Bad Nauheim. (4279) Zur Verherrlichung des Geburtsfeſtes Sr. Königlichen Hoheit des Kurprinzen⸗Mitregenten hat die unterzeichnete Direction nach zuvor einge⸗ holter Erlaubniß Kurfürſtlich Heſſiſchen Kreisamts Hanau auf den 20. und 25. Auguſt d. J. ein Hauptſchießen zu veranſtalten beſchloſſen, und ladet hierdurch zur Theilnahme ein Bad Nauheim den 1. Auguſt 1847. Die Direction: Raabe. Rieß. D. Fritz, Platzmeiſter. Programm für das bevorſtehende Sängervereins-Fahnenweihefeſt zu Wöl⸗ fersheim, Sonntag den 15. Auguſt 1847. 3 Das vorbezeichnete Feſt findet am 15. Auguſt l. J. ſtatt und zwar in folgender eiſe: 5 1) um 2 uhr Nachmittags werden die eingeladenen Sanger beim Schulhaus erwartet, zuvor aber werden dieſelben durch junge Mannſchaft zu Pferd in der Nähe Wölfersheims grüßend empfangen und ihnen das Geleite bis an den Sammelpunkt gegeben. 2) Das beſtellte Feſt⸗Comité grüßt ankommend die fremden Sängervereine— Muſtik. 3) Nachdem die eingeladenen Vereine eingetroffen ſein werden, Gruß des Direktors Namens des Vereins an Sämmtliche, insbeſondere an die Geſangvereine. 4) Hierauf folgt das Lied von allen Vereinen:„Brüder reicht die Hand zum Bunde.“ 5) Werden die Fahne und kleine Standarte, Letztere mit Bezeichung der Geſangsſtimmen beſchrieben präſentirt, die Fahne vom Vorſtand und die Standarte von den vier jüngſten Mikgliedern unſers Vereins, unter Vortragung eines Adagios durch die Muſik, enthüllt. 6) Rede und Weihe der Fahne. 7) Zug durch den Ort mit Muſif, wobei die Lehrer und das Feſt⸗Comité voraus, das beißt unmittelbar der Muſik nach gehen. Dann folgen die Vereine wie ſie eintrafen, der Wölfersheimer zuletzt. N 8) Bei dem Schulhaus wieder angekommen, werden aus allen Vereinen die Stimmen des Geſanges geordnet und gemeinſchaftlich im Zug nach dem Feſtplatz, dem Sängerberg, von wo aus ſich die Wetterau in maleriſcher Schönheit dem Auge hinwirft, das Lied,„Auf ihr Brüder laßt uns wallen, geſungen.* f f 9) Auf dem Feſtplatz angekommen, wird eine kleine Erfriſchung eingenommen, während welcher Zeit Harmoniemuſik ertönt. 10) Auf ein gegebenes Signal, Lied: Töne du Feierlied. 11) Muſik und Lied: Eintracht und Liebe. 12) Aufheiternde Harmoniemuſik. 13) Geſang von den einzelnen Vereinen. 14) Tanzveluſtigung, fur alle Sänger frei. 1. Möge doch der oben bezeichnete Tag ſeinen Zweck der harmlos ſchönen Freude nicht ver⸗ fehlen und möge doch der Tag des Feſtes durch einen freundlichen Himmel begünſtigt werden. Wölfersheim den 30. Juli 1847. Mitunter Harmoniemuſik. Der Direktor des Wölfersheimer Geſangvereins, Bangel, Gr. Schullehrer. (1281) Mit Bezug auf vorſtehenden Programm zur Fahnenweihe, beehren ſich die unter⸗ zeichneten Wirthe alle Freunde und Gönner zur Theilnahme einzuladen mit dem Verſprechen, daß unter billiger und guter Bewirthung mitteiſt reiner und guter Speiſen und Getränke nichts fehlen wird, was bei derartigen Veranlaſſungen erforderlich iſt und was die Freude des Feſtes erhöht. Wölfersheim den 30. Juli 1847. Adam Hofmann“J. Zur Nachricht fuͤr Aus⸗ wanderer. (1282) Ich Unterzeichneter beehre mich zur offentlichen Kenntniß zu bringen, daß ich von Grßh. Heſſ. Kreisrathe als bevollmächtigter Agent für das Handlungshaus Friedrich Jacob Wichelbauſen in Bremen, welches Haus Schiffseigner und Selbſtbefrachter iſt, conceſ⸗ ſionirt worden bin und deshalb mit Auswan⸗ derern nach allen Häfen Amerika's gültige und bindende Accorde abſchließen kann. Den Transport ſämmtlicher Effecten von hier bis Bremen beſorge ich eben wohl mit meinem fl. kr. eigenen Geſchirre und reelle und gute Behand⸗ Neue Louisd'or 1 Kaspar Dauernheim. Gotthard Scherrer. Verlorener Hund. (1283) Vergangenen Sonntag den 1. iſt am Okarber Brunnen ein junger engliſcher Wachtelhund weiß mit braunen Flecken und Fahnenſchweif entlaufen. Wer denſelben dem Pachter K. Funk in Groskarben wieder⸗ bringt, erhält eine gute Belohnung. Frankfurter Gold-Cours vom 6. Auguſt. rr 113 lung wird während des Transportes zugeſichert.] Friedrichsd'or 9 50 Jeden Montag fahre ich nach Bremen ab. Holländiſche 10 fl. Stücke 9 56 Storndorf den 26. Juli 1847. Rand⸗Ducaten 5 35 Heinrich Rauſch, 20 Frankſtücke 9 34 bevollmächtigter Agent und Frachtfuhrmann. Engliſche Souverains 11155 Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 10. Sonntag n. Trinitatis d. 8. Auguſt. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Stadtpfarrer Sell. Vormittags predigt in der Stadtkirche: Herr Pfarrvikar Baur. Nachmittags predigt in der Stadtkirche: Herr Stadtpfarrer Sell. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Dingeldey. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Olff. Fr uch te te eg J. Aug. 30. Juli 28. Juli. Gattung. Fried⸗ f Groß⸗ berg Wa gerau fl. kr. fl. kr. fl. kr. Walzen pr. Malter] 9 5218 322017 Korn„* 6 27915 9— Gerſte„ 77 5 2 7381 810 Hafer„ 5 5—1 61351 5/56 Polizei ⸗ Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 7. bis 13. Auguſt 1847. 2 5 Fried⸗ Butz⸗ 5 Brod⸗Preiſe. berg. bach. 855 kr. pf. kr. pf. 1j Leib⸗Roggenbrod 2 2 26 7 435— 44„, 9 3110— Lth. Lth. — Milchbrod 14[14 — Waſſerweck 14 Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 1 4¼ 14% Fleiſch⸗Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch 3 1— 51 05 Ne gemäſtete 211 „Kühfleiſch Jungens 3 g ze gemäſtetes 10— 1104— * Rindfleiſc ungemäſtetes 8 „ Kalbfleiſch 7 1.27 „ Schweinenfleiſch Die „ Hammellleiſch 11— 1 „ Schaaflleiſch 81— 18— „ Wurſt hon blos Schweinen 18— 18— „ Gemiſchte Wurſt 12——— „ Bratwurſt 20— 20— „ Schwartenmagen 20— 18— „ Geräucherter Speck 28— 28— „ Schinken 20— 20— „ 3 a 22— 21— Schweinenſchmalz 1 ausgelaſſen g 28— 28— unausgelaſſen 26— 26— „ Nierenfett 24— 24— „Hammelsfett 201— 201— Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Friedberg Jad V.: Dr. Dieffen bach. Die Polizei⸗Taxe für die Stadt Butzbach gllt auch für den Kreis Hungen. Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Hungen Follenius. — Gedruckt und verlegt unter Verantworflichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. 2 2