3 1 77 5 Intelligenz-Blatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. ä a pi Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg und Hungen an die Gr. Heſſ. resp. Fürſtl. und Graͤfl. Solmſ. dieſer Kreiſe. Betreffend: Den Termin für den Abſchluß und die Einſendung der Gemeinderechnungen für 1845. Wir ſetzen Sie in Kenntniß, daß nach Verfügung Gr. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1845 der Termin zum Schluſſe der Bücher auf den 31. Mai zur Ablieferung der Rechnungen an die Gr. Bürgermeiſter auf den 30. Juni und zur Ein⸗ ſendung der Rechnungen an die Gr. Rechnungskammer auf den 31. Juli d. J. beſtimmt worden. Nichteinhaltung dieſer Friſten und beziehungsweiſe die Unterlaſſung der deßfalls zu machenden Anzeigen haben Disciplinarſtrafen und ſonſtige etwa erforderlich werdende Zwangsmaßregeln zur Folge. Hiernach haben Sie auch die Gemeindeeinnehmer als⸗ bald zu bedeuten. Friedberg und Hungen den 20. März 1846. Küchler. Follen ius. Zur Wetterauer Chronik. Wiederum hat der uͤbermäßige Branntweingenuß ſeine bedauerlichen Opfer dahingerafft. Und zwar drei inner— halb weniger Wochen in einem Bezirk von einigen Stunden. Das erſte derſelben war ein Familienvater aus R. Er ging in Prozeßſachen an das Landgericht zu G. Dort wurde nicht nach ſeinem Recht entſchieden. In dem nahen Wirths—⸗ hauſe ſuchte er daher ſeinen Aerger bei einem Schnäppschen zu vertrinken. Viel hat er nicht genoſſen, wie er immer und auch diesmal ſagte; aber auf dem Heimwege war er unglücklich. Er taumelte einen ſeinem Wege gerade entge— gengeſetzten Weg. Auf dem Eiſe, auf das er alsbald kam, gleitete er aus und blieb liegen. Wie lange, wußte er nicht. Nach längerer Zeit wurde er beinahe erſtarrt gefunden und nach Hauſe gebracht. Er blieb ſteif bis an ſeinen Tod, der wenige Tage darauf erfolgte. Sonnabend, den 28. Maͤrz Das zweite der gefallenen Opfer war ein Zimmer⸗ mann aus K. Auch er hatte in dem Gerichtsorte G. eines uber den Durſt getrunken. Auf ſeinem Nachhauſeweg warf ihn der entfeſſelte böſe Branntweingeiſt in ein unbedeutendes Gräbchen mit noch unbedeutenderem Waſſer. Einige Stun⸗ den nachher fand man ihn entſeelt mit dem Kopfe im Schlamm ſtecken. Das dritte der ungluͤcklichen Opfer war ein Burſche aus dem Kurheſſ. Dorfe D. Er begleitete mit mehreren Kameraden einen zum Militär zurückkehrenden Freund bis nach dem Nachbardorfe H. Dort nahmen ſie den Abſchieds⸗ trunk. Die bei dem Branntweinglaſe uneinig gewordenen Begleiter gingen vereinzelnt nach Hauſe. Der Ruͤckweg fuhrte den Einen an dem Fluͤßchen Nidder vorbei. Er ver⸗ lor an demſelben wahrſcheinlich das Gleichgewicht, ſtuͤrzte hinein und fand in den Wellen deſſelben ſeinen Tod. Wann wird dieſer verheerenden, immer weiter um ſich greifenden Peſt einmal Grenzen geſetzt werden? Fingerzeige für den zu gründenden Peſtalozzi ⸗Verein. 1) Eltern mißhandeln ihr Kind. Das Vereins⸗ mitglied wird es gewahr, es ſpricht mit den Leuten, ſie wollen nicht hören, ſie antworten grob. Allein die Autori— tät des ganzen Vereins ſteht hinter dem Einzelen.„Ich muß es berichten, Ihr werdet ſehen, welche Unannehmlich— keiten Ihr Euch zuzieht. Der Ausſchuß des Vereins, dem ich zu dienen verſprochen habe, ſpricht mit dem Beamten, Ihr werdet vorgeladen. Es iſt beſſer, Ihr laßt Euch zeitig warnen.“ 2) Kinder gehen betteln aus Noth. Ein Ver⸗ einsmitglied bemerkt es, fragt nach. Iſt wirkliche Noth vorhanden, ſo ſucht unſer Freund die Verhältniſſe ganz genau zu erforſchen, berichtet an den Ausſchuß und erhält Zuſicherung einer Unterſtützung.„Wenn Ihr eure Kinder nicht mehr betteln ſchickt, werdet Ihr eine monatliche Unterſtützung von ſo und ſo Viel erhalten, wo nicht, werden alle Mitglieder 8 ee e e, 8 des Vereins ihnen auch keine Almoſen mehr geben. Dort oder dort findet ihr Arbeit für euere Kinder. Wenn Ihr dieſen Verdienſt benutzt, und Euch der Unterſtuͤtzung wuͤrdig erhaltet, ſo habt Ihr euer Auskommen.“ 3) Kinder gehen betteln aus ſchlimmer Ge— wohnheit, aus Fahrläſſigkeit, Unſittlichkeit der Eltern. Die näheren Verhältniſſe ſind erforſcht. Ein Mit⸗ glied des Vereins ſagt!„Ich kenne Euch, Ihr konntet durch Arbeit euer Brod erwerben, Ihr thut es aber nicht, gut! ich werde die Anzeige machen; das Betteln iſt verboten. Wenn Ihr Euch aber ändern wolltet, dann könnte Euch noch manches Gute zugewandt werden, Ihr könntet wieder zu Ehren kommen. Kommt nur jede Woche zu mir, wenn Ihr nicht gebettelt habt. Ich werde genau achtgeben.“— „Aber mein Vater ſchlägt mich, wenn ich ohne Geld nach Hauſe komme.“—„Ich will darüber mit dem Bürgermei⸗ ſter ſprechen, bettle du einſtweilen nicht ohne Noth. Es iſt beſſer für dich und deine Eltern wenn du nicht bettelſt.⸗ ) Kinder verſäumen die Schulez ein Mitglied des Vereins bemerkt es.„Du verſäumſt die Schule, wiſſen das Deine Eltern?“—„Ja!“—„Das iſt ſchlimm, da müßt Ihr geſtraft werden. Ich werde mit dem Lehrer und dem Pfarrer ſprechen und werde es auch den Leuten ſagen, die deinen Eltern Arbeit geben. Wer die Schule verſäumt, verdient keine Unterſtützung; wenn wieder Holz ꝛc. ausge⸗ theilt wird, werdet Ihr Nichts erhalten. Wenn Du Dich aber beſſerſt, ſo kann noch Manches gut werden. Verſprichſt Du es, ſo will ich für diesmal noch ſchweigen. 5) Kinder betragen ſich roh auf der Straße man wird es gewahr, ermahnt ſie abzulaſſen. Statt Deſſen erhält man grobe Antwort. Nun ſo iſt die Anzeige in der Schule oder bei dem Schulvorſtande zu machen. Aber die Eltern nehmen ſich der unartigen Kinder an, es gibt wohl Feindſchaft. Das muß auch einmal erduldet werden, wenn aber Geiſtlicher, Bürgermeiſter und Lehrer mit den übrigen Vereinsmitgliedern zuſammenhalten und ſich nicht ſchrecken laſſen, ſo wird dieſe Autorität dennoch wirken und nicht leicht Jemand ihr geradezu Hohn ſprechen. Natürlich iſt Klugheit und Mäßigung für ein pädagogiſch thätiges Mit⸗ glied des Peſtalozzi⸗Vereines unerläßliche Eigenſchaft. Fortſetzung folgt.) Bekanntmachung. Sümmtlichen Bewohnern hieſiger Stadt wird, unter Beziehung auf die Inſtruction Großh. Kreisraths vom 5. Februar 1840, abgedruckt in Nr. 8 des Intell.⸗Blattes vom Jahr 1840, ſowie der Feuerordnung von 1767, im Aus⸗ zuge mitgetheilt in Nr. 9 und 10 deſſelben Blattes von 1840, hiermit bekannt gemacht, daß bei einem entſtehenden Brande in hieſiger Stadt einem beſonderen Ausſchuß die Rettung der Mobilien und Effecten anvertraut iſt, und daß, um das ſtrafbare Eingreifen Unbefugter zu entfernen, jedes Mitglied dieſes Rettungs⸗Ausſchuſſes an einer weißen Binde am linken Arm, auf welcher die Buchſtaben R. A. befindlich ſind, zu erkennen iſt. Zugleich werden bie Namen der Mit⸗ glieder dieſes Ausſchuſſes zu Jedermanns Beachten hier mit⸗ getheilt. err Profeſſor Dieffenbach, Führer, „ Domänenrath Buß, Stellvertreter, 4 Gemeinderath Bindernagel, „Advokat Bittſcher, u Peter Boutemy, „ Paul Falk, „Adam Feiling, „ Albert Foucar, 8 — Auſſeſſor Gilmer, 3 „ Karl Graff, „Poſthalter Helmolt, „ Aetuar Hiſſerich, „Gottlieb Kettinger, „ Fabrikant Morell jun., „ Jakob Pfeffer, , Gemeinderath Preuſſer, 6 „ Lehrer Ramspeck, „ Johannes Reitz III., „ Heinrich Rumpf, „ Franz Ruppel, „ Lehrer Störger, „ Bergrentmeiſter Textor, „Advokat Trapp II., „ Advocat Trapp III., n „ Wilhelm Valentin,* „ Philipp Vitriarius,. „ Gemeinderath Wahl, „ Chriſtoph Weckerling, „ Gemeinderath Werner, „ Jakob Wien. Friedberg den 20. März 1846. f Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Kirchenbuchs⸗Auszug vom Januar 1846. Lich. Getraute: Keine. Getaufte: 1. Dem hieſigen Ortsbürger und Chriſtian Meyer eine Tochter, den 20. Dezember v. J. 1. Dem hieſigen Ortsbürger und Schloſſermeiſter Johann Sebaſtian Meyer eine Tochter, Anna Eliſabethe Caro⸗ line, Louiſe, geb. den 22. Dezember v. J. 4. Dem Ortsbürger und Schneidermeiſter in Otterbach, Kr. Alsfeld, Andreas Frank ein Sohn, Heinrich, geb. den 26. Dezember v. J. Dem hieſigen Bürger, Bäckermeiſter und ſtädtiſchen Rechner Philipp Jacob Zimmer ein Sohn, Jacob, geb. den 4. Januar.. Dem hieſigen Ortsbürger und Schreinermeiſter Joh. Reger eine Tochter, Anna Eliſabetha, geb. den 30. Dezember v. J. Dem hieſigen Ortsbürger und Schneidermeiſter Joh. David Brodt ein Sohn, Georg Chriſtian, geb. den 7. Januar. a Dem hieſigen Ortsbürger und Schuhmachermeiſter Ernſt Ludwig Walter ein Sohn, Carl Friedrich, geb. den 16. Januar. Drehermeiſter Heinrich Anna Eliſabethe, geb. 25. 25. AE 20. ſtet 25. Dem hieſigen Ortsbürger und Maurer Jacob Alles eine Tochter, Louiſe, geb. den 14. Januar. Beerdigte: 8. Friedericke Adolphine Greiner, des verſtorbenen hieſigen Ortsbürgers und Schuhmachermeiſters Andreas Grei⸗ „ 99. 25. ner hinterlaſſene Wittwe, geb. Bingmann, alt 68 Jahre, 9 Monate und 11 Tage, 1 den 5. Januar. Friedericke Wilhelmine Charlotte Textor, des verſtor⸗ benen hieſigen Ortsbürgers und Leinwebermeiſters Joh. Georg Textor hinterlaſſene Wittwe, geb. Dietz, alt 62 Jahre, 11 Monate und 26 Tage, k den 22. Januar Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. N Verſteigerung. (338) Dienſtag den 14. April l. J., Mor⸗ gens um 9 Ubr, wird in hieſigem Ratbbauſe das der Nikolaus Wüſt'ſchen Chefrau gehörende, in der Gemarkung Fauerbach II. liegende Grund⸗ ſtück öffentlich meiſtbietend verſteigert, als: Pag. u. Nr. 476/12 1 Viertel, 13 Ruthen (103[IKl.) Acker in den Brückengärten an Leonhard Kautz und Karl Decher. Friedberg den 5. Marz 1846.. In Auftrag Großh. Landgerichts Friedberg der Grßh. Heſſ. Buͤrgermeiſter Bender. Frucht verſteigerung zu Friedberg. (415) Dienſtag den 7. April d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, kommen dahier zu Friedberg, in dem Gaſthauſe des Herrn Hieronimus vor dem ehemaligen Mainzerthor, von dem bhieſi; gen herrſchaftlichen Speicher, 13 Malter Wai⸗ zen, 150 Malter Korn und 45 Malter Gerſte zur öffentlichen Verſteigerung. Bei dem Aus⸗ gebot der Brodfrüchte, welches nur in kleinen Quantitäten von halben und einzelnen Mal⸗ tern geſchieht, werden nur ſolche Privaten zu⸗— gelaſſen, die ſich mit Beſcheinigungen ihrer reſp. Ortsvorſtänden darüber ausweiſen, daß ſie die zu erkaufenden Früchte zur eigenen Conſumtion nöthig baben. Friedberg den 14. März 1846. Der Grßh. 8 1 5 u ß. Abhaltung des Fruͤhjahr— Marktes zu Vilbel. (18) Dienſtag den 31. März und Mitt⸗ woch den 1. April laufenden Jahrs wird zu Vilbel der dießjährige Frühjahrsmarkt abge⸗ halten. Vilbel den 19. März 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Beh r Edictalladung. (375) Das Großh. Hofgericht der Provinz Oberheſſen hat gegen den Bäcker Karl Fran⸗ kenbach zu Rockenberg den förmlichen Concurs⸗ proceß erkannt und mit deſſen Leitung das unterzeichnete Landgericht beauftragt. Es wer⸗ den daher Alle, welche dingliche oder perſön⸗ liche Anſprüche gegen denſelben reſp. gegen die Concursmaſſe geltend machen wollen, hier⸗ durch aufgefordert, ſolche bei Vermeidung des ſonſt eintretenden Ausſchluſſes von der Maſſe, in dem auf Montag den 27. April l. J., Morgens 9 uhr, beſtimmten Liquidationstermin anzumelden und zu begründen. In demſelben Termin ſoll ein Maſſepfle⸗ ger und ein Gläubigerausſchuß erwählt, auch die Güte verſucht werden, weßhalb diejenigen, welche ſich durch Bevollmächtigte vertreten laſſen wollen, ihre Vollmachten auch darauf zu richten haben, widrigens falls ſie dem von der Mehrzahl der Erſchienenen gefaßt werdenden Beſchluß als beigetreten werden betrachtet wer den. Butzbach, den 27. Februar 1846. Großh. Heſſ. Landger icht daß. Mosler. Calmberg. Aufforderung. (386) Ausweislich zweier Einträge im ge⸗ richtlichen Pfandbuche für Rupertenrod haben 1) Alexander Philippi sen. zu Ruppertenrod und deſſen Frau Anna Maria, geb. Schloſ⸗ ſer, am 14. May 1803 bei Präceptor Bätz in Oberohmen 100 fl. geliehen und neben Beſtellung einer Generalhppothek beſonders verpfaͤndet. 25/55, 60 Rth. 8 Sch. Wieſe auf dem Dümpfel, 49/26, 7» 3 y» Wieſe unterm Mühl⸗ graben, 2) Alexander Philippi Wittwe zu Rupper⸗ tenrod und deren älteſter Sohn am 13. Juli 1804 bei Johannes Reitz auf dem Stockhäuſer Hof 50 fl. geliehen, denſel⸗ ben generell ihr geſammtes Vermögen, ſpeciell aber 74/9, 31 Rth. 12½ Sch. Wieſe in Bögen, 20%, 57„ 15„ Acker auf dem 7 Riedloche, verpfaͤndet. Beide Capitalien ſollen abgeführt, die Schuld⸗ urkunden aber nicht beizubringen ſein, und es iſt deßhalb um Löſchung der Einträge dahier nachgeſucht. Wenn hiernach Jemand Anſprüche an dieſe Schuld, und Pfandverſchreibungen reſp. die Einträge im Pfandbuche machen will, ſo hat er dieß ſo gewiſſer binnen 6 Wochen dabier anzuzeigen, als ſonſt die Löſchung derſelben erfolgt. Grünberg den 28. Februar 1846. Großh. Heſſ. Landgericht das. Welcker. Thaler. Verſteigerung. (439) Dienſtag den 7. April, Nachmittags um 2 ubr, werden in bieſigem Rathhauſe von dem Fruchtvorrath der milden Stiftungen da⸗ hier 51 Malter, 1 Kumpf, 3 Mäßchen Korn und 16 Malter Gerſte, zweimalterweiſe, öffent⸗ lich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 25. März 1846. Der Grßb. Heſſ. Burgermeiſter Binder Holz⸗Verſteigerung. (460) Montag den 30. d. M., Vormittags 9 Uyr, ſollen in hieſigem Gemeindewald, Diſtrict Eichwald, 9 Stämme eichen Bau-, Werk- u. Nutzholz, von 217 bis 100 Kkfß. 1276 Kkfß. 11. von 90 bis 30 Kkfß. 652 Klfß. 16 1 geringeren Inhalts 285 Kkfß. öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Ich erſuche die Herrn Bürgermeiſter der umliegenden Orte dieſes in ihren resp. Ge⸗ meinden öffentlich bekannt machen laſſen zu wollen. Altenſtadt den 21. März 1846. Der Grßh. Hef. Bürgermeiſter Brack. Arbeits- Verſteigerung. (4610 Die Anlieferung einer neuen Sand⸗ ſteinſchwelle und Anfertigung eines neuen 600 Pfund ſchweren eiſernen Thores an den Friedhof hieſiger Gemeinde ſoll Dienſtag den 31. d. M. Nachmittags um 3 Ubr, auf mei⸗ nem Bureau wenigſtnehmend in Accord gege⸗ ben werden. 8 Bönſtadt den 24. März 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Leonhardt. Bekanntmachung. (462) Montag den 30. d. M., Vormittags um 10 uhr, wird in der Falkenſtein'ſchen Mühle dahier das Brechen von Steinen im bieſigen Gräflich Ingelbeim'ſchen Steinbruch an den Wenigſtfordernden veraccordirt. Obererlenbach den 23. März 1846. Staus, Rentmeiſter. Obligations Verlooſung. (463) In der beutigen ſtattgehabten Per⸗ looſung der für 1846 zum Abtrag beſtimmten Gemeinde⸗Obligationen iſt die Nr. 12 à 100 fl. von den 2000 fl. und die Nr. 19 à 100 fl. von den 3000 fl. rückzablbar geworden. Es wird daher der Inhaber gedachter Par⸗ tial⸗Schuldverſchreibung biermit aufgefordert, gegen Rückgabe dieſes Schuldſcheines die Bei⸗ träge bis zum erſten Mai d. J. bei hieſiger Gemeindekaſſe in Empfang zu nehmen, indem von dieſem Tage an keine weiteren Zinſen vergütet werden. Höchſt am 17. März 1846. 5 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Meininger. Lohrinden-Verſteigerung. (460 Montag den 30. März l. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſollen auf bieſigem Bürger⸗ meiſterei-⸗Bureau circa 300 Centner eichen Lohrinden vom Jahr 1845 und ſogleich die neueren für 1846, circa 150 Centner, oͤffent⸗ lich und an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Höchſt a. d. N. am 19. März 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Meininger. Bekanntmachung. (365) Nachdem die Güterverſteigerung der Baruch Grödels Erben am 23. März l. J. nicht genehmigt wurde, ſo wird dieſelbe Mon⸗ tags den 30. l. M., Morgens um 11 Uhr, in hieſigem Rathhauſe nochmals abgehalten. Friedberg den 25. März 1846. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Holz⸗Verſteigerung. (12) Von dem noch bedeutenden, vorräthig gefaͤllten eichen und weißbuchen Bau-, Werk⸗ und Nutzbolz in hieſigem Gemeindewald, wird Donnerſtag den 2. April l. J. ſo weit thunlich verkauft. Steigliebhaber lade ich mit dem Bemerken, daß namentlich das jetzt vorkom⸗ mende Gehölze für Wagner ſebr geeignet iſt. Lindheim den 23. Maͤrz 1846. i Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Ko ch. A τιν‚ν Privat- Bekanntmachungen. Geſchäfts⸗ Eröffnung. (660) Ich erlaube mir andurch die ergebene Anzeige zu machen, daß ich mein nach mehr⸗ jährigem Unterricht zu Frankfurt a. M. er⸗ lerntes Putzgeſchäft, beſtehend im Anfertigen, umändern und Waſchen von Hauben, Hüten und allen in dieſes Fach einſchlagenden feinen weiblichen Arbeiten, dahier eröffnet babe und empfehle mich unter dem Verſprechen pünkt⸗ lichſter und billigſter Bedienung. Vilbel den 25. Marz 1846. Roſa Roſenbaum. Zwei Faſelochſen, (487) ſchwytzer Race, von 2½ und 1½ Jahre, ſtehen bei Pachter A. Leonhardt zu Wiſſelsheim zum Verkaufe. Anzeige. (438) Von Sonntag den 29. d. Mts. an fährt ein Familien⸗Wagen taͤglich direkt von Grünberg nach Friedberg. Abfahrt von Grünberg um 5% Uhr Mor⸗ gens.— Retour von Friedberg, Mittags um 4 Uhr. l Grünberg. Bott. Flick. Geſang betreffend. (420) Bei dem hieſigen älteren Geſang⸗ vereine kann nur in den Monaten März und April die Aufnahme neuer„wirklicher“ Mitglieder ſtattfinden; Wer daher geſonnen iſt, dem Verein als„wirkliches“ Mitglied bei— zutreten, wolle ſich innerhalb dieſer beiden Monate melden und ſich bei dem Muſik⸗ director des Vereins einer Prüfung wegen der Anlage zum Geſange unterziehen. Der Vorſtand. 330 Gulden, (267) Vormundſchaftsgeld, liegen bei unter⸗ zeichnetem zu 5 pCt. zum Ausleihen bereit. Kleinkarben den 23. März 1846. Michael Bender II., Vormund. Zu Wickſtadt (468) kann ein tüchtiger Maulwurfsfaͤnger in den Wieſengründen von circa 460 Morgen 200 eine angemeſſene und übereinkommende elohnung, Beſchäftigung finden. Literariſche Anzeigen. Im Verlage des Bibliographiſchen In⸗ ſtituts in Hildburghauſen iſt ſo eben erſchie⸗ nen und bei C. Bindernagel in Friedberg vorräthig: 469) Das Corpus-Juris oder Das Mein und Dein fuͤr den Bürger und Landmann. (Zweite Auflage.) 252 Seiten Royal-Octav, compreſſer Druck. (Preis, broſchirt, nur 1 fl. 10 kr. rhein.) (Denn ein Volksbuch muß wohlfeil ſein!) Dies Buch iſt dem deutſchen Volke beſtimmt. Es iſt darin enthalten, das roömiſche Privat- recht, das iſt das Recht über das Mein und Dein, und zwar in der Art, wie es in Deutſchland als allgemeines Recht gilt. — Die ganze Lehre der Verbindlichkeiten und der Verträge über die gewöhnlichen Verkehrs⸗ geſchäfte, als Darlehn, Leih⸗ und Hinterleg⸗ ungsvertrag, Sequeſtration, Kauf und Tauſch. Miethe und Pacht, Auftrag, Geſchäftsführung und Geſellſchaft, Schenkung, Vergleich und „ 100„ Kompromiſſe, Bürgſchaft u. ſ. w. iſt voll⸗ ſtändig und allgemein⸗faß lich in dieſem Buche behandelt, gleichwie das Familienrecht, die Ehe, die väterliche Gewalt, die Vormund⸗ ſchaft und das ganze Erbrecht, als: die Lehre der Teſtamente und Kodizille, der Legate und Fideikommiſſe und der Inteſtaterbfolge. Die Wenigſten aus dem Volke kennen das Recht über das Mein und Dein. Die mei⸗ ſten Rechtsgeſchäfte werden daher ohne klaren Begriff über die rechtliche Natur des einge⸗ gangenen Geſchäfts geſchloſſen. So ſchließt man z. B. eine Maſſe von Verträgen, ohne zu wiſſen, was ein Vertrag ſei und was zu ſeinem rechtlichen Daſein erfordert werde. Auf gleiche Weiſe werden die meiſten Teſta⸗ mente errichtet, ohne daß die Teſtirer wiſſen, was ein Teſtament ſei, was zu ſeiner Gültig⸗ keit erfordert werde. Aus ſolcher Unkenntniß entſtehen alle Jahre tauſend und aber tauſend Prozeſſe und unge⸗ meſſenes Weh, Unglück und Schaden an Ver⸗ mögen. Aus ſolcher Unkenntniß quillt das bürgerliche Verderben für viele Familien, ſie iſt die eigentliche Goldgrube der Advocaten. Dieſes Buch ſoll jene verſtopfen, die Aus⸗ beute dieſer vermindern. Es ſoll dazu beitragen, Bürger nnd Bauern aus der Pfleg⸗ und Mündelſchaft der Richter und Anwälte zu befreien. Es ſoll ihnen das ſchöne Gefühl einhauchen, in Verfolgung ihrer Rechtsangelegenheiten ſelbſt werkthatig ſein zu können. Es ſoll ſie, Richtern und Anwäl⸗ ten gegenüber, als Mann erſcheinen laſſen, nicht, wie bisher, als ein oft von unwürdiger, argliſtiger Hand mißleitetes Kind.—„Sollen Buͤrger und Bauern Juriſten werden?“ wer⸗ den Manche fragen. Behüte! Aber verſtehen ſollen ſie die Hauptbegriffe des Rechts, wol⸗ len ſie nicht die am Gängelbande geführten Blinden ſein. 3 „Möge dieſes Buch das Gute bringen,“— ſo ſchließt der Verfaſſer in ſeiner Vorrede— „was es bringen ſoll! Möge es insbeſondere auch dazu dienen, den Rechtsſinn des Volks zu wecken! Der eingeſchlagene Weg iſt hoffent⸗ lich der rechte.“— Und daß er es iſt, davon zeugt das Verlangen, mit dem ſich das Volk zu dem Buche drängt— denn binnen zwei Monaten nach Erſcheinen war die er ſte Auflage von 2000 Exemplaren ver⸗ griffen.— f Theater in Butzbach. Dienſtag den 31. März 1846 (470) wird unter der Direction des Eduard Geyſer aufgeführt. Mutterſegen, oder: Die neue Fanchon. Schauſpiel mit Geſang in 4 Abtheilungen und einem Vorſpiel nach dem Franzsſiſchen „La Grace de Dieu“ des Herrn d Ennery et Lemoine, von Kugelwieſer. Muſik von H. Proch. Frankfurter Gold-Cours vom. März. fl.] kr. Neue Louisd'or 11 5 Friedrichsd'or 9 48 Holländiſche 10 fl. Stücke 9 55 Rand⸗Ducaten 5 35 20 Frankſtücke 9 29 Engliſche Souverains 11155 Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Sonntag Judica den 29. Marz. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Pfarrvoicar Baur. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Sell. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Guntrum. Mittwoch Nachmittags von 3— 4 Uhr hält Betſtunde: Herr Candidat Chriſt. Fruchtpreiſ e. — ö 26. Mz. 20. Mz. 18. Mz. Gattung. Frled⸗ Groß⸗ berg Mainz gerau fl. kr. fl. kr. fl. kr. Waizen pr. Malter] 13— 13 1211 15 Korn„— 104510544 9 30 Gerſte„„ 1— 1 81281 720 Hafer„„ I 430 5111 445 Polizei ⸗ Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 28. März bis 3. April 1846. 2 5 Fried⸗ Butz⸗ Brod⸗Preiſe. berg. bach. 2 kr. pf. kr. pf. 13 Leib⸗Roggenbrod 331 31 3 21„ 7 7122 4 75 7 15 N 14 2 Lth. —Milchbrod 143% 1 39. — Waſſerweck 1 —Gemiſchtes(Tafel-) Brod 14% 1 Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch iets 89 2 1 2 5 gemäſtete—— : 3% gemäſtetes 8—— 0 Rindſteic ungemäftetes 7—— 2 „ Kalbfleiſch 5 2 5— 9 Schweinenfleiſch 10 2 10 2 Hammellleiſch 8— 8 1.— 9 Schaaffleiſch: 6— 5— Wurſt von blos Schweinen 12— 12— 5 Gemiſchte Wurſt 10———— „Bratwurſt 15— 15— Schwartenmagen 15— 15— 5 Geräucherter Speck 20— 20— „Schinken 15— 16— „ Dökktſteiſch 15— 16 Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— unausgelaſſen 18— 18— „ Nierenfett 20— 20— 9 Hammelsfett 151— 15 Der Gr. Heſſ, Kreisrath d. K. Friedberg Küchler. Die Polizei⸗Taxe für die Stadt Butzbach gilt auch für den Kreis Hungen. Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Hu Follenius. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. C... M