drurben Bafa bungen 1 5 ntelligenz- Glatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Amtlicher Theil. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die polizeiliche Aufficht über die Lebensmittel, insbeſon⸗ dere auf Fruchtmärkten. Ich theilen Ihnen nachſtehendes höchſtes Miniſterial⸗ Ausſchreiben zur Nachricht und Nachachtung mit. Hungen den 18. November 1846. Follenius. Das Großh. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Gr. Provinzial⸗Commiſſariate dahier und zu Gießen und an ſämmtliche Gr. Kreisraͤthe. An den meiſten Orten, wo Fruchtmärkte regelmäßig abgehalten werden, beſtehen zwar bereits in den Locdl⸗ Reglements, namentlich in den Fruchtmarkt-Ordnungen Vorſchriften, welche die Erhaltung der freien, ungeſtörten Concurrenz bei den Fruchtverkäufen bezwecken. Da dieſe Vorſchriften theils nicht an allen Orten, wo Fruchtmärkte abgehalten werden, in Wirkſamkeit beſtehen, theils nicht ge— hörig befolgt werden, theils aber auch für die Contraven⸗ tionen mitunter zu geringe Strafen androhen, ſo finden wir, im Hinblick auf die dermalige Theuerung der Brod⸗ früchte, welche es als dringend nöthig erſcheinen läßt, Stö⸗ rungen der freien Concurrenz auf den Fruchtmärkten vor⸗ zubeugen und die Erreichung der Zwecke, für welche über— haupt ſolche Märkte errichtet werden, zu ſichern, uns veranlaßt, für alle Orte, an welchen Fruchtmärkte abgehalten werden, Folgendes zu verfügen: 1 Es iſt Jedermann unterſagt, im Umkreiſe eines Ortes wo der Fruchtmarkt abgehalten wird, bis zu einer Entfernung von zwei Stunden von dieſem Orte innerhalb der Zeit von der Mittagsſtunde des Tages vor dem Frucht⸗ markte an bis zum Schluſſe des letzteren, Früchte, welche ſich auf dem Wege nach dem Orte, wo der Fruchtmarkt ab⸗ gehalten wird, befinden, aufzukaufen. 2) Es iſt verboten, diejenigen, welche mit Frucht⸗ vorräthen auf dem Wege zum Fruchtmarkte, um ſie da⸗ ſelbſt zu verkaufen, begriffen ſind, oder diejenigen, welche ihre Fruchtvorräthe bereits zum Verkaufe auf dem Markte Mittwoch, den 25. ausgeſtellt haben, zu bereden, ihre Früchte auf dem Markte gar nicht, oder nur zu einem beſtimmten Preiſe zu verkaufen. 3) Frucht, welche an den Ort, wo der Fruchtmarkt abgehalten wird, von der Mittagsſtunde(12 Uhr) des Tages vor dem Fruchtmarkte an bis zum Schluſſe des letz⸗ teren eingeführt wird, darf nur auf dem Markte ſelbſt zum Verkaufe gebracht werden, es ſey denn, daß der Ver⸗ käufer durch eine Beſcheinigung der Ortspolizeibehörde der Ausfuhrgemeinde nachweiſen kann, daß die Frucht bereits vor der oben angegebenen Zeit verkauft war. 4) Früchte, welche auf einem Fruchtmarkte angekauft worden ſind, dürfen auf demſelben Markte nicht wieder zum Verkaufe gebracht werden. 5) Früchte, welche zum Verkaufe auf den Markt ge⸗ bracht werden, dürfen vor der zum Beginne der Verkäufe an den betreffenden Orten feſtgeſetzten Zeit nicht verkauft werden. 6) Auf dem Fruchtmarkte darf nur die wirklich dahin gebrachte Frucht verkauft werden; es iſt daher unterſagt, nach mitgebrachten Muſtern Frucht auf dem Markte zu verkaufen. 7) Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen werden, inſoweit nicht die Vorſchriften der Verordnung vom 1. Sept. d. J., wegen unredlicher Steigerung der Frucht⸗ preiſe, zur Anwendung kommen, mit einer Polizeiſtrafe von 5 bis 50 fl. geahndet, welche im Falle der Uueinbringlichkeit im Gefängniß mit 40 kr. für einen Tag zu verbüßen iſt. 8) Inſoweit auf deu Fruchtmärkten an den einzelnen Orten auch Mehl verkauft wird, finden darauf obige Vor⸗ ſchriften gleichfalls Anwendung. Sie werden hiernach das Weitere beſorgen, und be⸗ merken wir zugleich, daß im Uebrigen die Beſtimmungen in den an einzelnen Orten beſtehenden Fruchtmarkt⸗Ord⸗ nungen durch obige Vorſchriften nicht abgeändert werden. Wir ermächtigen Sie ferner, für diejenigen Orte, wo regelmäßige Märkte für Victualien überhaupt abgehal⸗ ten werden, die oben unter 1— 7 ertheilten Vorſchriften in Anſehung des Verkehrs mit Getreide, Hülſenfrüchten, Mehl und Kartoffeln in dem Falle, daß dazu ein Beduͤrf⸗ niß ſich zeigt, bis auf weitere Verfügung zu erlaſſen. Inſoweit Letzteres geſchehen, haben Sie davon die Anzeige zu machen. Darmſtadt den 28. Oktober 1846. A D v. Stein. — —B. — 6 50 Der Großherzoglich Heſſiſche b Rentamtmann des Rentamts Schotten an die Grßh. Buͤrgermeiſter des Bezirks. Die Hebregiſter über die Forſtſtrafen für das 4. Quartal und Feldſtrafen für 5. Periode liegen vor und und es können an den bekannten Zahltagen Mittwochs und Donnerstags Zahlungen dahier geleiſtet werden. Ausnahmsweiſe werden bis zum 15. December auch Frei— tags Forſt⸗ und Feldſtrafen eingenommen. Sogleich nach dem 15. December muß den geſetzlichen Beſtimmungen gemäß das Zwangsverfahren eintreten. Sie wollen dies in ihren Gemeinden bekannt machen laſſen. 5 Schotten den 16. November 1846. Prätorius. 372 K. Entſchließung der höchſten Staatsbehörde, den Art. 10 bes Geſetzes vom 21. Februar 1824 in Wirkſamkeit zu ſetzen. VI. Nichterhebung eines Theils einer für 1846 zur Beſtreitun der Bedürfniſſe der iſraelitiſchen Religionsgemeinde Pfungſtadt mit Eſchollb rücken genehmigten Umlage. Cortſetzung folgt.) itt, Die Leſer werden ſich vielleicht noch erinnern, daß ich vor einigen Monaten auf dem Wege von Frankfurt nach der Heimath eine namhafte Geldſumme, die Frucht vieljäh⸗ rigen Fleißes, verloren habe. Alle Bemühungen, auch nur einen Theil jenes Geldes wieder zu erhalten, waren bis jetzt vergebens. Darum hoffe ich, daß wohlthätige Menſchen— freunde ſich meiner und meiner armen Familie annehmen werden.“) i Grünberg den 15. November 1846. Casper Heydt. Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 34 von 1846. (Forſetzung.) III. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 19. Oct., die Ausführung des Art. 3 des Vertrags wegen Fortdauer des Zoll⸗ und des Handelvereins vom 8. Mai 1841 in Beziehung auf die Erhe⸗ bung und Controlirung der innern Steuern von Wein, Obſtwein, Branntwein, Bier und Tabak betr. Hiernach wird, mit Bezug auf Nr. 39 des Reg.⸗Bl., vom 9. Dec. 1841, zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht: 1) Die Gr. Ortseinnehmerei zu Gernsheim iſt ermächtigt worden, unter Antheilnahme des Gr Diſtrictseinnehmers daſelbſt, Ueber⸗ gangsſcheine bei der Verſendung übergangsſteuerpflichtiger Gegenſtände auszustellen. 2) Die Gr. Ortseinnehmerei zu Mörfelden hat die Er⸗ mächtigung erhalten, Ausfuhrbeſcheinigung über Wein zu ertheilen, welcher auf dem geraden Weg von Mörfelden über die Gehſpitze nach ankfurt a. M. ausgeführt wird. 3) Die Grßh. Ortseinnehmereien zu ſſenheim, Oſſenheim, Beyenheim und Bingen heim haben die Befugniſſe als Uebergangsſtellen für den Verkehr mit dem herzl. naſſ. Amte Reichelsheim erhalten. 4) Die Gr. Uebergangsſtelle zu Zamen iſt nach Heiſters verlegt worden. 5) Im Kurfürſtenthum Heſſen iſt zu Langenſchwarz, gegenüber der Grßh. Uebergangsſtelle zu Schlitz, eine Uebergangsſtelle errichtet worden. IV. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection vom 19. Oct., daß auf dem Gießen⸗Wetzlarer⸗Local⸗Poſtwagen⸗Cours die Einrich⸗ tung des Wagens die Abgabe von Coupeeplätzen zuläßt(Perſonentaxe per Meile 21 kr). V. Bekanntmachung Gr. Provinzial⸗Commiſſariarts von Starken⸗ burg vom 24. Sept., daß in Betracht der häufigen zu Falkengefäß und zu Unterfinkenbach, Landrathsbezirk Erbach, vorgekommenen Brände, man ſich bewogen gefunden hat, in dieſen Gemeinden gemäß ) In Nr. 67 des Int⸗Blatt. wurde mitgetheilt, daß der Eier⸗ und Butterhändler Caſpar Heidt von Grünberg zwiſchen Oberwöllſtadt und dem Nauheimer Chauſſeehaus ein(an dem mit einem Eſel be⸗ ſpannten Wägelchen befeſtigt geweſenes) Körbchen verloren habe, welches, außer einem Päckchen Knöpfen und mehreren ſchriftlichen Beſtellungen, 76 Gulden enthalten hätte, daß ihm noch nicht ein⸗ mal ſo viel übrig geblieben wäre, ſeinen Hunger ſtillen zu können und daß ſeiner eine achttägige Wöchnerin und vier kleine Kin⸗ der zu Hauſe harrten.— Ich ſah damals die Verzweiflung des Mannes, der ſein Jahre lang erſpartes Betriebskapitälchen auf ein⸗ mal verloren hatte, hörte ſein Jammern bei dem Gedanken an ſeine Familie und die Zukunft und ſuchte ihn damit zu tröſten, „daß wenn er ſein Geld nicht wieder erhalte, es gewiß noch gute Menſchen geben würde, die Mitleid mit ſeiner Lage haben, ſeinen Verluſt einigermaßen zu erſetzen ſuchen, und es ihm wieder möglich machen würden, ſeine Familie redlich zu ernähren.“— Daß der Mann ſein Geld nicht wieder erhalten hat, wird mir aus Grünberg ſoeben von ſehr achtbarer Hand geſchrieben und daran der Wunſch ge⸗ knüpft, daß ich obige Bitte in das Int.⸗Blatt aufnehmen und mich zur Annahme von milden Beiträgen bereit erklären möchte. Dieſem Wunſche komme ich recht gerne nach und hege die Hoffnung, daß ich bald in dieſem Blatte Beiträge melden kann, die mein e auf die Mildthätigkeit guter Menſchen rechtfertigen werden. Friedberg den 18. November 1846. C. Bindernagel. Mit herzlichem Danke beſcheinige ich den Empfang der mir, in Folge des Abdruckes vorſtehender Bitte in Nr. 91. d. Bl., für C. Heidt bereits zugeſtellten milden Gaben, als: Von einem Ungenannten 30 kr., von N. 18 kr., von R. 1 fl: von B. 12 kr., von B. S. 12 kr., von Herrn Mayer Hirſch von Friedberg 1 fl. 12 kr., von R. 1 fl., ge⸗ ſammelt in Wickſtadt 2 fl. 48 kr., von einer Ungenannten 2 fl.; zuſam⸗ men; gef 12 kr. 1 Friedberg den 23. November 1846. Der Obige. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. S ινν N ννιν Oeffentliche Aufforderung. (1399) Herrmann Feldmann, Sohn der weiland Friedrich Philipp Feldmanns Cheleute von hier, geb. am 2. May 1776, und ſeit langen Jahren abweſend, oder deſſen etwaige Leibeserben, werden hiermit aufgefordert, um ſo gewiſſer von heute an binnen acht Wochen dahier zu erſcheinen, beziehungsweiſe ſich ge⸗ hörig zu legitimiren, und das unter Ver— waltung ſtehende Vermögen des Erſtgenann— ten in Empfang zu nehmen, als ſonſt dieſes an die dahier befindlichen nächſten Verwandten gegen Caution verabfolgt werden wird. Butzbach den 3. November 1846. Grßh. Heſſ. Landgericht daf. Mosler. Bekanntmachung. (1627) Forder ungen aller Art an den Nach⸗ laß der Chriſtian Schmidt's Eheleute, von Oberflorſtadt, ſind, bei Vermeidung Ausſchluſ⸗ ſes vom Inventar, binnen 14 Tagen von der erſten Bekanntmachung an, bei dem Gr. Bürgermeiſter in Florſtadt zur Anzeige zu bringen. Friedberg am 9. November 1846. Gr. Heſſ. Freih. v. Löw. Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Oeffentliche Aufforderung. (1631) Anſprüche an den geringen Nach⸗ laß der ledigen und kinderlos verſtorbenen Juliana Guckelsberger, Tochter des Peter Guckelsberger zu Rockenberg, ſind im Termin Montag den 7. Dezember d. F. Morgens 9 Uhr ſo gewiß dahier anzumelden, als ſonſt bei Vertheilung der Maſſe keine Rückſicht darauf genommen werden wird. Butzbach, den 9. November 1846. 2 Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler. CEalmberg. eta llg dung. (1628) Cigenthums⸗ oder ſonſtige Anſprüche an die von Heinrich Zugſchwerdt's Ehefrau zu Sellnrod, in Gemeinſchaft mit dem Be⸗ vollmächtigten ihres entwichenen Ehemannes, verkauften Immobilien, desgleichen an die von der Erſteren noch beſeſſen werdenden Grundſtücke, worüber Grundbuchs-Auszüge in der Regiſtratur des unterzeichneten Ge— richts zu Jedermanns Einſicht offen liegen, ſind ſo gewiß binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Beſtäti⸗ gung der bereits ausgefertigten Kaufbriefe erfolgen und der Heinrich Zugſchwerdt's Che⸗ frau eine, ibres Ehemannes Eigenthum an den betreffenden Grundſtücken beſcheinigende, Urkunde zugefertigt wird. Ulrichſtein, den 12. November 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Edictalla dung. 1629) Die Geſchwiſter der ledigen und Nu verſtorbenen Barbara Scheibel, Toch⸗ ter des Stephan Scheibel zu Obermöoͤrlen, haben die ihnen von ihrer genannten Schwe⸗ ſter angefallene Erbſchaft unter der Rechts⸗ wohlthat des Inventars angetreteu. Es werden daher Alle, welche Anſprüche an den Nachlaß der Barbara Scheibel bilden wollen, hierdurch aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen 60 Ta⸗ gen dahier anzumelden und zu begründen, als ſonſt ſpäter bei Ueberweiſung der Erb⸗ * n Ueber nah hierbon ſetzt, daß hieſigen! den kon zu die 3 Empfang tag de! 10 Uhr/ „ Grennbe gange du eich werden n merkten ſtattfinde die Ueber zu leiſten ben Luſtt Formula vorſtand. vorzzeiſ den Bed dieſes geeignet Buß G65. gend u hauſe Okt u meiſtbt 8 Fri ſchaftsmaſſe keine Rückſicht mehr genommen werden wird. Butz bach den 6. November 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler. Calmberg. Verſteigerung. 49) Donnerſtag den 28. d, M., Mor⸗ — 2 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe das Reinigen der Straßen und öffentlichen Plätze für 1847 mit dem Bemerken, daß der Straßenkehrigt der Stadt verbleibt, öffentlich an den Wenigſtnebmenden verſteigert. Friedberg am 16. November 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Brennholz⸗Lieferung. 350) Die Lieferung des in 36 Stecken 8 184 Stecken Cichenſcheitholz, beſtehenden Brennholzbedarfs der Garniſon Butzbach auf das Jahr 1847 ſoll auf dem Wege der Soumiſſion, und zwa: A, einmal mit dieſen beiden Sorten im ein⸗ zelnen Stecken, und i B. einmal in 174 Stecken Buchenſcheitholz, was der obigen Quantität gleichkommt, ebenwohl in einzelnen Stecken 5 dem Wenigſtgebot ausgeſetzt werden. Es werden daher Diejenigen, welche zur Uebernahme erwähnter Lieferung Luſt tragen, hiervon mit dem Bemerken in Kenntnitz ge⸗ ſetzt, daß die Bedingungen derſelben auf dem hieſigen Verwaltungs Bureau eingeſehen wer⸗ den können, und daß die Soumiſſionen, wo— zu die Formulare auf gedachtem Bureau in Empfang zu nehmen ſind, längſtens bis Mon— tag den 30. d. M., des Vormittags 10 Uhr, verſiegelt und mit der Aufſchrift „Brennholzlieferung betr.“ in das am Ein— gange zu mehrerwähntem Bureau aufgehängte verſchloſſene Soumiſſions⸗Käſtchen eingelegt werden müſſen, weil gleich nach Ablauf be⸗ merkten Termins die Soumiſſions-Eröffnung ſtattfinden ſoll. Zugleich bemerkt man, daß die Uebernehmer fraglicher Lieferung, Caution zu leiſten und jeder zur Uebernahme derſel⸗ brn Luſttragende bei Empfang des Soumiſſions⸗ Formulars eine Beſcheinigung ſeines Orts- vorſtandes über ſeine Lieferungsbefaͤhigung vorzuzeigen hat, worüber das Nähere aus den Bedingungen, die von heute an zur Ein⸗ ſicht aufliegen, zu erſehen iſt. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren unterhabenden Gemeinden geeignet bekannt machen zu laſfen. Buczbach den 18. November 1846. F. A- Cellarius, Oberquartiermeiſter. Verſteigerung. (16330 Donnerſtag den 26. d. M., Mor⸗ gens um 11 uhr, wird der vor dem Pfarr- hauſe in der Burg befindliche Nußbaum, an Ort und Stelle auf dem Stand, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg am 16. November 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Verſteigerung. (16500 Da die Verſteigerung der Pend⸗ Ungiſchen Immobilien nicht genehmigt wurde, ſo werden dieſelben Donnerſtags den 26. d. M., Morgens um 10 Uhr, in hieſigem Rath⸗ hauſe nochmals öffentlich meiſtbietend ver⸗ ſteigert. Friedberg am 16. November 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (1666) Donnerstag den 26. dieſs Monats, 373. Vormittags 11 Uhr, ſollen Erdarbeiten in der Nähe des Dorheimer Chauſſeebauſes bei Fried— berg an Ort und Stelle, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Be— dingungen an die Wenigſtnehmenden ver— ſteigert werden. Das Loos 1 iſt veranſchlagt zu 457 fl. 3 kr. Das Loos 2ſt veranſchlagt zu 5567 fl. 20 kr. Friedberg am 6. November 1846. Der Großh. Sections-Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn— Lieferung von Erdtransportwagen. (1656) Saͤmſtag den 5. Dezember d. J., Vormittags um 9. Uhr, ſoll in dem Gaſt⸗ haus zum Promenadehaus dahier die Liefer— ung von 200 Stück Wagen zum Transport der Erde auf Babuſchienen an den Wenigſt— nehmenden öffentlich verſteigert werden. Gieſſen den 17. November 1846. Der Gr. Heſſ. Sections-Ingenieur der Section Gieſſen Li Li n d t. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahnbau. Lieferung von eichenen Schwellen. (1637) Montag den 7. Dezember d. I, des Vormittags um 10 Uhr, ſoll in dem Gaſthaus zum Promenadehaus dahier die Lieferung der in der Section Gießen zur Unterlage der Schienen er⸗ forderlichen Schwellen von Eichenholz im Betrage von etwa 25000 Stück an den Weuigſtnehmenden öffentlich ver— ſteigert werden. Gieſſen den 17. November 1846 Der Großh. Sections-Ingenieur der Section Gieſſen L. Lin dt⸗ (Butzbach.) Lieferungen von Brod, Brenn⸗Oehl, Thran, Talglichter, Gerſtenſchroth, Waitzenkleie und Leinkuchen, ſodann Stroh zum Fül— len einzelner Betten. 1 (1660) Mittwoch den 25. dieſes Monats ſollen die vorgenannten Lieferungen für die Garniſon Butzbach aufs 1. Semeſter 1847 auf dem bekannten Soumiſſionswege in Accord gegeben werden, und die Eröffnung ſämmt⸗ licher Soumiſſionen, Vormittags 11 Uhr, ſtatt⸗ finden. Dies den Intereſſenten zur Nachricht. Butzbach den 17. November 1846. J. A J- b. Cellarius, Oberquartiermeiſter. Edietalla dun. g. (16710 Cigenthums⸗ oder ſonſtige Anſprüche an die von Heinrich Schmirmund und deſſen Ehefrau von Oberſeibertenrod theilweiſe ver— kauften Güterſtücke, worüber Grundbuchsaus— züge den Acten anliegen, ſind binnen vier Wochen von heute an, ſogewiß dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Kaufbriefe be— ſtätigt resp. den Heinrich Schmirmunds Ebe— leuten eine, ihr Eigenthum beſcheinigende Ur— kunde zugefertigt werden wird. Ulrichſtein den 16. November 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. (1672) Dienſtag den 1. Dezember l. F. ſollen auf dem Rathhauſe zu Friedberg nach⸗ ſtehende Lleferungen, unter den bei der Ver⸗ ſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedin⸗ gungen, an die Wenigſtnehmenden vergeben werden. Vormittags 10 Uhr. Die Lieferung von 500 Stück Grenzſteinen aus den Baſaltſteinbrüchen der Umgegend. Vormittags 11 Uhr. Die Lieferung von eichenen Schwellen und zwar von 1600 Stoßſchwellen, jede 9 Fuß lang, 6 Zoll dick und 12 Zoll breit und von 8000 Mittelſchwellen, jede 9 Fuß lang, 6 Zoll dick und 8 Zoll breit. Friedberg, am 20, November 1846. Der Großh. Heſſ. Sections-Ingenieur der Section Friedberg Hochgeſand. Public and um (1673) Der ſehr überſchuldete Handels- jude Herz Strauß zu Büdesheim hat ſich mit ſeinen bekannten Gläubigern, unter gericht⸗ licher Mitwirkung, arrangirt, ehe die getrof— fene Uebereinkunft aber vollzogen wird, for— dert man etwaige unbekannte Gläubiger des⸗ ſelben auf, ſogewiß in vier Wochen ihre For— derungen anzumelden und Einwendungen ge— gen das getroffene Arrangement zu machen, als ſonſt daſſelbe zum Vollzug gebracht wird. Gläubiger, deren Forderungen nicht ein Pfand— recht zur Seite ſteht, haben übrigens gar keine Ausſicht, Etwas zu erhalten. Groskarben den 19. November 1846. Groß., Heſſ. Landgericht daſ. Jäger. Schmidt. enn e e n: (1670 Zur Regulirung des Nachlaſſes des verlebten J. C. Bermann zu Vilbel, muß man die etwaigen Schulden genau kennen und es werden deßhalb alle, dem Gerichte nicht ſchon bekannte Gläubiger aufgefordet, ihre Anſprüche, ſogewiß im Termin Dienſtag den 22. Dezbr. l. J., Vormit. 9 Uhr, dahier anzumelden, als ſie ſich ſonſt ſelbſt beizumeſſen haben, wenn ſolche unbeachtet bleiben. Groskarben am 20. November 1846. Großh. Heſſ, Landgericht daſ. ö ger. Aufforderung. (1675) Anſprüche an das Vermögen des Adam Hergert in Niederwöllſtadt, ſind Dienſtag den 8. Dezember, Morgens 9 Uhr, anzu⸗ zeigen, widrigenfalls ſie bei der wegen Gei⸗ ſteszerrüttung Hergerts ſtattfindenden Ver⸗ mögensregulirung nicht berückſichtigt werden. Friedberg am 13. November 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Löw. Verſteigerung. (16776) Die Lieferungen des erforderlichen Oeles und der Talglichter, des Brodes, ſo— dann der neuen Schuhe, Sohlen und Flecke für die Garniſon Friedberg pro 1. Semeſter 1847 werden auf dem Wege der Soumiſſion vergeben und die desfallſigen Soumiſſionen Dienſtags den 1. Dezember d. J., Vormit⸗ tags und zwar: a) hinſichtlich des Oeles und der Talglichter um ½ 10 Uhr, b) hinſichtlich des Brodes um 10 Uhr und c) hinſichtlich der neuen Schuhe, Sohlen und Flecke um ½ 11 ubr auf dem hieſigen Militärverwaltungsbüreau eröffnet, wobei die Soumittenten, oder Stell⸗ vertreter derſelben, zugegen ſeyn können. Sou— miſſionen hierüber, ſind in das am Eingange des gedachten Büreaus befindliche Käſtchen einzulegen und es ſind die Forderungen in Beziehung der Brodlieferung iu der Art an⸗ zugeben: daß die fraglichen Soumiſſionen die Gebote auf das 1. Quartal und auf das 1. Semeſter k. J. abgeſondert enthalten. Hierbei wird noch bemerkt: 1) daß bei den nicht erſcheinenden Soumit⸗ tenten angenommen wird, daß ſolche von ihren Forderungen nicht abgehen. 2) Daß die Ratiſfication dieſer Accordver⸗ gebungen vorbehalten bleibt und 3) daß die ſämmtlichen Lieferungsbedingungen auf dem erwähnten Verwaltungsbüreau zur Einſicht offenliegen. Die Herrn Bürgermeiſter der Umgegend Friedbergs werden um geeignete Bekannt⸗ machung des Vorſtehenden erſucht. Friedberg den 21. November 1846. J. A. G5 lz. Oberquartiermeiſter. Obligations-Verlooſung. (1677) Bei der heute ſtattgehabten Ver⸗ looſung von 500 fl. älterer Gemeinde- Obli⸗ gationen wurden die Nr. 41 und 48 jede zu 200 fl. und die Nr. 49 zu 100 fl. rück⸗ zahlbar. Die Inhaber gedachter Partial⸗Schuld⸗ verſchreibungen werden hiermit aufgefordert, dieſe Capitale bis zum 1. Januar 1847 bei der bieſigen Gemeindekaſſe in Empfang zu nehmen, da von dieſem Tage an keine weite⸗ en Zinſen vergütet werden. Rödelheim am 14. November 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Hieronimus. 3 um Ausleihen. (1678) Aus der Bauernheimer Kirchen- kaſſe ſind Einhundert Gulden gegen gericht⸗ liche Obligation zu 5 pCt. auszuleihen. Oſſenheim den 19. Nov. 1846. Der Kirchenrechner Väth Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. Lieferung von Schienenkloben. (1679) Die Lieferung von eirca 60.000 Stück Schienenkloben für proviſoriſche Schie⸗ nenbahnen, im Gewichte von 7 Loth pr. Stück, wird Dienſtag den 1. Dezember, Vormittags 10 Uhr, im Gaſthauſe zum Stern dahier öffentlich vecſteigect. Butzbach den 18. November 18465. Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur Meyer. Main ⸗Weſer⸗Eiſenbahn. Stein lieferung. (16800 Die Lieferung von 26 Cubikklaftern Rollirſteinen und 19 Cubikklafter Steinen zum Hintermauern, an mebrere Brückchen in den Wieſen bei Niederweiſel, wird Freitag den 27. d. M., Vormittags 10 Uhr, im Gaſt⸗ hauſe zum Stern dahier verſteigert. Butzbach den 18. November 1846. Der Großh. Heſſ. Sections⸗Ingenieur Meyer. dt ι NN Privat ⸗ Bekanntmachungen. A n e i g e. (1645) Eine ſtarke Parthie ſehr dauerhaf⸗ ter Fäſſer, 2 bis 4 Obm haltend, jedes mit 8 eiſernen Reifen, namentlich für Oekonomen zum Transport vorzüglich geeignet, ſind zu verkaufen. Wo? Bei der Expedition dieſes Blattes zu erfragen. Geſchaͤfts⸗Eroͤffnung. (1868 pierdurch bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß ich ſchon ſeit einiger Zeit auf „ 374. hieſigem Platze und in meiner elgenen Be⸗ hauſung unter der Firma N Schäfer& Comp. eine Cigarren ⸗Fabrik etavlirt habe. Unter der Leitung erfahrener und kuüchtiger Ar⸗ beiter habe ich ſowohl den Bedarf der rohen Tabaksblätter aus anſehnlichen und reellen Geſchaͤftshäuſern bezogen, als auch bis jetzt ſchon einen ziemlichen Vorrath der verſchie⸗ denartigſten Sorten von Cigarren anfertigen laſſen, weßbalb ich ſolche bierdurch zum Verkaufe en gros und en detail beſtens empfehlen kann. Bei einem geringen Nutzen neben prompter Bedienung hoffe ich, daß ſich das verehrte Publikum recht bald von der Güte meines Fabricats überzeugen werde. 5 Friedberg im November 1846. Georg Schäfer, der Poſt gegenüber. S. Hamburger, Juwelier, Gold⸗ und Silberarbeiter (1663) aus Worms, macht einem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß er hieſigen Katha⸗ rinen markt mit einem reich aſſortirten Gold⸗ und Silberwaarenlager eigener Fabrik beziehen wird i Durch große Auswahl, ſchöne und ſolide Anfertigung und außergewöhnlich billige Preiſe hofft er jeder Anforderung Genüge zu leiſten und bittet um geneigten Zuſpruch. Für die Güte des Goldes und Sil⸗ bers wird jeder Zeit garrantirt. Altes Gold und Silber werden zu den böchſten Preiſen an Zahlungsſtatt ange⸗ nommen oder gegen baar gekauft. An Mein Lager befindet ſich im goldnen Löwen. An ze (1681) unterzeichneter giebt auf Bürg⸗ ſcheine Braunkohlen, zahlbar Martini 1847, ab. Die Verwaltung des Braunkohlenbergwerks Ludwigshöhe Bae Gutbewurzelte Hochheimer Früh⸗ 8 trauben-⸗Stöcke (1682) von allen Sorten ſind zu billigen Preiſen im Gaſthaus zum Reichs apfel zu haben. Weingärtner Enders aus Hochheim. Lehrling⸗Stellen. (1683) Es können einige gut erzogene Jungen die Baumwolle und Wolle Weberei ohne Lehrgeld erlernen bei 5 1 Hermann in Vilbel. Butzbacher Katharinenmarkt. (1681) Mittwoch den 25. d. M. iſt gutes Mittageſſen, ſowie Abends Ball, wozu das Kaicher Muſik Chor ſpielen wird, bei mir an⸗ zutreffen. Zu gefälligem Beſuch ladet höflichſt ein A. Jo u tz im Heſſiſchen Hof. Ballon. (1685) Da am Sonntag den 22. Novem⸗ ber die ſchon angekündigte Production wegen des Caſinoballs im Gaſthof des Herrn Trapp nicht ſtattfinden konnte, ſo ladet der Unter⸗ zeichnete auf Mittwoch den 25. November ein verehrtes Publikum wiederholt dazu eiu. Das Exveriment oder die Füllung des Ballons, in Form eines Menſchen, beginnt präcis 6 Uhr. Zugleich iſt auch die Rieſen⸗ Dame wieder aufgeſtellt, welche Jedermann einen intereſſanten Anblick gewähren wird. An der Kaſſe iſt der Eintrittspreis 12 kr. und 6 kr., Kinder zahlen die Hälfte und Fa⸗ milien, welche ſich mit 2 Karten abbonniren, können ihre Kinder unentgeldlich einführen. J. G. Kamma mayer, Phyſiker aus München. Bekanntmachung. (1686) Derjenige, welcher mir ſämmtliche Thäter von Maurermeiſter Geck's Leuten, welche hier gearbeitet und im angrenzenden Felde Kartoffeln geſtoblen haben, angibt, er— bält eine Belohnung von 20 fl. Ludwigshöhe den 22. November 1846. 8 Der Verwalter Barth. Literariſche Anzeige. (1687) Bei J. p. Diehl in Darmſtadt iſt erſchienen und durch alle Buchhandlungen, in Friedberg bei C. Bindernagel, zu haben: Das Valerland. Ein Leſebuch für die g oberen Klaſſen der Volksſchule. Von pr. W. J. G. Curtman, Director des Schullehrerſeminars zu Friedberg. 26 Bogen groß Format, roh 34 kr. geb. 40 kr. Das gegenwärtige Leſebuch iſt das Pro⸗ dukt vielfachen pädagogiſchen Nachdenkens, Verſuchens und Verhandelns mit anderen Sachkennern. Es iſt dadurch zu einem Leſe⸗ und Lebrbuche zugleich geworden, aber freilich nicht nach der alten Metbode. Das ſtyliſtiſche und das reale Element ſind die vorherrſchen⸗ den und in den Selbſtarbeiten des Verfaſſers vereinigt. Dabei iſt auf pädagogiſche Ausbil⸗ dung, auf eine höhere Selbſtändigkeit der Lehrer gerechnet; der Verfaſſer hat nicht an blinde Leſemeiſter der alten Schule gedacht und hofft ſich in ſeinen Erwartungen von der jüngeren Generation nicht betrogen zu haben. Den auch ſonſt ausgeſprochenen Grund⸗ ſatz:„Sind Schwierigkeiten zu überwinden, ſo gebührt dem Schriftſteller der größere Theil, der kleinere dem Lehrer, der aller⸗ kleinſte den Schülern“ hat der Verfaſſer auch in dieſem Buche durchzuführen geſucht. Eine Anleitung zum Gebrauche gewaͤhrt die neue Auflage der Erziehungslehre deſſelben Ver⸗ faſſers, vielleicht wird eine ausführlichere Darlegung folgen. Ferner iſt wieder angekommen: Die Spinnſtube, ein Volksbuch für das Jahr 1847. Herausgegeben von W. O. von Hor u. Zweiter Jahrgang. Mit einem Stahlſtich u vielen Holzſchnitten. (Preis: 45 kr.) Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. ö an ſan N dm He der neuen M ald d Grundbü überzeug den dari damit di. Gegenſta iſt der alsbald In Sie an, nur Ein⸗ dazu geh thunlichen ſtätzen. F.