eigen 0. Mal. Wichter: nn. Dag f en. Burglirche Al- K Prata Intelligenz-Blatt — für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 13. von 1846. III. Bekanntmachung Gr. Oberfinanzkammer 1. Sect., vom 12. Febr. daß in Folge der eingetretenen Vollendung der ſeither noch im Bau begriffenen Staats- und Provinzialſtraßen eine veränderte Zutheilung derjenigen Orte, an welchen ſich keine Chauſſeegelderhebung befindet, zu den zunächſt gelegenen Hebſtellen vollzogen worden iſt, und daß das In ne e an dieſen Hebſtellen von Jedermann eingeſehen wer⸗ den kann.— IV. Bekanntmachung derſ. Behörde, von gleichem Tage, daß auf der nun vollendeten Straßenſtrecke von der Wormſer Rheinüberfahrt bis zur Stadt Worms die Erhebung des geſetzlichen Chauſſeegel— des vom 1. April 1846 an beginnen wird. Die Länge dieſer Strecke von der Rheinüberfahrt bis zum Einſchnitt in die Rheinſtraße zu Worms beträgt 600 Klafter.— IX. Ertheilung eines Patents, am 55. Febr., dem Adam Pfützer zu Virnheim für den ganzen Umfang des Großherzogthums auf die nächſten 5 Jahre bezüglich des ausſchließlichen Rechts, den von ihm erfundenen, näher beſchriebenen, neu conſtruirten Branntwein-Brenn— Apparat allein in Anwendung bringen zu dürfen.— XII. Dienſtnachrichten: Am 3. Febr. wurde der Apotheker Vietor zu Niederolm als Poſtexpeditor daſelbſt beſtätigt; am 6. der Decan, Pfarrer Büchner zu Worms abermals zum Decan des evang. Decanats Worms auf 5 Jahre ernannt; 12. der von dem Hrn. Fürſten zu Iſenburg⸗Büdingen auf die evang. Schullehrerſtelle zu Wolf präſen⸗ tirte Schulbicar Diehl zu Heldenbergen für dieſe Stelle beſtätigt; 13. der Candidat der Theologie und Philologie Dr. Höbel aus Oberingelheim, dermalen zu Frankfurt a. M., zum Lehrer an dem ſtädtiſchen Gymnaſium Worms ernannt; 20. dem Candidaten der Philologie Dr. Beck zu Alzey die bisher proviſoriſch von ihm verſehene 2. Lehrerſtelle an der Real⸗ und höheren Bildungsſchule daſ. definitiv übertragen und der bis⸗ her vroviſoriſch als Lehrer in der franzöſiſchen Sprache und im Zeichnen an dieſer Schule verwendete Chriſtian Schüler aus Darmſtadt definitiv 15 7 Lehrer an der gevachten Lehranſtalt ernannt; am 26. dem Schulvicar ötz zu Seligenſtadt die 3. kath. Mädchenſchullehrerſtelle zu Bensheim und dem Schulvicar Uttrich zu Hohenſülzen die kath. Elementar-Knaben⸗ und Mädchen⸗Schullehrerſtelle zu Seligenſtadt übertragen.— XIII. Concurrenz für: die kath. Pfarrſtelle zu Oppenheim mit jahrlich 788 fl.; die evang. Pfarrſtelle zu Landenhduſen,. B. Lauterbag, mit 618 fl., worauf jedoch eine temporäre Abgabe von 50 fl. ruht,(Prä⸗ ſentation der Frhrn. v. Riedeſel); die 5. oder evang. Elementarſchullehrer⸗ ſtelle zu Wimpfen mit 230 fl. nebſt freier Wohnung oder einer Wohnungs⸗ vergütung von 20 fl.; die Rentmeiſterſtelle zu Worms(binnen 14 Tagen bei der Oberfinanzkammer 1.% XIV. Geſtorben ſind: Am 27. Oct. 1845 der Acceſfiſt bei der 2. Abth. der Rechnungskammer⸗Juſtificatur Winterz am 17. Nov, Ober⸗ ſteiger Müller zu Breidenbach; 14. Jan. Schullehrer Schneider zu Habfeld; der ſuſtentirte Hauptzollamts Affiſtent Schönfeld zu Mainz; 22. der penſ. Schullehrer Groß zu Obermörlen; 30. der evang. Decan n a0 4 10. 1 55 der kath. Schullehrer Hart⸗ 5 12. Oberfinanzra uß zu S n 7—— Werthes 5 7 zrath Reuß zu Salzhauſen; 17. Kreis⸗ ——— Mittwoch, den 13. Mai und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 14. II. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 5. März, daß von Milchlämmern und Milchgeiſen in der Reſidenz Darmſtadt vom 1. April d. J. eine Octroiabgabe von Sechs Kreuzern pr. Stück, von älteren Geiſen und Lämmern aber eine Abgabe von Dreißig Kreuzern erhoben werden ſoll, Dem hieſigen Stadtvorſtande wird überlaſſen, die nöthigen Contralmaßregeln, nach Analogie der für das übrige Fleiſchoctroi dahier beſtehenden Controle, mit Genehmigung der vorgeſetzten Verwaltungsbehörde anzuordnen.— VII. Coneurrenz für: die kath. Pfarrſtelle zu Badenheim, Kr. Bingen, mit jährlich 670 fl. 37 Kr.— l VIII. Geſtorben ſind: am 15. Februar Schullehrer Keilhau zu Leeheim; 19. der evang. Pfarrer Grein zu Großzimmern; 26. der penſ. Schultheiß Reinheimer zu Kleingerau und am 5. März Ober⸗ ſteuerbote Seriba zu Gladenbach.— Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 15 von 1846. I. Großherzogliche Verordnung vom 13. März, den Vereinszoll⸗ tartf für 18% insbeſondere die Herabſetzung des Durchgangszol⸗ les auf den Straßen der linken Rheinſeite von den Häfen des Mits tel⸗ und Oberrheins über die Grenzlinie von Saarbrücken bi— Neuburg am Rhein betr.— II. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection, vom 14. März, dag die Poſtverbindung zwiſchen Frankfurt a. M. und Lauterbach vom 15. d. M. an wieder in der Weiſe hergeſtellt wird, daß Reiſende, obne Nachtlager in Schotteu, in einer Tour befördert werden können. Zu dieſem Zwecke wird der Abgang der Wagen aus Lauterbach Morgens 4½ Uhr ſtattfinden.— III. Desgl., daß vom 20. d. M. anfangend der täglich zwiſchen Oſthofen und Worms gehende Wagen, ſtatt um 1% Uhr, ſchon um 12 Uhr Mittags von Oſthofen abgefertigt wird.— VIII. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgeſetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Oberheſſen und zwar 32 von dem Hofgerichte zu Gießen, welche wegen Bankerotts, Veruntreuung im Dienſte, Widerfetzlichkeit und Körperverletzung, Meineids, Diebſtahls ꝛc. ꝛc., Brandſtiftungen ꝛc., Cor- rectionshausſtrafen von 1 Jahr bis zu 18 Jahren Zuchthaus ꝛc., erken⸗ nen; 1 vom Landgerichte Alsfeld, 1 vom L. G. Friedberg, 4 vom L. G. Hungen, 2 vom L. G. Lauterbach,, 2 vom L. G. Rödelheim— mei⸗ ſtens wegen Diebſtahls, Landſtreichrel ꝛc., dann Unterſchlagung ꝛc. zu Cor, rectionshausſtrafe von 1 bis 2 Jahren.— IX. Namens veränderung: Am 10. März wurde dem Adop⸗ tivſohne des Georg Michael Chriſtian Weber von Oberrosbach, Kr. Friedberg, dermalen zu Frankfurt a. M., Joh. Conrad Zulauf geſtattet, künftig den Familiennamen„Weber“ zu führen.— X. Ertheilung von Patenten: Am 26. Febr. der Direction der Maſchinenfabrik und Eiſengießerei dahier für den ganzen Umfang des Großherzogthums und für die Dauer der nächſten 5 Jahre das ausſchließliche Recht, die nach der von ihr durch Vertrag erworbenen Erfindung des Wendelin Braun zu Mainz und nach der übergebenen näheren Beſchreibung conſtruirte Maſchine zum Enthülſen des Nepſes allein verfertigen zu dürfen; desgl. am 6. März dem Mathias Loſ ſen auf der Michelbacher Hütte bei Wiesbaden, die von ihm nach der übergebenen * 148. Beſchreibung erfundene Verbeſſerung bei allen Flammöfen, insbeſondere bei Puddel⸗ und Schweis Oefen mittelſt Einblaſen derſelben durch das Gewölbe oberhalb der Feuerbrücke allein in Anwendung bringen zu dürfen.— Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 16 von 1846. IX. Dienſtnachrichten: Am 19. März wurde der von dem 5 Fürſten zu Iſenburg⸗Birſtein auf die 1. evang. Schullehrerſtelle zu enings präſ. Schulvicar Freimann für dieſe Stelle beſtätigt; am 20. dem evang. Pfarrer Köhler zu Stumpertenrod die evang. Pfaerſtelle zu Oſtheim übertragen; am 24. der Bürgermeiſtereiſchreiber Horn in Oſt⸗ hofen als Poſtexpeditor daſelbſt beſtätigt; am 27. der Kreisrath des Kr. Gießen, Prinz, zum Provinzial-Comiſſär für die Provinz Oberheſſen ernannt; am 30. dem Schulvicar Sattler aus Affolterbach die evang. Schullehrerſtelle zu Melbach übertragen.— X. Dienſtentbindung: Am 27. März wurde der Geh. Rath Knorr zu Gießen, auf Nachſuchen, wegen geſchwächter Geſundheit und unter Bezeigung der allerhöchſten Zufriedenheit mit ſeinen langjährigen treuen Dienſten, von den Functionen eines Provinzial-Commiſſärs der Provinz Oberheſſen entbunden.— XI. Concurrenz für: die katholiſche Pfarrſtelle zu Hirſchhorn mit jährlich 1644 fl., jedoch auch die Verbindlichkeit, einen Kaplan zu hal⸗ ten und demſelben nebſt freier Station 120 fl. zu verabfolgen; die kath. Pfarrſtelle zu Heſſelbach mit jährlich 548 fl.(Präſentation des Hrn. Für⸗ ſten von Leiningen); die evang. Schullehrerſtelle zu Hartershauſen, Kr. Alsfeld, mit 237 fl. 43 kr., nebſt 2 Klaftern Holz zur Heizung des Schul⸗ lokals(Präſentation des Hrn. Grafen von Schlitz gen. von Görz); die Stelle eines Oberſteuerboten zu Gladenbach(binnen 14 Tagen bei Ober⸗ finanzkammer 1. Sect.) 7 Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 17 von 1846. J. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection, vom 3. April, daß die ſeither beſtandene, wöchentlich dreimalige, Botenpoſtverbindung zwiſchen Alsfeld und Neuſtadt im Kurfürſtenthum Heſſen, vom 1. d. an aufgehoben worden iſt.— III. Verzeichniß der Vorleſungen, welche auf der Grßh. Heſſ. Ludewigs⸗Univerſität zu Gießen im Sommerhalbzahre 1846 ge⸗ halten und am 27. April beſtimmt und allgemein ihren Anfang nehmen werden.— IV. Geſtorben find: am 6. März der penſ. Diſtrictseinneh⸗ F zu Hernsheim uud am 25. der Prof. Dr. Sell zu ießen. Ueber das Hazardſpiel in Niederrosbach.“) Herr Conrad Jacobi II. hat in Nr. 14. des Intelli⸗ genzblattes ſich mit einem gewiſſen Selbſtgefühle als denjenigen bezeichnet, welcher das Hazardſpiel in Niederrosbach erfun⸗ den habe. Einſender der gerügten Bemerkungen dachte nicht daran, die Perſonen und den Ort näher zu bezeichnen, ſon⸗ dern er wollte nur auf die traurigen Wirkungen der Hom— burger Spielhölle aufmerkſam machen, darum hat er nicht in dieſem Blatte, ſondern in der Darmſtädter Zeitung die Sache veröffentlicht. Daß der Aufſatz im Friedberger In⸗ telligenzblatte erſchienen iſt, daran trägt er, keinerlei Schuld. Wenn er von Hellern, Kreuzern und Groſchen ſprach, ſo wollte er uberhaupt nur auf den geringen Einſatz aufmerk⸗ ſam machen im Gegenſatze zu den Gulden und Thalern in Homburg. Wieviel jedesmal der Einſatz betragen habe, war ihm nicht mitgetheilt worden. Es kommt auch hierauf nichts an, Hazardſpiel bleibt Hazardſpiel, mag es mit Silber oder Kupfer ausgeführt werden. Daß auch in Niederros— bach hier und da ein Taglöhner ſeine mühevoll erworbene Baarſchaft verloren habe, davon iſt dem Einſender eine frei—⸗ lich unverbürgte Kunde zu Ohren gekommen. Er möchte nicht den ſchlichten Landleuten ihren Zeitvertreib während der Winterabende verkümmern, nur ſei er ein ſol⸗ cher, der keine traurigen Folgen nach ſich ziehen kann. Wem ) Folgende Bemerkungen waren ſchon länger abgefaßt, ich wollte aber ſie nicht eher veröffentlichen, bis die gerichtliche Entſcheidung erfolgt wäre, um auch nicht im Entfernteſten auf das Urtheil Einfluß zu üben, doch die Sache ſcheint ſich zu verzögern, da noch mancherlei Zeugen ſollen verhört werden, um den Thatbe⸗ ſtand richtig zu ſtellen. Ich konnte nicht länger ſchweigen, damit man das Schweigen nicht als Zugeſtändniß betrachte. bei dem Niederrosbacher Spiele die Leidenſchaft der Spiel⸗ luſt überhaupt angeregt wurde, der geht auch nach Hom— burg und verliert eine größere Summe, wie ja wirklich ſchon von vielen Landleuten aus hieſiger Gegend geſchehen ſein ſoll. Auch der Einſender nimmt an keinem Caſino und Kränzchen Theil und dennoch ſucht er keine Unterhaltung beim verderblichen Spiele. Ueberdieß ſoll in Niederrosbach ein beſſeres Unterhaltungsmittel, ein Leſeverein vorhanden ſein, ſo daß ein jeder Bürger für eine geringe Abgabe ſich einen nützlichen und bildenden Zeitvertreib verſchaffen kann. Ueber die drohende Strafe hat der Einſender keineswegs im voraus frohlockt,(oder kann Herr Jacobi einem ihm unbekannten Manne Herzen und Nieren prüfen, wie der allwiſſende Gott?) vielmehr hat er diejenigen bedauert, welche in ihrer Unwiſſenheit durch Andere verführt worden ſind. Eben deßwegen wollte er die Sache ver— öffentlichen, um Andere vor gleichen Verirrungen zu warnen. Den Anſtifter des Spieles aber gedachte er, ohne ihn zu nennen, auf des Heilandes Spruch aufmerkſam zu machen: Wehe dem Menſchen, durch welchen Aergerniß kommt. Warum derſelbe ein leidenſchaftlicher Verehrer des grünen Tiſches genannt worden iſt, darüber kann wohl jeder Niederrosbacher nähere Auskunft ertheilen. Uebrigens freut es den Einſender, daß der Spielfreund auch für höhere Sachen Sinn und Empfänglichkeit hat, wie ſelbſt aus ſeinem Briefe an den Redacteur erſichtlich iſt. Wenn ein ſchlichter Landmann(2) durch ſich ſelbſt befähigt iſt, auf dieſe Weiſe die Feder zu führen, ſo muß er mehr thun, als ſein Feld bebauen und ſein Handwerk betreiben. Ich wünſche ihm Gottes Segen zu allen ſeinen nützlichen Beſchäftigungen. i a Von Einem, der es wohlmeint mit ſeinen Brüdern. Die Gemeinde Metzebach in Kurheſſen gruͤßen wir hierdurch auf's freundlichſte und ziehen vor ihr mit beſonderer Hochachtung den Hut ab. Damit aber auch unſere Leſer wiſſen, warum wir dieſes thun, ſo theilen wir Folgendes aus der„Didaskalia, mit und wuͤnſchen, daß wir auch von recht vielen Gemeinden unſerer Wetterau bald melden können, wie ſie den Werth eines braven Lehrers zu ſchätzen wiſſen und gerne ein Opfer bringen, um die Lei⸗ ſtungen in ſeinem wichtigen Berufe anzuerkennen und ihn, zum wahren Wohle ihrer Kinder, der Gemeinde zu er⸗ halten. Die Redaktion. „Sonſt gab's wohl Länder, wo die Lehrer ſich fuͤr gutes Geld Gemeinden kaufen konnten, aber daß eine Ge⸗ meinde ſich einen Lehrer kauft und freiwillig kauft, kommt wohl ſelten vor. Die kleine Gemeinde Metzebach in Kurheſſen im Kreiſe Melſungen hatte vor einiger Zeit einen jungen braven Leh⸗ rer bekommen. Kaum war er recht warm und der Gemeinde lieb geworden, ſo ſollte er die Muskete tragen. Am 28. März mußte er ſich in Kaſſel ſtellen, um den ſchwarzen Rock mit dem bunten zu vertauſchen. Was thut die Ge⸗ meinde? hundert andere würden es beim Bedauern, einen tüchtigen Lehrer verloren zu haben, haben bewenden laſſen, andere ſich damit getröſtet haben, einen neuen Lehrer be⸗ kämen ſie immer wieder und es ſei nicht unrecht, wenn ihre Kinder eine Zeitlang ohne einen ſolchen leben müßten. Allein ganz anders dachten und handelten die Einwohner in Metzebach. Sie gaben ihrem Lehrer einen Bevollmäch⸗ tigten mit, der durch Bitten und Vorſtellungen bei der hohen Behörde dahin wirken ſollte, daß man ihnen den braven Lehrer laſſe. Da aber Bitten und Vorſtellungen fruchtlos blieben, kam der abgeſendete Rabe bald wieder heim und e ſich tan Wag einem d * N u, wie de der 1 bedauern Verf ührt Sache ver, zu warnen. ne ihn zu 1 machen: frgern iß Verehrer kann wohl lebrigen auch für wie ſelbſt N Wenn 16 befähigt aß er net F berreiben. ſeinen Mein. eſſen en vor ihr aber auch heilen wir hen, daß rau bald ers zu die Lei⸗ und ihn, de zu er⸗ on. ſſch für e Ge⸗ mt wohl eſſen im wen Leh⸗ Hemeinde Am 28. schwar en die He⸗ einen laſſen, rer be⸗ „wenn mußten. uwohner ellmach bei d n brabe ſuchllob n und „ 149 bringt die lobspoſt. Am Abend kommen die ehrſamen Nachbarn zuſammen, und am andern Tag fliegt ſchon eine Taube u. nd zwar mit voller Börſe nach der Reſidenzſtadt hin, um mit einhundert Thalern einen Stellvertreter zu kau⸗ fen. Aber auch dieſe ausgeſandte Taube kam ohne Oelzweig zurück; es fehlten noch Zeugniſſe, welche zur Befreiung des Lehrers nothwendig ſchienen. Da harrte die Gemeinde Metzebach noch andere drei Tage und ließ abermals eine Taube ausfliegen mit den verlangten Zeugniſſen. Und ſiehe, nach acht langen Tagen um die Vesperzeit kam der Bote zurück und brachte den Lehrer heim, und es war große Freude bei Eltern und Kindern.“ Erklärung der Ortsnamen Södel und Echzell. Söodel hieß vor Alters Sodila, 1149 Sodela. Die⸗ ſer Name zeigt an, daß an dem Orte in älteſter Zeit eine Salzquelle geweſen ſein mag, wonach er benannt worden iſt. Prälat Schmidt ſagt in ſeiner Geſchichte des Großher— zogthums Heſſen Bd. 2. S. 145., daß vor Alters noch ein andrer Ort Sodila geheißen habe, der liege bei Salmünſter und heiße jetzt Soden. Dieſer Ort hat jetzt noch eine Salzquelle. Das an der flutenden Horloff liegende Echzell wird um das Jahr 800 Achaz, 817 Echezila, 591 Achizuvila, 1235 Echezil, 1311 Echtzil geſchrieben. Die eigentliche Entſtehung dieſes Ortsnamens zeigt am Deutlichſten die Benennung Achizuvila, welche man Achizwila(d. i. Achaz-wila), zu leſen hat und woraus ſchon frühe auch Echezila geworden iſt“). Der Name iſt Zuſammenſetzung 10 aus Achaz, Echez, welches von dem von unſern Vor⸗ fahren für Fluß, fließendes Waſſer gebrauchten Worte die acha(d. i. aha), ſpäter in Fluß⸗ und Ortsnamen auch welches ein Dorf bedeutet(ſ. Intelligenzblatt Nr. 11). Echzell will demnach ſo viel ſagen wie:„Dorf(Ort) am fließenden Gewäſſer“.— Prälat Schmidt in ſeiner oben angeführten Geſchichte S. 111 glaubte, Achaz bedeute Eiches, Eichwäldchen. Das iſt aber ein Irrthum; denn das Eich— wäldchen hieß bei unſern Vorfahren vor 1000 Jahren nicht Achaz, ſondern Eichahi, und ſo heißt der Ort nicht. WI. Kirchenbuchs-Auszug vom Maͤrz 1846. Laubach. Getraute: Keine. Getaufte: 6. Dem Gr. Heſſ. Hofrathe und Phyſicatsarzte Dr. Köh⸗ ler ein Sohn, Friedrich Ludwig Georg, geb. 23. Jan. 15. Von Anna Eliſabetha Neunobel eine Tochter, Marga— retha Eliſabetha, geb. 25. Feb. 15. Dem hieſigen Buͤrger und Zimmermann Joh. Konrad Caut ein Sohn, Johann Georg, geb. 17. Feb. 15. Dem Gräflichen Mundkoch Joh. Heinrich Leonhardt Pfannſchmidt ein Sohn, Friedrich Ferdinand Johann Heinrich, geb. 15. Feb. 22. Dem hieſigen Bürger und Taglöhner, Mathäus Bourree ein Sohn, Heinrich, geb. 24. Feb. 29. Dem hieſigen Bürger, Bäcker und Gemeinderathsgliede Georg Hartman Kreicker eine Tochter, Maria, geb. 28. Feb. 29. Dem hieſigen Bürger und Ackermann Johs. Lauth II. eine Tochter, Maria Dorothea, geb. 4, März. Beerdigte: eche(ehe) lautend, abgeleitet iſt“); und 2) aus wila, 2. *) Das W als Anfangslaut des letzten Wortes in einem zuſammen⸗ 5 Set Worte wird auch bei andern Wörtern verwiſcht. Kahwrina Röder, des hieſigen Bürgers und Acker— mannes Johs. Röder eheliches Töchterchen, alt 5 Jahre, 10 Monate, 23 Tage, 1 27. Feb. o heißt z. B. ein Fluß in Schwaben Echaz, Echetz, mit latei⸗ 27. Johs. Jäger, Bürger und Taglöhner dahier, alt 44 Jahre, 3 Monate, 1 Tag, 7 24. März. niſcher Endung Achatius. Bekanntmachungen von Be⸗ hörden. NN NN Edictalla dung. (608) Gegen Johannes Lang von Boben⸗ hauſen iſt von Großh. Heſſ. Hofgerichte zu Gießen der förmliche Concursproceß erkannt worden. Es werden daher ſowohl die bekann⸗ ten als auch die unbekannten Gläubiger des Jo— hannes Lang hiermit aufgefordert, ihre For— derungen an denſelben in dem auf den 26. Juni l. S., Morgens 8 Uhr, anberaumten Liquidatſonstermin ſogewiß dahier anzuzeigen, widrigenfalls ſie damit, ohne ein beſonders zu erlaſſendes Präcluſipdecret, von der Maſſe ausgeſchloſſen werden. Ulrichſtein am 21. April 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Ber üſck Edictalladung. (606) Nachſtebende Grundgefälle, als: 1) die dem Herrn Fürſten Ferdinand zu Solms— Braunfels Durchlaucht, in der Gemarkung Holzheim zuſtebenden und durch Verein⸗ barung auf ein Abkaufkapital von 36,500 fl. beſtimmten; 2) die dem Großh. Poſthalter Daniel Bender zu Butzbach in der Gemarkung Gambach zuſtehenden und übereinkünftlich auf ein Ablöſungskapital von 3,016 fl. feſtgeſetzten ) die der Wilhelm Seulbergers Wiktwe zu Butzbach in der Gemarkung Gambach, zuſtehenden, übereinkünftlich auf ein Ab⸗ kaufkapital von 3,224 fl. beſtimmten; und 4) die dem Konrad Schmidt I. zu Gambach in der Gemarkung Gambach zuſtehenden durch Uebereinkommen auf ein Ablöſungs— kapital von 1560 fl. feſtgeſetzten Gefälle ſollen abgelöſt werden. Es werden daher nach Maßgabe des Ge— ſetzes vom 27. Juni 1836 alle bekannte und unbekannte Betheiligte aufgefordert, etwaige Rechtsanſprüche binnen 2 Monaten um ſo gewiſſer dahier anzuzeigen, als gegenfalls die Auszahlung der Ablöſungskapitalien an die be— zeichneten Berechtigten geſtattet werden wird. Hungen den 22. April 1846. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Bekanntmachung. (682) Freitag den 22. l. M., Morgens um 10 Uhr, wird in hieſtigem Rathhauſe das An— liefern von ſechs bis acht Straßenlaternen, nach dem Muſter der neuen Armlaterne, öffent— lich wenigſtnehmend verſteigert. Die Bedingungen liegen bei dem Unterzeich— neten zu Jedermanns Einſicht offen. Friedberg am 14. Mai 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter De ee Oeffentliche Aufforderung. (683) Der Herr Graf von Solms-Röͤdel— heim und die freie Stadt Frankfurt befinden ſich in der Gemarkung Steinbach, Kreiſes Friedberg, im Bezug einer Zehntgrundrente und zwar 1) der Herr Graf von Solms-Rödelheim von Mltr. Sr. Kpf. Geſch. Mäsch. 2 1 Waizen, 2 3 3 2% Korn, 3 5 3 1% Gerſte, 1 3 3 0%, Hafer, 2) die freie Stadt Frankfurt von Mltr. Or. Kpf. Geſch. Mäsch. 2 3 1 11 A180 Waizen, 3 2 3 500 88 Korn, 1 5 2 1 3% Gerſte, 1 3 1 2 0s Hafer. Da die betreffenden Pflichtigen die Abloͤſung dieſer Rente, gegen die vertragsmaͤßig be— ſtimmten Ablöſungs-Kapitalien, für den Herrn Grafen zu Solms-Rödel— heim von 303 fl., für die freie Stadt Frankfurt von 375 fl. nach Maasgabe der beiden Geſetzen vom 27. Juni 1836 beantragt haben, ſo werden die bei Ablöſung dieſer Grundrenten bekannten und unbekannten Betheiligten hiermit aufge— fordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche ſo ge— wiß binnen zwei Monaten bei dem unterzeich— neten Gericht anzuzeigen, als ſonſt unter Ausſchluß derſelben mit Einwendungen, die Auszahlung an die oben genannten Berechtig— ten und zwar für den dermalen unter Vor⸗ mundſchaft ſtehenden minderjährigen Herrn Grafen von Solms-Rödelheim an die Vor— münder und Mitvormünder deſſelben, nämlich an die verwittwete Frau Gräfin Amalie von Solms-Rödelheim, geborne Gräfin von Er— bach Schönberg, ſo wie die Herrn Grafen Franz zu Solms-Rödelheim und Otto zu Solms, Laubach und für die freie Stadt Frank⸗ fuct an deren Kämmerei geſtattet werden wird. Rödelheim am 6. Mai 1846. 6 Das Großh. Heſſ. Landgericht Dr. Buff. Bekanntmachung. (681) Die Stadt Grünberg beabſichtigt mehrere Tauſend Gulden zu 3½ vrt. auf⸗ zunehmen. Hierauf Reflectirende wollen ſich baldigſt in frankirten Briefen an den Unter⸗ zeichneten wenden. Grünberg den 6. Mai 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Henricy. Arbeits Verſteigerung. (685) Samſtag den 16. Mai l. J., Vor⸗ mittags um 10 Uhr, ſollen in Langenhain, in der Wohnung des Unterzeichneten, in Beiſein des Gr. Kreisbaumeiſters, zur Anlegung der Ortsſtraße, folgende Arbeiten öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigt werden, fl. kr. 1) 378 laufende Klafter zu planiren, veranſchlagt zu 1121 24 2) 378 laufende Klafter zu chauſſiren, ſowie die Gräben und Böſchungen herzuſtellen, veranſchlagt zu 756— 30 220[IKlftr. ſauberes Goſſenſchich⸗ tenpflaſter zu fertigen, veranſchl. zu 396— 4) 31 Kbklftr. zu dem Kanal auszu⸗ graben, veranſchlagt zu 50— Poranſchläge und Bedingungen werden bei der Verſteigerung auf dem Bureau des Un⸗ terzeichneten eröffnet. Langenhain den 5. Mai 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Huth. Bekanntmachung. (686) Nachbenannte Bedürfniſſe der Garni⸗ ſon Butzvach auf's II Semeſter 1846, nämlich: Brod, Brennöhl, Thran, Talglichter, Ger⸗ ſtenſchroth, Waizefikleie und Leinkuchen, ſo⸗ dann Korn- und Gerſtenſtroh, zum Füllen einzelner Betten. ſollen Dienſtag den 19. Mai d. J., Vormit⸗ tags 11 Uhr, auf dem Wege der Soumiſſion in Lieferung vergeben werden. Die zur Ueber⸗ nahme dieſer Lieferungen Luſttragenden wollen daher ihre Soumiſſionen verſiegelt und mit der Aufſchrift des betreffenden Lieferungsgegen⸗ ſtandes verſehen, längſtens bis zum obigen Termin in das am Eingange zum hieſigen Verwaltungsbureau aufgehängte verſchloſſene Soumiſſionskäſtchen einlegen, indem gleich nach Ablauf bemerkter Stunde ſämmtliche Soumiſſionen geöffnet werden ſollen. Die Lieferungsbedingungen, welche zugleich das Soumiſſionsverfahren enthalten, können Vor⸗ und Nachmittags auf gedachtem Bureau eingeſehen werden. 3 Butzbach den 9. Mai 1846. J. A.: Cellarius, . OD berquartiermeiſter. Verſtei gerung. (687) Montag den 18. l. M., Morgens 9 Uhr anfangend, wird der Nachlaß der verſtor— benen Chefrau des Bürgers und Schönfärbers Wilhelm Bechſtein in der Johs. Spamer'ſchen Hofraithe in der Metzgerſtraße dahier, be⸗ ſteyend in mehreren goldnen Ringen und Koſt⸗ barkeiten, Holzwerk, Glas, Porzellan, Zinn, Kupfer, Meſſing, Leinenzeug, Bettwerk, Herrn⸗ und Frauenkleider und ſonſtigen Gegenſtänden öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 11. Mai 1846. In Auftrag Großh. Landgerichts: der Gr. Heſſ. Bürgermeiſter Ben de r. 150* - Arbeits-Verſteigerung für Maurer. (688) Montag den 18. Mai, Morgens um 10 Uhr, wird auf hieſigem Rathhauſe an den Wenigſtfordernden veraccordirt: 1) der äußere Bewurf und Anſtrich hieſiger Kirche,. 2) die Reparatur der Kirchhofsmauer. Obbornhofen den 8. Mai 1846. Der Kirchenvorſtand daſ. d ππνπ¹ Privat ⸗ Bekanntmachungen. Anzeige. (660) unſern Geſchäftsfreunden zeigen wir hiermit an, daß wir unſer Comptoir aus der Wohnung des Herrn G. C. Morell in unſer, in der Burg der Kirche gegenüber gelegnes, Fabrikgebäude verlegt haben. Friedberg den 1. Mai 1846, Morell& Hertwig. nz e i g e. (676) Nachdem ich als Geldvermittler be⸗ ſtätigt worden bin, empfehle ich mich allen Denen, welche Capitalien leihen wollen, die ich von jeder Größe bereit habe, ſowie auch für den Ankauf von Kaufſchillingen unter den bil⸗ ligſten Bedingungen. Zugleich mache ich weiter bekannt, daß meine Frau alle in mein Geſchäft einſchlagende Ver⸗ richtungen, als Schröofen, Blutegel⸗Setzen ze. bei Frauen hier und im Nauheimer Bad auf Verlangen beſorgen wird. J. Finker nagel. Zwei aneinanderſtoßende Zimmer (679) nebſt Küche ſind in meinem Hauſe zu vermiethen. C. Wahl, Apotheker. Bekanntmachung. (689) Da ich die von Lers neriſche Ver⸗ waltung auf der Obererlenbacher Hütte nie⸗ derlegen will, ſo fordere ich alle Diejenigen, welche in Geſchäftsſachen Forderungen an mich haben, hiermit auf, dieſelben binnen 8 Tagen geltend zu machen und Diejenigen, welche noch Zahlungen zu leiſten, dieſelben in dieſer Friſt gleichfalls zu zahlen. Obererlenbach den 9. Mai 1846. Barth. Großh. Badisches Staats⸗ Lotterie⸗Anlehen von 14,000,000 Gulden. (690) Von dieſem großen Staats Anlehen, welches mittelſt vielen Prämienziehungen mit bedeutenden Hauptgewinnen als 50.000 fl. u. ſ. w. zurückbezahlt wird, findet die zweite Ziehung Ende Mai d. J. in Carlsruhe ſtatt. Hierzu empfehle ich Looſe zum Tagescours. Jakob Braunſchweig, Banquier in Frankfurt a. M. Bekanntmachung. (691) Montag den 18. Mai d. J. ſoll zu Keſtrich im Kreiſe Grünberg das ſogenannte Herrſchaftliche Wohnhaus auf den Abbruch meiſtbietend verkauft werden. Kaufliebbaber können ſich an dem beſtimmten Tag, des Morgens 9 Uhr, im Pachthofe zu Keſtrich einfinden. Bezzenberger. Haus- Verkauf. (692) Mittwoch den 20. Mai d. J. ſoll das ehemalige Mahleriſche Wohnhaus zu Winnerod im Kreiſe Grünberg auf den Ab⸗ bruch meiſtbietend verkauft werden. Kaufliebhaber konnen ſich an dem beſtimmten Tag, des Morgens 9 Uhr, bei dem Gebaͤude einfinden. Bezzenberger. Literariſche Anzeigen. Im Verlag von Joh. Wirth in Mainz iſt erſchienen und in Friedberg bei C. Binder nagel zu haben, Vorſchule im Rechnen, Meſſen und geometriſchen Zeichnen. (693) Nebſt einem Anhang, enthaltend die wichtigſten Geſchäftsaufſätze in Muſtern, darunter einen vollſtändigen Voranſchlag. Mit 3 großen lithographirten Tafeln.) 8 Von 90 A. Schuhmacher, Lehrer der Mathematik und Natur wiſſenſchaften an der Gr. Realſchule zu Bingen. gr. 8. Preis eines cartonirten Cxemplars: N 1 fl. 30 kr. Vorſtehendes Buch, deſſen Ausarbeitung der Verfaſſer auf mehrfache Aufforderung hierzu deßhalb unternahm, weil er als Secretär einer Localſection des Gr. Heſſ. Gewerboereins und als Lebrer an der Handwerksſchule der⸗ ſelben ſich von dem wirklichen Bedürfniſſe eines ſolchen überzeugt batte, umfaßt in klarer und gründlicher Darſtellung Alles, was den Bauhandwerkern, ſo wie den Gewerbtreibenden uberhaupt in den oben bezeichneten Fächern zu wiſſen nöthig iſt. Es wird daher beſon⸗ ders den jüngeren Bauhandwerkern eine um ſo willkommenere Erſcheinung ſein, als der Staat ſeine Anforderungen an diejenigen der— ſelben, welche Meiſter werden wollen, ſo be⸗ deutend geſteigert hat und unſeres Wiſſens kein Buch beſteht, welches das hier Gebotene— vereint und ſo für ihr Bedürfniß berechnet— enthält. werksſchulen einen bis jetzt vermißten, ihrer Unterrichtsſphäre ſich anſchließenden Leitfaden und wird deßhalb als ſolcher für dieſe, ſo wie demnach auch für die höheren Klaſſen der Volksſchulen zu empfehlen ſein. Das ſehr ausführliche Inhaltsverzeichniß, welches unter andern alle im Buche vorkommenden geome⸗ triſchen Aufgaben enthält, ſetzt die für daſſelbe ſich Intereſſirenden in den Stand, durch einen Blick ſich davon zu überzeugen, in wie weit der gewählte Skoff dem Zwecke entſpreche, und wird beim Nachſuchen die beſten Dienſte thun. Wir beſchränken uns daher hier darauf, zu erwähnen, daß in der erſten Abtheilung des Buchs(Arithmetik) außer den Grund⸗ rechnungen u. ſ. w. auch die Decimalbrüche, Quadrat- und Kubikwurzelausziehung und in der zweiten Abtheilung(Geometrie) nach den geometriſchen Grundlehren die Berechnung der Flächen- und Korperinhalte, die Verwand⸗ lung von Maßen und Gewichten, geome⸗ triſches Zeichnen u. ſ. w. gründlich abgehan⸗ delt ſind. Von den im Anhang enthaltenen Geſchäftsaufſätzen beben wir nur den ſehr aus fuͤhrlichen Voranſchlag hervor, welcher als von der Hand eines ausgezeichneten Technikers herrübrend, für Bauhandwerker eine ſehr will kommene Zugabe ſein wird. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Binder nagel in Friedberg. Außerdem bietet es auch den Hand. U