e D W 15 K Intelligenz-Blatt ſür die — Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Amtlicher Theil. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Arretirung des Johannes Kaul, ledig, von Nieder⸗ moxſtadt. Auf Requiſition Grßh. Kreisraths des Kreiſes Bü⸗ dingen beauftrage ich Sie, auf den nachbeſchriebenen Ru⸗ * brikaten invigliren und ihn im Betretungsfalle arretiren und an mich abliefern zu laſſen. Grünberg, am 3. November 1846. ür Signalement: Alter: 43 Jahre. Größe: 7“ 2“. Haare: blond. Stirne: hoch. Augenbraunen: blond. Augen: blau. Naſe: ſpitz. Mund: gewöhnlich. Bart: blond. Kinn: rund. Geſicht: voll. Geſichtsfarbe: geſund. Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Anpflanzung von Obſtbäumen. Sie wollen in Ihren Gemeinden bekannt machen laſſen, daß diejenigen Private, welche im nächſten Frühjahr Obſtbäume durch die Central-Behörde des Landwirthſchaft— lichen Vereins zu beziehen wünſchen, ſich alsbald unter Angabe der Obſtgattung und der Zahl der Stämmchen bei Ihnen anzumelden haben. Dieſe Beſtellungen werden Sie in ein Verzeichniß zuſammenſtellen, den Bedarf der Gemeinde hinzufuͤgen, und das Ganze binnen 4 Wochen an mich einſenden.* Grünberg am 2. November 1846. Ou brei er. Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Rentamts Schotten an die Grßh. Buͤrgermeiſter des Bezirks. Sie wollen in ihren Gemeinden alsbald bekannt machen laſſen, daß die Berichtigung der Martini d. J. fäl⸗ ligen Domainialgefälle als Holzgelder, Grasgelder, Erblei⸗ zinſen, für Heu und Grummetgras ꝛc. ꝛc. binnen 8 Tagen an den bekannten Zabltagen Mittwochs und Donner— ſtags erfolgen müſſe, widrigenfalls nach Ablauf dieſer Friſt den geſetzlichen Beſtimmungen gemäß zuerſt Mahnung und dann Pfändung eintreten müſſe. Schotten den 4 November 1846. MWrätori us. Einlagen (1610) bei dem Mathildenſtifte werden wieder zu 4% Zinſen angenommen. Die Geſchichte vom lahmen Fried. Mitgetheilt von G. J. (Fortſetzung.) „Laßt den Mann ungeſchoren!/ rief jetzt in einer Anwandlung von Mitleid der Goliath.„Ihr verſchont das Kind im Mutterleibe nicht! Seht ihr nicht, daß der arme Teufel ſo ſchon geſchlagen genug iſt?„Und als wäre durch dieſe Rede die Gutmüthigkeit bei ihm erſt recht zum Durch⸗ bruch gekommen, reichte er dem unterdeß heran gekrückten und freundlich grüͤßenden Krüppel die faſt geleerte Brannt— weinsflaſche mit den Worten hin:„Da, Krummbein, ſchmiere mal die Räder, daß du beſſer fortkommſt. Sauf den Reſt vollends aus! „Ich dank euch! ſagte der Lahme, ohne ſonderlich er freut zu ſcheinen, zog darauf langſam den Propfen ab und ließ den ihm dargebotenen Branntwein bedächtig in den Sand laufen, worauf er die leere Flaſche gelaſſen zurück gab. „Kerl, ſitzt dir denn der Teufel mit ſammt ſeiner Großmutter im Leibe!“ fuhr jetzt der Schnapsgeber auf, der ihm mit offenem Munde zugeſchaut hatte. Drauf ſtieß er noch ein Paar kräftige Flüche heraus und rief dann ſei⸗ nen Kameraden zu:„Soll ich ihm die Flaſche an dem ver⸗ rückten Hirnſchädel zerſchmeißen?, Da ſtreifte der Lahme ſein weites Beinkleid aus grauem Drell in die Höhe und zeigte ſeine verkrüppelten, ganz nach einwärts ſtehenden Kniee. Längs der Schien⸗ beine herunter aber waren tiefe Narben und zogen ſich quer über die Waden hinüber, die jämmerlich verdreht und ver⸗ ſchoben waren. Das Fleiſch war überall roth und blau unterlaufen, daß es gar nicht ſchien, als wären es menſch⸗ liche Füße, die man ſah. „Da kann Einem ganz ſchlimm werden,“ meinte ein ihm zunächſt Sitzender und nahm gelaſſen einen Schluck aus ſeiner Flaſche. 0 f Der Lahme aber knüpfte ſein Wams auf, ſchob das Hemd zurück und zeigte auf der linken Seite der Bruſt abermals eine Narbe.„Seht,“ ſagte er,„der Stich ging hart an's Leben und das alles hat mir der Branntwein zu Leide gethan, darum hab ich's ihm geſchworen, und wo ich welchen haben kann, da muß ich ihn ausgießen, damit ich Rache an ihm übe.“ „Der Kerl iſt toll!“ meinte jetzt der Goliath beſänf⸗ „Schade um den guten Schluck, den ich an den tigt. So geht's einem, wenn man zu Narren weggeworfen. gutmüthig iſt.“ „Ich bin nicht toll,“ antwortete der Lahme,„ſondern habe meinen vollen Verſtand. Für eure gute Wohlmeinung danke ich euch und wenn ihr wollt, will ich euch dafür eine ſchoͤne Geſchichte erzählen.“ 8 a „Na krame mal aus!“ ſagte der Einäugige, der heute bei guter Laune war, indem er ſich ſeinen Stummel ſtopfte und Feuer anſchlug. Der Lahme holte aus ſeiner Bruſttaſche ein kleines, etwa handdickes Buch, ſchlug es auf, blätterte darin und las dann:„Er redete 5— zu ihnen durch ein Gleichniß und ſprach: er Ohren hat zu hören, der hoͤrel“ dann ſchlug er das Buch zu, ſteckte es wieder ein und begann: d „Es war einmal ein mächtiger König über ein großes Reich, der hatte in ſeinem Lande allerlei Unterthanen, Fürſten und Herren, Grafen, Miniſter, Generale, Geheim⸗ räthe, Richter, Schreiber, Kaufleute, Handwerker, Bürger und Bauern, am allermeiſten aber arme Leute, Taglöhner und Handarbeiter, deren ganzes Vermögen keinen weitern Weg zu machen hatte, als von der Hand in den Mund, Leute von denen man zu ſagen pflegt, wenn Einer auf einen Baum ſteigt, ſo hat er auf der Erde Nichts mehr zu ſuchen. Der König aber ſprach bei ſich ſelbſt: In meinem Reiche iſt Alles recht und gut und Jeder iſt wohlbedacht, denn ob die Reichen und Vornehmen wohl eine beſſere Schüſſel und ein größeres Haus und koſtbarere Kleider ha⸗ ben, ſo haben ſie doch dafür mehr Aerger und Verdruß und eine ſchwerere Verantwortung und mehr ſchlafloſe Nächte und haben einen ſchwachen Magen, der nicht viel vertragen kann und ſind mit mancherlei Krankheiten behaftet, mit Podagra und Zipperlein, Der Arme aber hat ein fröhliches Herz und einen geſunden Muth und kann Kälte und Hitze vertragen und was er ißt, das ſchmeckt ihm wohl und ſeine Kinder ſehen friſch aus und haben bei ihrem Schwarzbrod und Käſe doch rothere Backen, als die Kinder der vornehmen Leute. Und wie der König ſprach, ſo war es auch und ſein ganzes Volk lebte glücklich und zufrieden, denn Jeder hatte ſeine Freude und Jeder ſeine Laſt und wenn ein armer Mann ſah einen Geheimenrath, oder ſo etwas, ins Feld ſpazieren kommen, ſo wiſchte er ſich den Schweiß von der Stirn und dachte, der hat wohl heut einen beſſern Biſſen gegeſſen, als du, aber nun läuft er auch im Feld herum, damit er nur ſein gebratnes Hähnlein mit Noth verdauen mag; und wenn ein vornehmer Herr einen armen Holzhacker ſein Vesper⸗ brod eſſen ſah, ſiel ihm gleich bei, der hat wohl ſaure Arbeit und muß ſich viel plagen, aber was gäbeſt du doch darum, wenn du auch einmal mit ſolchem Appetit ein Stück Schwarzbrod hinuntereſſen könnteſt.— Danach zog der König ferne hin über Land. Nun wohnete an den Grenzen deſſelben Königreichs ein böſer Zaubrer und Schwarzkünſt⸗ ler, der war dem Könige gram und gedachte, wie er ihm wollte Schaden thun. Er hatte es aber vornehmlich auf 4 356* Lande des friedenheit, Eintracht, von denen der Arme nichts weiß. a ö denn ob ihrer ſo wollen wir ſie doch zu Boden ſchlagen. die armen Leute abgeſehen, weil das des Königs meiſte Un⸗ terthanen waren und weil ſie ſo glücklich und zufrieden leb⸗ ten und weil er nicht leiden konnte, daß ein Menſch gluͤck⸗ lich ſein ſollte. Als nun der König fort war, berief der Zauberer einen böſen Geiſt und hieß ihn ausgehen durch alle Königs und in alle Hütten der Unterthanen. Und wo er hinkäme, da ſollte er den Menſchen Ruhe, Zu⸗ Geſundheit, fröhlichen Muth und ſanften Schlaf rauben. Der Böſe aber fing es pfiffig an und wenn er den Leuten mit der einen Hand die rothen Backen der Geſundheit abwiſchte, ſchmirte er ihnen dafür mit der andern ein ſchmutziges, ungeſundes Braunroth auf, und ſtatt des feſten Schlafes von Abends 9 bis Morgens um 3 oder 4, gab er ihnen oft ſchon am Tage einen halb⸗ wachen Taumel voll lüſterner, unordentlicher Bilder. Er handelte ihnen auch Butter, Speck, Wurſt und alles Zuge⸗ bröde ab, gegen Wickenbrode und Kartoffeln nebſt einem angenehmen Kitzeln und Brennen im Halſe, das aber keine Kraft gab. Für den geſunden Leib gab er ihnen einen engen, ſchwieligen Magen, der nicht mehr recht verdauen konnte, daß es der Arme in dieſem Stück auch nicht mehr beſſer hatte, als die vornehmen Herrſchaften, trotzdem er nimmer⸗ mehr gebratune Kapaunen und Aalpaſtete eſſen konnte und nach dem Eſſen kein Mittagsſchläſchen machen durfte. Und wo ſich Mann und Frau vertrugen und in Fried und Einigkeit lebten, da fuhr er dazwischen und ſandte Zwie⸗ tracht und Zank und warf mit Fluchwörtern und groben Redensarten um ſich und ruhete nicht und brachte es hier und da zu Mord und Todtſchlag. Dabei that er immer ſchön mit den Leuten und hatte immer eine Ausrede, damit Niemand merken ſollte, daß er es wäre, der ſolches thäte. So war er bald in alle Häuſer und Hütten eingezogen und Jeder hatte ihn lieb, denn er trieb allerlei Kurzweil und bei näherer Bekanntſchaft auch wüſte, ſchandbare Dinge, an die ſich die Leute gewöhnten und ihren Gefallen daran hatten. So ſtand der Gräuel der Verwüſtung bald an allen Orten. Als nun der König wiederkam, hob er ſeine Augen auf und ſahe ſein Land an und weinete ſehr. Da traten zu ihm ſeine Geterale und ſein Feldmarſchall und ſprachen zu ihm: Mache Dich auf und laß uns hin, daß wir den Feind aus dem Lande ſchlagen. Der König aber ſprach: Mein Volk kennet mich nicht mehr, denn der Feind hat ſeine Augen verblendet und ſein Herz verkehrt und ſo ihr hingeht, wird es ſich zu dem Feinde thun und wider mich ausziehn. Da ſprachen die Kriegsleute: Laß uns hin, viel wären, als der Sand am Meere, Der König aber „Darum klage ich nicht, daß ich ihrer nicht Herr werden ſollte, denn die Macht iſt mein; aber darum jammere ich, daß ich wider mein eigenes Volk ausziehen muß und muß es ſchlagen mit der Schärfe des Schwerts, daß ihrer Keiner entrinne.“ „Wer Ohren hat zu hören, der höre! Der Kö⸗ nig iſt Gott, ſein Reich iſt die Welt, das Volk ſeid ihr, der Zauberer iſt der Teufel, Branntewein. Wo die Branntweinsflaſche regiert, da wird dem Teufel gedient ſtatt Gott, geflucht ſtatt gebetet, geläſtert ſtatt geſegnet. Der Herr aber wird über euch kommen zum Gericht, und euer Urtheil ſchon an die Stirn geſchrieben mit den Wor⸗ ten: Die Säufer und Trunkenbolde werden das Reich Gottes nicht ererben!⸗ FCFortſetzung folgt.) Für die Brandbeſchädigten zu Betzenrod ſind bei dem Unterzeichneten ferner eingegangen: von Hr. W. Mela, israel. Religionslehrer in Büdesheim, 30 kr.; von S. H. d. i. 1 fl. Friedberg den 8. November 1846. C. Bindernagel. ſprach weiter: ſein Helfershelfer iſt der ihr tragt alle j rr— ——* .— C dusehere bid Fed Obekrof Grenze. 3) G1 vember Gaſt wit IVV. Be berg bie 0 86 Nobem Gastwirt. V. Box dis Bil Richtun 5) A Freitag tags un 8) Di bez Af 1605 rod, n bringen binnen r= 1 Un⸗ N leb⸗ glück ef der alle anen. 7 Zu⸗ und an othen dür D a, orgens halb⸗ Er Zuge⸗ einem keine engen, onnte, beſſer mmer, e und Und . Iddie⸗ groben es hier immer damit thate. cogen, weil dbare Nglen 1550 er ſeine r. Da all und u, daß ig aber Feind und ſo wider uns hin, Meere, ig abet er nicht darum is ziehen hwerts, der Kö⸗ eid ihr, iſt der iert, da ht ſtal r aber 9 alle Wor⸗ u das folg. — nrod 13, Erl erna Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. N Arbeits Verſteigerung. J An den nachſteheuden Terminen G5 Sch mtlice bei der Unterhaltung der Straßen im Baubezirk Friedberg im Jahr 1847 vorkommenden Arbeiten öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Das Steinbrechen, Steinaufſetzen. Stein⸗ zerſchlagen und die Handarbeiten werden den Uebernehmern, welche die bemerkten Arbeiten auf drei Jahre geſteigert und zur Zufrieden⸗ heit des Gr. Kreis Baumeiſters bis jetzt aus- geführt haben, auch für das letzte Jahr 1847 über laſſen. 5 1) In Niedermörlen, Montag den 9. No⸗ vember l. J., Vormittags um 10 Ubr, im Gaſthaus zum Löwen. a) Die Arbeiten auf dem I. Bauaufſehers⸗ bezirk, Straße von Butzbach bis zur kur⸗ heſſ. Grenze bei Nauheim. h) Die Arbeiten auf dem II. Bauaufſehers. bezirk, Straße von Nieder mörlen gegen Uſingen. 5 2) In Friedberg, Dienſtag den 10. Noobr. I. J., Vormittags um 10 Uhr, bei Gaſtwirth Hieronimus die Arbeiten auf dem III. Bau- aufſehersbezirk, Straße von der kurheſſ. Grenze bis Friedberg und Straße von Friedberg über Oberrosbach bis zur heſſiſch Homburgiſchen renze. 3) In Oberwöllſtadt, Mittwoch den 11. No⸗ vember l. J., Vormittags um 10 Ubr, bei Gaſtwirth Brauburger, die Arbeiten auf dem IV. Bauaufſehersbezirk, Straße von Fried⸗ berg bis Okarben. 4) In Kloppenbeim, Donnerſtag den 12. November 1. J., Vormittags um 10 Uhr, bei Gaſtwirth Scheuerich, die Arbeiten auf dem V. Bauaufſebersbezirk, Straße von Okarben bis Vilbel und Straße von Vilbel in der Richtung nach Offenbach. 5) Auf dem Chauſſehaus, bei Ilbenſtadt, Freitag den 13. November l. J., Vormit⸗ tags um 10 Uhr. 6 a) Die Arbeiten auf dem VI. Bauaufſebers⸗ bezirk, Straße von Niederwöllſtadt, über Aſſenheim, bis herzogl. Naſſ. Grenze. % 357* b) Die Arbeiten auf dem VII. Bauaufſehers⸗ bezirk, Straße von Ilbenſtadt über Hel⸗ denbergen bis zur kurheſſ. Grenze. 6) In Niedermoxſtadt, Samſtag den 14. November l. J. Vormittags um 1“ for auf dem Rathhaus, die Arbeiten auf dem X. Bauaufſebersbezirk, Straße von Ranſtadt über Niedermorſtadt und Stamheim bis zu den Nonnenſtümpfen. 7) In Altenſtadt, Montag den 16. Novem- ber l. J., Vormittags um 11 Uhr, bei Gaſt— wirth Holzapfel, die Arbeiten auf dem VIII. Bauaufſehersbezirk, Straße von Ilbenſtadt bis Altenſtadt. 8) In Lindheim, Dienſtag den 17. Nobem⸗ ber l. J., Vormittags um 10 Uhr, bei Gaſt— wirth Koch, die Arbeiten auf dem IX. Bau⸗ aufſehersbezirk, Straße von Selters über Lindheim und Langenbergheim bis zur kurheſſ. Grenze. 9) In Düdelsheim, Mittwoch den 18. No⸗ vember l. J., Vormittags um 10 Uhr, auf dem Ralhhaus, die Arbeiten auf dem XI. Bauaufſehersbezirk, Straße von Altenſtadt über Lindheim bis Büches. 10) Auf dem Salinenhof bei Büdingen, Donnerſtag den 19. November l. J., Vor⸗ mittags um 10 Uhr, die Arbeiten auf dem XII. Bauaufſehersbezirk, Straße von Büches über den Salinenhof bis zur kurheſſ. Grenze gegen Gelnhauſen. 11) In Obereſchbach, Donnerſtag den 28. November l. J., Vormittags um 11 Uhr, bei Gaſtwirth Fritzel, die Arbeiten auf dem XIII. Bauaufſehersbezirk, Straße von Bo⸗ namäß über Obereſchbach bis Gouzenheim. 12) In Steinbach, Freitag den 27. Novem⸗ ber l. J., Vormittags um 10 Uhr, bei Gaſt⸗ wirth Herk, die Arbeiten auf dem XIV. Bauaufſehersbezirk, Straße durch die Ge⸗ markung Steinbach. 13) In Rödelheim, Samſtag den 28. No⸗ vember l. J. Vormittags um 10 UÜUbr, bei Gaſtwirth Kerber, die Arbeiten auf dem XV. Bauaufſehersbezirk, Straße durch die Gemar⸗ kung Rödelhelm. Friedberg, den 2. November 1846. Der Grßh. Heſſ. Kreisbaumeiſter des Baubezirks Friedberg Stock hauſen. Oeffentliche Aufforderung. (1599) Herrmann Feldmann, Sohn der weiland Friedrich Philipp Feldmanns Eheleute von hier, geb. am 2. May 1776, und ſeit langen Jahren abweſend, oder deſſen etwaige Leibeserben, werden hiermit aufgefordert, um ſo gewiſſer von heute an binnen acht Wochen dahſer zu erſcheinen iehungsweiſe ſich ge⸗ hoͤrig zu legitimiren, und das unter Ver⸗ waltung ſtehende Vermögen des Erſtgenann⸗ ten in Empfang zu nehmen, als ſonſt dieſes an die dayier befindlichen nächſten Verwandten gegen Caution verabfolgt werden wird. Butzbach den 3. November 1846. Grßh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler. Arbeits ⸗ Verſteigerung. (1600) Freitag den 13. November 1846 Vormittags 11 Uhr ſoll dahier eine Schloſſer⸗ arbeit, bei Herſtellung der Läden am Rath⸗ hausſaal wobei die Arbeiten zu 20 fl. ver⸗ überſchlagt, öffentlich wenigſtnehmend in Ac⸗ cord gegeben werden. Obereſchbach, den 6. November 1846. 0 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Himmelreich. Edictalla dung. (1601) Cigenthums- oder ſonſtige dingliche Anſprüche an die Genannten, von den Erben des Heinrich Stein, Hellwigs Eidam, zu Stumvertenrod, verkauften Grundſtücke, als: 1. Gemarkung Stumpertenrod: 1.) 829/23 IX/77. 59[] Klafter Globenwieſe, an Heinrich Rühl. 2.) 865/40 X/. 188[I Klafter Wieſe im Schel⸗ ten, an Joh. Stein. 3.) 849/41 X/71. 103 U] Klafter Wieſe Schrei⸗ nersbuchen an Hein⸗ rich Momberger 1. 2. Gemarkung Köddingen. 4) 930/7 11/94. 208[J Klafter Wieſe in der Eſch an Joh. Hellwig. ſind binnen vier Wochen, von heute an, da⸗ bier anzuzeigen und zu begründen, widrigen⸗ falls die Beſtätigung des Kaufbrſefs erfolgt. Ulrichſtein den 4. November 1846. Großb. Heſſ. Landgericht daf. Zimmermann. / — a d u un g. (1602) In den Hypothekenbüchern ſtehen nachbemerkte Hypotheken des Georg Auguſt Launſpach, weiland Gerichtsſchöffen zu Hatten⸗ rod, noch offen. Die Kinder des Schuldners haben die Abtragung glaubhaft beſcheinigt, können aber die Urſchriften der Verſchreibungen nicht bei⸗ bringen. Auf ihr Anſtehen werden hiermit diejenigen, welche noch Anſprüche aus den bemerkten Hypotheken formiren, öffentlich aufgefordert, dieſelben binnen ſechs Wochen zerſtörlicher Friſt dahier zu melden, widrigenfalls die Löſchung erfolgen wird. Band und Seite 5 f Schuld⸗ 5 des an Gian b i g er fumme I Landge.⸗Hypothekenbuchs der Hypothek fl.[fr. 11 Band J. Seite 179 1802. Januar 13. Frau Amtmann Wüſtenfeld zu Niederwöllſtadt 220— 2 Band J. Seite 192 1804. April 10. Herr Aſſeſſor Clemm zu Lich. 200— 3 Band J. Seite 194 1804. Juli 2. Herr Regierungsrath Winheim zu Lich. 100— 4 Band J. Seite 195 1804. Juli 31. Fürſtl. Conſiſtorium wegen Annen Marien Dörrin von Beltershain 60— 5 Band J. Seite 196 1804. Februar 16. Samuel Löb Bock in Lich 200— 6 Band I. Seite 205 1805. den 6.(Monat nicht angegeben)] Samuel Löb Bock in Lich 106 30 7 Band J. Seite 210 1806. Juni 25. Herr Rath Winheim zu Lich.(Schuldſumme iſt nicht angegeben)— 8 98 I. 8550 2 f 5 1808.(Monat u. Tag nicht angegeben) 31 5 5 en Heller in Lich. 700— and I. Seite un riſtian Bick zu Grünber 001— 9 Band J. Seite 217a 1809. Nov. 11.— 1809. Nov. 11. Derſelbe b 5 200— 10 Band J. Seite 225 1811. Jänner 29. Herr Pfarrer Völker Wittw. zu Lich. 100— Laut Langericht⸗Hypothekenbuch Band J. Seite 81 vom 1. Februar 1781 lehnte Konrad Breun, Beiſaß zu Hattenrod, von Salomo, Johannes Dietz Wittwe zu Lich 68 fl. Auch dieſe Hypothek iſt, beigebrachter Beſcheinigung nach, abgetragen, die Originalverſchreibung kann aber nicht beige⸗ bracht werden. Auf Anſtehen des Johannes Heinrich Stein und deſſen Ehefrau Anna Eliſabetha, geb. Launſpach zu Hattenrod, Beſitzer des mitperpfändeten Bauplatzes, werden diejenigen, welche aus jener Verſchreibung noch Rechte zu haben behaupten, unter Anberaumung deſſelben Termins und unter Be⸗ drohen deſſelben Rechtsnachtheils, wie oben, zu deren Anmeldung bei unterzeichnetem Gericht aufgefordert. Großherzoglich Heſſiſches W Solmſiſches Landgericht daſelbft. Lich den 4. Oktober 1846. ittmo r. Edictalla dung. (1567) ueber das Vermögen der Chriſtopb Hahn Eheleute II. zu Kaichen hat GeßhHof⸗ gericht zu Gießen den Concurs erkannt und das unterzeichnete Gericht mit deſſen Leitung beauftragt. Alle, welche Forderungen irgend einer Art an gedachte Eheleute haben, werden aufgefordert, ſolche im Termin Mittwoch den 23. Dechr. J. 3, Vorm. 10 Uhr, ſogewiß anzuzeigen und moͤglichſt zu begrün⸗ den, als ſonſt Ausſchluß von der Maſſe er⸗ folgt. Im Termin ſoll gleichzeitig die Güte verſucht werden und müſſen deßhalb die Voll⸗ machten etwaiger Mandatare zum Abſchluß eines Arrangements ermächtigen. Groskarben am 24. Oktober 1846. Großb. Heſſ. Landgericht daſelbſt Jäger. Schmidt. Edietal ladung. (1585) Nachdem Peter Wilhelms Ehefrau von Beltershain mit den Gläubigern ihres Chemannes am 2. September d. J. zur Ab⸗ wendung des Concurſes einen Vergleich ab⸗ geſchloſſen hat, ſo werden, um ſolchen be⸗ ſtätigen zu können, alle noch unbekannte Gläubiger des Peter Wilhelm hiermit auf⸗ gefordert, ſich bezüglich des von der Ehefrau deſſelben mit den in dem anberaumten Ver⸗ gleichs⸗Termine erſchienenen Gläubigern ab⸗ geſchloſſenen Arrangements ſo gewiß binnen 6 Wochen unter Geltendmachung ihrer An⸗ ſprüche dahier zu erklären, als ſie anſonſt bei Abſchluß dieſes Vergleichs weiter nicht berück⸗ ſichtigt werden, und dieſem die gerichtliche Beſtaͤtigung ertheilt wird. Grünberg, den 23. Oktober 1846. Großb. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Dr. Ortwein. Oeffentliche Bekanntmachung. (15700 Herrmann Schmidt, ledig, von Fauerbach I. iſt durch Gr. Hofgericht zu Gie⸗ ßen für einen Verſchwender erklärt, und es ſind ihm Herrmann Anſchicks und Johannes Koch II. zu Fauerbach als Curatoren beſtellt worden. Nur mit Zuſtimmung ſeiner Curatoren ab⸗ geſchloſſene Rechts Geſchäfte des Herrmann Schmidt haben fortan Anſpruch auf rechtliche Gättigkeit. Butzbach den 20. Oktober 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Mos ler. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. Section Vilbel. (1590) Die Lieferung von 3000 Stück eichenen Zwiſchenſchwellen zu 9 Fuß lang, 8 Zoll hreit und 6 Zoll dick, und 600 Stück Stoßſchwellen zu 9 Fuß lang, 12 Zoll breit und 6 Zoll dick, ſoll den 12. d. Mts., des Vormittags 10 Uhr, auf hieſigem Rathhauſe öffentlich verſteigt werden. Vilbel am 4. November 1846. Der Gr. Heſſ. Sections⸗Ingenieur Eickemeyer. Verſteigerung. (1603) Donnerstag den 19. und Freitag den 20. d. M. beabſichtigt die Frau Pfarrer Buß Witt. dahier mehrere Haus und Oeco⸗ nomiegeräthe, worunter namentlich ein ſchö⸗ ner kupferner Waſchkeſſel, ein vollſtändiger Kochheerd eine gute Strobbank, eine Schnitz⸗ bank, ein Kleiderſchrank, ein noch ziemlich gutes Klapier, Tiſche, Stühle, Bettſtellen, Küchengerätbe, als namentlich Küchenſchrank, Züber, Bütten, ſodann Fäſſer, Dielen und Holzwerk; ferner einiges Futterſtroh⸗ etwas Kartoffel, 10 Stecken buchen Scheit lund etwas Reisholz und eine Partie Zwetſchbaͤume, welche ſich beſonders für Holzdrechsler eignen, durch Unterzeichneten meiſtbietend gegen gleich baare Zahlung verſteigern zu laſſen. 5 Die Herrn Bürgermeiſter werden dienſt⸗ freundſchaftlichſt erſucht, dies in ibren Ge⸗ meinden auf ortsübliche Weiſe bekannt ma⸗ chen zu laſſen. Wölfersheim den 7. November 1846. Der Geßh. Heſſ. Bürgermeiſter Allwohn. Frucht verkauf zu Wölfersheim und Hungen. (1601) Nächſten Freitag den 13. d. M. Vormittags 11 Uhr ſollen zu Wölfersheim im herrſchaftlichen Haus daſelbſt 50 Achtel Korn 30 Achtel Gerſte und Montag den 16. d. M. zu Hungen, Mor⸗ gens 11 Uhr, auf dem Büreau des Unter⸗ zeichneten N 1 150 Achtel Korn öffentlich meiſtbi etend verſteigert werden. Hungen den 1. November 1846, Fürſtlicher Rentamtmann Kießling. Bekanntmachung. (1605) Donnerstag den 12. November l. J., Morges 9 Uhr, ſoll der Gemeinde- Eber meiſt⸗ biethend in der Bürgermeiſterei verſteigert werden. 1 Ockſtadt den 7. November 1846. f Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Klein. 8 NN Privat ⸗ Bekanntmachungen. Mobilien ⸗Verſteigerung. (15977) Freitag den 13. November l. J., Vormittags 9 Uhr, laſſen die Georg Groß'⸗ ſchen Erben zu Friedberg in ihrer Behauſung auf dem Hauck verſchiedenes Hausgeräthe, als: Bettladen, Tiſche, Stühle und ſonſtiges Holzwerk, Geräthe von Zinn, Kupfer, Meſ⸗ ſing, Porzelain, Bouteillen, Glas und Eiſen⸗ waaren, theils neu, theils gebraucht, ſowie auch eine Parthie verſchiedenen Gehölzes, gegen gleich baare Zahlung zur öffentlichen Verſtei⸗ gerung bringen, wozu die Steigliebhaber ein⸗ geladen werden. Verſteigerung. (153) Montag den 16. November d. J. wollen die Vormünder der Erben des ver— ewigten Heinrich Wolf I. zu Rockenberg die jährigen Pachtgefälle im Gaſthaus zum weißen Roß unter den dabei bekannt gemacht wer ⸗ denden Bedingungen öffentlich meiſtbietend verſteigern, als: 14 Malter Korn, 14 Malter Gerſte, 12 Meſten Weißmehl, 5 Malter Kartoffel, 200 Krauthäupter. Zwei Logis, (1881) nebſt Kabinete, ſind zu vermiethen, und konnen ſogleich bezogen werden. Heinrich Müller, II. in der Traube. Ein vollſtändiges Logis (1606) hat zu vermiethen Friederg. Heinrich Immelt. Bekanntmachung. (1607) Alle diejenigen, welche aus irgend einem Grund Forderungen an mich, aus den bisberigen Verwaltungen meiner Ziegelhütte zu Obererlenbach zu haben vermeinen, werden erſucht ſolche binnen 8 Tagen, von heute an bei mir anzumelden. Zugleich bringe ich zur Kenntniß, daß meine Verwalter ohne aus⸗ drückliche Genehmigung von mir, zum Ab⸗ ſchluß von Accorden nicht ermächtigt ſind und Verwalter Franz Anton Stute meines Dienſtes entlaſſen, ſonach zu keinerlei Geldeinnahmen befugt iſt. ö Obererlenbach den 7. November 1846. Dr. von Lersner. Verſteigerun g. (1608) een den 12. d. M. wollen die Vormünder der minderjährigen Kinder der verſtorbenen Jacob Beyer's Eheleute da⸗ hier, 2 Kühe, 1 Rind, Stroh, Heu, Oeco⸗ nomie- und Hausgeräthe, Kleidung und ein noch brauchbarer Strumpfweberſtuhl, meiſt⸗ bietend verſteigern laſſen. Der Anfang iſt Morgens 10 Uhr.* Rockenberg den 6. November 1846. Die Vormundſchaft. Verlorenes. (1609) Auf dem Wege von Friedberg nach Vilbel iſt eine Botaniſirbüchſe verloren ge⸗ gangen. In derſelben befanden ſich zwei Welt⸗ geſchichten U. und III. Band von Walter, ſodann eine Anleitung zur lateiniſchen Sprache, ein Roman und andere Gegenſtände. Der redliche Finder wird erſucht, ſolches an den Unterzeichneten, gegen eine angemeſſene Be⸗ lohnung abzugeben. 5 Rockenberg, den 6. November 1846. Weil, Polizeidiener. Zur Nachricht. N (1610) Die gewöhnlichen Damengeſellſchaf. ten in dem hieſigen Caſino werden für die⸗ ſen Winter naͤchſten Sonntag den 15. d. M. ihren Anfang nehmen.. Friedberg den 7. November 1846. Der Caſino⸗Vorſtand. Literariſche Anzeige. Bei C. Binder nagel in Friedberg iſt vorräthig und als ſehr brauchbar mit Recht zu empfehlen: Lehrbuch der Erziehung u. des Unterrichts. Ein Handbuch für J Eltern, Lehrer und Geiſtliche von 5 Dr. W. J. G. Curtman, Director des Schullehrer⸗Seminars zu Friedberg. Fünfte Auflage des Schwarz ⸗Curtman'ſchen Werks. Erſte Lieferung: 42 kr. Das ausgezeichnete Werk erſcheint in 6 Lieferungen, jede zu 42 kr. rh. Ferner iſt vorräthig: J. G. Keilmann, Feſtrede 5 bei der Feier der Grundſteinlegung zum deutſch⸗katholiſchen Gotteshauſe zu Offen⸗ bach a. M. am 31. Auguſt 1846.—(Zur Erinnerung an dieſe Feier, und zum Beſten des Kirchenbaues.) 6 kr. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg, N an nigen welche Woche beme pro muß