Intelligenz- Glatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Heimathsverhältniſſe der Militärperſonen. Es haben ſeither vielfach Zweifel darüber obgewaltet, welche Individuen unter den im Art. 45 der Gemeindeord⸗ nung aufgeführten Militärperſonen zu verſtehen ſeien. Zur Beſeitigung dieſer Zweifel hat das Gr. Miniſterium des Innern und der Juſtiz in Uebereinſtimmung mit dem Großh. Kriegsminiſterium vermittelſt Ausſchr. v. 21. Decbr. 1844 u. 8. Apr. 1846 Folgendes zu beſtimmen beſchloſſen: 1) Die Militärperſonen vom Unteradjutanten abwärts behalten während der erſten zwölf Dienſtjahre ihre Heimath an dem Orte, wo ſie vor ihrem Eintritt in das Militär heimathberechtigt waren,— inſofern ſie nicht während jener zwölf Jahre zum Offtziersgrade befördert oder als Militär⸗ beamten mit Offtziersrang angeſtellt werden, oder in Folge der Beſtimmung 5) eine andere Heimath erwerben. 20 Eine Ausnahme von der Regel unter 1) machen nur Diejenigen, welche zum Behufe ihres freiwilligen Ein— tritts in das Großherzogliche Militär aus einem fremden Unterthansverbande entlaſſen worden ſind und das Indige— nat im Großherzogthum erlangt haben. a Dieſe erhalten Heimathsrecht an dem Garniſonsorte ihres Regiments oder ihrer Regimentsabtheilung und behal— ten daſſelbe auch nach ihrem Austritt aus dem Großherzog⸗ lichen Militär in ſo lange, bis ſie an einem anderen Orte das Heimathsrecht nach den beſtehenden Vorſchriften erwor⸗ ben haben. 3) Wenn ein Militär, welcher nach den vorſtehenden Beſtimmungen in dem Garniſonsorte nicht heimathberechtigt iſt, die Erlaubniß der Militärbehörde zu ſeiner Verheirathung erhalten hat, ſo muß er(wenn er nicht bereits Ortsbürger in einer Gemeinde iſt) vor der Trauung ſeine Aufnahme als Ortsbürger entweder in ſeiner Heimathsgemeinde ver— möge der Geburt, oder in einer anderen Gemeinde durch beſondere Reception erwirken. Die Gemeinde des Ortes, worin er auf ſolche Weiſe das Ortsbürgerrecht erwirbt, bleibt alsdann in ſo lange ſeine und ſeiner Familie Heimaths⸗ gemeinde, als er nicht nach dem Schluſſe der pos. 1) oder vermöge der pos. 4) oder auf ſonſt geſetzliche Weiſe in einer anderen Gemeinde heimathberechtigt wird. 4 Dient ein Militär länger, als zwölf Jahre, und hat er durch anhaltende Dienſtleiſtung bei der Fahne oder auf ſonſtige Weiſe zu erkennen gegeben, daß er den Mili⸗ tärſtand als ſeinen Berufsſtand gewählt habe, ſo hat er bei dem Anfang des dreizehnten Dienſtjahres innerhalb 6 Wochen vor dem Kreisrath ſeines Garniſonsortes ſich darüber zu er— klären, ob er ſeine Heimath in ſeiner bisherigen Heimaths⸗ gemeinde und das etwa daſelbſt erworbene Ortsbürgerrecht behalten wolle, oder ob er das Heimathsrecht an dem Gar— niſonsorte anſpreche. Wer dieſe Friſt verſäumt, kann ſpö⸗ ter das Heimathsrecht im Garniſonsorte nicht weiter an— ſprechen.— Den Militärs vom Range des Corporals ab— wärts ſteht jedoch eine ſolche Wahl in dem Falle nicht zu, wenn ſie in Folge der pos. 3) das Ortsbürgerrecht in einer Gemeinde erworben haben.— Nach Maßgabe jener Er⸗ klärung, von welcher ſowohl der Kreisrath resp. Landrath der bisherigen Heimathsgemeinde, als auch der Compagnie⸗ oder Schwadronsbefehlshaber des Mannes in Kenntniß zu ſetzen iſt, bleibt der Letztere entweder in der bisherigen Heimathsgemeinde heimathberechtigt, oder erhält dieſe Be— rechtigung vom Anfange des 13ten Dienſtjahres an in dem Garniſonsorte, und er ſowohl als ſeine Familie— im Falle er zu dieſer Zeit verheirathet war oder ſpäter heirathet— behalten ihre Heimath an dem auf dieſe Weiſe dafür be— ſtimmten Orte ſo lange, als er ſolche nicht nach dem Schluſſe der pos. 1) oder vermöge der pos. 6) oder auf ſonſtige ge— ſetzliche Weiſe an einem anderen Orte erwirbt. So lange die gedachte Erklärung nicht abgegeben wor⸗ den iſt, behalt der Militär ſein bisheriges Heimathsrecht. Während eines Feldzugs kann die Erklärung bei dem Compagnie- oder Schwadronsbefehlshaber abgegeben wer— den, und es wird dann dieſelbe dem Kreisrath resp. Land⸗ rath der bisherigen und resp. Kreisrath der neu erwählten Heimathsgemeinde mitgetheilt. 5) Die Beſtimmung der pos. 4) tritt auch daun ein, wenn ein Militär vor Zurücklegung des 12. Dienſtjahres eine Anſtellung in der Garde du Corps oder in einem nie— deren Militärdienſte außerhalb der Regimenter oder Corps erhält. Derſelbe muß alsdann die in Nr. J) gedachte Er⸗ klärung binnen 6 Wochen von dieſer Anſtellung an bei Meidung des oben angedrohten Rechts nachtheils abgeben. —. ̃7»¾D „ 140. 6) Wenn ein Militär in Folge der pos. Y oder der os. 5) Heimathsrecht an dem Orte der Garniſon oder Anſtelung erhalten hat und nachher in eine andere Garniſon oder Station ohne Voraus beſtimmung der Zeitdauer verſetzt wird, ſo verliert er ſein Heimathsrecht an ſeinem bisherigen Garniſonsort, wenn er nicht das Ortsbürgerrecht darin er⸗ worben hat und ſolches ſich vorbehalten hat, und erwirbt daſſelbe an dem Orte, wohin er verſetzt wird. Wenn dagegen ein Militär nach 12 Dienſtjahren oder bei einer der in pos. 5) erwähnten Anſtellungen erklärt hat, das Heimathsrecht in ſeiner bisherigen Heimathsgemeinde oder das an einem Orte erworbene Ortsbürgerrecht behal⸗ ten zu wollen, ſo kann er das Heimathsrecht am Orte der Garniſon oder Anſtellung nicht weiter anſprechen, wenn er nicht das Ortsbürgerrecht daſelbſt erwirbt. 7) Die Heimathsverhältniſſe der gegenwärtig bereits verheiratheten Militärperſonen unter dem Offiziersgrade und deren Familien, ſowie der Hinterbliebenen verſtorbener Mili⸗ tärperſonen jener Kategorie, ſind nach den bisher zur An⸗ wendung gebrachten Grundſätzen zu beurtheilen. f Sie werden zur Bemeſſung danach bedeutet. Friedberg den 30. April 1846. Küchler. Vierte Generalverſammlung des Vereins zur Unterſtützung und Beaufſichtigung der aus den Gr. Heſſiſchen Landes- und Provinzial ⸗ Strafanſtalten Entlaſſenen, zu Darmſtadt, am 3. Februar 1846. (Aus der Gr. Heſſ. Zeitung Nr. 62 vom 3. März 1846.) (Zu vergleichen Nr 82 u. 83 der Großh. Heſſ. Zeitung von 1842, Nr. 314 von 1843 u. Nr. 336 von 1844.) (Schluß.) Was die bei voriger Generalverſammlung geſtellten Anträge des Vereinsmitgliedes Hrn. Obergerichtspräſidenten Dr. Pitſchaft in Mainz betrifft(ſ. Gr. Heſſ. Ztg. von 1844, S. 1736), ſo iſt der erſte denſelben„die Bezirks⸗ commiſſionen zu ermächtigen, in dringenden Fällen Unter⸗ ſtützungen unmittelbar bis zum Betrage von 5 fl. zu ver⸗ willigen und ihnen zu dieſem Behufe einen Fonds zur Dis⸗ poſition zu ſtellen, welche Unterſtützungen ſie aber demnächſt bei der Centralbehörde zu rechtfertigen hätten nunmehr durch eine reglementäre Verfügung der Centralbehörde erledigt, welche den Bezirkscommiſſionen einen Credit bis zu 10 fl. jährlich eröffnet, unter der Bedingung, daß die Anweiſungen hierauf durch die Adreſſe an jene Behörde gelangen, um in der nothwendigen Ueberſicht der disponibelen Vereinsmittel zu bleiben.— Die beiden andern Anträge des Herrn Dr. Pitſchaft:„Die Hülfe des Vereins nöthigenfalls auch ſchon früher(vor deſſen Beſtehen) entlaſſenen Sträflingen, welche neuerdings in Unterſuchung gezogen aber freigeſprochen wor⸗ den ſind, angedeihen zu laſſen“ ebenſo ſolchen Sträflingen, welche ſich nicht gleich bei der Entlaſſung aus der Straf— anſtalt, ſondern erſt ſpäter bei dem Vereine zur Unterſtütznug gemeldet“— vom Ausſchuſſe zur Annahme empfohlen— wurden von der Generalverſammlung gleichfalls angenommen. Schließlich ſchritt die Verſammlung zur Wahl der Mitglieder des Vereinsausſchuſſes, behufs deſſen periodiſcher Erneuerung für 1846—48. Durch Abſtimmmung wurden hierzu ernannt die Herren: Prälat Dr. Köhler, Me⸗ dicinalrath Dr. Leidhecker, Oeconomierath Dr. Zeller, Stadtrichter Strecker zu Darmſtadt, Obergerichtspräſident Dr. Pitſchaft und Juſtizrath Germershauſen zu Mainz, Hofgerichtsrath Dr. Nöllner zu Gießen“). Außerdem erhielten Stimmen die Herren Oberconſiſtorialrath Pr. Lu d⸗ wig, Stadtgerichtsaſſeſſor Heid, Hofgerichtsadvocat Dr. Schazmann und Hofgerichtsrath Eigenbrodt zu Darm⸗ ſtadt, Kreisrath Kritzler zu Dieburg und Kreisrath Rau- tenbuſch zu Heppenheim.— Mögen dieſe Männer unter der Leitung und Mitwirkung des für die Sache ſo raſtlos thätigen Präſidenten Herrn Geh. Rath v. Kuder und Vice⸗ präſidenten Ober⸗Appel.⸗ und Caſſ.⸗Ger.⸗Rath Lotheiß en auch ferner und immer ſegensreicher den guten Zwecken des Vereins ihre Kräfte widmen! 6) Es wurde die Nothwendigkeit erkannt, das ſoviel Mitglieder des Ausſchuſſes in Darmſtadt Anſäſfige ſein müßten, dat die Sitzungen des Ausſchuſſes ſtatutenmäßig mit der erforderlichen Anzahl Mit⸗ glieder gehalten und Beſchlüſſe darin gefaßt werden könnten. Auch wurde hierbei noch in Erwägung gezogen, daß den entfernt woh⸗ nenden Mitgliedern des Ausſchuſſes billigerweiſe nicht die nicht un⸗ bedeutenden Koſten und Zeitverſäumniſſe wegen Beiwohnung der Ausſchußfitzungen zuzumuthen ſeien. Kirchenbuchs⸗Auszug vom Februar 1846. Friedberg. Getraute: 1. Friedrich Gabriel Cordes, hieſiger Bürger und Schrei⸗ nermeiſter des geweſenen Bürgers und Schreinermeiſters weiland Johann Friedrich Cordes zu Hankesbüttel im Königreiche Hannover, nachgelaſſener ehelich lediger Sohn, und Eleonore Dietrich, des weiland hieſigen Bürgers und Küfermeiſters Friedrich Dietrich nachge⸗ laſſene ehelich ledige Tochter. f 1. Heinrich Windecker III, Bürger und Taglöhner dahier, des hier verſtorbenen Bürgers u. Schuhmachermeiſters Gottfried Windecker nachgel. ehel, lediger Sohn, und Eliſabethe Hofmann aus Dorheim, kurfuͤrſtl. heſſiſchen Amts Dorheiz, nachgelaſſene Tochter. 5 17. Johann Georg Rauſch II., Burger und Säcklermeiſter, des weiland hieſigen Bürgers und Säcklermeiſters J. Georg Rauſch nachgel. ehel. lediger Sohn, und Catha⸗ rina Mayer, des zu Schwalheim, kurf. heſſiſchen Amts Dorheim, verſtorbenen Ortsbürgers Martin Mayer nachgel. eheliche Tochter. Getaufte: 1. Dem Grßh. Lieutenannt Joh. Philipp Friedrich Riedel bei dem 2. Bataillon des 4. Infanterieregiments dahier, ein Sohn, Georg Karl Friedrich Eugen, geb. den 22. December 1845. 4. Dem Lehrer an der hieſigen Muſterſchule Johannes Ramſpeck ein Sohn, Heinrich Jacob Rudolph, geb. den 11. Januar. 8. Dem hieſigen Buͤrger und Rathsdiener Franz Albrecht Wagner ein Sohn, Karl Heinrich Ludwig, geb. den 12. Januar. 5 11. Deu Großh. Poſtmeiſter Georg Karl Ludwig Helmolt dahier eine Tochter, Mathilde Louiſe Sophie Caroline, geb. den 7. Januar. 15. Dem hieſigen Bürger u. Metzgermeiſter Wilhelm Krauch ein Sohn, Georg Heinrich, geb. den 29. Januar. 15. Dem hieſigen Bürger u. Schneidermeiſter Karl Wilhelm Balthaſar Hamm eine Tochter, Johanne Louiſe Karo⸗ line Eliſabethe Margarethe, geb. den 22. Januar. 16. Dem hieſigen Burger und Schuhmachermeiſter Johann Nicolaus Rückert eine Tochter, Roſine Karoline Frie⸗ derike Franziska Auguſte, geb. den 2. d. M. Schrei⸗ meiſters tel im lediger hash nachge⸗ dobder, weiſters u, und eſſſchm neiſter, ers J. Catha⸗ Amts Mayet Mabel bahier, en 22. hannes eb. den Albr 2 ch den elmolt oline, ttauch 2 Zilhelm Karo⸗ 1. Johann . Frie⸗ 27. Dem hieſigen Burger, Gemeinderath und Bierbrauer Wilhelm Schmidt ein Sohn, Wilhelm Adam, geb. den 10. d. M. Beerdigte: 7. Paul Ludwig Bopp, des hieſigen Burgers und Bäcker⸗ meiſters Heinrich Bopp ehel. Söhnchen, alt 4 Jahre, 1 Monat u. 14 Tage, t den 5. d. M. 15. Anna Eliſabetha Kraft, geb. Kleberger, des weiland „ 141. Burgfriedbergiſchen penſionirten Gerichtſchreibers Joh. Georg Kraft nachgel. Wittwe, alt 69 Jahre, 8 Mon. und 28 Tage, t den 13. d. M. 16. Marie Wolf, des hieſigen Bürgers und Schuhmacher⸗ meiſters Joh. Philipp Wolf, Zwillingstöchterchen, alt 1 Jahr, 5 Monate und 6 Tage, 1 den 14. d. M. 17. Johannes Joſt, hieſiger Bürger und Schuhmachermeiſter, alt 63 Jahre, 4 Mon. und 28 Tage, f d. 14. d. M. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. . 8* Bekanntmachung. 980525 Die Müble des Heinrich Konrad üller an der Wetter bei Gambach ſoll Frei⸗ tags den 15. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, in dem zur Mühle gebörigen Wobugebäude nach freiwilligen Anſtehen öffentlich meiſtbietend, in Erb und Eigenthum verſteigert werden. Hungen den 31. März 1846. Großh. Heſſ. Fürſtl Solmſ. Landgericht Hofmann. Draudt. en. (606) Nachſtebende Grundgefälle, als: 10 die dem Herrn Fürſten Ferdinand zu Solms⸗ Braunfels Durchlaucht, in der Gemarkung Holzheim zuſtehenden und durch Verein⸗ barung auf ein Abkaufkapital von 36,500 fl. beſtimmten; 2) die dem Großb. Poſthalter Daniel Bender zu Butzbach in der Gemarkung Gambach zuſtehenden und übereinkünftlich auf ein Ablöſungskapital von 3.016 fl. feſtgeſetzten; 3) die der Wilhelm Seulbergers Wittwe zu Butzbach in der Gemarkung Gambach, zuſtehenden, übereinkünftlich auf ein Ab⸗ kaufkapital von 3,224 fl. beſtimmten; und ) die dem Konrad Schmidt J. zu Gambach in der Gemarkung Gambach zuſtehenden durch Uebereinkommen auf ein Ablöſungs⸗ kapital von 1560 fl. feſtgeſetzten Gefälle ſolle abgelöſt werden. Es werden daber nach Maßgabe des Ge⸗ ſetzes vom 27. Juni 1836 alle bekannte und unbekannte Betheiligte aufgefordert, etwaige Rechtsanſprüche binnen 2 Monaten um ſo gewiſſer dahier anzuzeigen, als gegenfalls die Auszahlung der Ablöſungskapitalien an die be⸗ zeichneten Berechtigten geſtattet werden wird. Hungen den 22. April 1846. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Edietalla dung. (608) Gegen Johannes Lang von Boben⸗ hauſen iſt von Großh. Heſſ. Hofgerichte zu Gießen der förmliche Concursproceß erkannt worden. Es werden daher ſowohl die bekann⸗ ten als auch die unbekannten Gläubiger des Jo⸗ hannes Lang biermit aufgefordert, ihre For⸗ derungen an denſelben in dem auf den 28. Juni l. J., Morgens 8 Uhr, anberaumten Liquidationstermin ſogewiß dahier anzuzeigen, widrigenfalls ſie damit, ohne ein beſonders zu erlaſſendes Präcluſipdecret, von der Maſſe ausgeſchloſſen werden. Ulrichſtein am 21. April 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Brück. Arbeits ⸗Verſteigerung. (637) Freitag den 8. Mai, Vormittags 10 Ubr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Heldenber. gen die bei Erbauung der Oeconomiegebäude bei der dortigen Revierförſterwohnung erfor⸗ derlichen Arbeiten an die Wenigſtfordernden öffentlich in Accord gegeben werden. Nach dem Voranſchlag betragen dieſe Ar⸗ beiten: 1 1) Maurerarbeitslohn 191 27 2) Steinhauerarbeit 91 15 3) Zimmerarbeit 433 42 4) Dachdeckerarbeit 180 10 5) Schreinerarbeit 84 56 6) Schloſſerarbeit 69 26 7) Glaſerarbeit 13 48 8) Weißbinderarbeit 55 45 9) Pflaſterarbeit 8 48 ferner die Lieferung von 6 Kbk.⸗Klfr. Mauer⸗ ſteinen, 6500 Stück Ruſſenbackſteinen, 60 Büt⸗ ten Kalk, 2½ Kbk.⸗Klftr. Sand, ſowie das Aufſetzen der Steine und Meſſen des Sandes. Zeichnungen, Voranſchläge und Bedingungen liegen bis zum Termine auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 27. April 1846. Der Grßh. Heſſ. Kreisbaumeiſter des Baubezirks Friedberg Stockhauſen. Hofraithe-Verſteigerung. (6304) Donnerſtag den 7. Mai, Nachmittags 2% Uhr, ſoll auf Antrag der Georg Schimpf's Wittwe dahier unter Zuſtimmung ihrer groß⸗ jährigen Kinder, deren in hieſiger Stadt gelegene Hofraithe P. N.%s als ein Wohnhaus, halbe Scheuer und Stall(an Thomas Becker und David Sundheimer) einer freiwilligen öffentlichen Verſteigerung auf hieſigem Rathhauſe ausgeſetzt werden. Friedberg den 30. April 1846. In Auftrag:. der Grßh. Heſſ. Buͤrgermeiſter en der. Edictalladung. (610) Bei der Theilung des Grundvermö⸗ gens der Michael Menzen I. Wittwe von Lindenſtruth unter ibre Kinder hat ſich aus den gerichtlichen Pfandbüchern ergeben, daß mehrere dazu gehörige Stücke wegen 1) 15 fl. Darlehnsſchuld der Joh. Heinrich Menzen Ebeleute von Lindenſtruth dem Kirchenkaſten daſelbſt laut Obligation vom 20. Januar 1756, 2) 15 Darlehnsſchuld der Michael Menzen J. Eheleute von Lindenſtruth dem Kirchen— kaſten daſelbſt laut Obligation vom 20. Juli 1824, 3) 73 fl. Darlehnsſchuld der Wilhelm Laun⸗ ſpachs Cheleute von Lindenſtruth der Ge— meinde daſelbſt laut Obligation vom 24. April 1827 und J 10 fl. 15 kr. Kaufſchillingsſchuld des Frie⸗ drich Fatum dem Hoſpital Hofheim für den wabnſinnigen Konrad Munch in Lin⸗ denſtruth laut Kaufbrief vom 12. Juni/ 5. Juli 1830 verpfaͤndet ſind. Dieſe Pfandſchulden ſollen abgeführt ſein, die Intereſſenten ſind aber nicht im Stande die quittirten Urkunden vorzulegen, können auch ferner nicht ihr Eigenthum an ſämmt⸗ lichen zur Theilung gebrachten Stücken ur⸗ kundlich darthun. Auf ihr Anſtehen werden daher alle die⸗ jenigen, welche an die extrahirten Verpfän⸗ dungen ſowohl, als an das vertheilte Grund vermögen überhaupt, von welchem der Grund⸗ buchsauszug in der Regiſtratur des unterzeich⸗ neten Gerichts zur Einſicht offen liegt, irgend Anſprüche bilden können, hiermit aufgefordert, ſolche binnen 6 Wochen von heute an, ſogewiß da⸗ hier geltend zu machen, widrigenfalls die frag⸗ lichen Verpfaͤndungen für erloſchen erklart und in den Pfandbüchern geſtrichen, auch die Theil⸗ zettel über das Grundvermögen der Michel Menzen 1. Wittwe zur gerichtlichen Beſtäti⸗ gung gebracht werden. Grünberg den 7. April 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Bücking. Oeffentliche Aufforderung. (6477) Johann Heinrich Wiſſemer von Okar⸗ ben, geboren am 9. März 1768, iſt ſchon ſeit vielen Jahren abweſend und werden daher auf Antrag ſeiner nächſten Verwandten Jo⸗ bann Heinrich Wiſſemer und ſeine allenfall— ſigen Erben aufgefordert, ihre Anſprüche auf das ihm von ſeinen Eltern zugefallene in circa 60 fl. beſtehende Vermögen binnen 3 Monaten geltend zu machen, widrigenfalls ſolches ſeinen nächſten Verwandten ohne Caution ausgehän⸗ digt werden wird. Groskarben am 19. April 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Jäger. Emmerich. Arbeits Verſteigerung. (618) Donnerſtag den 7. Mai d. J, Vor⸗ mittags um 9 Uhr, ſoll im Gaſthaus zum Hirſchen dahier das Legen einer gußeiſernen Brunnenleitung an ſolche Uebernehmer in Akkord gegeben werden, welche über ihre Befähigung zu ſolcher Arbeit gute Zeugniſſe von öffent⸗ lichen Baubehörden beibringen können. Gleichzeitig wird die Anlieferung des zur Erbauung einiger Kanäle in den Ortsſtraßen nötbigen Waſſerkalks wenigſtnehmend ver⸗ ſteigert. Obermörlen am 29. April 1846. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Nikolai. Holz⸗Verſteigerung. (649) Freitag den 8. Mai, Vormittags 9 8 ſollen in hieſigem Gemeindewald, Diſtrict ahle 22 Stecken eichen und buchen Scheidholz, 19 5 17 2 17 Prügelbolz, 102* 7. 77 77 Stockholz, 1000 Stück 7 5 7 Wellen, 4 Stämme„ Bau-, Werk- u. Nutzholz, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt am Engelthaler Fußpfad. Altenſtadt am 1. Mai 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Brack. Unterricht fuͤr Bauhand— werker. (650) Mit Bezugnahme auf die Bekannt⸗ machung in Nro. 9. des diesjährigen Kreis⸗ wochenblatts dient hiermit zur Nachricht, daß der in dem Locale des Grßh. Gewerbvereins dahier den ganzen Tag über zu ertheilende Unterricht an Bauhandwerker mit dem 18. Mai d. J. beginnen und bierzu eine dem dis⸗ poniblen Raum entſprechende Zabl von Theil⸗ nebmern aufgenommen werden kann, worauf insbeſondere diejenigen, welche ſich gründlich zur Meiſterprüfung vorbereiten wollen, auf⸗ merkſam gemacht werden. Die näheren Be⸗ dingungen ſind bei dem Unterzeichneten zu erfahren. a Darmſtadt, den 27. April 1846. In Auftrag des Präſidenten des Orßh. Gewerb-⸗Vereins. Rößler. Bekanntmachung. (681) Bei der heute ſtattgehabten Verloo⸗ ſung wurde die Obligation Nr. 16 für 1. Mai l. J. mit 50 fl. rückzahlvar. i Der Inhaber derſelben wird daher aufge⸗ fordert, obige Summe längſtens bis zum 21. d. M. bei dem iſraelitiſchen Gemeinderechner dahier in Empfang zu nehmen, indem von da an die Verzinſung aufhört. Niederurſel den 1. Mai 1846. Der Vorſtand der iſrael. Religions⸗Gemeinde Joſeph Roß bach. Verſteigerung von Bauarbeiten. (652) Dienſtag den 12. Mai l. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen in dem Gemeindehauſe in Traishorloff die zur Erbauung eines neuen Schulbauſes daſelbſt erforderlichen Arbeiten, namlich: 5 1) Maurerarbeit veranſchl. zu 1949 fl. 27 kr. 2) Zimmerarbeit 986„ 19„ 3) Dachdeckerarbeit 251 751„ 4) Schreinerarbeit 807„ 55„ 5) Schloſſerarbeit 470* 50 6) Glaſerarbeit 176 45„ 7) Weißbinderarbeit 357„43„ 8) Spenglerarbeit 42„ 315 an die Wenigſtfordernden öffentlich verſteigert werden, welches man mit dem Bemerken zur Kenutniß bringt, daß Riſſe, Voranſchlag und Verſteigerungsbedingungen auf dem Bureau des Gr. Kreisbaumeiſters in Grünberg zur Einſicht offen liegen. Traisborloff den 1. Mai 1846. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Momberger. Frucht⸗Verſteigerung. (653) Donnerſtag den 14. Mai l. J., Vor⸗ mittags 10 uhr, ſollen zu Münzenberg 83 Malter Korn, 38„ Gerſte, 184ör Ernte 57 5 Hafer, von dem daſigen, Gräflich Solms⸗Rödelbeim'⸗ ſchen Speicher, in kleineren Quantitäten, öf⸗ fentlich meiſtbietend verſteigert werden. Aſſenheim den 30. April 1846. Gräflich Solms⸗Rödelheim'ſche Rentei daſ. T τπ⏑π⏑. Privat ⸗ Bekanntmachungen. A (6013) Bei den unterzeichneten iſt ſtets guter abgelagerter Branntwein in Quantitäten von ½ Ohm und mehr, ſowie gutes Brod und Weißmehl zu den billigſten Preiſen zu haben. Gegen genügende Bürgſcheine wird auch auf Verlangen halbjähriger Credit verwilligt. Groskarben den 27. April 1846. Michael u. Joſeph Strauß. Berlornes. (64) Am Dienſtag den 20. April wurde zwiſchen Vilbel und Butzbach ein Sack mit einem braunen Frauenmantel, einem grauen Bieberkleid und einer blauen Jacke verloren. Der redliche Finder wird gebeten, die Effecten an Hrn. Metzgerm. Hart. Walz in Friedberg gegen eine angemeſſene Belohnung abzugeben. *. 142. Heinrich Habicht in Rodheim, Buchbinder und Schreibmaterialienhändler, (651) empfiehlt ſich wiederholt zu geneigten Auftragen. Zu ungewoͤhnlich billigen Preiſen (635) empfehle ich alle Sorten chineſiſche, engliſche und ruſſiſche ſei⸗ dene Sonnenſchirme, ferner brüſſeler und italieniſche Herrn⸗ und Damen-, Knaben und Mädchen⸗Stroh⸗ hüte, Borde- und Roßhaarhuͤte für Damen, neuſte Mull- und Tüll⸗ ſtickereien, ſowie meine ſchon bekann⸗ ten übrigen Modeartikel. Eine reichhaltige Auswahl geſchmackvoller Waaren und billige Preiſe werden gewiß den Erwartungen meiner verehrlichen Abnehmer entſprechen. H. B. Grödel. n 5 (6360 Von Montag den 4. Mai d. J. an fährt der Familienwagen von Grünberg nach Friedberg nicht mehr um 5½ Uhr Morgens. 3 Grünberg. Flick u. Bott. Ge ſ u ch. 5 (657) Ein braver und gewandter Bäcker⸗ burſche, der auch zugleich als Schießer be⸗ ſtehen kann, wird in eine Bäckerei zu Fried⸗ berg geſucht. Das Nähere bei der Expedition. Zum Vermiethen. (658) In dem dritten Stock meines Hauſes iſt ein vollſtändiges Logis zu vermiethen und bald zu beziehen.. Friedberg im Mai 1846.. J. Steinhäußer, Bäckermeiſter. Ein brauner Hühnerhund (689) mit weißer Bruſt und weißen Pfoten hat ſich am Sonntag den 26. v. M. verlaufen. Indem man vor dem Ankaufe deſſelben warnt, wird der redliche Finder gebeten, denſelben bei Polizeidiener Seibert zurückzugeben. Friedberg im Mai 1846. Anzeige. (660) unſern Geſchaftsfreunden zeigen wir hiermit an, daß wir unſer Comptoir aus der Wohnung des Herrn G. C. Morell in unſer, in der Burg der Kirche gegenüber gelegnes, Fabrikgebäude verlegt haben.. Friedberg den 1. Mai 1846. Morell 8 Hertwig. Ein möbelirtes Zimmer (661) iſt zu vermiethen, wo? ſagt Ausgeber dieſes Blattes. Kurheſſiſche allgemeine Hagel verſicherungs⸗ Geſellſchaft für Deutſchland zu Caſſel. (662) Dieſe auf Gegenſeitigkeit begründete, mit Corporations⸗Rechten verſehene, von einem Geſellſchafts⸗Ausſchuſſe kontrolirte und einem landesherrlichen Commiſſär beaufſichtigte An⸗ ſtalt verſichert: 41 Halm⸗ und Hülſenfrüchte zu Oel⸗ und Handelsgewächſe zu 1 Wein und Obſt zu 2 Procent und Tabak und Hopfen zu 4 Procent. Statuten derſelben, ſowie Saatregiſter und Reverſe ſind bei dem unterzeichneten Agenten unentgeltlich zu haben, der auch bereit iſt, jede weiter zu wünſchende Auskunft zu geben. Friedberg den 2. Mai 1846, f G. F. Nan. Ane i g e. (663) Die bekannten Wetzſteine, ſodann Waizenkleye und Schalen ſind wieder vor⸗ räthig bei J. C. ten Brink J a in Vilbel. Ein Logis, (6601) welches ſogleich bezogen werden kann, hat zu vermiethen N G. Scheibel, Schloſſermeiſter. rocent, rocent, Literariſche Anzeigen. So eben erſcheint und iſt durch alle Buch⸗ handlungen, in Friedberg durch C. Bin⸗ dernagel, zu beziehen: Die vierte höchſt niedliche Cabinets⸗Ausgabe von Wilhelm Hauff's ſaͤmmtlichen Werken. 5 In 18 Bändchen. Mit des Dichters Leben von Guſtav Schwab. Preis pro Bändchen 12 kr.(Wird in die⸗ ſem Jahre vollſtändig.) Ferner iſt bei Carl Bindernagel in Friedberg vorräthig: 5 Worte, 5 zur dreihundertjährigen Gedächtnißfeier des Todestages Luthers, am Abende des 18. Februars 1846 im Leſe⸗ Caſino zu Petterweil, Kreiſes Friedberg, vorgetragen von Heinrich Chriſtian Flick, ehehinigem Großh. Heſſiſchem Pfarrer allda. (Preis: 12 kr.) 5 In der Didaskalia Nr. 104 wird von die⸗ ſer Broſchüre geſagt:„Eine in dieſen Tagen im Druck erſchienene Schrift:„Worte zur drei⸗ hundertjaͤhrigen Gedächtnißfeier des Todesta⸗ ges Luthers“, geſprochen von dem ehemaligen Pfarrer Heinrich Chriſtian Flick zu Petter⸗ weil am 18. Februar im dortigen Caſino, dürfte unter die beſſeren der bei dieſer Gelegen. heit ſo zahlreich zu Tage geförderten literariſchen Producte zu zählen ſein. Die geſchichtliche Entwickelung des Chriſtenthums von ſeinem Urſprung bis auf unſere Tage darſtellend und die menſchlichen Zuſaͤtze und Entſtellungen, welche daſſelbe im Fauf der Jahrhunderte bis auf Luther erdulden mußte, aus der heiligen Schrift ſelbſt widerlegend, bietet uns dieſelbe zugleich eine vollſtändige Beſchreibung des Lebens und Wirkens Luthers und wird daher den Verehrern des großen Reformators eine nicht unwillkommene Erſcheinung ſein.“ g Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg — ä ů— 7 41. ſorde in ol an Bette ſretun, Bette an Mn Kur es und gar ſſe d Tesp,