— rr — SSS 5.— Itiedberg Buß bat 4 bg . Intelligenz-Olatt ſür die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. * 68. Mittwoch, den 2. September 1846. Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg 5 und Hungen an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Den Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrennen. Wir machen Sie darauf aufmerkſam, daß unſer den Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrennen verbietender Polizei⸗Befehl d. d. 12. Februar d. J., Intelligenzblatt Nr. 13, noch fortdauernd Gültigkeit hat und bemerken zu⸗ gleich, daß hierdurch ſowohl der Ankauf mit Beding als- baldiger Lieferung der Kartoffeln, als wie der Ankauf, wobei ſpätere Lieferung bedungen wird, verboten iſt. Wegen der Ankäufe von Kartoffeln durch Branntweinbrenner zu ihrem häuslichen Gebrauche und zum Pflanzen iſt, wie früher verordnet, in jedem einzelnen Falle beſondere Ent— ſchließung hier einzuholen. Friedberg, Grünberg und Hungen den 31. Auguſt 1846. Küchler. Ouvrier. Follenius. 5 Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Erhebung der Stempeltaxe von auswärtigen politischen Zeitungen. Ich fordere Sie zur ungeſäumten Erledigung meiner in Nr. 9 des Amtsblattes von 1844 enthaltenen, obigen Gegenſtand betreffenden Verfügung auf. Grünberg am 25. Auguſt 1846. Ouvrier. Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Male der Gemeinde Engelrod um Bewilligung mehrerer Märkte. Nach Benachrichtigung des Gr. Heſſ. Freih. Riedeſel'ſchen Landraths zu Lauterbach iſt der Gemeinde Engelrod geſtat. tet worden, folgende Märkte auf ein Jahr zur Probe abzu— halten: 10 den erſten Markt Montag und Dienſtag vor Oſtern; 2) den zweiten Dienſtag und Mittwoch vor dem Ulrichſtei— ner Jacobimarkt; 3) den dritten unmittelbar vor dem Ulrichſteiner Michaeli— markt und zwar in der Weiſe, daß jedesmal der erſte Tag zum Vieh- und der zweite zum Krämermarkt be— ſtimmt ſein ſoll. Sie werden dieſes mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß der unter 3 angeführte Markt als der erſte den 21. und 22. September l. J. abgehalten wer—⸗ den wird. Grünberg am 28. Auguſt 1846. On vir i er. Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Rentamts Gruͤnberg an die Gr. Heſſ. Bürgermeiſter dieſes Rentamts Betreffend: Die Erhebregiſter der Forſtſtrafen vom III. Quartal 1846 bei dem Rentamte Grünberg. Die Erhebregiſter über die Forſtſtrafen des III. Quar⸗ tals 1846 ſind bis zum 1. September angefertigt und kön— nen an den bekannten Zahltagen, Donnerſtag und Samſtags, Forſtſtrafen bezahlt werden, was Sie im Intereſſe der Be— ſtraften in Ihren Gemeinden bekannt machen wollen. Grünberg am 22. Auguſt 1846. a Bötticher. Friedberg den 26. Auguſt 1846. Das Namensfeſt Sr. Königlichen Hoheit unſers allverehrten Großherzogs wurde geſtern von den Bewoh— nern Friedbergs mit gewohnter Loyalität feſtlich begangen. Wir erwähnen nur kurz des Feſteſſens mit Muſik im Trap p'ſchen Saale, des Zugs der Schützen und Turner an den Schuützen— rain, des Balles daſelbſt, des Ausflugs der Zöglinge des Schullehrer-Seminariums u. ſ. w., wobei ſich uberall durch geeignete Toaſte die Liebe zum Regentenhauſe auf's lebhaf— teſte kund gab. Ort ha kcsſ e. In Bezug der Anfrage in Nr. 48 dieſes Blattes er⸗ laube ich mir Folgendes mitzutheilen. In Egelsbach, Kreiſes Großgerau, lernte ich vor einiger Zeit einen Orts— Sparverein kennen, von deſſen Zweckmäßigkeit und Wohl⸗ thaͤtigkeit ich mich ſo ſehr überzeugte, daß ich mir eine Ab⸗ ſchrift der Statuten verſchaffte, um ſie zu gleichem Zwecke zu empfehlen. Ich laſſe ſie hier folgen. Statuten für den Sparverein zu E., Krs. G. Eine Anzahl Männer von E,, welche gern das Gute befördern und das Gedeihen einer Orts⸗Sparkaſſe mit Rath und Thath unterſtützen wollen, bilden einen Verein— an deſſen Spitze der jeweilige Geiſtliche ſteht— für die Bil— dung und Ueberwachung des Inſtituts, das als Filial-Spar⸗ kaſſe von Langen zu betrachten iſt. Dieſer Verein hat fol⸗ gende Statuten feſtgeſetzt. §. 1. Jeder Ortseinwohner E's. iſt zur Aufnahme in den Verein faͤhig. Die Aufnahme geſchieht durch Unter⸗ ſchrift dieſer Statuten, welche er als geſellſchaftliche Geſetze hierdurch anerkennt.. §. 2. Jedes Mitglied hat ſich für die eine oder die andere der nachfolgenden wöchentlichen Einlageklaſſen 6 kr.— 12 kr.— 24 kr.—(c.) zu entſcheiden und in der einmal gewählten wenigſtens Ein Jahr zu verbleiben. Nach Ablauf eines Jahres ſteht es jedem Mitgliede frei, in eine geringere oder höhere Klaſſe zu treten. §. 3. Wann dieſe Statuten abgeändert werden ſollen, müſſen wenigſtens zwei Drittheile der nachſtehenden Aus⸗ ſchußmitglieder verſammelt ſein: Pfarrer, Schullehrer, Bürgermeiſter und 2, 4, 6 oder 9 Gemeinderaͤthe. §. 4. Alle Jahr— im Monat Januar— legt der Ausſchuß über den Stand der Sparkaſſe Rechnung ab, und ſpricht ſich überhaupt über Alles aus, was dieſe ſo nütz⸗ liche Anſtalt fordern kann. §. 5. Die Einlagen geſchehen jeden Sonntag zwiſchen der Vor⸗ und Nachmittagskirche an den vom Ausſchuß ge⸗ wählten Rechner und in Gegenwart eines, den Rechner hierbei unterſtützenden Ausſchußmitgliedes, das die Einlagen in die Sparkaſſe⸗Büchlein quittiren muß, während der Rech⸗ ner die Einlagen in das zu führende Handbuch einträgt. Die ſonntäglichen Einlagen werden in einer aus eichen Holz gefertigten, mit Abtheilungen verſehenen verſchließbaren Cha— tulle aufbewahrt, wozu das gerade Activ-Ausſchußmitglied den Schlüſſel hat.— Dieſes Ausſchußmitglied hat mit dem Rechner die ins Tagebuch eingetragenen ſämmtlichen Ge⸗ ſammt⸗Einlagen zu beſcheinigen. §. 6. Sollte ein Mitglied an einem oder einigen Sonntagen ſeine Einlage reden können, ſo hat dieß nichts zu ſagen. Am letzten Sbuntage eines jeden Monats aber, muß ohne alle Rückſicht das Reſtirende berichtigt wer⸗ den und zwar bei Verluſt aller bisherigen Einlagen; auch den Ausſchluß aus dem Verein hat eine ſolche Unordnung zur Folge. 8. 7. Dieſe eingegangenen Gelder werden am Schluß jeden Monats von demjenigen Ausſchußmitgliede, in deſſen Gegenwart die Einlagen einen Monat lang gemacht wur⸗ den, an die Filial⸗Sparkaſſe nach Langen gegen Quittung— die jedesmal dem Rechner einzuhändigen iſt und von dem⸗ ſelben in die Abth. der Chatulle für Papiere gelegt wird— abgegeben, von wo aus ſie der Großgerauer Sparkaſſe einver⸗ leibt werden. §. 8. Dieſe eingelegten Gelder bleiben in der eben— genannten Sparkaſſe fünf Jahre lang auf Zinſen ſtehen. * 276 6 Nach Ablauf dieſer Zeit wird das ganze Kapital mit Zin⸗ ſen nach Verhältniß der ee ee e Mitglieder 2 bange So lange iſt alſo jedes Mitglied an den Verein ge⸗ den. §. 9. Sollte ein Mitglied in den Militärdienſt treten als Handwerksburſche in die Fremde gehen oder an ein außerordentliches Unglück, bei welchem ſchnelle Hilfe vonnöthen, zuſtoßen: ſo kann daſſelbe, auch vor Ablauf der geſetzlichen Zeit ſein erſpartes Kapital mit Zinſen aus der Sparkaſſe erhalten. Dem Ausſchuſſe bleibt es übrigens an⸗ heim geſtellt, über die wirkliche Dringlichkeit dieſer drei Fälle eine Entſcheidung zu treffen. f. §. 10. Beim Tode eines Mitgliedes fällt den nächſten Erben deſſelben das eingelegte Geld mit Zinſen zu; jedoch erſt vier Wochen nach dem Sterbetag.) i §. 11. Die Verwaltung übernimmt der Ausſchuß und der Rechner unentgeldlich, denn es iſt ein Ehren⸗Amt. 9. 12. Der Ausſchuß hat das Recht den Rechner aus ſeiner Mitte zu wählen. 8 f§. 13. Der Rechner, der zugleich Ausſchußmitglied iſt, kann nach Ablauf eines Jahres auf eine neue Wahl antragen und ſie zum zweitenmale, wenn dieſelbe wieder auf ihn fiele, ablehnen. 85 §. 14. Nach Ablauf eines Jahres iſt der Rechner verbunden, ſeine Rechnung zu ſtellen und ſolche dem Aus⸗ ſchuſſe zur Prüfung vorzulegen. §. 15. Der Ausſchuß hat die Verbindlichkeit dem ſonntäglichen Erheben der Einlagen— die Mitglieder deſſel⸗ ben unter einander abwechſelnd— einen Monat lang bei⸗ zuwohnen, und die monatliche Einlage aller Mitglieder ſogleich an die Filial⸗Sparkaſſe nach Langen abzuliefern. . 16. Die, in einem dem Darleiher gegebenen Büchelchen eingetragenen Beſcheinigungen über gegebene Einlagen zur Sparkaſſe gelten nur für den Darleiher oder ſeine Erben und können daher nicht an Andere abgetreten werden, es ſei denn, daß der Ausſchuß in die Abtretung eingewilligt habe. 5 5 §. 17. Damit der Rechner in den Stand geſetzt iſt, ſeine hierzu nöthigen Tage- und Handbücher führen und §. 16 bemerkten Quittungsbüchlein anſchaffen zu können, hat jedes Mitglied, ſogleich bei der erſten Einlage, noch 6 kr., ein für allemal, zu dem genanntem Zwecke zu entrichten. 8 §. 18. Verluſte, die durch Verſtöße im Geldzählen der Kaſſe erwachſen, haben die Ausſchuß⸗Mitglieder zu gleichen Theilen zu tragen und der Kaſſe zu erſetzen. §. 19. Sollte ein Ausſchuß⸗Mitglied bei der Ver⸗ waltung unordentlich handeln, ſo hört daſſelbe auf, Mitglied des Vereins zu ſein und verliert noch außerdem ſeine ganze bisherige Einlage. Das alsdann noch Fehlende wird man ſich durch Hilfe des Gerichts zu verſchaffen wiſſen. §. 20. Aus dieſer Kaſſe kann unter die Mitglieder ſelbſt kein Geld ausgeliehen werden. Welche Summen einer Gemeinde bei Anwendung ſolcher Statuten erhalten werden können, geht daraus her—⸗ ) Damit der Ausſchuß in den Stand geſetzt wird, den 88. 9 und 10 nachzukommen, hat jedes Mitglied zur Bildung eines Reſervefonds, jedes Jahr noch beſonders 6 kr. zu entrichten, die in dem Quittungs⸗ büchlein unter dem Namen Reſervefond extra bemerkt wird. Tritt alſo einer der Fälle§. 9 und 10 ein, ſo wird die Zahlung aus der Reſervekaſſe geleiſtet und die Geſellſchaft leiſtet die Einlage des aus⸗ getretenen Mitglieds nicht allein in der Hauptſparkaſſe, ſondern führt dieſes Mitglied in dem Einlagebuch extra fort, dadurch, daß die ſofortige ſonntägliche Einlage ebenfalls aus dem Reſervefond be⸗ ſtritten wird. Das auf dieſe Weiſe der Geſellſchaft zu gut kom⸗ mende Kapital und Zinſen wird nach 5 Jahren zu gleichen Theilen unter die Mitglieder vertheilt. 28 0 eten erung zt iſt, und nnen, noch fe zu hlen t zu Ver⸗ lieb ganze Man eder % 277 vor, daß das Erſparte der letzten ſechs Jahre in der Ge⸗ meinde Egelsbach beinahe 10,000 fl. betrug.— reuen ſoll es mich, wenn vorſtehende Mittheilung recht viele Gemeinden veranlaßt, in ihrer Mitte eine ähn— liche Sparkaſſe zu errichten. Vilbel im Juli 1846. Perron. nung der Viehverſicherungsanſtalt des Kreiſes Hungen vom Jahr 1845 bringe ich hiermit zur Kenntniß der bei dieſer Anſtalt Betheiligten. Hungen den 29. Auguſt 1846. Der Director der Viehverſicherungs⸗Anſtalt des Kreiſes Hungen Hunſinger. Ueberſicht der Reſultate der Rechnung der Viehverſicherungsanſtalt des Kreiſes Hungen vom Jahr 1845. * I. Einnahme. 1. 2 f ſusz Juli 1. Beiträge der Verſicherer: Kirchenbuchs-Auszug vom Juli 1846. a) vom 1. Quartal à 1¾ Heller vom fl. Verſ⸗ 5 3 Kapital 1078 fl. 35/ kr. aubach. b) vom 2. 17„ 17 Hllr. 1195/ 10½„ ch 0 vom 5„ 1 175„ 1186„% 95 1 2 d) vom 4. 1 V 1%„ 1411% 34%„ Getraute: e) durch einen außerordentlichen Ausſchlag: i Keine. a. 1 Hllr. vom fl. Verſ.⸗Kapital 953, 5½ 8 . Getaufte: 2. Erlös von Fleiſch für auf Rechnung der Anſtalt ge⸗ ia Kü 5 ee 2 75 ſchlachtetes Vieh 50 53¼½¼ 12. Von Maria uͤhn ein Sohn, Heinrich Chriſtian, geb. 3. Kaſſenvorrath von vorigem Jahr 204 21 den 22. Juni. i 4. Ausſtände e„ 3 59 27. Dem Bürger Wilhelm Colombe ein Sohn, Friedrich, 5. Aufgenommene Kapitalien 600— geb. den 22. Juni. Summe der Einnahme 6685 1¼ Beerdigte: DTF N a 9 6. Entſchädigung für gefallenes Vieh 5653 7%¼ 8. Katharina, des Bürgers und Strumpfwebers Johann 7. Bureaukoſten des Directors. N Philipp Diehl Töchterchen, alt 3 Mon. und 5 Tage,(Hier wurden verausgabt für Prüfung der Regiſter 1 den 5. Juli. 0 fie pen 5 Controle an eine hierfür beſonders 5 1. 2 eſtellte Perſon— 10. Johann Konrad Wöll II., Buͤrger und Ackermann, 8. Beſoldung und Gebühren des Haupteaſſirs: alt 64 Jahre, 8 Mon. und 17 Tage, f den 17. Juli. a) Hebgebühren à 1½% vom 100 fl. 97 fl. 12/ kr. 25. Johannes, des Bürgers und Schloſſermeiſters Chriſtian d) Regiſterfertigungsgebühren a 2 Hllr. 48 9%„ 7 . 2 5 22¹ 6 i ee e 9. Hebgebühren der Gemeinde⸗Einnehmer à 2½¼% 146 4% 1 den 23. Juli. 5 5 10. Gebühren der Schätzer 168 30 27. Anna Margaretha, des geweſenen Burgers und Peruüͤk⸗ 11. Schreibmaterialien, Druckſachen, Buchbinderlohn 21 25 kenmachers weiland Joh. Georg Grimetz ledige Tochter, 12. Botenlohn, Poſtgeld ꝛc. 3 alt 60 Jahre, 10 Mon. und 7 Tage, t den 24. Juli. 14. Splaine 8 5 28. Anna Katharina, des geweſenen Bürgers und Bäckers 15. Jubel Kapital* 2 8 2 b: 5 bezahlte Kapitalien 300— weiland Georg Hartmann Kreicker hinterlaſſene Wittwe, 16. Uneinbringliche Gelder und ſonſtige Verluſte: geb. Draut, alt 62 Jahre, 7 Monate und 22 Tage,(Hier wurden verrechnet Rückvergütung einiger der 1 25. Juli. Kaſſe irrthümlich überwieſene Einnahmen) 17 28. Anton, des Burgers und Federputzers Heinrich Batz Summe der Ausgabe 6477 19% Söhnchen, alt 2¼ Jahr, t den 26. Inli. A b ſch lu ß. N Die Einnahme beträgt 6685 1% „ Ausgabe„. 6477 19% Bekanntmachung. (1303) Nachſtehende Ueberſicht der Ergebniſſe der abgeſchloſſenen Rech⸗ Verbleibt Ueberſchuß Der Hauptcaſſier Funk. 207 42 welcher in baarem Vorrath beſteht. Hungen den 24. Auguſt 1846. Bekanntmachungen von Be⸗ hörden. , νννν Verſteigerung. (1283) Mittwoch den 2. September, Mor⸗ gens 9 Uhr anfangend, wird in der Wohnung des Bäckers Philipp Engel dahier der Nach⸗ laß des perſtorbenen Bürgers und Rentners Friedrich Kautz beſtehend in Holzwerk, Kup⸗ fer, Zinn, Blech, Bettung, Weißgeräth, Manunskleider u. ſ. w. öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg am 26. Auguſt 1846. In Auftrag Großh. Heſſ. Landgerichts der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Edicetalla dung. (1225) Die Erben der verſtorbenen Hein⸗ rich Rullmanns Wittwe haben den überſchul⸗ deten Nachlaß derſelben nur sub beueficio legis es inventarii angetreten. Zur Richtig⸗ ſtellung des Schuldenſtandes, ſowie zum Ver— ſuch eines Arrangements werden deshalb ſo— wohl bekannte als unbekannte Gläubiger der gedachten Heinrich Rullmanns Wittwe, ſowie alle Diejenigen, welche etwaige ſonſtige Rechts— anſprüche an deren Nachlaß zu haben ver— meinen, hiermit aufgefordert, ihre Forderungen und Rechtsanſprüche ſo gewiß in dem auf Freitag den 11. k. M., Morgens 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermin dahier anzu⸗ zeigen und geltend zu machen, widrigenfalls die unbekannten Creditoren von der Maſſe ausgeſchloſſen, die nicht erſcheinenden bekann— ten Gläubiger aber, im Falle eines zu Stande kommenden Arrangements, als den Beſchlüſſen der Majorität beigetreten, werden angeſehen werden. Nidda den 10. Auguſt 1846. Grßh. Heſſ. Landgericht daſ. Kattrein. Bekanntmachung. (1265) Auf freiwilliges Anſtehen der Lud⸗ wig Karls Eheleute dahier ſollen nach⸗ ſtehende Liegenſchaften derſelben 29/267 Floch. 58¼[Kl. Wohnhaus, Stall, Schweinſtall und Scheuer an Martin Zöckler sen. 289/6 Floch. 37½[IKl. Garten im Röhr⸗ . lach an der Hofraithe, ſowie etwa 9 Morgen Ackerland in verſchie— denen Lagen hieſiger Stadtgemarkung Donnerſtag den 10. September, Nachmittags 2 Uhr, auf hieſigem Rathhauſe unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen öͤffent⸗ lich meiſtbietend verſteigert werden. Indem man biezu Kaufliebhaber einladet, wird bemerkt, daß das dreiſtöckige Wohnhaus 8 Stuben, 8 Kammern und 2 Keller hat, und daher ſich zu jedem Geſchaͤftsbetrieb eignet. Grünberg den 14. Auguſt 1846. Grßh. Heſſ. Landgericht daf. Welcker. Edictalla dung. (1262) Die Erben der Konrad Rühl's, Schultbeißen Eidams, Cheleute zu Feldkrücken haben die von ihren Eltern ererbten Immo— bilien theils verkauft, theils unter ſich ver theilt. Da ſie ihr Eigenthum an dieſen in den Gemarkungen von Feldkrücken, Kölzen. hain und Ulrichſtein gelegenen Immobilien, worüber Grundbuchsauszuͤge bei den Acten zu Jedermanns Einſicht offen liegen, nicht überall urkundlich nachweiſen können, ſo wer den alle Diejenigen, welche an fragl. Immo⸗ bilien Eigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche Ag⸗ ſprüche bilden zu können vermeinen, aufge⸗ fordert, ſolche ſogewiß binnen vier Wochen von heute geltend zu machen, widrigenfalls Kaufbrief und Theilzettel beſtätigt werden. Ulrich ſtein am 15. Auguſt 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Bekanntmachung. (12640 Nachſtehende dem vormals Frank⸗ furtiſchen Hauptmanne Ludwig Petzinger zu Langenhain gehoͤrt habende Immobilien, nämlich: 1) das größere Wohnhaus mit acht Zimmern und Oeconomiegebäuden, ſowie einem etwa vier Morgen haltenden Obſt⸗ und Gemüſe⸗ garten, ſowie 2) eine kleinere Hofraithe, beſtehend aus Wohnhaus mit einem Saalbau, einer Scheuer und verſchiedenen Stallungen, endlich 3) ein großer gewölbter Keller ſollen f Montag den 14. September l. F., Morgens 9 Uhr, einer wiederholten Verſteigerung in dem Ge- meindehauſe zu Langenhain ausgefetzt werden. Unter dem Bemerken, daß die Gebäude noch in gutem Stande ſind, der Ort Langen⸗ hain in der Nähe des romantiſchen Schloſſes Ziegenberg unweit der neuen von Friedberg nach Uſingen führenden Straße belegen iſt- die Beſitzung sub. 1 ſich vorzugsweiſe zu einem bequemen und angenehmen Landſitze, die klei⸗ nere Hofraithe dagegen zu einem rentablen Wirthſchaftsbetriebe geeignet erſcheint, wer⸗ den Kaufluſtige zur Concurrenz in den feſt⸗ geſetzten Licitationstermin hiermit eingeladen und ſoll bei einiger Maaßen annehmbaren Geboten der Zuſchlag alsbald unwiderruflich ertheilt werden. Butzbach den 10. Auguſt 1846.. Gr. Heſſ. Freihl. von Löwiſches Landgericht Mosler. Dr. Jyle. Main⸗Weſer⸗Eiſenbahn. Section Butzbach. Steinhauerarbeit. (1300 Die Lieferung von 588 Cubikfußen Sandſtein⸗ oder Lungſteinquadern, zur Er. bauung zweier Durchläſſe für den Lausbach in den Abtheilungen 58 und 59 der Gemar⸗ kung Kirchgöns, wird Montag den 7. Sep. tember, Vormittags 9 Uhr, im Gaſthauſe zum Stern dahier öffentlich verſteigert. Butzbach den 29. Auguſt 1846. Der Großh. Sections⸗Ingenieur Meyer. Verſteigerung von Bauarbeiten. (1305) Montag als den 7. k. M., des Morgens um 10 Uhr, ſollen auf dem Rath⸗ baus in Laubach nachſtehende Arbeiten fuͤr die Stadt Laubach öffentlich wenigſtnehmend ver⸗ accordirt werden, als: A., Erbauung eines neuen Friedhofs: 1) Planir⸗ und Chauſſirarbeit veranſchlagt zu 706 fl. 15 kr. 2) Maurerarbeit 636„ 30„ 3) Steinhauerarbeit 1266„ 40„ 4 Schloſſerarbeit 140„ 45„ 5) Weißbinderarbeit 20—„ „ 278 69 77,5 Kubikklafter Steine zu 4 brechen, fahren und ſetzen 1462 30. 7) Lieferung von 210 Bütken alk 735»—„ 8) Lieferung von 10,5 Kubik⸗ klafter Schlackenſand 210—„ B. Erbauung einer Stützmauer längs dem Karleſchen Hauſe:. 1) Maurerarbeit incl. der Materialien, ver⸗ anſchlagt zu 306 fl. 51 kr., 2) Steinhauerarbeit veranſchl. zu 88 fl. 48 kr. Riſſe, Voranſchläge und Bedingungen lie⸗ gen bei dem Unterzeichneten bis zu dem Ver⸗ ſteigerungs⸗Termin zu Jedermanns Einſicht bereit. Villingen den 27. Auguſt 1846. J. A.: Pfarrer, Bauaufſeher. Gras Verſteigerung. (1306) Donnerſtag den 10. September l. J., ſoll das Grummetgras von den hieſigen circa 200 Morgen haltenden Gemeindewieſen öffentlich an Ort und Stelle meiſtbietend ver⸗ ſteigert werden. ö Die Großh. Bürgermeiſter der Umgegend werden erſucht, dieſes in Ihren reſp. Gemein⸗ den veröffentlichen zu laſſen. Utpbe am 26. Auguſt 1846. 5 Der Großh. Heſſ. Gräfl. Solms⸗Laubachiſche Bürgermeiſter Böch er. rr Privat ⸗ Bekanntmachungen. Bekanntmachung. (1272) In Traismünzenberg, Kr. Hungen, beſitze ich eine Scheuer, welche ich auf den Abbruch zu verkaufen willens bin. Dieſelbe iſt 44 Fuß lang und 34 Fuß breit und mit einem guten Ziegeldach verſehen. Das Holz an derſelben iſt durchgängig gut erhalten und zu jedem andern Gebäude brauchbar. Gambach den 20. Auguſt 1846. Schneider, Gemeinde⸗Einnehmer. Ein ſolider und erfahrener Bäcker- bur ſche, (1296) welcher gleich eintreten kann, wird geſucht. Wo? ſagt die Expedition d. Bl. Empfehlung. (1299) unterzeichneter empfiehlt ſich mit ganz ſupperfeinem, direct aus der Schweinfurter Kunſtmühle bezogenem Blumen⸗Vörſchuß die Meſt à 18 Pfund 2fl. 24 kr., Nro. 2 ditto 27 8 Nro. 3 ditto 1 7 525 und vorzüglich gutem Brodmehl das Malter à 144 Pfund zu 12 fl. 30 kr. Friedberg den 26. Auguſt 1846. J. L. Rappolt. Ein gutes Clavier, (13010 das mir entbehrlich geworden, iſt zu verkaufen oder zu vermiethen. Friedberg. Carl Ferro. Verkauf auf den Abbruch. (1307) Ein einſtöckiges Wohnhaus mit Knie, 37 Fuß lang und 20 Fuß breit, ſteht aus freier Hand zu verkaufen. Nähere Auskunft auf portofreie Anfragen und perſönlich ertheilt 2 Joh. Hinkel IV. in Vilbel. Bekanntmachung. (1295) Die Braunkohlen⸗Conſumenten der Umgegend werden hiermit in Kenntniß geſetzt, daß vom 1. September d. J. an der Centner Kohlenklötze auf der hieſigen Kohlengrube zu eflf Kreuzer verkauft wird, und daß die über⸗ all üblichen Bürgſcheine, auf einen Abnehmer geſtellt, mit ſechs monatlicher Zahlungs friſt auch hier angenommen werden. 5 Dornaſſenheimer Braunkoblen⸗ Bergwerk am 26. Auguſt 1846. Namens der Gewerkſchaft. B. i t it e 5 (1308) Es iſt mir am vorigen Mittwoch ein 1½ jähriges Rind von aſchgrauer Farbe entlaufen. Derjenige, welcher es bab. rung genommen hat, wird gebeten, mir bald gefälligſt Nachricht davon zu geben und er⸗ kläre mich zu einer Belohnung bereit Ilbenſtadt. Philipp Mörſchel, 9 Gaſtwirth. 5 Aufforderung. (1309) Wer rechtlicherweiſe an mich noch etwas zu fordern hat, beliebe mir bis zum 4. September Rechnung einzuſenden, da wegen baldigem Abzug von hier ſpätere Anfor⸗ derungen nicht berückſichtigt werden. Ober ros bach den 28. Auguſt 1846. Jacob Schlottner. Literariſche Anzeige. Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt vorrathig und als ſehr brauchbar mit Recht zu empfehlen: 0 Die zehnte verbeſſerte Auflage von: 5 W. G. Campe, 5 gemeinnuͤtziger Briefſteller für alle Fälle des menſchlichen Lebens, mit Angabe der Titulaturen für alle Stände. 8. broch. Preis: 54 kr. (13100 Dieſer Briefſteller enthält 160 Brief. muſter, wie auch 72 Formulare zu Kauf⸗ Mieth⸗, Pacht⸗ und Lehrcontracten;: Erb verträge, Teſtamente, Schuldver⸗ ſchreibungen, Quittungen, Vollmach⸗ ten, Anweiſungen, Wechſel und At teſte. — Für die bürgerlichen Verhaͤltniſſe. Ferner iſt vorräthig: Cehr bu ch der Erziehung u. des Unterrichts. Ein Handbuch für a Eltern, Lehrer und Geiſtliche von 5 Dr. W. J. G. Curtman, Director des Schullehrer⸗Seminars zu Friedberg. Fünfte Auflage des Schwarz ⸗Curtman'ſchen Werks. Erſte Lieferung: 42 kr. Das ausgezeichnete Werk erſcheint in 6 Lieferungen, jede zu 42 kr. rh. Der Wild dich, Schloßbrand zu Darmſtadt unter dem Landgrafen Ernſt Ludwig. Nach einer Volks ſage von C. Merck. 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