Aſpiegel, Intelligenz Blatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Amtlicher Theil. Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Bezirks Gruͤnberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſter dieſes Bezirks. Betreffend: Die Erhebung der Forſtſtrafen von dem 4. Quartal und Feldſtrafen von der 5. Periode 1845 bei dem Rentamte Grünberg. Die Erhebregiſter über die Forſtſtrafen vom 4. Quar⸗ tal und die Feldſtrafen von der 5. Periode 1845 ſind bis zum 1. Dezember angefertigt und können an den bekannten Zahltagen, Donnerſtags und Samſtags, Forſt« und Feld⸗ ſtrafen bezahlt werden, was Sie im Intereſſe der Beſtraf⸗ ten in Ihren Gemeinden bekannt machen wollen. Grünberg am 24. Oktober 1845. Bötticher. Localſection des Gr. Heſſ. Gewerbvereins im Kreiſe Friedberg. Monatliche Sitzung Dienſtags den 2. Dezember, Abends 8 Uhr. Vorlage der Rechnung für das Jahr 1845.— Wahl des Vorſtandes und des Ausſchuſſes für 1846— Vorträge über Verbeſſerungen an Pumpen— Kolbenfüt⸗ terung an Feuerſpritzen— Waſſerdichtmachen lederner Feuer⸗ eimer und Spritzenſchläuche— die Grundſätze, worauf die Bereitung der guten Glanzwichſe für Leder beruht.— No⸗ tiz über Dampfwäſche über künſtliche Diamanten ꝛc. Soldan. Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 32. (Schluß.) VIII. Bekanntmachung derſelben Behörde von gleichem Datum, den Frankfurt-Lauterbacher Curs betr. Vom 1. November d.. anf., wird für die Dauer des Winters, bis zum 1. April, der Poſtwagen zwiſchen Lauterbach und Frankfurt, ſtatt früher Zmal wöchentlich, täglich courſiren und zwar zwiſchen Lauterbach und Schotten in der Weiſe, daß die Abfahrt von Lauterbach nach Schotten um 1 Uhr Nach⸗ mittags, die von Schotten nach Lauterbach um 6 Uhr Morgens erfolgen wird, zwiſchen Schotten und Frankfurt aber in der Weiſe, daß die Ab⸗ fahrt von Schotten nach Frankfurt um 8% Uhr Morgens, von Frankfurt nach Schotten aber um 10 Uhr Morgens Statt ſindet, ſo daß Reiſende, nach einem Nachtlager in Schotten, die Reiſe auf der ganzen Strecke zu⸗ rücklegen konnen.— Zur ſicheren und ordnungsmäßigen Beförderung von Perſonen werden die Wagen künftig von einem Conducteur begleitet und bei beſetzten Wagen Beichaiſen geſtellt werden.— Zwiſchen dieſem Curs und Buͤdinger⸗Gießer wird ein directer Anſchluß in Nidda dadurch hergeſtellt, daß die Gießer Poſt von Büdingen, ſtatt um 7 Uhr Morgens, künftig um 7½ Uhr abgefertigt wird.— Um die Benutzung dieſes Cur⸗ ſes dem Publikum zu erleichtern, werden auch ferner in Kloppenheim, Okarben, Niederwöllſtadt, Dornaſſenheim, Bingenheim, Salzhauſen, Oberſchmitten und Rainrod Perſonen zur Mitreiſe angenommen.— Gleichzeitig mit dieſer Cursveränderung wird die bis⸗ herige Perſonentaxe außer Wirkſamkeit geſetzt und eine neue Perſonentaxe zur Anwendung gebracht.(Folgt dieſelbe; fie beträgt nunmehr zwiſchen Lauterbach und Frankfurt 3 fl. 28 kr., und ſo nach Verhältniß, alſo un⸗ gefähr/ mehr, als bisher.) IX: Erhebung einer weiteren Umlage von 1336 fl. für Vieinal⸗ weg⸗Bau in der Gemeinde Mölsheim, Kr. Worms, für 1845. X. Ausſchlag einer nachträglichen Umlage 3. Claſſe für 1845, von 150 fl. für Reinigung der Selzbach in der Gemeinde Stadecken, Landbe⸗ zirk des Kreiſes Mainz. XI. Dienſtnachrichten: Am 7. Mai wurde der Ortsbürger A. Ripper zu Erbach zum 2. Landrathsdiener daſelbſt eruannt; am 13. Oct. dem Friedrich Scherer zu Bechtheim das Patent als Geometer 3. Cl. für den Kr. Worms ertheilt; am 17. der pract. Arzt Or. Schmidt zu Bingen zum Phyſikatswundarzt für den Phyſikatsbezirk Bingen; ſodann der zweite Ergänzungsrichter am Friedensgerichte Mainz 2. Bezirks, Ac⸗ ceſſiſt Wolf, zum Ergänzungsrichter am Friedensgerichte Mainz 1. Be⸗ zirks ernannt. XII. Concurrenz für: die kathol. Pfarrſtelle zu Bürgel, Kr. Offenbach, mit 737 fl. 44 kr.(Präſentation des Hrn. Fürſten zu Iſen⸗ burg⸗Birſtein); die kath. Pfarrſtelle zu Ockſtadt, Kr. Friedberg, mit 979 fl. 33 kr.; die 1. evang. Schullehrerſtelle zu Oppenheim mit 480 fl. und 40 fl. jährlich für Heizung der Schulſtube; die Lehrerſtelle für die neueren Sprachen an der Realſchule zu Biedenkopf mit 500 fl.(Anmeldungsfriſt 14 Tage). XIII. Geſtorben ſind: Am 21. Okt. der kath. Pfarrer Reuß zu Gonſenheim; am 22. der emeritirte kath. Pfarrer Kaſt zu Mainz. Plan zu einem Vereine zum Andenken Heinrich Peſtalozzi's. §. 1. Der Zweck des Vereins iſt: die pädagogiſchen Be— ſtrebungen Peſtalozzi's ſo viel als möglich zu verwirklichen, insbeſondere aber zur ſittlichen Erziehung der Jugend in den niederen Ständen mitzuwirken, namentlich auch durch Grün⸗ dung von Rettungshäuſern für ſittlich verwahrloſte Kinder jenen Geſammt-Beſtrebungen einen ſichtbaren Anhalt zu geben. §. 2. Als Mittel, dieſen Zweck zu erreichen, dient dem Vereine erſtens die unmittelbare pädagogiſche Thätigkeit des einen Theils ſeiner Mitglieder, zweitens aber die pädagogiſch geordnete und insbeſondere in Rettungshäuſern gewährte Unterſtützung, welche durch die jährlichen oder einmaligen Geldbeiträge des andern Theils ſeiner Mitglieder ermög licht wird. ö 6 ö —2 8 376 §. 3. Mitglied des Vereins erſter Klaſſe kann Jeder wer⸗ den, welcher ſich verbindlich macht, beſtimmte pädagogiſche Aufträge für den obigen Zweck in ſeinem näheren Kreiſe zu vollziehen und darüber Rechenſchaft abzulegen; Mitglied der zweiten Klaſſe, wer durch einen jährlichen Geldbeitrag oder ſonſt eine werthvolle Gabe die Thätigkeit des Vereins unter⸗ ſtützt. Beide Klaſſen von Mitglieder haben Stimmrecht in den Verſammlungen. Die Geber einmaliger Unterſtützungen können zu Ehrenmitglieder des Vereins ernannt werden. g. 4. Der ganze Verein theilt ſich in ſo viel Zweigvereine, als ſeiner Wirkſamkeft am förderlichſten erſcheint. Jeder Zweigverein erwählt ſich einen Ausſchuß zur Beſorgung ſeiner allgemeinen Geſchäfte und verſammelt ſich zu deſſen Wahl, ferner zur Rechenſchaftsablage und andern gemein— ſchaftlichen Angelegenheiten jährlich wenigſtens einmal. Mehrere Zweigvereine können ſich zu gemeinſchaftlichen Ein— richtungen, wozu die einzelnen Kräfte nicht hinreichen, enger verbinden; auch verpflichten ſich alle Zweigvereine ſowohl zur brüderlichen Unterſtützung ihrer Nachbarn überhaupt, als auch insbeſondere zur Oeffnung ihrer Anſtalten für Schützlinge benachbarter Vereine unter den möglichſt billigen Bedingungen und zur Haltung der allgemeinen Statuten nach der jetzigen Faſſung ſowohl, als nach den Abänderungen künftiger Generalverſammlungen. Innerhalb dieſer Grän— zen bleibt ihnen jedoch völlig freie Ausbildung ihrer Ein— richtungen. §. 5. Der Geſammtverein wird durch einen Ausſchuß re— präſentirt, deſſen Sitz Frankfurt a. M. iſt, wozu aber jeder Zweigverein ein Mitglied aus ſeiner Mitte erwählt. Der Ausſchuß beſorgt alle gemeinſchaftliche Angelegenheiten des Vereins, prüft die Rechenſchaftsberichte der Zweigvereine und legt wiederum jährlich ſeinen Kommittenten öffentliche Rechenſchaft ab; er unterhält Korreſpondenz mit allen Ver⸗ einen ähnlicher Tendenz und ſucht ihre Erfahrungen zu be— nutzen. Derſelbe hat die Pflicht, jährlich einmal, und das Recht, in dringenden Fällen öfter eine Generalverſammlung auszuſchreiben. §. 6. Der Geſchäftskreis der erſten Klaſſe, alſo der pä— dagogiſch thätigen Mitglieder wird vornehmlich folgende Punkte umfaſſen: 1) Erforſchung und Beobachtung der Erziehungsverhält⸗ niſſe in einer Gemeinde oder einem kleineren oder grö— ßeren Bezirk, und Anzeige der Reſultate ſeiner Wahr— nehmungen bei dem Ausſchuſſe. 2) Anzeige ſolcher ſittlichen Hinderniſſe bei Kindern ſeines Bezirks, deren Wegräumung durch die Staatsgeſetze be— reits vorgeſehen iſt, bei den betreffenden Behörden. 3) Ermahnung und Ermunterungen zur beſſeren Erziehung bei ſolchen Eltern, welche ſolchen Zureden zugänglich ſind. 49 Nachhülfe im Unterrichte für ſolche Kinder, welche wegen früherer Verwahrloſung oder Armuth der Eltern den öffentlichen Unterricht mit geringem Nutzen beſuchen. 5) Fortſetzung des Unterrichts nach der Entlaſſung aus der Schule, ſoweit dadurch Abhaltung von böſer Geſellſchaft und beſſere religibſe und ſittliche Gewöhnung erzielt wird— 6) Unmittelbare Verwendung bei Menſchenfreunden um Unterſtützung beſtimmter verwahrloſter Kinder zu ihrer Rettung. 7) Sorgfältige Verwendung der von dem ganzen Verein zur Unterſtützung einzeler ſittlich verwahrloſter Kinder gewährten Summen und Rechenſchaftsablage darüber. 8) Beaufſichtigung der Erziehung der allenfalls von dem Vereine in nahewohnenden Familien untergebrachten Kinder, auch der aus den Anſtalten Entlaſſenen. 9) Erbieten zur Aufnahme ſolcher Kinder oder Entlaſſenen gegen möglichſt geringe Entſchädigung, oder Bericht über Gelegenheit zu paſſender Unterkunft. 10) Ueberhaupt nach allen Seiten hin willige Förderung der Vereinszwecke, alſo auch durch Gewinnung neuer Mitglieder. Es reicht übrigens hin, ſich in einigen dieſer Punkte dem Vereine gegenüber verbindlich zu machen, um deſſen Mitglied zu werden. §. 7. Die Mitglieder zweiter Klaſſe machen ſich zwar nur zu einem beſtimmten Beitrage zur Vereinskaſſe verbindlich, werden indeſſen ſo viel als thunlich ſich auch den pädago— giſchen Thätigkeiten des Vereins anſchließen, durch Mitbe— rathung und Abſtimmung in den Verſammlungen, durch Beſuch der Anſtalten, durch Aufklärung Anderer uͤber die Zwecke des Vereins, ſo wie es denn überhaupt Jedem frei ſteht, Mitglied der erſten und zweiten Klaſſe zugleich zu werden. F. 8. Der Geſchäftskreis der Ausſchüſſe der Zweigvereine wird ſich vornehmlich auf Folgendes erſtrecken: 1) Aufnahme neuer Mitglieder und Einzeichnung der von denſelben eingegangenen Verpflichtungen. 2) Beauftragung der pädagogiſch thaäͤtigen Mitglieder mit beſtimmten Geſchäften. 3) Abnahme der Rechenſchaft uber die Thätigkeit der ein⸗ zelnen Mitglieder. 4) Einſammlung der Geldbeiträge ſowohl der ordentlichen als der außerordentlichen. 5) Verwaltung des Vereinsvermögens und Rechenſchafts— ablage darüber. 6) Entſcheidung über Unterſtützungen zur beſſeren Erziehung verwahrloſter Kinder, ſei es im elterlichen Hauſe oder in fremden Häuſern, oder in beſonderen Anſtalten. Abſchließung der darauf bezüglichen Akkorde. 7) Verſtändigung mit den Gemeinde- und Staatsbehörden über gemeinſchaftliche Maßregeln zur Beſſerung ſittlich verwahrloſter Kinder, insbeſondere Betreibung ſolcher Angelegenheiten, welche nur durch Verzögerung der Pflichtigen leiden. 8) Unterbringung beſonders verwahrloſter Individuen in ſchon beſtehende Rettungshäuſer. 9) Thätigkeit für Gründung neuer Anſtalten zur ſittlichen Rettung und Verwaltung und Beaufſichtigung der vor— handenen. §. 9. Die Generalverſammlung iſt nur eine berathende, die Beſchlüſſe werden von dem Centralausſchuſſe, welcher aus den Deputirten der Zweigvereine beſteht, nach abſoluter Majorität gefaßt. Auch der Geſammtverein kann Gaben annehmen und Vermögen erwerben, über deſſen Verwendung bedarf es jedoch des beſonderen Beſchluſſes des Centralaus— ſchuſſes nach einer vorhergegangenen berathenden General— verſammlung. §. 10. Der Verein ſucht die Beſtätigung des Staats nach und beginnt ſogleich nach deren Ertheilung ſeine Wirkſam⸗ keit, wird ſich auch mit allen Behörden des Staates und der Gemeinden in ein ſeinen Zweck förderndes Benehmen ſetzen. §. 11. Da die gedeihliche Wirkſamkeit des Vereins ſich nothwendig auf zahlreiche Erfahrungen gründet, ſo wird eine durchgreifende Reviſion dieſer Statuten einer der nächſten Generalverſammlungen vorbehalten, ſowie kleinere Abän— derungen jährlich gemacht werden dürfen, doch nicht ohne neu eingeholte Gutheißung des Staates. Zugleich Einladung fuͤr die Verehrer Peſta⸗ lozzi's der Umgegend von Friedberg ſich daſelbſt am 3. Dezember zu einer Verſammlung einzufinden, Nachmittags 2 Uhr in der Stadtſchule. J berfe Da de Gerichts 179 d Darleh vital o erg ſprüͤch ten d der E Kauft Fr! (165 gens 1 zur Ki Weißbi 1 1 e Ober Bekanntmachungen von Be⸗ hörden. 0 ττι Edietalladung. (1613) Nachdem Gr. Hofgericht der Pro⸗ vinz Sberheſſen über das Vermögen der Jo— hannes Herrlichs Eheleute zu Laubach den förmlichen Concursproceß erkannt, ſo werden alle diejenigen, welche Anſprüche an dieſelben zu machen haben, hiermit aufgefordert, dieſel⸗ ben ſo gewiß Dienſtags den 16. December, Vormit⸗ tags 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, als ſonſt ſie ohne weiteres Präcluſtpdecret von der Maſſe ausgeſchloſſen werden. Bekannte Gläubiger, welche nicht erſcheinen, werden ſo angeſehen, als ob ſie den Beſchlüſſen der Mehrheit der erſchienenen Glaͤubiger bei— getreten wären. Laubach den 13. Oktober 1845. Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht daſ. Brumhard. Edietalladung. (1617) Die Erben der Andreas Biermanns Eheleute von Ilbenſtadt beabſichtigen unter andern folgendes Grundſtück in der Gemar— kung Ilbenſtadt Pag. 73 Nr. 13 a Flurbuchs 27 Rutben Gar⸗ ten in den Augärten an Joſeph Haas zu verkaufen. Da daſſelbe nach einem Eintrag in dem Gerichts⸗Hypothekenbuch de dato 6. Oktober 1793 dem Chriſtian Haas daſelbſt für ein Darlehn von 50 fl. verpfändet iſt, dieſes Ka⸗ pital aber längſt abgetragen worden ſein ſoll, ſo ergeht andurch Aufforderung, etwaige An⸗ ſprüche aus dieſem Darlehn binnen 3 Mona⸗ ten dahier geltend zu machen, widrigenfalls der Eintrag im Hypothekenbuch gelöſcht, der Kaufbrief aber gerichtlich beſtätigt werden ſoll. Friedberg den 14. November 1845. Großberzoglich Heſſiſches Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Arbeits-Verſteigerung. (1630) Donnerſtag den 4. Dezember, Mor⸗ gens 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die zur Krankenanſtalt nöthige Schreiner- und Weißbinderarbeit, beſtehend in 1) 5 Stück tannenen Bettſtellen, 2) 12„ desgl. Nachttiſchen, 3) 4 großen Tiſchen, 4) 2 Nachtſtühlen, 5) 12 Stühlen, 6) 12 Spukkäſtchen 7) 1 Küchen⸗ und 1 Geräͤthſchrank, verſteigert. Der Ueberſchlag dieſer Arbeiten liegt bei dem Unterzeichneten bis zum Verſteigerungs— termin offen. Sodann wird das Anliefern von nachſtehen— den Gegenſtänden an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben, als: a) 108 Ellen ungebleicht Tuch zu Strohſäcken und Kopfpolſtern, b) 36 Ellen Barchent zu Kopfkiſſen, c) 36 Ellen blau und weiß leinen Tuch zu Ueberzügen, d) 268 Ellen Hausmacherleinwand zu Bett— tüchern, e) 24 Stück ſchwere Teppiche, 1) 30 Pfund gute Bettfedern, g) 108 Ellen gebildet Zeug zu Handtüchern, h) 12 irdene Nachtgeſchirre, i) 4 desgl. Töpfe, k) 12 desgl. Waſchſchüſſeln. Friedberg am 24. November 1845. Der Grßh. Heſſ. Buͤrgermeiſter — n 377 Oeffentliche Aufforderung, (1640) Forderungen, ſowie jeder Art An⸗ ſpruͤche an den für concursfällig erkannten Chriſtian Schleich zu Oberohmen reſp. deſſen Vermögen ſind im Termin den 8. Januar 1846, Vormittags 9 Ubr, dabier anzuzeigen und zu begründen, anſonſt Ausſchluß von der Maſſe erfolgt, ohne Erlaß eines förmlichen Ausſchlußdekrets. Vollmachten ſind auf Vergleiche auszu— dehnen. Grünberg den 12. November 1845. Grßh. Heſſ. zum Landgericht dahier gehöriges Patrimonialgericht der Freiherrn Riedeſel zu Eiſenbach. Welcker. Bekanntmachung. (16410 Montag den 15. Dezember l. J., Vormittags 9 Uhr anfangend, werden in hie— ſigem Rathhauſe nachſtehende Gegenſtände gegen gleich baare Zahlung öffentlich meiſt— bietend verſteigert, als: 1) eine große Drehbank, 2) ein Ovalwerk, 3) eine große Partie meſſingener Leuchter, von verſchiedener Gattung, und ſonſtiger meſſingener Waareu, 4) eine Partie Dreher- und Druckwerkzeuge, 5) eine Partie Formen, 6) ein. Schleifſtein, Meſſingguß, Meſſing u. ſ. w. Friedberg am 27. November 1845. In Auftrag Grßh. Heſſ. Landgerichts: Der Grßh. Heſf. Bürgermeiſter Ben der. ſonſtiges Bekanntmachung. (1642) Montag den 1. Dezember, Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſollen in dem hieſigen Gemeinde⸗ wald, der Auwald genannt, bei Wickſtadt ge⸗ legen, 500 Cichenſtamme ganz vorzügliches Bau-, Werk- und Nutzholz auf Ort und Stelle meiſtbietend verſteigert werden. Ich erſuche die Hrn. Mitcollegen dieſes in Ihren Gemeinden veröffentlichen zu laſſen, Bönſtadt am 26. November 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Leonhard. Bekanntmachung. (1643) Montag den 15. Dezember l. I, Vormittags um 10 uhr, ſollen auf dem Gräf⸗ lichen Hofgute„Flenſunger Hof“ zwei Ge— bäude ünd zwar ein Schaafſtall und eine Re— miſe, jedes 62 Fuß lang, 34 Fuß breit, zwei⸗ ſtöckig, mit doppelten Gebälken und Ziegel⸗ dächern verſehen, welche ſich ieicht wohnlich ein⸗ richten laſſen, auf Ort und Stelle, unter den daſelbſt bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen, öffentlich meiſtbietend auf den Abbruch verſteigert werden. Laubach den 22. November 1845. Der Gräfliche Bauaufſeher ef ber Heuverſteigerung zu Selgenhof. (160 Freitag den 5. Dezember, Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen auf der Domaine Selgen— hof bei Ulrichſtein etwa 100 bis 150 Centner gut geerndtetes Heu, von bekannter ausgezeich— neter Qualität, öffentlich zur Verſteigerung ausgeſetzt werden. Gleichzeitig werden auch 30 Malter Hafer ausgeboten. Schotten am 25. November 1845. Der Großh. Rentamtmann Prätorius. Bekanntmachung. Bender. (1615) Bei der für 1845 ſtattgefundenen Verlooſung von Partial. Schuld⸗Scheinen ſino auf den 1. Januar 1846 rückzahlbar geworden: 1) Aus dem am 1. Januar 1835 bei dem Handlungshauſe Simon Lindheimer zu Friedberg negociirten Anlehen zu 25000 fl., Nro. 25 zu 400 fl., Nro. 77, Nro. 91, Nro. 93, Nro. 99, Nro. 100, Nro. 102, jeder zu 100 fl.; 2) Aus dem am 1. Januar 1838 bei dem Handelshauſe Daniel Brandt zu Ha⸗ nau negociirten Anlehen von 68000 fl., Lit. A., Nr. 5 und 24, jeder zu 1000 fl., Lit. B., Nro. 44, 67 und 71, jeder zu 500 fl., Lit. C., Nro, 89 und 91, 93 und 94, jeder zu 250 fl. Ich bringe dieß hierdurch mit dem Bemer⸗ ken zur Kenntniß der Inhaber, daß nach deren Willen die Kapitalien am 1. Januar 1846 bei dem bhieſigen Gemeinde-Einnehmer oder bei den betreffenden, oben erwähnten Handlungs- häuſern in Empfang genommen werden kön⸗ nen, indem von da an keine weiteren Zinſen vergütet werden. Heldenbergen am 24. November 1845 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Pauly. Holz- Verſteigerung. (1646) Dienſtag den 2. k. M., früh 9 Uhr, werden aus verſchiedenen Diſtricten g 20% Stecken Eichen-, Buchen und Birken⸗ Scheitholz, 3%„ dergl. Prügelholz, 18„ dergl. Stockholz, 800 Stück dergl. Wellen, 925 T' Aspen- und Ginſterwellen und 115 Kub.⸗Fuß Eichenwerkholz, im Diſtrikte Straßheimer Hecken anfan— gend, dem Meiſtgebote öffentlich ausgeſetzt. Ockſtadt am 26. November 1845. Freiherrlich v. Frankenſtein'ſches Rentamt Angerer. Verſteiger ung von Bauarbeit in Steinbach, Kreiſes Gießen. (1647) Mittwoch den 3. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen die zur Reparatur der Synagoge zu Steinbach erforderlichen Ar⸗ beiten in dem alten Schulſal daſelbſt, öffent— lich an die Wenigſtnehmenden verſteigert wer— den. Dieſe Arbeiten ſind veranſchlagt: Maurerarbeit zu 68 fl. 46 kr. Steinhauerarbeit 42 7 d40 Zimmerarbeit 62„22* Dachdeckerarbeit 11 65 Schreinerarbeit 194% 7 Schloſſerarbeit 41/ 17 Weißbinderarbeit 8157* Spenglerarbeit 27„56„ Pflaſterarbei: 16 13 v Voranſchlag mit Verſteigerungsbedingun⸗ gen und Zeichnungen liegen auf dem Büreau des Gr. Provinzialbaumeiſters zu Gießen für die Intereſſenten zur Einſicht offen. Gießen am 24. November 1845. Der Grßh. Provinzialbaumeiſter Müller. N NNαιν N Privat- Bekanntmachungen. Faſelochſen-Verkauf. (1639) Bei Herrn C. F. Petſch zu Nie⸗ dererlenbach iſt zu kaufen 1 ſchöner Zjähriger Faſelochſe vorzüglicher Race, für eine Gemeinde zur Nachzucht paſſend, ferner 2 ſchwarze 1½jährige Faſelochſen. Mehrere Kanarienvogels-Hähnchen (1618) ſind zu verkaufen. Wo? ſagt die Exped. d. Bl. 2 „ 378. Fuͤr den bevorſtehenden Winter 1649) babe ich mein Lager mit den ſchon bekannten und noch mehreren neuen Artikeln reichhaltig bergeſtellt, ſo daß ſtets eine große Auswahl der modernſten Herrn⸗, Knaben⸗ und Haus⸗Kappen, von pelz, plüſch und Tuch, vorräthig ſein wird. Außerdem bin ich noch mit einer ſchönen Auswahl ſchwarzſeidener Hüte für Herrn⸗ und Knaben, ſowie mit gro⸗ gen und kleinen Turnerhüten neueſter Facon verſeben. Ferner habe ich noch einen bedeutenden Vorrath ſehr geſchmackvoller, großen und kleinen Muffe, Boas, Pelzhandſchuhe, Jagd⸗ ſtauchen, Aſtrachan⸗Kragen, auf Mäntel und Röcke, und von noch anderem Pelzwerk, ſowie auch von Filzſchuhen, Filz⸗, Kork⸗ u. Patent⸗Sohlen und glaube dem Bedarf der angeführten Gegenſtände für dieſen Winter in jeder Beziehung vorſtehen zu können. Friedberg im November 1845. Carl Huppuch, der Poſt gegenüber. Empfehlung. (1650) Einem geehrten Publikum die er⸗ gebenſte Anzeige, daß ich dem Herrn S. Garde den unterſten Stock meines Hauſes vermie— thet, welcher außer ſeinem Regen- und Son⸗ nenſchirmfabricat, mit einer ſchönen Auswahl Pfeifen und Stöcken verſehen iſt. Zugleich mache ich die Anzeige, daß Herr S. Garde das von mir ſeitherige betriebene Seifen- und Lichtergeſchäft ꝛc. für mich übernommen und fortwährend bei demſelben die vorzüglichſte Waare anzutreffen iſt. Unter Zuſicherung reeller und prompter Bedienung bittet um zahlreichen Zuſpruch Wittwe Suhrada, neben Herrn Kaufmann Groß. Zur Nachricht. (1651) Es machte ſich Jemand zum Ge⸗ ſchäfte das Gerücht zu verbreiten, ich gäbe mein Eiſengeſchäft wieder auf. Ich finde mich daher veranlaßt, dieſe für mich nachtheilige Lüge zu rügen und dieſen Geſchäftsträger zu warnen, ſolche zukünftig zu unterlaſſen. Ich werde mein Eiſengeſchäft nicht nur fort-, ſon⸗ dern noch ſtärker wie ſeither zu betreiben ſuchen und bitte meine Geſchäfts freunde, denen ſolche Lüge geworden ſein ſollte, fuͤr Das zu halten, was ſie hierdurch iſt. Friedberg Ende November 1845. Jean Huber. Bauſchutt und Klötzaſche (1652) kann in meinem Garten an der Seebach in die Kiesgrube abgeladen werden. Philipp Söllner. An zeie. (1653) Widerholt bringe ich in geneigte Erinnerung, daß ich die Elle Tuch für 3 kr. dekatire und für Herrnkleidermacher es nach Verhältniß noch billiger liefere. Friedberg. K. W. Hamm, Herrnkleidermacher und Dekateur, wohnhaft bei Metzgermeiſter Hedderich. Eine Wohnung, (463 welche im Januar bezogen werden kann, hat zu vermiethen Hartmann Hofmann auf dem Markt. Verſteigerung. (1655) Freitag den 5. Dezember, Morgens 9 Uhr, werden folgende Brennerei-Geräth— ſchaften in der Behauſung des Herrn Bou⸗ temy zu Friedberg öffentlich meiſtbietend ver— ſteigert, als: 1) ein Brennkeſſel, 76 Maas haltend, mit 2 kupfernen Hüten, 2 2) drei Einmaiſchbütten, 1 Kühlfaß, 1 Kar⸗ toffelfaß, 1 Kartoffelmühle, 2 Vorlegfäſſer und ungefähr 35 Ohm Brandweinfäſſer von verſchiedener Größe und 1 Braukeſſel mit Kranen, 6 Ohm, 52 Maas haltend. Dorheim am 27. November 1845. Heinrich Schutt. Eur kel m er, un n g. (1656) Zur Beantwortung mehrerer an mich ergangenen Anfragen, erkläre ich hiermit, daß ich mich, nach wie vor, mit Stellung der Curatel⸗ und Vormunds Rechnungen, ſowie mit Fertigung der hierauf erforderlichen Ver⸗ mögensauseinanderſetzungen im hieſigen Gr. Landgerichtsberzirke beſchäftige. Die Herrn Bürgermeiſter des genannten Gr. Landgerichtsbezirks erſuche ich, dieſe Er— klärung bei verſammelter Gemeinde veröffent⸗ lichen und beſonders die in den Gemeinden wohnenden Curatoren und Vormünder hier⸗ von in Kenntniß ſetzen laſſen zu wollen. Grünberg den 25. November 1845. Sudheimer. Geſchäftseröffnung und Empfehlung. (1657) Indem ich einem hieſigen und aus⸗ wärtigen geehrten Publikum ergebenſt anzeige, daß ich dahier in Lit. A. Nr. 172 mein Ge⸗ ſchäft etablirt habe, empfehle ich mich nicht nur im Färben und Drucken aller Zeuge von Wolle, Baumwolle, Leingarn ꝛc., ſondern auch ganz insbeſondere aller Seiden⸗ waaren und werde durch die beßte und prompteſte Bedienung, ſowie äußerſt billige Preiſe das mir geſchenkt werdende Vertrauen jederzeit rechtfertigen. Laubach den 23. November 1845. Johann Kreicker, Blau- und Schönfärber. Omnibus-Poſtwagen-Verſteigerung. (1658) Die beiden 15ſitzigen, bisher zwi⸗ ſchen Frankfurt und Lauterbach courſirt haben⸗ den Omnibus-Poſtwagen, ſollen Dienſtag am 9. Dezember a. e., Morgens 10 Ubr, im Poſthauſe zu Nidda an den Meiſtbietenden gegen alsbaldige Zahlung öffentlich verſteigert werden. Beide Wagen befinden ſich im beß— ten Zuſtande. Nidda am 25. November 1845. Der Großh. Poſtexpeditor Schenck. Frankfurter Gold-Cours vom 27. November fl. kr. »Neue Louisd'or 11 5 Friedrichsd'or 9 44 Holländiſche 10 fl. Stücke 9 54 Rand⸗Ducaten 5 35 20 Frankſtücke 9 25 Engliſche Souverains 11152 Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 1. Advent⸗Sonntag den 30. November. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Stadtpfarrer Sell. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Heumann. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Sell. Mittwoch Nachmittags von 3— 4 Uhr hält Betſtunde: Herr Candidat Wolff. Fruchtpreiſe 27. Nov. 21. Nov. 18. Nov. Fried⸗ Groß⸗ berg Mainz] gerau 5 fl. kr. fl.) kr. fl. kr. Waizen pr. Malter 12— 1327 12 30 Gattung. — Korn„„ 1030 10 39 10 20 Gerſte„ 75 81— 1 81 20 470 Hafer„ 75 41251 4 30 430 Polizei⸗ Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 29. Nov. bis 5. Dez. 1845. 2 r Fried⸗ Butz⸗ E Brod-⸗Preiſe. berg. bach,. 5 kr. pf. kr. gf. 1; Leib⸗Roggenbrod 31313 3 2„ 2 een, 44„ 7 14 2142 Lth. Lth. Milchbrod 137% 13 — Waſſerweck 14 104 Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 14% 1 4¼ Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch 17 7 5 12— 12— e gemäſtete 9— 19 1— „Kühfleiſch e 8— N 30% gemäſtetes 8— 18 1— „Rindfleiſch ungemäſtetes 7——— „Kalbfleiſch 72 742 „ Schweinenfleiſch 11— 11— „ Hammelfleiſch 7— 71— „ Schaaflleiſch 5— 5— „ Wurſtvon blos Schweinen 12— 12— „Gemiſchte Wurſt 10——— „; Bratwurſt 16— 16— „Schwartenmagen 161— 16— „ Geräucherter Speck 20— 20— „ Schinken 16— 16— „ Dörrfleiſch 16— 16— „Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— unausgelaſſen 18— 18— „ Nierenfett 20— 20— „ Hammelsfett 16— 16 Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Friedberg er. Die Polizei⸗Taxe für die Stadt Butz bach gilt auch für den Kreis Hungen. Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Hungen Follenius. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. an die Betref Zahlu Stift res er Befug den i wird. Proſa mer den 9 durch erinn Nen es m unſch bis d dankt Artikel welche folgen deulſch iſt der Mann auch,! 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