Intelligenz Ula für die Provinz Oherheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Amtlicher Theil. — Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Bezirks Gruͤnberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeiſter dieſes Bezirks. Betreffend: Erhebung der Forſtſtrafen vom 3. Quartal 1845. Die Erhebregiſter über die Forſtſtrafen vom 3. Quar⸗ tal 1845 ſind bis zum 1. September angefertigt und können an den bekannten Zahltagen, Donnerſtag und Samſtag Forſt⸗ ſtrafen bezahlt werden, was Sie im Intereſſe der Beſtraften in Ihren Gemeinden bekannt machen laſſen werden. Grünberg am 21. Auguſt 1845. ö ttt i che r- Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 23. I. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der auswärtigen Angelegen⸗ heiten vom 23. Juli, allgemeine Grundſätze wegen des Schutzes von Werken der Wiſſenſchaft und Kunſt gegen Nachdruck und unbe— fugte Nachbildung in den deutſchen Bundesſtaaten betr.— Nachſtehender, von der deutſchen Bundesverſammlung in ihrer 22. diesjähr. Sitzung gefaßter Beſchluß, welcher alſo lautet:„Nachdem der Bundesbe- ſchluß vom 9. Novbr. 1837 nur das geringſte Maß des Schutzes feſt⸗ geſtellt hat, welcher innerhalb des deutſchen Bundesgebiets den dort er⸗ ſcheinenden literariſchen und artiſtiſchen Erzeugniſſen gegen den Nachdruck und jede andere unbefugte Vervielfältigung auf mechaniſchem Wege zu gewähren war, eine weitere Vereinbarung über gemeinſame Gewährung eines völlig ausreichenden Schutzes aber gleichzeitig vorbehalten worden iſt, ſo ſind ſämmtliche deutſche Regierungen über folgende Beſtimmungen zur Ergänzung des Beſchluſſes vom 9. November 1837 übereingekommen: 1) Der durch den Art. 2 des Beſchluſſes vom 9. Nov. 1837 für min⸗ deſtens 10 Jahre von dem Erſcheinen eines literariſchen Erzeugniſſes oder Werkes der Kunſt an zugeſicherte Schutz gegen den Nachdruck und jede andere unbefugte Vervielfältigung auf mechaniſchem Wege wird fortan nnerhalb des ganzen deutſchen Bundesgebiets für die Lebensdauer der Urheber ſolcher literariſchen Erzeugniſſe und Werke der Kunſt, und auf 30 Jahre nach dem Tode derſelben gewährt. 2) Werke anonymer oder Mittwoch, den 27. Auguſt — ͤ———— pſeudonymer Autoren, ſowie poſthume und ſolche Werke, welche von mora⸗ liſchen Perſonen(Academien, Univerſitäten u. ſ. w.) herrühren, genießen ſolchen Schutzes während 30 Jahren, von dem Jahre ihres Erſcheinens an. 3) Um dieſen Schutz in allen deutſchen Bundesſtaaten in Anſpruch nehmen zu können, genügt es, die Bedingungen und Förmlichkeiten erfüllt zu haben, welche dieſerhalb in dem deutſchen Staate, in welchem das Originalwerk erſcheint, geſetzlich vorgeſchrieben find. 4) Die Verbindlich⸗ keit zu voller Schadloshaltung der durch Nachdruck u. ſ. w. Verletzten liegt dem Nachdrucker und demjenigen, welcher mit Nachdruck wiſſentlich Handel treibt, ob, und zwar ſolidariſch, inſoweit nicht allgemeine Rechts⸗ grundſätze dem entgegenſtehen. 5) Die Entſchädigung hat in dem Ver⸗ kaufspreiſe einer richterlich feſtzuſetzenden Anzahl von Exemplaren des Originalwerkes zu beſtehen, welche bis auf 1000 Exemplare anſteigen kann, und eine noch höhere ſeyn ſoll, wenn von dem Verletzten ein noch größerer Schaden nachgewieſen worden iſt. 6) Außerdem find gegen den Nachdruck und andere unbefugte Vervielfältigung auf mechaniſchem Wege, auf den Antrag des Verletzten, in allen Bundesſtaaten, wo die Landesge⸗ ſetzgebung nicht noch höhere Strafen vorſchreibt, Geldbußen bis zu 1000 fl. zu verhängen. 7) Die über dergleichen Vergehen erkennenden Richter haben, nach näherer Beſtimmung der Landesgeſetze, in denſenigen Fällen, wo ihrem Ermeſſen zufolge der Befund von Sachverſtändigen einzuholen iſt, bei literariſchen Werken das Gutachten von Schriftſtellern, Gelehrten und Buchhändlern, bei muſikaliſchen und Kunſtwerken das von Künſtlern, Kunſtverſtändigen und Muſik-⸗ oder Kunſthändlern einzuholen“ wird unter Bezugnahme auf die Publication vom 9. Dec. 1837(Nr. 48 des Rgbl.) zur Wiſſenſchaft und Nachachtung im Großherzogthum Heſſen be— kannt gemacht.—— II. Bekanntmachung deſſelben Miniſteriums, vom 24. Juli, welche nachſtehenden, die Unterdrückung des Sclavenhandels betreffenden, gleichfalls in ihrer 21. dießjährigen Sitzung gefaßten Beſchluß der deut⸗ ſchen Bundesverſammlung zur Wiſſenſchaft und betr. Nachachtung im Großherzogthum Heſſen bringt:„In voller und gerechter Anerkennung der Geſinnungen und Grundſätze chriſtlicher Menſchenliebe, welche die Höfe von Großbritanien, Oeſterreich, Preußen und Rußland zu den wegen Un⸗ terdrückung des Negerhandels(traite des négres) am 20. December 1841 geſchloſſenen Uebereinkommen veranlaßt haben, und von dem Wunſche beſeelt, ſoviel von ihnen abhängt, auch ihrerſeits zur gänzlichen Ausrottung dleſes verbrecheriſchen Handels mitzuwirken, haben ſich ſämmtliche deutſche Regierungen dahin vereinbart, daß von denſelben der Negerhandel allge— mein verboten werde. Demgemäß ſoll, wo diesfalls durch beſtehende Strafgeſetze nicht bereits Fürſorge getroffen iſt, der Negerhandel gleich dem Seeraube beſtraft, in denjenigen Bundesſtagten aber, deren Geſetzgebung des Seeraubes nicht beſonders erwähnt, mit der Strafe des Menſchen- raubes oder mit einer ähnlichen ſchweren Strafe belegt werden.“— 3——..—— „% 268 IV Bekanntmachung Gr. Minſſterlums des Innern und der Juftiz vom 26. Juli, die auf Zuſammenleg ung der Güter ſich beziehenden Verhandlungen betr., wornach des Großherzogs K. Hoh. zu verfügen ge⸗ ruht haben, daß inezantige vie auf eigentliche Zuſammenlegung der Witer ich beziehenden Verhanvlungen,— worunter jedoch nicht jeder Tguſchvertrgg über einzelne, an den bisherigen Grundbeſitz eines der Conſrghenzen grenzende, Grundfuck begriffen,— vom Stempel befreit ſeyn ſollen.— V. Bekanntmachung Gr, Oberpoſtinſpection vom 22. Juli, daß ber Schlig⸗ Lauterbacher Postwagen, welcher ſeither Dienſtag, Don⸗ Rerfiag, Samſigg 6 ihr Morgens von Schlitz abgegangen iſt, künftig im Sommer um 7, im Winter um 8 Uhr Morgens nach Lauterbach abge⸗ fertigt werden, und ſtatt des bisherigen Perſonengeldes von 48 kr., ein ſolches von 36 kr. für dieſe Strecke zwiſchen beiden Städten zur Er⸗ hebung kommen wird.— VI. Desgl. vom 24. Juli, den Grünberg-Friedberger Poſt— wagen⸗Cours betr. Mit dem 1. Auguſt d. J. tritt an die Stelle der ſeitherigen, wöchentlich dreimaligen directen Fahrpoſtverbindung zwiſchen Grünberg und Friedberg, eine tägliche, welche Morgens um 6 Uhr aus Grünberg abgeht und um 10 Uhr(zum Anſchluß an den von Kaſſel nach Frankfurt gehenden Eilwagen) in Friedberg eintrifft, und von da(nach Ankunft des von Frankfurt nach Kaſſel gehenden Eilwagens) um 2 Uhr Nachmittags wieder nach Grünberg abgeht und daſelbſt um 6 Uhr Abends eintrifft. Zur Erleichterung des Verkehrs ſind in Mehlbach, Wölfersheim und Berſtadt Perſonen-Annahme⸗Stellen errichtet und die Perſonen⸗ und Ueberfrachttaxen ermäßigt worden(Folgt der deßfallſige Tarif, wornach die Perſonentaxe zwiſchen Grünberg und Friedberg 1 fl. 18 kr., und nach den zwiſchen liegenden Orten: Heſſenbrücker-Hammer, Nonnenrod, Hungen, Berſtadt, Wölfersheim, Mehlbach, Dorheim nach Verhältniß beträgt).— (Schluß folgt.) Aus Oberheſſen, im Auguſt. Auf meiner Wanderung durch dieſes Land, in dem mich ein kernhafter, biederer, echt deutſcher Schlag Menſchen erfreute, im Schwalmgrunde angelangt, hatte ich Gele— genheit, einer Bauernhochzeit beizuwohnen, bei der es noch ganz eigenthümlich zugeht, und die mich, einen Freund ländlicher Sitten und Gebräuche, beſonders wenn ſie von alten Zeiten herrühren, ſehr intereſſirte. Ich ſetze voraus, daß dies auch für andere Leſer, denen ſie gleich mir unbe— kannt ſind, der Fall ſeyn wird, und erlaube mir deßhalb eine kurze Beſchreibung derſelben hier zu geben. Morgens in der Frühe gingen geputzte Bauernwagen, mit den nächſten Verwandten des Bräutigams beſetzt, und begleitet von dem Bräutigam und den Hochzeitsburſchen, die auf bebänderten und geſchmückten Pferden ritten, nach dem einige Stunden entfernten Wohnorte der Braut ab. Nach⸗ mittags kehrten ſie zurück, die Braut im Triumphe mit ſich fuͤhrend. Voraus ein hoch mit Flachs und Weißzeug bepack⸗ ter Wagen, auf dem vorne, hin und her ſchwankend, ſich feſt an einander anklammernd, die Braut ſaß, nebſt den zwei Brautführerinnen, vor ſich einen Geldſack(diesmal 3000 fl. enthaltend). Hintendrein ein zweiter ſogenannter „Rumpelwagen, mit reichem tüchtigen Hausrath und 400 Ellen Tuch bepackt; dann die übrigen mit Laub geſchmückten Wagen, alle von reitenden Burſchen begleitet. Es war ein luſtiger, aber auch etwas ängſtlicher Anblick; die Köpfe ſchienen ſchon etwas illuminirt, und raſch ging es dahin in ſauſendem Galopp. Oefters wurde der Zug gehemmt, d. h. der Weg wurde plötzlich durch eine vorgeſpannte Kette ver⸗ ſperrt und mußte durch ein Geſchenk wieder gelöſt werden. Endlich kam man vor das Haus des Bräutigams, wo die Braut mit einem Spruch empfangen, und ihr vom Bräuti⸗ gam ein Weißbrod und ein Glas Bier gereicht wurde. Sie nimmt einen Biſſen Weißbrod, thut einen Schluck Bier, und ſchleudert dann Beides hinter ſich. Man weiß dafür zu ſorgen, daß das Glas zerbricht, denn dies bedeutet Glück. Das Heirathsgut, das Geld, wird übergeben; die Wagen werden abgepackt.— Um 4 Uhr vollzog der Geiſtliche die feierliche Trauung. Nach einem kirchlichen Geſange trat der Pfarrer vor den Altar; der Brautführer holt unter einem tiefen Bückling die reich geſchmückte und mit einem Myrthenkranze gezierte, mit den Brautjungfern allein ſitzende Braut ab, und geleitet ſie vor den Altar, wo ſie ſich gegen— ſeitig und dann den Geiſtlichen bekomplimentiren. Unter gleichen Ceremonien wird der Bräutigam vorgeführt, beide ganz dicht an einander geſtellt,„damit kein böſes Element ſich zwiſchen ſie dränge, und je ihren häuslichen Frieden ſtöre ,,— und hierauf von dem Geiſtlichen der Trauungs— act vollzogen. Ein Kirchenlied ſchließt die feierliche Hand— lung. Der ganze Hochzeitszug geht um den Altar, und Jeder legt eine Gabe für die Armen auf denſelben.— Nun folgt der Hochzeitſchmaus, zu dem man uns förmlich ab⸗ holte,— und welch' ein Schmaus! Zuerſt trug man eine ungeheuer ſtarke Fleiſchſuppe auf, dann Hirſebrei, den man gemeinſchaftlich aus Schüſſeln aß, hierauf Ochſenfleiſch mit dick eingekochtem Reiß und Zwiebelbrühe, dann Sauerkraut und Schweinefleiſch, endlich Braten mit Salat und gekoch⸗ tem Obſt. Es war keine Kleinigkeit, da ſich gehörig mit durch— zuarbeiten, und dazwiſchen wurde beſtändig wacker Bier und Branntwein getrunken, gleichfalls aus gemeinſchaftlichen Glaͤſern, die altdeutſchen Humpen gleich fleißig die Runde gingen. Uns als geehrten Gäſten wurde weidlich Beſcheid gethan, den wir, die braven ehrlichen Leute nicht zu kränken, wenn auch nur nippend, immer erwiederten. Mit Mühe entſchlüpften wir nach ſo gethaner Arbeit gegen Mitternacht dem Kaffee und Kuchen. Wir hatten erſt das Mittageſſen (Abends um 7 Uhr beginnend) mitgemacht; es folgte dann gegen 4 Uhr Morgens das Abendeſſen, nach welchem man ſich ein paar Stunden zur Ruhe begibt. Ein warmes Bier ruft ſofort(gegen 8 Uhr Morgens) die Gäſte wieder zuſammen. Die Säumigen werden abgeholt und nöthigen⸗ falls an einem Seile herbeigeführt. So dauerte es fort bis Nachmittags 4 Uhr, wo wir noch einer Schlußmahlzeit bei⸗ wohnen mußten. Erſt das Aufſchlagen des Brautbettes trennte die Gäſte. Manche ſcherzhafte Scene, Witze und Reime erheiterten das Feſt, bei dem übrigens, was uns be⸗ ſonders angenehm berührte, durchaus die größte Sittlichkeit und Anſtand herrſchten.— Und das war nur eine kleine Hochzeit, wegen Trauer fand keine große ſtatt; eine ſolche dauert mit Muſik und Tanz 3 Tage lang.— Ich habe bei dieſer Gelegenheit große Ehrfurcht vor dem Appetite unſerer deutſchen Landleute bekommen! (Gr. Heſſ. Ztg.) 9 2 „ 269 » Sprüchwoͤrter und Sentenzen mit Randgloſſen. 19) Wer's lang hat, läßt's lang hängen. Dagegen kann man vernünftigerweiſe nichts haben, denn„ſelbſt iſt der Mann“ und Jeder kann mit dem, was er hat, machen, was er will, natürlich mit den Beſchrän— kungen, die im Geſetze liegen. Eine Schande aber iſt's, daß ſo Viele blos weil ſie ein langes Gehänge an Andern ſehen, es auch lang hängen laſſen, ohne es doch lang zu haben. Dieß geſchieht meiſtens auf Koſten Dritter und „von fremdem Leder iſt es leicht Riemen reißen.“— Die Hauptſache iſt, daß ſich„Jeder nach ſeiner Decke ſtreckt.“ 20) Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verſtand. Bei dieſem Sprüchworte kommt es wieder recht auf die Auslegung an, die man von ihm macht. Mancher Dummkopf hat ſich ſchon auf ſeine Wahrheit— ſo wie er ſie erkannt hatte— verlaſſen, hat nach einem Amte geſtrebt, hat es erhalten und hat— weil er ihm nicht gewachſen war, weil er den Verſtand dazu nicht hatte— ſich ſelbſt unglücklich gemacht, Andere in's Verderben gezogen und nebenbei auch das Amt geſchändet. Das kam daher, weil nicht Gott ihm das Amt gegeben, ſondern weil er es durch ſeine Freunde, wegen ſeines Geldes, um der Verdienſte ſei—⸗ ner Ahnen und ſeines Namens willen ꝛc. erhalten hatte. Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er allerdings auch den Verſtand d. h. wenn Einer einen wirklichen innerlichen Beruf zu irgend einem Geſchäfte hat, ſo hat er auch die Fähigkeit, es zu erlernen, die Schwierigkeiten, die ihm ent⸗ 1 gegenſtehen, zu uͤberwinden und ſeine Pflichten zu erfüllen. Mit tauſend Beiſpielen ließe ſich das beweiſen. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Vorſtand des Vereins zur Ver⸗ beſſerung des Zuſtands der Iſrgeliten für die Provinz Star⸗ kenburg, in ſeiner Eigenſchaft als Central⸗Vereins⸗Vorſtand, bringt hiermit zur Kenntniß der Intereſſenten, daß dem Herrn Kreisbureaugehülfen Fink zu Friedberg die ſtatuten⸗ und inſtructionsmäßige Verſehung der Stelle eines Vereins⸗ bevollmächtigten fuͤr den Kreis Friedberg übertragen worden iſt. Derſelbe iſt ſonach berechtigt, die Beiträge der Vereins⸗ mitglieder dieſes Kreiſes für die Vereinskaſſe dahier zu erhe— ben und ſind alle Geſuche um Unterſtüßung aus der Ver— einskaſſe, deren baldige Anmeldung wir wünſchen, an den— ſelben zu richten. Darmſtadt den 15. Auguſt 1845. Der Vorſtand des Vereins zur Verbeſſerung des Zuſtands der Iſraeliten für die Provinz Starkenburg als Central— Vereins-Vorſtand. Goldmann. Für die Hagelbeſchädigten im Odenwald ſoll am nächſten Sonntag den 31. Auguſt ein Concert im Trapp'ſchen Saale gehalten werden, zu deſſen zahlreichem Beſuch höflichſt und dringend eingeladen wird. Entrée 24 kr.— Kinder zahlen die Hälfte. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. rr Faſelochs⸗ Verkauf. (1220) Ein, der Gemeinde Rödgen gehö⸗ riger, 3jahriger, ſchlachtbarer Faſelochs, ſchwy⸗ zer Race, ſteht aus der Hand zu verkaufen. Rödgen den 24. Auguſt 1845. g Der Churfürſtl. Heſſ. Bürger meiſter . Jagdverpachtung im Forſte Nidda. (12210 Die hobe und niedere Jagd in den Jagdbezirken Nr. II., Reviers Langd, Nr. III., Reviers Eichelsdorf und Nr. IV., Reviers Dieſe Verpachtung wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß 1) nur bekannte, rechtliche Leute zum Mit- bieten zugelaſſen werden, von welchen eine vorſchriftsmäßige Benutzung der Jagden zu erwarten iſt, namentlich werden nur ſolche zum Gebot und zur Pachtung zuge— laſſen, die ſich Jagdvergehen, Fiſch-, Krebs⸗ und Waldfrevel noch nicht zu Schulden haben kommen laſſen; ebenſo können Leute ohne Vermögen, oder diejenigen, welche durch die Jagd ihr Gewerbe vernachläſſigen und hierdurch in ihrem Nahrungsſtande zurückkommen, weder mitbieten, noch an der Pachtung Theil nehmen. liebhaber, welche hiernach zur Jagdpach— tung nicht notoriſch quallficirt ſind, haben ſich bis zum 4. Sept. d. J. bei dem Un⸗ terzeichneten hinreichend auszuweiſen, wid— rigenfalls zu erwarten, daß ſie vom Mit— bieten ausgeſchloſſen werden, 2) zu Florſtadt, Freitag den 29. d. M., nach beendigter Verſteigerung des Grum⸗ metgraſes von den hieſigen Gemeinde— Wieſen, von ungefähr 90 Morgen; 3) zu Bauernheim, Samſtag den 30. d. M., Vormittags um 10 Ubr, in der Be— hauſung des Heren Gaſtwirths Höres, von ungefähr 9 Morgen, 4) zu Burg- Friedberg, an demſelben Tage, Nachmittags um 2 UÜbr, von der ſ. g. Pfingſtweide, von ungefähr 8 Mor⸗ gen an Ort und Stelle. Florſtadt den 22. Auguſt 1845. Der Freih. von Löw'ſche Renkmeiſter MI Ile. Kirchweihfeſt zu Nonnenroth im Kreiſe Hungen. (1223) Einem verehrten Publikum mache ich die ergebenſte Anzeige, daß die ſeither auf Die Pacht⸗ Ortenberg, ſoll Montag den 8. Sept. d. I., Morgens 10 Ubr, auf die noch übrigen 7 Jahre der Beſtandzeit von den übrigen Jagden des Forſtes und zwar vom 16. Februar d. J. an bis zum 15. Febr. 1852 in dem Gaſthaus zum Stern zu Nidda unter den alsdann be⸗ kannt zu machenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. l 5 Zu den bemerkten Jagden gehören ein Theil der Feldgemarkungen von Nidda, Michelnau und Wallernhauſen, ſodann die Domanial— waldungen Culoberkopf und Klingelwald, auerbacher Hecken, Kohlplattenwald, ein Sein des Eſchbergs und der Domanialdiſtrict ain. 2) Nachgebote nicht angenommen werden. Bingenheim am 24. Auguſt 1849. Der Gr. Heſſ. Forſtinſpector des Forſts Nidda Klipſtein. Grummetgras- Verſteigerung. (1222) Das diesjährige Grummetgras von nachbenannten Freiherrlich von Löw'ſchen Wie— ſen ſoll meiſtbietend verſteigert werden: 1) zu Niedermockſtadt, Donnerſtag den 28. d. M., Vormittags um 10 Uhr, in der Behauſung des Herrn Gaſtwirths Goll, von ungefähr 20 Morgen; Sonntag nach Allerheiligen gefallene hieſige Kirchweihe nicht mebr an dieſem Tage, ſon— dern an dem Sonntage nach Ludwigstag ab⸗ gehalten werden ſoll. Man ladet hierzu höf⸗ lichſt ein und erwartet zahlreichen Zuſpruch. Nonnenroth den 16. Auguſt 1845. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Metz ger. 189 fl. (1220 liegen im bieſigen Kirchenfond zum Ausleihen bereit. Rodheim v. d. Höhe am 19. Aug. 1845. Für den Kirchenvorſtand Landmann, pfarrvikar. 2 Orgel ⸗Verſteigerung. (1225) Mittwoch den 3. September ſ. J., des Nachmittags um 4 Ubr, ſoll die Erbau⸗ ung einer neuen Kirchenorgel zu Obermörlen öffentlich und an den Wenigſtnehmenden ver⸗ ſteigert werden. 0 Steigluſtige werden eingeladen ſich zur be⸗ ſtimmten Stunde dahier auf der Gemeinde⸗ ſtube einzufinden, wo ihnen dann die Be⸗ dingungen eröffnet werden ſollen. Obermörlen den 23. Auguſt 1845. Für den Kirchenvorſtand der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Nicolai. Schaafpferche⸗Verſteigerung. (42260 Mittwoch am 27. Aug., Morgens Um 11 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe 5 bis 10 Schaafpferche, welche den 30. Aug. I. J. ihren Anfang nehmen, öffentlich meiſt⸗ biekend verſteigert. Friedberg am 23. Auguſt 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Arbeits-Verſteigerung. (1227) Montag am 1. September, Mor⸗ gens 10 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe die Unterhaltungsarbeiten an den Vieinalwegen öffentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert. Die Ueberſchläge liegen in dem Geſchäfts— zimmer des Unterzeichneten zu Jedermanns Einſicht offen. Friedberg am 24. Aug. 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Edictalladung. (1228) Jobannes Stein II., Wittwer, zu Köddingen hat die nachbezeichneten, in der dortigen Gamarkung gelegenen, Grundſtücke, als: 1) 1072/18 XVV/56 365[IKft. Wieſe in der Lenzenwieſe an Heinrich Zökler, Johs. Sohn und Kasper Ober mann III. XVI/32 111 Kft. Wieſe an der Entershartungswieſe an Georg Obermann und Kasper Hof⸗ mann, 5 verkauft, kann jedoch das Eigenthum daran urkundlich nicht nachweiſen. Es werden deß⸗ halh alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ſonſtige Anſprüche an dieſelben haben, zu deren Anzeige und Begründung um ſo ge⸗ wiſſer binnen ſechs Wochen, von heute an, aufgefordert, als ſonſt die Veräußerungsur— kunde beſtatigt wird. Ulrichſtein den 19. Auguſt 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. 92 Verſteigerung. (1229) Auf freiwilligen Antrag der Erben der verſtorbenen Faktor Hepp'ſchen Cheleute wird Montag den 1. September, Morgens 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deren Hoſraithe in der Ludwigsſtraße, neben dem herrſchaftl. Salzmagazin, beſtehend in Wohnhaus, Hinter⸗ bau, Hof und Gärtchen, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg am 18. Aug. 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Grummetgras-Verſteigerung. (1230) Nächſten Freitag den 29. Auguſt, Vormittags 9 Uhr, ſoll auf hieſigem Rath⸗ hauſe das diesjährige Gemeinde Grummet⸗ gras, circa 130 Morgen, unter den dabei vor⸗ „ 270. 1 geſchriebenen Bedingungen meiſtbietend ver⸗ ſteigert werden. Bönſtadt den 20. Auguſt 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter G. Leonhardt. Grummetgras-Verſteigerung. (12310 Das diesjäbrige Grummetgras von nachbenannten fiscaliſchen Wieſen ſoll in ein⸗ zelnen Loosabtheilungen und in folgenden Ter⸗ minen auf den Wieſen ſelbſt öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert werden, nämlich: 1) Dienſtag den 2. Sept., Vormittags 9 Uhr, von ungefähr 28 Morgen in Atzen⸗ hainer Gemarkung; 2) Mittwoch den 3. Sept., Vormittags 9 Uhr, von ungefähr 14 Morgen in der Gemarkung Queckborn; 3) an demſelben Tage in der Gemarkung Harrbach von ungefaͤhr 12 Morgen, Vor⸗ mittags 10 Uhr; 4) Donnerſtag den 4. Sept., Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Lindenſtruth von ungefähr 26 Morgen; 5) an demſelben Tage, Vormittags 10 Uhr, in der Gemarkung Saaſen von 13 Morgen; 6) an demſelben Tage, um 11 Uhr Vormit⸗ tags, in der Gemarkung Göbelnrod von ungefähr 56 Morgen; 7) Freitag den 5. Sept., Vormittags 10 Uhr, in der Gemarkung Bernsfeld von 4 Morgen; 8) an demſelben Tage, um 11 Uhr Vormit⸗ tags, in der Gemarkung Niederohmen von 1½ Morgen; 9) Montag den 8. Sept., Vormittags 9 Uhr, in der Gemarkung Großeneichen von ungefähr 18 Morgen; 10) an demſelben Tage, Nachmittags um 3 Uhr, in der Gemarkung Grünberg von ungefähr 37 Morgen; 11) Dienſtag den 9. Sept. das Grummetgras von den Wieſen a) in der Gemarkung Flenſungen von 14 Morgen, 5 b) in der Gemarkung Lehnheim von unge⸗ fähr 5 Morgen und c) in der Gemarkung Merlau von unge⸗ fähr 60 Morgen. Hierbei wird bemerkt, daß des Morgens um 8 uhr, bei Flenſungen mit der Verſtei⸗ gerung der Anfang gemacht wird. Grünberg den 21. Auguſt 1845. Gr. Heſſ. Rentamt daſ. Bötticher. Grummetgras- Verſteigerung. (1232) Freitag den 29. d. M., Morgens 9 Uhr anfangend, ſoll das der hieſigen Ge⸗ meinde gehörige diesjährige Grummetgras von circa 200 Morgen verkauft werden Florſtadt den 21. Auguſt 1845. 0 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Appel. N Privat- Bekanntmachungen. Eine Obſtkelter (1208) mit eiſernen Schrauben, /½ Ohm ausdruckend, iſt zu verkaufen bei K. Jung's Wittwe in Laubach. Ein Junge, (1233) welcher geſonnen iſt die Schuh⸗ macherprofeſſion zu erlernen, kann in die Lehre treten bei Friedberg. K. Ockel, Schuhmachermeiſter. Aufforderung an die Schuldner der pfand- und Leihanſtalt zu Friedberg. (12344) Die Schuldner der Friedberger Pfandanſtalt, deren Pfänder bis jetzt verfallen ſind, werden aufgefordert, dieſelben bis zum 10. Sept. l. J. einzulöſen oder zu prolongiren, als ſonſt deren Verſteigerung ſtattfinden ſoll. „Bemerkt wird noch beſonders, daß die Aus⸗ löſung, ſowie die Renovation nur an den da⸗ zu beſtimmten Tagen, Montag, Mittwoch und Samſtag, geſchehen kann. Friedberg den 23. Auguſt 1845. Für die Pfandhaus- Verwaltung Faatz. Carl Klein. t coeſchfts- Eröffnung. (1235) Ich beebhre mich, einem geehrten Publikum ergebenſt anzuzeigen, daß ich unterm heutigen Tage auf hieſigem Platze mein Ge⸗ ſchäft als Buchbinder und Galanteriearbei⸗ ter, verbunden mit einem Lager von allen Sorten Schreibmaterialien, errichtet habe und werde das Vertrauen, um welches ich bitte, durch geſchmackvolle Acbeit und reelle Behand⸗ lung zu rechtfertigen ſuchen. Rodheim bei Friedberg d. 25. Aug. 1845. Heinr. Habicht. D Anzeige. (1236) Es wird hiermit zur allgemeinen Notiz veröffentlicht, daß Aufnahmen von ordentlichen Mitgliedern und Vorſchülern in den bieſigen Turnverein fernerhin nur zu An⸗ fang eines jeden Vierteljahres erfolgen werden, daß dieſes Vierteljahr mit dem 1. October l. J. beginnt und nur Anmeldungen bis dahin noch Berückſichtigung finden können. Friedberg am 25. Auguſt 1845. Der Vorſtand des Turnvereins. Neue holländiſche Voll-Häringe, (1237) ſowie Nord⸗Laberdan und Sar⸗ dellen ſind friſch angekommen bei J. Jeckel in der Burg. Das Grummetgras (1238) von 4 Morgen Wieſen, nahe bei Reichelsheim gelegen, will Wirth Nicolai aus Blofeld aus freier Hand verkaufen. Zur Na ch e ch (1239) Bei dem Unterzeichneten iſt ein gutes Klavier zu vermiethen oder zu verkaufen. In Auftrag: Fritſch. Ein junger Mann, (1240) der hinlängliche Kenntniſſe der nie⸗ deren Jagd beſitzt und ſich durch genügende Atteſtate über ſeine früheren Dienſtverhältniſſe auszuweiſen vermag, wird als Jagdaufſeher geſucht von Jacob Fay in Niedereſchbach bei Homburg vor der Höhe. Bekanntmachung. (1241) In Düdelsheim bei Büdingen ſteht eine, von eichen Holz ganz gut erbaute, 50“ lange und 34“ breite Scheuer auf den Abbruch zu verkaufen. Kaufliebhaber können das Nä⸗ here bei dem Ortseinnehmer Albrecht allda erfahren. Noch wird bemerkt, daß Düdels⸗ beim an der Staatsſtraße nach Frankfurt liegt und daher von allen Seiten auf die bequemſte Weiſe dorthin gefahren werden kann. Nro. 61 dieſes Blattes ſucht in mehrfacher Anzahl zu kaufen C. Bindernagel. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. 1