ntelligenz Ola Provinz Oherheſſen e im Allgemeinen, ——— Amtlicher Theil. — Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg dernag an die Grßh. Bürgermeiſter zu Altenſtadt, Aſſenheim, Bein— dürke, erte hards, Bodenrod, Büdesheim, Butzbach, Engelthal, Fauer⸗ N f bach I., Fauerbach II., Friedberg Burg, Friedberg Stadt, 1. des Aten Groß⸗ u. Kleinkarben, Haſelhecke, Hauſen, Heldenbergen, +* Höchſt, Hochweiſel, Hochweiſeler Mark, Holzhauſen, Kai— * em chen, Kirchgöns, Kloppenheim, Langenhain mit Ziegen— delt und berg, Münſter, Niedermörlen, Niederweiſel, Obereſchbach, — Oberflorſtadt, Obermörlen, Ober- und Niederrosbach, Oberwöllſtadt, Oes, Okarben, Oppershofen, Oſtheim, Petterweil, Pohlgöns, Rendel, Rockenberger u. Opperts⸗ häuſerwald, Rockenberg, Rodenbach, Steinfurth, Straß— heim, Unterflorſtadt und Wickſtadt. Hef Betreffend: Den Geſchäftsplan der Kataſter-Arbeiten für die Finanz⸗ win periode von 1845/47. 6 Es ſind neuerdings die Nachtheile zur Sprache ge— bracht worden, welche für ſolche Gemeinden entſtehen, in deren Gemarkung die Gewann und Parzellenvermeſſung nicht gleichzeitig mit der Flurvermeſſung vorgenommen wird. Dieſe Nachtheile beſtehen hauptſächlich darin: 10 daß bei der ſpäter erfolgenden Gewann- und Par⸗ zellenvermeſſung für die Wiederherſtellung der Flurgrenzen nicht unbedeutende Koſten Seitens der Gemeinden aufgewendet werden müſſen, welche bei gleichzeitiger Vornahme der Flur, Gewann- und Parcellenvermeſſung vermieden werden. Nach gemachter Erfahrung ſind nemlich die Flurgrenzen, wenn in einer Gemarkung die Gewann- und Parcellenvermeſſung grrktion. 1 auch nur einige Jahre der Flurvermeſſung folgt, in der g Ai. Zwiſchenzeit ſo verwahrloſt, daß die Herſtellung derſelben in 5 der Regel einen Koſtaufwand erfordert, welcher dem der galafer erſten Regulirung und Ausſteinung entweder gleichkommt, oder denſelben ſogar noch überſteigt, weil die durch die Gewann⸗ 8 und Parcellenvermeſſung bedingte Herſtellung des vorigen — nſtadt. 22. N —.——̃—— ͤ—— die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. ember ä=— Standes nur nach Anleitung trigonometriſcher Meſſungen vollzogen werden kann. Ja nach der Größe der Gemar⸗ kungen belaufen ſich die ſo entſtehenden nochmaligen Koſten oft in die Hunderte von Gulden. 2 Die Trennung der Flurvermeſſung von der Ge— wann⸗ und Parcellenaufnahme wird die weitere Folge haben, daß die Gemeinden nach Maßgabe des Geſetzes vom 18. Juni 1836, die Aufſtellung der Grundbücher berrff., ſogleich nach Vollendung der Flur-Vermeſſung in den Beſitz von Grundbüchern(Copien der topographiſchen Güterverzeichniſſe und Parcellenhandriſſe) geſetzt werden, welche, wie ebenfalls die Erfahrung lehrt, den Grundbeſitzern nicht genügen, weil dieſelben die Reſultate der Parcellenvermeſſung nicht ent⸗ halten, folglich als Beweismittel für die Grenz- und Grö⸗ ßenverhältniſſe des Grundeigenthums nicht dienen können. Die Grundbeſitzer verlangen alsdann in der Regel die bal— dige Vornahme der Parcellenvermeſſung und die Aufſtellung neuer Grundbücher an die Stelle der kaum errichteten, wo— durch ebenwohl nicht unbeträchtliche, doppelte Koſten ent⸗ ſtehen, weil in die nach den Ergebniſſen der Flurvermeſſung gefertigten Grundbücher und Parcellenhandriſſe die Reſultate der Parcellenvermeſſung nicht aufgenommen werden dürfen. Wenn ſich auch das bezeichnete Verlangen nicht ſo ſchnell nach dem Vollzuge der Flurvermeſſung geltend machen ſollte, ſo läßt ſich doch nicht annehmen, daß die Gemeinden, ein⸗ mal im Beſitze von Grundbüchern nach den Reſultaten der Flurvermeſſung den im Art. 10. des Geſetzes vom 29. Okto- ber 1830 beſtimmten Zeitpunkte der Renovation der Grund— bücher abwarten werden, bis ſie die Ausführung der ſpe— ciellen Vermeſſung und die Aufſtellung neuer Grundbücher verlangen, weßhalb in dem unterſtellten Falle immerhin dop⸗ pelte Koſten auf Seiten der Gemeinden entſtehen. Iſt hiernach die gleichzeitige Vornahme der Flurver— meſſung mit der Gewann- und Parcellenvermeſſung für die Gemeinden ſchon aus finanziellen Rückſichten von Wichtig— keit, ſo trägt auch die Parcellenvermeſſung zur Löſung der im Intereſſe der Landwirthſchaft ſo ſehr wichtigen Fragen wegen Conſolidation des Grundeigenthums und beſſeren An⸗ legung von Gewannwegen weſentlich bei. Indem ich Sie auf die angedeuteten Erſparniſſe und ſonſtigen Vortheile, welche aus der gleichzeitigen Vornahme der Flur⸗, Gewann- und Parcellenvermeſſung erwachſen, aufmerkſam mache, fordere ich Sie in Folge höchſter Wei⸗ ſung auf, ſich nach Maßgabe des Geſetzes vom 11. Januar —. 1881 mit dem Gemeinderath baldigſt daruber zu erklären, ob und bis zu welcher Zeit die Vollziehung der Parcellen⸗ vermeſſung in Ihren reſp. Gemarkungen gewünſcht wird. Ich bemerke hierbei zugleich, daß zur Aufbringung und Einzahlung der Beiträge zu den Parzellen vermeſſungskoſten auf Verlangen Vorlagen aus dem Kataſterfonds bewilligt und zur Wiedererſtatkung dieſer letzteren mehrjährige Ter⸗ mine, die jedoch den Zeitraum von 3 bis 4 Jahren nicht überſteigen dürfen, geſtattet werde. Friedberg am 13. November 1845. Küchler. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Die Muſterung des Jahres 1846. Unter Hinweiſung auf mein Ausſchreiben vom 17. Jan. 1842(Nro. 7. des Int.-Bl.), mit deſſen Inhalt Sie ſich wiederholt genau bekannt zu machen haben, fordere ich Sie auf, die Vorarbeiten zur Muſterung unverzüglich zu begin— nen und ſo zu beendigen, daß ſämmtliche Acten, bis zum 20. k. M. dahier einlangen. Eine nicht Einhaltung dieſes Termins, hat die unnachſichtliche Abſendung eines Wart— boten zur Folge. Hierbei muß ich Ihnen empfehlen, bei Ihren Arbeiten mit der größten Pünktlichkeit und Genauigkeit zu Werke zu gehen, namentlich in den Protokollen, welche bei den Orts— liſten aufzunehmen ſind, und den Depotprotocollen alle Cor— recturen zu vermeiden, und jedenfalls etwa vorkommende zu beglaubigen. Sodann müſſen Sie darauf Bedacht neh— men, daß das Datum der Protocolle genau mit der Wirk— lichkeit und den Ortsliſten übereinſtimmt. Fehlerhafte und unbrauchbare Arbeiten, werde ich auf Ihre Koſten verbeſſern laſſen, oder im Mindeſten Sie hierher zur Nachholung des Mangelnden, auf mein Bureau vorladen laſſen. Bei Beurtheilung der Frage, ob die das Depotanſpre— chenden vermögend genug ſind, ſich Stellvertreter zu ſtellen, ſind nach Artikel 36 des Geſetzes vom 19. März 1836, die Stellvertretung im Militärdienſt betreffend, diejenigen als zur Stellung von Stellvertretern unvermögend anzuſehen, welche nicht die Aſſecurranzſumme von 95 fl. zu beſtreiten vermögen, in welcher Beziehung ich Sie auf mein Aus— ſchreiben vom 28. Jan. 1844, die Depotanſprüche berrff., in Nr. 4. des Amtsblattes aufmerkſam mache. Die nachſtebend verzeichneten Leute ſind zur Muſterung für 1846 verwieſen und deßhalb in die Ortsliſten aufzu— nehmen. Das Formularpapier können Sie bei dem Bureau— gehülfen Funk beziehen. Hungen den 17. November 1845. Follen i ns 1) Bellersheim: Heinrich Jacobi, Konrad Weil. 2) Birklar: Heinrich Schmidt. 3) Gambach: Johannes Petri, Heinrich Schwab. 4) Gonterskirchen: Johann Heinrich Gottwalts. 5) Grüningen: Adam Lentz. 6) Holzheim: Philipp Peter Sann. 7) Laubach: Chriſtian Friedrich Heinitz. 8) Lich: Aug. Carl Cellarins. 9) Mün⸗ zenberg: Iſaac Rullmann. 10) Niederbeſſingen: Joh. Georg Braun. 11) Nonnenroth: Joh. Heinrich Fritz. 12) Oberbeſſingen: Philipp Kühn. 13) Woͤlfersheim: Johannes Scherer. „ 368 Kr. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: In Unterſuchungsſachen gegen Heinrich Weitzel und deſſen Ehefrau von Otterbach, jetzt in Meiches, wegen Erpreſſung Der Georg Heinrich Weitzel, welcher früher in Otter— bach gewohnt hat, ſpäter aber nach Meiches hieſigen Krei— ſes übergezogen iſt, iſt in eine monatliche Correctionshaus— ſtrafe von Großh. Hofgericht verurtheilt worden. Da der Aufenthaltsort deſſelben unbekannt iſt, ſo weiſe ich Sie an, für den Fall, daß er ſich im hieſigen Kreiſe aufhalten ſollte, was Sie zu ermitteln haben, denſelben zu eröffnen, daß er ſich alsbald bei dem Großh. Landgericht zu Homberg a. d. O. zu ſiſtiren habe. Sollte derſelbe dieſer Weiſung keine Folge leiſten, ſo iſt er gefänglich anher einzuliefern. Grünberg den 13. November 1845. . Oeffentliche Einladung. Indem ich in Erinnerung bringe, daß Montag den 24. November, Vormittags 11 Uhr, die Gemeindeverſammlung des landwirthſchaftlichen Vereins in dem Saale des Gaſtwirths Trapp dahier ſtattfindet, lade ich die Grßh. Bürgermeiſter und Oekonomen des Krei— ſes zu recht zahlreicher Theilnahme hiermit ein. Friedberg am 14. November 1845. Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg ieee » Spruͤchwoͤrter und Sentenzen mit Randgloſſen. 24) Geld verloren, Nichts verloren— Ehre ver— loren, Alles verloren. Das iſt im Ganzen richtig, denn das verlorene Geld kann man wieder gewinnen, wenn man geſunde Glieder und Luſt zur Arbeit hat. Namentlich, wenn man das Geld verloren hat, ohne eigene Schuld, ſo iſt der Verluſt nicht Grämens werth. Die Ehre aber, einmal dahin, kann nicht wieder gewonnen werden und wenn ſich Einer auch mit hundert Anderen ſchlüge, ſtäche, ſchöſſe und ſie Alle in den Sand ſtreckte oder zu Krüppeln machte.— Man kann aber auch Geld und Ehre zugleich verlieren— z. B. wenn man den im Schweiße des Angeſichts erworbenen Spar— pfennig oder anvertrautes Gut verſpielt, wenn man in Kammern der Unzucht hauſet und ſchwelgt, während Weib und Kinder darben u. ſ. w., dann geht mit jedem Groſchen auch ein Stück Ehre dahin, und wehe dem, der den Seinen nichts Anderes heimbringt, nichts Anderes hinterläßt, als den Bettelſtab und einen geſchändeten Namen!— da iſt das Elend und darum auch die Verantwortung für den, der es verſchuldet hat, doppelt groß! 25) Mit dem Hut in der Hand, Kommt man durch's ganze Land! Dazu habe ich neulich die ſchöne Gloſſe geleſen:„es iſt ein grober Buchſtaben, ſich die Gunſt der Leute zu er⸗ werben. Man darf nur höflich und zuvorkommend ſein. Das iſt ein Dieterich, der alle Thüren aufmacht.“ So iſt es in der That und da dieß, oder auch das Gegentheil, nemlich, daß Grobheit und Brutalität abſchreckt und zurück- ſtößt, die meiſten Menſchen aus eigener Erfahrung wiſſen, ſo iſt es wirklich ſchwer zu begreifen, daß es ſo viele Men— ſchen gibt, die ſchlechterdings die Kappe nicht vom Kopfe kriegen können, und daß die edle Zunft der Grobiane noch ſo viele Glieder zählt. — r— Be 3 e. 1 Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. N πο* Verſteigerung. (1563) Montag den 24. und Dienſtag den 25 d. M. von Morgens ½9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, werden in dem Zimmer des Küchenbaues der Kloſtercaſerne dahier namhafte Quantitäten getragener Mili⸗ tär⸗Montirungsſtucke, als Mäntel, Röcke, Handſchuhe, Spencer, Mützen, wollene und lei⸗ nene Pantalons, Gamaſchen, Hemden, Schuhe, Torniſter, Tzacos, Tzacosfilſe ꝛc., ſodann aus⸗ rangirte Caſerne- und Compagnieſpiel-Requi⸗ ſiten, nämlich: Bett Teppiche, Trommelfelle i., ſtück⸗ und parthienweiſe, gegen gleich baare Zahlung, verſteigert. Die Herren Bürgermeiſter der Umgegend Friedbergs werden erſucht, dieſe Verſteigerung geeignet bekannt machen laſſen zu wollen. Friedberg den 10. November 1845. J. A.: G lz Oberquartiermeiſter. Bekanntmachung. (1608) Die nachbenannten Bedürfniſſe der Garniſon Butzbach auf das 1. Semeſter 1846 ſollen Dienſtag den 25. d. M. und zwar: 1) der Brodbedarf, Vormittags halb 10 Uhr, 2) das Oel-, Lichter⸗ ꝛc. Bedurfniß, Vormit⸗ tags 10 Uhr, 3) das Bedürfniß an Gerſtenſtroh, Waizen. kleie und Leinkuchen, Vormittags halb 11 Uhr, 40 das Strobbedürfniß zum Füllen einzelner Betten, Vormittags 11 Uhr, auf dem Wege der Soumiſſion in Lieferung vergeben werden. Die zur Uebernahme frag⸗ licher Lieferungen Luſttragende wollen daher ihre Forderungen verſiegelt und mit der Auf⸗ ſchrift des betreffenden Lieferungsgegenſtandes verſehen, längſtens bis zu den vorbemerkten Terminen in das am Eingange zum hieſigen Militär⸗Verwaltungsbureau aufgehängte ver⸗ ſchloſſene Soumiſſionskaͤſtchen einlegen, indem gleich nach Ablauf der bemerkten Stunden die eingelegten Soumiſſionen in Beiſein der Sou⸗ mittenten geöffnet werden ſollen. Die Lie⸗ ferungsbedingungen, welche zugleich das Sou⸗ miſſionsver fahren enthalten, können Vor-und Nachmittags auf gedachtem Bureau eingeſehen werden. Butzbach den 15. November 1845. J. A.: Cellarius, Unterquartiermeiſter. Korn-Verſteigerung. (1611) Mittwoch den 26. November, Vor⸗ mittags 11 Uhr, werden 19 Malter, 7 Meſten, 4½ Geſch. Pfarr⸗Erbleih-Korn auf hieſigem Rathhaus meiſtbietend verſteigert. Kaichen am 19. Nov. 1845. Fertſch, pfarrer. Hahn, Bürgermeiſter. Arbeits-Verſteigerung. (1612) Die bei dem umbau und der Her⸗ ſtellung mehrerer Straßen im hieſigen Ort, bei Herſtellung des Friedhofwegs und Ver⸗ beſſerung der Brunnenleitung erforderlichen Vorarbeiten, als: 2) 32 Kbklftr. gute Baſaltpflaſterſteine zu brechen, auf die Bauſtelle zu fahren und aufzuſetzen, 5) 71 Kbklftr. feinen Uſakies aus- und durch⸗ zuwerfen, auf die Bauſtelle zu fahren und zu meſſen, 0 8,5 Kbklftr. Mauer- und Straßenbauſteine zu brechen, anzufahren und aufzuſetzen, „ 369 d) 6 Kbklftr. groben Uſakies und Bachſteine anzuliefern und zu meſſen, n e) 68 laufende Fuß gut gefugte, 30“ bis 36“ breite Kanaldeckplatten anzuliefern, 5 f) 600 laufende Fuß gußeiſerne Waſſerlei⸗ tungsroͤhren anzuliefern, werden Mittwoch den 26. d. M., Vormittags 10 Uhr anfangend, in dem Hauſe des Ge⸗ meinderechners an die Wenigſtſordernden in Accord gegeben und Uebernahmsluſtige hierzu eingeladen. Obermörlen den 19. Nov. 1845. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Nikolay. Edictalladung. (1613) Nachdem Gr. Hofgericht der Pro⸗ vinz Sberheſſen über das Vermögen der Jo— hannes Herrlichs Cheleute zu Laubach den förmlichen Concursproceß erkannt, ſo werden alle diejenigen, welche Anſprüche an dieſelben zu machen haben, hiermit aufgefordert, dieſel⸗ ben ſo gewiß Dienſtags den 16. December, Vormit⸗ tags 9 Uhr, dahier anzumelden und zu begründen, als ſonſt ſie ohne weiteres Präcluſipdecret von der Maſſe ausgeſchloſſen werden. Bekannte Gläubiger, welche nicht erſcheinen, werden ſo angeſehen, als ob ſie den Beſchlüſſen der Mehrheit der erſchienenen Glaͤubiger bei⸗ getreten wären. Laubach den 13. Oktober 1845. Gr. Heſſ. Grafl. Solmſ. Landgericht daſ. Brumhard. Brennholz Lieferung. (161 Die Lieferung des in 36 Stecken Buchen⸗ und 200 Stecken Cichenſcheitholz be⸗ ſtehenden Brennholzbedarfs hieſiger Garniſon auf das Jahr 1846 ſoll auf dem Wege der Soumiſſion und zwar: A. einmal mit dieſen beiden Sorten im ein⸗ zelnen Stecken und 3 B. einmal in 186 Stecken Buchenſcheitholz, was der obigen Quantitat gleichkommt, ebenwohl in einzelnen Stecken dem Wenigſtgebot ausgeſetzt werden. Es werden daher Diejenigen, welche zur Uebernahme erwähnter Lieferung Luſt tragen, hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß ge⸗ ſetzt, daß die Bedingungen derſelben auf dem hieſigen Verwaltungsbureau eingeſehen werden können und daß die Soumiſſionen, wozu die Formulare auf gedachtem Bureau in Empfang zu nehmen ſind, längſtens bis zum 29. die⸗ ſes Monats, des Vormittags 10 Uhr, verſiegelt und mit der Aufſchrift„Brennholz lieferung betr.“ in das am Eingange zu mehr⸗ erwähntem Bureau aufgehängte verſchloſſene Soumiſſionskäſtchen eingelegt werden müſſen, weil gleich nach Ablauf bemerkten Termins die Soumiſſions-Erôffnung ſtattfinden ſoll. Zugleich bemerkt man, daß der Uebernehmer fraglicher Lieferung Caution zu leiſten und jeder zur Uebernahme derſelben Luſttragende bei Empfang des Soumiſſions-Formulars eine Beſcheinigung ſeines Ortsvorſtandes über ſeine Lieferungsbefähigung vorzuzeigen bat, worüber das Nähere aus den Bedingungen, die von heute an zur Einſicht aufliegen, zu erſehen iſt. Die Herrn Buürgermeiſter werden erſucht, diefes in ihren unterhabenden Gemeinden ge— eignet bekannt machen zu laſſen. Butzbach den 18. November 1845. J. A.: Cellarius, Unterquartiermeiſter. Obligations-Verlooſung. (1615) Bei der am 15. d. M. ſtattgehab⸗ ten Verlooſung der dieſes Jahr zur Abtragung beſtimmten Gemeinde⸗Obligationen wurde die Nummer 15 über 200 fl. zur Rückzal auf den 1. Januar 1846 gezogen. Dieſes wird mit dem Bemerken zur offene lichen Kenntniß gebracht, daß der Inhaber dieſer Partial⸗Obligation den Betrag gegen gehörige Rückgabe derſelben bis zum 1. Januar 1846 bei dem Handlungshaus Simon Lind⸗ heimer in Friedberg in Empfang zu nehmen hat, indem von dieſem Tag an keine weiteren Zinſen vergütet werden. Ilbenſtadt am 15. November 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Dickenberger. Verſteiger ungen. (1616) Die Lieferung des erforderlichen Oeles, der Talglichter, der Schuhe, Sohlen und Flecke und des Brodes für die Garniſon Friedberg während des 1. Semeſters 1846, ſoll unter Vorbehalt der Ratification auf dem Soumiſſionswege in Accord gegeben werden. Deßfallſige Soumiſſionen ſind verſiegelt und mit der betreffenden Aufſchrift verſehen in das am Eingange des bieſigen Militärverwal⸗ tungs⸗Bureaus befindliche Käſtchen einzulegen und es werden die eingehenden Soumiſſionen, wobei die Soumittenten oder die Bevollmäch⸗ tigte derſelben zugegen ſein können, am 28. d. M., Vormittags, wie folgt eröffnet: a) über das Oel und die Talglichter um 7. 10 Uhr, b) über die Schuhe, Sohlen und Flecke um 10 Uhr und c) über das Brod ½ 11 Uhr. Hierbei wird bemerkt: 1) daß die Lieferungsbedingungen hierüber auf dem gedachten Verwaltungsbureau zur Einſicht offen liegen, 2) daß an die Gebote der Soumittenten kei⸗ nerlei Bedingungen oder Vorbehalte ge— knüpft werden dürfen und 3) daß bei den nicht erſcheinenden Soumit⸗ tenten angenommen wird, daß ſolche von ihren Forderungen nicht abgehen. Die Herrn Bürgermeiſter in hieſiger Gegend werden erſucht, vorerwähnte Verſteigerungen ordnungsgemäß bekannt machen zu laſſen. Friedberg den 19. November 1845. J. A. Golz/ Oberquartiermeiſter. Edietalla dung. (1617) Die Erben der Andreas Biermanns Cheleute von Ilbenſtadt beabſichtigen unter andern folgendes Grundſtück in der Gemar— kung Ilbenſtadt Pag. 73 Nr. 13 a Flurbuchs 27 Ruthen Gar⸗ ten in den Augarten an Joſeph Haas zu verkaufen. Da daſſelbe nach einem Eintrag in dem Gerichts Hypothekenbuch de dato 6. Oktober 1793 dem Chriſtian Haas daſelbſt für ein Darlehn von 50 fl. verpfändet iſt, dieſes Ka⸗ pital aber längſt abgetragen worden ſein ſoll, ſo ergeht andurch Aufforderung, etwaige An⸗ ſprüche aus dieſem Darlehn binnen 3 Mona⸗ ten dahier geltend zu machen, widrigenfalls der Eintrag im Hypothekenbuch gelöſcht, der Kaufbrief aber gerichtlich beſtätigt werden ſoll. Friedberg den 14. November 1845. Großherzoglich Heſſiſches Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Korn- Verſteigerung. (1618) Mittwoch den 26. November, Vor⸗ mittags 10 uhr, werden 6 Malter Kirchen⸗ korn auf hieſigem Rathhauſe meiſtbietend ver— ſteigert. Kaichen am 19. November 1845. Fertſch, Pfarrer. Hahn, Bürgermeiſter. NN — 3 — Privat ⸗ Bekanntmachungen. Dankſagung und Geſchäftsempfehlung. (1592) Allen meinen geehrten Freunden und Gönnern mache ich die ergebenſte Anzeige, daß ich das Geſchäſt meines verſtorbenen Chegakten, des Schneidermeiſters Bechtel, unter der Lei⸗ tung eines Werkführers von Frankfurt auf das Thätigſte fortbetreiben werde. Stets werde ich bemüht ſein, das meinem verlebten Ehegatten geſchenkte Zutrauen, für welches ich hiermit herzlich danke und auf mich gütigſt zu übertragen bitte, durch reelle und billige Bedienung mir auch ferner zu erhalten zu ſuchen. Niederwöllſtadt. Bechtel's Wittwe. Empfehlung. (1580) Einem hieſigen, wie auswärtigen Publikum mache ich die ergebenſte Anzeige, daß ich das ſrüherhinige Schneider- und De— katir⸗Geſchäft meiner Mutter, der J. G. Schmidt's Wittwe, nun auf eigene Rech— nung betreibe, und werde mirs angelegen ſein laſſen, ſtets nach der neueſten Facon und mit Dauerhaftigkeit zu arbeiten. Um das frühere Wohlwollen bittet ergebenſt Friedberg im November 1845. K. F. Binkart, Heren-Kleidermacher und Dekataͤr, wohn— haft bei Hrn. Spenglermeiſter K. Rauſch, der Judengaſſe gegenüber. Empfehlung. (1619) Wiederholt bringe ich meine ſich beſonders zu Weihnachtsgeſchenken eignende Artikeln in Taſchen- und Pendüluhren, Gold-, Silber- und Neuſilberwaaren, Brillen, Ther— mometern u. ſ. w. in empfehlende Erinnerung und billige Preiſe zuſichernd, bitte ich um ge— neigte Abnahme. Friedberg. L. Han a u, Uhr macher. Dankſagung. (16200) Der Chirurg Herr Heinrich Knis— pel zu Laubach hat mich an einem Bruche in den Heidriſſen am 8. Sept. d. J. operirt und dieſe Operation iſt ſo glücklich für mich abgelaufen, dem geſchickten Herrn Knispel, der ſchon mehrere gefährliche Krankheiten der Art geheilt hat, dafür meinen öffentlichen Dank abzuſtatten. Münſter im Kreiſe Hungen, den 19. November 1845. J. Greb, Forſtſchütze. Ji Bea cht ü n (16210 Auf eine, in dem Int.⸗Bl. Nr. 86. vom 1. d. Mts. enthaltene und„Johanna Waſſauer in Bauernheim“ unterzeichnete An— kündigung, die Ausſpielung eines Spiegels betreffend, fühle ich mich berufen, zu veröffent— lichen, daß Gotthard Walther von hier bei der ſchon vor langer Zeit geſchehenen Ein— holung der kreisräthlichen Erlaubniß zur Aus— ſpielung eines Spiegels meinen Namen ohne meine Erlaubniß vorgeſchützt, ſo wie derſelbe auch, wenn, wie zu vermuthen, die erwähnte Ankündigung in Nr. 86. von ihm herrühren ſollte, den, wie man ſehen wird, dem mei⸗ nigen ähnlichen, jedoch fingirten Namen einer Frauenperſon gewählt hat, welche meines Wiſſens in der Gemeinde Bauernheim ſchwer— lich zufrieden ſein dürfte. Bauernheim. Joh. Faſſauer. Verſteigerung. (1622) Mein oberhalb der Stadt, an der idda, gelegenes, aus ſtarkem Eichenholz er— „ 370 bahtes, noch in ganz gutem Zuſtande befind⸗ liches, zweiſtöckiges Wohnhaus(ſogenanntes Brguhaus) will ich Montag den 11. Dezem⸗ ber d. J., Vormittags 10 Uhr, durch öffent⸗ liche Verſteigerung dem Meiſtgebote ausſetzen und wollen hierzu Luſttragende ſich zur ge⸗ nannten Stunde einfinden. Aſſenheim den 16. November 1845. Johannes Bopp J., Kiefer. Empfehlung. (1623) unterzeichnete empfiehlt ſich beſtens im Anfertigen von Haararbeiten, als: Uhr— und Halsketten, Armbändern, Fingerringen u. ſ. w., zu billigen Preiſen. Beſtellungen werden bei L. Hanau(breite Straße) beſtens beſorgt. Eliſe Hanau. N 7 Tanz muſik. (162% Nächſten Katharinen-Markt iſt in meinem Locale gute Tanzmuſik anzutreffen. Butzbach im November 1845. Carl Becker. Caſino Ba l l. (1625) Freitag den 28. November findet der erſte Caſino-Ball pro 18% im Trapp'⸗ ſchen Saale Statt.— Anfang 7 Uhr. Der Vorſtand. Bekanntmachung. (1626) Ich wünſchte, daß mir meine Aecker⸗ pächter binnen 14 Tagen den Pacht von Mar⸗ tini 1845 bezahlen möchten, damit ſie und ich keine Koſten zu erwarten haben— Fauerbach II. den 19. November 1845. Heinrich Sang J. Ein junger Eber, (1627) für die Zucht geeignet, iſt zu ver⸗ kaufen bei Friedrich Rauch in Bruchenbrücken. Mit obrigkeitlicher Bewilligung (1628) werden die Unterzeichneten Dien⸗ ſtag den 25. November unter gefälliger Mit—⸗ wirkung der großh. Kammerſängerin Fräulein Madler von Darmſtadt, ſowie des Violon— celliſten Herrn Kauß aus Gießen im Trapp'⸗ ſchen Saale dahier(wo auch früher Billets zu haben ſind) ein großes Vokal- und Inſtru— mentalkonzert zu geben die Ehre haben. Der Subſcriptionspreis beträgt à Perſon 30 kr., Familienbillets zu 3 Perſonen 1 fl. 12 kr., an der Kaſſe à Perſon 36 kr. Friedberg den 20. November 1845. J. Bickel, E. Reitz, Erſte Abendunterhaltung des hieſigen Geſangvereins findet am nächſten Sonntag den 23. Nov. im Gerlach'ſchen Saale ſtatt. Frankfurter Gold-Cours vom 20. November Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 27. Sonntag n. Trinitatis d. 23. Nov. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Pfarrvikar Land mann. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Guntrum. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Fertſch. Mittwoch Nachmittags von 3— 4 Uhr hält Betſtunde: Herr Candidat Röschen. Fruchtpreiſe 20. Nov. 14. Nov.] 11. Nov. Gattung. Fried⸗ Groß⸗ berg Malnz gerau fl. kr. fl. kr. fl. kr. Waizen pr. Malter] 12— 13 1413— Korn„„ 1045 10371050 Gerſte„ 75 8— 81271 8.— Hafer„ 77 41301 41511 4/0 Polizei ⸗ Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 22. bis 28. November 1845. 3 5 Fried⸗ Butz⸗ E Brod⸗-Preiſe. berg. bach 88 kr. pf. kr. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 4— 1 41— 27 2 7 A 4 2 77 15— 15 3 Lth. Lth. — Milchbrod 13% 13 —Waſſerweck 14 114 — Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 14 14¼ Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch 1 25 12— 1121— 5 gemäſtete 9— 9— „Kühfleiſch. 8——— 5 zn! gemäſtetes 8— 81— 4 Rindfteiſch!ungemäſtetes 5 „Kalbfleiſch 722 „ Schweinenfleiſch 111— 111— „ Hammekllleiſch 7— 7— + Schaaflfleiſch 5— 5— „Wurſtvon blos Schweinen 12— 12— „ Gemiſchte Wurſt 10—— „ Bratwurſt. 16— 16— „Schwartenmagen 16— 16— „ Geräucherter Speck 20— 20— „Schinken 16— 16— „ Dörrfleiſch 16— 16— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— unausgelaſſen 18— 18— „ Nierenfett 20— 20— „ Hammelsfett e Der Gr. Heſſ:. 5 115 d. K. Friedberg K ü r ü e l Die Polizei-Taxe für die Stadt Butz bach gilt auch für den Kreis Hungen. Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Hungen Follenius. f Neue Louisd'or 1113 Friedrichsd'or 9 44 Holländiſche 10 fl. Stücke 9 54 Rand⸗Ducaten 5 135 20 Frankſtücke 9 25 Engliſche Souverains 11152 Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. Ii