den Unter * niß edene Dauc. zeichne. 14 Us 5 „ mus in 5 fen. chenreform ind. ich Gemeinde Intelligenz-OUlatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Ueber Beſchädigung der Obſtbaͤume durch die Raupe des Froſtnachtſchmetterlings. Auf Veranlaſſung des Unterzeichneten verwilligte der Gr. Bürgermeiſter Himmelreich zu Obereſchbach die nöthi— gen Mittel um im Herbſte 1843 und 1844 auf zwei ver⸗ ſchiedenen Parcellen 620 Aepfelbäume durch Anlegen von Theerbändern vor dem Beſuche des gefürchteten Schmetter— lings zu bewahren. Es wurde die ganze Arbeit durch zwei zuverläſſige Männer beſorgt und denſelben ein Tagelohn von 28 kr. bezahlt. Die Koſten betrugen 1843 n 1) für Packpapier und Bindfaden 4 8 29 für Colophonium, Terpentin und Leinöl 6 3) Arbeitslohn 12— Zuſammen 33 14 Die Koſten betrugen 1844 1) für Packpapier und Bindfaden 172 2) für Schiffstheer 3 52 3) Arbeitslohn 10 40 Zuſammen 1357 Es koſtete mithin ein Baum zu bewahren in 1843 3½, in 1844 1½ Kreuzer. In 1843 wurde die durch die landwirthſchaftliche Zeit— ſchrift empfohlne Miſchung von Colophonium, Terpentin und Leinöl angewendet, welches Mittel wegen ſeiner Koſt— ſpieligkeit und namentlich wegen des Umſtandes, daß das Auftragen auf die Bänder nur im warmen Zuſtande erfol— gen konnte, weßhalb in der Nähe der Bäume Feuer unter— halten werden mußte, mich veranlaßte in 1844 Schiffstheer zu verwenden und der Erfolg beſtätigte, daß derſelbe ganz dem Zwecke entſpricht, nur verlangt er, je nach dem Grade der Wärme, einen geringen Zuſatz von Leinöl und pulveri— ſirtem, getrocknetem Lehm um das ſchnellere Abtrocknen und das Flüſſigwerden zu vermeiden. Sonnabend, den 21. Juni Bei beiden Mitteln mußten die Bänder wöchentlich zweimal von Anfangs October bis Mitte Decembers be— ſtrichen werden. In 1843 war durchgängig der Andrang des Schmetterlings ſo bedeutend, daß derſelbe durch Abkeh— ren entferut werden mußte, um die Salbe wieder auftragen zu können. Für den Fall, daß vorſtehende Koſtenrechnung als Maasſtab für die Folge gelten ſoll, bemerke ich, daß die Bänder von 1843 an den Bäumen während des Sommers 1844 hängen blieben, um den Vorübergehenden Veranlaſſung zu Vergleichungen zu geben und daß deßhalb die Koſten fuͤr 1844 ſich um einige Gulden würden vermehrt haben, wenn ſie wieder hätten friſch angelegt werden müſſen, bin aber überzeugt, daß bei zweckmäſigen Anſtalten, die Koſten per Baum 2 Kreuzer nicht überſchreiten. Hierher rechne ich namentlich, daß Schiffstheer, Leinöl, Papier, Bindfaden aus der erſten Hand in großer Quantität gekauft werden und das Beſtreichen der Bänder überhaupt verdungen wird, frei— lich erſt, nachdem mehrjährige Verdienſte die Arbeiter über den Maasſtab aufgeklärt haben. Das Reſultat der vorſtehend beſchriebenen Manipu— lation iſt, daß von den 620 Aepfelbäumen auch nicht einer beſchädigt iſt, weßhalb ich alle Beſitzer von Obſtbäumen, namentlich aber die Ortsvorſteher der benachbarten Ort— ſchaften, im Intereſſe der guten Sache, bitten muß, gerade in dieſem Augenblicke Einſicht an Ort und Stelle zu neh— men. Vielleicht würden dann Viele bewogen, ihre Obſt— bäume mit einem Aufwande von zwei Kreuzern vom Stück vor dem bedeutenden Schaden zu bewahren, der namentlich in dieſem Jahre alle Gemarkungen des ſüdlichen Theiles der Wetterau hart betroffen hat und leider immer noch von dem Volksglauben Ereigniſſen zugeſchrieben wird, die durch die Hand des Menſchen nicht abgewendet werden könnten. Zu der Ueberzeugung bin ich übrigens gekommen, daß nur dann etwas Erſprießliches zu Stande kommt, wenn unter Aufſicht des Ortsvorſtandes alle Bäume der ganzen Gemarkung durch eine Hand bewahrt, weil, wenn es den f N 0 „ 192„*. Privaten überlaſſen wird, keine vollſtaͤndige Maasregeln er⸗ griffen werden, abgeſehen von der bedeutenden Zeitverſaͤumniß, die durch das Hin⸗ und Hergehen der Einzelnen erfolgen muß. Recht gern bin ich erbötig, auf alle Anfragen allenfallſige Anſtände zu erläutern und weiteren Aufſchluß zu ertheilen. Obereſchbach am 12. Juni 1845. Weihl, Revierförſter. Guter Rath. Viele xechtsunkundige Leute glauben, daß, wenn ein Ehegatte vor dem Andern ſtirbt, der längſtlebende an dem Vermögen des früher verſtorbenen geſetzlich den Niesbrauch behalte. Dieſes iſt jedoch nur da der Fall, wo das Solmſi⸗ ſche Landrecht Geſetzes Kraft hat. Denn nach dem ge— meinen Rechte muß das Vermögen eines verſtorbenen Ehe⸗ gatten in der Regel ſofort an deſſen Erben und Kinder herausgegeben werden. In der Burg und Vorſtadt Friedberg iſt das Solmſi— ſche Landrecht eingeführt, in der Stadt aber nicht, jedoch ſoll in letzterer eine Obſervanz oder ein Gewohnheits-Recht gelten, nach welchem der überlebende Ehegatte befugt wäre, lebenslänglich in dem Beſitze und Niesbrauche der Hinter⸗ laſſenſchaft des früher verſtorbenen Ehegatten zu bleiben. Dieſes Gewohnheits-Recht wurde während der Juſtiz-Ver⸗ waltung des verſtorbenen Amtmanns Hager dahier nie be— zweifelt, in neueren Zeiten aber fordert das Gr. Landgericht Friedberg Beweis über die Exiſtenz jenes Gewohnheits-Rechtes. Dieſer Beweis iſt ſchwer zu führen und darum allen Ehegatten, welche nicht unter dem Schutze des Solmſiſchen Landrechts wohnen, anzurathen, zur Vermeidung von Pro⸗ ceſſen entweder durch Verträge oder durch gegenſeitige Teſta⸗ mente zu beſtimmen, daß der längſtlebende von ihnen im lebenslänglichen Beſitze und Niesbrauche des beiderſeitigen Vermögens bleiben ſoll. Friedberg am 8. Juni 1845. „ Spruͤchwoͤrter und Sentenzen mit Randgloſſen. 10) Es iſt ein albern Schaf, das dem Wolfbeichtet. Schade nur, daß der Wolf nicht immer gleich, wie der Vogel an ſeinen Federn zu erkennen iſt, denn Mancher hat, um die Schafe glauben zu machen, er ſei der ihren eines, einen Schafpelz umgeworfen, aber inwendig iſt er ein reißender Wolf. Fiat applicatio d. h. die Bilder dazu kann ſich Jeder ſelbſt machen. 110 Ein Nimm hinh iſt beſſer, als zehn: Gott helf! Und doch gibt's ſo Viele, die ſagen: Gott helf! obgleich ſie ſagen könnten: Nimm hin! Aber wartet nur, kommen wird einſtens der Tag, wo auch Ihr blos auf Gottes Hülfe angewieſen ſeid und dann werdet Ihr ſehen, was es damit für ein Bewandniß hat. Nicht als ob Gott nicht helfen könnte, ſobald er will,— aber er will oft einem Menſchen helfen durch den andern Menſchen und wer nun dieſen ſeinen Willen nicht ehrt, der kann doch wahrlich auch fur ſich ſelbſt kaum die Hülfe Gottes in Anſpruch nehmen. Welch eine Unverſchämtheit gehörte dazu, die Kinder eines Mannes von der Thüre zu jagen und eine Stunde ſpäter denſelben Mann um den größten Liebesdienſt anzuſprechen! „Was Ihr der Geringſten Einem gethan habt, das habt Ihr mir gethan ſpricht der Herr. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. rr Oeffentliche Bekanntmachung. (863) Heinrich Wolf 1. zu Rockenberg hat ſich aus gerichtlich gebilligten Gründen frei⸗ willig der ſelbſtſtändigen Verwaltung ſeines Vermögens begeben, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß Rechtsgeſchäfte mit ihm nur unter Zuſtim⸗ mung des für ihn beſtellten Curators Jacob Wolf daſelbſt gültig abgeſchloſſen werden können. Butzbach den 2. Juni 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. In Erledigung der Landrichterſtelle Calmberg. Gras-Verſteigerung. (8935) Donnerſtag den 19. Juni, Vormit⸗ tags um 11 Ubr, wird in hieſigem Rathhauſe das Gras zu Heu von der Sauerweide, das Gras zu Heu und Grummet von der Lachen⸗ wieſe und der Wieſe an dem Exerzierolatz in mehreren Abtheilungen öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Friedberg den 16. Juni 1845. Der Beigeordnete Bender. Woll⸗ Lieferung. (867) Die Lieferung von acht Centner wei⸗ ger und zwei Centner ſchwarzer reiner Ham— melwolle für die hieſige Anſtalt ſoll auf dem Wege der Soumiſſion an den Wenigſtſor dern⸗ den vergeben werden. Darauf Reflectirende wollen ibre Soumiſſionen längſtens bis zum 28. dieſes, Vormittags 10 Uhr, auf dem Di⸗ rectorial-Bureau, woſelbſt auch die Lieferungs— bedingungen zuvor eingeſehen werden können, verſiegelt und mit der Aufſchrift„Wollliefer⸗ ung betreffend“, einreichen. Marienſchloß am 4. Juni 1845. J. A. Der Verwalter Bauer. Gras-Verſteigerung. (900) Montag den 23. Juni, des Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſoll das diesjährige Gras der hieſigen Gemeinde in verſchiedenen Abthei⸗ lungen in der Behauſung des Gaſtwirtb Hein— rich Sang II. dahier öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Fauerb ach II. am 16. Juni 1845. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Philippi. Bekanntmachung, Grasverſteigerung in den forſtfiscaliſchen Tei— chen des Reviers Hochweiſel, Forſts Fried— berg, betreffend. (910) Montag den 23. Juni d. J., Mor⸗ gens präcis um 8 Uhr, in dem Piſtorteiche oberhalb Münſter beginnend, ſoll die Heu⸗ und Grummetgraserndte pro 1845 öffentlich meiſtbietend verſteigert werden, und zwar: 1) in dem Piſtorteiche circa 4 Morgen, 2)„„ unteren Forellenteiche circa 1½ Morgen, 1 3)„„mittleren„ circa 2/ Morgen und 4)„„ oberen Forellenteiche circa 2 Morg. Die Herrn Bürgermeiſter der hierauf re— flectirenden Gemeinden werden ſonach erſucht, dieſe Verſteigerung mit dem Anfügen, daß die Bedingungen derfelben vor der Verſtei⸗ geruug gehörig vorgeleſen und Nachgebote nicht angenommen, vielmehr der definitive Zuſchlag ſogleich ertheilt werden wird, wenn der Abſchätzungspreis erreicht worden iſt, in Zeiten in Ihren resp. Gemeinden veröffent⸗ lichen zu laſſen. Hochweiſel den 14. Juni 1845. Der Großh. Heſſ. Revierförſter des Reviers Hochweiſel Stillgebauer. Grasverſteigerung zu Hochweiſel. (9110 Mittwoch den 25. l. M, Morgens 8 Uhr, ſoll die diesjährige Grasnutzung auf den in hieſigem Gemeindewald liegenden Wieſen und holzleeren Stellen, auf der ſogenannten Sauheckswieſe anfangend, meiſtbietend ver— ſteigert werden. Dann wird an demſelben Tage, Nachmit— tags 1 Uhr, das diesjährige Heugras von den Gemeindewieſen, Brühl und Neuwieſe ge⸗ nannt, auf dem Rathhauſe dahier einer öffent— lichen Verſteigerung ausgeſetzt. Hochweiſel den 13. Juni 1845. 5 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Reuter. Gras-Verſteigerung. (912) Montag den 23. Juni 1845, Mit⸗ tags 12 Uhr, wird das Gras zu Heu von eirca 60 Morgen Gemeindewieſen und 6 Morgen pfarrwieſen in einzelnen Abtheilungen einer offentlichen Verſteigerung ausgeſetzt. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Wohnbach den 17. Juni 1845. Der Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Bürgermeiſter Herget. 01 gens mein. Ham! 115 85 So Steckbrief. (913) Salomon Hofmann aus Reckwod, im Kreiſe Schlüchtern, zuletzt Pferdeknecht in Niedererlenbach, hat ſich der Verkündigung eines Strafurtheils und Vollziehung der Strafe durch die Flucht entzogen, Es werden deßhalb alle Gerichts- und Polizeibehörden erſucht, den— ſelben im Betretungsfalle zu verhaften und an das unterzeichnete Gericht abliefern zu laſſen. Hanau am 17. März 1845. Kurheſſiſches Landgericht Schüler. vt. Duncker. Signalement: Alter: 21 Jahre. Größe: 5 Fuß, 1 Zoll. Geſichtsfarbe: geſund. Geſichtsform: länglich. Haare: dunkelblond. Augen: grau. Augen⸗ braunen: dunkelblond. Mund: gewohnlich. Lippen: etwas dick. Stirn: hoch. Naſe: ſtark. Kinn: rund. Zähne: gut. Bekanntmachung. (910 Mittwoch den 25. d. M., Vormit⸗ tags 11 Uhr, ſoll auf hieſigem Bürgermeiſterei— bureau. 1) die Lieferung von circa 10[] Klafter Kies aus dem Uſafluß, 2) die Anfuhr von circa 10 l] Klafter Pfla⸗ ſteinen aus dem Steinbruch zu Oberhör— gern, an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden, welches hiermit zur allgemeinen Kennt— niß gebracht wird. Butzbach den 18. Juni 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Seippel. Gras-Verſteigerung. (915) Montag den 23. Juni d. J., Mor⸗ gens 9 Uhr, wird das diesjährige der hieſigen Gemeinde zugehörige Gras zu Heu- und Grummet von 94 Morgen Wieſen, wovon 70 Morgen in der Reichelsheimer Gemarkung liegen, auf hieſigem Rathhauſe öffentlich ver— ſteigert. Dornaſſenheim den 16. Juni 1845. Der Herzogl. Naſſ. Schultheis ee Holz ⸗Verſteigerung. (916) Montag den 23. d. M., von Mor⸗ gens 8 Uhr an, ſoll in dem Petterweiler Ge— meindewald, Schlag 19, nachſtehendes Holz, nämlich: 112½ Stecken buchen, eichen und birken Scheit- und Prügelholz, 13,090 buchen, eichen und birken Normalwellen ſowie 72 Stück dergleichen Nutzholzſtangen, oͤffentlich verſteigert werden. Petterweil den 17. Juni 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter G. Holtzmann. Gras-Verſteigerung. (917) Das der hieſigen Gemeinde zuſtehende Heugras von circa 200 Morgen Wieſen, ſoll Montag den 23. Juni, Vormittags 10 Uhr, öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt an der ſ. g. Kuh— brücke. Inheiden den 16. Juni 1845. Der Grßh. Heſſ. Gr. Solmſ. Bürger meiſter Ga Gras-Verſteigerung. (918) Dienſtag den 24. d. M., Nachmittags 2 Uhr, ſoll das diesjährige Gemeindegras zu Heu und Grummet in den gewöhnlichen Ab— theilungen bei dem Wirth Georg Fritzel da— hier öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Schwalheim den 19. Juni 1845. Der Kurſtfuürl. Bürgermeiſter Reimer. 193 Holz- und Streu- Verſteigerung. (919) Montag den 23. d., Früh 8 Uhr anfangend, wird in dem Diſtricte Dickerbuſch das diesjährige Eichenſchälholz, beſtehend in 1 Stecken Scheitholz, 55„ Prügelholz, 11 2 Stockholz, 186 Laſt Allerleiholz, 10,250 Stück Reiſerwellen, 3 Stuck Stangen, 2 zu 3 Kf. und 1 zu 6¼ Kf. und 1 Stecken aspen Scheitholz, öffentlich verſteigert. Gleichzeitig werden 12 Abtheilungen Wald⸗ ſtreu in demſelben Diſtrikte zum Striche auf— gelegt. Ockſtadt am 18. Juni 1845. Freihl. von Frankenſtein'ſches Rentamt Angerer, Rentamtmann. Schaafpferche Verpachtung. (920) Montag den 23. Juni, Morgens 11 Übr, werden in hieſigem Rathhauſe 5 bis 10 Schaafpferche, welche den 28. Juni l. J. ihren Anfang nehmen, öffentlich meiſtbietend ver— pachtet. Friedberg am 18. Juni 1845. Der Beigeordnete Bender. Gras-Verſteigerung. (9210 Dienſtag den 23. d. M., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhauſe das diesjährige Heugras von 50 Morgen Gemeinde— wieſen in einzelnen Abtheilungen meiſtbietend verſteigert werden. Okarben den 16. Juni 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Jung. Holz ⸗Verſteigerung. (922) Montag den 23. Juni a. e., Mor⸗ gens 8 Uhr, ſollen in dem Freihl, von Löwi⸗ ſchen Walde zu Steinfurth, Diſtriet Sauer— brunnentannen, 5000 Stück Lohholzwellen, 47„ dergl. Leiterbäume und 3*„ Deichſeln öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt am Steinfurther Sauerbrunnen. Steinfurth den 18. Juni 1845. Der Frhl. von Löwiſche Revierförſter Weigand. Gras- Verſteigerung. (923) Montag den 23. l. M., des Nach— mittags ½ zwei Uhr, ſoll das der hieſigen Gemeinde zugehörige Heugras, circa 50 Mor— gen, an Ort und Stelle an den Meiſtbieten— den verſteigert werden, wozu Kaufliebhaber einladet Wölfersheim den 17. Juni 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Allwohn. Heugras-Verſteigerung. (920 Dienſtag den 24. d. M., Mittags 12 Uhr, ſoll das der Gemeinde Traishorloff zu— ſtehende Heugras von circa 130 Morgen in einzelnen Abtheilungen an Ort und Stelle meiſtbietend verſteigert werden. Traishorloff den 16. Juni 1845. Der Grßh. Heſſ. Gr. Solmſ. Bürgermeiſter Momberger. Gras-Verſteigerung. (925) Dienſtag den 24. Juni l. J., Nach— mittags 1 Ubr, ſoll in dem Gaſthauſe zur Roſe das der Gemeinde Ilbenſtadt zuſtehende Heugras in einzelnen Abtheilungen meiſtbie— tend verſteigert werden. Ilbenſtadt am 18. Juni 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Dicken berger. Gras-Verſteigerung. (926) Dienſtag den 24. d. M., Morgens 10 Ühe, wird das hieſige Gras auf den Ge— meindewieſen zu Heu- und Grummet auf den Wieſen ſelbſt meiſtbietend verſteigert. Ockſtadt den 17, Juni 1845. Der Geßh. Heſſ. Bürgermeiſter Klein. Gras- Verſteigerung. (927) Montag den 23. d. M., Vormittags 11 Uhr, ſoll an Ort und Stelle das hieſige Gemeinde-Heugras in Abtheilungen meiſtbie⸗ tend verſteigert werden. Bruchenbrücken am 18. Juni 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bee ſt. Arbeits- Verſteigerung. (928) Montag den 23. l. M., Vormittags um 9 Uhr, ſoll die Herſtellung einer Orts— ſtraße dahier als: fl. kr. 1) Planir- und Chauſſirarbeit, ſowie Wegbringung der überflüſſigen Erde, vervoranſchlagt zu 93— 2) Anlieferung der Steine, vervoran⸗ ſchlagt zu 60— 3) Fubrlohn ders., vervoranſchlagt zu 52 3 4) Aufſetzen„„„ 7 30 5) für Pfähle 2 3. 2 30 Summa 215 30 an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden und liegen die Voranſchläge und Be— dingungen auf dem Bureau des Unterzeichne⸗ ten zur Einſicht offen. Wölfersheim den 17. Juni 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Allwohn. i Privat- Bekanntmachungen. Aufforderung. (905) Die Schuldner der verſtorbenen Moſes Roſenthal Cheleute in Nauheim werden bierdurch aufgefordert, binnen 4 Wochen Zablung bei dem Unterzeichneten zu leiſten und alle Diejenigen, welche Anſprüche an dieſelben zu haben vermeinen, wollen gleich— falls ihre Forderungen in dieſer Friſt einreichen. Nauheim den 15. Juni 1845. Der Obermaſſecurator Samuel Roſenthal. Frankfurter 2 Lebens⸗Verſieherungs⸗ IJ*** Geſellſehaft, (656) beſtätigt durch Beſchluß Hohen Se⸗ nats der freien Stadt Frankfurt. Grund⸗Capital: Drei Millionen Gulden. Die von Hohem Senat beſtätigte Frankfurter Lebens ⸗Verſicherungs-Geſellſchaft verſichert Capitalien und lebenslängliche Ren— ten, welche nach dem Ableben des Ver— ſicherten an ſeine Erben, oder an jede andere, von ihm bezeichnete Perſon, oder an den Inha⸗ ber der Police bezahlt werden; gewährt Verſiche— rungen, deren Beträge nach einer beſtimm— ten Reihe von Jahren an den Verſicherten ſelbſt, oder an ſeine Erben bezahlt werden; conſtituirt Leibrenten, ſo daß man, je nach Verſchiedenheit des Alters 10 bis 17 vom Hundert jährliche Zinſen erlangen kann. Der Wirkungskreis der Geſellſchaft umfaßt alle Geſchäfte, die in anderen Formen durch Ausſtattungs-Anſtalten, Wittwen⸗ und Spar-Caſſen vollzogen werden. Die auf Lebenszeit Verſicherten ſind an dem Gewinne . 1 9 N der Geſellſchaft betheiligt, ohne, daß ſie von den möglichen Verluſten betroffen, oder zu Nach zablungen angehalten werden können Proſpektüs und Tarife, ſowie jede weitere Auskunft, können bei dem unterzeichneten Agenten empfangen werden. (Dieſe Geſellſchaft hat mit der Frankfurter Verſicherungs⸗Geſellſchaft gegen Feuerſchaden durchaus keine ſolidariſche Gemeinſchaft; jede dieſer beiden Anſtalten beſitzt ihren vollkomm. nen getrennten Sicherheits Fonds, und beſteht kraft beſonderer Statuten.) Vilbel im April 1845. Der Agent der Frankfurter Lebens⸗ Verſicherungs⸗Geſellſchaft, J. C. Bermann- 209 fl. 37¼ kr. (907)(legen ſoeben bei dem Unterzeichne⸗ ten gegen gerichtliche Obligation zum Aus— leihen bereit. Allendorf a. d. L. am 9. Juni 1845. Deines, Stadtrechner. äldchen. . 0929) 0 Sonntag den 22. JuniHar⸗ monie⸗ und ö Tanzmuſik, wozu höflichſt Aehle. Selſerbrunnen bei Okarben. (930) Sonntag den 22. Juni iſt am bieſi⸗ gen Mineralbrunnen wobl beſetzte Harmonie und Tanzmuſik anzutreffen, wozu die Freunde des geſelligen Vergnügens mit der Verſicherung billiger und prompter Bedienung hiermit höf⸗ lichſt eingeladen werden. Zugleich bemerke ich, daß nur anſtändig gekleideten Perſonen der Zutritt auf den Tanzboden geſtattet iſt. Havenecker. Fahrgelegenheit nach Hom—⸗ burg. (931) Einem geehrten publikum mache ich hierdurch die ergebenſte Anzeige, daß ich von dem 22. d. M. an jeden Sonntag während der Kurzeit mit einem Familienwagen nach Homburg und zurück fahre. Der Preis fur die Hin- und Zurückfahrt beträgt 1 fl. für die perſon. Die Abfahrt in Friedberg iſt von den Gaſthäuſern zum Maulbeerbaum u. ſteinernen Haus, Morgens um 7 Uhr, in Homburg vom Gaſthauſe zur Roſe, Abends 8 Uhr.. Friedberg den 18. Juni 1845. H. Hanſtein IV. A n z e eig e. (932) Ein Landgeiſtlicher im Kreiſe Fried⸗ berg iſt erbötig einen Knaben von 8 Jahren unter billigen Bedingungen in ſein Haus auf⸗ zunehmen, um denſelben mit ſeinem eignen Sohne gemeinſchaftlich zu erziehen und zu unterrichten. Nähere Auskunft ertheilt die Redaction dieſes Blattes. Ae d e i i e (933) Seit dem 15. v. M. iſt unſer Com⸗ mis L. Schwabach von Gemünd bei Roth am Sand, Königreich Bayern, nicht mehr in unſern Dienſten. Münzenberg und Butz bach. Hirſch Mayer Söhne. Aechte ſteheriſche Senſen (9300 mit Garantie 2 einladet bei Gebr. Grödel. 194* Guter Rath. Einſt ließ ein ſchwarzer Fuchs ins Blättchen Ein Liedchen rücken, das, 8 Hohn Geziert mit einem Bock⸗ ignettchen, Die guten Schneider ſollt' bedrohn.— Nicht ſchon genug, daß fleißꝰ ge Hände Meiſt unter'm Druck des Wuchers ſchmachten, Willſt du, o Fuchs, nun gar am Ende Wohl noch des Schneiders Werth verachten? Den größten Bock haſt du geſchoſſen Mit deinem plumpen Lobgedicht: Denn wen nicht grad' der Bock geſtoßen, Der kauft bei dir jetzt wahrlich nicht. Drum laſſe ab von ſolchen Streichen, Womit du deine Kleider preiſt; Die Nähte ja nach Wochen weichen, Wenn nicht das Zeug ſchon früher reißt! Laß künftig auch das Auspoſaunen, Zeig' lieber gleich dein Fuchsgeſicht, Sonſt muß man noch in's Ohr dir raunen, Was Vetter Andres von dir ſpricht lll— Sehr gut gearbeitete und dauerhafte Kleidungsſtücke (935) jeder Art und nach der neue⸗ ſten Mode, als Paletots, Bein⸗ kleider u. ſ. w. ſind gewiſſenhaft zu empfehlen aus der Handlung von F. Schleuning in der Ludwigsſtraße. * 5 2 D Die Voranſchlaͤge (936) für die Gemeinden, nebſt Einlage— bogen zu Berathungsprotocollen, ſind dem Unterzeichneten auch dieſes Jahr wieder von Stahl und Becker zum Austheilen unter die Herrn Buͤrgermeiſter übertragen worden und um die feſtgeſetzten Preiſe beziehen. Hungen den 16. Juni 1845. F u nd k. Hafer ⸗ Verkauf. (937) Bei der Unterzeichneten ſind 100 Malter Hafer zu verkaufen, welche im Gan⸗ zen oder in kleineren Parthieen von 5 bis 10 Malter zu annehmbarem Preis abgegeben werden können. Butzbach den 17. Juni 1845, Johannes Küchels Wittwe. Strohhüte, Sonnenſchirmchen (938) und ſonſtige Gegenſtände für den Sommer haben wir in großer Auswahl friſch erhalten. 3 J. Fürth ſel. Erben. Nro. 17. des Wetterauer Sonntagsblattes 7 (von 14 zu 14 Tagen erſcheint eine Nummer und koſtet das Semeſter hier 18 kr., durch die Bezirksboten 24 kr.) wird mit dem heu⸗ tigen Intelligenzblatte ausgegeben. Inbalt: Der grüne Tiſch.— Der Streit unter den Hirten.— Frankfurter Gold-Cours e Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 5. Sonntag n. Trinitatis den 22. Juni. Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Pfarrvicar Landmann. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Fertſch. (Abendmahl.) Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Lehn. Dienſtag Nachmittags von 3— 4 Uhr hält Betſtunde: Herr Candidat Melior. — Fruchtpreiſe 19. Juniſ 13. Juniſ 11. Juni Gattung. Fried⸗ Groß⸗ berg Mainz gerau fl. tr. N. r.. ir Walzen pr. Malter] 930 929 10 Korn 7 7145 7237 10 Gerſte„„ 5— 5134 555 Hafer„ 5 4—1 41451 335 Polizei ⸗Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 22. bis 28. Juni 1845. 2 0 Fried⸗ Buß⸗ 5 Brod⸗Preiſe. berg. bach. 8 kr. pf. kr. pf. 1; Leib⸗Roggenbrod 31—1 31— 2 7. 7. 69 5 1 44„,„ 211 Eth. Lth. — Milchbrod 14 14% — Waſſerweck 14% 15 Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 144%[15% Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch artes 111— 15— 14 gemäſtete 9—— „Kühfleiſch Tipag ats 8— i 10% gemäſtetes 81118— „Rirdfleiſch ungemäſtetes 7——— „ Kalbfleiſch 6— 1 61— „ Schweinenfleiſch ene „ Hammelfleiſch 9— 9— „ Schaaflleiſch 7——— „ Wurſtvon blos Schweinen 12— 12— „Gemiſchte Wurſt 8——— „ Bratwurſt 14— 14— „Schwartenmagen 144— 14— „ Geräucherter Speck 20 20— „Schinken 14— 15— „Dörrfleiſch 15 15— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 18— 18— unausgelaſſen 16— 16— „ Nierenfett 16— 16— 151— 151— „Hammelsfett Der Gr. Heſſ. Sete en d. K. Friedberg J. d. 5 Kr ach; Kr.⸗Sctr. gilt auch für den Kreis Hungen. vom 19. Juni. fl. 25 Neue Louisd'or 111 5 Friedrichsd'or 9 474 Holländiſche 10 fl. Stücke 9 56 Rand⸗Ducaten 5 36 20 Frankſtücke 9.630 Engliſche Souverains 11 58 1 Follenius. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg, 1 Die Polizei⸗Tare für die Stadt Butz bach Der Gr. Heſſ Kreisrath d. K. Hungen bie bunge Kreis a 30 Geſan Sang Hana ſgeſa Comp ſchon das lichk, Mu wie harm. ir d Alten ſllegz