erbaues 2 1 9 Intelligenz-Olatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Den ſittlichen Zuſtand der deutſchen Bevölkerung in Pario⸗ insbeſondere derjenigen aus dem Großherzogthuͤm Heſſen. Da durch die bis jetzt zur Abſtellung des fraglichen Unweſens ertheilten Vorſchriften der beabſichtigte Erfolg nicht vollſtändig erreicht worden iſt, ſo hat das Gr. Miniſterium zur größeren Sicherung dieſes Erfolges die Entſchließung ertheilt, daß 1) künftighin nur an ſolche Perſonen aus den Ver— waltungsbezirken Gießen, Friedberg, Grünberg, Hungen und Alsfeld, welche genügend nachzuweiſen vermoͤgen, eine Kunſt, ein Handwerk, oder ein anderes derartiges Geſchäft ordnungsmäßig erlernt, ſomit die Wahrſcheinlichkeit der Ernährungsfaähigkeit in der Fremde für ſich zu haben, auf Verlangen Päſſe zur Reiſe nach Frankreich, Belgien, Holland und England ertheilt, dagegen allen ſolchen, in eines der beſagten Länder zu reiſen beabſichtigenden Perſonen aus den genannten Verwaltungsbezirken, welche angeben oder von lenen mit Grund anzunehmen iſt, daß ſie ſich ihren Unter— lalt in der Fremde nur durch Taglöhnern, als gemeine Fabrikarbeiter, oder durch den Betrieb eines im Umherziehen tusgeübt werdenden Gewerbes zu verſchaffen im Stande ſnd, deren Erwerb mehr vom Zufalle abhängig iſt und die karum leicht in die Lage verſetzt werden können, Unterſtütz— ung anſprechen zu müſſen,— die von ihnen verlangt wer— tenden Legitimationen verweigert werden ſollen; 2) das Erſuchen an den deutſchen Hülfsverein zu paris ſtellen zu laſſen, Unterſtützungen an dieſſeitige Unter— Hhanen der fraglichen Klaſſe nur in ſeltenen Ausnahmsfällen, en unlegitimirte Perſonen aber gar keine zu verabreichen, tieſe vielmehr lediglich ihrem Schickſale zu überlaſſen; 3) den betreffenden Nachbarſtaaten ſowie dem König— lich Franzöſiſchen Gouvernement ſelbſt anzuſinnen, unlegiti⸗ nirte oder nicht gehörig legitimirte Großh. Heſſiſche Unter— hanen ſchon an den Gränzen zurückweiſen und ſolche, welche ihre Päſſe zum Betteln oder zweckloſen Umherziehen miß⸗ N Sonnabend, de 15. aͤrz 1 brauchen, ohne Ausweis verſehene Kinder oder Erwachſene mit ſich fuhren, ohne Weiteres auf den Transport ſetzen und in ihre Heimath verbringen zu laſſen. Sie werden angewieſen, vor Erſtattung der Berichte über Geſuche um Ertheilung von Päſſen zur Reiſe nach Frankreich, Belgien, Holland und England jedesmal auf das Sorgfältigſte zu prüfen, ob die betreffenden Bittſteller in die eine oder die andere der bemerkten Klaſſen von Per— ſonen zu rechnen ſind, und nur Geſuche ſolcher Individuen zur Willfahrung zu empfehlen, welche ſich uͤber die ordnungs- mäßige Erlernung einer Kunſt, eines Handwerks, oder eines anderen derartigen Geſchäfts auszuweiſen vermögen, ſonach die Wahrſcheinlichkeit der Ernährungsfähigkeit im Auslande für ſich haben. Die Befolgung dieſer Vorſchrift wird von uns bei der jedesmaligen Prüfung der Paßberichte auf das Strengſte überwacht und eine jede Vernachläſſigung derſelben unnach— ſichtlich gerügt werden. Friedberg, Grünberg und Hungen den 10. März 1845. Küchler. Ouvrier. Follenius. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſämmtliche Bürgermeiſter dieſes Kreiſes. Betreffend: Den Wegbau in der Gemarkung Rodheim, insbeſondere die Abhebung und Vertiefung des zwiſchen Rodheim und Hof Graß befindlichen ſ. g. Steinernenberges. Nach erhaltener Benachrichtigung wird die auf dem Wege zwiſchen Hof Graß und Rodheim befindlichen Anhöhe dermalen abgetragen, ſo daß der gerade Weg von Hungen nach Rodheim mit Fuhrwerken in ſo lange nicht paſſirt werden kann. Sie werden angewieſen, dieß mit dem Anfügen zu veröffentlichen, daß während dieſer Zeit der Weg über Steinheim geuommen werden muß. Hungen den 10. Marz 1845. Follenius. 1 ee 1 9 81 N . 3 1 2 . 11 4 W 45 15 146. 4 N N 8 95 4585 d Sentenzen mit Randgloſſen. ſer ſpät als nie. zu frühe. Du ſiehſt daraus, wann das angeführte Sprüch⸗ wort wahr und wann es falſch iſt. 7) Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nim⸗ mermehr. Lerne doch, dieweil du Hänschen heißeſt, was du wiſſen mußt, wenn du, zum Hans geworden, dich ehrlich und ordentlich durch's Leben bringen willſt. Selten gelingt es einem Menſchen, in ſpätern Jahren nachzuholen, was er in der Jugend verſäumt hat, denn fugit irreparabile tempus— unwiederbringlich fliehet die Zeit. 8) Jung gewohnt, alt gethan oder: Gewohnheit iſt zweite Natur— eonsuetudo est altera natura ſagt Aeneas. Du mußt dich darum, mein Sohn, an Nichts gewöhnen, von dem du nicht mit Beſtimmtheit weißt, daß du es alle Tage deines Lebens bei— behalten kannſt. Haſt du dich in der Jugend an Genüſſe gewöhnt, denen du im ſpätern Leben aus irgend einem Grunde wieder Valet geben mußt, ſo macht dich das nur ungluͤcklich. Auch mußt du dich an nichts Schlechtes ge— wöhnen, ſonſt wirſt du es ſchwerlich ganz wieder los, viel— mehr mußt du von Früheſtem an darnach trachten, daß das Gute dir zur andern Natur wird und dann haſt du, wenn die Verſuchungen des Lebens kommen, gar viel ſchon gewon— nen, da dir die gute Gewöhnung zur Seite ſteht.— Eltern können für die Erziehung ihrer Kinder auch aus dem Ge— ſagten lernen; es iſt nicht immer nothwendig, daß das Kind ſchon weiß, was und warum es irgend etwas Gutes (3. B. Beten) thut, es reicht im Anfang hin, daß es das Gute thut, damit es ſich an das Thun deſſelben gewöhnt,— das Verſtändniß kommt dann ſpäter von ſelbſt. 85„% 86„. 9) Was dich nicht brennt, das blaſe nicht. Miſche dich in Nichts, was dich Nichts angeht— „was deines Amtes nicht iſt, laß deinen Fürwitz—“„der Schuſter bleib' bei ſeinem Leiſten,“„ne sutor ultra crepi- dam“ deuteſt du das Sprüchwort ſo, dann kannſt du ſei⸗ nen Rath befolgen. Wenn du aber deines Nächſten Haus brennen, überhaupt ihn in allerlei Noth und Elend ſtecken ſäheſt und du wollteſt dich der Hülfeleiſtung entziehen, indem du ſagteſt: es brennt mich nicht, drum blaſ' ich's nicht, dann wäreſt du ein kalter, herzloſer Böſewicht, der verdiente, daß ihm die Suppe recht bald zu heiß würde und daß dann Niemand da wäre, der ihm den Athem zum Blaſen lethen möchte, wenn's ihm auch ſelbſt daran gebräche. Guſtav⸗Adolf- Stiftung. Mit Rückſicht auf die in Nr. 19 dieſes Blattes be— findliche Anzeige, die Guſtav-Adolf-Stiftung betreffend, diene im Intereſſe dieſer Stiftung zur Nachricht, daß auch aus dem der Gemeinde Södel benachbarten Kirchſpiele Wöl— fersheim ſich 149 Perſonen, und zwar aus Wölfersheim 110, aus dem Filialorte Weckesheim 39, den Mitgliedern des oberheſſiſchen Zweigvereins der Guſtav-Adolf-Stiftung angeſchloſſen haben. Der Singverein zu Obererlenbach, welcher von Ge— ſangfrennden ſtets als ein Vorzüglicher geſchildert wurde, naht— wie verſichert wird— ſeiner Aufloſung. Im höchſten Grade wäre dieſes zu bedauern; intereſſant aber wären die Gründe der bevorſtehenden Aufloͤſung zu er— fahren, die am Zuverläſſigſten wohl der Vorſtand mittheilen könnte.— Fuͤr die armen Felsberger ſind eingegangen: v. T. W. H. 1 fl. 45 kr.; von einem Kinde bei ſeinem erſten Ausgange nach einem 5 Wochen langen Unwohlſein durch Prof. Dieffenbach 1 fl.; von einem Ungenannten durch Trapp III. 24 kr., zu⸗ ſammen 3 fl. 09 kr., deren Empfang mit herzlichem Danke beſcheinigt Friedberg am 10. März 1845. L. Matthias, Caſſier. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. K Edietal ladung. (269) Die Konrad Jungs Ehefrau von hier hat die Johs. Schäfer Cheleute von Flenſun⸗ gen auf Rückzahlung eines Darlehns von 300 fl., das von Letzterem laut gerichtlicher Schuld- und Pfandverſchreibung vom 23. Sep⸗ tember 1835 bei dem Schullehrer Dietz in Atzenhain aufgenommen und von dem Dar— leiher der Klägerin in Folge eines Verpfle— gungsvertrags uͤberlaſſen ſein ſoll, mit Zinſen vom Tage der Ausſtellung der Obligation da— hier belangt und bei der Unbekanntheit des Aufenthaltsorts der Verklagten um deren La— dung in den öffentlichen Blättern gebeten. Es werden demzufolge die Johannes Schä— fers Eheleute aufgefordert, ſich auf die gegen ſie erhobene Klage, deren Einſicht ihnen in der Regiſtratur des unterzeichneten Gerichts geſtattet iſt, im Termin Freitag den 11. April d. J., Vormittags 10 Uhr, ſogewiß dahier zu erklären, widrigenfalls ſie des Inhalts der Klage für geſtändig erachtet und unter Ein⸗ redeausſchluß nach Antrag ſchuldig erkannt, auch alle weiteren in dieſer Sache nöthigen Verfügungen lediglich durch Anſchlagen an der Gerichisthüre zur Veröffentlichung gebracht werden ſollen. Grünberg den 4. Februar 1845. Großb. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Bücking. Häuſer Verkauf. (318) Mittwoch den 19. März, d. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen in hieſigem Rath⸗ hauſe zwei, noch in gutem Stande befindliche zu Wohnhaͤuſer ſich eignende, Gemeinde-Ge— bäuden öffentlich an den Meiſtbietenden auf den Abbruch verkauft werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die frag— lichen Gebäuden von Holz und zweiſtöckig er— baut ſind und jedes derſelben ungefähr 37 Fuß lang und 24 Fuß tief iſt. Die Beding⸗ ungen und Häuſer können jeden Tag bei'm Bürgermeiſter eingeſehen werden. 5 Die Großh. Heſſ. Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, ſolches in ihren Gemeinden bekannt machen zu wollen. Eichen den 12. März 1845. Der Kurheſſiſche Bürgermeiſter A d am. Immobilien-Verkauf resp. Verpach tung zu Holzhauſen. (325) Nachſtehende dem Mathildenſtifte dahler gehörige Immobilien zu Holzhauſen ſollen Montag den 17. März 1845, Mittags 11 Uhr, in dem Rathhauſe zu Holzhauſen je nachdem ſich Liebhaber einfinden, entweder in Eigenthum verſteigert, oder auf mehrere Jahre verpachtet werden. Flurbuch % 13 Rth.(24,288[JKlftr.) Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus und Stall an Sebaſtian Altenheimer Gr. Fiskus 24 kr. Zins. 2; 8% Rth.(16,65[JKlftr.) In den Hintergärten an Johs Hett. 5 2% 9 Rtbh.(16,884[IKlftr.) In den Föl⸗ lergärten an Melchior Höck. 6% 26 ½ Rlh.(49,714[IKlftr.) In der unterſten Dornbach an Heinrich Bürau. Bemerkt wird hierbei, daß die Objecte nach erfolgter Genehmigung, ſogleich in Beſitz ge⸗ nommen werden können., Friedberg am 6. März 1845. Der Caſſier des Mathildenſtifts Sehrt. Arbeits-Verſteigerung. (308) Dienſtags den 18. d. M. Morgem 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe das Um „ Aerfleiger öffentlich bel ff Die Zusa f ente deffentlich (333) Forderung Gr. Pfarrers Berlt in Termin Dienſtag den d ſo gewiß unter Vor blieſungen, beim unt! Iheigen, gegenfals Nachlaßſache undetue Groskarden den Permdge Au der 9 Gr. Heſſ.! Mud! Mobilien (83]) Montag d Vormittags 9 Ubr berſtorbenen Fried ſimmſhe Mobilen ein Karren, ein Heu, Stroh und Sr ſimmtliche Hausg Meiſtbietenden verſt Nauheim den? z 1 Ediet (335) An den lachbenannte Eine Grundſtucke, in der gelegen, verkauft,. 1 1) Johannes W A ,89, 60/4, J 0 AIs, 824%/. 3 5) Haſpa XX /d, 508 B, 17 3) Johannes y XXIJ/6, 5/849 W769, 308 4 Johann 8 2 N90, 588%8 55 Muse, 88% 5) Andreas d We, 58 6 Ju N 30 15 men 1 in w Jr der ihr g; a a c a eh, 0 J . legen des Pflaſters und die damit verbundene Pflaſterarbeit, beſtehend in Anfertigung von ohngefäbr 135 Quadratklafter Schichtenpflaſter und gegen 21 Klafter ordinarem Pflaſter oͤffent— lich an den Wenigſtnebmenden verſteigert werden. 4. Friedberg den 4 Marz 1845. Der Beigeordnete Bender. Holz- Verſteigerung. 332) Montag den 17. März, Morgens 9 — Jollen in dem Diſtrikt Groß-Johshecke folgende Holzſortimente, nämlich: 1) 49% Stecken eichen Scheitholz, 0 20 9.„ Prügelbolz, 3) 587% 1„ Stockholz, 4) 1757½½ Wellen„ Reiſerholz, 5) 4 Stecken„ Werkſcheidholz, 6) 46 eichen Bau-, Werk- und Nutzbolz— Stämme, 2481 Cubf. enthaltend, öffentlich verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt vorm Wald am Weg Groß⸗Johshecke. 5 Die Herrn Bürgermeiſter der Umgegend werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Oberrosbach den 12. März 1845. Der Grßb. Heſſ. Bürgermeiſter Blecher. Oeffentliche Aufforderung. (333) Forderungen an den Nachlaß des Gr. Pfarrers Bertram zu Heldenbergen ſind im Termin Dienſtag den 8. April l. J., Vormittags, ſo gewiß, unter Vorlage der betreffenden Ver— briefungen, beim unterzeichneten Gerichte an⸗ zuzeigen, gegenfalls ſie bei Berichtigung dieſer Nachlaßſache unberückſichtigt bleiben. Groskarben den 3. März 1848. Vermöge Auftrag Gr. Heſſ. Hofgerichts der Provinz Oberheſſen, Gr. Heſſ. Landgericht Groskarben Muhl. Emmerich. Mobilien-Verſteigerung. (33) Montag den 17. März d. J., von Vormittags 9 Uhr an, wollen die Erben des verſtorbenen Friedrich Langsdorf dahier, ihre ſämmtiliche Mobilien, als 3 Kühe, 3 Schweine, ein Karten, ein Pflug, eine eiſerne Egge, Heu, Stroh und Spreu, Kartoffeln und ihre ſaͤmmtliche Hausgerätbſchaften öffentlich an Meiſtbietenden verſteigern laſſen. Nauheim den 7. März 1845. In Auftrag der Bürgermeiſter Hartmann. Edictalladung. (335) An den Großb. Forſtfiscus haben nachbenannte Einwohner die nachverzeichneten Grundſtücke, in der Gemarkung Bobenhauſen gelegen, verkauft, nämlich: 1) Johannes Lang von Bobenhauſen: XXI/89o, 602/14, 407[IKlftr., Acker auf dem Liſcherhain, XXI/ 64, 824/I, 387* Wieſe daſelbſt 2) Kaſpar Loos daſelbſt: XX /A, 598/23, 175[IKlftr., Acker daſelbſt, 3) Johannes Müller von Kölzenbain: XXII/66, 58%êʃ, 436[IKlftr., Acker daſelbſt, XXII/69, 568/11, 234„ Acker daſelbſt, 4) Johannes Zink von Wohnfeld: XXI/99, 588/28, 329[IKlftr., Acker daſelbſt, XXI /A, 588/28, 498„ Acker daſelbſt, 5) Andreas Fuchs von Wohnfeld: XXII/67, 5822, 431[IKlftr., Acker daſelbſt, XXII/31, 59½%9, 1057— Acker daſelbſt, 6) Konrad Ringel daſelbſt: XXI/7, 595%, 417[IKlftr., Acker daſelbſt, können aber ihr Eigentbum daran entweder gar nicht oder nicht vollſtändig urkundlich nach— weiſen. Es werden darum alle Diejenigen, — * 87* welche an die fraglichen Zmmmobilien Eigen⸗ thums⸗ oder ſonſtige dingliche Anſprlche bll⸗ den zu können glauben, aufgefordert, ſolche ſogewiß binnen vier Wochen aà dato dabler vorzubringen und zu begründen, widrigen falls die bereits ausgefertigten Kaufbriefe beſtätigt werden.. Ulrichſtein den 5. März 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. = Braunkohlen⸗ Verkauf. M (3360) Da dermalen der noch dieponibele Kohlenvorrath des hieſigen Werks ſehr raſch zu Ende geht, ſo werden, unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Februar in Nro. 14 des J. Bl., diejenigen, welche Braun— kohlen auf Bürgſcheine beſtellt haben, daran erinnert, daß für eine große Anzahl Bürg— ſcheine der vier wöchentliche Abfuhrter— min bereits abgelaufen iſt, oder in der Kürze ablauft und werden, wenn die Abfuhr der Kohlen nicht binnen 8 Tagen erfolgt, die Käufer es ſſich ſelbſt zuzuſchreiben haben, wenn ſie den Reſt ihrer Kohlen erſt im Sommer er— halten können. Diejenigen Käufer, welche ihre Bürgſcheine ſpäter eingereicht oder Klötze gegen baare Zahlung beſtellt haben, werden ebenfalls wiederholt erſucht, dieſelben baldigſt abfahren zu wollen, indem unter keiner Be— dingung mehr Kohlen aufgehoben werden. Fur den dermaligen geringen Vor— rath werden keine Bürgſcheine mehr angenommen und findet der Verkauf nur gegen Baarzahlung ſtatt. Die Verwaltung der Braunkohlengrube Wilbelmsboffnung bei Dornaſſenheim den 10. März 1845. Fr. Schmidt, Bergver walter. Bekanntmachung. (837) Die auf Montag den 17. l. M. an⸗ beragumte Verſteigerung des Mobiliarnachlaſſes der verſtorbenen Gr. Quatiermeiſters Nikolai Wittwe kann eingetretener Umſtände wegen nicht abgehallen werden, und wird der Ver— ſteigerungstermin gedachten Nachlaſſes nun— mehr auf Mittwoch den 26. März l. I, von Morgens 9 Uhr an, beſtimmt, welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 13. März 1845. Der Beigeordnete Bender. Verſteigerung. (338) Nächſten Montag den 17. d. M., Nachmittags 2 Uhr, ſollen in der Behauſung des Schuhmachers Georg Höres dahier fol— gende Gegenſtände, als: 1) 1 trächtige Kuh, 2) 1 vollſtändiger Kuhkarrn, 3) 1 Pflug, 4) 1 Egge, 5) einige Zentner Heu und 6) Geſtröh, öffentlich meiſtbietend verkauft werden. Bauernheim den 12. März 1845. Der Grßh. Heſſ. Burgermeiſter Walther. Holz⸗Verſteigerung. (339) Montag den 17. d. M., des Morgens 10 Uhr, ſollen auf dem Freih, von Löwiſchen Gut bei Steinfurth 9 Stämme ECrlenbolz, 616 Cubikfuß haltend, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Steinfurth den 12. März 1845. Der Freih. v. Löwiſche Revierförſter Weigand NN NN Privat- Bekanntmachungen. Darmſtadt. (310 In der verlängerten Hüͤgelſtraße Lit. I. Nro. 76 ſind einige Omnibuswagen zu verkaufen. 300 Gulden (329) Vormundſchaftsgeld liegen gegen ge⸗ richtliche Sicherheit zu 5% zum Ausleihen be⸗ reit. Vilbel den 10. März 1845. H. Walther. Annonce. (330) Mein Tuch ⸗Waaren-Lager, früher Dongesgaſſe G. Nro. 24, zum Löwenberg, befindet ſich von nun an Ecke des Lieb— frauenbergs und der neuen Kräme, 6. Nr. 62, zum Paradies- und Grünvogel, dem Braunfels gegenüber. Frankfurt den 7. März 1845. Ernſt Lochner. An die geehrten Leſer (310) der unter Nro. 315 des Friedberger Intelligenz-Blattes enthaltenen öffentlichen Dankſagung. Vorausſetzend dieſelben haben aus dem logiſchen Unſinn und der ſprachlichen Fehlerhaftigkeit jener Dankſagung den wahren Sinn, den deren Verfaſſer auszudrücken be— abſichtigte, herausgefunden, erlaube ich mir zu bemerken: 1. der dort angedeutete, durch den lokalen Lehrer angeblich aufgehobene Sing— verein iſt der hieſige; Einſender dieſes war ſeither deſſen Geſanglehrer. Dieſe Stelle habe ich, nachdem ich ſchon beiläufig/ Jah⸗ ren keinen Geſangunterricht mehr ertheilt hatte, vor Kurzem mit der Erklärung interimi— ſtiſch aufgegeben, daß ich, ſolange meine Geſundheit, wie jetzt, leide, den fragl. Unter— richt nicht mehr ertheilen könne. 2. Der Ver⸗ ein iſt nicht aufgehoben worden, am wenigſten von mir, da dieß nur durch den Verein ſelbſt geſchehen kann. 3. Die Unmöglichkeit der Er— fuͤllung des jenſeits ausgeſprochenen Wunſches ergibt ſich aus dem Geſagten von ſelbſt. 4. Man ſtattet öffentliche Dankſagungen nicht anonym, auch nicht in der Abſicht ab, um auf einen Dritten einen hämiſchen Ausfall machen zu können, in Erwigung, daß eben ſo wenig das Mittel den Zweck, als der Zweck das Mittel heiligen kann. 5. Daß die Armen dem Einſender jener Dankſ. wohl eben ſo wenig am Herzen zu liegen ſcheinen, als jenem Mann im Evangelio, ſonſt würde er die Summe, welche er an Einrückungsgebühren bezablte, ſtraks den Armen zufließen, mir aber direkt ſeine Aufmunterung habe zugeben laſſen. 8. Daß es unter den Zeichen der Zeit k ines der erfreulichſten iſt, daß die Zeitgenoſſen eines aäſthetiſchen oder gar noch eines gröberen Rei— zes bedürfen, um zur Wohlthätigkeit geſtimmt zu werden, und daß dem Vorſchub leiſten— ſo lobenswerth es ſonſt iſt— doch eigentlich nur unter zwei Uebeln das geringſte ergreifen heißt.— Möge es übrigens in dem Verſtande des jenſeitigen Verfaſſers geordneter, in ſei— nem Gemüthe äch tmenſchenfreundlicher aus— ſehen, als die Faſſung und Tendenz jenes Auf— ſatzes ſchließen läßt. Ockſtadt am 12. Marz 1845. A. Grooſſ. 3 um Verkauf. (341) Der Unterzeichnete hat 2 gut einge⸗ fahrene, engliſirte Pferde mit vollſtaändigem Pferdegeſchirr, ſowie einen noch in gutem Zu— ſtande befindlichen zweiſpaͤnnigen Wagen zu verkaufen. Bauernheim den 13. März 1845. Heinrich Walther. (3420 Theater in Friedberg. Sonntag den 16. März 1845. Doctor Martin Luther. Original⸗Schauſpiel in 6 Acten von Klinge⸗ mann. Dienſtag den 18. März 1845. Mutter ⸗ Segen, f oder: Die neue Fanchon. Schauspiel mit Geſang in 5 Abtheilungen. Muſik von Proch. Ed. Geyſer, Schauſpiel⸗Director. Verſteigerung. (343) Nächſten Montag den 17. d. M., Morgens 9 Uhr, laſſen Martin Billaſch zu Fauerbach und Heinrich Münch zu Oberros— bach in dem Rathhauſe zu Niederwöllſtadt durch den dortigem Beigeordneten Koſt 8½ M. Ackerland und Wieſen, in der niederwöll⸗ ſtädter Gemarkung, ſowie 1 V. 6 Rth. in der Ilbenſtädter Gemarkung in der Au, an Tobias Groß gelegen, freiwillig verſteigern. Verſteigerung. (311) Dienſtag den 18. März ſoll in der Behauſung des Philipp Anselm, vormunds— balber nachſtehende Gegenſtände einer öffent— lichen Verſteigerung ausgeſetzt werden, als: ein Ochſe, zwei Kühe, ein jähriges Stierkalb, neun Schaafe mit Lämmer. Sodann meh— rere Oekonomie- und Hausgerätböſchaften. Rockenberg den 11. März 1845. Der Vormund Jakob Wolf. S (345) Samſtag am 8. d. M. ſind auf der Straße von Friedberg über Niederwöllſtadt nach Bönſtadt, ſechs Stück Kartoffelſäcke mit dem Zeichen C. HB. Nr. 78. verloren ge⸗ gangen, der redliche Finder wird erſucht, ſie gegen Belohnung bei Gr. Bürgermeiſter Le— onhardt zu Bönſtadt, abzugeben. Nro. 10. des Wetterauer Sonntagsblattes (von 14 zu 14 Tagen erſcheint eine Nummer und koſtet das Semeſter hier 18 kr., durch die Bezirksboten 24 kr.) wird mit dem heu— tigen Intelligenzblatte ausgegeben. Indalt: Das heilige Abendmahl.— Bethlehem und Golgatha. Literariſche Anzeige. Karl Will der kleine Obſtzüchter. Zweite Auflage. (36) Das von dem Herrn Gartendirector Metzger in Heidelberg verfaßte, im vorigen Jahre erſchienene Schriftchen: Karl Will der kleine Obſtzüchter oder gründliche Belehrung in der Obſt⸗ baumzucht. Mit vielen Abbildungen in Holzſchnitt. Frankfurt a. M. bei H. L. Brönner. Preis gebunden 24 kr. fand gleich bei ſeinem Bekanntwerden einen ſo allgemeinen Beifall, daß ſchon jetzt eine zweite Auflage nöthig geworden iſt. In mehreren Län⸗ dern wurde von der Regiernng die Verbreitung deſſelben empfohlen, an manchen Orten führte „ 88. man es in den Schulen ein und vielfältig wird es benutzt zur Vertheilnng an Schulkinder bei feſtlichen Anläſſen. Ganz beſonders aber ſind es die landwirthſchaftlichen und Volksſchrif⸗ ten⸗Vereine, die ſich deſſen Verbreitung zur Aufgabe machen, und es wird auch, um die Obſtbaumzucht auf dem Lande mehr in Auf⸗ nahme zu bringen, nicht leicht ein ſo wirkſames Mittel geben, als dieſes Schriftchen, wenn es in die Hände der Kinder gebracht und wo möglich der Gegenſtand mit dem Schulunterricht in Ver⸗ bindung geſetzt wird. Exemplare ſind bei C. Bindernagel in Friedberg zu haben. Einladung zur Subcription. (347) C. Bindernagel in Friedberg nimmt Subſcription an auf: Marſchall Vorwaͤrts! oder: Leben, Thaten und Charakter des Fuͤrſten Blücher von Wahlſtadt. Ein Buch für Deutſchlands Volk und Heer, von Dr. Rauſchnick ꝛc. Zweite Auflage, eine ſorgfältig verbeſſerte und vermehrte, mit vier Stahlſtichen. In 6 Lieferungen à 18 kr. Die zweite Auflage erſcheint in anſtändigem Groß⸗Octav⸗Format— und in 6 Lieferungen, deren jede, die Stahlſtiche ungerechnet, minde⸗ ſtens 4 Bogen ſtark werden und im Subſcrip⸗ tionspreiſr nur 18 kr. koſten ſoll, ſo daß auch dem Minderbemittelten die Anſchaffung nicht ſchwer werden dürfte. Die erſte Lieferung liegt in oben genannter Buchhandlung zur Einſicht offen. Im Verlage von C. Bindernagel in Friedberg iſt erſchienen. Des Volkes Noth und Rettung, d oder: Die Maͤßigkeitsvereine nach ihrer Noth— wendigkeit und ihren ſegensreichen Wirkungen geſchichtlich dargeſtellt ür das Volk und ſeine Freunde von Karl Strack, zweitem Pfarrer und erſtem Lehrer zu Oberros⸗ bach in der Wetterau. Motto: Wer da weiß Gutes zu thun und thut's nicht, dem iſt's Sünde. Preis: 24.— In Parthieen von 100 und mehr Exemplaren gegen baar bedeutend billiger. Frankfurter Gold-Cours vom 13. März. 1 Neue Louisd'or 111 2 Friedrichsd'or 9 46 ¼½ Holländiſche 10 fl. Stücke 9 55½ Rand⸗Ducaten 5 35¼½ 20 Frankſtücke 9 28 ½½7 Engliſche Souverains 11158 Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Sonntag Palmarum den 16. März. (Allgemeiner Bußtag.) Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Pfarrvicar Landmann. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Cröß mann. Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Sell. Fer uch t pere ie 13 Märzſ7. Märzſ4. März Gattung. Fried⸗ ö Groß⸗ berg Mainz gerau fl. tr. fl. tr. fl. kr. Waizen pr. Malter] 7 40 7 62 5 7 40 A 75 5 55 5 46 5 40 Gerſte„ 7 41301 5 121 450 Hafer 17 2150 31461 31— Püli; iir für die Städte Friedberg und Butzbach vom 16. bis 22. März 1845. 2 Fried⸗ Butz⸗ 3 Brod⸗Preiſe. berg.] bach. c kr. pf. kr. pf. 1; Leib⸗Roggenbrod 121 2 7. 7 4 3 51— 44„„ 7 9 2 93 Lth. Lth. — Milchbrod 14% 15 — Waſſerweck 157% 1 6 —Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 16 ⁶!16¼ Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch aetes 11— 9— ig go; gemäſtete 9—— „Kühfleiſch tee 5 zg gemäſtetes I 5 Rindfteiſch ungemäſtetes 8 „ Kalbfleiſch 6—1 6— „ Schweinenfleiſch 11— 11— „Hammelfleiſch 9— 9— „ Schaaflleiſch 7——— „ Wurſtvon blos Schweinen 12— 12— „Gemiſchte Wurſt 8——— „ Bratwurſt 14— 14 „Schwartenmagen 14— 14— „Geräucherter Speck 201— 20 „Schinken 16— 16— „ Doörrfleiſch 15— 16— „Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— unausgelaſſen 18— 18— „ Nierenfett 18— 18— „ Hammelcsfett 151— 151— Der Gr. Heſſ. e d. K. Friedberg F. di We Krach, Kr.⸗Sctr. Die Polizei⸗Taxe für die Stadt Butz bach gilt auch für den Kreis Hungen. Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Hungen Follenius. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. — — — 1 23 — A Vetter And händler aufn vel in Nro. Wenn wir wie ein Helfer in einen Nachlaß ve er ut 3500 f. und beſchleunigen Unerhoͤrtes; aber mäßig funden, un gedacht haben„ke bekannten Luſtſpi⸗ Hat boch E von zwei Landleut nuit angehört, die Vetter Andre einen Sohn vom hufe er ohngefahr llicke nicht hatte. ſchſt geheim zu daher an einen Wehen, und ſiehe der auswärtige hören wit auf wel N 1 Dem guten einmal Geld aun 0 fl. zu leihen Niden habe, 0. h; Andreas f . aus, dad logg ** uhr ſte. gien ſcſem, nachde J einem Wa cb für den in pollte, 0 berſeh