den Mo die e U. oderg Luther's t h Erziehe 100 ierleute, Lan. EA Intelligenz Blatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 29. (Schluß.) Iv. Bekanntmachung Grßh. Miniſteriums des Innern vom 7. Oct., die Verſicherung von Mobilien in Feuerverſicherungs anſtal⸗ ten betr., welche aus Allerhöchſtem beſonderem Auftrage Folgendes ver— fügt: Wiewohl in dem F. 3 der allerhöchſten Verordnung vom 4. Juni 1833:„die Verſicherung von Mobilien in ausländiſchen Feuerverſicherungs⸗ anſtalten betr.,“ beſtimmt iſt, daß der Agent einer ausländiſchen Feuer ver⸗ ficherungsanſtalt erſt dann, wenn entweder die Genehmigung der Ver⸗ ſicherung durch die Grßh. Brandaſſecurationscommiſſion oder eine contra⸗ dietoriſche Schätzung erfolgt ſei, die Police, welche vorerſt von der, die Taxation angeordnet habenden Verwaltungsbehörde mit deren Viſa ver⸗ ſehen zu laſſen ſei, dem Eigenthümer der Mobilien zuzuſtellen habe, und daß nur auf Vorzeigung der, mit dem Viſa der Verwaltungsbehörde ver⸗ ſehenen Police von dem betreffenden Bürgermeiſter der Anſchlag des, die Verſicherung von Mobilien andeutenden Placats geſtattet werden dürfe,— haben in neuerer Zeit manche Agenten ausländiſcher Feuerverſicherungs⸗ anſtalten bei Anmeldungen von Waaren zur Verſicherung den Anmelden⸗ den ſogleich, und vor Einholung der Genehmigung der betreffenden Be⸗ hörde, ſogenannte Interimsſcheine ausgeſtellt, welche die Police vorläufig der ausländiſchen Feuerverſicherungsanſtalt gegenüber in der Weiſe erſetzten, daß die Anmeldenden dadurch ganz dieſelben Rechte gegen die ausländiſche Feuerverſicherungsanſtalt erlangten, als wäre die Genehmigung der Ver⸗ ſicherung von der betreffenden Behörde ſchon erfolgt und hätten ſie bereits die mit dem Viſa der letzteren verſehene Police zugeſtellt erhalten. Durch dieſes Verfahren von Seiten mancher Agenten ausländiſcher Feuerver— ſicherungsanſtalten wird der Zweck der erwähnten Beſtimmung der aller⸗ höchſten Verordnung vom 4. Juni 1833 und der Beſtimmung im zweiten Abſchnitt des§. 7 der Brandaſſecurationsordnung vom 18. Nov. 1816— heimliche Verſicherungen zu vermeiden— vereitelt. Um dieſes für die Zukunft zu vermeiden, zugleich aber für Waarenvorräthe in dringenden Fällen eine ſchleunige Verſicherung— namentlich ſchon in der Zeitperiode von Ertheilung der Genehmigung der Verſicherung durch die Verwaltungs⸗ behörde bis zur Zuſtellung der viſirten Police— möglich zu machen, wird hiermit Folgendes in Bezug auf den L. 3 der allerhöchſten Verord⸗ nung vom 4. Juni 1833 erläuterungs- und ergänzungsweiſe verordnet: Interimsſcheine dürfen überhaupt nur für Waarenvorräthe und für dieſe auch nur unter folgenden Beſchränkungen ertheilt werden: 1) Vor ertheilter Genehmigung— durch deu betr. Großh. Kreis- oder Landrath bei Verficherungen bei der Aachen⸗Münchener Feuerverſicherungsanſtalt, und durch die Gr. Brandaſſecurations-Commiſſion bei Verſicherungen bei ausländiſchen Feuerverſicherungs-Anſtalten— ſind Interimsſcheine durch aus verboten, bei Vermeidung der Entziehung des dem betreffenden Agen— ten ausgeſtellten Patentes zur Agentur neben voller Aufrechthaltung der Beſtimmungen des§. 7 der Brandaſſecurationsordnung vom 18. Nov. 1816. 2) Nach ertheilter Genehmigung dürfen Interimsſcheine nur ausgeſtellt werden: a. für Waarenvorräthe, die nur auf drei Monate oder kürzere Zeit verſichert werden ſollen. Die hierfür ausgeſtellt werden⸗ den Interimsſcheine ſollen b. nur auf vier Wochen gültig ertheilt werden und es müſſen dieſelben o. dem betr. Großh. Kreis- oder Landrath als— bald nach der Ausſtellung zum Viſiren vorgelegt werden.— V. Zuſammenſtellung der Ergebniſſe der Staats⸗ ſchuldentilgungscaſſe-Rechnung für 1843. A. Die geſammte Einnahme der Caſſe in 1843 betrug 3,500,182 fl. 5 ¼ kr., die geſammte Aus gabe 2,870,645 fl. 16% kr., ſo daß Ende 1843 629,536 fl. 48 ¼ kr. Caſſevorrath blieb, welcher verzinslich angelegt worden iſt, zur Verwendung der Anlehen behufs der Grundrentenablöſung.— In der Einnahme ſind enthalten: Rentenablöſungsgelder von fiscaliſchen Grundrenten a. für Rechnung grßh. Staatsſchuldentilgungscaſſe 216,052 fl. 19 ½¼ kr., b. für Rechnung des grßh. Hausvermögens 513,900 fl. ½¼ kr., Rentenablöſungs⸗ gelder von nicht fiscaliſchen Grundrenten 537,966 fl. 9½ kr.; in der Aus gabe die zu gleichem Behufe an Pflichtige abgegebenen Darlehen und zwar wegen fiscaliſcher Grundrenten a. für Rechnung der Staats- ſchuldentilgungskaſſe 8,128 fl. 53¼ kr. b. für Rechnung des grßh. Haus⸗ vermögens 513,893 fl. 39 kr wegen nicht fiscaliſcher Grundrenten 1,079,434 fl. 13½ kr. Ferner zurückbezahlter Betrag der 15. Verloo— ſung des Rothſchild'ſchen Anlehens von 6 ¼ Mill. Gulden 180,525 fl. ꝛc.— B. Der Stand der Staatsſchuld zu Ende 1842 war 12,557,194 fl. 21½ kr. im Jahre 1843 gingen an liquid gewordenen Schulden zu 214,482 fl. 50 kr., zuf. 12,771,677 fl. 11½ kr. Aus der weiteren Ver⸗ gleichung der im Jahre 1843 neu zugegangenen und der dagegen abge— tragenen Schuld ergibt ſich eine Vermehrung, welche durch bei der Staats⸗ ſchulden⸗Tilgungskaſſe verzinslich ſtehen gebliebene Grundrentenablöſungs⸗ Capitalien, durch den höheren Capitalwerth des nur durch planmäßige Verlooſungen rückzahlbaren Anlehens auf Partialſchuldſcheine von 1825 ꝛc. entſteht, von 134,027 fl. 14¾ kr., ſo daß die geſammte Staatsſchuld Ende 1843 betrug, 12,905,704 fl. 26½ kr.— Dagegen betrugen C die Activen der Staatsſchuldentilgungskaſſe zu jenem Zeitpunkte an älteren Staatscapitalien 73,639 fl. 330 kr.; Darlehen nach Maßgabe der beiden Geſetze vom 27. Juni 1836, betr. die Ablöſung der Grundrenten an die Rentpflichtigen a. wegen fiscaliſcher Renten 4,513,647 fl. 14½ kr., b. wegen nicht fiscaliſcher Renten 4,188,718 fl. 14% kr., zuſammen 8,702,365 fl. 29 kr.; ausſtehende Domänenkaufſchillinge 16,155 fl. 9 kr.; ausſtehende Activen der Hauptreſtenkaſſe 14,009 fl. 17 kr.; der oben an⸗ geführte Kaſſevorrath 629,536 fl. 48, zuſ. 9,435,706 fl. 13¼ kr.— Ende 1842 betrugen die Activen 8,861,969 fl. 18½ kr. Im Jahr 1843 haben ſie ſich alſo vermehrt um 573,736 fl. 55 ½ kr.(wodurch die obenerwähnte Vermehrung der Staatsſchuld um 134,027 fl. 14¼ kr. mehr, als ausgeglichen iſt).— D. Vergleichung des Activ- und Paſſivſtandes: Die Staatsſchuld betrug Ende 1843 12,905,704 fl. 26% kr. Hierzu an aufgewachſenen Zinſen der Depoſiten, welche nicht jährlich, ſondern immer erſt bei Rückgabe der Depoſiten bezahlt werden 82,873 fl. 10% kr. Geſammt-Paſſivſtand Ende 1843: 12,988,577 fl. 36% kr. Der Betrag der Activen war aber 9,435,706 fl. 13/ kr., ſo daß Activa und Paſſiva verglichen dte eigentliche Staatsſchuld Ende 1843 nur noch 3,552,871 fl. 23½ kr. beträgt. Ende 1842 war ſie aber 3,773,868 fl. 24¾ kr., ſo daß ſie ſich alſo im Jahre 1843 um 220,997 fl. 1¼ kr. verminderte.— i VI. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection, vom 23. Sept., daß der Schotten⸗- Grünberger Wagen, welcher ſeither um 2 Uhr Nach— mittags aus Schotten abgefertigt worden iſt, vom 24. Sept. an ſchon um 1 Uhr Nachmittags daſelbſt abgefertigt wird.— VII. Perſonentaxe auf dem Worms-Pfeddersheim-Al— zeyer Cours.— VIII. Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Straf— geſetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntniſſe, und zwar 18 vom Hof⸗ gerichte der Provinz Oberheſſen, welche wegen Veränderung von Grenzzeichen, Vervortheilung der Concursgläubiger, Tödtung, Landſtrei— 0 1 * f ö ö 2352 cherei, Diebſtahls, Unzucht, Brandſtiftung Strafen von 1 Jahr Cor⸗ rections- bis zu 18 Jahren Zuchthaus u. ſ. w. verhängen;— 2 vom Landgerichte Butzbach; 2 vom L. G. Großkarben, 3 vom L. G. Lauter⸗ bach, 2 vom L G. Alsfeld,— wegen Diebſtahls, Betteln, Widerſetzung ꝛc., Landſtreicherei, zu 1 bis 1½ jährigem Correctionshaus.— IX. Namens veränderung: Am 19. Septbr. wurde der Adop⸗ tivtochter des Punſch⸗ und Liqueurfabricanten Dr. Th. Borberg zu Nidda, 19 899 Frefenius, geſtaktet, künftig den Namen„Borberg“ zu ühren.— X. Dienſingchrichten: Am 16. Sept. wurde dem Kreisgerichts⸗ bolen Thomas zu Pfeddersheim die Stelle eines 2. Landgerichtsdieners zu Großgerau und dem Landgerichtsdiener Orleman zu Großgerau die Stelle eines Kreisgerichtsboten zu Pfeddersheim, übertragen; am 23. auf vertragsmäßige Präsentation und Ernennung der Aſſiſtent bei dem Neben⸗ zollamte zu Darmſtadt, Rahn, bei der Zolloerwaltung zu Frankfurt als Aſſiſtent des daſigen Hauptſteueramtes angeſtellt; am 24. dem bisherigen Feldwebel im 1. Inf⸗Reg. Gon dolph aus Aſſenheim, die Stelle eines Kreisrathsdieners zu Bingen ertheilt; am 26. dem Landrichter Mosler zu Ortenberg die Landrichterſtelle zu Butzbach, dem Landrichter Muhl zu Großkarben die Stadtrichterſtelle zu Gießen, dem Hofgerichtsſeeretär Jäger zu Gießen die Landrichterſtelle zu Großkarben und dem Landge⸗ richtsaſſeſſor Becker zu Lorſch die Landrichterſtelle zu Großgerau über⸗ tragen; die Hofgerichtsaſſeſſoren Fehr v. Rodenbach und Dr. Floret dahier zu Mitgliedern und Räthen bei dem Hofgerichte dahier ernannt; der von dem Herrn Grafen zu Stolberg-Roßla und Ortenberg auf die 2. evang. Schullehrerſtelle zu Ortenberg präſentirte Schulvicar Hof⸗ mann zu Wenings für dieſe Stelle beſtätigtz am 27. dem Schulvicar Höcker zu Oſthofen, die 2. evang. Schullehrerſtelle daſelbſt übertragen; am 3. Oct. der Secretär bei dem Viſitationscommiſſär bei der Stadt⸗ und Landgerichte, Königer dahier, zum Aſſeſſor mit Stimme bei dem Landgerichte Zwingenberg und der Hof.⸗Secret.⸗Acceſſiſt Müller, der⸗ malen zu Fürth, zum Aſſeſſor m. St. bei dem Landgerichte Fürth; am 4. der Hofg.⸗Secret.⸗Acceſſiſt Dr. Ortwein, dermalen zu Lauterbach, zum Aſſeſſor m. St. bei dem Landgerichte Grünberg; am 5 der Hof ⸗ Secret.⸗Acceſſiſt Schmitt, dermalen zu Lorſch, zum Aſſeſſor m. St. bei dem Landgerichte Lorſch; der Hof.⸗Seeret.⸗Acceſſiſt Dr. Siebert dahier zum Landgerichtsaffeſſor m. St.; am 6. der Hof.⸗Seer.⸗Acceſſiſt Schaum, dermalen zu Umſtadt, zum Aſſeſſor m. St. bei dem Landgerichte Seligen⸗ ſtadt; am 7. Oct. der Diſtrictseinnehmer Bertram zu Gießen zum Steuercontroleur für den Controlebezirk Gießen ernannt.— XI. Geſtorben ſind: am 17. Sept. der Receptor, Hofkammerrath Klipſte in zu Thalitter; am 20. der Kreisgerichtsbote Beaury zu Oſt⸗ hofen; am 23. der Schullehrer Kraft zu Pfungſtadt; am 2. Okt. der Poſtaſſiſtent Metzler zu Gießen; am 7. der penſionirte Landrath Dietz und der penſ. Schullehrer(früher zu Lindenfels) Siener dahier. An die Freunde armer verwahrloſter Kinder und die Verehrer Peſtalozzis. Dle Liebe iſt des Geſetzes Erfüllung. In kurzer Zeit werden es hundert Jahre, daß in der Schweiz ein Mann geboren wurde, dem unſer Zeitalter Großes verdanken ſollte,— ein Freund der Jugend, wie Wenige vor ihm, ein Freund des Volkes und der Armen, denen er in uneigennütziger Liebe diente ſein Leben lang, der Begründer unſeres verbeſſerten Schul- und Erziehungs- weſens, ein Wohlthäter der Menſchheit— Heinrich Peſtalozzi.. Kein Wunder, daß bei dem herannahenden 10b jährigen Geburtstage dieſes Mannes die Stimmen ſeiner Verehrer laut werden von allen Seiten und Pläne und Vorſchläge bringen, wie man das Gedächtnißfeſt Peſtalozzis am würdigſten feiern wolle. Am paſſendſten erſcheint denn nun, ſtatt ihm zu Ehren blos einen Feſttag anzuordnen und der Begeiſterung über ſein großes Werk Worte zu geben, was doch nur von ſchnell vorübergehendem Nutzen wäre;— ein bleibendes Denkmal zu ſtiften, das nach langer Zeit noch ein fruchtbares Zeugniß ware von ſeinem Leben und Wirken. Kein Denkmal aber könnte mehr im Geiſte Peſta— lozzis ſein, als wenn eine Anzahl ſeiner Verehrer zu einem Vereine zuſammen träte, der ſich's zur heiligen Pflicht machte, in jenem ſchönen menſchenfreundlichen Sinne für arme, verwahrloſte oder verlaſſene Kinder huͤlfreich und liebevoll beſorgt zu ſein, wie es der große Mann ſein Leben lang geweſen. Hierdurch würde ſein edler Geiſt unter uns leben und fortwirken und die Verſorgung und Pflege der unglücklichen Kinder würde uns jeden Tag und jede Stunde an den Armenvater Peſtalozzi erinnern. Die Art und Weiſe aber, wie ein ſolcher Verein kräf— tig wirken könnte, beſtünde wohl darin, daß eine Anzahl kleinerer Vereine ihre Mitglieder zur jährlichen Rechenſchaft an den Hauptverein verpflichteten, wo denn jeder anzu— geben hätte, wie er in ſeiner Umgebung den Zuſtand der Erziehung erforſcht, die Eltern der Verwahrloſten freundlich und dringend ermahnt, mit Geldbeiträgen aus der Vereins— Kaſſe unterſtützt u. ſ. w. Insbeſondere aber, und vor allem würde das Ziel eines ſolchen Vereins darin liegen, daß durch Geldbeiträge ein Rettungs-Haus für einen größeren Bezirk gegründet würde, wie denn im Königreich Würtemberg bereits 32 ſolcher Anſtalten beſtehen und die ſegensreichſten Früchte tragen. Von Vereinen beſtehen nun ſchon mehrere große, auch einer in unſerer Nachbarſtadt Frankfurt. Da es in der Stadt Friedberg und der Umgegend nicht an Solchen fehlte, welche aus Menſchenliebe ſich für eine ſo ſchöne und wich⸗ tige Sache nach Kräften thätig zeigen wollten, ſo hat ſich unter denjenigen, welche von der Gründung des Frankfurter Vereines bereits Kunde hatten, einſt⸗ weilen ein Zweigverein gebildet, welcher am 29. Oktober im Schulhaufe zu Friedberg ſeine erſte Verſammlung hielt. Die Berathung leitete Herr Seminardirector Curtman, als Ausſchußmitglied des Frankfurter Vereines. In dieſer Verſammlung wurde die Gründung eines ſolchen leben⸗ digen Peſtalozzi⸗Monumentes mit Wärme und Theilnahme beſprochen und wurde insbeſondere bereits ein Beitrag von 100 fl. zur Errichtung eines Rettungshauſes von einem Geber zugeſichert. Möchten doch nun diejenigen Volks⸗ und Jugendfreunde unſerer Provinz, welche am 12. Januar 1846 der 100jäh⸗ rigen Jubelfeier Peſtalozzis mit Freuden gedenken und vielleicht ſich der beabſichtigten Feſtlichkeit in Frankfurt an⸗ ſchließen wollen, recht bald ihre Mitwirkung zu unſerem Zweigverein erklären. Die Theilnahme beſchränkt ſich natuͤr⸗ lich nicht auf einzelne Stände, ſondern iſt jedem frei geſtellt, der entweder für die Erziehungszwecke des Vereins wirkſam oder durch einen jährlichen Geldbeitrag— auch Kleines wird dankbar angenommen— die Zwecke der Geſellſchaft fördern hilft. Die Geber einmaliger Unterſtützung werden Ehrenmitglieder. Der Verein wird, bevor er ſich conſtituirt, die Ge⸗ nehmigung des Staats nachſuchen. Die nächſte vorberathende Verſammlung iſt auf Mittwoch den 3. Dezember feſt⸗ geſetzt und wird in hieſigem Stadtſchulhauſe abgehalten. Möchten doch recht viele Menſchen⸗ und Jugend⸗ freunde bis dahin ihren Beitritt erklärt haben, oder perſon⸗ lich erſcheinen, um bei den hier zu faſſenden Beſchlüſſen mit⸗ zuwirken, bevor dieſe der Verſammluug zu Frankfurt vorge⸗ legt werden. Bekanntmachung. Die Sonntagsſchule wird künftigen Sonntag den 9. November wieder ihren Anfang in dem bekannten Lokal nehmen. Friedberg den 4. November 1845. In Auftrag Ph. Dieffenbach. 2——————— S 95 1 Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. a 1 Edietalladung. Y Konrad Göbel I. und deſſen Che⸗ i geb. Frank, zu Köddingen, baben das nachbeſchriebene in der dortigen Gemarkung gelegene Grundſtück, als: XVI/B 221 Ualftr. Wieſe in der Eiſeneck veräußert, konnen jedoch das Eigenthum daran urkundlich nicht nachweiſen, weßhalb alle Diejenigen, welche CEigenthums- oder ſonſtige Anſprüche an ſolches bilden, aufgefordert wer⸗ den, dieſelben ſogewiß binnen vier Wochen à dato dahier geltend zu machen und zu be— gründen, als ſonſt die Veräußerungsurkunde deſtätigt werden wird. Ulrichſtein den 18. Oktober 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Bekanntmachung. (1828) Der Jakob Sauter, Ortsbürger zu Rödelheim, iſt durch Beſchluß Großh. Heſſ. Hofgerichts der Provinz Oberheſſen vom 13. September d. J. unter Curatel geſtellt wor⸗ den. Es wird dieß mit dem Anfuͤgen bekannt gemacht, daß alle Rechtsgeſchäfte, welche der ſelbe obne Zuſtimmung ſeines Curators, des bieſigen Ortsbürgers Adam Fiſcher, eingeht, keine rechtliche Gültigkeit baben. Gleichzeitig werden alle, welche Forderun⸗ gen an Jakob Sauter zu machen haben, auf⸗ geſordert, ſolche um ſo gewiſſer bis zum Dien⸗ ſtag den 18 November, Vormittags 10 Uhr, vor dem Landgericht dahier geltend zu machen, als ſonſten keine Rückſicht darauf genommen wird. Rödelheim den 18. Oktober 1845. Grßh. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Buff. Hofraitbe-Verſteigerung. (1338 Donnerſtag den 13. November J. J., Nachmittags 3 Uhr, ſollen auf Antrag der Erben der verſtorbenen Amtmann Liebeknechts Wittwe, die denſelben zuſtehende Pag. u. Nr.[U]Klft. g 109/199 29¼ Hofraithe in der Langgaſſe, als Wohnhaus, Hinterhaus, Kuhſtall und Schoppen, neben Friedrich Nagel und Ernſt Weber,(welche vor 20 Jahren neu hergeſtellt worden iſt); 109/199 637¼ Garten dabei, 107/195 47% Garten an vorigem, unter den im Termin zu eröffnenden Bedin⸗ gungen einer Verſteigerung auf dem Rathhaus dahier ausgeſetzt werden. Butz bach den 28. Oktober 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Seippel Bekanntmachung. (1540) Montag den 10. November 4 Mittags 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe nachſtehende Gegenſtande öffentlich meiſtbie⸗ tend verſteigert: 19 10 tannene Bettſtellen. 4 2) 3 Nachtſtüble, 3) 10 Strohſäcke, 4) 26 Leintücher, 5) 35 Bettteppiche, 6) 2 zinnerne Bettpfannen, 7) 2 Tragbahren, 8) 1 Portſchaiſe. Friedberg am 3. November 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. „ 353 Eintauſend Gulden (1549) werden für die Gemeinde Oppers⸗ hofen zu 4%, zahlbar den 15. November d. J., zu leihen geſucht. Oppershofen den 15. Oktober 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Wolf. ad νον Privat ⸗ Bekanntmachungen. 8 0 2* Deutſcher Phoͤnix, Verſicherungs-Geſellſchaft in Frankfurt a. M. Bekanntmachung. (149 Wir zeigen hierdurch an, daß die bisher getrennt beſtandenen beiden Verſiche— rungs⸗Anſtalten, die Geſellſchaft des Badiſchen Phönix in Karlsruhe und die Frankfurter Verſicherungs ⸗Geſellſchaft, in Folge eines abgeſchloſſenen Unions- Vertrags und kraft Autoriſation des Großhzl. Badiſchen Höchſt— preislichen Staatsminiſteriums(Reſcript d. d. 18. Juli 1845) und des Hohen Senates der freien Stadt Frankfurt(Rathsſchluß vom 20. May 1845) ſich vom 1. May d. J. an zu Einer Geſellſchaft vereinigt haben, welche die Firma: „Deutſcher Phönix“ führt, und alle Rechte und Verpflichtungen der beiden früberen Geſellſchaften übernom— men hat.— Der Sitz des Deutſchen Phönix, ſeines Verwaltungsrathes und ſeiner Direk— tion ſind in Frankfurt. Der Verwaltungsrath beſteht aus 14 Mit— gliedern; fünf derſelben ſind aus dem im Großherzogthum Baden anſäßigen Aktionairen und neun aus den übrigen Aktiongiren er— nannt, die in Frankfurt ihren Wohnſitz haben. Das Geſammt- Grund-Kapital beträgt durch Vereinigung der Sicherheits-Kapitalien der beiden fruheren Geſellſchaften die Summe von 3½ Millionen Gulden. Der Wirkungskreis Wder Geſellſchaft umfaßt ſtatutengemäß alle Verſicherungen gegen Feuer⸗ ſchäden auf unbewegliche und bewegliche Ge— genſtände, und die Verſicherung auf Waaren beim Transport zu Lande und zu Waſſer. Der Verwaltungsrath des deutſchen Phönix: Hofrath Forſtboom Brentano, Präſident 0 in E. F. Pfeffel, Vice⸗Präſident Frank⸗ Auguſt Andreae-⸗Goll, furt. Philipp Donner, M. G. Goll in Carlsruhe. Moritz Grunelius in Frankfurt. Max von Haber in Carlsruhe. Friedrich Bauer in Mannheim. J. A. Martin in Stauffen. Georg Rittner L. Schlamp Moritz Schuſter G. L. Springsfeld Adolph Zimmern in Heidelberg. Der Direktor des Deutſchen Phönix. Julius Löwengard. Der unterzeichnete Haupt-Agent iſt zum definitiven Abſchluß von Mobiliar Verſiche⸗ rungen zu billigſt feſtgeſtellten Prämien und zur Ausfertigung der Policen ermächtigt und mit Vergnügen bereit nähere Auskunft zu geben. Vilbel den 16. October 1845. J. C. Bermaun, Haupt⸗Agent des Deutſchen Phönix. Mehl“⸗ Anlieferung. (15118) Die Lieferung von circa 80 Mal⸗ in Frankfurt. pr. Monat, ſoll auf ein Jahr, von Ende De⸗ zember 1845 bis dahin 1846, auf dem Soum⸗ miſſionswege, an den Wenigſtfordernden ver⸗ geben werden. Luſttragende wollen bis zum 15. Novem⸗ ber d. J. ſchriftlich einreichen: um wie viel billiger ſie das resp Malter Mehl liefern wollen, als der monatliche Durchſchnittspreis der Fruchtgattung, in dem Friedberger Intelli genzblatte notirt iſt. Die Zahlung geſchieht zu Ende jeden Mo— nats, an der Zuchthauskaſſe Marienſchloß. Butzbach den 30, Oktober 1845. Jacob Heil II. Wittwe, Offerte zu Privatunterrichtserthei⸗ lung. (1550) Der vormalige Gr. Geometer Koch zu Butzbach bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß er für den kommenden Winter wieder Unterricht in der theoretiſchen und praktiſchen Feldmeßkunſt und denen für Bau⸗ handwerker nöthigen mathematiſchen Lehren ertheilt; und empfiehlt dies beſonders ſolchen Individuen zur Berückſichtigung, welche an der Eiſenbahn auf irgend eine Placirung nie— deren Ranges rechnen,— indem zu jeder mathematiſche Kenntniſſe unumgänglich noth— wendig ſind.— Butzbach im November 1845. Koch. Empfehlung. (15381) Neue, moderne Stoffe für Damen zu Mänteln, ſowie auch moderne Shwals, in allen Größen und Farben, habe ich ſoeben erhalten. Zugleich bringe ich mein bekanntes Wag⸗ renlager, welches aufs Beſte aſſortirt iſt, in Erinnerung. Ich werde mich bemühen, meine werthen Abnehmer auf's Billigſte und Reellſte zu be⸗ dienen, und bitte um geneigten Zuſpruch. Friedberg im November 1845. Heinrich Mack, auf der Ludwigſtraße, Nr. 379. Zur Warnung. (15520 Liebmann Immrod, Sohn der Simon Immrod's Wittwe zu Friedberg, bat vorige Woche zu Steinfurth eine Kuh für 45 fl. 30 kr. gekauft, allein ſolche nicht abgeholt, weil ſeine Mutter dieſen Kauf, als in ihrem Auftrag geſchloſſen, nicht anerkennen will. Dieß zur Warnung für ſolche, welche in ähnlichen Fällen leicht zu Schaden kommen können, indem ſie, auf Treue und Glauben bauend, die nöthige Vorſicht nicht beobachten. D (1353) Eine ſchöne Auswahl Spitzen neue⸗ ſter Facon werden billig verkauft bei Friedberg. Nathan Hirſchhorn, Uſergaſſe 244. Ein junger Mann, (1851) welcher ſein Geſchäft bisher betrie, ben und wegen körperlicher Umſtände nicht mehr vertragen kann, wünſcht eine Stelle als Scribent. Zu erfragen bei der Expedition d. Blattes. Empfehlung. (1535) Meinen geehrten Freunden und Gönnern mache ich hiermit die ergebenſte An— zeige, daß ich mein Logis bei Maurermeiſter Holler verlaſſen habe und nunmehr in mei⸗ nem von Hrn. A Weſp erkauften, in der Auguſtinerſtraße gelegenen, Hauſe wohne.— Zugleich bringe ich meinen Vorrath von allen Sorten Mehl zur geneigten Abnahme in ge fällige Erinnerung. ter Roggenmehl und 18 Malter Waizenmehl n! H. Wind, Gaſtwirth. 2 „ 354 Bekanntmachung. (1840 Vom 1. November(. J. anfangend treten auf dem Courſe zwiſchen Darmſtadt und Frankfürt, dann Frankfurt, Gießen, Marburg und Caſſel folgende Veränderungen im Poſtenlaufe ein: 5 10 Die Eilwagen von Frankfurt nach Caſſel werden abgefertigt: um 11 Uher Vormittags(ſtatt um 10 Uhr) und um 9 Uhr Abends, aus Caſſel nach Frankfurt wie bisher um 8 Uhr Morgens um 6 Ubr Abends 0 5 1 Neben dieſen täglich zweimaligen Eilwagen⸗Verbindungen mit unbeſchraͤnkter Perſonen⸗ Annahme zwiſchen Frankfurt und Caſſel, dann den unverändert beſtehen bleibenden täglich zwei⸗ maligen Eilwagen⸗Verbindungen zwiſchen Frankfurt und Darmſtadt werden noch folgende Per⸗ ſonenpoſt fahrten(Omnibus) auf dieſer Route hergeſtellt: Abgang Ankunft resp. Ankunft resp. Ankunft resp. Ankunft aus Abgang zu Abgang zu Abgang zu in Darmſtadt Frankfurt Friedberg Gießen Marburg täglich ö Uhr Morgens 8¼— 9 Morgens, 12¼ 12 Mittgs. 4½ 4% Abends, 8, 20 M. Abnds. „ 10%/ Vormtgs. 1½— 2 Nachmtgs, 5¼½—5, 25 M. Abds. 9 Abends. 5 7„Abends. 9 Abends, 6 Abends. 9½ Abends. Aus Gießen Aus Friedberg Durch Frankfurt In Darmſtadt 6 Morgens, 9½— 10 Vormtgs, 12¾ Mittags, 6 Morgens, 9,55 M. Morgens, 1½—2 Nachmtgs, 4% Abends, 6 Morgens. 9, 50 M. Morgens. 2, 5 M. Mittags. 5½—6 Abends. 8% Abends. Für Localreiſende zwiſchen Darmſtadt und Frankfurt findet unbedingte Perſonenannahwe ſtatt; für die Route von Darmſtadt und Frankfurt nach Gießen und Marburg et vice versa dagegen iſt die Perſonenannahme bei dieſen neuen Poſten auf die 9 Plätze des Wagens beſchränkt. Das Perſonengeld beträgt zwiſchen Darmſtadt und Frankfurt 1 fl.—(bei den Eilwagen 1 fl. 12 kr.) zwiſchen Frankfurt und Marburg 18 kr.(oder 5 Sgr.) pr. Meile im Innern des Wagens, 21 kr.(oder 6 Sgr.) pr. Meile im Coupée. Auf dem Wagen, welcher um 10½ Uhr Vormittags aus Darmſtadt nach Frankfurt ab⸗ geht, influiren die Poſten von Worms und Erbach, auf den um 7 Uhr Abends abgehenden die zu dieſem Zwecke um 10 Uhr Vormittags aus Hirſchhorn und um 1½ Nachmittags aus Erbach abgehenden Poſt; auf die um 6 Uhr Abends von Frankfurt abfahrende Friedberger Perſonen⸗ poſt der beiläufig um 3 Uhr Nachmittags aus Darmſtadt abgehende Heidelberger Eilwagen. Ferner influirt die von Frankfurt um 12% Uhr Mittags zu Darmſtadt eintreffende Poſt auf die Perſonenpoſt nach Erbach und der um 4% Abends zu Darmſtadt ankommenden Wagen auf die Poſt nach Worms und Fürth. 1 3) Zwiſchen Caſſel und Marburg wird eine Perſonenpoſt mit folgendem Laufe eingerichtet: Aus Caſſel Durch Fritzlar Durch Jesberg In Marburg täglich 6 Uhr Morgens. 9 Uhr 40 M. Mgs. 12, 25, bis 12,55, Mttgs. 6¼% Uhr Abends. Aus Marburg Durch Kerſtenhauſen Durch Fritzlar In Caſſel täglich 6 Uhr Morgens. 12, 40, bis 1, 10, Mitgs. 2½ Uhr Nachmittags 6 ½ Uhr Abends. Das Perſonengeld beträgt 5 Sgr. per Meile im Innern des Wagens, 6 Sgr. im Coupèe. Die Annahme der Reiſenden iſt auf die 9 Plätze des Wagens beſchränkt. Frankfurt den 29. Oktober 1845. Aus Marburg General- Poſt-Direction Freiherr von Dörnberg. vdt. Laurich. hundertjährigen Gedächtnißfeier des Todes⸗ tages Luthers. Nach den Quellen heraus— Zwilch, Barchent, geſteppte und wollene Bettdecken ö gegeben.— Mit dem Bildniß Wutgcg ir Tode. 54 kr. (1556) empfehlen beſtens S———— J. Fürth ſeel. Erben Nro. 27. des Wetterauer Sonntagsblattes Literariſche Anzeigen. g 5 5 a 5 Coon 14 zu 14 Tagen erſcheint eine Nummer Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt und koſtet das Semeſter hier 18 kr., durch zu haben: die Bezirksboten 24 kr.) wird mit dem heu⸗ Der tigen Intelligenzblatte ausgegeben. In balt: Es iſt wichtig, ein Verän⸗ (baff krsm 6 1 II derliches und ein Bleibendes in der 4 chriſtlichen Kirche zu unterſcheiden.— Volks chrift Was heißt katholiſch?— für Frankfurter Gold-Cours 1846. vom 6. November Mit vielen in den Text eingedruckten 1 5 Holzſchnitten. g fl. kr. 5 15 Neue Louisd'or 11 5 (Preis: 12 kr.) Friedrichsd'or 9 44 55 Holländiſche 10 fl. Stücke 9 54 Paſig, Julius Leopold, Dr. der Phil. ꝛc., Rand⸗Ducaten 5 35 Dr. Martin Luthers letzte Lebenstage, Tod 20 Frankſtücke 9 25 und Begräbniß. Eine Denkſchrift zur dritt— Engliſche Souverains 11 52 Kirchliche Anzeigen für Friedberg. 25. Sonntag n. Trinitatis d. 9. Nov. (Reformationsfeier.) Pfarramtliche Funktionen verrichtet: Herr Pfarrvikar Land mann. Vormittags predigt in der Burgkirche: Herr Stadtpfarrer Sell. (Abendmahl.) Nachmittags predigt in der Burgkirche: Herr Candidat Krug. Mittwoch Nachmittags von 3— 4 Uhr hält Betſtunde: Herr Candidat Göring. F e b le 6. Nov.[31. Okt.(28. Oct. Gattung. Fried⸗ Matnz Groß⸗ f Ff tr. Fir. Waizen pr. Malter] 14— 142113— Korn 77 104011] 6 9 30 Gerſte„ 55 7— 71451 7 N 20 Hafer„ 55 44—1 41531 415 PPfiz ei: für die Städte Friedberg und Butzbach vom 8. bis 14. November 1845. 2 5 Fried⸗ Butz⸗ Brod ⸗Preiſe. berg.] bach. 88 kr. pf. kr. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 44— 1 3 3 2 7. 2 7 1 7 1 4 A 475 1 144 21441 Lth. th. — Milchbrod 13 137. — Waſſerweck 143 ¼// 10375 — Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 13% 13% Fleiſch-Preiſe. pf. pf 1 Ochſenfleiſch 9 5 29— 12— 8 gemäſtete— 9— „ Kühfleiſch ange 88 5 0 gemäſtetes 8— 81— 0 Rindfteiſc ungemäſtetes 1 „ Kalbfleiſch 8— 8— „ Schweinenfleiſch 116— 11— „ Hammellleiſch 7 1 7 „Schaaflleiſch 5— 5— „ Wurſtvon blos Schweinen 12— 12— „Gemiſchte Wurſt 10——— „ Bratwurſt 16— 16— „Schwartenmagen 161— 16— „ Geräucherter Speck 20— 20— „ Schinken 16— 16— „ Dörrfleiſch 16— 16— „Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 120— unausgelaſſen 18— 18— „ Nierenfett 20— 20— „ Hammelsfett 160— 16— Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Friedberg Küchler ü 5 Die Polizei⸗Taxe für die Stadt Butz bach gilt auch für den Kreis Hungen. Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Hungen en Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. 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