— 2 Intelligenz Blatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Kirchenvorſtaͤnde und Kirchenrechner des Kreiſes. Betreffend: Die Bewilligung von Friſtgeſuchen der Schuldner localer Kirchen- und milder Stiftungsfonds. Die frühere Beſtimmung, daß die Gr. Kreisräthe zur Zahlung liquider fälliger Einkünfte der Kirchen- und milden Stiftungsfonds Friſten bis zum Schluſſe des Rechnungsjah— res ertheilen konnten, iſt dahin abgeändert, daß die ertheilte Befugniß der Zeit nach, bis Ende September erweitert wor den iſt, was hierdurch Ihnen zur Kenntnißnahme mitgetheilt wird. Friedberg den 25. November 1845. ach enn. An den Verfaſſer des Artikels in Nr. 75 d. Bl., Antipathieen und Sympathieen, Herrn E—. Vorhin las ich in Goethes Sprüchen in Reimen und Proſa auch den folgenden:„Mancher klopft mit dem Ham— mer an der Wand herum und glaubt, er treffe jedesmal den Nagel auf den Kopf.“— Was Wunder, wenn ich durch eine ganz natürliche Ideenverbindung an Sie wieder erinnert worden bin! Ihr Klopfen auf ein Artikelchen in Nr. 70 d. Bl. hatte ich beinahe ganz vergeſſen; nun fiel es mir wieder ein und ich dachte:„Herr E— wird es unſchicklich finden, daß du ihn ſo lange haſt warten laſſen, is du dich für die nützlichen Lehren bei ihm gebührend be— dankt haſt; ſo willſt du doch wenigſtens Etwas auf ſeinen Artikel entgegnen.“ So erlauben Sie denn zunächſt, daß ich den Artikel, welcher ſo unglücklich war, Ihr Mißfallen zu finden, hier folgen laſſe, iſt er doch nicht zu groß und daher bald geleſen. Drehorgelu und Mordgeſchichten.—„Der beſſere Theil des deutſchen Volkes— und dieſer iſt ſo gering nicht, als Manche glauben— iſt der Drehorgeln und Mordgeſchichten überdrüſſig. Der ruhige deutſche Mann fügt ſich gerne in die polizeilichen Anordnungen; aber er wünſcht auch, daß auf Jahrmärkten nicht mehr die Verworfenheit der menſchlichen Natur beorgelt, erklärt, beſungen und dann in Beſchreibung nebſt Lied für einen Groſchen verkauft wird, da es offenbar iſt, daß für öffentliche Sitt⸗ lichkeit Nichts gewonnen werden kann, wenn Laſter und ſtrafende Gerech⸗ tigkeit durch die abgeſchmackte Erzählung gräuelhafter Mordgeſchichten, ſowie durch die noch gräuelhafteren Melodieen lächerlich gemacht werden, und daß die ſ. g. Sittenpolizei allzu nachſichtig iſt, wenn die Gewinnſucht mit Verbrechen hauſiren gehen darf. In der Verbannung dieſer Mordgeſchichtler würde man zugleich eine Anerkennung des geſunden Sinnes des Publikums von Seiten der Polizei finden; die Jahrmarktinduſtrie würde auch bedacht ſein, nicht mehr aus den Schlechtigkeiten einzelner Taugenichtſe, ſondern aus den Großtha— ten der Weltgeſchichte einen Nutzen zu ziehen, wie man denn auch ſchon in Wachsfigurenkabinetten Huß, Guſtav Adolf und den Reichstag zu Worms erblickte und mit Wohlgefallen bei den Geſtalten Luthers und Philipps des Großmüthigen verweilte. Durch Einführen der bib⸗ liſchen Perſonen in die Wachsfigurenkabinette wurde ſchon oft dem be⸗ ſuchenden Publikum ein gemüthlicher Genuß dargeboten. Die Geſchichte des deutſchen Volkes iſt nicht arm an Zügen von Edelmuth, Menſchenliebe und Heldenſinn; welch ein Hebel für ächte Bildung wäre es, wenn im Anſchauen der Figuren von Männern, die der Deutſche mit Stolz ſeine Landsleute nennt, im Anhören einer populären, aber edel gehaltenen Er⸗ klärung der Beſucher eine geiſtige Erhebung fände! Vereine können viel Gutes wirken, aber die Sittenpolizei kann auch viel Böſes abwehren!— Wie wird ein Unbefangener dieſen Artikel auffaſſen? Es dünkt mich, er werde als Abſicht des Verfaſſers erken— nen, daß derſelbe unter motivirenden Andeutungen den Wunſch ausſprechen wollte, bei Jahrmärkten möchten doch Beiſpiele des Guten ſtatt der Beiſpiele des Schlechten zur Anſchauung gebracht werden.— Sie dagegen, mein Herr, haben geglaubt, eine liebloſe Ver— folgung der Orgelmännchens und eine vielleicht kindiſche Vorliebe für die Wachsfigurenkabinette rügen zu müſſen.— Ich habe den Wunſch ausgeſprochen, die Polizei möge die Mordgeſchichtler verbannen, damit die Jahrmarktinduſtrie darauf bedacht ſein möge, nicht mehr aus den Schlechtig— keiten einzelner Taugenichtſe, ſondern aus den Großthaten der Weltgeſchichte einen Nutzen zu ziehen. Beiſpielsweiſe wurden die Wachsfigurenkabinette angeführt, welche keine Mordgeſchichten auftiſchen, ſondern einen gemüthlichen Ge— nuß Jung und Alt ſchon öfters gewährt haben.— Will aber das Orgelmännchen anſtatt der großen Moridaten Karl den Großen, Napoleon und alle die Männer, welche Sie aufzählen, ſich auf ſeine Wachstücher malen laſſen; will es ſeine gräulichen Melodeien ablegen; will es ſich eines beſſeren Vortrags befleißigen; ſo wird ſich gewiß der beſſere Theil des deutſchen Volkes darüber freuen, denn nicht die Drehorgel thut der Sittlichkeit Abbruch,(wie Sie mich ſagen laſſen), ſondern die Mordgeſchichten. Sie theilen den gebildeten Theil des deutſchen Volkes in ſolche Leute, die wie der Hohenzollern in der Sage vom Hirſch— * gulden vor ſich hinbrummen:„Weiß ſchon, dummes Zeug“ und in ſolche, die aus ſelbſtbewußter Menſchenliebe dem armen Orgelmännchen auch einen Kreuzer ſchenken. Dieſen Theil des gebildeten Volkes nennen Sie„den humanen, den echt⸗chriſtlichen.„ Bravo] Vor chriſtlicher Volks⸗ bildung ziehe ich den Hut ab, gerne auch vor Ihnen, wenn Sie als Vertreter derſelben in guter Abſicht auftreten. Lei⸗ der aber haben Sie der chriſtlichen Volksbildung ſelbſt einen ſehr ſchlechten Dienſt damit erwieſen. Sie haben da auch ein wenig Antipathie gezeigt. Sie, der Repräſentant einer echt⸗chriſtlichen Volksbildung, vergeſſen, daß dieſe eine bibliſche Grundlage haben muß.„Warum nur bibliſche Bilder! Warum nur bibliſche Perſonen!“ rufen Sie aus. Soll denn vielleicht die echt-chriſtliche Bildung aus den ſchriftſtelleriſchen Werken der alten Römer, Griechen, Indier, Chineſen geſchöpft werden!— Aber er⸗ götzlich iſt es, daß Sie bei Ihrer chriſtlichen Bildung fragen: „Warum will denn der Herr Verfaſſer jenes Ar- tikels nur Huß, Guſtav Adolpf, den Reichstag zu Worms, Luther und Philipp den Großmüthigen und andere bibliſche Perſonen in Anſchauung ge— bracht wiſſen? ꝛc.“ Da habe ich wirklich meinen Augen nicht trauen können! Alſo Huß und Philipp der Großmüthige ſind bibliſche Per⸗ ſonen! Vielleicht erfuͤhre man durch Sie, in welchem Kapitel die Bibel von dem Reichstag zu Worms erzählt. Ronge und der Pabſt, ich will noch hinzufügen, Uhlich und Hengſtenberg, das ſind wohl auch bibliſche Perſonen!— Ich nehme es keinem Gebildeteu übel, der in einer ſchwachen Stunde die Begriffe„bibliſch“ und„kirchenhiſtoriſch“ ver⸗ wechſelt; aber ſo ein echt-chriſtlicher Kritikus dürfte es doch eigentlich nicht thun.—„Sind denn nur bibliſche Bilder ein Hebel für echte Bildung?“ fragen Sie. Hätte ich dieß behauptet, ſo könnte immer noch Vieles dafür geſagt werden. Aber Sie leſen ja ſelbſt, daß alle Männer, welche der Deutſche mit Stolz ſeine Landsleute nennt, gezeigt werden ſollen; warum ſoll ich denn mit aller Gewalt Moſen und die Propheten, die Evangeliſten und Apoſtel als Landsleute der Deutſchen betrachten! Das iſt doch wahrlich nicht ech t-chriſtlich, daß Sie Sich Ent⸗ ſtellungen der Art erlauben! Aber auch der Oberheſſiſchen Polizei haben Sie einen ſchlechten Dienſt erwieſen. Ich habe das Zutrauen zu den Männern, welchen die Hand⸗ habung der Polizei in den Kreiſen Friedberg, Grünberg und Hungen(Fuͤr dieſe Kreiſe, nicht für den Kreis Friedberg allein, iſt doch dieſes Blatt zunächſt beſtimmt und dann für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen.) zuſteht, daß ſie ſich freuen, wenn das Publikum ſagt:„Erkennet, daß die Ge— „ſinnung des Volkes eine beſſere geworden iſtz wir „haben unſere Sang- und Klangvereine und Leſe⸗ „geſellſchaften, da ekeln uns die Mordgeſchichten „an; wir haben jetzt Turnergeſellſchaften, darum „ſchickt die Seiltänzer weg, welche kleine Kinder „aufkaufen und durch Mißhandlungen dieſe zu „Kunſtſtücken abrichten, die nur rohe Menſchen „mit Vergnügen ſehen werden!“ Aber Sie, mein Herr, ſcheinen es nicht gerne zu ſehen, wenn die Polizei die öffent— liche Meinung ehrt.— Was wollen Sie wohl eigentlich mit der polizeilichen Trias:„Recht, Geſetz, Humani— tät?— Es war durchaus nicht nothwendig, daß Sie der Polizei des Kreiſes Friedberg eine Lobrede hielten, da ich dieſelbe nicht angegriffen habe. Wenn Sie aber behaupten, daß„die polizeilichen Anordnungen namentlich im Kreiſe „Friedberg auf Recht, Geſetz und Humanitat beruhen“, ſo beweiſt dieß noch nicht, daß man die Mordgeſchichtler polizeilich ſchützen müſſe. Wenn die Ortspolizeibehörden ſich nicht die Mühe geben wollen, die Lieder zu leſen, welche 380* von den Mordgeſchichtlern abgeſungen werden, ſo erfahren ſie freilich nicht, daß in denſelben Recht, Geſetz und Humanität lächerlich gemacht werden. Wenn die Mord⸗ geſchichtler typographiſche Erzeugniſſe unter 20 Bogen ohne Cenſur, ſowie ohne Angabe des Druck- und Verlegortes verbreiten dürfen, die Buchhändler aber nicht, ſo ſtreitet die⸗ ſes gegen die verfaſſungsmäßig garantirte Gleichheit vor dem Recht und Geſetz. Wenn den Mordgeſchichtlern darum erlaubt wird, vor jedes einzelne Haus zu ziehen, weil ſie ein Patent gelöſt haben, und die Hausbeſitzer, welche ihre eignen Ohren und die ihrer vielleicht kränklichen Familienangehörigen ſchonen wollen, den Mordgeſchichtlern erſt einige Kreuzer geben müſſen, damit ſie nur ſchweigen, ſo iſt dies eine merkwürdige Humanität. Die übrigen Bettler werden verwieſen; warum ſollen die Mordgeſchicht— ler patentiſirte Bettler ſein!— Ueberaus unglücklich ſind Sie, mein Herr, in der Wahl des Princips, das eine gute Polizei haben ſoll:„Leben und leben laſſen.“— Aber ich bitte Sie, Herr E.—, Sie halten doch Etwas auf Schiller und ſollten daher wiſſen, daß derſelbe dieſes Princip ſehr verdächtigt hat. Der erſte Jäger ſagt in Wal— lenſteins Lager Auftr. 6. Denn der Tilly verſtand ſich auf's Commandiren, Dem eignen Körper war er ſtrenge, Dem Soldaten ließ er Manches paſſiren; Und gings nur nicht aus ſeinen Caſſen, Sein Spruch war: Leben und leben laſſen. Alſo, eine Principienverwandſchaft zwiſchen den ober— heſſiſchen Polizeibehörden, und dem Zerſtörer von Magde⸗ burg. Das iſt arg. Es iſt nur gut, daß die Achtung, in welcher die Chefs der Polizeibehörden ſtehen, durch Ihre po⸗ lizeilichen Glaubensbekenntuiſſe nicht erſchüttert werden kann. Dieſelben ahnen wohl, daß an manchen Orten die Sitten⸗ polizei bloß eine Abtheilung in der Regiſtratur iſt, weil ſie zu uͤben mehr Einſicht und Charakter erfordert, als Straßen-, Feuer⸗, Feld⸗ ꝛc. ꝛc. Polizei. Wenn daher das Publikum den Weg wählt, durch dieſes Blatt auf manche Gebrechen aufmerkſam zu machen, ſo findet es ſich in dem Vertrauen, das es in die einſichtsvollen Kreisbehörden ſetzt, nicht ge— täuſcht; und dieſes Vertrauen iſt ein wichtigeres Lob, als wenn Sie einige Dutzend polizeilicher Principien aufſtellten. Sie ſcheinen auch nicht recht begriffen zu haben, was unter dem„beſſeren Theil des deutſchen Volkes“ zu ver⸗ ſtehen ſei. Darum hören Sie: das ſind Diejenigen, die durch Geſinnung und That dem Namen des deutſchen Vol⸗ kes Ehre machen wollen. Sie verſuchen eine merkwürdige Beweisführung:„Wenn die geputzten Herren und Damen, „welche als Zuſchauer einer öffentlichen Hinrichtung applau⸗ „diren, zum beſſeren Theil des deutſchen Volkes gehören, ſo „iſt dieſer den Mordgeſchichten nicht abhold.“ Der Schluß wäre richtig, wenn der Vorderſatz richtig wäre. Die Mit⸗ glieder der ſ. g. höheren Stände, welche ſich an dem Kopf⸗ abſchlagen amuͤſiren, ſind nur Prachtausgaben des deutſchen Poͤbels; denn Lorgnette, Schleierhüte und wohlduftende Waſſer ſind keine ſichre Zeichen einer tüchtigen Geſinnung, es wäre denn der Spruch wahr: Kleider machen Leute. Der beſſere Theil des deutſchen Volkes iſt auch nicht immer reich genug, um ſich ſauber geſtochene Kupferſtiche von Haydn ꝛc. zu kaufen, hatte auch nicht immer Gelegenheit, durch Schulunterricht mit der deutſchen Geſchichte vertraut zu werden; darum gönnen Sie ihm die Wachsfigurenkabi⸗ nette! Wer die„todesſtarren füchterlichen Wachsfiguren/ nicht ſehen will, kann ja draußen bleiben. a Nun, mein Herr, leben Sie wohl und entſchuldigen Sie, wenn ich ſo ſpät geantwortet habe. Von Ihrer Billig⸗ keit hoffe ich um ſo mehr Nachſicht, da Sie ſelbſt die ſchoͤnſte eil, le den Sie aeg ei) oder d König der dei nahen ken wi 1 Namen kann J — An es 25 funde) Konig iſt das wie d zu B Ganz ten i —— Bek (1685 Vorm hauſe liegend hörend halten gende Fri a6 dir (163 moͤgen feld v Ir bei. Deere anzuz zur 3 das die 9 und 9 2 10 *„ 381 Gelegenheit hatten, Sich ſeit dem Erſcheinen Ihres Arti— kels in Erinnerung zu bringen. Wenn Nr. 76 und 77 noch nicht eine Entgegnung brachten, ſo konnten Sie einige orthographiſche Schnitzer in Nr. 79 berichtigen. Sie konn⸗ ten z. B. bedauern, daß in einer muthwilligen Laune Ihrer kritiſchen Feder die ſeltſamen Schreibarten„Guſtaph, Eckel, überdrüßig, blos, Cabinete(man ſchreibt„Cabinet“, aber„Cabinettes, Cabinette) todtesſtarr ꝛc.“ eutfahren ſeien. Ihre Orthographie iſt auch ganz à la Leibnitz!— Späterhin hätten Sie bemerken können, daß der Ludwig J., den Sie unter den Männern nennen, welche auch zur An⸗ ſchauung gebracht werden ſollen, nicht Ludwig der Deutſche ſei; auch nicht Ludwig J., Landgraf von Thüringen, 1 1149 oder Ludwig I., erſter Landgraf von Heſſen, f 1343; oder König Ludwig von Baiern; ſondern Ludewig I., Begrün⸗ der des conſtitutionellen Großherzogthums, deſſen bei der nahen Verfaſſungsfeier das Volk der Heſſen dankbar geden⸗ ken wird. e p. S. Da ich nicht weiß, ob ges für Sie von Intereſſe iſt, meinen Namen zu erfahren, ſo habe ich nur unterzeichnet, wie in Nr. 70. Doch kann Ihnen die löbliche Redaction den vollſtändigen Namen mittheilen. An die Bewohner der Stadt Friedberg. Künftigen Mittwoch den 17. Dezember l. J. werden es 25 Jahre, daß uns die Conſtitution(Verfaſſungs-Ur⸗ kunde) von des Höchſtſeligen Großherzogs Ludewigs J. Königlicher Hoheit zu Theil wurde. Dieſe Con ſtitutiou iſt das Fundamentalgeſetz, auf welchem der ganze Staat, 42 andern auch ſeine Rechte, gibt ſie ihm die geſetzliche Freiheit, ſchützt und ſchirmt ſie gegen jede Willkühr und iſt gewiſſer⸗ maßen der Anker, an welchem Alle und Jede ſich feſt zu halten vermögen. Somit iſt ſie das größte Geſchenk des unſterblichen Fürſten; ſie iſt, wie vor 20 Jahren der da⸗ malige Staatsminiſter vor den verſammelten Landſtänden erklärte,„das Köſtlichſte, was von dem Throne aus dem theueren Vaterlande zufließen konnte.“— Unſere Pflicht iſt es, zu zeigen, daß wir Alle die Größe und Wichtigkeit deſſelben anerkennen. Der Tag, an welchem vor 25 Jahren die Conſtitution gegeben wurde, ſei uns ein heiliger, den wir angemeſſen zu feiern haben.— Die unterzeichnete Commiſſion iſt von dem hieſigen Gemeinde— rath beauftragt, die nöthigen Anordnungen zur Feier deſſel⸗ ben in der Stadt Friedberg zu treffen. Indem ſie hiermit die Bewohner derſelben davon in Kenntniß ſetzt, gibt ſie ſich em Vertrauen hin, daß Alle die Bedeutung des Feſtes er— kennen, und Jeder, ſoweit es in ſeinen Kräften ſteht, das Seinige zur würdigen Feier des Tages beitragen werde. Nähere Beſtimmungen über die Art und Weiſe der Feier, werden wir, ſobald die nöthigen Anordnungen getroffen ſind, oͤffentlich mittheilen. Friedberg den 1. Dezember 1845. Die von dem Gemeinderath angeordnete Commiſſion: Bender, Bürgermeiſter. wie das Wohl des Einzelnen beruht. Sie macht alle Heſſen zu Bürgern dieſes Staates und vereinigt ſie ſonach zu einem Ganzen. Indem ſie auf der einen Seite Jedem ſeine Pflich⸗ ten in dem Staate vorzeichnet, verleiht ſie ihm auf der Bindernagel, Groß, Preußer, Simon, Wahl, Gemeinderäthe. Bekanntmachungen von Be⸗ hörden. NN Verpachtung. (1631) Donnerſtag den 11. Dezember l. J., Vormittags 10 Uhr, wird in bieſigem Rath⸗ hauſe das in der Gemarkung Dornaſſenheim liegende, den milden Stiftungen dahier ge— hörende, 27 Morgen, 3 Piertel, 13% Ruthen haltende Gut, auf zwölf nach einander fol⸗ gende Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet. Friedberg am 24. November 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. 4.800 fl. (163% liegen bei der Kirche zu Höchſt an der Ndder zum Ausleihen bereit. Der Kirchenrechner Schäfer. Edietalladung. (1639) Forderungen jeder Art an das Ver⸗ mögen des concursfälligen Heinrich Winge⸗ felb von Bobenhauſen ſind im Termin Freitags den 13. Februar 1846, 8 Morgens 9 Uhr, een bei Meidung des ohne beſonderes Präcluſev⸗ Decret erfolgenden Ausſchluſſes von der Maſſe, anzuzeigen und zu begründen. Hierbei wird zur Nachricht für die Gläubiger bemerkt, daß das Vermögen ſo gering iſt, daß nicht einmal die Pfandgläubiger befriedigt werden können und daß ſonach für die Chirographar-Gläu— biger nicht die geringſte Ausſicht iſt, eine Zah⸗ lung auf ihre Forderungen zu erhalten. Ülrichſtein, den 26. November 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Zimmermann. Heuverſteigerung zu Selgenhof. (1660) Freitag den 5. Dezember, Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen auf der Domaine Sel— genhof bei Ulrichſtein 100 bis 150 Centner gutgeerndtetes Heu, von bekannter ausgezeich— neter Qualität, entweder in Parthieen oder im Ganzen, je nachdem ſich Liebhaber finden, öffentlich zur Verſteigerung ausgeſetzt werden. Gleichzeitig werden auch 30 Malter Hafer ausgeboten. Schotten am 25. November 1845. Der Großh. Rentamtmann Prätorius. Arbeits-Verſteigerung. (16610 Donnerſtag den 4. Dezember l. J., des Vormittags 10 Ubr, ſollen die bei An⸗ legung eines Vicinalwegs von Niederrosbach nach Rodheim vorkommenden Planirarbeiten, veranſchlagt zu 590 fl. 33 kr., an Ort und Stelle an die Wenigſtfordernden verſteigert werden. Ober- und Niedeérrosbach den 29. November 1845. Die Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter daſ. Blecher. F. Bullmann. Edictalla dung. (1662) Loſt Korell und deſſen Chefrau, Eliſabetha, geb. Rühl, zu Köddingen und Jo⸗ hannes Obermanns Wittwe und deren Sohn, Kaſpar Obermann daſelbſt haben mehrere in dortiger Gemarkung gelegenen Grundſtücke, worüber Grundbuchsauszuge bei den Acten und zu Federsmanns Einſicht offen liegen, ver kauft; können jedoch ihre Eigenthumsrechte daran urkundlich nicht nachweiſen, weßhalb man alle Diejenigen, welche dingliche oder ſonſtige Anſprüche an dieſe Grundſtücke zu haben glauben, zu deren Anzeige und Begrün⸗ dung binnen 4 Wochen, a dato, um ſo ge— wiſſer hiermit auffordert, als ſonſt die Kauf⸗ briefe beſtätigt werden. ulrichſtein, am 25. November 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Kaicher Partialobligationen. (1663) Bei der diesjährigen Verlooſung hieſtger Partialobligationen iſt die Nr. 70 mit 100 fl. rückzahlbar geworden, was mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß der ge⸗ dachte Kapitalbetrag zu Ende dieſes Jahres bei dem hieſigen Gemeindeeinnehmer in Em⸗ pfang zu nehmen iſt und daß von da an die Verzinſung dieſes Kapitals aufhört. Kaichen den 22. November 1845 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Hahn. Edietal ladung. (16601 Jobs. plock und Frau zu Köͤddin⸗ gen haben nachbenannte, in dortiger Gemar⸗ kung liegenden, Grundſtücke, als: 10 1064/15 XVI/69 144 UIKlftr. Wieſe in der Langenwies, 2) 108% 1 XVI87 207[IKlftr Wieſe in er Süßeneck, —2 verkauft; können aber ihr Eigentbumsrecht daran urkundlich nicht nachweiſen. Es werden deßhalb alle diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ſonſtige Anſprüche an dieſe Immobilien zu haben glauben, aufgefordert, ſolche binnen 4 Wochen, a dato, um ſo gewiſſer dahier anzuzei⸗ gen und zu begründen, als ſonſt der Kaufbrief beſtätigt wird. Ulrichſtein, den 25. November 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. 8 Zimmermann. Bekanni machung. (1665) In Auftrag der Erben des dahier verſtorbenen Herrn Kaufmann Georg Groß, werden Freitag den 12. Dezember, Morgens 9 Uhr anfangend, in hieſigem Rathhauſe ohn⸗ gefahr 23 Morgen Ackerland, in Friedberger und Fauerbacher Gemarkung liegend, einer freiwilligen, meiſtbietenden Verſteigerung aus⸗ geſetzt. Schließlich wird bemerkt, daß bei den Flurſchützen beider Gemarkungen Verzeichniſſe der zu verſteigernden Parzellen zur Einſicht offen liegen. Friedberg am 29. November 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bender. Holz⸗Verſteigerung. (1666) Montag den 8. Dezember l. J., Vormittags 9 uhr, ſoll das nachfolgende, bei Wickſtadt ſitzende Gebölz, nämlich: 5½ Stecken Prügel. Obſtbaumholz, 2 7 Stock⸗ 77 12 5 Reiſer⸗ 7 99„ Scheit⸗Weidenholz, 05 77 Reiſer⸗ 77 öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Aſſenheim den 29. November 1845. Gräflich Solmſiſche Rentei. Bekanntmachung. (1667) Dienſtag den 9. Dezember l. J., Vormittags von 9 Ubr an, ſoll auf dem Di⸗ rectorial- Bureau dahier, die Lieferung und reſpective Anfuhr nachſtehender Gegenſtände für die hieſige Anſtalt auf das Jahr 1846, unter denen im Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen, vergeben werden u. zwar: A. auf dem Wege der Verſteigerung: 1) die Lieferung von 170 Stecken Buchen⸗ Scheitholz, 2) die Anfubr von 5000 Centner Braun⸗ kohlen Klötze von dem Werke bei Wöl⸗ fersheim, 3) die Lieferung von 40 Centner Ochſen⸗ fleiſch, 4) die Lieferung von 10 Centner Schweine⸗ fleiſch, B) auf dem Soumiſſionswege: 3) de Lieferung von 15 Centner harter Seife, 6)„„„ 40 Pfund Talglichter, 7) 5„ 44 Maas Fiſchthran u. 8)„ 1 120„ Leinöl. Die Proben der unter 5 bemerkten Seife ſind zugleich mit den deßfallſigen Soumiſſionen dahier franco abzugeben. Marienſchloß am 28. November 1845. F. A.: Der Verwalter Bauer. Edietalladung. (1688) Die Inteſtaterben der Georg Kris⸗ pens Cheleute zu Lindheim, als 10 die Kinder des Großh. Pfarrers Borna— gius zu Aſſenheim und für ſolche deren Vater. 2) Georg Krispens III. zu Lindheim * 382. haben nachſtehende in Rodenbacher Gemarkung gelegene Güterſtücke 7% 1 V. 24 R. am Reutersweg, „%—„ 37½„ Acker hinter dem Orte, 77 3 6 77 7 daſelbſt, %%—„ 26„ im alten Berg, 6%—„ 39 F im Mergelacker, ½% 1% 2½„ im Altenberg am Ort, 7% 1% 25„ am Reutersweg, „ l daſ., % 1% 10„ an der kleinen Ker⸗ lesweide, 2%—„ 35„ hinter der Kirche, 5%—„ 286„ im Altenberg, 26% 1% 30%„ am Kraß und Ker⸗ lesweidweg, 22%—„ 28„ hinter der Kirche, 28½ 1% 27½„ am Buchwalde, 2% 3, 14„ zwiſchen dem Dom⸗ berge und der Bach⸗ ſpringe, %„ 32„ am Reutersweg, 55%, 1% 30%„ auf dem Löhchen, 26%—„ 32½„ am Kraß und Ker⸗ lesweidweg, der Auseinanderſetzung halber verkauft, ohne das Eigenthum dieſer Güterſtücke darthun zu können. Auf Anſtehen der Verkäufer werden deßhalb Alle, welche irgend, insbeſondere Ci⸗ genthumsanſprüche an die genannten Güter machen zu können glauben, hiermit aufgefor⸗ dert, ſolche ſogewiß binnen 6 Wochen dahier anzuzeigen und geltend zu machen, als ſonſt den Kaufbriefen die richterliche Beſtätigung ertheilt wird. Groskarben am 23. November 1845. Grßh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Jäger. Schmidt. Holz ⸗ Verkauf. (1669) Künftigen Donnerſtag den 4. De⸗ zember J. J., Vormittags um 10 Uhr, werden auf dem Gräfl. Solms-Rödelheimiſchen Berg⸗ werk bei Bauernheim 20 Stecken Brennholz, von verſchiedener Holzgattung, nebſt 6 Hau⸗ fen Zimmerſpähnen meiſtbietend verkauft. Oſſenheim den 26. November 1845. Weis. NUR Privat- Bekanntmachungen. Geſchäftseröffnung und Empfehlung. (1657) Indem ich einem hieſigen und aus⸗ wärtigen geehrten Publikum ergebenſt anzeige, daß ich dahier in Lit. A. Nr. 172 mein Ge⸗ ſchäft etablirt babe, empfehle ich mich nicht nur im Färben und Drucken aller Zeuge von Wolle, Baumwolle, Leingarn ꝛc., ſohdern auch ganz insbeſondere aller Seiden⸗ waaren und werde durch die beßte und prompteſte Bedienung, ſowie äußerſt billige Preiſe das mir geſchenkt werdende Vertrauen jederzeit rechtfertigen. Laubach den 23. November 1845. Johann Kreicker, Blau- und Schönfärber. Verſteigerung. (1638) Mein oberhalb der Stadt, an der Nidda gelegenes, aus ſtarkem Eichenholz er— bautes, noch in ganz gutem Zuſtande befind— liches, zweiſtöckiges Wohnhaus(ſogenanntes Brauhaus) will ich Montag den 8. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, auf den Abbruch durch öffentliche Verſteigerung dem Meiſtge⸗ bote ausſetzen und wollen hierzu Luſttragende ſich zur genannten Stunde einfinden. Aſſenheim den 16. November 1845. Johannes Bopp J., Kiefer. Baieriſch Bier, (1670) ſowie verſchiedene Sorten feinen Liqueurs habe ich, um mehreren Anforderungen zu entſprechen, in den Zapf genommen. ee Gaſtwirth zum Maulbeerbaum. Aechter Rum de Jamaika, (1671) friſche holl. Voll⸗Bücking, Nord⸗ Lapertan und Nüſſe ſind in neuer Sendung angekommen und verkauft billig J. Jo ecke l in der Burg. Ber ee (1672) Einem armen Blutegelhändler iſt ſein ganzer Vorrath Blutegel ſammt Säckchen und Traggeſtell, worauf ſich auch noch Zeug zu einem Kamiſol befand, in dem Hausgang des Gaſthauſes zum Maulbeerbaum, wahrſchein⸗ lich durch Verſehen, abhanden gekommen. Derjenige, welcher Auskunft in dieſem Falle ertheilen kann, wird gebeten, ſolches aus Menſchlichkeit bei der Exped. d. Bl. zu thun. Noch wird bemerkt, daß der arme Mann die Blutegel ſelbſt in Ungarn geholt hat und nun das Ergebniß ſeiner mühevollen Reiſe gaͤnz⸗ lich vereitelt iſt. Verſtei gerung. (1678) Bei unterzeichnetem werden wegen Wohnorts- Veränderung Montag den 15. Dezember nachſtehende Gegenſtände an den Meiſtbietenden gegen gleich baare Zahlung verſteigert, als: 1 braunes, fehlerfreies, ſehr gutes, 5jähri⸗ ges Zugpferd, ſämmtliches, ſich noch in ſehr gutem Zuſtand befindendes Pferdegeſchirr, zwei Mutterſchweine, drei Sprenger, ſechs Milchferkel, ein einſpänniger Wagen mit ſämmtlichem Zugehör, ein Pflug und eine Egge, eine Fruchtfegmühle, Verſchiedene Wirthſchafts⸗, Krämerei⸗ und Hausgeräthſchaften, Fäſſer und Bütten verſchiedener Größe, ſo⸗ wie noch manche Brenn- und Brauerei geräthſchaften, Eine Obſtkelter mit eiſernen Schrauben, Stein und Mahltrog, circa 150 Malter Kartoffeln, welche in Parthieen von 10 Maltern verſteigert werden, 100 Körbe Rangen, 10 bis 12 Fuder verſchiedener Strohſorten, 30 bis 40 Centner Heu und Grummet, 40 bis 50 Körbe Spreu, Die Perſteigerung beginnt Morgens um 10 Uhr in meiner Behauſung und lade ich Kaufliebhaber hierzu höflichſt ein. Kaichen den 1. Dezember 1845. Jacob Chriſtian Weitzel. Geſchaͤfts⸗ Anzeige. (167) Cinem geehrten hieſigen und aus. wärtigen publikum erlaube ich mir hiermit ergebenſt anzuzeigen, daß ich mich dahier als Galanterie- Schreiner etablirt habe und em. pfehle zugleich meine fertigen, bla: und weiß mit Golddruck verzierten Holzwaaren, als: verſchiedene Sorten Damenarbeits-Kaͤſtchen, Thee⸗, Tabaks“, Cigarren und Markenkäſtchen, Leſepulte, Uhrgeſtelle, Sparkäſtchen u. a. m. Meine Wohnung iſt im Nebenhauſe des Hrn. Waſſmuth, breite Straße Nr. 34. G. Walther. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. an fein B. Anzal überal binnen 8 inzwi gliede ben z mitta, Friedbe zu halt 450 fl. Offenb Sſeckel des S far Diefft auſen; 88. der Sieder 15. N daß a Stad U zu