intelligenz lat für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. auf das wöchentlich zweimal erſcheinende„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ beginnt am 1. Oktober. Geneigte Beſtellungen wolle man recht bald entweder bei dem Unterzeichneten, oder bei den den verehrlichen Abonnenten zunächſt gelegenen löblichen Poſtämtern einreichen.— Abonnementspreis: das Vierteljahr 24 kr.— Inſeratgebühren: die beiden erſten Zeilen zuſammen 7 kr.; die dritte und jede folgende Zeile 2 kr.— Aufnahme der Juſeraten: alle bis zum Sonntag Abend eingehenden Inſerate kommen in das Mittwochs⸗Blatt, und alle, welche bis zum Mittwoch Abend eintreffen, in das Samſtags-Blatt. Carl Bindernagel. Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an ſämmtliche Bürgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Das Regulativ über Anlegung der Feuerungen zur Ver⸗ minderung der Feuersgefahr. Von der nachſtehend abgedruckten Inſtruction geben wir Ihnen zu Ihrem Bemeſſen mit dem Auftrage Kenntniß, die betreffenden Bauhandwerker hiermit bekannt zu machen. Friedberg, Grünberg und Hungen am 21. Sept. 1845. Küchler. Ouvrier. Follenius. In ſtruetion zum Vollzuge des Regulativs vom 23. Juni 1843, die Anlegung der Feuerungen zur Verminderung der Feuersgefahr betr. Da in Beziehung auf die Auslegung der in dem er⸗ wähnten Regulativ unter§. 1—4. enthaltenen Beſtimmun⸗ gen nicht allein Zweifel erhoben worden ſind, ſondern auch bei der Ausführung ſich verſchiedene Anſtände ergeben haben, ſo werden hierdurch folgende nähere, jene Paragraphen zum Theil modificirende Vorſchriften ertheilt. 1) Die Brandmauer, an welche Herde, Keſſel, Caſſero⸗ len, Backöfen, Deſtiliröfen ꝛc. geſetzt werden, muß der gan— zen Stockhöhe nach aus feſten Steinen beſtehen und bei neuen, größeren Feuerungsanlagen, wie Branntweinbren— nereten u. dergl., eine Starke von 15 Zoll, bei den in ge— wöhnlichen Wohn⸗ und Wirthſchaftsgebäuden vorkommenden Feuerungsanlagen aber, wenigſtens ſo weit eine ſolche An— lage reicht, eine Stärke von 10 Zoll haben. 2) Bei gewöhnlichen Herdanlagen in Wohnhäuſern darf der Herd nur dann auf die Gebälke aufgeſetzt werden, wenn dieſelben, ſo weit die Anlage reicht, durch ein ſteinernes Fundament gedeckt ſind. Dieſes Fundament ſoll entweder aus einem Pflaſter von geſtellten und einer oberen Schichte von gelegten Backſteinen, oder aus einer doppelten Platten— ſchichte mit abwechſelnden Fugen beſtehen. 3) An den Stellen, wo gewöhnliche Schornſteine durch die Gebälke ziehen, ſind letztere in der Art auszuwechſeln, wie ſolches in§. 4. des Regulativs vom 18. Auguſt 1837, — betreffend die Anlagen der Schornſteine mit beſonderer Berückſichtigung der engen, ſogenannten ruſſiſchen, Schorn— ſteine beſtimmt iſt. 4) Bei Anlegung außergewöhnlicher größerer Feuerun— gen in den oberen Stockwerken eines Gebäudes müſſen dieſe Feuerungsanlagen auf ſoliden Pfeilern ruhen, welche vom unteren Boden aus aufzuführen ſind. Die Grundebene der Unterſtüngsmauern muß an den Gebälken nach allen Seiten hin 15 Zoll größer ſein, als die Grundebene der darauf ruhenden Feuerungsanlagen. 5) Alles Holzwerk in Wänden iſt bei gewöhnlichen Feuerungsanlagen auf eine horizontale Entfernuug von 2 Fuß, bei größeren auf eine ſolche von 5 Fuß, von den Wänden des Feuerungsraums an gerechnet wegzulaſſen. Auf dieſelben Entfernungen iſt die die Feuerungsanlage um— gebende Bodenfläche mit Steinplatten zu belegen. 6) In Fällen, in welchen, durch beſondere Umſtände veranlaßt, eine Abweichung von den Vorſchriften unter pos. 1, 2 und 5 verlangt werden ſollte, hat hierüber die Polizeibehörde auf den Grund des Gutachtens der tech⸗ niſchen Behörde zu beſtimmen. Darmſtadt, 1. September 1845. Großherzoglich Heſſiſche Ober-Bau-Direction gez. Mol ler. gez. Ewald. % 308. Auszuͤge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 27. Bekanntmachung Grßh. Miniſterſums der auswärtigen Angelegen⸗ heiten vom 5, Sept, d. J.; Nachdem der zwiſchen dem Großherzogthume Heſſen, dem Königreiche Preußen und dem Herzogthume Naſſau am 16, Oi, Sa über die Schiffbarmachung der Lahn zu Coblenz ahgeſchloſſene Stagtsverirgg von S. K. H. dem Großherzoge unterm 16, b, Mis, genehmigt worden iſt und die Auswechſelung ſämmtlicher Motiffcatſonsurkunden der hohen Contrahenten hiernach ſtattgefunden hat, so wird dieſer Vertrag zur allgemeinen Wiſſenſchaft und Nachachtung im Großhberzogtzume Heſſen öffentlich bekannt gemacht. Folgt der aus 28 Artikeln beſtehende Vertrag, nebſt Tarif der Lahnſchifffahrtsab gaben. Hiernach wird die Lahn in möglichſt kurzer Zeit von ihrer Mündung vor⸗ käufig bis Gießen dergeſtalt ſchiffbar gemacht und mit ſolchen Einrichtun⸗ gen verſehen, daß ſie regelmäßig mit Fahrzeugen von 100 preußiſchen Fuß Länge, 16 p. F. Breite und 2 p. F. Einſenkung(den Fuß zu 0,314 meéfre) auf- und abwärts befahren werden kann. Der für die Beſchiffung des Lahnfluſſes von ſeiner Mündung bis Gießen und umgekehrt zu ent⸗ richtende Zoll wird nach dem Bruttogewichte der geladenen Waaren beſtimmt und beträgt für alle Gegenſtände für den Zollcentner 1 Silber⸗ groſchen oder 3½ Kreuzer. Vom Lahnzoll befreit find: Ungehauene Steine, Sand, Lehm, Kies, gemeine Erde, Torf, Dünger, Faſchinen und Schiffs⸗ geräthe. Für den Durchlaß durch jede Schleuſe wird erhoben für jedes beladene oder unbeladene Fahrzeug: von weniger als 500 Centner Ladungsfähigkeit 2 Sgr. oder 7 kr., von 500 bis einſchließlich 1000 Cent⸗ ner Ladungsfähigkeit 4 Sgr. oder 14 kr., von mehr als 1000 bis ein⸗ ſchließlich 1500 Centner Ladungsfähigkeit 6 Sgr. oder 21 kr., von mehr als 1500 Centner Ladungsfähigkeit 8 Sgr. oder 28 kr. Bei Kuppel⸗ ſchleuſen iſt der doppelte Satz zu entrichten. Der Feldberg der Hoͤhe. Ueber unſern Feldberg ſteht im Septemberheft von „Maltens Weltkunde ein umfangreicher, auch in geſchicht⸗ licher Beziehung höchſt intereſſanter Aufſatz, dem wir folgende Stelle entnehmen: „Der römiſche Geograph Pomponius Mela bezeichnet den Feldberg als einen der höchſten Berge im ſuͤdweſtlichen Deutſchland. Das iſt er denn auch, obgleich ſeine abſolute Höhe von 2680 Fuß, im Vergleich mit jener des Feldbergs im Schwarzwalde und des Ballons in den Vogeſen, unbe— deutend erſcheint, der viel höhern Alpengipfel gar nicht zu gedenken. Nur von einigen Punkten im hohen Weſterwalde und in der Eifel überragt, iſt der Feldberg, durch ſeine ver⸗ einzelte Lage, zu einem Ueberſichtspunkte der weiten Umge⸗ gend ganz geeignet. Von allen Seiten leicht erſteigbar, ſelbſt fuͤr Wagen zugänglich, deshalb in der ſchönen Jahres— zeit ſtark beſucht, iſt es um ſo unbegreiflicher, daß auf ſei— nem faſt 10 Minuten langen und 6 Minuten breiten Rücken noch kein gaſtliches Obdach entſtanden iſt. „Zwar hat man, zu dem Zweck eines Gaſthausbaues auf dem Feldberge, Beiträge in der Umgegend deſſelben und in Frankfurt geſammelt, ſie haben jedoch bis jetzt nur die Summe von etwa 1000 fl. eingetragen, welche einſtweilen in der Frankfurter Sparkaſſe angelegt iſt. Die Einwohner von Homburg ſollen ebenfalls für etwa 800 fl. unterzeich—⸗ net haben, dieſe Summe iſt jedoch uoch nicht einkaſſirt, mit⸗ hin ſehr problematiſch. Indeß ſchon mit dem alleinigen Vor⸗ chuß von 1000 fl. und der Aufnahme einer ebenſo großen Summe, könnte ein unternehmender Mann immerhin eine Wirthſchaft auf dem viel betretenen Berge beginnen. Wäh⸗ rend der ſchönen Jahreszeit vergeht bei gutem Wetter kein Tag, wo nicht mehrere Beſucher ſich hier einfinden. Sonn⸗ tags beläuft ſich die Zahl derſelben manchmal auf einige Hundert. Bei Volksfeſten, ſtrömen die Umwohner hier tauſendweiſe zuſammen.“) Viele Wirthshäuſer in der Umge⸗ bung des Feldberges durften alſo eine weniger ſtarke Fre⸗ quenz und eine viel geringere Einnahme haben, als das auf ihm gelegene. Während der nicht günſtigen Jahreszeit könnte das Haus geſchloſſen bleiben und der Wirth in einem der benachbarten Orte ein Unterkommen finden. „Man verſichert, daß der vorzüglichſte Wirth in Rei⸗ fenberg, Namens Ungeheuer, ſich erboten habe, im Som⸗ mer eine Wirthſchaft auf dem Feldberge zu betreiben, wenn man ihm hier ein Haus baue. Warum aber thut er das nicht ſelbſt mit Hilfe der Vorſchüſſe, die man ihm zur Ver⸗ fügung ſtellen würde? Es könnte leicht der Fall eintreten, daß ein Anderer ſich des Unternehmens verſicherte; gewiß würde dann der Wirth zu Reifenberg(deſſen ſtändige Woh⸗ nung nur/ Stunden von dem Gipfel des Feldbergs ent⸗ fernt iſt) ſich ſelbſt ſehr bedeutende Vortheile entzogen haben. „Die Menſchen ſind mit ihren oft übel verſtandenen Intereſſen manchmal unbegreiflich. Vor etwa vierzig Jah⸗ ren gab es auf dem vielbeſuchten Rigi noch kein Gaſthaus. Nur mit Mühe, oder durch mitgebrachte ſchriftliche Empfeh⸗ lung, konnte man ein Unterkommen in einem hölzernen Nebenhauſe des kleinen Kapuziner-Kloſters, bei der Wall—⸗ fahrtskirche Maria zum Schnee, finden. Niemand war zu bewegen ſich hier häuslich niederzulaſſen und für Reiſende ein gaſtliches Obdach zu öffnen. Da faßte endlich ein Hirt den Entſchluß, Milch, Wein, Kaffee, nebſt Brot und Käſe zu verkaufen. Aus ſeiner kleinen Hütte, welche die Zuſtrö⸗ menden bald nicht alle in ſich aufzunehmen vermochte, ent⸗ ſtand das noch jetzt vorhandene Wirthshaus zur Krone. „Da erhoben ſich raſch nach einander die zwar eben⸗ falls aus Holz gebauten, doch ziemlich großartigen Gaſt⸗ häuſer zur Sonne, zum Rößli und zum Schwert, neben denen die Krone als ein unbedeutender Zwerg verſchwindet. Alle ſind vom Mai bis tief in den October mit Beſuchern angefüllt, nächſtdem noch das ganze Jahr hindurch bewohnt. Mehr noch, eine halbe Stunde weiter oben, an dem Wege, der aus dem kleinen Thalkeſſel, worin das Kirchlein Maria zum Schnee liegt, nach Küßnacht und Immenſee führt, wurde das große und hohe Staffel-Wirthshaus erbaut und bald nachher auf dem Kulm, oder dem Gipfel des Rigi, das Kulm-Wirthshaus, in welchem im Sommer nicht alle Unterkunft Suchende aufgenommen werden können, wo die Preiſe doppelt ſo hoch als bei Maria zum Schnee und um ein Drittel höher, als auf der Staffel und im kalten Bade 6) Am 25. Juni 1844 und 6. Jult 1845 wurden daſelbſt Volksfeſte efeiert, welchen zahlreiche Theilnehmer jedes Alters, Standes und eſchlechtes beiwohnten. Wie in dem genannten Aufſatze erzählt wird, waren zahlreiche Gäſte vorhanden aus Frankfurt, Offenbach, Hanau, Friedberg, Butzbach, Gießen, Wetzlar, Weilburg und den übrigen Landſtädten, aus Uſingen, Kamberg, Idſtein, Wiesbaden, Mainz, Königſtein, Kronberg, Höchſt, Oberurſel und Homburg. gen e Städt dem ded Apf fi zwei und nach Auf ſeinet gebra Dau mack Min Nau Ein wür Mil Die wer den ſind. Dies letzte,/ Stunden von der Staffel, wie von Maria zum Schnee entfernt, liegt auf der ſüdweſtlichen Schulter des Berges und iſt ebenfalls mit Gäſten angefüllt, Die Eigenthümer aller dieſer Gaſthäuſer ſind ſehr wohlha— bende Leute geworden, obgleich der Hauptzufluß von Frem⸗ den nur zwei Monate dauert, nämlich Juli und Auguſt, während im Juni und September nur eine mittelmäßige Frequenz angenommen werden kann, und im Mai, wo noch Schnee liegt, wie im Oktober, wo wieder neuer Schnee fällt, nur die Umwohner, theils zu frommen Zwecken, theils ihrer Geſchäfte wegen, den Rigi erſteigen. „Sollte nun, was bei dem Rigi ſich verwirklicht hat, nicht auch bei dem Feldberge in Erfüllung gehen? Sein leicht zugänglicher Gipfel, zu dem man mit jedem Fuhrwerk gelangen kann, und der nur einige Stunden von Frankfurt, Homburg, Wiesbaden und Mainz entfernt iſt, den man ohne Mühe in einem Tage ſelbſt aus entfernteren Städten, wie Mannheim, Heidelberg, Worms, Darmſtadt, Aſchaffenburg, Hanau, Gießen, Wetzlar, Limburg ꝛc. erreichen kann, würde, wenn ein Gaſthaus auf ihm ſtände, gewiß zehnmal ſtärker beſucht werden als bisher. Denn nicht allein das bloße Vergnügen einer Land⸗ und Bergpartie, verbunden mit einer weithinreichenden, manigfaltigen Ausſicht, und dem Vergnü⸗ gen einer größeren Vereinzelung, als das Werktagsleben der Städte und Dörfer zuläßt, verbunden auch anderſeit, je nach dem vorwaltenden Geſchmack, mit den Genüſſen der Muſik, des Tanzes, des Turnens, und endlich eines kräftigen Appetits, werden zahlreiche Beſucher nach dem Feldberg fuͤhren, auch die vorrömiſchen und römiſchen Ueberreſte von zwei ſich faſt berührenden, doch ſehr verſchiedenen Wehrlinien und Grenzfeſtungen, würden den wiſſenſchaftlich Gebildeten nach dem Feldbergs⸗Gaſthauſe führen, und ihn zu längerem Aufenthalte in demſelben vermögen. „Träfe ein umſichtiger Wirth die Veranſtaltung, daß in ſeinem Gaſthauſe auch eine Molken⸗ oder Mineralwaſſerkur gebraucht werden könnte, ſo durfte er, wenigſtens für die Dauer des Sommers, auf ſtändige Gäſte ſich Rechnung machen. Wie leicht würde es ihm ſein, ſtets friſches Mineralwaſſer von Homburg, Kronthal, Soden, Weilbach, Nauheim, Großkarben und Selters vorräthig zu haben. Ein Viehſtand von 6 oder 8 Kühen und einigen Ziegen würde ihm die Mittel gewähren, immer ſüße und ſaure Milch, Butter, Käſe und Molken in Ueberfluß zu haben. Die warmen Ställe könnten nebenbei zu Kuren eingerichtet werden, wie es auf dem Weißenſtein bei Solothurn, auf dem Gübris bei Gais und an mehreren anderen Orten der Fall iſt. Geſellte ſich zu dem Allen eine freundliche, ſchnelle und möglichſt billige Bedienung, faͤnde man hier ein gutes Glas Trauben⸗ und Apfelwein, vielleicht auch Bier, nebſt guten, einfachen und nahrhaften Speiſen, reinlichen Zimmern und guten Betten, ſo wurde der Feldberg nicht allein an Sonn⸗ und Feiertagen, ſondern von den hoheren Ständen auch während der Woche häufig beſucht werden und ofi mehrtägige, ja ſelbſt mehrwöchentliche Gäſte haben.“ * 309* Grünberg am 11. September 1845. In unſerer Stadt hat ſich ein Leſeverein gebildet, der bereits gegen 80 Mitglieder zählt. Geſtern Abend wurde eine berathende Verſammlung abgehalten, wobei man die Grundſätze feſtſtellte, nach welchen die Anſtalt geleitet werden ſoll und zugleich über die Statuten ſich berieth, welche ſpäter in dieſem Blatte abgedruckt werden ſollen. Dem Verein ſind von verſchiedenen Seiten bereits werthvolle Geſchenke zugekommen, ſo daß eine kleine Biblio⸗ thek als feſt begründet anzuſehen iſt. Es ergeht aber zu⸗ gleich an die Freunde ſolcher Anſtalten die herzliche Bitte, das Unternehmen mit Rath und That zu unterſtützen. Einen Katalog der vorhandenen Bücher ſchon jetzt drucken zu laſſen, erſcheint nicht paſſend, da ſpäter beſtändige Nachträge nöthig werden würden, darum führe ich an, daß der Verein außer vielen kleineren Schriften beſitzt: das Brockhauſiſche Converſ.⸗ Lexic.,— Schillers ſämmtl. Werke,— Zſchokkes Novel⸗ len,— Hauffs ſämmtl. Werke,— Niemeyers Helden⸗ buch,— Geſchichte des dreißigjährigen Kriegs,— Stunden der Andacht— u. a. m. F. Kirchenbuchs⸗Auszug vom Auguſt 1845. Grünberg. Getraute: Keine. Get aufte: 3. Dem Burger und Chirurg Adolph Fritſchler eine Toch⸗ ter, Maria Suſanna, geb. den 16. Juli. 17. Dem Bürger und Schreinermeiſter Joh. Georg Spa⸗ mer eine Tochter, Henriette, geb. den 4. Auguſt. 17. Dem Buͤrger und Kammmachermeiſter Karl Büttel eine Tochter, Sophie Johannette, geb. den 5. Auguſt. 24. Dem Bürger und Maurermeiſter Georg Kaspar Buͤgel—⸗ meier eine Tochter, Eliſabetha, geb. den 4. Auguſt. 31. Dem Bürger und Schuhmachermeiſter Johannes Doͤll eine Tochter, Eliſabetha, geb. den 21. Auguſt. Beerdigte: 2. Maria Eliſabetha Schäfer, des weiland Valentin Schaͤ— fer, Bürgers und Schäfers dahier, eheliche ledige Toch— ter, alt 30 Jahre, 5 Monate und 21 Tage, t den 30. Juli. 2. Maria Katharina Heßler, des weiland Johannes Heß— ler, Bürgers und Hofgutbeſtänders dahier, hinterlaſſene Wittwe, alt 72 Jahre, 4 Monate und 10 Tage, 7 den 31. Juli. 21. Maria Katharina Daubert, des Jeremias Daubert, Burgers und Schuhmachermeiſters dahier, Ehefrau, alt 74 Jahre, 4 Monate, und 21 Tage, f den 18. Auguſt. Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden. ]. Edietalla dung. (1387) Nachdem Großh. Hofgericht zu Gießen über das Vermögen des Georg Schmidt V. von Lauter den Concursprozeß erkannt hat, werden deſſen Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Forderungen in dem Ter⸗ mine Donnerſtag den 30. Oktober d. J., Vormittags 9 Uhr, bel Vermeidung des obne beſonderes Präcluſiv⸗ dekret erfolgenden Ausſchluſſes von der Maſſe dahier geltend zu machen. Grünberg den 30. Auguſt 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt In Beurl. Gr. Landrichters Thaler. Bücking. Edictalladung. (1360) Gr. Heſſ. Hofgericht der Provinz Sberheſſen hat gegen Heinrich Bindewald von Oberſeibertenrod den förmlichen Concurspro⸗ zeß erkannt und das unterzeichnete Gericht mit deſſen Leitung beauftragt. Sowohl be— kannte, als unbekannte Gläubiger des Hein— rich Bindewald werden daher aufgefordert, ihre Forderungen an denſelben in dem auf den 7. November l. J., Morgens 9 Uhr, an— beraumten Liquidationstermin ſogewiß anzu— zeigen und zu begründen, widrigenfalls ſte damit von der Maſſe ausgeſchloſſen werden. Zugleich wird bemerkt, daß die vorhandene Maſſe zur Berichtigung der Pfandſchulden nicht hinreicht, weßhalb die chirographariſchen Gläubiger auch nicht einmal auf theilweiſe Befriedigung rechnen können. Ulrichſtein den 5. Sept. 1845. Gr. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Brück. diet lla dun g. (370 Heinrich Graulich, Wittwer, zu Keſtrich, hat das nachbeſchriebene, in dortiger Gemarkung gelegene Grundſtück, als: 15/1/ d¼ 346[IKlftr. Acker am ſchwarzen Acker veräußert, kann jedoch das Eigenthum daran urkundlich nicht nachweiſen, weßhalb alle Die— jenigen, welche Eigenthums⸗ oder ſonſtige An⸗ ſprüche an ſolches bilden, aufgefordert werden, dieſelben ſogewiß binnen vier Wochen à dato dahier geltend zu machen und zu begründen, als ſonſt die Veräußerungsurkunde beſtätigt werden wird. Ulrichſtein den 13. Sept. 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. als Patrimonialgericht der Freiherrn von Schenk zu Keſtrich Zimmermann. Wieſen⸗ Verkauf. (1397) Donnerſtag den 16. Oktober l. J., Vormittags 11 Uhr, ſoll die in der Gemar— kung Altenſtadt gelegene, der Kaͤmmerei der freien Stadt Frankfurt zugehörige Wieſe Nr. 1 Flurbuch S. 1130 in der Riedwieſe, 1 Morgen, 3 Ptl., 31½ Ruthen haltend, in Altenſtadt ſelbſt öffentlich an den Meiſtbie— tenden verkauft werden, wozu Steigluſtige ſich einfinden wollen. Frankfurt den 17. September 1845. Stadtkämmerei. Ankauf von Lebensmitteln. (1406) Dienſtag den 7. k. M., des Vor⸗ mittags um 10 Uhr, wird in hieſiger Reiter⸗ „ 310. caſerne die Lieferung bedeutender Quantitäten an Kartoffeln, Bohnen, Erbſen, Linſen und Sauerkraut für die Menage an den Wenigſt⸗ verlangenden in Accord gegeben werden. Die Herrn Bürgermeiſter der Umgegend werden erſucht, dieſe Verſteigerung in den unterbabenden Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Butzbach den 22. Sept. 1845. In höherem Auftrage: Cellar ius, Unterquartiermeiſter. Bekanntmachung. (1407) Das gnädiger Herrſchaft in hoch⸗ deren Beſitzungen zuſtehende Waſenmeiſterei— Lehn iſt durch den Tod des ſeitherigen Lehn— trägers heimgefallen und ſoll nun wieder ander⸗ weit verliehen werden. Dabei findet man es angemeſſener den Bezirk Oberohmen von dem zu Lauterbach zu trennen und für jeden einen beſonderen Waſenmeiſter zu beſtellen. Wer daher geneigt iſt, eine dieſer Waſen⸗ meiſtereien zu übernehmen, wird hierdurch aufgefordert, ſich binnen 14 Tagen bei unter⸗ zeichneter Behörde anzumelden, die Bedin⸗ gungen zu vernehmen und die erforderlichen Zeugniſſe ſeiner Qualification einzureihen. Lauterbach den 18. Sept. 1845. Freih. Riedeſeliſche Renteiverwaltung. Verkauf ausrangirter Reitpferde. (1409) Donnerſtag den 2. k. M., des Vor⸗ mittags um halb 10 Uhr, werden in hieſiger Reitercaſerne 22 Stück ausrangirte Dienſt⸗ pferde an den Meiſtbietenden gegen gleich baare Zahlung verſteigert. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſe Verſteigerung in den unterhabenden Ge— meinden bekannt machen zu laſſen. Butzbach den 22. September 1845, In höherem Auftrage: Cellarius, Unterquartiermeiſter. Verpachtung einer Hofraithe zu Kaichen. (14210 Dienſtag den 7. Oktober d. J., Mittags 12 Uhr, wird in dem Gemeindehaus zu Kaichen die dem Gr. Heſſ Fiscus gehörige Hofraithe daſelbſt für die Dauer von jetzt an bis zu Ende des Jahrs 1847 verpachtet. Es iſt ſelbige in der Mitte des Orts an der Staatsſtraße gelegen, und darum zum Betrieb einer Gaſtwirthſchaft geeignet. Die Beſtandtheile derſelben ſind in einem geſchloſſenen geräumigen Hofe, einem ſechs Stuben und Kammern enkhaltendem Wohn⸗ hauſe, unter welchem ſich zwei Keller befinden, einer mit zwei Tennen verſehenen Scheuer, ſowie Pferde-, Rindvieh, und Schweinſſällen, ſodann hinter der Scheuer einem 100 U◻Kljſtr. haltenden Gemüsgarten. Friedberg den 27, September 1845. Der Großherz. Domänenrath Buß. Verſteigerung. (1422) Die diesjährigen Weintrauben in dem Zwinger nächſt dem hieſigen Burgwalle und in dem vorderen Hirſchgraben, werden Freitag den 3. Octbr., Nachmittags 5 Uhr, an Ort und Stelle verſteigert. Friedberg den 27. September 1845. Der Großherz. Domänenrath Bu ß. Arbeits-Verſteigerung. (1428) Freitag den 3. Oktbr., Vormittags 10 Übr, ſollen auf dem Büreau des Unterzeich⸗ neten nachſtehende Arbeiten, als: 1) das Chauſſiren einer Strecke in der Orts⸗ ſtraße, vervoranſchlagt zu 42 fl., 2) das Zerſchlagen von 2 Köklftr. Steinen, veranſchlagt zu 40 fl., an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Bruchenbrücken den 28. Sept. 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bee ſt. Faſelochs-Verſteigerung. (1420 Donnerſtag den 2. Oktbr. l. J., des Mittags 11 Uhr, ſoll dahier ein der Ge⸗ meinde gehöriger 5 Jahre alter, Faſelochs, an den Meiſtbietenden verſteigt werden, wozu Kaufliebhaber einladet Wölfersheim den 26. Sept. 1845. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Allwohn. 2000 Gulden (1425) Kirchencapitalien werden gegen ge⸗ richtliche Verſicherung getheilt, auch im Gay⸗ zen, mit dem 1. Januar 1846 zu Obermock— ſtadt ausgeliehen. Obermockſtadt am 24. Sept. 1845. Für den Kirchen vorſtand der pfarrer Breidenſtein. Arbeits-Verſteigerung. (14260 Freitag den 3. Okober l. J. wird die Anfertigung zweier Treppen in der hieſi⸗ gen Kirche auf dem Rathhauſe öffentlich ver— ſteigert. Der Koſtenüberſchlag beträgt 137 fl. Wohnbach den 29. Sept. 1845, Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Herget. A νι N Privat ⸗ Bekanntmachungen. Beſten blauen Vitriol (1401) verkauft billigſt Friedberg im September 1845. H. H 1 h n, Materialiſt. Eine Magd, (1412) welche mit gutem Zeugniß verſehen iſt, wird für häusliche Arbeiten hier in Dienſt geſucht. Näheres bei der Exped. d. Bl. 5 4 1 12 426 Rindvieh- Verſteigerung. (1427) Da ich geſonnen bin meine Oeko⸗ nomie abzuſchaffen, ſo laſſe ich Dienſtag den 7. Okt., Nachmittags 4 Uhr, 8 Stück Rind⸗ vieh verſteigern, wozu Kaufliebhaber einladet Gießen den 28. Sept. 1845. G. Reiber, Bürgermeiſter. Leinene, rein gewaſchene Lappen werden für meine lithographiſche Anſtalt zu kaufen geſucht. C. Bindernagel. Literariſche Anzeige. Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt zu haben: Anweiſung in dringenden Fällen ſein eigener Arzt zu ſein. Eine vollſtändige Sammlung der Volks- und Hausmittel mit Einſchluß des kalten Waſſers zum Wohle der einer augenblicklichen ärztlichen Hülfe entbehrenden Menſchenklaſſen herausgegeben von einem erfahrenen Arzte. 54 kr. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Binder nagel in Friedberg.