5 Take derg und Butze Aguſt 184. Intelligenz-Olatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. h, den 14. Au Auch etwas zum Rechnen. Mein Nachbar S., ein kreuzbraver Mann, der das Herz am rechten Platz und den Kopf gerade auch nicht am unrechten Ort, vielmehr einen recht geſunden Verſtand hat, beſitzt den Einen Fehler, daß er kein Rechenmeiſter iſt und nicht nur die Logarithmen nicht verſteht, ſondern ſelbſt die 100,000,000, 000 Theile nicht begreifen kann. Dieſer Nach— bar S. kam mir heute mit dem Intelligenzblatte Nr. 60. in der Hand in großer Verlegenheit und bat mich um Auf— klärung über Dinge, die über ſeinen Horizont gehen, über die Zinſenberechnnng in beſagtem Blatt. Es war mir an— genehm einem braven Mann einen Dienſt erzeigen zu können und ich machte mich ſogleich dran ihm dieſelbe zu verdeut⸗ lichen. Aber trotz ſeines geſunden Verſtandes und ſeines braven Herzens wollte ihm die Sache nicht einleuchten und endlich meinte er, da wäre es am beßten, wenn man ſich gewöhne immer baar zu bezahlen, dann könne Niemand Zinſeszinſen verlangen, und man könne ſomit nicht über— vortheilt werden, und ſo legte er die Zinſeszinsrechnung unverſtanden bei Seite. Mir gab dies aber nun Veranlaſſung für meinen Nachbar und ſeines Gleichen, oder mehr für ſolche, die noch weniger, wie er, praktiſch rechnen gelernt haben, einige leichte Aufgaben die vielleicht uch für das praktiſche Leben tauchen, aufzugeben. Ich ziehe es aber vor, ſie auch zugleich aufzulöſen, um ganz ungeuͤbten Rechnern das Kopfzerreißen zu erſparen. Lieber freilich wäre mirs noch, wenn ich Manchem das Zerreißen ſeiner Haushaltung erſparen oder verhüten könnte, daß er en Dalven wird. Nun zur Sache. Mein Nachbar S.— eben dieſer kreuzbrave Mann— pflegt, wenn von unordentlichen Haushaltungen die Rede iſt, gewöhnlich nur zu ſagen:„Ja das kommt von den Kleinigkeiten; kleine Ausgaben ſchaden mehr, als große“ und„Man kann auch einmal mit dem Kaiſer früh ſtücken, aber nicht alle Tage.,— Das will mein Nachbar V., der recht gut ſich betroffen fühlen guſt — und an ſſch ſelber die Auflöſung dieſer Sätze finden könnte, nicht verſtehen; und doch hat S. recht. Nachbar V. und ſeine Verhältniſſe ſollen als Grund zur Auflöſung dienen. 1) V. braucht täglich 1 kr. für Schnupftaback. Ein Kreu⸗ zer iſt doch gewiß wenig. Aber, ſagt Nachbar S., „Viel Wenig gibt Ein Viel.“ Wie viel macht es im Jahr? Aufl. 365 kr. oder 6 fl. 5 kr. 2) V. iſt gewöhnt täglich zu ſeinem Frühſtück für 2 kr. Brandwein zu trinken— Seine Natur verlangt es— Nun das ſind nur 2 kr.— Im Jahr? Aufl. 12 fl 10 kr. 1 3) Auf das Mittageſſen muß Nachbar V. ſeinen Schnaps trinken— Sein Magen verträgt die ſchwere Mittags— koſt nicht— Nun, eine Kleinigkeit— 2 kr.— aber im Jahr? wie wir hörten 12 fl. 10 kr. 4 Zu ſeinem Vier-Uhrbrod glaubt er mehr verdient zu haben, er trinkt einen Schoppen Aepfelwein, das ſind ja nur 4 kr. Im Jahr 24 fl. 20 kr. 5) Nach dem Abendeſſen muß man doch, meint er, zur Erholung ein wenig in Geſellſchaft gehen und trinkt— um ſich fuͤr die Tageslaſt zu entſchädigen,— zwei Schoppen Hochaſtheimer.— Ein fleißiger Arbeiter ver— dient das wohl, behauptet er.— Das ſind 8 kr. täg— lich; Jährlich? 48 fl. 40 ke Kleinigkeiten!— Nur 103 fl. 25 kr. jährlich, wenn nicht der Sonntag beſonders bevorzugt wird, oder gar ein Schalt— jahr eintritt. In 30 Jahren braucht Nachbar V. für lauter Kleinigkeiten 3102 fl. 30 kr. Was mögen da erſt die Großigkeiten, das Morgen-, Mittag- und Abendeſſen für die Familie, Holz und die Kleidung, die doch natürlich auch modern ſein muß, koſten? Wenn nun die Frau mit den Kindern zum Kaffee Morgens und zum Kaffee Abends ihre Brödchen und für andere Naſchereien ihre Kreuzer haben muß— nun ſagt: wie kann da ein mittelmäßiger Ver— dienſt ausreichen? O, ihr Backer und Metzger, ihr Schuhmacher und Schneider ꝛc. ꝛc. wundert euch nicht, daß die Meßrechnungen nicht eingehen, aber eben ſo wenig klagt uber ſchlechte Zei— ten, ſondern klagt uber— ſchlechte Haushalter! cher lei hen. In unſerer Zeit lieſt Alles, ja ſogar es ſoll Alles leſen, weil das Leſen ein mächtiger Hebel der Bildung iſt. Nicht Jeder aber hat Bucher zum Leſen, er muß ſie darum von Andern leihen und da iſt es vielleicht ſo übel nicht, hier unten eine Stelle uͤber das Bücherleihen mitzutheilen, die auf einen großen Mißſtand in dieſer Angelegenheit aufmerk— ſam macht und die wir einem größern Aufſatze in den rheini— ſchen Blättern für Erziehung und Unterricht, herausge— geben von Dr. F. A. W. Dieſterweg 1844, 3. Heft, ent⸗ nehmen: Leihen oder Borgen der Bücher. Iſt es eine Verleumdung der Menſchheit, wenn man ſagt: leichtſinniger als leichtſinnig, ja gewiſſenloſer als gewiſſen— los? Kann man unter zehn Bücherborgern bei einem mit Sicherheit auf Zurückgabe, auf dankbare Zurückgabe, auf unbeſchmutzte Zurückgabe zu rechter Zeit rechnen? darauf rechnen— was doch bei einem fühlenden Menſchen ſchlecht— hin ſollte vorausgeſetzt werden dürfen— daß er das fremde Buch beſſer hütet als das eigene? deß gewiß ſein, daß er, wenn er ſo unglücklich iſt, eins zu verlieren, z. B. einen Theil aus einem bändereichen Werke, ohne Weiteres auf Erſtattung ſaͤnne? es nicht für unmöglich halten, aus den Händen gebil— deter, feiner Leute beſchmutzte, auf die roheſte Art(z. B. durch Kaffeetaſſen, Häringsſchwänze u. dgl.) verunreinigte und en canaille behandelte Bücher zurückzuerhalten? es als die Seltenheit der Seltenheit erleben, daß das nicht erfolgte Zurückliefern vor Monaten oder leider Jahren geborgter Bücher, was man ſchwarz auf weiß beſitzt, ſchlechtweg in Abrede geſtellt und ſo der gütige Verleiher in's Angeſicht düpirt wird? Alles nein! Es kann einen zur Verzweiflung bringen, veranlaſſen, Fremden die Bibliothek, die man be— ſitzt, die einzigen Schätze, zu denen man es auf dieſer Erde gebracht hat und jemals bringen wird, nur aus der Ferne zu zeigen und den Schränken, wie ich das einmal geſehen, die Worte großgedruckt aufzuſetzen: Ich verleihe nichts. Dieß iſt auch in der That, ſo weit ich ſehen kann, das einzige, ſichere Mittel, ſich gegen jene Arten grober Miß— handlung ſicher zu ſtellen. Probatum est; ich nehme es nach jenen Erfahrungen keinem übel, der ſich zu dieſem Radicalmittel ohne Weiteres entſchließet. Iſt es doch nichts Unerhörtes, daß Leute, die einen groß darauf anſehen, wenn man zu erkennen gibt, daß ſie Einiges in Betreff der„Hon— nettetät /, wie die Berliner Anzeigen ſagen, zu wünſchen übrig laſſen, die entliehenen Bücher heimlich an Antiquare um Spottpreiſe verkaufen! ja— zu unſrer Schande muß es geſagt werden— ſich dieſes Verbrechen eher gegen öffent— 1——— 4 254*. liches als gegen Privateigenthum erlauben— auch ein zwar kleines, aber ſignificantes Zeichen unſeres Sinnes fuͤr daz Gemeinſame!/ 0 0 10 konnen. 1 15 nit mum Zur Erheiterung.. ber dee 1„ 8 1 5 3 100 ober „ Ein Ehepaar auf dem Lande lebte in Unfrieden“) 7 5 vegſt und jeder Anlaß wurde zu immer neuen Quälereien und U Vorwürfen benutzt. Einſt, als gerade die Frau nicht ganz gef nl. wohl war, ſtarb ein Kind, deſſen Leiche der Vater, da 5 Sitte des Ortes gemäß, zu Grabe begleitete, aber ohm auch uur eine einzige Thräne zu vergießen. Von ſolchg Herzloſigkeit war die Frau, die am Fenſter ſtand, Zeuge ö und im höchſten Grade darüber entrüſtet, empfieng ſie den ulm Zatemde heimkehrenden Gatten mit dem Liebesworte:„jetzt ſag' noch einmal, daß du ein Herz im Leibe habeſt, du... 's iſt doch zu arg, ſein eigenes Kind zu begraben und nicht einen Tropfen Augenwaſſer zu weinen! du Klotz!,“— . Nei „Aber wie hei 1 hredrich* „w, Maſeſal, 17 a Aamkorunbarr Ei, ſo heißt! Ja, Ew. Ma „Ei, rief der Mann, begütigend und wild zugleich, ei, ich ie hätt' gern geweint! aber hab' ich denn weinen können?— du hatt'ſt mir ja kein Sacktuch in den Rock geſteckt!/— * 3˙ 5. ö * In einer Geſellſchaft von Damen und Herrn ſpielte man ein Pfänderſpiel. Ein Pfand ſollte durch das Her— ſachen eines Gedichtes gelöſt werden. Es ergab ſich, daß ein junges Mädchen die Eigenthümerin des Pfandes ſei und als man ihr anmuthete, ein Gedicht vorzutragen, wei gerte ſie ſich deſſen und entſchuldigte ſich damit, daß ſie keined auswendig wiſſe.„Nun— rief ein Herr, der des Streiten müde war— ſo ſagen Sie eins aus dem Stegreif.“„Ach! lieber Gott, entgegnete das Madchen, den Dichter kenn' ich ja nicht einmal dem Namen nach., ** 3 5 2„Hör' Sepperl, ſagte ein ſparſamer Oeſterreicher zu ſeinem Bedienten, wenn du wos kaufen thuſt, ſo mußt d' immerſe biſſerl hondeln, damit doß D'es wohlfeiler kriegſt./ „Sehr wohl, Ew. Gnoden, entgegnete Sepperl und kam überall der ihm auferlegten Pflicht mit der gewiſſenhafteſten Treue und in der Regel auch mit dem gewünſchten Erfolgs nach. Einſt hatte ſein Herr nach Wien geſchrieben und ihm den Brief zur Beſorgung auf die Poſt übergeben „Sieben und vierzig Kreuzer!“ ſchnurrte der Poſtbeamte den Sepperl an.„Können's nit für'n Zwonziger loſſen?“ fragte Sepperl.„Sieben und vierzig Kreuzer!“ kam's hin— ter dem Schalter hervor.„Nu wiſſen's wos, ich geb' Ihnen ein und einen holben Zwonziger.“„Scheer' Er ſich zum Henker“ zürnte der Beamte, ſchlug das Fenſter zu und trat an ſeinen Pult. Als Sepperl ſah, daß hier nichts zu akkor— diren wäre, klopfte er wieder und legte die verlangten 47 *) Gleiche Fälle ſollen ſich dem Vernehmen nach auch manchmal i Städten ereignen. o Ein Bauer pfarrer begab f osten, und ſag den, mein Freu etwiederte der bene liebe Not ——5v—ͤ—— eech kanntmach hb ifereiverpacht, amts 3 5) Die dem G de, aus 400 bi an könnende, m erdende, Schaf a, wird Hittwoch den 2 „ Machmtta e Gemeindehauſe Goder 6 Jahre ſehterg am 7. der Großh. —— 60 i et 9 12 Nachdem 0 N a d N een * 10 Kerer auf die Fenſter-Bruͤſtung mit einem veraͤchtlichen: de ben's den Quork!— Nach Hauſe zurückgekehrt er— 18 n. Sepperl ſeinem Herrn wie es ihm auf der Poſt er— genen war und daß er auch keinen Kreuzer habe herunter— henden können.„Ober— ſetzte er am Schluſſe ſeiner Ezzung mit triumphirendem Geſichte hinzu— ober, Ew. Ctoen, i hob'n doch g'utzt, den Flegel dohier, i hob'm's iactgegeben, ober den Brief— jo Proſt d' Molzeit! den 7 ih em wieder wegſtipitzt. Jetzt hot'r's Geld und hot 1 rief nit.“ ** „Aber wie heißt denn eigentlich Ihr ganzer Name?“ ffpegt Friedrich II. den General Zaremba, der um der tz willen Zaremba hieß. Ew. Majeſtät,, antwortete der General,„ich heiße zimerrikorumbarrizizaremba.⸗ „Ei, ſo heißt ja der Teufel nicht!“ Ja, Ew. Majeſtät, der iſt auch nicht von meiner ih eine liebe Noth mit ihr haben. ſuchenbuchs⸗Auszuͤge vom Juli 1844. I. Grünberg. Getraute: Keine. „ 255 7 2 . Getaufte: Dem hieſigen Bürger und Sattlermeiſter Hartmann Bernhard Kurz eine Tochter, Maria, geb. den 10. Juni. Dem hieſigen Bürger und Hofgutsbeſtänder Heinrich Henkel eine Tochter, Louiſe, geb. den 21. Junt. Dem hieſigen Bürger und Metzgermeiſter Gottlieb Schildwächter ein Sohn, Karl, geb. den 23. Juni. „Dem hieſigen Bürger und Maurermeiſter Joh. Konrad Bock eine Tochter, geb. den 8. Juli. Beerdigte: „Charlotte Wilhelmine Eliſabetha Bertha Ouvrier, des Herrn Lud⸗ wig Ouvrier, Großh. Kreisraths dahier, eheliche dritte Tochter, alt 7 Jahre, 7 Monate und 22 Tage, T den 27. Juli. II. Laubach. Getraute: Johs Lißmann, Bürger dahier und Schäfer in Solms⸗Ilsdorf, des dortigen Schäfers Johs Lißmann lediger Sohn und Maria Hetzel, der Maria Eliſabetha Schombert aus Groſeneichen ledige Tochter. Johann Heinrich Seitz, Bürger und Maurermeiſter, des hiefigen Bürgers und Maurermeiſters weiland Chriſtian Seitz hinterlaſſener ehelicher lediger Sohn und Anna Eliſabetha Jochem, des Bürgers, Bäckers und Gemeinderathsmitgliedes Hartmann Jochem eheliche Getaufte: Der Katharina Eliſabetha Beppler ein Sohn, Georg, geb. den 25 . 14. * 8 + »Ein Bauer verlor ſeine Frau durch den Tod; der ledige Tochter. tsfarrer begab ſich, der Sitte gemäß, zu ihm, um ihn tiſten, und ſagte unter anderm auch: Gebt euch nur 14. tien, mein Freund, und denkt, der liebe Gott hat ſie!— Juni. erwiederte der Bauer, hat er ſie?— Nun, er wird 21 21. Dem hieſigen Bürger und Schreinermeiſter Friedrich Lehning eine Tochter, Johanna, geb. den 2. Juli. Beerdigte: Johann Georg Krau, des hieſigen Stadtſchäfers und Ortsbürgers in Biſſes Johannes Krau eheliches Söhnchen, alt 2 Jahre, 6 Mo⸗ nate, 20 Tage, u den 8. Juli. Wilhelm Jäger, Bürger und Ackermann, alt 88 Jahre, 7 Monate, 7 Tage, F den 13. Juli. zeinntmachungen von Be⸗ hoͤrden. rr Niftreiverpachtung zu Rendel, Rent⸗ 1 amts Friedberg. 99 Die dem Großh. Heſſiſchen Fiskus eb, aus 400 bis 500 Stück Schafvieh eſere könnende, und petritag 1845 leih⸗ igt erdende, Schäferei in der Gemarkung e ae wird Ittwoch den 21. Auguſt d. J., Nachmittags 1 Uhr, ten dae Gemeindehauſe zu Rendel, auf ander⸗ dend oder 6 Jahre verpachtet. berg am 17. Juli 1844. Der Großh. 47. Rentamtmann u ß. Edietalla dung. 1 0 Nachdem Gr. Heſſ. Hofgericht der on Oberheſſen gegen Georg Stockmann h do Alachſtein den Concursproceß erkannt und „ü tezen Leitung das unterzeichnete Gericht les raugt hat, werden alle diejenigen, welche U Srongen, oder ſonſtige Anſpruͤche an die zu machen haben, aufgefordert, dieſe ſo wi in dem auf Montag den 30. September 1844, Vormittags, anberaumten Liquidationstermine anzuzeigen und zu begründen, gegenfalls ſie von der Maſſe ausgeſchloſſen werden. Ulrichſtein den 22. Juli 1844. N Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ray ß. Anfford eg ung,; (1028) Tobias Frembd von Gambach, ge— boren in 1772, und angeblich bereits gegen 50 Jahre abpweſend, wird aufgefordert, ſoge— wiß binnen 3 Monaten ſich dahier anzumel— den, als ſonſten ſein Ableben unterſtellt und ſein Vermögen an ſeinen, vorläufig als alleini— ger Erbe legtimirten Bruder, Johannes Frembd, überwieſen werden wird Hungen den 19. Juli 1844. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Procla m a. (1060) Die Wittwe des Johannes Dauern⸗ heim V. von Unterflorſtadt hat ſich, aus ober— vormundſchaftlich gebilligten Gründen, der ſelbſteigenen Verwaltung ihres Vermögens begeben; daher dieſelbe bei abzuſchließenden Rechtsgeſchäften an die Einwilligung ihrer beiden Vormünder Georg Karl Scheerer J. und Heinrich Dauernheim IV. gebunden iſt. Zugleich ſind die an dieſelbe geltend zu machenden Forderungen, bei Strafe Ausſchluf— ſes vom Inventar, Freitag den 30. Auguſt, Vormittags, bei ünterzeichnetem Landgericht anzuzeigen. Friedberg am 29. Juli 1844. Großh. Heſſ. Freih. von Löw'ſches Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Verſteigerung von Handarbeiten. (1083) Die bei Herſtellung und unterbal— tung der Ufern und Dämme an dem Nidda— fluß in bieſiger Gemarkung erforderlichen Hand- und Erdarbeiten, voranſchlagt zu 276 Gulden, ſowie die, bei Anfertigung der dabei nöthigen Laufbrücken, vorkommenden Zim— merarbeiten, voranſchlagt zu 25 Gulden, ſollen Freitag den 16. d. Mts., Vormittags um 9 Uhr, auf Ort und Stelle verſteigert werden, was die Gr. Bürgermeiſter benachbarter Ge— meinden mit dem Anfügen bekannt machen wollen, daß die Zuſammenkunft am Eingang der neuen Straße nach Burggräfenrode ſtatt— findet. Ilbenſtadt am 8. Auguſt 1844. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Dickenberger. Edictal ladung. (1080 Die Ablöſung der Grundrenten in der Gemarkung Bellersheim, Kreiſes Hungen, insbeſondere die den Freiherrn von Bellers— heim zuſtehenden, betr. a 5 8 Auf Veranlaſſung der Adminiſtrativbehörde wird hiermit veröffentlicht, daß die rubrieir⸗ ten Grundrenten, im geſetzlichen Geldauſchlag von jährlich 23 1 fl. 16 kr. 1 pf., ſo den Frei⸗ herrn von Bellersheim, namentlich Friedrich, Oberlieutenant im I. Großh. Garde-Regiment und Maximilian, Dr., und Poſtaſſiſtent in Mainz, zuſtehen, abgelöſt werden ſollen. Wer bei dieſer Ablöſung ſich betheiligt er⸗ achtet, wird aufgefordert, ſogewiß binnen 2 Monaten ſeinen Anſpruch dahier anzuzeigen und zu begründen, als ſonſten die Auszahlung des Ablöſungscapitals an die bezeichneten Be⸗ rechtigten, oder deren Weiſung verfügt wer— den wird. Hungen den 8. Auguſt 1844. Großh. Heſſ. F. S. Landgericht Hofmann. Bekanntmachung. (1085) Der Leonhard Ambron von Nieder⸗ Urſel iſt durch Beſchluß Gr. Hofgerichts der Provinz Oberheſſen vom 25. Juli d. F. für einen Verſchwender erklärt worden. Es wird dieß mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß alle ohne Genehmigung ſeines Curators, des Ortsbürgers Mathaes Jamin von Niederurſel, abgeſchloſſene Rechtsgeſchäfte ohne rechtliche Gültigkeit ſind. Gleichzeitig werden alle die⸗ jenigen, welche Forderungen an ihn zu machen haben, aufgefordert, ſolche Freitag den 6. September, Vorm. 9 Uhr, dahier anzuzeigen und gehörig zu begründen. Rödelheim den 9. Auguſt 1844. Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Buff Arbeits-Verſteigerung. (1080) Die bei Herſtelluug der Mauer an dem Friedhof zu Florſtadt erforderliche Maurerarbeit, voranſchlagt zu 88 fl. Steinhauerarbeit, 720„. Lieferung von 30 Bütten Kalk und 1/0 Kub.⸗ Klftr. Mauerſand ſoll Samſtag den 17. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf daſigem Ge⸗ meindehauſe an gewerbsberechtigte Ueberneh⸗ mer in Akkord gegeben werden. Friedberg den 6. Auguſt 1844. In Auftrag: Der Gemeindebaumeiſter Ruths. Arbeits-Verſteigerung. (1087) Die an hieſiger Schulhofraithe er⸗ forderlichen Bau- und Reparaturarbeiten, be— ſtehend in Maurerarbeit, voranſchlagt zu 25 fl. Schreinerarbeit, 28„ Glaſerarbeit, 36„ Schloſſerarbeit, 26„ Weißbinderarbeit 21„7 Lieferung von 1,0 Kub.⸗Klftr. Mauerſteinen, 0, Klftr Mauerſand und 8 Bütten Kalk ſollen Freitag den 16. d. M., Nachmittags 2 Uhr, auf der Gemeindeſtube an gewerbsbe— rechtigte Uebernehmer wenigſtnehmend verſtei— gert werden. Rendel am 3. Auguſt 1844. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Be ck. Güter ⸗ Verpachtung. (1088) Freitag den 23. d. M., Nachmit⸗ tags 4 Uhr, werden in dem Gaſthauſe des Herrn Hieronimus vor dem ehemaligen Main⸗ zerthore dahier, nachgenannte Güterſtücke in Burg Friedberger Gemarkung, deren am 16. v. M. geſchehene Verpachtung Großh. Ober⸗ 256 fin anzkammer nicht genehmigt hat, auf eine 6jährige Beſtandzeit, vom 1845 an, ausgeboten, nämlich? ö 1) der Zwinger hinter dem Freiherrlich v. Löw'ſchen Hauſe; 2) Garten an' der Vorſtadt, neben Herrn Morell, 1 Morgen 20 Ruthen, welcher in 4 oder in 2 Theilen, oder im Ganzen verpachtet werden ſoll; 3) Garten daſelbſt, nächſt dem Seebach un⸗ gefahr 90 Ruthen, welcher in 2 Theilen, oder im Ganzen verliehen wird; 4) ein Stück Grabland am Burgberg von ungefähr/ Morgen; 5) Garten in der Kehlgewann, ½% Morgen 22 Ruthen;. 6) Acker in den Ellern, ungefähr 3% Mor⸗ gen, in 11 Abtheilungen beſtehend. Friedberg den 10. Auguſt 1844. Der Großh. Rentamtmann Bu ß. Herbſtmarkt zu Langen. (1089) Montags den 2. September d. J. wird der Herbſtmarkt dahier abgehalten, zu dem man Käufer und Verkäufer wiederholt und höflich einladet. Langen den 5. Auguſt 1844 5 Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Der 5 f. N 4. nochmals Anfange a ιε N Privat- Bekanntmachungen. Gut getrocknete Lohkaͤſe, (1073) 1000 Stück große à 5 fl., klei⸗ nere à 4 fl., bei Friedberg. B. Grödel, Rothgerber. Empfehlung. ö (1090) Der Unterzeichnete macht einem hieſigen und benachbarten Publikum hierdurch ergebenſt bekannt, daß er die ſeit vielen Jah⸗ ren dahier beſtehende Seyfried'ſche Nieder⸗ lage von Hohl- und Tafelglas und Steingut übernommen und daſſelbe durch ausgedehntere Mittel vervollſtändiget. hat. Er empfiehlt ſich zu gefälligen Aufträgen und verſpricht die möglichſt billigſten Preiſe. Butzbach den 12. Auguſt 1844. Joh. Heinemann. Literariſche Anzeigen. (1091) In der C. J. Edler'ſchen Buch⸗ handlung in Hanau iſt ſo eben erſchienen und in allen Buchhandlungen Deutſchlands in Friedberg bei C. Bindernagel zu haben: Der Handwerker in der Fremde. Eine vollſtändige Anleitung, wie Ge— ſellen ſich ſowohl auf ihren Reiſen als auch in den Werkſtätten zu verhalten, ſowie über das Betragen, welches ſie auf Herbergen, bei Polizeibehörden und an andern Orten zu beobachten haben. Von H. L. Wandergern. Vierte durchaus umgearbeitete und vermehrte Auflage von Prof. Dr. A. F. Grün. Mit einer Poſt- und Reiſekarte. 15 Sgr. oder 54 kr. Alles was dem gebildeten Handwerker, in jeder Lage in der Fremde nothig iſt, in wiſſen⸗ 1 ſchaftlicher, ſocialer, geographiſcher ud 3 U niſcher Beziehung, iſt hier kurz gedräſglſ einigt. Er findet darin die Art wi 00 benehmen ſoll, die nötbigen Reiſerourp ſehr ſchöne Poſt⸗ und Reiſekarte, un,% was er wiſſen muß und nöthig hat; in 0 Lage des Lebens wird ihn dieſes wen 1 Buch im Stiche laſſen, ihm ſtets me und guten Vorſchlägen beiſteben und ni ſein. Der kleine Franuzo oder die Kunſt die franzöſiſche Spuſß ohne Lehrer, auf eine leichte und g faßliche Art in einigen Tagen, ohne vorher ein Wort davon zue ſtehen, vollkommen richtig ſpreha g lernen. Ein Hülfsbuch für alle, ua nach Frankreich reiſen und dien welche ſchnell franzöſiſch lernen w Herausgegeben von 1 0 69. Dr. Fr. R. Meyer. Zweite Aufl. 12. broch. 5 Sgr. oder Dieſes Büchelchen, welches Alles ku Amt drängt enthält, was zur ſchnellen Efleſ der franzöſiſchen Sprache nöthig iſt, wi wiß für Jeden im fremden Lande ein ue Der behrliches Hülfsbuch ſein. Die ſchh fel ag. griffene erſte Auflage bürgt für die Von. lichkeit dieſes zweckmäßigen Werkchene Kreibrat in keiner Hand des nach Frankreich Mesh N fehlen ſollte. n ſümmtliche 5 5 5. ſteffend: Die Ver Bei C. Vindernagel in Friedtel im Krei erſchienen: Die Spielbank und ihre Folgen. Durch die igsmonumente es landwil gen, Nie c mne Verſamm etzen, wonach e Eine Erzählung aus dem Le 1 Prünberg de Zur Warnung mitgetheilt von L. M. Leberecht. 0 15 bre Der verderbliche Einfluß, welcher 5 8 nehmen nach die Spielbank in dem bea B e ten Homburg ſchon vielſach auf Wohl ana häuslichen Frieden einzelner Bewohner ui Gegend geübt hat, veranlaßte den Heu faſſer zur Mittheilung dieſer Erzähl ea D dem Leben. 1 Betreffen a für ſa Jormirung eint e neben der 6 9 7 77 Ii, beſchloſſen föpfe ac. ic. ſälmacher⸗Arbe cb h geben. Indem ich d Iich an, daß d an, daß di ur Aieferunge 0 Bureau jed gu Angeſehen fängekung im 1. Samſtt 1 ff 0 id verſſe , dätere E chigen fin. A Kull fin hidberg d Ferner iſt bei C. Binder nagel in berg vorräthig: Der wohlmeinende Rath gef ein Noth⸗ und Huͤlfsbuc für Bürger und Landm au, enthaltend eine Auswahl der vorzühe durchaus bewährt gefundenen, Mobtel ach Rathſchläge aus dem Gebiete der Hue züglichſten Werken geachteter deutſſhn franzöſiſcher Schriftſteller geſanmuſ von C. G. H. Fräuckel. Vierte Auflage. Preis 36. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg.