7 11 Intelligenz-Olatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an ſaͤmmtliche Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter dieſer Kreiſe. Nachſtehende Bekanntmachung haben Sie alsbald zur Kenntniß der Feldſchützen Ihrer Gemeinden zu bringen. Friedberg, Grünberg und Hungen den 30. Mai 1844. Küchler. Ouvrier. Follen ius. Preisausſetzen für Feldſchuͤtzen in der Provinz Ober⸗ heſſen. Der landwirthſchaftliche Provinzialverein von Ober heſſen hat für das Jahr 1844 wieder eine Summe zu Prei— ſen für diejenige Feldſchützen ausgeſetzt, welche am längſten, jedoch wenigſtens ſchon 10 Jahre lang, ununterbrochen das Feldſchützenamt bekleidet, ſich in dieſem am meiſten ausge— zeichnet und nicht ſchon im vorigen Jahre Preiſe erhalten haben. Die Bewerbungen um dieſe Preiſe müſſen längſtens bis zum 10. Juni an das Büreau des landwirthſchaftlichen Vereins dahier, unter Anſchluß von Zeugniſſen der betref— fenden Bürgermeiſter und Gemeinderäthe uͤber Dauer und Art der Dienſtleiſtungen eingeſchickt werden. Geſuche und Zeugniſſe können auf ſtempelfreies Papier ausgefertigt werden. Die Grßh. Bürgermeiſter der Provinz Oberheſſen ſind erſucht, vorſtehende Bekanntmachung alsbald zur Kenntniß der untergebenen Feldſchützen bringen zu wollen. Gießen den 23. Mai 1844. Der Präſident des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen. v. Firnhaber-Jordis. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Gemeindevoranſchläge für 1845. 15 Sie werden dafür ſorgen, daß die Gemeindevoran⸗ ſchlage bis zum letzten Juli anher eingeſendet werden und ich nicht in die Nothwendigkeit der Abſendung von Straf— boten verſetzt werde. Grünberg am 31. Mai 1844. Ane. Define an die Großh. Buͤrgermeiſter des Landgerichtsbezirks Gruͤnberg. Betreffend: Den Zahltag der Spar⸗ und Leihkaſſe. Wegen eingetretenen Verhinderungen kann der auf den 12. Juni fallende Zahltag nicht abgehalten werden. Sie werden dieſes zur öffentlichen Kenntniß bringen, damit Niemand einen vergeblichen Weg thue. Grünberg den 30. Mai 1844. Deu vir en Ueber Maͤßigkeitsvereine. Mit dem Verfaſſer des Aufſatzes über Mäßigkeitsver— eine in Nro. 27. des Intelligenzblattes bin ich in ſo weit einverſtanden, daß auch ich kein beſſeres Mittel kenne, dem uͤbermäßigen, ſo unſägliches Verderben ſtiftenden Brannt— weingenuſſe entgegen zu wirken, als die Mäßigkeitsver— eine; nur muß ich entſchieden der dort aufgeſtellten Be— hauptung widerſprechen:„es dürften dieſe Vereine keine Ent— haltungsvereine ſein und werden wollen.“ Ich bin näm— lich feſt davon überzeugt, daß, wenn Vereine irgend einen geſegneten Erfolg haben wollen, ſie in Bezug auf den Brannt— weingenuß den Grundſatz völliger Enthaltſamkeit feſt— halten müſſen. Solche Enthaltſamkeitsvereine verfolgen nach meiner Anſicht den doppelten Zweck, Säufer zu retten und diejenigen, welche ſich vom Laſter des Trunks noch frei erhalten haben, zu bewahren. Nun wird Jeder, der in dieſer Beziehung nur einige Erfahrung geſammelt hat, zugeben, daß ein Trunkenbold einzig und allein durch gänzliche Ent— haltſamkeit gebeſſert werden kann. Will dieſer hingegen ſtatt eines unmäßigen Genuſſes ſich einen mäßigen geſtatten, ſo wird er nur zu bald wieder in das kaum verlaſſene Laſter zurück fallen, und es wird mit ihm hernach ärger werden, denn vorher. Ja, erlaubt ſich der Trinker nach längerer Enthaltſamkeit nur einen Trunk wieder zu nehmen, ſo ſind damit ſeine beſten Vorſätze vergeſſen. Wie iſt daher hier anders, als durch Entſagung, Hülfe möglich? Was den 93 174. andern Zweck, und zwar den vornehmſten, welchen die Mäßigkeitsvereine zu erreichen trachten, den der Bew a h— rung betrifft, ſo iſt auch dieſe, die Bewahrung vor der Trunkenheit, nur bei gänzlicher Enthaltſamkeit zu erzielen. Jeder mäßige Branntweingenuß verführt nur zu leicht zu unmäßigem. Kein Getränk reizt und erſchlafft in höherem Grade die Nerven, als der Branntwein, und dieſer fordert daher bei fortgeſetztem Genuſſe ein immer größeres Maß zur Befriedigung. Wie aber, wenn der Branntweinteufel einmal Beſitz von dem Menſchen genommen hat, dieſer ſich nicht mehr in ſeiner Gewalt hat, ſondern auch, bei erwachen— dem Gewiſſen, ſich willenlos immer weiter fortgeriſſen ſieht auf dem Laſterwege, das lehrt in vielen beklagenswerthen Beiſpielen die Erfahrung. Mit Recht ſagt daher Zſchokke in der Branntweinpeſt(S. 83):„Nur Entſagung rettet. Entſagung iſt in jeder Beziehung leichter, als Mäßigung. Wer dem Teufel erlaubt, ihn blos bei einem einzigen Haupthaar zu nehmen, den zieht er unvermerkt mit dem Kopf und dem Leib nach ſich. Den Branntwein mäßig trinken wollen, heißt, nur mäßig ſündigen wol⸗ len! Das Laſter der Trunkenheit ſchleicht behend der Luſt am Trinkglaſe nach.“— Darum handelte Hans in Nro. 27. des Intelligenzblattes allerdings klug, indem er in Zei— ten einlenkte und dem Branntwein gänzlich entſagte, ehe er ein Säufer wurde. Nur möchten wir die Art und Weiſe ſeines Verfahrens keineswegs empfehlenswerth, ſondern viel— mehr ein gefährliches Wagſtück nennen; denn bei ſeiner all— mähligen Entwöhnung ſetzte er ſich ohne Noth immer neuen Verſuchungen aus. Dr. Grießelich ſagt in ſeiner„Ge— ſundheitslehre(Karlsruhe 1843):“ Dem Gewohnheitstrinker langſames Abgewöhnen anzurathen, wäre nicht beſſer, als etwa dem Verbrecher den langſamen Pfad zur Beſſerung zu empfehlen. Nein, ſchnelles Entſagen iſt nothwendig. Gewiß, nur Entſagung, ſchnelle Entſagung, ver— mag unſer Geſchlecht von jener Peſt, die im Finſtern ſchlei— chet, von jener Seuche, die im Mittag verderbet, von der Branntweinpeſt zu retten und zu bewahren. Mit einem ſo gefährlichen Feinde, wie der Branntwein iſt, darf man auch nicht die geringſte Gemeinſchaft unterhalten. 13 Jahre(von 1813 bis 1826) hatten die Mäßigkeitsvereine in Nordamerika keine Erfolge, ſo lange ſie nur dem über— mäßigen Genuſſe zu ſteuern ſuchten und den mäßigen ge⸗ ſtatteten. Erſt, als man den Grundſatz der gänzlichen Ent—⸗ haltſamkeit annahm, zeigten ſich überall die geſegnetſten Wirkungen. Millionen von Menſchen leben jetzt jenſeits des Weltmeers, ohne einen Tropfen des Giftwaſſers zu trinken, und befinden ſich ganz wohl dabei. Wer ſich dar— über weiter belehren will, leſe die gründliche Schrift von Baird über die Nordamerikan. Mäßigkeitsgeſellſchaften, woraus in Nr. 7 des Intelligenzblattes mehrere beherzigens— werthe Notizen mitgetheilt ſind. Wozu nun nochmals Ver— ſuche(mit Beſchränkung auf mäßigen Genuß) unternehmen, die überall, wo man ſie machte, auch in Deutſchland miß— lungen ſind? daher iſt auch meines Wiſſens unter den bei Weitem meiſten Mäßigkeitsvereinen jetzt nur eine Stimme darüber, daß nur eine gänzliche Enthaltſamkeit von allen gebrannten Waſſern zu dem erwünſchten Ziel führt. Dafür ſprach man ſich auch auf der erſten großen Hauptverſammlung aller deutſchen Mäßigkeitsvereine im Auguſt vorigen Jahrs zu Hamburg mit Entſchiedenheit aus. Zu weiterer Belehrung über einen Gegenſtand, der die ganze Aufmerkſamkeit jedes Menſchenfreundes in Anſpruch nehmen muß, empfehlen wir die trefflichen Schriften des deutſchen Pater Mathew, des Paſtor Böttcher in Hannover, insbe— beſondere deſſen„Geſchichte der Mäßigkeitsgeſellſchaften in den norddeutſchen Bundesſtaaten(Hannover 1841).“ Dort kann man leſen, daß in 3 Jahren(18371840) durch die land, fügen wir aus der bereits erwähnten Schrift von gt und, deutſchen Enthaltſamkeitsvereine an 5000 Säufer bekehrt unn beach worden ſind. Wer indeſſen von unſern lieben Mitbürgern uutug u deal nicht viel Geld für Schriften ausgeben kann, der wolle nur Aunkeit* Hill, den Aufſatz im dießjaͤhrigen Landkalender-üwber Brannteſſhe Ni. 1 weinvergiftung und Mäßigkeitsvereine/ leſen und f ſud he 9 beherzigen. Das dort Geſagte, welches nur Wahrheit ent, arch 1 al N hält, iſt ſchon geeignet, die Augen zu öffnen und die Her, chen a zen zu erwärmen. Den dort mitgetheilten ärztlichen Zeug, niſſen, namentlich den beherzigenswerthen Worten von Hufe, Grießelich nur noch Einiges bei, indem wir nur be— dauern, daß der Raum des Intelligenzblattes einen aus— führlicheren Auszug nicht geſtatten wird. Dr. Grießelichſf ſagt:„Für das gewöhnliche Leben iſt der Branntwein jeden, falls zu verbannen; wer ihn täglich trinkt, trinkt böſe Arz nei; man ſollte ihn nicht eau de vie(CLebenswaſſer) nen— nen, wie die Franzoſen thun, ſondern eau contre la vie (Todeswaſſer). Es iſt höchlich zu bedauern, daß der Ver⸗ brauch von Branntwein ſo ſehr überhand genommen hat; aber e nicht genug zu rühmen ſind die Anſtrengungen jener in en Gebe Norddeutſchlands Schnapsländern mitunter ſehr ausgedehn, alen in 0 1 ten Vereine, deren Mitglieder ſich verbindlich machen, keine nd Beſellgung gebrannten Waſſer zu trinken. Es iſt ſchmählich, daß die wenden. koſtbare Kartoffel(denn Kartoffelbranntwein iſt der am meiſten verbreitete) ihrem Zwecke als Nahrungsmittel entzogen wird, 8 Unterſtützt nur die Mäßigkeitsvereine auf alle Weiſe, iht Leſer, und helft dadurch der Menſchheit zu mehr Ehre, dem Ein Beiſ der Schnaps führt nicht allein zu leiblichem Uebel, zu allen den Suchten, ſondern vornehmlich zum Abſterben für Alles, was im Manne ſonſt edel iſt und am Ende zum Selbſt— mord; lehrt und beherzigt Böttcher's Hauskreuz und Zſchokkes Branntweinpeſt.“ Um nun nochmals auf den Aufſatz in Nro. 27 det Intelligenzblattes zurückzukommen, ſo ſtimmen wir mit der dort angeführten Aeußerung des von uns ſehr hoch geach— teten Oberconſiſtorialraths Claus Harms inſofern überein, Tus Gebotes utter ehrel duſen ward dur Ic daß ein 1 ae Mutter gef ſlerhörter war, E 0 Mun hat auch s dedeh. Jon daß auch wir gerne anerkennen, daß, wenn allenthalben ein Woſſtzen daß lebendiger Glaube waltete, die Mäßigkeitsvereine überflüſſſg tl zu Auen würden; ſo lange dieß aber noch nicht der Fall iſt, halten von ich mehre wir die Vereine für ganz beſonders geeignet, die Gemüthn]“ W zu einem chriſtlichen Leben zu erwecken und dafür empfäng⸗. lich zu machen. Bekannte Wenn der Einſender in Nr. 27 die Anſicht ausſprichl, 1 die Mäßigkeitsvereine ſollten für Herbeiſchaffung anderer kräftigender und dabei wohlfeiler Getränke ſorgen, ſo glaubt auch ich, daß die Anlegung von guten Bierbrauereien zur Bekämpfung des Branntweinübels viel beitragen würde, muß aber die Sorge für dergleichen Anſtalten als außer n Lerſteigerung Mar (692) Die an de ſes zu Marienſchloß halb des Bereichs der Wirkſamkeit der Vereine gelegen, ern baureargkunntel kennen, ſo lange dieſe dazu nicht die Mittel in Händen haben, Solches wollen wir der Sorge einer erleuchteten Staate] dhe, regierung oder wohlhabender Menſchenfreunde überlaſſen, 8 a Wenn der Verfaſſer in Nr. 27 weiter ſagt, man müſſe den geſchwächten Willeyskraft des Trinkers, wenn auch mak mittelſt gewiſſer Kunſtgriffe zu Hülfe kommen, ſo mag dieß Ecdloſeratbeit Glaſergrbeit W immerhin geſchehen, ſobald ſolche Kunſtgriffe nicht mehr von]“ dunn Ziele entfernen, als ibm näher bringen, was nur zu leickt fen Rrelng in bei dem dort erwähnten Hans hätte geſchehen können. Die an 10 ur, qu Vereine nehmen einen Trunkenbold nicht ohne vorher be asel, 1 ſtandene Probezeit von mehreren Wochen auf. Gewöhnlich ul N iſt der Säufer von dem Vorurtheile befangen, ſeine Gr Miet werde ſundheit geſtatte nicht, dem ihm einmal zur Gewohnheit ge— Hießen den; wordenen Schnaps ganz zu entſagen. Dieſem Vorurtheilk 7 begegnet man, wenn man dem Trinker raͤth, auf etwa 14 Tage einen Verſuch zu machen. Hat er nun gefunden, daß zan Mebeit⸗ i(000 mg es auch ohne Branntwein geht, und zwar beſſer als vordem, mag mn ſo ſetze man weitere Friſten, bis der Trinker Selbſtvertrauel 0 Güſw fh U 58 den wonnen hat und, bei erſtärkter Willenskraft, zu der Er⸗ edzgtung berechtigt, daß er dem Verſprechen der Enthalt⸗ em eit treu bleiben werde. Von eigentlichen Gelubden, u Nr. 27 meint, iſt bei den meiſten Vereinen keine Rede. un ſind dieselben freie Verbindungen, bei welchen kein Zwang e ſcht und es Jedem, ſobald er nicht mehr ſein Verſpre— i dan halten will, überlaſſen iſt, wie bei jedem andern Ver— epi, n eriger Anzeige, auszutreten.“) 1 was am Schluſſe des Artikels in Nr. 27 den 3 3 Felb e nach vorh 18 grundgeſetz auf eine eben ſo feierliche, als abſchreckende Weiſe der Nation einzuſchärfen. Der ganze Ort, in dem ſſich der Vorfall ereignet hatte, ward in Bann gethan und verflucht; die beiden Schuldigen wurden hingerichtet, die Mutter der Frau erhielt die Baſtonade(Schläge auf die Fußſohlen) und büßte das Verbrechen der Tochter durch Verbannung; die Schüͤ⸗ ler des Diſtrikts wurden in ihrer öffentlichen Prüfung drei Jahre zurückgeſetzt, die Magiſtrate caſſirt und verbannt, das Haus der Verbrecher demolirt und dieſer Akt mit der An— * bazegt wird, bin ich durchaus einverſtanden. Hätten wir drohung im ganzen Reiche bekannt gemacht, daß, wenn dis strengere Kirchen- und Sittenzucht, ſo würde damit irgendwo ſich widerſpenſtige Kinder finden ſollten, die ihren ash der Branntweinpeſt einiger Maßen geſteuert werden. Eltern widerſtreben, ſie kränken oder wohl gar Hand an belitg weitere Mittel möchten wir empfehlen: höhere Beſteue— ſie zu legen wagen ſollten, ſie mit derſelben Strafe unnach⸗ derung des Branntweins, Verbot der Verabreichung deſſelben ſichtlich zu belegen ſeien; auch ward befohlen, daß die ge— doe Ay Burſche unter 18 Jahren und an anerkannte Trunken⸗ heiligten Inſtitutionen am 2. und 16. jeden Monats vor⸗ J nezde, ſo wie Verbot an die Krämer, Branntwein in ihren geleſen werden ſollten, damit die„Wichtigkeit der Lebens— n miez en zu verzapfen u. ſ. w. Möchten nur alle hohe Regierungen verträge na chgewieſen werde.“ We ˖dutſchlands zu gemeinſamen ernſten Maaßregeln gegen die iz ales weiter um ſich greifende Branntweinſeuche ſich vereinigen! 7 296518 Den 4 17 8 ne, f enbuchs⸗Auszug vom April 1844 ner kwahte jeder Menſchenfreund es für heilige Pflicht erkennen, Kirchenbi A 00 9 b Ap 1844. dehrglen ihm zu Gebote ſtehenden Einfluß zur Beſchränkung Ulrichſtein. keln Beſeitigung dieſes vornehmſten Gebrechens unſrer Zeit Geitant daß dazuwenden. Keine eiſte n 8 wir Getaufte: Weiſe, if Verſchiedenes. 7. Ein unehelicher Sohn, geb. den 14. März. Etre, der e* 5. 8. Dem hieſigen Buͤrger und Ackermann Heinrich Peuſcher 1 t Ein Beiſpiel, wie in. Uebertretung eine Tochter, Eliſe, geb. den 23. März. Allele dis- Gebotes„du ſollſt deinen Vater und deine 19. Dem hieſigen Bürger, Gr. Salzmagazins-Verwalter 1 1 Dor ſontyerſtorbe 2 3* 1 a. Sell Kutter ehren- beſtraft wird. 3 letztverſtorbene und Sparkaſſen-Rechner, Hrn. Georg Hofmann, ein Icholkk Hiſer ward durch den Bericht eines Vizekönigs benachrich⸗ Sohn, Louis, geb. den 23. Marz. ut, daß ein Mann im Eimnverſtändniſſe mit ſeiner Frau 1 i 27 le ſine Mutter geſchlagen habe. Da dieſer Fall in China ein Beerdigte: J 12 de h erhörter war, ſo beſchloß der Hof in Peking, das Reichs- 12. Anna Katharina Schleuning, des weiland hieſigen Bür⸗ ge gers und Ackermanns Heinrich Schleuning Wittwe, 8 D Man hat auch ärztliche Mittel, Abſcheu gegen den Branntwein zu eine geborene Walther, alt 71 Jahre, 3 Monate und erwecken. Nur laſſe man den Trinker, wenn er auch von den beſten 8 Tage, den 9. April. Vorſätzen beſeelt 5 nicht ſelbſt zum Arzt gehen; ſonſt wird er, ehe 20. Anna Eliſabetha Geiß, des hieſigen Bürgers und Acker⸗ es zur Anwendung kommt, oft wieder anderen Sinnes werden, wo— 7 Fee r eig Lenze Eidams, Ehefr N von ich mehrere Beispiele erlebt habe; ſondern man bringe ihm un⸗ manns ne Geiß, Lenze Eidams, Ehefrau 5 eine vermerkt ein ſolches Rettungsmittel bei. geborne Lenz, alt 58 Jahre und 15 Tage, 7 d. 17. April. Peek., Erbauung eines neuen Pfarrhauſes daſelbſt[l. J., Vormittags um 10 Ubr, ſoll an der Hekanntmachungen von Be⸗ erforderlichen Bauarbeiten öffentlich an die Bruckenbauſtelle über die Nidda oberhalb prich hoͤrden Wenigſtnehmenden verſteigert, als: Aſſenbeim die Ausgrabung des, während der 8 andert 0 1 fl. fr. Brückenbau vorgenommen wird, anzulegenden 5 ee 1) Maurerarbeit, voranſchlagt zu 972 58 Ableitungsgrabens öffentlich an die Wenigſt— mau ferſteiger ung von Bauarbeiten zu 2 Die Anlieferung der erforderli⸗ nehmenden verſteigert werden. 3. U Marienſchloß. chen Materialien, beſtehend in Indem man dieſes hierdurch zur öffentlichen Ard 8 955 N K Mauerſteinen, Backſteinen, Kalk Kenntniß bringt, bemerkt man noch, daß zu 7 692) Die 1 N Gebäuden des Zuchtbau⸗ e 06 1 0 33— gleicher Zeit auch die Herbeifubr 8 f 85 u Marienſchloß pro 1844 vorzunehmenden 3) Steinhauerarbeit, 780 37 tität Rüſtbolz öffentlich an die Wenigſtneh— baureparaturarbeiten, beſtehend in: kr 4) Zimmerarbeit, 1233 55 menden verſteigert wird. bel i 79 7 2 27 11 5) Dachdeckerarbeit, 329 38 Friedberg den 29. Mai 1844. 2 Maurerarbeit, voranſchlagt du 132 11 6) Schreinerarbeit, 559 85 Der Großh. Heſſ. Kreisbaumeiſter 8 Steinhauerarbeit 133 35 A 800 3„ 05 0 A 5 7) Schloſſerarbeit, 800 30 Stockhauſen. Schreinerarbeit 374 14 8) Glaſerarbeit 332 43 ü Schloſſerarbeit 15 28 9 5„„ Verſteigerung alter Fenſter*. zu NN 514 75 9) Weißbinderaͤrbeit, 627 51 Ape 5 N Glaſerarbeit 214 22 10) Spenglerarbeit 58 03 Marienſchloß. Weißbinderarbeit 177 10 F 6 zg re„ e uh. 9 12 guſammen 7551 10(693) Freitag den 7. Juni d. J., Vormit⸗ Spenglergebeit 46 20 e N ſchlaͤge 2 157 5 5 lies tags um 11 Uhr, ſoll in dem Zuchthaus zu Fubrarbeit 0 Riſſe, Voranſchlaͤge d Bedingungen lie— Marienſchloß eine große Anzahl alter Fenſter l Mit den ollen Freitag den 7. Juni d. J., Vormittags um 10 Ubr, auf dem Directorialbureau zu Narienſchloß, woſelbſt die Voranſchläge und Zerſteigerungsbediggungen zur Einſicht der Steigliebbaver offen liegen, wenigſtnehmend erſteigert werden. Gießen den 29. Mai 1844. Der Gr. Provinzialbaumeiſter Müller. Arbeits-Verſteigerung. 4690) Mittwoch den 12. Juni l. J., Vot⸗ mittags um 10 Uhr, werden in der Wohnung des Gaſtwirths Schneider zu Oſtheim die zur gen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Cinſicht offen. 1 Friedberg den 28. Mai 1844. Der Großh. Heſſ. Kreisbaumeiſter Stockhauſen. 120 fl. (691) liegen in dem Kirchenkaſten zu Jobl⸗ gons zum Ausleihen bereit. pohlgöns den 20. Mai 1844. f Friedrich. Bekanntmachung. (695) Künſtigen Donnerſtag den 6. Juni und ein altes Hofthor meiſtbietend verſteigert werden. Gießen den 29. Mai 1844. Der Gr. Provinzialbaumeiſter Müller. Mobilien H Verſteigerung. (710) Montag den 8. Juli d. J., des Mor⸗ gens 10 Uhr, ſoll, da die Verköoſtigung des Verwaltungsperſonals aufhoͤrt, das Kuchen⸗ geſchirr der hieſigen Gräflichen Oekonomie— Verwaltung gegen gleich baare Zahlung an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Außer dem gewöbnlichen Küchengeſchirr ſollen noch mehrere Tiſche und Stühle, ein Backtrog, eine Bettlade in Form einer Kom⸗ mode, welche zugelegt werden kann, verſchie⸗ dene Schranke, Sauerkraut⸗ und Bohnenfaͤſ⸗ ſer c., ſowie eine noch ganz neue Obſtkelter mit eiſernen Schrauben nebſt Mahltrog und Stein zur Verſteigerung gebracht werden. Utphe den 1. Juni 1844. Der Gräfliche Verwalter Krick. Frucht ⸗Verſteigerung. (J11) Freitag den 7. Juni, Vormittags um 10 Uhr, wird auf der Falkenſtein'ſchen Mühle dabier der Reſt der vorjährigen Früchte vom hieſigen Gräflich Ingelheim'ſchen Speicher, be⸗ ſtehend in Waizen, Korn, Gerſte und Hafer verſteigt. J Obererlenbach am 30. Mai 1844. Der Rentmeiſter 0 Staus. Bekanntmachung. (712) Der in dem Landkalender auf den 2. Juli irrthümlich eingetragene Vieh⸗ und Krämermarkt wird den 11. Juni d. J. dahier abgehalten.— i Ich erſuche die Herrn Bürgermeiſter, die⸗ ſes öffentlich in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen.— Laubach den 28. Mai 1844.. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Kneip. Bekanntmachung. (719) Mittwoch den 12. d. M., Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſoll das Heu- und Grummet⸗ gras von ungefähr 200 Morgen Gemeinde— wieſen öffentlich an den Meiſtbietenden ver⸗ pachtet werden. Die Herrn Bürgermeiſter der umliegenden Orten werden erſucht, dieſes in ihren Ge⸗ meinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Alten ſtabt am 1. Juni 1844. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Brack. Gras⸗Verſteigerung. (71 Donnerſtag den 13. d. M., Mittags 1 Ubr, ſoll das Gras in dem hieſigen Gras— ſee von circa 40 Morgen, zu Heu, vorzüg— licher Qualität, dem Meiſtgebote ausgeſetzt werden. ö Hungen den 1. Juni 1844. Fürſtliches Rentamt Kießling. Holz ⸗Verſteigerung. (715) Donnerſtag den 6. d. M., Mittags 1 Uhr, ſollen in hieſigem Gemeindewald, Diſtrikt Lehr, 43 ½ Stecken eichen Prüͤgelſchälholz, 2307 eichen Wellen und 72 Stück Bohnenſtangen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Aſſenheim am 2. Juni 1844. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Bertalott. Oeffentliche Aufforderung. (7160) Sohann Adam Stein zu Ettingshau⸗ ſen lehnte lt. Einträgen in das Hypotheken— buch gegen Verpfändung von Immobilien: 1) den 15. Januar 1801 von Hofrath Uſener zu Lich 100 fl., 2) den 1. April 1817 von Hofrath Schwenk zu Lich 100 fl. Laut vorliegenden Beſcheinigungen ſind dieſe Schulden abgetragen, es können aber die Schuld- verbriefungen nicht beigebracht werden. Auf An⸗ trag der Erben des Schuldners und nach Gehör der Erben der Gläubiger werden hiermit Die⸗ jenigen, welche etwa Anſprüche aus jenen u 176. Hypothekbriefen herzuleiten gedenken, öffent⸗ lich aufgefordert, binnen zwei Monaten vom Erſcheinen in den Zeitungen an, die geeigne⸗ ten Anträge dahier zu ſtellen, widrigenfalls die Löſchung der erwähnten Hypotheken in den Hypothekenbüchern erfolgen und den über die Unterpfänder vorliegenden Veräußerungs⸗ vertragen die gerichtliche Beſtätigung ertheilt werden wird. Lich den 24. Mai 1844. 5 Großh. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landericht Lich. Dittmar. Heugras-Verſteigerungen. (717) An nachbenannten Orten wird von den dabei angegebenen fiscaliſchen Wieſen das diesjährige Heugras öffentlich verſteigert: 1) zu Lindheim, in der Behauſung des Herrn Bechtold, Dienſtag den 11. Juni, Vormittags 11 Uhr, von ungefahr 50 Morgen Wieſen in Lindheimer und Hain⸗ chener Gemarkungen; 0 2) zu Oſtheim, bei Gaſtwirth Herrn Schnei⸗ der, Mittwoch den 12. Juni, Vor⸗ mittags 8 Uhr, von ungefähr 5 Morgen; 3) zu Stammheim, Freitag den 14. Juni, Nachmittags 2 Uhr, an Ort und Stelle, von ungefähr 12 Morgen, der See genannt; 4) an dem Mineralbrunnen bei Okar⸗ ben, Dienſtag den 18. Juni, Nach⸗ mittags Z Uhr, von der ungefähr 70 Morgen haltenden ſ. g. Burgwaldswieſe; 5) zu Butzbach in dem Gaſthauſe zum heſ⸗ ſiſchen Hofe, Mittwoch den 19. Juni, Vormittags 9 Uhr, von ungefaͤhr 10 Morgen Wieſen; 6) zu Bauernheim bei Gaſtwirth Herrn Höres, Freitag den 21. Juni, Mit⸗ tags 12 Uhr, von der ungefähr 300 Morgen haltenden, ſ. g. Markwieſe; 7) zu Köppern, in dem Gemeindehaus, Dienſtag den 25. Juni, Nachmittags 2 Uhr, von 5 Morgen Wieſen. Zugleich ſoll eine Verpachtungsvornahme auf 3—6 Jahre, vom Anfange 1845 an, der unter 2 genannten Wieſe zu Oſtheim, ſowie der unter 7 angegebenen Wieſen zu Köppern, ſtattfinden. Friedberg den 24. Mai 1844. Der 5 Rentamtmann Bu ß. Arbeits-Verſteigerung. (718) Dienſtag den 11. Juni d. F., Vor⸗ mittags 11 Uhr, ſoll auf dem Chauſſeehaus bei Ilbenſtadt die bei Erbauung von Abfahr— ten an der Straße gegen Aſſenheim hin vor— kommenden Arbeiten öffentlich in Accord ge⸗ geben werden. Nach dem Voranſchlage e 1) Maurerarbeit 15 53 2) Steinhauerarbeit, Deckplattenlieferung 43 12 3) Planirarbeiten 81— 4) Steinfuhrlohn 36— 5) Steinſetzerlohn 4— 6) Chauſſirarbeiten 46 40 Ilbenſtadt den 1. Juni 1844. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Dickenberger. Bekanntmachung. (719) Am 1. Auguſt d. J. ſoll das Fürſt⸗ lich Solms⸗Braunfels'ſche Hofgut zu Edingen auf 6 bis 9 Jahre an den Meiſtbietenden, jedoch sal. rat. clem. verpachtet werden. Dieſes Gut liegt in einer fruchtbaren Ge— gend an der Dill, iſt mit einem geräumigen, ſchönen Wohnhauſe nebſt den erforderlichen Oeconomiegebäuden verſehen, und befindet ſich außerdem dabei ein anſehnliches Inventarium 6 an Getraide, Vieh, Schiff und Geſchin, g 0 Brau- und Brennerei, ſowie die Berechiſ Wirthſchaft zu treiben. Es gehören zu demſelben: an Ackerland p. p. 76 Morgen, „ Wieſen p. p. 70 Morgen, „ Gärten p. p. 9½„ Pachtliebhaber, welche ſich als erf Landwirthe ausweiſen, und die erfordel Caution zu leiſten im Stande ſind, in eingeladen, an dem genannten Tage, mittags 10 Uhr, ſich auf dem Locale zeichneter Stelle einzufinden, um ihre nach vorgängiger Bekanntmachung der ren Pachtbedingungen, die überdieß auch 8 Tage vor dem Verpachtungs-Ter mi Einſicht offen gelegt werden, zu Proton geben. Braunfels den 29. Mai 1844. Fürſtlich Solmſiſche Rentlan Denhard. Waldſtreu-Verſteigerung. (720 Freitag den 7. Juni d. F., V. tags 8 Uhr, ſollen in dem Gemeindewil Niedermörlen im Schlag Nr. VIII. 35 f fen und im Schlag Nr. IX. 85 Haufen. ſtreu, aus Moos beſtehend, nebſt 25 Dorn wellen, einer nochmaligen Verſteig an Ort und Stelle ausgeſetzt werden. Die Zuſammenkunft iſt am Forſthaus terſtein. Niedermörlen den 29. Mai 1844. Der Grßh. Heſſ. Bürgermeſ Dey. — Pol Die Vorſc alvegen durch! wahalten ſind, ang vom 10 1 hiermit ein Holz ⸗Verſteigerung. (721) Dienſtag den 11 d. M., Vorm it 8 Übr, ſollen in dem Gemeindewald dih Diſtrikt Nächſtenwald, auf Ort und G 16929 Cubikfuß Bau⸗ und Werkholzſtamm und 12760 Cubikfuß Stangenholz öfen verſteigt werden. Friedber Niederwöllſtadt den 3. Juni 1844 2 Der Grßh. Heſſ. Bürger me Stoll. N Privat- Bekanntmachungen 1 Kreis an ſaͤmmtl Einladung. (22) Zur Feier des Geburtstags St. h. heit unſeres Durchlauchtigſten Erbgroßherſ hat die Schützengeſellſchaft auf hieſigem Schi Betreff platze am 9. und 10. Juni d. J. ein groß Scheibenſchießen veranſtaltet. 5 Es kann Der Unterzeichnete ladet alle Freunde geſelligen Vergnügens hiermit höflichſt uf dem Bemerken ein, daß den 9. und 10. Ju gut beſetzte Harmonie- und Tanzmuſtk 1 am 10 Juni, Mittags halb ein Uhr tall d'hôte anzutreffen iſt. Friedberg im Juni 1844. 1 D. C. J. Fritz, pPlatzmeiſte. Bekanntmachung. (723) Freitag den 21. Juni, Vormit ig 10 Uhr, ſoll der diesjährige Abnutzen von Morgen gut beſtandener Pfarrwieſen Ulrichſtein verſteigert werden. Nachgelofe werden nicht angenommen. Die Herrn Bl germeiſter wollen dies, wo ſich Skeigerer fi, galwegen kreuz länger nachgeſ ſen, den Vollzu zu überwachen Tagen derſelben hötter oder die g anzeigen la Zugleich n ſahten und reſp. un Baume an! ud diejenigen ſſht nachkomme den, bekannt machen laſſen. Friedbe 2 brave junge Leute, (7210 welche geſonnen ſind, die Sal profeſſion zu erlernen, können mit oder ohh Lehrgeld in der Nähe von Friedberg Un ie 31 kunft finden. Bei wem ſagt die Expeditin dieſes Blattes. Frie! Zwei noch recht brauchbare Pferde ug der Mit (725) ſind zu verkaufen bei aue der Gust Poſthalter Von Eyff in Grünberg iin daz enge Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. — 22 . — —