Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 8 36. Mittwoch, den 10. Mai 1843. Amtlicher Theil. Polizei-Verfuͤgung. Betreffend: Die Unterſuchung der Feuerungs ⸗Anſtalten in Gebäuden. Zufolge höchſter Weiſung vom 24. März 1843 zu Nr. D. 5001 wird unter Beziehung auf den g. 4. der Feuer⸗Ordnung vom 18. Juni 1767 hiermit Folgendes verfügt: 1) Nicht allein bei neuen Gebäuden, ſondern auch bei allen weſentlichen Veränderungen an Kaminen und Feuerungs⸗Anlagen in älteren Gebäuden duͤrfen die Feuerungs⸗Anlagen nicht eher benutzt werden, als bis ſolche unterſucht und die zur Beſeitigung der etwa gefundenen feuergefaͤhrlichen Bau- Gebrechen erforderlichen Veränderungen vorgenommen worden ſind. 2) Die unter 1. bemerkten Unterſuchungen ſind durch den Kaminfeger und Einen der Feuer⸗Viſitatoren ein der Regel den Maurermeiſter) des Bezirks gemeinſchaftlich vorzunehmen. War jedoch die bauliche Einrichtung, welche die Viſitation nöthig macht, von dem Feuer- Viſitator ſelbſt vorgenommen worden, ſo iſt demſelben ein anderer Sachverſtändiger— in der Regel ein Maurermeiſter— zu ſubſtikuiren. 3) Als Vergütung für die zu vollziehenden Unterſuchungen und den über den Befund an die Orts⸗ polizei⸗Behörde zu erſtattenden Bericht hat Jeder der Sachverſtaͤndigen von dem Hauseigenthümer zu beziehen: a) an ihrem, der Sachverſtändigen, Wohnſitze von jeder beſichtigten Feuerungs-Anſtalt eine Gebuͤhr von fünfzehn Kreuzer, wenn jedoch mehr als vier ſolcher Anſtalten an Einem Tage unter⸗ ſucht werden, einen Gulden im Ganzen; b) außerhalb ihres Wohnſitzes Taggelder von einem Gulden 30 Kreuzer per Tag, wenn aber das Geſchäft einſchließlich des Zeitaufwandes für die Reiſe hin und her nur einen halben Tag und weniger in Anſpruch nimmt, vierzig Fünf Kreuzer; ſind jedoch in letzterem Falle mehr als drei Feuerungs⸗Anſtalten unterſucht worden, ſo hat jeder der Viſitatoren einen Gulden anzuſprechen. Die Gebühren ſowohl als die Taggelder ſind, wenn die Feuerungs-Anſtalten verſchiedener Haus⸗ eigenthümer zu viſitiren waren, auf dieſe nach der Zahl dieſer Anſtalten zu repartiren. 2 Zuwiderhandlungen gegen die Vorſchrift Nr. 1. werden mit einer Polizeiſtrafe von 1 bis 7 fl. beſtraft, welche im Falle der Uneinbringlichkeit in Gefängniß mit 40 kr. für einen Tag verwandelt wird. Die Localpolizeibehörden haben dieſe Anordnungen alsbald bekannt zu machen, und die Befolgung derſelben genau zu überwachen. f Friedberg, Grünberg und Hungen am 27. April 1843. Die Großh. Heſſ. Kreisräthe der Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen Küchler. nr eln Follenius. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Muſterung für 1843. In dem hieſigen Kreiſe wird die diesjährige Muſterung, reſp. Loosziehung, am 24.— 30. Juni J. vorgenommen. 1 0 1 „ 168* Am 24. Juni, Morgens p tionspflichtigen ſich einzufinden aus den Bürgermeiſtereien: Altenſtadt, Bodenrod, Burggräfenrod, Fauerbach I., Aſſenheim, Bönſtadt, Butzbach, Fauerbach II., 1 Beyenheim, Bruchenbrüuͤcken, Büdesheim, Florſtadt. Am 26. Juni l. J., Morgens präcis 8 Uhr, desgleichen. Friedberg, Hochweiſel, öchſt, Kaichen, Großkarben, Holzhauſen, Ilbenſtadt, Kirchgöns. Heldenbergen, Am 27. Juni l. J., Morgens präcis ½%8 Uhr, desgleichen. Kleinkarben, Melbach, Niedermörlen, Niederweiſel, Langenhain, Münſter, Niederrosbach, Niederwöllſtadt, Maibach, Niedereſchbach, Niederurſel, Oberau. Am 28. Juni d. J., Morgens präcis ½8 Uhr, desgleichen. Obererlenbach, Oberrosbach, Oppershofen, Petterweil, Obereſchbach, Oberwoͤllſtadt, Oſſenheim, Pohlgöns, Okarben, Ockſtadt, Oſtheim, Rendel. Obermörlen, Am 29. Juni l. J., Morgens präcis ½8 Uhr, desgleichen. Rockenberg, Rödelheim, Steinbach, Vilbel, Rodenbach, Stammheim, Steinfurt, Wickſtadt. Robheim, Södel, Die Prüfung der Excapitulanten, welche ſich zum Einſtehen gemeldet haben, erfolgt ſtets an den an welchem die Conſeriptionspflichtigen ihres Ortes gemuſtert werden, und zwar vor 8 Uhr, wes⸗ hald ſie ſich frühzeitig einzufinden haben. Die Prüfung der Nichtexcapitulanten erfolgt am 1. Juli d. J. Vormittags 8 Uhr. Die Entſcheidung üßer die Depotanſprüche, wobei die Depotanſprechenden ſich gleichzeitig unfehlbar einzufinden haben, erfolgt jedesmal nach beendigter Muſterung. Am 30. Juni l. J. wird ſodann von den ſämmtlichen Conſcriptionspflichtigen das Loos gezogen und haben ſich die Großherzoglichen Bürgermeiſter ꝛc. mit den Conſcriptionspflichtigen präcis 7 Uhr Morgens dahier einzufinden. b Sie werden die Militärpflichtigen und ſich ſchon gemeldet habenden Einſteher Ihrer Bürgermeiſtereien alsbald um ſich verſammeln, ſie von dieſen Anordnungen in Kenntniß ſetzen, ſich um deren Verhältniſſe genau erkundigen, und diejenigen, welche an ſinnlich nicht wahrnehmbaren Fehlern und Gebrechen, als Kurzſichtigkeit, Schwerhörigkeit, fallender Sucht ꝛt. de. leiden, veranlaſſen, den Beſtimmungen im. 10 Ziffer 6 und im§. 127 der Verordnung vom 30. April 1831 vollſtändig Genüge zu leiſten. Als vor⸗ zügliche Mittel zum Erweis dieſer oben benannten und anderer im Reglement vom 22. April 1834 (Regierungsblatt Nro. 42 von 1834) näher bezeichneten nicht erkennbaren Uebel gebe ich auch hier an: A) Beſcheinigung der Phyſikatsärzte oder derjenigen Aerzte, welche die Dienſtpflichtigen behandelt haben, wenn letztere an Uebeln zu leiden angeben, die eine Folge überſtandener Krankheiten oder Verletzungen ſeyn ſollen; b) Atteſtate der Geiſtlichen und Schullehrer, deren Unterricht der Militärpflichtige genoſſen hat, jedoch wird hier, ſo wie bei allen andern Zeugniſſen dieſer Art, erfordert, daß ſie ſich genau darüber aus⸗ ſprechen, zu welcher Zeit der Militärpflichtige an dem betreffenden Uebel gelitten hat, und ob es Ausſteller bekannt ſeye, daß daſſelbe noch jetzt(zur Zeit der Muſterung) fortdaure; c) Zeugniſſe der Buͤrgermeiſter und Gemeinderäthe, wobei zu bemerken iſt, daß, wenn dergleichen nur von einzelnen Mitgliedern und nicht von der, zu einem geſetzlichen Beſchluß des Gemeinderaths (nach Vorſchrift der Gemeindeordnung) erforderlichen Anzahl derſelben, ausgeſtellt ſind, dieſelben nur dann volle Gültigkeit haben, wenn ſie eidlich vor Gericht abgelegt wurden; d) Zeugniſſe unbeſ holtener Männer, insbeſondere der bisherigen oder früheren Dienſt⸗ oder Lehrherrn, Meiſter ꝛc. des Dienſtpflichtigen.— Es wird denſelben aber nur dann Beweiskraft beigelegt, wenn ſie eidlich vor Gericht abgelegt worden ſind. Da, wo Ihnen die Fehler und Gebrechen ſchon bekannt ſind oder bei dem Erſcheinen der Milſtär⸗ pflichtigen bekannt werden, haben Sie ſelbſt ohne Anzeige dieſer dahin zu wirken, daß die erforderlichen Zeugniſſe bis zur Muſterung erbracht werden. Ihre amtliche Thätigkeit wird aber in noch größerem Maaße in Anſpruch genommen, wenn ſich die Untauglichkeit auf Geiſtesſchwäche, Taubſtummheit und ähn⸗ liche Uebel gründet, die vorausſetzen laſſen, daß den daran leidenden Individuen die Kenntniß der beſte⸗ henden geſetzlichen Vorſchriften ermangele. Kein Militärpflichtiger kann ſich durch einen Bevollmächtigten, welcher Art er auch ſeye, fur tauglich erklären laſſen; er muß in Selbſtperſon erſcheinen, inſofern er ſich nicht dem im Artikel 43 des Rekruti⸗ rungsgeſetzes ausgeſprochenen Nachtheile des Erſtmarſchirens ausſetzen will.— Von der Verbindlichkeit Tage, räcis ½8 Uhr, haben die Großh. Bürgermeiſter mit den Conſcrip⸗ ö Maß! denn, Hülſe Die N. papiefl einmal die Un hohem! eln wen lich viel auch ein Ju der loppirer Sturm Das n aber, liche L zeigt h. werden noch werden, ordnerin. hal alle ſo daß ulter d aber iſd des hoc imme gabe di ———— Bel, (554 tentod b verſtorbe tenröder in den auf Ven das Na beßfallſg nichtliche Aegenfallg Ulrig Conſenip. tets an den § Uhr, wes⸗ „Illi d. J chenden ſit gezogen und Ihr Morgens tmeiſtereten Vetdaltniſſe brechen, als zen im§. 10 Als vor, April 1834 ch dier an andelt haben, Verletzungen n hat, jedoch daruber aus uud ob es iegleichen nul 5 emeinderatht ind, dieſelbel der Lehrhertn eigelegt/ wen! der Militär forderlichen roch größeren beit und ah niß der beſt 6, für tauglle des Nektul 5 gerbindlichte 169 ſelbſt zu erſcheinen ſind allein diejenigen ausgenommen, welche entweder durch gehörig Bevollmächtigte oder durch ihre Eltern, Großeltern, erklären laſſen, daß ſie Sicherſten mittelſt Vorzeigung der von der Gr. Friedberg am 5. Mai 1843. volljährige Geſchwiſter, oder durch ihre Vormünder bei der Muſterung ſich beim Militärdienſt vertreten laſſen würden. Dieſe Erklärung geſchieht am Staatsaſſekuranzanſtalt erhaltenen Verſicherungsurkunde. e A J. 9 Gr. Kr.⸗Sekr. Krach, Arbeit und Maͤßigkeit. Die Erfahrung lehrt unwiderredlich, daß die Mäßigkeit ein Mittel zu hohem Alter ſei; es ſei denn, daß der Unmäßigkeit eine eiſerne Natur zu Hülfe komme. Eine ſolche beſitzen die Wenigſten. Die Natur der Meiſten iſt kaum Eichenholz, und die papiernen Naturen zerreißen bald. Wie dem nun einmal ſein mag, ſo wird kein Menſch es wagen, die Unmäßigkeit als Mittel zur Geſundheit und zu hohem Alter anzupreiſen, ob ſchon man ſagt, daß ein wenig nur wenig ſchadet, und Viele unbegreif⸗ lich viel aushalten können.— Arbeitſamkeit iſt auch ein Mittel zur Geſundheit und zum hohen Alter. In der Arbeit gehen die Stunden raſch. Sie gal⸗ loppiren, ſie ſtuͤrmen und rollen wie Wolken vom Sturmwind getragen, beinahe wie Blitze vorüber. Das macht das Herz froͤhlich; die Fröhlichkeit iſt aber, wie Hufeland in ſeiner„Kunſt das menſch⸗ liche Leben zu verlängern“ aus der Erfahrung ge—⸗ zeigt hat, zum Altwerden unerläßlich. Griesgrame werden nicht alt, und wollen's, ſo lange der Tod noch nicht bei ihnen anklopft, auch nicht werden. Liebe zum Leben iſt Natur. Die ewige An⸗ ordnerin aller natürlichen und menſchlichen Dinge hat allem Lebenden Liebe zum Leben eingehaucht, ſo daß es ganz unwillkuͤhrlich ſich wie ein Wurm unter den Füßen des Todes krümmt. Ja! dann aber iſt's anders, wenn der Tod als ein Aufhören des höchſten Schmerzes erſcheint, eine Sehnſucht zum Himmel das Herz hebt, oder die heilige Pflicht Hin⸗ gabe des zeitlichen Lebens gebietet. Bekanntmachungen von Behoͤrden. N νσ Edict alladung. (554) Jobannes Wenzels Wittwe von Stumper⸗ tenrod beabſichtigt an ihre Kinder ihr und ihrem verſtorbenen Ehemanne zugehöriges, in Stumper⸗ tenröder Gemarkung belegenes Feldgut, woruber der in den Acten befindliche, zu eines Jeden Einſicht auf Verlangen offen liegende, Extract Flurbuchs das Nähere beſagt, abzutreten, vermag aber die deßfallſigen Eigenthumsrechte nicht überall durch ge⸗ richtliche Urkunden nachzuweiſen. Es werden daher alle diejenigen, welche ding⸗ liche Rechte auf jenes abzutretende Grundeigenthum ene machen können, aufgefordert, ſolche ſogewiß innen vier Wochen à dato dahier zu begründen, gegenfalls die Abtretungsurkunden beſtätigt werden. Ulrichſtein den 19. April 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ra y ß. Bekanntmachung. (592) In dem Nauheimer Gemeindewald liegen gegenwartig noch 60 Eichſtämme von verſchiedener Länge und Dicke zum Verkauf vorräthig und werden jeden Tag, und zwar bis Ende dieſes Monats, im Einzelnen zu den verſchiedenen ſeſtgeſetzten Preiſen aus der Hand abgegeben. Zugleich wird bemerkt, daß das bis jetzt verkaufte, und noch nicht abgefahrene Holz bis Ende dieſes Monats abgefahren ſein muß. Nauheim den 4. Mai 1843. Der kurheſſiſche Buͤrgermeiſter Hartmann. Arbeits ⸗Verſteigerung. (596) Freitag den 19 Mai l. J., Nachmittags 1 Uhr, werden an Ort und Stelle die zum Bau der Weg⸗ Strecke von Oberlais nach Michelnau, Gemarkung Oberlais nöthigen Arbeiten öffentlich an die Wenigſtnehmenden in einzelnen Looſen in Ak⸗ kord gegeben. Der Voranſchlag beträgt: bei der Planirarbeit 55 fl.— kr. „„, Chauſſtrarbeit 195„—„ „ den Materialien 270„ 24 5 Ueberſchlag und Bedingungen können bei dem Unterzeichneten eingeſehen werden. Nur Cautionsfähige Steigerer werden zum Ge⸗ bote zugelaſſen. Nidda den 27. April 1843. Der Gemeindebaumeiſter 5 Roth. Holz ⸗ Verſteigerung. (606) Freitag den 12. d. M., Morgens 8 Uhr, werden in den Strasheimer Hecken 10,800 Stück Eichen⸗Wellen, ſodann in angrenzenden Diſtrikten des Freiherrlich von Frankenſtein'ſchen Waldes 4 Stecken Holz und 62 Wellen verſteigert. Ockſtadt den 3. Mai 1843. Brömſer. Arbeits- Berſteigerung. (398) Donnerſtag den 18. Mai, Vormittags 11 Uhr, werden auf der Gr. Bürgermeiſterei zu Ober⸗ ſeemen nachſtehende Arbeiten zur Einrichtung des da— ſigen Schulhauſes öffentlich wenigſtnehmend in Ak⸗ kord gegeben: Maurerarbeit beträgt nach dem Voranſchlag 142 fl. 23 fr. Materialien 85„ 30 Zimmerarbeit 138% 12„ Schreinerarbeit 169% 12% Schloſſerarbeit 162„ 4 Glaſerarbeit 48„ 5„ Weißbinderarbeit 21% 4., u 170. Es werden nur ſolche Handwerker als Concurren⸗ ten zugelaſſen, die ſich über ihre Meiſterſchaft und Cautionsfähigkeit durch Atteſtate gehörig ausweiſen können. Plan, Ueberſchlag und Bedingungen liegen bei dem Unterzeichneten zur Einſicht offen. Nidda den 27. April 1843. Der Gemeindebaumeiſter Roth.. Verſteigerung von Brückenbauarbeiten. (582) Montag den 15. May l. J., Vormittags um 10 Uhr, ſollen auf dem Ilbenſtädter Chauſſeehaus die bei Erbauung der Provinzialſtraße vom Ilben⸗ ſtädter Chauſſeehaus gegen Aſſenheim an nachſtehend näher bezeichneten Brücken vorkommenden Arbeiten und Materiallieferungen öffentlich an die Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden: 1) Brücke uͤber den Fluthgraben der Wetter: Maurerarbeit voranſchlagt zu 386 fl. 36 kr. Steinhauerarbeit„„ 1989„ 36„ 2) Brucke zwiſchen dem Fluthgraben der Wetter und dem Grenzgraben: Maurerarbeit voranſchlagt zu 412 fl. 57 kr. Steinhauerarbeit„„ 2469„„—„ 3) Brücke über den Grenzgraben: Maurerarbeit voranſchlagt zu 450 fl. 24 kr. Steinhauerarbeit„„ 2047„ 8, 4) Brücke über den Hainapgraben: Maurerarbeit voranſchlagt zu 657 fl. 48 kr. Steinhauerarbeit„„ 3256„ 48„ Ferner die bei der Erbauung vorbemerkter Brücken vorkommende Zimmerarbeit, wozu dem Uebernehmer das nöthige Material geliefert wird, die Lieferung von 21 Cub. ⸗Klftr. Mauerſteinen, 30 Cub.⸗Klftr. Steine zum Rollpflaſter, 6 Cub.⸗Klaftr. Sand und von 250 Buͤtten Kalk. Friedberg den 30. April 1843. Der Gr. Kreisbaumeiſter Stockhauſen. Verſteigerung von Bauarbeiten. (622) Die für das Jahr 1843 zur Unterhaltung der Schule und ſonſtiger gemeinheitlicher Gebäude zu Maibach erforderlichen Arbeiten, beſtehend in: a) Schreinerarbeit, voranſchlagt zu 23 fl. 20 kr. b) Glaſerarbeit 33„ 20„ c) Weißbinderarbeit 16% 1, d) Schloſſerarbeit 1% 36„ ſodann die Anfertigung zweier Wegweiſer, wobei a) die Zimmerarbeit zu 16 fl. 40 kr. b)„ Weißbinderardeit 7„ 20„ voranſchlagt iſt, und endlich das Planiren eines dei der Mühle am Wickhaus, voranſchlagt zu 28 fl., ſollen Montag den 15. Mai d. J., des Vormittags um 10 Uhr, auf dem Bureau des großh. Bürger⸗ meiſters daſelbſt an die Wenigſtnehmenden in Akkord gegeben werden. DOſtheim am 5. Maj 1843. In Auftrag Clotz. Arbeits ⸗Verſteigerung. (623) Donnerſtag den 11. Mai d. J., des Vor⸗ mittags 11 Uhr, ſollen zu Großeneichen in der Be⸗ hauſung des Unterzeichneten die nachſtehenden, bei dem Aufbau eines neuen Backhauſes fur die daſige Gemeinde erforderlich werdenden Arbeiten an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. 1) Maurerarbeit, voranſchlagt zu 187 fl. 9 kr. 2) Zimmerarbeit 47„* 3) Dachdeckerarbeit 35 4) Schreiner⸗ und Schloſſerarbeit 6„ 30 ,, Großeneichen den 27. April 1843. Der Gr. Heſſ. Freih. Riedeſel. Buͤrgermeiſter Fulda. Arbeits ⸗Verſteigerung. (624) Freitag den 12. d. M., des Nachmittags 2 Uhr, ſoll in dem Gemeindehauſe zu Oberrosdach die Lieferung der Materialien zur Erbauung der Ca⸗ näle in der Ortsſtraße dahier wenigſtnehmend ver⸗ ſteigert werden. 1) 15 Cubik⸗Klafter Mauerſteine voranſchlagt zu 2 5 Cub.⸗Klftr. Sand 3) 1110„ ⸗Fuß Deck⸗Platten von Grauwacke 444„—„ 4) 116 Cub.⸗Fuß Quater und Schlitz⸗ ſteine von Sandſtein 95„ 42„ 5) 65 Bütten Kalk mit Löſchen 136„ 30„ Die Gr. Bürgermeiſter der betreffenden Gemein⸗ den werden erſucht, Vorſtehendes noch beſonders in ihren Gemeinden veröffentlichen zu laſſen. »Oberrosbach den 5. Mai 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Lämmer. Waldſtreu⸗Verſteigerung. (625) Montag den 15. d. M., Morgens 8 Uhr, ſollen in dem Niedermörler Gemeinde⸗Wald, Schlag 75„— Nro. FII., circa 55 Haufen Waldſtreu aus Moos- beſtehend, benebſt 100 aspen Wellen, welche von der Holzverſteigerung ſtehen geblieben ſind, oͤffentlich an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt im Schlag Nr. VII. am Pohlgraben. Die Herrn Bürgermeiſter der benachbarten Orte werden erſucht, Vorſtehendes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Niedermörlen den 6. Mai 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter De y. Bekanntmachung. (626) Montag den 15. d. M., des Mittags 1 Uhr, ſoll an Ort und Stelle auf freiwilligen Antrag des Rentereidieners Stecher, deſſen Hofraithe, beſtehend in einem 46 Fuß langen, 34 Fuß breiten und 43 Fuß bis an die Firſte hohen Wohnhaus nebſt Scheuer, unter einem Dach, und einem 19 Fuß langen, 13 Fuß breiten und 14 Fuß bis unter die Firſte hohen Stalle, auf den Abbruch unter annehmbaren Beding⸗ ungen öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden; wird aber dabei bemerkt, daß die Gebaͤude 206 fl. 15 kr. Alſt. 90 9 der Ci nend ver, . M kl. 9 — 65 57 45— 1 5„ 2, 0„ 30, en Gegein, ſonders in arten Orte lung des g balthend d l fuß Scheuer, augen, 1 ite hohen en Beding perſteigel e Gebdudt * 171* mit gut gehaltenem und zur Aufführung anderer Ge⸗ baude ſehr brauchbarem Eichenholz verſehen und mit guten Ziegeln bedeckt ſind. Sodann werden noch 2 Drehbänke, faſt noch ganz neu, nebſt dem nöthigen Drechsler⸗Handwerks⸗Geſchirr, und mehreren dazu brauchbaren Gehölzen, öffentlich an die Meiſtbieten⸗ den verkauft. Dorheim den 5. Mai 1843.. i Der Buͤrgermeiſter Zerb. Bekanntmachung. (627) Freitag den 14. Mai l. J., des Vormittags um 10 Uhr, ſollen in dem Obermörler Gemeinde⸗ wald, Dirſtrikt Hundſtreif, 236 Haufen Waldſtreu, beſtehend aus Haide und Moos, auf Ort und Stelle oͤffentlich und an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Die Gr. Buͤrgermeiſter der Umgegend werden um gefällige Bekanntmachung dieſes in ihren Ge⸗ meinden erſucht. Obermörlen den 4. Mai 1843. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Nicolai. Arbeits ⸗Verſteigerung. (628) Mittwoch den 17. Mal l. J., Vormittags um 11 Uhr, wird die bei Erbauung des Vicinal⸗ wegs von Holzhauſen, in der Richtung nach Fried⸗ richsdorf vorkommende Planirarbeit im Beiſein des Gr. Kreisbaumeiſters des Baubezirks Friedberg an Ort und Stelle öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert. Zu gleicher Zeit wird bei Herbeifuhr von 40 Cub. Klftr. Kies und das Setzen von 200 Klafter Wand⸗ ſteinen öffentlich verſteigert. Holzhauſen den 4. Mai 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Ried. Arbeits⸗Verſteigerung. (629) Samſtag den 13. d. M., Vormittags um 10 Uhr, ſoll auf dem Rathhauſe zu Steinfurth die Herſtellung einer Ortsſtraße, insbeſondere: 19 Planirarbeit voranſchlagt zu 27 fl. 30 kr. 2 Pflaſterarbeit 110„—„ oͤffentlich an den Wenigſtnehmenden veraccordirt werden. Steinfurth den 3. Mai 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Thönges. Pflaſterarbeit⸗Verſteigerung. (630) Nächkünftigen Donnerſtag den 11. d. M., Vormittags 11 Uhr, ſollen zu Büdesheim circa 19,42 I Klftr. Pflaſterarbeit und die Lieferung dazu gehö⸗ riger Materialien gegen 1,6 K.⸗Kl. Baſaltſteine und 1,5 Pflaſterkies öffentlich auf Großhl. Bürgermei⸗ ſterei in Accord abgegeben werden, worüber der Ueberſchlag daſelbſt offen liegt. Büdesheim den 5. Mai 1843. Der Kirchenvorſtand daſelbſt. Bekanntmachung. (631) Bei der am Abend des erſten Mai d.— geſchehenen Spritzenfahrt iſt der mittlere Theil des Schwanenhalſes an der hieſigen Spritze zwiſchen Utphe und Melbach verloren gegangen. Der redliche Finder wird erſucht, denſelben gegen eine angemeſſene Belohnung an den Unterzeichneten abzuliefern. Utphe den 2. Mai 1843. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Böcher. Bekanntmachung. (632) Freitag den 12. d. M., Vormittags 9 Uhr, werden in hieſigem Gemeindewald, Schlag 12: 15 31 ½ Stecken buchen Prügelholz, 20 4„ birken 5 3) 1062 Stück buchen Wellen und 4) 450„ birken„ verſteigert. Die Herrn Bürgermeiſter der Umgegend werden erſucht um gefällige Bekanntmachung in ihren Gemeinden. Niedereſchbach den 6. Mai 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Fahz. Bekanntmachung. (633) An den in dieſem Jahr am 13. Juni und 2. Auguſt in Laubach ſtattfindenden Märkten wird zugleich Viehmarkt abgehalten. Indem man dieſes zur offentlichen Kenntniß bringt, werden die Herrn Buͤrgermeiſter erſucht, ſol⸗ ches im Intereſſe des handeltreibenden Publicums in den Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Solms-Laubach den 3. Mai 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Kneip. Bekanntmachung. (634) Mit Bewilligung Großherzoglichen Landge⸗ richts wollen die Erben des Wilhelm Schumann Wittw. ſeelig, wegen Erbvertheilung Donnerſtag den 11. Mai d. J., folgende Gegenſtande einer öͤf⸗ fentlichen Verſteigerung gegen gleichbaare Zahlung ausſetzen laſſen: Zwei Kühe, ein jähriges Rind, ein Kuhkarrn, ein Pflug, eine eiſerne Egge, ein Kleiderſchrank, mehrere Kiſten, mehrere noch gute Fäſſer, Bütten, Bettwerk, Bettſtellen, Kleidungsſtücke, Haus⸗ und Küchengeräthſchaften und Stroh. Ockſtadt den 6. Mai 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter lein. Bekanntmachung. (635) Samſtag den 13. Mai d. J., Morgens 9 Uhr, werden im Ockſtaͤdter Gemeindewald 180 Hau⸗ fen Waldſtreu, beſtehend in Moos und Laub, meiſt⸗ bietend öffentlich verſteigert, und wird, wenn der Er— los dem Abſchätzungspreiſe gleichkommt, ſogleich die Genehmigung ertheilt. Die Zuſammenkunft iſt im Diſtrikt Steinkopf, Loosholzſchlag Nro. IV. Ockſtadt den 6. Mai 1843. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Klein. N * 172* Privat⸗Bekanntmachungen. Tapeten Lager. 6617) um einem längſi gefühlten Bedürfniſſe un⸗ ſerer Stadt abzuhelfen, habe ich ein Tapeten⸗ Lager dahier begründet, worin die neuſten Muſter in möglichſt großer Auswahl zu finden ſind. Die Waaren in ſtarkem Papier, haltbarer Farbe und zu billigen Preiſen ſind ſtets bei mir vorräͤthig. Ich bitte deßhalb unter Zuſicherung prompter und reeller Bedienung um geneigten Zuſpruch. Friedberg den 2. April 1843. Joh. Bechſtein, Sattler und Tapezirer. Zur Beachtung. (636) Abraham Numenthak aus Churheſſen, wel⸗ cher ſeit 1822 bei mir als Geſelle treu geſtanden hat, gehet jetzt aus meinen Dienſten. Fauerbach II. den 5. Mai 1843. Gottſchalk Simon. In Bezug auf obige Anzeige, fordere ich Alle diejenigen, welche Forderungen an mich machen zu können glauben, auf, binnen 8 Tagen ihre Rech⸗ nung einzureichen. Fauerbach II. den 5. Mai 1843. Abraham Numenthal. Benachrichtigung. (637) Da ich nunmehr bei Herrn Gerbermeiſter Wilhelm Hinkel wohne, ſo ſehe ich mich veranlaßt, dieß meinen auswärtigen Kunden hiermit anzuzeigen, um deren ferneres Zutrauen ich herzlich bitte. Außerdem diene es auch hieſigen und benachbarten Aeltern zur Nachricht, daß meine Frau, welche bis⸗ her Kinder in weiblichen Arbeiten unterrichtete, ſich wieder aufs Neue empfiehlt, Kinder in ihre nun fortbeſtehende Schule aufzunehmen, und verſpricht, einem geneigten Zuſpruch entgegenſehend, den ihr anvertrauten Kindern nicht allein einen vorzüglichen Unterricht zu ertheilen, ſondern wird auch ſtets be⸗ müht ſein, ſie immerwährend zum Guten anzuhalten. Vilbel den 4. Mai 1843. Carl Feudtner, Chirurg. Sechster Rechenſchafts⸗Bericht der Verliniſchen Lebens⸗Verlicherungs⸗ Geſellſchakt. (638) Nach den von der Direction der Geſellſchaft in der diesjährigen General-Verſammlung der Ac⸗ tionärs vorgelegten Reſultaten des ſechsten Geſchäfts⸗ jahres(1842) iſt die Zahl der am Schluſſe deſſelben verſichert gebliebenen Perſonen auf 4369 und die ganze verſicherte Summe auf Fünf Millionen und 149,800 Thaler geſtiegen. Das Geſell⸗ ſchafts⸗Vermögen iſt— mit Einſchluß des urſprüng⸗ lichen Actien⸗Kapitals— auf 1,475,339 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. angewachſen. Hiernach haben ſich im Laufe des verfloſſenen Jahres die Zahl der Verſicherten um 503 Perſonen, der verſicherte Geſammtbetrag um 639,700 Thaler und das Geſchäfts⸗Vermögen um 59,073 Thr. 15 Sgr. 8 Pf. vermehrt. Durch den Tod ſind 77. Perſonen ausgeſchieden und es iſt dadurch die Summe von 111,600 Thalern zahlbar geworden. Ungeachtet die⸗ ſer bedeutenden Auszahlungen hat ſich auch das Jahr 1842 in ſeinem End⸗Reſultate als ein guͤnſtiges herausgeſtellt. Der in dieſem Jahre zur Vertheilung kommende Ueberſchuß aus dem Jahre 1838 gewährt, nach den von der Direction mit Zuziehung der Herren Re⸗ viſoren vorgenommenen Ermittelungen, den auf Höhe von zwei Dritteln daran participirenden, auf Lebenszeit Verſicherten eine Dividende von 16% pro Cent von dem Betrage der für das Jahr 1838 von ihnen entrichteten Prämien. Die Zahlung derſelben geſchieht durch Abrechnung auf die nächſte, von den Percipienten zu entrichtende Jahres-Praͤmie, mithin in demjenigen Quartal⸗Termine, von welchem ab, nach§. 11. des Geſchäfts⸗Plans, die Verſicherung ſich datirt, ohne Rückſicht auf die nach§. 12. etwa zugeſtandenen Terminalzahlungen. Denjenigen Ver⸗ ſicherten alſo, welche die ganze jährliche Prämie oder die erſte Terminalzahlung auf dieſelbe am 1. Julius d. J. zu leiſten haben, wird die Dividende ſchon in dieſem Termine, den übrigen aber, nach Maaßgabe des Anfangspunkts ihrer Verſicherungen, reſp. vom 1. October d. J., 1. Januar und 1. April k. J. durch Abrechnung auf die in dieſen Terminen von ihnen zu leiſtenden Prämienzahlungen berichtigt. Der abgerechnete Betrag wird in der betreffenden Prä⸗ mien⸗Quittung bemerkt. Die bisherigen Geſchäfte des laufenden Jahres gewähren für das fernere Gedeihen der Geſellſchaft gleichfalls erfreuliche Ausſicht. Berlin den 19. April 1843. Direction der Berliniſchen Lebens-Ver⸗ ſicherungs⸗Geſellſchaft. C. W. Broſe. C. G. e Direct M. Magnus. F. Lütcke. r Lobeck. General⸗Agent. Vorſtehenden Rechenſchafts-Bericht bringe ich hier⸗ durch zur öffentlichen Kenntniß, mit dem ergebenen Bemerken, daß Geſchäfts⸗Programme bei mir unent⸗ geltlich ausgegeben werden. 5 Friedberg den 5. Mai 1843. G. F. Nau. 5 Agent der Berliniſchen Lebens⸗Verſicherungs⸗ Geſellſchaft. Ein vollſtändiges Logis, (639) in mehreren heitzbaren Zimmern ꝛc. beſtebhend, iſt zu vermiethen. Das Nähere bei der Expedition dieſes Blattes. Ein vollſtändiges Schmiedgeſchirr (640) hat in Wiſſelsheim zu verkaufen Chriſtoph Köhler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Car! Bindernagel in Friedberg. daß alle Betreffe Na bekannt ſich mit g 6 Fall auf hierdurch