Zgntelligenzblatt * Junge * für die 4 Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, 1 die Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen 31 Cojß a0 und die angrenzenden Bezirke im Beſonder en. 12 rulg, 3 „„ 96. Sonnabend, den 9. Dezember 1843. Ster 1 77 Stelle verſteiget e Amtlicher Theil. 3. L . ditgemiſtr Statuten des Vereins zur Unterſtützung und Beaufſichtigung der aus den Großherzoglich Heſſiſchen 4. Landes⸗ und Provinzial⸗Strafanſtalten Entlaſſenen. W(Sch lu 5. e III. Von der or ganiſchen Einrichtung des Vereins. N auf§. 7. Die Geſchäfte des Vereins werden beſorgt: A. durch eine Central⸗Behörde, welcher ein 8 8 dada Rechner beigegeben wird; B. durch einen Vereins ausſchuß; C. durch Bezirks⸗ Vereins Commiſſionen; ſſeiſt,] 1844, D. durch General⸗Verſammlungen der Mitglieder des Vereins. erbunden. Der Verwaltungsaufwand, einſchließ⸗ §. 8. Mit den Vereins⸗Aemtern ſind keine Gehalte v wird aus der Vereinskaſſe beſtritten. b Vormittags 10 lich der dem Rechner etwa zu bewilligenden Remuneration, f Fal n Präſidenten, ür den Fa inllich verſteigert glaubhaſte 1§. 9. Central⸗Behörde. Die Central⸗ Behörde wird aus einen legen ſind. deſſen Verhinderung, einem Vice⸗Präſidenten und einem Secretär gebildet. Dieſelben werden von Seiner det 1843. Königlichen Hoheit dem Großherzog ernannt. ider, Maar. 10. Der Central⸗ Behörde liegt die obere Leitung der Vereinsgeſchäfte, die Ausführung der Be⸗ die Bewilligung und Anweiſung der Unterſtuͤtzungen, ſchlüſſe des Ausſchuſſes und der Generalverſammlungen, ungen ſo wie der Abſchluß der Jahresrechnung ob. bn . 7 Sie erſtattet darüber alljahrlich dem Großherzogl. Miniſterium des Innern und der Juſtiz einen Haupt⸗ . Rechenſchafts⸗ Bericht ab, legt damit zugleich die abgeſchloſſene Vereins⸗Kaſſe⸗Rechnung aus dem vor⸗ ſtfolgende Jahr zur Einſicht und Ge⸗ mittags 2˙ herigen, vollſtändig abgelaufenen und das Vereinsbudget für das näch Anträge und Bemerkungen. Ai, Kron nehmigung vor und macht die der höchſten Verfügung bedürfenden n 28 er bekannt§. 11. Der Präſident führt den Vorſitz in den Ausſchuß⸗ und General-Verſammlungen. Alle Berichte und neſtbittend vg Erlaſſe des Vereins werden von dem Präſidenten unterzeichnet. Alle Erlaſſe und Eingaben an den Verein werden von ihm eröffnet und dem Ausſchuſſe nach Befund zur Kenntnißnahme, Berathung und Bearbeitung mitgetheilt. 3. F. 12. Dem Secretär liegt ob, die Ausfertigung der Berichte und Erlaſſe des Vereins zu beſorgen, J. die Protokolle über die Vereinsverhandlungen zu führen und die Vereins-Papiere nach einem gegebenen dung. Regiſtratur⸗Plan aufzubewahren. t Grünberg au.§. 13. Vereins⸗Ausſchuß. Der Ausſchuß des Vereins beſteht aus dem Präſidenten, dem Vice⸗ teten Witſe eth Präſidenten und ſieben gewählten Mitgliedern, welche letztere in den General-Verſammlungen von den Ver⸗ r Acpfelbäumchn einsmitgliedern durch ſchriftliche Abſtimmung nach relativer Stimmen⸗ Mehrheit auf drei Jahre gewählt mir über diet werden und nach deren Ablauf wieder wählbar ſind. Der Vereins-Ausſchuß hat ſich auf die jedesmalige ſeleſt den Thättr Aufforderung des Präſidenten zu verſammeln. „Belohnung vin In jedem Jahr ſoll wenigſtens eine Verſammlung Statt finden. den Gegenſtände ſind vorerſt durch §. 14. Die dem Beſchluſſe der General⸗Verſammlung unterliegen a iſt ferner überwieſen: a) die Be⸗ den Ausſchuß zu begutachten. Dem Wirkungskreiſe des Ausſchuſſes cſchwiegenheit ſe 6) die Feſtſetzung der Grundſatze über die teßb. durdges rathung des Budgets, p) die Prüfung der Vereinskaſſe⸗Rechnung, falig⸗ gelaunt zu bewilligenden Unterſtützungen und die im ſonſtigen Intereſſe der Entlaſſenen zu ergreifenden Maaßregeln. 1§. 15. Beſchlüſſe des Ausſchuſſes erfordern zu ihrer Gültigkeit die Abſtimmung von wenigſtens doch ſteht es den Votanten frei, ihre abwei⸗ fünf Mitgliedern; ſie bilden ſich durch Stimmenmehrheit, je 8 ö Beſchlüſſe werden zur geeigneten weiteren Be⸗ I einer, chenden Anſichten beizufugen. Die ſolcher Weiſe erfolgten bdiener⸗Aſſiſem handlung der Central⸗Behörde vorgelegt. 3 * 426 §. 16. Bezirks⸗Vereins⸗Commiſſionen. Es ſoll darauf hingewirkt werden, daß in jedem Kreiſe⸗ und Landraths⸗Bezirke eine Bezirks-Commiſſion gebildet werde. Die Mitglieder der Bezirks⸗ Commiſſionen, ſo wie deren Vorſtände werden von dem Ausſchuſſe des Vereins und zwar auf drei Jahre ernannt. §. 17. Die Thätigkeit der Bezirks-Vereins-Commiſſionen iſt auf die aus den bezeichneten Strafan⸗ ſtalten Entlaſſenen in Bezug auf die Verabreichung der Vereins⸗Unterſtützungen an dieſelbe und auf deren Beobachtung, Beaufſichtigung und Beſchäftigung gerichtet. f §. 18. Die Bezirks⸗Commiſſionen werden durch die Central-Behörde veranlaßt, ſich gutächtlich zu äußern, wie die aus den Strafanſtalten zu entlaſſenden Sträflinge, denen der Verein ſeine Hülfe ange⸗ deihen läßt und welche ſich in ihren Bezirken aufhalten wollen, zu unterſtützen und welche Mittel zu ihrer ſittlichen Beſſerung zu ergreifen ſeien, ob und wie ihnen nach ihren Verhältniſſen, neben der Unterbringung in angemeſſene Dienſte, oder neben der Verſchaffung von Verdienſt auch noch mit andern Mitteln, z. B. Kleidungsſtücken, Handwerksgeſchirr, Werkzeug, Geräthſchaften oder Geld⸗Gabe Beiſtand zu leiſten, deß⸗ gleichen ob und in welcher Weiſe etwa für ihre Belehrung und moraliſche Erhebung beſondere Vorſorge zu treffen wäre.— Sie werden ſodann, in Folge weiterer Aufforderung der Central-Behörde, vor allem für die Unterbringung der Entlaſſenen Sorge tragen und dabei insbeſondere nicht allein deren Lebensunter⸗ halt, ſondern auch deren Beſſerung ins Auge faſſen, auch ihnen nach Bedürfniß die überwieſenen Unter⸗ ſtützungs⸗Mittel verabreichen.— Ferner haben ſie auch Mitglieder aus ihrer Mitte oder, inſofern dies nicht thunlich, ſonſtige mit dem Berufe, den Verhältniſſen und Bedürfniſſen der Entlaſſenen bekannte, in der Nähe befindliche und bewährte Männer denſelben als Aufſeher und Rathgeber zu beſtellen und, wie dieſes alles geſchehen, baldigſt der Central⸗Behörde anzuzeigen.— Endlich werden ſich die Bezirks⸗Commiſſionen angelegen ſein laſſen, ſämmtliche an den Wohnorten der Entlaſſenen ſich befindende Mitglieder des Vereins, oder doch wenigſtens die Jenen im geſelligen und bürgerlichen Leben näher ſtehenden, für ihr Fortkommen und ihre ſittliche Beſſerung in geeigneter Weiſe zu intereſſiren, namentlich zu bewirken zu ſuchen, daß den Entlaſſenen bei vorkommenden Gelegenheiten mit Wohlwollen begegnet wird, und daß ſie im bürgerlichen Leben nicht mit Abſcheu und Mißtrauen zurückgeſtoßen und gemieden werden. §. 19. Die nach ß. 18. beſtellten Aufſeher haben eine genaue Aufſicht uber die ihrer Vorſorge Empfohlenen zu führen, ihnen nach beſtem Wiſſen mit Rath, ſo wie mit Verwendung beizuſtehen, wegen etwa weiter nöthiger Vereins⸗Unterſtützung derſelben bei den Bezirks⸗Vereins⸗Commiſſtonen Vorſchläge zu machen, ſie bei allenfalls tadelhafter Aufführung zu ermahnen und warnen und, falls dieſes fruchtlos bleiben, oder falls ſie verſterben oder von ihrem Aufenthaltsorte verſchwinden ſollten, davon den Commiſſionen Anzeige zu machen, ſo wie Solchen wenigſtens alljährlich, im Anfange October, das Ergebniß der Aufſicht und Wahr⸗ nehmungen mitzutheilen. §. 20. Ueber die Mittheilungen der Aufſeher haben die Bezirks⸗Vereins⸗Commiſſionen alsbald zu berathen und ſolche dann unter Anführung ihrer Anſichten der Centralbehörde vorzulegen. Auch werden dieſelben ſpäteſtens im Anfange November der Centralbehörde den Bedarf zu der Ver⸗ einsunterſtützung für das nächſtfolgende Jahr begutachten, nicht weniger ſich darüber äußern, wie lange die Aufſicht über die unter ihrer nächſten Obſorge Stehenden fortzuſetzen ſei, dabei erwägend, daß ſobald der ihrer Obſorge Empfohlene ſichere Beweiſe ſeiner Beſſerung und guten Aufführung längere Zeit hindurch ununterbrochen gegeben hat, die über ihn angeordnete Aufſicht aufhören könne. §. 21. Vereins rechner. Zur Beſorgung der Einnahme und Ausgabe wird din Vereinsrechner von dem Ausſchuß des Vereins auf Widerruf ernannt. Der Ausſchuß beſtimmt zugleich die von dem Rechner zu leiſtende Caution. Die demſelben zu bewilligende und von dem Ausſchuß beantragte Remune⸗ ration wird in der Generalverſammlung feſtgeſetzt. Derſelbe vereinnahmt nur auf Einnahme⸗ und veraus⸗ gabt nur auf Ausgabe⸗Decretur der Centralbehoͤrde und legt derſelben darüber, drei Monate nach dem Schluß des Rechnungs⸗(Kalender-) Jahres, gehörig geſtellte und belegte Rechnung zur Prüfung und zum Abſchluſſe vor. f §. 22. Generalverſammlungen. Es ſoll alljährlich wenigſtens eine Generalverſammlung und zwar abwechſelnd in den drei Provinzen Statt finden. Sämmtliche Vereinsmitglieder werden hierzu von der Centralbehörde durch die Großherzogliche Zeitung eingeladen. §. 23. Die Generalverſammlungen beſchäftigen ſich mit folgenden Gegenſtänden: 1) Anhörung des Rechenſchaftsberichts der Centralbehörde uͤber die Wirkſamkeit des Vereins in dem abgewichenen Jahr; 2) Einſichtsnahme der abgeſchloſſenen Vereinskaſſe⸗Rechnung von dem verfloſſenen Jahr; 3) Begutachtung des vom Ausſchuß berathenen Budgets für das nächſtfolgende Jahr; 4) Beſtimmung der Remuneration des Vereinsrechners; 5) Vorträge einzelner Mitglieder uͤber, den Verein berührende, Gegenſtände; 6) von dem Ausſchuß begutachteten, im Intereſſe des Vereines geſtellten Anträge; 7) Benachrichtigung von den neu aufgenommenen Vereinsmitgliedern; 8) Vornahme der Wahl der erledigten Stellen in dem Vereinsausſchuſſe oder zu deſſen periodiſcher Erneuerung; 9) Begutachtung allenfallſiger Abänderung der Statuten und Zuſätze zu denſelben. §. 24. Der Präſident eröffnet, leitet und ſchließt die Generalverſammlung. n gutteffend Bis nde Ve 19 über 2 dige 3) über 0 legt ) Beſch Zugle und die au dusgewand Die Nur Fri. Diej herbeſſetu zu ſaſſen, von ihne N leber Wet! dur Der mann Dazu d unter k wieder Strobe ö weinbre kraft kohlen, ) W 18 6 „ 427 W§. 25. Die Beſchlüſſe der Generalverſammlung werden durch relative Stimmenmehrheit gefaßt. t der an§. 26. Eine Abänderung der Statuten bedarf der Genehmigung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs. D N 45 1 dri Jahe Vorſtehenden Statuten wird hiermit die landesherrliche Genehmigung und Beſtätigung ertheilt. neten. Darmſtadt, den 22. October 1841. und Strafan⸗ Aus Allerhöchſtem beſonderen Auftrag. deren Grof herzoglich Heſſiſches Miniſterium des Innern und der Juſtiz. achtlich 1(L. 8.) d U T h 1 1. v. Stein. ulfe Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. 0 unn, deß, Betreffend: Die von den gr. Bürgermeiſtern am Schluſſe des Jahrs einzuſendenden Tabellen, jetzt die Einſendung für 1843. Bis zum 1. Januar k. J. ſind von Ihnen vorſchriftsmäßig und bei Meidung eines Wartboten folgende Verzeichniſſe hierher einzuſenden: 10 über die Eingewanderten, oder Beſcheinigung, daß keine eingewandert ſind, 2) desgleichen über Ausgewanderte, 3) über die als Staats- und Ortsbürger aufgenommenen inländiſchen Juden, 4) desgleichen uͤber die recipirten ausländiſchen Juden, und 5) Beſcheinigung über erfolgte ordnungsmäßige Bekanntmachung der gr. Regierungsblätter für 1843. „Commifon bes dn Zugleich bemerke ich Ihnen noch, daß nur die wirklich aus dem Ausland in Ihre Gemeinden or Fentenmen und die aus Ihren Gemeinden in das Ausland gezogenen Perſonen in die Verzeichniſſe uͤber Ein- und den, daß den Ausgewanderte aufzunehmen ſind. 0 1 u bürgrüchen Die Verzeichniſſe ſind mit der groͤßten Pünktlichkeit aufzuſtellen. N Nur auf gedruckten Formularien!“) werden die Verzeichniſſe angenommen. u durtig Friedberg den 5. Dezember 1843. Küchler. Auden, wegen artige zu Bekanntmachung. * bleib Betreffend: Die Wieſenbau⸗ Techniker. onen Anzeige de und Wahr⸗ Diejenigen gehörig gebildeten Wieſenbauer, welche ſich zur Uebernahme und Ausführung von Wieſen⸗ verbeſſerungen tüchtig erachten, und bereit ſind, ſich dazu von dem landwirthſchaftlichen Verein benutzen Wu berathen zu laſſen, haben ſich binnen 14 Tagen bei mir anzumelden, und dabei zugleich die Zeugniſſe über die ſchon . von ihnen ausgeführten Arbeiten der Art vorzulegen. zu der Ver⸗ Friedberg den 6. Dezember 1843. Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg m, wie lange E e d, daß ſobald*) Dieſelben ſind durch C. Bindernagal in Friedberg zu beziehen. langere Zeit i die Anwendung der Zuerſt ſoll von der Brennkraft derſelben die Rede ſein, Ueber die Brennkraft e e A weil es darauf zuerſt ankommt. Und da ſcheint's denn, als r Wetterauer Braunkohlen, insbeſondere die da— ſeie ee Laut due 7 7650 1 1 1 ie do 114 i zehrfache mit großer Vorſicht angeſtellte kleinere un agte Remune⸗ durch moͤglichen Erſparniſſe. größere Verſuche, die Jedermann bei einer guten Keſſelfeuerung und veraus⸗(Erſter Artikel.) zu ſeiner Ueberzeugung ſelbſt wiederholen kann, wenn er's ne nach dem Der Winter iſt vor der Thüre, die Zeit wo für Jeder⸗ recht anfängt, haben den Beweis gegeben, daß 140 Pfund 8 mann Brennſtoff eins der dringendſten Bedürfniſſe wird.— gute Braunkohlen dieſelbe Hitze geben, wie 100 ig und zum Dazu die Nothwendigkeit für die Landwirthſchaft, den mit- Pfund gutes Buchenholz. Mags nun auch manchmal unter bedeutend geringer gewordenen Viehſtand möglichſt bald ein paar Pfund Klötze mehr oder Holz weniger koſten, das wieder zu ergänzen, wozu die reiche Kartoffel-, Futter- und thut nichts zur Sache. Die Hauptſache ſteht einſtweilen feſt, ſeumlung und änzen f 5 toffel 5 ache. test 0 Stroherndte die Mittel darbietet; ſei es mit Hülfe der Brannt⸗ bis ſie durch ebenſo viele und genaue Verſuche als unrichtig * en bann von weinbrennerei, oder obne ſolche. Kartoffeln, Wurzeln, Abfälle bewieſen wird. a: u. ſ. w. müſſen gekocht werden, wenigſtens meiſtens. Das Nun fragt ſich's aber: welches von beiden iſt denn d, wenn wie zu hof⸗ die wohlfeilere Brennkraft? Auch hierauf iſt ſchon die Auboͤrung des Holz aber wird wieder theuerer, und wir. fen ſteht, unſeren teutſchen Eiſenwerken endlich einmal ein Antwort herausgerechnet worden, wie folgt: gabr: 2 m Jahr; wenig Schutz zu Theil wird gegen die engliſche Sündfluth, Ein Stecken lufttrockenes Buchenholz in mittelgro⸗ utachtung des wahrſcheinlich auch noch mehr im Preiſe ſteigen. Es dürfte ßen Scheitſtücken,(denn ſo wird's verbrennt,.) wiegt 1654 ner ation des alſo an der Zeit ſein, einmal etwas zu ſagen uͤber die Brenn⸗ Pfd. Frankf. Gewicht, den Centner zu 108 Pfd. gerechnet. 69 von den kraft und die Anwendung unſerer Wetterauer Braun⸗ Mag auch manchmal 1700 pfd. wiegen, oder weniger, thut * den feu kohlen, insbeſondere die dadurch möglichen Erſparniſſe.“) nichts. Die Regel de Tri ſagt aber: 100 Pfd. Holz thun 0 e, ebenſo viel wie 140 Pfd. Kloͤtze, was thun 1654 Pfd. bis rein ms ſchuſſe) Wir- erinnern unſere Leſer an die Nro. 42 u. 43 von 1700 Pfd. Holz? a a Stuten und 1841 dieſes Blattes, wo ſchon einmal darüber geſprochen Antwork: 2316 bis 2380 Pfd. oder 21 Ctr. 48 Pfd. bis wurde. D. Red. 22 Ctr. Braunkohlenklötze. Woraus denn folgt, daß man mit 22 Ctr. Braunkohlen ebenſo weit auslangt wie mit einem Stecken Holz. Es koſtet aber ein Stecken gutes Buchenholz, 1) im Wald 8-9 fl, wofür i ee 2) Fuhrlohn, wenn das Holz noch naß iſt, circa 18 Cte. auf circa 3 Stunden, à 6 kr., 1 fl. 48 kr. 3) Kleinmacherlohn eirea 42 fr. Summa 1 fl.— kr. Dagegen koſten 22 Ctr. Braunkohlenklötze z. B. auf dem Bauernheimer oder Dornaſſenheimer Werk, wo ſie eben am theuerſten ſind: 1) auf der Grube, der Ctr. à 12 kr., macht 4 fl. 24 kr. 2) Fuhrlohn auf 2—3 Stunden, pr. Ctr. 6 kr. 2 fl. 12 kr, 3) Umformen der Krümmchen ohngefähr 9 kr. Summa 6 fl. 45 kr. Es koſten alſo die Kohlen weniger 4 fl. 15 kr. Aber halt! ruft mein Nachbar Hannes, das Holz koſtet mich gar keinen Fuhrlohn, das hole ich mir ſelbſt mit meinem Fuhrwerk, und ich mache mir es auch ſelbſt klein, koſtet wie— der nichts. Gut, Nachbar Hannes; dann hole dir auch die Kohlen ſelbſt. und mache dir die Krümmchen ſelbſt; oder noch beſſer, wirf ſie auf den Miſt, ſparſt du beinahe grade ſo viel und noch mehr, denn der Miſt davon wird mehr werth als die Klötze. Koſtet das Holz aber 8 fl. 30 kr. und die Kohlen nur 4 fl. 24 kr., ſparſt du doch noch extra das Reſtchen 4 fl. 6 kr. Aber das Holz, ſagt Hannes, koſtet auch nicht immer 8 fl. 30 kr., manchmal nur 7 fl. und noch weniger; und der peter und der Dommes und der Joſt haben auch Loosholz, und die Pachter auf dem Herrngut, das ſind doch reiche und kluge Leute, die bekommen oder kaufen Stockbolz, das koſtet noch weniger! Gut Nachbar; iſt aber auch alles viel ſchlech— ter, und langt man nicht ſo weit damit, wie mit buchen Scheitholz, wird man alſo auch weniger Klötze brauchen als 22 Ctr. auf den Stecken.— Wenn aber auch alles ſo nicht wäre, wie es doch iſt; ſo koſtet das ſchlechtere Holz ebenſo viel Fuhren oder Fuhrlohn wie das gute, und auch mehr Macherlohn, beſonders das Stockholz; und wenn am Ende das Loosholz all' iſt, ſo muß man doch anderes Holz oder Braunkohlen kaufen.— Was iſt nun das Wohlfeilſte: ſchlechtes Eichen- und Stockholz den Stecken zu ö fl. 30 kr. bis 6 fl. und 7 fl. oder 22 Ctr. Braunkohlen zu 4 fl. 24 kr.? Aber da kommt Nachbar Hannes ſeine Frau und fragt womit ſoll denn das Fleiſch geräuchert und das Brod und die Kuchen gebacken werden? und woher gar die Aſche zum Waſchen und Tuchbleichen? Gut Frau Nachbarinn, Ihr habt Recht.— Aber das Fleiſch zu räuchern, dauert nur 4 Wochen und das Backen geſchieht auch nicht alle Tage; für beides giebt's Rath; kann man doch auch mit Braunkohlenfeuer den Backofen heiß machen. Der Winter aber dauert wenig⸗ ſtens 16 bis 20 Wochen; und was gar die Aſche betrifft, ſo giebt der Stecken buchen Holz nur 17— 18 Pfd., alſo ſehr theure Aſche, von anderem Holz die iſt ſchlecht und noch theurer; und am Ende kann man viel wohlfeiler und ſaube— rer waſcher)d, wenn man's lernen will, mit der neumodiſchen Potaſche, Soda genannt, wie es die Frau Baſe in der Stadt macht, die's dem Seifenſieder abgelernt hat.— Zudem will auch im Frühjahre, Sommer und Herbſt gekocht werden, und wenn man die Erſparniß von 2 bis 3 Jahren nimmt, und den alten weilburger Ofen und bie alte Heerdplatte dazu, ſo kann der Nachbar Hannes der Frau Nachbarinn dafür einen funkelneuen Kochofen kaufen und einen Sparheerd obenein. Gelt, Frau Nachbarinn, Ihr habt Recht, aber die Klötze ſind doch wohlfeiler als das theure Holz! Wem aber die Braunkohlen in Bauernheim oder Dorn— aſſenheim noch zu theuer ſind, der kann bis Neujahr noch aufs Dorheimer Werk fahren, wo ſie zu 11 kr. verkauft wer⸗ den, alſo 22 Ctr. nur 4 fl. 20 kr. koſten. Und wem auch das noch zuviel iſt, der fahre, wenn's ihm nicht zu weit iſt, nach dem Weckesheimer und Wölfersheimer Werk, wo die Klötze jetzt im Fabrikpreiſe feil ſind und nur 8 und 9 kr. gelten; da kann er noch was mehr ſparen, ſo lange die Wege gut bleiben oder ihm ſonſt nichts paſſirt. 22 428 J* Doch da kommt eben Nachhars Vetter Großhans gerade von Frankfurt zurück, und meinte, das ſei Alles gar nichts. Die viele Aſche und der Staub und Ruß und Geſtank, den die Braunkohlen geben, das wiege allen Vortheil auf. Auch meinte er, der Wirth im Weidenbuſch und die Leute in Bo⸗ names und Urſel thäten viel klüger, daß ſie anfangen Stein⸗ kohlen zu brennen; damit lange man doch noch viel weiter. Gut Herr Vetter, mit 8 Ctr. Steinkohlen reicht man freilich ſoweit wie mit 1 Stecken buchen Holz oder mit 22 Ctr. Braunkohlen. Aber die 8 Ctr. Steinkohlen koſten bis Fried⸗ berg leider über 8 Gulden, und wenn ſie nur 7 Gulden und 6 Gulden koſteten, dann wären ſie immer noch 3 bis 2 Gulden theurer als die Klötze, und dafür kann man viel Klötz⸗ aſche wegfahren, viel Staub wegwiſchen, den Ofen oft fegen, auch viel Wachholder, Köllniſch Waſſer und Berliner Räucher⸗ pulver, vom Feinſten kaufen gegen den Geſtank.— Die Eiſenbahn iſt aber noch nicht fertig, daß die Steinkohlen noch wohlfeiler würden, und die in der Wetterau geſuchten Stein⸗ kohlen ſollen erſt noch gefunden werden.— Alſo Herr Vet⸗ ter, auch Ihr habt Unrecht.— N νιν Edietal ladung. (1526) Friedrich Klaus von Griedel, geboren am 30. Mai 1752, demnach bereits über 90 Jahre alt, und ſeit einer Reihe von Jahren verſchollen, wird aufgefordert, ſo gewiß binnen 3 Monaten Nachricht von ſich zu geben, als ſonſten ſein Ableben unter⸗ ſtellt werden wird. Binnen gleicher Friſt ſind etwaige Anſprüche an den, erſt kürzlich zur Kenntniß des Gerichts gelang⸗ ten, an ſich unbedeutenden Beſitzthum, dahier anzu⸗ zeigen, auch Reichzeitig genugend zu begründen, als ſonſten keine Rückſicht darauf genommen werden wird. Hungen den 18. November 1843. Großh. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Güter⸗ Verpachtung.. (1550) Dienſtag den 12. Dezember, von Vormit⸗ tags um 9 Uhr an, ſollen in hieſigem Rathhauſe wegen geſchehenen Nachgebots die dem Auguſtiner Schulfond gehörenden Güterſtücke, als: 1) 1 Hube und 1½ Morgen Acker und 8 Morgen Wieſen in der Schwalheimer und Dorheimer Gemarkung, 2) 26 Morgen Acker und 2 Morgen Wieſen in der Dorheimer Gemarkung, 3) 20 Morgen Acker, Wieſen und Garten in der Niederwöllſtädter Gemarkung, einer nochmaligen öffentlichen Verpachtung ausgeſetzt werden. Friedberg den 29. November 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Güter ⸗ Verpachtung. (1551) Dienſtag den 12. Dezember ſollen nachfol⸗ gende dem vereinigten Armenfond zuſtehende Güter⸗ ſtücke wegen geſchehenen Nachgebots einer nochmali⸗ gen öſſentlichen Verpachtung ausgeſetzt werden, als: 7) Vormittags um 11 Uhr, der hieſige Hospitalhof ſammt ohngefähr 6 Morgen 3 Viertel Obſt⸗ Baum⸗ und Grabgarten, 3¼ Morgen Kappes⸗ garten und 98 Morgen Ackerland, Vorm 9119 ban Nach 9 100 Gem 8 9 0 1 Haie ti 4R0 (559) ernagel Hotgens Schänke det Woh Pormitte Haſtaith, Mulch 9 der Lan! Wittwe meiſtbie Fri (157 10 Ul Nachle botiger 1 den Bermu⸗ Sürgermeiſter len nachfol⸗ ende Güter⸗ ir nochmal werdtn, als: Hetpialbof Viertel Obſt⸗ ae Kappes⸗ „ 429* 2) Vormittags halb 12 Uhr, /½ Hube 1½ Mor⸗ gen Ackerland in dex Gemarkung Aſſenheim und Bruchenbrücken, 3) Nachmittags um 2 Uhr, 1 Hube 12¾ Morgen Acker und Wieſen und 3 Pferdetheile Holz in der Gemarkung Rockenberg und Oppershofen und 4) 8 Huben Acker und Wieſen und 2 Pferdetheile Holz in der Gemarkung Wölfersheim und Haienheim. Friedberg den 29. November 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (1559) Auf Antrag der Erben des Philipp Fin⸗ kernagel ſollen Donnerſtag den 14. Dezember, von Morgens 9 Uhr an, Kommode, Stühle, Tiſche, Schränke, Bettzeug, Weißgeraͤth und Kleidung in der Wohnung ſelbſt und Montag den 18. Dezember Vormittags um 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deren Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, an Johannes Mulch gelegen, ſodann 1 Ptl. 5 Rth. Garten in der Langgaſſe neben Balthaſar Schmidt und Storchs Wittwe und eine Pflanzengewann im Rieth, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 30. November 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (1578) Mittwoch den 13. Dezember, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf Antrag der Intereſſenten die zum Nachlaſſe der Wittwe des Großh. Pfarrers Buff ge⸗ hörigen, in Aſſenheimer und Bönſtädter Gemarkung belegenen Immobilien, unter den vor der Verſteigerung bekannt zu machenden Bedingungen, auf dem Rath⸗ hauſe zu Aſſenheim öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 17. November 1843. Großh. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Hofmann. L 5 w. Arbeits⸗-Verſteigerung. (1579) Montag den 11. d. M., Morgens gegen 10 Uhr, ſoll die Anfertigung der Abfahrten, welche von der Chauſſee in der Gemarkung Langenhain abgehen, ſo wie die Fertigung eines Abfluſſes bei der Wickiſchen Wohnung, unter den bei der Verſtei⸗ gerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigt werden. Langenhain den 2. Dezember 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Huth. Bekanntmachung. (1580) Montag den 18. d. M., Vormittags um halb 11 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die zum Nachlaſſe der Ludwig Wagenknechts Ehefrau gehören⸗ den Gegenſtände, als: die Hofraithe mit Mühlbau, zwei Mahlgänge, ſammt Oelmühle, Scheuer und Stall, die Neumühle genannt, ſammt 2 Mg. 3 Vt. 32 Rth. an der Mühle liegendem Garten, ſodann 2 Vt. 18 Rth. Garten an dem Mühlgraben neben Heinrich Müller gelegen, wegen geſchehenen Nachgebots noch⸗ mals öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Zu gleicher Zeit ſollen noch in der Hoftaithe ſich befin⸗ dende ohngefaͤhr 2 Wagen Miſt, 25 Centner Heu und Grummet, 1 Aufſteckkamm, 1 Waſchſeil, 1 Geldgurte und 1 Heuſeil dem Verkaufe ausgeſetzt werden. Friedberg den 7. Dezember 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (1581) Mittwoch den 27. Dezember 1843, Mor⸗ gens halb 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Lieferung des zur Straßenbeleuchtung und zur Nacht- wache benöthigten Oels und der Lichter für das Jahr 1844, ſodann das Reinigen der Straßen und der Transport der Armenfuhren von Ort zu Ort öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg den 7. Dezember 1843. Der großh. heſſ. Burgermeiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (1582) Mittwoch den 27. Dezember 1843, Mor⸗ gens um 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe das Einkommen von der Stadtwage, vom Standgeld an Wochen⸗ und Jahrmärkten und von der Butterwage während des Jahrs 1844 öffentlich an den Meiſt⸗ bietenden verpachtet werden. Friedberg den 7. Dezember 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Kapital ⸗ Aufnahme. (1583) Die Gemeinde Weckesheim wünſcht zur Erbauung eines neuen Pfarrhauſes 2000 fl. und außer dieſen noch 1200 fl. aufzunehmen. Hierauf Reflectirende können das Nähere bei dem Unterzeich⸗ neten erfahren. Weckesheim den 2. Dezember 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Hofmann. Privat⸗ Bekanntmachungen. Empfehlung. (1561) Für dieſen Winter habe ich ein bedeuten⸗ des Commiſſions⸗Lager, beſtehend aus verſchiedenen Sorten Piquet-, L'hombre, Whiſt⸗ und Tarroc⸗Spiel⸗ karten, übernommen, die ich ſowohl ihrer vorzüglichen Qualitat, als ihres äußerſt billigen Preiſes halber, beßtens empfehlen kann. Auch ſind wieder friſche Vorlegblätter zum Nach⸗ zeichnen, Reißzeuge, Bilder- und Stammbuͤcher, Brief⸗ taſchen und manche andere Artikel, die ſich zu Weih⸗ nachtsgeſchenken eignen, angekommen, ferner ſehr ſchöne Neujahrswünſche, die ich billig ablaſſe, und bitte daher um recht zahlreichen Zuſpruch. Carl Chr. Weis, Buchbinder und Schreibmaterialienhändler. Laberdan, Bücking, Sardellen (1584) und Rheinbaieriſche Kaſtanien verkauft D. Fritz, in der Uſergaſſe. ——————ů— 8 * 430 J. Fürth ſeel. Erben (1585) beehren ſich, auf bevorſtehendes Weihnachts⸗ feſt ihre bekannten ſchönen Pu tz⸗ und Mo de⸗ waaren, wle auch eine große Auswahl ſchöner Kinder ⸗Spielwaaren in empfehlende Erinnerung zu bringen und bitten um gütigen Zuſpruch. Gute Stearin⸗Lichter (1586) und ächte Bremer Cigarren habe ich in Commiſſion erhalten und kann ich dieſelben zum Fabrikpreis abgeben. Friedberg. C. Chr. Nagel J. 500 fl. (1587) liegen gegen Ende dieſes Jahrs bei dem Unterzeichneten gegen gerichtliche Sicherheit zum Aus⸗ leihen bereit. Utphe. Walther, Beigeordnete. Meine ſchöne Cactus⸗Sammlung (1588) von 69 ſeltenen Exemplaren, nebſt paſſen⸗ dem Geſtell dazu, verkaufe ich wegen Mangel an ſchicklichem Raum. Friedberg den 6. Dezember 1843. Edling, Oberfeldwebel. Eine noch ganz neue Schürze (1589) wurde gefunden. Die Expedition dieſes Blattes ſagt von wem. Aufforderung. (1590) Alle diejenigen, welche mir Ackerpacht von Martini 1843 ſchulden, werden erinnert, binnen 14 Tagen zu zahlen, gegenfalls ſie ſich Unkoſten ver⸗ urſachen.— Fauerbach II. den 6. Dezember 1843. Heinrich Sang J. Empfehlung. (1591) Der Unterzeichnete erlaubt ſich hiermit einem geehrten Publikum ſeinen bedeutenden Vorrath feinen Confeetes, eine reiche Auswahl von Kin⸗ derſpielwaaren, Neißzeugen, geſchmackvoll ge⸗ arbeiteten Stammbüchern, Schachſpielen, ſo⸗ wie noch viele andere Artikel, welche ſich beſonders zu Weihnachtsgeſchenken eignen, in empfeh⸗ lende Erinnerung zu bringen, und wird das ihm ſeither geſchenkte Zutrauen bei möglichſt billigen Prei⸗ ſen zu erhalten ſuchen. Auch ſind Meſſer und Gabeln zu verſchiedenen Preiſen bei mir zu haben. C. Ch. Nagel I., Friedberg. Buchbinder und Antiquar. Empfehlung. (1592) Ich zeige hierdurch ergebenſt an, daß mir nach Erlernen des Hebammengeſchäfts obrigkeitliche Erlaubniß zum Prakticiren geworden iſt, und em pfehle mich hierin, ſowie im Schröpfen, unter Zu⸗ ſicherung beßter Bedienung. Friedberg den 7. Dezember 1843. Heinrich Schäfer's Ehefrau. Empfehlung. Neben einer ſehr reichen Auswahl von Büchern, Bilderbüchern zu allen Preiſen, die ſich beſonders zu Weihnachtsgeſchenken eignen, habe ich noch vor⸗ räthig: Blechkäſten mit Honigfarben im Preiſe von 2 fl. 42 kr. bis 4 fl. 30 kr., Farbenkäſten 2 8 kr., 27 kr. u. ſ. w., Muſchelfarbenkäſten von 1 fl. 12 kr. bis 2 fl., Honigfarben in Schäl⸗ chen à 8 kr., Honigfarben in Muſcheln à 3 fr., Muſchel farben für 1 kr. bis 3 kr. pr. Stück, feine Haarpinſel, gute chineſiſche Tuſche à 24 kr., 54 kr., 1 fl. 36 kr. u. ſ. w. pr. Stück, Gummi elasticum, Schreibfedern, feine und ordinaire Bleifedern und ſonſtige Schreib⸗ und Zeichen materialien zu den billigſten Preiſen. Friedberg. Carl Bindernagel. Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 10 fl. 10 fr. zu 200 Pf.; Korn: 8 fl.— kr. zu 190 Pf.; Ger ſte: 6 fl.— r; Hafer: 2 fl.— er. Früchte⸗Preiſe zu Mainz, am 1. Dezember. Waizen: 9 fl. 49 fr. Kern: 7 fl. 26 kr. Gerſte: 6 fl. 5 kr. Hafer: 3 fl. 28 er. Erbſen:— fl.— kr. Polizei⸗Taxe für die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 10. bis 17. Dezember 1843. pfd Brod ⸗ Preiſe.„ Butzbach. 0 kr. pf. kr. pf. 1 Leib ⸗Roggenbrod 3— 24 3 245* 8 sel 40 4 11 2111 Milchbrod 1 455 1 947 — Milchbro 1 — Waſſerweck 1 1 1 555 —[Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 115% 1 5% Fleiſch⸗Preiſe. pf pß 1 Ochſenfleiſch 1 13 2 13 2 Ang.; gemaͤſtetes 10 2 10 2 „Kübfleiſch ungemäſtetes 326 2 ö. gemaͤſtetes 10 2 01 2 5 Rindfteiſch ungemäſtetes 9 9.1 „Kalbfleiſch 1er „Schweinenfleiſch 12 12 „Hammelfleiſch 9— 9— „ Schaaffleiſch 7——— „Murſt von blos Schweinen 1 „Gemiſchte Wurſt 10— 10— „ Bratwurſt. 16— 16— „Schwartenmagen 16— 16— „Geräucherter Speck 214— 21— „Schinken 18— 18— „Dörrfleiſch 18— 181— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— 6 5 dito unausgelaſſen 18— 18— „ Nierenfett 21— 21— „ Hammelsfett 15— 15 1 Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Friedberg Küchler. Die Polizeitaxe fuͤr die Stadt Butzbach gilt auch für den Kreis Hungen. Der Gr. Heſſ. Kreisrath d. K. Hungen Follenius. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Binder nagel in Friedberg. Eine am 20. v mit folgen 1 6 eine ſeiden gefüttert; Schul zeuge inſpectors Ich Gr. 10 1 3 1 5 6 einzuſende Formulan