7 1 een een 2 2 2 . — 2 Intelligenzblatt Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. L—— W 69. Mittwoch, den 6. September 1843. Darmſtadt den 21. Auguſt. (Großh. Heſſ. Zeitung Nro. 231.) Die Nro. 225 der Kölniſchen Ztg. vom 13. Auguſt brachte einen Correſpondenzartikel aus Darmſtadt, vom 10. Auguſt, welcher von einem Gegenſtande, der im Augenblicke großes Intereſſe in Oberheſſen er— rege, handelt, der Auswanderung der ſeit ge⸗ taumer Zeit in dieſer Provinz heimiſchen ſogenannten Iſpirirten nach Nordamerika. Der Corre⸗ ſpondent betrachtet das Wirken der Mitglieder dieſer teligiöſen Secte, welche ſich aus der Schweiz, dem Eſſaß, aus Sachſen ꝛc. beſorders auf den fürſtlich ſenburg⸗büdingen'ſchen Domänen Herrenhag und Marienborn,“ ſowie auf der gräflich ſolms⸗ ) Wagner ſagt in ſeiner Beſchreibung des Großberzog⸗ ums Heſſen, Bd. 3. S. 121:„Herrngehag(L. Bez. Büdingen) Hof; liegt 2 Stunden von Büdingen zwiſchen Diebach und Lorbach und gebört zu letzterem Orte. Herrn⸗ gehag haben im Jahr 1738 Graf von Zinzendorf und die Herrnhuter auf einem Dominalgut von 300 Morgen, das ſie um 10,666 Rthlr. erkauft, angelegt, und es wohnte daſelbſt eine Herrnhuter-Gemeinde, nahe an 1000 Seelen ſtark, mit ihrem Stifter, dem Grafen Zin⸗ zendorf. Verſchiedene Irrungen mit der Regierung nöthig— ten die Herrnhuter 1752 den Ort zu verlaſſen, worauf ſie ſich größtentheils nach Barby im Preußiſchen begaben. Die Wohnungen verfielen zum Theil, zum Theil wurden ſie auf den Abbruch verkauft und jetzt ſind nur noch 4 Hauſer mit dem v. Zinzendorf'ſchen Palaſt, der einen ſchönen Betſaal enthält, vorhanden.“ Seite 170 heißt es hinſichtlich des Weilers Marienborn, zwei Stunden von Büdingen und dem Grafen von Iſenburg-Meerholz gehörig u. A.:„Die Inſpirirten ſind 1826 aus Schwar⸗ zenau im Wittgenſtein'ſchen eingewandert und haben das Schloß gemiethet.— In den Jahren 1730— 1750 befand ſich hier eine zahlreiche Herrnhuter⸗-Gemeinde, auch war eine Zeitlang hier der Sitz des theologiſchen Seminariums der Brüder⸗ Gemeinde von der Wetterau, das nachher nach Lindheim verlegt wurde, und in den 1740r Jahren ward hier eine berühmte Synode gehalten, auf welcher Abgeordnete aus faſt allen Welttheilen, Wilde aus Ca⸗ nada und Mohren aus St. Thomas verſammelt waren. Auch in den Jahreu 1764 und 1789 wurden hier Syno⸗ den gehalten. Graf Zinzendorf hatte zu Marienborn eine Druckerei angelegt, welche für die Schriften der Gemeinde, und beſonders für die, welche aus der Feder ibrer Or⸗ dinari floſſen, beſtimmt war. Wegen Irrungen mit den laubach'ſchen zu Kloſter Arnsburg und zu Engel⸗ thal niedergelaſſen, ruͤhmt ihren rechtlichen Wandel und frommen Sinn, dann die Vortheile, welche ſie durch Fleiß und Betriebſamkeit in induffrieller Be— ziehung dem Lande, beſonders aber jenen Gegenden gebracht, und ſchildert die Nachtheile, welche durch ihre Entfernung in mehrfacher Beziehung entſtehen müßten, namentlich daß„Fabrikweſen, Ackerbau, Guͤterwerth, Pachtpreiſe auf bedeutende Weiſe wie⸗ der ſinken würden ꝛc.“ Als Veranlaſſung dieſer Aus⸗ wanderung hebt der Verf. zwei Thatſachen hervor: „Die Nichtzulaſſung zum Handgelübde an Eides— ſtatt und die Verweigerung des Indigenats.“ Beide Thatſachen ſind unrichtig dargeſtellt. In Bezug auf das erſtere Moment enthält bereits die Nr. 230 der Kölniſchen Ztg. vom 18. Auguſt eine ausführliche, offenbar von einem Rechtskundigen herrührende Er— widerung aus Darmſtadt, 15. Aug., worin im weſent— lichen das Miniſterialreſcript vom Jahr 1839, wel⸗ ches die Inſpirirten auf Grundlage eines Gutachtens des oberſten Gerichts ausdrücklich zum Handgelübde an Eidesſtatt zuläßt, mitgetheilt wurde.— Die geſtri⸗ gen Frankfurter Blatter bringen nunmehr folgen⸗ den weiteren Artikel, den wir unſeren Leſern voll⸗ Gräfl. Iſenburgiſchen Haͤuſern verließ dieſe Gemeinde, ſo wie die von Herrngehag und Ronneburg, die Gegend größtentbeils, und in den 1780r Jahren wanderte auch noch der Reſt aus.“ Vergl. auch noch S. 164 und 165. „Lindheim“ und S. 245 und 246„Ronneburg“(Burg) und, außer Höck: Hiſtoriſch⸗ſtatiſtiſche Topographie der Grafſchaft Oberiſendurg. Frankfurt 1790, S. 52 8. v. Herrngehag, im Allgemeinen: Leben des Herrn Nikolaus Ludwig, Grafen und Herrn von Zinzendorf und patten⸗ dorf. Th. 1 bis 8. 1772— 1775, beſ. Th. 3. S. 630. 631. 633. 634., wo von dem Stifter der Secte der In⸗ ſpirirten, Rock, die Rede iſt. Zinzendorf ſelbſt erzaͤhlt: „Die Art ſeiner Inſpiration war dieſe, daß er plötzlich ſtark erſchüttert wurde. Dabei fuhr ſein Kopf oft mit unglaublicher Geſchwindigkeit hin und her. In dieſem Zuſtande ſprach er gewiſſe Worte in der Art von pro— phetiſchem Ausdruck, welche man Inſpiration nannte. Man ſchrieb dieſelbe unter der Rede auf, ſchickte ſie den Leuten zu, auf welche ſie zielten und ließ ſie nach Ge— legenheit drucken.“ „ 314* ſtändig mittheilen:„Da rmſtadt, 17. Auguſt. Ein in mehrere andere Blätter übergegangener Correſpon⸗ denzartikel der Kölniſchen Zeitung beſpricht die Aus⸗ wanderung der ſogenannten Inſpirirten aus dem Großherzogthum Heſſen nach Nordamerika und auch die Allg. Ztg. bringt in ihrer in Nr. 226 einen Artikel über dieſen Gegenſtand. Beide Mittheilungen ſind darin conform, daß jene Auswanderung durch zwei Maaßregeln der großh. Regierung entſtanden ſeyen, nämlich, daß die Angehörigen der Secte hätten ge⸗ zwungen werden ſollen, einen feierlichen Eid zu ſchwören, was ihren Religionsgrundſätzen wider⸗ ſtreite, und daß man verfügt habe, daß einem Mit⸗ gliede derſelben unter keiner Bedingung das Indige⸗ nat ferner ertheilt werde. Der wahre Sachverhalt iſt aber folgender: Die Verfaſſungsurkunde des Groß⸗ herzogthums ſichert vollkommene Gewiſſensfreiheit zu, ſie fügt jedoch ſogleich bei, daß der Vorwand der Gewiſſensfreiheit nie ein Mittel werde dürfe, um ſich irgend einer nach den Geſetzen obliegenden Verbindlichkeit zu entziehen. Nun ſind es die Ge⸗ ſetze, die beſtimmen, daß und wie Chriſten den Eid zu leiſten haben; nur bezüglich der Menoniten beſteht geſetzlich eine beſondere Form und es leuchtet doch wohl ein, daß Einzelnen im Staate nicht zu⸗ ſtehen kann, mit Berufung auf angebliche Religions- grundſaͤtze, ſich eine eigenthümliche Eidesform nach Belieben zu redigiren. Die ſogenannten Inſpirirten hätten mithin keinen Grund zur Beſchwerde gehabt, wenn ſie wirklich zur Ableiſtung eines förmlichen Eides angehalten worden wären, allein nicht das, ſondern das Gegentheil geſchah, denn es wurde ihnen, auf den Grund eines fruheren Beſitzſtandes, geſtattet, da, wo andere Bürger feierlich ſchwören müſſen, Handgelöbniß abzulegen. Unrichtig iſt es ferner, daß die vorhandenen Inſpirirten als Tolerirte betrachtet worden, ſie waren aller ſtaatsbürgerlichen Rechte theilhaftig und nur ſo viel ſteht richtig, daß der Grundſatz angenommen wurde, keinem zu dieſer Secte gehörenden Ausländer fernerhin das Indigenat im Großherzogthum zu ertheilen, eine Maxime, welche auch von andern Staaten feſtgehalten wird, z. B. von dem Königreich Sachſen, wohin die heſſiſchen Inſpi⸗ rirten überſiedeln wollten, was ihnen aber von jener Regierung abgeſchlagen wurde. Eine Secte, die jede offene und verſtändliche Darlegung ihrer Reli⸗ gionsgrundſätze vermeidet und das, was ſie im con⸗ creten Fall bezwecken will, eine einem Mitgliede un⸗ mittelbar von Gott gewordene Inſpiration, gegen welche kein Gegenbeweis zuläſſig ſein ſoll, nennt, eine Secte, die ſich auch im bürgerlichen Leben her⸗ metiſch abſchließt dermaßen, daß ſie geradezu erklärt, einen Nichtinſpirirten nicht zum Fabrikarbeiter, ja nicht einmal zum Taglöhner gebrauchen zu können, darf ſich nicht über Unduldſamkeit beſchweren, wenn man ſie, was im Greßherzogthum geſchehen, nach ihren eigenthuͤmlichen Grundſätzen über Kirche und Schule, insbeſondere über Ehe und Eidſchwur ge— währen läßt und nur dahin trachtet, daß ſie nicht durch Aufnahme Fremder ſich vermehre. Die In⸗ ſpirirten im Großherzogthum aber ſind ſo weit ge⸗ gangen, von der Regierung zu verlangen, einem jeden zu ihrer Secte gehörenden Fabrikarbeiter oder Tag⸗ löhner, den ſie aus dem Auslande herbeiziehen moͤch⸗ ten, ohne daß er von ſeiner Heimathsbehörde einen Heimathsſchein beibringe, den Aufenthalt zu geſtatten, und ihm auf Verlangen() das Indigenat im Groß⸗ herzogthum zu geſtatten, indem ſie ſonſt das Land verlaſſen muͤßten. Die Regierung hat ſicherlich recht gehandelt, ſich hierdurch nicht einſchüchtern zu laſſen, ſelbſt wenn das Land an Entvölkerung litte, wie es in der That an Uebervölkerung leidet, und welche Regierung wird ſich vorſchreiben laſſen, Ausländer ohne Heimathſcheine aufzunehmen? Daß ferner durch dieſe Auswanderung die Pachtpreiſe ſinken ſollen, iſt gleichfalls eine Uebertreibung, da jene Geſellſchaft, ſo viel hier bekannt, nur 4 Güter in Pacht hatte. Solche und ähnliche Erſcheinungen liefern aber einen neuen Beweis, zu welchem Dünkel der Myſticismus führt und wie unduldſam in der Regel diejenigen ſind, die für ſich in einer den Begriff weit über⸗ ſpringenden Weiſe Toleranz fordern. Den Inſpfrir⸗ ten wünſchen wir auf der andern Halbkugel alles mögliche Gedeihen; ſie thun wohl daran, die neue Welt aufzuſuchen, in deren gouvernementalem Wör⸗ terbuch die Religion nicht aufzufinden iſt. Ob ſol⸗ cher Indifferentismus einer Regierung zur Beförde⸗ rung der Moral und Sittlichkeit, der Treue und des Glaubens und der Nächſtenliebe fuhrt, und welche Lehren in dieſer Ruͤckſicht aus den nordamerikani⸗ ſchen Verhältniſſen zu abſtrahiren ſind, iſt eine nicht hier abzuhandelnde Frage.“ Miscellen. Kartoffelkraut als Zugemüſe. Wenn man junges grünes Kartoffelkraut kocht, dann ausdrückt, klein hackt und es weiter gerade ſo wie Braunkohl oder andere Kohlarten behandelt, ſo erhält man ein geſundes Zugemüſe, welches den Spingt an Wohlgeſchmack übertrifft. Die Kartoffeln leiden 5— das Abſchneiden des Krautes nicht im Min⸗ deſten. a Kürbiſſe als Stellvertreter des Sauerkrauts. Die Kürbiſſe werden gereinigt, der Kerne und des Marks entledigt, dann wie Kraut auf Hobeln oder Banken geſchnitten und nun völlig wie Kraut eingemacht. So eingemacht, ſind ſie ſchwer vom Sauerkraute zu unterſcheiden und gleichen gekocht demſelben im Geſchmacke vollkommen. Wie groß der Vortheil durch dieſes Verfahren fuͤr Arme ſei, ſieht man leicht ein, wenn man nur in Erwägung ziehen will, daß Mancher, welcher nicht eine Hand breit Ackerland hat, in Höfen, an Gartenzäunen, auf lee⸗ ren, wüſten Rainen, auf entblößten Waldſtrecken ꝛc. ſo viele Kürbiſſe zieht, daß er hinreichend für ſeinen Hausbedarf und noch eine ſehr bedeutende Quantität zum Verkauf einmachen kann. räukthett des Aücſſct auf Vuſammlung duet. Nut mehr zuloſſg Nachmittags 2 Morgens 9 kands⸗Abgeg Ur definitiven 2 Organisation der pärtigen Beſtand ſentral⸗Vorſcande Die ſtimmfü gls ſolche m eind ausgedel dot dem Ke volhmächtigte ſddenten des zu legitim Frankfurt Die Direction ſtützung hüͤlfsb. Dr. —— Bekanntn E (11555) Hein line, in daſiger des Ludwig Pi luch eingetrage uß, zugehörige 1927 17164“ ga verkaufen, k. nichterlich beſtät weshalb alle di ſeſt Eigenthu ———.—— * 315* Programm für die Hauptverſammlung des evangeliſchen Ver⸗ eins der Guſtav⸗Adolfs⸗Stiftung in Frankfurt a. M. am 21. und 22. September d. J. Am 21. September. Morgens 8 Uhr Eröffnungs⸗Gottesdienſt in der St. Paulskirche. Um 10 Uhr allgemeine Verſammlung zur Beſprechung der Vereins⸗ Angelegenheit und Bera⸗ thing des Statuten-Entwurfs im Saale des vor⸗ mils Meyer'ſchen Hauſes, Döngesgaſſe Lit. HNr. 167. Alle Theilnehmer an der Verſammlung werden erſucht, bei ihrem Eintritt in den Saal einen Zettel abzugeben, auf welchem ihr Name, Stand und Wohnort leſerlich ver— zeichnet iſt. Daß von den Einwohnern hieſiger Stadt nur ſolche Perſonen zugelaſſen werden können, welche be⸗ reits Mitglieder des Vereins ſind, iſt eine durch die Be⸗ ſchränktheit des Verſammlungslokals und durch die billige Rückſicht auf die Fremden gebotene Nothwendigkeit. Der Verſammlungsſaal wird nach beendigtem Gottesdienſte ge⸗ öffnet. Nach begonnener Discuſſion iſt der Eintritt nicht mehr zuläſſig. 5 Nachmittags 4 Uhr Vereinigung zur Tafel. Am 22. September. Morgens 9 Uhr Verſammlung der Vor⸗ ſtands-Abgeordneten im oben bezeichneten Saale zr definitiven Beſchlußnahme über die Statuten, zur Organiſation des Geſammtvereins in ſeinem gegen⸗ wärtigen Beſtande und zur Wahl der Mitglieder des Erntral⸗Vorſtandes. Die ſtimmführenden Vorſtandsabgeordneten haben ſich als ſolche mittelſt einer von dem Vorſtande ihres Ver⸗ eins ausgeſtellten legalen Vollmacht am 20. September vor dem Leipziger Abgeordneten und dem hiefigen Be⸗ vollmächtigten in der Wohnung des mitunterzeichneten Prä⸗ fidenten des hieſigen Vereins, kl. Hirſchgraben F. 49 b., zu legitimiren. Frankfurt a. M., den 2. September 1843. die Direction des Frankfurter Vereins zur Unter⸗ ſützung hülfsbedürftiger proteſtantiſcher Gemeinden, und in deren Namen: Dr. J. Ph. König, Pfarrer, d. Z. Präſident. J. H. L. Schrader, Pfarrer, d. Z. Sekretär. Bekanntmachungen von Behoͤrd rr Edietal ladung. (1155) Heinrich Pabſt von Wohnfeld beabſichtigt, eine, in daſiger Gemarkung belegene, auf den Namen des Ludwig Pabſt von dort im Flur⸗ und Grund⸗ buch eingetragene, ihm jedoch nach deſſen Anerkennt⸗ niß, zugehörige Wieſe, 192/1 11/164 114 U Klftr. im Wohngarten, an Adam Krämer jun. gelegen, zu verkaufen, kann aber ſeine Eigenthumsrechte durch tichterlich beſtätigte Erwerbsurkunde nicht nachweiſen, weßhalb alle diejenigen, wel he an der erwähnten Wieſe Eigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche Rechte anſprechen können, aufgefordert werden, ſolche um ſo gewiſſer binnen 4 Wochen a dato dahier anzu⸗ zeigen und zu begründen, gegenfalls der anderweiten Dispoſition Statt gegeben und der deßfallſige Kauf⸗ brief beſtätigt werden wird. Ulrichſtein den 23. Auguſt 1843. Großhl. Heſſ. Landgericht daf. Ray ß. Edictal ladung. (1183) Konrad Daupert, Schneider, von Ulrich⸗ ſtein hat folgende auf ſeinem Namen im Grund⸗ und Flurbuch ſtehende, Immobilien, als: 32/125 1/358 22[[Klafter, Wohnhaus an Jo⸗ hannes Joſt, Raths Sohn, 362/12 17649 4[IKlafter Grabgarten am Hain, 293/6b XXII/16 60 UIKlaſter Wieſe die Schmidt⸗ wieſe, verkauft, kann aber ſein Eigenthumsrecht nicht ur⸗ kundlich nachweiſen, weßhalb alle diejenigen, welche dingliche Rechte daran erworben haben, aufgefordert werden, ihre Rechtszuſtändigkeiten binnen 4 Wochen a dato dahier zu wahren, gegenfalls der deßfallſige Kaufbrief beſtätigt werden wird. Ulrichſtein den 31. Auguſt 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ray ß. Obſt⸗Verſteigerung. (1184) Dienſtag den 12. d. M., Nachmittags 3 Uhr, werden die diesjährigen Aepfel, Birnen, Nüſſe und Zwetſchen in den Umgebungen des Gr. Schloſ⸗ ſes dahier an Ort und Stelle öffentlich verſteigert. Der Anfang wird in dem hinteren Hirſchgraben ge— macht. Friedberg den 2. September 1843. Der Gr. Rentamtmann Bu ß. Oeffentliche Bekanntmachung. Rubr.: Die Offenlegung des Grundbuches von der Gemarkung Kirchgöns, Kreiſes Friedberg. (1185) Die in rubricirtem Betreff am 14. Januar d. J. beſtimmte ſechsmonatliche Friſt wird, unter denſelben dort angedrohten Rechtsnachtheilen, auf den Antrag des Ortsvorſtandes der Gemeinde Kirchgöns und mit Bezugnahme auf das Geſetz vom 12. Januar 1841, hiermit auf weitere drei Monate, alſo bis zum 1. December d. J., erſtreckt. Butzbach den 31. Auguſt 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Völcker. Calmberg. Arbeits⸗Verſteigerung. (1186) Montag den 11. Sept., des Morgens um 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Anſchaffung einer neuen Todtenbahre, beſtehend in Schreinerar⸗ beit zu 5 fl., Schloſſerarbeit zu 6 fl. und Weißbin⸗ derarbeit zu 2 fl. voranſchlagt, oͤffentlich an den Wenigſtnehmenden vergeben werden. Friedberg den 4. September 1843. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (1187) Montag den 11. Sept., Vormittags um 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe wegen geſchehe⸗ nen Nachgebots der Platz, worauf die Todtenkirche geſtanden, einer nochmaligen öffentlichen Verſteige⸗ rung ausgeſetzt werden.. Friedberg den 4. September 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Birn⸗Verſteigerung. (1188) Donnerſtag den 7. September, Morgens um 10 Uhr, ſollen an Ort und Stelle, als im Stadt⸗ ſchreibereigraben von 28 Bäumen die Birnen, be⸗ ſtehend in Beßten⸗, Perleumutter⸗, Schmalz⸗ und Zim⸗ metbirnen, und im Seergraben von 4 Bäumen eben⸗ falls die Birnen öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 4. Februar 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Arbeits-⸗Verſteigerung. (1189) Montag den 11. September, Morgens um 10 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe nachfolgende Arbeiten an dem Auguſtiner Schulgebäude und Schul⸗ hauſe öffentlich an die Wenigſtfordernden verſteigert werden, und zwar: Dachdeckerarbeit, voranſchlagt zu 17 fl. Schreinerarbeit, 70 Weißbinderarbeit, 28 Die Voranſchläge ſind Dienſtags, Freitags und Samſtags von 2 bis 3 Uhr bei mir einzuſehen. Friedberg den 4. Februar 1843. Der großh. heſſ. Burgermeiſter a D. Fritz. S Privat⸗ Bekanntmachungen. 2 fertige Kelterſchrauben (1151) von ¼ Zoll Dicke mit Mutter und Schluͤſſel ſind mir entbehrlich geworden und daher bei mir zu kaufen. Philipp Philifpi, im Steinernen Haus. Eine Schreibtafel (1181) mit grüner Decke iſt verloren worden. Der redliche Finder wird gebeten dieſelbe gegen eine an⸗ gemeſſene Belohnung an die Expedition dieſes Blat⸗ tes abzugeben. Eine ſchwarzſeidne Shwal (1190) iſt auf dem Spaziergange um die Stadt am 1. dieſes verloren wordem. Dem redlichen Fin⸗ der, der ihn bei der Expeditiyn dieſes Blattes zu⸗ ruͤck gibt, wird eine angemeſſene Belohnung zuge⸗ ſichert. N Keltern⸗ Verkauf. (1191) 2 neue Bütten⸗Keltern mit eiſernen Schrau⸗ ben und Muttern ſtehen zu verkaufen bei Butz bach. Gottfried Zell. % 316* 200 fl. Capital (1192) liegen in der Ritſert'ſchen Stiftung des Schullehrer⸗Seminars gegen gerichtliche Sicherheit in liegenden Gründen zum Ausleihen zu 4½ pCt. bereit. a Abſchied des Adam Jung aus Wölfersheim. (1193) Der Tag iſt angebrochen an dem ich die Reiſe in die nordamerikaniſchen Freiſtaaten antrete, daher ich allen Blutsverwandten, auch denen die ſich Feinde nannten, Freunden und Bekannten in und außer meinem Heimathsorte, beſonders denen die mit mir die Gefahren des Kriegs fürs deutſche Vaterland theilten, vom Kleinſten bis zum Größten ein herzliches Lebewohl fuͤr mich und die Meinen ſage. Friedberg, am Tage der Abreiſe, Dienſtag d. 5. Septbr. 1843. Adam Jung. Ein vollſtändiges Logis (1194) benebſt Stallung und Miſtplatz iſt zu ver⸗ miethen bei Philipp Storck, in der Vorſtadt. Ein vollſtändiges Logis (1195) iſt zu vermiethen bei 5 b Korporal Sulzbach. Meine Kelter (1196) ſteht gegen billige Verguͤtung zu Jedermanns Gebrauch bereit, welches ich hiermit zur Anzeige bringe und zugleich um zahlreichen Zuſpruch bitte. Philipp e— 05 in der Uſergaſſe. 5 3 (1197) werden gegen doppelte Verſicherung und 4½% von dem Unterzeichneten zu leihen geſucht. Vilbel. Philipp Wenderoth III. Ein geſitteter junger Menſch (1198) wird in ein frequentes Ladengeſchäft am Rhein in die Lehre geſucht. Näheres ſagt die Re⸗ daction d. Bl. Ein vollſtändiges Logis (1199) iſt zu vermiethen bei f N Schuhmachermeiſter Herold. Zwei gute Kelterpreſſen (1200) mit eiſernen Schrauben, eine Obſtmühle, einige gut erhaltene Stückfäſſer, zwei große Kelter⸗ bütten mit Eiſen gebunden und mehrere kleine Fäſſer ſind bei mir aus freier Hand billig zu kaufen. Fr. Schweitzer, in der Burg. Literariſche Anzeige. (1201) Bei H. Hoff in Mannheim erſcheint und kann durch C. Bindernagel in Friedberg bezogen werden: ö Chriſtliche Haus⸗Kanzel für alle Sonntage des Jahres. 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